#mündliche verhandlung
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Das Gericht kann den Beteiligten auf Antrag die Teilnahme in Form der „Videoübertragungstechnik“ erlauben, die „ohne Verlust an rechtsstaatlicher Qualität“ genutzt werden darf (BT-Drucks. 17/112, S. 10).
Rechtliches Gehör wird u.a. durch die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung gewährt; Art. 103 Abs. 1 GG setze voraus, dass sich die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können.
Wird einem Beteiligten erlaubt, mittels Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, § 91a Abs. 1 S. 1 FGO, muss das Geschehen vollständig übermittelt werden (darf sich also nicht auf einzelne Beteiligte beschränken) und jeder Beteiligte muss zeitgleich die anderen Beteiligten visuell und akustisch wahrnehmen können. Daran ermangelt es, wenn ein anwesender Beteiligter einen zugeschalteten Beteiligten nur sehen kann, wenn er sich selbst um 180° wendet.
Eine darauf beruhende Entscheidung ist aufzuheben, wenn das Rügerecht besteht, § 295 Abs. 1 ZPO iVm. § 155 S. 1 FGO. Ein Verzicht auf das Rügerecht liegt in einem Fall wie hier nicht vor, wenn die Partei nicht rechtskundig vertreten war.
BFH, Beschluss vom 18.08.2023 - IX B 104/22 -
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Ignoranz oder absichtliche Täuschung am Bundesgericht?
Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung von EMF-erkrankten Personen) gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend ... laut Bundesgericht!
Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung) von EMF-erkrankten Personen gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im…
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Korruptionsaffäre um DFB Star Tah
Spielerberater Claudio Bega erhebt schwere Anschuldigungen gegen Nationalspieler Jonathan Tah und die Justiz in Nordrhein-Westfalen:
"Der Rechtsstaat wird systematisch im Kern untergraben!"
Mitteilung
Claudio Bega (32), Spielerberater der Agentur Begasports und ehemaliger Förderer des deutschen Nationalspielers Jonathan Tah (28), erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Köln und das gesamte Justizsystem in Nordrhein-Westfalen.
In einer explosiven Erklärung äußert Bega, dass das Fußballgeschäft durch Geld und Macht die Justiz beeinflusst und vorsätzlich die Wahrheit verschleiert.
Am 8. April 2021 leitete die Staatsanwaltschaft Köln ohne jeden Anfangsverdacht ein Ermittlungsverfahren Aktenzeichen 220 JS 281/21 gegen Bega ein.
Bega sieht darin einen belegten Versuch, einen Raubüberfall Aktenzeichen 220 JS 531/22 durch eine Täter-Opfer- Umkehr zu verschleiern und eine mündliche Vereinbarung zwischen ihm und Jonathan Tah Aktenzeichen 23 O 299/21 vor dem Landgericht Düsseldorf zu untergraben.
"Es gab keine Straftat, und dennoch wurde ich fortdauernd gerichtsanhängig gehalten", und mein Anspruch eingefroren, erklärt der Berater.
Jonathan Tah und Spielerberater Claudio Bega
"Die Staatsanwaltschaft Köln hat eine unwirksame Anklage erhoben und obwohl das Verfahren eingestellt wurde, aufgrund mangels hinreichenden Tatverdachts, einen Haftbefehl ohne rechtliche Grundlage erlassen, um mich einzuschüchtern und gefügig für die Justiz zu machen", sagt Bega. Diese Vorgänge, gepaart mit der Verweigerung von Stellungnahmen durch die Staatsanwaltschaft, zeigen ein systematisches Versagen des Rechtsstaates.
Bega: Mit Mafiastrukturen entzieht man einem Menschen ohne Rechtsgrundlage die Freiheit, das ist unakzeptabel, und keiner will sich später dafür verantworten wollen, stattdessen werden Behördensiegel für Lug und Betrug eingesetzt. Das kann es nicht sein, und muss sich schnell ändern.
Jeder dieser Leute missbraucht, dass Justizsystem, da niemand gegen Amtsträger intern vorgeht so Bega. Vor allem ist es inakzeptabel einen Profifußballer über 83 Millionen Bundesbürger zustellen.
"Die Behörden in Nordrhein-Westfalen täuschen und lügen, während sie ein ganzes Land manipulieren, weil es um Millionen geht", sagt Bega. "Ich wurde vorsätzlich angeklagt, trotz einer Einstellung nach §170 Abs.2 StPO und ohne jede Straftat. Solche Handlungen sind in Deutschland verboten.
Die Korruptionsstelle LKA NRW SG15.1, Aktenzeichen: 240430-1159-045435 ist umfassend informiert.
Bega berichtet von einer massiven psychischen Belastung und medialer Rufschädigung, die aus der ungerechtfertigten Anklage resultieren. Zudem wurde er erpresst, sich in einer Berufung vor dem Landgericht Köln Aktenzeichen 155 NBs 121/23 erneut dieser Anklage auszusetzen, ohne dass eine Verhandlung überhaupt erlaubt ist. Ohne Scham und Gnade vor Bestrafung im Nachgang wird versucht mich anschließend noch für nicht bei Verstand zu verkaufen, so der Berater.
"Ich kann meinen Beruf nicht nachgehen und wurde moralisch von Rechtsanwälten und Justizbeschäftigten unter Druck gesetzt", damit wird Schluss sein, so Bega weiter.
"Die Realität ist, dass das Fußballgeschäft durch Geld und Macht Einfluss auf die deutsche Justiz nimmt", so Bega. Ich bin der erste der gegen solche Leute vorgeht, die sich in der Öffentlichkeit als vorgebliche Helden sehen, dabei ist es keine Leistung jemanden zu bestrafen, der sich nicht ans Gesetz hält.
Wenn junge Kinder belogen werden, ist es an der Zeit zu handeln.
Die zunehmende Gewalt auf und neben dem Fußballplatz sei nicht mehr hinzunehmen, sagte Bega.
Bega wirft Tah nicht nur vor, eine Straftat vorgetäuscht zu haben, sondern beschuldigt ihn auch, an einem Raubüberfall Aktenzeichen 220 JS 531/22 als Haupttäter beteiligt gewesen zu sein.
Bega weiter: In dem Geschäft geht es um zu viel Geld, da wird Freund zum Feind. Das ist nichts Neues und wird sich vermutlich auch nie ändern. Jona hat durch falschen Einfluss sein Gesicht und Verstand verloren und gleichzeitig den falschen herausgefordert! Über die Umstände im Detail wissen die Behörden und das Landeskriminalamt NRW und Hamburg schon lange Bescheid.
Nur leben wir in einem Rechtsstaat und keinem Unrechtsstaat. Wenn Leute, die den Staat repräsentieren sollen, diesen missbrauchen, muss man die Reißleine ziehen so einfach ist das.
Im Zivilprozess betrog er zusätzlich. "Die schweren Vorwürfe, die gegen mich erhoben wurden, sind Teil einer größeren Vertuschung, die dazu dient, keinen medialen Skandal in Deutschland und seinen Verein auszulösen.
In der Parallelwelt des Profisports, geht es schon lange nicht mehr mit rechten Dingen zu, so Bega.
Er kritisiert die Justiz, die durch Amtsmissbrauch und andere Vergehen die Karriere von Jonathan Tah schützen möchte. "Tah steht über dem Gesetz, während ich grundlos um meine bestehenden Rechte kämpfen muss", der Rechtsstaat wird so untergraben.
Bega fordert eine umfassende und unabhängige Untersuchung dieser Vorwürfe und eine klare Stellungnahme der Justiz.
"Ich kämpfe für die normalen Menschen und die Integrität des Rechtsstaates in diesem Land.
