Tumgik
#Beweisanträge
bauerntanz · 7 months
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In Münster: #NoAfD vs Bundesrepublik Deutschland
In #Münster: #NoAfD vs #Bundesrepublik_Deutschland
Der 5. Senat des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) mit dem Sitz in Münster (Foto lks) wird klären, ob das Urteil des Verwaltungsgericht Köln gegen die AfD Bestand hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Klage der AfD auf Unterlassung,…
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korrektheiten · 5 months
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AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden
Tichy:»Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der Causa AfD gegen das Budnesamt für Verfassungsschutz entschieden: Die Bundespartei wird zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Sie darf weiterhin nachrichtendienstlich beschattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hatte bereits angekündigt, bei einer Niederlage vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen zu wollen. Neue Beweisanträge kann die Der Beitrag AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/T6p48Q «
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trumpnewsdeutschland · 5 months
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Dieses sog. Gericht urteilt hier niemals "im Namen des Volkes"!
Es ist voreingenommen und politisiert wie eben Gerichte in Diktaturen.
Es kuscht vor dem #Ampelregime und ebnet den Weg in einen neuen Faschismus.
Pfui deibe! Nie wieder!
#OVGMuenster
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gutachter · 10 months
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Nochmal: Auf Antrag ist ein Sachverständiger mündlich anzuhören!
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge. Dazu gehört der Antrag einer Partei auf mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen, und zwar auch des Sachverständigen aus einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren. 2. Auch wenn das Gericht selbst das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und keinen weiteren…
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Meiningsfreiheit hat gewonnen!
Kriegsgegner billigt keine Kriege
Ausgerechnet den Betreiber des Antikriegscafé COOP am Alexanderplatz hatte die Berliner Staatsanwaltschaft wegen "der Belohnung und Billigung eines Angriffskriegs" und "Störung des öffentlichen Friedens (StGB §140) mit einer Geldstrafe von 2000€ belegt. In der heutigen Berufungsverhandlung wurde er nun von dieser Anklage freigesprochen.
Appell an die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber den Völkern der Sowjetunion
Der Antragsteller der Strafanzeige, ausgrechnet ein Rechtsanwalt, sah den öffentlichen Frieden gestört durch eine Rede, die Heiner Bücker bei einer Kundgebung der Friedenskoordination Berlin am 22. Juni 2022 anlässlich des Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion gehalten hat, sowie durch eine Stellungnahme zum Russland-Ukraine-Konflikt auf seiner Webseite.
Seine Forderung: "Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen." Er zeigt in seiner Rede u.a. die historische Entwicklung zum heutigen Konflikt auf, deren Wurzeln schon im Vernichtungskrieg des faschistischen Deutschlands gegen die UdSSR und in der Kollaboration ukrainischer Faschisten mit den deutschen Besatzern liegen. Er bringt also das zur Sprache, was Politik und Medien zur Zeit verschweigen.
Zudem erklärt er sein Unverständnis darüber, dass die deutsche Regierung, trotz der Rolle von faschistischer Ideologie und Russophobie in der aktuellen ukrainischen Politik, den gegen­wärtigen Konflikt mit Waffenlieferungen an die Ukraine und Sanktionen gegen Russland anheizt.
Beweisanträge wurden nicht gewürdigt
Mit Dokumenten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der Bundeszentrale für politische Bildung und diversen Magazinbeiträgen von ARD Sendeanstalten aus den Jahren 2018-2022  zur Rolle der rechten Kräfte unter dem Faschisten Bandera und der heutigen Nachfolger Asow u.a., über die Gefahr der Kriegsbeteiligung Deutschlands durch Waffenlieferungen und die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland hat die Verteidigung klargestellt, dass auch über die Geschichte des Ukraine-Kriegs seit 2014 verschiedene Ansichten existieren und auch im Rahmen der freien Meinungsäußerung (Art 5 GG) ausgesprochen werden dürfen.
