#Klageabweisung
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Erneut Durchsuchungen gegen Linksunten Indymedia
Nur der nichtexistente Verein dürfte klagen
Die deutsche Bürokratie ist manchmal dem Vorgehen der Bürger von Schilda ebenbürtig. Sechs Jahre nach der Durchsuchung mehrerer Räume in Freiburg durch das Stuttgarter Landeskriminalamt nach dem Verbot des Bundesinnenministerium gegen die Plattform Linksunten Indymedia sind nun erneut die Räume und digitalen Geräte von fünf Personen durchsucht worden.
Ihnen wird vorgeworfen die archivierten Webseiten von Indymedia im Internet weiterhin zugänglich zu machen. Damit stünden sie, wie Netzpolitik.org schreibt, „im Verdacht, sich wegen der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung strafbar gemacht zu haben.“ So lautet die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des baden-württembergischen Landeskriminalamts (LKA).
Die vor 6 Jahren und auch die teilweise identisch heute Betroffenen bestreiten die Existenz eines solchen Vereins. Allerdings argumentiert nun das Bundesverwaltungsgericht in seiner Klageabweisung an die Betroffenen, dass der vermeintliche Verein selbst klagen müsse.
Diese Spitzfindigkeit hat die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als einen „Missbrauch des Vereinsrechts“ bezeichnet. Netzpolitik.org schreibt als Fazit: Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wirft auch die Frage auf, wie eigentlich "eine nicht mehr existierende Vereinigung" unterstützt werden kann. Mit der gestrigen Durchsuchung signalisiert die Staatsanwaltschaft, dass sie der Auffassung ist, es gebe diese.
David Werdermann von der GFF beklagt den Versuch "einer Auslöschung linker Bewegungsgeschichte". Das mit den Maßnahmen verfolgte Archiv dokumentiert eine jahrelange Geschichte linker Bewegungen. In den Ermittlungen vor 6 Jahren wurden keine konkreten Anschuldigungen gegen einzelne Artikel oder Beiträge erhoben, sondern einfach die ganze Plattform verboten. Das hatten Juristen bereits damals als unrechtmäßig kritisiert.
Heute bleibt die Frage offen, wie sich jemand dagegen verteidigen kann, einer ominösen Vereinigung anzugehören, wenn nur dieser "Verein" dazu klageberechtigt sein soll ...
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/linksunten-indymedia-die-suche-nach-einer-verbotenen-vereinigung/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vu Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8481-20230804-erneut-durchsuchungen-gegen-linksunten indymedia.htm Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8481-20230804-erneut-durchsuchungen-gegen-linksunten indymedia.html Tags:hte
#Indymedia#linksunten#Verbot#Klageberechtigung#Bürokratie#Schilda#Durchsuchungen#Beschlagnahme#Archiv#Dokumentation#Polizei#Grundrechte#Menschenrec
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Bestimmt wird der von der Rechtskraft umfasste Streitgegenstand vom Klageantrag, in dem sich die vom Kläger für sich in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die Rechtsfolge herleitet. Das gilt unabhängig davon, ob diese einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhaltes von den Parteien vorgetragen wurden oder nicht, ferner unabhängig davon, ob die Parteien nicht vorgetragene Tatsachen bereits kannten und hätten vortragen können.
Die Rechtskraft beschränkt sich auf den unmittelbaren Streitgegenstand, also die Rechtsfolge, die aufgrund eines bestimmten Lebenssachverhalts am Schluss der mündlichen Verhandlung den Gegenstand der Entscheidung bildet. Nicht erfasst werden einzelne Urteilselemente, tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die Entscheidung aufbaut. Feststellungen von präjudiziellen Rechtsverhältnissen oder sonstigen Vorfragen nehmen als bloße Urteilselemente damit nicht an der Rechtskraft teil. Die Feststellung der fehlenden Aktivlegitimation ist ein Urteilselement, welches and er Rechtskraft nicht teilnimmt.
Tritt der Anspruchsinhaber seinen Anspruch an einen Dritten ab, wird dessen Klage wegen fehlender Aktivlegitimation zurückgewiesen, so wird gleichwohl über den Lebenssachverhalt entschieden, wenn sich nicht aus dem Tenor oder den Gründen ein Vorbehalt ergeben sollte.
Lässt sich ehemalige Anspruchsinhaber den Anspruch (nach Zurückweisung der Klage des Zessionars) zurückabtreten, und wird nunmehr die ehemalige Zession an den Zessionar als wirksam angesehen, dann ist die Klage des ehemaligen Anspruchsinhabers auch abzuweisen, da ihr die Rechtskraft des Urteils aus dem Vorprozess entgegensteht.
BGH, Urteil vom 07.08.2024 – VIa ZR 930/23 -
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Kein Grundsteuererlass bei baurechtswidriger Nutzung
Koblenz: „…Das VG Koblenz hat entschieden, dass eine Grundstückseigentümerin keinen Anspruch auf den Erlass der Grundsteuer hat, wenn sie durch ein ihr zurechenbares Verhalten die Ursache für eine Ertragsminderung ihrer Gewerbeimmobilie selbst herbeigeführt hat. Die Klägerin ist Eigentümerin einer in einem Gewerbegebiet der beklagten Stadt liegenden Immobilie, die baurechtlich bis auf die…
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#5 k 256/21#baurechswidrig#Einheiten#Ertragsminderung#Gewerbeimmobilie#Grundsteuererlass#Kaltmiete#Klageabweisung#Klägerin#Koblenz#Nutzung#Objekt#Urteil#Vermietung#VG Kolbenz#Widerspruchsverfahren
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Auffahrunfall im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Fahrstreifenwechsel
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.verkehrsunfallsiegen.de/auffahrunfall-im-raeumlichen-und-zeitlichen-zusammenhang-mit-fahrstreifenwechsel/
Auffahrunfall im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Fahrstreifenwechsel
AG Ravensburg – Az.: 5 C 1347/11 – Urteil vom 06.03.2012 1. Die Beklagte wird verurteilt unter Klageabweisung im Übrigen 739,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 18.04.2011 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 120,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit […] ...
weiterlesen: https://www.verkehrsunfallsiegen.de/auffahrunfall-im-raeumlichen-und-zeitlichen-zusammenhang-mit-fahrstreifenwechsel/
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BGH: Rückenwind nicht nur für Dieselkäufer Gewährleistungsklagen von Dieselkäufern wurden und werden reihenweise mit dem Argument zurückgewiesen, ein Sachmangel sei nicht schlüssig dargetan, die Behauptung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei eine solche „ins Blaue hinein“ und damit unbeachtlich. Konkret geht es meist um Fahrzeuge aus dem VW-Konzern inkl. Porsche mit Drei-Liter-Dieselmotoren (EA 896 und EA 897, also nicht EA 189) sowie um Mercedes-Pkw mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 oder OM 651. Letzterer ist Gegenstand des BGH-Beschlusses vom 28.1.20 (VIII ZR 57/19). Auslöser ist eine NZB gegen einen unveröffentlichten, gleichwohl breitenwirksamen 522er Beschluss des OLG Celle (7.2.19, 7 U 263/18). Das OLG hatte die Berufung eines Mercedes-Käufers gegen die erstinstanzliche Klageabweisung zurückgewiesen. In dem vorausgegangenen Beschluss (Stufe I nach § 522 Abs. 2 ZPO) ist der Kläger ausdrücklich auf die vermeintliche Unzulänglichkeit seines Sachvortrags hingewiesen worden (Behauptung ins Blaue, Ausforschungsbeweis). Dazu nicht Stellung genommen und damit keine Schritte unternommen zu haben, den drohenden Gehörsverstoß (Art. 103 Abs. 1 GG) zu verhindern, hat laut BGH zur Folge, dass der Kläger mit seiner an sich berechtigten Rüge im NZB-Verfahren ausgeschlossen ist (Grundsatz der Subsidiarität). Für Käufer-Anwälte, ist der Beschluss des BGH unter zwei Gesichtspunkten von erheblicher Bedeutung. Zum einen geht es um die Anforderungen an den Sachvortrag zum Vorhandensein und/oder zum Fortbestehen eines Sachmangels z. B. nach einem Software-Update. Noch ist es nicht zu spät, um aufklärungsunwillige Instanzgerichte unter Hinweis auf den BGH-Beschluss auf den rechten Weg zu führen. Nicht abschalten, sondern einschalten, und zwar einen Sachverständigen, heißt die Devise. In einem Mercedes-Fall befolgt wird sie z. B. vom OLG Hamm (BB vom 2.10.19, 17 U 191/18 ‒ E 250 CDI). http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2020-1-28&nr=104277&pos=15&anz=16&Blank=1.pdf https://www.instagram.com/p/B93ezHcKMtR/?igshid=1lbuwr7jawpof
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Keine Vorgaben, ein “Racheakt”(?) und ein gemeinsames Ziel?
