#Gesellschaft für Freiheitsrechte
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Sieg für Pressefreiheit, Fußballfans und -vor allem- das Grundgesetz
Erst sechs Jahre nach seinem Inkrafttreten hat das Bundesverfassungsgericht erneut das BKA-Gesetz gestoppt. Grundlage war eine von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte Verfassungsklage. Auf Netzpolitk.org schreibt Constanze Kurz: „Das Bundesverfassungsgericht stärkt in seinem heutigen Urteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und kassiert Teile des…
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#Bijan Moini#BKA#BKA-Gesetz#Bundeskriminalamt#Bundesverfassungsgericht#DJV#Fußball#Gesellschaft für Freiheitsrechte#GFF#INPOL#Journalismus#Mika Beuster#Nancy Faeser#Sport#Strarverteidiger
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Wie vielfach gewünscht, hier mal ein kleiner Einblick in den Text aus dem Funk Pitch, mit dem wir versucht haben, zu vermitteln, warum gerade diese Serie eine absolute Bereicherung wäre. Neben meiner Wenigkeit waren daran übrigens noch drei weitere Personen beteiligt:
@vivi-99x hat sich schon durch den allerersten Entwurf gekämpft, als das Ganze noch super chaotisch war, und geholfen, das Chaos zu sortieren und in eine sinnvolle, lesbare und überzeugende Form zu bringen
@seriesaddict hat dann diese sortierte Fassung mit besonderem Augenmerk auf Lücken und Unstimmigkeiten gelesen und auch darauf geachtet, dass die angeschnittenen Themen trotz der Kürze so sensibel wie möglich behandelt wurden
und @cozycosi hat am Ende nochmal alles auf formale und Rechtschreib-Fehler korrekturgelesen
Danke euch dreien! 👏👏👏
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Warum Einstein forever? 5 Gründe, warum wir an diese Serie glauben
Schloss Einstein ist eine der am längsten laufenden Serien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bei anderen Serien, wie z.B. In aller Freundschaft, wird die Beliebtheit erfolgreich genutzt, um Spin offs (In aller Freundschaft - die jungen Ärzte, In aller Freundschaft - Die Krankenschwestern) ins Leben zu rufen, um andere Zielgruppen abzuholen. Dies könnte auch für Schloss Einstein ein Erfolgsmodell sein.
Es besteht bereits eine starke Online-Community zu Schloss Einstein, die sich besonders für den Freundeskreis aus Ava, Colin, Joel, Julia und Noah interessiert. Diese Personen kann man mit einem Spin-off abholen. Eine kurz nach dem Finale der 27. Staffel aus dem Fandom heraus gestartete Online-Petition für ein Spin-off erreichte in wenigen Tagen über 400 Unterschriften und wurde sogar aus dem potentiellen Einstein forever-Cast heraus auf Social Media geteilt.
Seit dem Ende von Druck gibt es kein vergleichbares Format bei funk mehr, das so nah an der Lebensrealität Jugendlicher/junger Erwachsener in Deutschland ist. Internationale Produktionen der letzten Jahre schaffen hier zwar teilweise Abhilfe, können durch das fremde Setting die Lebenswelt hier aber nur in Teilen widerspiegeln. Diese bestehende Lücke kann durch Einstein forever geschlossen werden.
Es gibt noch immer viele Themen, bei denen es wenig authentische Repräsentation in Filmen und Serien gibt, darunter u.a. verschiedene queere Identitäten und Orientierungen, Autismus oder körperliche Behinderungen. Einstein forever kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, für mehr Sichtbarkeit zu sorgen und Identifikationsfiguren zu schaffen.
Gerade in der aktuell politisch schwierigen Zeit ist es wichtig, Geschichten zu erzählen, die jungen Menschen, die nicht in das Weltbild rechter und/oder konservativer Parteien passen, Mut machen, sie selbst zu sein. Gerade vor dem Hintergrund, dass Freiheitsrechte vielerorts eingeschränkt werden und Personen, die nicht heteronormativen, binären und/oder ableistischen Normen entsprechen, sich zunehmend unsicher fühlen, ist es wichtig, ihnen zu zeigen, dass sie gesehen werden und ihre Erfahrungen Teil unserer Gesellschaft und Kultur sind.
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Freiheit. Eine Frage des Willens
Worüber sprechen wir, wenn wir „Freiheit“ sagen? Das kommt ganz auf das „System“ an, in dem der Begriff zum Tragen kommt. Der Verwendungszusammenhang gibt dem Konzept jeweils eine bestimmte Richtung. Politische Freiheit und Freiheitsrechte, bei denen es um Handlungsmöglichkeiten und Abwehrmaßnahmen gegen staatliche Willkür geht, das ist etwas anderes als Freiheit in der Ethik (hier steht das Verhältnis von Wille und Moral im Zentrum) und in der Handlungstheorie, in der die kausale Verkettung von Wille, Entscheidung und Handlung betrachtet wird. Individuelle Freiheit (den einzelnen Mensch betreffend) ist etwas anderes als kollektive Freiheit (eine Gemeinschaft oder die Gesellschaft betreffend), innere Freiheit (die Gelassenheit, die Abwesenheit von Zwang) ist etwas anderes als äußere Freiheit (also: nicht im Gefängnis zu sitzen), positive Freiheit (zu oder für) ist etwas anderes als negative Freiheit (von). All dies macht die Verständigung über das Thema Freiheit schwierig. Ich bin frei – das kann ganz Unterschiedliches bedeuten. Und je nach Kontext befassen sich unterschiedliche Disziplinen mit dem Begriff.
Freiheit und Wille
Die Philosophie geht an die Grundlagen der Freiheit: den Willen. In der Philosophie steht die Verbindung von Freiheit und Wille im Zentrum – und das bereits seit 2500 Jahren. Leider scheint dabei das zu gelten, was für so ziemlich alle zentralen Begriffe der Philosophie gilt, dass nämlich mit zunehmender Intensität der Debatte immer weniger klar wird, was sie bedeuten. In der Antike hatte man noch eine ziemlich deutliche Vorstellung von Freiheit.
Freie Handlungen galten als Ausdruck des sittlichen und vernünftigen Wollens – nach Sokrates ist derjenige frei, der sittlich und vernünftig handelt. Ähnlich Platon: Der von den Begierden Gefesselte ist unfrei; frei wird, wer sich davon lösen kann. Bei Aristoteles tritt der epistemische Aspekt hinzu: „Als unfreiwillig gilt also, was unter Zwang und auf Grund von Unwissenheit geschieht. Dementsprechend darf als freiwillig das gelten, dessen bewegendes Prinzip in dem Handelnden selbst liegt, wobei er ein volles Wissen von den Einzelumständen der Handlung hat“.
Es wird in der Antike also zwischen dem vernünftigen Willen und der unvernünftigen Begierde unterschieden, ganz so wie später Kant, der Freiheit als Unabhängigkeit von „der Nötigung durch Antriebe der Sinnlichkeit“ bzw. als Selbstbestimmung seitens der Vernunft, des vernünftigen Willens auffasst. Kant nennt eine solche Freiheit die „Freiheit im praktischen Verstand“. Das heute so schrankenlos verstandene (und oft auch zügellos gelebte) „Ich bin so frei!“ findet hier ein rationales Regulativ.
Die Verbindung von Freiheit und (vernünftigem) Willen prägt auch heute den philosophischen Diskurs. Freiheit ist hier schon mal die „Entdeckung des eigenen Willens“ (Peter Bieri).
Von Beginn an war diese Verbindung mit dem Problem des Determinismus konfrontiert, als metaphysischer Determinismus in der Stoa, als theologischer Determinismus bei Augustinus, weitergeführt von der Prädestinationslehre, aufgelöst von Gottfried Wilhelm Leibniz, der in seiner Theodizee Vorhersicht Gottes und Vorherbestimmung des Menschen voneinander trennt und damit das christliche Problem in der Debatte löst, nämlich die Frage, wie sich die Freiheit des Menschen angesichts der Allmacht Gottes verstehen lässt.
Die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit von Freiheit in einer Welt der Notwendigkeiten gehört zu den schwierigsten überhaupt. Eine echte Philosophenfrage. Es gibt kaum einen Denker, der sich ihr nicht gestellt und sie zu beantworten versucht hat. Heute sorgt die Gehirnforschung mit ihren neurowissenschaftlichen Experimenten für Zweifel, ob sich der reibungslose Übergang vom freien Willen zur frei gewählten Entscheidung und zur freiwilligen Handlung bis hin zur freien Konstitution einer freiheitlichen Gesellschaft so halten lässt. Bereits der freie Wille steht zur Disposition. Die Frage kann mit Peter Bieri wie folgt gestellt werden: „Untergräbt die Regie des Gehirns die Freiheit des Willens?“
Wir müssen uns beim Thema Willensfreiheit und Determination durch ein Gebiet durchkämpfen, das für unseren Freiheitsbegriff, also für die Art und Weise, wie Menschen „Freiheit“ verstehen, völlig irrelevant ist. Wir müssen aber diesen steinigen Weg gehen, um zu verstehen, warum es irrelevant ist. Die Beschäftigung mit neurowissenschaftlichen Angriffen auf die Willensfreiheit ist schwierig und ärgerlich, aber insoweit eben auch sehr wichtig.
