#Fristsetzung
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Aufforderung zur Mängelbeseitigung "nach Absprache": Wann tritt Verzug ein?
OLG Oldenburg, Urteil vom 05.11.2024 – 2 U 93/24 1. Nach Abnahme des Werks kommt der Eintritt des Verzugs mit der Herstellungsverpflichtung nicht mehr in Betracht. 2. Der Verzug mit der Nacherfüllungsverpflichtung gem. § 634 Nr. 1, § 635 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich eine Mahnung voraus. Fordert der Besteller den Unternehmer auf, den Mangel “schnellstmöglich, spätestens bis zum …” zu…
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Gänzliche Mobilisierung in der Provinz Es-Semara, zwecks dessen einen reibungslosen Ablauf der RGPH 2024 gewährleisten zu dürfen
Es-Semara–Die Operation zur Datenerfassung bei Haushalten im Rahmen der 7. allgemeinen Volks-und-Wohnungszählung (der RGPH) ist am Sonntag, dem 01. September 2024, unter „guten Bedingungen“ in der Provinz Es-Semara gestartet worden.
„Es sind erhebliche personelle und logistische Ressourcen dazu mobilisiert worden, zwecks dessen einen reibungslosen Ablauf der Volkszählung in der Provinz Es-Semara gewährleisten zu dürfen“, sicherte der Provinzchef der Operation der RGPH, Herr El Garhi SIDATI, in einer Presseerklärung zu, angebend, dass rund 83 Ermittler, 25 Kontrolleure und 3 Aufseher an dieser großen Operation beteiligt gewesen sind.
Herr SIDATI sagte überdies, dass die Volkszählungsoperation, die bis zum 30. September 2024 in der Provinz Es-Semara andauern wird, 21 Kontrollzonen und 68 Volkszählungszonen umfasst, zusätzlich zur Beteiligung von 111 Kontrolleuren und von Ermittlern.
Desgleichen rief er die Erinnerung daran wach, dass die Fern-und-Präsenzschulungen, welche den Beteiligten der Volkszählung zugute kamen, dazu den Beitrag leisten, einen guten Start dieser nationalen Fristsetzung gewährleisten zu dürfen, feststellend, dass eine Erkundungsoperation vor Ort dem Übergang zur Datenerfassung bei den Haushalten vorausging, wobei die Kontrolleure und die Ermittler die Grenzen ihrer Volkszählungszonen kennenlernten.
Die vonseiten der Hohen Planungskommission sorgfältig entwickelten Karten bewerkstelligten es den Forschern, die Aktionszonen identifizieren zu dürfen, fuhr er fort, hinzufügend, dass die Datenerfassungsoperation, die vonseiten der Haushalten positiv aufgenommen worden ist, unter guten Bedingungen vonstattenging.
Diese Volkszählung, eine Operation mit strategischer Tragweite, die in Anwendung der Hohen Anweisungen seiner Majestät des Königs Mohammed VI und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der statistischen Kommission der Vereinten Nationen durchgeführt wird, ein reales Bild der Population und der Wohnungssituation verschaffen lassen wird.
Die RGPH 2024 zeichnet sich somit durch die Vielfalt in den Teilnehmerkategorien aus, da 60% Absolventen und Studenten und 32% Frauen und Männer im Bildungssektor sind, während andere Beamte innerhalb öffentlicher Verwaltungen und Institutionen, Angestellte des Privatsektors und Beamte im Ruhestand 8% ausmachen.
Sie macht es darüber hinaus möglich, die demografischen, die sozialen und die wirtschaftlichen Merkmale der gesamten Population näher kennen zu dürfen, mit inbegriffen der spezifischen Bevölkerungsgruppen, im vorliegenden Falle der Nomaden und der Obdachlose.
Sie beinhaltet zum Schluss die Bestimmung des Volumens und der Merkmale des Wohnungsbestands sowie der Wohnbedingungen der Haushalte.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-social.com
#Sahara Occidental#Western Sahara#WestSahara#Saara Occidental#Sara Ocidental#CORCAS#Polisario#RASD#SADR#Khalihenna Ould Errachid#Maroc#Marruecos#Morocco#Algérie#Algerie#Argelia#Vestsahara#Länsi-Sahara#westelijke Sahara#Vest-Sahara
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Okay ich habe endlich 100% verstanden, warum bei Arglist eine Haftung aus cic nicht hinter den Mängelrechten des Kaufrechts zurücktritt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Ich hatte es halt einfach hingenommen, dass es so ist. Hat ja wertungsmäßig schon Sinn ergeben. Aber wirklich durchdrungen habe ich es erst, als ich die Paragraphen genauer gelesen habe, wegen derer normalerweise die Mängelrechte der Haftung aus cic vorgehen.
§ 438 BGB - Die gesonderten Verjährungsvorschriften der Mängelrechte: Würde man eine Haftung aus cic bei Anwendbarkeit der Mängelrechte erlauben, dann würde man die grundsätzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren, welche im Kaufrecht gilt, unterlaufen. Gemäß § 438 III BGB gelten bei Arglist aber sowieso die allgemeinen Verjährungsfristen.
§ 439 BGB (i.V.m. § 323 I BGB / § 281 I 1 BGB) - Der Vorrang der Nacherfüllung: Im Kaufrecht hat der Verkäufer bei mangelhafter Leistung grundsätzlich das Recht zur zweiten Andienung, weshalb der Käufer ihm normalerweise erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben muss, um zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung fordern zu können. Die cic erfordert keine Fristsetzung und könnte somit den Vorrang der Nacherfüllung unterlaufen. Die Fristsetzung ist jedoch sowohl beim Rücktritt (§ 323 II Nr. 3 BGB) als auch beim Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 II Alt. 2 BGB) entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die ein sofortiges Lösen vom Vertrag rechtfertigen. Die Arglist des Verkäufers ist ein solcher Umstand.