(M)ein Protokoll der Stadtratssondersitzung vom 18.7.2019:
Was wird wohl heute der "öffentliche" und der "nicht öffentliche" Schwerpunkt sein - Schuldzuweisungen, Aufarbeitung oder Lösungssuche?
17:52 Uhr - also - einen "Run" auf die Zuschauerplätze gibt es nicht ... es sind zumeist die "Üblichen" ...
17:58 Uhr - die erste Reihe ist auch noch etwas dünn besetzt.
18:01 Uhr - jetzt sind es doch zu wenig Zuschauerplätze, aber nur in geringer Zahl ...
18:04 Uhr - es geht los
Ö1 Eröffnung der Sitzung
Frau John eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Herr Frey, Herr Prof. Gaßner und Herr Janik und Andere sind bzw. werden entschuldigt. Weitere Stadträte haben eine Verspätung vorher angekündigt.
Frau Falk (SPD): Sie fragt nach dem Antrag von gestern. Wird der noch behandelt?
Frau John: Wir sind darauf vorbereitet.
Ö2 Seeanbindung Starnberg; Mediationsverfahren - weiteres Vorgehen
Frau John berichtet über den aktuellen Sachstand. Was aus dem Mediationsverfahren veröffentlicht werden kann, ist noch nicht abschließend rechtlich geklärt. (Anm. d. Verf.: Ist dann diese Sitzung zu früh angesetzt?) Es werden Planungen und Kosten von Teilprojekten vorgestellt werden. Das weitere Vorgehen soll dann bei Bedarf auch nicht öffentlich beraten werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Er hat eine Verständnisfrage. Er fragt nach, ob das Mediationsverfahren wirklich beendet wurde. Das ist für ihn das Hauptanliegen.
Frau John: Letzten Mittwoch kam die Nachricht von der DB, dass die Bahn entschieden hat, das Mediationsverfahren zu beenden. Die IHK sollte dann das "Zeugnis" über die Mediation ausstellen. Damit ist dann das Verfahren durch die Bahn am 10.7.2019 beendet worden.
Herr Jägerhuber (CSU): Er würde gerne den Schriftverkehr und die Begründung der Bahn lesen oder hören. Dann könnte man weiter überlegen.
Frau John: Sie trägt aus dem Zeugnis der Mediation vor. (Anm. d. Verf.: Es enthält nur Formalismen und keine “Bewertungen” oder “Begründungen”.) Das Mediationsverfahren wurde am 10.7.2019 durch die Rechtsanwälte der Bahn beendet. Sie zeigt die Pressemeldung der Bahn als Begründung für die Beendigung durch die Bahn. (Anm. d. Verf.: Die Stadträte erwarten da aber ein Schreiben der Bahn an die Stadt, was es entweder nicht gibt oder nicht öffentlich gezeigt werden möchte ... es gibt doch ein Schreiben.) Die Begründung der Bahn ist, dass sie keine positive Prognose hinsichtlich einer Einigung sehen und deshalb die Mediation beenden.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie möchte den Fokus auch auf die Vorgehensweise legen. Wie geht es jetzt weiter? Es steht eine Klage im Raum. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Die Stadträte, die nicht im Mediationsverfahren waren, sollen erfahren, wie es zum Abbruch gekommen ist. Danach braucht die Stadt eine gute Strategie. Sie möchte heute über die Zukunft sprechen.
Frau John: Das ist ein Widerspruch. Berichten über das Mediationsverfahren (Vergangenheit) und über die Zukunft sprechen (Anm. d. Verf.: An einem Aufarbeiten für die nicht beteiligten Stadträte scheint sie nicht interessiert zu sein?) Das Ende kam überraschend, da weitere Termine vereinbart waren. Am 1.7. hätte auch ein weiterer Schritt vom Stadtrat bearbeitet werden können (Anm. d. Verf.: Es geht um die Tischvorlage um 23:xx Uhr zum Finanzierungskonzept.) Das Thema "Klage" behält auch die Stadt im Auge. Die Stadt hat auch selber Ansprüche. Ziel der Mediation war eine Lösung, die technisch machbar und finanziell tragbar ist. Die Planungen, die schon beauftragt wurden (Anm. d. Verf.: Welche?) können vorgestellt werden. Den finanziellen Beitrag der Stadt konnte ja nicht beschlossen werden. Die Stadt hat ja ein Finanzierungskonzept vorgelegt, was der Stadtrat vertagt hatte.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Sie erläutert noch einmal, warum das damals vertagt wurde (also die Tischvorlage um 23:45 Uhr).
Frau John: Es waren nur 1,5 Seiten. Die Stadt hat damals die Wachstumsrate bestimmt und die zu erwartenden Einnahmen vorgestellt. (Anm. d. Verf.: Sie liest aus den damaligen "nicht öffentlichen" Beschlussvorschlag(?) vor.) Investitionen müssten demnach aus Krediten finanziert werden (Anm. d. Verf.: Hatte die Stadt nicht 2014 ein Vermögen im zweistelligen Millionenbereich? Wo ist nur das Gesparte?) Sonderausgaben in maßgeblicher Höhe sind deshalb von der Stadt nur über Sondererlöse zu finanzieren. Zusätzliche Gewerbeeinnahmen können in ein paar Jahren kommen. Auch aus Verwertung von Grundstücken könnten Sondererlöse entstehen. Aktuell hat die Stadt aber kaum eigene bebaubare Grundstücke. Im Beschluss sollte vereinbart werden, dass mit dem Rechtsanwalt dann entsprechende Größen entwickelt werden sollten.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt, warum das Bahnthema nicht am 1.7.2019 gleich um 17:00 Uhr auf der Tagesordnung war. Da hätte der Schwerpunkt anders gesetzt werden können. Er verbittet sich eine Schuldzuweisung für diese Vertagung.
Frau John: Der "Herr der Tagesordnung sind Sie" - der Stadtrat hätte das auf eigenen Wunsch ändern können. Das wäre ja nicht das erste Mal gewesen. (Anm. d. Verf.: Das ist nur konsequent. Wenn ich ein Thema für nicht wichtig erachte, kommt es eben nach hinten auf die Tagesordnung.)
Frau Kammerl (DPF): Um 17:00 Uhr war nicht bekannt, was unter TOP N18 beraten werden soll und dass eine Frist einzuhalten wäre. Auch am 2.7.2019 hätte man die Bahn um eine Fristverlängerung beten können. Das ist nicht erfolgt. Die vorgestellten Zahlen sind kein Finanzierungskonzept. Die Bahn hat seit Februar darauf gerungen, dass die Stadt Starnberg sich um ein Finanzierungskonzept hätte kümmern soll.
Frau John: Die Bahn hat andere Vorstellungen von deren eigenen finanziellen Beitrag. Die möglichen Kosten hat die Stadt in ihrem Haushalt abzubilden. Nur dann kann eine Zusage gegenüber der Bahn gemacht werden.
(Anm. d. Verf.: Jetzt geht es Hin und Her, wer was Unwahres geschrieben oder in der Presse geschrieben oder gesagt hat.)
Herr Jägerhuber (CSU): Er beantragt, das wieder zum Thema zurückgekommen werden soll.
Antrag: Ende der 1. Rednerliste
angenommen.