Freiheit des Willens
Zunächst einmal sollten wir festlegen, was wir unter dem Willen verstehen möchten. Ich halte folgende Definition für brauchbar: Der Wille ist das subjektive Prinzip aller Freiheit, das die Freiheit im Menschen konstituiert. Man erkennt hier, dass der Begriff Wille direkt und untrennbar, so scheint es jedenfalls, mit dem Begriff der Freiheit verbunden ist, als das Prinzip der Freiheit, als das, was im Menschen der Freiheit eine Gestalt gibt und ihr Ausdruck verleiht. Freiwillig ist also eine Bezeichnung für das Wesen des konstituierenden Wollens eines Menschen, welches dieser von sich aus, also selbst, und vor allem frei bestimmt.
Willensfreiheit bedeutet eine Unabhängigkeit des Willens von jedweder zwingenden, beeinflussenden Kausalität, äußeren und inneren Ursachen in dem Sinne, dass der Wille als konstante Fähigkeit des Wollens einen Kern enthält, der nicht Produkt oder Wirkung irgendwelcher anderen Faktoren ist.
Und genau darin, in den „anderen Faktoren“, liegt das Problem, wie uns die Neurowissenschaftler zeigen möchten. Sie behaupten, das die neuronalen Prozesse im Gehirn genau solche Faktoren sind, die den Willen bestimmen. Sie sagen: Der Willensakt geht den neuronalen Prozessen nicht voraus, sondern ergibt sich aus ihnen. In entsprechender Weise folgt das Gefühl, eine Handlung intendiert zu haben – also der Willensakt – den für eine Willkürhandlung notwendigen kortikalen und subkortikalen Prozessen und tritt zusammen mit den nachfolgenden Handlungen auf.
Das Libet-Experiment
Der US-amerikanische Physiologe Benjamin Libet führte Anfang der 1980er Jahre Versuche durch, die darauf abzielten, die zeitliche Abfolge bei einer bewussten, willentlichen Handlung festzustellen. Die Probanden sollten entweder die rechte oder die linke Hand heben, nachdem sie sich für das eine oder andere entschlossen hatten. Diesen Entschlussmoment sollten sie durch drücken einer Taste zeitlich markieren. Libet stellte fest, dass kurz vor den Entscheidungen das Gehirn des betreffenden Probanden aktiv wurde.
Das nach ihm benannte „Libet-Experiment“ löste eine kontroverse Diskussion über mögliche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Freiheit des menschlichen Willens aus. Hat das Gehirn die Entscheidung vorgenommen? Oder der Proband? Und was bedeutet das dann? Hätte sich der Proband auch anders entscheiden können oder musste er der „Entscheidung“ seines Gehirns folgen? Hat der Mensch einen freien Willen? Gibt es für ihn Freiheit?
In der Tat geht das Versuchsdesign des „Libet-Experiments“ aber am philosophischen Handlungsbegriff vorbei: In der dortigen Freiheitsdiskussion werden menschlichen Handlungen für wesentlich komplexer erachtet als das, was die Probanden in den Versuchen Libets zu tun hatten.
Das „Libet-Experiment“ erreicht den Handlungsbegriff nicht, denn Handeln ist mehr als einfachste Handbewegungen auszuführen. Damit sagt der berühmte Versuch im philosophischen Sinne auch nichts über Freiheit aus. Seine Bedeutung hat er dennoch, weil er eine ganze Forschungsrichtung motivierte.
Neurowissenschaftler wollen seitdem zeigen, dass es keinen freien Willen gibt, weil diesem etwas vorausgeht, nämlich neuronale Prozesse im Gehirn. Sie tun dies heute mit einem Haufen Technik, Bildern vom Gehirn bei der Arbeit und sehr viel Sendungsbewusstsein. Doch reichen ihre immer genaueren Messungen aus, um Freiheit in Abrede zu stellen? Was genau können sie zeigen? Wir sind nicht frei, sondern „Sklaven“ unserer Neuronen? Ist es das? Wir sind, wenn wir frei sein wollen, immer noch bestimmt durch unsere Vernunft, könnte man auch sagen, weit weniger spektakulär.
Soweit war die Antike auch schon, wenn wir uns an Platon und Aristoteles erinnern. Dennoch hat die Aussage „Der Willensakt geht den neuronalen Prozessen nicht voraus, sondern ergibt sich aus ihnen“ etwas sehr Gewöhnungsbedürftiges und Missverständliches, das es aufzuklären gilt, vor allem hinsichtlich der Reichweite dieser These für die Deutung des Freiheitsbegriffs.
Starker und schwacher Determinismus
Wir müssen zwischen dem starken und dem schwachen Determinismus unterscheiden. Das, was die Hirnforscher meinen, wenn sie behaupten, es gäbe keinen freien Willen, weil vorher stets unsere Neuronen in einer ganz bestimmten, festgelegten Weise feuern, kann man als starken Determinismus auffassen.
Was ist davon zu halten? Kurz gesagt: Nichts. Denn: Dem Postulat des starken Determinismus ist ein Zirkel inhärent, der es bereits aushebelt, sobald es formuliert wird. Jeder würde ja von sich behaupten, frei zu sein, aus freien Stücken auf etwas gekommen, zu etwas gelangt zu sein. Auch der Hirnforscher mit seinem starken Determinismus-Postulat.
Damit widerspricht er sich aber: Wenn er meint, das Determinismus-Postulat frei entwickelt zu haben, dann stimmt dieses Postulat nicht immer, es geht fehl mindestens in genau dem Fall, der hier zur Debatte steht: bei der Entwicklung eben dieses Postulats. Und dass es immer stimmt, ist ja gerade Inhalt des Postulats eines starken Determinismus, bei dem ja alles determiniert sein soll. Es wird also etwas behauptet, das bereits durch die Behauptung widerlegt wird.
Schwache Deterministen sind wir alle, weil wir ohne kausale Bindungen und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Ereignissen überhaupt nicht sinnvoll leben könnten. Wenn ich essen will, muss ich den Mund aufmachen. Ich hab nicht die Möglichkeit, den Mund geschlossen zu halten. Wenn ich mich entscheide, etwas zu essen, dann ist mein Verhalten, was meinen Mund angeht, ziemlich festgelegt. So etwas nehmen wir nicht als Problem im Kontext des Freiheitsbegriffs wahr. Aber man könnte das ja mal als Problem auffassen.
Wenn ich zeigen will, dass jemand, der isst, determiniert ist, dann könnte ich ihn darauf hinweisen, dass er gezwungen ist, den Mund zu öffnen, wenn er essen will. Er ist also nicht frei. Wenn er dann nicht mehr isst, um den Mund geschlossen zu halten, reagiert er ja auch auf etwas, nämlich auf meine Intervention. Er ist dann also auch nicht frei.
Aber das ist nicht nur für das wirkliche Leben im Alltag irrelevant, sondern auch für die philosophische Analyse des Freiheitsbegriffs, denn wir bekommen das mit dem Zweck-Mittel-Denken im Rahmen der Handlungstheorie gut in den Griff. Wenn ich A will (also: „essen“), A geht aber nicht ohne B (nämlich: „Mund aufmachen“) und um diese Abhängigkeit weiß ich, dann muss ich B bereits wollen, wenn ich mich für A entscheide, dann bin ich frei in Bezug auf A und B.
Es gibt natürlich Fälle, in denen man B nicht oder nicht hinreichend genau kennt. Wo man sich durch A auf etwas einlässt und B einen dann möglicherweise überrascht. In solchen Fällen bleibe ich nur dann frei, wenn ich die Möglichkeit habe, von A zurückzutreten, wenn ich B nicht mehr realisieren kann oder will. Das ist manchmal nicht der Fall und dann empfinden wir deutlich eine Abhängigkeit, eine Unfreiheit (etwa bei Bindungen durch Verträge).
Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir grundsätzlich von vorne herein determiniert gewesen wären, sondern einfach damit, dass durch unser Handeln Bindungen entstanden sind, die unseren Freiheitsraum einschränken, die zum Zeitpunkt des Eingehens aber gewollt waren und damit freiwillig eingegangen wurden, soweit eben keine inneren und äußeren Zwänge maßgeblich waren.
Wer in eine bestimmte Wohnung einziehen will, der muss einen Mietvertrag unterschreiben. Findet sie oder er dann eine bessere Wohnung, bleibt die Person üblicherweise für eine bestimmte Zeit (Kündigungsfrist) an den unterschriebenen Vertrag gebunden.
Dann kann man zwar in die bessere Wohnung einziehen, muss aber für die erste Wohnung zusätzlich Miete zahlen, auch ohne sie zu nutzen. Man ist darin nicht mehr frei, weil man sich durch Handlung A („Mietvertrag abschließen“) zur Handlung B („Miete zahlen“) verpflichtet hat. Natürlich auch noch zu weiteren Handlungen, aber bleiben wir mal bei A und B. Die Person wusste von A und B und willigte in beides ein. Dann ist A zwar eine Determination für B, aber A erfolgte ja aus freien Stücken, und B war zum Zeitpunkt, wo A erfolgte, bekannt und gewollt, wurde also ebenfalls aus freien Stücken akzeptiert.
Das neurowissenschaftlich aufgebrachte Willensfreiheitsproblem erweist sich als hochgradig irrelevant in Bezug auf den philosophischen Freiheitsbegriff und dessen Bedeutung für Ethik und Handlungstheorie. Der starke Determinismus scheitert schon an sich selbst und an der Wirklichkeit, weil wir in der Wirklichkeit gar nichts von dem merken, was er beinhaltet, weil dort die äußeren Bedingungen bei weitem überwiegen. Könnte ich jemanden, der im Gefängnis sitzt, wirklich damit trösten, wenn ich ihm sagte: „Was hast Du denn, ich bin doch auch nicht frei!“ – wohl kaum. Der schwache Determinismus ist unproblematisch, ja sogar hilfreich, weil er Optionen auszublenden hilft und damit zu vernünftigem Freiheitsgebrauch befähigt.
