#Aufstocken
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betweenheroesandvillains · 2 years ago
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schaue eine Doku über obdachlose Frauen und verliere den Glauben an den deutschen Sozialstaat. wie läuft der Freitag beim Rest so?
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frivole-kontakte · 3 months ago
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Amateurin Quinn in Kiel
Viele frivole Girls suchen für die frivolen Seiten des Lebens, das passende Gegenstück. Zoia Ukrostap gebürtig aus der Ukraine, alias Quinn aus Kiel, ist nur eine von vielen Amateurinnen in Deutschland die mit selbstgedrehten Videos und oder Bildergalerien ihr Einkommen aufstocken. Hier zu Quinn Fotoalbum
Klicke im Album auf eines der Bilder von Quinn und hinterlasse darunter dein Interesse für Quinn, oder einfach nur ein nettes Kompliment.
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draikaesehoch · 2 years ago
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Ganz viel Glück heut!!
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I’ll keep my fingers crossed for you! At least as much like for Kevin yesterday 🤞🏻😂♥️
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(also nach dem Spiel 😅)
Du bist echt zu süß 🥺🥰
Wird schon, wenn die nicht mit anderen Spielern aufstocken, sollte es klappen 🤞
Ich hoffe einfach, dass die nicht wieder zur HZ abbrechen wollen. Traurig, dass man sowas in der Verbandsliga abzieht kann, aber naja 🤷🏼‍♀️
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fondsinformation · 13 days ago
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Ein Wertguthaben (Zeitwertkonto) mit einer echten Abfindung aufstocken, klingt für manchen wie eine gute Idee. Doch Vorsicht: Falle! Kein höheres Wertguthaben durch Abfindung Wer eine echte Abfindung erhält, möchte diese vielleicht teilweise oder vollständig nutzen, um das eigene Wertguthaben aufzustocken. Das kann mehrfach vorteilhaft sein, und dafür können Sie mehrere Möglichkeiten nutzen. Bisher haben Sie dafür beispielsweise genutzt: - Teile des laufenden Arbeitsentgelts, - Mehrarbeitsvergütungen, - Einmalzahlungen (beispielsweise Weihnachtsgeld), - freiwillige zusätzliche Leistungen des "Arbeitgebers", - Vergütung für Überstunden, - oder nicht genutzte Urlaubstage. Das Wertguthaben können Sie später einsetzen, um eine längerfristige Freistellung von der Arbeit zu finanzieren. Zudem genießen Sie einen zusätzlichen Vorteil, weil in der Ansparphase des Wertguthabens zunächst keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Erst bei der Auszahlung des Wertguthabens werden Steuern und Sozialabgaben fällig. (Siehe auch § 3 Nr. 53 EStG.) Darüber hinaus besteht während der Freistellungsphase weiterhin ein Sozialversicherungsschutz. Einzahlungen in Zeitwertkonto sind Arbeitsentgelt Sozialversicherungsrechtlich gelten die Einzahlungen in Wertguthaben als Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 (1) Sozialgesetzbuch IV (SGB IV). Allerdings unterliegt während der Arbeitsphase nur das fällige, tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt der Sozialversicherungspflicht gem. § 23b (1) SGB IV  i. V. m. § 23 Abs. 1 SGB IV. In der Freistellungsphase fallen dann die Beiträge für das vereinbarungsgemäß als Arbeitsentgelt ausgezahlte Wertguthaben an. Das gilt auch, wenn unter bestimmten Bedingungen das Wertguthaben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen wird. Steuern auf den Teil des Arbeitsentgelts, das in Wertguthaben umgewandelt wird, werden gem. Einkommensteuergesetz (EStG) § 11 (1) erst fällig, wenn das Wertguthaben an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird, ihnen tatsächlich zufließt. Abfindung umwandeln in Wertguthaben Vorsicht geboten ist, wenn nun eine Abfindung teilweise oder vollständig in ein Wertguthaben eingezahlt wird. Echte Abfindungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei - gilt das auch bei Einzahlungen in Zeitwertkonten? Abfindungen sind gem. EStG § 24 (1) Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen. Sozialversicherungsrechtlich gehören alle aus einer Beschäftigung angesparten Arbeitsentgelte nach § 14 SGB IV zum Entgeltguthaben. Das Bundessozialgericht entschied bereits 1990, dass Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen. (BSG-Urteil vom 21.02.1990, AZ.:12 RK 20/88). Das Bundessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine Abfindung  als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten zeitlich nicht der früheren Beschäftigung zuzuordnen ist. In diesem Sinne entschied auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes nicht der Lohnsteuer unterliegt und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden kann, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2021,Az. 4 K 4206/18). Sofern dennoch mit der Abfindung das Wertguthaben aufgestockt, wurde, handele es "sich um einen gegenwärtigen Zufluss von Arbeitslohn, der durch den Abschluss einer Lohnverwendung zu Gunsten der DRV begründet wurde." Dem Urteil lag ein Streitfall zugrunde, in dem die Unternehmensleitung mit dem Betriebsrat aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen einen Interessenausgleich vereinbart hatte. Darin wurde ausscheidenden "Arbeitnehmern" eine "Freiwilligen-Abfindung" als Entschädigung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugesagt. Die Betroffenen hatten die Möglichkeit, die Abfindung in das für sie geführte Langzeitkonto einzubringen. Das dadurch aufgestockte Wertguthaben sollte nach Beschäftigungsende gem. § 7f SGB IV auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Auf die Einzahlungen in das Wertguthaben führte das Unternehmen keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur Gesamtsozialversicherung ab. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Der Bundesfinanzhof hat im Revisionsverfahren am 03. 05. 2023 der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg widersprochen und entschieden: Ob die streitigen Wertguthabenvereinbarungen unwirksam waren, oder nicht, sei unerheblich. Auf keinen Fall konnten die Arbeitnehmer über die Abfindungsbeträge verfügen, die dem Wertguthaben zugeflossen sind. Deshalb entfalle zu diesem Zeitpunkt die Lohnsteuerpflicht. Denn sie entstehe erst im Zeitpunkt der Auszahlung des Wertguthabens an die "Arbeitnehmer" gem § 3 Nr. 53 EStG. (BFH, Urteil vom 03. 05. 2023, IX R 25/21.) Weiterführende Informationen: Wertguthaben - Häufig gestellte Fragen | FAQ, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel?
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westsahara · 23 days ago
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Marokkanische Sahara: Die Elfenbeinküste bekunde ihre „gänzliche Unterstützung“ zu Gunsten von dem marokkanischen Autonomieplan
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Vereinte Nationen (New York)–Die Elfenbeinküste bekundete in New York ihre „gänzliche Unterstützung“ zu Gunsten von dem in 2007 vonseiten des Königreichs Marokko unterbreiteten Autonomieplan, welcher dem Regionalkonflikt rund um die marokkanische Sahara definitiv  ein Ende bereiten sollte.
