#Rückzahlung
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Wo bleibt das Klimageld?
Damit es nicht bald so aussieht
... wollte die vor 2 Jahren angetretene Ampelregierung etwas gegen den Klimawandel tun. Für die Mehrkosten von Klimamaßnahmen sollten die Menschen durch ein Klimageld entschädigt werden. So steht es im Koalitionsvertrag.
Nachdem die Ampel nun 12 Milliarden zusätzlich in den Bundeswehretat verschoben hat - das macht eher einen olivgrünen Eindruck - und noch weitere 100 Milliarden direkt der Rüstungsindustrie versprochen hat, klafft nun ein großes Loch im Etat der Bundesregierung.
Keiner redet mehr über das Klimageld
Doch, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wies vor 2 Tagen darauf hin, dass z.B. die Einnahmen durch die CO2-Bepreisung - das sind bisher 11,4 Milliarden Euro, die der Bund eingenommen hat - irgendwie an die Verbraucher zurückgezahlt wrden sollten. Ramona Pop, Vorstandsmitglied des vzbv erklärte dazu:
"Der CO2-Preis schafft einen Anreiz für klimaverträgliches Verhalten ... Die Einnahmen aus dem CO2-Preis muss die Bundesregierung aber über ein Klimageld an alle Verbraucher:innen zurückerstatten. Sonst ist die CO2-Abgabe neben den hohen Energiepreisen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen."
Der vzbv errechnete dazu, dass sich nach den Einnahmen bei 82 Millionen Menschen in Deutschland eine Auszahlungssumme von 139 Euro pro Person ergibt. Angemessener wäre sicher ein Rückzahlung entsprechend des Einkommens, allerdings würde das wieder einen hohen bürokratischen Aufwand erfordern. Das pauschale Auszahlen an "alle" wurde dagegen bereits in der Corona-Krise mehr oder weniger gut geübt.
Wenn die Ampel jetzt das Klimageld "vergisst", würde die CO2-Abgabe als zusätzliche Steuer empfunden und die Akzeptanz der letzten kläglichen Reste ihrer Klimapolitik endgültig zerstören.
Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Klimageld-Warum-die-Verbraucherzentrale-139-Euro-pro-Person-fordert-9581286.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3y1 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8627-20231223-wo-bleibt-das-klimageld.html
#Klima#Umwelt#CO2#Abgabe#Steuern#Klimageld#Rückzahlung#Koalitionsvertrag#Bundeswehr#Aufrüstung#VerbraucherzentraleBundesverband#vzbv#Transparenz#Informationsfreiheit#Diskriminierung#Ungleichbehandlung#Verhaltensänderung
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Bauunternehmer insolvent: Anspruch auf Schlussrechnung?
BGH, Urteil vom 07.11.2024 – IX ZR 179/23 „…Steht dem Besteller aufgrund von Voraus- oder Abschlagszahlungen aus einem Werkvertrag eine Insolvenzforderung zu, kann er die den Unternehmer treffende nebenvertragliche Pflicht, seine Leistungen in einer Schlussrechnung abzurechnen, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers im Insolvenzverfahren nur nach den…
#Abschlagszahlung#Bauunternehmer#BGH#Forderung#Gericht#Gläubiger#Insolvenz#Insolvenzverfahren#IX ZR 179/23#Leistung#Rückzahlung#Schätzung#Schlussrechnung#Unternehmer#Urteil#Werkvertrag
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Erstattung von Personalvermittlungsprovision bei Kündigung?
Provision Personalmangel bei Fachkräften In vielen Bereichen, so zum Beispiel in der Pflege oder in Krankenhäusern, werden Arbeitnehmer gesucht. Gerade bei einer entsprechenden Qualifikation ist es für Arbeitgeber mittlerweile schwierig geeignetes Personal zu finden. Ob eine Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland dies ändern wird, mag bezweifelt werden. Dies kann aber…
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#Arbeitgeber#Arbeitnehmer#Erstattung#Gehalt#Kündigung#Personaldienstleister#Probezeit#Provision#Rückzahlung#Vermittler#Vermittlung#Vermittlungsprovision
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FTI-Insolvenz: Deutscher Reisesicherungsfonds beginnt mit Erstattungen
FTI- Versicherer startet mit den Auszahlungen an Endkunden... Alles dazu heute im Artikel #FTI #Reisen #Versicherung
Photo by Porapak Apichodilok on Pexels.com Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI (Frosch Touristik International) war eine der schwerwiegendsten Krisen, die die deutsche Reisebranche je erlebt hat. Mit mehr als 215.000 betroffenen Pauschalreisen und zahllosen Reisenden, die plötzlich ohne ihre geplanten Urlaubsreisen dastanden, markierte diese Pleite ein dunkles Kapitel in der Geschichte des…
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Ein kleines #kathi haust Update mit Archivbild
Die alte Wohnung ist endlich !!! übergeben und wir warten nur noch auf die Rückzahlung der Kaution
Wir haben einen Teil unserer Nachbarn beim Carport-Richtfest unserer direkten Nachbarn kennengelernt. Lehre daraus: Hier wird viel gesoffen.
