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#BGB § 133
raniehus · 29 days
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Bei §§ 110 Abs. 1, 111 S. 1 SGB VII handelt es sich um einen originären, selbständigen Anspruch des Sozialversicherungsträgers, der privatrechtlicher Natur ist.  Nach § 110 SGB VII haften gem. § 111 S. 1 SGB VII auch die Vertretenen, wenn ein Mitglied eines vertretungsberechtigten Organs, Abwickler oder Liquidatoren juristischer Personen, vertretungsberechtigte Gesellschafter oder Liquidatoren einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder gesetzliche Vertreter der Unternehmer in Ausführung ihnen zustehender Verrichtungen den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten und kommt daher ein Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers (gesetzliche Unfallversicherung) in diesen Fällen auch gegenüber dem Mitgliedunternehmen in Betracht.   Ein Fuhrparkleiter, der keine der in § 111 S. 1 SGB VII benannte Funktion ausübt, begründet damit keine Haftung des Mitgliedsunternehmens des Sozialversicherungsträgers diesem gegenüber nach § 110 SGB VII.  Eine entsprechend oder analoge Anwendung von § 31 BGB, wie sie teilweise in Rechtsprechung und Literatur angenommen wird, in Bezug auf eine Repräsentantenhaftung angenommen wird, bzw. eine entsprechende Auslegung von § 111 SGB VII ist ausgeschlossen, da keine Gesetzeslücke besteht und die eingeschränkte Haftung nach § 111 S. 1 SGB VII gesetzgeberischer Wille ist.   BGH, Urteil vom 11.06.2024 - VI ZR 133/23 -
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xnewsinfo · 2 months
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College students arrive at Chennai airport from violence-stricken Bangladesh on July 21, 2024. | Photograph credit score: B. Velankanni Raj The Border Safety Drive (BSF) of the South Bengal Frontier has arrange 'particular assist desks' at Built-in Verify Posts (ICPs) alongside the India-Bangladesh border to facilitate the secure return of scholars from the violence-ravaged neighbouring nation.Officers stated they're in contact with Border Guard Bangladesh (BGB) to coordinate the secure evacuation of the scholars, even throughout night time operations.“To this point, the BSF has efficiently assisted within the return of 572 Indian college students, 133 Nepalese college students and 4 Bhutanese college students,” the border guarding drive stated in a press release."Amidst these unrest, many Indian, Nepalese and Bhutanese college students learning in varied instructional establishments in Bangladesh are being despatched again to their nations. BSF South Bengal Frontier has arrange particular assist factors at ICP Petrapole, LCS Gede, Ghojadanga and Mahadipur to facilitate secure return of those college students," a BSF assertion stated."BSF is in fixed contact with BGB. This coordination has ensured secure evacuation of scholars even throughout night time operations. To additional improve the effectivity of the method, the immigration counter at ICP Petrapole might be stored open 24x7, guaranteeing uninterrupted and secure passage for all college students returning dwelling," BSF DIG AK Arya stated.Bangladesh is reeling from lethal clashes, with college students protesting to demand that the Sheikh Hasina-led authorities scrap a controversial job quota system.Protesters are demanding an finish to a quota system that reserves as much as 30% of presidency jobs for kinfolk of veterans who fought in Bangladesh's 1971 battle of independence in opposition to Pakistan.Greater than 100 individuals have been killed within the clashes that erupted weeks in the past, in accordance with stories from Dhaka, though the precise dying toll stays unclear.On July 21, Bangladesh's Supreme Court docket eliminated a lot of the job quotas that sparked lethal unrest within the nation, slicing authorities jobs for descendants of veterans to five% and ruling that 93% be allotted based mostly on benefit.
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gutachter · 7 months
