#Bauvertrag
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Arbeitseinstellung zwecks Nachtragsdurchsetzung ist ein Kündigungsgrund!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2023 – 15 U 101/22 1. Für die Frage, ob eine außerordentliche Kündigung eines Bauvertrags auch als freie Kündigung verstanden werden kann, kommt es maßgeblich darauf an, ob sich aus der Kündigungserklärung ergibt, dass der Bauvertrag unabhängig davon beendet sein soll, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund vorliegt. 2. Wird die Kündigung “ausschließlich aus…
#15 U 101/22#Arbeitseinstellung#Bauvertrag#Kooperation#Kündigungsgrund#Leistung#Nachtragsdurchsetzung#OLG Karlsruhe#Urteil#Vertragserfüllung
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Eigenheim - Schutz vor Überzahlungen
Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim leisten - Ein ausgewogener Zahlungsplan gibt Bauherren Sicherheit und lässt sie ruhig schlafen. Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim (DJD). Wenn es um den Bau eines neuen Eigenheims geht, ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. "Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt die Interessen beider Parteien", erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Er weist auf wichtige Punkte hin, die zu beachten sind. Vorsicht, versteckte Vorkasse! Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Abschlagsforderungen immer dem Wertzuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen müssen, dass also nur tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlt werden. Deshalb sollten Bauherren den Baufortschritt und die Fertigstellung im Auge behalten, am besten mit fachmännischer Unterstützung, etwa durch einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater. Bis zur Errichtung des Rohbaus sollten nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Bausumme ausgezahlt sein. Überzahlungen bergen die Gefahr, dass im Falle einer Insolvenz das zu viel gezahlte Geld weg ist. Unternehmen muss Fertigstellungssicherheit stellen Der Gesetzgeber hat Bauherren das Recht eingeräumt, eine Fertigstellungssicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme vom Unternehmer einzufordern. Sie kann bei der ersten Abschlagszahlung einbehalten oder vom Bauunternehmen durch eine Bankbürgschaft gestellt werden. Sie gilt auch für Nachaufträge, welche die Bausumme um mehr als 10 Prozent erhöhen. Im Falle einer Insolvenz gibt diese Regelung dem Bauherrn mehr Sicherheit, da eventuell anfallende Zusatzkosten abgefedert werden können. Gewährleistungsbürgschaft einfordern Während der Gewährleistungszeit von fünf Jahren kann der Hausbesitzer die Behebung ausführungsbedingter Mängel an seiner neuen Immobilie einfordern. Um sich in dieser Zeit vor einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen, ist eine Gewährleistungsbürgschaft empfehlenswert. Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, viele Baufirmen sind aber bereit, eine solche zu stellen. Die Sicherheit - idealerweise fünf Prozent der Gesamtsumme - sollte in den Bauvertrag aufgenommen und von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Fazit (DJD). Beim Bau eines neuen Eigenheims ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und wann Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. "Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt die Interessen beider Parteien", erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Wichtig sei es, darauf zu achten, dass nur Geld für Leistungen fließt, die tatsächlich erbracht wurden, also dem Wertzuwachs auf der Baustelle entsprechen. Zudem haben Bauherren das Recht, eine Fertigstellungsbürgschaft einzufordern. Stange rät, Vertrag und Zahlungsplan von einem Vertrauensanwalt prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen. Foto: DJD/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de Lesen Sie den ganzen Artikel
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Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim leisten
Ausgewogener Zahlungsplan gibt Bauherren Sicherheit (DJD). Wenn es um den Bau eines neuen Eigenheims geht, ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. “Ein ausgewogener Zahlungsplan…
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Abrechnung eines Bauvertrages nach freier Kündigung
Abrechnung eines Bauvertrages nach freier Kündigung Oberlandesgericht Brandenburg - Az.: 11 U 69/18 - Urteil vom 11.01.2019 Die Berufung der Kläger gegen das am 26.02.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Az.: 12 O 14/17 - wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses und das angefochtene Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.176,53 € festgesetzt. Gründe I. Die Kläger verlangen von der Beklagten die Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für einen mit Vergleich vor dem Landgericht Braunschweig zwischen den Parteien vereinbarten Zahlbetrag der Kläger an die Beklagte in Höhe von 70.000 €. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Tatbestand der erstinstanzlichen Entscheidung verwiesen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Read the full article
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3 Szenarien in Denen Sie Einen Anwalt Benötigen
Die Frage, wann ein Prozess überhaupt Sinn macht, ist durchaus gerechtfertigt. Dementsprechend auch die Frage, ab wann es sich lohnt, einen anwalt hinzuzuziehen. Wer kommt für die Kosten auf? Und wann erhält man Hilfe für die Prozesskosten.