Herr Beigel (CSU): Auf dem Beschlussvorschlag stand zwar "Finanzierungskonzept" darauf, aber ihm fehlten essentielle Dinge, wie Kosten, Fördermittel, Zeiträume. Ein "lockeres" Schreiben ist für ihn kein Finanzierungskonzept. Nachdem er alles aus der Zeitung erfährt, fragt er nach, ob es da keine Signale gab, dass die Bahn da keine Einigung sieht. Er hätte gerne Herrn Böck gefragt oder die Mediatoren. (Anm. d. Verf.: Die Mediatoren wurden wohl im Vorfeld vom Stadtrat angefragt, ob sie der Sitzung beiwohnen wollen bzw. über die Mediation berichten wollen.)
Frau John: Die Mediatoren haben eine Einladung zu heute abgelehnt, da die Mediation beendet ist. Dem Stadtrat wurde schon eine Kostenaufteilung vorgestellt, die teilweise heute auch gezeigt werden kann. Herr Dr. Böck kommt auf Wunsch des Stadtrats auch zu einer nächsten Sitzung. So etwas sollte dann nicht öffentlich besprochen werden.
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Welche Signale hatten wir und welche Signale haben wir jetzt. Am 2.7. oder 3.7. war die Besprechung der Ersten Bürgermeisterin mit der Rechtsaufsicht. Keiner weiß, was und ob die Bahn etwas bekommen hat oder ob sich entschuldigt wurde. Am 4.7. gab es ein Schreiben von der Bahn mit einem Entgegenkommen durch die Bahn. Am 5.7.2019 sind die Mediatoren wohl nervös geworden und haben versucht, ein Treffen zu vereinbaren. Ob das stattgefunden hat, weiß auch keiner. Am 8.7.2019 gab es eine recht klare E-Mail der Bahn, in der eine interne Abstimmung angekündigt wurde. Am 9.7. wurde dann abgestimmt und am 10.7.2019 gab es dann die Pressemitteilung der Deutschen Bahn. Er hat das alles als Mediationsteilnehmer erhalten. Am 12.7.2019 gab es einen letzten Versuch der Mediatoren, ein weiteres Treffen stattfinden zu lassen. Aber keiner weiß, was da gelaufen ist. Das sollte allen Stadträten mitgeteilt werden. Das Mediationsverfahren ist offiziell beendet. Da gibt es keine weitere Vorgehensweise. (Anm. d. Verf.: Und wieder zeigt sich, in welcher Rolle die Erste Bürgermeisterin den ihr per Bayerischer Gemeindeordnung übergeordneten Stadtrat sieht. Bestenfalls als “Berater”, aber nicht als “übergeordnet”.)
Frau John: Sie wiederholt. Das Zeugnis wurde doch allen vorgestellt (Anm. d. Verf.: In dem sie es ja gerade an die Wand geworfen wurde.)
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Es war vereinbart worden, dass alle Teilnehmer der Mediation über alles informiert werden. Das hat nicht stattgefunden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er war auch Mitglied. Ihn hat es nicht überrascht. Spätestens mit dem Schulterzucken der Bürgermeisterin auf die Frage nach der Finanzierung hätte er als Bahn den Rückzug angetreten. (Anm. d. Verf.: Eine professionelle Reaktion sollte meiner Meinung nach auf so eine Frage anders aussehen. Ist aber auch nur wieder konsequent. Wenn der Bahnvertrag als “rechtswidrig” eingeschätzt wird(?), ist es doch fast egal, was die Mediation bringt?) Beide Seiten haben bestätigt, dass der Vertrag so geändert wird, dass Fördergelder möglich sind. Die Position der Bürgermeisterin war von Anfang an, dass der Bahnvertrag rechtlich unwirksam ist. Mit so einer Grundeinstellung ist die Mediation eigentlich unsinnig. (Anm. d. Verf.: Aha - Vermutung bestätigt?)
Frau John: Sie möchte klarstellen. Es wurde sogar eine Priorisierung des Umbaus der Bahnanlagen im Stadtrat beschlossen.
Herr Prof. Picker (WPS): Er schließt sich Herrn Jägerhuber an. Die Bahn hat eine Klage angekündigt. Er beantragt, dass eine Klageabweisung beschlossen werden soll und Herrn Prof. Gaßner als Verfasser der Bahnverträge den Streit zu erklären (Anm. d. Verf.: Das ist das mit der Regressforderung. Ist das jetzt die “Rache” für die Streiterklärung gegenüber Frau John im Zuge der Honorarklage gegen Herrn Leisner?). Er beantragt auch eine namentliche Abstimmung. Er möchte wissen, wer rechtskonform abstimmt. Die Bahnverträge kosten 100 Mio. EUR und beinhalten "eine Gleisverlegung in die Stadt" (Anm. d. Verf.: Das ist schon ein recht mutige und schon etwas sinnfreie Interpretation einer Gleisverlegung um 20 Meter auf der aktuell freien Wiese.) Die Seepromenade wäre aufgelöst worden (Anm. d. Verf.: Das ist auch schon sehr polemisch und provoziert natürlich den Unmut diverser Stadträte - zu Recht.)
Herr Weinl übernimmt das Wort. Der ursprüngliche Vorschlag hat ja Problembereiche beim Undosa und beim Bahnhofsgebäude. Das war der ursprünglich von der Bahn gewünschten Durchfahrtsgeschwindigkeit von 80 km/h und dem Regionalzughalt am See geschuldet. Deshalb wurde schon im Stadtrat beschlossen, dass der Regionalzughalt nach Starnberg Nord verlagert wird. Damit fallen unterschiedliche Bahnsteighöhen am See weg. Auch eine Durchfahrtsgeschwindigkeit von 60 km/h und die sich daraus ergebenen Möglichkeiten wurden schon mit der Bahn diskutiert. Auch eine Verschiebung des Wendegleises nach Norden wurde beraten. Es wurde 8 Varianten entwickelt ... Frau John greift ein, damit nichts Geheimes erzählt wird.
Mit der (Anm. d. Verf.: in der Mediation?) gefundenen und bereits vorgestellten Lösung würde die Promenade bei den Fischerhütten sogar noch ein wenig breiter werden. Der Nachteil ist die immer noch schmale Promenade hinter dem Seespitz. Die gewonnenen Flächen würden auf der Seite dann zwischen Bahngleisen und der Stadt bleiben.
Bei einer zweiten Variante ist das Wendegleis nach Süden verlegt. Damit würden man auf beiden Seiten der Bahnsteige Flächen gewinnen - auch im nördlichen Bereich (hinter dem Seespitz) von mindestens 8 Metern. Die Kostenschätzung wurde für die erste Variante durchgeführt. Es wurde dabei auch die Baukostensteigerung berücksichtigt.
Frau John: Es wurden die 2016 vorgestellten Kosten entsprechend in die Zukunft hochgerechnet. Gebaut wird sicher erst in 10 Jahren. Im Jahr 2030 würden die Kosten dann 106,2 Mio. EUR betragen. Die Verlagerung des Regionalzughalts würde dann 6,9 Mio. EUR betragen. Der Rückbau von Mühlthal schlägt dann mit 0,7 Mio. EUR zu Buche. Herr Weinl trägt die einzelnen Punkte der Kostenaufstellung vor.
Frau John unterbricht, denn Herr Weinl hat die falsche Tabelle "geschwärzt". Hochgerechnet sind das dann jetzt 121,2 Mio. EUR. (Anm. d. Verf.: Allerdings auf 8 oder mehr Jahre verteilt?)
Frau Falk: Das ist doch keine Sitzungsvorlage.
Frau John: "Wir müssen uns aber damit auseinandersetzen." (Jetzt wird der richtige Zettel auf den guten alten Tageslichtprojektor gelegt und entsprechend abgedeckt.)
(Anm. d. Verf.: Also formal sauber ist das alles hier nicht - ein wenig zu salopp für meine Begriffe.)
