#räumpflicht
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Räum- und Streupflicht
(Symbolbild – Pixabay) Verpflichtung der Straßenanlieger Buchen. (pm) Aufgrund der aktuell winterlichen Wetterlage macht die Stadtverwaltung auf die bestehende Räum- und Streupflicht aufmerksam, damit Unfälle und daraus eventuell entstehende Ersatzansprüche vermieden werden. Gemäß der Streupflicht-Satzung der Stadt Buchen sind Straßenanlieger unter anderem verpflichtet, Gehwege innerhalb der…
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Warum Sie Ihren Balkon regelmäßig von Schnee und Eis befreien sollten
„…Im Gegensatz zu den Gehwegen vor dem Haus gibt es keine generelle Räumpflicht für Balkon und Dachterrasse, wie die Arag auf ihrer Website zum Sachverhalt schildert. Es sei jedoch „üblich“, diese Pflicht auf Mieter zu übertragen. „Dies muss allerdings im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten werden. Sind Sie dazu nicht in der Lage, z. B. aufgrund von Abwesenheit oder Krankheit, müssen…
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#balkon#Balkonabfluss#Dachterrasse#Eis#Hausordnung#Laub#Mieter#Mietvertrag#Schmelzwasser#Schmutz#Schnee#Versicherung#Wasserabfluss
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Halbzeit ...
Vor drei Jahren haben einige von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, und eine weitere ausreichende Anzahl an Wählerinnen und Wähler mich für ausreichend geeignet angesehen und mir die Verantwortung für das Ehrenamt eines Stadtrats übertragen.
Dafür an dieser Stelle noch einmal vielen Dank für das Vertrauen.
Bei so einer Halbzeit versucht mal ja immer auch ein wenig Bilanz zu ziehen. Was wurde erreicht? Was wurde geleistet? Woran misst man das am Ende?
Bei der Vielzahl an Entscheidungen und Beschlüssen, welche in den letzten drei Jahren von mir in den Ausschüssen und Stadtratssitzungen unterstützt (oder auch abgelehnt) wurden, ist es zumindest an dieser Stelle wenig sinnvoll, diese hier alle einzeln aufzuführen.
Vielleicht bilden die folgenden Aufzählungen eine gewisse Zusammenfassung bzw. Übersicht über meine bisherigen kommunalpolitischen Aktivitäten.
1. Formulierte und eingereichte Anträge:
2020-06-07 - Antrag - UWG - Wangen - Geschwindigkeitsmessungen
2020-09-16 - Antrag - UWG - Abbau und Lagerung Säulen Bahnhof See
2020-12-01 - Antrag - UWG - Umwandlung von 2 Parkplätzen in Radabstellplätze
2021-03-01 - Antrag - UWG - B90/Grüne - Fahrradparkhaus am Bahnhof See
2021-03-06 - Antrag - UWG - Jährliche Abfrage mit Bezug auf Live-Übertragung von Sitzungen
2021-06-16 - Antrag - UWG - Radaufstellfläche Strandbadstraße
2021-09-01 - Antrag - UWG - Digitale Anlagen für Beschlussvorlagen
2021-09-18 - Antrag - UWG - Möglichkeiten für E-Bike-Ladestationen auf öffentlichen Grund
2021-09-18 - Antrag - UWG - Zusatzmarkierung Fahrradschutzstreifen Hanfelder Straße
2021-10-24 - Antrag - CSU - UWG - St.-Stephan - hinterer Zugang - Befreiung Räumpflicht
2022-03-05 - Antrag - UWG - Aufforderung zu Gesprächen bzgl. Brunnen am Kirchplatz
2022-06-20 - Antrag - UWG - Zeitkontingent für private BB-Anträge
2023-01-03 - Bitte - UWG/BLS - öffentliche Kurzfassung von Beschlussvorlagen
2023-01-10 - Antrag - UWG - Museum, Nutzung des Lochmannhauses
2023-03-09 - Antrag - UWG - Reservierung von Stellplätzen von Wochenmarkthändlern
2023-03-16 - Antrag - UWG - Keine Begrenzung der Höhe von Hecken
2. Die “großen” Entscheidungen:
B2 Tunnel weiter realisieren
Mehr Gleichberechtigung aller Verkehrsmittel im öffentlichen Straßenraum
Konzeptwettbewerb für Areal Bayerischer Hof
Einigung mit der Deutschen Bahn bei der Seeanbindung
3. Das Nicht-Fachliche:
Fragen der Bürger zeitnah weiterleiten oder beantworten
Für Bürgerfragen zur Verfügung stehen
Berichte über Sitzungen und andere Themen in diesem Blog
Angebot einer Videosprechstunde
Sachliche Debatten und Zusammenarbeit unterstützen
Ich freue mich auf die zweite Halbzeit und die anstehenden Beschlüsse, bei denen meine Entscheidungen hoffentlich zum Wohle einer möglichst großen Mehrheit der Starnberger Bürgerinnen und Bürger beitragen werden.