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Kein Mangel durch Verwendung anderer - nicht vereinbarter - Baumaterialen bei Ungeeignetheit des ursprünglich vereinbarten Baumaterials
1. Eine Vertragsauslegung nach den §§ 133, 157 BGB kann ergeben, dass ein im angenommenen Angebot aufgeführtes Baumaterial nicht zur Verwendung kommen soll, wenn im Werkvertrag – wie regelmäßig – der geschuldete Erfolg im Vordergrund steht und nicht die Verwendung eines für den Erfolg ungeeigneten Materials. 2. Es kann einen Anspruch aus den §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB aus fehlerhafter…
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bigperfectionpaper · 4 years
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Global Slip Rings Market Professional Survey Report 2020-2025
A new market study, titled “Global Slip Rings Market Professional Survey Report 2019”, has been featured on WiseGuyReports.
Slip Rings Market The global Slip Rings market was valued at million US$ in 2018 and will reach million US$ by the end of 2025, growing at a CAGR of during 2019-2025. This report focuses on Slip Rings volume and value at global level, regional level and company level. From a global perspective, this report represents overall Slip Rings market size by analyzing historical data and future prospect. Regionally, this report categorizes the production, apparent consumption, export and import of Slip Rings in North America, Europe, China, Japan, Southeast Asia and India. For each manufacturer covered, this report analyzes their Slip Rings manufacturing sites, capacity, production, ex-factory price, revenue and market share in global market.
The following manufacturers are covered: Schleifring Cobham Mersen Stemmann Morgan Deublin Ltn Cavotec GAT Pandect Precision BGB Moog DSTI UEA Conductix-Wampfler Rotac Molex Michigan Scientific
Request Free Sample Report at https://www.wiseguyreports.com/sample-request/4628317-global-slip-rings-market-professional-survey-report-2019 Segment by Regions North America Europe China Japan Southeast Asia India
Segment by Type Real round Slip Rings Empty round Slip Rings Other
Segment by Application Medical Equipment Space Mining Equipment Other Table of Content: 1 Report Overview  2 Global Growth Trends  3 Market Share by Key Players  4 Breakdown Data by Type and Application  5 United States  6 Europe  7 China  8 Japan  9 Southeast Asia  10 India  11 Central & South America  12 International Players Profiles  13 Market Forecast 2019-2025  14 Analyst's Viewpoints/Conclusions 15 Appendix  View Detailed Report at https://www.wiseguyreports.com/reports/4628317-global-slip-rings-market-professional-survey-report-2019 About Us: Wise Guy Reports is part of the Wise Guy Research Consultants Pvt. Ltd. and offers premium progressive statistical surveying, market research reports, analysis & forecast data for industries and governments around the globe.
Contact Us: NORAH TRENT                                                       [email protected]        Ph: +1-646-845-9349 (US)                           Ph: +44 208 133 9349 (UK)      
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ursache-wirkung · 5 years
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Bundesjustizminister bestätigt Bereinigungsgesetze
Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium voll bestätigt
Geschrieben von: Peter Frühwald Montag, den 24. Oktober 2011 um 05:50 Uhr
Hier als Diskussionsgrundlage und Archivierung gepostet!
Leipzig. Auf Anfrage einer unserer Staatlichen Selbstverwaltungen beim Ministerium für Justiz, ob denn die Bereinigungsgesetze Gültigkeit haben, wurde dies voll umfassend bestätigt. Es wurde auch bestätigt, dass die Gesetze aufgehoben wurden.
„Beide Gesetze über die Rechtsbereinigung sind somit voll wirksames Bundesrecht.
Von ihrem Zweck her setzten sie älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat außer Kraft. Somit dienen diese Gesetze dazu, überflüssige Regelungen zu streichen und die Rechtsordnung insgesamt übersichtlicher zu machen“.
Das heisst nunmehr, ab dem 30. November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozeßordnung (ZPO), keine Strafprozeßordnung   (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen).
