#Preiserhöhung
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askaniatravel · 6 months ago
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Spitzenpreise: Pariser Eiffelturm hebt Eintrittsgebühren an
Neues vom Eifelturm. Wichtige Info im Zeitraum der olympischen Spiele... #Reise #Paris #Frankreich #Info #News
Photo by Ramaz Bluashvili on Pexels.com Ab dem 17. Juni müssen Besucher des Pariser Eiffelturms tiefer in die Tasche greifen, denn die Betreibergesellschaft plant eine deutliche Preiserhöhung. Die Fahrt mit dem Aufzug zur Spitze wird für Erwachsene ab diesem Datum 35,30 Euro kosten, im Vergleich zu den bisherigen 29,40 Euro. Auch der Fußmarsch über die Stufen bis zur zweiten Etage wird teurer:…
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coffeenewstom · 8 months ago
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Preiserhöhung bei Tchibo
Im vergangenen Jahr sind viele Kosten weiter gestiegen, auch für Rohkaffee. Jetzt reagiert Tchibo und passt die Preise für Röstkaffee an. „Um unseren Kundinnen und Kunden weiterhin die gewohnt hohe Tchibo Qualität zu bieten, müssen nun auch wir handeln. Wir haben lange gezögert,“ erläutert Arnd Liedtke, Unternehmenssprecher der Tchibo GmbH. Der deutsche Marktführer hatte die Kaffeepreise zuletzt…
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prettyinnoise · 1 year ago
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DHL Pakete werden teurer: SO sicherst du dir noch 3 Jahre die günstigen Preise
DHL erhöht zum 01. Juli 2023 die Preise für den Versand von Paketen. Die Preise steigen sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Versand. Wir zeigen dir, wie du dir die bestehenden Preise für die nächsten drei Jahre sichern kannst. Für den nationalen Paketversand steigen die Preise für Pakete über 5 kg. Auch für die Alterssichtprüfung werden statt 1,19 EUr ab den 01.07. dann…
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gutachter · 2 years ago
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Lehmplatten aus dem Gewächshaus
Bauen wird zunehmend teurer. Die Ursachen sind vielfältig, auch die durch Russlands Einmarsch in die Ukraine ausgelöste Energiekrise zählt dazu. Die gestiegenen Kosten von Erdgas und Erdöl führen zu Preiserhöhungen etwa beim Transport und Herstellen von Baumaterialien. Die Firma Claytec im nordrhein-westfälischen Viersen hat nun ein energiesparendes Produktionsverfahren entwickelt, bei dem…
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betamax65 · 2 years ago
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Ja Amazon, ich weiss das meine Mitgliedschaft bei Prime endet und Du hast nicht einmal gefragt warum ich in diesem Club kein Mitglied mehr sein möchte ...
Ich habe jahrelang Amazon Prime gehabt. Es fing damit an, das man als Prime Kunde seine Bestellung dann am nächsten Tag geliefert bekommen hat. In all der Zeit hat sich Prime gewandelt, es sind Dienstleistungen wie Musik, Fotos, Video etc. dazu gekommen, aber gleichzeitig hat die Lieferung am nächsten Tag immer schlechter funktioniert. Dieses Jahr wurde glaube ich bei mir nicht ein einziger Primeartikel dann tatsächlich am nächsten Tag geliefert.
Und dann gab es dieses Jahr eine saftige Preiserhöhung für Service den ich nicht nutze (Musik, Video, Fotos etc.) und eine weitere Verschlechterung der Lieferzeiten.
Tja Amazon, ich weiss zwar nicht wie ich ohne Prime auskommen werde, aber ab dem 30.12.2022 versuchen wir es dann mal ;-)
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adriaticpulse · 2 months ago
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YouTube Premium uvodi značajno povećanje cijena u Europi
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stuckinakillingjar · 2 years ago
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junge ich hasse crunchyroll 😭 die haben einfach kazé gekauft und wegen denen kostet jujutsu kaisen jetzt 8,50€ statt 6,95. außerdem haben die so ugly ass schutzumschläge mit dem crunchyroll logo gemacht aber zum glück kann man die abnehmen. wenigstens sieht meine sammlung jetzt nicht scheiße aus
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unfug-bilder · 2 months ago
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Die Länderverkehrsminister haben sich gestern und heute in Duisburg getroffen. Eigentlich ging es darum, den Bund unter Druck zu setzen, damit Lindner / Wissing mehr Geld für den Straßenbau rausrücken. Verkauft wird das den (gläubigen) Medien unter der Überschrift "Erhaltung der Infrastruktur". Das mag in Einzelfällen auch zutreffen, meist geht es aber um Neubau (auf bestehender oder neuer Trasse).
Wenn schon mal alle zusammen sind, kann man noch den Sieg der Preiserhöhung für das Deutschland-Ticket feiern UND sich gleichzeitig ein wenig gönnerhaft zeigen. Es kostet ja schließlich nicht das eigene Geld. Das unschöne Gemecker von gestern hatte man ja auch solidarisch gemeinsam ignoriert und ausgesessen, weshalb die obige Presseerklärung erst heute erscheinen konnte.
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die-linke-hannover-suedost · 3 months ago
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Die Linke fordert: Keine weitere Fahrpreiserhöhung im GVH
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Alle Jahre wieder erhöht der GVH der Region Hannover die Fahrpreise für den öffentlichen Nahverkehr. So ist es auch diesmal geplant. Zum 1.1.2025 sind Preiserhöhungen bis zu 20 Prozent vorgesehen. Jährlich will die Region Hannover mit dieser unsozialen Maßnahme 6 Millionen Euro einsparen. Das Vorhaben, das am 17.09 abschließend in der Regionsversammlung beschlossen werden soll, wurde gegen den Widerstand des Vertreters der Gruppe Linke/Piraten Adam Wolf ohne weitere Diskussion an den Regionsausschuss und die nachfolgende Regionsversammlung weitergeleitet.
Die Linke in der Region Hannover fordert Regionspräsident Steffen Krach (SPD) auf, die geplante Preiserhöhung sofort zu stoppen. „Sie ist unsozial und die Fortsetzung der weiteren Preiserhöhungsspirale in Bund, Land und Region“, so Aram Ali, Kreisvorsitzender der Linken in der Region Hannover. „Mit der Erhöhung entlastet die Region den Haushalt auf Kosten von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und Empfänger*innen von Transferleistungen“, so Ali weiter.
Die fehlenden Einnahmen, die die üstra nach dem Rückgang der Fahrgastzahlen in der Corona-Krise und der katastrophalen "Finanzierung" des 49-Euro-Tickets durch Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zu beklagen hat, werden durch diese Maßnahme nicht ersetzt. Es fehlt die Ausfinanzierung durch den Bund und die Länder. Wie es mit dem 49-Euro-Ticket weitergeht, steht auch noch in den Sternen. Wissing (FDP) liebäugelt mit einer Erhöhung des Preises und er würde es am liebsten ganz abschaffen.
Die größte Preissteigerung soll es bei der Jugendnetzkarte geben. Ihr Preis wird monatlich um 3 Euro angehoben. „Die mickrigen 5 Euro mehr Kindergeld kassiert die Region gleich wieder ein“, so Maren Kaminski, Kreisvorsitzende der Linken in der Region Hannover.
(Letztendlich lassen sich Preissteigerungen nur bei den günstigen Sozialtickets und Einzeltickets durchsetzen, da alle Besitzer eines teureren Monats-Abos eh das günstige 49-€-Ticket nutzen.) Herr Krach kann sich an seinen SPD-Amtskollegen im Raum Göttingen ein Beispiel nehmen. Sie haben sich geschlossen gegen Preiserhöhungen im ÖPNV ausgesprochen. „Wer den ÖPNV gezielt unattraktiver macht, soll den Begriff einer ökologischen Verkehrswende nicht wieder in den Mund nehmen“, so Kaminski.
