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Meilenstein oder Hindernis? – Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz und die Innenministerkonferenz
Das neue Antidiskriminierungsgesetz des Berliner Senats sorgte auf der Innenministerkonferenz in Erfurt für viel Furore. Das Gesetz hat aber einen wichtigen Kontext – und der darf nicht vergessen werden. – Ein Gastkommentar für Perspektive Online vom 19.06.2020 Die bereits 212. Sitzung der Innenminister der Länder tagte vom 17. bis 19. Juni in der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt. Die…
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Gemeinsame Erklärung zu Klimaprotesten
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?
Statt endlich gegen den umweltschädlichen (Auto-) Verkehr vorzugehen, dessen Emissionen trotz aller (kaum sichtbaren) Maßnahmen weiter steigt und das von allen Staaten der Erde auf internationalen Konferenzen gemeinsam beschlossene 1,5° Ziel gefährdet, werden diejenigen kriminalisiert, die sich für das Ziel einsetzen, die auf 8 Milliarden Menschen angewachsene Erdbevölkerung auch noch in 10 Jahren ausreichend zu ernähren.
In der gemeinsamen Erklärung heißt es deshalb abschließend:
Die Dringlichkeit des Problems erkennen!
Die Verantwortlichen sollten sich mit dem Ruf der Protestierenden nach wirksamen Maßnahmen gegen die drohende Klimakatastrophe auseinandersetzen und endlich ihren verfassungsrechtlichen Pflichten nachkommen. Klimaschutz ist Menschenrecht, das haben Gerichte rund um die Welt bereits entschieden – und dieses Menschenrecht hat jeder Staat zu achten. Die "Letzte Generation" wählt drastische Mittel, um auf das bis heute andauernde, drastische Versagen der Klimaschutzpolitik hinzuweisen. Die Dringlichkeit der Klimakrise haben die meist jungen Betroffenen nicht zu verantworten.
Motivation, Ziele und Kontext entscheidend - Ermittlungsmaßnahmen müssen Verhältnismäßigkeit wahren
Zur juristischen Beurteilung heißt es:
Mit dem Vorwurf der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" nach § 129 StGB fahren die Strafverfolgungsbehörden schweres Geschütz gegen gewaltfreien Klimaprotest auf, der mit der Einhaltung der Klimaschutzziele ein verfassungs- und völkerrechtlich legitimiertes Anliegen verfolgt. Angesichts der weitreichenden Grundrechtseingriffe, die durch diesen Vorwurf gerechtfertigt werden, halten wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin nach § 129 StGB gegen Menschen aus der Bewegung "Letzte Generation" für unverhältnismäßig.
Die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern der Bewegung "Letzte Generation" hat eine neue Qualität erreicht. Am vergangenen Dienstag, den 13.12., kam es zu elf Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahmung von Handys, Laptops und Plakaten. Der Vorwurf lautet "Bildung einer kriminellen Vereinigung" gemäß § 129 Abs. 1 StGB, außerdem Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Medienberichten zufolge wurden Ermittlungen gegen insgesamt 34 Beschuldigte in acht Bundesländern eingeleitet, nachdem seit Mai bei mehreren Protestaktionen an der PCK-Raffinerie in Schwedt Ventile zugedreht und der Öl-Zufluss damit kurzzeitig unterbrochen worden sein soll. Zwei Wochen vor den Hausdurchsuchungen hatten mehrere Landesminister auf der Innenministerkonferenz Ermittlungen nach § 129 StGB gefordert.
Die Unterzeichnenden kritisieren dieses Vorgehen, denn bereits das Vorliegen des Anfangsverdachts bezüglich der Bildung einer kriminellen Vereinigung erscheint zweifelhaft. Der Tatbestand setzt voraus, dass eine Gruppe die Begehung von schweren Straftaten bezweckt, von denen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Das trifft auf das Festkleben an Straßen, Gemälden und Flughäfen als bislang wichtigster Protestform der "Letzten Generationen" schon im Ansatz nicht zu. Ob Sitzblockaden und andere Formen des zivilen Ungehorsams überhaupt strafbares Verhalten darstellen, ist fraglich – Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die wertungsoffenen juristischen Fragen der Verwerflichkeit und eines rechtfertigenden Klimanotstandes zuletzt unterschiedlich beantwortet und Protestierende vereinzelt freigesprochen. Jedenfalls aber haben die mit den Sitzblockaden verbundenen Vorwürfe kein ausreichendes Gewicht, um Vorwürfe nach § 129 StGB begründen zu können.