Sie führt weiter fort. Die Entwicklung und der Umbau der Seepromenade würden 2030 dann 27,7 Mio. EUR kosten. Die Kosten für beide Trassenvarianten sind ähnlich. Bei Vertragsunterzeichnung müsste die Stadt das Geld verbindlich dann bereitstellen. Damit wären aufgerundet 150 Mio. EUR abzüglich möglicher Fördermittel zu finanzieren. Das ist jetzt verträglich unter den beiden Partnern aufzuteilen. Solche Vereinbarungen sind von der Rechtsaufsicht zu genehmigen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Vertrag hat beide Partner gebunden. Ohne den Vertrag hätte die Bahn die Lärmschutzwände und die 80 km/h durchaus schon längst umsetzen können. Der Vertrag hat die Stadt auch geschützt. Die Seeanbindung ist wichtiger als der Tunnel oder eine Umfahrung. Das Geld ist innerhalb 20 Jahren zu finanzieren. Die Haushalte Starnbergs bis dahin sind insgesamt 1.800 Mio. EUR hoch. Da sollte man doch 150 Mio. EUR abzweigen können.
Es gab deshalb in der Mediation auch eine Einigung, den Vertrag einzuhalten und trotzdem Fördermittel zu erhalten. Beide Partner sind von den Maximalforderungen abgerückt. Den Bahnhof zu modernisieren sollte doch alle interessieren. Ohne Vertrag kann die Bahn auf deren eigenen Grundstücken bauen, was sie möchte - also auch 80 km/h und Lärmschutzwände. Mit dem in der Mediation vereinbarten Tempo 60 km/h fallen die Lärmschutzwände weg.
Frau John: Auch die Bahn muss sich eine Baugenehmigung holen und sich einem Planfeststellungsverfahren unterziehen. Das von Herrn Dr. Sengl gezeichnete “Schreckgespenst hat mit dem echten Leben nichts zu tun.”
Herr Beigel (CSU): Mit den Zahlen nähern wir uns einem Finanzierungskonzept. Keiner will 2030 auf einmal 150 Mio. EUR. Es ist zu planen, wann ich was bauen möchte und erst dann kann man zur Rechtsaufsicht zur Prüfung gehen. Auch die Fördermittel sollten mit einbezogen werden, bevor der Stadtrat etwas entscheiden kann. Ihm fehlt der Herr Böck, der eine neutrale rechtliche Einschätzung abgegeben hätte können.
Frau John: Beim Vortrag des Kostenmodells war Herr Dr. Böck anwesend. Es ist darzustellen, wie das Geld bereitgestellt werden kann. (Anm. d. Verf.: Ja, wo ist das Gesparte geblieben? Waren das nicht einmal zweistellig? Das wäre ja ein Anfang gewesen, auf dem man in den nächsten 10-15 Jahren hätte aufbauen können. So beginnen wir jetzt bei 0.)
Herr Prof. Picker (WPS): Die Bahnverträge haben uns nicht geschützt. Sie dienen dazu, dass die Bahn mit 80 km/h durch die Stadt fahren soll. Wir wollen doch über das weitere Vorgehen diskutieren. Akzeptieren wir die Klageforderung oder nicht. Gerade werden Grundlagen eines außergerichtlichen Vergleichs diskutiert. (Anm. d. Verf.: Ist das nicht das Ziel einer Mediation? Eine außergerichtliche Einigung?)
Frau John: Das Hemmnis gegen eine Klage besteht aufgrund der Mediation noch sechs Monate.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Bahnvertrag wäre Ende letzten Jahres ausgelaufen. Im Mediationsverfahren sollte eine Lösung erarbeitet werden. Wir können es jetzt darauf ankommen lassen, was die Klage bringt. Das will der Stadtrat nicht. Wenn der Stadtrat signalisiert, einen Weg beschreiten zu wollen, ohne den Klageweg zu gehen, sollten doch alternative Wege möglich sein. Es wurde doch schon Variante 7 (also wohl die 1. oder die 2. Variante von vorhin?) beschlossen. Auch der Antrag der SPD wäre noch zu prüfen. Danach könnte doch ein Finanzierungskonzept aufgestellt werden. Die Stadt sollte signalisieren, ein neues Verfahren aufsetzen zu wollen, mit dem beide Partner weiter zusammenarbeiten können.
Frau John: Den Weg im Konsens etwas zu erreichen, hat sie schon begonnen. Alle notwendigen Veränderungen bauen auf ein Planfeststellungsverfahren auf. Auch wurden Rahmenbedingungen vom Stadtrat eindeutig festgelegt. Der Stadtrat hat ein Finanzierungsmodell beschlossen, welches der Bahn vorgestellt wurde. Wir sind heute kostentechnisch etwas schlauer. Es gibt keinen anderen Vertrag, wo die Bahn der Stadt vorschreibt, was gebaut werden soll und was die Stadt zu bezahlen hat. Die Verpflichtungen aus einem neuen Vertrag müssen leistbar sein. Der ursprüngliche Vertrag hatte ein Volumen von umgerechnet 22 Mio. EUR. Die waren nach dem ersten Baustein weg.
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Der Vertrag enthält vieles, was für die Stadt wichtig ist. Die Mediation hatte ein Ergebnis, in dem alle Beteiligten Vorteile und Nutzen gesehen haben. Der Bahn muss ein Finanzierungskonzept vorgestellt werden. Nach einer Gerichtsverhandlung stünden wir da, wo wir heute stehen. Auch ist der Stadtrat in diesen Prozess voll einzubinden. Die 31 Stadträte haben viele berufliche Erfahrungen, die gebündelt werden müssen. E-Mails von der Bahn sind an alle Stadträte zu schicken. Die Bahn möchte mit der Stadt zusammenarbeiten und ist bereit, auch "Kröten zu schlucken". Er hat einen Antrag, den er gerne zur Diskussion stellen möchte.
Herr Wiesböck (FDP): Der Stadt soll eingebunden werden. Und dann vertagen wir wieder. 30 Jahre haben wir am Bahnhof einen "Schweinestall". (Anm. d. Verf.: Warum nur ...) Warum passiert da nichts. Da muss man anfangen. Er kann den Abbruch der Mediation nicht ändern. Wenn wir Rückstellungen hätten, müsste man auch länger als 30 Jahre abschreiben können (Anm. d. Verf.: Wo war das Gesp... ach ich wiederhole mich nur.). Unterföhring hatte Geld auf der hohen Kante und alles wurde da schnell geändert.
Frau John: Natürlich ist so etwas fremd zu finanzieren. 150 Mio. EUR sind aber nicht zu finanzieren. Wir müssen darstellen, wie das finanziert werden soll. (Anm. d. Verf.: Ich habe ein deja-vue. Es gab das alles doch schon 2014. Das wurde dann aber vom damaligen Stadtrat mehrheitlich von BMS, WPS, FDP und BLS abgelehnt. Danach kam die Stadtverwaltung mit den "neuen" Kosten auf denen eine mögliche Klage sich beziehen wird.)
(Anm. d. Verf.: Jetzt verliere ich ein wenig den Faden. Es sind auf alle Fälle bei einigen Stadträten gewisse Wissenslücken, welche deren Statements während des Vortragens zum Stocken bringt.)
Frau Neubauer (B90/Grüne): Die Verträge laufen nicht einfach aus. Deshalb hat Frau v. Czettritz schon Ende 2015 gefordert hat. (Anm. d. Verf.: Daran kann ich mich noch sehr gut erinnern.) Sie fragt auch, wie es weiter gehen soll. Sie hätte gerne über ein Finanzierungskonzept vor dem 1.7.2019 beraten, was im Ansatz heute diskutiert wird. Für ein Angebot an die Bahn muss es ja eine Strategie geben, welche die Verwaltung sich hoffentlich überlegt hat. (Anm. d. Verf.: Bei dem Ziel, den “rechtswidrigen” Vertrag nicht erfüllen zu wollen, glaube ich das nicht.) Sie bedankt sich noch einmal an das Mediationsteam.
Frau John: Auch die Verwaltung hat sehr gut gearbeitet und der Stadtrat kann stolz auf die Verwaltung sein. (Anm. d. Verf.: Ich vermute, dass es die Stadträte auch sind, nur nicht auf alle in der Verwaltung ...)
