#§ 157 BGB
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Kein Mangel durch Verwendung anderer - nicht vereinbarter - Baumaterialen bei Ungeeignetheit des ursprünglich vereinbarten Baumaterials
1. Eine Vertragsauslegung nach den §§ 133, 157 BGB kann ergeben, dass ein im angenommenen Angebot aufgeführtes Baumaterial nicht zur Verwendung kommen soll, wenn im Werkvertrag – wie regelmäßig – der geschuldete Erfolg im Vordergrund steht und nicht die Verwendung eines für den Erfolg ungeeigneten Materials. 2. Es kann einen Anspruch aus den §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB aus fehlerhafter…
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#10 U 21/23#Anpassung#Baumaterial#BGB#Gebrauchsnachteile#Gericht#Mangel#OLG Brandenburg#Ungeeignetheit#Urteil#Vereinbarung#Verstoß#Vertragsauslegung
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Problemkreise: (1) Zahlung des Haftpflichtversicherers für beklagten Schädiger an Gläubiger „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz dem Grunde und der Höhe nach sowie mit dem Vorbehalt der Verrechnung bzw. Rückforderung“. Erfolgte die Zahlung mit Erfüllungswirkung ? (2) Negative Feststellungsklage zum Rückforderungsvorbehalt: (a) Begründetheit der Klage gegen den Versicherungsnehmer. (b) Zulässigkeit der Klage gegen den Versicherungsnehmer.
(1) Der erklärte Vorbehalt ist auszulegen, §§ 133, 157 ZPO. Grundsätzlich sollen nur die Anerkenntniswirkung des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB sowie der Rückforderungsausschluss gem. § 814 BGB vermieden werden. Liegen keine dagegen sprechenden Umstände vor (z.B. Zahlung zur Abwehr einer Vollstreckung) erfolgt die Zahlung als Erfüllung. Einen Anspruch auf Anerkenntnis seiner Forderung hat der Gläubiger nicht. Die Beweislast des fehlenden Leistungsgrundes bei einer Rückforderung nach § 812 BGB hier trägt der Zurückfordernde.
(2) (a) Die negative Feststellungsklage des Gläubigers gegen den Versicherungsnehmer im Hinblick auf den Rückforderungsvorbehalt des zahlenden Haftpflichtversicherers ist unschlüssig, da Inhaber des Rückforderungsanspruchs der Haftpflichtversicherer ist.
(b) Die negative Feststellungsklage gegen den Versicherungsnehmer ist unzulässig, da ein Feststellungsinteresse fehlt. Mit ihr kann die Rechtsunsicherheit auf Seiten des Gläubigers nicht beseitigt werden, da ein Feststellungsurteil nur zwischen den Parteien und damit nicht im Verhältnis zum Haftpflichtversicherer wirkt.
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.02.2023 - 4 U 155/22 -
#zahlung unter rückforderungsvorbehalt#erfüllung#anerkenntnis#feststellungsklage#§ 212 BGB#§ 814 BGB
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Rüthers! Damals in Freiburg in der Cafeteria die Diskussionen um meine krude Analogie der Grundrechtsordnung als objektive Werteordnung nach dem BVerfG und der NS-Impregnierung des Zivilrechts durch die durch §§ 157, 242 BGB "breit geöffneten Hintertüren" in der Privatrechtsordnung für die Transformation von weltanschaulich-politischen Anschauungen ins Recht. Dann vier Jahre später im Seminar zum gouvernement des juges in Assas mein Prof für Verfassungsrecht nach einer Wortmeldung von mir zum materiellen Rechtsstaat und der verfassungsrechtlichen Umsetzung in Art 1 III GG: „ Oui, excellente remarque…l’ordre constitutionnel allemand est une parfaite machine d'ingénieurs, une BMW quasi neuve qui a fait ses épreuves sur des autoroutes d’après-guerre en parfait état mais en fin de compte, Cher Monsieur, tout dépend de l’état et des conditions de route et surtout de l'essence que vous injectez dans la machine.“
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Richter im Kreuzfeuer von Staatsanwaltschaft und Politik