Es wurden mit dem 30. November 2007 viele weitere Gesetze aufgehoben. Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstossen sind in die Zukunft von Haus aus nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1953.
»Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.«  so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen.
Das Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ), die Zivilprozessordnung ( ZPO ), die
Finanzgerichtsordnung ( FGO ), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( FamFG ), die Abgabenordnung 1977 ( AO 1977 ) sowie das Umsatzsteuergesetz ( UStG ) sind ungültig, weil sie insbesondere, alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG sind. Alle diese einfachen Gesetze greifen in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennen. Wobei unabhängig vom Zitiergebot nunmehr beim GVG und der ZPO auch noch die Vorschaltgesetze gestrichen wurden.
Das heisst, bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35), sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben.
Dies bedeutet nunmehr nach der Lehre wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat es gibt faktisch keine Gerichte mehr. Aber sie sind ja noch vorhanden. Klar sind sie vorhanden aber als reine „Firmengerichte“ nach dem Seehandelsrecht (Admirality Law) . Das bedeutet völkerrechtlich gesehen, sobald ein Vertrag geschlossen wird , gibt es eine Entscheidung. Man betritt mit dem Gerichtssaal ein “ – symbolisch gesprochen – Handelsschiff“ ausserhalb der 12 Meilen Zone. Der Richter oder die Richterin ist der „Kapitän“ und der weis was Recht ist. Admirality Law (Seehandelsrecht) ist dem Völkerrecht nachgeordnet. D.h. Sobald man einen „Contract“ also einen Handelsvertrag eingegangen ist, ist man dem Richter („Kapitän“) unterworfen  und nur der weis was Recht ist. Die sogenannten Rechtsanwälte arbeitem diesem Richter oder der Gerichtskammer nach Seehandelsrecht in einem geordneten Verfahren zu. Der Betroffene der den „Contract“ (Vertrag) akzeptiert, als Kläger, Beklagter oder Angeklagter, ordnet sich damit nach dem Seehandeslrecht dem Gericht nach Admirality Law unter. Nach dem Seehandeslrecht liegt eine Akzeptanz dann vor wenn beide „Partner“ sich im „Willen“ einig sind. Das kann auch mündlich geschehen. Sobald sie sich also im „Gerichtssaal (Handeslschiff) setzen akzeptieren sie dieses. Auch dürfen sie eine Verhandlung nicht eröffnen lassen, weil dann die Willensübereinstimmung zum Ausdruck kommt und der „Contract“ als geschlossen gilt , völkerrechtlich gesehen.
Deutschland
Bundesrepublik in Deutschland
Deutschland ist wegen fehlendem Staatsaufbau, fehlender deutscher Staatsregierung, fehlender deutscher Gerichtsbarkeit, fehlenden deutschen Behörden gemäß deutschem Recht bis heute als Staat handlungsunfähig.
Die Besatzungsmächte haben ihre damals eroberten Gebiete „Wirtschaftsgebiet“ genannt.
Zur profitorientierten Bewirtschaftung haben sie nach amerikanischem Vorbild und gemäß Grundgesetz Artikel 133 den „Bund“ als Treuhandverwaltung (Trust) des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ geschaffen. Das „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ haben sie in „Bundesländer“ genannte Verwaltungsdistrike unterteilt.
BGBl 1990 TeilII Nr.36 2.10.1990 Seite 1275 „Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelungbestimmter Fragen in bezug auf Berlin. “
Auszug Artikel 3(4)
(….) Klagen gegen die Behörden der drei Staaten sind gegen die Bundesrepublik in Deutschland zu richten.
Klagen dieser Behörden, werden von der Bundesrepublik in Deutschland erhoben .
Das bedeutet das der Bund die Vertretung der Besatzungsmächte, und nicht die Vertretung des deutschen Volkes, ist.
Die BRD/Bund kann und darf de jure und de facto das deutsche Volk staats- und völkerrechtlich überhaupt nicht vertreten. ( Artikel 123 Grundgesetz)
Seit 1990 ist die BRD gemäß Amtsgericht Darmstadt ( Geschäfts-Nr.: 9IN248/05, Insolvenzverfahren gegen die Bundesrepublik in Deutschland GmbH) die „Bundesrepublik Deutschland GmbH“
 