§ 442 BGB - Keine Mängelrechte bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers: Dem Käufer sollen im Kaufrecht keine Mängelrechte zustehen, wenn er den Mangel kannte oder er sich ihm hätte aufdrängen müssen. Eine Haftung des Verkäufers aus cic würde bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers zu Wertungswidersprüchen führen. Der grob fahrlässige Käufer kann jedoch gemäß § 442 S. 2 Alt. 1 BGB Mängelrechte gegen den Verkäufer geltend machen, wenn dieser den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Letztlich hat der Käufer daher bei Arglist des Verkäufers ein Wahlrecht, ob er gegen diesen aus cic oder aus den Mängelrechten vorgehen möchte.
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BGH: Keine Fristsetzung erforderlich bei Beseitigung von Schäden nach Auszug des Mieters
BGH: Keine Fristsetzung erforderlich bei Beseitigung von Schäden nach Auszug des Mieters
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Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung
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Philippinische Militär: Keine Fristsetzung mehr zur Befreiung der Stadt Marawi
Philippinische Militär: Keine Fristsetzung mehr zur Befreiung der Stadt Marawi
Manila, Philippinen – Nachdem das philippinische Militär zwei selbst gesetzte Fristen zur Befreiung der belagerten und umkämpften Stadt Marawi, auf Mindanao verstreichen lassen musste, hat sich die Armee jetzt dazu entschlossen keine Fristen mehr bekannt zu geben.
Die Kämpfe die am 23. Mai begannen, sollten erst am 1. Juni beendet sein, dieser Termin konnte nicht gehalten werden, da die…
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Vorzeitige Beendigung des Vertrages - (VII) Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund
Vorzeitige Beendigung des Vertrages – (VII) Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund
In der Regel sind die Gründe für eine Auftragnehmerkündigung aus wichtigem Grund meist ähnlich ausgestaltet wie die Kündigungsgründe bei einer Kündigung des Auftraggebers – es können sich allerdings Abweichungen aus der unterschiedlichen Natur der Aufgaben der Parteien ergeben.
Die FIDIC-Vertragsbedingungen führen die jeweiligen Gründe für eine Kündigung enumerativ auf, demgegenüber geht ICC vom…
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#Abmahnung#Auftraggeber#Auftragnehmer#Claim Analyst#Claim Management#Fristsetzung#Kündigung#Kündigungsgrund#Kündigungsrecht#Rainer Proksch
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Konzept von Ampel-Abgeordneten Impfpflicht ab 18 soll zeitlich befristet sein 04.02.2022, 17:31 Uhr Sieben Bundestagsabgeordnete der Ampel-Parteien arbeiten ein Eckpunktepapier für eine Impfpflicht ab 18 Jahren aus. Dieses sieht eine Befristung bis Ende 2023 vor. Zudem sollen sich Betroffene das Vakzin selbst aussuchen dürfen. Die Krankenkassen sollen die Impfnachweise speichern. Das Konzept mehrerer Bundestagsabgeordneter für eine Impfpflicht ab 18 sieht eine Befristung der Maßnahme bis Ende kommenden Jahres vor. Geplant ist zudem eine dreifache Impfung, wie aus dem Eckpunktepapier für den Gesetzentwurf hervorgeht. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Menschen selbst einen Impfstoff auswählen können - und zwar zwischen allen zugelassenen Impfstoffen. Die "Impfnachweispflicht gegen Sars-CoV-2" soll den Eckpunkten zufolge für alle Erwachsenen ab 18 Jahre mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland gelten. "Sonderkonstellationen und erleichternde Ausnahmen werden wissenschaftsbasiert über eine Verordnung geregelt", heißt es in dem Eckpunktepapier weiter. Dazu gehöre unter anderem die Frage, inwieweit Genesungen berücksichtigt werden sollen, sowie medizinisch eindeutig begründete Ausnahmen. Dem Papier zufolge sollen die Krankenkassen beauftragt werden, ihre Versicherten über die Abläufe und Beratungsangebote zu informieren "und Impfnachweise anzufordern sowie versichertenindividuell zu speichern". Es werde dafür "den Krankenkassen eine technische Lösung (Impfportal) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können", heißt es in den Eckpunkten weiter. Wird der Nachweis nicht erbracht, soll ein Bußgeldverfahren mit Fristsetzung eingeleitet werden. Dann haben die Betroffenen aber zunächst noch die Möglichkeit, das Bußgeld mit einer Impfung oder einem "nachholenden Nachweis" abzuwenden. Schmidt: "Vor die Welle kommen" "Wir wollen das Wissen, das wir haben, nutzen, um vor die Welle zu kommen", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dagmar Schmidt, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Schmidt ist eine von sieben Initiatorinnen und Initiatoren, die alle aus den Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP kommen. Weitere Unterstützer sind Heike Baehrens und Dirk Wiese von der SPD, Janosch Dahmen und Till Steffen von den Grünen sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katrin Helling-Plahr von der FDP. Die Tür zur Mitarbeit für Abgeordnete aus anderen Fraktionen stehe offen, sagte Schmidt. Mehr zum Thema Schwere Verläufe und Hospitalisierung gebe es nicht nur bei den Alten, sagte Helling-Plahr dem RND. "Mit einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 können wir dem Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems am besten entgegenwirken", fügte sie hinzu. Neben der Impfpflicht ab 18 werden derzeit auch Anträge für eine Verpflichtung ab 50 sowie ein Nein zur Impfpflicht vorbereitet. Über die Entwürfe soll in der Bundestags-Sitzungswoche ab dem 14. Februar beraten werden, einen Monat später könnte ein Gesetz dann beschlossen werden.
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Gegen Aktionismus bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Gegen Aktionismus bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Setzt Karl Lauterbach Jens Spahns desaströsen Aktionismus fort?