Ähnlich sieht es bei dem Zudrehen von Ventilen an der Raffinerie in Schwedt aus. Weder wurden durch die kurzzeitige Unterbrechung der Versorgung einer Raffinerie Menschen gefährdet, noch die öffentliche Sicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigt. Auch zu Sachbeschädigungen kam es nicht.
Gerade weil der Vorwurf nach § 129 StGB weitreichende Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht, die mit schweren Grundrechtseingriffen verbunden sind, fordert auch der BGH die strikte Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Bewertung der Zwecke einer Vereinigung. Ob die Schwelle zu einer kriminellen Vereinigung im Sinne der Vorschrift überschritten wird, ist nicht allein anhand der begangenen Straftaten, sondern anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu bewerten ...
Die "Letzte Generation" weist mit ihrem Protest auf etwas hin, das auch Barack Obama und Annalena Baerbock genau so formuliert haben: Dass wir zu der letzten Generation gehören, die die katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels noch stoppen kann. "Die nächsten acht Jahre sind entscheidend", erkennt selbst Bundeskanzler Olaf Scholz. Trotzdem reichen weder global noch national die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen aus, um die globalen Klimaziele sowie den in Deutschland verfassungsrechtlich vorgegebenen Reduktionspfad einzuhalten. Das wurde unlängst durch das Zweijahresgutachten des Expertenrates für Klimafragen bestätigt, der einen Paradigmenwechsel in der deutschen Klimaschutzpolitik anmahnt. Derweil hat der voranschreitende Klimawandel bereits in vielen Teilen der Erde verheerende Konsequenzen. Angesichts dieser Entwicklungen richtet sich die "Letzte Generation" an die Politik. Die Bewegung fordert im Grunde nicht mehr, als die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und der völker- und verfassungsrechtlichen Pflicht, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5° C zu begrenzen. ...
Leider reihen sich die Ermittlungen in andere staatliche Maßnahmen gegen die "Letzte Generation" ein, wie die wahrscheinlich verfassungswidrige Anordnung eines 30-tägigem Gewahrsams in Bayern. In ihrer Gesamtheit erwecken diese Maßnahmen den Eindruck einer Instrumentalisierung des Ordnungs- und Strafrechts für die Delegitimierung und Einschüchterung von unliebsamem Protest. Das ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Repression sollte nicht die Antwort des Staats auf eine Klimabewegung sein, die den Erhalt unser aller Lebensgrundlagen einfordert und an die Einhaltung von Gesetz und Recht erinnert.
Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/klimaschutz-statt-repression-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz-gilt-auch-im-umgang-mit-der-letzten-generation
Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rv Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8250-20221223-gemeinsame-erklaerung-zu-klimaprotesten.htm
#LetzteGeneration#Protest#ExtinctionRebellion#Strafverfolgung#Repression#Verhältnismäßigkeit#ClubofRome#Klimawandel#Umwelt#Politik#GrenzendesWachstums#Studie#Survivalguide#Ökonomie#Lebensqualität#Hunger#Kriege#Finanzierung#Reichensteuer
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Nancy Faeser nach IMK: „Eher nach Albanien als nach Ruanda“ – Asylverfahren in Drittstaaten geprüft - Video - WELT
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„Nie dagewesener Eklat“: „Nie dagewesener Eklat“ Schwere Blamage für Innenministerin Faeser
Die JF schreibt: »Nach der Innenministerkonferenz zur politischen Gewalt muß Faeser eine Pressekonferenz absagen. Intern gab es scharfe Kritik an ihrem „Rumgetöne“. Was ist da los? Dieser Beitrag „Nie dagewesener Eklat“ Schwere Blamage für Innenministerin Faeser wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T6gVx3 «
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Dava: Ein möglicher AKP-Ableger bei der Europawahl.
