#Bauvertrag
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Mängelansprüche können in AGB nicht begrenzt werden!
OLG Koblenz, Urteil vom 10.10.2024 – 2 U 41/24 In einem Bauvertrag mit einem Verbraucher-Bauherrn sind folgende Klauseln unwirksam: 1. “Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.” 2. “Die Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt, wobei dem Bauherrn ausdrücklich das Recht vorbehalten…
#2 U 41/24#AGB#Bauleistung#Bauvertrag#Gewährleistungsansprüche#Mängelansprüche#Nacherfüllung#OLG Koblenz#Urteil#Verbraucher
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In Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung der Parteien sind Zusatzleistungen zum VOB/B-Werkvertrag für erforderliche Zusatzleistungen nach § 2 Abs. 5 VOB/B, für nicht erforderliche Zusatzleistungen nach § 2 Abs. 6 VOB/B zu vergüten. Abzugrenzen ist die Zusatzleistung im Rahmen von § 2 Abs. 6 VOB/B von Zusatzleitungen, die für ein anderes Bauwerk als im Werkvertrag vorgesehen vereinbart werden, da dann ein Folgeauftrag vorliegt, der mangels Vergütungsvereinbarung nach § 631, 632 Abs. 2 BGB zu vergüten ist.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2024 - 22 U 96/23 -
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Eigenheim - Schutz vor Überzahlungen
Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim leisten - Ein ausgewogener Zahlungsplan gibt Bauherren Sicherheit und lässt sie ruhig schlafen. Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim (DJD). Wenn es um den Bau eines neuen Eigenheims geht, ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. "Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt die Interessen beider Parteien", erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Er weist auf wichtige Punkte hin, die zu beachten sind. Vorsicht, versteckte Vorkasse! Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Abschlagsforderungen immer dem Wertzuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen müssen, dass also nur tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlt werden. Deshalb sollten Bauherren den Baufortschritt und die Fertigstellung im Auge behalten, am besten mit fachmännischer Unterstützung, etwa durch einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater. Bis zur Errichtung des Rohbaus sollten nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Bausumme ausgezahlt sein. Überzahlungen bergen die Gefahr, dass im Falle einer Insolvenz das zu viel gezahlte Geld weg ist. Unternehmen muss Fertigstellungssicherheit stellen Der Gesetzgeber hat Bauherren das Recht eingeräumt, eine Fertigstellungssicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme vom Unternehmer einzufordern. Sie kann bei der ersten Abschlagszahlung einbehalten oder vom Bauunternehmen durch eine Bankbürgschaft gestellt werden. Sie gilt auch für Nachaufträge, welche die Bausumme um mehr als 10 Prozent erhöhen. Im Falle einer Insolvenz gibt diese Regelung dem Bauherrn mehr Sicherheit, da eventuell anfallende Zusatzkosten abgefedert werden können. Gewährleistungsbürgschaft einfordern Während der Gewährleistungszeit von fünf Jahren kann der Hausbesitzer die Behebung ausführungsbedingter Mängel an seiner neuen Immobilie einfordern. Um sich in dieser Zeit vor einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen, ist eine Gewährleistungsbürgschaft empfehlenswert. Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, viele Baufirmen sind aber bereit, eine solche zu stellen. Die Sicherheit - idealerweise fünf Prozent der Gesamtsumme - sollte in den Bauvertrag aufgenommen und von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Fazit (DJD). Beim Bau eines neuen Eigenheims ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und wann Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. "Ein ausgewogener Zahlungsplan schützt die Interessen beider Parteien", erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Wichtig sei es, darauf zu achten, dass nur Geld für Leistungen fließt, die tatsächlich erbracht wurden, also dem Wertzuwachs auf der Baustelle entsprechen. Zudem haben Bauherren das Recht, eine Fertigstellungsbürgschaft einzufordern. Stange rät, Vertrag und Zahlungsplan von einem Vertrauensanwalt prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen. Foto: DJD/Bauherren-Schutzbund/www.markopriske.de Lesen Sie den ganzen Artikel
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Keine Überzahlungen fürs neue Eigenheim leisten
Ausgewogener Zahlungsplan gibt Bauherren Sicherheit (DJD). Wenn es um den Bau eines neuen Eigenheims geht, ist der Zahlungsplan ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Hier sollten Bauherren genau hinsehen: Der Plan legt fest, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen fließen sollen. “Ein ausgewogener Zahlungsplan…
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Abrechnung eines Bauvertrages nach freier Kündigung
Abrechnung eines Bauvertrages nach freier Kündigung Oberlandesgericht Brandenburg - Az.: 11 U 69/18 - Urteil vom 11.01.2019 Die Berufung der Kläger gegen das am 26.02.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Az.: 12 O 14/17 - wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses und das angefochtene Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.176,53 € festgesetzt. Gründe I. Die Kläger verlangen von der Beklagten die Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für einen mit Vergleich vor dem Landgericht Braunschweig zwischen den Parteien vereinbarten Zahlbetrag der Kläger an die Beklagte in Höhe von 70.000 €. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Tatbestand der erstinstanzlichen Entscheidung verwiesen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Read the full article
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3 Szenarien in Denen Sie Einen Anwalt Benötigen
Die Frage, wann ein Prozess überhaupt Sinn macht, ist durchaus gerechtfertigt. Dementsprechend auch die Frage, ab wann es sich lohnt, einen anwalt hinzuzuziehen. Wer kommt für die Kosten auf? Und wann erhält man Hilfe für die Prozesskosten.