Richter, die Urteile gegen "Corona-Maßnahmen" fällen, sind Kritik und auch massivem politischen und juristischen Druck ausgesetzt. Staatsanwaltschaft Erfurt gegen Amtsgerichtsurteil In einem Urteil vom 11.01.2021 erklärt das Amtsgericht Weimar die im Frühjahr 2020 verhängten Kontaktbeschränkungen für verfassungswidrig und bescheinigt der Politik "katastrophales Versagen": "Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens." Reiner Füllmich kommentierte das Urteil unter anderem ausführlich am 21.01.2021. Mit dem Urteil erregte das Amtsgericht nicht nur Bürger, sondern auch die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft Erfurt. Dazu gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt gegenüber dpa bekannt, dass die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht hat. Darüber berichteten die "Leitmedien" mehrfach. Staatsanwaltschaft Erfurt gegen Familienrichter Christian Dettmar, Familienrichter am Amtsgericht Weimar, hat am 08.04.2021 gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen der Stadt - unter Verweis auf eine Kindeswohlgefährdung entschieden. Dagegen leitete die Staatsanwaltschaft Erfurt ein offizielles Ermittlungsverfahren "wegen des Verdachts der Rechtsbeugung" ein und verwies auf knapp ein Dutzend Strafanzeigen gegen den Richter. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurden Büro, Auto und Haus des Richters durchsucht. FOCUS Online berichtet darüber am 28.04.2021: "'Ja, es gab gestern Vormittag eine Durchsuchung. Dabei wurden Beweismittel sichergestellt, die der Beschuldigte freiwillig herausgegeben hat', so Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen an diesem Dienstag. Demnach wurden sowohl das Büro des Richters als auch sein Haus sowie sein Auto durchsucht, sein Mobiltelefon sichergestellt. 'Die Durchsuchung war vom Ermittlungsrichter angeordnet worden', so Grünseisen." Nunmehr lässt sich der Richter von Anwalt Gerhard Strate vertreten. "Im Gespräch mit FOCUS Online kritisierte Gerhard Strate die Ermittlungen gegen den Familienrichter scharf. Er bezeichnete das Verfahren als 'unzulässig und unbegründet', gegen die Durchsuchungsmaßnahmen habe er bereits Beschwerde eingelegt. Strate zu FOCUS Online: 'Es ist völlig abwegig, eine Rechtsbeugung zu behaupten oder auch nur in den Raum zu stellen. Gegenteilige Auffassungen sind offensichtlich dem Irrsinn zuzuschreiben, der sich in der Corona-Zeit breitzumachen beginnt.'" Nachtrag vom 19.05.2021: In einem ähnlichen Fall erging ein Beschluss des OLG Karlsruhe. Das Familiengericht sei gemäß § 1666 BGB verpflichtet, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Ein Familiengericht könne die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern. Dieser Beschluss wurde mehrfach als indirekte Rückendeckung für den Weimarer Familienrichter aufgefasst. Nunmehr hat das Oberlandesgericht Jena am 14.05.2021 den Beschluss des Weimarer Amtsrichters zur Maskenpflicht und Testpflicht an Schulen gekippt. Der Familienrichter sei nicht zuständig für die ihm vorgelegte Frage, entschieden die Richter des Oberlandesgerichtes Jena. Sie widersprechen damit diametral einer Entscheidung ihrer Kollegen von Oberlandesgericht Karlsruhe. Staatsanwaltschaft München gegen Weilheimer Familienrichterin Ähnlich wie Christian Dettmar urteilte das Amtsgericht Weilheim am 13.04.2021 zugunsten Betroffener "Kindeswohlgefährdung, § 157 FamFG". Auch in dem Fall leitete die Staatsanwaltschaft "Vorermittlungen wegen Rechtsbeugung" ein: "'Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab' , so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II. Ob diese Vorermittlungen in ein offizielles Ermittlungsverfahren übergehen oder eingestellt werden, sei noch nicht entschieden." Rechtsbeugung als Straftatbestand Rechtsbeugung ist gem. § 339 Strafgesetzbuch"mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren" zu bestrafen. Diesen Sachverhalt