Die Europawahl am 9. Juni steht bevor und sorgt bereits im Vorfeld für Aufsehen, insbesondere aufgrund einer neuen politischen Gruppierung namens "Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch" (Dava). Doch die Ankündigung, bei den Wahlen anzutreten, hat nicht nur Zustimmung, sondern auch erhebliche Skepsis in der politischen Landschaft ausgelöst.
AKP-Verbindungen und Sicherheitsbedenken
Berichte deuten darauf hin, dass Dava als ein möglicher Ableger der AKP, der Partei des türkischen Präsidenten Erdoğan, betrachtet werden könnte. Diese Vermutungen haben zu Sicherheitsbedenken geführt, insbesondere hinsichtlich möglicher Einflussnahme Erdoğans auf die politische Szene in Deutschland. Michael Stübgen, Vorsitzender der Innenministerkonferenz, äußerte seine Besorgnis und betonte die Notwendigkeit, die Aktivitäten von Dava genau zu überwachen.
Stübgen argumentiert, dass ein AKP-Ableger nicht im Interesse der Bundesrepublik agieren würde. Er sieht die Dava als potenzielle Bedrohung für die deutsche Parteienlandschaft, insbesondere aufgrund der Namensähnlichkeit mit dem islamischen Begriff Da'wa, der für eine Missionierung steht.
Dava dementiert AKP-Verbindungen
Die Dava hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, weder vor noch nach ihrer Gründung Kontakt zu Vertretern ausländischer Regierungen gehabt zu haben. Ein Sprecher der Gruppierung erklärte, dass die Kritik an der Gründung unbegründet sei und dass das Ziel darin bestehe, "für Bürger, die sich nicht von den etablierten Parteien vertreten fühlen, eine politische Heimat zu geben".
Aktuell hat die Dava noch keinen Wahlvorschlag bei der Bundeswahlleiterin eingereicht, und es bleibt abzuwarten, ob sie die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sammeln kann, um an der Europawahl 2024 teilzunehmen.
Spitzenkandidat und Kontroversen
AKP-Lobby im Europäischen Parlament?
Ein weiterer Kontroversenpunkt ist die Auswahl des Spitzenkandidaten der Dava für die Europawahl: Fatih Zingal. Kritiker behaupten, dass die AKP versuche, eine direkte Lobby im Europäischen Parlament zu etablieren, und weisen auf Zingals Verbindungen zur Union Europäisch-Türkischer Demokraten hin, die früher als AKP-Lobbyorganisation galt.
Max Lucks, der Vorsitzende der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe im Bundestag, vergleicht die Dava sogar mit einer "türkischen Version der AfD". Diese Einschätzung basiert auf der vermeintlichen Unterstützung durch ehemalige Vorsitzende antisemitischer und islamistischer Organisationen.
Fragwürdige Äußerungen des Parteichefs
Die Kontroversen verstärken sich durch Äußerungen des Dava-Parteichefs Teyfik Özcan. Obwohl er behauptet, jahrzehntelang Mitglied der SPD gewesen zu sein, trat er aus der Partei aus und äußerte sich auf Facebook kontrovers zum Nahostkonflikt. Diese Äußerungen werfen Fragen zur politischen Ausrichtung und Toleranz der Dava auf.
Gemischte Reaktionen in der deutschen Politik
SPD: Abwarten und Gelassenheit
Die Reaktionen in der deutschen Politik auf die Gründung der Dava sind gemischt. Während einige Politiker wie Rolf Mützenich von der SPD betonen, abzuwarten, ob die Partei überhaupt Relevanz erlangt, plädieren andere, wie der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion in der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe, Macit Karaahmetoglu, für Gelassenheit.
Karaahmetoglu warnt davor, unnötige Gefahren heraufzubeschwören und argumentiert, dass es nicht im Interesse Erdoğans sei, eine bedeutungslose Partei zu gründen, die als Aushängeschild der türkischen Community dienen soll. Die Vermutung, dass die CDU/CSU die Gründung der Dava nutzt, um die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu kritisieren, wird ebenfalls von einigen Politikern unterstützt.