Sie können bei jedem Streitfall einen Anwalt hinzuziehen. Bei Bagatellfällen wie zum Beispiel kleinen Verkehrsdelikten in Form von Strafzetteln oder dem vom Nachbarn in Ihren Garten reichenden Ast, sollten Sie eher absehen einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Kosten übersteigen meistens den Streitwert und das ist die Sache nicht wert.
In allen anderen Prozessen ist es ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen: Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht. Ein Verteidiger ist auch bei Prozessen am Landgericht Pflicht. Sofern der Streitwert 5000 € übersteigt, wird ein Anwalt Pflicht, denn es geht dann automatisch an das Landgericht. Mehr dazu finden Sie unter Suche Anwalt – ein Portal zur einfachen Findung von passenden Anwälten für Ihren Fall.
Anwaltsschreiben
Wenn Sie einen Anwaltsschreiben erhalten, sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Das gilt unabhängig davon, ob in dem Anwaltsschreiben bereits eine Klage zugestellt wird oder Ansprüche Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.
Gerichtliche Maßnahmen
Außerdem sollten Sie einen Anwalt einschalten, bevor Sie gerichtliche Maßnahmen einleiten.
Vor dem Abschluss von Verträgen bzw. nach Beendigung von Verträgen
Es gilt: Umso früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto eher können Sie von einer anwaltichen Beratung profitieren. Beispielsweise gilt das, wenn es darum geht einen Arbeitsvertrag zu überprüfen, bevor Sie diesen abgeschlossen haben. Das gilt aber auch bei einem Bauvertrag: Bevor Sie die Unterschrift setzen, können Sie am meisten von einer anwaltlichen Beratung profitieren. Bei einem Ausspruch einer Kündigung und einem Ausspruch einer Abmahnung sowie dem Erhalt einer Abmahnung bzw. einer Kündigung ist es ebenfalls ratsam einen Anwalt zur Einholung von rechtlichem Rat einzuschalten. Die Erfahrung zeigt auch hier, dass die Kosten in der Regel deutlich geringer ausfallen, je früher Sie einen Anwalt einschalten. Auch der zu erzielende Effekt ist dann viel höher.
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Typengemischter Vertrag: Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit?
KG, Beschluss vom 29.10.2024 – 21 U 52/24 1. § 650f BGB findet auf einen typengemischten Vertrag Anwendung, wenn er jedenfalls seinem Schwerpunkt nach ein Bauvertrag ist. Für diese Einordnung kommt es nicht auf die quantitative Bewertung der einzelnen Leistungen, sondern eine qualitative Gesamtbeurteilung an. 2. Richtet sich in einem Vertrag mit Elementen von Kauf- und Werkvertrag die Vergütung…
#21 U 52/24#Anspruch#Bauhandwerkersicherheit#Bauvertrag#Beschluss#Beweisaufnahme#BGB#Fälligkeit#Gericht#KG#Leistungen#Sicherungsanspruch#Vertrag#Werkvertragsrecht
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Bauwerkvertrag: Die nachträglich vereinbarte Zwischenfrist und das daraus abgeleitete Kündigungsrecht
Fristen in einem Bauzeitenplan gelten grundsätzlich nicht als verbindliche Fristen, deren Ablauf einen Verzug begründet, sondern als unverbindliche Kontrollfristen, wenn sie nicht als Vertragsfristen ausdrücklich vereinbart werden, § 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B. Bei der gebotenen Auslegung einer vereinbarten Frist für eine bestimmte Teilleistung kommt es maßgeblich auf deren Bedeutung für den Bauablauf an, ob es sich um eine Kontrollfrist oder Vertragsfrist handelt. Handelt es sich um eine unabdingbare Vorarbeit für weitere Werkleistungen (durch Drittunternehmer), ist im Zweifel von einer verbindlichen Zwischenfrist auszugehen, ohne dass diese als Vertragsfrist bezeichnet werden muss. Eine solche Frist kann auch nach Abschluss des (VOB-) Bauvertrages im Rahmen einer Baubesprechung vereinbart werden.
Der Verzug mit einer verbindlichen Zwischenfrist kann zu einem Kündigungsrecht nach § 5 Abs. 4 VOB/B und § 648a BGB führen.
