#BGB § 281
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Der Vermieter kann wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und Rückbaukosten und sonstiger Schäden an der Mietsache vom Mieter anhand der voraussichtlich erforderlichen Kosten, aber (noch) nicht aufgewendeten (mithin fiktiven) Kosten seine Schadensersatzansprüche bemessen. Auch soweit der Vermieter Teile der Arbeiten, für die er Ersatz begehrt, bereits ausgeführt hat, kann er den gesamten Schaden ohne Bezug zu den tatsächlich getätigten Aufwendungen auf der Grundlage des von ihm eingeholten Kostenvoranschlags (und damit fiktiv) abrechnen.
Eine Überkompensation des Geschädigten wird dadurch ausgeschlossen, dass er nur die zur Erfüllung der Leistungspflicht erforderlichen Kosten beanspruchen kann. Auch ist zu beachten, dass der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung bildet.
Bei einem Substanzschaden an der Mietsache hindert eine Veräußerung des Mietobjekts den Vermieter nach Vertragsende nicht, seinen fiktiven Schadensersatzanspruch geltend zu machen, auch wenn er den Schaden nicht beseitigt noch beim Verkauf keinen geringeren Erlös erzielt.
Die abweichende Rechtsprechung des VII. Zivilsenats (zuständig für Werkvertragsrecht / Architektenrecht) ist nicht übertragbar auf andere Vertragstypen.
BGH, Urteil vom 19.04.2023 - VIII ZR 280/21 -
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Muss der Unternehmer ein nutzloses Bauwerk zurückbauen?
OLG Naumburg, Urteil vom 16.05.2024 – 2 U 79/23 1. Ist ein von einem hierauf spezialisierten Unternehmen zur Brauchwassergewinnung errichteter Brunnen funktionsuntauglich, weil er stark salzhaltiges Wasser fördert, so sind Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz nach § 634 Nr. 4, ��§ 636, 280, 281 BGB auch ohne Aufforderung zur Mangelbeseitigung begründet. 2. In Abhängigkeit vom konkreten…
#2 U 79/23#Bauwerk#Brauchwassergewinnung#Gericht#OLG Naumburg#Rückbau#Schaden#Unternehmer#Urteil#Vertragsinhalt
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Okay ich habe endlich 100% verstanden, warum bei Arglist eine Haftung aus cic nicht hinter den Mängelrechten des Kaufrechts zurücktritt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Ich hatte es halt einfach hingenommen, dass es so ist. Hat ja wertungsmäßig schon Sinn ergeben. Aber wirklich durchdrungen habe ich es erst, als ich die Paragraphen genauer gelesen habe, wegen derer normalerweise die Mängelrechte der Haftung aus cic vorgehen.
§ 438 BGB - Die gesonderten Verjährungsvorschriften der Mängelrechte: Würde man eine Haftung aus cic bei Anwendbarkeit der Mängelrechte erlauben, dann würde man die grundsätzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren, welche im Kaufrecht gilt, unterlaufen. Gemäß § 438 III BGB gelten bei Arglist aber sowieso die allgemeinen Verjährungsfristen.
§ 439 BGB (i.V.m. § 323 I BGB / § 281 I 1 BGB) - Der Vorrang der Nacherfüllung: Im Kaufrecht hat der Verkäufer bei mangelhafter Leistung grundsätzlich das Recht zur zweiten Andienung, weshalb der Käufer ihm normalerweise erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben muss, um zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung fordern zu können. Die cic erfordert keine Fristsetzung und könnte somit den Vorrang der Nacherfüllung unterlaufen. Die Fristsetzung ist jedoch sowohl beim Rücktritt (§ 323 II Nr. 3 BGB) als auch beim Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 II Alt. 2 BGB) entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die ein sofortiges Lösen vom Vertrag rechtfertigen. Die Arglist des Verkäufers ist ein solcher Umstand.
§ 442 BGB - Keine Mängelrechte bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers: Dem Käufer sollen im Kaufrecht keine Mängelrechte zustehen, wenn er den Mangel kannte oder er sich ihm hätte aufdrängen müssen. Eine Haftung des Verkäufers aus cic würde bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers zu Wertungswidersprüchen führen. Der grob fahrlässige Käufer kann jedoch gemäß § 442 S. 2 Alt. 1 BGB Mängelrechte gegen den Verkäufer geltend machen, wenn dieser den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Letztlich hat der Käufer daher bei Arglist des Verkäufers ein Wahlrecht, ob er gegen diesen aus cic oder aus den Mängelrechten vorgehen möchte.