Am Sonntag kriegen wir den traditionellen Kranz zum Einzug und laden die Nachbarn zu Kaffee und Kuchen ein.
Der Ofen ist weiterhin eines der Top-Features im Haus
Der gepflasterte Hof vorm Haus wird nach und nach vom Bewuchs befreit und ist mittlerweile doppelt so groß.
Uns wurden zwei Biotonnen geliefert.
In unserem Waldstück übernachten Rehe.
Es wurde Glasfaser gelegt und wir hoffen auf baldigen Termin mit dem Techniker
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HAPPY END in the Wohngeld Saga!!! Es wurde bewilligt und Rückzahlung für inklusive August ist aufm Konto, es geht bergauf, Leute!!!
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Anlegerschutzanwälte helfen bei Totalverlust duch Gallus Immobilien
Unsere Frage: Was ist mit Michael Oehme dem vermutlichen Strippenzieher?
Die Gallus Immobilien Konzepte GmbH (München) hat aktuell die Nachrangdarlehensgeber der GIK 20 GmbH & Co. KG (Projekt MFH Amriswil 2) mit Schreiben vom 27.06.2024 darüber informiert, dass aufgrund der bislang noch nicht erfolgten Feststellung der Jahresabschlüsse für das Jahr 2023 bis auf weiteres keine Zins- oder Rückzahlungen mehr an die Anleger erfolgen würden.
Begründet wird dies damit, dass der in den Nachrangdarlehensverträgen verankerte Zahlungsvorbehalt zur Gleichbehandlung aller eine Auszahlung von Zinsen oder die Rückzahlung des Darlehensbetrages nicht zulasse.
Drohen jetzt bald Insolvenzverfahren bei der Gallus Immobilien Konzepte Gruppe?
Nach unseren Erfahrungen bedeutet die Einstellung von Zins- und Rückzahlungen bei Nachrangdarlehen von Immobilienunternehmen wie der Gallus Immobilien Gruppe meist nichts Gutes, auch wenn diese Maßnahme hier (nur) mit einem verspäteten Jahresabschluss begründet wurde.
Meist liegt die eigentliche Ursache für solche Zahlungsstockungen oder Zahlungseinstellungen darin, dass das betreffende Unternehmen schlichtweg wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, die ursprünglich zugesagten Zinsen, geschweige denn das Darlehenskapital an die betreffenden Nachrangdarlehensgeber zu zahlen.
Ob diese Zahlungseinstellung auch bei der Gallus Immobilien Konzepte GmbH und den mit ihr verbundenen Unternehmen zur Eröffnung diverser Insolvenzverfahren führt, bleibt vorerst abzuwarten.
Gallus Immobilien eG, Gallus Immobilien 1 GmbH & Co. KG sowie Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG ebenfalls in Zahlungsschwierigkeiten?
Weitere Gesellschaften der Münchener Immobilien Gruppe scheinen ebenfalls Probleme zu haben.
Die Gallus Immobilien eG hat bereits ihre Liquidation beantragt. Ob und in welcher Höhe die dort investierten Anleger ihre Gelder zurückerhalten werden, steht derzeit noch in den Sternen.
Auch die Gallus Immobilien 1 GmbH & Co. KG sowie die Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG scheinen wirtschaftliche Probleme zu haben. Die letzten Jahresabschlüsse dieser beiden Gesellschaften lassen jedenfalls nichts Gutes erahnen.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Vermögensanlagen der Gallus Immobilien Konzepte GmbH
Falls Anleger oder Nachrangdarlehensgeber bei Unternehmen der Gallus Immobilien Konzepte Gruppe vergeblich auf rückständige Zinsen oder die Rückzahlung ihres Anlagebetrages warten, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, die dort investierten Gelder möglichst in voller Höhe zurückzuerhalten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.