📷eGK, ePA, e-Rezept, e-allesUnsinn ... war unser Fazit beim gestrigen Artikel "Digitalisierung gefährdet das Gesundheitssystem". Die Probleme im Gesundheitsnetz (TI) und das völlige Versagen der Gematik bei der elektronischen Patientenakte (ePA) problematisiert auch ein Bündnis von Daten- und Patientenschützern in ihrer aktuellen Presseerklärung.
Setzt Karl Lauterbach Jens Spahns desaströsen Aktionismus fort? Datenschützer fordern überlegtes Vorgehen bei der elektronischen Patientenakte
Mit einer Gesetzes-Flut versuchte Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), im Eiltempo die zentrale Digitalisierung des Gesundheitswesens zu erzwingen. Herzstück davon ist die elektronische Patientenakte ePA, welche die Krankenkassen ihren Mitgliedern seit dem 01.01.2021 anbieten müssen[1]. Die Patientensicherheit (bzw. die Sicherheit der Gesundheits- und Behandlungsdaten) sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bei der ePA allerdings nicht gewährleistet [2]. Und die Akzeptanz bei den Versicherten liegt nach fast einem Jahr noch immer im Promille-Bereich. So meldete das ARD-Magazins plusminus [3] am 18.08.2021 (unwidersprochen von Gematik und Krankenkassen): „In Deutschland haben sich bisher erst 260.000 Versicherte für die neue Patientenakte angemeldet“. Das sind weniger als 0,5 % der rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in der BRD." Auch das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollten gemäß Spahns Fristsetzung bereits in Betrieb sein. Sie erwiesen sich jedoch als fehleranfällig, so dass ihre Einführung verschoben wurde. Vor wenigen Tagen haben die Spitzenverbände von Ärztinnen, Apothekerinnen und Krankenhäusern in einer gemeinsamen Stellungnahme [4] "erhebliche Zweifel" geäußert, ob die Schnelligkeit bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sachgerecht ist. Am Beispiel der Einführung des eRezepts stellen sie fest: "Fehlerhaft übermittelte eRezepte sind nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sie stellen insbesondere eine Gefährdung der Patientensicherheit dar." Auch IT-Expertinnen äußerten Bedenken gegen die Strategie von Spahn und Lauterbach [5]. Was Erwartungen an den neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angeht, hilft ein Blick in den Ampel-Koalitionsvertrag, den Lauterbach mit ausgehandelt hat. Zur Digitalisierung im Gesundheitswesen steht dort: "Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out). Die gematik bauen wir zu einer digitalen Gesundheitsagentur aus."
Opt-Out bedeutet jedoch gerade das Gegenteil von Freiwilligkeit: Jeder Mensch bekommt ohne eigene Willensentscheidung eine elektronische Patientenakte (ePA) und kann dies lediglich im Nachhinein durch Widerspruch (opt-out) korrigieren. Sollte dafür das gleiche Verfahren wie bei der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich [6] gewählt werden, müssten Versicherte dafür einen erheblichen Aufwand betreiben. Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: "Zudem bringen wir ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg und bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf." Damit knüpft der Koalitionsvertrag an ein Gutachten des Sachverständigenrates für Gesundheit (SVR) an, das forderte, alle Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten für die Forschung freizugeben, ohne sie vorher zu fragen [7]. Die Digitalisierung beschleunigt zudem die weiter gehende Orientierung des Gesundheitssystems an wirtschaftlichen Zielen. Bereits die Einführung der Fallpauschalen in der medizinischen Kostenerstattung führte zur Gewinnorientierung im Gesundheitswesen und damit zur Privatisierung der Krankenhäuser, zu Schließungen, sowie zum Pflegenotstand. Nun bedroht der grob fahrlässige Umgang mit den Gesundheitsdaten die Schweigepflicht von Psychotherapeutinnen und Ärztinnen. Die Digitalisierungspolitik der früheren Bundesgesundheitsminister kann kein Vorbild sein. Weder den Versicherten noch den Ärztinnen oder Krankenhäusern ist damit gedient, wenn sie ungeprüft und unhinterfragt fortgesetzt wird. Notwendig ist vielmehr Entschleunigung und eine sachliche Bestandsaufnahme von Bedarf, Kosten und Nutzen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher den neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf:
Beschließen Sie für alle neuen Anwendungen der Telematik-Infrastruktur eine Testphase von mindestens 12 Monaten. Sie ist mit einer großen Anzahl von freiwillig Teilnehmenden im realen Praxisbetrieb durchzuführen. Die Bewertung der Tests muss durch Ärzte- und Patientenvertreterinnen und Datenschützerinnen erfolgen.
Stellen Sie die bisherigen Vorschriften und technischen Einrichtungen auf den Prüfstand.
Freiwilligkeit der elektronische Gesundheitsakte (ePA) statt opt-out.
Freiwilligkeit der Nutzung der ePA auch für Behandlerinnen, ohne Honorarabzüge
keine Honorarabzüge für an die TI nicht angeschlossene Behandlerinnen
Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten (Datensparsamkeit, Zweckbindung) statt Priorisierung der Datennutzung.