Es darf nicht sein, dass Steuerzahler für Amtsverbrecher aufkommen müssen, während Anwälte zu Unrecht Steuergelder abkassieren und Täter als Zeugen eingesetzt werden."
"Deutschland wird wieder einmal belogen, und ich werde nicht tatenlos zusehen!"
"Es ist an der Zeit, dass die Wahrheit ans Licht kommt und der Rechtsstaat wiederhergestellt wird".
Angesichts der Schwere der Vorwürfe ruft Bega sowohl die internationalen Medien als auch die Öffentlichkeit auf, aufmerksam zu bleiben und die Entwicklungen in diesem Fall zu verfolgen
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FG Berlin-Brandenburg: Mündliche Verhandlung über Musterklagen zum neuen Grundsteuerrecht
Am 4.12.2024 findet vor dem FG Berlin-Brandenburg eine mündliche Verhandlung zu den Musterklagen zum neuen Grundsteuerrecht statt. Mehr zum Thema ‘Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‘Grundsteuerreform’…
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Öffentliche Verhandlung des VfGH zum Sterbeverfügungsgesetz am 19.092024
Anträge zum Sterbeverfügungsgesetz sowie zum Verbot der Mitwirkung an der Selbsttötung Ein Verein und vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, halten das Sterbeverfügungsgesetz sowie das 2022 geänderte Strafgesetzbuch betreffend „Mitwirkung an der Selbsttötung“ für verfassungswidrig und haben daher beim VfGH die Aufhebung mehrerer Bestimmungen beantragt. Nachdem der VfGH im Dezember 2020 auf Antrag von u.a. denselben zwei Schwerkranken das Strafgesetzbuch in Bezug auf Hilfeleistung zum Selbstmord als verfassungswidrig aufgehoben hatte, trat 2022 das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) in Kraft. Wer sein Leben selbst beenden möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sterbeverfügung errichten: Dafür muss die sterbewillige Person an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leiden. Die Folgen einer solchen Krankheit müssen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen, und die Krankheit muss einen nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringen (§ 6 Abs. 3 StVfG). Eine Sterbeverfügung kann nur schriftlich vor einem Notar oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenvertretung errichtet werden (§ 8); davor muss eine Aufklärung durch zwei Ärzte erfolgen, die unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und einen freien und selbstbestimmten Entschluss gefasst hat (§ 7). Gleichzeitig mit der Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes wurde auch das strafrechtliche Verbot der Hilfeleistung zum Selbstmord neu gefasst (Straftatbestand der „Mitwirkung an der Selbsttötung“, § 78 Strafgesetzbuch – StGB). Wer einer anderen Person hilft, sich selbst zu töten, ist weiterhin mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen, es sei denn, die andere Person leidet an einer Krankheit im Sinne des § 6 Abs. 3 StVfG und wurde entsprechend § 7 StVfG ärztlich aufgeklärt. Die Antragsteller halten die Neufassung des § 78 StGB sowie das Sterbeverfügungsgesetz für verfassungswidrig und haben daher beantragt, eine Reihe von Bestimmungen aufzuheben; so etwa die Vorschrift, dass laut Sterbeverfügungsgesetz einer der beiden aufklärenden Ärzte über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügen muss und Sterbeverfügungen ein Jahr lang gültig sind. Durch die vorgeschriebenen „zeitraubenden und kostspieligen“ Formalitäten wird den Antragstellern zufolge leidenden Menschen ein rascher, begleiteter und selbstbestimmter Tod unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter praktisch unmöglich gemacht. Dies verstoße gegen das Recht auf Privatleben, das Recht auf Leben sowie den Gleichheitsgrundsatz. Hinweise zur Verhandlung Der VfGH hält zu diesen Anträgen (G 229/2023 u.a.) am Donnerstag, 19. September 2024, 9.30 Uhr, eine mündliche Verhandlung ab. Die Verhandlung ist öffentlich. Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis spätestens Donnerstag, 12. September 2024, 12.00 Uhr, unter [email protected] anzumelden. Anmeldungen sind nur für Einzelpersonen möglich, nicht für Gruppen. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt bis spätestens Montag, 16. September 2024, 16.00 Uhr. Ohne bestätigte Anmeldung ist ein Besuch der Verhandlung nur bei Verfügbarkeit allfälliger Restplätze möglich. Medienspiegel: - https://www.vienna.at/sterbehilfe-beschaftigt-erneut-verfassungsgerichtshof/8920717 - https://www.vienna.at/sterbehilfe-oeghl-richtet-sich-erneut-an-vfgh/8154622 - https://www.vienna.at/volksanwaltschaft-deckt-auf-pflegeheime-verweigern-bewohnern-assistierten-suizid - https://volksblatt.at/politik/innenpolitik/vfgh-verhandelt-erneut-ueber-bestimmungen-zur-sterbehilfe-1444086/ - https://www.diepresse.com/18822739/beihilfe-zum-suizid-vfgh-verhandelt-bestimmungen-neu - https://www.vfgh.gv.at/medien/News_2024.de.html - https://www.oegern.at/vfgh-verhandelt-das-sterbeverfuegungsgesetz-am-19-september-2024/ - https://www.vfgh.gv.at/medien/Verhandlung-Sterbeverfuegungsgesetz.de.php Read the full article
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(TaxPro GmbH Steuerrechts-Experten) Der Termin steht für den Showdown vor Gericht: Darf das Finanzamt ALLE Mietverträge kontrollieren? Besteht da ein Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer? Mit dem Vermögensregister? Alle Infos zum Gerichtstermin im Musterprozess verrät RA Lederer heute. Sei dein eigener Anwalt mit PepperPapers.de 🌶️ Hol dir deinen Mustereinspruch 🌶️ https://pepperpapers.de/produkt-kategorie/finanzamt/einspruch-steuerbescheid-3/ ________________________________________ Die Quellen zum Podcast: Sei dein eigener Anwalt mit PepperPapers.de 🌶️ Hol dir deinen Mustereinspruch 🌶️ https://pepperpapers.de/produkt-kategorie/finanzamt/einspruch-steuerbescheid-3/ Bundesfinanzhof Mündliche Verhandlung, Aktenzeichen IX R 6/23: https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/verhandlungstermine/?tx_solr%5Bpage%5D=1#search-formFinanzamt will ALLE Mietverträge kontrollieren! Neues Urteil! https://youtu.be/spteSWQWxnU GRUNDSTEUER SCHOCK! 17.000 Euro statt 122 Euro! https://youtu.be/h18CHlTUp_w Neues Gesetz: MEGA Finanzamt soll alle Werte über 100k prüfen! https://youtu.be/H-Sm3l8-NUA Eigentum unter Beschuss! EU will TOTALE KONTROLLE! #Vermögensabgabe #Lastenausgleich https://youtu.be/gCEeBBK_HfA
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Diskriminierendes Rechtssystem
Bagatellkriminalität und das Strafbefehlsverfahren
Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. haben in Hessen ein Pilot- und Forschungsprojekt zum Strafbefehlsverfahren gestartet, um festzustellen, ob durch dieses Verfahren insbesondere die so genannten sozial Schwachen betroffen werden. Dies ist wichtig, weil die Anzahl der Strafbefehle allein beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2022 bei 8.754 lag und im vergangenen Jahr schon fast 10.000 überschritt.
Dazu muss man wissen, dass rechtskräftige Strafbefehle einem Urteil gleich sind. Mit einem – durchaus umstrittenen – Strafbefehl verhängt in der Regel ein Amtsrichter im schriftlichen Verfahren eine Strafe, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, schreibt Legal Tribune Online. Es handelt sich in der Regel um Bagatellkriminalität, wie kleine Ladendiebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, kleinere Körperverletzungsdelikte oder die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein.