Auch wenn die Inhalte der genannten Aussagen vom Gericht als "wahr" akzeptiert wurden, so wurden sie nicht aufgenommen. Auf eine Diskussion oder gar Wertung politischer Aussagen wollte sich das Gericht nicht einlassen. Man wertete lediglich die Rede vor "Gleichgesinnten" nicht mehr als eine "Störung des öffentlichen Friedens". "Wären jedoch Ukrainer anwesend gewesen, dann ..."
Warum man dann ähnlich oder sogar gleichlautende Aussagen der oben genannten Institute oder öffentlich-rechtlichen Medien nicht verfolgt hätte, bleibt das Geheimnis des Gerichts. Wir freuen uns jedenfalls über den Freispruch und etwas Wiederherstellung der Meinungsfreiheit.
Mehr dazu bei http://www.frikoberlin.de/ und das Antikriegscafé http://coopcafeberlin.de/
Kategorie[25]: Schule ohne Militär Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tL Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8381-20230427-meiningsfreiheit-hat-gewonnen.htm
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rasingde · 2 years
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Berufung und Revision – so können Sie gegen ein Urteil vorgehen
Falls Sie zu Unrecht verurteilt worden sind, ist es verständlich, dass Sie die Strafe nicht einfach hinnehmen möchten. Kontaktieren Sie einen neuen Strafverteidiger. Mit ihm können Sie den gesamten Prozess in einer Berufung noch einmal aufrollen. Die Berufung bietet Ihnen die Chance, dass Sie zu Ihrem Recht gelangen.
Kontakt aufnehmen
Inhalt
Zu Unrecht verurteilt: Diese Möglichkeiten gibt es
Die Berufung
Die Möglichkeit der Revision
Berufung oder Revision? Der Unterschied
Ist es möglich, dass die Strafe durch die Berufung höher ausfällt?
Wann greift das Verböserungsverbot nicht?
Beste Chancen durch einen neuen Strafverteidiger
Mit einem neuen Verteidiger mögliche Fehler korrigieren
Achten Sie auf die Fristen
Diese Fristen gelten bei einer Revision
Kontaktieren Sie Ihren Fachanwalt
Zu Unrecht verurteilt: Diese Möglichkeiten gibt es
Ist das Urteil in erster Instanz nicht so ausgefallen, wie Sie es erhofft hatten, haben Sie die Chance, Berufung oder Revision einzulegen. Damit stehen Ihnen zwei Rechtsmittel zur Verfügung, mit denen Sie das Urteil anfechten und den Fall erneut aufrollen lassen können.
Die Berufung
Indem Sie eine Berufung einlegen, fechten Sie das vom Amtsgericht ausgesprochene Urteil an. Der Fall wird beim Landgericht in zweiter Instanz neu verhandelt. Dabei wird das Strafverfahren noch einmal komplett neu behandelt und darf nicht durch das zuerst verkündete Urteil des Amtsgerichts beeinflusst werden. Das bedeutet, dass Sie im Berufungsverfahren mit einer neuen Beweisaufnahme beginnen. Sie können neue Beweisanträge stellen, Beweismittel einreichen oder neue Zeugen vor Gericht laden.
Die Möglichkeit der Revision
Die Revision ist ein Mittel, mit welchem alle Urteile, unabhängig davon, ob sie vom Landgericht oder Amtsgericht gefällt wurden, angegriffen werden können. Auch gegen die Entscheidung aus dem Berufungsgericht kann Revision eingelegt werden. Der Fall wird an die nächsthöhere Instanz verwiesen. Bei der Revision eines Berufungsurteils ist das jeweilige Oberlandesgericht zuständig, bei Urteilen des Landgerichts geht die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder Leipzig.
Berufung oder Revision? Der Unterschied
Der Unterschied zwischen Berufung und Revision liegt darin, dass bei einer Revision nicht der komplette Fall vollumfänglich verhandelt wird. Es wird nur das Urteil der vorigen Instanz hinsichtlich Rechtsfehler geprüft. Die Revision läuft außerdem in den meisten Fällen rein schriftlich ab. Daher können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort einen Fachanwalt Ihrer Wahl beauftragen.
Ist es möglich, dass die Strafe durch die Berufung höher ausfällt?
