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moroccanlooms · 1 year
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xcaetus · 1 year
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artconservation · 1 year
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Studium fertig – was nun?
Wie gelingt der Start ins Berufsleben von Restauratoren?
Das Ende des Studiums ist für viele erst der Anfang: Neue Situationen kommen hinzu und es stehen eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten zur Verfügung, die einen überfordern können. Doch der Übergang vom Studium muss nicht immer herausfordernd sein.
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anuvito · 1 year
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Fachbücher für Restauratoren: Schnell sein lohnt sich! Jetzt Referenzen zum eigenen Profil online veröffentlichen und ein Fachbuch gratis erhalten!
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alligatorius · 10 days
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Kunst bleibt empfindlich
Jetzt ist es wieder mal passiert: Ein Reinigungstrupp der Stadt Köln hat eine Streetart von Harald Naegeli vom denkmalgeschützten Standort entfernt.  Das passiert immer mal wieder, weil die Menschen sich freuen, dass sie verlernt haben, Kunst zu verstehen. Reinigen behindert zudem immer, Merkmale der Entwicklung verstehen zu können. Es ebnet immer nur ein. Harald Naegeli erlebt das nicht zum…
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gutachter · 1 month
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Traum und Albtraum: Die Bauernhausretter von Nürnberg
„…Eigentlich wollten vier Familien schlüsselfertige Wohnungen in einem alten Bauernhaus in Nürnberg kaufen. Doch dann ging der Bauträger pleite. Ein Schock. Nun packen die Bau-Laien selbst an, um ihr Bauernhaus zu retten. Ein Gerüst und eine Dachkonstruktion aus Folie: darunter versteckt sich ein Fachwerk-Bauernhaus aus dem 17. Jahrhundert. Vier Stockwerke hoch und gerade in ziemlich schlechtem…
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albertcoers · 2 months
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Visualisierung - aktualisiert
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bauerntanz · 2 months
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Werbung in der Provinz
Werbung in der Provinz: Wie Lingen es immer werden lässt.
Es gibt diesen Twitterer Lingens Fehler, der offiziell @Lingen_Fehler heißt. Ihm folgen auf Twitter (zzt. X) rund 1060 Follower, und er legt mit großer Regelmäßigkeit den Finger in die Wunden einer oft desinteressiert wirkenden Stadtverwaltung. Schon vor Jahren hat @Lingen_Fehler immer wieder die kommerzielle Werbung in Lingen angeprangert mit ihren so oft wirklich unsäglichen Missgriffen, die…
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politik-starnberg · 2 months
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Seeanbindung, ZIO, Schorn und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 22.7.2024:
Heute gibt es die "volle Entscheidungsladung" - wenn keine TOPs kurzfristig gestrichen werden.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Antrag Verwaltung:
Seeanbindungsverhandlungsthemen zur Willensbildung der Stadt Starnberg nur nicht öffentlich beraten, alles andere öffentlich beraten
angenommen: mehrheitlich
Frau Kammerl beantragt namentliche Abstimmung zu TOP 9.
Herr Pfister mahnt an, dass des öfteren kurzfristig Beschlussvorlagen noch verändert werden. Das sollte vermieden werden.
angenommen: mehrheitlich
TOP 2 Bürger fragen
Frau Ziebart: Vorsitzende von SzS: Die stellt kurz noch einmal die Idee des SzS vor. Sie fragt, ob die BI SzS an der Entscheidungsfindung beteiligt werden wird?
Herr Janik: Auch der Vorschlag der SzS wird der Bahn vorgestellt. Bei einigen Themen ist Bahn zuvor zu fragen.
Herr n.n.: Er fragt nach Schorn. Die Abwasserkanäle sind in dem Bereich zu klein. Da werden durch Schorn gewaltige Kosten entstehen. Kann man da eine grob geschätzte Zahl nennen?
Herr Janik: Die Zahl ist sehr niedrig. Die Kosten für Infrastruktur übernimmt der Vorhabenträger und werden an ihn weitergereicht. Die notwendigen Kapazitäten werden vom Abwasserverband gerade geprüft.
Herr n.n.: Wird bei der Kanalsituation der stattfindende Klimawandel berücksichtigt? Warum soll das LSG herausgenommen werden? Kann man das verantworten?
Herr Janik: Niederschlagswasser soll generell immer vor Ort versickert werden. Es ist keine Vollversiegelung geplant. Ja, er kann das verantworten.
Herr n.n.: Er kommt aus Wangen. Er fragt nach dem Verkehr aufgrund des potentiellen neuen Gewerbegebiets Schorn. Gab es Kontakt mit der Nachbargemeinde?
Herr Janik: Die Planungen sehen die Milchstraße als Verbindung Alt-Schorn mit Neu-Schorn nicht vor. Gespräche haben aber stattgefunden. Der Umfang des Gewerbegebiets soll in der Bauleitplanung mit einem kleinen Umfang beginnen.
Herr n.n.: Er kommt aus Berg und hat viele Fragen zum Gewerbegebiet Schorn. (Anm. d. Verw.: Alle denken nur an Natur aber nicht an die anderen Faktoren, warum man jetzt nach 50 Jahren ein neues Gewerbegebiet plant.)
Herr n.n.: Er fragt zum Museum Starnberg. Ist es so schwer zu erkennen, dass das Produkt nicht stimmt? Er fragt nach der Konzession, wenn im Museum Essen und Trinken verkauft wird.
Herr Janik: Die Konzession hat die Stadt. Die wirtschaftliche Frage ist als "Ob"-Frage beraten und beschlossen worden.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Erlass einer Satzung für einen Seeanbindungsbeirat der Stadt Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Zuge der Bürgerversammlung am 14.09.2023 wurde ein Bürgerantrag gestellt, dass Vertreter von Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften am Lenkungskreis Seeanbindung teilnehmen können. Der Antrag wurde mit 9 zu 19 Stimmen abgelehnt. Im gleichen Zuge wurde mit 28 zu 0 Stimmen die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Schaffung eines Beirats für das Projekt Seeanbindung zu schaffen und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Als Anlage ist der Entwurf einer Satzung für den Seeanbindungsbeirat beigefügt. Der wesentliche Inhalt der Satzung wird im Folgenden zusammengefasst:
Der Seeanbindungsbeirat besteht aus dem Ersten Bürgermeister als geborenem Mitglied und 4 Bürgern als berufenen Mitgliedern. Die Interessenten können sich nach Aufruf durch die Gemeinde unter Darlegen Ihrer Expertise für diese Position als Mitglied des Seeanbindungsbeirats bewerben, werden vom Ersten Bürgermeister für die Dauer von 2 Jahren berufen und vom Stadtrat bestätigt.
Der Seeanbindungsbeirat tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr nach Ladung durch den Ersten Bürgermeister oder auf Verlangen der berufenen Mitglieder in nichtöffentlicher Sitzung. Die Stadträte haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen.
Der Seeanbindungsbeirat hat den Sinn, eine Beteiligung der Bürger an dem Projekt Seeanbindung sicherzustellen. Die Aufgaben sind insbesondere: a. Die Einbringung von Anmerkungen zu Konzepten zur Seeanbindung. b. Die Einbringung von Anmerkungen für zwischen dem Verhandlungsteam und der Deutschen Bahn stattfindende Verhandlungen. c. Die Anhörung vor der Umsetzung von Projekten und Umbaumaßnahmen im Zuge des Projekts Seeanbindung.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Bewerbungsprozedere? Sie fragt nach der vorab festgelegten Häufigkeit der Sitzungen.
Herr Janik: Die Auswahl wird vom Stadtrat bestimmt. Bewerben kann sich jeder Bürger. Eine gewisse Affinität zu Planungen wäre vorteilhaft. Da die Themenmenge nicht absehbar ist, sollte mindestens nur eine feste Sitzung pro Jahr vereinbart werden.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach dem Ablauf. Trifft sich der Beirat vor der Stadtratssitzung.
Herr Janik: Wenn es neue Planungsstände gibt, soll der Beirat einberufen werden. Der Beirat wird vor der Stadtratssitzung einbezogen.
Frau Henniger (FDP): Bitte das "vereinsunabhängig" streichen, damit Mitglieder von SzS etc. nicht ausgeschlossen sind.
Herr Janik: Das wird herausgenommen.