Damit sind Strafbefehlsverfahren eine große Arbeitserleichterung für die Gerichte. Die Frage bleibt allerdings, ob dabei das Rechtssystem auf der Strecke bleibt. Insbesondere Menschen, die diese Strafbefehle nicht genau lesen, nicht über einen Widerspruch nachdenken oder gar den Brief ungeöffnet wegwerfen, bleiben auf der Strecke. So kommt es bei nicht Bezahlen des Strafbefehls oft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) werten das Strafbefehlsverfahren auch nur in engen Grenzen für zulässig. Beklagte verzichten in solchen Verfahren auf die mündliche Verhandlung und jegliche inhaltliche Auseinandersetzung zum Tathergang und der Beweiswürdigung. Trotzdem steht am Ende ein rechtsgültiges Urteil.
Auf die Ergebnisse der Studie kann man gespannt sein. Fraglich ist, welche Folgen es haben wird, wenn sich der vermutete Verdacht der Diskriminierung bestätigt und wie viele Jahre es dauern wird, bis sich "etwas" ändert.
Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-strafbefehl-forschung-amtsgericht-frankfurt-strafverteidiger/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zK Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8727-20240328-diskriminierendes-rechtssystem.html
#Bagatellkriminalität#Strafbefehlsverfahren#Gerichte#Justiz#Zensur#Transparenz#Informationsfreiheit#Unkenntnis#Soziales#Gleichberechtigung#Gender#Diskriminierung#Ungleichbehandlung#EMGR#BVerfG#Studie#Hessen
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Peter Tschaikowsky Erinnerungen eines Musikers
Ich reiste am 15. Dezember des Jahres 1887 von Petersburg ab und kam am 17. (29.) Dezember in Berlin an. Der Vorstand der Berliner Philharmonischen Gesellschaft hatte bereits schriftlich mit mir über das Konzert, das unter meiner Leitung stattfinden sollte, verhandelt, indessen war eine persönliche Zusammenkunft erforderlich, um das Programm zusammenzustellen. Dies bereitete nicht geringe Schwierigkeiten, weil die Direktion sich bemühte, dem Geschmack des Berliner Publikums Rechnung zu tragen und gar nicht in Übereinstimmung mit meiner Wahl diejenigen Stücke wünschte, die ich nicht wollte, und solche vom Programm strich, auf die ich am meisten hielt und die, von dem ausgezeichneten Berliner Orchester vorgetragen, mich als Komponist von der besten Seite gezeigt hätten. Die mündliche Verhandlung wurde indessen aus folgenden Gründen vereitelt: Als mir am Morgen meiner Ankunft der Kellner zusammen mit dem Frühstück eine Berliner Zeitung brachte, las ich zu meiner nicht geringen Überraschung folgende Notiz: »Heute, am 29.Dezember, trifft der bekannte russische Komponist Tschaikowsky in Berlin ein. Zahlreiche Freunde und Verehrer beabsichtigen, ihn im Restaurant von X. um so und soviel Uhr durch einen Frühschoppen zu ehren.« ... Nach Empfang dieses Briefes hatte ich sofort an Herrn N. telegraphiert, man möge durchaus von dieser geplanten Aufmerksamkeit Abstand nehmen, da ich auf keinen Fall erscheinen würde. Aus der Zeitung ersah ich nun aber, daß Herr N. trotzdem diesen Begrüßungsakt inszeniert und sogar meine Ankunft in der Presse bekanntgemacht hatte. Zum Glück wußte Herr N. nicht, in welchem Hotel ich abgestiegen war, und ich beschloß daher, einen Tag verstreichen zu lassen, bevor ich ihn von meiner Ankunft in Berlin in Kenntnis setzte. Ich darf wohl annehmen, daß die Leser begreifen, warum das Verfahren des Agenten mich in Unruhe und Schrecken versetzte. Er wünschte gewiß aufrichtig, mir einen Dienst zu erweisen, wählte aber recht eigentümliche Mittel dazu. Für diejenigen Leser, die mit den Beziehungen des ausländischen Publikums zu russischen Komponisten nicht vertraut sind, will ich bemerken, daß ich in Berlin nicht nur keine zahlreichen Anhänger habe, sondern daß man sogar meine Musik dort recht wenig kennt oder wenigstens früher nicht kannte. Einige meiner symphonischen Werke waren zwar zuweilen in Berlin gespielt worden, – Kapellmeister Bilse z. B. hat in seinen volkstümlichen Konzerten das beliebte Andante aus meinem Quartett häufig zum Vortrag gebracht – aber darauf beschränkte sich auch die Bekanntschaft der Berliner mit meinen Werken. Von den angeblichen zahlreichen Freunden und Verehrern in der mir völlig fremden deutschen Reichshauptstadt kannte ich nur den Chef der Firma Bote & Bock, Herrn Hugo Bock, und was die Beurteilung meiner Werke in der Presse angeht, konnte von einem einmütigen Lobe keine Rede sein. Der Einfall des Agenten N., für mich in Berlin ein Festbankett zu veranstalten, charakterisiert so recht die früher von mir schon gerügte Sonderbarkeit und leichtsinnige Handlungsweise dieses Menschen, der sich einbildete, auf diesem Wege meinen Namen beim deutschen Publikum populär machen zu können. Die Folge dieses Vorgangs war, daß ich mich in Berlin gleichsam beschämt fühlte. Es schien mir, als sei ich für die gesamten Berliner Musikerkreise ein Gegenstand des Spottes, weil man glauben könnte, daß ich mit Hilfe des Herrn N. die mir zugedachte Ehrung selbst veranlaßt hätte. Ich hatte nur den einen Wunsch, in der deutschen Hauptstadt niemanden zu sehen und zu sprechen, und nachdem ich am andern Morgen mit Herrn N. eine gründliche Auseinandersetzung gehabt und mit meinem Freunde Demidow, der damals auf der Durchreise in Berlin war, ein fröhliches Wiedersehen gefeiert hatte, reiste ich in aller Stille nach Leipzig ab, um von hier aus meine Künstlerfahrt durchs westliche Europa beginnen
In deutscher Übertragung und in Auswahl mit einer Einleitung herausgegeben von Heinrich Stümcke
Verlag von Philipp Reclam jun. Leipzig
1922
Neue durchgesehene und vermehrte Ausgabe
Druck von Philipp Reclam jun. in Leipzig
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Alexander Wallasch:» Rechtsanwalt Ulbrich: „Mündliche Verhandlung endet mit Befangenheitsantrag" http://dlvr.it/T3pnHm «
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Bei vielen Gerichten ist es üblich, dass der Sachverständige sein Gutachten mündlich in der Verhandlung erstattet und er wird aufgefordert, dies selbst in das Protokoll zu diktieren (bzw. auf Tonträger nach § 160a ZPO zu diktieren, welches dann in das schriftliche Protokoll übertragen wird).
Für diese Selbstprotokollierung sprechen viele, auch pragmatische Gründe. Doch § 159 ZPO, auf die sich auch z.B. § 160 Abs. 3 Nr. 3 ZPO betreffend der Angaben des (auch gerichtlich bestellten) Sachverständigen bezieht, steht dem entgegen. Das Protokoll ist vom Richter (bei Kammerbesetzung von dem oder der Vorsitzenden der Kammer) oder dem hinzugezogenen Urkundsbeamten eigenverantwortlich zu führen. Dieser muss die Angaben des Sachverständigen in das Protokoll diktieren. Übernimmt dies der Sachverständige, liegt eine Verletzung der Protokollierungspflicht vor, die auch nicht nach § 295 ZPO (fehlende Rüge oder Verzicht auf die Formvorschrift) geheilt wird. Folge ist, dass das von dem Sachverständigen selbst diktierte mündliche Gutachten im Berufungsrechtszug nicht verwertet werden darf. Es liegt ein wesentlicher Mangel des Verfahrens nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vor, der die Zurückverweisung an das Erstgericht (oder eigene erneute Beweiserhebung durch das Berufungsgericht) bedingt.