Für den Fall, dass nur Sie als Angeklagter in Berufung gehen, gilt das sogenannte Verschlechterungs- oder Verböserungsverbot. Das „reformatio in peius“  (§ 331 Abs. 1 StPO.) besagt, dass das Urteil bei der Berufung nicht schlechter ausfallen darf als bei der ersten Verhandlung. Sie müssen sich daher keine Sorgen machen, dass sich der Ausgang des Berufungsurteils negativ für Sie auswirkt und sich das Strafmaß sogar erhöht. Mit einem guten Fachanwalt im Strafrecht stellt das Berufungsverfahren eine große Chance dar, das Urteil in Ihrem Sinne positiv abzuändern.
Wann greift das Verböserungsverbot nicht?
Legt der Staatsanwalt Berufung ein und greift dadurch das Urteil an, ist das Verböserungsverbot nicht gültig. Das Gleiche gilt bei einer Revision. Auch dort greift das Verbot nur, sofern das Urteil ausschließlich von Ihnen angegriffen wird. Sofern die Staatsanwaltschaft Revision einlegt, ist das Verböserungsverbot für den Angeklagten nicht gültig.
Beste Chancen durch einen neuen Strafverteidiger
Sollten Sie zu Unrecht verurteil worden sein, ist die Berufung oft die letzte Option, die Fehler aus dem ersten Prozess zu korrigieren. Sie können neue Beweise vorlegen und haben die Möglichkeit, eine ungerechte Bestrafung zu verhindern. Verpassen Sie diese Chance nicht durch fehlende Kompetenz in der Rechtsberatung!
Mit einem neuen Verteidiger mögliche Fehler korrigieren
Daher ist es ratsam, einen neuen Strafverteidiger zu beauftragen, damit Sie die bestmögliche Ausgangslage für Ihre Berufung haben. Er kann den Fall komplett neu aufrollen und durch seine Erfahrung und sein Wissen Fehler aus der ersten Verhandlung korrigieren. Ein versierter Strafverteidiger ist daher für eine erfolgreiche Berufung unumgänglich.
Achten Sie auf die Fristen
Damit Sie das Rechtsmittel der Berufung nutzen können, ist es wichtig, die einzelnen Fristen einzuhalten. Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden. Eine Begründung für das Einlegen der Berufung muss spätestens zwei Monate nach der Urteilszustellung erfolgen.
Diese Fristen gelten bei einer Revision
Im Gegensatz zur Berufung muss eine Revision bereits eine Woche nach der Urteilsverkündung erfolgen. Falls der Angeklagte bei der Urteilsverkündung nicht persönlich anwesend war, beginnt die Frist am Tag nach der Zustellung. Die Revisionsbegründungsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung.
Kontaktieren Sie Ihren Fachanwalt
Als Fachanwalt und Spezialist für Strafrecht und als versierter Strafverteidiger kann Herr Sing auf einen langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Mit ihm an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Sie eine exzellente Beratung und Vertretung vor Gericht erhalten. Im Falle einer Berufung oder Revision weiß er genau, worauf es ankommt, sodass Sie der Wiederaufnahme des Falls ruhig entgegenblicken können.
Kontakt aufnehmen
source https://ra-sing.de/berufung-und-revision/
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markus-arlt · 5 years
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SPD: Justizministerin will Strafverfahren verkürzen
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Strafverfahren verkürzen. "Viele Bürger können zum Beispiel nicht nachvollziehen, dass man durch ständig gleichlautende Beweisanträge Gerichtsverfahren in die Länge ziehen kann", sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagsausgaben). https://newsburger.de/berlin-justizministerin-will-strafverfahren-verkuerzen-116833.html
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rakotz-blog-blog · 5 years
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Beweisantrag - Zulässigkeit
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.ra-kotz.de/beweisantrag-zulaessigkeit.htm
Beweisantrag - Zulässigkeit
LG Itzehoe, Az.: 6 OH 13/13, Beschluss vom 14.01.2016 Der Antrag der Antragstellerin vom 30.10.2015 (Bl. 279 d.A.), ein Ergänzungsgutachten durch ein Forschungsinstitut bezüglich der bei der Anhörung des gerichtlich bestellten Gutachters offengebliebenen Fragen einzuholen, wird abgelehnt. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 25.000,00 € festgesetzt. Gründe Die Beweisanträge sind nach § 485 Abs. […] ...