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#BGB Podcast Ep. 281: International Sensation
#BGB Podcast Ep. 281: International Sensation
The Big Gold Belt Podcast is back with special guest and friend of the show Christi Jaynes!
Christi Jaynes joins us to talk about her appearances on #AEWDynamite, her match with AEW Women’s Champion Hikaru Shida and navigating pro wrestling amidst the pandemic.
Plus, Christi joins us for America’s favorite game High/Low Cameo!
To have your track featured on the next show email us for rates
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BGB § 437: Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach §439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den §§440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach §284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ob schonmal jemand versucht hat, unter Berufung darauf ein schlechtes Buch zurückzugeben?
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Der Käufer einer (gebrauchten) mangelhaften Sache muss sich an den Kosten einer Nachbesserung nicht nach den Grundsätzen eines Abzugs „neu für alt“ an den Nachbesserungskosten beteiligen, wenn sich sein Vorteil durch die Nachbesserung darin erschöpft, dass sich die Kaufsache durch den erforderlichen Ersatz eines Teils durch ein neues Teil an Wert erhöht oder durch das neue Teil der Käufer Aufwendungen infolge dessen längeren Lebensdauer desselben erspart.
Bei einem Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung in Höhe der voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB gilt das Gleiche. Dies auch dann, wenn der Käufer dem Verkäufer infolge arglistigen Verschweigens des Mangels keine Gelegenheit zur Nachbesserung geben muss, sondern sogleich Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann.
BGH, Urteil vom 13.05.2022 - V ZR 231/20 -
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Beim Hauskauf gibt´s noch fiktive Mangelbeseitigungskosten Naumburg: Auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2018 (IBR 2018, 196) zu fiktiven Mangelbeseitigungskosten als Schadensersatz im Werkrecht kann ein Käufer wegen eines Mangels der Kaufsache seinen Schaden im Rahmen des kleinen Schadensersatzes nach §§ 437 Nr.
#§ 280 BGB#§ 281 BGB; § 433 ZPO#§ 434 ZPO#§ 437 ZPO#§ 439 ZPO#§ 635 ZPO#Hauskauf#Käufer#Kaufsache#Mangel#Mangelbeseitigungskosten#Naumburg#Schaden#Schadensersatz#Werkrecht
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Verschlechterung der Wohnung durch Rauchen nicht nur “Schönheitsfehler”! Brandenburg: Das Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzverpflichtung des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch einfache Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern darüberhinausgehende Arbeiten erfordern (...) Quelle und Volltext: ibr-online.de
#§ 241 BGB#§ 249 BGB#§ 280 BGB#§ 281 BGB#§ 389 BGB#§ 535 BGB#§ 538 BGB#Arbeiten#Brandenburg#Mieter#Mietwohnung#Rauchen#Schadensersatzverpflichtung#Schönheitsfehler#Schönheitsreparaturen#Wohnung
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Entlastet ein Fehler des Statikers den Architekten? Hamm: Zur Frage, ob sich der Bauherr ein Verschulden des von ihm beauftragten Statikers bei der unzutreffenden Auswahl der Expositionsklasse des Betons im Verhältnis zum planenden und bauüberwachenden Architekten zurechnen lassen muss.*) (...) Quelle und Volltext: ibr-online.de
#§ 254 BGB#§ 278 BGB#§ 280 BGB#§ 281 BGB#§ 633 BGB#§ 634 BGB#Architekten#Bauherr#Bauüberwachung#Beton#Expositionsklasse#Hamm#Statiker#Verschulden
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Im Rahmen des Werkvertragsrechts kann der Besteller einen Schadensersatz statt der Leistung nicht fiktiv geltend machen, sondern insoweit lediglich einen Vorschuss für eine von ihm beabsichtigte Selbstvornahme verlangen, §§ 634 Nr. 4, 280, 281, § 637 Abs. 3 BGB.
Im Mietrecht gibt es für unterlassene Schönheitsreparaturen, die der Vermieter oder der Mieter durchzuführen hat, einen Vorschussanspruch bei Mängeln der Mietsache in § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB. Ist das Mietverhältnis allerdings beendet, greift diese Norm nicht und kann der Vermieter die erforderlichen Kosten fiktiv abrechnen.