OLG Hamm, Urteil vom 19.12.2023 - 7 U 73/23 -
#mündliche gutachtenerstattung#sachverständiger#selbstprotokollierung#wesentlicher verfahrensmangel#§ 159 ZPO#§ 160 ZPO
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Bürgerversammlung 2023 - mehr als die Seeanbindung?
(M)ein Protokoll der Bürgerversammlung 2023 im großen Saal der sanierten Schlossberghalle:
Da ich davon ausgehe, dass die offizielle Präsentation auf den Internetseiten der Stadt im Nachgang heruntergeladen werden kann und auch sogar “live” nachträglich angeschaut werden kann, werde ich mich heute auf die Dinge fokussieren, die mir so am Rande auffallen.
Zur Einstimmung (auf die verbale Party nachher?) gibt es durchaus in alle Ecken dringende Gitarrenklänge - so ganz ohne Schlagzeug -, die sich sehr schön anhören lassen. Vor allem die kleinen Variationen bringen “Schwung in die Bude”. Vielleicht ist die Lautstärke auch ein Grund, warum ca. 20 min vor Beginn die Halle doch schon noch recht leer ist. Aber vielleicht ist auch die Schlange jetzt bei der Passkontrolle vor dem Eingang.
Also noch 10 Minuten - übervoll wird das heute wohl nicht. Lässt die Ankündigung, den Vortrag “live” auch nachträglich anschauen zu können einige heute lieber zuhause bleiben?
Der Sachvortrag zur Seeanbindung 2.0
19:00 Uhr - es geht los, der Saal ist gefüllt aber nicht voll
Es ist heute eine “zusätzliche” Bürgerversammlung, so dass auf die klassische lange Präsentation verzichtet wird. Es gibt nur einen kurzen Sachvortrag. Ein Schwerpunkt wird heute das Thema Seeanbindung sein. Warum die Vereinbarung eine gute Idee ist, möchte der Erste Bürgermeister heute noch erklären.
Und noch ein Novum: Es gibt den Sachvortrag “live” im Internet inkl. automatischer “Übersetzung”. Deshalb sind während des Sachvortrags auch keine Zwischenrufe gewünscht.
Grundgedanke bei den alten Bahnverträgen und der neuen Vereinbarung mit der Bahn ist, an den sensiblen Flächen am See möglichst wenig Bahnkörper zu haben. Mit den Bahnverträgen durfte die Stadt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen und musste nicht auf der Ladefläche verbleiben.
Generell darf nichts gebaut werden, wenn Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden bzw. es ist entsprechend abzuschirmen. Auch gibt es in diesen Situationen das Klagerecht. Deshalb wären Lärmschutzwände vorne am See für den Ersten Bürgermeister eine Horrorvorstellung.
Den Prozess gegen die Bahn möchte er nicht weiterführen. Seit 2019 ist die Klage anhängig, bis 2023 gab es keine mündliche Verhandlung. Nach 3,5 Jahren wurde noch nicht mal angefangen. Dieses komplexes Verfahren würde mehr als 15 Jahre dauern. (Anm. d. Verf.: Und am Ende würde Starnberg etwas zahlen müssen und hätte ein Mitspracherecht verloren.)
Die jetzt geplante Lösung ist ein Versuch, das Betriebsprogramm der Bahn räumlich zu entzerren.
Die Infrastruktur der Bahn ist weitaus sensibler und unflexibler als eine Straße. “Wir wollen doch alle ein leistungsfähiges S-Bahn-System.” Deshalb sind Überhol- und Wendemöglichkeiten im S-Bahn-Netz extrem wichtig. Gleichzeitig ist die Stadt Starnberg aber für die Bahn eher nicht so bedeutend. In der Mediation wurden alle Optionen und Varianten - selbst ein Verzicht auf den Bahnhof See - angedacht und durchgespielt. Das Ergebnis ist die jetzt gefundene Lösung.
Transparenz ist ein hohes Gut, kann aber auch zum Schaden der Stadt sein. Es ist immer ein Weg im Interesse der Stadt zu finden. Der Wunsch war, schnell zu einer Lösung zu kommen. Auch gibt es Themen, über die mit der Bahn nicht diskutiert werden kann. Es wird aktuell rechtlich geprüft, ob der neue Vertrag veröffentlicht werden darf. Auch die Bahn hat ein gewisses Persönlichkeitsrecht. Wenn die Stadt alle Verträge veröffentlichen würde, hätte demnächst keiner mehr Interesse, mit der Stadt Verträge zu schließen.
Bisher gibt es nur ein Skizze. Eine Planung gibt es noch nicht und wird frühestens nach einer Lösung für die Finanzierung begonnen.
Da auch beim Ersten Bürgermeister Zweifel vorhanden sind, dass die Stadt das Projekt ohne fremde Hilfe realisieren kann, sieht das aktuelle Finanzierungskonzept die Unterstützung durch Dritte vor. Durch den aktuellen Vertrag erhält die Stadt die frei werdenden Bahngrundstücke noch günstiger als auf der Basis der alten Bahnverträge.
Ein Eigenanteil soll durch den Verkauf von ein wenig Tafelsilber und den neuen Grundstücken finanziert werden. Es gibt aber eine klare Grenze. Aus dem laufenden Haushalt wird die Seeanbindung nicht finanziert. (Anm. d. Verf.: Das ist eine immens wichtige Aussage, die sich bitte jeder in Erinnerung rufen darf, wenn wieder argumentiert wird, dass aufgrund der Seeanbindung kein Geld z. B. für Schulen vorhanden sein wird.) Auch die Bahn hat ihre rote Linie, was in Starnberg finanziert werden möchte.
Im Vertrag wurde die technische Lösung fixiert und ein Zeitraum vereinbart, um den finanziellen Spalt zu füllen. Der Erste Bürgermeister ist vorsichtig optimistisch. Bundeseigene Eisenbahnen sind Aufgabe des Bundes - §87e im Grundgesetz.
Unser aller Sicht sollte nicht
“Der Bund soll 100 Mio. € für Starnbergs Bahnanlagen ausgeben.”
sondern
“Starnberg unterstützt den Bund mit 80 Mio. € für deren neue Bahnanlagen.”
sein.
Es werden aktuell schon viele Gespräche mit Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene geführt. Es ist keine Zeit für kommunalpolitische Geltungssucht.
Es ist ein Generationenprojekt. Es wird heute nicht die letzte Veranstaltung zu diesem Thema sein. Für Projekte für eine neue Seepromenade sind diverse Fördertöpfe bekannt. Bei der Unterstützung für die Gleisanlagen gibt es keine Beispielprojekte.
Auch die Bahn hat kein Interesse an der Klage. Der Vertrag hat eine Klausel, dass auch nach Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts durch die Stadt weiter Gespräche mit zwischen Stadt und Bahn stattfinden sollen.
(Anm. d. Verf.: Mir hat der Sachvortrag gut gefallen, hat nicht in die Vergangenheit geschaut und recht gut verdeutlicht, warum diese Lösung und diese Vorgehensweise jetzt gewählt wurde. Wer sich nicht überzeugen lassen möchte, wird auch jetzt noch mehr Probleme als Nutzen sehen. Bei solchen großen Projekten gibt es immer Betroffene, die einen gewissen Preis zahlen, damit viele andere einen Nutzen haben. Bei mir ist es: https://www.politik-starnberg.de/post/712568697918734336/soll-ich-darunter-leiden. Ziel der Kommunalpolitik ist es deshalb, die Betroffenen genau dann bei Lösungen zu unterstützen, wenn klar wird, welche neuen Betroffenheiten vorhanden sind. Solange es sich nur um gefühlte Betroffenheiten handelt, sollte man sie nicht unterschlagen, aber auch nicht überbewerten.).