Herr Jägerhuber (CSU): Er hat die jahrelange Arbeit in den Arbeitskreisen mitverfolgt. Er hält diesen Beirat für sehr zielführend. Er baut darauf, dass der Beirat das Projekt konstruktiv begleitet und nicht dagegen arbeitet.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
Satzung für den Seeanbindungsbeirat der Stadt Starnberg in der Fassung vom 18.07.2024
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1I), zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert, folgende Satzung:
Präambel Im Rahmen des Projektes "Seeanbindung" zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn soll eine Neuordnung des Bahnhof See und der Bahnanlagen in Starnberg entwickelt werden. Hierbei soll ein Beirat aus Starnberger Bürgern beratend zur Seite stehen.
§ 1 Seeanbindungsbeirat
Zur Einbringung und Würdigung der Interessen der Starnberger Bürgerinnen und Bürger am Projekt Seeanbindung wird ein Beirat gebildet (Seeanbindungsbeirat).
§ 2 Aufgaben
(1) Der Seeanbindungsbeirat vertritt die Interessen der Starnberger Bürgerinnen und Bürger am Projekt Seeanbindung und der damit einhergehenden Umbaumaßnahmen. (2) Der Seeanbindungsbeirat unterstützt das Verhandlungsteam der Stadt Starnberg in Angelegenheiten, welche das Thema Seeanbindung betreffen. (3) Insbesondere kommen als Angelegenheiten in Betracht: a. Die Einbringung von Anmerkungen zu Konzepten zur Seeanbindung. b. Die Einbringung von Anmerkungen für zwischen dem Verhandlungsteam und der Deutschen Bahn stattfindende Verhandlungen. c. Die Anhörung vor der Umsetzung von Projekten und Umbaumaßnahmen im Zuge des Projekts Seeanbindung.
§ 3 Rechte und Pflichten
(1) Der Seeanbindungsbeirat kann sich mit Anregungen und Empfehlungen an das Verhandlungsteam der Stadt Starnberg wenden. Ansprechpartner hierfür ist der Erste Bürgermeister. (2) Der Seeanbindungsbeirat hat die Möglichkeit, Stellungnahmen bezüglich des Projekts der Seeanbindung abzugeben, um diese in geeigneter Form dem Verhandlungsteam der Stadt Starnberg vorzulegen. (3) Der Seeanbindungsbeirat arbeitet überparteilich und verbandsunabhängig sowie unabhängig von Herkunft, Religion sowie Geschlecht. (4) Der Seeanbindungsbeirat verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes. Stellungnahmen zu Angelegenheiten Einzelner werden nur mit deren Einverständnis abgegeben. Jedes Mitglied muss eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen.
§ 4 Mitglieder
(1) Der Seeanbindungsbeirat besteht aus vier berufenen Mitgliedern und dem Ersten Bürgermeister als geborenem Mitglied. (2) Ein vorzeitiges Zurücktreten eines berufenen Mitglieds führt zu einer Neubesetzung der entsprechenden Position für die verbleibende Restlaufzeit der Berufungsperiode.
§ 5 Berufung der Mitglieder
(1) Die Mitglieder werden mittels öffentlichem Aufruf unter Darlegung ihrer Expertise für die Ausübung der Position im Seeanbindungsbeirat um eine Bewerbung für die Position als Beiratsmitglied gebeten. Auf Vorschlag der Verwaltung werden die Mitglieder durch den Ersten Bürgermeister berufen. Die Berufung ist vom Stadtrat zu bestätigen. (2) Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren. (3) Ein vorzeitiges Zurücktreten oder die Weigerung eines Mitglieds, eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen, führt zu einer Neubesetzung der entsprechenden Position mittels Berufung durch den/die Erste/n Bürgermeister/in auf Vorschlag der Verwaltung für die restliche Berufungsperiode.
§ 6 Geschäftsgang
(1) Der Seeanbindungsbeirat kann eigenständig zusammentreten und Beratungen durchführen. Hierzu hat der Seeanbindungsbeirat ein Akteneinsichtsrecht. Die Beratungen erfolgen nichtöffentlich, da diese auch laufende Gerichts- und Vertragsverhandlungen betreffen. (2) Den Vorsitz des Seeanbindungsbeirats hat der Erste Bürgermeister inne. (3) Der Seeanbindungsbeirat tritt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen. Die Einladung erfolgt durch das Bürgermeisterbüro auf Anforderung des Ersten Bürgermeisters oder auf gemeinsames Verlangen der zwei berufenen Mitglieder. Die Ladung erfolgt innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Aufforderung mit einer Ladungsfrist von 1 Woche vor der Sitzung. Stadträte haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen und werden ebenfalls zur Sitzung geladen. (4) Soweit in dieser Satzung nicht anderes bestimmt ist, gelten für den Geschäftsgang die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und die Geschäftsordnung für den Stadtrat Starnberg in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. Der Seeanbindungsbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 7 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Noch ein Mehr an Transparenz - ich prognostiziere mal, dass es dann immer noch ein paar Unzufriedene geben wird, sofern die Ziele nicht deren eigenen Zielen entsprechen werden.)
TOP 5 Seeanbindung Starnberg; Weiteres Vorgehen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 18.03.2024 beschloss der Stadtrat, das in der Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung vom 22.12.2022 vereinbarte Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Die Erklärung wurde fristgerecht versendet und das Notariat hat die Vertragspartner über die damit wirksame Kündigung in Kenntnis gesetzt.
Aktueller Sachstand
Das Sonderkündigungsrecht musste in Anspruch genommen werden, weil das Projekt allein durch die Stadt Starnberg nicht finanzierbar ist und die verbindliche Zusage der für diese Infrastruktur grundsätzlich zuständigen Stellen nicht erzielt werden konnte.
Die bisher erarbeiteten Varianten und Untervarianten werden in der Sitzung nochmals vorgestellt.
Das Gesamtprojekt besteht aus den Teilprojekten
1) Verlängerung der Bahnsteige am Bahnhof Starnberg Nord als Voraussetzung für den barrierefreien Regionalzughalt am Bahnhof Starnberg(Nord) 2) Verlegung des mittig liegenden Wendegleises in einen Bereich südlich des Bahnhofes Starnberg See (Im Bereich des Oberen Seeweges) 3) Barrierefreier Ausbau des Bahnhofes Starnberg See mit 2 Außenbahnsteigen für den S- Bahnhalt und einem mittig liegenden Überholgleis
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Teilprojekte 1 und/oder 2 vorzuziehen und zeitlich unabhängig vom Umbau des Bahnhofes Starnberg See zu realisieren. Durch die Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass der Bauablauf am Bahnhof Starnberg See in jedem Fall wesentlich vereinfacht werden kann, wenn der Regionalzughalt und auch das Wendegleis vorab aus dem Bahnhofsumfeld heraus verlegt werden. Die Verlegung des Regionalzughalts an den Bahnhof Starnberg (Nord) bietet zahlreiche stadtstrukturelle Vorteile und war über mehrere Legislaturperioden hinweg mehrheitsfähig.
Herr Weinl stellt noch einmal kurz die damals diskutierten technischen Varianten vor. Grundsätzlich soll der Regionalzughalt an den Bahnhof Starnberg Nord verlagert werden soll. Der Bahnhof Nord ist gemäß der Kategorisierung der Deutschen Bahn (Anm. d. Verf.: "nur") ein "Haltepunkt", der Bahnhof Starnberg See ist ein "Bahnhof". Um Störungen entgegenwirken zu können, wird es im Bahnhof See immer eine Wendemöglichkeit und ein Durchfahrtsgleis geben wird. Er werden die diskutierten Varianten in Form von Flussdiagrammen der Deutschen Bahn vorgestellt. (Anm. d. Verf.: So schöne Planzeichnungen wie die Machbarkeitsstudie zur Variante 7e gibt es für die anderen Varianten einfach nicht. Die Flussdiagramme sind nicht unbedingt für einen Laien gut lesbar.)
Für die drei Funktionen "Wenden", "Durchfahren" und "Halten" wurden alle denkbaren Kombinationen in den Verhandlungen diskutiert. Varianten mit hohen Bedarf an privaten Grundstücken hätte bei einem Planfeststellungsverfahren immer den Makel, dass es anderen Lösungen gibt, die weniger private Grundstücke benötige würde. Wendegleise, die nicht in der Mitte liegen, sieht die Bahn sehr schwierig, da zum Wenden beide Richtungsgleise gekreuzt werden müssten.
