#§ 444 BGB
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Ein dem Verkäufer bekannter Sachmangel ist dem Käufer vom Verkäufer zu offenbaren, wenn es sich bei dem Mangel nicht um einen einer Besichtigung zugänglichen und ohne weiteres erkennbaren Mangel handelt, den der Käufer bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann. Die Ursache des Mangels muss dem Verkäufer dabei nicht (auch nicht teilweise) bekannt sein. Ausreichend ist, dass er die den Mangel begründenden Umstände kennt (hier: Abweichung von der üblichen Beschaffenheit infolge Eindringen von Wasser durch das Terrassendach), nicht, dass er daraus den Schluss auf das Vorliegen eines Sachmangels zieht.
Arglistiges Verschweigen des Sachmangels liegt vor, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder jedenfalls damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abschließen würde.
Das Verschweigen von mehrfachen Wassereintritt durch das Terrassendach stellt sich danach als ein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.
BGH, Urteil vom 27.10.2023 - V ZR 43/23 -
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Über Schädlingsbefall ist aufzuklären
Über Schädlingsbefall ist aufzuklären
BGB § 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 437 Nr. 2, §§ 440, 444
1. Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar dem Käufer aufgrund der Besichtigung sich allenfalls ein Mangelverdacht ergeben konnte, so handelt er arglistig und kann sich auf einen vereinbarten…
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#4 O 209/16#Baumängel#Bauschäden#BGB § 323#BGB § 346#BGB § 434#BGB § 437#BGB § 440#BGB § 444#Fachwerkgebäude#Grunderwerbssteuer#Immobilienkauf#LG Göttingen#Mangel#Mangelverdacht#Pilzbefall#Rückübertragung#Schädlingsbefall#Schädlingsfraß#Verkauf
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Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeitsschäden (OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15)
Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeitsschäden (OLG München, 31.08.2016 – 3 U 4850/15)
Der Verkäufer eines Hausgrundstücks ist verpflichtet, nicht sach- und fachgerecht beseitigte Feuchtigkeitsschäden zu offenbaren, wenn zu erwarten ist, dass mit weiteren Feuchtigkeitsschäden zu rechnen ist. Hat der Verkäufer die Feuchtigkeitsschäden nicht offenbart, so handelt er regelmäßig arglistig mit der Folge, dass ein im notariellen Kaufvertrag vorgesehener Haftungsausschluss gem. § 444 BGBu…
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Leitsatz: „Der Keller eines im Jahr 1954 errichteten Einfamilienhauses weist zum Kaufzeitpunkt im Jahr 2019 trotz der baujahrtypisch und standzeitbedingt üblichen Feuchtigkeit eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Der damals übliche Schwarzanstrich der Kelleraußenwand hat nur eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit ist bei einem unsanierten Haus regelmäßig von üblichen Durchfeuchtungen der Kellerwände auszugehen.“
Ohne entsprechende vertragliche Regelung oder Befragen durch den Käufer bedarf es keiner Offenbarung dieser Feuchtigkeit durch den Verkäufer.
Schleswig-Holsteinisches OLG, Hinweisbeschluss vom 22.02.2023 - 7 U 199/22 -
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Über Schädlingsbefall ist aufzuklären
Über Schädlingsbefall ist aufzuklären
BGB § 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 437 Nr. 2, §§ 440, 444
1. Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar dem Käufer aufgrund der Besichtigung sich allenfalls ein Mangelverdacht ergeben konnte, so handelt er arglistig und kann sich auf einen vereinbarten…
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#4 O 209/16#Baumängel#Bauschäden#BGB § 323#BGB § 346#BGB § 434#BGB § 437#BGB § 440#BGB § 444#Fachwerkgebäude#Grunderwerbssteuer#Immobilienkauf#LG Göttingen#Mangel#Mangelverdacht#Pilzbefall#Rückübertragung#Schädlingsbefall#Schädlingsfraß#Verkauf
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Muss der Verkäufer über in Eigenleistung beseitigte Mängel informieren?
Muss der Verkäufer über in Eigenleistung beseitigte Mängel informieren?
