#OLG Stuttgart
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Abweichung bei VOB/B-Einbeziehung, Bauverzögerung und Folgen der Vertragsaufhebung
OLG Stuttgart 10. Zivilsenat, Urteil vom 12.12.2023 – 10 U 22/23 1. Sieht eine vom Auftraggeber in einen Bauvertrag neben der VOB/B einbezogene Klausel vor, dass der Auftragnehmer sich mit weiteren Auftragnehmern abzustimmen hat, um eine gegenseitige Gefährdung und die Gefährdung Dritter zu vermeiden, liegt eine Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B 2012 vor, die zu Lasten des Auftraggebers als…
#10 U 22/23#Abweichung#Bauablauf#Bauleitertätigkeit#Bauvertrag#Bauverzögerung#OLG Stuttgart#Schadensersatz#Urteil#Vertragsaufhebung#Verzögerungen#VOB/B#Zusatzaufwand
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May 31 & June 3 - Free Lina!
Lina E. has been in custody in Saxony since 2020, for allegedly being a leader of a “criminal organisation“ called Antifa Ost, as police suspect her of being involved with an incident where a group of well-known violent neonazis who were meeting in a restaurant in Eisenach was attacked with hammers and pepperspray by antifascists. More info here: https://www.soli-antifa-ost.org/ May 31 is the final day of the trial of Lina and three other defendants. The public prosecutor's office is demanding up to 8 years in prison and is using the ideological background as a reason, among other things. Despite shaky evidence and a key witness who thinks up everything the public prosecutor would like, it is assumed that the verdicts will be correspondingly high. June 3 is Tag X, a huge solidarity demo on the saturday after the trial. Here are the currently planned demos:
Protest zum Urteil am 31. Mai
Berlin | 17:30 Uhr | vor dem LKA, Tempelhofer Damm 12 | Aufruf
Bielefeld | tba
Bremen | 20:00 Uhr | Ziegenmarkt | Aufruf I, Aufruf II
Dortmund | 19:00 Uhr | Sonnenplatz | Aufruf
Dresden | während dem Prozess | OLG Hammerweg | Aufruf, Anreise aus Leipzig
Dresden | 18:00 Uhr | Jorge-Gomondai-Platz | Aufruf
Duisburg | tba
Hamburg | 20:00 Uhr | Rote Flora | Aufruf
Hannover | 20:00 Uhr | U-Bahn Leinaustraße | Aufruf
Karlsruhe | 19:00 | Kirchplatz St. Stephan | Aufruf
Köln | 18:00 Uhr | (H) Servinstraße | Aufruf
Leipzig | 21:00 Uhr | Lene-Voigt-Park | Aufruf
Stuttgart | 18:00 Uhr | Marienplatz | Aufruf
Demos zum Tag X am 3. Juni
Leipzig | 17:00 Uhr | Wolfgang-Heinze-Straße | Aufruf
Antifascists in several cities are organising buses to go to Tag X in Leipzig. As far as I’ve seen these cities are Berlin, Köln, Dresden and Copenhagen
#free lina#freiheit für lina#antifa ost#germany#deutschland#antifa#antifascism#antifascist action#antifaschismus#antifaschistische aktion#solidarity#dresden#leipzig
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Keine Haftung: COVID-19 Impfärzte haben Impfschäden als Handlanger des Staates zugefügt – OLG Stuttgart
ScienceFiles:»Man habe nur im Auftrag gehandelt, lediglich Befehle befolgt, das ist eine Entschuldigung, die ob ihres gehäuften Aufkommens nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg im […] http://dlvr.it/T8vQGD «
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Unvermeidbarer Verbotsirrtum bei Thermofenstern? Das ist doch wirklich albern. Ich habe mal in der Automobilindustrie gearbeitet (nicht bei Daimler), und da gab es schon 2015 eine Schulung wo uns erklärt wurde was Abschalteinrichtungen sind und was konkret darunter fallen kann. Selbstverständlich waren da auch Thermofenster erwähnt. Dass die zumindest unmoralisch sind war allgemein bekannt.