erläutert Rechtsanwalt Florian Gempe auf anwalt.de kurz und allgemeinverständlich. Unter dem Titel "Aufsatz: Corona-Maßnahmen vor dem Familiengericht – eine ungewöhnliche Entwicklung" kritisiert das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte aus familienrechtlicher Sicht die oben genannten familiengerichtlichen Entscheidungen und die staatsanwaltlichen Aktivitäten. In dem Aufsatz wird auch die Kostenentscheidung in Höhe von 18.654 € zur Disposition gestellt, die ein Familienrichter einer alleinerziehende Mutter aus Leipzig auferlegte: "Ob dieses Vorgehen rechtlich vertretbar ist, erscheint zweifelhaft. Ob die zugrundeliegende Anregung tatsächlich Anlass bot, die Erziehungseignung der Kindesmutter zu überprüfen, ist ebenso wie die Feststellungen der Amtsgerichte Weimar und Weilheim eine Frage, die unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls in richterlicher Unabhängigkeit zu entscheiden ist, so dass auch insoweit hier eine Bewertung unterbleibt. Das 'abschreckende' Vorgehen in kostenrechtlicher Hinsicht wirft jedoch Fragen auf." 3453207254:rightVor allem stellt sich angesichts dieser Verfahren wohl erneut die grundlegende Frage: Wie unabhängig sind Richter und Staatsanwälte in Deutschland wirklich? Nachtrag vom 15.05.2023: https://netzwerkkrista.de/2023/04/16/die-anklage-der-staatsanwaltschaft-erfurt/ Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Lesen Sie den ganzen Artikel
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(Big Gold Belt Podcast)
Today on the Big Gold Belt Wrestling Podcast, The #BGB Crew get together for Episode 157 with special guest to the show The Beau Show - Beau Crockett @ItsBeauTime Together we discuss: Our reactions from NOVA Pro Wrestling Double header from over the weekend , Life is like a box of chocolate & HI-Fidelity Our predictions for WWE Money in the Bank winners and storylines moving forward. John Cena being referred to as a "Free Agent" for his upcoming return back to WWE on July 4th Names Revealed for upcoming WWE Mae Young Classic Tournament Bray Wyatt and Jojo Offerman scandal THE 7 STAR MATCH!? KENNY OMEGA VS KAZUCHIKA OKADA 2 REVIEW - NJPW DOMINION 2017 (Omega vs Okada 2) Our E3 2017 stand outs and review Conor McGregor vs Floyd Mayweather super Boxing Match predictions and much more Please SUBSCRIBE to this channel if you enjoyed & would like similar WWE related videos!! https://www.youtube.com/c/BigGoldBelt
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Betriebsübergang: Kein Widerspruchsrecht bei Gesamtrechtsnachfolge
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.ra-kotz.de/betriebsuebergang_wiederspruchsrecht.htm
Betriebsübergang: Kein Widerspruchsrecht bei Gesamtrechtsnachfolge
BUNDESARBEITSGERICHT Az.: 8 AZR 157/07 Urteil vom 21.02.2008 Leitsätze: Ein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses besteht in Fällen, in denen ein Arbeitsverhältnis wegen gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge auf einen neuen Arbeitgeber üb......
weiterlesen: https://www.ra-kotz.de/betriebsuebergang_wiederspruchsrecht.htm
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BGH, Beschluss vom 06.02.2020, I ZB 44/19| Schiedsverfahren:
Vorinstanz:
OLG Köln, Beschluss v. 10.05.2019, 19 SchH 5/19 (nicht veröffentlicht)
Relevante Normen:
§ 1029 ZPO § 133 BGB § 154 I S. 1 BGB § 157 BGB
Nichtamtlicher Leitsatz:
Haben die Parteien sich über den Hauptvertrag verständigt und diesen in Vollzug gesetzt, haben jedoch die vertragliche Vereinbarung zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung nicht umgesetzt, so ist der Hauptvertrag…
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„Der Islam gehört zu Deutschland?
Neuer Beitrag veröffentlicht bei https://melby.de/der-islam-gehoert-zu-deutschland/
„Der Islam gehört zu Deutschland?