BGB § 444
1. Auf in der Vergangenheit aufgetretene Schäden muss ein Veräußerer nur dann hinweisen, wenn er zumindest für möglich hält, dass die Schadensursache nicht ordnungsgemäß und nachhaltig behoben wurde. Die Ausführung einer Mängelbeseitigung in Eigenleistung rechtfertigt eine Hinweispflicht jedenfalls dann nicht, wenn nachfolgend eine Erfolgskontrolle durchgeführt wurde und der…
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#24 U 216/17#Baumängel#Bauschäden#BGB § 444#Eigenleistung#Feuchtigkeitsschäden#Hauskauf#Hausverkauf#Hinweispflicht#Immobilienkauf#Immobilienverkauf#Mängelbeseitigung#Schadensbehebung#Schadensursache
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Muss der Verkäufer über in Eigenleistung beseitigte Mängel informieren?
Muss der Verkäufer über in Eigenleistung beseitigte Mängel informieren?
BGB § 444
1. Auf in der Vergangenheit aufgetretene Schäden muss ein Veräußerer nur dann hinweisen, wenn er zumindest für möglich hält, dass die Schadensursache nicht ordnungsgemäß und nachhaltig behoben wurde. Die Ausführung einer Mängelbeseitigung in Eigenleistung rechtfertigt eine Hinweispflicht jedenfalls dann nicht, wenn nachfolgend eine Erfolgskontrolle durchgeführt wurde und der…
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#24 U 216/17#Baumängel#Bauschäden#BGB § 444#Eigenleistung#Feuchtigkeitsschäden#Hauskauf#Hausverkauf#Hinweispflicht#Immobilienkauf#Immobilienverkauf#Mängelbeseitigung#Schadensbehebung#Schadensursache
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Denkmaleigenschaft ist Sachmangel
BGB §§ 433, 434, 441, 444, 903; DSchG-RhlP §§ 3, 5, 8 Abs. 1 Nr. 1, § 10
1. Bei einer vom Verkäufer nicht offenbarten Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes, hier eines im 17. Jahrhundert erstellten Fachwerkhauses, handelt es sich nicht um einen Rechtsmangel, sondern um einen Sachmangel. Die Denkmaleigenschaft bedeutet für ein Kaufobjekt eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, die dem…
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#1 U 287/18#12 O 200/17#arglistige Täuschung#BGB § 433#BGB § 434#BGB § 441#BGB § 444#BGB § 903#Denkmaleigenschaft#Denkmalschutzgesetz#Gewährleistungsausschluss#Kaufobjekt#Kaufvertrag#offenbarungspflichtige Mängel#Sachmangel
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Denkmaleigenschaft ist Sachmangel
BGB §§ 433, 434, 441, 444, 903; DSchG-RhlP §§ 3, 5, 8 Abs. 1 Nr. 1, § 10
1. Bei einer vom Verkäufer nicht offenbarten Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes, hier eines im 17. Jahrhundert erstellten Fachwerkhauses, handelt es sich nicht um einen Rechtsmangel, sondern um einen Sachmangel. Die Denkmaleigenschaft bedeutet für ein Kaufobjekt eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, die dem…
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#1 U 287/18#12 O 200/17#arglistige Täuschung#BGB § 433#BGB § 434#BGB § 441#BGB § 444#BGB § 903#Denkmaleigenschaft#Denkmalschutzgesetz#Gewährleistungsausschluss#Kaufobjekt#Kaufvertrag#offenbarungspflichtige Mängel#Sachmangel
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Rechtsmangel beim Grundstückskauf
Sozialbindung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung als Rechtsmangel beim Grundstückskauf
Leitsätze
1. Die Sozialbindung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung stellt einen Rechtsmangel dar (Bestätigung von Senatsurt. v. 21.01.2000 – V ZR 387/98 – NJW 2000, 1256; Urt. v. 28.10.1983 – V ZR 235/82 – WM 1984, 214; Urt. v. 09.07.1976 – V ZR 256/75 – BGHZ 67, 134, 135…
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#§ 123 BGB#§ 323 BGB#§ 437 BGB#§ 444 BGB#arglistiges Verschweigen#Berechtigungsschein#Grundstückskauf#Kaufrecht#Mangel#öffentlich geförderter Wohnraum#Rechtsmangel#Schadensersatz#Sozialbindung#V ZR 165/17
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Schädlingsbefall im Gebälk