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paskariu · 8 months ago
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Fick dich Allianz Direkt für die Teilkasko Preiserhöhung von 590€ auf FUCKING 740€
OB IHR LACK GESOFFEN HABT WILL ICH WISSEN
In other news, Ich hab jetzt 'ne neue Autoversicherung.
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korrektheiten · 21 days ago
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Nius: »Zusätzlich zur Preiserhöhung ab dem 15. Dezember: Stornierung von DB-Flexpreisen wird kostenpflichtig http://dlvr.it/TG1BtV «
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reiseinfos · 30 days ago
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energieecho · 30 days ago
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ICYMI: Kostenschock 2027: CO₂-Preiserhöhung lässt Wohnkosten explodieren http://dlvr.it/TFp1VC
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topinfos · 1 month ago
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Preiserhöhung muss bestätigt werden 
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politik-starnberg · 2 months ago
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FSFF, Feuerwehr, Seebad und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 30.09.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Nebgen: (Anm. d. Verf.: Für mich ein Stammgast). Er fragt nach dem WLAN im Rathaus, dem Geschosswohnungsbau Am Wiesengrund und die Hochwasservorsorge sowie die Sperrung des Verbindungsweges zwischen Prinzenweg und Wilhelmshöhenstraße? Er kritisiert die vollen Gullis. (Anm. d. Verf.: Also Aufregen aber nicht bei der Stadt anrufen? So klappt ein gutes Zusammenleben nicht.) Laut Abwasserverband kann das erst 2025 bearbeitet werden. (Anm. d. Verf.: Heute kein Thema Seeanbindung?)
Herr Janik: Das Gast-WLAN ist in Arbeit. Am Wiesengrund wird der städtische Geschosswohnungsbau nächstes Jahr beginnen. Die Stadt wird sich die Situation bei dem Verbindungsweg anschauen und mit dem Abwasserverband beraten.
Frau n.n.: Es geht um mögliche Baumpflanzungen, welche "Am Wiesengrund" aufgrund der Enge kaum möglich sind. Dort gehen aufgrund des schwierigen Untergrunds viele Bäume ein. Es soll bitte um Ersatz gesorgt werden. Auch die Grünstreifen zwischen den Wegen sollen besser bepflanzt werden. Aufgrund der nicht übernommenen möglichen Haftung durch die Anwohner soll doch bitte die Stadt dort etwas ändern. Die Retentionsbecken sind eine Herausforderung, es sollte aber auch dafür Lösungen geben. (Anm. d. Verf.: Die Fragen konnte man hier aus dem Beitrag sich selbst ableiten.)
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Seebad Starnberg; Sachstandsbericht
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Betriebsleiter wird in der Sitzung anwesend sein und einen Sachstandsbericht zur Entwicklung des Seebads abgeben.
Umsatzentwicklung im Seebad seit der Preiserhöhung im April 2024
.... Grundsätzlich kann zusammengefasst werden, dass seit der Preiserhöhung in jedem Monat ein fünfstelliger Betrag mehr als in den Vorjahren seit Eröffnung des Seebads erzielt werden konnte. Zu beachten ist dabei, dass erst seit Mai 2024 der Eintritt auch für Kinder bis 12 Jahre kostenlos ist. Zuvor mussten Kinder ab 6 Jahren Eintritt bezahlen.
Einführung eines 2-Stunden Tarifs für die Sauna
In letzter Zeit haben Kunden des Seebads vermehrt den Wunsch nach einem 2-Stunden-Tarif geäußert. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, ab der Wintersaison nach der Revision des Seebads, die vom 23.09.-20.10.2024 geplant ist, einen 2-Stunden-Tarif analog zum beliebten Abendtarif (ab 19:30 Uhr bis zur Schließung um 22:00 Uhr) für 25,00 Euro einzuführen. Bisher kann neben dem Abendtarif im Sommer nur ein Tagesticket und im Winter ein Tagesticket oder eine 4-Stunden Karte für die Sauna erworben werden.
Sicherheit im Seebad
Regelmäßig ist in der Presse zu lesen, dass immer weniger Kinder schwimmen können. Außerdem macht das Personal des Seebads immer häufiger die Erfahrung, dass Begleitpersonen von Kindern, die noch nicht schwimmen können, ihre Aufsichtspflicht nicht immer so ernst nehmen, wie es nötig wäre. Daher hat die Stadtverwaltung sich mit Systemen zur Erkennung von Ertrinkenden beschäftigt. Diese können unter Wasser Ertrinkende erkennen und sollen das Rettungspersonal in ihrer Arbeit unterstützen und die Sicherheit des Schwimmbads auf ein Höchstmaß verbessern. Die größte Schwierigkeit bei der Überwachung eines Schwimmbeckens ist nämlich den Boden des Beckens zu sehen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Aufsichtspersonal auch bei der Nutzung eines solchen Systems auf keinen Fall reduziert werden darf.
Das System zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen scannt mit Hilfe von Unterwasserkameras und Luftbildkameras datenschutzkonform, ohne toten Winkel und in Echtzeit von der Wasseroberfläche bis zum Boden das gesamte Becken. Eine Software, die mit künstlicher Intelligenz arbeitet, erkennt typische Ertrinkungssituationen wie zum Beispiel eine langsame Abwärtsbewegung. Die Kontrolle durch das Aufsichtspersonal kann über Monitore und tragbare Überwachungssysteme (z.B. Smartwatches, die via Vibration alarmieren) erfolgen.
Die derzeit verbauten Unterwasserscheinwerfer im Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken sind in keinem guten Zustand. ... Für den reinen Austausch wäre mit Kosten in Höhe von mehr als 20.000 Euro netto zu rechnen. Bei der Installation eines Systems zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen wäre der Austausch der Scheinwerfer bereits inkludiert, da diese mit den Kameras gemeinsam ein Modul bilden. Die Stadtverwaltung rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von 115.000 Euro netto für die Verkabelungsleistungen sowie die Installation von Soft- und Hardware im Schwimmer- und im Nichtschwimmerbecken. Außerdem muss mit jährlichen Wartungskosten ab Inbetriebnahme im höheren vierstelligen Bereich gerechnet werden.
Systeme zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen kommen zum Beispiel auch in den Schwimmbädern in Pöcking, Schongau und Grünwald zum Einsatz.
Der stellvertretende Betriebsleiter berichtet auch von Problemen. Gerade die 10-12 jährigen, die umsonst ins Bad dürfen, benehmen sich nicht immer angemessen, so dass Hausverbote für einen Tag weitaus häufiger als früher ausgesprochen werden. Auch die vielen Kindergeburtstage bringen leider nie einen Besen zum Aufräumen mit. Er schlägt vor, dass Kinder bis 12 Jahre nur in Begleitung von Erwachsenen, die auch in die Verantwortung gezogen werden können, kostenlos bleiben sollen.
Die Debatte
Herr Mignoli (BLS): Der Worst-Case ist nur nicht eingetreten, weil der Vorschlag der Stadt vom Stadtrat abgemildert wurde. Im nächsten Jahr sollten die Preise noch einmal geprüft werden. Er hat die vorgestellten Zahlen fast so erwartet.
Herr Weidner (SPD): Wir reden heute um unerwünschte Kollateralschäden. Den 2-Stunden-Tarif unterstützt er. Auch die Sicherheitsmaßnahmen werden gewünscht.
