#streupflicht
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politik-starnberg · 2 months ago
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Warum die übertriebenen Sperrungen?
Genau deshalb:
Die Klägerin hat vorgetragen:
Der Beklagte sei schuldhaft seiner Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen. Im Bereich der Sturzstelle sei der Gehweg zwar geräumt gewesen, allerdings habe sich dort auf einer Fläche von 1-2 m² kein Streumaterial befunden. Dies habe die Klägerin aber aufgrund der damals vorherrschenden Dämmerung und der schlechten Straßenbeleuchtung nicht erkennen können. Stark verpresster frischer Schnee habe dazu geführt, dass es im Bereich der Sturzstelle erheblich glatt gewesen sei. Die Gehwegbreite sei durch Schneemaden noch beengt gewesen.
Solange es in Deutschland solche klagenden Bürger/innen gibt, werden wir auch in Starnberg mit augenscheinlich übertriebenen Maßnahmen leben müssen.
Wenn wir alle möglichst viel Sicherheit haben wollen, ist dann wohl auch so etwas eine Art Kollateralschaden.
Auch wenn diese Klage zu recht abgelehnt wurde - den Ärger und Aufwand vor Gericht hat man dann trotzdem.
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risk-bot · 11 months ago
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anlage-top · 1 year ago
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Schneeräumpflicht: Was bei Schnee und Eis zu beachten ist
Wie jedes Jahr sorgt die Winterzeit je nach Höhenlage früher oder später für eine weiße Pracht. Was die Kinder freut, kann sich für Fußgänger oder den Straßenverkehr zu einer Geduldsprobe entwickeln. Da sich durch Schnee und Eis beispielsweise Fußwege in Rutschbahnen verwandelt können, gibt es in Deutschland die sogenannte Schneeräumpflicht, die an allen Tagen der Woche gilt. Die Pflicht Gehwege von Schnee und Eis zu befreien, ist jedoch regional unterschiedlich festgelegt. Was Hausbesitzer, Eigentümer und Mieter wissen sollten, wenn Wege verschneit oder vereist sind.
Wer ist für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich?
Nach den Grundsätzen der allgemeinen Verkehrssicherheit ist der Winterdienst von demjenigen zu erfüllen, der auch für den Zustand der Gehwege und Zufahrten verantwortlich ist. Wer ein Grundstück oder ein Gebäude für Personen (z.B. Besucher, Handwerker oder Postboten) zugänglich macht, ist deshalb verpflichtet dafür zu sorgen, dass diese keine Schäden durch vorhersehbare Gefahren erleiden. Die Verkehrssicherungspflicht betrifft bei Privatwegen zunächst den Eigentümer. Vermieter können die Aufgabe auch auf den Mieter übertragen. Dies sollte dann aber auch im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden, denn eine Regelung in der Hausordnung ist nicht ausreichend. Auch ein Gewohnheitsrecht, wonach Bewohner im Erdgeschoss eines Hauses zur Schneebeseitigung verpflichtet sind, gibt es nicht.
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Wenn der Eigentümer oder Mieter beispielsweise aufgrund Alters, Krankheit oder Berufstätigkeit nicht in der Lage ist, die Räum- und Streupflicht zu erfüllen, muss er rechtzeitig für einen Ersatz sorgen, auch wenn dies nur durch eine entgeltliche Hilfskraft erfolgen kann. Bei Blitzeis müssen zur Räum- und Streupflicht Verantwortliche allerdings nicht z.B. vom Arbeitsplatz nach Hause eilen, um den Bürgersteig zu streuen, denn die Rechtsprechung legt den Fußgängern eine gewisse Sorgfalt ans Herz.
Wann und in welchem Umfang muss geräumt und gestreut werden?