Der Sachvortrag (ca. ab Minute 10:20) kann nachträglich angeschaut werden unter: https://www.youtube.com/watch?v=A8TypFrnFKo.
Die Frage- und Antragsrunde
Alle Anträge, die heute nicht vorgetragen werden, werden als “angenommen” angesehen und in die Gremien weitergeleitet.
Frau n.n.: Wo kann man den alten und den neuen Bahnvertrag einsehen?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Soweit es rechtlich möglich ist, wird er es ermöglichen. Er persönlich hat mit einer Veröffentlichung keine Probleme. Er rechnet mit mehreren Wochen für eine Überprüfung.
Frau n.n.: Es wurden immer von Sichtachsen gesprochen. Wo sind die Sichtachsen?
Herr Weinl: Die Sichtachsen sind zumeist in Verlängerung der Straßenachsen Kaiser-Wilhelm-Straße, Wittelsbacher Straße und Bahnhofstraße.
Herr Erster Bürgermeister Janik: Er hält die aktuellen flachen Bauten am Bahnhof für entbehrlich. Es wird auf jeden Fall eine freundlichere Sicht auf den See und die Berge geben.
Frau n.n.: Sie fragt nach dem Betriebskonzept für das Wendegleis?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Da gibt es keine konkrete Planung für die ferne Zukunft. Es gibt nur ein Betriebskonzept von heute. Das wird dann im Planfeststellungsverfahren geklärt werden.
Herr n.n.: Das Wendegleis wird ins Wohngebiet verlegt. Gibt es vergleichbare Situationen woanders?
Herr Erster Bürgermeister Janik: In Gilching gibt es eine ähnliche Situation, auf dessen Erfahrungen man aufbauen kann. Ggf. übernimmt die Stadt auch Extrakosten im Bereich von zusätzlichen schützenden Maßnahmen. Es gibt noch keine konkrete Planung. Deshalb kann es auch noch keine verlässliche Aussagen dazu geben.
Herr n.n.: Er fragt nach der Möglichkeit einer Verlegung des Wendegleise nach Starnberg Nord. Es stört ihn die Lage des neuen Wendegleises. Wo gibt es Informationen zur genauen Lage? Wie wird der “schöne Bahnhof” (Zitat vom Ersten Bürgermeister) aussehen?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Für die Planungen außerhalb der Bahnanlagen gibt es noch kein Konzept. Für die Lage des Abstellgleises gibt aktuell eine Machbarkeitsstudie, wo das Wendegleis genau am Besten platziert werden kann. Nach Abschluss werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorgestellt werden.
Frau n.n.: Sie wohnt an der zukünftigen Stichstraße. Warum wird nicht vom Oskar-von-Miller-Ring gebaut? (Anm. d. Verf.: Die Frage wurde direkt nicht beantwortet. Ich vermute mal, dass auf der anderen Seite für einen Wendehammer zu wenig Platz ist.) Sie ist für das Wendegleis direkt am See. Starnberg hatte noch nie eine glückliche Hand beim Städtebau gehabt? Die alten Gebäude in der Innenstadt weichen neuen Kästen. Sie fragt nach der Sauberkeit am Bahnhof See.
Herr Erster Bürgermeister Janik: Der Gewinn am See ist die Beeinträchtigungen im Bereich des neuen Wendegleises wert. Es gibt für die Stadt Verbesserungen, nicht unbedingt für jeden Einzelnen. Eigentümer der Bahnanlagen (außer dem Bahnhofsgebäude am See) ist die Bahn und nicht die Stadt Starnberg.
(Anm. d. Verf.: Da gibt es eine zu hohe Erwartungshaltung, was die Stadt alles aufgrund z. B. von fehlender Erziehung bei so einigen Nutzern der Bahnhöfe alles kompensieren soll. Vielleicht ist das eine Idee für privates Engagement und eine Crowd-Funding-Aktion, Geld für einen Reinigungsdienst für den Bahnhofsbereich zu organisieren.)
Frau n.n.: Sie wohnt auch Im Oberfeld. Hat die Bahn schon Grundstücke erworben? Fällt der Schotterweg an den Gleisen weg?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Es wurden schon Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt. Der Schotterweg wird bei zukünftigen Planungen im Auge behalten werden.
Herr n.n.: Es wurden noch nicht alle Grundstücke erworben. Die geplante Stichstraße geht über ein Grundstück ohne Baurecht. Gibt es da Kompensationsverhandlungen? Wie geht es da weiter?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Wenn es ein Bebauungsplanverfahren geben wird, wird das öffentlich sein.
Frau n.n.: Sind Enteignungen geplant?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Geplant sind sie nicht. Es ist aber normal, dass bei Projekten von allgemeinen Interesse auch Enteignungen möglich sind. Es geht hier aber nur um kleine Streifen von Grundstücken und nicht um ein Wohnhaus, wie es beim B2 Tunnel vorgekommen ist.
Frau n.n.: Sie fragt nach dem Wendegleises und den Kosten. Das finanziert die Stadt allein?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Aktuell hat die Stadt die Verpflichtung über die Kostenlast, muss sie aber auch im Falle der Kündigung des Vertrags faktisch nicht übernehmen.
Frau n.n.: Wer zahlt die mögliche zusätzliche Einhausung?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Die Topologie spielt einer Einhausung entgegen. In den Projektkosten sind alle Lärmschutzmaßnahmen zur Grenzwerteinhaltung enthalten. Zusätzliche Schutzmaßnahmen würde die Stadt allein tragen. Die berechneten 170 Mio. € sind in die Zukunft prognostiziert.
(Anm. d. Verf.: Das klingt jetzt etwas zusammenhangslos, da die Fragesteller durchaus auch längere Vorträge gehalten haben, wo ich dann offensichtlich auch Aussagen oder Fragen verpasst habe.)
Frau n.n.: Sie fragt nach dem Naturschutz. Die Lärmwerte können erst durch Gutachten festgestellt werden. Sie hat kurz recherchiert und viele Beispiele gefunden. In dem besagten Gebiet gibt es Ringelnattern, die auf der roten Liste stehen.
(Anm. d. Verf.: Also die Ringelnatter Am Oberfeld soll als Grund für das Verbleiben der S-Bahn vor dem Bayerischen Hof sein? Das wird sicher am Ende abgewogen werden - wie z. B. bei der möglichen Autobahnausfahrt bei der MIS.)
Herr Erster Bürgermeister Janik: Das wird sicher überprüft werden. Es gibt nur eine grobe Skizzierung, bei denen auch diese Details noch zu prüfen sind. Eine genaue Artenschutzprüfung steht noch aus.
(Anm. d. Verf.: Wenn jetzt auf einmal die Ringelnatter-Population auf dem Grundstück überraschend anwachsen sollte, könnte man vermuten, dass da irgendwie nachgeholfen wurde.)
Frau n.n.: Sie fragt nach der Größe des Betriebsgebäudes am Wendegleis?Wird der Spielplatz aufgelöst?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Die genaue Lage ist noch zu ermitteln. Der Spielplatz könnte im Notfall etwas rutschen, aufgelöst wird er sicher nicht.
Herr Weinl: Das Gebäude soll möglichst gut in die Umgebung integriert werden.