Die unternehmerische Freiheit steht grundsätzlich über der Religionsfreiheit. Private Arbeitgeber können islamische Zeichen und Riten am Arbeitsplatz verbieten, indem sie für alle Mitarbeiter mit Sicht-Kundenkontakt eine Neutralitätsregel erlassen.
2017 – EuGH-Urteil C-157/15
2018 – taktischer oder strategischer Sinneswandel der CSU?
„Der Islam ist nicht Teil Deutschlands …“
2020 – in deutschen Jobcentern:
2 Millionen Regelleistungsbezieher aus islamischen Ländern, alimentiert von Christen und Atheisten
Der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble hatte am 28.09.2006 im Deutschen Bundestag dieses Glaubensbekenntnis der CDU/CSU/SPD-Koalition vorgetragen und weiterhin ausgeführt (Seite 5148 ff)
Nicht nur der Bundesregierung bereitet die hohe Arbeitslosigkeit insbesondere der Muslime der zweiten und dritten Generation, häufig als Folge eines zu niedrigen Qualifikationsniveaus, Sorge … Neben solchen Alltagsproblemen führt der islamistische Terror zu Ängsten und Argwohn in der Bevölkerung. Viele Muslime finden sich zu Unrecht unter einen Generalverdacht gestellt, ausgegrenzt und nicht voll in die deutsche Gesellschaft aufgenommen …
Uns geht es, wie es im Koalitionsvertrag steht, um einen Dialog sui generis mit den Muslimen in Deutschland, die nicht mehr länger eine ausländische Bevölkerungsgruppe
darstellen, sondern Bestandteil unserer Gesellschaft geworden sind. Das muss den Muslimen und auch dem nicht muslimischen Teil unserer Gesellschaft vermittelt werden. In dieser Ordnung, die von christlicher Ethik geprägt ist – auch das muss gesagt werden, was ich gestern auch getan habe –, muss der Islam seinen Platz finden …
Hier lebende Muslime können sich Zukunftsperspektiven eröffnen, wenn sie verstärkt Bereitschaft zeigen, unsere Sprache zu erlernen, Bildungsabschlüsse zu erwerben und sich an der Entwicklung der Gesellschaft zu beteiligen…
Damit wir die Deutsche Islamkonferenz als Chance für ein neues Miteinander nutzen können, sind die Muslime aufgefordert, sich zu den Grundlagen eines harmonischen Miteinanders zu bekennen: der deutschen Rechts- und Werteordnung, der deutschen Sprache, den in Deutschland gültigen sozialen Konventionen. Dieser
Weg in unsere Gesellschaft wird durch das Motto dieser Deutschen Islamkonferenz umschrieben: „Muslime in Deutschland – Deutsche Muslime“.
Im Alltag deutscher Unternehmen widerspiegelt sich die Zugehörigkeit des Islams dann so:
Ein Arbeitgeber durfte einer angestellten Muslima, die nach Mekka pilgerte und sich zu dieser Reise keinen Urlaub vom Arbeitgeber hatte genehmigen lassen, nach Rückkehr nicht kündigen. Oder: Religiöse Arbeitnehmer sind – unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange – wegen des Grundrechts auf ungestörte Religionsausübung berechtigt, den Arbeitsplatz zur Abhaltung kurzer Gebete zu verlassen. Nach § 616 BGB ist das ist ein Leistungshindernis mit Anspruch auf bezahlte Freistellung. Wie die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz in Deutschland von Muslimen ausgelebt wird:
Der Islam schreibt den Gläubigen sehr detailliert die Religionsausübung vor, nicht vergleichbar mit dem Christentum. So hat ein Muslim täglich 5 Pflichtgebete zu vorbestimmten Tageszeiten auszuüben, wovon 2-3 in die Arbeitszeit fallen. Hinzu kommen täglich bis zu 12 freiwillige Gebete. Freitags erfolgt das Mittagsgebet in der Moschee und auch das Fasten im Monat des Ramadan muss nach Vorschriften befolgt werden. Das bedeutet, nichts essen und trinken zwischen Sonnenauf- und Untergang. 2018 findet der Ramadan vom 15. Mai – 14. Juni statt. Dann folgt das Zuckerfest (3 Tage). Fällt der Ramadan in den Sommer, kann das tägliche Fasten bis zu 18 Stunden betragen.