Klar, das KBA lässt jeden Scheiß durch. Unsere Schulung bezog sich übrigens auch auf amerikanisches Recht, weil das strikter ist (aber das europäische ist weitgehend Deckungsgleich). Aber wenn Daimler jetzt sagt, „wir hätten nicht damit rechnen können, dass das in Deutschland illegal ist“, dann ist das schon sehr fragwürdig.
Natürlich ist und bleibt das große Problem das KBA, das solche Sachen durchwinkt, und auch andere Sachen (wie das sie die W 176 Baureihe als Variante der komplett anderen 169er Baureihe durchgehen ließen, damit Daimler neue Vorschriften bei Klimaanlagen umgehen konnte). Da muss mal was passieren. So lange das KBA die Fahrzeuge nicht stilllegt (oder glaubhaft damit droht) werden Gerichte weiter entscheiden, dass kein oder kaum Schaden entstanden ist und es deshalb keinen Schadenersatz gibt.
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linksunten.indymedia
Die politisch-juristische Verfolgung von linksunten.indymedia begann nach dem Hamburg-G20-Gipfel 2017. Man hatte gedacht, das hört auf, aber nein, ein aktueller nd-Artikel zeigt das Gegenteil: www.nd-aktuell.de/artikel/1173965.radio-dreyeckland-anklage-gegen-linken-journalisten-zugelassen.html
Rein technisch funktioniert linksunten.indymedia wie eine Linux-Distribution, es gibt ein weltweites Netz identischer "Spiegelserver", unten eine Auswahl.
Es ist technisch ausgeschlossen, ungeliebte Webseiten verbieten zu wollen und man kann nur spekulieren, was die Verfolgungsbehörden veranlaßt, davon dennoch (auf Steuerzahlerkosten!) nicht abzulassen. Was ratlos macht - aus dem nd-Artikel: Das OLG Stuttgart hat erklärt, es sei »überwiegend wahrscheinlich«, dass die verbotene Website linksunten.indymedia noch existiere ...klingt wie Satire - wozu ein deutsches OLG eher nicht neigt
Alle folgenden Links (gratis!) am 16.6.2023 geprüft ??? bei nicht funktionierenden Links angegebene Adresse mit copy&paste in den Browser...
linksunten.indymedia, Hauptseite: https://linksunten.indymedia.org/index.html
zusätzliche Informationen: linksunten.tachanka.org and linksunten.archive.indymedia.org
Additional mirrors (incomplete): linksunten.mirrors.autistici.org ??? links-wieder-oben-auf.net archive.org (Download) archive.org (linksunten.tachanka.org) archive.org (linksunten.archive.indymedia.org) archive.today (linksunten.tachanka.org) archive.today (linksunten.archive.indymedia.org)
Ergänzung, Spiegelserver von Russia Today das politisch ähnlich verfolgt wird wie indymedia: ??? https://test.rtde.website/ https://test.rtde.tech https://meinungsfreiheit.rtde.life https://pressefreiheit.rtde.tech BLOCKEDgegenzensur[.]rtde[.]worldBLOCKED https://fromrussiawithlove.rtde.world https://freeassange.rtde.me
Weitere Ergänzung, "nd" 4.8.2023, S.4: Übermäßige Gewalt bei »Linksunten«-Razzia Freiburg. Bei der Durchsuchung von vier Wohnungen von fünf Linken soll die Polizei am Mittwoch in Freiburg übermäßige Gewalt angewendet haben. Verschiedene Einheiten hätten Eingangstüren eingerammt und seien maskiert und schreiend hereingestürmt, die Beschuldigten anschließend gefesselt worden. Das schreibt die Antifa Freiburg in einem Statement auf ihrer Webseite. Rund ein Dutzend mobiler Geräte sowie mehrere Computer wurden demnach bei den Razzien beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Betroffenen vor, 2020 ein statisches Archiv der 2017 verbotenen Internetplattform »Linksunten« hochgeladen zu haben. Anlässlich der Verbotsverfügung des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maiziére (CDU) waren dieselben fünf Personen bereits von Durchsuchungen betroffen. Die Ermittlungsverfahren wurden schließlich eingestellt. mmo …sie begreifen es nicht, deutsche Staatsanwaltschaften und deutsche Justiz werden es nicht schaffen, das Internet weltweit stillzulegen
5. Oktober 2023 Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg besteht darauf, Indymedia auf Steuerzahlerkosten zu verfolgen. Das LKA scheut offenbar nicht davor zurück, berufliche Existenzen zu zerstören: www.nd-aktuell.de/artikel/1176761.repression-indymedia-linksunten-lka-kann-festplatte-nicht-entschluesseln.html
19. März 2024 "Ermittlungseifer gegen Linke", der "offenbar keine Grenzen mehr kennt", eine Art unendliche Geschichte
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Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Geschädigte den Betrag fordern, der für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges (zum Zeitpunkt direkt vor dem Unfall) erforderlich ist, mithin den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert), § 249 Abs. 2 S. 1 BGB.