Herr Beigel (CSU): Er fragt nach der Herkunft der Kinder bis 12. Er hält den Vorschlag für falsch, die alle kostenlos ins Seebad zu lassen. Es sollten nur unsere Kinder gefördert werden. Der Umsatz ist gestiegen. Die Besucherzahlen sind gesunken. Mit der Nichtwegnahme des Tarifs für unter 12-Jährige hätten wir die gewünschte KI-Sicherheitsmaßnahme schon finanziert.
Herr Wobbe (UWG): Damals haben wir eine gewaltige Erhöhung vorgenommen. Der Kostenlos-Tarif für die unter 12-Jährigen wurde nur knapp entschieden und sollte noch einmal unter die Lupe genommen werden. Die Erwachsenen-Preise sind zu viel erhöht worden und die Jugendlichen-Preise zu wenig erhöht worden (da jetzt kostenlos). Er fragt nach dem Frühschwimmen, ob das noch möglich ist.
Herr n.n.: Das wird nach der Revision 3x pro Woche möglich sein.
Frau Fohrmann (CSU): Sie findet die Anpassung bei den 10-12 Jährigen mit der Aufsichtsperson gut. Kann man die Zahl der Kindergeburtstage nicht pro Tag begrenzen und eine Pauschale je Veranstaltung verlangen. Hausverbote von einem Tag hält sie für keine ausreichende Maßnahme. Sie fragt nach einer Trennung der Termine für die Revision von Sauna und Hallenbad.
Herr n.n.: Die Handwerker brauchen dann nur einmal bestellt werden, wenn die Revisionen zusammengelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zum Seebad zur Kenntnis.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, einen 2-Stunden-Tarif in der Sauna für 25,00 Euro ab der kommenden Wintersaison einzuführen.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, Haushaltsmittel in Höhe von 115.000 Euro für die Installation eines Systems zur Erkennung von Ertrinkungsnotfällen im Schwimmer- sowie im Nichtschwimmerbecken für das Jahr 2025 einzuplanen.
Hinsichtlich des freien Eintritts für Kinder bis zu 12 Jahren wird kurzfristig ergänzend festgelegt, dass dieser nur gewährt wird, wenn diese in Begleitung einer Erwachsenen Person das Seebad besuchen. Alle anderen Kinder bis zu 12 Jahren zahlen den ermäßigten Tarif.
Wenn Kindergeburtstage im Seebad Starnberg veranstaltet werden, wird eine Servicepauschale von 20 € fällig.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Kulturförderung der Stadt Starnberg; Zuschuss Fünf-Seen-Filmfestival (FSFF) für die Jahre 2025 und 2026
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Das Fünf-Seen-Filmfestival (FSFF) fand vom 03.09.-12.09.2024 zum 18. Mal statt. Seit Beginn der Festivalgeschichte ist die Stadt Starnberg Hauptaustragungsort des Festivals und auch einer der Hauptsponsoren des FSFF. Im Vorfeld des FSFF stellt die Stadt außerdem jährlich einen Teil des Strandbads für das Kino-Open Air zur Verfügung.
In den Jahren vor Corona erhielt das Fünf-Seen-Filmfestival im Rahmen der Kulturförderung durch die Stadt Starnberg einen Projektkostenzuschuss i.H. von 20.000 Euro, eine Teilübernahme der Technikkosten i.H. von 10.000 Euro sowie die kostenfreie Nutzungsüberlassung der Schlossberghalle.
Darüber hinaus stellte die Stadt Starnberg den Filmpreis "Junge Perspektive" i.H. von 3.000 Euro. Um die gestiegenen Kosten aufgrund der Corona-Pandemie und der Inflation abzumildern, wurde für das Jahr 2021 ein Projektkostenzuschuss i.H. von 25.000 Euro, für das Jahr 2022 ein Projektkostenzuschuss i.H. von 22.400 Euro und für das Jahr 2023 ein Projektkostenzuschuss i.H. von 25.000 Euro gewährt. Die Teilübernahme der Technikkosten i.H. von 10.000 Euro und die kostenfreie Nutzung der Schlossberghalle wurde in diesen Jahren ebenso gewährt wie die Übernahme des Filmpreises "Junge Perspektive", den die Stadt Starnberg stets direkt an die Gewinner verbucht hat.
Im Zuge des Beschlusses des Kulturausschusses vom 21.02.2024 wurde der Zuschuss für das FSFF für das Jahr 2024 um 40% auf 23.000 Euro zzgl. der kostenfreien Nutzung der Schlossberghalle gekürzt.
Auch wenn die Presseberichterstattung der letzten Wochen einen anderen Anschein erwecken konnte: Die Stadtverwaltung unterstützt das FSFF stets in hohem Maße mit Rat und Tat. Daher fanden auch im Vorfeld des diesjährigen FSFF regelmäßige Gespräche mit dem Festivalleiter sowie seinem Organisationsteam statt. Besonders wichtig für die langfristige Fortführung des FSFF ist eine gewisse Planungssicherheit, damit der Festivalleiter das Festival langsam und nachhaltig an eine neue Generation übergeben kann. Daher hat er im persönlichen Gespräch um eine Zusage über einen festen Zuschuss für die nächsten drei Jahre gebeten. Die Stadtverwaltung kann sich gut vorstellen, eine feste Zusage für die nächsten zwei Jahre zu machen und die Höhe des Zuschusses an die "Vor-Corona-Zeit" anzupassen. Somit könnte der Festivalleiter fest damit rechnen, dass er für die Jahre 2025 und 2026 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro und eine Technikpauschale in Höhe von 10.000 Euro sowie die Schlossberghalle zur kostenfreien Nutzung erhält. Mit der Zusage für zwei Jahre würde man dem neuen Stadtrat, der sich voraussichtlich im Mai 2026 konstituieren wird, keine Entscheidung vorwegnehmen.
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Er hält den aktuellen Zeitpunkt für diese Entscheidung unglücklich. Wir haben ja in diesem Jahr alle Kulturzuschüsse gekürzt.
Herr Janik: Die Organisation des FFSF wird gerade umgestellt. Da hilft eine Sicherheit durch die Stadt.
Frau Henniger (FDP): Es wurden nicht alle Kulturzuschüsse gekürzt. Das Faschingstreiben wurde voll bezahlt. Vielleicht kann das ein oder andere Gutachten dafür eingespart werden. Vom FFSF profitiert auch der Einzelhandel.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie kann da im Prinzip schon mitgehen. Sie möchte die kostenlose Nutzung der Schlossberghalle gerne für alle wieder haben.
Herr Janik: Jeder Verein kann für das Folgejahr einen Antrag auf Zuschüsse stellen, welcher auch eine Erstattung der Mietkosten der Schlossberghalle enthalten kann.
Herr Dr. Glogger (WPS): Das FFSF ist das Zugpferd für Starnberg.
Herr Wobbe (UWG): Wenn wir besondere Veranstaltungen nicht kürzen, ist das in Ordnung. Die kostenlose Schlossberghalle spart dem FFSF erwähnenswerte Kosten.
Frau Döhringer: Die Zahl der Veranstaltungen in Schlossberghalle und Strandbad können durchaus entsprechend aufgeteilt werden. Die erlassenen Kosten liegen unter 10.000 €.
Frau Falk (SPD): Es ist etwas ganz Besonderes für Starnberg. Auch da gab es Preissteigerungen. Die Umstellung des FFSF braucht Sicherheit für eine Aufstellung für die Zukunft.
Frau Fohrmann (CSU): Sie nimmt die Buh-Karte in die Hand. Der Veranstalter ist beleidigt und die Stadt zahlt dann gleich mehr. Ihr fehlen ein paar Zahlen vom Tourismusverband, welche Gelder hier erwirtschaftet werden. Sie ist im Haushaltsausschuss und geht da heute nicht mit.
