#Vergütungsansprüche
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Werkmangel bei Nichtverwendung des vereinbarten Mittels bzw. Materials für die Herstellung der Werkleistung
„…Die Parteien stritten über Vergütungsansprüche aus einem Werkvertrag über die Herstellung einer Horizontalsperre zur Abdichtung eines Einfamilienhauses. Die Klägerin machte geltend, sie habe mangelfrei geleistet; die Verwendung des Mittels (Material 01) für die Mauertrockenlegung stelle keinen Mangel der Werkleistung dar, weil das ursprünglich angebotene Mittel (Material 02) für das Mauerwerk…
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#10 U 21/23#Abdichtung#Einfamilienhaus#Gericht#Herstellung#Horizontalsperre#mangelfrei#Material#Mauertrockenlegung#OLG Brandenburg#Urteil#Vergütungsansprüche#Werkmangel
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Verordnung für Digitale Pflegeanwendungen in Kraft getreten - DiPA: Fluch oder Segen?
Verordnung für Digitale Pflegeanwendungen in Kraft getreten – DiPA: Fluch oder Segen?
Kassen und Anbieter versprechen sich viel Potenzial von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Die entsprechende Verordnung legt Anforderungen und Vergütungsansprüche der Anbieter zu Lasten der Kassen fest. Quelle: Verordnung für Digitale Pflegeanwendungen in Kraft getreten weitere Stichworte: DVPMG; Spahn; Datenschutz-Gate; Lobbyeinfluss; DSGVO; informationelle Selbstbestimmung
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Bundesarbeitsgericht entscheidet Beweislast für Überstunden trägt Arbeitnehmer 04.05.2022, 19:04 Uhr Zigtausend Überstunden werden täglich hinter Lenkrädern, an Werkbänken oder Schreibtischen geleistet. Über ihre Bezahlung wird oft gestritten. Die Regeln bei Klagen bleiben streng - trotz der EU-Pflicht zur präzisen Arbeitszeiterfassung. Im Streit um die Bezahlung von Überstunden können Arbeitnehmer in Deutschland nicht auf ein vereinfachtes Verfahren hoffen. Sie müssten bei Vergütungsansprüchen auch künftig darlegen, dass die Zahl an Überstunden notwendig, angeordnet, geduldet oder zumindest nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt wurde, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt (Az.: 5 AZR 359/21). An der Darlegungs- und Beweislast der Arbeitnehmer im Überstundenprozessen ändere das in Deutschland viel diskutierte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur täglichen Arbeitszeiterfassung nichts. Das EuGH-Urteil ziele auf Arbeitsschutz durch Eindämmung ausufernder Arbeitszeiten und nicht auf Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter ihre Entscheidung. Sie bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung bei Überstunden-Vergütungsklagen. Der Europäische Gerichtshof hatte mit einem Urteil von Mai 2019 Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich systematisch zu erfassen - quasi wie mit einer digitalen Stechuhr. Darauf berief sich ein Auslieferungsfahrer einer Einzelhandelsfirma aus Niedersachsen, der mit seiner Klage nicht genommene Pausen als Überstunden bezahlt haben wollte. Er argumentierte, die technische Erfassung seiner Arbeitszeit reiche aus, um Überstunden zu dokumentieren. Stechuhr-Urteil des EuGH findet bisher keine Anwendung "Eine reine Kommen-und-Gehen-Erfassung ist ein bisschen wenig als Argument", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Der Kläger sei eine Begründung schuldig geblieben, warum die Überstunden von ihm geleistet werden mussten und keine Pausen möglich gewesen seien. "Die Behauptung, es ging nicht anders, reicht nicht aus." Linck verwies darauf, dass Arbeit eine weisungsgebundene Tätigkeit ist. Der Mann hatte mit seiner Klage, bei der es um rund 5223 Euro ging, weder beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen noch in der höchsten Instanz Erfolg. Der Fall hatte für Furore gesorgt, weil das Arbeitsgericht Emden als erste Instanz eine Anpassung der Darlegungs- und Beweislast nach dem Stechuhr-Urteil des EuGH bejaht hatte. In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts heißt es, Arbeitnehmer müssten zur Begründung einer Klage auf Überstundenvergütung darlegen, dass sie "Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten" haben. Da Arbeitgeber Vergütung nur für von ihnen veranlasste Überstunden zahlen müssten, sei deutlich zu machen, dass diese "ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt" wurden. Der Anwalt des beklagten Handelsunternehmens machte zudem geltend, dass das Stechuhr-Urteil des EuGH bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt worden sei. In Deutschland fallen nach Gewerkschaftsangaben jährlich viele Millionen Überstunden an. Ihre Bezahlung beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte.