Herr Pfister (BMS): Es kommt schon raus, dass wir Einiges vorhaben. Wir sollten zweigleisig fahren. Wir wissen nicht, ob die Bahn noch will. Das zweite Gleis sollte die Vorbereitung auf die Klageabweisung sein. Wer gibt schon einen Vertrag auf, wo er so bevorteilt wird. Der Bahnhof Nord war damals doppelt so teuer wie angesetzt. Der Vertrag hat viele Schwächen. Das Geben und Nehmen wird dabei außer Acht gesetzt. Die Rechnung von 1.800 Mio. EUR ist eine Milchmädchenrechnung. Die Stadt hat einen Sanierungsstau (Anm. d. Verf.: Immer noch? Wo doch das Vermögen schon ausgegeben wurde. Wenn der jetzt nicht weg ist, wird der immer da sein. Damit wäre er aber als Argument nicht verwendbar.). Wir müssen in die Zukunft schauen. Ganz so einfach wird es nicht.
Frau John: Herr Dr. Böck hat bereits eine Gesprächsbereitschaft gegenüber der Bahn signalisiert.
Frau Kammerl (DPF): Sie reicht einen Antrag mit sechs Punkten ein, der an die Wand geworfen wird. Zusammengefasst:
1. Feststellung, dass Mediation aufgrund zu geringer finanzieller Beteiligung der Stadt gescheitert ist
2. Bekennen zur Seeanbindung
3. Fortführung der Gespräche
4. Stadt soll sich mehr finanziell beteiligen
5. Gespräche mit Fördermittelgebern
6. Anwalt hat Stadträten Auskunft zu erteilen
Herr Pfister (BMS): Einem Antrag mit so viel Fehlern und weitereichenden Verpflichtungen kann er nicht zustimmen. Bei einem Beschluss muss das zur Rechtsaufsicht.
Es gibt eine Beratungspause.
Herr Mignoli (BLS): Er möchte über den Antrag erst am Donnerstag abstimmen und sich vorher noch rechtlich in einer nicht öffentlichen Sitzung beraten lassen. Anderenfalls bringt das die Stadt nicht weiter. Er möchte die Optionen von einem externen Rechtsanwalt geklärt wissen.
Frau John: Sie hat den Antrag von Herrn Prof. Picker und den 6 Punkte Antrag. Die sind jetzt auch abzustimmen. Sie beantragt, die beiden Dinge in die nicht öffentliche Sitzung zu vertagen. (Anm. d. Verf.: So habe ich das verstanden.)
Herr Beigel (CSU): Er hätte gerne eine Sondersitzung nach den Ferien, in der Herr Rechtsanwalt Böck den Stadtrat berät.
Frau John: Soviel Zeit ist nicht mehr.
Frau Ziebart (FDP): Der 6. Punkte-Antrag zielt darauf ab, den Bahnvertrag letztendlich irgendwie erfüllen zu wollen. Wenn wir an diesem Vertrag irgendwie festhalten, wird er eine hohe Baufinanzierung von der Stadt abverlangen. Sie hat damals schon davor gewarnt.
Herr Heidinger (BLS): Er hat auch noch einen Punkt. Er möchte gerne von der Verwaltung eine Übersicht, wie die Anteile am B2-Tunnel (z. B. Brandschutz) finanziert werden sollen. Dann hat er eine Grundlage für seine Entscheidung, was sich die Stadt noch leisten kann.
Herr Dr. Huber (WPS): Er möchte ein paar technische Sachverhalte in Erinnerung rufen. Sachverhalt ist der, dass bei einer Betriebsanlage, die Bestandsschutz hat und relevant verändert wird, der Bestandsschutz entfällt. Dann sind auch die Schallemissionen neu zu berechnen. Wenn der Bestandsschutz wegfällt, weiß er nicht, ob die Bahn nicht so laut sind, dass trotzdem Lärmschutzwände gebaut werden müssten.
Frau Kammerl (DPF): Wenn am 25.7.2019 die Besprechung mit Herrn Dr. Böck feststeht, stellt sie den Antrag bis dahin zurück.
Herr Weidner (SPD): Die SPD würde dann ihren Antrag auch bis dahin zurückstellen.
Herr Dr. Rieskamp (BLS): Die Mediatoren hatten ja nach einem Termin am 22.7.2019 angefragt? Findet der statt?
Frau John: Die Bahn weiß, dass am 22.7.2019 ein Gespräch mit der Bahn möglich wäre.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir wollen keinen Prozess. Dieses Signal sollten wir nicht auf den Herbst verschieben. Der Antrag soll ein Signal senden, dass die Stadt weiterhin bereit ist, mit der Bahn zu reden und sich zu vergleichen. (Anm. d. Verf.: Der “Kopf” (also Stadtrat) ja, aber auch der “Arm” (also Erste Bürgermeisterin)?)
Frau John: Sie geht davon aus, dass Herr Dr. Böck kommen kann.
Herr Jägerhuber (CSU): Er möchte einen Beschluss fassen, der aus dem Punkt 2 des 6 Punkte-Antrags besteht und einem Termin mit Herrn Böck in der nächsten Stadtratssitzung.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er regt sich auf, dass der Stadtrat immer etwas verschieben würde. Die nächste Tagesordnung enthält 30 Tagesordnungspunkte - da werden sicher wieder Punkte verschoben.
Frau John: Diese künstliche Aufregung versteht sie nicht.
Antrag: Prof. Picker
Namentliche Abstimmung
Klageabweisung beantragen
Herrn Prof. Gaßner den Streit verkünden
Frau Neubauer (B90/Grüne): Der Antrag ist rechtlich falsch. Sie kann da nicht darüber abstimmen (und verlässt mit einigen anderen Raum).
Antrag: Prof. Picker
Namentliche Abstimmung
Abgelehnt: 9:11
Klageabweisung beantragen
Abgelehnt: 9:11
Herrn Prof. Gaßner den Streit verkünden
Abgelehnt: 9:11
(Anm. d. Verf.: Das war jetzt aber knapp. Geplant oder Glück gehabt?)
Frau Falk (SPD): Die Abstimmung erfolgte ohne rechtliche Beratung und deshalb konnte sie die rechtlichen Folgen nicht absehen.
Herr Mignoli (BLS): Dto.
Herr Prof. Picker (WPS): Er gibt zu Protokoll, dass WPS, BMS, FDP und Bürgermeisterin für die Klageabweisung gestimmt haben.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Die den Raum verlassenden Stadträte haben aufgrund der fehlenden rechtlichen Beratung nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Antrag Herr Mignoli
Zurückstellung und mit Herrn Dr. Böck in der nächsten nicht öffentlichen Sitzung beraten
Angenommen: 25:1 (Herr Prof. Picker)
Antrag Kammerl
zurückgestellt
Herr Heidinger (BLS): Ist es möglich eine Aufstellung der Pflichtausgaben zu präsentieren?
Frau John: Genau sicher nicht, eine Prognose ggf. schon.
Herr Dr. Huber (WPS): Er fragt Frau Neubauer bzgl. der Klageabweisung.
Frau John: Sie unterbricht. Der Punkt ist abgeschlossen.
Ö3 NEU Antrag der SPD - Landesgartenschau in Starnberg
Herr Weidner erläutert den Antrag. Es wäre sinnvoll, die Seeanbindung mit einem städtischen Projekt zu verbinden. Es konnten sich nicht alle Stadträte mit dem Antrag befassen, so dass er einer Vertagung zustimmen würde. Es wird für 2027 oder 2029 die Landesgartenschau in Betracht gezogen. Die Stadt braucht mehr Mut. Das Ziel einer Landesgartenschau würde alle disziplinieren. Auf ein Gerichtsurteil zu warten, ist keine Option. Das Ziel der Bahn und der Stadt sollte sein, schnell voranzukommen.
Durch Landesgartenschauen können städtebauliche Defizite korrigiert werden. Die Finanzierung war ein Punkt in der Mediation. Für gestaltende Bereiche können dann Fördermittel beantragt werden. Bei der diesjährigen Landesgartenschau wurde bis zu 80% gefördert.