Der Körper dehydriert, die Leistungsfähigkeit – auch bei Büroberufen – sinkt, Kraftfahrer können fahruntauglich sein. In islamischen Ländern steigen im Ramadan die tödlichen Verkehrsunfälle stark an. Ein religiöser Muslim ist davon überzeugt, dass die nicht korrekte Religionsausübung im Jenseits durch Allah hart bestraft wird und er Höllenqualen erleiden wird. Da es heute eine stärkere Religiosität in der islamischen Welt gibt als vor 40 Jahren (wo auch in Kabul kaum Kopftücher getragen wurden) widerspiegelt sich diese Frömmigkeit auch in einigen deutschen Firmen.
Die 2-3 täglichen Pflichtgebete sowie die Minderleistung im Fastenmonat können sich auf bis zu 40 Arbeitstage im Jahr aufaddieren – bei 250 Arbeitstagen im Jahr wären das bis zu 16 %. Es geht also nicht primär um das Kopftuch sondern um die islamischen Riten am Arbeitsplatz.
Allein bei Zahlung des Mindestlohns sind das (einschließlich der Abgaben des Unternehmens) schon fast 4.000 € im Jahr, die ein religiöser Muslim mehr kosten kann im Vergleich mit einem nicht-muslimischen Arbeitnehmer.
Hinzu kommen die organisatorischen Kosten für:
Die unbezahlte Freistellung zum Freitagsgebet (denn jemand anderes muss den Job machen)
Getrennte Essenszubereitung (getrennt vom Essen der Ungläubigen)
Bei Verweigerung der Weisungserteilung von Frauen an männliche Muslime oder
Bei Verweigerung des Transports von Alkohol.
Bei gesetzlich gegebener Religionsfreiheit am Arbeitsplatz bestimmt der Gläubige die Intensität der Ausübung seiner religiösen Pflichten – und nicht der Unternehmer. Dieser muss nach BGB § 616 die Religionsausübung während der bezahlten Arbeitszeit erlauben.
Weitere Informationen zu Kosten und Problemen der Beschäftigung religiöser Muslime findet man in diesem Ratgeber.
„Gebetpausen am Arbeitsplatz – Erwartungen geflüchteter Muslime“.
Es werden die Facetten der Religionsfreiheit am Arbeitsplatz unter Beachtung der Regelungen des
AGG beschrieben sowie Beispiele pro-islamischen Rechtsprechung deutscher Gerichte aufgeführt.
Noch 2016 sah es so aus, dass diese Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland …“ über die Islamisierung der Firmen langfristig Realität werden könnte, da in Deutschland die gesetzlich garantierte Religionsfreiheit viel weiter gefasst wurde als in anderen EU-Ländern. Bezahlte Gebete während der Arbeitszeit, vollen Lohnanspruch bei Leistungsminderung im Ramadan und das Recht auf Vollverschleierung am Arbeitsplatz kennt man sonst nur in islamischen Ländern.
Quelle: Vera Lengsfeld
Lesen Sie weitere Meinungen aus dieser Debatte von: Sevim Dagdelen , Egidius Schwarz, Dokumentation – Texte im Original.
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"Altes" Baurecht: Kein einseitiges Änderungsrecht des Bestellers! Oder doch?
1. Außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs der Vorschrift des § 650b Abs. 2 BGB besteht vorbehaltlich einer diesbezüglichen vertraglichen Regelung, wie etwa in § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B, grundsätzlich kein einseitiges Änderungsrecht des Bestellers. Das dem Bauvertrag innewohnende antizipierte Änderungsbedürfnis des Bestellers kann dieser jedoch jedenfalls dann gem. §§ 157, 242 BGB durch eine…
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#24 U 77/21#Bauentwurf#Baurecht#Bauvertrag#Besteller#Gericht#Kosten#Leistungsänderung#OLG Hamm#Urteil#Vergütungsanpassung#Vergütungsanspruch#Vorschrift
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Zahlt der Haftpflichtversicherer für seinen Versicherungsnehmer (teilweise) geforderten Schadensersatz an den Geschädigten, steht die Angabe, die Zahlung erfolge unter Vorbehalt der Rückforderung und ohne Präjudiz dem Grunde und der Höhe nach, der Erfüllung (§ 362 BGB) grundsätzlich nicht entgegen. Nach der gebotenen Auslegung (§§ 133, 157 BGB) soll damit nur für den Fall einer etwaigen Rückforderung die Anerkenntniswirkung des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB sowie der Rückforderungsausschluss des § 814 BGB vermieden wird. Auf ein Anerkenntnis neben der Erfüllung hat der Gläubiger keinen Rechtsanspruch.
Etwas anders kann dann angenommen werden, wenn z.B. der Leistende den Vorbehalt zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel zahlt und einen Rechtsstreit gleichwohl fortsetzt.
Zahlt der Haftpflichtversicherer aufgrund seiner dem Versicherungsnehmer gegenüber bestehenden Freistellungsverpflichtung, ist eine Klage gegen den Versicherungsnehmer auf Feststellung, dass ein Rückforderungsanspruch nicht besteht, unschlüssig. Nicht der Versicherungsnehmer hat eventuell einen Rückforderungsanspruch, sondern im Rahmen der Leistungskondiktion nur der Versicherer. Die gegen den Versicherungsnehmer erhobene negative Feststellungsklage ist daher nicht nur unbegründet, sondern bereits infolge des fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig.
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.02.2023 - 4 U 155/22 -
#erfüllung#rückforderungsvorbehalt#rückfordreungsausschluss#§ 362 BGB#§ 212 BGB#haftpflichtversicherer#versicherunsgnehmer#anerkenntnsi#anerkenntnis
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Befristeter Verjährungsverzicht ist unabhängig vom Ablauf der Verjährung
Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann vor dem Eintritt der Verjährung als auch danach erfolgen.
In der Erklärung, sich „weiterhin bis einschließlich 31.12.2007 nicht auf die Einrede der Verjährung (zu) berufen“, liegt ein befristeter Verjährungsverzicht, der den Ablauf der Verjährung nicht beeinflusst. Er beinhaltet, dass der Schuldner bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums mit der Einrede der Verjährung ausgeschlossen ist, unabhängig davon, ob die Verjährung nach dem normalen Verjährungslauf bereits eingetreten sein sollte oder nicht. Erhebt allerdings der Gläubiger nicht innerhalb der Frist Klage, kann sich der Schuldner direkt nach Ablauf der Frist wieder auf die Einrede der Verjährung berufen und die Leistung wegen Verjährungseintritt verweigern. Erhebt der Gläubiger innerhalb der Frist Klage, ist der Schuldner mit der Einrede in dem Klageverfahren auch über den Verzichtszeitpunkt hinaus ausgeschlossen.
Für eine darüberhinausgehende Wirkung des Verjährungsverzichts bedarf es besonderer Anhaltspunkte.
BGH, Urteil vom 10.11.2020 - VI ZR 285/19 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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Rabatt gegen Wohnrecht und Pflege: Vertrag gilt trotz frühen Todes Frankfurt: Vereinbaren die Vertragsparteien bei einer Grundstücksübertragung ein Wohnrecht des Veräußerers und eine Pflegepflicht der Erwerberin, gibt der Tod des Veräußerers nur wenige Wochen nach Vertragsschluss für sich genommen weder Anlass für eine ergänzende Vertragsauslegung noch für eine Anpassung des Vertrags nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Sinne eines Zahlungsanspruchs der Erben des Veräußerers als Ausgleich für das infolge des Todes gegenstandslos gewordene Wohnrecht und die Pflegeverpflichtung.(...) Quelle und Volltext: ibr-online.de
#BGB § 133#BGB § 157#BGB § 313#Frankfurt#Grundstücksübertragung#Tod#Vertrag#Vertragsauslegung#Wohnrecht#ZPO § 114
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Auf ein Anrecht auf Ruhestandsgeld im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann vor dessen Unverfallbarkeit verzichtet werden. Bei einem zulässigen Verzicht kann das Anrecht nicht im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe berücksichtigt werden.