Sie können bei jedem Streitfall einen Anwalt hinzuziehen. Bei Bagatellfällen wie zum Beispiel kleinen Verkehrsdelikten in Form von Strafzetteln oder dem vom Nachbarn in Ihren Garten reichenden Ast, sollten Sie eher absehen einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Kosten übersteigen meistens den Streitwert und das ist die Sache nicht wert.
In allen anderen Prozessen ist es ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen: Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht. Ein Verteidiger ist auch bei Prozessen am Landgericht Pflicht. Sofern der Streitwert 5000 € übersteigt, wird ein Anwalt Pflicht, denn es geht dann automatisch an das Landgericht. Mehr dazu finden Sie unter Suche Anwalt – ein Portal zur einfachen Findung von passenden Anwälten für Ihren Fall.
Anwaltsschreiben
Wenn Sie einen Anwaltsschreiben erhalten, sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Das gilt unabhängig davon, ob in dem Anwaltsschreiben bereits eine Klage zugestellt wird oder Ansprüche Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.
Gerichtliche Maßnahmen
Außerdem sollten Sie einen Anwalt einschalten, bevor Sie gerichtliche Maßnahmen einleiten.
Vor dem Abschluss von Verträgen bzw. nach Beendigung von Verträgen
Es gilt: Umso früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto eher können Sie von einer anwaltichen Beratung profitieren. Beispielsweise gilt das, wenn es darum geht einen Arbeitsvertrag zu überprüfen, bevor Sie diesen abgeschlossen haben. Das gilt aber auch bei einem Bauvertrag: Bevor Sie die Unterschrift setzen, können Sie am meisten von einer anwaltlichen Beratung profitieren. Bei einem Ausspruch einer Kündigung und einem Ausspruch einer Abmahnung sowie dem Erhalt einer Abmahnung bzw. einer Kündigung ist es ebenfalls ratsam einen Anwalt zur Einholung von rechtlichem Rat einzuschalten. Die Erfahrung zeigt auch hier, dass die Kosten in der Regel deutlich geringer ausfallen, je früher Sie einen Anwalt einschalten. Auch der zu erzielende Effekt ist dann viel höher.
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Gegen zu kurz gesetzte Fristen muss man sich wehren!
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.09.2024 – 12 U 3/22 1. Wird eine bestimmte Leistung bereits nach dem Ursprungsvertrag geschuldet und bezahlt, kann der Auftragnehmer dieselbe Leistung in der Regel nicht ein zweites Mal auf Grund einer Nachtragsvereinbarung bezahlt verlangen. Dafür wäre erforderlich, dass sich der Auftraggeber in vertragsändernder Weise oder durch Anerkenntnis oder Vergleich…
#12 U 3/22#Abnahmeprotokoll#Bauvertrag#Fristen#Gericht#Gesamtabnahme#Gewährleistungsansprüche#Leistungspflicht#Nachbesserungsfrist#Nachtragsvereinbarung#OLG Brandenburg#Teilleistung#Urteil
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#Immobilien #Immobilie #Bauherren #baufinanzierung #Baufirmen #finanzieren
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Bauwerkvertrag: Die nachträglich vereinbarte Zwischenfrist und das daraus abgeleitete Kündigungsrecht
Fristen in einem Bauzeitenplan gelten grundsätzlich nicht als verbindliche Fristen, deren Ablauf einen Verzug begründet, sondern als unverbindliche Kontrollfristen, wenn sie nicht als Vertragsfristen ausdrücklich vereinbart werden, § 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B. Bei der gebotenen Auslegung einer vereinbarten Frist für eine bestimmte Teilleistung kommt es maßgeblich auf deren Bedeutung für den Bauablauf an, ob es sich um eine Kontrollfrist oder Vertragsfrist handelt. Handelt es sich um eine unabdingbare Vorarbeit für weitere Werkleistungen (durch Drittunternehmer), ist im Zweifel von einer verbindlichen Zwischenfrist auszugehen, ohne dass diese als Vertragsfrist bezeichnet werden muss. Eine solche Frist kann auch nach Abschluss des (VOB-) Bauvertrages im Rahmen einer Baubesprechung vereinbart werden.