weiterlesen: https://www.ra-kotz.de/beweisantrag-zulaessigkeit.htm
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melbynews-blog · 6 years
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Die Rückkehr der furchtbaren Richter: Die 90-jährige Ursula Haverbeck muss für 2 Jahre in Haft, weil sie den Holocaust in der Form, wie ihn die Siegermächte definieren, anzweifelt
Neuer Beitrag veröffentlicht bei https://melby.de/die-rueckkehr-der-furchtbaren-richter-die-90-jaehrige-ursula-haverbeck-muss-fuer-2-jahre-in-haft-weil-sie-den-holocaust-in-der-form-wie-ihn-die-siegermaechte-definieren-anzweifelt/
Die Rückkehr der furchtbaren Richter: Die 90-jährige Ursula Haverbeck muss für 2 Jahre in Haft, weil sie den Holocaust in der Form, wie ihn die Siegermächte definieren, anzweifelt
Gelesen: 131
Von Michael Mannheimer, 1.5.2018
Der folgende Artikel über die Verurteilung einer 90-järhigen Deutschen, die den Holocaust in der von den Siegermächten Form diktierten Form nicht akzeptiert und dafür 2 Jahre ins Gefängnis muss, ist wieder Zucker für alle linken Hetzmedien, von denen ein Großteil, wie ich mehrfach berichtete, selbst im Dritten Reich eine große Rolle spielten. Der „Stern“ (titelte zur verurteilten Haverbeck „Nazi-Oma“) war ein Drittes-Reich Medium, wenngleich gegründet erst nach 1945, aber herausgegeben vom Bertelsmann Verlag, einer der bedeutendsten Mediengruppe unter den Nazis. Und auch die DuMontgruppe gehörte zu den führenden Blättern unter Hitler.
Er liegt im Unterschied zwischen einem nationalen und einem internationalen Sozialismus.
Auch für den PI-Autor Stürzenberger, der mir völlig wahrheitswidrig eine „zunehmende Nähe zum Nationalsozialismus“ vorwirft (weil ich für eine kurze Zeit vor Auftreten der AFD für einen „Burgfrieden“ aller patriotischen Kräfte eintrat – und der Begriff Burgfrieden, so Stürzenberger, von der NPD verwendet würde, ich daher also NPD-nah sei  (in Wahrheit gib es diesen Begriff schon seit Beginn der Menschheit) – wird mein vorliegender Artikel eine Genugtuung sein, weil er darin Beweise zu seiner obigen These zu finden glaubt – die jedoch de facto nicht existieren.
Stürzenberger ist, ausgestattet mit der Energie eines geifernden mittelalterlichen Inquisitors, ein paranoider Nazijäger –  sowohl innerhalb als auch außerhalb der islamkritischen Szene – und ist infolge seiner fehlenden Geschichtskenntnisse jenseits des Islam für mich der letzte, der über den Nationalsozialismus urteilen kann. Seine Nazikenntnise gehen über jene der Antifa kaum hinaus.
Unser gemeinsamer und mittlerweile verstorbener Mentor, Prof.Dr. Kellmann, ehemaliger Ordinarius der Fakultät für Jura an der LMU München, warnte mich persönlich mehrfach vor Stürzenbeger, den er als verkappten Linken und Anitifanten sah.
Stürzenberger wirft mit eine „Nähe zum Nationalsozialismus“ vor, nur weil ich nicht wie ein Schuljunge alle mir vorgeworfenen Geschichtsbrocken aus dieser Zeit ungefragt schlucke. Dann ist auch Gerard Menuhin ein Nazi  – oder der jüdische US-Kritiker und Philosoph Noam Chomksy: Auch ein Nazi.
Die Zeit des Dritten Reichs jedenfalls war bei Licht besehen in weiten Bereichen ganz anders, als es uns die US-und englische Propaganda vorwirft.
