#Rückzahlung
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aktionfsa-blog-blog · 11 months ago
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Wo bleibt das Klimageld?
Damit es nicht bald so aussieht
... wollte die vor 2 Jahren angetretene Ampelregierung etwas gegen den Klimawandel tun. Für die Mehrkosten von Klimamaßnahmen sollten die Menschen durch ein Klimageld entschädigt werden. So steht es im Koalitionsvertrag.
Nachdem die Ampel nun 12 Milliarden zusätzlich in den Bundeswehretat verschoben hat - das macht eher einen olivgrünen Eindruck -  und noch weitere 100 Milliarden direkt der Rüstungsindustrie versprochen hat, klafft nun ein großes Loch im Etat der Bundesregierung.
Keiner redet mehr über das Klimageld
Doch, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wies vor 2 Tagen darauf hin, dass z.B. die Einnahmen durch die CO2-Bepreisung - das sind bisher 11,4 Milliarden Euro, die der Bund eingenommen hat - irgendwie an die Verbraucher zurückgezahlt wrden sollten. Ramona Pop, Vorstandsmitglied des vzbv erklärte dazu:
  "Der CO2-Preis schafft einen Anreiz für klimaverträgliches Verhalten ... Die Einnahmen aus dem CO2-Preis muss die Bundesregierung aber über ein Klimageld an alle Verbraucher:innen zurückerstatten. Sonst ist die CO2-Abgabe neben den hohen Energiepreisen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen."
Der vzbv errechnete dazu, dass sich nach den Einnahmen bei 82 Millionen Menschen in Deutschland eine Auszahlungssumme von 139 Euro pro Person ergibt. Angemessener wäre sicher ein Rückzahlung entsprechend des Einkommens, allerdings würde das wieder einen hohen bürokratischen Aufwand erfordern. Das pauschale Auszahlen an "alle" wurde dagegen bereits in der Corona-Krise mehr oder weniger gut geübt.
Wenn die Ampel jetzt das Klimageld "vergisst", würde die CO2-Abgabe als zusätzliche Steuer empfunden und die Akzeptanz der letzten kläglichen Reste ihrer Klimapolitik endgültig zerstören.
Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Klimageld-Warum-die-Verbraucherzentrale-139-Euro-pro-Person-fordert-9581286.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3y1 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8627-20231223-wo-bleibt-das-klimageld.html
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gutachter · 3 days ago
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Nicht angefallene Umsatzsteuer ist zurückzuzahlen!
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2024 – 10 U 102/23 1. Die Zahlung irrtümlich ohne Abzug der Bauabzugssteuer berechneten Werklohns kann einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung von Überzahlungen begründen, der sich als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt. Das ist nicht der Fall, wenn die Rückzahlung eines nicht angefallenen Umsatzsteueranteils im Raum steht, für die keine vertragliche…
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ra-martin · 1 year ago
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Erstattung von Personalvermittlungsprovision bei Kündigung?
Provision Personalmangel bei Fachkräften In vielen Bereichen, so zum Beispiel in der Pflege oder in Krankenhäusern, werden Arbeitnehmer gesucht. Gerade bei einer entsprechenden Qualifikation ist es für Arbeitgeber mittlerweile schwierig geeignetes Personal zu finden. Ob eine Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland dies ändern wird, mag bezweifelt werden. Dies kann aber…
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thehumancaptchatest · 1 year ago
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Könnten Sie Five im auge behalten? Wenn Sie frei und im hauptquartier sind
Ihm wird es gut gehen. Aber ja.
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askaniatravel · 3 months ago
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FTI-Insolvenz: Deutscher Reisesicherungsfonds beginnt mit Erstattungen
FTI- Versicherer startet mit den Auszahlungen an Endkunden... Alles dazu heute im Artikel #FTI #Reisen #Versicherung
Photo by Porapak Apichodilok on Pexels.com Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI (Frosch Touristik International) war eine der schwerwiegendsten Krisen, die die deutsche Reisebranche je erlebt hat. Mit mehr als 215.000 betroffenen Pauschalreisen und zahllosen Reisenden, die plötzlich ohne ihre geplanten Urlaubsreisen dastanden, markierte diese Pleite ein dunkles Kapitel in der Geschichte des…
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captainsugaraddict · 2 years ago
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Diese Steuererklärung killt mich!