Staatsvolk
Ein Staatsvolk (natürliche Personen mit Familiennamen gemäß deutschem Recht BGB 1) ist berechtigt und de jure in der Lage, eine Verfassung zu wählen. Denn nur das Staatsvolk repräsentiert den Staat, das Volk ist der Staat und die verfassungsgebende Gewalt.
 
Personal
 
Der Bundespersonalausweis belegt jeder Inhaber ist freiwillig Personal des Bundes.
 
Die BRD hat nur Personal und kein Staatsvolk. Firmen Personal kann z.B. keine Verfassung wählen.
 
Hauptstadt Berlin
 
Einigungsvertrag 31.08.1990
Artikel 2 (1)
Die Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.
 
Hauptstadt Berlin
 
Grundgesetz Art 22(1)
Die Hauptstadt der Bundesrepublik in Deutschland ist Berlin.<<
 
Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte
vom 8.Juni 1990:
 
(….) Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik in Deutschland aufrecht erhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiverTeil) der Bundesrepublik in Deutschlands sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden„, bleibt unverändert.
 
Berlin ist die Hauptstadt der Firma BRD-GmbH/Bund.
 
Staatsangehörigkeit
 
„Deutschland“
 
lt. StAG Reichsgesetzblatt vom 22.07.1913 RGBl .S. 583
 
Es gibt keine Staatsangehörigkeit der BRD.
 
Deutsche sind gemäß Personal-Ausweisen Personal des Bundes/BRD.
 
Lt. Bundesinnenministerium ist die Staatsangehörigkeit die bestimmte Zuordnung zu einem Staat.
 
Den Staat „Deutsch“, wie unter Staatsangehörigkeit in Personalausweisen angegeben, gibt es nicht.
 
Eine Firma BRD GmbH/Bund kann seinem Personal keine Staatsangehörigkeit bescheinigen.
 
Deutsches „staatliches“ Recht
 
Bürgerliches Gesetzbuch Eingangsgesetz (BGBEG)
 
Artikel 50
“Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft .“
 
Grundgesetz Artikel 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
 
Bundesrecht
Das Grundgesetz der BRD wurde per BGBl TeilI Nr. 59, S2614 im Jahr 2007 aufgehoben.
 
Das Grundgesetz und Bundesrecht für die BRD ist seit 1990 als Privatrecht unter Handelsgesetzbuchgültig.
 
Durch Beantragung des Personalausweises unterstellt sich jeder freiwillig den Privat-Handelsrecht der BRD/Bund. Deshalb gibt es das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FamFG).
 
Deutsche Verfassung (Artikel 140 Grundgesetz)
 
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland wurde zweimal aufgehoben.
 
In 1990 durch Streichung des Artikels 23 Geltungsbereich des Grundgesetzes und in 2007 BGBl TeilI Nr.59,S2614 von den Besatzungsbehörden.
 
Durch Aufhebung des Grundgesetzes haben die Alliierten Ihrer Vertretung BRD/Bund und Ihren Behörden, alle Rechte entzogen.
 
Deutscher Reisepaß
natürliche Person (Mensch) mit Familiennamen gemäß staatlichem BGB §1
 
Bundespersonalausweis:
Gemäß Gesetz über Personalausweise Artikel1(2) ist ein deutscher Reisepaß ausreichend. Ein Personalausweis ist keine Pflicht sondern freiwillig. Das deutsche Staatsvolk macht sich durch Beantragung des Personalausweises freiwillig zu Personal der Firma BRD/Bund.
 
Mit Beantragung eines Personalausweises wird eine JURISTISCHE PERSON mit Namen geschaffen.
JURISTISCHE PERSONEN sind Rechtssubjekte, die keine Menschen sind. Eine JURISTISCHE PERSON Name), die keine Personengesellschaft ist, ist eine „Vermögensmasse“, also eine Sache. Eine Sache hat keine Rechte.
 
Hoheitszeichen
 
Das Hoheitszeichen Deutschlands ist der „Reichsadler“
Die BRD hat laut OWiG §5 Staatszugehörigkeitszeichen.
 
Wer einem Staat zugehört, kann selber kein Staat sein.
Die BRD benutzt das Hocheitszeichen Deutschlands „verfassungswidrig“ ohne Genehmigung durch das deutsche Volk als Souverän.
Deutschland ist als Staat souverän.
 
BGBl 1990 Teil II Nr. 36 2.10.1990
BVerfG 2 BvR 1981/97
 
Die Bundesrepublik in Deutschland steht unter Besatzungsrecht.
 
Der Überleitungsvertrag ist in Kraft, die drei Westsektoren von Berlin sind kein Bestandteil der BRD und dürfen nicht von Ihr regiert werden.
 
(BGBl 1990 TeilII S.1386, BGBl 1990 TeilII Nr.36, BGBl23.11.2007 TeilI Nr. 59 S.2614)
 
Die Verfassung Deutschlands
kann nur durch Volksentscheid geändert werden.
 
->Rechtssicherheit, Schutz für das Staatsvolk.
 
Das Grundgesetz wird nach Bedarf von Politikern (Besatzungsbehörden) geändert.
 