Der Verzug mit einer verbindlichen Zwischenfrist kann zu einem Kündigungsrecht nach § 5 Abs. 4 VOB/B und § 648a BGB führen.
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020 - 10 U 124/20 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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Der Königsweg zum richtigen Baupartner
Vor der Unterzeichnung des Bauvertrags umfassende Informationen einholen (DJD). Der Bau eines Hauses ist mit hohen Kosten verbunden, für viele Menschen ist er die größte Einzelinvestition, die sie in ihrem Leben tätigen. Bauherren möchten daher die Sicherheit, dass sie ihr Geld einem verlässlichen Bauunternehmen anvertrauen und am Ende auch die Leistung bekommen, die sie sich wünschen. Vor der…
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#Bauen#Bauherren#Beratung#Finanzen#Haus#Hausbau#Hausplanung#Qualität#Service#Sicherheit#Vertrag#Vorbeugung
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A57 – 6-streifiger Ausbau zwischen der Anschlussstelle Oppum und dem Autobahnkreuz Meerbusch Klartext.NRW, Meerbusch – Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Niederrhein, setzt mit einem weiteren Bauvertrag die Arbeiten für den 6-streifigen Ausbau der A 57 im genannten Abschnitt fort.
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Was ist schlüsselfertig renovieren?
Das schlüsselfertige Renovieren (auch: schlüsselfertig umbauen) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Und zwar u.a. aufgrund der steigenden Immobilienpreise – längst nicht jeder kann es sich leisten, ein neues Haus zu kaufen oder zu bauen. Aber was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und welche Vor- und Nachteile gehen mit dem schlüsselfertigen Renovieren einher? Diese und weitere Fragen – beispielsweise die nach der Planung der Maßnahmen – werden im Folgenden beantwortet. Schlüsselfertig renovieren/Schlüsselfertig bauen - Definition Schlüsselfertig heißt, dass im Rahmen der Renovation sämtliche Arbeiten von der entsprechenden Firma übernommen werden. Beim schlüsselfertigen bauen kann der Hausbesitzer also direkt nach der Fertigstellung einziehen – ohne weitere Maßnahmen vollziehen zu müssen. Es gibt allerdings Abstufungen von schlüsselfertig. Das heißt: Entscheidet sich ein Bauherr dazu, gewisse Arbeiten (z.B. Bodenbelagsarbeiten) selbst durchzuführen, besteht die Möglichkeit, diese Leistungen im Bauvertrag auszuschließen. Der Fokus beim schlüsselfertigen Renovieren liegt darauf, dass die Arbeiten von einer Handwerksfirma koordiniert werden. Soll das Bad, die Küche, das Wohnzimmer oder die komplette Wohnung renoviert werden, so werden verschiedene Handwerker benötigt, die die unterschiedlichen Arbeiten ausführen. Wären hier verschiedene einzelne Handwerksfirmen am Werk, ziehen sich die Arbeiten und Abläufe hin. Read the full article
#schlüsselfertigrenovieren#schlüsselfertigrenovierenplanen#VorteileSchlüsselfertigrenovieren#wasistschlüsselfertigrenovieren?#WerbietetschlüsselfertigeRenovierungenan?
