#Landesarbeitsgericht
Explore tagged Tumblr posts
Text
Urteil bestätigt: Keine finanzielle Entschädigung bei verzögerter oder unvollständiger Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Der Datenschutz spielt auch im Arbeitsrecht eine immer größere Rolle. Leider führte dies auch dazu, dass sich der Verwaltungsaufwand für viele Arbeitgeber massiv erhöht hat. Der Datenschutz ist ein scharfes Schwert und wird nicht selten auch von Arbeitnehmern eingesetzt, um Druck auf Arbeitgeber ausüben. Auskunftsanträge – Druck auf Arbeitgeber Dies machen auch viele Rechtsanwälte, die…
View On WordPress
#Arbeitnehmer#Art. 15 DSGVO#Auskunft#Auskunftspflicht#Datenschutz#Datenschutz Arbeitnehmer Arbeitgeber#Landesarbeitsgericht#persönliche Daten#Urteil#verzögerte Auskunft
0 notes
Text
Abfindungshöhe - die Abfindungshöhe wird verhandelt
Ein Anspruch auf Abfindung und die entsprechende Abfindungshöhe ist irgendwo festgeschrieben - glauben viele. Das ist ein Irrglaube. Es gibt nur in wenigen Fällen einen Anspruch auf Abfindung. Meist ist sie Verhandlungssache. Abfindungshöhe - was ist üblich? Für die Vergangenheit lassen sich nur wenige Analysen finden, aus denen erkennbar ist, in welcher Höhe Abfindungen gezahlt werden. Spektakuläre Abfindungshöhen wie beispielsweise die elf Millionen von Klaus Deller werden zwar gern von den Medien aufgegriffen. Doch solche Abfindungen erhalten bestenfalls einige Manager in Großkonzernen. Für "normale" Arbeitnehmer sind sie bei weitem nicht die Regel, wie sich nachfolgender Aufstellung entnehmen lässt: Mehr Statistiken finden Sie bei Statista Abfindungshöhe für Arbeitnehmer Für Arbeitnehmer gilt in Abfindungsverhandlungen und vor Gericht als Richtwert für die Abfindungshöhe oft die sogenannte Regelabfindung nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1a. Eine geringere Abfindung müssen Arbeitnehmer selbst dann nicht hinnehmen, wenn der Einzelvertrag einen entsprechenden Zusatz enthält, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) befand (Urteil vom 13. Dezember 2007, Az. 2 AZR 807/06). Doch auch für Arbeitnehmer ist der Verhandlungsspielraum nicht unbedingt an das Kündigungsschutzgesetz gebunden. Abfindungen nach einem Sozialplan sollen gem. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 112 sowie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs den betroffenen Beschäftigten vor allem dazu dienen, die wirtschaftlichen Verluste durch die Arbeitslosigkeit auszugleichen oder zumindest zu mildern. Die Regeln werden zwischen Betriebsrat und Unternehmen verhandelt. Unter Umständen können in einem Sozialplan geringere Abfindungshöhen festgelegt werden als die sogenannte "Regelabfindung" nach dem KSchG. Ergibt sich die Sozialplanabfindung aus einem betriebsinternen Punktesystem, so können betroffene Arbeitnehmer nicht auf einer Abfindung nach § 1a KSchG bestehen. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 26. Juni 2006, Az. 4 Sa 24/06) wird dies damit begründet, dass der Gesetzgeber mit dem Paragrafen lediglich ein einfaches Verfahren zur Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen anbieten wolle. Abweichende Regelungen seien demnach nicht ausgeschlossen. Die Abfindung werde in dem Fall eben nur nicht durch das KSchG geregelt. Arbeitnehmer, die gegen ihre Kündigung klagen, haben nach mehreren Urteilen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz. Sie müssen dann vor Gericht