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Ausschreibung 4. „Naabtal 50“
4. „Naabtal 50“ - Ultralauf (mit Marathon) 50-Kilometer-Ultralauf: flache Strecke mit Marathon, Dreiviertelmarathon, Halbmarathon und 10 Kilometerlauf Termin: Sonntag, 25. April 2021, ab 9.30 Uhr Veranstaltung: privater Gruppenlauf (Lauftreff) mit mehreren Kleinstgruppen Start/Ziel: Schulstraße 1 in 93182 Duggendorf (Kreis Regensburg) Strecke: Die Strecke führt die Schulstraße und die Friedrich-von-Schiller Straße hinab zur Hauptstraße und weiter zur Naabbrücke, die man überqueren muss. Nach der Brücke (also auf der gegenüberliegenden Uferseite) geht es RECHTS den Fluss abwärts auf dem Radweg nach Pielenhofen. Die Wende ist in der Ortsmitte bei Kilometer 5 am Spielplatz von Pielenhofen. Dort steht auf dem Gehweg eine schwarze Tonne, auf der WENDE steht. In dieser sind ein paar Getränke für den Notfall deponiert. Auf dem gleichen Weg geht es zurück in den Start/Zielbereich in die Schulstraße. Der Biertisch mit den Getränken im Carport muss umrundet werden, ehe es wieder hinaus auf die zweite Runde (Halbmarathon) geht. Erneut führt die Strecke zurück an den Fluss, über die Brücke und dann LINKS nach Heitzenhofen (Kilometer 13/,malerisches Schloss). Wichtig: Ihr bleibt immer auf diesem Weg, der euch geradeaus nach Krachenhausen (Kilometer 15) führt. Ihr lauft durch Krachenhausen hindurch weiter in Richtung Kallmünz. Der Blick auf die Burgruine weist euch den Weg. 600 Meter nach dem Ortsschild Krachenhausen ist rechts ein Wanderparkplatz und links ein großer Baum. Dort steht wieder eine Wende-Tonne. Ab hier sind es noch 5,5 Kilometer zurück in den Start-/Ziel-Bereich. Die Halbmarathonis haben es dann geschafft. Für den Dreiviertelmarathon wird die Runde 3, für den Marathon zudem die Runde 4 nochmal gelaufen. Und wer dann noch nicht genug hat, kann die extra ausgewiesene Zusatzrunde für die Ultraläufer noch dranhängen. Sie führt bis zum Ortsschild Pielenhofen und zurück. Die Strecken wurden mit dem Präzisionsmessrad vermessen. Naabtal 50: 2 x Runde 1 & 2 + Zusatzstück = 50,2 km Naabtal Marathon: 2 × Runde 1 & 2 = 42,4 km Naabtal Dreiviertelmarathon: 2 x Runde 1, 1 x Runde 2 = 31,3 km Naabtal Halbmarathon: 1 x Runde 1, 1 x Runde 2 = 21,2 km Naabtal 10: 1 x Runde 1 = 10,2 km Es besteht auch die Möglichkeit, eine Marathonstaffel zu bilden Orga-Team: Andreas Brey (laufliebe.tumblr.com) & friends, Schulstraße 1 93182 Duggendorf Startgeld: 0 Euro - Spendenbox im Start-Ziel-Bereich für den Verein krebskranker Kinder (VKKK) Ostbayern Teilnehmerlimit: 20 Teilnehmer/innen, Mindestteilnehmerzahl 3 – Alter 18 + Anmeldung: ab sofort per E-Mail ([email protected]) bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits, alternativ bis 1Stunde vor dem Start möglich. Pflichtangaben: Name, Jahrgang, Wohnort und geplante Streckenlänge, optional: Verein Abmeldung: Um Nachrückern eine Chance zu geben, ist eine Abmeldung per E-Mail sehr wichtig ACHTUNG: Maßgeblich für diese Veranstaltung sind die geltenden Corona-Richtlinien des Freistaats Bayern, in der dann gültigen Fassung. Auszeichnungen: Medaillen gibt es direkt im Zielbereich. Die Ergebnisliste ist nach dem Lauf online unter laufliebe.tumblr.com abrufbar. Urkunden auf Anforderung. Verpflegung: Wasser, Cola, Apfelschorle sowie Bananen. Jeder Teilnehmer sollte sich einen eigenen Trinkbecher oder eine Trinkflasche mitbringen. Bitte für die Startnummer ein Startnummernband/Sicherheitsnadeln mitbringen. Zeitlimit: 7:30 