->Keine Rechtssicherheit für das Personal des Bundes.
 
Deutschland ist in der Staatenliste der UN- Mitglieder eingetragen-Deutschland 
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rakotz-blog-blog · 4 years
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Mieterhöhungsverlangen - stillschweigende Zustimmung des Mieters
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.mietrechtsiegen.de/mieterhoehungsverlangen-stillschweigende-zustimmung-des-mieters/
Mieterhöhungsverlangen - stillschweigende Zustimmung des Mieters
AG Pankow-Weißensee – Az.: 6 C 110/13 – Beschluss vom 02.12.2013 Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen. Gründe Nachdem die Parteien des Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, sind die Kosten des Rechtsstreits nach den Maßstäben des § 91 a ZPO den Klägern aufzuerlegen. Maßgeblich hierfür ist gemäß § 133 BGB, ob […] ...
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schiedsgericht · 4 years
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BGH, Beschluss vom 06.02.2020, I ZB 44/19| Schiedsverfahren:
Vorinstanz:
OLG Köln, Beschluss v. 10.05.2019, 19 SchH 5/19 (nicht veröffentlicht)
Relevante Normen:
§ 1029 ZPO § 133 BGB § 154 I S. 1 BGB § 157 BGB
Nichtamtlicher Leitsatz:
Haben die Parteien sich über den Hauptvertrag verständigt und diesen in Vollzug gesetzt, haben jedoch die vertragliche Vereinbarung zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung nicht umgesetzt, so ist der Hauptvertrag…
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raniehus · 1 year
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Problemkreise: (1)  Zahlung des Haftpflichtversicherers für beklagten Schädiger an Gläubiger „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz dem Grunde und der Höhe nach sowie mit dem Vorbehalt der Verrechnung bzw. Rückforderung“.  Erfolgte die Zahlung mit Erfüllungswirkung ? (2) Negative Feststellungsklage zum Rückforderungsvorbehalt: (a) Begründetheit der Klage gegen den Versicherungsnehmer. (b) Zulässigkeit der Klage gegen den Versicherungsnehmer.
(1) Der erklärte Vorbehalt ist auszulegen, §§ 133, 157 ZPO. Grundsätzlich sollen nur die Anerkenntniswirkung des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB sowie der Rückforderungsausschluss gem. § 814 BGB vermieden werden. Liegen keine dagegen sprechenden Umstände vor (z.B. Zahlung zur Abwehr einer Vollstreckung) erfolgt die Zahlung als Erfüllung. Einen Anspruch auf Anerkenntnis seiner Forderung hat der Gläubiger nicht. Die Beweislast des fehlenden Leistungsgrundes bei einer Rückforderung nach § 812 BGB hier trägt der Zurückfordernde.
(2) (a) Die negative Feststellungsklage des Gläubigers gegen den Versicherungsnehmer im Hinblick auf den Rückforderungsvorbehalt des zahlenden Haftpflichtversicherers ist unschlüssig, da Inhaber des  Rückforderungsanspruchs der Haftpflichtversicherer ist.
(b) Die negative Feststellungsklage gegen den Versicherungsnehmer ist unzulässig, da ein Feststellungsinteresse fehlt. Mit ihr kann die Rechtsunsicherheit auf Seiten des Gläubigers nicht beseitigt werden, da ein Feststellungsurteil nur zwischen den Parteien und damit nicht im Verhältnis zum Haftpflichtversicherer wirkt.
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.02.2023 - 4 U 155/22 -
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raniehus · 2 years
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Zahlt der Haftpflichtversicherer für seinen Versicherungsnehmer (teilweise) geforderten Schadensersatz an den Geschädigten, steht die Angabe, die Zahlung erfolge unter Vorbehalt der Rückforderung und ohne Präjudiz dem Grunde und der Höhe nach, der Erfüllung (§ 362 BGB) grundsätzlich nicht entgegen. Nach der gebotenen Auslegung (§§ 133, 157 BGB) soll damit nur für den Fall einer etwaigen Rückforderung die Anerkenntniswirkung des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB sowie der Rückforderungsausschluss des § 814 BGB vermieden wird. Auf ein Anerkenntnis neben der Erfüllung hat der Gläubiger keinen Rechtsanspruch.
Etwas anders kann dann angenommen werden, wenn z.B. der Leistende den Vorbehalt zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel zahlt und einen Rechtsstreit gleichwohl fortsetzt.