Unterzeichner:
Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht: https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/#
Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk: https://kollegennetzwerk-psychotherapie.de/
die Datenschützer Rhein-Main: https://ddrm.de/
Gen-ethisches Netzwerk: https://www.gen-ethisches-netzwerk.de/
Labournet: https://www.labournet.de/
Patientenrechte und Datenschutz e.V.: https://patientenrechte-datenschutz.de/
WISPA Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten: https://wispa-ms.de/
Mehr dazu und alle unsere Artikel zu eGK und ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eGK+ePA&sel=meta und die verwendeten Links aus der Presseerklärung
[1] Laut § 342 Abs. 1 SGB V, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__342.html, eingeführt durch Spahns "Patientendaten-Schutzgesetz", https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PDSG_bgbl.pdf. Kritik daran hier: https://patientenrechte-datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/06/PDSG_Stellungnahme.pdf [2] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/AccessForAll/2021/2021_Musterbescheid-Gesetzliche-Krankenkasse.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [3] https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sr/sendung-vom-18-08-2021-elektronische-patientenakte-100.html [4] https://www.kbv.de/html/presse_55694.php [5] https://www.heise.de/hintergrund/Ueberhastete-Digitalisierung-gefaehrdet-das-Gesundheitssystem-6278428.html?seite=all [6] http://ftp.freenet.at/ges/elga-online-optout-info.pdf [7] https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2021/SVR_Gutachten_2021.pdf Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7868-20211220-gegen-aktionismus-bei-der-digitalisierung-im-gesundheitswesen.htm
#eGK#ePA#Hack#Arbeitnehmerdatenschutz#Verbraucherdatenschutz#Datenschutz#Datensicherheit#Freiwilligkeit#Zustimmung#Einwilligungserfordernis#elektronischenPatientenakte#Gesetzesänderung#Anonymisierung#Skandale#RFID#elektronischeGesundheitskarte#eHealth
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Wann muss ein Kunde Standgeld an das Autohaus zahlen? Eine alltägliche Situation: In der irrigen Annahme, einen Nachbesserungsanspruch zu haben oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt zu sein, stellt der Kunde das Fahrzeug auf dem Hof des Autohauses ab. Dort bleibt es eine Zeit lang stehen, bis der Kunde zur Einsicht kommt und sein Auto abholt. Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen er „Standgeld“ zu zahlen hat, ist Thema einer aktuellen Entscheidung des AG Werl. Sachverhalt Ein Kunde hatte nach dem Kauf eines Neufahrzeugs einen Mangel gerügt. Den hatte das Autohaus beseitigt, weitere Nachbesserungsarbeiten aber ausdrücklich abgelehnt. Daraufhin erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag und stellte das Fahrzeug auf dem Gelände des Autohauses ab. Der Aufforderung, es innerhalb von vier Tagen abzuholen, weil andernfalls Standkosten anfielen, kam er nicht nach. Nach rd. acht Wochen holte er sein Auto doch ab, ohne auf den zuvor erklärten Rücktritt zurückzukommen. Entscheidungsgründe Das Amtsgericht Werl hat die Klage auf Ersatz von Standkosten in Höhe von 702,10 EUR abgewiesen (8.4.21, 4 C 110/19). Unter keinem denkbaren Aspekt, so die Urteilsbegründung, sei der Käufer zum Ersatz von Standkosten verpflichtet. Vorrangig geprüft, aber im Ergebnis verworfen, wurde der Tatbestand des Annahmeverzugs (= Gläubigerverzug). Nach dem Gesetz muss ein Gläubiger, der eine Sache pflichtwidrig nicht an- bzw. zurücknimmt, Mehraufwendungen des Schuldners für die Verwahrung der Sache erstatten (§ 304 BGB). Dazu können auch objektiv erforderliche Lagerkosten gehören, bei einem Kaufmann wie einem Autohaus auch für die Verwahrung im eigenen Betrieb (§ 354 HGB). Aus Sicht des AG hat sich der Käufer nicht im Annahmeverzug befunden, obwohl der Autohaus-Anwalt ihn unter Fristsetzung zum Abholen des Fahrzeugs aufgefordert hatte. Relevanz für die Praxis Forderungen von Kfz-Betrieben in punkto Aufbewahrungsgebühr, Verwahrgeld, Standgeld oder -kosten sind juristisch keine Selbstläufer. Gerichte neigen oft zu einer engherzigen Sicht. Im Urteilsfall wäre es richtig gewesen, die Forderung auch unter dem Aspekt des Schuldnerverzugs zu prüfen (Ansatzpunkt verzögerte……. https://www.instagram.com/p/CRLResBNIa6/?utm_medium=tumblr
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Beseitigungsverfügung bedarf keiner Fristsetzung!
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.06.2024 – 8 A 10427/23 1. Eine Beseitigungsverfügung nach § 81 LBO-RP bedarf für ihre Rechtmäßigkeit nicht der Angabe einer Beseitigungsfrist (st. Rspr.des OVG Rheinland-Pfalz, vgl. Urteil vom 12.05.2021 – 8 A 10264/21 -, m.w.N., IBRRS 2021, 2374). Ist mit der Beseitigungsverfügung eine Beseitigungsfrist gesetzt worden, so ist der rechtliche Bestand der…
#8 A 10427/23#Beseitigung#Beseitigungsverfügung#Bestand#Frist#Fristsetzung#Gericht#OVG Rheinland-Pfallz#Rechtmäßigkeit#Zwangsmittelandrohung
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RGPH 2024: Die Mobilisierung und das Engagement, Schlüsselwörter der Volkszählungsteams in der Region Dakhla-Oued Eddahab
Dakhla–Die Mobilisierung und das Engagement sind die Schlüsselwörter der Teams, die mit der allgemeinen Volks-und-Wohnungszählung (der RGPH) in der Region Dakhla-Oued Eddahab betraut sind, die am Sonntag, dem 31. August 2024 wie in den anderen Regionen des Königreichs Marokko vonstattenging.
Fast 400 Personen, darunter Ermittler, Kontrolleure und Vorgesetzte, werden dazu mobilisiert, zwecks dessen zum Erfolg der RGPH 2024 auf regionaler Ebene beitragen zu dürfen, und dies unter der Aufsicht der Regionaldirektion des Hohen Planungskommissars (der HCP).
Am 30. und 31. August 2024 besichtigten diese Teams die ihnen anvertrauten Untersuchungsgebiete, eine Initiative, die es den Ermittlern bewerkstelligte, die Abgrenzung ihrer Volkszählungsgebiete und deren Übereinstimmung mit den durchgeführten kartografischen Arbeiten ausloten zu dürfen.