“Machs online” haben sie gesagt...
“ELSTER ist einfach und dir wird alles erklärt” haben sie gesagt...
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techniktagebuch · 1 year ago
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15. bis 19. Mai 2023
Vermutlich führt diese Energiewende langfristig zu einem besseren Verständnis von Elektrodingen, aber momentan habe ich noch Fragen
Es klingelt, der Hauswart steht vor der Tür und verkündet mir den Zählerstand unseres Stromzählers: Zwo, vier, neun, neun, sechs. Das Verfahren des Ablesens und Übermittelns hat sich zwar seit 2017 nicht geändert. Aber wir wohnen jetzt in einem Haus, in dem die Stromzähler nicht mehr einfach in einem unverschlossenen Metallschrank im Kellergang hängen, sondern in einem abgeschlossenen Hauswirtschaftraum. Den Schlüssel dazu hat der Hauswart, den ich also einmal im Jahr um Ablesung bitten muss. Letztes Mal hat er mir den Zählerstand per SMS mitgeteilt, diesmal mündlich, weil wir noch etwas anderes zu besprechen haben.
Später am Tag gebe ich den Wert auf der Webseite des Stromanbieters ein und vier Tage später erhalte ich die Jahresrechnung. Wir haben rund 3000 KWh verbraucht, 750 weniger als im Jahr davor, und bekommen trotz des von 22 auf 29 ct gestiegenen Strompreises noch mehrere hundert Euro Rückzahlung! Wenn ich die Stromrechnung richtig gelesen habe, spielt die vielbeschriene Strompreisbremse dabei keine Rolle, da diese erst ab 40 ct greifen würde.
Ich weiß auf Anhieb nicht, was den deutlich gesunkenen Verbrauch bewirkt haben könnte. Wir haben seit den Geburten der Kinder immer zwischen 3600 und 4000 kWh pro Jahr verbraucht, in zwei verschiedenen Wohnungen. Da Heizung und Warmwasser jeweils per Fernwärme bereitgestellt werden, spielen die Größe der Wohnung und die Härte des Winters auch kaum eine Rolle für unseren Stromverbrauch.
Meine Frau sagt sofort "der Trockner!" Was sie meint ist, dass der Wäschetrockner, den wir beim Einzug unter dem Label "teilmöbliert" übernommen haben, schon vor einiger Zeit eine kleine Pfütze unter sich ließ. Die Aufgabe, das zu klären, fiel mir zu und ich habe sie bisher erfolgreich ausgesessen. Das konnte ich, weil die Terrasse vor der Küche Platz für zwei Wäscheständer bietet und auch das Aufhängen nasser Wäsche in dieser Wohnung keine Schimmelflecken in den Ecken erblühen lässt.
Der Trockner wurde also seit Monaten nicht genutzt und das hat sicherlich unseren Stromverbrauch verringert. Aber gleich um 20%? Ich googele die Verbrauchswerte des Trockners (die papierne Gebrauchsanweisung haben wir sicher auch noch irgendwo, aber ...) und finde maximale Leistungsaufnahme 800 W, Verbrauch für 7 kg Wäsche schranktrocken in 3 Stunden: 1,65 kWh. Außerdem ist der Trockner wohl mit einer kleinen Wärmepumpe ausgestattet 😮.
Um 700 kWh einzusparen, hätten wir also 424 dreistündige Trocknungsvorgänge weglassen müssen. Das erscheint mir unplausibel. Ich tippe, wir haben den Trockner so 4-5 mal pro Woche für 1-2 Stunden genutzt, was in Summe vielleicht die Hälfte der Ersparnis erklärt.
Was außerdem in Frage kommt, sind die zwei Solarpanels, die ich im letzten August aufgestellt habe (worüber seitdem ein eigener Beitrag aussteht). Dieses "Balkonkraftwerk" habe ich mit einem eigenen kleinen Messgerät versehen und das gesteht der Anlage in Summe bisher keine 100 kWh Stromerzeugung zu.
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Gute Lesbarkeit der Anzeige zählt nicht zu den Features.