„Die Elfenbeinküste möchte ihre gänzliche Unterstützung zu Gunsten von der vonseiten des Königreichs Marokko unterbreiteten  umfassenden Autonomieinitiative bekunden“, unterstrich der Vertreter der Elfenbeinküste vor dem 4. Ausschuss der UNO-Generalversammlung, feststellend, dass dieser marokkanische Vorschlag im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats sowie mit dem Völkerrecht stehe.
In diesem Zusammenhang begrüßte er „die Glaubwürdigkeit, die im Besonderen vermittels von der starken internationalen Unterstützung dem Autonomieplan gegenüber nachweislich geworden ist.“
„Dieser positive Ansatz räumt den Bewohnern in der marokkanischen Sahara wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Vorrechte ein“, sagte er, fortfahrend, dass die Population in der marokkanischen Sahara deren Vertreter frei und demokratisch auswählt. Einige dieser hiesig ausgewählten Amtsträger beteiligten sich an den Genfer Gesprächen am runden Tische sowie an den Arbeiten des C24, rief der Diplomat die Erinnerung daran wach.
Er bekundete außerdem die „gänzliche“ Unterstützung seines Landes zu Gunsten von dem UNO-Generalsekretär und zu Gunsten von dessen persönlichen Gesandten für die marokkanische Sahara, Herrn Staffan de Mistura, sowie zu Gunsten von deren Engagement zu Gunsten von einer dauerhaften und zu Gunsten von einer für beide Parteien annehmbaren Lösung auf politischem friedlichem Wege dieses Regionalkonflikts rund um die marokkanische Sahara.
Der ivorische Diplomat begrüßte überdies das felsenfeste  Engagement des Königreichs Marokko zu Gunsten von dem  Prozess auf politischem Wege, der unter der exklusiven Ägide des UNO-Generalsekretärs durchgeführt wird, hinzufügend, dass sein Land für eine Wiederaufnahme dieses UNO-Prozesses einstehe und „Herrn Staffan de Mistura somit in dessen Anstrengungen unter die Arme greife, die bereits im Dezember 2018 und im März 2019 in Genf zustande gekommenen Gespräche am runden Tische wieder aufnehmen zu haben“.
„Die Hoffnung, die vermöge dieser wichtigen Anstrengungen, woran sich alle Teilnehmer beteiligten, freigesetzt worden ist, hat das Verdienst, verfestigt werden zu haben“, sagte er, die Unterstützung seines Landes zu Gunsten von den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats zur Sprache bringend, worin das Zustandekommen  weiterer Gespräche am runden Tische im gleichen Format und mit den gleichen Beteiligten, im vorliegenden Falle mit dem Königreich Marokko, Algerien, Mauretanien und der Polisario, eingefordert wird.
Er forderte etliche Parteien dazu auf, im Geiste des Realismus und des Kompromisses mobilisiert bleiben zu haben, zwecks dessen eine definitive Lösung auf friedlichem Wege dieses Regionalkonflikts rund um die marokkanische Sahara erzielen zu dürfen.
Gleichzeitig würdigte der Vertreter der Elfenbeinküste die Dynamik der sozioökonomischen Entwicklung in den südlichen Provinzen des Königreichs Marokko, klar herausstellend, dass das in 2015 in die Wege geleitete neue Entwicklungsmodell die Vorrangstellung der marokkanischen Autonomieinitiative verfestige.
Er stellte fest, dass die erheblichen Investitionen, die in der marokkanischen Sahara-Region eingespritzt worden sind, sich positiv auf das Wohlergehen der Population auswirken und die Indizien der menschlichen Entwicklung aufstocken dürften.
Auf sozialer Ebene gab der Diplomat an, dass sein Land die substanziellen Maßnahmen des Königreichs Marokko zwecks der  Förderung der Menschenrechte in der marokkanischen Sahara-Region mit Genugtuung begrüße und in diesem Zusammenhang die Rolle der Regionalkommissionen des Nationalen Menschenrechtsrates in Dakhla und in Laâyoune sowie die uneingeschränkte Zusammenarbeit des Königreichs Marokko mit dem Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte und mit den Sonderverfahren des UNO-Menschenrechtsrates wertschätze.
„Diese lobenswerten Maßnahmen des Königreichs Marokko sind vonseiten des Sicherheitsrates zu Recht anerkannt worden“, sagte er.
In Bezug auf die Menschenrechtsverstöße in den Lagern Tinduf verwies der ivorische Diplomat darauf, dass diese Missbräuche „weiterhin Anlass zur Sorge“ für sein Land darstellen würden, das die Registrierung und die Volkszählung der sequestrierten Population  einfordere, wie vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und von den einschlägigen Bestimmungen des humanitären Völkerrechts sowie von den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats, mit inbegriffen von der Resolution Nr. 2703, empfohlen wird.
Er begrüßte zum Schluss das Engagement des Königreichs Marokko zu Gunsten von bestehenden Militärabkommen.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-social.com
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finom-de · 1 month ago
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Altersteilzeit: Vor- und Nachteile
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Die Altersteilzeit hat Vor- und Nachteile, sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen. Wenn Du dich für dieses Thema interessierst, beantwortet dieser Artikel alle wichtigen Fragen. So erfährst Du zum Beispiel genau, wann Altersteilzeit in Deutschland möglich ist und welche Modelle es hierfür gibt.
Einführung in die Altersteilzeit im Unternehmen
Bei der Altersteilzeit handelt es sich um einen gestaffelten Ruhestand. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit ab einem Alter von 55 Jahren zu halbieren. Diese Form der Teilzeitbeschäftigung wird durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt.
Altersteilzeit ist nur durch eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen möglich. Bestimmungen zur Altersteilzeit sind häufig in Tarifverträgen, im Arbeitsvertrag und in Betriebsvereinbarungen enthalten.
Tarifverträge über Altersteilzeit können unabhängig vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens abgeschlossen werden. Arbeitnehmer:innen in großen Unternehmen entscheiden sich häufiger für die Altersteilzeit als in kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Altersteilzeit wurde geschaffen, um Arbeitnehmern den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Sowohl ältere Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen sollten jedoch im Vorfeld die Vor- und Nachteile der Altersteilzeit abwägen.
Altersteilzeit-Modelle: Auswirkungen auf Dein Unternehmen
Es gibt zwei gängige Altersteilzeit-Arbeitsmodelle: Das gleichmäßiges Verteilungsmodell und das Blockmodell.
Gleichmäßiges Verteilungsmodell. Bei diesem Ansatz wird die Arbeitszeit der Beschäftigten über einen bestimmten Zeitraum hinweg kontinuierlich reduziert. So können sich die Beschäftigten allmählich an die veränderte Arbeitsbelastung gewöhnen. Häufig gibt es staatliche Anreize, um die finanziellen Einbußen, die durch Kurzarbeit entstehen, zumindest teilweise auszugleichen.