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter) Parkplätze: Am Gemeindezentrum und am Sportplatz (200 Meter entfernt) ausreichend vorhanden. Hinweis: Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an diesem nicht angemeldeten Lauf teil. Für Diebstahl und Schadensfälle aller Art wird keine Haftung übernommen! Umkleidemöglichkeiten, sanitäre Einrichtungen und Sanitätsdienst sind nicht vorhanden! Die Aktiven bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass sie damit einverstanden sind, dass sämtliche Fotos und Daten, die im Zusammenhang mit dem Lauf stehen, ohne Vergütungsansprüche für Sportberichte auf Internetseiten genutzt werden dürfen! Wir behalten uns vor, Anmeldungen - ohne Angabe von Gründen – abzulehnen.
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Notwendiger Inhalt einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit
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Notwendiger Inhalt einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit
Landesarbeitsgericht Hamm – Az.: 5 Sa 27/12 – Urteil vom 01.08.2012 Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.11.2011 – 1 Ca 1315/11 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche des Klägers, die aus seiner Auffassung nach unwirksam angeordneter Kurzarbeit resultieren für […] ...
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Urhebervertragsrecht: Reform stärkt Autoren und ausübende Künstler
Mit der Reform des Urhebervertragsrechts soll die Position von Autoren und anderen Kreativen gestärkt und die Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche erleichtert werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Noch im Dezember 2016 haben Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung“ beschlossen. Die Reform des Urhebervertragsrechts soll voraussichtlich noch im ersten Quartal 2017 in Kraft treten.
Ziel der Reform ist, die rechtliche Position von Autoren, Filmemachern, Komponisten und ausübenden Künstlern gegenüber den Verwertern ihrer Werke zu stärken und ihren Anspruch auf eine angemessene Vergütung leichter durchsetzen zu können.
Zu den zentralen Punkten des Gesetzes gehört, dass Künstler, die ihren Verwertungsgesellschaften ein Exklusivrecht eingeräumt haben, nach Ablauf von zehn Jahren ihre Werke auch anderweitig wieder vermarkten können. Der ursprüngliche exklusive Verwerter behält allerdings sein Nutzungsrecht an dem Werk, dieses ist dann aber nicht mehr exklusiv ausgestaltet. Zudem kann der Künstler eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn der Verwerter das Werk noch anderweitig nutzt und diese Mehrfachnutzung zwar im Vertrag vereinbart, aber die Art der weiteren Nutzung noch nicht bekannt war.
Darüber hinaus erhalten die Kreativen ein Auskunftsrecht darüber, welchen konkreten Nutzen die Verwerter aus ihren Werken gezogen haben. Dieses Auskunftsrecht gilt auch über das direkte Vertragsverhältnis hinaus. Wurden die Nutzungsrechte z.B. auch an Dritte weitergegeben, gilt auch hierfür der Auskunftsanspruch des Urhebers. Eine Einschränkung liegt lediglich darin, dass der Auskunftsanspruch nicht bei nachrangigen Beiträgen besteht.
Werden in dem Vertrag zwischen Urhebern und Verwertern Klauseln vereinbart, die zum Nachteil des Urhebers von den gemeinsamen Vergütungsregeln abweichen, können Urheber bzw. ihre Verbände auf Unterlassung und Abänderung des Vertrags klagen. Außerdem wurde klargestellt, dass Verwertungsgesellschaften sowohl Autoren als auch Verleger an ihren Ausschüttungen beteiligen können.
Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können für eine fundierte Vertragsgestaltung sorgen und auch bei Urheberrechtsverletzungen die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten.
Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2cH5A6r
via Pressemitteilungen - Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer - Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart http://ift.tt/2jhANjy
#IFTTT#Pressemitteilungen - Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer - Köln Berlin Bonn Düsseldorf Fra
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Bauvertrag gekündigt: Anspruch auf Erhalt einer Sicherheit bleibt bestehen!
Bauvertrag gekündigt: Anspruch auf Erhalt einer Sicherheit bleibt bestehen!
BGB a.F. § 648a Abs. 1Der Auftragnehmer hat nach fruchtlosem Verstreichen der Frist ein Wahlrecht, ob er die Sicherheit weiterhin verlangt oder ob er kündigt und die Sicherheit weiterhin verlangt.
OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2019 – 4 U 103/18 (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de
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#Ansprüche#Bauvertrag#Behauptung#BGB § 648a#BGB § 650#Förderungsausfall#Kooperationsgebot#Mängelbeseitigungsfrist#Sicherheit#Sicherungsverlange#Unternehmer#Vergütungsansprüche#Vertragskündigung#Wahlrecht#ZPO § 543
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Bundesarbeitsgericht entscheidet Beweislast für Überstunden trägt Arbeitnehmer 04.05.2022, 19:04 Uhr Zigtausend Überstunden werden täglich hinter Lenkrädern, an Werkbänken oder Schreibtischen geleistet. Über ihre Bezahlung wird oft gestritten. Die Regeln bei Klagen bleiben streng - trotz der EU-Pflicht zur präzisen Arbeitszeiterfassung. Im Streit um die Bezahlung von Überstunden können Arbeitnehmer in Deutschland nicht auf ein vereinfachtes Verfahren hoffen. Sie müssten bei Vergütungsansprüchen auch künftig darlegen, dass die Zahl an Überstunden notwendig, angeordnet, geduldet oder zumindest nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt wurde, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt (Az.: 5 AZR 359/21). An der Darlegungs- und Beweislast der Arbeitnehmer im Überstundenprozessen ändere das in Deutschland viel diskutierte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur täglichen Arbeitszeiterfassung nichts. Das EuGH-Urteil ziele auf Arbeitsschutz durch Eindämmung ausufernder Arbeitszeiten und nicht auf Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter ihre Entscheidung. Sie bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung bei Überstunden-Vergütungsklagen. Der Europäische Gerichtshof hatte mit einem Urteil von Mai 2019 Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich systematisch zu erfassen - quasi wie mit einer digitalen Stechuhr. Darauf berief sich ein Auslieferungsfahrer einer Einzelhandelsfirma aus Niedersachsen, der mit seiner Klage nicht genommene Pausen als Überstunden bezahlt haben wollte. Er argumentierte, die technische Erfassung seiner Arbeitszeit reiche aus, um Überstunden zu dokumentieren. Stechuhr-Urteil des EuGH findet bisher keine Anwendung "Eine reine Kommen-und-Gehen-Erfassung ist ein bisschen wenig als Argument", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Der Kläger sei eine Begründung schuldig geblieben, warum die Überstunden von ihm geleistet werden mussten und keine Pausen möglich gewesen seien. "Die Behauptung, es ging nicht anders, reicht nicht aus." Linck verwies darauf, dass Arbeit eine weisungsgebundene Tätigkeit ist. Der Mann hatte mit seiner Klage, bei der es um rund 5223 Euro ging, weder beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen noch in der höchsten Instanz Erfolg. Der Fall hatte für Furore gesorgt, weil das Arbeitsgericht Emden als erste Instanz eine Anpassung der Darlegungs- und Beweislast nach dem Stechuhr-Urteil des EuGH bejaht hatte. In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts heißt es, Arbeitnehmer müssten zur Begründung einer Klage auf Überstundenvergütung darlegen, dass sie "Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten" haben. Da Arbeitgeber Vergütung nur für von ihnen veranlasste Überstunden zahlen müssten, sei deutlich zu machen, dass diese "ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt" wurden. Der Anwalt des beklagten Handelsunternehmens machte zudem geltend, dass das Stechuhr-Urteil des EuGH bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt worden sei. In Deutschland fallen nach Gewerkschaftsangaben jährlich viele Millionen Überstunden an. Ihre Bezahlung beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte.