Sie sind schon wieder d. Genauer: sie waren nie weg. Richter des Schlags Roland Freisler (im Dritten Reich) oder Hilde Benjamin (DDR) waren immer da: Nur konnten sie sich bis 1990 nicht austoben, da wir in Westdeutschland zumindest eine halbwegs kritische Presse hatten, die ihre Fehlurteile/Rechtsbeugungen gnadenlos zerrissen und sie in den vorzeitigen Ruhestand geschickt hätten.
  Beide, Freisler und Benjamin, bekamen vom Volksmund den Titel Blutrichter – Nicht ohne Grund: Freisler allein verhängte 2.600 Todesurteile gegen sog. „Volksschädlinge) – Benjamin, im DDR-Volksmund die „Rote Hilde“ genannt, kam nicht ganz auf diese Zahl: Benjamin fällte von 1949 bis 1953, neben Zuchthausstrafen von insgesamt 550 Jahren und 15-mal lebenslänglich, zwei Todesurteile[Warum so milde, Genossen?, Berliner Zeitung zum hundertsten Geburtstag, von Volker Müller, 5. Februar 2002]  (gegen Johann Burianek und Wolfgang Kaiser).[ Marianne Brentzel: Die Machtfrau: Hilde Benjamin 1902–1989.. Links, Ch, 17 December 2013,]
Deshalb wurde sie in westlichen Zeitschriften auch die „Rote Guillotine“, „Rote Hilde“ oder „Blutige Hilde“ genannt.
Beiden, Freisler und Benjamin, gemeinsam ist, dass ihre Prozesse nicht mit rechtsstaatlichen Dingen zugingen, sondern reine politische Schauprozesse waren.
Das Urteil war von vornherein definiert. Der Prozess diente a) nur der Demütigung des Angeklagten und b) der Wahrung des Scheins, dass ihr System, für das sie urteilten, ein rechtsstaatliches war.
Doch nun ist Merkel da, und mit Merkel haben wir wieder Zustände wie in der DDR.
Da frohlocken manche Richter, die man nicht anders als Scheusale in schwarzen oder roten Roben bezeichnen kann. Sie dürfen wieder tun, was sadistisch veranlagte Richter so gerne tun: Das Volk knechten.
Gewiss: Sie können (noch) keine Todesurteile vollstrecken, weil es dazu keine gesetzliche Basis gibt. Aber viele würden dies gerne:
Wie etwa mein Heilbronner Richter, der mich wegen angeblicher „Beleidigung“ eines Politikers, der den Stadtrat seines Städtchens mit syrischen Giftgasangriffen seitens aus Syrien eingewanderter Immigranten bedrohte, sollte er nicht den ihm so ungeliebten Kopp-Verlag schließen.
Das war der eigentliche Grund meines Artikels, der zur Anklage gegen mich führte, jedoch nicht ein einziges Mal Thema der Verhandlung war – und dieser Richter lehnte sämtliche 23 vorgelegten Beweisanträge meines Verteidigers ab. Ich sah dem Richter an, dass er mich, hätte er gekonnt, gern zum Tode verurteilt hätte.
Einen solchen Fall richterlicher Kriminalität finden wir beim Urteil gegen die 90-jährige (!) Ursula Haverbeck, die zu 2 Jahren Haft verurteilt wurde: Man denke daran: Moslemische Massenvergewaltiger werden ein ums andere Mal zu Bewährungsstrafen verurteilt, in welcher sie erneut vergewaltigen, um dann  erneut auf Bewährung „verurteilt“ zu werden.
Sie sagte ,was immer mehr Wissenschaftler auch sagen. Was Gerard Menuhin, der Sohn des genialen Geigers Jehudi Menuhin, in einem berühmten Buch „Teufel jagen, Wahrheit sagen“ (downloadbar hier als PDF) behauptet und an 1000nden Stellen nachweist: Ursula Haverbeck sagte:
„Der Holocaust ist die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte“,
und das in einem Gespräch mit der ARD-Sendung Panorama im April. Auschwitz sei nämlich gar kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen. Den millionenfachen Mord an Juden durch Nationalsozialisten habe es nicht gegeben.
