#ZPO § 531
Explore tagged Tumblr posts
raniehus · 3 years ago
Text
Neuer Sachvortrag im Arzthaftungsprozess
Tumblr media
Nach § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO darf ein neuer Vortrag des Berufungsführers u.a. nur zugelassen werden, wenn dieser nicht auf einer Nachlässigkeit der Prozessführung in 1. Instanz beruht. Der Berufungsführer hat in 1. Instanz die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihm bekannt sind oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung er dort imstande gewesen ist.
An die Substantiierungsanforderungen eines Patienten im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden. Dies gilt auch für Einwendungen gegen ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten. Der Patient ist nicht gehalten, sich bereits in 1. Instanz (so auch für seine Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten) auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf einen eingeholten sachverständigen Rat zu stützen oder selbst (oder durch Dritte) in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen. Ein auf derartige Informationen gestützter neuer Sachvortrag zur Darlegung des für den Schaden behaupteter Umstand beruht daher nicht auf Nachlässigkeit iSv. § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO und dem ist im Berufungsverfahren nachzugehen.
OLG Dresden, Urteil vom 14.09.2021 - 4 U 1771/20 -
zum Berciht und Urteil: Recht kurz gefasst
0 notes
gutachter · 6 years ago
Text
Kündigung des Mietvertrags vor Beendigung des Baus des Mietobjekts
Kündigung des Mietvertrags vor Beendigung des Baus des Mietobjekts
Schadensersatzansprüche des Vermieters bei Kündigung des Mietvertrags vor Beendigung des Baus des Mietobjekts
BGB § 543 Abs. 1, § 580a Abs. 2; EGBGB Art. 27 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3; EuGVVO Art. 22 Nr. 1; ZPO § 287, § 397, § 402, § 531
1. Der Schaden liegt, ungeachtet der noch fehlenden Fertigstellung des Gebäudes, bereits in dem kündigungsbedingten Wegfall des vertraglichen Anspruchs des…
View On WordPress
0 notes
raniehus · 5 years ago
Text
Darlegungs- und Beweislast zur Wohnfläche bei einer Mieterhöhung und die (vergebliche) Hoffnung auf eine vom Gericht veranlasste gutachterliche Prüfung
Tumblr media
Nach Zurückverweisung des Rechtsstreits durch den BGH als Revisionsgericht sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Rahmen des § 531 Abs. 2 S. 1 ZPO in der wiedereröffneten Berufungsverhandlung zuzulassen. Werden vom Berufungsgericht weitergehende Angriffs- und Verteidigungsmittel zugelassen, rechtfertigt dies nicht die Revision, auch wenn die neue Entscheidung des Berufungsgerichts darauf beruht.
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht ohne entsprechenden Antrag einer Partei steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, § 144 Abs. 1 S. 1 ZPO. Diese Möglichkeit befreit die Parteien nicht von ihrer Darlegungs- und Beweislast.
Die unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen durch das Gericht gem. § 144 Abs. 1 S. 1 ZPO ist regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Gericht zuvor auf die Erforderlichkeit eines entsprechenden Beweisantrages hingewiesen hat und wegen des offen ausgesprochenen entgegenstehenden Willens der beweisbelasteten Partei, beruht dieser auch erkennbar auf einer fehlerhaften rechtlichen Würdigung, von der Einholung des Sachverständigengutachtens von Amts wegen absieht.
BGH, Urteil vom 27.02.2019 - VIII ZR 255/17 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
0 notes
gutachter · 6 years ago
Text
Sanierung einer Sichtbetonfassade erfordert Instandsetzungsplanung
BGB §§ 254, 281 Abs. 2, § 305 Abs. 2, §§ 633, 636, 637; ZPO § 264 Nr. 3, § 531 Abs. 2, § 533
Will der Auftragnehmer in den Bauvertrag mit einem privaten Auftraggeber die VOB/B einbeziehen, muss er dem Auftraggeber einen Text der VOB/B aushändigen. Ein bloßer Verweis auf die VOB/B in seinem Angebot reicht nicht aus.
Der Auftraggeber kann im BGB-Bauvertrag bereits vor der Abnahme Mängelrechte…
View On WordPress
0 notes