Ein Wendegleis zwischen den beiden Bahnhöfen wäre technisch und geometrisch möglich, würde aber auch viele private Grundstücke für eine Umsetzung benötigten. Auch ein Verzicht auf Wendevorgänge in Starnberg wurde diskutiert. Das hätte aber Folgen für die mögliche Taktung in Starnberg, gerade bei Störungen. Auch eine komplette Aufgabe des Halts Starnberg See wurde andiskutiert.
Ein Wendegleis im Süden von Starnberg würde auf einem Gebiet entstehen, dass noch nicht so stark bebaut ist wie die Innenstadt. Auch hier wurde ein Wendegleis neben den Richtungsgleisen oder mittig von den Richtungsgleisen beraten. Auch eine Lage im Wald wurde angesprochen. Eine gewisse Erreichbarkeit des Wendegleises ist aber zu gewährleisten. Im Süden sind auch weitaus weniger private Grundstücke zu erwerben.
Empfehlung der Verwaltung
Zur Vervollständigung des Verhandlungsteams empfiehlt die Verwaltung den Sitz, den ehemals Stadtratsmitglied Maximilian Ardelt (WPS) einnahm, mit Stadtratsmitglied Michael Landwehr (WPS) zu besetzen.
Beschlussvorschlag
Als weiteres Mitglied des Verhandlungsteams wird Stadtratsmitglied Michael Landwehr berufen.
angenommen: einstimmig
Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planungsvarianten zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Antrag der Stadtratsmitglieder Dr. Johannes Glogger (WPS), Ralf Breitenfeld (WPS). Michael Landwehr (WPS) und Anke Henniger (FDP) zum Thema Seeanbindung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 21.07.2024 reichten die im Betreff genannten Stadtratsmitglieder einen Eilantrag zum Thema Seeanbindung ein. Dieser wird hiermit zur Beratung vorgelegt. Nach erster Prüfung durch die Verwaltung wird der Beschlussvorschlag wie unten präzisiert.
Die Debatte:
Herr Prof. Gaßner (UWG): Gesetze werden immer beachtet. Da kann man immer dafür stimmen.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach den neuen Ausgaben.
Herr Janik: Es geht darum, die Varianten vergleichbar zu machen.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Wenn die Bahn das nicht prüfen möchte - was ist dann?
Herr Janik: Die Stadt hat da keine Daumenanschrauben.
(Anm. d. Verf.: Da hat die FDP hinsichtlich des Themas mit "Herr Tauche" wohl einige Stadträte und den Ersten Bürgermeister in der Kommunikationskette unberücksichtigt geblieben.)
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, das Konzept Seeanbindung 2.0 des Bürgervereins Schöner zum See den Stadträten zur Kenntnis zu geben und zur Beratung in den Projektausschuss Bahnhof See zu verweisen. a) Bis zur Vorlage dort ist dieses Konzept von der DB auf betriebliche und von der BEG (Bayerische Eisenbahngesellschaft) auf verkehrliche Umsetzung prüfen zu lassen. Mit Vertretern der DB und der BEG ist zu klären, ob Vertretern des Bürgervereins Schöner zum See eine Beteiligung an den Gesprächen und Beratungen ermöglicht werden kann. b) Ebenso ist eine grobe Kostenannahme entsprechend der bisherigen Tiefe der Vorplanung der Variante 7e für die Anpassung des/der Bahnsteige mit barrierefreiem Aufgang und die Herstellung einer neuen Unterführung einschl. dem Zugang auf der Stadtseite mit Freitreppen und Rampen in Auftrag zu geben. (Anm. d. Verf.: b) wird nicht öffentlich abgestimmt.)
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Auswirkungen des zuletzt im Dezember 2023 geänderten Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) in § 23‚ Freistellung von Bahnbetriebszwecken‘, auf die Causa Starnberg prüfen zu lassen und das Ergebnis zur Beratung wieder vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich das Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Tauche vom 03.07.2024, das einzelnen Stadträten zur Kenntnis gegeben wurde, zukommen zu lassen und die darin gestellten Fragen in einer Beschlussvorlage zur Beratung wieder vorzulegen. (Anm. d. Verf.: Wird nicht öffentlich abgestimmt, da einige Stadträte durchaus richtigerweise erst noch einen Sachvortrag zu diesem Thema haben möchten. Da ist bei diesem Teils des Antrags etwas nicht unbedingt koordiniert abgelaufen. Auch finde ich als einer der wohl Priviligierten, die den Fragenkatalog vorab bekommen haben, die Fragen teilweise derart formuliert, dass man erkennen kann, dass Herr Tauche sich in meinen Augen mit der Causa nicht ausreichend umfassend vorab informiert hat.)
angenommen: einstimmig
TOP 7 Stadtratsmitglied Breitenfeld(WPS) - Seeanbindung - Darstellung der Kosten aus dem Bahnvertrag
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Breitenfeld stellte für die Fraktion WPS am 08.05.2024 den Antrag, die im Zuge der Verhandlungen und Beratungen mit der Deutschen Bahn angefallen Kosten seitens der Stadt Starnberg seit 2020 darzustellen.
Eine Aufstellung der Haushaltsausgaben seit 2020 ist hierzu als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Aufstellung der Haushaltsausgaben, die im Zuge der Verhandlungen und Beratungen mit der Deutschen Bahn seit 2020 angefallen sind zur Kenntnis.
angenommen: 28:1
TOP 8 Bericht über die Arbeit der ZIO GmbH
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Herr Beck von der ZIO GmbH informiert über die Aufgabenfelder sowie über ihre Wirtschaftsplanung. Aktuell gibt es 11 Mitarbeiter, die sich jeweils spezialisiert haben und somit allen Gemeinden ein besseres Know How bieten. Der größte Posten bei den Ausgaben sind die Personalkosten. 2023 gab es noch einen kleinen Fehlbetrag. Es werden die Aufgaben in den Bereichen IT-Betrieb, IT-Security, Einkaufs.-, Lizenz- und Vertragsmanagement und IT-Beratung kurz vorgestellt. Die ZIO braucht keine eigenen Produkte zu verkaufen, so dass die IT-Beratung sich immer nur an den Bedürfnissen der Kommunen orientiert. Herr Mörl stellt das Thema Security noch etwas detaillierter vor. Es geht immer um eine wirtschaftliche Periodisierung. Je besser man geschützt ist, desto weniger bietet man sich als Angriffsziel an.
Die Debatte:
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er fragt nach der Zeitaufteilung von Herrn Beck und seiner Zukunftsentwicklung.
Herr Beck: Er hat die Arbeitszeit bei der Stadt reduziert.
Frau Pfister (BMS): Was heißt "Die ZIO zahlt nicht tarifgebunden.". Kann darauf geachtet werden, dass nur die wirklichen Nutzer entsprechend abgerechnet werden.
Herr Beck: Es wird einfach außertariflich bezahlt. Und es wird Anpassungen bei einigen Nutzer geben. Generell werden die Pauschalen beibehalten.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach, wie gewährleistet wird, dass die Ausgaben der ZIO nur unter wirtschaftlichen Aspekten steigen, da ja die Kommunen das ja alles bezahlen.
Herr Beck: Es gibt drei Schutzmechanismen: Die beiden Geschäftsführer, die auch in den Gemeinden angestellt sind, der Aufsichtsrat und die Gesellschafter.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): (Anm. d. Verf.: Das habe ich verpasst.)
Herr Mignoli (BLS): Wird in einigen Jahren auch Rückzahlungen aufgrund der höheren Einlagen erwartet?
Herr Beck: Die gesellschaftsbezogene Rücklage der Stadt Starnberg ist entsprechend hoch. Die wird erst zurückgezahlt, wenn die Stadt aus der ZIO aussteigt.
Herr Janik: Die ZIO soll keinen Gewinn erzielen. Sonst haben die Gemeinden zu viel gezahlt.
Herr Fränkel (B90/Grüne): Sie fragt nach dem Lizenzmanagement. Es wird immer viel Geld bei Wartung der IT in den Schulen ausgegeben.
Herr Janik: Es muss nicht zwingend billiger werden.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach den Raumkosten und den Firmenwagen.
Herr Beck: Es gibt Büroräume in Pöcking. Für die sieben Verwaltungsstandorte gibt es Dienstwagen.