Das, was Neurowissenschaftler mit dem Nachweis vorgelagerter Prozesse im Gehirn widerlegen können, absolute Willensfreiheit, ist nicht nur in der Tat unmöglich, sondern wäre auch nicht gut für uns Menschen. Ein absolut freier Wille wäre launisch, zufällig, unberechenbar, zusammenhanglos – ein Wille in kausalem Vakuum. Freiheit ist daher gar nicht primär die Frage nach dem freien, i.e. von nichts außer sich selbst bestimmten Willen, sondern ein Begreifen der paradoxen Freiheitserfahrung als Differenz von Freiheit und Unfreiheit im Rahmen universeller Bedingtheit.
Ein Möglichkeitsraum, der unendliche groß wäre, uns also alle Freiheiten ließe, würde uns schlicht überfordern. Einen Geschmack davon gibt im Alltag die „Qual der Wahl“. Sie ist die Kehrseite der Freiheit. Wenn nun alles möglich wäre, wäre die Qual unendlich groß. Wie gut, so könnte man sagen, dass da unser Wille durch die Vernunft – oder auch durch ein Neuronenfeuerwerk – in seiner Freiheit eingeschränkt ist!
Mit Hilfe der praktischen Rationalität müssen wir dort, wo nicht schon äußere Einschränkungen bestehen, das Ausblenden von zur Verfügung stehenden Optionen einüben, um überhaupt ein freies Leben führen zu können. Sonst unterliegen wir dem Zwang, nichts von diesen Optionen verpassen zu wollen und werden damit unfrei. Ich komme später darauf zurück.
Freiheit der Handlung
Es kommt bei der Frage, ob und inwieweit eine Handlung frei ist, nicht auf diese isolierte Einzelhandlung an, sondern auf das Geflecht von Handlungen, in das sie eingebettet ist. Wir müssen bei Handlungen immer den Kontext des größeren Handlungsrahmens sehen, wenn wir über Freiheit und Unfreiheit sprechen. Das meint auch der Rechtsbegriff der Handlungsfreiheit.
Die Neurowissenschaft trägt nichts zur Ergründung der Bedingungen der Möglichkeit von Handlungsfreiheit bei, da sie Handlungen auf isolierte Körperbewegungen beschränkt, ja: methodisch beschränken muss. Menschen definieren sich aber nicht darüber, wie sie sich bewegen, sondern wie sie handeln.
Robert Spaemann hat mal in einem unmittelbar einleuchtenden Beispiel zwei Dinge unterschieden: zum einen die Bewegung aus dem Bett, die meinetwegen um 7:05 erfolgt und von einem Neuronenfeuerwerk um 7:04:59 vorherbestimmt wird, und zum anderen der Wille zur Handlung „Aufstehen“, die dadurch motiviert ist, dass man danach etwas vor hat.
Das grundlegende Aufstehensmotiv selbst ist nicht eine ad hoc-Neuronenkonfiguration, sondern ergibt sich aus unserer Biographie, unseren Wünschen, Zielen etc. Die eine Entscheidung, die im Experiment gemessen wird, muss zur Grundeinstellung passen, sonst wird sie gar nicht erst erwogen.
Das ist die wirkliche Entscheidungsqualität im menschlichen Handeln: Entscheidungen sind Akte, zu denen ich mit meiner Persönlichkeit stehen muss. Und das hat mehr mit Gründen, Werten, Überzeugungen und meinem Selbstverständnis zu tun, als mit Neuronen, die in einer bestimmten Weise feuern.
Anders gesagt: Wenn die Entscheidungen und Handlungen insgesamt ein Bild ergeben, mit dem ich mich als Person identifizieren kann, also sagen kann, dass ich dies will, dann können wir von freien und damit auch verantworteten Entscheidungen und Handlungen reden. Damit sprechen wir über das eigene Ich, über eine Ebene personaler Integrität, die über den Willensfreiheitsbegriff, der der neurowissenschaftlichen Forschung zugrunde liegt, weit hinausweist.
Das Ich und das Selbstbewusstsein
Hier könnte man natürlich entgegnen, dass Ich gerade die Gesamtheit der neuronalen Reize ist. Doch, hält man das wirklich durch, sich selbst, das eigene Ich als von den Neuronen vorgegaukelt anzusehen? Hält man das auch durch, wenn man einen Literaturpreis empfängt oder sich verliebt? Oder, wenn man Zahnschmerzen hat?
Verweist man dann immer auf die feuernden Neuronen als letzte Quelle von Bedeutung und subjektivem Empfinden? Sagt man dann wirklich: „Meine Neuronen haben dafür gesorgt, dass ich mich gut (oder schlecht) fühle!“ oder sagt man dem Zahnarzt einfach: „Ich habe Schmerzen!“
Und meint man mit diesem „Ich“ mehr als die feuernden Neuronen? Meint man, umgekehrt, nur so etwas wie: „Bitte stoppen Sie das Neuronenfeuerwerk, das bei mir zum Empfinden von Schmerz führt!“ Und wer ist dann mit „Sie“ gemeint? Müsste ich nicht vielmehr an seine Neuronen appellieren, sie mögen ihn veranlassen, meine Neuronen am Feuern zu hindern?
Klar, man kann so denken und man wird den, der so denkt, nicht widerlegen können. Einzig scheint mir eine solche Sicht auf den Menschen – und damit auch auf sich selbst – recht gewöhnungsbedürftig, eigentlich auch ziemlich abwegig. Nimmt man sich selbst aus, gerät man in einen direkten Widerspruch zum Postulat des starken Determinismus‘: Alles ist vorherbestimmt.
Nimmt man sich nicht aus, ergibt sich der bereits erwähnte zirkuläre Widerspruch: Wenn alles vorherbestimmt ist, dann bin auch ich, dann sind auch meine Gedanken vorherbestimmt, also auch die Idee des Determinismus, die ich habe, die damit als determinierte Idee methodologisch ihren Inhalt präjudiziert. Man kann dann nicht anders als deterministisch denken – weil und soweit schon die Gedanken determiniert sind. Die Idee fällt auf ihre Prämisse zurück – es wird vorausgesetzt, was erwiesen werden soll. Das kann nicht überzeugen.
Stünde nicht so viel auf dem Spiel, könnte man die ganze Sache als Elfenbeinturmdebatte abtun und sich etwas anderem zuwenden. Doch wird die Antwort auf die Frage, wer oder was genau „Ich“ sein soll, ob es „Freiheit“ (und damit „Verantwortung“) gibt, unsere Moralität, unserer Rechtssystem, unsere gesamte Lebenspraxis beeinflussen. Deswegen ist die Frage wichtig, deswegen ist sie aber auch ideologisch aufgeladen, was eine Antwort nicht leichter macht.
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass neurowissenschaftliche Fortschritte sehr bald, eigentlich vorschnell popularisiert werden, während die kritisch Stimmen aus der Philosophie des Geistes leise bleiben. Das hängt natürlich auch mit der Marktfähigkeit der Produkte zusammen. Die Neurowissenschaftler haben bunte Bilder, die Philosophen komplizierte Sätze.
Menschen gucken aber lieber bunte Bilder als dass sie komplizierte Sätze lesen. Somit steht es schon mal 1:0 für die Gehirnforschung. Auch Politiker und Entscheidungsträger in Stiftungen gucken lieber bunte Bilder als dass sie komplizierte Sätze lesen. Deswegen geht das Geld an die Neurowissenschaftler. Denn die bringen kommunizierbare und eingängige Ergebnisse.
Doch die Überlegungen zum „Ich“, die über die reistische, materialistische Sicht des Menschen hinausweisen und eine phänomenologische Dimension eröffnen, die an bestimmten Punkten den Geist erfordert, um überhaupt noch konsistent und ehrlich über sich nachdenken zu können, lassen sich nicht abstreiten. Es sind schließlich Erfahrungen, die wir mit uns selbst machen. Täglich.
Wie wir uns erfahren, hängt wiederum von uns ab. Wir fühlen, dass uns ein präreflexives Selbstverständnis innewohnt, das allem im Rücken liegt, was ich sonst noch über mein Ich erfahren und sagen kann: ein Bewusstsein meines Ichs, mein Selbstbewusstsein.
Dieses lässt sich nicht mehr weiter aufschlüsseln und erklären, sondern bleibt uns eigentümlich fremd, obwohl uns nichts näher ist – ein Paradoxon, das uns schier um den Verstand bringen kann. Wirklich zur Ruhe kommen kann man dann wohl nur, wenn man sich, also das eigene Ich, in etwas geborgen weiß, das dieses Ich übersteigt, ein allumfassender Geist, der größer ist als die individuelle Seele. Dieser Geist wird in der christlichen Tradition Gott genannt.
Die Bezugnahme auf Gott ist eine, die dem Ich Ruhe und Geborgenheit gibt, ja, die das Ich als „Ich“ erst ermöglicht. Man sagt dann zwar: „Der Mensch ruht in sich“. In Wahrheit aber ruht er in Gott, denn es bedarf des Polsters einer höheren Dimension, um wirklich zur Ruhe zu kommen. Dies kann der Selbstbezug nicht leisten. Wer den Menschen als Person begreift, der nach der Vorstellung Gottes geschaffen ist, kann ihn unmöglich ohne diesen Bezug zu Gott verstehen.