Herr Janik: Auch wir sollten nicht eingeschnappt sein. Es geht um das FFSF und nicht um eine Person.
Herr Heidinger (BLS): Er hätte da auch gerne mehr Zahlen, bevor Zuschüsse gezahlt werden. Es soll auf ein Jahr beschränkt werden. Auch soll es eine Abstimmung mit den anderen Gemeinden geben.
Herr Janik: Die Zuschüsse sind nur ein Ausgleich, wenn das FFSF Defizite hat.
Herr Jägerhuber (CSU): Er hat sich über die Kritik an den Zuschüssen dieses Jahr auch aufgeregt. Es war ein schwieriges Haushaltsjahr. Zwei Jahre sind eine kalkulierbare Größe. Wenn das heute beschlossen wird, soll die Summe für die kostenlose Nutzung der Schlossberghalle genannt werden. Wenn einigen noch Zahlen fehlen, kann das gerne auch noch einmal in einem Monat erneut zu beraten.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie stimmt dem Vorschlag zu, da die Erhöhung im Vergleich zu anderen Ausgaben relativ gering ist. Sie möchte gerne die Umsatzzahlen kennen, damit der Zuschuss in einer richtigen Relation gesehen werden kann.
Herr Janik: Vor jeder Auszahlung werden die Zahlen vom Veranstalter vorgelegt. Die Kalkulationen sind so ähnlich wie in den letzten Jahren.
Herr Fiedler (UWG): Viele haben Bauchschmerzen, das heute zu entscheiden. In vier Wochen soll die nächste Steuerschätzung veröffentlicht werden. Er beantragt die Verschiebung in den nächsten Ausschuss oder den Stadtrat.
Antrag Fiedler (UWG): Vertagung der Entscheidung:
abgelehnt: mehrheitlich
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir sollten das Fest abwägen und nicht einzelne Personen.
Herr Weidner (SPD): Er ist nicht neutral. Es stand die Frage im Raum, ob es überhaupt weitergeht. Es sind Überlegungen gestartet, das FFSF auf breitere Füße zu stellen.
Herr Beigel (CSU): Unsere Zuschuss-Differenz wird das FFSF nicht stürzen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, für das Fünf-Seen-Filmfestival für die Jahre 2025 und 2026 einen Projektzuschuss als Fehlbedarfsförderung in Höhe von 20.000 Euro sowie eine Teilübernahme der Technikkosten in Höhe von 10.000 Euro zu gewähren. Ferner beschließt der Stadtrat, dass der Veranstalter die Schlossberghalle zum Zwecke des Fünf-Seen-Filmfestivals in den Jahren 2025 und 2026 kostenlos (ca. 9.000 € Zuschuss) nutzen darf.
angenommen: 20:6
TOP 6 Lösungsoptionen für die Stadt Starnberg auf der Grundlage des Feuerwehrbedarfsplanes; erste Maßnahmen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 24.06.2024 stellte Herr Oberbranddirektor Wolfgang Schäuble Vorschläge zu erforderlichen Maßnahmen nach dem durch die Forplan Dr. Schmiedel GmbH erstellten Feuerwehrbedarfsplan vor.
Dabei wurden Zahlen aus dem Bedarfsplan vom Januar 2021 verwendet, so dass sich folgendes Bild ergab:
Zur Aktualisierung der im Vortrag vorgestellten Zahlen bezüglich der Mitglieder und den jeweiligen Ausbildungsständen wurden mit E-Mail vom 29.07.2024 alle Kommandanten gebeten, die aktuellen Zahlen der aktiven Feuerwehrdienstleistenden einschließlich deren Ausbildungsstand, insbesondere die G26.3-Tauglichkeit, mitzuteilen.
Nach der Vorstellung der möglichen Lösungsansätze durch Herrn Oberbranddirektor Schäuble wurde die Verwaltung beauftragt, die zur Umsetzung der dargestellten Vorschläge erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten und erste Maßnahmen ... im September 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auf Folie 18 wurden folgende Empfehlungen gegeben:
Strukturelle Veränderung sind erforderlich für die Ortsfeuerwehr Starnberg
Hauptamtliche Besetzung von 6-18 Uhr von Mo-Fr mit 6 Einsatzkräften
Zuweisung der Feuerwehr als Team 114 zum SG 11
Hauptamtlicher Teamleiter 114
Besetzung variabel gestaltbar (Angestellte bis hin zu fw.-techn. Beamte)
Überarbeitung der Alarmierung für die Zuweisung an die Kleinalarmgruppen
Schaffung von Kleinalarmgruppierungen
Verbesserung der Bürgeransprache durch die Ämter der Stadt Starnberg
Ggf. Bau einer Feuerwehrbootshütte zur Attraktivitätssteigerung des Ehrenamtes und Optimierung der Einsätze auf dem See.
Organisatorisches
Sobald die Stelle für eine Führungskraft für das hauptamtliche Personal der Feuerwehr besetzt ist, wird das Team im Organigramm der Stadt Starnberg entsprechend abgebildet.
Personalausstattung
... ist Folgendes beabsichtigt:
Erhalt einer maximalen Einbindung der ehrenamtlichen Kräfte durch Verstärkung mit hauptamtlichen Kräften während der üblichen Kernarbeitszeiten von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Der Verfasser des Dokuments geht von der Notwendigkeit von 15,0 Stellen aus, um obiges sicherzustellen. Darüber hinaus ist zur Personalführung der gleichzeitig anwesenden sechs hauptamtlichen Dienstkräften eine zusätzliche Führungskraft (1,0 Stellen) erforderlich.
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Derzeit sind im Unterabschnitt Feuerwehr 15,0 Stellen in A 8 im Stellenplan der Stadt Starnberg eingeplant. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.07.2024 für den Stellenplan 2025 entschieden, 15,0 Stellen in A 8 sowie 1,0 Stellen in A 12 abzubilden. Von den 15,0 Stellen in A 8 sind derzeit 1,0 Stellen besetzt.
Weiteres Vorgehen:
Zur Besetzung der noch offenen 14,0 Stellen ist beabsichtigt, diese nach der Besetzung der Stelle als Führungskraft für das hauptamtliche Personal auszuschreiben. ...
Schaffung von Kleinalarmgruppierungen
Das Alarmierungskonzept wurde vom federführenden Kommandanten in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister Alfred Hörmann überarbeitet.
Nach den vorgeschlagenen Maßnahmen soll durch hauptamtliche Kräfte von Montag bis einschließlich Freitag in der Zeit von 06 Uhr bis 18 Uhr das gesamte Stadtgebiet im Einsatzfall abgedeckt werden. Hierdurch wird die freiwillige Feuerwehr massiv entlastet und auch die Abwesenheiten wegen der Berufstätigkeit abgefangen.
Durch ein schnelles Ausrücken der Wachhabenden, kann das gesamte Stadtgebiet innerhalb der Hilfsfrist von 8,5 Minuten erreicht werden.
Für die Zeit Montag bis Donnerstag von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr sollen zukünftig Kleinalarmgruppen eingerichtet werden, um einen ersten Trupp zum Einsatzort zu bekommen, der die Lage vor Ort erkundet und entsprechend nachalarmiert.
Am Wochenende soll die Einsatzfähigkeit, wie bisher durch einen Bereitschaftsdienst sichergestellt werden. Dieser ist von Freitag 18 Uhr bis Montag 06 Uhr im Feuerwehrhaus und wird durch die Aktiven gestellt.