Beschlussvorschlag
Die Vortrag wird zur Kenntnis genommen.
angenommen: einstimmig
TOP 9 53. Änderung des Flächennutzungsplans für eine zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Schorn, dem Gelände der Autobahnmeisterei und dem Waldsaum gelegene Fläche östlich der Bundesautobahn A 95 sowie eine Fläche in ca. 650 m Entfernung westlich der Bundesautobahn A 95, Gemarkung Wangen; hier: Billigung des Vorentwurfs, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg hat seit ca. 50 Jahren keine Gewerbeflächen entwickelt. Im Sinne einer ausgewogenen und nachhaltigen Stadtentwicklung ist es jedoch dringend erforderlich, in dem gewachsenen Siedlungsraum angemessene und notwendige Flächen für gewerbliche Nutzung vorzuhalten. Die Entwicklung eines Gewerbegebiets in Schorn soll die Planungsgrundlage für die Deckung des bestehenden Bedarfs an gewerblichen Flächen schaffen. Planerisches Ziel ist dabei insbesondere die Ansiedlung von mittelständischen Betrieben und Unternehmen der High-Tech-Branche. Lager- und Logistiknutzungen sowie großflächiger Einzelhandel sollen ausdrücklich nicht angesiedelt werden können. Zusätzlich zu den gewerblichen Flächen sollen zwei Sondergebiete als "Versorgungszentrum" und für "Energie und Sport" sowie Verkehrs-, Grün- und Ausgleichsflächen ausgewiesen werden.
Der Stadtrat hat am 22.10.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 53. Flächennutzungsplanänderung als vorbereitende Bauleitplanung für das künftige Bebauungsplangebiet im Parallelverfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7508 als verbindliche Bauleitplanung, der aus der 53. Änderung des Flächennutzungsplans entwickelt werden soll, erfolgte am 14.03.2019, der Beschluss über die ersten Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren am 10.10.2019, welche im Oktober/November 2019 durchgeführt wurden.
Für die Flächen im Bereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplans, die innerhalb der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Starnberger See – Ost" liegen, ist ein naturschutzrechtliches Änderungsverfahren dieser Verordnung erforderlich. Ziel ist die Herausnahme der künftigen Flächen der verbindlichen Bauleitplanung aus dem Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Der Landkreis Starnberg hat dieses Änderungsverfahren eingeleitet (Amtsblatt vom 16.10.2019) und die ersten Beteiligungsschritte im Oktober/November 2019 von dort durchgeführt. Die wesentlichen Einwendungen, die der Stadt Starnberg nach der Beteiligung mitgeteilten wurden, werden in der weiteren Bearbeitung der Bauleitplanung berücksichtigt, insbesondere durch die geplante schrittweise Entwicklung der Flächen, die im weiteren Text beschrieben wird.
Die maßgeblichen Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 7508 sowie der korrespondierenden 53. Flächennutzungsplanänderung wurden u.a. am 27.01.2021 im Stadtrat behandelt. Dabei wurde der jeweilige Sachstand von Seiten des Stadtrats für beide Verfahren jedoch lediglich zur Kenntnis genommen. Eine Billigung des Vorentwurfs der 53. Flächennutzungsplanänderung erfolgte nicht, ebenso wenig ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Das bisherige Planungskonzept auf der Ebene des Flächennutzungsplans als Zielplanung der Stadt soll weiterverfolgt werden, wobei der räumliche Bereich der 53. Flächennutzungsplanänderung weiterhin das gesamte künftige Bebauungsplangebiet darstellt, welches jedoch in Teilabschnitten entwickelt werden soll.
Die im Bebauungsplan stufenweise geplante Entwicklung soll auf der Ebene des Flächennutzungsplans in Form von 4 gewerblich nutzbaren Bauquartieren mit rund 21,5 Hektar Gewerbeflächen, dies einschließlich rund 1,1 Hektar versorgungsrelevanter Sondergebiete, dargestellt werden. Damit wird dem Entwicklungsgebot i.S.d. § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung getragen und die entsprechende planungsrechtliche Grundlage für die stufenweise Entwicklung des Gewerbegebiets in Schorn im Wege der verbindlichen Bauleitplanung geschaffen.
Zugunsten der Entwicklung von Natur und Landschaft ist bereits im Rahmen der 1. Entwicklungsstufe des Bebauungsplans neben der Umsetzung des für diese Stufe erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichs die Umsetzung des kompletten forstlichen Ausgleichs vorgesehen, gleichwohl dieser erst bei der zukünftigen Beanspruchung der Bannwaldfläche für eine der optionalen Entwicklungsflächen erforderlich wird. Die erforderliche Aufforstung ist im räumlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung entsprechend dargestellt und begünstigt eine optimale Entwicklung der aufgeforsteten Waldflächen bereits mit der Umsetzung der 1. Entwicklungsstufe. Die für den vollständigen naturschutzfachlichen Ausgleich erforderlichen externen Ausgleichsflächen in einer Größe von 7,81 ha für die weiteren Entwicklungsstufen des Bebauungsplans sind mittlerweile konkretisiert und werden in den Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung aufgenommen (Grundstücke Fl. Nrn. 820, 820/2 und 823, Gemarkung Wangen).
Das Verfahren zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans soll gemäß diesem Grundsatzbeschluss auf der Grundlage des vorgestellten Konzepts fortgesetzt werden und die Verwaltung die erforderlichen Schritte zur Finalisierung des Flächennutzungsplanentwurfs für die 53. Änderung vornehmen.
Die erforderlichen Unterlagen zur Billigung des Vorentwurfs und zur Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen nun vor. Nach Abschluss der vorgenannten Beteiligungsschritte kann der bisher fehlende Gleichlauf der Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7508 und zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren hergestellt werden.
Der Bauausschuss hat einen Empfehlungsbeschluss mit 6:5 beschlossen.
Die Debatte:
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie hat sich die Unterlagen angeschaut und geprüft. Sie hat viele fachliche Fehler gefunden, die das Verfahren in der öffentlichen Anhörung kippen würden. Sie nennt als Beispiel das Thema Ausgleichsflächen. Auch das Thema Angebindegebot wird nicht eingehalten. (Anm. d. Verf.: Wer sucht, wird immer etwas finden. Wenn man weiß, dass B90/Grüne strikt gegen das neue Gewerbegebiet sind, weiß ich nicht, warum auf die Fehler hingewiesen wird.)
Herr Weinl: Im ersten Verfahrensschritt gibt es immer Lücken, die auch über die Beteiligung geschlossen werden. Das Thema Ausgleichsflächen ist erst final im Bebauungsplan relevant. Deshalb sind hier auch ältere Gutachten zulässig.
Herr Wobbe (UWG): Der verkehrliche Anschluss bleibt hier unberücksichtigt. Da fehlen im noch die Gedanken. Die angestrebten Ausgleichsflächen bei Wangen sind aktuell Ackerland, was dann verloren geht.
Herr Janik: Es geht beim Ausfüllen des Bebauungsplan erst später darum, welche konkreten Verkehrszahlen relevant werden.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Wir werden uns im nächsten Verfahrensschritt blamieren - das ist am Ende für sie Ok. (Anm. d. Verf.: Ihre Aussagen basieren auf dem Stand, dass die gesamte Fläche sofort bebaut werden sollen. Das ist aber im Bebauungsplan gar nicht so geplant. Die "kleine Lösung" wird hier für mich irgendwie ignoriert.) Das Gebiet ist nicht erschlossen. Es fehlt die gesamte Infrastruktur. Der Ringkanal ist zu klein. (Anm. d. Verf.: Er werden Kosten der Stadt Starnberg zugerechnet, die der Abwasserverband zu investieren hat, welcher dann am Ende wenn überhaupt über die Gebührenzahler reinvestieren werden - nicht nur durch die Stadt Starnberg.)
Herr Janik: Der Abwasserverband weiß noch nicht, ob der Ringkanal zu klein ist.
Herr Breitenfeldt (WPS): Er sieht kein Bedarf für das Gewerbegebiet. Das Gebiet konkurriert u. a. mit Oberpfaffenhofen. (Anm. d. Verf.: Leider erhält Starnberg aus Weßling keine Gewerbesteuerzahlungen. Die bekommt die Stadt nur von eigenen Gewerbegebiete.) Für ihn gibt es zu viele freie Gewerbeflächen in der Umgebung.
Herr Janik: Über das Anbindegebot gibt es keine Alternative. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Investor.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Über Schorn holen wir mehr Verkehr in die Stadt. Die Stadt hat das Gebiet Petersbrunner Straße verkommen lassen. Der fragt emotional, ob das denn allen gleichgültig ist, 40 ha zuzubauen. (Anm. d. Verf.: Gab es da nicht auch nicht wenige Freiflächen auf diesem Gebiet?)