Es gilt in der Regel, dass die Schneeräumpflicht werktags um 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 8.00 Uhr oder 9.00 Uhr beginnt und um 20.00 Uhr endet. Zu den genauen zeitlichen Pflichten geben die jeweiligen Gemeindesatzungen wichtige Anhaltspunkte. In Ausnahmefällen kann aber auch eine Räumung außerhalb dieser Zeiten notwendig sein. Für die Gehwege vor dem Haus gilt, dass diese mindestens anderthalb Meter breit geräumt und gestreut werden müssen, so dass zwei Menschen aneinander vorbeipassen.
Bei den Zugängen zum Hauseingang, zu den Mülltonnen oder den Garagen sollte die Räumung mindestens einen halben Meter breit sein. Zum Streuen sollte etwa Sand oder feiner Split verwendet werden, um die Flächen abzustumpfen. Streusalz ist in vielen Orten verboten oder nur bei extremer Glätte erlaubt.
Wie oft muss geräumt oder gestreut werden?
Dies ist rechtlich noch nicht eindeutig geklärt. So muss zum Beispiel bei Dauerschneefall nicht fortlaufend gefegt oder geschoben werden, wenn dies völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur noch wenig oder gar nicht mehr schneit, muss zum Besen oder Schneeschieber gegriffen werden. In den meisten Gemeinden gilt eine Frist von einer halben Stunde nach Ende des Schneefalls. Bei Glatteisbildung besteht im Regelfall eine sofortige Streupflicht. Zudem müssen Eigentümer oder verantwortliche Mieter andere Menschen etwa Nachbarn - um Hilfe bitten, wenn sie selbst verhindert sind. Empfehlung: Mit einem Blick in die örtliche Gemeindesatzung kann man sich rückversichern.
Wer kommt für mögliche Schäden auf?
Wenn ein Passant auf einem nicht geräumten oder gestreuten Gehweg zu Schaden kommt, kann er Schadenersatz geltend machen. Der Eigentümer oder Streu- und Reinigungspflichtige muss dann womöglich für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten aufkommen. Mieter oder Bewohner eines Einfamilienhauses sind in diesen Fällen durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Wer darüber hinaus vorsätzlich oder fahrlässig der Räum-und Streupflicht vor seinem Haus nicht nachkommt, weil er beispielsweise im Urlaub ist, dem können jedoch Geldbußen von bis zu zehntausend Euro drohen.
Vermieter, Besitzer eines Mehrfamilienhauses oder Eigentümergemeinschaften benötigen für eine ausreichende Absicherung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung springt auch ein, wenn ein Passant durch herabrutschenden Schnee vom Dach oder Eiszapfen verletzt wird.
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aktiplan-rhein-ahr-anzeiger · 11 months ago
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world-of-news · 2 years ago
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nokzeit · 2 years ago
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Räum- und Streupflicht
(Symbolbild – Pixabay) Verpflichtung der Straßenanlieger Buchen. (pm) Aufgrund der aktuell winterlichen Wetterlage macht die Stadtverwaltung auf die bestehende Räum- und Streupflicht aufmerksam, damit Unfälle und daraus eventuell entstehende Ersatzansprüche vermieden werden. Gemäß der Streupflicht-Satzung der Stadt Buchen sind Straßenanlieger unter anderem verpflichtet, Gehwege innerhalb der…
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gottschlingimmobilien · 5 years ago
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Zwischen den Autos muss nicht gestreut werden
BGH: Zwischen den Autos muss nicht gestreut werden. Es gibt keine Streupflicht zwischen Autos. Grundsätzlich ist im Winter mit Glätte zu rechnen. Zwischen parkenden Fahrzeugen ist die Sturzgefahr geringer.