Verbesserung der Bürgeransprache
Verbesserung der Bürgeransprache und auch Anwerbung neuer Mitglieder wurde vereinbart, dass die Feuerwehren einen Flyer erarbeiten, dass den Bürgern bei der Erstanmeldungen durch die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes mitgegeben wird. Dies soll eine direkte Ansprache der potentiellen Mitglieder sein und ermöglicht zudem die Integration der Neubürgerin/des Neubürgers in dem jeweiligen Ortsteil.
Die Feuerwehr Starnberg hat hier bereits einen Flyer entworfen, der seit Mitte August an die Neubürger Starnbergs ausgegeben werden.
Feuerwehrbootshütte (Ausführungen vom städtischen Bauamt)
Der Bau einer Feuerwehrbootshütte wurde zur Steigerung der Attraktivität des Feuerwehrdienstes, insbesondere in den Sommermonaten, bereits in der Vergangenheit vom federführenden Kommandanten beantragt.
Der Stadtrat hat am 27.01.2020 die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Bau einer Feuerwehrbootshütte (Standort offen) zu beginnen.
Grundlage für den Beschluss war der Vorschlag aus dem Zukunftskonzept der Feuerwehr, eine Feuerwehrbootshütte und einen Feuerwehrbadeplatz auf dem Gelände des Seebades zu errichten.
Zur derzeitigen Situation:
Das derzeitige Bootshaus der Feuerwehr befindet sich beim Mitarbeiter-Parkplatz des Seebades und verfügt über einen zugewiesenen Stellplatz.
Die Ausfahrt für das Boot, das im Sommerhalbjahr dort liegt und im Winterhalbjahr im Feuerwehrhaus untergebracht ist, erfolgt nach Norden in den Kanal. Nachdem dieser immer schnell mit Seegras "zuwächst" muss zum einen häufig gemäht werden und zum anderen gibt es trotzdem Probleme mit sich verhakenden Pflanzen. Außerdem kann ab einem Wasserstand von 584,62 m das Boot nicht mehr auslaufen, weshalb dann das Boot aus der Hütte gebracht werden muss (Anmerkung: die Meldestufe 1 liegt bei 584,72 m, also 10 cm darüber)
Im Jahr 2015 gab es Überlegungen zu Alternativstandorten für ein Bootshaus, u.a. im Bereich der Werft.
Bezüglich des nun vorliegenden Vorschlages, auf dem Grundstück des Freistaates Bayern - das als Liegewiese verpachtet Teil des Badegeländes am Seebad ist – im Bereich des Pumphauses des Abwasserzweckverbandes am Beginn der Würm das Feuerwehrbootshaus zu errichten, sind folgende Punkte zu beachten:
Flächennutzungsplan:
In der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Liegewiese des Seebades als Grünfläch mit der Zweckbestimmung "Badeplatz, Freibad" mit Baumbestand dargestellt. Der Nepomukweg ist als wichtige Fuß- und Radwegeverbindung dargestellt und der Ringkanal als Hauptabwasserleitung. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Satz 1 zu entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 8189:
Der avisierte Standort für das Bootshaus liegt innerhalb des im Bebauungsplan Nr. 8189 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Badeplatz, Freibad" festgesetzten Bereichs, in dem bauliche Anlagen mit Ausnahme von Anlagen, die dem Freibadbetrieb dienen, wie z. B. Umkleiden, Duschen sowie Anlagen für Spiel und Sport, unzulässig sind. Der markante und wertvolle Baumbestand ist im gesamten Bereich der Liegewiese als zu erhaltender Baumbestand festgesetzt. Auch südlich der Pumpstation sind zahlreiche Bäume als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8189 erforderlich. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung, für die die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ausscheidet, sind die Umweltauswirkungen zu untersuchen und im Umweltbericht, der Teil der Begründung ist, zu beschreiben.
Zu betrachten sind insbesondere die Schutzgüter Flora und Fauna einschl. der Artenvielfalt, Boden, Wasser und Grundwasser, Klima, Landschaftsbild, Mensch, Kulturgüter sowie deren Wechselwirkungen. Der Umfang des naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichs ist zu ermitteln und entsprechende Ausgleichsflächen und –maßnahmen festzusetzen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8189 einschließlich Umweltbericht und Eingriffs/ Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Um die Belange des Artenschutzes umfänglich berücksichtigen zu können, ist die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erforderlich.
FFH-Gebiet/ europäisches Vogelschutzgebiet:
Die europäische Union hat 1992 die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) erlassen. Damit sollen europaweit besonders bedeutsame Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Zustand erhalten werden. Als bekanntester Beitrag zur Umsetzung der FFHRL wurden sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen. Sie bilden gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Direkt an der Uferkante verlaufen die Grenzen des FFH-Gebietes Nr. 8133-371 "Starnberger See" und des europäischen Vogelschutzgebietes Nr. 8133-401 "Starnberger See". Im Rahmen der Bauleitplanverfahren sind die Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete zu untersuchen. Um die Belange des Artenschutzes umfänglich berücksichtigen zu können, ist zunächst die Durchführung einer FFH-Vorprüfung erforderlich.
Landschaftsschutzgebiet (LSG):
Direkt an der Uferkante verläuft die Grenze des "LSG Starnberger See und westliche angrenzende Gebiete". Nach derzeitigem Kenntnisstand würde eine Änderung des Bebauungsplans die Fläche des LSG nicht tangieren. Dies ist abschließend zu prüfen.
Überschwemmungsgebiet Würm:
Der avisierte Standort für das Bootshaus liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes Würm. Die "Verordnung des Landratsamtes Starnberg über das Überschwemmungsgebiet an der Würm im Gebiet der Gemeinden Gauting, Krailling und der Stadt Starnberg, von Flusskilometer 23,500 bis Flusskilometer 39,560 vom 05.07.2016" wurde am 20.07.2016 im Amtsblatt bekannt gemacht. Für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen gilt § 78 WHG.
Wasserrecht:
Für die Errichtung des Bootshauses sind wasserrechtliche Genehmigungen notwendig.
Ufermauer Seebad:
Es ist der Stadt Starnberg bereits bekannt, dass die bestehende Ufermauer im Bereich des zu errichtenden Bootshauses sanierungsbedürftig ist. Durch die gewünschte Schaffung einer Einbuchtung für die Lagerung des Bootes im bzw. knapp über dem Wasser ist ein Eingriff in die bestehende Spundwand notwendig und es muss geprüft werden, in welchem Umfang damit einhergehend die Ufermauer mit saniert werden muss.
Schifffahrtsstraße:
Nach bisheriger Kommunikation ist keine Beeinträchtigung oder bauliche Anlage in der Schifffahrtsstraße möglich. Mit der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung/Seenschifffahrt ist zwingend zu klären, ob der Standort Seebad für das Boot überhaupt möglich ist.
Zustimmung des Grundstückseigentümers:
In der Stellungnahme des Grundstückseigentümers der an die Stadt verpachteten Liegewiese, der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, wird darauf hingewiesen, dass bei der Bootshütte und der Abtrennung eines Teilbereichs zur Freizeitnutzung abzuwägen ist, ob der Freizeitzweck im Vordergrund steht oder Rettungs- und Hilfszwecke. Der Rettungs- und Hilfszweck muss durch die Feuerwehr nachgewiesen werden.
Verlust an Liegefläche für die Besucher des Seebades:
Durch die – auch aus haftungsrechtlichen Gründen - notwendige bauliche Abtrennung (Zaun) des Bereiches um das Feuerwehrbootshaus wird die Fläche der Liegewiese deutlich eingeschränkt, was zu Lasten der Besucher, der Besucherfreundlichkeit sowie zu Einnahmeverlusten führt. Auch müsste der dortige SUP-Verleih vermutlich weichen, was ebenfalls zu Einnahmeverlusten führt.