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Streupflicht auf Parkplatz eines Lebensmittelmarktes
Auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes besteht grundsätzlich im Bereich der markierten Parkflächen zwischen den dort parkenden Fahrzeugen keine Streupflicht.
Den Kunden des Marktes ist es zumutbar, ihr Fahrzeug so zu parken, dass bei geräumter und gestreuter Fahrfläche ein sicheres Be- und Entladen des Fahrzeuges im Heck des Fahrzeuges möglich ist.
Beim Aus- und Einsteigen zwischen den Fahrzeugen hat der Kunde bei winterlichen Verhältnissen Sorgfalt obwalten zu lassen. Mit Vertiefungen im Bodenbelag, die durch Feuchtigkeit auch überfroren sein können, hat der Kunde zu rechnen, auch wenn er sie infolge der Lichtverhältnisse nicht sieht; er hat sich durch Reaktionsmöglichkeit darauf einzustellen und kann sich am Fahrzeug festhalten.
BGH, Urteil vom 02.07.2019 - VI ZR 184/18 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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Räumpflicht für Eigentümer bei Schnee
Ganzen Beitrag lesen auf http://www.newsonpoint.de/wissenwertes/raeumpflicht-fuer-eigentuemer-bei-schnee/
Räumpflicht für Eigentümer bei Schnee
Sobald der erste Schnee fällt, führt dies auf vielen Straßen zu Verkehrschaos und Unfällen. Fußgänger sind auch bei Schnee in Gefahr, da Sie schnell auf die weiße Pracht rutschen und sich Arm oder Bein brechen. Aus diesem Grund müssen Wohnungseigentümer den Bürgersteig bei Schnee reinigen. In der Regel übertragen die Kommunen die Verpflichtung zur Schneereinigung […]
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Jüchen: Räum- und Streupflicht
Jüchen: Räum- und Streupflicht
Jüchen – Aufgrund der aktuellen Wetterlage und mehreren Anfragen aus der Bevölkerung weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass grundsätzlich die Anlieger (Eigentümer) der jeweiligen Straße dafür Sorge tragen müssen, dass der Bürgersteig und die Fahrbahn vom Schnee geräumt und bei Glätte gestreut sind. (more…)
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BGH: Eigentümerbeschluss über Winterdienst ist nichtig
BGH: Eigentümerbeschluss über Winterdienst ist nichtig
Der Winterdienst in einem Mehrparteienhaus kann mitunter Schwierigkeiten machen. So musste sich auch der BGH damit befassen, wie zu bewerten ist, dass die Mehrheit der Eigentümer den Winterdienst im Wechsel durchgeführt haben will. Die einzelnen Wohnungseigentümer können, so das Ergebnis des BGH, aber nicht durch einen Mehrheitsbeschluss verpflichtet werden. Ein solcher Beschluss hat im WEG…
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#Aufwendungen#Beschluss#Eigentümergemeinschaft#Eis#Kälte#Miteigentümer#Räumdienst#Räumpflicht#Schnee#Streupflicht#WEG#Winter#Winterdienst
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Auf glitschigem Laub ausgerutscht - wer haftet?
