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Bewegtbild
Der Analphabet der Zukunft wird derjenige sein, der Formen nicht händeln kann, durch die Regung geht.
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Drawing things together
1.
Drawing things together ist der Titel eines Textes von Bruno Latour, der als Einführungstext in die Rechtstheorie dienen kann, die zu juridischen Kulturtechniken forscht. Die Kulturtechnik, über die Bruno Latour dort schreibt, wird schon im Titel benannt: Drawing. Das kann man unter anderem [!] mit zeichnen übersetzen, wie in bezeichnen und unterzeichnen. Latour bezieht die Technik nicht nur auf Techniken der Bildgebung, auch wenn er diese Techniken in den Vordergrund rückt. Er spricht von Visualisierung und Wahrnehmung (cognition).
Latour stellt in dem Text eine Verbindung zu der Disziplin und zu den Institutionen her, in denen das Wissen um juridische Kulturtechnik historisch schon gesammelt und reflektiert wurde, nämlich zur Disziplin der Rhetorik und zu den rhetorischen Institutionen. Damit dient der Text auch als Einführung in eine Rechtswissenschaft, die davon ausgeht, dass Bildwissenschaft ein Teil dieser Rechtswissenschaft ist und nicht, wie ab und zu behauptet, erst am Ende der Moderne in diese Rechtswissenschaft einbricht oder nach einem längeren Prozess der Verdrängung in diese Wissenschaft zurückkehrt.
2.
Juridische Kulturtechniken lassen sich analytisch in Operationen zerlegen, jede Operation hat dabei drei Aspekte: (1.) sie trennt oder vollzieht eine Unterscheidung, (2.) sie verbindet oder assoziiert etwas und (3.) tauscht sie etwas aus und ist darin ein Austauschmanöver. Statt von Kommunikation zu sprechen und jede Kommunikation in die drei Aspekte der Selektion, Variation und Retention/ Stabilisierung zu zerlegen (wie das in der Systemtheorie der Fall ist) rückt die Geschichte und Theorie juridischer Kulturtechniken den Begriff der Operation in den Vordergund - und dabei die Perspektiven auf Trennung, Assoziation und Austauschmanöver. Wenn man eine Unterscheidung macht oder eine Unterscheidung wiederholt, dann assoziiert man auch etwas und tauscht dann auch etwas aus. Wenn man den Vorgang als Differenzierung beschreibt, was keine schlechte Idee ist, dann ist das ein Vorgang, der Differenz weder (irreversibel) vergrößert noch verkleinert, nicht erzeugt oder abschafft. Differenz ist vorher gegeben und wird weiterhin gegeben sein. Der Vorgang gibt Form. Das kann eine Form sein, durch die Regung geht. Die Form kann bewegt sein und bewegen. Soweit sie es ist, ist sie Gegenstand meines besonderen Interessen an juridischen Kulturtechniken. Wenn eine Form zur Übersetzung drängt (man sich also zum Beispiel fragt, wie man diese Form noch begreifen oder wahrnehmen kann, weil der Begriff der Form in seiner Form an eine Grenze stösst, die einem nicht weiter hilft oder in seinen Überzeugen schlicht stehen lässt ), dann, so unterstelle ich, ist das eine Form, durch die Regung geht.
Wenn man sich zum Beispiel fragt, was eigentlich mit einer Rechtsform gemeint ist, ob damit zum Beispiel die Grenze eines Grundstückes, ein Menschen- oder Tierkörper oder aber ein physikalischer Gegenstand gemeint ist, ob damit die Schriftzüge (also Linien) eines Namens oder eines juristischen Begriffes gemeint sind oder ob damit Falten gemeint sind (wie jenen, die man mit dem Begriff Psyche verbindet), dann hat man es wohl mit einer Form zu tun, durch die Regung geht. Wenn die Tautologie der Definition die Widersprüche nicht stillt, dann geht durch die Form Regung. Wenn die Form unruhig oder 'ungestillt', also nicht still gestellt ist, wenn sie verkehrt oder sie mit einem Begehren einhergeht, dann geht Regung durch die Form.
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Schwimmoper
Geplant von Friedrich Hetzelt und 1955-1957 als städtische Badeanstalt in Wuppertal-Elberfeld gebaut: die sogenannte Schwimmoper.
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Rechtstheorie
Ich gehe im Allgemeinen (nur) davon aus, dass es schon so etwas wie Recht und Rechte gab, bevor man sich selbst die Frage stellt, inwiefern es sie gibt. Bevor man sich selbst diese Frage stellte, war auch schon unsicher, was Recht und Recht sind. Ich würde diese Annahme nicht als Annahme eines historischen Aprioris bezeichnen. Das ist eine archäologische Haltung: man sitzt auf. Und das Wissen bleibt doch situativ.
Nur davon auszugehen, dass es Rechte gab, bevor man nach ihnen fragte, kann bedeuten, die historischen Konflikte und Rivalitäten für unerledigt zu halten. Dass in der Rechtstheorie und Rechtswissenschaft zu tun, halte ich in mehrfacher Hinsicht für einen Vorteil. Davon auszugehen, dass alles, was je ein Problem war, unerledigt blieb und unerledigt ist, auch das halte ich für einen Vorteil. Unter andere kann man so Geschichte gegen den Strich bürsten. Unter anderem kann man denen, die nun ein rechtswissenschaftliches Studium beginnen nicht nur mehr zutrauen - man kann auch mehr von ihnen erfahren, wenn man ihr Begehren nicht mit dem Gehabe platt macht, man selbst wüßte, was das Recht bisher gewesen und wie es sich bisher von allem anderem unterschieden hätte. Was ein Recht war, was einen Fall ausmachte, was an einer Entscheidung entscheidend gewesen sein soll: Behauptet man, das stünde fest, verliert man in allen Hinsichten mehr als man gewinnt. Man wird während des Studiums lernen, zu allem etwas zu sagen. Man wird lernen, dass das Recht und die rechtswissenschaft überall mitreden und zu allem zu sagen haben. Man kann dann die Fähigkeit, sich von allem etwas sagen zu lassen, auch ausbilden.
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