Herr Weidner (SPD): Es gibt seit Jahren Firmen, die sich dort gerne ansiedeln würden oder angesiedelt hätten. Sollen wir alle Firmen ziehen lassen? Immer nur zu sagen, was nicht geht, ist ihm zu wenig. (Anm. d. Verf.: Dem kann ich nur zustimmen.)
Frau Kammerl (CSU): Dort gibt es fast nur Wiesen. Das ist nicht unbedingt die zitierte "wunderbare Landschaft". Es wird Flächen für Handwerker geben. Es ist unverantwortlich, diese Firmen alle ziehen zu lassen. Wir brauchen Einnahmen. Eine neues Gebiet in Richtung Gilching würde erst recht den Verkehr nach Starnberg ziehen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Wir haben doch 2023 einen Überschuss erwirtschaftet. So schlecht kann es uns da doch nicht gehen. (Anm. d. Verf.: Das ist richtig, wenn wir auch in den nächsten Jahren keine nennenswerten Investitionen in Infrastruktur etc. in Angriff nehmen wollen.)
(Anm. d. Verf.: Es ist immer wieder dieselbe Leier. Wenn hier aktiv Ideen und Vorschläge gemacht werden würden oder in der Vergangenheit vorgestellt worden wären - z. B. auch aus den Reihen der Stadträte , wie man im Rest-Gewerbegebiet Petersbrunner Straße für Mehreinnahmen in nennenswerte Höhe generieren könnte, wäre hier wahrscheinlich keiner, der etwas dagegen hätte, vorerst auf das neue Gebiet zu verzichten. Aber da kommt seit Jahren - nichts.)
Herr Dr. Gaßner (UWG): Er trägt ein paar Gedanken vor. Er gibt auch hier wie bei allen Projekten ein Zielkonflikt. Er wird für eine Fortsetzung des Planungsprozesses stimmen. Für ihn ist das Thema Geothermie ein wichtiges Thema. Es gibt in Starnberg auch die Erdwärme. Wir könnten bohren, den See nutzen oder uns an anderen Leitungen anschließen, z. B. an das Anschlussnetz in Pullach, dessen Verlauf auch über Schorn laufen könnte. (Anm. d. Verf.: Jetzt wird etwas länger über die Optionen Geothermie und Schorn philosophiert - ein kleiner Exkurs.) Er vermisst dieses Thema in den aktuellen Plänen. Das Thema "Anbindegebot" ist für ihn durchaus in Schorn akzeptabel umgesetzt. Es gibt im Landkreis weitaus schlechter gelegene Gewerbegebiete. In Schorn gibt es auch schon Gewerbe. Schorn wurde bei der Gebietsreform in den 70er Jahren Starnberg für den Zweck zugewiesen, um Gewerbe anzusiedeln.
Antrag: Ende der Debatte:
angenommen: 22:7
Antrag der Ende der Rednerliste:
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): ...
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): ...
Herr Dr. Schüler (UWG): Wir alle kennen den Umfang der Inventionen der Stadt in den letzten Jahren. Soll das so weitergehen - ich denke: Nein! Also ist die Aussage von vorhin, "uns ginge es doch gut". in seinen Augen falsch. Wenn in den letzten Jahren dem Stadtrat Vorschläge - gerne auch aus den Reihen der Stadträte - gemacht worden wären, wie man im Rest-Gewerbegebiet Petersbrunner Straße für Mehreinnahmen in nennenswerte Höhe generieren könnte, würde wir heute vielleicht nicht zum x-Mal dieselbe Debatte führen. Aber da ist bisher nichts vorgestellt worden. Daraus schließt er, dass des da auch in den Reihen der Stadträte keine Ideen gibt. Deshalb wird auch er der Fortschreibung des Planungsprozesses zustimmen.
Antrag namentliche Abstimmung:
angenommen: mehrheitlich
Beschlussvorschlag
Der Änderungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 14.01.2021 wird um die Grundstücke Fl. Nrn. 820, 820/2 und 823, Gemarkung Wangen, als externe naturschutzfachliche Ausgleichsflächen erweitert.
Der Vorentwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplans für eine zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Schorn, dem Gelände der Autobahnmeisterei und dem Waldsaum gelegene Fläche östlich der Bundesautobahn A 95 sowie eine Fläche in ca. 650 m Entfernung westlich der Bundesautobahn A 95, Gemarkung Wangen, in der Fassung vom 21.06.2024 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
(Anm. d. Verf.: Die einzelnen Namen können später in der Niederschrift nachgelesen werden.)
Ja: 8 CSU / 2 SPD / 2 UWG / 2 FDP / 1 WPS (Landwehr) / 1 BSL (Mignoli) / 1 BMS (Kandler)
Nein: 11: 5 Grün / 1 UWG (Wobbe) / 2 WPS / 3 BMS
angenommen: 18:11
TOP 10 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2024 auf Einführung einer Sozialstaffelung für Kita-Gebühren
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten mit Schreiben vom 22.05.2024, eingegangen am 28.05.2024, die im Zuge der Haushaltsberatung gefassten Beschlüsse hinsichtlich einer Sozialstaffelung bei Kita-Gebühren noch einmal zur Diskussion zu stellen.
Die durch eine Sozialstaffelung verminderten Einnahmen könnten durch eine entsprechende Erhöhung der Gebühren für höhere Einkommensgruppen kompensiert werden.
Als Beispiele für eine Einführung werden die Kommunen Freising, Herrsching und München genannt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da die Gebührengestaltung der städtischen Kita-Gebühren der Stadt Starnberg obliegt, ist es grundsätzlich möglich auch eine Sozialstaffelung einzuführen. Eine Sozialstaffelung stellt dabei ein eigenes Gebührenkonstrukt dar, bei welchem einkommensschwache Familien weniger Gebühren bezahlen, als Besserverdienende. Der Gesetzgeber sieht allerdings auch ohne eine solche Gebührenstaffelung bereits jetzt zahlreiche Möglichkeiten vor, die Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen, insb. nach § 90 a Abs. 4 SGB VIII im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe: Das Landratsamt Starnberg übernimmt die Gebühren ganz oder teilweise, wenn die entsprechende finanzielle Belastung der Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn
Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen (Bürgergeld),
Eltern oder Kinder Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuch beziehen (Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
Eltern oder Kinder Leistungen nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen,
die Eltern des Kindes Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten oder
die Eltern des Kindes Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
Das Landratsamt prüft jeweils die zumutbare Belastung. Gleiches macht die Landeshauptstadt München, welche eigene Einkommensgrenzen festgelegt hat und auch das Landratsamt Freising. Neben dem Erlass gibt es auch bereits jetzt einige Zuschüsse zu den Betreuungskosten.
Im Krippenbereich gibt es die Möglichkeit ab einer Einkommensgrenze von 60.000 € (zzgl. 5.000 € für jedes weitere Kind) das sog. Krippengeld zu beantragen. Dieses beträgt derzeit 100 € monatlich. In gleicher Höhe gibt es aktuell den Zuschuss für alle Kindergartenkinder, einkommensunabhängig, des Freistaat Bayerns.
Ebenfalls einkommensunabhängig bezuschusst der Freistaat Bayern alle Eltern mit Kindern zwischen 1 und 3 Jahren mit dem sog. Familiengeld in Höhe von 250 € monatlich. Außerdem erlässt die Stadt Starnberg allen Familien ab zwei gleichzeitig gebührenpflichtigen Kindern 25 % der Betreuungsgebühr.
Die Verwaltung sieht bei der Einführung einer Sozialstaffelung folgende Probleme:
Welche Einkommensgrenze soll festgelegt werden? Zwar könnte man ähnlich wie beim Krippengeld pauschal z.B. die Einkommensgrenze 60.000 € festlegen, doch wird es auch hier immer Grenzfälle geben (Bsp. 60.000 € brutto, aber mietfrei wohnen und 61.000 € brutto aber hohe Miete zahlen). Um hier eine faire Lösung zu finden, wie es die Stadt München macht, mit Obergrenzen für Miet- und Unterkunftskosten, würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Da dies bereits in den Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe fällt, würde ein Tätigkeitsfeld innerhalb der Stadtverwaltung aufgemacht werden, welches es bislang nicht gibt. Auch die Einkommensgrenzen der Gemeinde Herrsching, welche verschiedene Grenzen (40.000 €, 64.000 €, 90.000 €) vorsieht, löst dieses Problem nicht. Der Antrag zielt darauf ab, dass auch Berufsgruppen, welche nicht unter die Leistungen nach § 90 SGB VIII fallen, wie z.B. Lehrer, Polizisten, Kassierer, städtische Angestellte etc. von geringeren Gebühren profitieren können. Im Herrschinger Modell sind aber bereits eine in Vollzeit und eine in Teilzeit arbeitende Lehrkraft in den unteren Eingruppierungen schon nicht mehr unterhalb der Einkommensgrenzen.