Auf glitschigem Laub ausgerutscht – wer haftet? Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt über Versicherungsschutz für Grundstückseigentum auf Hamburg - Im Herbst verwandelt das rot-braune Laub Gehwege in ein raschelndes Idyll. Regnet es aber, erlebt man auf den farbenfrohen Blättern eine wahre Rutschpartie. Schlittert jemand den glitschigen Spazierpfad entlang und fällt unglücklich, stellt sich die Frage: Wer haftet dann für dadurch verursachte Schäden, beispielsweise Verletzungen? Sammelt sich das Laub auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen, sind Kommunen in der Pflicht, die Blätter zu beseitigen. „Grenzen aber private Grundstücke an die Gehwege, springt die Räumpflicht auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über. Sie sind dann im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, das Grundstück, Gehwege und Eingänge von Laub zu befreien. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach und rutscht eine Person deshalb auf dem Laub aus, kann sie von den Eigentümerinnen und Eigentümern Schadensersatz fordern", erläutert Verbraucherschützerin Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die Schadensersatzforderungen wegen verletzter Verkehrssicherungspflichten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung. Da die Schadensansprüche v. a. bei Personenschäden sehr hoch sein können, zählt die Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen. Sie wehrt darüber hinaus auch unberechtigte Forderungen ab, gegebenenfalls vor Gericht. „Die Deckungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. Nicht bei allen Haftpflichtverträgen, insbesondere bei älteren, ist dies der Fall. Versicherte sollten ihre Verträge gegebenenfalls anpassen lassen, damit im Schadenfall keine Deckungslücken entstehen", so Boss. Personen, die ihr Eigentum vermieten, sollten zusätzlich noch den Bedarf für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüfen. Warum der Bedarf für eine Privathaftpflichtversicherung vorrangig zu prüfen ist und worauf Versicherte bei Verträgen achten sollten, erfahren sie hier im Infoblatt. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung. BdV Pressemitteilung 20.10.2021 Lesen Sie den ganzen Artikel
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Verkehrssicherungspflicht für Gemeindestraßen - winterliche Streu- und Räumpflicht
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.ra-kotz.de/verkehrssicherungspflicht-fuer-gemeindestrassen-winterliche-streu-und-raeumpflicht.htm
Verkehrssicherungspflicht für Gemeindestraßen - winterliche Streu- und Räumpflicht
OLG München – Az.: 1 U 3782/12 – Beschluss vom 19.11.2012 I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 27.08.2012, Az. 31 O 654/12, durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. II. Es ist beabsichtigt, den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 7.993,36 € […] ...
weiterlesen: https://www.ra-kotz.de/verkehrssicherungspflicht-fuer-gemeindestrassen-winterliche-streu-und-raeumpflicht.htm
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Das Baureferat informiert: Räumpflicht für Grundstückseigentümer
Schnee, Frost, Glätte – der Winter hat die Landeshauptstadt fest im Griff. Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt, muss selbst dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Hauseigentümer können dazu ihre Mieter oder Hausmeisterdienste verpflichten. Diese gesetzliche Pflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und…
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#Das Baureferat informiert: Räumpflicht für Grundstückseigentümer#münchen#nachrichten münchen#schnee#stadt#winter#winterdienst
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Schnee und Eis: Verkehrssicherungspflichten für Vermieter
Schnee und Eis: Verkehrssicherungspflichten für Vermieter
Bei winterlichem Wetter müssen Vermieter an ihre Räum- und Streupflicht denken. Häufig übertragen sie diese auf Mieter oder Räumdienste. Allerdings befreit dies den Vermieter nicht von jeglicher Verantwortung.
Jedes Jahr wieder kommt es völlig unerwartet in Deutschland zu Schneefällen, die Straßen und Wege mit weißer Pracht bedecken und den Verkehr behindern. Auf den Straßen ist das Chaos…
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#Anliegergrundstück#Eis#Gefahr#Gehwege#Hausordnung#Mieter#Mietvertrag#Räumdienst#Räumpflicht#Schadensersatz#Schnee#Streupflicht#Verkehrssicherungspflicht#Vermieter
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Stadt Sankt Augustin bereitet sich auf den Winter vor
Stadt Sankt Augustin bereitet sich auf den Winter vor
Sankt Augustin – Der städtische Bauhof ist auf den kommenden Winter vorbereitet. Die Fahrzeuge wurden mit Schneeschilden und Streuaufsätzen ausgerüstet und überprüft, Streusalz wurde geordert und ein besonderer Winterdienstplan für die Mitarbeiter erstellt. Private Grundstückseigentümer sollten sich ebenfalls vorbereiten und ihre Räumpflicht bei Schnee und Glätte planen.
Wer an die vergangenen…
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Meine Anträge und mehr ...
Ich möchte heute mit dem Hut des Stadtrats mal die Anträge Revue passieren lassen, bei denen ich dieses Jahr und letztes Jahr aktiv beteiligt war.
Alle Entscheidungen aufzuführen, denen ich dieses Jahr zugestimmt habe, würde diesen Beitrag doch etwas zu lang werden lassen.