Nicht zur verurteilten 90-jährigen Ursula Haverbeck, aber generell zum Thema Auschwitz schreibt Menuhin im oben genannten Bestseller wie folgt:
„Die Grundlage dieses Systems baut auf der Nachkriegsumerziehung nach 1945 auf, dessen Symbol eine Art Hologramm, also eine Projektion ist. Bei dieser Projektion geht es um eine bestimmte Untat, die von Deutschland und den Deutschen gegen diese Wesensart geübt worden sein soll.
Das System verlangt u.a., dass ausnahmslos alle Menschen diese angebliche Untat als unvergleichlich anerkennen und gedenken, in dem sie sich ständig vor dem Altar dieses Andenkens erniedrigen; und dass Deutschland ewig Wiedergutmachungsgelder bezahlt und das auf verschiedenartige Weise: mal für die Überlebenden dieser Untat, von denen es eine unerschöpfliche Quelle gibt, mal für U-Boote-Geschenke.
Wer gegen diesen Zwang rebelliert wird bestraft, inhaftiert. Er wird damit beschuldigt, die
Projektion geleugnet zu haben. Obwohl die Anklage der Leugnung Unfug ist, da man nicht leugnen kann, was man für eine Unwahrheit hält, wird an das Wort „leugnen” festgehalten.
Es geht also um einen Glauben, genau wie in dem 16. Jahrhundert Protestanten von Katholiken verfolgt wurden. Es ist die neue weltumfassende, allesklebende Religion. Der Projektion-Leugner muss bestraft werden, um das System aufrecht zu erhalten.
Diejenigen, die ganz vernünftig um Erklärung bitten, werden mit der Begründung abgewiesen, die Projektion könne nicht beurteilt werden – sie wurde schon beurteilt. Ihre Offenkundigkeit ist ausgesprochen worden, oder andernfalls ist Deutschland schuldlos.
Vorzuschlagen, die Projektion vor Gericht zu prüfen, in welcher Weise auch immer, ist ein Schritt zurück zum Nationalsozialismus; es ist eine konterbundesrepublikanische Idee, weil es die bestehende Ordnung selbst auf die Anklagebank setzt. Schliesslich kann die Projektion als Erfindung entdeckt werden, wenn sie vor Gericht gestellt wird, sie könnte eine Lüge sein. Oder vielmehr gilt sie als unbewiesen, bis ihre Tatsächlichkeit bewiesen ist.
Aber wenn die Projektion für ungültig erklärt wird, was wird dann aus dem System? Das ist die reinste Logik: Da die Umerziehung alle Fundamente des Nationalsozialismus unterspült hat, konnte die Möglichkeit, der Grundsatz dieser Umerziehung könne eine Fälschung sein,
implizieren, dass das System schuldig sein könnte und die Zeit des Nationalsozialismus doch keine solche schlimme gewesen sein wie uns stets eingetrichtert wird.
So erfordert die „Justiz” des Systems eine Inhaftierung anstatt eines gerechten Verfahrens; das System könnte es sich nicht leisten, die Grundlagen der Umerziehung selbst in Frage zu stellen.
Also ist seit den Nürnberger Prozessen der Grundgegner der Wahrheit mutiert und entfaltet in dem Ausmass, dass der deutsche Staat selbst gezwungen ist, seiner selbst Willen seit 70 Jahren ein verlogenes System aufrechtzuerhalten, dessen Aufdeckung in Frage stellen würde, nicht nur die Legitimität der Entität „Bundesrepublik Deutschland”, sondern ihren gesamten behördlichen Staatsapparat.“
Quelle
  Nun, man kann und darf zu Auschwitz anderer Meinung sein.
Doch Fakt ist, dass hunderttausende Juden, die als Opfer auf den Listen von Auschwitz auftauchten, später in Israel als normale Bürger lebten. Also entweder nie in Auschwitz waren, oder aber dort nicht vergast wurde. Fakt ist auch, dass die Zahl der in Auschwitz getöteten Juden von einst 6 auf nun 1,5 Mio Juden reduziert wurde – und neueste Studien von 150-300.000 dort verstorbenen oder getöteten Juden sprechen.