[vc_row us_bg_image_source=”featured” us_bg_parallax=”vertical” us_bg_overlay_color=”rgba(51,51,51,0.73)”][vc_column][us_separator][vc_custom_heading text=”BGH: Zwischen den Autos muss nicht gestreut werden” font_container=”tag:h1|font_size:80|text_align:center|color:%23ffffff” use_theme_fonts=”yes”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]
Die Streupflicht auf einem…
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rheinkreiszeitung · 6 years ago
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Jüchen: Räum- und Streupflicht
Jüchen: Räum- und Streupflicht
Jüchen – Aufgrund der aktuellen Wetterlage und mehreren Anfragen aus der Bevölkerung weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass grundsätzlich die Anlieger (Eigentümer) der jeweiligen Straße dafür Sorge tragen müssen, dass der Bürgersteig und die Fahrbahn vom Schnee geräumt und bei Glätte gestreut sind. (more…)
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gutachter · 6 years ago
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Urteil zum Winterdienst
Wer nicht streut, muss bezahlen
Eine 54-jährige Radfahrerin hat vor dem Amtsgericht München eine Firma für Räum- und Streudienste zur Zahlung von Schmerzensgeld verklagt. Sie war auf einer vereisten Fläche ausgerutscht und hatte sich dabei folgenschwer verletzt. Vor Gericht bekam sie recht: Das Unternehmen muss der Frau 3000 Euro bezahlen. (…)
Quelle und Volltext: https://www.sueddeutsche.d…
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rhganwalt · 8 years ago
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BGH: Eigentümerbeschluss über Winterdienst ist nichtig
BGH: Eigentümerbeschluss über Winterdienst ist nichtig
Der Winterdienst in einem Mehrparteienhaus kann mitunter Schwierigkeiten machen. So musste sich auch der BGH damit befassen, wie zu bewerten ist, dass die Mehrheit der Eigentümer den Winterdienst im Wechsel durchgeführt haben will. Die einzelnen Wohnungseigentümer können, so das Ergebnis des BGH, aber nicht durch einen Mehrheitsbeschluss verpflichtet werden. Ein solcher Beschluss hat im WEG…
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politik-starnberg · 3 years ago
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Tagesordnung der Sitzung des Stadtrats vom 29.11.2021
Einladung zur Sitzung des Stadtrats
Montag, 29.11.2021, 18:30 Uhr
Großer Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 2 Bürger fragen
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
TOP 4 Bayerischer Hof und VHS; Ergebnis Bestandsaufnahme und weiteres Vorgehen
TOP 5 Gymnasium Starnberg - Generalsanierung Bauteil 5 Stand der Planung
TOP 6 Öffentlicher Personennahverkehr; Neuausschreibung von Buslinien 2023
TOP 7 Grundschule Starnberg; dringender Sanierungs- und Erweiterungsbedarf der Schlossbergschule
TOP 8 Zuschüsse im Bereich Sport, Jugend und Wohlfahrtspflege; Erlass neuer Richtlinien
TOP 9 Vollzug der "Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter"; Anträge auf Befreiung von der Räum- und Streupflicht an beschränkt-öffentlichen Wegen; Antrag Stadtratsfraktion Bündnis Mitte Starnberg (BMS) vom 08.10.2021
TOP 10 Entgelt-/Lohnfortzahlung für nicht vollständig geimpfte Beschäftigte bei einem wegen COVID-19 behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder behördlich angeordneter Quarantäne sowie Kostentragungspflicht für PCR-, PoC-PCR- oder Nukleinsäure-Tests
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Nichtöffentlicher Teil
TOP 12 Bayerischer Hof; Ergebnis Bestandsaufnahme und weiteres Vorgehen
TOP 13 Beauftragung öffentlich-rechtlicher Beratungsleistung für Bauleitplanung und städtebauliche Verträge - Nachtrag
TOP 14 Geschosswohnungsbau "Am Wiesengrund" und "Am Schloßhölzl"
TOP 15 Anmietung von zusätzlichen Büroräumlichkeiten
TOP 16 Bekanntgaben, Sonstiges
Das klingt nach einer unspektakulären Sitzung. Wer weiß, wer weiß ...