2020
Aufstellen eines zusätzlichen Smileys in der Ortsmitte von Wangen, um das Beschleunigen am Berg zu reduzieren: gestellt, beschlossen und umgesetzt
Abbau und Zwischenlagerung der denkmalgeschützten Säulen vom Bahnhof See bis zum Wiederaufbau nach der Umgestaltung des Bahnhofsareals: auf Wunsch bisher noch nicht gestellt
Umwandlung zweier Pkw-Stellplätze in der Maximilianstraße in Radabstellplätze: gestellt, beschlossen und umgesetzt
2021
Ein Fahrradparkhaus am Bahnhof See: gestellt und Untersuchung beschlossen
Eine Radaufstellfläche an der Zufahrt Strandbadstraße: gestellt und beschlossen
Anlagen der Beschlussvorlagen nur noch digital: gestellt und beschlossen
Untersuchung von Möglichkeiten für E-Bike-Ladestrationen auf öffentlichen Grund: gestellt und (für 2022) beschlossen
Zusatzmarkierungen auf dem Fahrradschutzstreifen Hanfelder Straße: gestellt und beschlossen
Befreiung von Räumpflicht für Anlieger für den hinteren Aufgang bei St. Stephan: gestellt und (von Verwaltung) umgesetzt
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Streusalz ist vielerorts verboten
Im Winter sollte man auf Streusalz verzichten, denn zum einen ist es in vielen Gemeinden verboten und zum anderen der Umwelt zuliebe. Daraus ergibt sich für viele die Frage: Wie bekommt man denn dann Eis und Schnee in den Griff? Und der eine oder andere fragt sich generell: Muss man überhaupt streuen oder schippen?
Fakten und Tipps zur Räumpflicht Als Hausbesitzer ist man verpflichtet, Gehwege und mitunter auch die Straße vor seinem Grundstück zu räumen und zu streuen. Das gilt, sofern die Gemeinde dem Eigentümer diese Aufgabe übertragen hat. Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland übertragen diese Reinigungspflicht der Wege, welche am Grundstück liegen, auf dessen Eigentümer. Deshalb haben Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass niemand auf rutschigen Wegen ausrutscht und sich möglicherweise verletzt. Die Gehwege sind werktags in der Regel zwischen 7:00 und 20:00 Uhr eis- und schneefrei zu halten. An Sonn- und Feiertagen gilt dies ab 9:00 Uhr. Da es aber auch lokale Ausnahmen gibt, sollte man sich in seiner Stadt oder Gemeinde dazu kundig machen.
Kommt es zu einem andauernden Schneefall, so muss man als Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen. Es ist dann in Ordnung mit dem räumen zu beginnen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichnet. Es muss auch nicht der gesamte Gehweg geräumt werden. Bei Gehwegen ohne eine besondere Verkehrsbedeutung reicht es aus, nur einen Streifen zu streuen. Dieser sollte es zwei Fußgängern ermöglichen, vorsichtig aneinander vorbeizukommen. Der "Laufweg" sollte mindestens einen halben Meter breit sein und ein sicheres laufen gewährleisten. Da auch Fußgänger vorsichtig sein müssen, braucht man den Weg aber nicht vollständig von Schnee zu befreien.
Die Auswahl des Streumittels - Stumpfe Streumittel erhöhen die Griffigkeit Es ist keine gute Idee, einfach mit Streusalz dem Schnee und Eis zu Leibe zu rücken. In den meisten Kommunen ist dies verboten und wird mit einem Bußgeld belegt. Denn das Salz schadet Pflanzen, Tieren, Gewässern, Bauwerken und auch Fahrzeugen. Allerdings erlauben einige Kommunen bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen, beispielsweise auf Treppen, eine sparsame Verwendung von Streusalz. Zu empfehlen sind abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Diese erhöhen die Griffigkeit, da sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für eine ausreichende Wirkung dieser Streumittel, ist es wichtig, dass sie möglichst dicht gestreut werden. Wenn der Winter vorbei ist, kann das Streugut zusammengekehrt werden und beim nächsten Bedarf wieder verwendet werden.
Mit der richtigen Schneeschaufel geht es einfacher Eine Schaufel darf nicht zu schwer sein, damit man effektiv schippen kann. Deshalb empfiehlt es sich, im Laden mehrere Modelle anzuschauen und entsprechend der Körperstatur auszuwählen. Wegen ihres geringen Gewichts sind Schaufeln aus Aluminium sehr beliebt. Diese eignen sich in erster Linie für die Arbeit auf glatten Untergründen. Auf Kopfsteinpflaster oder Gehwegplatten wird die Schiebefläche beim Einsatz allerdings schnell zerkratzt und verbeult. Auf diesen Untergründen empfehlen sich Schaufeln mit einer Gummilippe. Mit Modellen die einen leicht geschwungenem Stiel und einen ergonomischen Griff in Y-oder D-Form haben, erleichtern die Arbeit dann, wenn der Schnee aufgetürmt werden soll.
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