Blockmodell. Im Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten Phase, auch "Beschäftigungsphase" genannt, werden Arbeitnehmer:innen entsprechend ihrer ursprünglichen Arbeitszeit voll beschäftigt. In der zweiten Stufe, der sogenannten "Freistellungsphase", wird die Arbeitszeit drastisch reduziert oder sogar ganz abgeschafft. Dies bietet Flexibilität in der Organisation, z. B. durch eine schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit. Es kann aber auch eine Herausforderung für die Personalplanung darstellen, wenn viele Mitarbeiter im Urlaub sind.
Es gibt auch die Möglichkeit eines sogenannten individualisierten Altersteilzeitmodells. In diesem Fall wird die genaue Ausgestaltung der Altersteilzeit individuell zwischen älteren Mitarbeitenden und Arbeitgeber:innen vereinbart.
Auch kann eine Mischung aus den oben beschriebenen Modellen oder ein Modell mit völlig maßgeschneiderten Parametern angewendet werden, die den Interessen beider Parteien entsprechen. Dies kann im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dieses Modell erfordert jedoch sorgfältige Planung und Flexibilität bei der Arbeitsorganisation.
Voraussetzungen für die Altersteilzeit
Um für eine Altersteilzeit in Frage zu kommen, musst Du:
über 55 Jahre alt sein. Denke daran, dass bestimmte Bedingungen, beispielsweise die Dauer der Pflichtversicherung, ebenfalls eine Rolle spielen können.
in den letzten 5 Jahren vor der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig gearbeitet haben.
vor Beginn der Altersteilzeit eine freiwillige Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber abgeschlossen haben.
Auch für Arbeitgeber:innen gibt es bestimmte Voraussetzungen, die sie erfüllen müssen:
Dein normales Gehalt um mindestens 20 Prozent aufstocken
zusätzliche Rentenbeiträge in Höhe von 80 Prozent Deines Gehalts zahlen.
Diese Angaben können jedoch je nach Vereinbarung und Tarifvertrag variieren und Änderungen unterliegen.
Vor- und Nachteile der Altersteilzeit für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer:innen ist die Altersteilzeit eine Möglichkeit, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand schrittweise zu gestalten. Sie können weiterhin arbeiten und Gehalt beziehen, haben aber mehr Zeit für sich selbst, ihre Gesundheit und ihre Angehörigen.
Im Folgenden sind einige weitere wichtige Vorteile aufgeführt, die Arbeitnehmer:innen erwarten können, wenn sie Anspruch auf Altersteilzeit erheben:
Lohnerhöhung: Dein Einkommen wird zwar sinken, dafür wird der Stundenlohn höher sein. Du kannst damit rechnen, im gesamten Zeitraum bei 50 Prozent deiner gewöhnlichen Arbeitsbelastung etwa 80 Prozent Deines üblichen Einkommens zu verdienen.
Rentenzuschüsse. Die Altersteilzeit bietet bessere Rentenaussichten als der Vorruhestand. Dies führt zu geringeren Rentenverlusten durch höhere Rentenbeiträge und ermöglicht es Dir, mehr anteilige Rentenpunkte zu sammeln als bei einer normalen Teilzeitbeschäftigung.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Arbeitnehmer:innen, die sich für die Altersteilzeit entschieden haben, nennen die Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten als einen der wichtigsten Vorteile. Durch die Verringerung der Arbeitszeit können Arbeitnehmer mehr Zeit für ihre Familie, Hobbys oder andere persönliche Interessen aufwenden. 
Gesundheitliche Vorteile: Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann helfen, Stress abzubauen und ein Burnout zu verhindern. Das heißt, dass die Altersteilzeit sich auch positiv auf Deine Gesundheit und Dein Wohlbefinden auswirken kann. Mehr freie Zeit gibt Mitarbeitern in Altersteilzeit auch die Möglichkeit, vorbeugende Maßnahmen für ihre Gesundheit zu ergreifen, zum Beispiel, indem sie sich Zeit für Sport, Spaziergänge und Entspannung nehmen.   
Beibehaltung des Urlaubsanspruchs. Dies ist ein wichtiger Punkt, denn viele Arbeitnehmer befürchten, dass sie keinen Anspruch auf Urlaub haben, weil sie nur halbtags arbeiten. Dies ist jedoch nicht der Fall. 
Bevor Du dich für eine Teilpensionierung entscheidest, solltest Du Dich jedoch auch mit den Nachteilen vertraut machen:
Geringere Einnahmen. Deine Einnahmen werden um mindestens 20 Prozent reduziert.
Möglicher Verlust von Sonderleistungen. Zu den Sonderleistungen können ein Firmenwagen, ein Firmenhandy usw. gehören.
Beispiel für eine Altersteilzeit
Angenommen, Du bist 57 Jahre alt und arbeitest derzeit in Vollzeit, möchtest aber in den nächsten Jahren schrittweise weniger arbeiten. Du kannst nun mit Deinem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung abschließen. Wenn Du dich für ein Altersteilzeitmodell entscheidest, arbeitest Du in den folgenden Jahren 50 Prozent Deiner Arbeitszeit und erhältst dabei mindestens 70 Prozent Deines üblichen Gehalts. 
Vor- und Nachteile der Altersteilzeit für Arbeitgeber
Von der Altersteilzeit profitieren nicht nur Arbeitnehmer:innen, sondern auch Arbeitgeber:innen. Hier sind die wichtigsten Vorteile:
Personalplanung. Die Altersteilzeit bietet Arbeitgebern:innen die Möglichkeit, ihre Belegschaft langfristig zu planen. Durch die Verringerung der Arbeitszeit älterer Arbeitnehmer:innen können Arbeitgeber rechtzeitig jüngere Mitarbeiter einstellen und langfristige Nachfolgepläne entwickeln. Darüber hinaus können erfahrene Mitarbeiter in der Altersteilzeit ihr Wissen schrittweise an jüngere Kollegen weitergeben, was einen geordneten Wissenstransfer ermöglicht und den Generationswechsel erleichtert
Motivation der Arbeitnehmer:innen. Die Möglichkeit der Altersteilzeit ist eine attraktive Maßnahme zur Mitarbeitermotivation. Für junge Arbeitnehmer:innen kann sie ein Anreiz sein, länger im Unternehmen zu bleiben.
Positives öffentliches Image. Unternehmen, die Altersteilzeit anbieten, positionieren sich als sozial verantwortliche Arbeitgeber, was ihre Attraktivität für potenzielle neue Mitarbeiter erhöht und ihr Unternehmensimage verbessert.
Finanzielle Aspekte. Bietet ein Unternehmen seinen Mitarbeitern die Möglichkeit der Altersteilzeit, erhält es dadurch die Möglichkeit, bestimmte staatliche Unterstützungsprogramme in Anspruch zu nehmen. Unternehmen können auch mit bestimmten finanziellen Vorteilen rechnen. 