Rücktritt vom Hauskauf trotz Gewährleistungsausschlusses: BGB § 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 437 Nr. 2, §§ 440, 444; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3
1. Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar dem Käufer aufgrund der Besichtigung sich allenfalls eine Mangelverdacht ergeben…
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#9 U 51/17#arglistige Täuschung#BGB § 323#BGB § 346#BGB § 434#BGB § 440#BGB § 444#BGB $ 437#Gebälk#Gewährleistungsausschluss#Hauskauf#Mangelanspruch#OLG Braunschweig#Schädlingsbefall
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Schädlingsbefall im Gebälk
Rücktritt vom Hauskauf trotz Gewährleistungsausschlusses: BGB § 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 437 Nr. 2, §§ 440, 444; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3
1. Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar dem Käufer aufgrund der Besichtigung sich allenfalls eine Mangelverdacht ergeben…
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#9 U 51/17#arglistige Täuschung#BGB § 323#BGB § 346#BGB § 434#BGB § 440#BGB § 444#BGB $ 437#Gebälk#Gewährleistungsausschluss#Hauskauf#Mangelanspruch#OLG Braunschweig#Schädlingsbefall
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Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf?
Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf?
Käufer muss beweisen, nicht über Mängel aufgeklärt worden zu sein!
BGB §§ 280, 281, 424 Abs. 1, §§ 433, 437 Abs. 3, § 444
Behauptet der Käufer einer Immobilie bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung, Mängel seien nicht erkennbar gewesen und der Verkäufer habe ihn arglistig darüber nicht aufgeklärt, muss der Käufer die negative Tatsache beweisen, nicht aufgeklärt worden zu sein. Im Rahmen seiner…
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#24 U 185/17#8 O 292/14#arglistige Täuschung#Baumängel#Bauschäden#Besichtigung#BGB § 280#BGB § 281#BGB § 424#BGB § 433#BGB § 437#BGB § 444#Darlegungslast#Hauskauf#Immobilienkauf#Mängelaufklärung#OLG Düsseldorf#Sachmängelhaftung
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Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf?
Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf?
Käufer muss beweisen, nicht über Mängel aufgeklärt worden zu sein!
BGB §§ 280, 281, 424 Abs. 1, §§ 433, 437 Abs. 3, § 444
Behauptet der Käufer einer Immobilie bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung, Mängel seien nicht erkennbar gewesen und der Verkäufer habe ihn arglistig darüber nicht aufgeklärt, muss der Käufer die negative Tatsache beweisen, nicht aufgeklärt worden zu sein. Im Rahmen seiner…
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#24 U 185/17#8 O 292/14#arglistige Täuschung#Baumängel#Bauschäden#Besichtigung#BGB § 280#BGB § 281#BGB § 424#BGB § 433#BGB § 437#BGB § 444#Darlegungslast#Hauskauf#Immobilienkauf#Mängelaufklärung#OLG Düsseldorf#Sachmängelhaftung
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Hauskauf: Arglist und Aufklärungspflicht
BGB §§ 123, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 434, 437, 444, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1
Derjenige, der gutgläubig falsche Angaben macht, handelt grundsätzlich nicht arglistig, mag der gute Glaube auch auf Fahrlässigkeit oder selbst auf Leichtfertigkeit beruhen. Nicht gutgläubig handelt allerdings, wer ohne tatsächliche Grundlagen “ins Blaue hinein” unrichtige Angaben macht.
Eine…
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#6 O 26/15#9 U 38/17#Arglist#arglistige Täuschung#Aufklärungspflicht#Baumängel#Bauschäden#BGB § 123#BGB § 241#BGB § 280#BGB § 434#BGB § 444#BGB § 812#BGB §311#fachgerecht verschlossene Risse#Hauskauf#Immobilienkauf#LG Wuppertal#OLG Düsseldorf#Risse#Wohnungskauf
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