Raumprogramm und Nutzung:
Der von der Feuerwehr vorgesehene Nutzerkreis umfasst - neben den Feuerwehrdienstleistenden - noch folgende Gruppen unter Aufsicht: Feuerwehranwärter, Jugendfeuerwehrmitglieder, Angehörige und Kinder als Besucher sowie Besuchergruppen an bspw. einem Tag der offenen Türe. Es wird von Nutzungszeiten an 365 Tagen im Jahr, 24h an 7 Tagen die Woche für Schulungsbetrieb und Jugendraum ausgegangen, weshalb das Bootshaus durchgehend beheizt und betriebsbereit gehalten werden muss. Es muss mit Sanitärräumen bestehend aus Toiletten und Duschen, Umkleideräumen, einem Schutzkleidungsbereich sowie einem Lager mit Werkstatt ausgestattet sein. Schwarz/Weiß-Trennung ist einzuplanen. Das Boot soll mittels einer Hebeanlage zu Wasser gelassen werden. Im Obergeschoss soll es einen Aufenthaltsraum/ Schulungsraum mit Küche geben, sowie einen Balkon. Außerdem ist Elektro- und Datenverkabelung notwendig. Insgesamt ist somit von ca.- Außenmaßen von 9 x 16 Metern auszugehen. Vermutlich wird auch eine befestigte Zuwegung vom Stellplatz zum Bootshaus notwendig sein.
Zufahrt:
Die Feuerwehr plant, das HLF auf dem Stellplatz am Beginn des Mitarbeiterparkplatzes aufzustellen, und mit einem Sprinter im Schritttempo über den Nepomukweg zum Pumphaus zu fahren. Dort soll der Sprinter abgestellt werden und im Einsatzfall die Besatzung zum HLF bringen. Die Bearbeitung der zuvor genannten Punkte würde in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen hohe Kapazitäten binden.
Die Änderung des FNP sowie die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens liegen in der Zuständigkeit des SG 30. In der Prioritätenplanung des SG 30 ist das Thema Feuerwehrbootshaus bisher nicht berücksichtigt. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Falle eines Beschlusses zur Umsetzung des Feuerwehrbootshauses für die Durchführung von Bauleitplanverfahren mit der hier vorliegenden Vielzahl an zu berücksichtigenden Belangen erfahrungsgemäß ein Zeitraum von zwei Jahren einzukalkulieren ist.
Die Themen Wasserrecht, Überschwemmungsgebiet Würm und Sanierung Ufermauer liegen im Zuständigkeitsbereich des SG 32, auch hier muss aufgrund der dünnen Personaldecke selbst bei Einstufung in Priorität 1 mit einem verzögerten Beginn der Bearbeitung gerechnet werden. Erst wenn die o. g. Aspekte geklärt sind, wird das SG 31 die Umsetzung der Baumaßnahme inkl. Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens betreuen.
Für die ersten Schritte, d. h. Klärung der planungsrechtlichen Aspekte sowie Grundlagenermittlung und Vorentwurf der Sanierungsplanung der Ufermauer mit Grobkostenschätzung sind Planungskosten in Höhe von 100.000 € einzukalkulieren.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Das hört sich gut an. Alles ist abgestimmt. Die Hürden für das Bootshaus sind machbar. Ob man die 100.000 € für die Vorplanung braucht, sieht er nicht.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt nach den Stundenzahlen für die 15 Hauptamtlichen. Ist das richtig berechnet?
Herr Beck: Der Faktor 3 ist schon knapp. In Frankfurt wird mit 5 gerechnet.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte den Punkt 3 auftrennen. Wenn FFH-Gebiete betroffen sind, kann das teuer werden. Sie fragt nach einen Luftbild für den möglichen Standort. Gibt es da nicht günstigere Standorte.
Herr Janik: Der ganze See ist FFH-Gebiet. Die Planung soll ja klären, ob es Planungshindernisse gibt. Die Standortwahl ist immer der erste Schritt einer Planung. Die finale Entscheidung wird im Stadtrat natürlich wieder vorgestellt.
Frau Henniger (FDP): Das Haus dient auch für den Einsatz. Gibt es da keine Förderung? Braucht man da unbedingt einen Architekten?
Herr Janik: Für den Bau gibt es auch eine Förderung. Bitte keine Selbstverständlichkeiten in die Beschlussvorlagen.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie hat die Sorge, dass nach der Einstellung der Hauptamtlichen, die ehrenamtlichen Strukturen leiden werden. Es gibt einen Paradigmenwechsel. Wird es eine Zwei-Klassen-Feuerwehr geben? Wir sollten möglichst viele Freiwillige engagieren und werben.
Herr Janik: Es gibt zwei Gutachten, die uns zeigen, dass wir Hauptamtliche benötigen. Es gibt einen Paradigmenwechsel, der aber notwendig ist. Es gibt die Hauptamtlichen, um die Ehrenamtlichen zu entlassen.
Herr Frühauf (CSU): Er sieht zu den Hauptamtlichen keine Alternative. Er hat sich umgehört. Die Ortsfeuerwehren haben damit kein Problem. Er plädiert darum, dass die Feuerwehrkommandanten der Ortsfeuerwehren über Neubürger informiert werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Aktuell unterstützen Starnberg auch oft die Ortsfeuerwehren, was auch nicht selbstverständlich ist. Es ist höchste Zeit, den Beschluss zu den Hauptamtlichen zu treffen. Die Feuerwehrbootshütte wird ein langer Prozess sein. Es gibt 12 Hürden dafür zu überwinden. Es sollte langsam und konzentriert umgesetzt werden. Alles zeitgleich umzusetzen wird nicht möglich sein. Nach dem heutigen Beschluss, sollte das Projekt mit dem federführenden Kommandanten noch einmal besprochen werden. (Anm. d. Verf.: Jetzt verliere ich etwas den Faden.)
Anton Summer (BMS): Er liest von 6 Hauptamtlichen. Dazwischen waren es 10, jetzt 14. In Percha gibt es ja das Bootshaus der Wasserwacht. Vielleicht gibt es da Synergien.
Herr Beck: Da wurde sich zwischendurch verrechnet.
Herr Janik: Von Percha ist der Weg zum Einsatz etwas schwierig.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Nicht alle Uferbereiche sind auch FFH-Gebiet. Das ist fachlich genau anzuschauen.
Herr Heidinger (BLS): Er möchte die Kosten im Beschluss festgehalten haben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zur organisatorischen Einordnung der Feuerwehr in die Verwaltungsstruktur, zur Bürgeransprache und der Einrichtung von Kleinalarmierungsgruppen zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 14 vakanten Stellen auszuschreiben, sobald die Stelle der Führungskraft besetzt ist.
Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Feuerwehrbootshütte zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Planung der Bootshütte notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € im Haushaltsjahr 2025 einzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass als erstes der Standort zu untersuchen ist.
angenommen: 25:1 (? zumindest eine Gegenstimme)
TOP 7 ÖPNV Fahrplanwechsel 2024; Anträge der Stagenda
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
In der Sitzung des Lenkungskreises "Stagenda21" am 05.06.2024 wurde unter TOP 3.4 beantragt, dass ab dem kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2024 die folgenden Punkte umgesetzt werden, zu welchen die Verwaltung jeweils Stellung nimmt. Bereits in der Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass der ÖPNV eine Aufgabe des Landkreises ist und dass bei zusätzlichen Maßnahmen die Kosten von Seiten der Stadt getragen werden müssen.
"Die Stadt setzt sich mit einer Werbekampagne für eine bessere Bekanntheit der vorhandenen Busverbindungen ein, Linie 901, 902, 903, 904, 909, 950, 951, X900, X970."