Also: Wir wählen – frei, aber nicht ganz frei – und entscheiden uns für bestimmte Handlungen. Aus ziemlich freier Wahl und ziemlich freier Entscheidung erfolgen Handlungen, die uns als Personen zuzurechnen sind und die wir dementsprechend zu verantworten haben – vor Gott und den Menschen. Da beißt die Maus keinen Faden ab – trotz der Neurowissenschaften.
Freiheit ist relativ
Es zeigt sich zudem, dass lebbare Freiheit nicht absolut, sondern relativ ist. Es gilt: „Der Mensch ist frei wie ein Vogel im Käfig. Er kann sich innerhalb gewisser Grenzen bewegen“ (Johann Kaspar Lavater). Menschliche Freiheit ist relativ, denn sie ist immer an die Bedingungen gebunden, die durch Wille, Wahl und Entscheidung konstituiert werden.
Absolute Freiheit, wenn es sie denn für den Menschen gäbe, wäre – ich wiederhole mich gerne – eine Freiheit im kausalen Vakuum. Sie führte zu Entscheidungsunfähigkeit und damit zur Unfreiheit. Echte Freiheit gibt es nur unter Bedingungen. Nur eine solche Freiheit macht überhaupt Handlungen möglich, die über (messbare) Reizreaktionen hinausgehen.
Eine (paradoxe) Möglichkeit, ein Mehr an Freiheit zu erlangen, ist deshalb die freiwillige Selbstbindung. Ein schönes Beispiel ist das Verhalten des Odysseus, das ich in einer Arbeit meines Doktorvaters Thomas Gil erwähnt fand. Odysseus lässt sich von seiner Mannschaft an den Mast seines Schiffes fesseln, um dem Gesang der Sirenen lauschen zu können, ohne ihm anheim zu fallen. Ein „Mehr“ an Freiheit – hier und jetzt – führte, das erkennt der kluge Odysseus, ins Verderben, zur Vernichtung des Subjekts (und damit aller Freiheit), dessen Freiheit gerade durch die vom Subjekt gewollte Selbstbindung gerettet wird.
Eines der größten Probleme unserer Zeit scheint mir in deisem Kontext die Verbindung von Freiheit und Vielfalt zu sein. Dem Menschen immer mehr Möglichkeiten zu erschließen, bedeutet aber nicht, ihm immer größere Freiheit zu verschaffen. Das Gegenteil ist der Fall.
Es gehört zu den bekannten Paradoxien der Freiheit, dass sich mit der Zunahme an Optionen weder emotional noch faktisch mehr Freiheit einstellt. Zudem wird Freiheit heute oft mit „Offenheit“ in Verbindung gebracht. Offenheit ist aber nicht das gleiche wie Freiheit. Offenheit führt zu mehr Optionen, aber nicht zu mehr Freiheit. Und schon gar nicht zu einem gelungenen, glücklichen Leben.
Die Sorge, eine Option zu „verpassen“, die möglicherweise „besser“ ist als die gewählte, kann geradezu lähmend wirken und Entscheidungsprozesse erheblich erschweren. Es gab hierzulande noch nie so viele Möglichkeiten für eine Berufsausbildung und zugleich noch nie so viele Menschen, die mit Mitte Zwanzig immer noch nicht wissen, was sie tun wollen. Offenheit und Optionenvielfalt führt zu „lähmender Freiheit“.
Der Grundirrtum der Moderne, Freiheit sei Optionenvielfalt, kurbelt nicht nur die Wirtschaft an, und zwar viel stärker als das nötig wäre, er führt zudem zur Fehlbewertung von Lebensentwürfen, die bewusst auf Optionen verzichten. Freiwilliger Verzicht, gerade endgültiger Verzicht kommt nicht vor in der „Modalgesellschaft“, in der für alle alles möglich sein und bleiben muss.
#freiheit#handlungsfreiheit#willensfreiheit#wille#Selbstbewusstsein#selbstbestimmung#selbstwirksamkeit#lebenswirklichkeit
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Erneut Durchsuchungen gegen Linksunten Indymedia
Nur der nichtexistente Verein dürfte klagen
Die deutsche Bürokratie ist manchmal dem Vorgehen der Bürger von Schilda ebenbürtig. Sechs Jahre nach der Durchsuchung mehrerer Räume in Freiburg durch das Stuttgarter Landeskriminalamt nach dem Verbot des Bundesinnenministerium gegen die Plattform Linksunten Indymedia sind nun erneut die Räume und digitalen Geräte von fünf Personen durchsucht worden.
Ihnen wird vorgeworfen die archivierten Webseiten von Indymedia im Internet weiterhin zugänglich zu machen. Damit stünden sie, wie Netzpolitik.org schreibt, „im Verdacht, sich wegen der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung strafbar gemacht zu haben.“ So lautet die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des baden-württembergischen Landeskriminalamts (LKA).
Die vor 6 Jahren und auch die teilweise identisch heute Betroffenen bestreiten die Existenz eines solchen Vereins. Allerdings argumentiert nun das Bundesverwaltungsgericht in seiner Klageabweisung an die Betroffenen, dass der vermeintliche Verein selbst klagen müsse.
Diese Spitzfindigkeit hat die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als einen „Missbrauch des Vereinsrechts“ bezeichnet. Netzpolitik.org schreibt als Fazit: Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wirft auch die Frage auf, wie eigentlich "eine nicht mehr existierende Vereinigung" unterstützt werden kann. Mit der gestrigen Durchsuchung signalisiert die Staatsanwaltschaft, dass sie der Auffassung ist, es gebe diese.
David Werdermann von der GFF beklagt den Versuch "einer Auslöschung linker Bewegungsgeschichte". Das mit den Maßnahmen verfolgte Archiv dokumentiert eine jahrelange Geschichte linker Bewegungen. In den Ermittlungen vor 6 Jahren wurden keine konkreten Anschuldigungen gegen einzelne Artikel oder Beiträge erhoben, sondern einfach die ganze Plattform verboten. Das hatten Juristen bereits damals als unrechtmäßig kritisiert.
Heute bleibt die Frage offen, wie sich jemand dagegen verteidigen kann, einer ominösen Vereinigung anzugehören, wenn nur dieser "Verein" dazu klageberechtigt sein soll ...
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/linksunten-indymedia-die-suche-nach-einer-verbotenen-vereinigung/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vu Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8481-20230804-erneut-durchsuchungen-gegen-linksunten indymedia.htm Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8481-20230804-erneut-durchsuchungen-gegen-linksunten indymedia.html Tags:hte
#Indymedia#linksunten#Verbot#Klageberechtigung#Bürokratie#Schilda#Durchsuchungen#Beschlagnahme#Archiv#Dokumentation#Polizei#Grundrechte#Menschenrec
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[…] Der Hassschwerpunkt aller Antisemiten ist gegen die Idee der Emanzipation des Individuums von den Zwängen der Natur und vor allem der Gesellschaft gerichtet; Judenfeinde sind stets Feinde der individuellen Freiheit und der Geistes. Nicht das Subjekt mit all seinen Bedürfnissen steht im Vordergrund, sondern ein religiöses oder nationales Kollektiv: Was früher die Christenheit war, ist heute die Umma oder die mit der Scholle verwachsene, gleichsam naturwüchsige Volksgemeinschaft. Das zeigt sich auch an den gängigen antizionistischen Parolen: Es ist eher selten die Rede von der „Freiheit für die Palästinenser“, weitaus häufiger wird die „Freiheit für das palästinensische Volk“ gefordert. Antisemiten sind geprägt von der Angst vor dem Verlust der Nestwärme der eigenen Gemeinschaft, von der Angst vor der Freiheit und der mit der Freiheit stets verbundenen Unsicherheit und Notwendigkeit der intellektuellen Anstrengung. Die Delegation jeder Entscheidung an eine Autorität bzw. an ein Kollektiv jedoch führt zur intellektuellen Verwahrlosung.
Antisemiten haben infolgedessen eine regelrechte Knechtsgesinnung gegenüber ihrem eigenen, paternalistisch strukturierten Kollektiv, und zur Selbstversicherung werden regelmäßig die Juden als (vermeintlich) religiöses – oder Israel als nationales – Gegenkollektiv wahrgenommen und gehasst (aber zugleich heimlich beneidet), denn sie werden als gleichschaltungsresistent imaginiert und erinnern den Antisemiten unbewusst an seine eigene armselige Existenz in seiner freiwilligen Unterwerfung unter seine eigene Gemeinschaft. Es ist, als würde die gesichtslose, dem Herdentrieb folgende graue Maus den Juden vorwerfen: „Ihr liebt das Leben, wir lieben den Tod!“
Dies alles gilt jedoch nicht nur in Bezug auf Israel, sondern tendenziell auch in Bezug auf Amerika. Bezeichnend ist schon die vor allem im islamischen Raum häufig anzutreffende Bezeichnung der USA als „großer Satan“ (neben dem „kleinen Satan“ Israel), denn gerade die Figur des Satans ist es, die einen in Versuchung führt, die also insgeheim eine (freilich verleugnete) Attraktivität ausstrahlt. Amerika steht bei den Gotteskriegern und ihren europäischen – heimlichen oder bekennenden – Freunden im Verdacht, die Moderne zu repräsentieren, den „seelenlosen“ Materialismus, die Gleichstellung der Frau, die geistige sowie sexuelle Libertinage und die individuellen Freiheitsrechte. Und in diesem Verdacht standen die USA seit ihrer Entstehung; er besteht gänzlich unabhängig von einer möglicherweise guten oder schlechten amerikanischen Außenpolitik.