Quelle: https://seimetz-rechtsanwaelte.de/news/gallus-immobilien-konzepte-gmbh-vertroestet-anleger/
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15. bis 19. Mai 2023
Vermutlich führt diese Energiewende langfristig zu einem besseren Verständnis von Elektrodingen, aber momentan habe ich noch Fragen
Es klingelt, der Hauswart steht vor der Tür und verkündet mir den Zählerstand unseres Stromzählers: Zwo, vier, neun, neun, sechs. Das Verfahren des Ablesens und Übermittelns hat sich zwar seit 2017 nicht geändert. Aber wir wohnen jetzt in einem Haus, in dem die Stromzähler nicht mehr einfach in einem unverschlossenen Metallschrank im Kellergang hängen, sondern in einem abgeschlossenen Hauswirtschaftraum. Den Schlüssel dazu hat der Hauswart, den ich also einmal im Jahr um Ablesung bitten muss. Letztes Mal hat er mir den Zählerstand per SMS mitgeteilt, diesmal mündlich, weil wir noch etwas anderes zu besprechen haben.
Später am Tag gebe ich den Wert auf der Webseite des Stromanbieters ein und vier Tage später erhalte ich die Jahresrechnung. Wir haben rund 3000 KWh verbraucht, 750 weniger als im Jahr davor, und bekommen trotz des von 22 auf 29 ct gestiegenen Strompreises noch mehrere hundert Euro Rückzahlung! Wenn ich die Stromrechnung richtig gelesen habe, spielt die vielbeschriene Strompreisbremse dabei keine Rolle, da diese erst ab 40 ct greifen würde.
Ich weiß auf Anhieb nicht, was den deutlich gesunkenen Verbrauch bewirkt haben könnte. Wir haben seit den Geburten der Kinder immer zwischen 3600 und 4000 kWh pro Jahr verbraucht, in zwei verschiedenen Wohnungen. Da Heizung und Warmwasser jeweils per Fernwärme bereitgestellt werden, spielen die Größe der Wohnung und die Härte des Winters auch kaum eine Rolle für unseren Stromverbrauch.
Meine Frau sagt sofort "der Trockner!" Was sie meint ist, dass der Wäschetrockner, den wir beim Einzug unter dem Label "teilmöbliert" übernommen haben, schon vor einiger Zeit eine kleine Pfütze unter sich ließ. Die Aufgabe, das zu klären, fiel mir zu und ich habe sie bisher erfolgreich ausgesessen. Das konnte ich, weil die Terrasse vor der Küche Platz für zwei Wäscheständer bietet und auch das Aufhängen nasser Wäsche in dieser Wohnung keine Schimmelflecken in den Ecken erblühen lässt.
Der Trockner wurde also seit Monaten nicht genutzt und das hat sicherlich unseren Stromverbrauch verringert. Aber gleich um 20%? Ich googele die Verbrauchswerte des Trockners (die papierne Gebrauchsanweisung haben wir sicher auch noch irgendwo, aber ...) und finde maximale Leistungsaufnahme 800 W, Verbrauch für 7 kg Wäsche schranktrocken in 3 Stunden: 1,65 kWh. Außerdem ist der Trockner wohl mit einer kleinen Wärmepumpe ausgestattet 😮.
Um 700 kWh einzusparen, hätten wir also 424 dreistündige Trocknungsvorgänge weglassen müssen. Das erscheint mir unplausibel. Ich tippe, wir haben den Trockner so 4-5 mal pro Woche für 1-2 Stunden genutzt, was in Summe vielleicht die Hälfte der Ersparnis erklärt.
Was außerdem in Frage kommt, sind die zwei Solarpanels, die ich im letzten August aufgestellt habe (worüber seitdem ein eigener Beitrag aussteht). Dieses "Balkonkraftwerk" habe ich mit einem eigenen kleinen Messgerät versehen und das gesteht der Anlage in Summe bisher keine 100 kWh Stromerzeugung zu.
Gute Lesbarkeit der Anzeige zählt nicht zu den Features.
Ich habe zwar den Verdacht, dass dieses Gerät nicht korrekt misst bzw. rechnet, weil es bei Sonnenschein oft 400-500 W momentaner Leistung, aber am Ende des Tages dann doch nur 1 kWh Stromerzeugung anzeigt. Aber vielleicht entspricht meine Kalkulation, dass schon 2:30 h mal 400 W eine Kilowattstunde ergeben sollten, nicht der physikalischen Realität. Trotzdem ist klar, dass die Panels wegen Verschattung durch andere Gebäude in den Wintermonaten nur sehr wenig Strom produzieren konnten und daher auch nur einen Teil zur Stromersparnis beigetragen haben können.