Herr n.n.: Was passiert, wenn wir die Gleise am See so lassen wie bisher? Das ist doch viel günstiger? Alle könnten ruhiger schlafen und die Stadt hätte mehr Geld für Schulen etc. Wir haben ein tolles Bahnhofsgebäude. Für ein paar Millionen hätten wir ein schickes Starnberg.
(Anm. d. Verf.: Es klingt nach SzS - alles so lassen, wie es ist. Das erscheint mir für die Zukunft am Bahnhof nicht der richtige Weg zu sein.)
Herr Erster Bürgermeister Janik: Der Gedanke ist Interessent, aber die vier Gleise reichen nicht aus. Die Gleisanlagen können nicht so gelassen werden. Die Anlagen sind nicht barrierefrei. Jeder Umbau ohne anschließende Barrierefreiheit ist nicht vermittelbar. Das Bauvolumen bleibt immer gleich und die Kosten sind deshalb immer ähnlich, egal wo gebaut wird. Die Bahnanlagen werden in jedem Fall umgebaut, wobei dann der Bestandsschutz in jedem Fall fällt.
Frau n.n.: Sie fragt nach Schienenersatzverkehr (SEV) während der Bauphase?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Der Bahnhof wird sicher während der Bauphase weiter angefahren werden. Es gibt dann zeitlich versetzt sicher mehrere verschiedene Phasen mit veränderten Gleisverläufen, auf den die S-Bahnen fahren. Das ist auch im Planfeststellungsverfahren festzustellen sein.
Herr n.n.: Er dankt und hat heute viel mehr Informationen erhalten, als am 1.3.2023. (Anm. d. Verf.: Am 1. 3. lag der Schwerpunkt auch eher auf der Vorstellung des technischen Konzepts.) Er stellt fest, dass der Bahnvertrag 2022 vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen wurde. Der Stadtrat vertritt die Bürger. Der Vertrag wurde für uns Bürger geschlossen und wir dürfen den “eigenen Vertrag” nicht einsehen? Warum wird erst jetzt der Auftrag zur Prüfung zur Veröffentlichung initiiert?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Er hat bei der ihm zur Verfügung stehenden Zeit erst Gewicht auf die rechtlichen Fragen im Zuge der Informationsveranstaltung am 1.3. gelegt und kann nicht alles zeitgleich umsetzen.
(Anm. d. Verf.: Viele Fragen sind dann schon beantwortet, was für gute vorherige Erläuterungen spricht. Offensichtlich wurden auch von verschiedenen Anwohnern die gleichen Fragen gestellt, was auf die gleichen möglichen Bedenken schließen lässt, die sich im Wesentlichen wohl auf die mögliche Lärm- und Lichtbelästigungen in der Nacht durch “übernachtende” S-Bahnen konzentrieren.)
Herr n.n.: Warum wird kein reduzierter Barrierefreier Zugang erstellt?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Wenn schon umgebaut wird, sollte keine reduzierte Lösung umgesetzt werden. Der Regionalzughalt ist aufgrund des Pendlerschwerpunkts am Bahnhof Nord dort besser aufgehoben. Wir machen lieber Politik für die Starnberger Pendler und nicht für die Münchner Touristen.
(Anm. d. Verf.: Da jetzt schon mehrfach von den Fragenden, die sich nahezu ausschließlich als Betroffene des neuen Wendegleises vorstellen, kritisiert wird, wie denn die Touristen aus München bei einem Regionalzughalt am Bahnhof Nord zum See kommen, kommt mir folgende Frage in den Sinn: Die Bewohner “Am Oberfeld” wollen also mehr Münchner Touristen in Starnberg haben, die dann alle mit dem Regionalzug direkt zum See fahren sollen, während die eigenen Berufspendler weiter mit dem Auto durch die Starnberger Innenstadt zum Schotterparkplatz fahren sollen?
Das ist für mich kein erstrebenswertes Ziel.
Wie wäre es, die Touristen, die nicht mit der S-Bahn fahren und am Bahnhof Nord “stranden”, mit einem “roten Faden” auf den Bürgersteigen vom Bahnhof Starnberg Nord bis zum Bahnhof See durch das SMS und die Maximilian Straße zu leiten? Die angrenzenden Geschäfte würden sich vielleicht über potentielle zusätzliche Kundschaft freuen.)
Frau n.n.: Welchen Nutzen hat der Starnberger Bürger durch den Vertrag? Wo ist eine Kosten-Nutzen Abwägung? Starnberg kommt für die ganzen Kosten auf?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Er hat im Sachvortrag die Gründe aufgeführt. Die Stadt trägt nicht die ganzen Kosten? Sie ist verantwortlich, wird die ganzen Kosten aber nicht tragen. Deshalb gibt es das Sonderkündigungsrecht.
(Anm. d. Verf.: Da es auf einer Seepromenade keine eingesparten Unfallkosten wie auf Straßen gibt, gestaltet sich die Messung des Nutzens hier auch viel schwieriger. Was ist eine breitere und landschaftlich neu geplante Seepromenade wert? Wie misst man, dass die Besucher der Seepromenade - wir Bürger oder auch Touristen - sich dort wohlfühlen?)
Herr n.n.: Er fragt nach der Grundsteuer B?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Die Höhe der Grundsteuer B ist in Starnberg nicht so hoch und nicht relevant für die Seeanbindung.
Herr n.n.: Wie hoch sind die bereits bekannten Kosten im Rahmen der Klage gegen die Stadt?
Herr Erster Bürgermeister Janik: Die Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben. Es ist die Höchstgebühr nach Vxxx. (Anm. d. Verf.: Die genauen Zahlen waren jetzt zu viel und zu schnell vorgetragen. Ich bin ja “nur” Ingenieur, kein Rechtsanwalt.)
Herr n.n.: Er bedankt sich für die Offenheit. Es sind nicht alle Stadträte anwesend. Das ist beschämend. Er fragt nach den Fördergeldern? Es fehlt ihm ein städtebauliches Gesamtkonzept für Starnberg. Die Schätzkosten beinhalten jährliche Steigerungen von 3.75%. Es ist mit größeren Kostensteigerungen zu rechnen. Er rechnet deshalb mit weitaus höheren Kosten. Das Gleis soll da bleiben, wo es ist und wir haben jede Menge Kosten gespart.
Herr Erster Bürgermeister Janik: Er sieht das mit den fehlenden Stadträten ähnlich. Zwei Stadträte sind krankheitsbedingt entschuldigt. Die Konzepte existieren in Starnberg in unüberschaubarer Anzahl. “Planen heißt, den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.” Im Schienenverkehr ist das Bauen kostenmäßig weitaus stärker reguliert. Die Kosten werden auch wieder sinken, denn sonst wird gar nichts mehr gebaut. Die Stadt hat ihre rote Linie, die von den Kostensteigerungsfrage unabhängig ist.
Herr n.n.: Die Kostenschätzung hat das Büro Obermeyer erstellt? Es geht ihm um die Verschuldung der Stadt für die Enkel.
Herr Erster Bürgermeister Janik: Für das aktuelle Projekt hat ein anderes Büro die möglichen Kosten ermittelt. Dieses Projekt wird nicht aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden.
(Anm. d. Verf.: Diese Wiederholung ist wichtig und erneut eine immens wichtige Aussage, die sich bitte jeder in Erinnerung rufen sollte, wenn wieder argumentiert wird, dass aufgrund der Seeanbindung kein Geld z. B. für Schulen vorhanden ist.)
Herr n.n.: Er möchte die Sinne schärfen. Der Lärm auf Abstellgleisen kommt von den Klimaanlagen auf den S-Bahn-Zügen. Die Stadt hat einen Vertrag geschlossen. Er glaubt nicht daran, dass sich ...