Unter den Nachteilen sind vor allem die folgenden zu nennen:
Finanzieller Mehraufwand. Der Aufstockungsbetrag muss von Arbeitgeber:innen aus eigener Tasche bezahlt werden. Allerdings wird für den Aufstockungsbetrag keine Lohnsteuer berechnet.
Mögliche Schwierigkeiten. Die Einführung der Altersteilzeit kann für die Personalplanung zwar vorteilhaft sein, aber auch einen Nachteil darstellen, insbesondere wenn viele Arbeitnehmer gleichzeitig in Altersteilzeit gehen. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und kann zu kurzfristigen Engpässen führen, wenn nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Altersteilzeit als nahtloser Übergang
Die Altersteilzeit ist ein flexibles Instrument, das den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtern soll. Wie wir gesehen haben, hat dieses Instrument sowohl für  Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen viele Vorteile. Allerdings gibt es auch einige Nachteile. Wie kann man herausfinden, ob es sich lohnt, die Altersteilzeit zu nutzen und welches Modell man wählen sollte? Und wann ist die Altersteilzeit besser als ein Aufhebungsvertrag?
Tatsächlich gibt es hierauf keine genaue Antwort. Es handelt sich um eine Frage, die individuell betrachtet werden muss. Man muss die verschiedenen Faktoren berücksichtigen, die die Entscheidung beeinflussen können, insbesondere folgende:
Alter des Mitarbeiters
Dauer der Betriebszugehörigkeit
Gesundheitszustand
In jedem Fall solltest Du daran denken, dass der Arbeitgeber das Recht hat, seinen Arbeitnehmern nur unter bestimmten Bedingungen eine Altersteilzeit anzubieten:
Der Arbeitnehmer:innen muss mindestens 55 Jahre alt sein.
Die Tätigkeit unterliegt der Versicherungspflicht.
Der/Die Arbeitnehmer:in hat in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt in den Ruhestand mindestens 1.080 Kalendertage (etwa drei Jahre) gearbeitet.
Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen sollten darauf achten, alle Aspekte zu berücksichtigen und alle Bedingungen auszuhandeln. Das Unternehmen darf auch weitere Bedingungen stellen, z. B. in Bezug auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder eine bestimmte Ausgestaltung des Arbeitszeitmodells. Es lohnt sich also, Dich im Vorfeld über die individuellen Regelungen in Deinem Unternehmen zu informieren.
Betrachtet man die Situation aus der Sicht des Arbeitgebers, so muss bedacht werden, dass einer der entscheidenden Faktoren für den Erfolg des Unternehmens die Personalplanung ist. Wenn ältere Arbeitnehmer:innen in Altersteilzeit gehen, sollten Arbeitgeber:innen sicherstellen, dass sie über genügend qualifiziertes Personal verfügen, um den künftigen Bedarf zu decken.
Gleichzeitig kann dies jüngeren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, sich weiterzuentwickeln und Verantwortung zu übernehmen. Die Altersteilzeit bietet eine gute Möglichkeit, den Übergang von erfahrenen Mitarbeitern zu jungen Talenten zu gestalten. Arbeitgeber:innen müssen aber auch andere Faktoren berücksichtigen, wie z.B. die Lohnbuchhaltung.
Fazit
Die Altersteilzeit hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vor- und Nachteile. Auf der einen Seite ermöglicht sie eine schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit und fördert den Wissenstransfer, auf der anderen Seite kann sie zu höheren Kosten und Herausforderungen in der Personalplanung führen. Insgesamt bietet die Altersteilzeit jedoch eine flexible Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand reibungslos zu gestalten.
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gutachter · 1 month ago
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Mit Holztreppen eins draufsetzen
„…Holztreppen bieten sich wegen ihres relativ geringen Gewichts für das Aufstocken von Gebäuden besonders an. Das kann im Hinblick auf die Statik von entscheidendem Vorteil sein.  Wird ein Dach vollwertig ausgebaut oder das Haus um eine Etage erhöht, gelten für Treppen aber bauliche Anforderungen, die strenger sind als Wohnungsstandards. Darauf weist Thomas Köcher, Geschäftsführer der���
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world-of-news · 2 months ago
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korrektheiten · 3 months ago
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Warum hat Japan Angst vor China?
Anderwelt-online: »Vor wenigen Tagen hat Japan bekanntgegeben, es wolle sein Militär aufstocken und noch enger mit dem US-Militär verknüpfen. Zur Begründung wurde angegeben, man wolle sich besser gegen einen Angriff Chinas wappnen. Aber ist diese Angst berechtigt? Weiter lesen    http://dlvr.it/TCGv5t «
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goldinvest · 4 months ago
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Die Zentralbanken setzen in großem Stil auf Gold. In den letzten Jahren haben diese Finanzinstitute ihre Goldkäufe drastisch erhöht, was Fragen nach den Beweggründen für diesen strategischen Wechsel aufwirft.
Im Folgenden gehen wir auf die Gründe ein, warum die Zentralbanken auf Gold setzen und ihre Reserven aufstocken.
Suche nach Stabilität in unsicheren Zeiten: Geopolitische Spannungen: Eine von internationalen Konflikten geprägte Welt drängt die Zentralbanken zu sicheren Anlagen wie Gold, die in Zeiten wirtschaftlicher und politischer Turbulenzen ein Gefühl der Sicherheit vermitteln.
Diversifizierung jenseits des Dollars: Diversifizierung der Reserven: Die Zentralbanken diversifizieren ihre Reserven strategisch, um die Abhängigkeit von einer einzigen Währung wie dem US-Dollar zu verringern. Gold bietet eine einzigartige Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen.
Absicherung gegen den Biss der Inflation: Inflationärer Druck: Steigende Inflation untergräbt den Wert von Fiat-Währungen. Gold mit seiner historisch belegten Wertbeständigkeit dient als Absicherung gegen diese Erosion.
Langfristige Widerstandsfähigkeit aufbauen: Langfristige Stabilität: Die physische Beschaffenheit von Gold und seine historische Stabilität machen es zu einem verlässlichen Vermögenswert, der den Zentralbanken bei wirtschaftlichen Abschwüngen Vertrauen in seinen Wert gibt.
Wie sich das auswirken könnte:
Goldpreise: Die gestiegene Nachfrage der Zentralbanken könnte den Goldpreis auf dem Weltmarkt beeinflussen.
Das globale Finanzsystem: Der Anstieg der Goldbestände der Zentralbanken könnte erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Finanzlandschaft haben.