Ich habe zwar den Verdacht, dass dieses Gerät nicht korrekt misst bzw. rechnet, weil es bei Sonnenschein oft 400-500 W momentaner Leistung, aber am Ende des Tages dann doch nur 1 kWh Stromerzeugung anzeigt. Aber vielleicht entspricht meine Kalkulation, dass schon 2:30 h mal 400 W eine Kilowattstunde ergeben sollten, nicht der physikalischen Realität. Trotzdem ist klar, dass die Panels wegen Verschattung durch andere Gebäude in den Wintermonaten nur sehr wenig Strom produzieren konnten und daher auch nur einen Teil zur Stromersparnis beigetragen haben können.
Weitere Kandidaten sind Waschmaschine und Spülmaschine. Hier wurden neue Geräte angeschafft, die bei gleicher Nutzung eventuell weniger Strom verbrauchen. Ich habe mir aber bislang nicht die Mühe gemacht, deren Verbrauchswerte herauszusuchen. Außerdem ersetze ich seit längerem alle ausfallenden Leuchtmittel durch LED-Birnen und -Strahler. Dieser Prozess sollte aber weitgehend abgeschlossen sein und Beleuchtung spielt gegenüber den fetten Haushaltsgeräten sicher keine große Rolle beim Verbrauch.
Oder handelt es sich einfach um einen Übermittlungsfehler? Haben der Hauswart oder ich uns am Ende einfach einfach bei ein oder zwei Ziffern vertan? Das ist bei der Zahl 24.996 eher unwahrscheinlich. Wenn die 2 oder die 4 falsch wären, läge der Verbrauch noch viel niedriger als im Vorjahr oder mindestens 300 kWh höher, was wegen des Trockners und der Solaranlage auch nicht einleuchtet. Auch wenn eine der beiden Neunen falsch wäre, würde das die Differenz nur vergrößern.
Ich könnte natürlich den Hauswart bitten, noch einmal nachzusehen. Ich neige aber eher dazu einfach abzuwarten, ob sich das Phänomen noch irgendwie aufklärt. Schlimmstenfalls schnellt der Verbrauch im nächsten Jahr auf den gewohnten Wert zurück und wir müssen einen Nachschlag zahlen, dessen Saftigkeit natürlich auch von der Entwicklung des Strompreises abhängt.
(Virtualista)
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ungeheuerliches · 11 hours ago
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Keine Soli-Rückzahlung, stattdessen müssen Sie zahlen?
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channeledhistory · 8 days ago
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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist bei seinem Besuch in Athen überraschend deutlich mit griechischen Reparationsforderungen konfrontiert worden. Griechenlands Staatspräsidentin Katerina Sakellaropoulou erinnerte ihn gleich zum Auftakt ihres Gesprächs an die im Zweiten Weltkrieg erlittenen Schäden ihres Landes und an die an Hitler-Deutschland gezahlte Zwangsanleihe. Das Problem der Kriegsentschädigungen und der Zwangsanleihe habe für das griechische Volk noch immer "eine sehr große Bedeutung", sagte die Parteilose. "Ein Problem, das immer noch in der Schwebe ist", fügte sie hinzu. Das im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht eroberte Griechenland fordert seit langem eine Wiedergutmachung für die Kriegsschäden und eine Rückzahlung des Zwangskredits durch Deutschland. Dabei handelt es sich - je nach Rechenweise - um eine Summe zwischen 278 und 341 Milliarden Euro. Steinmeier bekannte sich zur deutschen Verantwortung für die "Grausamkeiten" vor und während des Zweiten Weltkrieges, betonte aber: "In der von Ihnen angesprochenen Rechtsfrage vertreten wir eine andere Auffassung." Deutschland halte die Rechtsfrage der Reparationen für völkerrechtlich abgeschlossen. [...] [...] Beim Besuch Steinmeiers in einem Flüchtlingslager nahe Athen kam es zu Tumulten. Hunderte Flüchtlinge empfingen ihn mit "Ausweis, Ausweis"- und "Deutschland, Deutschland"-Rufen und folgten ihm hinter einem hohen Zaun bei seinem Gang durch Einrichtungen des Lagers. Einige von ihnen versuchten, bis zu Steinmeier vorzudringen. Sie wurden aber von Sicherheitskräften weit von ihm entfernt zurückgehalten. Der Bundespräsident verkürzte seinen Besuch um eine halbe Stunde. Er informierte sich in dem Lager über die Registrierung und Erstaufnahme von Geflüchteten, die derzeit wieder vermehrt nach Griechenland kommen. Während im gesamten vergangenen Jahr 41.500 Neuankünfte gezählt wurden, sind es in diesem Jahr bereits mehr als 48.000. [...]