Weitere Kandidaten sind Waschmaschine und Spülmaschine. Hier wurden neue Geräte angeschafft, die bei gleicher Nutzung eventuell weniger Strom verbrauchen. Ich habe mir aber bislang nicht die Mühe gemacht, deren Verbrauchswerte herauszusuchen. Außerdem ersetze ich seit längerem alle ausfallenden Leuchtmittel durch LED-Birnen und -Strahler. Dieser Prozess sollte aber weitgehend abgeschlossen sein und Beleuchtung spielt gegenüber den fetten Haushaltsgeräten sicher keine große Rolle beim Verbrauch.
Oder handelt es sich einfach um einen Übermittlungsfehler? Haben der Hauswart oder ich uns am Ende einfach einfach bei ein oder zwei Ziffern vertan? Das ist bei der Zahl 24.996 eher unwahrscheinlich. Wenn die 2 oder die 4 falsch wären, läge der Verbrauch noch viel niedriger als im Vorjahr oder mindestens 300 kWh höher, was wegen des Trockners und der Solaranlage auch nicht einleuchtet. Auch wenn eine der beiden Neunen falsch wäre, würde das die Differenz nur vergrößern.
Ich könnte natürlich den Hauswart bitten, noch einmal nachzusehen. Ich neige aber eher dazu einfach abzuwarten, ob sich das Phänomen noch irgendwie aufklärt. Schlimmstenfalls schnellt der Verbrauch im nächsten Jahr auf den gewohnten Wert zurück und wir müssen einen Nachschlag zahlen, dessen Saftigkeit natürlich auch von der Entwicklung des Strompreises abhängt.
(Virtualista)
#Hauswart#Strom#Stromzähler#Stromverbrauch#Strompreisbremse#Wäschetrockner#Solaranlage#Balkonkraftwerk#Strommessgerät#Waschmaschine#Spülmaschine#Virtualista#best of#Leuchtmittel
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WazirX erhält Genehmigung zur Rückzahlung nach Hack Tornado Cash Sanktionen aufgehoben
WazirX erhält Genehmigung zur Rückzahlung nach Hack, Tornado Cash Sanktionen aufgehoben: https://www.it-boltwise.de/wazirx-erhaelt-genehmigung-zur-rueckzahlung-nach-hack-tornado-cash-sanktionen-aufgehoben.html
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Nur Reiche haben noch Bildungschancen
Alle anderen werden "gleich gemacht"
"Nach meinem Studium sitze ich auf 80.000 Dollar Schulden"
Das ist für viele StudentInnen in den den USA leider Realität und auch in Deutschland schießen Privat-Hochschulen überall aus dem Boden. Nicht mehr das gewerkschaftlich erkämpfte Recht auf Bildung steht im Mittelpunkt, sondern der Profit. Nebenbei wird die heutige Studentengeneration durch Schulden und Nebenjobs so unter Stress gesetzt, dass sie ihr Studium möglichst rasch und ohne jedes Aufmucken hinter sich bringen.
Der Blick in die USA zeigt uns, worauf wir uns einstellen müssen:
hohe Studiengebühren,
hohe Mieten in den dazu gehörenden Unterkünften,
Kredite für diese Studiengebühren mit wachsenden Zinsen,
lebenslange Rückzahlung der Schulden.
So haben sich in den USA im Herbst 2021 nur noch 15,44 Millionen High-School-AbsolventInnen für eine höhere Bildung entschieden - 21% weniger als noch im Jahr davor. Nur im Jahr 1951 hatte es so einen Rückgang der Anmeldungen gegeben. Ein College Besuch (über in der Regel vier Jahre als Eingangstor in den tertiären Bildungsbereich) kostet durchschnittlich 38.270 US-Dollar pro Jahr. Und an den Universitäten wird dann richtig Kasse gemacht.
Die Wiener Zeitung kommt nach dieser Betrachtung zum Fazit: "Lustvolles Philosophieren über die Zustände in der Welt im Allgemeinen und im Besonderen, kritisches Hinterfragen der Ist-Zustände ist da oft aus Zeit- und Geldgründen nicht drin."