Das Ziel würde eine Belebung der Innenstadt und des Einzelhandels sein. Auch die Bahn würde profitieren. Der Fokus liegt auf einer städtebaulich architektonischen Landesgartenschau. Man könnte das mit einem Aufbruch für Starnberg verbinden. Das ist natürlich zu beraten.
Frau John: Es gab eine kurze Bearbeitung. Das Thema wurde in der Mediation schon beraten. Bis 2026 sind die Gartenschauen schon vergeben. Eine Bewerbung von Starnberg ist dann sinnvoll, wenn eine Seeanbindung auch umgesetzt wird. Vor dem Jahr 2034 wird das nach aktuellen Planungen nicht möglich sein.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Eine Beratung darüber ist sinnvoll. Auch die IBA (Internationale Bauausstellung) wäre eine Option. Müssen wir warten, bis die Bahnanlagen umgebaut sind? "Aufbruchsstimmung" ist ja auch ein Thema.
Frau John: Die 10 Jahre bis 2030 sind eigentlich fest. Vorher wird nichts umgesetzt.
Herr Dr. Huber (WPS): Er möchte den Vortrag etwas präzisieren. Wurden 80% der Aktivitäten gefördert oder die Aktivitäten zu 80%?
Frau Ziebart (FDP): Mit einer laufenden Großbaustelle kann man so etwas nicht machen. Es darf dann keine Großbaustellen in der Stadt vorhanden sein.
Herr Weidner (SPD): Er liest noch einmal vor. “Die Baukosten wurden bis zu 80% bezuschusst.” Er möchte den Punkt 2 abstimmen lassen.
Frau John: Das wird in der nächsten Sitzung noch einmal aufgenommen.
Herr Jägerhuber (CSU): Das wurde schon 2004 diskutiert. Herr Weinl sollte dass dann ausarbeiten. Sind die Unterlagen noch vorhanden?
N3 (nicht öffentlich)
Der Punkt fällt aus.
(M)ein Fazit:
Offensichtlich gab es heute zum TOP “Weiteres Vorgehen” keine Beschlussvorlage von der Stadtverwaltung. Bedeutet das, dass die Stadtverwaltung keine Idee hat oder dass sie das Projekt einfach nicht weiter verfolgen möchte (Das wäre dann wohl die Sicht der Ersten Bürgermeisterin). Und dann ist frau/man überrascht, wenn die ehrenamtlichen Stadträte keine juristisch geprüften Anträge als Vorschlag vorlegen. Macht es sich da die Stadtverwaltung nicht etwas zu einfach?
Auch wurde heute noch einmal deutlich, wie man mit überspitzten bzw. übertriebenen Formulierungen, die zwar deshalb nicht prinzipiell falsch sind, Ängste schüren kann und wohl auch bewusst schüren möchte. Man kann nur ahnen, wie das jetzt wohl noch im Wahlkampf werden wird. Machen wir uns auf Formulierungen gefasst, deren Wahrheitsgehalt nur mit sehr gutem Willen gesehen werden kann. Ich kann nur hoffen, dass möglichst viele Wählerinnen und Wähler erkennen, welche Aussagen gänzlich übertrieben und welche Aussagen einen Bezug zur Realität haben. Ich werde dabei auf meine Erfahrungen aus dem letzten Wahlkampf und aus den Stadtratssitzungen aufbauen, wem ich eher und wem ich weniger glauben werde.
Insgesamt habe ich heute den Eindruck mitgenommen, dass
die Mehrheit im Stadtrat auf der Basis des Bahnvertrags mit der Bahn eine für alle auch finanziell verträgliche Lösung finden möchte,
einige im Stadtrat den Bahnvertrag für irgendwie rechtswidrig halten und der deshalb ignoriert werden kann und
die Erste Bürgermeisterin irgendwie an der Seeanbindung nicht so richtig interessiert ist.
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Klage gegen Google abgewiesen
Klage gegen Google abgewiesen
Google WORLD NEWS Klage gegen Google abgewiesen Nachdem nun auch der US-Kongress den Datenschutz vorantreibt, kommt auf Google in 2019 noch einiges zu. Wie 2018 für Google lief, zeigt ein Jahresrückblick. Letzter Erfolg 2018: Klageabweisung im Bereich Biometrie.
…. mehr lesen: Internetworld (Quelle)
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Firmenübernahme Bauindustrie zur Urteilsverkündung des Landgerichts Hannover anlässlich der A1 Mobil /Forderungen nach ÖPP-Verzicht unsachlich /Bauhandwerk argumentiert einseitig an der Sache vorbei
Firmenübernahme Bauindustrie zur Urteilsverkündung des Landgerichts Hannover anlässlich der A1 Mobil /Forderungen nach ÖPP-Verzicht unsachlich /Bauhandwerk argumentiert einseitig an der Sache vorbei
Berlin (ots)– “Die Forderung des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) nach einem generellen Verzicht von ÖPP ist mit Blick auf das Pilotprojekt A1 unnötig und geht an der Sache vorbei.” Dies erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel. Hintergrund ist die heute durch das Landgericht Hannover verkündete Klageabweisung…
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Eine in Euro lautende Schuld ist nicht gleichartig mit einer auf einer ausländischen Währung lautenden Geldschuld. Damit scheidet eine Aufrechnung aus, § 387 BGB.
Gegen eine auf Euro lautende Forderung kann der Schuldner ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn er eine entsprechende Forderung in ausländischer Währung (Valutaschuld) gegen den Gläubiger hat.
Das Zurückbehaltungsrecht ist geltend zu machen. Ist die Forderung des Gläubigers unstreitig, beruft sich der Beklagte aber unwirksam auf eine Aufrechnung mit einer Valutaschuld und beantragt deshalb Klageabweisung, so handelt es sich um einen innerlich zusammengehörigen einheitlichen Lebenssachverhalt mit der Rechtsfolge, dass der Beklagte mit seiner unwirksamen Aufrechnungserklärung auch ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht hat (auch wenn er dies nicht erklärt). Es hat eine Zug-um-Zug-Verurteilung zu erfolgen.
BGH, Urteil vom 26.01.2022 - XII ZR 79/20 -
#zurückbehaltungsrecht#aufrechnung#gleichartigkeit#währungsschuld#valutaschuld#§ 327 BGB#unwirksame aufrechnung#zug-um-zug-verurteilung
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Fallschirmsprung Baugewerbe zu A 1 mobil: Verzicht auf ÖPP ist dringend geboten Tandemsprung
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Fallschirmsprung Baugewerbe zu A 1 mobil: Verzicht auf ÖPP ist dringend geboten
Berlin (ots) – Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, erklärte zu der heute verkündeten Klageabweisung des Landgerichts Hannover:
“Wir fordern seit langem, auf die großen Autobahn-ÖPP zu verzichten. Das Desaster um die A 1 bestätigt unsere Befürchtungen. Autobahn-ÖPP sind teuer, ineffektiv und schließen den leistungsfähigen heimischen Mittelstand aus, der seit Jahrzehnten zuverlässig unsere Straßen gebaut hat.”
Sowohl der Europäische Rechnungshof als auch der Bundesrechnungshof hatten vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass ÖPP-Projekt auf der Autobahn erheblich teurer sind als klassisch realisierte Bauvorhaben. Die ökonomische Schieflage der A 1 mobil zeigt erneut, dass der Bundesrechnungshof Recht hatte und dass seine finanziellen Befürchtungen noch viel zu niedrig waren.
Pakleppa: “Daher fordern wir weiterhin beim Erhalt und beim Ausbau unserer Autobahnen auf ÖPP-Projekte zu verzichten. Allein eine konventionelle Vergabe garantiert einen ausreichenden Wettbewerb und die Beteiligung des heimischen Mittelstandes. Ein solches Verfahren ist für den Steuerzahler deutlich günstiger.”
Pakleppa weiter: “Bund und Länder haben in den letzten Tagen die neue Infrastrukturgesellschaft gegründet, die das gesamte Autobahnnetz betreiben, Instand halten und ausbauen soll. Dies kann nicht gelingen, wenn durch einzelne ÖPP-Projekte Teile aus dem Netz gerissen und für 25-30 Jahre privatisiert werden. Spätestens mit dem Start der neuen Infrastrukturgesellschaft sollte der Irrweg der Autobahn-ÖPP beendet werden.”