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Bauvertrag - Anforderungen an den Schallschutz für den Rohbauer
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.baurechtsiegen.de/bauvertrag-anforderungen-an-den-schallschutz-fuer-den-rohbauer/
Bauvertrag - Anforderungen an den Schallschutz für den Rohbauer
OLG Karlsruhe – Az.: 8 U 173/10 – Urteil vom 29.05.2012 I. Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 03. November 2010 – 9 O 87/01 – unter Aufrechterhaltung im Kostenpunkt abgeändert: Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen. II. Die Berufung der Klägerin und der Streithelfer wird zurückgewiesen. III. […] ...
weiterlesen: https://www.baurechtsiegen.de/bauvertrag-anforderungen-an-den-schallschutz-fuer-den-rohbauer/
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Im Streit über die Kündigung des Bauvertrags für den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke geht NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) davon aus, dass der Baukonzern Porr AG die Mehrkosten tragen muss. Dazu gebe es eine klare Regelung. „Bei einer Kündigung aus „wichtigem“ Grund fallen Mehrkosten dem ehemaligen Vertragspartner zur Last“,…
NRW-Minister: Gekündigte Baufirma muss Mehrkosten für Leverkusener Brücke tragen was originally published on schunck.info
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B 2 Tunnel: Antworten zur Baustelle am Schlossberg
10. Wie ist während der Bauphase sichergestellt, dass weiterhin Notarzt, Krankenwagen, Pflegedienste und Feuerwehr sofort Zufahrt zu unseren Häusern haben, ohne dass man erst irgendwelche Hindernisse aus dem Weg räumen muß? (Das ist leider wegen Falschparkern an der Vordermühle (alte Mühle) jetzt schon Alltag.)
Die schwierige Zufahrtssituation bei möglichen Rettungseinsätzen ist dem Staatlichen Bauamt bekannt und wurde bereits vor Ort mit den Rettungskräften und der Feuerwehr besichtigt und besprochen. Eine Zufahrt zu den Grundstücken muss jederzeit gewährleistet sein. Auch dies wird von uns in dem entsprechenden Bauvertrag vermerkt. Die zuständige Bauüberwachung wird dies regelmäßig überprüfen.
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Fertighaus vs. Massivhaus: Wo liegen die Unterschiede?
Möchte man ein Haus bauen, kommt bei vielen die Frage auf, ob es ein Fertighaus oder ein Massivhaus sein soll. Doch welche Eigenschaften weisen die beiden Hausarten auf und worin unterscheiden sie sich?
Massivhaus
Etwa 80 % der Einfamilienhäuser in Deutschland werden in Massivbauweise errichtet. In den meisten Fällen werden Massivhäuser Stein auf Stein gebaut und bestehen aus Kalksandstein, Porenbeton und Ziegeln.
Die Materialien werden meistens von mehreren Gewerken direkt auf dem Grundstück verarbeitet.
Häufig werden Massivhäuser von einem Architekten geplant, sodass individuelle Wünsche in die Planung mit aufgenommen werden können.
Fertighaus
Fertighäuser bestehen häufig aus Holzkonstruktionen und werden mit witterungs- und feuerbeständigen Materialien verkleidet und gedämmt. Die Einzelteile, wie Wände, Decken und Dächer werden in Hallen vormontiert und anschließend auf dem Unterbau zusammengesetzt. Meistens wird ein Fertighaus schlüsselfertig angeboten.
Auch Fertighäuser werden von Architekten geplant, diese sind aber in den meisten Fällen standardisiert, sodass der Bauherr etwas eingeschränkter ist, was individuelle Wünsche betrifft.
Es gibt eine große Auswahl an Grundrissen und Haustypen. Diese können aus einem Katalog ausgewählt werden. Es gibt auch Musterhaussiedlungen, in denen schon fertige Häuser besichtigt werden können.
Vergleich Massivhaus und Fertighaus
Beide Bauweisen – Massivhaus und Fertighaus – haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Im Folgenden werden beide Haustypen miteinander verglichen.
Bauzeit
Im Vergleich zum Massivhaus ist die Bauzeit bei einem Fertighaus deutlich kürzer. Bei Fertighäusern sind die Wände schon vorgefertigt und müssen auf der Baustelle nur noch montiert werden. Die Montage dauert je nach Größe des Hauses in der Regel nur einige Tage. Bei einem Massivhaus, das Stein auf Stein gebaut wird, werden hingegen etwa vier bis fünf Wochen Zeit benötigt.