Brain drain
Man fragt sich, wie und warum sich ein technologisch fortschrittliches Land wie die USA, diesen Rückgang an Bildungschancen - der ja z.B. mit Fox News auch in aller Deutlichkeit in der politischen Auseinandersetzung sichtbar wird - verkraften können. Aber trotz aller Wild-West-Manier und Ellenbogengesellschaft kommen jährlich Hundertausende zum Teil gut ausgebildete Menschen aus aller Welt in die USA. So kann man weiterhin neben aller Hetze gegen Geflüchtete aus der Masse dieser Neuankömmlinge gut Ausgebildete integrieren - und die Riemen für die einheimische Bevölkerung weiter anziehen.
Das sind in den USA und auch langsam hier Zustände, wie wir sie nicht wollen! Wo bleibt der Aufschrei dagegen, z.B. in der Regierungspartei SPD?
Mehr dazu bei https://www.wienerzeitung.at/a/in-den-usa-ist-bildung-ein-luxus
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3BW Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8855-20240730-nur-reiche-haben-noch-bildungschancen.html
#Bildungschancen#Kosten#College#Universität#Fortschritt#Ökonomie#Wirtschaft#USA#EU#BrainDrain#Ausgrenzung#Immigranten
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Sicherungszweck einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern?
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2023 – 4 U 52/23 1. Sinn und Zweck der Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern ist es grundsätzlich, dass der Auftraggeber als Bürgschaftsgläubiger bei einem Scheitern der Vertragsdurchführung seine bis dahin noch nicht durch berechtigte Forderungen des Auftragnehmers verbrauchte Vorauszahlung sofort zurückerhält, ohne sich auf einen Streit über die…
#4 U 52/23#Bürgschaftsgläubiger#Forderungen#Gericht#OLG Brandenburg#Rückzahlung#Sicherungszweck#Urteil#Vertragsdurchführung#Vorauszahlungsbürgschaft#Werkleistung
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Der Oberste Gerichtshof lehnt die Anfechtung der von Uber und Lyft in Kalifornien eingereichten Klagen ab
WASHINGTON- Der Oberste Gerichtshof lehnte es am Montag ab, Berufungen der Fahrdienstvermittler Uber und Lyft anzuhören, die darum baten, arbeitsrechtliche Klagen des US-Bundesstaates Kalifornien zu blockieren, die eine Rückzahlung der Löhne für Zehntausende Fahrer fordern. Die Richter wiesen die Berufungen beider Unternehmen kommentarlos zurück. Auf dem Spiel stehe der Umfang der…
#appellieren#Arbeitskommissarin Lilia Garcia-Brower#Arbeitsnachfrage in Kalifornien#Geld#große Nachfrage#Landesgesetz#letztes Jahr#Lyft#Mitarbeiter#Oberster Gerichtshof#Schiedsvereinbarung#Süper#Super Unternehmen#Treiber#Zustand
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Tilgungsplan für Immobilienfinanzierungen
Tilgungsplan für Immobilienfinanzierungen.
Tilgungsplan für eine Immobilienfinanzierung-Tipps
Die Entscheidung, eine Immobilie zu kaufen und zu finanzieren, gehört zu den bedeutendsten finanziellen Schritten im Leben vieler Menschen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Tilgungsplan ist dabei das Rückgrat jeder Immobilienfinanzierung, denn er bestimmt, wie und wann Sie den aufgenommenen Kredit zurückzahlen. Dadurch ist er maßgeblich daran beteiligt, wie hoch die finanzielle Belastung für Sie in den kommenden Jahren aussieht. Hier erhalten Sie Tipps dazu, was Sie bei dem Aufstellen eines Tilgungsplans für eine Immobilienfinanzierung beachten sollten.
Definition: Was ist ein Tilgungsplan?