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lokaleblickecom · 6 months ago
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fondsinformation · 13 days ago
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Ein Wertguthaben (Zeitwertkonto) mit einer echten Abfindung aufstocken, klingt für manchen wie eine gute Idee. Doch Vorsicht: Falle! Kein höheres Wertguthaben durch Abfindung Wer eine echte Abfindung erhält, möchte diese vielleicht teilweise oder vollständig nutzen, um das eigene Wertguthaben aufzustocken. Das kann mehrfach vorteilhaft sein, und dafür können Sie mehrere Möglichkeiten nutzen. Bisher haben Sie dafür beispielsweise genutzt: - Teile des laufenden Arbeitsentgelts, - Mehrarbeitsvergütungen, - Einmalzahlungen (beispielsweise Weihnachtsgeld), - freiwillige zusätzliche Leistungen des "Arbeitgebers", - Vergütung für Überstunden, - oder nicht genutzte Urlaubstage. Das Wertguthaben können Sie später einsetzen, um eine längerfristige Freistellung von der Arbeit zu finanzieren. Zudem genießen Sie einen zusätzlichen Vorteil, weil in der Ansparphase des Wertguthabens zunächst keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Erst bei der Auszahlung des Wertguthabens werden Steuern und Sozialabgaben fällig. (Siehe auch § 3 Nr. 53 EStG.) Darüber hinaus besteht während der Freistellungsphase weiterhin ein Sozialversicherungsschutz. Einzahlungen in Zeitwertkonto sind Arbeitsentgelt Sozialversicherungsrechtlich gelten die Einzahlungen in Wertguthaben als Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 (1) Sozialgesetzbuch IV (SGB IV). Allerdings unterliegt während der Arbeitsphase nur das fällige, tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt der Sozialversicherungspflicht gem. § 23b (1) SGB IV  i. V. m. § 23 Abs. 1 SGB IV. In der Freistellungsphase fallen dann die Beiträge für das vereinbarungsgemäß als Arbeitsentgelt ausgezahlte Wertguthaben an. Das gilt auch, wenn unter bestimmten Bedingungen das Wertguthaben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen wird. Steuern auf den Teil des Arbeitsentgelts, das in Wertguthaben umgewandelt wird, werden gem. Einkommensteuergesetz (EStG) § 11 (1) erst fällig, wenn das Wertguthaben an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird, ihnen tatsächlich zufließt. Abfindung umwandeln in Wertguthaben Vorsicht geboten ist, wenn nun eine Abfindung teilweise oder vollständig in ein Wertguthaben eingezahlt wird. Echte Abfindungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei - gilt das auch bei Einzahlungen in Zeitwertkonten? Abfindungen sind gem. EStG § 24 (1) Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen. Sozialversicherungsrechtlich gehören alle aus einer Beschäftigung angesparten Arbeitsentgelte nach § 14 SGB IV zum Entgeltguthaben. Das Bundessozialgericht entschied bereits 1990, dass Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen. (BSG-Urteil vom 21.02.1990, AZ.:12 RK 20/88). Das Bundessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine Abfindung  als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten zeitlich nicht der früheren Beschäftigung zuzuordnen ist. In diesem Sinne entschied auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes nicht der Lohnsteuer unterliegt und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden kann, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2021,Az. 4 K 4206/18). Sofern dennoch mit der Abfindung das Wertguthaben aufgestockt, wurde, handele es "sich um einen gegenwärtigen Zufluss von Arbeitslohn, der durch den Abschluss einer Lohnverwendung zu Gunsten der DRV begründet wurde." Dem Urteil lag ein Streitfall zugrunde, in dem die Unternehmensleitung mit dem Betriebsrat aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen einen Interessenausgleich vereinbart hatte. Darin wurde ausscheidenden "Arbeitnehmern" eine "Freiwilligen-Abfindung" als Entschädigung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugesagt. Die Betroffenen hatten die Möglichkeit, die Abfindung in das für sie geführte Langzeitkonto einzubringen. Das dadurch aufgestockte Wertguthaben sollte nach Beschäftigungsende gem. § 7f SGB IV auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Auf die Einzahlungen in das Wertguthaben führte das Unternehmen keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur Gesamtsozialversicherung ab. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Der Bundesfinanzhof hat im Revisionsverfahren am 03. 05. 2023 der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg widersprochen und entschieden: Ob die streitigen Wertguthabenvereinbarungen unwirksam waren, oder nicht, sei unerheblich. Auf keinen Fall konnten die Arbeitnehmer über die Abfindungsbeträge verfügen, die dem Wertguthaben zugeflossen sind. Deshalb entfalle zu diesem Zeitpunkt die Lohnsteuerpflicht. Denn sie entstehe erst im Zeitpunkt der Auszahlung des Wertguthabens an die "Arbeitnehmer" gem § 3 Nr. 53 EStG. (BFH, Urteil vom 03. 05. 2023, IX R 25/21.) Weiterführende Informationen: Wertguthaben - Häufig gestellte Fragen | FAQ, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel?
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westsahara · 2 months ago
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Die OIC fordert Respekt zu Gunsten von der territorialen Integrität und zu Gunsten von der Nichteinmischung in die inneren Belange von Staaten ein (Erklärung von Yaounde)
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Yaounde–Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (die OIC) forderte am Freitag, dem 30. August 2024 die Notwendigkeit ein, anhaltende bzw. neuentstehende Streitigkeiten und Konflikte vermittels von Verhandlungen, vermittels von Vermittlung, vermittels von Schlichtung und vermittels von anderen friedensstiftenden Mitteln beilegen zu haben.
Einer abschließenden Erklärung am Ende der 50. Tagung des Außenministerrats der OIC in Yaoundé zufolge stellte die Organisation die Notwendigkeit klar heraus, sich zu Gunsten von den friedensstiftenden Mitteln zur Konfliktlösung einsetzen zu haben, indem politische, diplomatische und rechtliche Mechanismen umgesetzt werden müssten, die auf den allgemein anerkannten Grundsätzen und auf den Normen des Völkerrechts beruhen.
In diesem Zusammenhang bekundete der Außenministerrat seine Besorgnis im Hinblick auf die anhaltenden bewehrten Konflikte in der Welt, die Notwendigkeit unterstreichend, Feindseligkeiten ein Ende bereiten, dem Verlust von Menschenleben ausweichen, die humanitäre Hilfe aufstocken und der Diplomatie Priorität einräumen zu haben.
Die Außenminister bekundeten überdies deren uneingeschränkte Unterstützung zu Gunsten von den Grundsätzen und zu Gunsten von den Zielen der Charta der Vereinten Nationen, im vorliegenden Falle zu Gunsten von dem Gewaltverzicht, zu Gunsten von der Gleichheit in der Souveränität, zu Gunsten von dem Respekt zu Gunsten von der territorialen Integrität, zu Gunsten von der Nichteinmischung in die inneren Belange und zu Gunsten von der friedensstiftenden  Beilegung von Streitigkeiten.
In Bezug auf die palästinensische Frage bekundete die OIC ihre Solidarität dem palästinensischen Volk gegenüber, das seit mehr als 10 Monaten eine dramatische humanitäre Situation erleide, nachdem die israelische Aggression mehr als 40.000 Palästinensern das Leben gekostet hat.