Überdies beäugt manch ein Blut-und-Boden-Obskurantist die Vereinigten Staaten schließlich auch deshalb misstrauisch, weil sie keine „Blutsnation“ sind, also nicht wirklich auf einer gemeinsamen Abstammung (oder wenigstens auf einer gemeinsamen Religion) beruhen und nicht „mit ihrer Scholle verwachsen“ sind – anders als manche europäische und vor allem arabische Staaten, deren „Volksgemeinschaften“ als naturwüchsig und autochthon wahrgenommen und den „künstlichen“, multikulturellen, mitunter als „jüdisch versippt“ halluzinierten USA gegenübergestellt werden. Es ist ja gerade das Merkmal der Künstlichkeit, das besonders gerne auch gegen Israel in Anschlag gebracht wird, wie schon der beliebte, abfällige Begriff „zionistisches Gebilde“ belegt.
Der aggressive Wunsch der Antisemiten, die Juden als Störenfriede der eigenen Friedhofsruhe loszuwerden, verdichtet sich letzten Endes im Verlangen nach Elimination. Es handelt sich dabei um den von Freud beschriebenen unbewussten Vorgang der Projektion; Antisemiten sind daher in der Regel nicht dazu fähig, ihre Empfindungen zu reflektieren. Beim Antisemitismus handelt es sich also um nicht weniger als eine Massenpsychose.
Um die eigene Aggressivität zu kaschieren, werden dabei die Juden stets als Angreifer halluziniert. Früher hieß es in diesem Zusammenhang „Deutsche! Wehrt euch! Kauft nicht bei Juden!“, heute wird Israel zum Aggressor gemacht, zu dem Staat, der wie kein anderer den Weltfrieden bedrohe und Palästinenser quäle, obwohl doch Israel seit über 60 Jahren bedroht und angegriffen wird und obwohl die Palästinenser, die in Israel leben – also die israelischen Araber – unvergleichlich mehr Rechte und Freiheiten haben als die Palästinenser in jedem arabischen Staat.
Aber seit dem 8. Mai 1945 gibt es in Deutschland keine Antisemiten mehr, es gibt nur noch „Israelkritiker“. Doch so wie der Antisemitismus in Adornos berühmt gewordenen Diktum als „das Gerücht über die Juden“ beschrieben wurde, so ist der Antizionismus das Gerücht über Israel.[…]
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Das neue Bundeskriminalamt-Gesetz muss in Teilen nachgebessert werden. Damit hatte eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg.
Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter. Dabei geht es um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.
Die Regelungen gelten aber vorläufig mit bestimmten Maßgaben des Gerichts weiter, bis das Gesetz geändert wird. Das muss bis spätestens Ende Juli 2025 geschehen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte bei den obersten Richterinnen und Richtern in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des 2017 reformierten BKA-Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. [...] Sie kritisierte, dass schon bei geringfügigen Anlässen in den BKA-Datenbanken zu viele Daten von zu vielen Bürgerinnen und Bürgern gesammelt und gespeichert würden. Der gemeinnützige Verein hatte daher konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe hierfür gefordert.
[...]
Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2016 zu den umfangreichen Befugnissen der Sicherheitsbehörden geurteilt - und sie teils für verfassungswidrig erklärt. Das BKA-Gesetz musste deshalb nachgebessert werden, seit Mai 2018 ist die neue Fassung in Kraft.
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„Umgehung des Parteiengesetzes“: Verschiedene rechtliche Einschätzungen zu Campact-Spenden
Multipolar: »US-finanzierte „Kampagnen-Organisation“ zahlte Geld an Grüne und Linke / Verfassungsrechtler fordert Konsequenzen wegen Verletzung des Parteispendenrechts / „Gesellschaft für Freiheitsrechte“: Keine Anhaltspunkte für Verstoß http://dlvr.it/TCvbtV «
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Bits of Freedom dient privacyklacht in bij EU over LinkedIn
De Nederlandse digitale burgerrechtenorganisatie Bits of Freedom heeft onlangs bij de EC een klacht ingediend tegen LinkedIn. Dit zakelijke social mediaplatform zou privacygevoelige gegevens gebruiken voor het tonen van advertenties. Volgens de klacht bij de EC van Bits of Freedom, in samenwerking met medestanders EDRi, Global Witness en Gesellschaft für Freiheitsrecht, overtreedt LinkedIn de regels […] http://dlvr.it/T3HGPb
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Zu den öffentlichen Reaktionen auf den Antisemitismus am Max-Planck-Institut Halle und dem Schweigen der Verantwortlichen
Diese Woche berichteten mehrere Medien über den Antisemitismus am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle, nachdem zuerst die Welt kritisierte, dass der am Institut als Gastprofessor beschäftigte Anthropologe Ghassan Hage die Propaganda der antiisraelischen BDS-Bewegung verbreitet, die gegen den jüdischen Staat gerichtet ist und Israel politisch, ökonomisch, militärisch, kulturell, sportlich und wissenschaftlich isolieren will.
Das Bündnis gegen Antisemitismus Halle forderte die sofortige Beendigung der Gastprofessur; der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung Felix Klein forderte das Institut auf, sich klar gegen Israelhass und -hetze zu positionieren; der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Josef Schuster forderte Aufklärung des Vorgangs und vor allem Vorkehrungen, dass diese Fälle in Zukunft nicht mehr auftreten.
Nun trennte sich die Max-Planck-Gesellschaft von ihm. Auf der Website des Ethnoligie-Instituts wird Hage nicht mehr als Mitarbeiter geführt. Vom MPI gab es dazu bisher keine öffentliche Stellungnahme. Lediglich eine Presseerklärung der Max-Planck-Gesellschaft als dem Institut übergeordneter Forschungsverbund, resümierte zur Unvereinbarkeit der Äußerungen von Ghassan Hage mit den Grundwerten der Gesellschaft:
„Der in der Fachcommunity bekannte und angesehene libanesisch-australische Wissenschaftler Ghassan Hage war seit April 2023 am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung tätig. Unter den von ihm in jüngerer Zeit über soziale Medien verbreiteten Ansichten sind viele mit den Grundwerten der Max-Planck-Gesellschaft unvereinbar. Die Max-Planck-Gesellschaft hat sich daher im Einvernehmen mit dem Institut von ihm getrennt.
Die vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 75 Jahren garantierten Freiheitsrechte sind für die Max-Planck-Gesellschaft ein unschätzbar hohes Gut. Sie gehen mit großer Verantwortung einher. Forschende missbrauchen Freiheitsrechte, wenn sie mit öffentlich verbreiteten Verlautbarungen die Glaubwürdigkeit von Wissenschaft untergraben und damit das Ansehen und Vertrauen in die sie tragenden Institutionen beschädigen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenze in den wechselseitigen Pflichten zur Rücksichtnahme sowie Loyalität im Arbeitsverhältnis.
Rassismus, Islamophobie, Antisemitismus, Diskriminierung, Hass und Hetze haben in der Max-Planck-Gesellschaft keinen Platz.“
Während zwar der israelfeindliche Onlineaktivismus des ehemaligen Mitarbeiters am MPI abgelehnt wurde, ging die Max-Planck-Gesellschaft nicht auf das wissenschaftliche Wirken Ghassan Hages ein, in dem sein politischer Aktivismus gegen den jüdischen Staat seine ehrbare Form im Zeichen der „Israelkritik“ findet. Die pflichtschuldige Erklärung der MPG ist Ausdruck einer länger währenden antiaufklärerischen Entwicklung. In der Aneinanderreihung des islamistischen Kampfbegriffs „Islamophobie“ neben anderen Begriffen wird alles gleich gesetzt. Aus diesem eklatanten Mangel an Unterscheidungsfähigkeit spricht die Unfähigkeit zur historischen und politischen Urteilsbildung. So ist es kein Zufall, dass Antisemiten am hallischen Max-Planck-Institut wiederholt eine Bühne geboten und Israelhass als Diskussionsgrundlage legitimiert wird.
Schon 2017 hatte die damalige Direktorin des MPI, Marie-Claire Foblets, eine Veranstaltung mit dem Antisemiten Norman Finkelstein zu verantworten, der einen Workshop mit dem Titel „Gaza. An inquest into its martyrdom“ leiten durfte, durch den Angriffe der antisemitischen Terrororganisation Hamas geleugnet und israelische Verteidigungsmaßnahmen dämonisiert wurden. Damals hielt das Institut trotz Protesten und Kritik in der internationalen Presse an den Veranstaltungen mit dem Terrorleugner und Israelhasser fest und verklärte die Einladung des Hamas- und Hisbollah-Freundes sogar als Ausdruck wissenschaftlicher Toleranz. Als Leiterin der Abteilung für Anthropologie und Recht beeinflusst Marie-Claire Foblets noch heute das Wirken des Instituts.
Wie Ghassan Hage unterstützt die ebenfalls am Institut beschäftigte Anthropologin Tania Li, die Mitglied im wichtigen Fachbeirat ist, den Boykott israelischer Hochschuleinrichtungen. Wenn am Max-Planck-Institut für Ethnologie Feinde des Staates Israel mit einer Gastprofessur geadelt und Unterstützer der antisemitischen BDS-Bewegung beschäftigt werden, wird Antisemiten eine akademische Bühne geboten und Israelfeindschaft salonfähig gemacht.