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sv-buero-sofort · 4 years ago
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Zur Darlegungslast und Beweisführung beim Glatteisunfall Die Anspruchshaltung gestürzter Verkehrsteilnehmer scheint gelegentlich maßlos zu sein. Worauf es bei der Darlegungslast und der Beweisführung auf dem Boden der BGH-Rspr. ankommt, geht aus einem aktuellen Urteil des OLG Hamm hervor.   Tatort: Innerörtliche Tankstelle (Bereich Zapfsäule), Tatzeit: 26.1.17, gegen 16:20 Uhr. Bis auf den Sturz des Klägers war praktisch alles strittig. Seine Klage auf Zahlung eines Schmerzensgelds von mind. 50.000 EUR blieb in beiden Instanzen erfolglos. Schon an der Darlegungshürde kam das Aus. Ein Anscheinsbeweis für eine Verletzung der Räum- und Streupflicht wurde erst gar nicht aktiviert (OLG Hamm 19.1. 21, 7 U 106/19). https://www.instagram.com/p/CMrrepjJDW6/?igshid=ygxsay1f6tng
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rakotz-blog-blog · 5 years ago
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WEG - Glatteisunfall auf Gehweg infolge Verletzung der Straßenreinigungs- bzw. Streupflicht
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.mietrechtsiegen.de/weg-glatteisunfall-auf-gehweg-infolge-verletzung-der-strassenreinigungs-bzw-streupflicht/
WEG - Glatteisunfall auf Gehweg infolge Verletzung der Straßenreinigungs- bzw. Streupflicht
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AG Hamburg-Wandsbek – Az.: 716b C 53/12 – Urteil vom 04.09.2012 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits sowie die Kosten der Streithelferin trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn […] ...
weiterlesen: https://www.mietrechtsiegen.de/weg-glatteisunfall-auf-gehweg-infolge-verletzung-der-strassenreinigungs-bzw-streupflicht/
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raniehus · 5 years ago
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Streupflicht auf Parkplatz eines Lebensmittelmarktes
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Auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes besteht grundsätzlich im Bereich der markierten Parkflächen zwischen den dort parkenden Fahrzeugen keine Streupflicht.
Den Kunden des Marktes ist es zumutbar, ihr Fahrzeug so zu parken, dass bei geräumter und gestreuter Fahrfläche ein sicheres Be- und Entladen des Fahrzeuges  im Heck des Fahrzeuges möglich ist.
Beim Aus- und Einsteigen zwischen den Fahrzeugen  hat der Kunde bei winterlichen Verhältnissen Sorgfalt obwalten zu lassen. Mit Vertiefungen im Bodenbelag, die durch Feuchtigkeit auch überfroren sein können, hat der Kunde zu rechnen, auch wenn er sie infolge der Lichtverhältnisse nicht sieht; er hat sich durch Reaktionsmöglichkeit darauf einzustellen und kann sich am Fahrzeug festhalten.
BGH, Urteil vom 02.07.2019 - VI ZR 184/18 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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rheinsiegmagazin · 5 years ago
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Baubetriebsamt Troisdorf ist einsatzbereit: Für den Winterdienst alles vorbereitet
Baubetriebsamt Troisdorf ist einsatzbereit: Für den Winterdienst alles vorbereitet
Der Winterdienst wird durch den städtischen Baubetriebshof jedes Jahr vom November bis März des Folgejahres organisiert und entsprechend einem Winterdienstplan durchgeführt. In 2019/2020 erfolgt der Winterdienst bis zum 21. März 2020. Der Streupflicht wird von Seiten der Stadt Troisdorf, je nach Dringlichkeitsstufe, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten nachgekommen.
Die Streuung auf…
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bebenhausen · 6 years ago
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Räum- und Streupflicht im Winter Die winterlichen Witterungsverhältnisse sind Anlass, die Straßenanlieger auf die Winterdienstpflicht nach der „Streupflichtsatzung" hinzuweisen. Geh- und Radwege oder -sofern keine Gehwege vorhanden- die Fahrbahnränder auf 1,50 m Breite sind vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
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