Stellungnahme der Verwaltung:
Für eine Werbekampagne liegt die Zuständigkeit grundsätzlich beim Landratsamt Starnberg. Die Verwaltung empfiehlt zur Vermeidung anfallender Kosten einen Antrag beim Landratsamt für eine solche Kampagne zu stellen.
"Die Stadt benennt dem Lenkungskreis die Kosten für die einzelnen Buslinien, soweit sie diese tragen muss."
Stellungnahme der Verwaltung: Wegen laufender Ausschreibungen werden Angaben zu den Kosten von Seiten des Landratsamtes derzeit nicht herausgegeben. Von Seiten der Stagenda soll selbstständig ein Antrag an das Landratsamt als zuständige ÖPNV-Stelle gestellt werden.
"Die Stadt Starnberg benennt dem Lenkungskreis mit welchen Änderungen zum nächsten Fahrplanwechsel gerechnet werden muss."
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird den Lenkungskreis entsprechend über die Änderungen in Kenntnis setzen.
"Der AK Verkehr (Anm.: derzeit Fr. Franken) erhält wieder die Gelegenheit bei Diskussionen zu Änderungen im ÖPNV für Starnberg teilzunehmen bzw. Stellung zu nehmen."
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird dem AK Verkehr eine Teilnahme an Besprechungen zum Thema ÖPNV ermöglichen.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Wie wird der Stadtrat eingebunden?
Herr Beck: Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis hat sich verbessert. Die Unstimmigkeiten betreffen immer nur die Kosten.
Herr Janik: Die Stadt ist für den ÖPNV zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag beim Landratsamt für eine Werbekampagne zur Steigerung der Attraktivität städtischer Buslinien zu stellen.
Die Verwaltung teilt der Stagenda mit, dass selbstständig ein Antrag zur Mitteilung der Kosten einzelner Buslinien von Seiten der Stagenda an das Landratsamt als zuständige ÖPNV-Stelle gestellt werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Lenkungskreis Änderungen zum Fahrplanwechsel 2024 mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem AK Verkehr eine Teilnahme an Besprechungen zum Thema ÖPNV zu ermöglichen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 VHS StarnbergAmmerSee e.V.; Bestellung einer Stellvertretung für den Aufsichtsrat
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat Stadtratsmitglied Tim Weidner als Vertreter der Stadt Starnberg im Aufsichtsrat der Volkshochschule StarnbergAmmerSee e.V. benannt. Die Leiterin der VHS ist nun mit der Bitte an die Stadtverwaltung herangetreten, auch eine Stellvertretung für Herrn Weidner zu benennen. Wegen ihres beruflichen Hintergrunds schlägt die Stadtverwaltung Stadtratsmitglied Katja Fohrmann als Stellvertreterin für Tim Weidner vor.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat benennt Katja Fohrmann als Stellvertreterin für Tim Weidner im Aufsichtsrat der VHS StarnbergAmmerSee e.V.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Museum Starnberger See; Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 08.07.2024 die Anpassung der Eintrittspreise für das Museum Starnberger See beschlossen. Daher muss die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See vom 01.05.2023 geändert werden.
Die Debatte
Frau Falk (SPD): Ihr fehlt eine Jahreskarte.
Herr Beck: Als Mitglied im Förderverein hätten sie quasi eine Jahreskarte.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach einem bestimmten Preis.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Starnberger Rentnern sind sicher nicht so bedürftig.
Beschlussvorschlag
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See vom 01.11.2024
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Änderungssatzung:
§1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Museum Starnberger See vom 01.05.2023 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Für die Besichtigung des ,,Museum Starnberger See'' werden Gebühren wie folgt festgesetzt:
Regulärer Eintritt: Personen ab 18 Jahre ohne Ermäßigungen: 7 Euro
Ermäßigter Eintritt: Rentner, Auszubildende, Schüler, Studierende, Absolvierende des Bundesfreiwilligendienstes (oder vergleichbare Freiwilligendienste), Menschen mit Sozialausweis, Arbeitssuchende, Menschen mit einer Behinderung (ab GdB 50), Inhaber der Ehrenamtskarte des Freistaats Bayern: 5 Euro
Freier Eintritt: Personen bis 18 Jahre, Besuchende an ihrem Geburtstag, Schulklassen, Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen, die Kindergruppen oder Schulklassen begleiten oder zur Vorbereitung (schriftl. Nachweis der Schule oder Institution), VdK (Verband Deutscher Kunsthistoriker), ICOM (International Council of Museums); AICA (Internationaler Kunstkritikerverband), BVGD (Bundesverband der Gästeführer Deutschland); Inhaber eines gültigen Presseausweises, Zustifter der Kulturstiftung Starnberg, Mitglieder des Freundeskreises: 0 Euro
Familien: zwei Erwachsene mit eigenen Kindern unter 18 Jahren: 8 Euro
Museumssonntag: Jeweils am ersten Sonntag im Monat: 1 Euro
Gruppen: ab 10 Personen pro Pers.: 5 Euro
Gruppenführungen: bis 20 Pers. ca. 1-1,5h, zzgl. Eintritt: 85 Euro
Kreativführungen: für Kindergruppen oder Schulen bis 25 Pers. ca. 1,5h: 50 Euro
Gruppenführungen: für Schüler oder Studierende bis 25 Pers. ca. 1,5h, zzgl. Eintritt: 50 Euro
Öffentliche Führung: Teilnahme pro Person, zzgl. Eintritt: 5 Euro
Trauung im Museum: zzgl. Gebühren des Standesamts, sowie anfallende Reinigungsgebühren für Hussen und Getränke laut Angebot des Museums: 390 Euro
§2
Die Satzung tritt zum 01.11.2024 in Kraft.
angenommen: eintimmig
TOP 11 Stadtbücherei Starnberg; Änderungssatzung zur Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Da DVDs von den Nutzern der Stadtbücherei nicht mehr stark nachgefragt werden, kann die strengere Regelung zur Entleihfrist und Verlängerung an alle anderen Medien angeglichen werden. Daher muss die Benutzungssatzung angepasst werden:
Beschlussvorschlag
Änderungssatzung zur Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei vom XX.10.2024
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1. Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Satzung:
§1
Die Satzung zur Nutzung der Stadtbücherei vom 25.10.2018 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
2. Die Ausleihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt oder die Anzahl der auszugebenden Medien beschränkt bzw. geändert werden. Die Leihfrist kann ferner auf Antrag maximal zweimal verlängert werden, sofern die Medien nicht vorgemerkt sind.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Veranstaltung "Starnberg bewegt 2024"
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Der Verein CityInitiative Starnberg e.V. hat im Rahmen der Veranstaltung "Starnberg bewegt" einen Antrag auf Einrichtung eines verkaufsoffenen Sonntages am 13.10.2024 gestellt. "Starnberg bewegt" ist in Starnberg bereits etabliert und zieht viele Besucher an. Die Veranstaltung findet im Starnberger Zentrum am Kirchplatz statt; sie wird noch separat nach Art.19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz genehmigt.
Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes ist für das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag der Erlass einer Verordnung erforderlich. Nach einem Rundschreiben der Regierung von Oberbayern ist außerdem die jeweilige Veranstaltung noch vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu genehmigen bzw. festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Verordnung über den verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Starnberg am 13.10.2024 vom…
Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt geändert wurde durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:
§ 1
(1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen anlässlich der Veranstaltung „Starnberg bewegt" am Sonntag, den 13.10.2024 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet der Stadt Starnberg ohne eingemeindete Ortsteile in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr offenhalten.