Die Volkszählungsteams begannen unter der Aufsicht der Regionaldirektion des Hochkommissariats für die Planung am Morgen mit der Befragung der verschiedenen Bezirke der Stadt Dakhla, zwecks dessen Daten einsammeln zu dürfen, die für die Entwicklung des Landes und für das Erstarken der Wirksamkeit der öffentlichen Politiken in den künftigen Jahren von ausschlaggebender Bedeutung seien.
Einer Erklärung MAP gegenüber zufolge gab der Regionaldirektor des Hochkommissariats für die Planung, Herr Cheikh Mohamed MAOULAININE, an, dass die Operation dank der zur Erreichung der sich gesteckten Ziele parat gestellten Ressourcen gut verlaufe, feststellend, dass der Start der Operation unter „guten Bedingungen“ verlief.
Die vonseiten der Teams der HCP in der Stadt Dakhla befragten Bürger reagierten positiv auf die Fragen der Ermittler, stellte er fest, hinzufügend, dass einige unter ihnen sagten, sie seien sich der Bedeutung dieser nationalen Fristsetzung bewusst.
Darüber hinaus pries Herr MAOULAININE den Verantwortungsgeist und die Ernsthaftigkeit, die das für die RGPH zuständige Personal durch die gesamte Schulungs-und-Feldbefragungsphase hindurch im Rahmen der RGPH aufgebracht habe, was wahrscheinlich eine gute Basis für die Entwicklung zukünftiger öffentlicher Politiken und sektoraler und sozioökonomischer Strategien herausbilden würde.
Frau Hakima TOUMYA, in ihrer Eigenschaft als Gemeindevorsteherin der Provinz Oued Eddahab, unterstrich ihrerseits, dass die diesjährige Volkszählung vermittels der Einführung neuer Technologien gekennzeichnet sei, erklärend, dass die auf den elektronischen Tablets aufgezeichneten Daten direkt an die zentralen Server der HCP zugesendet werden werden, ohne dass eine Rückverfolgbarkeit auf den elektronischen Geräten gegeben sei.
Fast 400 Personen, Frauen und Männer, beteiligen sich an dieser Volkszählung in der Region Dakhla-Oued Eddahab, darunter 258 Ermittler, 89 Beobachter und 9 Aufseher.
Logistisch wurden 43 Fahrzeuge dazu mobilisiert, um die Fahrten der Ermittler unter guten Bedingungen verlaufen lassen dürfen.
Die RGPH 2024 wird gemäß den hohen Anweisungen seiner Majestät des Königs Mohammed VI und gemäß den Empfehlungen der statistischen Kommission der Vereinten Nationen durchgeführt und wird ein reales Bild der Population und des Wohnungsbestands verschaffen lassen.
Sie sei von ausschlaggebender Bedeutung für die Einplanung der öffentlichen Politik und der sozioökonomischen Entwicklung des Landes und biete ein ausführliches Bild der marokkanischen Gesellschaft und ihrer Entwicklung an.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-social.com
#Sahara Occidental#Western Sahara#WestSahara#Saara Occidental#Sara Ocidental#CORCAS#Polisario#RASD#SADR#Khalihenna Ould Errachid#Maroc#Marruecos#Morocco#Algérie#Algerie#Argelia#Vestsahara#Länsi-Sahara#westelijke Sahara#Vest-Sahara
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Mietvertrag - Fristsetzung vor fristloser Kündigung wegen fehlender Schalldämmung einer Gaststätte
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.mietrechtsiegen.de/mietvertrag-fristsetzung-vor-fristloser-kuendigung-wegen-fehlender-schalldaemmung-einer-gaststaette/
Mietvertrag - Fristsetzung vor fristloser Kündigung wegen fehlender Schalldämmung einer Gaststätte
KG Berlin – Az.: 8 U 160/03 – Urteil vom 09.02.2004 Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. April 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung […] ...
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Selbstorganisation: Disziplin lernen
Wie oft haben wir so viel vor, dass wir am Ende nur noch überfordert sind? Wie kann man alles auf die Reihe kriegen und sich dabei entspannt und glücklich fühlen? Jede Frau, die im Leben erfolgreich sein möchte, wünscht sich bessere Selbstorganisation und mehr Disziplin bei der Umsetzung von Plänen. Ich erzähle dir über eine Methode, wie man sich besser organisieren kann.
