#Vertragsfrist
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Ca.-Termine sind keine Vertragstermine!
1. Die Vereinbarung verbindlicher Vertragsfristen setzt – wie jede vertragliche Vereinbarung – übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien voraus. Die einseitige Festlegung einer Leistungszeit durch den Auftraggeber reicht für eine Fristbestimmung nicht aus. 2. Eine Vereinbarung, die nur ca.-Zeiten vorsieht, genügt für eine kalendermäßige Bestimmtheit des Arbeitsbeginns…
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#21 U 10/20#Beschluss#Ca.-Termine#Festlegung#Gericht#Leistungszeit#OLG Hamm#Vereinbarung#Vertragsfrist#Vertragstermin
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Bauwerkvertrag: Die nachträglich vereinbarte Zwischenfrist und das daraus abgeleitete Kündigungsrecht
Fristen in einem Bauzeitenplan gelten grundsätzlich nicht als verbindliche Fristen, deren Ablauf einen Verzug begründet, sondern als unverbindliche Kontrollfristen, wenn sie nicht als Vertragsfristen ausdrücklich vereinbart werden, § 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B. Bei der gebotenen Auslegung einer vereinbarten Frist für eine bestimmte Teilleistung kommt es maßgeblich auf deren Bedeutung für den Bauablauf an, ob es sich um eine Kontrollfrist oder Vertragsfrist handelt. Handelt es sich um eine unabdingbare Vorarbeit für weitere Werkleistungen (durch Drittunternehmer), ist im Zweifel von einer verbindlichen Zwischenfrist auszugehen, ohne dass diese als Vertragsfrist bezeichnet werden muss. Eine solche Frist kann auch nach Abschluss des (VOB-) Bauvertrages im Rahmen einer Baubesprechung vereinbart werden.
Der Verzug mit einer verbindlichen Zwischenfrist kann zu einem Kündigungsrecht nach § 5 Abs. 4 VOB/B und § 648a BGB führen.
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020 - 10 U 124/20 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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Zur Kündigung trotz Bedenkenanmeldung
1. Der Auftraggeber eines VOB/B-Vertrags kann den Vertrag kündigen, wenn eine verbindliche Vertragsfrist für den Beginn der Ausführung vereinbart wurde, zu der der Auftragnehmer mit den ihm obliegenden Arbeiten nicht begonnen hat und der Auftraggeber zuvor erfolglos eine Frist zur Vertragserfüllung, verbunden mit der Androhung einer Kündigung des Auftrags, gesetzt hat. 2. Auch wenn der…
#Androhung#Arbeiten#Ausführung#Bedenken#Bedenkenanmeldung#BGH#Frist#Gericht#Kündigung#Leistung#Urteil#Vertragserfüllung#VII ZR 171/22#VOB/B-Vertrag
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