Welches Jahr wird für die Einkommensgrenze herangezogen? Will man den Verwaltungsaufwand gering halten und verlangt lediglich Gehaltsnachweise oder den Steuerbescheid, muss man sich auf einen Zeitraum festlegen. Die Gemeinde Herrsching gibt das Kalenderjahr, welches dem Kalenderjahr der Antragstellung vorangeht, vor. Problematisch hierbei ist, dass Steuerbescheide oftmals noch nicht vorliegen. Nimmt man einen längeren Zeitraum, kann sich die finanzielle Situation einer Familie stark von der Situation zum Zeitpunkt des Antrags unterscheiden. Es wird immer eine Verzögerung der tatsächlichen Verhältnisse geben. Außerdem müssen die Nachweise jährlich neu vorgelegt werden.
Welche Nachweise fordert man an? Fordert man den Steuerbescheid an, fallen Familien raus, welche keine Steuererklärung machen (müssen). Fordert man Gehaltsnachweise an, kann nicht nachgeprüft werden, ob ggf. mehrere Beschäftigungsverhältnisse bestehen, aber nicht angegeben werden. Auch bei Selbstständigen müsste eine Gewinn- und Verlustrechnung / Bilanz der letzten Jahre angefordert werden und gleichzeitig Bescheinigungen über Vorsorgeaufwendungen und die Einkommenssteuerbescheide (vgl. Stadt München) vorliegen. Sonstige Nachweise wie Einkommen über Vermietung, Verpachtung, aus Kapitalvermögen, Witwen/Waisenrente, Unterhalt oder sonstige Einkünfte müssten der Stadt vorgelegt werden. Die Stadt kann aber nicht überprüfen, ob dies alles vollständig und ehrlich gemacht wird.
Mit welchem Verwaltungsaufwand ist zu rechnen? Sollte die Prüfung in den Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe gehen (Prüfung individueller Einkommensgrenzen, Mietbelastungen, etc.) ist mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand zu rechnen. Die Gemeinde Neuried hat für diese Aufgaben 1,0 Stellen besetzt. Sollte lediglich der Steuerbescheid geprüft werden, hält sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen. Aber auch hier müssten ggf. Bescheide nachträglich geändert, Nachzahlungen angefordert bzw. überprüft werden oder nachträglich Unterlagen angefordert werden, weil sich die finanzielle Situation geändert hat oder nachträglich erst Nachweise vorgelegt wurden. Wie hoch der tatsächliche Verwaltungsaufwand ist, hängt davon ab, wie viele Eltern in die festzulegende Gebührenkategorie fallen. Derzeit erstellt die Stadt ca. 700 Gebührenbescheide jährlich (ca. 500 zum Start des Kita-Jahres und ca. 200 unterjährig, z.B. bei Buchungszeitänderungen, Zuzügen, etc.). Wenn auch nur bei 50 % angenommen wird, dass die ermäßigte Gebühr in Frage kommt und eine Bearbeitung inklusive Überprüfungen, Nachforderungen und Wiedervorlagen mind. zwei Stunden Bearbeitungszeit insgesamt je Fall in Anspruch nimmt, dann müssten jährlich mit 700 Arbeitsstunden gerechnet werden. Dieser Aufwand ist auch nicht einmalig, da die Voraussetzungen jährlich überprüft werden müssen. Hinzu kommt, dass die Mehrzahl der Gebührenbescheide in der Regel zum Start des Kita-Jahres (bzw. zwischen Juni und August) auf einmal erstellt werden. Das heißt die Prüfung der Anträge verteilt sich zum größten Teil nicht über das Jahr, sondern kommt geballt auf die Mitarbeiter zu. Gleichzeitig sieht die Stadtverwaltung aber auch Chancen bei der Einführung einer Sozialstaffelung: Ähnlich wie Herrsching es gemacht hat, könnte ab einer Summe X die Gebühr in voller Höhe, also mit einem sehr hohen Kostendeckungsgrad, fällig werden. Wird in Herrsching kein Antrag (mit sämtlichen Nachweisen) gestellt oder nach einem Jahr nicht erneut gestellt, wird automatisch die höchste Gebührenkategorie angenommen. Derzeit betragen die Kostendeckungsgrade der städtischen Einrichtung zwischen 30 und 40 %. Leider liegen der Stadtverwaltung keine Daten über die aktuelle Einkommensverteilung vor, um zu prüfen, ob der Mehraufwand innerhalb der Verwaltung (zusätzliches Personal, niedrigere Gebühren bei geringverdienenden Familien) die Erhöhung in den oberen Einkommensgrenzen ausgleichen würde.
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Besserverdienenden sollen mehr zahlen. Für die Stadt soll das kostenneutral sein.
Herr Janik: Er ist für alles offen, es braucht aber dann mindestens eine neue Stelle, welche über die Gebühren eingespielt zu werden hat.
Frau Pfister (BMS): Sie unterstützt den Antrag. Es wird keine Aktenordner voll mit Unterlagen geben. Sie fragt, ob es in Starnberg so etwas wie einen "München-Pass" geben könnte.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Eine Sozialstaffelung ist verwaltungstechnisch eine Pest, sozialtechnisch aber ein Muss. Er schlägt vor, dass die Eltern eine Selbstauskunft abgeben müssen, die bei 5% der Einreichenden stichprobenartig geprüft wird.
Herr Weidner (SPD): Es ist immer schwierig zu entscheiden, wer sozialbedürftig ist. Da gibt es immer auch viele Klageverfahren. Es geht dann immer um die tatsächlichen Vermögensverhältnisse, nicht nur um die Einkommensverhältnisse. Wenn es um die Soziale Gerechtigkeit geht, ist das Einkommen allein nicht unbedingt ausschlaggebend. Immobilien auszuklammern ist nicht die soziale Lösung. Viele Kommunen in Bayern haben keine Sozialstaffelung eingeführt. Je gerechter die Lösung sein soll, desto komplizierter wird der Aufwand sein.
Herr Beigel (CSU): Ihm fehlt im Antrag, in welche Richtung es genau gehen soll. (Anm. d. Verf.: Das vermisse ich auch.) Und wie aktuell hält man den Nachweis. Was ist, wenn es aufgrund eines Kindes in der Krippe auf einmal zwei Einkommen gibt.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er kann ggf. nur zustimmen, wenn im Beschluss die Ergänzung "für die Stadt vollständig kostenneutrale" ergänzt wird.
Herr Janik: Das kann man nicht ergänzen, da die Anzahl der Antragsteller nicht bekannt sein wird. (Anm. d. Verf.: Schade. Der Antrag ist mir hier zu "leicht", so sehr ich die Intention auch verstehe. Mir fehlen da einfach wenigstens Ansätze von konkreten Ideen der Antragsteller. Bei der Grünordnung gab es doch auch einen Vorschlag aus den Reihen der Stadträte.)
Herr Fiedler (FDP): Er sieht auch Probleme bei der Umsetzung.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er wird wieder Opa. Er ist deshalb trotzdem nicht befangen. Wir schätzen doch immer wieder Werte. Das ist doch nicht so schwierig. Ein perfektes Verfahren sollte nicht angestrebt werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Für die Gebührenerhöhung ist der Haushalt die Ursache gewesen. Wenn wir den Haushaltsdiskussionen gerecht werden wollen, sollten wir jetzt keine Salami-Taktik fahren. Die Debatte haben wir doch schon geführt. Können wir das nicht erst einmal ein bis zwei Jahre beobachten. Wie groß ist denn der Bedarf überhaupt? Kann man das vielleicht so nebenbei über Selbstauskünfte erfahren?
Herr Beigel (CSU): Die Kosten haben wir jetzt mal erhöht und wollen uns das jedes Jahr wieder anschauen. Dieser Turnus ist sinnvoll. Mit höheren Verwaltungsaufwand entstehen Kosten, der von anderen getragen werden wird.