Ob ein (Änderungs-) Vertrag den Verzicht enthält, ist vom Tatrichter auszulegen, §§ 133, 157 BGB. Ergibt sich dieser Verzicht bereits eindeutig aus dem Vertrag selbst, wird er zudem auch durch die Bilanz des Arbeitgebers gestützt (in der nunmehr keine Rückstellung mehr für das Ruhestandsgeld enthalten ist), bedarf es durch den Tatrichter auch nach Maßgabe des § 26 FamFG keiner weiteren Prüfung mehr.
Die dem Arbeitnehmer zugesagte Abfindung für den Fall der Beendigung des (hier befristeten) Vertrages unterfällt ebenso wenig wie z.B. die Zahlung des Überbrückungsgeld der Ausgleichung zwischen den Eheleuten, § 2 VersAusglG.
BGH, Beschluss vom 30.03.2022 - XII ZB 421/21 -
#versorgungsausgleich#betreibsliche alterversorgung#ruhestandsgeld#verzicht#ausgleichsfähigkeit#§ 3 BetrAVG#§ 2 VersAusglG
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Erfasst vereinbarte Umsatzsteuer auf (Gewerberaum-) Miete auch die Nebenkosten ?
Vereinbart der zur Umsatzsteuer optierende Vermieter mit dem Mieter im Rahmen eines Gewerberaummietvertrages die Zahlung der jeweils gültigen Umsatzsteuer auf die Grundmiete, kann dies nach §§ 133, 157 BGB dahingehend ausgelegt werden, dass der Mieter - ohne dass dies im Vertrag so erwähnt wird - auch auf die von ihm zu tragenden Betriebskosten Umsatzsteuer zu zahlen hat.
Die Zahlung der Umsatzsteuer auf die Betriebskosten ist unabhängig davon, dass bei einzelnen Betriebskosten (wie Versicherungsbeiträge oder Grundsteuer) selbst keine Umsatzsteuer anfällt. Aufgrund der engen Verbindung der einzelnen Bestandteile des Umsatzes stellt sich dieser objektiv als eine wirtschaftliche Leistung dar, der insgesamt der Umsatzsteuer unterfällt.
BGH, Urteil vom 30.09.2020 - XII ZR 6/20 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist Individualanspruch
Lüneburg – 1. Das Rechtsschutzbedürfnis kann fehlen, wenn eine Klage objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann.
2. Sofern einem Eigentümer ein Anspruch auf Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung gem. § 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. § 22 Abs. 1 WEG zusteht, handelt es…
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#§ 1004 BGB#§ 133 BGB#§ 157 BGB#Anspruch#Bau#bauliche Veränderung#Beseitigung#Eigentümer#Handlungsstörer#Individualanspruch#Lüneburg
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Gartenpflege und (nicht genehmigtes) Entfernen von Bäumen durch Mieter
Die standardisierte Regelung in einem Mietvertrag, wonach der Mieter die Gartenpflege zu übernehmen hat, ohne dass diese näher umschrieben / eingegrenzt wird, verpflichtet den Mieter regelmäßig nur zu einfachen Arbeiten (wie Laub rechen, Rasen mähen), nicht aber zum Fällen/Beseitigen von Bäumen. Werden vom Mieter gleichwohl (ohne vorherige Erlaubnis) schadhafte oder ihn optisch beeinträchtigende Bäume gefällt, ist er mangels Klarheit der Regelung dem Vermieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
Abweichendes kann sich ergeben, wenn im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss vor demselben darüber gesprochen wurde und vom Vermieter das Beseitigen von Bäumen ausdrücklich von seiner Zustimmung abhängig gemacht wurde. Nimmt der Mieter in diesem Fall die Beseitigung ohne Zustimmung des Vermieters vor, stehen dem Vermieter grundsätzlich Schadensersatzansprüche zu.
LG Berlin, Urteil vom 25.06.2019 - 67 S 100/19 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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