ihre individuelle Abfindung erstreiten. Sollten die Güteverhandlung oder das Gerichtsverfahren auf eine Abfindung durch Urteil hinauslaufen, wird allerdings wieder auf die Abfindungshöhe gem. KSchG § 1a als Orientierung zurückgegriffen. Abfindungszahlungen im Überblick: Ostdeutschland weiterhin benachteiligt Siehe auch "Trendbericht: Höhe einer Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes", Hans-Böckler-Stiftung 2014 (in diesem Bericht ist auch ein Link auf ein Excel-Sheet zur Nachteilsberechnung enthalten) Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
0 notes
Text
Landesarbeitsgericht Köln: Landesarbeitsgericht Köln Potsdamer Treffen: Kündigung gegen Mitarbeiterin Baum ist rechtswidrig
Die JF schreibt: »Weil sie am sogenannten Potsdamer Treffen teilnimmt, wird Simone Baum von der Kölner Stadtverwaltung gefeuert. Sie geht dagegen vor und gewinnt nun vor dem Arbeitsgericht. Wird die Stadt gegen die juristische Klatsche in Berufung gehen? Dieser Beitrag Landesarbeitsgericht Köln Potsdamer Treffen: Kündigung gegen Mitarbeiterin Baum ist rechtswidrig wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T967Tf «
0 notes
Text
»Sind politische Streiks verboten? | Gewerkschaftliche Streiks beschränken sich zudem auf diese Tarifverhandlungen. Politische Streiks, wie sie in unseren Nachbarländern Frankreich oder Belgien regelmäßig stattfinden, zuletzt etwa die große Streikwelle in Frankreich, um die Rentenreform zu verhindern, gibt es hierzulande nicht. Zwar ergibt sich das Streikrecht der Arbeiter aus Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes. Dieses findet aber, so der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, seine Grenzen, wenn der Streik aus politischen Gründen stattfindet. Dabei beruft sich der Dienst auf ein Urteil des Freiburger Landesarbeitsgerichts, das zwar kein explizites Verbot des politischen Streiks ausspricht, aber vielfach so interpretiert wird. Allerdings stammt das Urteil aus dem Jahr 1952, und es ist nicht ausgemacht, dass Gerichte heute ebenso urteilen würden. Dennoch herrscht in Deutschland die Überzeugung, politische Streiks seien verboten, und dies wird von der Regierung auch immer wieder ins Feld geführt. Im Klartext: Streiken erlaubt die Obrigkeit nur dann, wenn es um tarifliche Belange geht. Die Arbeiter sollen aus der Politik ausgeschlossen werden, selbst dann, wenn sie durch die Politik die am stärksten Betroffenen sind, etwa, wenn wieder einmal das Renteneintrittsalter angehoben oder das Rentenniveau abgesenkt wird.
Und auch daran halten sich die Gewerkschaften, denn das Streikrecht steht nur Gewerkschaften zu. Diese wollen allerdings als Sozialpartner verlässlich sein und ernst genommen werden. Politische Unruhen wie in Frankreich, Belgien oder Großbritannien sind in Deutschland unerwünscht. Von Gewerkschaften, die sich mit der skandalösen Corona-Politik, der unbedingten Unterstützung für den Krieg der Ukraine gegen Russland oder Israels gegen Gaza gemein machen, ist ein politischer Streik auch nicht zu erwarten. Stattdessen unterstützen die Gewerkschaften mehrheitlich Waffenlieferungen. Das überrascht nicht, stärken diese doch die Rüstungsindustrie und sind für die Angestellten solcher Unternehmen von Vorteil, und sei es nur, weil sie durch die Produktion von Waffen und deren Handel einen sicheren Arbeitsplatz haben. Und diese Arbeiter wiederum sind auch in Gewerkschaften organisiert.