In diesem Zusammenhang forderte die OIC die Staaten der Welt dazu auf, dringende Maßnahmen ergreifen zu haben, zwecks dessen dem vonseiten der israelischen Besatzung am palästinensischen Volk im Gazastreifen verübten Völkermord ein Ende bereiten und die vonseiten des Internationalen Gerichtshofs angeordneten vorläufigen Maßnahmen umsetzen zu haben.
Die Beteiligten an dieser zweitägigen Tagung, die unter dem Motto „Entwicklung der innerparteilichen Transport-und-Kommunikationsinfrastrukturen der OIC: Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Armut und von Unsicherheit“ stand, nahmen  im Besonderen die jüngsten Entwicklungen der Palästinafrage, des  Nahost-Friedensprozesses und der sich entwickelnden Situation in der Sahelzone unter die Lupe.
Diese Begegnung stellte zum Schluss eine Gelegenheit dar, politische, wirtschaftliche und soziale Fragen sowie Fragen im Zusammenhang mit der Abrüstung und mit der Zusammenarbeit zwischen der OIC und den anderen internationalen und regionalen Organisationen sowie den Gruppierungen erörtern zu dürfen.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-social.com
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energiewende-tipps · 6 months ago
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Anker stellt Solarbank 2 E1600 Pro System vor
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Anfang 2023 begannt der Boom von Speichersystemen für Balkonkraftwerke. Zendure machte mit dem SolarFlow den Anfang und viele folgten. Die Systeme sind alle technisch recht ähnlich auch von den Leistungsdaten her und zeichnen sich dadurch aus, dass sie alle bezahlbar sind. Mittlerweile kommen immer mehr Hersteller dazu, es wird fast unübersichtlich. Die bekannten Hersteller stellen bereits die nächsten Generationen Ihrer Speicherlösungen vor. War die erste Generation in der Grundausstattung mit Speicherleistungen von 1000 bis 1500 Wattstunden ausgestattet, sind wir jetzt jenseits der 2000 Wattstunden im jeweiligen Basismodul angekommen. Beispielsweise das neueste System AIO 2400 von Zendure. Aber nicht nur das, auch auf der Eingangsseite werden die Balkonkraftwerkspeicher deutlich leistungsfähiger und können mit immer mehr Solarleistung gefüttert werden. In der Regel mindestens 2000 Watt, was für vier Module a 500 WattPeak oder sogar mehr taugt. Dazu statten die Hersteller die Systeme mittlerweile mir vier statt zwei MPPT-Trackern aus. Auch Anker plant Mitte Mai seine neue Solarbank 2 E1600 Pro vorzustellen. Diese Solarbank schauen wir uns hier mal an. Abonniere den Newsletter. Solarbank 2 E1600 Pro: Nur 1600 Wattstunden aber 2400 Watt auf der Eingangsseite Die neue Anker Solarbank E1600 Pro enttäuscht zunächst, denn die Bezeichnung "E1600 Pro" zeigt, dass Sie die gleiche Speicherkapazität hat, wie die aktuelle Solarbank E1600. Beide Systeme bieten 1600 Wattstunden Speicherkapazität. Einen deutlichen Unterschied aber gibt es auf der Eingangsseite. Wo die alte Solarbank über zwei verbaute MPPT-Tracker nur maximal 800 Watt an Modulleistung aufnehmen konnte, ist die neue E1600 Pro mit vier MPPT-Trackern ausgestattet, an die eine Gesamtmodulleistung von 2400 Watt angeschlossen werden können. Das sorgt dafür, dass der Akku im Balkonkraftwerkspeicher viel schneller vollgeladen ist, wenn diese Eingangsleistung auch ausgenutzt wird. Speicher auf bis zu 9,6 Kilowattstunden aufstocken Wie viele andere Anbieter am Markt auch, hält Anker Zusatzspeichermodule bereit, mit denen die Speicherkapazität deutlich aufgestockt werden kann. Hier sind dann bis zu 9600 Wattstunden, also 9,6 Kilowattstunden realisierbar. Natürlich darf man sich fragen, ob ein Speicher mit knapp 10 Kilowattstunden an einem Balkonkraftwerk-Konzept noch Sinn ergibt oder man solche Kapazitäten nicht über eine große PV-Anlage bedienen sollte. Immerhin ist dieses System vollständig Laientauglich, denn es kann wie alle anderen Balkonkraftwerk-Speicher-Kombinationen ohne Fachhandwerker aufgestellt und zusammengestöpselt werden. Das Basismodul der Solarbank 2 E1600 Pro kann mit weiteren Akku-Blöcken aufgerüstet werden und zwar auf maximal 9,6 Kilowattstunden. (Foto: Anker) Mikrowechselrichter an Bord und bis zu 1000 Watt Wechselstrom Ausgansleistung Ein weiterer Unterschied der Solarbank 2 E1600 Pro ist, dass sie einen Mikrowechselrichter an Bord hat. Der Käufer muss also keinen separaten Wechselrichter mehr anschließen, um Strom aus dem Speicher in 230 Volt Wechselstrom umzuwandeln und dann in seinen Haushalt einzuspeisen. Die Kiste hat also eine Steckdose, in die ein Schukostecker gesteckt wird. Durch den eingebauten Mikrowechselrichter kann der Wechselstrom direkt über diese Steckdose ausgespeist werden. (Foto: Anker) Könnte man die Solarbank damit auch als Inselanlage betreiben? Nein, denn der Mikrowechselrichter braucht wie auch jeder externe Mikrowechselrichter ein vorhandenes 230-Volt-Netz, um zu funktionieren. Ohne eine vorhandene Spannung und einen Netzwiderstand springt der eingebaute Mikrowechselrichter nicht an beziehungsweise schaltet ab, sobald das Stromnetz ausfällt. Stichwort NA-Schutz, der für diesen verbauten Mikrtowechselrichter ja genau so gilt, wie für alle externen Mikrowechselrichter von Balkonkraftwerken. Und Anker schreibt auf der Promotion-Webseite nichts von "Notstromtauglich". Und der Elektriker ist für das System von Anker doch nötig Bei einer Sache wirst Du dennoch einen Elektriker brauchen! Anker liefert die Solarbank 2 E1600 Pro mit einem smarten Messzähler aus (siehe Bild). Der erfasst den Stromverbrauch im Haus in Echtzeit und übermittelt diesen per Funk an die Elektronik der Solarbank. Dieser steuert dann die Stromabgabe ins Hausnetz genau auf diesen Bedarf aus. Anker verspricht eine Reaktionzeit von unter drei Sekunden und eine auf 10 Watt genau Regelung der Einspeiseleistung. Dieser Messzähler gehört zum Lieferumfang und muss vom Elektriker angeschlossen werden. (Foto: Anker) Mit anderen Worten, es fließen nur so viele Watt ins Haus, wie gerade verbraucht werden. Dieser Zähler ist aber für die Montage auf einer Hutschiene im Stromverteilerkasten ausgelegt und kann daher nicht vom Laien durch einfaches "Anstöpseln" eingebaut und in Betrieb genommen