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 eMail [email protected]
Fallschirmsprung Baugewerbe zu A 1 mobil: Verzicht auf ÖPP ist dringend geboten tandemsprung hildesheim
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im Auftrag unterschriebene Mietvertragskündigung wirksam?
im Auftrag unterschriebene Mietvertragskündigung wirksam? LG Wuppertal - Az.: 9 T 128/21 - Beschluss vom 04.08.2021 Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 20.05.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal, 90 C 208/20 (PKH) vom 19.04.2021 abgeändert: Der Beklagten wird für ihren Antrag auf Klageabweisung vom 25.02.21 für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus V bewilligt. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Gründe Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. I. Der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch auf Räumung und Herausgabe besteht jedenfalls derzeit weder aus § 546 BGB noch aus § 985 BGB oder § 812 I BGB. Denn die Kündigungen vom 11.08.2020 und 19.10.2020 entsprechen nicht der von § 568 I BGB geforderten Schriftform. Zwar kann sich ein Vermieter bei der Erklärung einer Kündigung vertreten lassen. [...] Weiterlesen auf: https://www.mietrechtsiegen.de/im-auftrag-unterschriebene-mietvertragskuendigung-wirksam/ Read the full article
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Reiserücktrittversicherung - unerwartet schwere Krankheit - Gastroenteritis
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.versicherungsrechtsiegen.de/reiseruecktrittversicherung-unerwartet-schwere-krankheit-gastroenteritis/
Reiserücktrittversicherung - unerwartet schwere Krankheit - Gastroenteritis
AG Winsen, Az.: 16 C 1333/15, Urteil vom 14.06.2016 1. Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 3.897,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz seit dem 22.04.2015 zu zahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in […] ...
weiterlesen: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/reiseruecktrittversicherung-unerwartet-schwere-krankheit-gastroenteritis/
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Deutschlands schlechteste Krankenkasse? mhplus Betriebskrankenkasse...
... sofern man nicht Winfried Baumgärtner heißt, immer gesund bleibt oder ein auf Gesundheitsfragen spezialisierter Fachanwalt ist (Ein Test- und Erfahrungsbericht)
Mein Name ist Walter Leonhardt. Ich gelte für viele als ein Genie, während eine Minderheit meint, ich sei verrückt. Einig sind sich beide Parteien nur darin, dass ich bei Bewertungen neutral bin.
Über die Struktur dieses Erfahrungsberichtes
Ich werde zuerst meine persönliche Erfahrung mit der mhplus beschreiben; danach werde ich berichten, was Fachquellen (Ärztezeitung, Südwestpresse, Mitarbeiteraussagen) sagen, und gebe zum Schluss so neutral wie ich kann, ein Fazit.
Über meine Person und meinen persönlichen Einzelfall.
Ich bin gelernter Kommunikationsberater, habe hierfür den steuerlichen Status der Freiberuflichkeit anerkannt, und führe Deutschlands unbekanntesten Blog “iq85”, weil ich konsequent auf Werbung und Selbstvermarktung verzichte. Ich wollte zuerst mein Handwerk beherrschen, bevor ich für etwas mit werben beginne. Altmodisch, ich weiß, aber wirklich gut zu werden, dauert nun mal seine Zeit.
Vor einem halben Jahr bin ich Opfer eines rassistisch motivierten Überfalls geworden. Ich lebe nämlich zusammen mit einer mongolischen Frau in Ostdeutschlands grün regierter Universitätsstadt Greifswald. Rassistisch motivierte Angriffe gibt es dort wenig – ich hatte einfach nur Pech, das will ich betonen.
Aber um tiefer ins Detail zu gehen: Im Juni 2017 wurde ich hinterrücks von einem rechtsradikalen Gewalttäter angegriffen, weshalb ich mich nicht wehren konnte und einen Kreuzbandriss erlitt. Die Sache erschien anfangs nicht schlimm, weil so eine Verletzung auch in der Sportwelt passiert.
Beruflich im Sinne von finanziell bin ich nur selten, dann aber sehr, erfolgreich; die meisten meiner Kunden sind Menschen in Not, die sich verzweifelt und ohne Mittel an mich wenden, beispielsweise Asylbewerber und Betroffene von Abmahnanwälten. Meine Krankenkassenbeiträge hielt ich daher immer gering, indem ich nebenher studiere. Da mein letzter finanzieller Großerfolg bereits Jahre zurückliegt, sollte ich im August eine gut dotierte Stelle im Ausland annehmen.
Meine Verletzung habe ich angezeigt, trotzdem aber ließ die mhplus Betriebskrankenkasse nichts von sich hören. Warum das so ist, hat nichts mit meiner Person zu tun. Deshalb erkläre ich das später im allgemeinen Teil.
Allerdings fand ich auch so auf eigenes Betreiben hin heraus, dass ich Anspruch auf Opferentschädigung durch das Landesgesundheitsamt und Krankengeld bei meiner Krankenkasse besitze. Bis man Opferentschädigung erhält, dauert es halt nur lang.
Am Tag vor meinem Geburtstag war ich beim Arzt, um mich wegen meiner Verletzung krankschreiben zu lassen. Es war meine erste Folgekrankschreibung, weil meine vorherige Krankmeldung am Tag zuvor auslief. Es war Hochsommer inmitten der Urlaubszeit, und das Wartezimmer war voll, die Ärztin sichtlich überlastet. Ich fragte, ob es besser wäre, wenn ich am Folgetag wiederkäme und erhielt hierfür dankbar eine Bestätigung, dass ich da gewesen und aufgrund der Situation fortgeschickt worden sei. An meinem Geburtstag war ich dann da.
Dass ich als wahrscheinlich einziger Patient im Raum das nicht durfte, wusste ich nicht, denn meine Krankenkasse hatte mich nicht vorab darüber informiert, welche (Rechte ich habe und welche) Pflichten ich einzuhalten hätte, damit ich Krankengeld erhalte. Stattdessen erfuhr ich das gut einen Monat später, als ich endlich Geld von der Krankenkasse sehen wollte. Zu dieser Zeit war ich frisch operiert und bettlägerig.
Zu diesem Zeitpunkt erfuhr ich von meiner Krankenkasse, bei der ich mehr als zehn Jahren so gut wie gar keine Leistungen in Anspruch nahm, dass man aufgrund meines selbstverschuldeten Fehltages den Anspruch ablehne, und gleichzeitig die Mitgliedschaft beendet wäre. Denn ich machte Stress, weil der Fehltag an sich durch Verletzung der gesetzlichen Informationspflicht von Seiten der Krankenkasse verschuldet war.
Während aber die mhplus Betriebskrankenkasse gegenüber mir und meinen Ärzten behauptete, dass sie aufgrund meiner beendeten Mitgliedschaft für keinerlei Kosten aufkommen würde, trat sie gegenüber dem Landesgesundheitsamt als meine Versicherung auf, um Opferentschädigung von Seiten des Staates einzufordern.
Inzwischen sind fast fünf Monate vergangen und meine Krankenkasse und ich stehen irgendwann in Zukunft gemeinsam vor Gericht. Erst heute habe ich vom Sozialgericht ein diesbezügliches Schreiben erhalten, dass die mhplus Betriebskrankenkasse Klageabweisung beantrage, weil ich aufgrund meines Fehltages am Tag vorm Geburtstag im Hochsommer keinen Anspruch besitze, während sie in ihrem Klageabweisungsantrag nicht darauf eingeht, warum der Fehltag entstanden ist und was überhaupt der Klagegegenstand ist:
Dass die mhplus ihre Informationspflicht verletzt hat.