Für die Schadensberechnung ist auf das Wirtschaftlichkeitsgebot abzustellen. Eingeschränkt wird das Wirtschaftlichkeitsgebot (zugunsten und zulasten des Geschädigten) im Rahmen des dem Geschädigten Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage. Dabei ist auf die individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten Rücksicht zu nehmen.
Typischerweise gegebene vorteilhafte Möglichkeiten muss der Geschädigte nutzen. Ist für den Geschädigten unter Berücksichtigung eines ihm ohne weiteres zugänglichen Großkundenrabatts der Kauf eines Neuwagens wirtschaftlich günstiger als der (fiktive) Kauf eines Gebrauchtwagens, so kann er seinen Schadensersatzanspruch nur nach dem Kauf des Neuwagens unter Berücksichtigung des Rabatts geltend machen. Ist dies nicht der Fall, ist der dem Geschädigten jederzeit zur Verfügung stehende Neuwagenrabatt auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Geschädigte (im Rahmen seiner Dispositionsbefugnis) den Schadensbetrag zum Kauf eines (auch höherwertigen) Neuwagens nutzt.
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2023 - 2 U 303/21 -
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Robuste Polizei statt bürgernah
Endlich Kampfpanzer für die Polizei?
Jedenfalls ist die leidige Kampfpanzer Diskussion in abgewandelter Form wirklich bis in die Polizei NRW vorgedrungen. T-Online.de berichtet: "... Ein 27-seitiges Geheimpapier stellt ein über 30 Jahre altes Konzept in Frage: Laut einem Experten-Arbeitskreis der Polizei Nordrhein-Westfalen sollen Polizisten in NRW künftig bereits in der Ausbildung besser auf Gewaltsituationen vorbereitet werden – und in der Öffentlichkeit wesentlich konsequenter auftreten als bislang."
Entweder haben die Polizisten in Lüzerath dieses Papier vor ihrem Einsatz bereits lesen müssen oder es ist so überflüssig wie ein Kropf.
Schlimmer als ein Papier ist jedoch auf wieviel Akzeptanz so ein Papier in den Medien und selbst bei der Gewerkschaft der Polizei trifft. Das hört sich dann so an:
Befürchtung, das "Aushängeschild des Rechtsstaats" verliere sonst an Autorität,
[Sylvester-] Krawalle seien "ein Angriff auf den Staat" und auf sein Gewaltmonopol,
"körperliche Robustheit, Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit" der Beamten müsse gestärkt werden,
"konsequentes Einschreiten und Durchsetzen der polizeilichen Maßnahmen (...) auch bei scheinbaren Bagatellsachverhalten"
Alles deutet auf ein Ende der "bürgernahen Polizei" hin. Schauen wir mal, wie sich die Politik zu dem "Geheimpapier" verhält ...