Mein Weg zu mehr Disziplin
Liebe Leserin, ich hoffe, dass die Übungen aus dem letzten Artikel "Privater und beruflicher Erfolg" dir geholfen haben. In diesem Artikel möchte ich auf das Thema eingehen, das ich letzte Woche angesprochen habe – die Disziplin. Denn diese spielt eine wichtige Rolle in unserem Leben und ist die Grundvoraussetzung für die Persönlichkeitsentwicklung. Wie bekannt, fassen viele Menschen zum Anfang neues Jahres gute Vorsätze, die sie auf jeden Fall nach der Silvesternacht einhalten möchten. Im besten Fall wird ein davon zu einer guten Gewohnheit. In der Regel hält man sich aber nicht besonders lange daran. Ich kenne das nur zu gut. Ich gehöre zu Menschen, die von Natur aus überdurchschnittlich gut organisiert sind. Dennoch leide auch ich manchmal an eine Lustlosigkeit. Wenn das bei mir vorgekommen ist, hatte das überwiegend folgende Ursachen: entweder habe ich bei einem großen Aufwand keine erwarteten Ergebnisse gesehen, oder habe ich mir zu viel vorgenommen und dafür unproportional wenig Zeit eingeplant. Es kann sein, dass das Gefühl bei dir ganz andere Gründe verursachen. Wie auch immer. Wenn man vor dem Problem steht, dass man nichts machen möchte und noch zusätzlich sich ein bisschen depressiv fühlt, sind die Ursachen erstmals egal. In dieser Situation der Antriebslosigkeit habe ich vieles ausprobiert. Ich habe beispielsweise Reden der bekanntesten Motivationsredner der Welt per Internet gehört und ihre Bücher gelesen. Dabei hatte ich schon ein Glück, wenn ihre Wirkung auf mich über mehrere Tage angehalten hat. Bei der bereits bestehenden Überforderung hat das oft meinen Zustand sogar verschlimmert. Ich möchte damit nicht sagen, dass die Reden schlecht waren. Ganz im Gegenteil! Ich wollte noch mehr unternehmen. Ich hatte noch mehr Ideen, die ich unbedingt und am besten möglichst schnell verwirklichen wollte. Das war natürlich der Fehler. Anstatt mich zu sortieren und meine Präferenzen zu setzen, war ich voller Energie, gleichzeitig noch mehr Vorhaben umzusetzen. Der Enthusiasmus hat dann schnell nachgelassen. Anstatt dessen kamen Kopfschmerzen, Frustration, innere Zeit- und Leistungsdruck. Das ist schon merkwürdig, wenn man sich selbst ohne erhebliche Gründe auf diese künstliche Weise kränkt. Das habe ich aber immer wieder von verschiedenen Menschen gehört und im Internet gelesen. Das ist wohl die „Volkskrankheit“ unserer Gesellschaft – Leistungsgesellschaft. Inzwischen, nach vielen Versuchen, habe ich für mich herausgefunden, was hilft. Ich mache für mich eine Liste mit meinen „großen“ Zielen. Ich habe so eine Liste damals erstellt, als ich wegen der Mehrzahl an Ideen und der mangelnden Zeil für ihre Umsetzung, in der Situation der Lustlosigkeit steckte. Zuerst habe ich alle meine Ziele und Ideen aufgeschrieben. Danach habe ich sie in fünf Gruppen aufgeteilt. Das hatte zufolge, dass ich nur wenige Oberziele hatte. Ich konnte gut den Überblick über diese Oberziele behalten und die Unterpunkte leichter präferieren. Nachdem ich etwas Struktur in allen meinen Vorhaben gebracht habe, fühlte ich mich viel besser. So eine einfache Sache, sich zu sortieren, hat für mich viel Ruhe und Motivation bedeutet. Darüber hinaus hilft diese Strategie dabei, eigene Ziele in der Alltagsroutine nicht aus den Augen zu verlieren, die Verwirklichung von höheren langfristigen Ziele durch die Beschreibung der „kleinen“ Schritten für sich zu vereinfachen, „kleine“ Erfolge auf dem Weg zu „großen“ Zielen besser zu sehen und zu genießen.
Methode für bessere Selbstorganisation
Möchtest du meine Methode ausprobieren? Dann würde ich dir Folgendes vorschlagen: Nehme einen Notizblock und schreibe alle deine Ziele und Ideen auf, unabhängig davon, ob sie langfristig, mittelfristig oder langfristig erreicht werden sollen. Wenn du die Fristen bereits weiß, kannst du das gerne in Klammern notieren. Jetzt versuche für mehrere Punkte einen Oberbegriff zu finden. Das sind deine Oberziele. Damit sie übersichtlich bleiben, sollst du am besten nicht mehr als zehn Oberziele haben. Damit du die Fristen der einzelnen Punkte von Oberzielen sowie ihre Präferenz besser setzen kannst, schlage ich dir vor, alles nochmal nach der bereits vorgenommenen Zuordnung aufzuschreiben. Jetzt kannst du die Fristen definieren. Schreibe bitte so konkret wie möglich. Wenn du einen bereits vorgegebenen Frist hast, wurde dir die Aufgabe bereits abgenommen. Wenn du aber das Erledigungsdatum selbst festlegen wirst, denk bitte daran, die Pufferzeit für unvorhersehbare Umstände einzuplanen. Das ist ein sehr sensibles Thema. Die Frist darf dich auf keinen Fall unter Zeitdruck setzen. Sie soll dir aber gleichzeitig einen zeitlichen Rahmen bieten, der dich zum Handeln anregt. Bei einer vorgegebenen Frist geht es bei dir höchst wahrscheinlich um einen bestimmten Tag (wie Abgabefrist von bestimmten Unterlagen auf der Arbeit). Wenn du selbst planst, muss das nicht unbedingt sein. Du kannst eine Kalenderwoche oder einen Monat festlegen, wann das Vorhaben realisiert werden soll. Eine große Rolle spielt dabei die Zielpriorisierung. Diese solltest du bei deinen persönlichen Zielen, die noch keinen von außerhalb festgelegten zeitlichen Rahmen haben, als erste machen. Bei der Fristsetzung ist noch sehr wichtig, dass die Fristen nach einander gehen, also sich am besten nicht überschneiden, und nicht zu kurzfristig nach einander geplant sind. Jetzt kannst du deine vollständige Liste mit Oberzielen, Unterpunkten in der richtigen Reihenfolge nach Priorisierung und Erledigungsfrist aufschreiben. Jedes Mal wenn du merkst, dass die Motivation nachlässt, schreibe die Oberziele mit den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Unterzielen, also die Ziele, an denen du grade arbeitest. Bis jetzt hat mir das immer geholfen, wieder anzufangen, etwas für ihre Realisierung zu unternehmen. Diese Methode kann man aber auch zur Vorbeuge von solchem seelischen Zustand benutzen. Das ist der weitere Schritt auf dem Weg zu deiner Persönlichkeitsentwicklung und somit zu deinem Erfolg im beruflichen und privaten Leben. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich dich auf diesem Weg begleiten kann und mit dir Erfahrungen austauschen. Erzähle mir im Kommentar, wie du meine Methode findest und wie deine erste Eindrücke nach ihrer Anwendung sind. Ich wünsche dir eine erfolgreiche Woche! Deine LB Read the full article