(Anm. d. Verf.: Das ist jetzt der erste Fragebeitrag, der eher zum Ziel zu haben scheint, den Ersten Bürgermeister in ein schlechtes Licht zu rücken und Ängste bei den Anwesenden Bürgern zu schüren. Und das von einem ehemaligen Stadtrat, der zwar 2020 gewählt wurde, dann aber den Stadtrat bereits nach kurzer Zeit wieder verlassen hat. Selbst bei mindestens einem Anwohner vom “Am Oberfeld” ruft dieser “Fragebeitrag” nur Kopfschütteln hervor.”)
Es ist jetzt 22:10 Uhr und das Ende der Veranstaltung wird eingeläutet.
(Anm. d. Verf.: Und auch habe ich keine Motivation mehr, die weiteren kleinteiligen Fragen zu verfolgen, die für den Fragesteller sicher wichtig sind, für mich aber aufgrund der späten Stunde ein wenig zu differenziert und schon sehr fachlich klingen.)
Es ist 22:30 Uhr und die Bürgerversammlung wird beendet.
(M)ein Fazit:
Es war heute doch nur eine Bürgerversammlung zum Thema Seeanbindung, was vielleicht aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls des Ersten Bürgermeisters bei der Bürgerinformationsverstaltung mindestens aus Sicht der Besucher aus dem Gebiet “Am Oberfeld” wohl auch dringend nötig war. Damit sollten alle Interessierten auf dem gleichen Wissenstand sein.
Auch habe ich das Gefühl mitgenommen, dass gerade die Besucher aus dem Gebiet “Am Oberfeld” heute viel erfahren haben und mit weniger Sorgen und Ängste die weiteren Planungen verfolgen werden.
Den Sachvortrag von unserem Ersten Bürgermeister haben als sehr gelungen empfunden. Auch hat er allen Fragenden geantwortet und die wenigen “Angriffe” souverän gemeistert. Für mich ist er nach wie vor die richtige Wahl.
Zum Glück bekam man fast nur sachlich formulierte Fragen zu hören. Ausnahmen gibt es leider immer und ich als Stadtrat bis sehr gespannt bin, welche Anträge in den nächsten Stadtratssitzungen zu beraten sein werden.
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#NoAfD-Berufung. Kein Urteil, Sache vertagt
Nach zwei Tagen mit kleinteiligen Anträgen, interessenten Rechtsfragen und manchmal gar skurrilen Momenten endete die mündliche Verhandlung des Berufungsverfahrens der #NoAfD vs die Bundesrepublik Deutschland vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster – aber ohne Urteil. Denn vor dem 5. Senat des OVG ist noch nicht fertig verhandelt. Wann es weitergehen kann,…
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#Alexander Gauland#Björn Höcke#Bundesamt für Verfassungsscutz#Christian Conrad#Christina Baum#Gerald Buck#Michael Fengler#NoAfD#Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen#Wolfgang Roth
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BVerfG: BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
Am 12.11.2024 findet eine mündliche Verhandlung vor dem BVerfG zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 statt. Mehr zum Thema ‘Solidaritätszuschlag’…Mehr zum Thema ‘Bundesverfassungsgericht’…
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Rechtsanwältin Dr. Brite Eckardt Warnhinweis - Erfundene und falschbezeichnete Urteile
auf anwalt.de präsentiert die Bremer Rechtsanwältin Frau Dr. Birte Eckardt, gerne mal das ein oder andere Urteil. anwalt.de ist eine Online-Werbeplattform für Anwälte, die von vielen Anwälten zum Kundenfang bzw. Mandantenfang genutzt wird. Vereinzelt gab es von Verbraucherverbänden bereits Warnhinweise, dass der ein oder andere Rechtsbeistand in seiner Werbung mehr versprich als er halten kann.
Erfundenes Urteil der Mandantschaft vorgelegt
Im Jahr 2016 ging ein Rechtsanwalt sogar so weit, dass er seinem Mandanten ein gefälschtes Urteil vorlegte. In diesem Fall handelte es sich nicht um die Rechtsanwältin Frau Dr. Birte Eckardt. In dem besagten Fall schien der Rechtsanwalt so genervt von Anfragen seiner Mandantschaft gewesen zu sein, dass er kurzerhand ein Urteil fälschte um die lästigen Sachstandsanfragen zu unterbinden. Die Klage für seinen Mandanten wurde im Übrigen nie durch den beauftragten Rechtsanwalt eingereicht. In erster Instanz wurde der Rechtsanwalt wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafte in Höhe von 3.900,00 Euro verurteil und in zweiter Instanz sogar freigesprochen. Wir stellen uns die Frage, dürfen sich Rechtsanwälte alles erlauben?
Was sagt finanzjornal.info zur Nova Sedes WBG, klick hier.
Werbung mit Falschbezeichnung "Urteil"
Uns ist nicht bekannt, dass die Rechtsanwältin Frau Dr. Birte Eckardt ein Urteil gegenüber einem speziellen Mandanten gefälscht hat, aber die Fachanwältin für Banken- und Kapitalrecht wirbt mit einem Urteil, dass es mit der Bezeichnung Urteil nie gegeben hat. In einer Werbeanzeige auf dem Online-Werbeportal anwalt.de heißt es wortwörtlich, „Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 06.07.2021 …“. Nur dieses Urteil gab es nie, am 06.07.2021 erging unter dem von der Rechtsanwältin Frau Dr. Birte Eckardt genannten Aktenzeichen, lediglich ein Beschluss durch den Bundesgerichtshof. Ist es irrführende unerlaubte Rechtsanwaltswerbung, wenn ein Rechtsanwalt einen Beschluss als Urteil bezeichnet? Ober haben Rechtsanwälte auch hier Narrenfreiheit? Diese Fragen können wir hier nicht beantworten und müssen noch geprüft werden. Sicherlich hat die Bezeichnung Urteil auf einen Leser eine andere Wirkung als die Bezeichnung Beschluss.
Mit Speck fängt man Mäuse und mit Überschriften Leser
Bereits die Überschrift titelt mit, „Bundesgerichtshof verwirft Nichtzulassungsbeschwerde …“. In der Überschrift verzichtete die Rechtsanwältin Frau Dr. Brite Eckardt darauf, den Beschluss als Urteil zu deklarieren. Dennoch gibt die Überschrift dem Leser zu verstehen, dass der kommende Text von einer verworfenen Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof handeln wird. Ein Leser, der das Glaubte, irrt. In dem Text wird mit einem einzigen Satz lediglich darauf hingewiesen, dass die Nichtzulassungsbeschwerte als unzulässig verworfen wurde. Die Überschrift wird also mehr oder weniger einfach nur wiederholt. Um was es in diesem Beschluss des Bundesgerichtshofes eigentlich ging, wird dem Leser verschwiegen. Die abschließende Frage, ob es sich um reißerische unzulässig Rechtsanwaltswerbung handelt, muss auch hier erst von einem Fachanwalt geprüft werden.
Was sagt RatbeberInvest zur Nova Sedes WBG, klick hier.