Bündnis gegen Antisemitismus Halle 09.02 2024 ++++++++++++++ Eine Auswahl der Presseberichte und Stellungnahmen:
◆ WELT: Antisemitismus-Skandal erschüttert deutsche Nobelpreis-Schmiede https://www.welt.de/politik/deutschland/plus249881966/Max-Planck-Gesellschaft-Antisemitismus-Skandal-erschuettert-deutsche-Nobelpreis-Schmiede.html
Max-Planck-Institut trennt sich von Gastprofessor Ghassan Hage https://www.welt.de/politik/deutschland/article249981032/Antisemitismus-Max-Planck-Institut-trennt-sich-von-Gastprofessor-Ghassan-Hage.html „Was Israel betrifft, hat er einen Sprung in der Schüssel“ https://www.welt.de/politik/deutschland/article250011286/Max-Planck-Gesellschaft-Was-Israel-betrifft-hat-er-einen-Sprung-in-der-Schuessel.html
◆ Jüdische Allgemeine: Max-Planck-Institut beschäftigt Israel-Hasser https://www.juedische-allgemeine.de/politik/max-planck-institut-beschaeftigt-israel-hasser/ Antisemitismus-Vorwürfe: Max-Planck-Institut trennt sich von Ghassan Hage https://www.juedische-allgemeine.de/politik/antisemitismus-vorwuerfe-max-planck-institut-trennt-sich-von-ghassan-hage/
◆ Pressemitteilung des Bündnis gegen Antisemitismus Halle: https://www.facebook.com/BGegenAntisemitismusHalle/posts/pfbid034d6Mbz2BX9iWAupDnkRwhBV1PByk4qtJAok5p6N13KmHPVc8fHtKdY8E2wmWmPPil
◆ Stellungnahme der Max-Planck-Gesellschaft zu Ghassan Hage https://www.mpg.de/21510533/stellungnahme-ghassan-hage
◆ Presseüberblick zum Protest gegen die Veranstaltung mit Norman Finkelstein am MPI Halle 2017): https://agantifa.com/2017/01/pressemitteilung-protest-gegen-die-veranstaltung-mit-norman-finkelstein/
++++++++++++++ weitere Presseberichte:
TAGESSPIEGEL: Antisemitismus-Skandal in Halle: Professor der Max-Planck-Gesellschaft verbreitet offenbar Hass-Tiraden gegen Israel https://www.tagesspiegel.de/wissen/antisemitismus-skandal-in-halle-professor-der-max-planck-gesellschaft-verbreitet-offenbar-hass-tiraden-gegen-israel-11158744.html
Update: Antisemitismus-Streit in Halle: Gastprofessor Ghassan Hage verlässt das Max-Planck-Institut https://www.tagesspiegel.de/wissen/antisemitismus-streit-in-halle-gastprofessor-ghassan-hage-verlasst-das-max-planck-institut-11176468.html
Antisemitischer Vorfall in Halle :Zentralratschef Schuster fordert Aufklärung an Max-Planck-Institut https://www.tagesspiegel.de/wissen/antisemitischer-vorfall-in-halle-zentralratschef-schuster-fordert-aufklarung-an-max-planck-institut-11187694.html
FAZ: Hasstiraden gegen Israel https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ghassan-hages-hetze-gegen-israel-gastwissenschaftler-am-max-planck-institut-19503593.html
FAZ: ANTISEMITISMUS-VORWÜRFE: Max-Planck-Institut trennt sich von umstrittenem Wissenschaftler https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/antisemitismus-vorwuerfe-max-planck-institut-trennt-sich-von-wissenschaftler-19505810.html
Spiegel: Antisemitismusvorwürfe in Halle Max-Planck-Gesellschaft trennt sich von Gastprofessor https://www.spiegel.de/panorama/max-planck-gesellschaft-trennt-sich-wegen-antisemitismusvorwuerfen-von-gastprofessor-a-c5b15dd1-44fe-48f4-9158-5e8137aed1b7
BILD: „Mit den Grundwerten der Max-Planck-Gesellschaft unvereinbar“ Institut feuert Israel-Hasser https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/politik-inland/halle-max-planck-gesellschaft-feuert-israel-hasser-87075662.bild.html
MDR: VERSTOSS GEGEN GRUNDWERTE: Max-Planck-Institut Halle trennt sich von Gastprofessor https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/max-planck-institut-gastprofessor-ghassan-hage-102.html
MZ: Max-Planck-Institut in Halle trennt sich von umstrittenem Gastprofessor https://www.mz.de/lokal/halle-saale/antisemitismus-israel-hamas-wissenschaft-max-planck-institut-halle-ghassan-hage-gastprofessor-3783109
BZ: Wegen Israelhass: Max-Planck-Gesellschaft trennt sich von Gastprofessor https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/antisemitismus-vorwuerfe-gegen-ghassan-hage-max-planck-gesellschaft-trennt-sich-von-gastprofessor-li.2185029
Junge Welt: Ghassan Hage zu seinem Rauswurf durch die Max-Planck-Gesellschaft https://www.jungewelt.de/artikel/469034.ghassan-hage-zu-seinem-rauswurf-durch-die-max-planck-gesellschaft.html
Forschung und Lehre: ANTISEMITISMUSVORWÜRFE Max-Planck-Gesellschaft trennt sich von Ghassan Hage https://www.forschung-und-lehre.de/management/max-planck-gesellschaft-trennt-sich-von-ghassan-hage-6228
Table Research: Nach antisemitischen Äußerungen: Max-Planck-Gesellschaft und Wissenschaftler Ghassan Hage trennen sich „einvernehmlich“ https://table.media/research/news/nach-antisemitischen-aeusserungen-max-planck-gesellschaft-und-wissenschaftler-ghassan-hage-trennen-sich-einvernehmlich/
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Sure
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"The AfD (2nd most popular party in Germany rn, not just-far right but literal actual Nazis) doesn't even have to govern to get their politics made. The Traffic Light (current government coalition, made up of the red/green/yellow colored parties, hence the nickname) does the exact same thing."
The TLDR of the article is TTL wanting to speedrun the implementation of laws that are akin to a highly Anti-Democratic racial profiling government surveillance state by using public safety as an excuse.
The long version is that TTL wants to implement a bunch of laws in the form of a "safety packet", that'd not only implement stricter rules for refugees and extension of biometric surveillance, but in fact would also allow the police to stop, question, check, and even frisk anyone in many places without any stated reason.
"Usually, they're not allowed to do that in democracies, and as of right now, the police need a solid reason to do so. The idea behind it is that innocent people shouldn't be target of searches, and it's not the government's business what random innocent people do on streets in their free time.
The only exception until now were at borders, traffic infrastructure, and places with bad cases of criminal activity + no-weapon-zones. TTL wants to get rid of that and enable those "police rights" for the entire country. Their reasoning for this is the implementation of a knife ban."
Basically, they're using a supposed ban on knives as an excuse to allow the police to frisk people anytime, in case they might have a knife on them.
"The GFF (Gesellschaft für Freiheitsrechte, aka "Association for Liberty Rights" notices that Control Checks would be possible almost everywhere."
Stated are
literally any kind of public events, from festivals to sports to markets, etc.,
any type of public transit, "crime-burdened" streets, paths, and parks,
and, totally independent of crime frequency, also specific often-used streets, paths, parks, buildings, areas, shopping malls, youth- and education facilities."
So practically everwhere short of your own home.
"This level of control would obviously not just bring up knives. Any one-off consumer of harmless party drugs on the way home from techno-raves has to worry about becoming a side-catch to the polices' knife fishing. Anyone with a spraycan in their backback would become a potential sprayer and has to deal with uncomfortable questions. And anyone on the way to a Demonstration or Football game can be sure to get their bags controlled.
But it's not just workers with maybe-criminal knives who'd have to deal with this. It's all of us. Who really wants to get their private bags searched just to get their wine bottles, tampons, sextoys, books or underwear fingered by police officers. No one should be forced to endure this without reason."
There's also the Racial profiling.
"People have to always assume that anytime, anywhere within the mentioned places, they could be stopped, questioned, and searched, without any reason.
Who gets controlled is purely the choice of the police officers, which are proven to be explicitly racist in its choices."
In other words, racial profiling. The act of assuming certain groups in society are more prone to crime than others based purely on their looks, thus becoming the target of controls/searches more often than others. Which in turn makes numbers for them disproportionately high compared to the other groups, enabling a vicious cycle of racism and skewed statistics.
"The GGF concludes that all of this combined is a intimidation tactic aimed at everyone, but especially people who already had bad experiences with the police." (aka victims of racial profiling). "Plus, there is an extremely high risk of targeted power abuse and discriminating use of those control powers."
Major interference of fundamental rights
"A search in public isn't just annoying, it also exposes civilians in front of others. The GGF talks about a "high potential for stigmata". Because just through selecting a person, the police sends the message that this person is assumed to be capable of being highly dangerous.
Because of this, the GGF things the plans of the Traffic Light are "excessive", talks of "general suspicion", and "massive interference into fundamental rights".
Which it is! Very much so. And includes multiple of the first 19 articles. That's important, because those were explicitly written as a response to the way Hitler originally rose to power + the Holocaust and WW2 as a whole. They're Locked via Art. 79, aka it is impossible for any government to ever change them in any way. Art. 1a, "Human dignity is inviolable", is literally the only sentence of the book anyone can quote. There is a chance this whole law packet will not be able to go through in its entirety, and if that happens, it'll be because of these articles.
And then the last paragraph of the article just says how it's kinda fucked up that this proposal comes from the Traffic Light coalition, which (with FDP and Greens) includes 2 self-assigned civil rights parties, and celebrated itself as a progress party. "Such a dismantling of democratic and liberal achievements probably wouldn't be dared by the Union" (basically USAs' democrats, currently sucking AfD's Nazi-dick in an effort to gain power again after getting the country into this state for 12 years to begin with, would absolutely have tried this too and did before with internet regulations) - "and especially not in this tempo, with which this law packet is shoved through the Bundestag (Lower House of German Government)."
