#Finanzierungsschwierigkeiten
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Auftragsmangel und Stornierungen im Wohnungsbau
„…Nach aktueller Einschätzung des ifo Instituts verdunkelt sich die Situation im Wohnungsbau weiter. Zunehmend mehr Unternehmen klagen über Auftragsmangel. Im November waren es 49,1% der Unternehmen, nach 48,7% im Oktober. Dies stellt bereits den achten Anstieg in Folge dar. Dabei spielen Auftragsstornierungen mit 21,5% eine fast unvermindert große Rolle wie im Vormonat mit 22,2%. „Den…
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#Auftragsmangel#Auftragsstornierung#Baukosten#Finanzierungsschwierigkeiten#Stornierung#Unternehmen#Wohnungsbau#Zinsniveau
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Africa Railways - Deutsch Südwest Afrika (German Southwest Africa) - DSWA "Die Südbahn" (Bahnstrecke Lüderitz–Seeheim) by Historical Railway Images Via Flickr: Orig. Foto eines Güterzugs der Lüderitz Eisenbahn (LE). O&K Tenderlok mit Sandschutzblechen vor dem Triebwerk. Hinter der Lok ein auf Flachwagen montierter Wassertank als Hilfstender Die Bahnstrecke Lüderitz–Seeheim – auch Südbahn genannt, ehemals Lüderitz-Eisenbahn nach Keetmanshoop – ist eine Eisenbahnstrecke der TransNamib in Namibia zwischen Lüderitz und Seeheim Im Gegensatz zu dem bestehenden 600-mm-Netz im nördlichen Deutsch-Südwestafrika fiel für die Strecke Lüderitz–Aus–(Keetmanshoop) die Wahl der Spurweite auf die des benachbarten Südafrika, nämlich die Kapspur von 1067 mm Mit Bau und Betrieb beauftragt war die Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft (DKEBBG). Der Bau begann Ende 1905 und bereits am 1. November 1906 wurde der Betrieb bis Aus aufgenommen. Die Baufirma erstellte das Planum, der Oberbau wurde vom Eisenbahnbataillon der Schutztruppe verlegt Der zweite Abschnitt von Aus nach Keetmanshoop wurde nach anfänglichen Finanzierungsschwierigkeiten in 15 Monaten dann in den Jahren 1906/1907 errichtet und 1908/1909 um die Zweigstrecke von Seeheim nach Kalkfontein Süd, dem heutigen Karasburg, ergänzt
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Coronavirus: Bund hilft Künstlern und Kreativen
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie gehen auch an Blizz nicht spurlos vorüber. Aufgrund der aktuellen Lage sind wir als Lokalmedium mit deutlichen Einschränkungen konfrontiert. Wir tun weiterhin unser Möglichstes, um Ihnen - unseren Leserinnen und Lesern - relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch gesamtgemeinschaftlich sehen wir als Medienunternehmen uns in der Pflicht, einen Teil zur Versorgung der Öffentlichkeit mit dem nötigen Wissen zu versorgen, das uns durch diese Ausnahmesituation hindurchhilft. Besonders für die Kultur- und Kreativwirtschaft hat die Corona-Pandemie verheerende Folgen. Viele kleine Kultureinrichtungen stehen am finanziellen Abgrund. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen. Welche Hilfen das sind, hier im Überblick: Maßnahmen der Bundesregierung Die Bundesregierung plant einen schnellen und einfachen Zugang zu sozialer und betrieblicher Sicherung. Die hierfür teilweise erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden in dieser Woche von Bundesregierung, Deutschem Bundestag und Bundesrat beschlossen. Der Zugang zur Grundsicherung wird erleichtert – schnell und unbürokratisch. Hinzu kommen betriebliche Absicherungen sowie zusätzliche Erleichterungen vor allem des Zivilrechts. Sozialschutz für Kleinunternehmer/Solo-Selbständige: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise greifen. Um diese Leistungen schnell und unbürokratisch zugänglich zu machen, werden die Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate deutlich erleichtert. Das vorhandene Vermögen muss, solange es nicht erheblich ist, nicht angetastet werden, die komplexe Vermögensprüfung entfällt. Der Verbleib in der Wohnung wird gesichert und der Kinderzuschlag für Familien, die neu in den Einkommensbereich der Leistung kommen, wird zeitlich befristet umgestaltet. Die Leistungen werden von den zuständigen Stellen schnell und unbürokratisch gewährt. > Nähere Informationen finden Sie hier. Ergänzend dazu erfolgt die Absicherung betrieblicher Bedarfe durch Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige: Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen: Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen. Damit wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen leisten. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Soforthilfen sollen noch in dieser Woche von Deutschem Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen so bald wie möglich. > Nähere Informationen finden Sie hier. Schließlich sorgt die Bundesregierung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für eine Absicherung Kultur- und Kreativschaffender. Hierzu zählen unter anderem Erleichterungen im Miet- und Insolvenzrecht, bei steuerrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen der Künstlersozialversicherung. Diese unterschiedlichen Instrumente sehen wie folgt aus: Liquiditätshilfen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen, indem sie die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtert. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Auch Unternehmen, Selbständige und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Unterstützung der KfW nutzen möchten, wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die die jeweiligen KfW-Kredite durchleiten. Darüber hinaus wird die KfW ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. > Nähere Informationen finden Sie hier. Künstlersozialversicherung: Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen unter anderem durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets, etc. Bei Versicherten, deren Einkommensprognose sich verändert hat, besteht die Möglichkeit, der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden den geänderten Verhältnissen angepasst. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können zudem individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Bei abgabepflichtige Unternehmen können die monatlichen Vorauszahlungen reduziert werden. Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können auch hier individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. > Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier. Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot: Selbständige und Freiberufler die aufgrund des Coronavirus einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Steuerliche Hilfsmaßnahmen: Bei unmittelbar vom Coronavirus betroffenen Unternehmen gewähren die Finanzbehörden bis Ende 2020 Stundungen von Steuerschulden. Auch können Steuervorauszahlungen angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet. > Nähere Informationen finden Sie hier. Insolvenzrecht: Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen ausgesetzt. Für Privatpersonen werden im Fall der Insolvenz bei der Restschuldbefreiung die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie entsprechend berücksichtigt. > Nähere Informationen finden Sie hier. Mietrecht: Für Mietverträge über Grundstücke oder Räume wird das Recht der Vermieter zur Kündigung eingeschränkt. Das bedeutet, dass beispielsweise dem Fotografen nicht das Atelier gekündigt werden kann, wenn er mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. > Nähere Informationen finden Sie hier. Darlehen: Für Darlehensverträge soll eine gesetzliche Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt werden. Die Regelungen sind zunächst bis zum 30. September 2020 befristet. > Nähere Informationen finden Sie hier. Kurzarbeitergeld: Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. Eine Beantragung ist zum Beispiel bereits dann möglich, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Agentur für Arbeit vollständig erstattet. Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich. Eine weitere angepasste Zugangsvoraussetzung ist der Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Die Maßnahme Kurzarbeitergeld greift nur bei Beschäftigten und nicht bei (Solo-) Selbstständigen. > Nähere Informationen finden Sie hier. Zusätzliche Maßnahmen der Kulturstaatsministerin Weitgehender Verzicht auf Rückforderungen: Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen wird die BKM im Einzelfall prüfen, ob auf die Rückforderung bereits verausgabter Fördermittel verzichtet werden kann. Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen: Die BKM wird bestehende Förderprogramme konsequent so schärfen, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern zugutekommen. Anerkennung von Medienunternehmen als kritische Infrastrukturen: Um die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, setzt sich die BKM innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Ländern mit Nachdruck dafür ein, Medienunternehmen einschließlich ihres Vertriebs als anerkannte kritische Infrastrukturen von zwingenden Betriebsschließungen auszunehmen. Die für den journalistischen Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen außerdem zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen gezählt werden, um ihnen zum Beispiel Notbetreuung für ihre Kinder zu ermöglichen. Zusätzliche Mittel als Nothilfe: Die BKM setzt sich über den bestehenden Haushalt hinaus dafür ein, zusätzliche Mittel für Kultur und Medien als Nothilfe zur Verfügung zu stellen, um die bereits entstandenen und noch entstehenden Belastungen zu mindern. Weitere Initiativen Angebote auf Länderebene: Zahlreiche Bundesländer haben spezifische Hilfsprogramme und -maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft beschlossen. Diese Programme können neben den Bundeshilfen in Anspruch genommen werden, solange keine Überkompensation erfolgt. > Eine Übersicht finden Sie hier. Verwertungsgesellschaften: Aus den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft wird ein gewisser Prozentteil für diese sozialen Zwecke beiseitegelegt und - zumeist auf Antrag - Hilfe in Notfällen gewährt. Aktuell können bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten Inhaber/innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. > Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier. Die GEMA wird finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle gewähren und dafür bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus entfallen für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung von Betrieben deren GEMA-Vergütungen. > Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier. Read the full article
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Sparkasse hilft Unternehmen in der Krise
Antragstellung für KfW-Programme voraussichtlich ab nächster Woche möglich Mosbach.** (pm) Die Sparkasse Neckartal-Odenwald steht bereit, Unternehmen und Selbständigen Hilfe anzubieten, die von der Corona-Krise betroffen sind. Das soll helfen, eine wirtschaftliche Talfahrt in der Region zu verhindern. Voraussichtlich ab Montag, 23. März 2020, sind Anträge aus der ersten Phase des Hilfspakets der Bundesregierung über die Sparkasse an die KfW möglich. Die Sparkasse will ihren Beitrag dazu leisten, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begrenzen und steht deshalb ihren Unternehmenskunden zur Seite.
Die KfW hat ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Darunter sind der KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen, der ERP-Gründerkredit-Universell sowie der KfW-Kredit für Wachstum für größere Unternehmen. Für alle Unternehmensgrößen führt die KfW voraussichtlich ab Mai ein neues KfW-Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz ein. Dieses soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Überdies wird die KfW für größere Unternehmen Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen anbieten. Auch für Selbständige und Freiberufler hat die Bundesregierung inzwischen ein Hilfsprogramm angekündigt. Hier geht es um Kundengruppen, bei denen vor allem Zuschüsse wirksam sind und mit Krediten nur im Ausnahmefall geholfen werden kann. Der Sparkasse Neckartal-Odenwald ist es wichtig, dass die Hilfen möglichst schnell und wirksam bei den wirklich Betroffenen ankommen. Dafür stehen die Firmenkundenberater der Sparkasse für Auskünfte und Beratungen gerne zur Verfügung. Read the full article
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Kryptowährungen: Der Bitcoin fällt und fällt – das bringt Start-ups in Schwierigkeiten In der Nacht zum Freitag erreichte die weltgrößte Kryptowährung den tiefsten Stand seit 18 Monaten. Das bringt Krypto-Start-ups in Finanzierungsschwierigkeiten. .... mehr lesen: Handelsblatt.com (Quelle)
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Auftragsstornierungen im Wohnungsbau auf einem neuen Höchststand
„…Die Stornierungswelle im Wohnungsbau reißt auch im Oktober nicht ab. Wie das ifo Institut mitteilt, meldeten 22,2% der Unternehmen gestrichene Projekte, im Vormonat waren es 21,4%. „Es wird immer schlimmer, mehr und mehr Projekte scheitern am gestiegenen Zinsniveau und den teuren Baupreisen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. Auch das Neugeschäft im Wohnungsbau schwächelt. Bereits…
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