CDU/CSU: Kritik an der Staatsbürgerschaftsreform
Einige Mitglieder der CDU/CSU nutzen die Dava-Debatte, um ihre Kritik an der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu äußern. Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, sieht die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts als kategorialen Fehler an. Er warnt vor einem weiteren Einfallstor für ausländische Einflussnahme auf die deutsche Politik.
Die Diskussion um die Dava wirft somit nicht nur Fragen zur potenziellen Einflussnahme der AKP auf, sondern beleuchtet auch innenpolitische Kontroversen in Deutschland, insbesondere in Bezug auf die Doppelstaatlichkeit und Staatsangehörigkeitsreform.
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Kritische Infrastruktur: Störungen sollen härter bestraft werden
Bei der Innenministerkonferenz ging es auch um Konsequenzen der Blockade-Aktion und der Geiselnahme am Hamburger Flughafen.
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Stellungnahme zur Demonstration gegen die IMK in Magdeburg 2018
https://unheimlichsicher.org/stellungnahme-zur-demonstration-am-24-11-2018-in-magdeburg/
#unheimlichsicher#demo#imk#innenministerkonferenz#magdeburg#sachsen-anhalt#polizeigesetz#polizeistaat#nopolg
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Grüne kritisieren Pläne für erleichterte Abschiebungen nach Syrien Der Abschiebestopp soll vorerst ohne Einschränkungen verlängert werden Die Grünen haben die Pläne der Innenminister für eine erleichterte Abschiebung von Straftätern ins Bürgerkriegsland Syrien kritisiert.
#Abschiebung#Innenministerkonferenz#Lübeck#Luise Amtsberg#Medien#Nachrichten#News#Politik#Presse#Syrien
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Wo Hoffnung gegen Dummheit keimt ...
Wenn die Kirchen heute noch Verantwortung übernehmen würden ... dann werden sie im Gegensatz zu den finsteren Zeiten vor 100 Jahren nicht in den Faschismus, sondern zu den Menschenrechten tendieren:
Runder Tisch am Rande Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel: Nichtregierungsorganisationen treffen sich mit IMK-Vertretern, appellieren an den Widerstand der Länder gegen das vom Bund verabschiedete Migrationspaket und fordern Abschiebungsstopps u. a. für Afghanistan Auf Initiative des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein und des IMK-Vorsitzlandes Schleswig-Holstein hat anlässlich der in Kiel vom 12. bis 14. Juni tagenden Innenministerkonferenz am 11. Juni ein Runder Tisch mit Organisationen der Zivilgesellschaft stattgefunden. Erstmalig hatten dabei Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Selbstorganisationen sowie Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen Gelegenheit in dieser Form ihre festgestellten Handlungsbedarfe an die tagenden Innenminister aus Bund und Ländern heranzutragen. Themen waren: Neue flüchtlingsfeindliche Rechtslagen, die Ausweitung von Haft und Lagerunterbringung, neue Hürden beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit, Abschiebungen nach Afghanistan und in andere Krisenregionen und die Kriminalisierung von bürgerschaftlicher Flüchtlingshilfe. Im Fokus stand ebenso der Appell an die Bundesländer, der Politik des Bundes gegen Schutzsuchende ihren Widerstand entgegenzustellen. „Die vom Bund mit dem aktuellen Migrationspaket betriebene Verschärfung aller möglichen flüchtlingsspezifischen Rechtslagen geht vor allem zu Lasten der Länder, die langfristig mit den Folgen von Ausgrenzung und Desintegration konfrontiert sein werden“, mahnte Günter Burkhardt, Geschäftsführer bei PRO ASYL e.V. Er forderte die Bundesländer zum Widerstand auf gegen das vom Bund euphemistisch „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bezeichnete Gesetz und erinnerte an die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat zu den vorgenommenen weitgehenden Gesetzesänderungen. Das Migrationspaket war am Freitag, den 7. Juni im Bundestag beschlossen worden. „Die mit diesem Gesetz einhergehende Ausweitung von Gründen, Geflüchtete in Haft zu nehmen, ist rechtswidrig und stößt daher auch beim Antifolterkomitee des Europarats