Damit befördern die Gewerkschaften aber auch das Eskalationspotenzial, das lokale Konflikte in der Ukraine oder im Gazastreifen haben. Diese können sich nämlich schnell auch zu europäischen oder globalen Konflikten ausweiten und gefährden damit auch die heimischen Arbeiter. Denn im Fall eines großen Krieges könnten Bomben bis hin zu Atomsprengköpfen auch auf Deutschland abgeworfen werden. Tatsächlich ist Deutschland ein entscheidendes militärisches Ziel, da hier nicht nur die Logistik für einen Krieg gegen Russland eine große Bedeutung hat, sondern sich auch strategische Kommandos der USA sowie US-amerikanische Atomwaffen auf deutschem Gebiet befinden. Damit wäre Deutschland eines der ersten Länder, die bei einem großen Krieg bombardiert würden. Die letzten beiden Weltkriege haben zudem gezeigt, dass eine Massenmobilisierung auf allen Seiten jeden betreffen kann. So wurden in beiden Weltkriegen ganze Jahrgänge an den Fronten ausgelöscht. Damit sägen die Gewerkschaften, welche die Eskalationspolitik unterstützen und sich der Militarisierung nicht entgegenstellen, selbst an dem Ast, auf dem sie sitzen. « – Ende Teil 5
»Die Gewerkschaften sind für jeden Streik ein wichtiger Grundpfeiler. Denn nicht nur haben sie allein das Streikrecht inne, sie bieten auch Rechtshilfe und zahlen Streikgelder aus. Auf diese Weise können Gewerkschaften das Durchhaltevermögen Streikender stärken. Wenn allerdings Gewerkschaften etwa die Bewaffnung der Ukraine unterstützen, dann ist ein Streik zum Beispiel gegen Waffenlieferungen nahezu ausgeschlossen. Zudem gibt es in Deutschland viele juristische Fragen um „politische Streiks“. Ein Kommentar von Felix Feistel und Dejan Lazić.«
#Gewerkschaften#Tarifverhandlungen#Streikwelle#Renteneintrittsalter#Rentenniveau#Streikrecht#Sozialpartner#Unruhen#Rüstungsindustrie#Eskalationspotenzial#Bomben#Atomsprengköpfe#Massenmobilisierung#Eskalationspolitik#Militarisierung
0 notes
Text
Betriebsratswahl unzulässig wegen Smiley in Vorschlagsliste
Ein Bildzeichen als Bestandteil eines Kennworts ist unzulässig, wenn es wie ein Smiley lediglich einen Stimmungs- oder Gefühlszustand ausdrückt, keine eindeutige Wortersatzfunktion hat und demgemäß üblicherweise nicht mit ausgesprochen wird. Volltext der Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht Kölns vom 01.12.2023 – 9 TaBV 3/23 Eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem…
View On WordPress
0 notes
Text
Unbezahlte Freistellung ungeimpfter Pflegekräfte rechtswidrig
Zwischenzeitlich ergingen mehrere arbeitsgerichtliche Entscheidungen, die sich mit der Frage der unbezahlten Freistellung wegen fehlender Corona-Impfung befassten. Das Arbeitsgericht Dresden verurteilte einen Arbeitgeber einen Betrag von mehr als € 18.000,00 brutto nachzubezahlen. Grund war, dass die Köchin in einem Seniorenheim den Impf- oder Genesenennachweis nicht vorgelegt hat. Die Köchin wurde daraufhin suspendiert und sie habe keinen Lohn mehr erhalten. Das Arbeitsgericht Dresden stufte dies als rechtswidrig ein, da ein Beschäftigungsverbot nicht bestünde. Der Arbeitgeber hätte in diesem Fall nur eine Mitteilung an das Gesundheitsamt machen müssen, welches ein Beschäftigungsverbot hätte aussprechen können. Auch beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wurde am 03.02.2023 ein Urteil gesprochen. Auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stufte eine unbezahlte Freistellung als rechtswidrig ein, da ein Tätigkeitsverbot nicht alleine mit Nichtvorlage des Impf- oder Genesenennachweises bzw. mit der Äußerung des Mitarbeiters ausreichen würde, er sei nicht geimpft. Erforderlich ist hierfür eine Anordnung des Gesundheitsamts. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ließ jedoch eine Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesarbeitsgericht mit einer Entscheidung betraut wird. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte mit Urteil vom 11.08.2022 noch anders entschieden. Die Verletzung der Pflicht nach § 20a IfSG sei hier ausreichend. Lesen Sie den ganzen Artikel
0 notes
Photo