Zahlt der Haftpflichtversicherer aufgrund seiner dem Versicherungsnehmer gegenüber bestehenden Freistellungsverpflichtung, ist eine Klage gegen den Versicherungsnehmer auf Feststellung, dass ein Rückforderungsanspruch nicht besteht, unschlüssig. Nicht der Versicherungsnehmer hat eventuell einen Rückforderungsanspruch, sondern im Rahmen der Leistungskondiktion nur der Versicherer. Die gegen den Versicherungsnehmer erhobene negative Feststellungsklage ist daher nicht nur unbegründet, sondern bereits infolge des fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig.
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.02.2023 - 4 U 155/22 -
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raniehus · 3 years
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Vergleich als Obliegenheitspflichtverletzung des Mandanten und Haftung
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Bei dem Abschluss eines (gerichtlichen) Vergleichs hat der Rechtsanwalt auf eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten zu achten und für einen eindeutigen, nicht auslegungsbedürftigen Wortlaut zu sorgen.
Wird in einem (gerichtlichen) Vergleich vom Geschädigten auf alle künftigen Ansprüche gegen Zahlung eines bestimmten Betrages verzichtet und fallen darunter auch künftige, nach § 186 VVG auf die private Krankenversicherung des Geschädigten übergehende Ansprüche auf Erstattung von ärztlichen Behandlungskosten, ist der Prozessbevollmächtigte des Geschädigten dem Krankenversicherer gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, da ihm bekannt sein muss, dass der Versicherungsnehmer Ansprüche gegen Dritte auf den Versicherer abzutreten hat und damit nicht auf Ansprüche verzichten darf. Der Anwalt hat dafür zu Sorge zu tragen, dass der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit nicht verletzt.
Ein Vergleich ist auslegungsfähig. Es kann nicht am Buchstaben des Vergleichs festgehalten werden, wenn dies nicht in Übereinstimmung mit dem festgestellten Sachverhalt und dem übereinstimmenden Willen der Parteien steht.   Diese Auslegung geht dem (klaren) Wortlaut vor.
BGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 223/20 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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raniehus · 4 years
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Befristeter Verjährungsverzicht ist unabhängig vom Ablauf der Verjährung
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Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann vor dem Eintritt der Verjährung als auch danach erfolgen.
In der Erklärung, sich „weiterhin bis einschließlich 31.12.2007 nicht auf die Einrede der Verjährung (zu) berufen“, liegt ein befristeter Verjährungsverzicht, der den Ablauf der Verjährung nicht beeinflusst. Er beinhaltet, dass der Schuldner bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums mit der Einrede der Verjährung ausgeschlossen ist, unabhängig davon, ob die Verjährung nach dem normalen Verjährungslauf bereits eingetreten sein sollte oder nicht. Erhebt allerdings der Gläubiger nicht innerhalb der Frist Klage, kann sich der Schuldner direkt nach Ablauf der Frist wieder auf die Einrede der Verjährung berufen und die Leistung wegen Verjährungseintritt verweigern. Erhebt der Gläubiger innerhalb der Frist Klage, ist der Schuldner mit der Einrede in dem Klageverfahren auch über den Verzichtszeitpunkt hinaus ausgeschlossen.
Für eine darüberhinausgehende Wirkung des Verjährungsverzichts bedarf es besonderer Anhaltspunkte.
BGH, Urteil vom 10.11.2020 - VI ZR 285/19 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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gutachter · 5 years
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Rabatt gegen Wohnrecht und Pflege: Vertrag gilt trotz frühen Todes Frankfurt: Vereinbaren die Vertragsparteien bei einer Grundstücksübertragung ein Wohnrecht des Veräußerers und eine Pflegepflicht der Erwerberin, gibt der Tod des Veräußerers nur wenige Wochen nach Vertragsschluss für sich genommen weder Anlass für eine ergänzende Vertragsauslegung noch für eine Anpassung des Vertrags nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Sinne eines Zahlungsanspruchs der Erben des Veräußerers als Ausgleich für das infolge des Todes gegenstandslos gewordene Wohnrecht und die Pflegeverpflichtung.(...) Quelle und Volltext: ibr-online.de