(2) Folgende gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften sind zu beachten: a. §§ 17 und 24 LadSchlG, b. Bestimmungen der Arbeitszeitordnung, c. Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer im Einzelhandel, d. Jugendarbeitsschutzgesetz und e. Mutterschutzgesetz.
§ 2
Diese Verordnung gilt am 13.10.2024.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Friedhofsangelegenheiten; Ehrengrab Ina Seidel
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. gekürzt von dr. thosch)
Sachverhalt
Mit Beschluss des Stadtrats vom 15.06.1970 wurde die damals in Starnberg lebende Schriftstellerin „in Würdigung und Anerkennung ihrer dichterischen Leistungen“ zur Ehrenbürgerin ernannt worden.
Ina Seidel verstarb am 02.10.1974. Sie wurde auf dem Neuen Friedhof in Tutzing beigesetzt. Nachdem die Verleihung der Ehrenbürgerwürde ein höchstpersönliches Recht ist, das nur lebenden Personen zuteilwerden kann, erlischt dieses mit dem Tod.
Die Stadt Starnberg hat sich bereit erklärt, das Nutzungsrecht und die Pflege des Grabes zu übernehmen und dieses als Ehrengrab zu erhalten.
Mit Schreiben vom 10.07.2024 informierte uns die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Tutzing darüber, dass das Nutzungsrecht am 06.10.2024 endet. Eine Verlängerung ist nach der Gebührensatzung für zehn Jahre möglich und verursacht Kosten in Höhe von 1.584 Euro. Weitere Kosten entstehen für die Grabpflege, für die jährliche Kosten von etwa 265 Euro entstehen.
Die Stadt Braunschweig hat sich im Jahr 2006 eine wissenschaftliche Hinterfragung der Rolle Ina Seidels durchführen lassen; ...
Der Stadtrat befasste sich bereits im Jahr 2021 mit Ina Seidel, .... Die Verwaltung wurde 2021 vom Stadtrat beauftragt, zur Klarstellung des historisch-kritischen Hintergrunds ein Zusatzschild für das Straßenschild des "Ina-Seidel-Weg" zu entwerfen, welches unter dem Straßenschild angebracht wird.
Die Debatte
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie fragt, ob der Zusatz am Straßenschild bereits angebracht ist. Sie plädiert dafür, die Grabpflege aufzugeben.
Herr Jägerhuber (CSU): Warum wird das heute vorgelegt? Er tut sich schwer, die Grabpflege fortzuführen.
Herr Beck: Normalerweise werden die Gräber von Ehrenbürgern von der Stadt Starnberg immer gepflegt. Hier gibt es aber auch kritische Stimmen. Deshalb wird das hier noch einmal beraten.
Beschlussvorschlag
Das Grabnutzungsrecht des Ehrengrabes Ina Seidel wird nicht verlängert und läuft am 06.10.2024 ab. Der Grabpflegevertrag ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
angenommen: 16:8
TOP 13 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat; Fraktionswechsel des Stadtratsmitglieds Marc Fiedler
Beschlussvorlage
Der Stadtrat nimmt den Fraktionswechsel von Herrn Marc Fiedler zur Kenntnis.
Der Stadtrat bestellt die im folgenden genannten Mitglieder der Stadtratsfraktion UWG für folgende Ausschüsse.
Haupt- und Finanzausschuss: Herr Wobbe, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Dr. Schüler)
Bauausschuss: Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler, (Herr Dr. Schüler, Herr Wobbe)
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Wobbe)
Kulturausschuss: Herr Wobbe, Herr Dr. Schüler, (Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler)
Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Wobbe)
Projektausschuss Bahnhof See: Herr Prof. Gassner, Herr Dr. Schüler, (Herr Fiedler, Herr Wobbe)
Projektausschuss Verkehrsentwicklung: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Prof. Gassner, Herr Wobbe)
Ferienausschuss: Herr Dr. Schüler, Herr Fiedler, (Herr Wobbe, Herr Prof. Gassner)
Werkausschuss: Herr Wobbe, (Herr Dr. Schüler, Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler)
Rechnungsprüfungsausschuss: Herr Wobbe, (Herr Dr. Schüler, Herr Prof. Gassner, Herr Fiedler)
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Es gibt bisher einen Asylbewerber, der nach Leistungsgesetz im Betriebshof arbeitet. Er führt weitere Zahlen vom Landratsamt auf. Demnächst gibt es wieder den Volkstrauertag. Er war bei dem Gedenktag in Italien. Es war eine erschütternde Erfahrung.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie informiert, dass festgestellt wurde, dass zwei Schulen jede Menge Stühle und Tische im Depot haben. Eine Neubestellung von Möbeln wurde auf Eis gelegt. Es wurden 40.000 € gespart. Bei den Haushaltsberatungen sollten auch die Lagerbestände geprüft werden.
Herr Mignoli (BLS): Kann die Stadt den Beschluss zur ÖPNV auch dem Landratsamt übermitteln.
Frau Falk (SPD): Die Fair-Trade Woche ist wieder demnächst. Sie möchte die Wette vom letzten Jahr wiederholen.
Frau Fohrmann (CSU): Die Feuerwehr Hadorf noch keine Piepser bekommen.
Herr Janik: Die wurden bisher nur bestellt.
Frau Henniger (FDP): Wann erhält die Idee von SzS die vertiefte Planung? Die Bahnhöfe sind in einem vermüllten Zustand. Kann man da mal einen Vor-Ort-Termin mit der Bahn vereinbaren?
Herr Janik: Wenn die Bahn sich das Projekt vorstellen lassen möchte, darf SzS das bei der Bahn vorstellen. Wir hatten schon einen Ortstermin. Wir nehmen das nicht so hin. Die Stadt moniert regelmäßig den Zustand der Bahnhöfe.
Herr Summer (BMS): Er schlägt eine entsprechende Bemalung der Straßen bei der Verbindungsstraße beim Prinzenweg vor, damit die Fahrzeuge langsamer fahren.
Herr Janik: Leider sind wir nicht völlig frei, was man auf die Straße malen darf.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Förderung für das FFSF ist jedes Jahr? Solange Seeaufschüttungen in einem Vorschlag geplant werden, sollten wir da die Finger davon lassen.
Frau Kammerl (CSU): Sie ist gerade schon dabei, einen Ortstermin zu organisieren. Da ist Frau Henniger bekannt. Warum wird das wieder so dargestellt als wenn die Stadt da nicht aktiv ist.
Herr Janik: Das kommt in letzter Zeit von einer Partei öfter, dass Dinge eingefordert werden, die schon länger in Arbeit sind.
(M)ein Fazit:
Auch wenn man darüber lästern kann, dass die UWG am Ende der Legislaturperiode immer mit mehr Stadträten vertreten ist als zu Beginn, hat es für mich schon etwas Positives, denn - Kommunalpolitik ist Sachpolitik, da haben sowohl wilde Forderungen oder Versprechungen noch das Propagieren nicht durchführbarer Lösungen keinen Platz. Und da es sich bei der Kommunalwahl um eine reine Personenwahl handelt - dass man auch oben bei jeder Gruppierung ein Kreuz machen kann, ist nur für diejenigen, die sich nicht so sehr mit den zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten auseinander setzen möchten -, gehen die Veränderungen in den Ausschüssen voll in Ordnung.
Und es konnte heute durchaus auch wieder festgestellt werden, dass nicht alle die Zeit finden oder sich nehmen, die Beschlussvorlagen vor der Sitzung durchzuarbeiten.
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politikwatch · 2 months ago
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#49EuroTicket #Preiserhöhung 🤬 Ab 1.1.25 #Monatspreis von mindestens 64 Euro 😱🤬
Und Tschüss nicht mit mir #volkerwissing #bundeskanzler
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