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Inkasso Alsfeld
ADU Inkasso ist Ihr Problemlöser und Mediator für Alsfeld
Hinter jeder offenen Forderung steht ein Problem und zwar für beide Seiten. ADU Inkasso versteht sich als Ihr Mediator für Alsfeld. Wir bringen unterschiedliche Interessen auf einen gemeinsamen Nenner. Damit Ihr Geld kommt und Ihre Kunden bleiben. Vorgerichtliches Inkasso für Alsfeld Um Ihre offenen Forderungen schnell beizutreiben empfiehlt es sich ein Inkassounternehmen zu beauftragen. ADU Inkasso stellt Nachforschungen für Alsfeld zu Ihrem Schuldner an und wird bereits deutlich konkreter in den Mahnbriefen. Ihre Schuldner werden von unserem Telefoninkasso kontaktiert, in denen unmissverständlich aber freundlich dargelegt wird, was die Konsequenz dessen wäre, wenn er sich weiterhin weigern sollte, die Forderungen nicht zu begleichen. Telefoninkasso für Alsfeld Erfolgreiches Inkasso erfordert neben jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Schuldnern auch immer die nötige Portion Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit, Wege aus der Misere aufzuzeigen. Daher setzt ADU Inkasso für Alsfeld auf freundliches aber bestimmtes und konsequentes Telefoninkasso. Die vorgerichtliche Einigung mit den Schuldnern ist ein elementarer Bestandteil unserer Tätigkeit. Ihr Schuldner wird von uns schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung Ihrer Forderung angemahnt. Weiterhin suchen das persönliche Gespräch mit dem Schuldner, um eine Regelung zu finden, handeln Ratenzahlungen aus und prüfen die Zahlungseingänge. Um die finanzielle Situation des Schuldners beurteilen zu können, führen wir Bonitätsprüfungen durch. Bei unbekannt verzogenen Schuldnern ermitteln wir über renomierte Auskunfteien die neuen Anschriften. Gerichtliches Inkasso für Alsfeld Sollten gerichtliche Schritte gegen Ihre Schuldner der letzte Weg sein, Sie vor einer Verjährung der Forderung zu schützen bzw. die Forderungen einzubringen, haben Sie die Möglichkeit ADU Inkasso für Alsfeld zur Bearbeitung der gerichtlichen Geltendmachung zu beauftragen. Mit einem rechtskräftigen Urteil wird der Schuldner zur Zahlung des offenen Betrags sowie der angefallenen Kosten für Inkasso, Anwalt, Gericht und Zinsen verpflichtet. Titelüberwachung für Alsfeld Sollte aus einem Urteil nicht vollstreckt werden können, weil das Vermögensverzeichnis geleistet wurde, wird Ihre Forderung zunächst nicht erfüllt. In diesem Fall können Sie ADU Inkasso mit der Titelüberwachung für Alsfeld beauftragen, um somit weiterhin Ihre Forderungen nicht aufzugeben. Diese Maßnahme kommt bei zunächst zahlungsunfähigen, natürlichen Personen in Betracht und kann durchaus mittel- oder langfristig zum Erfolg führen. Nicht selten ändert sich die finanzielle Lage eines Schuldners während der Titelüberwachungsphase. Kontaktieren Sie uns! Gemeinsam sind wir schneller am Ziel – kontaktieren Sie uns noch heute. + In diesen Städten sind wir für Sie aktiv Bad Arolsen Bad Hersfeld Bad Homburg Bad Neuheim Bad Schwalbach Darmstadt Frankfurt Kassel Lesen Sie den ganzen Artikel
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Anfrage zur Ratssitzung: Hat das LF eine "Sonderbehandlung" vom Ordnungsamt erhalten?
Vorgehen des Ordnungsamts gegen Verstöße gegen erlassene Sondernutzungserlaubnisse im Rahmen der Plakatierung zur Kommunalwahl 2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es wird darum gebeten, folgende Anfrage zur o.g. Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald zu beantworten:
Bei der Plakatierung zur Kommunalwahl 2020 wurden bisher von allen kandidierenden Parteien und Wahlbündnissen verschiedenste Verstöße gegen die Auflagen begangen. Sämtliche Parteien außer dem LF, die eigenverantwortlich plakatiert haben, haben massiv gegen die Auflagen im öffentlichen Verkehrsraum verstoßen. Das LF hat die Anzahl der genehmigten Plakate bewusst überschritten, aus Sicht der Verkehrssicherheit aber vorbildlich plakatiert. Das LF wurde am 19. August mit Frist zum 23. August (4 Tage) durch das Ordnungsamt aufgefordert, die Anzahl der Plakate zu reduzieren. Dies geschah unter Androhung der Entfernung der Plakate des LF durch die Stadtverwaltung ab dem 24. August. Auf Grundlage dieses Sachverhalts stellen wir die folgende Frage auch zur schriftlichen Beantwortung:
Hat das Ordnungsamt der Stadt Radevormwald konkret und direkt einer weiteren an der Wahl teilnehmenden Partei (d.h. außer dem LF) unter Fristsetzung die Entfernung gegen die jeweils erteilte Sondernutzungserlaubnis verstoßender Wahlsichtwerbung zur Kommunalwahl 2020 angedroht?
Falls Nein,
erfolgte dies ohne Fristsetzung?
Falls ja, bei welchen Parteien.
warum nicht bzw. warum ja, aber ohne konkrete Fristsetzung zur angedrohten Maßnahme?
Welche anderen Schritte wurden unternommen, um die Beeinträchtigungen der Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs durch die jeweilige Partei zu beenden?
Falls andere Schritte ergriffen wurden, warum sind diese Maßnahmen bisher nicht allgemein verwirklicht worden?
Falls keine anderen Schritte ergriffen wurden, warum nicht?
Falls Ja,
welcher Partei gegenüber, wann und in welcher Form?
Widerspricht das Ordnungsamt der Aussage, dass keine an der Wahl teilnehmenden Parteien sich an alle ihr jeweils mit Sondernutzungserlaubnis mitgeteilten Auflagen gehalten hat?
