Tumgik
#Vertragsfrist
gutachter · 1 year
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Ca.-Termine sind keine Vertragstermine!
1. Die Vereinbarung verbindlicher Vertragsfristen setzt – wie jede vertragliche Vereinbarung – übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien voraus. Die einseitige Festlegung einer Leistungszeit durch den Auftraggeber reicht für eine Fristbestimmung nicht aus. 2. Eine Vereinbarung, die nur ca.-Zeiten vorsieht, genügt für eine kalendermäßige Bestimmtheit des Arbeitsbeginns…
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gutachter · 3 months
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Zur Kündigung trotz Bedenkenanmeldung
1. Der Auftraggeber eines VOB/B-Vertrags kann den Vertrag kündigen, wenn eine verbindliche Vertragsfrist für den Beginn der Ausführung vereinbart wurde, zu der der Auftragnehmer mit den ihm obliegenden Arbeiten nicht begonnen hat und der Auftraggeber zuvor erfolglos eine Frist zur Vertragserfüllung, verbunden mit der Androhung einer Kündigung des Auftrags, gesetzt hat. 2. Auch wenn der…
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