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Auslegung - Tarifsozialplan - Kurzarbeitergeld - Berechnung der Einkommenshöhe
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Auslegung - Tarifsozialplan - Kurzarbeitergeld - Berechnung der Einkommenshöhe
Landesarbeitsgericht München – Az.: 8 Sa 232/14 – Urteil vom 03.12.2014 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 11.02.2014 – 16 Ca 3851/13 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger zusätzliche Vergütungsansprüche aus einem dreiseitigen Vertrag zustehen. Der Kläger […] ...
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Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Vergütungsansprüche
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Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Vergütungsansprüche
ArbG Köln, Az.: 3 Ca 82/16, Urteil vom 03.08.2016 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 178,28 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.1.2016 zu zahlen. 2. im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 8,6% und der […] ...
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Vergütungsansprüche für 24-Stundendienste
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Vergütungsansprüche für 24-Stundendienste
ArbG Frankfurt (Oder), Az.: 6 Ca 654/16, Urteil vom 16.06.2017 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin … Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem … zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rec......
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Bauhandwerkersicherungshypothek - Beweislast des Unternehmers bei nicht bezahlten Leistungen
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Bauhandwerkersicherungshypothek - Beweislast des Unternehmers bei nicht bezahlten Leistungen
LG Freiburg (Breisgau) – Az.: 2 O 350/11 – Urteil vom 05.04.2012 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für Vergütungsansprüche aus einem Werkvertrag mit der Beklagten nebst Zusatzaufträgen (Rechnung vom 07.11.2011) einschließlich dazugehörender Nebenforderungen eine Sicherheit in Höhe von 13.493,50 € zu leisten. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Das Urteil […] ...
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Auslegung von Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen
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Auslegung von Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen
ArbG Hamburg – Az.: 13 Ca 183/11 – Urteil vom 20.04.2012 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Der Streitwert wird auf € 28.000,00 festgesetzt. Tatbestand Mit der vorliegenden Klage macht die Klägerin restliche Vergütungsansprüche aus einem zwischenzeitlichen beendeten Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien geltend. Die Klägerin ist bei der […] ...
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Schadenersatz Arbeitgeber wegen unterlassener Zielvorgaben und Zielvereinbarungen
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Schadenersatz Arbeitgeber wegen unterlassener Zielvorgaben und Zielvereinbarungen
Landesarbeitsgericht München – Az.: 10 Sa 951/11 – Urteil vom 20.06.2012 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 08.09.2011, Az.: 30 Ca 13511/10, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten über variable Vergütungsansprüche und die Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Der Kläger war […] ...
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Bauhandwerkersicherung für offene Zusatzvergütungen nach Kündigung durch Unternehmer
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Bauhandwerkersicherung für offene Zusatzvergütungen nach Kündigung durch Unternehmer
LG Hamburg – Az.: 313 O 243/12 – Urteil vom 06.12.2012 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass die Klägerin keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Sicherheitsleistung für die Vergütungsansprüche einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen aus den Bauverträgen vom 15.02.2011 sowie 23.02.2011 in Höhe eines EUR 134.454,30 um EUR 70.947,93 übersteigenden Betrages hat. 3. […] ...
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Werkvertrag: kündigender Auftragnehmer kann Sicherheit nach § 648a BGB verlangen
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Werkvertrag: kündigender Auftragnehmer kann Sicherheit nach § 648a BGB verlangen
LG Bremen, Az.: 7 O 256/13 Urteil vom 27.03.2014 Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für Vergütungsansprüche einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen als Rechtsnachfolgerin der Arbeitsgemeinschaft G. aus dem Bauwerkvertrag vom 3.11.2011 über die Ausführung der Rohbauarbeiten bei der Baumaßnahme „G. Kraftwerk“ eine Sicherheit gemäß § 648 a i.V.m. § 232 BGB in Höhe von 3.850.000,00 € […] ...
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