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aktionfsa-blog-blog · 3 months ago
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Nur Reiche haben noch Bildungschancen
Alle anderen werden "gleich gemacht"
"Nach meinem Studium sitze ich auf 80.000 Dollar Schulden"
Das ist für viele StudentInnen in den den USA leider Realität und auch in Deutschland schießen Privat-Hochschulen überall aus dem Boden. Nicht mehr das gewerkschaftlich erkämpfte Recht auf Bildung steht im Mittelpunkt, sondern der Profit. Nebenbei wird die heutige Studentengeneration durch Schulden und Nebenjobs so unter Stress gesetzt, dass sie ihr Studium möglichst rasch und ohne jedes Aufmucken hinter sich bringen.
Der Blick in die USA zeigt uns, worauf wir uns einstellen müssen:
hohe Studiengebühren,
hohe Mieten in den dazu gehörenden Unterkünften,
Kredite für diese Studiengebühren mit wachsenden Zinsen,
lebenslange Rückzahlung der Schulden.
So haben sich in den USA im Herbst 2021 nur noch 15,44 Millionen High-School-AbsolventInnen für eine höhere Bildung entschieden -  21% weniger als noch im Jahr davor. Nur im Jahr 1951 hatte es so einen Rückgang der Anmeldungen gegeben. Ein College Besuch (über in der Regel vier Jahre als Eingangstor in den tertiären Bildungsbereich) kostet durchschnittlich 38.270 US-Dollar pro Jahr. Und an den Universitäten wird dann richtig Kasse gemacht.
Die Wiener Zeitung kommt nach dieser Betrachtung zum Fazit: "Lustvolles Philosophieren über die Zustände in der Welt im Allgemeinen und im Besonderen, kritisches Hinterfragen der Ist-Zustände ist da oft aus Zeit- und Geldgründen nicht drin."
Brain drain
Man fragt sich, wie und warum sich ein technologisch fortschrittliches Land wie die USA, diesen Rückgang an Bildungschancen - der ja z.B. mit Fox News auch in aller Deutlichkeit in der politischen Auseinandersetzung sichtbar wird - verkraften können. Aber trotz aller Wild-West-Manier und Ellenbogengesellschaft kommen jährlich Hundertausende zum Teil gut ausgebildete Menschen aus aller Welt in die USA. So kann man weiterhin neben aller Hetze gegen Geflüchtete aus der Masse dieser Neuankömmlinge gut Ausgebildete integrieren - und die Riemen für die einheimische Bevölkerung weiter anziehen.
Das sind in den USA und auch langsam hier Zustände, wie wir sie nicht wollen! Wo bleibt der Aufschrei dagegen, z.B. in der Regierungspartei SPD?
Mehr dazu bei https://www.wienerzeitung.at/a/in-den-usa-ist-bildung-ein-luxus
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3BW Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8855-20240730-nur-reiche-haben-noch-bildungschancen.html
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world-of-news · 8 days ago
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korrektheiten · 9 days ago
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Der Westen will die russischen Gelder bis zur Rückzahlung der westlichen Kredite an Kiew blockieren
Anti-Spiegel: » Die G7-Staaten haben vor kurzem beschlossen, der Ukraine neue Kredite in Höhe von 50 Milliarden Dollar zu gewähren, die aus den beschlagnahmten Einnahmen aus vor allem in der EU eingefrorener russischer Vermögenswerte zurückgezahlt werden sollen. Ich habe gerade erst darüber berichtet, dass die EU-Kommission als eine der Vorbedingungen für die Kredite festlegen will, dass die […] http://dlvr.it/TFtrx9 «
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bergfahrten · 1 month ago
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Finanzrocker Podcast Interview, Antrag Quellensteuer-Rückerstattung und Dividenden Einkommen KW 39 / 2024 🇨🇭
Es war eine ruhige Septemberwoche. Am Montag erhielt ich die Zinsen und Rückzahlung meines Crowd-Investments von Pack’nLog. Dienstag hatte Daniel unser Podcast Interview online gestellt. In der Wochenmitte kam die Ausschüttung von meinem “globalem Aktien-Sparschwein” – dem Vanguard FTSE All-World. Donnerstag beantragte ich die Tax-Voucher für die 2024er Dividenden die ich bereits Freitag von der…
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forceumzug · 1 month ago
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Renovierung vor dem Umzug: Was in Wien zu beachten ist
Ein Umzug bedeutet mehr als nur das Packen von Kartons und den Transport von Möbeln. Häufig sind vor dem Auszug auch Renovierungsarbeiten notwendig, insbesondere in Wien, wo Mietverhältnisse oft strenge Regeln beinhalten. Um einen reibungslosen Übergabeprozess zu gewährleisten, ist es wichtig, die Wohnung in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Hier erfahren Sie, welche Renovierungsarbeiten in Wien vor einem Umzug sinnvoll sind und wie Sie diese effizient umsetzen können.