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020 - 10 U 124/20 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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Der Königsweg zum richtigen Baupartner
Vor der Unterzeichnung des Bauvertrags umfassende Informationen einholen (DJD). Der Bau eines Hauses ist mit hohen Kosten verbunden, für viele Menschen ist er die größte Einzelinvestition, die sie in ihrem Leben tätigen. Bauherren möchten daher die Sicherheit, dass sie ihr Geld einem verlässlichen Bauunternehmen anvertrauen und am Ende auch die Leistung bekommen, die sie sich wünschen. Vor der…
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A57 – 6-streifiger Ausbau zwischen der Anschlussstelle Oppum und dem Autobahnkreuz Meerbusch Klartext.NRW, Meerbusch – Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Niederrhein, setzt mit einem weiteren Bauvertrag die Arbeiten für den 6-streifigen Ausbau der A 57 im genannten Abschnitt fort.
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Was ist schlüsselfertig renovieren?
Das schlüsselfertige Renovieren (auch: schlüsselfertig umbauen) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Und zwar u.a. aufgrund der steigenden Immobilienpreise – längst nicht jeder kann es sich leisten, ein neues Haus zu kaufen oder zu bauen. Aber was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Und welche Vor- und Nachteile gehen mit dem schlüsselfertigen Renovieren einher? Diese und weitere Fragen – beispielsweise die nach der Planung der Maßnahmen – werden im Folgenden beantwortet. Schlüsselfertig renovieren/Schlüsselfertig bauen - Definition Schlüsselfertig heißt, dass im Rahmen der Renovation sämtliche Arbeiten von der entsprechenden Firma übernommen werden. Beim schlüsselfertigen bauen kann der Hausbesitzer also direkt nach der Fertigstellung einziehen – ohne weitere Maßnahmen vollziehen zu müssen. Es gibt allerdings Abstufungen von schlüsselfertig. Das heißt: Entscheidet sich ein Bauherr dazu, gewisse Arbeiten (z.B. Bodenbelagsarbeiten) selbst durchzuführen, besteht die Möglichkeit, diese Leistungen im Bauvertrag auszuschließen. Der Fokus beim schlüsselfertigen Renovieren liegt darauf, dass die Arbeiten von einer Handwerksfirma koordiniert werden. Soll das Bad, die Küche, das Wohnzimmer oder die komplette Wohnung renoviert werden, so werden verschiedene Handwerker benötigt, die die unterschiedlichen Arbeiten ausführen. Wären hier verschiedene einzelne Handwerksfirmen am Werk, ziehen sich die Arbeiten und Abläufe hin. Read the full article
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Bauvertrag - Anforderungen an den Schallschutz für den Rohbauer
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Bauvertrag - Anforderungen an den Schallschutz für den Rohbauer
OLG Karlsruhe – Az.: 8 U 173/10 – Urteil vom 29.05.2012 I. Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 03. November 2010 – 9 O 87/01 – unter Aufrechterhaltung im Kostenpunkt abgeändert: Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen. II. Die Berufung der Klägerin und der Streithelfer wird zurückgewiesen. III. […] ...
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Im Streit über die Kündigung des Bauvertrags für den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke geht NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) davon aus, dass der Baukonzern Porr AG die Mehrkosten tragen muss. Dazu gebe es eine klare Regelung. „Bei einer Kündigung aus „wichtigem“ Grund fallen Mehrkosten dem ehemaligen Vertragspartner zur Last“,…
NRW-Minister: Gekündigte Baufirma muss Mehrkosten für Leverkusener Brücke tragen was originally published on schunck.info
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B 2 Tunnel: Antworten zur Baustelle am Schlossberg
10. Wie ist während der Bauphase sichergestellt, dass weiterhin Notarzt, Krankenwagen, Pflegedienste und Feuerwehr sofort Zufahrt zu unseren Häusern haben, ohne dass man erst irgendwelche Hindernisse aus dem Weg räumen muß? (Das ist leider wegen Falschparkern an der Vordermühle (alte Mühle) jetzt schon Alltag.)
Die schwierige Zufahrtssituation bei möglichen Rettungseinsätzen ist dem Staatlichen Bauamt bekannt und wurde bereits vor Ort mit den Rettungskräften und der Feuerwehr besichtigt und besprochen. Eine Zufahrt zu den Grundstücken muss jederzeit gewährleistet sein. Auch dies wird von uns in dem entsprechenden Bauvertrag vermerkt. Die zuständige Bauüberwachung wird dies regelmäßig überprüfen.
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Arbeitseinstellung zwecks Nachtragsdurchsetzung ist ein Kündigungsgrund!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2023 – 15 U 101/22 1. Für die Frage, ob eine außerordentliche Kündigung eines Bauvertrags auch als freie Kündigung verstanden werden kann, kommt es maßgeblich darauf an, ob sich aus der Kündigungserklärung ergibt, dass der Bauvertrag unabhängig davon beendet sein soll, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund vorliegt. 2. Wird die Kündigung “ausschließlich aus…
#15 U 101/22#Arbeitseinstellung#Bauvertrag#Kooperation#Kündigungsgrund#Leistung#Nachtragsdurchsetzung#OLG Karlsruhe#Urteil#Vertragserfüllung
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