Razzia bei Radio Dreyeckland
Gleich noch ein Beispiel für das härtere Durchgreifen, diesmal nicht körperlich sondern zur "juristischen Dehnbarkeit" von Begriffen. Der Radiosender Dreyeckland (RDL) in Freiburg wurde in der letzten Woche durchsucht. Als Grund wurde dafür ein Link auf das öffentlich zugängliche Archiv von "linksunten.indymedia" angegeben. Dieser Link wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe als Beweis für die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gewertet.
Inhalt des Artikels mit dem "bösen Link" vom Juli 2022 auf RDL war ein Bericht über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen "linksunten.indymedia". Als besonders kriminell wurde gewertet, dass RDL ein Graffity in dem Artikel veröffentlicht hatte, welches lautete: "Wir sind alle linksunten".
Hätten sie "links unten" in zwei Worten geschrieben, wäre ihnen vielleicht die Durchsuchung erspart geblieben, aber so haben sie eine "unterstützende Tendenz" zu einem verbotenen Verein sichtbar gemacht.
Und was war nun verboten?
Das Archiv steht offen im Netz - auf einen Link dorthin verzichten wir wegen der Unlust morgens um 6h von der Polizei geweckt zu werden.
Der Artikel vom Juli 22 berichtete über die Einstellung der Verfolgung von indymedia.
Allerdings besteht weiter ein Tätigkeitsverbot gegen indymedia wegen eines Verstoßes gegen die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 des Vereinsgesetzes) aus dem Jahr 2017.
Die Staatsanwaltschaft ist jedenfalls weiter davon überzeugt, dass "das Setzen von Hyperlinks zu inkriminierten Internetinhalten eine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen kann" (OLG Stuttgart v. 24.04.2006 – 1 Ss 449/05). Warum man dazu sämtliche Datenträger von RDL und auch die Geräte der Lebensgefährtin eines Redakteurs einsammeln muss, erschließt sich uns nicht. Ein Screenshot des Links hätte doch gereicht, wenn dieser wirklich der Grund gewesen wäre ...
Mehr dazu bei https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83302418/geheimpapier-aufgetaucht-polizisten-in-nrw-sollen-gewaltfaehig-werden.html und https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/durchsuchung-radio-dreyeckland-linksuntenindymedia-pressefreiheit-rundfunkfreiheit-verbotene-vereinigung-verhaeltnismaessigkeit-staatsschutz/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3s4 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8282-20230123-robuste-polizei-statt-buergernah.htm
#Polizei#robust#bürgernah#Geheimdienste#Hacking#Geodaten#NRW#Geheimpapier#Lüzerath#Transparenz#Informationsfreiheit#Durchgreifen#Meinungsmonopol#Durchsuchung#RadioDreyeckland#indymedia#linksunten#Beschlagnahme
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Unseriöse Berichterstattung durch ARD/WDR
Unseriöse Berichterstattung durch ARD/WDR
In einem Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird einigen Angeklagten die Gründung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, wobei sich in bisher fast 50 Verhandlungstagen mehr als deutlich abzeichnet, dass es zu einem Zusammenschluss im Sinne einer Gründung nie gekommen ist, insbesondere gab es auch nie einen Namen für wen auch immer. Die zentrale Rolle in diesem…
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Streichung des Alleinerben im Testament
Streichung des Alleinerben im Testament
Gesetzliche Erbfolge trotz Testament Streicht der Erblasser in seinem handschriftlich verfassten Testament den Alleinerben mit dem Hinweis, “Erbe wird noch benannt”, bedarf es hierzu zunächst keiner gesonderten Unterschrift unter der Streichung, um den bisher Begünstigten aus der Stellung als Alleinerben auszuschließen. Der Fall Unterbleibt entgegen der Ankündigung des Erblassers in der Folge…
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Wenn Tiere Gegenstand familienrechtlicher Auseinandersetzungen werden....
Wenn Tiere Gegenstand familienrechtlicher Auseinandersetzungen werden….
Erst kürzlich erregte eine Entscheidung des OLG Stuttgart Aufsehen, weil das Gericht es abgelehnt hatte, der Antragstellerin Umgang mit dem vormaligen Familienhund zuzusprechen. Erstinstanzlich war das Verfahren übrigens am Amtsgericht hier in Sigmaringen gelaufen gewesen.