Allgemeiner Teil bzw. die mhplus-Betriebskrankenkasse an sich
(Anmerkung: Die Quellen für alle Angaben finden sich am Ende dieses Artikels).
mhplus-Vorstand Winfried Baumgärtner erhält als Chef von 550.000 Versicherten 228.500 Euro. Dass Winfried Baumgärtner daher zu keiner größeren Krankenkasse wechselt, sondern sich seit beinahe achtzehn Jahren mit dem bescheidenen Stuhl bei der mhplus begnügt, ist verständlich, schließlich würde er für drei Millionen Versicherte mehr an Verantwortung viertausend Euro weniger verdienen, wie mir von “IKK classic”-Vorstand Gerd Ludwig bekannt ist. Auch bei der 880.000 Mitglieder umfassenden „BKK vor Ort“ könnte Winfried Baumgärtner nicht mehr als jetzt schon verdienen. Er gilt nämlich vom Preis-Leistungs-Verhältnis her als Deutschlands unumstrittener Spitzenverdiener im Krankenkassen-Business.
Und damit kommen wir zum großen Problem der mhplus: Sie gilt als Krankenkasse, die zum Erzielen solider Überschüsse an allen Ecken und Enden sparen muss, wie der Südwestpresse vom 26.07.2017 zu entnehmen ist.
Das Mitarbeiterniveau bei der mhplus gilt laut interner Angaben auf dem Arbeitgeberbewertungsportal KUNUNU als nicht so gut, wobei das Problem als von oben herab fremdverschuldet gilt: erstens werden trotz steigenden Aufwands keine neuen Stellen geschaffen. Ergebnis davon ist mehr Belastung. Zweitens wird man zwar regelmäßig dank internen Email-Verteiler mit Informationen über kaputte Fahrstühle in fünfhundert Kilometer entfernten Büros gefüttert, gleichzeitig werden einem aber wesentliche Informationen für den eigenen Arbeitsbereich öfters mal vorenthalten oder gehen zwischen kaputten Fahrstuhltüren verloren. (Insgesamt erhält die mhplus-betriebskrankenkasse von Seiten ihrer Arbeitnehmer auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 5 (sehr schlecht) die Note 3,27, wobei dieser Wert auch Topbewertungen von Seiten des Managements enthält. Rechnet man diese heraus, verändert sich der Wert.)
Zusätzlich verwendet die mhplus vor allem gegenüber ihren Sachbearbeitern rigoros den Rotstift, bietet allerdings als Alternativlösung die Weitergabe von Sparmaßnahmen an Versicherte an, was bedeutet, dass jede Leistung auf den Prüfstand gestellt und nach Möglichkeit abgelehnt wird, wobei wahrscheinlich nicht die Frage nach Rechtmäßigkeit, sondern die der Klagewahrscheinlichkeit ausschlaggebend ist. Für solche Fälle gilt gemeinhin die Faustregel, dass je höher die Hilfsbedürftigkeit, desto geringer die Klagewahrscheinlichkeit ist. Als Ausnahmen könnten theoretisch Sozialhilfeempfänger gelten, weil diesen von Seiten des Staats die Anwälte bezahlt wird. Allerdings werden praktisch betrachtet viele Sozialhilfeempfänger aufgrund ihrer Situation dauerhaft lethargisch und depressiv, sodass der Klagefaktor zu vernachlässigen ist.
In meinem Fall hat die mhplus Betriebskrankenkasse zehntausend Euro an Arztrechnungen und Operationskosten plus Krankengeld eingespart. Arzt- und Operationskosten darf ich jetzt aus eigener Tasche begleichen, und zum Ausgleich von fehlendem Krankengeld hat man mir den Gang zum Sozialamt empfohlen.
Da ich aufgrund des ganzen Krankenkassenstress inmitten meiner Operationsrehabilitation meine mit fünfundfünfzigtausend Euro Jahresgehalt dotierte Stelle im Ausland nachträglich noch vermasselte, beträgt mein zusätzlicher, wenn auch der mhplus Betriebskrankenkasse nicht direkt anrechenbare Folgeschaden zweiunddreißigtausend Euro, weil ich ab Januar 2018 erst mal für so viel weniger Geld als bessere Schreibkraft arbeiten werde. In Anbetracht der inzwischen überwundenen Depression aufgrund der mhplus (ich bin auch nur ein Mensch und gebe zu, dass ich unter dem Zustand der Unsicherheit stark gelitten habe), bin ich erst mal aber trotzdem zufrieden und verbuche das verlorene Geld als "Erfahrungswert". Was sollte ich auch sonst tun? Die mhplus auch noch darauf verklagen? Kein Richter gibt noch nicht verdientes Geld zurück.
Abschließendes Fazit und Bewertung
Kann ich daher die mhplus Betriebskrankenkasse guten Gewissens weiterempfehlen? Sofern man Winfried Baumgärtner heißt, immer gesund bleibt oder zumindest ein auf Gesundheitsfragen spezialisierter Fachanwalt ist, dann auf jeden Fall. Ansonsten sollte man für den Krankheits-Notfall ordentlich Geld zur Bezahlung von Lebensunterhalt und Operation weglegen oder alternativ einen großen Bogen um die mhplus machen. Und sofern man bereits dort Kunde ist, sollte man in aller Ruhe lieber heute als morgen über den Krankenkassenwechsel nachdenken.
Die von mir verwendeten Quellen
Gehalt Winfried Baumgärtner:
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/883487/kassen-gehaelter-vergleich-tk-chef-bleibt-spitzenverdiener.html
mhplus-Arbeitnehmer bewerten ihren Arbeitgeber:
https://www.kununu.com/de/mhplus-bkk
mhplus Sparpolitik:
http://www.swp.de/bietigheim/lokales/landkreis_ludwigsburg/_mhplus_-mit-solidem-ueberschuss-15487202.html
Sofern jemand die Krankenkasse wechseln möchte, hier dazu Informationen:
https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankenkasse-wechsel#
Sofern jemand Kontakt zur mhplus sucht:
https://www.mhplus-krankenkasse.de/privatkunden/e_mail_kontakt/
Sofern jemand eine Petition zur Beschwerde gegen mhplus-Geschäftspraktiken oder zu hoher Vorstandsgehälter bei kleinen Krankenkassen starten möchte:
https://www.change.org/
Sofern jemand meinen Krankenkassenschaden ausgeglichen sehen und hierfür eine öffentliche Geldsammlung starten möchte
https://www.gofundme.com/
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Text
Seeanbindung: Kooperation oder Konfrontation ...
In der Sondersitzung am 18.7.2019 konnten die Zuhörer schon heraushören, in welche Richtung die einzelnen Gruppierungen hinsichtlich einer Lösungsfindung nach Abbruch der Mediation tendieren.
Mein Eindruck in alphabetischer Reihenfolge:
B90/Grüne: Mit der Bahn weiter reden
BMS: Mit der Bahn weiter reden und Klageabweisung vorbereiten
BLS: Mit der Bahn weiter reden
CSU: Mit der Bahn weiter reden
DPF: Mit der Bahn weiter reden
FDP: Mit der Bahn weiter reden(?) (Das war nicht so richtig deutlich herauszuhören.)
SPD: Mit der Bahn weiter reden
UWG: Mit der Bahn weiter reden
WPS: Klageabweisung vorbereiten
Es wird recht deutlich, wer eine Lösung durch Kooperation und wer eine Lösung durch Konfrontation erreichen möchte.
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Link
Präsident Macron will Deregulierung des französischen Arbeitsrechts vorantreiben. Außerdem in der Presseschau: LG Braunschweig weist Klage gegen VW ab, NSU-Anklage sieht Andre É. als schuldig, Freshfields mischte bei Cum-Ex-Geschäften mit.
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w & f elektronik gmbh handel und service Baugewerbe zu A 1 mobil: Verzicht auf ÖPP ist dringend geboten
w & f elektronik gmbh handel und service Baugewerbe zu A 1 mobil: Verzicht auf ÖPP ist dringend geboten
Berlin (ots) – Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, erklärte zu der heute verkündeten Klageabweisung des Landgerichts Hannover:
“Wir fordern seit langem, auf die großen Autobahn-ÖPP zu verzichten. Das Desaster um die A 1 bestätigt unsere Befürchtungen. Autobahn-ÖPP sind teuer, ineffektiv und schließen den leistungsfähigen heimischen Mittelstand…
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