auf erhebliche Kritik“, so Burkhard weiter. Auch die Vollzugspraxis bei Abschiebungen stand in der Kritik. „In der Praxis beobachten wir, dass ärztliche Atteste von den für Aufenthaltsbeendigungen zuständigen Behörden ignoriert werden“, beklagte Heiko Habbe, Jurist bei der Kirchlichen Hilfsstelle Fluchtpunkt in Hamburg. „Ohne erkennbare medizinische Expertise wischen Behördenmitarbeiter regelmäßig Diagnosen und Therapiebedarfe vom Tisch. In anderen Fällen werden die Betroffenen durch Ärzte und Ärztinnen im Behördenauftrag reisetauglich geschrieben. Eine zunehmend kritische Rechtsprechung hat kaum Einfluss auf das restriktive Verwaltungshandeln“, sagte Habbe und forderte generell eine höhere Sensibilität bei der Entscheidung über die Abschiebung kranker Menschen. Die Strategie des Bundesinnenministeriums, Geflüchtete künftig langfristig und bei einigen Gruppen während des gesamten Aufenthalts in Deutschland in Lagern zu isolieren, stößt auf entschiedene Kritik. Mit Blick auf die Erfahrungen mit der in Bayern schon lange angewandten Praxis erklärte Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat: „Die Asylsuchenden werden uninformiert und unvorbereitet in die komplexen und für sie kaum durchschaubaren Asylverfahren getrieben.“ Folge seien Fehlentscheidungen durch das BAMF, die zahlreiche aufwändige Klageverfahren nach sich zögen. „Durch die Isolation der Menschen in verkehrsungünstig gelegenen, für Unterstützer*innen in der Regel nicht zugänglichen Lagern werden zudem rassistische Vorurteile in der Gesellschaft befördert“, ergänzte Grote. „Ein besonderes Problem sind noch immer fehlende Partizipation und Gewaltschutz für Frauen und Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften“, konstatierte Katharina Wulf vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein. „Wenn wir weiterhin auf Fremdbestimmung setzen, anstatt Machtverhältnisse abzubauen, produzieren wir Konfliktlagen, die Frauen und Kinder am härtesten treffen.“ Wulf erläuterte den bestehenden Handlungsbedarf: „Inzwischen bestehen zwingende Rechtslagen, nach denen der Staat zu gewährleisten hat, dass Frauen in seinem Zuständigkeitsbereich nicht Opfer von Gewalt werden. Die Mittel sind bekannt, wo bleibt der politische Wille?“ Durch das am 7. Juni im Bundestag beschlossene Gesetzespaket werden auch die Chancen auf eine nachhaltige Integration für Geflüchtete weitgehend konterkariert. „Im sogenannten ,Geordnete-Rückkehr-Gesetz‘ werden die Arbeitsverbote insbesondere für Asylsuchende durch eine längere Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen erheblich ausgeweitet“, kritisierte Barbara Weiser, Juristin beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück. Weiser forderte die Länder auf, u. a. bestehende Spielräume bei der Verteilung zu nutzen und bei der Passbeschaffung die Möglichkeit und Zumutbarkeit von Mitwirkungshandlungen adäquat zu prüfen. Mit Blick auf das neue Beschäftigungsduldungsgesetz kritisierte Weiser: „Hiermit wurde keine Aufenthaltserlaubnis bei Ausbildungsaufnahme geschaffen - was systemkonform gewesen wäre, sondern die Hürden für den Erhalt einer Ausbildungsduldung wurden deutlich erhöht.“ Ihren größeren Ermessensspielraum sollten die Länder auch bei der Umsetzung einer vom Bund geforderten restriktiven Abschiebungspolitik nutzen. Die Bundesländer sind aufgefordert, sich der vom Bund geforderten Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan zu widersetzen. „Sichere Gebiete in Afghanistan gibt es nicht“, erklärte Thomas Ruttig vom Afghanistan Analysts Network. Nirgends gibt es mehr Kriegstote, mehr Hungernde gibt es nur in Jemen und von den wenigen Abgeschobenen, die für eine Erhebung erreicht werden konnten, waren die meisten besonderer Verfolgung ausgesetzt. Anstatt geflüchtete Afghanen abzuschieben ist es „angesichts der Situation gerechtfertigt, afghanischen Asylbewerbern generell zumindest subsidiären Schutz zu gewähren“, erklärte Ruttig. Auch für die Staaten Syrien, Sudan und Gambia wurden beim Runden Tisch Forderungen gestellt, auf Abschiebungen in diese Länder zu verzichten. „Auch Rücküberstellungen von sogenannten Dublin-Fällen nach Italien sind nicht weiter zumutbar“, erklärte Stefan Schmidt, Vorstandsmitglied bei Borderline Europe e.V. und Landesflüchtlingsbeauftragter in Schleswig-Holstein: „In Italien erhalten Geflüchtete weder eine Arbeitserlaubnis noch soziale oder medizinische Versorgung. Sie sind entweder in großen Lagern interniert oder der Obdachlosigkeit anheimgestellt. Dort werden sie zum lukrativen Spielball von organisierter Kriminalität.