Termin beim landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover: Es geht um #arbeitnehmerrechte und das #direktionsrecht im öffentlichen Dienst. Die beklagte Arbeitgeberin (eine Behörde) ist der Auffassung, dass ihr das ihr zustehende #direktionsrecht erlaubt, #arbeitnehmer lediglich ein bis zwei Stunden am Tag zu beschäftigen, obwohl eine 40 Stunden Woche vereinbart ist. Die Frage, die das #landesarbeitsgericht zu beantworten hat, ist, ob dies noch eine vertragsgemäße Beschäftigung darstellt. So manch einer mag der Auffassung sein, der Arbeitnehmer könnensich doch freuen, für die wenige Arbeit gut bezahlt zu werden. Für viele #arbeitnehmer ist eine solche Minderbeschäftigung jedoch psychisch und physisch extrem belasten. Ob wir mit unserem Antrag auf vertragsgemäße Beschäftigung durchdringen werden wird sich erweisen... Die Entscheidung ergeht am Ende des Sitzunngstages. #rbo #arbeitsrecht #esgehtvoran #oldenburg #hannover (hier: Landesarbeitsgericht Niedersachsen) https://www.instagram.com/p/CbhqH7Jt3O2/?utm_medium=tumblr
#arbeitnehmerrechte#direktionsrecht#arbeitnehmer#landesarbeitsgericht#rbo#arbeitsrecht#esgehtvoran#oldenburg#hannover
0 notes
Text
Lohnfortzahlung bei Corona und Quarantäne
Lohnfortzahlung Mit der Frage der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beim Vorliegen einer Corona-Infektion beschäftigen sich nun mittlerweile immer mehr Landesarbeitsgerichte. Es geht um die Frage, ob jemand der mit Corona infiziert ist und keine Arbeitsleistung erbringt, da er in Quarantäne gehen muss, vom Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verlangen kann. Ohne Arbeit kein…
View On WordPress
#Arbeitgeber#Arbeitnehmer#Arbeitsunfähigkeit#Corona#Covid#Entgeltfortzahlung#Entgeltfortzahlungsgesetz#Krankengeld#Krankheit#Landesarbeitsgericht#Lohnfortzahlung#Lohnfortzahlung im Krankheitsfall#Quarantäne#SARS-CoV-2-Virus#Urteile
0 notes
Text
Desinfektionsmittel gestohlen
Desinfektionsmittel gestohlen ▪ fristlose Kündigung gerechtgertigt
Nachricht A 007/2021 Arbeitsrecht in Düren Fristlose Kündigung zu Corona-Zeiten Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte sich zu Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie mit der Frage zu beschäftigten, ob der Diebstahl von Desinfektionsmittel den Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung rechtfertigen könne. Es beantwortete diese Frage mit einem unmissverständlichen “Ja”. Was war…
View On WordPress
0 notes
Text
Abfindungshöhe - die Abfindungshöhe wird verhandelt
Ein Anspruch auf Abfindung und die entsprechende Abfindungshöhe ist irgendwo festgeschrieben - glauben viele. Das ist ein Irrglaube. Es gibt nur in wenigen Fällen einen Anspruch auf Abfindung. Meist ist sie Verhandlungssache. Abfindungshöhe - was ist üblich? Für die Vergangenheit lassen sich nur wenige Analysen finden, aus denen erkennbar ist, in welcher Höhe Abfindungen gezahlt werden. Spektakuläre Abfindungshöhen wie beispielsweise die elf Millionen von Klaus Deller werden zwar gern von den Medien aufgegriffen. Doch solche Abfindungen erhalten bestenfalls einige Manager in Großkonzernen. Für "normale" Arbeitnehmer sind sie bei weitem nicht die Regel, wie sich nachfolgender Aufstellung entnehmen lässt: Mehr Statistiken finden Sie bei Statista Abfindungshöhe für Arbeitnehmer Für Arbeitnehmer gilt in Abfindungsverhandlungen und vor Gericht als Richtwert für die Abfindungshöhe oft die sogenannte Regelabfindung nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1a. Eine geringere Abfindung müssen Arbeitnehmer selbst dann nicht hinnehmen, wenn der Einzelvertrag einen entsprechenden Zusatz enthält, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) befand (Urteil vom 13. Dezember 2007, Az. 2 AZR 807/06). Doch auch für Arbeitnehmer ist der Verhandlungsspielraum nicht unbedingt an das Kündigungsschutzgesetz gebunden. Abfindungen nach einem Sozialplan sollen gem. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 112 sowie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs den betroffenen Beschäftigten vor allem dazu dienen, die wirtschaftlichen Verluste durch die Arbeitslosigkeit auszugleichen oder zumindest zu mildern. Die Regeln werden zwischen Betriebsrat und Unternehmen verhandelt. Unter Umständen können in einem Sozialplan geringere Abfindungshöhen festgelegt werden als die sogenannte "Regelabfindung" nach dem KSchG. Ergibt sich die Sozialplanabfindung aus einem betriebsinternen Punktesystem, so können betroffene Arbeitnehmer nicht auf einer Abfindung nach § 1a KSchG bestehen. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 26. Juni 2006, Az. 4 Sa 24/06) wird dies damit begründet, dass der Gesetzgeber mit dem Paragrafen lediglich ein einfaches Verfahren zur Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen anbieten wolle. Abweichende Regelungen seien demnach nicht ausgeschlossen. Die Abfindung werde in dem Fall eben nur nicht durch das KSchG geregelt. Arbeitnehmer, die gegen ihre Kündigung klagen, haben nach mehreren Urteilen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz. Sie müssen dann vor Gericht ihre individuelle Abfindung erstreiten. Sollten die Güteverhandlung oder das Gerichtsverfahren auf eine Abfindung durch Urteil hinauslaufen, wird allerdings wieder auf die Abfindungshöhe gem. KSchG § 1a als Orientierung zurückgegriffen. Abfindungszahlungen im Überblick: Ostdeutschland weiterhin benachteiligt Siehe auch "Trendbericht: Höhe einer Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes", Hans-Böckler-Stiftung 2014 (in diesem Bericht ist auch ein Link auf ein Excel-Sheet zur Nachteilsberechnung enthalten) Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
0 notes
Text
Schadenersatzanspruch gehört vor das Arbeitsgericht
Macht ein kirchlicher Angestellter gegen seinen Arbeitgeber Schadenersatzansprüche wegen Datenschutzverstößen geltend, so muss er vor das Arbeitsgericht, nicht vor das kirchliche Datenschutzgericht. Nur das Arbeitsgericht kann Geldansprüche vollstrecken - so nun das LAG Nürnberg. Die Kirchen haben eigene Datenschutzregeln, die sie der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anpassen mussten. Die katholische Kirche hat daher ihr Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) geändert und eine eigene Datenschutzgerichtsbarkeit eingeführt. Nun gibt es viele Abgrenzungsfragen. Das war der Fall Der Leiter eines Jugendtreffs in der katholischen Kirche macht Schadenersatzansprüche wegen Datenschutzverstößen geltend. Im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) seien – so der Leiter - Angaben über seine Krankheitsursachen und seinen Gesundheitszustand einem größeren Personenkreis außerhalb des BEM zugänglich gemacht worden. Sein Arbeitgeber, das Erzbistum Bamberg ist der Ansicht, der Schadenersatzanspruch gehöre vor das kirchliche Gericht. Das Arbeitsgericht (ArbG) Bamberg hatte sich dem angeschlossen und das Verfahren an das Interdiözesane Datenschutzgericht in Köln verwiesen (ArbG Bamberg, 04.02.2020 – 1 Ca 617/19). Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer. Das sagt das Gericht Das LAG gibt dem Arbeitnehmer Recht. Die staatliche Arbeitsgerichtsbarkeit ist zuständig. Read the full article
0 notes
Text
erneutes streik-update:
am 4.7.22 beginnt die 10. streikwoche. es könnte rein theoretisch unsere letzte streikwoche werden.
denn gesundheitsminister laumann hat in dieser woche endlich zugesichert, dass die politik den finanziellen rahmen für den tv-e schaffen wird, d.h. für die kosten (insbesondere der bislang nicht-refinanzierbaren bereiche) aufkommt.
zudem ist der vorstand des uniklinikum bonn zum zweiten mal vor gericht gescheitert - auch das landesarbeitsgericht hat die klage gegen den streik abgewiesen und entschieden: der streik und die forderungen der beschäftigten sind rechtmäßig! eine erneute anfechtung seitens des vorstands ist nun nicht mehr möglich.
-> die arbeitgeber haben nun endgültig keine ausreden mehr, um nicht produktiv zu verhandeln und gemeinsam mit den klinikangestellten einen guten tv-e für alle beteiligten zu beschließen!
ich persönlich hätte nie gedacht, dass es so lange dauern und so zermürbend sein würde, diesen punkt zu erreichen. gleichzeitig bin ich stolz auf uns, dass wir das immer noch durchziehen und zusammenstehen und uns nicht länger unter wert verkaufen.
3 notes
·
View notes
Text
Guten Tag, ich möchte mich gerne als U-Bahn Fahrer bei Ihnen bewerben.
Haben Sie denn einen eigenen Zug und wollen Sie den parken, wenn Sie frei haben?
4 notes
·
View notes
Text
Kündigung wegen Alkohol auf Betriebsfeier
Am Dienstag, den 12.09.2023 um 10.30 Uhr verhandelt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Klage eines Arbeitnehmers, der wegen einer starken Alkoholisierung auf einer Betriebsfeier die außerordentliche Kündigung erhielt. Volltext der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.09.2023 Vor der Dritten Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf wird am 12.09.2023 ein weiterer…
View On WordPress
0 notes