Warum ist eine Renovierung vor dem Umzug notwendig?
Die Notwendigkeit einer Renovierung hängt in der Regel von Ihrem Mietvertrag ab. Viele Mieter in Wien sind verpflichtet, die Wohnung in einem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Einzug entspricht. Dies kann nicht nur die Reinigung, sondern auch Sanierungsarbeiten umfassen. Selbst wenn keine expliziten Anforderungen im Vertrag stehen, ist es oft sinnvoll, einige Maßnahmen zu ergreifen:
Kaution zurückerhalten: Der Zustand der Wohnung entscheidet häufig über die Rückzahlung Ihrer Kaution. Beschädigte Wände oder Böden können Abzüge zur Folge haben. Durch Renovierungsarbeiten können Sie sicherstellen, dass Sie die volle Kaution zurückerhalten.
Gutes Mietverhältnis wahren: Ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter kann bei der Suche nach einer neuen Wohnung in Wien von Vorteil sein. Eine sauber renovierte Wohnung hinterlässt einen positiven Eindruck.
Eigene Zufriedenheit: Eine ordentliche Wohnungsübergabe schafft einen sauberen Abschluss und ein gutes Gefühl, bevor Sie in Ihr neues Zuhause ziehen.
Wichtige Renovierungsarbeiten vor einem Umzug in Wien
Die Art und der Umfang der Renovierungsmaßnahmen variieren je nach Zustand der Wohnung und den Vertragsbedingungen. Hier sind einige häufige Aufgaben, die vor einem Umzug in Wien erledigt werden müssen:
Wände streichen und Löcher füllen In vielen Wiener Wohnungen müssen die Wände bei der Rückgabe weiß gestrichen sein. Sollten Sie während der Mietzeit farbliche Veränderungen vorgenommen haben, ist es ratsam, diese in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Ebenso sollten Bohrlöcher für Regale oder Bilder sorgfältig verschlossen werden. Tipp: Wählen Sie eine Wandfarbe, die möglichst gut mit der Originalfarbe übereinstimmt, um ein einheitliches Ergebnis zu erzielen.
Bodenbeläge reparieren oder erneuern Abgenutzte Teppiche oder beschädigtes Laminat können zu Streitigkeiten bei der Übergabe führen. Achten Sie darauf, kleinere Schäden rechtzeitig zu reparieren. In einigen Fällen ist auch eine vollständige Erneuerung der Bodenbeläge notwendig. Tipp: Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, um sicherzustellen, dass die verwendeten Materialien den Anforderungen des Vermieters entsprechen.
Sanitäranlagen instand setzen Waschbecken, Toiletten und Duschen zeigen oft Abnutzungserscheinungen. Kalkablagerungen, defekte Armaturen oder verstopfte Abflüsse sollten vor dem Auszug behoben werden. Tipp: Verwenden Sie spezielle Reinigungsmittel gegen Kalk und tauschen Sie stark beschädigte Armaturen aus.
Elektrische Installationen überprüfen Defekte Steckdosen oder Lichtschalter müssen repariert oder ausgetauscht werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Änderungen an elektrischen Installationen gut dokumentiert und dem Vermieter gemeldet werden. Tipp: Lassen Sie elektrische Arbeiten von einem Fachmann überprüfen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Fenster und Türen reparieren Überprüfen Sie, ob Fenster und Türen einwandfrei funktionieren. Kleine Reparaturen wie das Abdichten von Fenstern oder das Justieren von Türscharnieren können oft selbst durchgeführt werden.