Begründung:
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hatte Herr Knorz für das Ordnungsamt keine eindeutige Antwort auf diese Frage gegeben, sondern verwies lediglich auf eine E-Mail, die an alle Vertreter kandidierender Parteien und Wählerbündnisse am 5. August 2020 gesendet wurde. Diese E-Mail enthielt keine konkrete Androhung einer Maßnahme gegen eine bestimmte Partei zu einer bestimmten Frist und war auch sonst allgemein gehalten.
Die Anwälte der Stadt haben gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln die Notwendigkeit zur umgehenden Entfernung der Plakate des LF ausdrücklich mit einer, „drohenden Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs“ begründet. Obwohl das LF an über 100 Standorten plakatiert hat, kam es nur in 3 Fällen zu Verstößen gegen andere Auflagen, als die Anzahl der bewilligten Plakate betreffend (zwei durch das Ordnungsamt moniert, einer selbst erkannt). Diese Fehler wurden kurzfristig beseitigt. Das LF hat in allen Fragen, die nicht die bloße Anzahl der Plakatstandorte betreffen, bereitwillig mit dem Ordnungsamt kooperiert.
Plakate jeder anderen an der Wahl teilnehmenden Partei wurden unter Missachtung der Auflagen in Einmündungen, Kreuzungen, Kreisverkehren, an Verkehrszeichen und in anderer die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs behinderter Weise aufgestellt.
Die Neutralität der Stadtverwaltung steht in Zweifel, sollte sich bestätigen, dass sie einseitig und ausschließlich gegen eine bestimmte zur Wahl kandidierende Organisation vorgegangen ist, obwohl von dieser im Gegensatz zur Argumentation der Stadt vor Gericht und im Gegensatz zu zumindest der Mehrzahl anderer an der Wahl teilnehmender Parteien keine relevante Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs ausging.
Anfrage zur Ratssitzung: Hat das LF eine „Sonderbehandlung“ vom Ordnungsamt erhalten? was originally published on BLOG von Fritz Ullmann
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Trotz Impfpflicht in Kliniken Ungeimpfte können vorerst weiterarbeiten 01.02.2022, 07:46 Uhr Eigentlich tritt Mitte März in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine Impfpflicht in Kraft. Doch offenbar können Ungeimpfte erst einmal weiter beschäftigt werden - bis das Gesundheitsamt über "die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens" entscheidet. Ungeimpfte können auch nach dem offiziellen Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März bis zu einer Behördenentscheidung weiter in ihren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte dem Nachrichtenportal "Business Insider": "Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden." Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Dabei würden alle "Umstände des Einzelfalles" berücksichtigt. Eigentlich gilt ab 16. März, dass alle Mitarbeiter in Pflege- und medizinischen Berufen entweder genesen oder vollständig geimpft sein müssen. Einzige Ausnahme: Medizinische Gründe sprechen gegen eine Impfung. Zweifel an der Umsetzbarkeit der Impfpflicht gibt es aber bereits seit Wochen. Fünf bis zehn Prozent mit unklarem Status Die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, erklärte der "Rheinischen Post" gegenüber, dass die Gesundheitsämter momentan davon ausgingen, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen werde. Dies bedeute der Amtsärzte-Vertreterin zufolge "eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls". Die Gesundheitsämter könnten das "nicht zeitnah bewältigen", warnte sie. Das Verfahren bis zu einem Beschäftigungsverbot könne sich zudem hinziehen: Bei fehlendem Nachweis erfolge erst eine Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten, dann sei eine Anhörung vorgesehen, schilderte Bruns-Philipps der Zeitung. Auf das Problem der fehlenden Umsetzbarkeit will das Bundesgesundheitsministerium laut "Business Insider" mit einem neuen Meldesystem und niedrigschwelligen Impfangeboten reagieren. Einen entsprechenden Antrag präsentierte das Ministerium von Karl Lauterbach (SPD) auf der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag. In dem Antrag wird laut "Business Insider" vorgeschlagen, ein "möglichst flächendeckendes Impfquoten-Monitoring in den genannten Einrichtungen" durchzuführen. Dem Portal zufolge sollen die Länder jeweils bis zur Mitte des Monats die Impfquoten in allen medizinischen und Pflegeeinrichtungen erheben und an das Bundesministerium für Gesundheit übermitteln. Mobile Impfteams erwogen In denjenigen Einrichtungen mit unterdurchschnittlicher Impfquote soll es dem Antrag zufolge dann die Aufgabe der Länder sein, "erneut gezielte Impfangebote z.B. durch das Aufsuchen mit mobilen Impfteams zu unterbreiten". Der Bund soll die Länder dabei unterstützen, indem er eine "neu aufgelegte Informationskampagne auf allen Kanälen breit ausrollt" und den Ländern den Impfstoff von Novavax "schnellstmöglich als gesondertes Kontingent zur Verfügung stellt". Der Novavax-Impfstoff ist proteinbasiert, was eine seit Langem bekannte Methode ist. Daher könnte der Impfstoff auch für Menschen interessant sein, die Vorbehalte gegen neuartige mRNA- und Vektorimpfstoffe haben. Ruf nach Verlängerung der Fristen Mehr zum Thema Angesichts der Probleme schlug der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, vor, die Fristen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlängern. "Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impfpflicht", sagte er der "Rheinischen Post". Allerdings seien "wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen". Wenn das Gesundheitsamt für einen ungeimpften Mitarbeiter ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz ausspreche, werde der Betroffene von der Arbeit freigestellt, selbstverständlich ohne Lohnfortzahlung, sagte Gaß weiter. "Sollte bei Einzelnen die Erstimpfung bereits vorliegen, können die weiteren Impfungen schnell nachgeholt werden", sagte er der Zeitung. "In diesen Fällen können wir uns pragmatische Lösungen, wie zum Beispiel eine Fristverlängerung vorstellen, um die Mitarbeitenden zu halten." Zugleich forderte der DKG-Chef arbeitsrechtliche Sicherheit, um ungeimpften Mitarbeitern auch kündigen zu können.
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