“ Weiterwanderung in andere EU-Mitgliedsstaaten gerate so zu einer alternativlosen Überlebensstrategie der Betroffenen. Seit Monaten reden Bundestagsabgeordnete oder der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) öffentlich der Kriminalisierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen der Flüchtlingshilfe das Wort. Beim Runden Tisch wurde festgestellt: Die Stimmungsmache korrespondiert mit zunehmenden Ermittlungsverfahren gegen Kirchenasyl gebende Gemeinden, einer Kriminalisierung von Landesflüchtlingsräten und einem Bundesfinanz-gerichtshofs-urteil, das die politische Tätigkeit von gemeinnützigen Vereinen in Frage stellt. „Es belegt eine tiefgreifende Krise des demokratischen Systems, wenn die politische Klasse konzertiert Front macht gegen zivile und bürgerschaftliche, in der Flüchtlingshilfe engagierte Initiativen und Organisationen“, mahnte Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Die Bundesländer sind auch an dieser Stelle aufgefordert, Haltung gegen bundespolitische Kriminalisierungsversuche zu zeigen und schon allein deswegen dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern - und sich nicht durch milliardenschwere aktuelle Versprechen des Bundes zu den Flüchtlingskosten diese Zustimmung abkaufen zu lassen. Am Runden Tisch haben am 11. Juni im Gästehaus der Landesregierung Schleswig-Holstein auf Seiten der Innenministerien teilgenommen der Vorsitzende der IMK und Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILISH), Hans-Joachim Grote, Staatssekretär Torsten Geerdts und Abteilungsleiter Norbert Scharbach, beide MILISH, und der Abteilungsleiter und stellvertretende Staatssekretär im Niedersächsischen Innenministerium Friedhelm Meier. Auf Seiten der zivilgesellschaftlichen Organisationen nahmen teil Martin Link und Simone Ludewig, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., Kiel, Bischof Gothart Magaard, Evgl.-Luth. Bischof für Schleswig und Holstein, Schleswig, Günter Burkhardt, PRO ASYL e. V., Frankfurt/a. M., Sebastian Ludwig, Diakonie Deutschland, Berlin, Thomas Ruttig, Co-Vorsitzender des Afghanistan Analysts Network, Kabul/Berlin, Stefan Schmidt, Vorsitzender von Borderline Europe e. V., Lübeck, Julian Staiger, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Stuttgart, Daniel Steinmaier, adopt a revolution, Leipzig, Tobias Klaus, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Berlin, Susanne Uhl, Regionsgeschäftsführerin des DGB Schleswig-Holstein Nordwest,Flensburg, Katharina Vogt, AWO Bundesverband, Berlin, Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Hannover, Barbara Weiser, Caritasverband für die Diözese Osnabrück, Katharina Wulf, Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein, Kiel, Katharina Grote, Bayerischer Flüchtlingsrat e.V., München, Heiko Habbe, Kirchliche Hilfsstelle fluchtpunkt, Hamburg, Beate Bäumer, Katholisches Büro Schleswig-Holstein, Erzbistum Hamburg, Dietlind Jochims, BAG Asyl in der Kirche, Berlin, Harald Löhlein, Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband, Berlin. Ein Reader zum „Runden Tisch des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz mit flüchtlingspolitischen Fachorganisationen der Zivilgesellschaft 2019“ ist online herunterzuladen: https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/Aktuelles/Reader-IMK-2019-20190610.pdf gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., [email protected], T. 0431-735 000, www.frsh.de Read the full article
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Offener Brief zu VDS und IP-Adressen Speicherung
Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!