Zusätzliche Überlegungen: Entrümpelung und Endreinigung
Eine gründliche Entrümpelung vor dem Umzug ist unerlässlich, um unnötigen Ballast loszuwerden. Überlegen Sie, welche Möbel oder Gegenstände Sie in der neuen Wohnung nicht mehr benötigen, und spenden oder entsorgen Sie diese.
Nach den Renovierungsarbeiten ist eine Endreinigung der Wohnung notwendig. Eine saubere und ordentlich hinterlassene Wohnung stellt sicher, dass bei der Übergabe keine Abzüge bei der Kaution vorgenommen werden.
Profi-Tipp: Beauftragen Sie bei Bedarf eine professionelle Reinigungsfirma, die sich auf Endreinigungen spezialisiert hat.
Das Übergabeprotokoll
Ein detailliertes Übergabeprotokoll ist ein unverzichtbares Dokument bei der Wohnungsübergabe. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung und dient beiden Parteien als rechtlicher Nachweis. Machen Sie außerdem Fotos von allen wichtigen Bereichen, um eventuelle Differenzen bei der Interpretation des Protokolls zu vermeiden.
Vorteile professioneller Unterstützung
Sollten Sie keine Zeit oder Erfahrung mit Renovierungsarbeiten haben, kann es sinnvoll sein, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen. Ein erfahrener Dienstleister in Wien kann nicht nur den Umzug, sondern auch die Koordination von Sanierungs- und Renovierungsarbeiten übernehmen. Das spart Ihnen Zeit und sorgt dafür, dass alles fachgerecht durchgeführt wird.
Fazit: Eine reibungslose Renovierung vor dem Umzug in Wien
Die Renovierung vor einem Umzug in Wien erfordert Planung und Sorgfalt, um einen reibungslosen Übergabeprozess zu gewährleisten. Ob es um das Streichen von Wänden, das Instandsetzen von Böden oder die Überprüfung elektrischer Installationen geht – mit der richtigen Vorbereitung und eventuell professioneller Unterstützung lässt sich die Übergabe stressfrei gestalten. So können Sie Ihren Umzug entspannt genießen und sich voll und ganz auf Ihr neues Zuhause freuen.
Für den gesamten Blog, klicken Sie hier.
Wir von Force Umzug stehen Ihnen zur Seite. Sie finden uns unter Umzugsfirma Wien.
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indubio-proreo · 2 months ago
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10 Monate Knast für 42 Euro?
Bericht
Heute erhielt eine notorische Betrügerin ihre zehnte Verurteilung und zweite Haftstrafe vom Siegener Amtsgericht. Nach ihrer vorzeitigen Entlassung aus dem Vollzug im Frühjahr 2022 vergingen nur sieben Monate, bis sie unter zwei noch laufenden Bewährungen wieder Leute im Internet abzockte. Seit 2014 ging die 38-jährige Deutsche dabei stets gleich vor: Sie bot Waren auf einem Kleinanzeigenportal an und „verkaufte“ diese, ohne die Absicht, sie jemals zu versenden oder den geprellten Käufern ihr Geld zu erstatten.
Betrug nach § 263 StGB
Ihr Bundeszentralregister ist einschl��gig gefüllt und erweiterte sich seit 2014 fast jährlich, mit einer Lücke von ihrer Inhaftierung im Jahr 2020 bis zum heutigen Tag. Erst bekam sie Geldstrafen, diese wurden höher, dann Bewährungsstrafen, und im Jahr 2020 schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 22 Monaten Haft, die vorzeitig zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wäre sie nicht bereits derart konsequent in Erscheinung getreten, könnte man die heute verurteilten Betrügereien durchaus als „Peanuts" bezeichnen. Ein paar „Samsung“-Kopfhörer sollten für nur 42,60€ den Besitzer wechseln und ein Staubsaugerroboter für 280€. Das Geld für den Staubsaugerroboter will sie zwar mittlerweile zurückgezahlt haben, allerdings so spät, dass der Betrug für die Staatsanwaltschaft als vollendet zu betrachten war und die Rückzahlung als „Nachtatverhalten“ gewertet wurde. Sie gestand diese beiden Anklagepunkte. Ein dritter Betrug im Wert von 126 € für ein „Thermomix“-Gefäß sei laut ihrer Aussage allerdings auf das Konto einer ihrer Knastschwestern gegangen. Auf ihr Girokonto wohlgemerkt, denn laut der 38-Jährigen hätte diese ihren Account auf dem Onlineportal für den Betrug genutzt, als ihre ehemalige Mitinsassin kurz nach ihrer Entlassung für eine Zeit bei der 38-Jährigen wohnte.