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Also, maybe-inportant background context here is that the focus on specifically knives probably comes from a recent attack where a non-German stabbed a "true proper" German with a knife. (There's also "non-proper" Germans, aka people "with a migration background", aka "you don't look European", aka "your grandparents weren't Nazis so you don't count as German", it's a whole thing.)
In response, Nazis and their suck-ups screamed for stricter regulations against refugees (into which they also include immigrants, migration background havers, really anyone who isn't a Proper German Christian), and a common critique is that The Traffic Light doesn't do enough for public safety and let criminals loose to stab innocent Germans everywhere. Hence, this very blatantly passively-targeted law set.
So BASICALLY, TLDR part 2 if you will, our currently VERY unpopular government is trying to fish Nazi-Voters back by just doing their job for them.
Die AfD muss noch nicht mal regieren, damit ihre Politik gemacht wird. Die Ampel macht genau dasselbe.
#...i hope this is satisfactory lol#wasn't sure wether to condense it or translate the whole article#so it. Kind of became a translation with additional info /commentary#german stuff#hhhhhh#I swear *I'm* gonna do the AfDs job for them#and just leave before they can kick me out#anyways I'm always abailable for translations lmao o7
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Datenschutzalbtraum Legalisierung
#Datenschutzalbtraum #Legalisierung. Wer demnächst legal von Anbauvereinen #Cannabis beziehen will, wird mit Namen, Alter und besorgter Menge in Datenbanken landen. Der Weitergabe der sensiblen Daten an Behörden und Strafverfolger sind kaum Grenzen gesetzt.
Gut gemeint ist offenbar auch hier nicht gut gemacht! Netzpolitik.org weiß: Wer demnächst legal von Anbauvereinen Gras beziehen will, wird mit Namen, Alter und besorgter Menge in Datenbanken landen. Das Problem daran: Der Weitergabe der sensiblen Daten an Behörden und Strafverfolger sind kaum Grenzen gesetzt. Datenschützer erkennen einen Datenschutzalbtraum Mit etwas Glück glühen schon im April…
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#Bundesrat#Cannabis#Cannabis Social Club#CSC#Datenschutz#David Werdermann#Drogenpolitik#DSGVO#Georg Wurth#Gesellschaft für Freiheitsrechte#GFF#Jugendschutz#Legalisierung#netzpolitik.org#Niko Härting#Schwarzmarkt#THC-Gehalt
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Loseblattsammlung
1.
Während the catcher in the rye festgebunden und bis heute unverändert ist, wird der Schönfelder mehrfach im Jahr umsortiert. Wenn die Funktion des Rechts sich von anderen gesellschaftlichen Funktionen dadurch unterscheidet und dadurch auszeichnet, dass das Recht Erwartungen stabilisieren soll, während andere Bereiche sich um anderes kümmern sollen, dann sind Literatur und Kunst das dichtenste und dichteste Recht, das es in der Gesellschaft gibt.
Die Gesetze ändern sich dauernd, dauernd ändern Gerichte die Rechtsprechung. Wenigstens bleiben im Museum die Bilder hängen, sie behalten ihre Namen und ihre Bedeutung. Was gestern bedeutend war, ist auch heute bedeutend, was gestern ein Van Gogh sein und einen Sämann zeigen sollte, das soll auch heute ein Van Gogh sein und auch heute einen Sämann zeigen. Wenn schon auf Anwälte kein Verlaß ist und sie, je nach Mandant, mal dies mal das vertreten: Auf Museumsführer ist Verlaß.
Nirgends ist die Erwartung so stabil wie in Museen, in Kunstwerken und in der Literatur. Gedichte kann man auswendig lernen, weil sie sich nicht ändern. Das BGB auswendig zu lernen bringt schon deswegen nichts, weil es dauernd geändert wird. Das beste Gedächtis nennt man ein fotografisches Gedächtnis, weil Bilder so stabil sein sollen. Weil Institutionen dasjenige sind, was (er-)warten lässt, greift auch die aktuelle Rechtstheorie auf Kunst und Literatur zurück, man schaue sich etwa Thomas Vestings Geschichte und Theorie westlicher Freiheitsrechte und ihrer institutionellen Mächte an. Im juristischen Hickhack und Kleinklein nimmt man die Institutionen vor lauter Parteien nicht wahr, da hilft eher ein Gainsborough. Wer stabil (er-)warten will, geht am besten nicht vor Gericht, nichts ins Parlament und nicht auf die Behörde. Hat je jemand behauptet, im Museum und auf hohe See sei man in Gottes Hand? Nein, im Museum ist man sicher. Hat je jemand die hohe See und Melvilles Moby Dick so miteinander assoziiert, dass daraus die Forderung abgleitet wurde, aus dem Roman eine Loseblattsammlung zu machen, die mehrfach im Jahr aktualisiert werden müsste? Nö, nicht das ich wüßte. Man wagt, das Buch laufend zu kommentieren, aber den letzten Schritt wagt man nicht. Die Formularbücher, die Richtlinien, die Satzungen, die Gesetze: sie werden laufen aktualisiert, sie werden umsortiert. Mit so einer Gestellschieberei kann allenfalls Aby Warburg mithalten, aber denn halte ich ohnehin auch für einen Juristen, zumindest einen 'Juridisten', der das Geschäft von der Pike auf gelernt hat. Schon auch stabil, aber längst nicht stabil wie die Kunstwerke und die Literatur. Dichtend und dicht, das sind Kunst und Literatur.
2.
Jetzt werden aber schon schon die Pathosformeln wöchentlich aktualisiert. Das gutbürgerliche Spektakel der laufenden Pathosformelaktualisierung ist ein ikonoklastisches Ritual. Die Ikonoklasten bringen im Sturm ihre Bindung ans Bild zum Ausdruck, nicht immer so wörtlich doppelt gemoppelt wie in dem laufenden Protokoll der Klebeaktionen. Wem gegenüber man indifferent oder unbeteiligt ist, das muss nicht gestürmt werden. In den Siebziger Jahren, als Bredekamp und Warnke eine Reihe von Texten zur Geschichte des Bilderstreies veröffentlichten, lieferte Brock die Formel, der Bilderstürmer sei der wahre Bilderfreund. Das sagt nicht alles über den Sturm, nicht alles über Freundschaft und Feindschaft, nicht alles über Auseinandersetzungen, es sagt aber etwas über Bilder als Medien eines Konflikts und darüber, dass sie insoweit anders als Normen nicht sind. Ich weiß nicht, ob das mit der Stabilisierung und der Erwartung alles stimmt, aber ehrlich gesagt glaube ich auch nicht an funktionale Ausdifferenzierung, nicht an eine Unersetzlichkeit oder Unaustauschbarkeit, Unübersetzbarkeit und Unverstellbarkeit von irgendwas in der Welt. Alles in der Welt steht nicht nur, aber auch für etwas anderes und nicht nur, aber auch an der Stelle von etwas Anderem. Meine Philosophie des Als-ob ist eine Philosophie des Nicht-nur-sondern-auch: "Pech gehabt, Rainald, du, aber ich auch" (Maxim Biller), das nennt Armin Nassehi einen Satz zum Niederknien, seitdem denke ich, dass Nassehi nicht nur, aber auch mal was richtig schreibt.
3.
Die Szene ist in Rom, sie variiert. Die drei neuen Mädchen diesmal hinter einer Sperre, einer 'Barre'. Das Bild, das duch die Pressen geistert, zeigt diesmal eine kleine, auch architektonisch umgesetzte justizielle und forensische Konstellation: Die Sperre vor ihnen, das Bild im Rücken, das ist science at the bar, hier wird Wissen gerichtet. Einmal ganz links in der chinesischen Hocke, einmal mittig in derjenigen Kniebeuge, die auch Kniefall ist, in diesem Fall schon bequem eingerichtet; einmal ganz rechts im Schneidersitz, der Arm ruht auf der Sperre, der Kopf auf dem Arm, auch dieses Mädchen richtet es sich bequem ein.
Das Mädchen links schlägt die Augen nieder und hält die zum Schirm gebogenen Hand bis an die Nasenspitze vor ihr Gesicht, schirmt etwas ab, wie Mädchen eben ihre Hand vor das Gesicht halten, wenn sie ihr Lächeln, das sie durch ihre Augen zeigen, mit einer Mischung aus Spiel und Scham teilweise bedecken, wenn sie also wissen, dass sie beobachtet werden und darauf mit einer Geste reagieren, die, als ob sie unbestimmt sei, sich Türen offenhält. Die lehnt die Tür an, so nannte meine Großmutter die Geste. Mir scheint, dieses Mädchen ist das gutbürgerlichste Mädchen von den Dreien oder schlicht die erzogenste.
Die anderen beiden versuchen, sich zu verrenken, was zur Inszenierung besser passt, spätestens seit der Szene vor Botticellis Primavera in Florenz (dort allerdings noch wilder, unbeständiger und näher am Vorbild der Mänaden). Weil die Inszenierung aber so gutbürgerlich ist und links die Dame ihre Augen blitzen lässt, die beiden anderen es sich bequem machen und sie längst nicht so mänadisch agieren wie damals die, die sich in Florenz festklebten, sieht das hier eher verzogen als verrenkt aus.