Heute wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden inwieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten, wird jedoch im Koalitionsvertrag abgelehnt. Aktuell herrscht beim Thema Vorratsdatenspeicherung Streit in der Ampel. Innenministerin Faeser will an dem Konzept einer anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten festhalten, während FDP und Grüne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen wollen. Ein Entwurf für eine neues deutsches Gesetz wird bereits zeitnah erwartet.
Deshalb wenden wir uns mit dem Offenen Brief gemeinsam mit 26 Nichtregierungsorganisationen und Expert:innen an Innenministerin Faeser, Justizminister Buschmann, Familienministerin Paus sowie an Bundesvorsitzende von SPD, Grüne und FDP.
Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/800/79/lang,de/
Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pM Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8150-20220920-offener-brief-zu-vds-und-ip-adressen-speicherung.htm
#OffenerBrief#NacyFaeser#Innenministerkonferenz#EuGH#Urteil#VDS#Verbraucherdatenschutz#Datenschutz#Datensicherheit#Lauschangriff#Überwachung#Vorratsdatenspeicherung#Videoüberwachung#Rasterfahndung#Datenbanken#Freizügigkeit#Unschuldsvermutung#Verhaltensänderung#IP-Adressen
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Migration: Während die Innenminister über Abschiebungen beraten, prescht Söder schon mal vor - Video - WELT
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Innenministerkonferenz: Reul lobt neue Statistik zu antisemitischen Tätern
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Innenministerkonferenz: Reul lobt neue Statistik zu antisemitischen Tätern was originally published on
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Innenministerkonferenz: Innenministerkonferenz Neues Gesetz: Angriffe auf Politiker härter bestrafen als auf Bürger
Die JF schreibt: »Auf eine Strafverschärfung bei Angriffen auf Politiker einigen sich die Innenminister in ihrer eilig einberufenen Konferenz. Derweil wurde auch Berlins Ex-Regierende Giffey geschlagen. Dieser Beitrag Innenministerkonferenz Neues Gesetz: Angriffe auf Politiker härter bestrafen als auf Bürger wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T6Zjzj «
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So I made a mistake: grundsätzlich soll jetzt an jedem 2. Donnerstag im September ein jährlicher bundesweiter Warntag stattfinden. For whatever reason hat die Innenministerkonferenz aber beschlossen, den Warntag dieses Jahr auf den 8. Dezember zu verschieben. Es gibt aber einen landesweiten Warntag am 8. September hier in NRW. Sorry for the confusion.
Er wurde dieses Jahr verschoben, weil man dieses Jahr erstmals das Cell Broadcast System testen will, das, wenn alles gut läuft, Ende Februar 2023 den Betrieb aufnimmt. Eventuell müsst ihr davor allerdings noch einige Einstellungen an euren Smartphone vornehmen, bei mir (Samsung Galaxy A52s, Android 12) ist der Empfang von Testmeldungen standardmäßig deaktiviert.
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HÄRTERES VORGEHEN: Innenminister wollen Betrug bei Einbürgerung besser bekämpfen
HÄRTERES VORGEHEN: Innenminister wollen Betrug bei Einbürgerung besser bekämpfen
Die Innenministerkonferenz hat den Bund aufgefordert, strenger gegen erschlichene Staatsbürgerschaften vorzugehen. Laut Beschluss soll das Bundesinnenministerium eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen.
In eigener Sache: Wegen des hohen Kommentaraufkommens können wir zurzeit keine Kommentare mehr zu lassen. Wir schalten die Kommentarfunktion wieder frei, wenn wir einen Großteil der…
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