Das Gericht stellte diesen Vorwurf nach § 154 StPO ein, die „Freundin“ der Angeklagten wird gesondert strafrechtlich in der Sache verfolgt. Ihre Bewährungshelferin bescheinigte ihr zwar, dass sie stets gut kooperierte, ihre Bewährungsauflagen erfüllte und wie angeordnet einen monatlichen Termin bei einer Schuldnerberatung wahrnahm, aber dass sie gegen die Kardinalpflicht, straffrei zu bleiben, verstieß, konnte auch sie nicht schönreden. Als die Vorsitzende sie fragte, warum „die selbe Nummer wieder von vorne losging“, stockte sie zunächst und gestand dann ein: „Ich kann's nicht erklären, es war einfach blöd.“ Ihre Verteidigerin versuchte, Verständnis für ihr Verhalten zu schaffen, und sagte, dass ihre Mandantin aufgrund von „absolut desaströsen finanziellen Verhältnissen“ in alte Muster gefallen sei. Sie wäre mittlerweile allerdings in einer Ausbildung zur Pflegekraft und würde diese im Januar mit guten Aussichten auf eine Übernahme beenden. Der Staatsanwalt wertete zwar ihre Geständnisse strafmildernd, allerdings sei ihr Rückfall ein klares Bewährungsversagen. Ihr Verhalten sei scheinbar „so eine Art Reflex“. Zwar wirke das Leben der Siegenerin vor den Kulissen ganz passabel, allerdings müsse man sich fragen: „Was ist eine Bewährung eigentlich noch wert?“, wenn immer wieder Delikte von gleicher Art und Güte begangen werden. Er forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten, ohne Bewährung, denn eine dritte Bewährung würde dieses Prinzip „ad absurdum führen“. Die Verteidigerin der 38-jährigen Mutter von zwei Kindern betonte, dass sie „keine rosaroten Wölkchen“ in den Himmel malen wolle, ihr sei klar, dass „Weihnachten und Ostern auf denselben Tag fallen müssten“, um eine dritte Bewährungsstrafe zu rechtfertigen.
Dennoch versuchte sie es für ihre Mandantin. Diese hätte nach den Taten die Reißleine gezogen, die Apps und Accounts, die sie für ihre Betrügereien nutzte, gelöscht und eine Privatinsolvenz eingeleitet.
Sie befand das vom Staatsanwalt gewählte Strafmaß als korrekt und bat darum, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das letzte Wort der Siegenerin war knapp und selbstkritisch: „Es tut mir leid, ich war einfach blöd.“ Die Richterin musste keine ganze Minute über ihr Urteil nachdenken: zehn Monate Freiheitsstrafe, ohne Bewährung. Immerhin tut es die Frau seit zehn Jahren immer wieder, und das auch trotz Hafterfahrung und unter zwei laufenden Bewährungen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Denn die 38-Jährige scheint in Berufung gehen zu wollen. Verständlich, immerhin wird ihr das genug Zeit in Freiheit verschaffen, ihre Ausbildung als Altenpflegerin zu beenden.
Die Verfahrenskosten, die ihr selbstverständlich ebenfalls auferlegt wurden, erhöhen sich natürlich, allerdings fallen diese ebenfalls unter die Restschuldbefreiung, wenn sie ihre Privatinsolvenz beendet.
Spenden an die Stifung "Hilfe für Schuldner"
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kiaktuell · 2 months ago
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Das lange Warten auf die Rückzahlung der Mietkaution: Eine frustrierende Geschichte
Das lange Warten auf die Rückzahlung der Mietkaution: Eine frustrierende Geschichte Du hast es geschafft! Nach monatelangem Suchen, Besichtigen und Verhandeln hast du endlich die perfekte Wohnung gefunden. Der Umzug ist ein Kinderspiel, die Kisten sind gepackt, und du bist bereit, dein neues Leben zu beginnen. Doch dann kommt der große Schock: Die Mietkaution. Ein Betrag, der dir das Herz bricht…
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