Es ist aber durchaus zu beobachten, dass Haustiere oftmals bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen Gegenstand von…
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#Familie#familiengericht#Familienrecht#Haushalt#Haushaltsgegenstände#Haustier#Herausgabe#Hund#Hundehaltung#Kind#Oldenburg#OLG Oldenburg#OLG Stuttgart#Scheidung#Sigmaringen#Sorgerecht#Stuttgart#Tierwohl#Trennung#Umgang#Umgangsrecht
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Besteht das Risiko eines Gefahreintritts, ist die Leistung mangelhaft!
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.09.2023 – 10 U 15/23 1. Wird der Auftragnehmer mit der Herstellung des Kanalanschlusses, der Versorgungsanschlüsse, des Revisionsschachts sowie der zugehörigen Erdarbeiten beauftragt, umfasst seine werkvertragliche Herstellungspflicht den Bau einer durchgehenden, funktionstüchtigen Grundleitung von der Hausaußenkante bis zum öffentlichen Abwasserkanal und zwar ohne…
#10 U 15/23#Abwasserrohr#Bau#Gefahreintritt#Gericht#Grundleitung#Hausaußenkante#Nachbargebäude#OLG Stuttgart#Reisionsschacht#Risiko#Werk#ZPO
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Anklage gegen Michael Ballweg doch noch zugelassen
PI schreibt: »Von MANFRED ROUHS | Michael Ballweg, der Gründer von „Querdenken 711“, muss sich doch noch mit dem Vorwurf eines versuchten Betrugs unter durchaus nicht ganz alltäglichen Umständen vor Gericht auseinandersetzen. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts aufgehoben. Der Vorwurf des Geldwäsche ist allerdings endgültig vom Tisch. […] http://dlvr.it/T1wXmH «
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Steiner aus dem Schneider Gericht weist Millionenklage gegen Porsche SE ab 12.04.2022, 19:40 Uhr Ein guter Tag für die Porsche SE in der unangenehmen Angelegenheit des Dieselskandals: Nicht nur weist ein Gericht eine millionenschwere Klage gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft zurück. Auch sind Ermittlungen gegen einen Top-Manager eingestellt - gegen eine Zahlung. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal eine millionenschwere Klage gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE zurückgewiesen. Zwei US-Fondsgesellschaften stünden keine entsprechenden Schadensersatzansprüche zu, urteilte das Gericht laut einer Mitteilung. Die Porsche SE begrüße die Entscheidung des Oberlandesgerichts, hieß es in einer Mitteilung. Die Kläger hatten Porsche SE nach Angaben des Gerichts vorgeworfen, eine notwendige Kapitalmarktinformation unterlassen zu haben. Im Oktober 2018 hatte das Landgericht Stuttgart den Klägern nach OLG-Angaben rund 43,8 Millionen Euro Schadenersatz und damit nur einen Teil der geforderten rund 160 Millionen Euro zugesprochen, die Klage jedoch ansonsten abgewiesen. Sowohl Porsche SE als auch die Kläger hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die Porsche SE gilt als das Machtzentrum in einem Unternehmensgeflecht, das Wolfsburg und Stuttgart verbindet. Sie hält gut 53 Prozent der Stimmrechte am Volkswagen-Konzern und wird von den Eigentümerfamilien Porsche und Piëch kontrolliert. Das Oberlandesgericht habe die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde sei jedoch möglich, teilte das Gericht mit. Ermittlungen gegen Zahlung eingestellt Für einen Top-Manager von Porsche gab es dann auch noch eine erleichternde Nachricht. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt die Ermittlungen zum Dieselabgasbetrug gegen Porsche-Entwicklungschef Michael Steiner vorläufig ein. Das Verfahren gegen ein Vorstandsmitglied sei gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse vorläufig eingestellt worden, erklärte die Behörde. Der Sportwagenbauer bestätigte, dass es sich bei dem von der Staatsanwaltschaft nicht namentlich Genannten um Steiner handelt. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet. Der Dieselskandal bei Volkswagen war 2015 aufgeflogen. Die Abgasreinigung wurde per Software so manipuliert, dass nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten wurden, die Emissionen im Straßenbetrieb aber viel höher waren. Neben Volkswagen und Audi war auch die Marke Porsche darin verstrickt. Zwischenzeitlich ermittelte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen zwölf Beschuldigte im Zusammenhang mit Porsche, darunter fünf Personen von anderen Firmen. Gegen einen Hauptabteilungsleiter von Porsche wurde im Dezember ein rechtskräftiger Strafbefehl erteilt. Er sei für unzulässige Abschalteinrichtungen von Porsche-Dieselfahrzeugen verantwortlich gewesen. Bei drei Weiteren wurden die Verfahren eingestellt. Gegen sieben Personen laufen die Ermittlungen noch, darunter drei Führungskräfte von Porsche.
