#Vergütungsanpassung
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gutachter · 2 years ago
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"Altes" Baurecht: Kein einseitiges Änderungsrecht des Bestellers! Oder doch?
1. Außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs der Vorschrift des § 650b Abs. 2 BGB besteht vorbehaltlich einer diesbezüglichen vertraglichen Regelung, wie etwa in § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B, grundsätzlich kein einseitiges Änderungsrecht des Bestellers. Das dem Bauvertrag innewohnende antizipierte Änderungsbedürfnis des Bestellers kann dieser jedoch jedenfalls dann gem. §§ 157, 242 BGB durch eine…
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