werden. Das mag ein bisschen finanzieller Zusatzaufwand sein, der sich aber in einer "bedarfs-dynamischen" Leistungsabgabe in Echtzeit auszahlt. Schwierig wird es höchstens, wenn der Nutzer Mieter ist und nicht so ohne Weiteres etwas in den Stromverteilerkasten einbauen lassen darf. Rätselraten um den Preis Was kostet die Anker die Solarbank 2 E1600 Pro? Darum macht Anker aktuell noch ein Rätsel, denn auf der Promotion-Webseite steht an der entsprechenden Stelle "??99 Euro". Die alte Solarbank ist bei Amazon derzeit für 799 Euro zu bekommen. Sollte Anker den Preis "aggressiv" gestalten, könnte dieser für das neue System dreistellig bleiben und bei 999 Euro liegen. Aber ich spekuliere mal auf einen Preis von 1299 Euro, womit man Zendures brandneues System AIO 2400 ins Visier nehmen würde. Wie bei diesen Produkten üblich, gibt es eine „Markt-Start-Aktion“. Wenn Du Dich für den speziellen Newsletter auf der Webseite anmeldest, bekommst Du als „Frühbucher" 22 Prozent Rabatt beim Kauf des Systems. Zudem bekommst Du einen 50 Euro-Gutschein für Zubehör und ein kleines 30-Watt-Minisolarpanel dazu. Anker will die Solarbank 2 E1600 Pro ab dem 22. Mai ausliefern. Lesen Sie den ganzen Artikel
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gutachter · 1 month ago
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Maßgeschneiderte Dachaufstockung: Flachdach sanieren mit Dachaufstockung
„…Eine Flachdachsanierung kombiniert mit einer Dachaufstockung schafft mehr Wohnraum. Holzbauweise ermöglicht schnelle und leichte Umsetzung.  Dachaufstockungen schaffen zusätzlichen Wohnraum. Warum nicht eine anstehende Flachdachsanierung mit einer Dachaufstockung kombinieren? BAUEN & WOHNEN ist nach Hamburg gefahren. Hier hat sich eine Familie ihr Haus modern aufstocken lassen. Dadurch…
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trend-report · 7 months ago
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LISA – Schwingungen der Raumzeit aufspüren
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Pressemitteilung: Das Observatorium LISA soll nach der Inbetriebnahme im All ab Ende 2035 niederfrequente Gravitationswellen aus dem Weltraum nachweisen und die Natur ihrer Quellen mit großer Genauigkeit bestimmen. Gravitationswellen als Schwingungen der Raumzeit werden durch schnelle zeitliche Änderungen in der räumlichen Verteilung sehr großer Massen wie zum Beispiel bei der Verschmelzung zweier stellarer oder auch super-massiver Schwarzer Löcher hervorgerufen. Die winzigen Amplituden einer Gravitationswelle lassen sich nur durch eine höchst empfindliche Laserinterferometrie nachweisen. Bei LISA wird dieses Laserinterferometer durch drei baugleiche Sonden aufgespannt, die ein nahezu gleichseitiges Dreieck mit rund 2,5 Millionen Kilometer Seitenlänge bilden. Damit wird LISA das bei weitem größte je von Menschen gebaute Observatorium sein. - Am 25. Januar 2024 wurden die Missionen LISA (Laser Interferometer Space Antenna) und EnVision im Wissenschaftsprogramm der Europäischen Weltraumorganisation ESA zur Umsetzung freigegeben. - Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ist finanziell maßgeblich an LISA, an EnVision mit einem substanziellen Zuschuss beteiligt. - Das DLR-Institut für Optische Sensorsysteme hat eine Multispektralkamera für EnVision entwickelt und gebaut. Die wissenschaftliche Leitung der Spektrometer-Suite liegt beim DLR-Institut für Planetenforschung. - Schwerpunkte: Raumfahrt, Erforschung des Weltraums Am 25. Januar 2024 haben die große Flaggschiffmission LISA (Laser Interferometer Space Antenna) und die M-Klasse-Mission EnVision im Wissenschaftsprogramm der Europäischen Weltraumorganisation ESA eine weitere, wichtige Hürde genommen. Das LISA-Observatorium zum Aufspüren von sogenannten Gravitationswellen wurde nun zusammen mit der EnVision-Mission zur Erkundung der Venus durch das Science Programme Committee (SPC) der ESA in einer „Mission Adoption“ formal in die Umsetzungsphase überführt. Damit können nun das detaillierte Design, der Bau und später die umfangreichen Tests von Sonden, Nutzlast und Bodeninfrastruktur in vollem Umfang begonnen werden. Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ist der größte Beitragszahler im Wissenschaftsprogramm der ESA und dadurch finanziell maßgeblich an der LISA-Mission und in Teilen an EnVision beteiligt. Dadurch werden wichtige Teile dieser beiden europäischen Raumfahrtgroßprojekte in Deutschland umgesetzt. Bei EnVision ist das DLR in Berlin maßgeblich an einem Hauptinstrument beteiligt. Die Leitung und Koordination der gesamten sogenannten VenSpec Suite liegt beim DLR-Institut für Planetenforschung. Das DLR-Institut für Optische Sensorsysteme hat die Multispektralkamera zur Suche nach aktiven Vulkanen und zur Kartierung der Mineralogie entwickelt und gebaut. LISA – Schwingungen der Raumzeit aufspüren Bereits 2017 wurde LISA als eine der drei großen Flaggschiff-Missionen im Wissenschaftsprogramm der ESA ausgewählt. Seitdem haben intensive Arbeiten zum technischen Konzept und dessen Umsetzung stattgefunden. Auch die bereits seit den 1990er Jahren laufende wissenschaftliche Vorbereitung einschließlich der äußerst komplexen Datenverarbeitung und -analyse wurde seitdem in einem weltweiten Konsortium von mehr als 1500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern intensiv fortgesetzt. Die ESA, wie auch die beteiligten nationalen Institutionen aus verschiedenen europäischen Ländern sowie der NASA in den USA und deren industrielle Auftragnehmer werden nun ihre jeweiligen Teams deutlich aufstocken, um die noch notwendigen, umfangreichen Entwicklungsarbeiten bis zum geplanten Start der Mission Mitte 2035 anzugehen. LISA soll nach der Inbetriebnahme im All ab Ende 2035 niederfrequente Gravitationswellen aus dem Weltraum nachweisen und die Natur ihrer Quellen mit großer Genauigkeit bestimmen. Gravitationswellen als Schwingungen der Raumzeit werden durch schnelle zeitliche Änderungen in der räumlichen Verteilung sehr großer Massen wie zum Beispiel bei der Verschmelzung zweier stellarer oder auch supermassiver Schwarzer Löcher hervorgerufen. Die winzigen Amplituden einer Gravitationswelle lassen sich nur durch eine höchst