Unterschied zwischen Urteil und Beschluss
Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Urteil und Beschluss? Der Unterschied zwischen Beschluss und Urteil ist einem jeden Rechtsanwalt wie der Rechtsanwältin Frau Dr. Brite Eckardt bekannt, wir versuchen Ihnen in den nächsten Zeilen unser Laienwissen diesbezüglich zu vermitteln. Wie bereits erwähnt, sind wir Rechtslaien und können Ihnen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Erklärung nicht garantieren. Die Rechtsanwältin Frau Dr. Brite Eckardt, sollte dieses 1x1 der Rechtslehre im Schlaf beherrschen. Urteile Ergehen in der Regel nach einer mündlichen Verhandlung. Ergeht ein Versäumnisurteil, so ging diesem keine mündliche Verhandlung voraus. Auch ein vom Richter erlassener Strafbefehlt ist nach § 410 Abs. 3 StPO als Urteil zu werten, bedarf aber keiner mündlichen Verhandlung. Beschwerde im zweiten Rechtszug möglich. Beschlüsse Ergehen ohne Verhandlung. Strafprozessuale Nebenrechte ergehen nur als Beschlüsse, auch wenn eine mündliche Anhörung möglich ist. Sofortige Beschwerde möglich. Beschlüsse entscheiden auch, ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt, dass dann zu einem Urteil führt. In der von der Rechtsanwältin Frau Dr. Brite Eckardt, im Beitragstext eigentlich behandelten Rechtssache, kam es vor dem Bundesgerichtshof nie zu einem Verfahren in der streitgegenständlichen Sache selbst und somit auch zu keinem Urteil in der eigentlichen streitgegenständlichen Sache. In dem von der Rechtsanwältin Frau Dr. Brite Eckardt, falsch als Urteil betitelten Beschluss, stellte der Bundesgerichtshof lediglich fest, dass er sich den streitgegenständlichen Sachverhalt nicht ansieht, weil der Streitwert zu gering ist. Der Bundesgerichtshof sah sich die Streitsache selbst also gar nicht an, sollte die Rechtsanwältin Dr. Brite Eckardt den Leser vielleicht auf diesen nicht unwichtigen Punkt hinweisen? Urteile und Beschlüsse sind gleichermaßen verbindlich und haben faktisch kaum bis keine Unterschiede.
Was sagt Verbraucherinfo.online zur Nova Sedes WBG, klick hier. Immer wieder meinen Mitglieder, die die Werbeanzeige der Rechtsanwältin lesen, dass der Bundesgerichtshof in der streitgegenständlichen Sache der zwei Vorinstanzen urteilte. Dieser Artikel dient zur Aufklärung und Richtigstellung. Wie oben dargestellt, - Gibt es das Urteil vor dem Bundesgerichtshof nicht. Hier müsste es richtigerweise Beschluss heißen. - Bewertet der Bundesgerichthof in seinem Beschluss KEINE Geschäftsbedingung, Gebühren oder sonstige Rechtsverhältnisse zwischen Mitglied und Genossenschaft. - Teilte der Bundesgerichthof in seinem Beschluss mit, dass der Streitwert zu gering ist. Read the full article
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Desinfektionskosten beim BGH Am 27.09.2022 war in der Sache VI ZR 324/21 mündliche Verhandlung beim BGH. Verkündungstermin ist der 13.12.2022. Es ging um die Erstattung der Desinfektionskosten. Das Substrat der mündlichen Verhandlung lässt sich ‒ mit allen Vorbehalten ‒ so zusammenfassen: Klagt der Geschädigte aus eigenem Recht selbst, unterfallen die Desinfektionskosten unproblematisch dem subjektbezogenen Schadenbegriff. Bei Klagen in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten des Rechnungserstellers oder bei Klagen aus abgetretenem Recht sind alle Grundsätze des BGH-Urteils vom 26.04.2022 (Az. VI ZR 147/21) zu beachten. Dann muss der Berechtigung (Werkvertraglich vereinbart? Ggf. ergänzende Vertragsauslegung? Preisvereinbarung? Übliche Vergütung?) in vollem Umfang nachgegangen werden. https://www.instagram.com/p/CjfCCUMNTq8/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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CETA muss nun vor den EuGH
BVerfG vergibt eine 6 für CETA Gesetzgebung
... aber es stoppt den Moloch nicht. In der mündliche Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Organklage der Linken betreffend das "Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada" (CETA) am Dienstag, 13. Oktober sind einige offenkundige Rechtsverletzungen offensichtlich geworden. Das Gericht hält jedoch weiter an der umstrittenen Inkraftsetzung von CETA durch den EU Rat fest.
Mit der Begründung Deutschland in der europäischen Handels- und Wirtschaftspolitik nicht zu isolieren, haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes die Eilanträge gegen die vorläufige Anwendung des Abkommens abgelehnt. Trotzdem ist die Klage mit über 125.000 Bürgerinnen und Bürger die größte Verfassungsbeschwerde in der deutschen Geschichte.
Nun ist das schriftliche Urteil abzuwarten und dann geht es sicher vor den EuGH. Hier der Schriftsatz des Klägerbündnisses an das Bundesverfassungsgericht.
Worum ging es?
Der Rat der EU hat CETA für vorläufig anwendbar erklärt, obwohl dort z.B. mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen, dem Arbeitsschutz und der nachhaltigen Entwicklung Gegenstände geregelt sind, über die der Rat nicht ohne die Parlamente der Mitgliedstaaten regeln darf.
Auch die Tatsache, dass das Europäische Parlament der vorläufigen Anwendung von CETA nicht ausdrücklich zugestimmt hat, könnte gegen die EU-Verträge verstoßen (Art. 218 Abs. 5 und 6 AEUV).
Völlig ungeregelt ist der Fall, dass ein nationales Parlament CETA nicht zustimmt. Gilt es dann für die anderen EU Länder oder ist es dann bereits endgültig gescheitert?
Die EU darf nicht an den Mitgliedstaaten vorbei eigenmächtig handelnde Gremien einsetzen. Doch genau das würde mit CETA passieren. Die neuen Vertragsgremien könnten weitreichende Entscheidungen treffen, ohne sich mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten abzustimmen. So ist z.B. im Kapitel 26 von CETA geregelt, dass die Beschlüsse des Gemischten Ausschusses für die Vertragsparteien bindend sind (Art. 26.3 Abs. 2) und dass auch die Sonderausschüsse eigenständige Beschlüsse fassen können (Art. 26.2 Abs. 4). Das widerspricht dem EU Recht!
Schiedsgerichte können weitreichende Entscheidungen fällen, ohne dass diese vor normalen Gerichten anfechtbar sind. Der Gemischte CETA-Ausschuss spielt eine wichtige Rolle beim Thema dieser Investitions-Gerichtsbarkeit.
Grundsätzlich sollte der Europäische Gerichtshof für die Auslegung von EU-Verträgen zuständig sein. Es gibt in den CETA Verträgen jedoch keine Angaben welches ordentliche staatliche Gericht diese Paralleljustiz kontrollieren dürfte.
Muss sich die EU und damit alle EU Staaten in jedem Fall an Beschlüsse der CETA-Ausschüsse halten? Brauchen solche Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit oder braucht es die Einstimmigkeit im Rat?
Mit Absicht unklare Zuständigkeiten definiert? Der Gemischte CETA-Ausschuss (CETA Joint Committee) kann Beschlüsse treffen, die z.B. das Vorsorgeprinzip unterlaufen oder Umweltschutzstandards als Handelshemmnis ansehen. Welchen vernünftigen Grund gibt es, ein Gremium zu schaffen, das ohne Rückkopplung an die EU-Organe, besonders das Parlament, und an die Mitgliedstaaten entscheiden kann?
Das Bündnis wird weiter gegen CETA (und die anderen sogenannten "Frei"handelsabkommen) kämpfen. Da die Zustimmung zu CETA auch im Bundesrat und in den Länderparlamenten benötigt wird, ist es hilfreich, Volksentscheide in den jeweiligen Bundesländern zu unterstützen, damit die Länderkammer die Ratifizierung von CETA ablehnen.
Mehr dazu bei https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-070.html und https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/ und https://www.kab.de/themen/politik/ttipceta/ceta/ceta-urteil-bverfg/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7425-20201018-ceta-muss-nun-vor-den-eugh.htm
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