Herr Mignoli (BLS): Weil die Gebühren weiter steigen können, sollte man mit dem Thema Sozialstaffelung beginnen.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Das ist eine schwieriges Thema. Kann man nicht im Rahmen der nächsten Elternbefragung ein paar Größen für eine mögliche Sozialstaffelung eruieren.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept (unter der Berücksichtigung einer durchgeführten Elternbefragung zur Einkommens- und Vermögenssituation) für eine Sozialstaffelung für die Gebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen zu erarbeiten und mit der Beschlussvorlage über die Gebühren für das Kita-Jahr 2025/2026 (voraussichtlich im Herbst/Winter 2024) dem Stadtrat erneut zur Beratung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Einrichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage in Landstetten
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Rahmen der Ortsteilbürgerversammlung am 09.05.2023 in Landstetten wurde der Antrag gestellt, dass eine Fußgängerlichtsignalanlage (FSA) an der bestehenden Mittelinsel über die Andechser Straße eingerichtet werden soll. Durch die Einrichtung einer FSA kann eine Verbesserung der Sicherheit erreicht werden. Aufgrund der Durchfahrtsgeschwindigkeiten, ist es für Fußgänger nur schwer abzuschätzen, wann eine Querung sicher möglich ist. Nach Auswertungen der Geschwindigkeitsanzeigesysteme vor Ort beträgt die Eintrittsgeschwindigkeit von Perchting kommend 65 km/h (Austrittsgeschwindigkeit 50 km/h). In der Gegenrichtung beträgt die Eintrittsgeschwindigkeit 60 km/h (Austrittsgeschwindigkeit 56 km/h).
Da es sich bei der Andechser Straße um eine Kreisstraße handelt, wurde ein begründeter Antrag zur Einrichtung der FSA durch die Stadtverwaltung beim Landratsamt Starnberg gestellt. Die verkehrsrechtliche Anordnung muss durch das Landratsamt ergehen. Die Kosten für die Einrichtung der FSA müssen allerdings von Seiten der Stadt getragen werden, da es sich um ein städtisches Vorhaben handelt. Nach erfolgter Fachstellenbeteiligung hat die Stadtverwaltung eine Zustimmung des Landratsamtes erhalten. Die FSA soll aufgrund der geringen Querungszahlen nur auf Bedarf angefordert werden können. Es wurde allerdings zunächst nur einer ca. dreimonatigen Testphase der FSA zugestimmt, da die Querungszahlen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gering sind, um die Einrichtung einer dauerhaften FSA zu rechtfertigen. In der Spitzenstunde müssen mind. 50 Personen die FSA queren, damit diese dauerhaft eingerichtet werden kann.
Auch unter Zugrundelegung finanzieller Gesichtspunkte bietet sich somit die Einrichtung einer provisorischen FSA an. Diese ist vergleichbar mit der FSA über die Andechser Straße Höhe Bründlwiese, die seit Anfang des Schuljahres 2023/2024 besteht.
Die Kostenschätzung für die dreimonatige Miete der FSA und Herstellung des Stromanschlusses wird mit 8.000,- Euro veranschlagt.
Falls eine provisorische FSA in Landstetten eingerichtet werden soll, ist zu bedenken, dass die FSA nach Auskunft des Landratsamtes nach der dreimonatigen Testphase wieder rückgebaut werden muss. Eine anschließende dauerhafte Einrichtung einer FSA ist zum einen nur möglich, wenn die Querungszahlen in der Spitzenstunde erreicht werden. Zum anderen müssen in diesem Fall Kosten von mind. 60.000 € für die Errichtung der dauerhaften FSA eingeplant werden.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie stellt die Mindestzahl von 50 querenden Personen als zwingendes Kriterium in Frage.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt:
Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Einrichtung der Fußgängerlichtsignalanlage beim Landratsamt Starnberg zu beantragen.
Die Einrichtung der Fußgängerlichtsignalanlage zu beauftragen.
angenommen: 27:1
TOP 12 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Vollzug des Denkmalschutzes
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen reichte am 28.05.2024 einen Antrag betreffend des Vollzugs des Denkmalschutzgesetzes ein. Die Sachbearbeiterin der Unteren Denkmalbehörde soll eingeladen werden, um über den praktischen Umgang mit der Wiedernutzbarmachung von vom Zerfall bedrohten Baudenkmälern zu referieren. Dabei soll auch ein Weg der konstruktiven Zusammenarbeit gefunden werden. Die zuständige Sachbearbeiterin wurde seitens der Verwaltung kontaktiert und wird in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege prüfen, ob ein Termin im September oder Oktober möglich ist.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 28.05.2024 an.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vertreterin der Unteren Denkmalbehörde und/oder des Landesamtes für Denkmalpflege einzuladen, mit dem Ziel, einen Austausch über den Umgang mit Nachnutzungen von Baudenkmälern zu initiieren.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); Änderung der Plakatierverordnung - Antrag der Fraktion Bründnis 90/Die Grünen vom 28.05.2024 sowie Antrag der FDP-Fraktion vom 10.06.2024
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Zu Ziff. 1.:
Vor Wahlen ist allen zugelassenen Wahlvorschlagsträgern eine Möglichkeit der Wahlwerbung durch die jeweiligen Kommunen zu ermöglichen. Hier ist die Verwaltung an den Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Grundgesetz gebunden und hat zudem den aus der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz der "abgestuften Chancengleichheit" zu beachten (BVerwG, Urteil vom 13.10.1974).
Gemäß Art. 28 LStVG können die Gemeinden zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals durch Verordnung Anschläge, insbesondere Plakate, und Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken.
Es ist daher grundsätzlich zulässig, dass die Stadt das Anbringen von Werbung auf von der Stadt zur Verfügung gestellte besondere Anschlagflächen beschränkt, soweit das Netz dieser gemeindlichen Plakattafeln hinreichend dicht ist, um den Parteien und Wählergruppen, den Antragstellerinnen und Antragstellern von Volksbegehren, den vertretungsberechtigten Personen von Bürgerbegehren sowie den Antragstellerinnen und Antragstellern und vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren ausreichende Werbemöglichkeiten zu gewährleisten. (vgl. Nr. 2.3 der Bekanntmachung vom 13. Februar 2013 (AIIMBI S. 52)
Im Stadtgebiet sind die vorhandenen Plakattafeln gerade bei Europawahlen und auch Landtags und –Bezirkswahlen nicht mehr ausreichend, um allen zugelassenen Wahlvorschlägen einen Platz für Wahlwerbung zur Verfügung zu stellen.
Aktuell gibt es im Stadtgebiet insgesamt 23 Plakattafelstandorte, wovon 10 Stück mit 8 Feldern und 13 Stück mit 12 Plakatfelder ausgestattet sind.
Auf den großen Plakattafeln mussten bereits die Felder 10-12 doppelt vergeben werden, so dass sich die Wahlvorschlagsträger hier Wochenweise abwechseln mussten.
Um dieser Situation entgegen zu treten, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.01.2020 beschlossen, dass neue Plakattafeln mit jeweils 16 Feldern beschafft werden sollen und im gleichen Zug das Plakatieren ausschließlich auf diese Flächen beschränkt wird. Die Kosten waren mit ca. 50.000 Euro angegeben. In den Haushaltsberatungen wurde die Umsetzung der Maßnahme bis zur rechtzeitigen Umsetzung vor der nächsten Kommunalwahl verschoben.
Die Mittel werden somit im Haushaltsjahr 2025 beantragt und die notwendigen Maßnahmen umgesetzt. Die Details können der Vorlage 2019/249-1 entnommen werden.
Aus diesem Grund kann das "wilde Plakatieren" nicht generell verboten werden.
Verhältnismäßig könnte es jedoch sein, das "wilde Plakatieren" zu beschränken. Derzeit ist es zulässig, u. a. an Bäumen, Masten, Straßenschildern, Mauern, Zäunen und elektrischen Verteilerkästen Wahlwerbung zu betreiben. So könnte z. B. das "wilde Plakatieren" nur noch an privaten Gartenzäunen gestattet werden. Hierdurch besteht weiterhin die Möglichkeit der Wahlwerbung, das Plakatieren an Bäumen, Masten, Straßenschildern, Mauern und elektrischen Verteilerkästen wäre jedoch verboten.
Zu Ziff. 2.: 
Der Stadtrat der Stadt Starnberg beschloss am 10.12.2018 einstimmig u. a. Folgendes:
"Die Räumlichkeiten der Schlossberghalle dürfen weiterhin für Veranstaltungen zum Zwecke der Willensbildung genutzt und vermietet werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz regelt, dass dabei keine Partei, Wählergruppe oder Bürgerinitiative bevorzugt oder benachteiligt werden darf."