Die Erbensuppe auf dem van Gogh, die 'hat das Bild erst gemütlich gemacht', also die passt schon sehr gut dahin, die ist wiederum gut für das Gemüt und für die Empörung, das wird wieder für viel heiße Luft allein schon auf Twitter sorgen. Ab drei Tonnen Erbsensuppe auf Kunst könnte sich die Politik ändern, es wird noch dauern. Dass die drei Damen sich einmal in Frontansicht (ganz links) dann in zwei gegenübergestellten Halbprofilen zeigen, also nach dem Muster des Urteils des Paris bzw. der drei Grazien aufstellen, ob das übertrieben ist? Soviel Gericht, soviel Urteilen auf einmal? Jetzt auch noch brennendes Troja im Rücken, schon wieder einmal: Nie wieder Troja, darum immer wieder Rom?
Das stellen die drei Mädchen in Frage, na gut.
3.
Ich empfehle zur Lektüre Jens Kersten: Das ökologische Grundgesetz, das Buch ist gerade bei C.H. Beck erschienen. Kersten hat seine Ideen bei einer Tagung zu Recht im Anthropozän in Frankfurt vorgestellt, engagiert, durchdacht, klar, konstruktiv, nüchtern und mit Drive, mit Witz und Ernst. Kersten macht Vorschläge für eine Entwicklung von Recht und Politik, die auch dann diskutiert werden sollten, wenn die von den Klima- und Twitteaktivisten gesetzte Frist von 24 Monaten abgelaufen ist. Solche Vorschläge sollten auch dann diskutiert werden, wenn man die Frage nach dem Verhältnis zwischen Mensch und Umwelt nicht nur als Frage nach der Apokalypse, nicht nur als Frage nach der Weltenrettung, sondern einfach als Frage danach, wie wie leben wollen stellt und wenn man sich einen Sinn dafür bewahrt hat, welche Vernichtung nicht vor uns liegt und welche Vernichtung nicht nur aber auch vor uns liegt.
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Das #Steuerrecht erschwert politisches #Engagement abseits der #Parteien - dabei müsste es gefördert werden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte schlägt daher ein neues Gesetz zur #Gemeinnützigkeit vor.
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Recht auf Anonymität wieder herstellen
Gesichtserkennung und Vermummungsverbot nicht akzeptabel
Schon einzeln sind beide Vorgänge ein Verstoß gegen die Menschenrechte, auch gegen die bei uns geltenden Grundrechte. Die Gesichtserkennung greift in mein Persönlichkeitsrecht und das Recht auf mein Bild ein. Zusammen mit der Erkennungssoftware werden mein Bild und weitere Daten über meine Person zusammengeführt. Das haben diverse Gerichtsentscheidungen bestätigt und sehen eine anlasslose Gesichtserkennung kritisch.
Für ein Ende des pauschalen Vermummungsverbots gibt es ebenfalls gute Gründe: Filmende Neonazis und Polizist*innen zum Beispiel – und die wachsende Bedrohung durch automatisierte biometrische Identifikation. Amnesty International, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Humanistische Union fordern ein Ende des pauschalen Vermummungsverbotes, schreibt Netzpolitik.org.
Aber im Bundesversammlungsgesetz droht der entsprechende Paragraf bis zu einem Jahr Haft an, wenn man sich zum Schutz der Identität auf Freiluftversammlungen das Gesicht verhüllt. Dazu reicht schon das Tragen einer FFP2 Maske, dessen Nichtnutzung noch vor 2 Jahren auch strafbewährt war und zur jetzigen Herbstzeit auf vielen Grippe- und Corona-Impf-Plakaten wieder empfohlen wird.
Die Polizei müsste also nachweisen, dass ich die Maske zur Vermummung und nicht zum Schutz trage. Oder ist die Unschuldsvermutung auch an dieser Stelle bereits brüchig? Es wird noch unmöglicher: Allein das Mitführen von Vermummungsutensilien kann eine Geldbuße von bis zu 500 Euro nach sich ziehen, stellt Netzpolitik.org fest.
Unabhängig von der Staatsgewalt kann man bereits auf "Feindeslisten" von Neo-Nazis landen, wenn diese aus öffentlichen Bildern von Demos nach Bildern dieser Person im Internet suchen und dabei z.B. den Namen, die Adresse, die Arbeitsstelle oder seine Zugehörigkeit zu einem Verein finden. Auch ausländische Geheimdienste machen dies und Amnesty International sind Fälle bekannt, in denen "Menschen bei der Heimreise in den Iran festgenommen wurden, weil sie hier auf einer Demonstration waren".
Im Zeitalter von Gesichtserkennung sollte das Vermummungsverbot fallen, fordern Juristen, dazu hier 2 Zitate aus dem verlinkten Artikel. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sagt: „Da ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt, wenn man nicht anonym an Versammlungen teilnehmen kann. Das berührt mittelbar auch die Versammlungsfreiheit ... Philip Dingeldey von der Humanistischen Union sagt: „Das Recht auf Anonymität von Demonstrierenden oder Versammelten wiegt höher als etwaige polizeiliche Wünsche nach einer erleichterten Strafverfolgung ...
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-gesichtserkennung-wie-das-vermummungsverbot-menschen-und-grundrechte-gefaehrdet/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dd Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8929-20241010-recht-auf-anonymitaet-wieder-herstellen.html
#Gesichtserkennung#Vermummungsverbot#Polizei#Geheimdienste#Rechtsaußen#Neo-Nazis#Feindeslisten#Faschisten#Rassismus#Datenschutz#Anonymisierung#Meinungsfreiheit#Freizügigkeit#Unschuldsvermutung#Videoüberwachung#Rasterfahndung
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Fighting the EU Copyright Directive in court
"Impact litigation" is an invaluable activist tool. When lawmakers enact a rule that violates your constitution, you sue to have the law overturned. That means that you can reverse bad law and establish key protections through the courts.
It's true that lawyers are expensive, but not as expensive as, say, convincing the majority of lawmakers to betray the industry groups that lobbied them to pass an unjust law. Lobbying delivers returns on spending almost without limit: there's always more you can accomplish with more lobbying.
But courtroom battles are different. As expensive as they can be, adding more lawyers to your battle does not produce returns beyond a threshold. Same goes for exotic tactics like paying experts to write law review articles to support your theory - beyond a certain ceiling, spending more money does not improve your case.
It's not an even playing field between activists and industry, but it's more even than any other.
Impact litigation requires that you have a constitutional court that can apply scrutiny and invalidate law based on a set of constitutional principles, and it helps if that constitution has been around for a while, attracting jurisprudence that clarifies its meaning.
That's why impact litigation is such a powerful tactic in the USA, but has been less used in countries like Canada (whose Charter of Rights and Freedoms was established in 1982, and has a huge loophole in the "Notwithstanding Clause"):
https://globalnews.ca/news/4438198/notwithstanding-clause-doug-ford-bill-5-toronto-city-council/
The EU's top court, the CJEU, is older and better established, but many of the principles it upholds are newer, and its contemporary form only dates to 2009 and the Treaty of Lisbon, so its contours are not as crisp as you might like.
But when it comes to internet law, the CJEU has proved itself a force-multiplier for pushback against corporate hegemony:
https://epic.org/privacy/intl/schrems/
EU activists are expanding their use of impact litigation, which is amazing. For example, Gesellschaft für Freiheitsrechte, which relies on Art 5 of German Basic Law (freedom of expression, press, information, arts, sciences, and from censorship) and the EU Charter of Fundamental Rights.
They've just spun out a new project, Control-C, run by Julia Reda, the former Pirate Party MEP who did outstanding work fighting the 2019 Copyright Directive and its disastrous Article 13 (now Article 17).
https://freiheitsrechte.org/urheberrecht/
Article 17 mandates upload filters for online services, requiring them to subject all user-submitted content to automated surveillance and blocking if the algorithm believes you have violated copyright.
The rule was the most controversial EU undertaking ever, with more than 5M signatures on a petition against it (the largest petition in EU history), and marches in 50+ cities. It passed by 5 votes (and afterwards 10 MEPs said they were confused and pushed the wrong button).
To pass it, its backers wrote some "protections" into the rule, including a guarantee that these filters would not block content that included copyrighted works for the purpose of commentary, criticism, parody and pastiche.
This means that the filters will only be legal if they can (for example) tell the difference between a song that samples a musician to condemn them for supporting the Directive, and one that does the same thing to celebrate them for their support.
I haven't been a programmer for a long time, but I'm sceptical that this is possible, and this leads me to believe that the inclusion of these "protections" was either profoundly cynical or profoundly ignorant.
https://www.eff.org/deeplinks/2020/02/europeans-deserve-have-their-governments-test-not-trust-filters
What's more, there is literally no conceivable way that automatically surveilling and judging everything that every European posts to the internet can comply with the GDPR:
https://www.eff.org/deeplinks/2020/02/upload-filters-are-odds-gdpr
So the launch of Control-C is very exciting. Article 17 was plainly illegal and was only passed thanks to enormous spending by entertainment industry lobbyists (who falsely claimed the majority of spending was from the tech sector):
https://corporateeurope.org/en/2018/12/copyright-directive-how-competing-big-business-lobbies-drowned-out-critical-voices
In reality, the US-based tech sector's first preference was to have no Directive, but its second preference was to have THIS Directive, which would make it impossible to launch EU-based competitors as they could never afford to comply with it.
That's why Facebook and Youtube both lobbied FOR filters (they already have them).
A17 is ripe for impact litigation. The cause is urgent. The pandemic has made educators reliant on online resources even as geographic and use restrictions have made these FAR less reliable.
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