empfindliche Laserinterferometrie nachweisen. Bei LISA wird dieses Laserinterferometer durch drei baugleiche Sonden aufgespannt, die ein nahezu gleichseitiges Dreieck mit rund 2,5 Millionen Kilometer Seitenlänge bilden. Damit wird LISA das bei weitem größte je von Menschen gebaute Observatorium sein. LISA – größtes Observatorium wird mit maßgeblichem deutschen Anteil entwickelt und gebaut LISA wird im Wissenschaftsprogramm der ESA unter Beteiligung der NASA und mit Beistellungen zur Nutzlast aus mehr als zehn europäischen Ländern unter anderem in Deutschland entwickelt und gebaut. Der industrielle Hauptauftragnehmer der ESA für die Gesamtmission wird im Januar 2025 aus einem deutschen beziehungsweise einem deutsch-italienischen Industriekonsortium ausgewählt: Airbus in Friedrichshafen und OHB in Bremen und Oberpfaffenhofen zusammen mit Thales-Alenia in Italien. Ein wissenschaftliches Konsortium ist maßgeblich an der Entwicklung von LISA beteiligt und baut zudem die Datenverarbeitung und -archivierung der Mission auf. Dabei kommt dem deutschen Beitrag zur Mission eine entscheidende und missionskritische Bedeutung zu. Dieser umfangreiche Beitrag zu LISA besteht wesentlich aus der führenden Rolle des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik / Albert-Einstein-Institut (AEI) in Hannover bei der Entwicklung des interfero-metrischen Nachweissystems (IDS – Interferometric Detection System), dessen Komponenten von verschiedenen Partnern in Europa bereitgestellt werden. Das vom AEI entwickelte Herzstück des IDS ist neben dem optischen System, das vom Partner aus Großbritannien geliefert werden soll, das zentrale Phasenmeter der Mission. Dabei besteht eine enge Kooperation mit der Dänischen Technischen Universität (DTU) in Kopenhagen. Außerdem wird das Institut in Hannover in Zusammenarbeit mit niederländischen Partnern einen kritischen Mechanismus für die Nutzlast liefern. Das AEI unterstützt zudem die Mission und die ESA bei vielen Fragestellungen zum Systemdesign, wobei deren umfangreiche Erfahrungen aus der Entwicklung und dem Betrieb des Technologiedemonstrators LISA Pathfinder einfließen. Mit dieser Vorläufer-mission wurden von 2015 bis 2017 die entscheidenden Messprinzipien für LISA sehr erfolgreich im All erprobt. Zusammen mit der deutschen Raumfahrtindustrie hat das Albert-Einstein-Institut auch bei dieser Mission eine führende Rolle gespielt. Die gesamte Beteiligung des AEI an LISA, das auch die wissenschaftliche Leitung (Principal Investigator) der Gravitationswellenmission stellt, wird maßgeblich durch Zuwendungen der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt. EnVision – eine vielfältige Mission zu unserem Nachbarplaneten Venus EnVision wurde im Juni 2021 als fünfte M-Mission im sogenannten Cosmic Vision Programm der ESA ausgewählt und wurde nun ebenfalls zur Umsetzung freigegeben. Im Laufe des Jahres 2024 wird sie dazu einen industriellen Auftragnehmer in Europa auswählen, so dass die Arbeiten zur Fertigstellung des Designs und zum Bau des Raumfahrzeugs bald beginnen können. EnVision soll im Jahr 2031 mit einer Ariane-6-Rakete starten. Die Mission wird die Venus von ihrem inneren Kern bis zur äußeren Atmosphäre untersuchen und wichtige neue Erkenntnisse über die Entwicklung, die geologische Aktivität und das Klima des Planeten liefern. Dadurch soll EnVision die vielen, seit langem offenen Fragen zur Venus beantworten, insbesondere, wie und wann der Zwilling der Erde so unwirtlich geworden ist. Das DLR in Berlin wird dabei helfen, diese Fragen zu beantworten, denn sowohl das DLR-Institut für Planetenforschung als auch das DLR-Institut für Optische Sensorsysteme sind dabei maßgeblich an einem der vier großen Instrumente der Mission beteiligt. EnVision – DLR kartiert die Mineralogie und sucht aktive Vulkane Auch wenn die Atmosphäre der Venus mit ihren für das sichtbare Licht undurchdringlichen Schwefelsäurewolken keinen direkten Blick auf die Oberfläche des Planeten gestattet, so gibt es dennoch indirekte Möglichkeiten, sich ein „Bild“ von ihr machen zu können. Das geschieht zum einen mit Radar, das wie auch bei Flugzeugen auf der Erde die Wolken durchdringt, und zum anderen in bestimmten Wellenlängen vor allem des nahen Infrarots, sogenannten „atmosphärischen Fenstern“. Doch bei der Venus kann man die Oberfläche nicht verstehen ohne auch die Atmosphäre zu verstehen. Für EnVision wird hierzu eine Spektrometer-Suite entwickelt, welche aus drei Teilinstrumenten besteht. Sie trägt den Namen VenSpec und hat die Komponenten VenSpec-U zur Untersuchung der Hochatmosphäre, VenSpec-H für Messungen in der bodennahen Atmosphäre und dem vom DLR entwickelten VenSpec-M zur Messung der Wärmeabstrahlung und spektralen Eigenschaften der Oberfläche. Die Leitung und Koordination der gesamten VenSpec Suite liegt beim DLR-Institut für Planetenforschung. Durch die Kombination aller drei Kanäle können tiefere Einblicke in die enge „Kopplung“ zwischen der Oberfläche und der Atmosphäre der Venus gewonnen werden. So würde zum Beispiel VenSpec-M einen aktiven Vulkanausbruch durch die Detektion der heißen Lava erkennen, während VenSpec-H gleichzeitig messen würde, wie viel Wasserdampf der Vulkan in die Atmosphäre entlässt und VenSpec-U würde die Verteilung von Schwefeldioxid aus dem Vulkanausbruch in der oberen Atmosphäre erfassen. Mit VenSpec-M kann nicht nur die thermische Signatur eines heißen, aktiven Vulkans gemessen werden. Das Instrument wird auch erstmals die mineralogische Zusammensetzung der Oberfläche global kartieren. VenSpec-M wird unter der Leitung des DLR-Instituts für Optische Sensorsysteme entwickelt und gebaut, die wissenschaftliche Leitung des Experiments auf EnVision liegt beim DLR-Institut für Planetenforschung. Beide Institute sind am DLR-Standort Berlin-Adlershof angesiedelt. Neben dem DLR sind in Deutschland weitere wissenschaftliche Institute in die EnVision-Mission eingebunden. Verwandte Links - LISA-Missionsseite - ESA-Artikel zu LISA - ESA-Artikel zu EnVision Aufmacherbild / Quelle / Lizenz  Credit: NASA/JPL-Caltech / NASA / ESA / CXC / STScl / GSFCSVS / S.Barke (CC BY 4.0) Read the full article
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