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Wird über ein Grundstück des Nachbarn ein Kranarm geschwenkt, kommt es nicht darauf an, ob der dafür Verantwortliche einen Duldungsanspruch gegen den Nachbarn hat oder haben könnte, wenn er dessen Voraussetzungen nicht geschaffen hat. Dazu gehört z.B. nach § 7d NRG BW im Rahmen des Hammerschlags- und Leiterrechts die Ankündigung der beabsichtigten beeinträchtigenden Maßnahme zwei Wochen vor deren Beginn. Erfolgt dies nicht, stellt sich die Maßnahme als verbotene Eigenmacht dar. Aber auch wenn die Maßnahme ordnungsgemäß angezeigt wird und ein Duldungsanspruch materiellrechtlich bestehen sollte, stellt sich die Vornahme als verbotene Eigenmacht dar, wenn der Nachbar nicht zustimmt und auch keine gerichtliche Entscheidung zur Duldung durch ihn erwirkt wurde.
In Fällen der verbotenen Eigenmacht kann die Handlung mit einstweiliger Verfügung untersagt werden. In diesem Verfahren wird nicht geprüft, ob ein Duldungsanspruch bestehen könnte.
OLG Stuttgart, Urteil vom 31.08.2022 - 4 U 74/22 -
#nachbarrecht#baukran#luftraum#genehmigung#duldungsanspruch#vorbeotene eigenmacht#einstweilige verfügung
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Wann sind Probefahrtkosten im Haftpflichtschaden ersatzfähig? Zu den bevorzugten Streichpositionen der Prüfdienstleister von Versicherungen zählen die Positionen „Fahrzeug prüfen“ und „Probefahrt“, sei es im Schadensgutachten, sei es in der Werkstattrechnung. Dass eine Prüfung inkl. Probefahrt nach Abschluss von Reparaturarbeiten notwendig sei, liege bei Reparaturkosten von mehr als 21.000 EUR auf der Hand, meint das AG Stuttgart (16.10.20, 44 C 607/20). Damit liegt das AG auf einer Linie mit dem OLG Naumburg (8.11.18, 3 U 37/18). Auf die technische Notwendigkeit, etwa zur Abklärung von Windgeräuschen, komme es letztlich nicht an, denn jedenfalls seien die Positionen „Fahrzeug prüfen“ und „Probefahrt“ nach den Grundsätzen über das Werkstattrisiko ersatzfähig, so das AG. Das ist zutreffend (so auch AG Siegburg 19.11.20, 107 C 82/20). https://www.instagram.com/p/CQkkeXfNKAa/?utm_medium=tumblr
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Belehrung nachträglich pro forma
Belehrung nachträglich pro forma
Das ist doch endlich mal wieder etwas Neues, das man in einem Strafprozess lernen durfte. Die nachträgliche pro-forma-Belehrung! Eine aus eigener Sicht schillernde Figur, der Paul-Ludwig U., diente sich in der Vergangenheit wiederholt Ermittlungsbehörden an, um diese mit Informationen über böse Menschen zu versorgen, weil … tja, man weiß es nicht so genau. Vielleicht weil er nach mehr als 20…
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