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raniehus · 2 years
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Auf ein Anrecht auf Ruhestandsgeld im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann vor dessen Unverfallbarkeit verzichtet werden. Bei einem zulässigen Verzicht kann das Anrecht nicht im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe berücksichtigt werden.
Ob ein (Änderungs-) Vertrag den Verzicht enthält, ist vom Tatrichter auszulegen, §§ 133, 157 BGB. Ergibt sich dieser Verzicht bereits eindeutig aus dem Vertrag selbst, wird er zudem auch durch die Bilanz des Arbeitgebers gestützt (in der nunmehr keine Rückstellung mehr für das Ruhestandsgeld enthalten ist), bedarf es durch den Tatrichter auch nach Maßgabe des § 26 FamFG keiner weiteren Prüfung mehr.
Die dem Arbeitnehmer zugesagte Abfindung für den Fall der Beendigung des (hier befristeten) Vertrages unterfällt ebenso wenig wie z.B. die Zahlung des Überbrückungsgeld der Ausgleichung zwischen den Eheleuten, § 2 VersAusglG.
BGH, Beschluss vom 30.03.2022 - XII ZB 421/21 -
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raniehus · 4 years
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Erfasst vereinbarte Umsatzsteuer auf (Gewerberaum-) Miete auch die Nebenkosten ?
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Vereinbart der zur Umsatzsteuer optierende Vermieter mit dem Mieter im Rahmen eines Gewerberaummietvertrages die Zahlung der jeweils gültigen Umsatzsteuer auf die Grundmiete, kann dies nach §§ 133, 157 BGB dahingehend ausgelegt werden, dass der Mieter - ohne dass dies im Vertrag so erwähnt wird - auch auf die von ihm zu tragenden Betriebskosten Umsatzsteuer zu zahlen hat.
Die Zahlung der Umsatzsteuer auf die Betriebskosten ist unabhängig davon, dass bei einzelnen Betriebskosten (wie Versicherungsbeiträge oder Grundsteuer) selbst keine Umsatzsteuer anfällt. Aufgrund der engen Verbindung der einzelnen Bestandteile des Umsatzes stellt sich dieser objektiv als eine wirtschaftliche Leistung dar, der insgesamt der Umsatzsteuer unterfällt.
BGH, Urteil vom 30.09.2020 - XII ZR 6/20 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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raniehus · 5 years
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Steuerrecht: Bindungswirkung der vom unzuständigen Finanzamt erteilten verbindlichen Auskunft
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Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 S. 1 AO sieht vor, dass Finanzämter auf Antrag verbindliche Auskünfte über eine steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn in Ansehung der steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.
Bei der verbindlichen Auskunft handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der nach § 133 BGB auszulegen ist. Der Antragsteller muss davon ausgehen können, dass die Finanzverwaltung das im Antrag benannte Begehren zur Kenntnis nimmt und entweder im Hinblick darauf den Antrag ablehnt oder einen deutlichen Hinweis gibt.
Eine Rechtswidrigkeit der verbindlichen Auskunft hindert, anders als deren Nichtigkeit, nicht die Bindungswirkung. Die Nichtigkeit erfordert einen schwerwiegenden Fehler, der offensichtlich ist.
Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist auch dann wirksam und entfaltet Bindungswirkung gegenüber allen Finanzämtern, wenn sie von einem unzuständigen Finanzamt erteilt wurde. 
FG Münster, Urteil vom 17.06.2019 - 4 K 3539/16 F -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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gutachter · 5 years
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Gewährte Fristen sind genau einzuhalten, sonst wird es teuer!
Gewährte Fristen sind genau einzuhalten, sonst wird es teuer!
Kassel – 1. Vereinbaren die Parteien eines zum 31.12. gekündigten Mietvertrags, dass der Mieter die – eigentlich noch fällige – Miete für Dezember nicht mehr zahlen muss, wenn er vor dem 01.12. auszieht, dann gilt dies auch nur für einen Auszug vor dem 01.12.
2. Wird die Wohnung hingegen erst am 01.12. mittags übergeben, ist die volle Miete für den Dezember zu zahlen.
3. Die Geltendmachung…
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