Die Stadtverwaltung vollzieht diesen Beschluss entsprechend.
Hinsichtlich der im Antrag zitierten "Bemühungen" der Verwaltung Gründe zu suchen, warum das Vorgehen der AFD (und BSW) erlaubt sei, verweist die Stadtverwaltung auf den angefügten Bericht aus der Bayerischen Staatszeitung vom 24.05.2024. 
Für die im Antrag benannte "Vier-Wochen-Frist" gibt es keine Rechtsgrundlage. Darüber hinaus hätten sodann auch die folgenden Veranstaltungen nicht stattfinden dürfen:
15.05.2024 Europa   Bündnis 90/ Die Grünen
23.05.2024 Europa – Quo Vadis AfD Kreisverband Starnberg
31.05.2024 Versammlung  SPD Ortsverband
Auch der jüngste Versuch der Stadt Essen, den AfD Parteitag durch eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Partei eine Selbstverpflichtung unterschreiben sollte, scheiterte. Das VG Gelsenkirchen hatte entschieden, dass die Stadt Essen die Halle für den geplanten Bundesparteitag zur Verfügung stellen muss, ohne hierfür eine Selbstverpflichtungserklärung zur Verhinderung von strafbaren Meinungsäußerungen zu verlangen.
Zu Ziff. 3.:
Es ist bisher schon gängige Verwaltungspraxis, dass alle Wahlplakate, die außerhalb der Plakattafeln angebracht wurden, selbständig von den Wahlvorschlagsträgern innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin zu entfernen sind. Sollte dies nicht geschehen, werden die Plakate vom städtischen Betriebshof entfernt und die Kosten den Verursachern in Rechnung gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Stadtratsfraktion:
Der im Antrag benannte Ausnahmentatbestand nach § 3 Abs. 3 der Plakatierungsverordnung der Stadt Starnberg ermöglicht es, in besonderen Fällen – insbesondere anlässlich besonderer Ereignisse – im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 1 der Plakatierungsverordnung zu gestatten. 
Die Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmen liegen nicht vor. 
Die Verwaltung schlägt jedoch vor, dass die Plakatierungsverordnung dahingehend geändert wird, dass diese nicht mehr für öffentliche Einrichtungen gilt.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergrößerung bzw. Neuanschaffung der Plakattafeln, wie vom Stadtrat am 27.01.2020 beschlossen, nach der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel, auszuschreiben, zu vergeben und umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Erweiterung der Plakattafeln, einen Entwurf einer Plakatierungsverordnung dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, welcher die Wahlwerbung ausschließlich auf den städtischen Wahlplakattafeln zulässt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2024 einen Entwurf einer Plakatierungsverordnung dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, welcher 
als Ausnahme für die Wahlwerbung außerhalb der Wahlplakattafeln ausschließlich das Anbringen von Wahlwerbung an privaten Gartenzäunen gestattet sowie
die Herausnahme der Plakatierung durch öffentliche Einrichtungen aus dem Geltungsbereich regelt. 
Auf städt. Grundstücken ist mit Ausnahme der Wahlplakattafeln Wahlwerbung verboten.
angenommen: 27:1
TOP 14 Niederlegung Ehrenamt des Ortsteilsprechers Leutstetten
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Ortsteilsprecher von Leutstetten, Herr Johann Pestenhofer, hat im persönlichen Gespräch vom 20.06.2024 gegenüber dem Bürgermeister erklärt, dass er das Ehrenamt des Orteilsprechers von Leutstetten mit Wirkung zum 30.06.2024 niederlegt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Starnberg nimmt die Niederlegung zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Es gibt ein Erklärvideo für die Grundsteuer. Der Link wird verschickt.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt zur Musikschule. Was ist mit dem Gruppenunterricht und zu kleinen Räumen.
Herr Janik: Für die Musikschule ist die Baugenehmigung angekommen.
Herr Mignoli (BLS): Was macht die Anschaffung der eigenen Blitzer.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Wann findet die interne Sondersitzung zum B2 Tunnel statt? Herr Janik: Im Herbst 2024.
(M)ein Fazit:
Demokratie ist, wenn sich eine Mehrheit für etwas entscheidet. Gewerbegebiete dienen den Einnahmen der Stadt Starnberg. Und wenn einige meinen, dass wir da für unsere angedachten Ausgaben genug Flächen, um auf denen die dafür benötigten Einnahmen zu generieren, vermisse ich mehr konkrete Ideen und Vorschläge. Ein "Es reicht, was wir an Flächen haben" ist mir persönlich zu wenig. Starnberg ist den letzten Jahren gewachsen, was in Konsequenz höhere Ausgaben nach sich zieht. Und die Mehreinahmen durch die Einkommenssteuer der neuen Bürger gleicht das leider nicht ausreichend aus. Deshalb glaube ich, dass gerade die Flächen neben der Autobahn sich durchaus zur Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets eignen.
Und wenn jetzt Kostenaufstellungen für alle veröffentlicht werden, ist das hoffentlich die erwartete Transparenz, die auch die Antragsteller zufriedenstellt.
Ein wenig hat man heute den Eindruck gewonnen, dass Aktionismus nicht immer zwingend mit Koordination einhergeht und durchaus im Stadtrat Anträge zu ablehnender Verwirrung führen kann. Da wäre eine bessere Vorbereitung vielleicht zielführender gewesen.
Es ist 23:07 Uhr und die nicht öffentliche Sitzung ist noch voll im Gange.
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berlinverkehr · 3 months
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norbert-weber · 3 months
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fernsehfunk-berlin · 10 months
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Der Mensch bezwingt den Kosmos
Fast schon unscheinbar, erdrückt vom Schatten des Turms der gerade im Wiederaufbau befindlichen Garnisonkirche, klebt an drei Sockelseiten des ehemaligen Rechenzentrums in Potsdam Fritz Eisel´s Mosaik "Der Mensch bezwingt den Kosmos". In 18 Bildfeldern symbolisiert das Mosaik den technischen Fortschritt des sozialistischen Realismus. Wichtige Ereignisse, die in die Geschichte der Menschheit eingegangen sind, wie Juri Gagarin, dem ersten Mensch im Weltall, findet man dort genauso wie die utopische Träumerei eines aufstrebenden und ewig siegenden Sozialismus mit nicht enden wollenden Wohlstand für alle. Letztendlich propagandistische Fragmente seiner Zeit, die heute erscheinen wie Knochen von ausgestorbenen Dinosauriern. Auch wenn das Mosaik politisch behaftet ist, bleibt es nicht allein auf dieser Welt, reiht sich ein in unzählige Werke von Bildhauern und Malern auf der ganzen Welt. Es bleibt trotz allem Kunst und die Sichtbarkeit eines Künstlers über kleine farbige Mosaiksteine. Wie es nun weiter geht mit dem unter Denkmalschutz gestellten Kunstwerk, weiß noch niemand. Es wäre schön, das Mosaik bliebe als Zeugnis seiner Zeit und Teil eines der bekanntesten Künstler eines Potsdamers für die folgenden Generationen für eine geschichtliche Aufarbeitung und Vermittlung von Kunst im öffentlichen Raum der damaligen Zeit erhalten.
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artconservation · 2 months
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Heiße Phase in der Vorbereitung der denkmal 2024
Vom 7. bis 9. November 2024 findet die nächste Ausgabe der denkmal statt – die Vorbereitungen der Europäischen Leitmesse für Denkmalpflege, Restaurierung und Altbausanierung gehen passend zum Sommer in die heiße Phase. Während die Ausstellung dank eines bereits hohen Anmeldestands erneut fachübergreifende Kompetenz, Handwerk in Aktion und viele neue Impulse verspricht, wird das hochwertige Fachprogramm nun durchgeplant und strukturiert.
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anuvito · 7 months
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Herausforderungen und Chancen: Die Zukunft der Kulturerhaltung
Denkmalpflege ist weit mehr als nur die Erhaltung alter Gebäude und Artefakte. Sie ist eine essentielle Säule im Bemühen, die Geschichte, Kultur und Identität einer Gesellschaft zu bewahren. Durch den Schutz und die Restaurierung von historischen Denkmälern, archäologischen Stätten und kulturellem Erbe werden nicht nur materielle Relikte vergangener Epochen bewahrt, sondern auch die Erinnerungen…
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bebenhausen · 1 year
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Bebenhausen in der Presse
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