Ob die fiktiv abgerechneten Kosten für Schönheitsreparaturen geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob es sich um Kosten für Schönheitsreparaturen nach der maßgeblichen Definition in § 28 Abs. 4 S. 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) handelt.
Der Mieter, der in der Wohnung lange wohnte (hier: zehn Jahre) kann die im Kostenvoranschlag benannten Flächen nicht mit Nichtwissen pauschal bestreiten, § 138 ZPO.
BGH, Hinweisbeschluss vom 10.05.2022 - VIII ZR 277/20 -
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Wie wird fiktiver Schaden geprüft?
Wie wird fiktiver Schaden geprüft?
„…Wird der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten (“fiktiven”) Mängelbeseitigungskosten bemessen, hat das Gericht eine Schadensermittlung nach den Grundsätzen des § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmen und insoweit zu prüfen, in welcher Höhe ein…
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#11.03.2022#Anspruch#BGH#Höhe#Leistung#Mängelbeseitigungskosten#Sachverständigengutachten#Schaden#Schadensermittlung#Schätzungsbandbreite#Urteil#V ZR 35/21
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Besser einmal zu viel, als einmal zu wenig!
Besser einmal zu viel, als einmal zu wenig!
Bamberg – 1. An das Vorliegen einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung, die das Setzen einer Frist als Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz entbehrlich macht, sind strenge Anforderungen zu stellen.
2. Eine Erfüllungsverweigerung ist nicht schon deshalb endgültig, weil der Auftragnehmer seine Leistungspflicht bestreitet. Die Weigerung muss als das letzte Wort des…
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#§ 281 BGB#Anspruch#Bamberg#Bauvertrag#Erfüllungsverweigerung#Fristsetzung#Leistungsverweigerung#Schadensersatz#Schweinfurt
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Mietvertrag wird nicht vollzogen: Was bekommt der Mieter als Schadensersatz?
Mietvertrag wird nicht vollzogen: Was bekommt der Mieter als Schadensersatz?
Dortmund: 1. Zum Schadensersatzanspruch des Mieters bei nicht vollzogenem Wohnraummietvertrag.*)
2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Arbeitslohn für die zusätzliche Fahrzeit von Ersatzwohnung. Zum ersatzfähigen Schaden zählt nur derjenige, der adäquat kausal durch die Pflichtverletzung verursacht wurde und in den Schutzbereich der verletzten Norm fällt.*)
3. Den für die Schadensermittlung…
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#§ 281 BGB#§ 294 BGB#§ 295 BGB#§ 536a BGB#§ 543 BGB#§280 BGB#Dortmund#Ersatzwohnung#Mieter#Mietvertrag#Schadensersatz
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Beschädigung einer Sache: Fiktive Mängelbeseitigungskosten können abgerechnet werden
Beschädigung einer Sache: Fiktive Mängelbeseitigungskosten können abgerechnet werden
BGB §§ 251, 281
1. Schadensersatz wegen Schäden an der Mietsache sind als Schadenersatz anstatt der Leistung (früher: Schadenersatz wegen Nichterfüllung) auch dann geschuldet, wenn der Gläubiger die Sache nachfolgend veräußert.
2. Die Rechtsprechung des BGH vom 22.02.2018 zur Unzulässigkeit der Geltendmachung des fiktiven Schadens (IBR 2018, 196) bezieht sich ausdrücklich auf…
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Wann muss der Mieter Einbauten entfernen und wann nicht
Wann muss der Mieter Einbauten entfernen und wann nicht
BGB § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 Satz 1, § 281 Abs. 2, § 546 Abs. 1, §§ 563b, 1967 Abs. 1
Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechts- und somit nicht parteifähig im Sinne des § 50 ZPO.
Dem Vermieter steht es frei, den Erben oder die Rechtsnachfolger alternativ bzw. kumulativ in Anspruch zu nehmen.
Der Mieter ist bei Vertragsende grundsätzlich verpflichtet, das Mietobjekt – von der durch…
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#10 S 26/18#2 C 706/17#BGB § 280#BGB § 281#BGB § 546#BGB § 563b#Einbauten#Entfernungsvorbehalt#Mieter#Mietobjekt#Nutzungsentschädigung#Rückbaupflicht#Schadensersatz#Vermieter#ZPO § 50
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