Wenn Sie einen Kredit für den Kauf oder Bau Ihrer Immobilie aufnehmen, zahlen Sie den Betrag danach monatlich – meist für 10 bis 20 Jahre – an den Kreditgeber zurück. Diese wiederkehrenden Ausgaben stellen sich aus der Tilgung, also dem eigentlichen Rückzahlungsbetrag des Darlehens, und dem Zinsaufschlag zusammen. Der Tilgungsplan für eine Immobilienfinanzierung gibt Ihnen dabei eine detaillierte Übersicht über den gesamten Rückzahlungsverlauf Ihrer Finanzierung. Er zeigt auf, wie hoch Sie die Tilgung zu Beginn der Rückzahlung ansetzen und wie sich der Anteil von Zinsen und Tilgung in den Raten im Laufe der Zeit verändert. - Ein gut strukturierter Tilgungsplan ermöglicht es Ihnen, die finanzielle Belastung über die gesamte Laufzeit des Darlehens hinweg klar zu überblicken und entsprechend zu planen. Umland Immobilien aktuell gesiucht: Einfamilienhaus, ca. 100 m2 Wohnfläche Baugrundstück ab 600 m2 Bagrundstück für Bauträger ab 1500 m2
Auch von Interesse: Immobilienblog Berlin Weiterer Blog2 Maklernetzwerk Immobilien kaufen Stadtvillen Meine erste Eigentumswohnung Read the full article
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Warum Sie bei Rechtsfragen einen erfahrenen Anwalt in Stuttgart beauftragen sollten
Bei Rechtsfragen ist die richtige Rechtsvertretung von entscheidender Bedeutung. Wenn Sie in Stuttgart sind und Rechtsbeistand benötigen, kann Ihnen die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts oder Rechtsanwalts Stuttgart dabei helfen, sich in den Komplexitäten des deutschen Rechtssystems zurechtzufinden. Von Geschäftsstreitigkeiten bis hin zu Mietkonflikten – ein zuverlässiger Anwalt an Ihrer Seite stellt sicher, dass Ihre Rechte geschützt und Ihr Fall professionell behandelt wird.
Warum Sie einen Rechtsanwalt Stuttgart brauchen
Stuttgart ist eine dynamische Stadt mit einer vielfältigen Bevölkerung und wie jedes große Stadtgebiet ist sie Heimat einer Vielzahl rechtlicher Herausforderungen. Ob Sie nun ein familienrechtliches Problem, ein Strafverfahren oder einen Streit mit einem Vermieter haben, es ist wichtig, mit einem qualifizierten Rechtsanwalt Stuttgart zusammenzuarbeiten, der über spezifische Fachkenntnisse in dem für Ihren Fall relevanten Rechtsgebiet verfügt.
Ein Rechtsanwalt Stuttgart kann Sie sowohl in persönlichen als auch in geschäftlichen Angelegenheiten beraten. Wenn Sie beispielsweise in einen Rechtsstreit über Eigentum verwickelt sind, kann Sie ein Anwalt mit Erfahrung im Immobilienrecht durch den Prozess der Klage oder Verhandlung führen. Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt Stuttgart beauftragen, ist es wahrscheinlicher, dass Sie eine günstige Lösung erreichen, die Ihren Zielen entspricht.
Spezialisiert auf Mietrecht: Wohnungskündigung und Mieterrechte
Ein Bereich, in dem die Expertise eines Rechtsanwalts Stuttgart besonders wichtig ist, ist das Mietrecht. Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern und deckt alles von Mietverträgen bis hin zu Räumungen ab. Ein Rechtsanwalt Mietrecht Wohnungskündigung Rechtsanwalt Mietrecht Wohnungskündigung ist besonders hilfreich, wenn Sie Probleme mit Mietverträgen, Mietvertragskündigungen oder Räumungen haben.
Für Mieter kann eine Wohnungskündigung eine stressige Situation sein. Wenn Ihr Vermieter Ihnen gekündigt hat, ist es wichtig, Ihre Rechte nach deutschem Mietrecht zu kennen. Ein Rechtsanwalt Mietrecht Wohnungskündigung kann Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob die Räumung rechtmäßig ist, und wenn nicht, kann er Ihnen die besten Möglichkeiten zur Verteidigung dagegen aufzeigen. Er kann Ihnen auch dabei helfen, neue Mietbedingungen auszuhandeln oder Streitigkeiten bezüglich der Rückzahlung von Kautionen zu regeln.
Auch Vermieter benötigen möglicherweise Rechtsberatung, wenn es um die Durchsetzung von Mietverträgen oder den Umgang mit Mietern geht, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Egal, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, ein erfahrener Rechtsanwalt Stuttgart mit Erfahrung im Mietrecht sorgt dafür, dass Ihre Interessen vertreten werden und Ihre Rechtsposition stark ist.
Fazit
Rechtsfragen können komplex und überwältigend sein, insbesondere wenn es um spezifische Themen wie Wohnungskündigungen oder Mietstreitigkeiten geht. Ein qualifizierter Anwalt Stuttgart oder Rechtsanwalt Stuttgart kann Ihnen die Anleitung geben, die Sie benötigen, um Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten zu verstehen. Indem Sie den richtigen Rechtsexperten beauftragen, können Sie jede rechtliche Herausforderung mit Zuversicht und Seelenfrieden meistern.
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ICYMI: Wie man eine Prioritätenliste für die Rückzahlung erstellt und umsetzt http://dlvr.it/TH3LK6
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