Hinzu kommt, dass der Rohbau eines Massivhauses durch die lange Trocknungszeit über einen längeren Zeitraum der Witterung ausgesetzt ist. Bei einem Fertighaus hingegen ist das Wetter kein wesentlicher Einflussfaktor, da die meisten Teile schon vorgefertigt sind und die Montagezeit auf der Baustelle somit relativ kurz ist. Bereits nach wenigen Tagen ist das Dach eines Fertighauses regendicht.
Im Vergleich zum Massivhaus ist die Bauzeit bei einem Fertighaus deutlich kürzer.
Die Kosten
Ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung der Bauweise sind die Kosten, denn ein Hausbau kann ziemlich ins Geld gehen. Im Gegensatz zum Massivhaus sind die Baukosten bei einem Fertighaus fix und im Bauvertrag festgeschrieben. Durch die Standardisierung der Häuser sind die Kosten für ein Fertighaus auch wesentlich geringer, da weniger Planung erforderlich ist. Allerdings wird jede Änderung, die von dem Standard abweicht, zusätzlich berechnet.
Soll das Massivhaus individuell von einem Architekten geplant werden, sind die Planungskosten dementsprechend hoch, es entsteht allerdings auch ein einmaliges Haus, welches sich komplett nach den Wünschen des Bauherrn richtet. Eine kostengünstigere Variante eines Massivhauses wäre ein Haus eines Typenhaus-Anbieters. Die Grundrisse dieser Häuser sind schon vorgeplant, sodass die Planungskosten geringer ausfallen. Egal ob Fertighaus oder Massivhaus, die Kosten variieren stark, je nach Größe und Ausstattung des Hauses.
Lebensdauer und Wiederverkaufswert
Die Lebensdauer eines Massivhauses ist deutlich höher als die eines Fertighauses. Ein Massivhaus ist über mehrere Generationen hinweg beständig, was auch an dem genutzten Material liegt, mit dem winddichter gebaut werden kann als mit Holz. Auch haben Massivhäuser eine höhere Unempfindlichkeit im Vergleich zu Fertighäusern.
Ein Wasserschaden beispielsweise ist bei einer massiven Wand in absehbarer Zeit behoben. Eine Fertighaus-Wand und die Dämmung verkraften solch einen Schaden oft nur schwer. Dies macht sich auch im Wiederverkaufswert bemerkbar. Nach 30 Jahren bekommen Verkäufer eines Fertighauses bis zu 15 % weniger Geld als Verkäufer von Massivhäusern.
Die Vor- und Nachteile beider Bauweisen im Überblick
Im Folgenden sind die Vor- und Nachteile eines Fertighauses und eines Massivhauses kurz zusammengefasst.
Massivhaus Vor- und Nachteile
Vorteile Nachteile Frei planbarer Grundriss Höhere Baukosten Lange Lebensdauer Längere Bauzeit Hoher Wiederverkaufswert Längere Trocknungszeiten Bessere Winddichtigkeit Besserer Schallschutz Hoher Brandschutz
Fertighaus Vor- und Nachteile
Vorteile Nachteile Kürzere Bauzeit Eingeschränkte individuelle Planung Niedrigere/ fixe Baukosten Niedriger Wiederverkaufswert Wetterunabhängiges Bauen Geringer Schallschutz Besichtigung in Musterhausparks möglich Schimmelbildung durch zu dichte Wärmedämmung möglich Alles aus einer Hand Abgestimmte Haustechnik
Der Beitrag Fertighaus vs. Massivhaus: Wo liegen die Unterschiede? erschien zuerst auf Blog - Neuigkeiten & spannende Themen auf Blogg.de.
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Vertrag über Montage einer Einbauküche ist Bauvertrag!
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.06.2024 – 5 U 38/23 1. Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung liegt beim Einbau einer Küche für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines neu errichteten Wohnhauses ein Bauvertrag vor. 2. Eine formularmäßige Skontoklausel, nach der der gesamte Zahlbetrag “fällig bis zum Tage der Lieferung und Rechnungsstellung” sein soll, ist wegen unzulässiger Einschränkung des…
#5 U 38/23#Bauvertrag#BGB#Einbauküche#Gericht#Individualabreden#Montage#OLG Zweibrücken#Skontoklausel#Wohnhaus#Zurückbehaltungsrecht
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