Der Gedenkstein in Ausschwitz: Die Zahl von 6 Mio ermordeter Juden wurde auf 1,5 Mio reduziert
Fakt ist ebenfalls, dass nach 1945 laut jüdischer Demografie-Listen fast genauso viele Juden gelebt haben wie vor dem Ausbruch des zweiten Weltkriegs.
Fakt ist ebenfalls, dass Stalin nicht viel weniger Juden ermordet hat, hat als Hitler ermordet haben soll.
Fakt ist, dass die Judenverfolgung seitens Bolschewisten einfach ignoriert wird.
Fakt ist ebenfalls, dass
„Während jüdische Überlebende in Westeuropa die Möglichkeit hatten, für die erlittene Verfolgung während des Nationalsozialismus und die geraubten Vermögenswerte Wiedergutmachungsleistungen zu beanspruchen, fand während des Kalten Krieges in Osteuropa keine Entschädigung oder Rückerstattung statt.
Die von der Adenauer-Regierung in den 1950er Jahren beschlossenen Wiedergutmachungsakte hatten hinter dem Eisernen Vorhang keine Gültigkeit. Die DDR lehnte als selbserklärter antifaschistischer Staat jede Verantwortung für die nationalszialistische Vergangenheit und damit für Entschädigungszahlungen kategorisch ab.
Auch in anderen kommunistischen Staaten stand eine Politik der Verstaatlichung von privatem Besitz der Rückerstattung von Vermögenswerten an ihre jüdischen Eigentümer entgegen.“
Quelle
Ohne Frage gab es eine Judenverfolgung unter den Nazis.
Aber ohne Frage gab es diese auch unter den Bolschewisten. Und die gab und gibt es bis heute im Islam. Erstere ist Thema jedes Geschichtsunterrichts. Zweiteres und drittes existiert im Unterricht nicht. Es wird einfach ausgeblendet.
„Wir glauben nicht an die Meinungsfreiheit, wenn wir sie nicht auch den Leuten zugestehen, die wir verachten.“
Noam Chomksy, im Interview mit John Pilger. BBC, The Late Show, 25. November 1992
Zitat von Noam Chomsky, im Interview mit John Pilger. BBC, The Late Show, 25. November 1992, Quelle: https://beruhmte-zitate.de/autoren/noam-chomsky/
Nun ist es soweit: Das „System“ zeigt sich in seiner ganzen grausamen Erbärmlichkeit und demonstriert somit auf die denkbar jämmerlichste Art und Weise, wie menschenverachtend und hilflos es tatsächlich ist.
Denn auf der einen Seite gewährt das System in Form der damals regierenden die SPD unter ihrem damaligen islamophilen Innenminister Jäger in NRW das Skandieren hunderter, wenn nicht Tausender Moslems anläßlich einer Demonstration „Juden-ins-Gas“  – ohne jede Strafe!
Alle (!) Strafverfahren gegen die betreffenden Skandierer, die faktisch ein neues Auschwitz forderten,  wurden eingestellt – andererseits muss eine 90-jährige Oma ins Gefängnis, weil sie den Holocaust in der von den Siegermächten diktierten Form bestreitet.
Die Vorladung wurde auf den 23.04.18 datiert und man lässt der Angeklagten gerade einmal eine Woche Zeit um ihre, auf zwei Jahre angesetzte Haftstrafe antreten zu können! Absolut irrwitzig und schon beinahe lächerlich wird das Ganze dadurch, dass bisher noch nicht einmal offiziell festgestellt wurde, ob Frau Haverbeck überhaupt gesundheitlich „haftfähig“ ist! Geschweige denn ist es kaum möglich innerhalb von einer Woche sämtliche persönliche Angelegenheiten zu regeln!
Eines sollte und muss jedoch vollkommen klar sein: Wenn Frau Haverbeck nun ihre Haft antritt, dann wird sie dieses Gefängnis vermutlich nicht mehr lebend verlassen.
Man könnte also sagen, aus „Abschreckungsgründen“ (bestrafe einen, erziehe viele) wird Frau Haverbeck „zum Sterben in den Knast geholt“!
Ihr großes Verbrechen? Sie hat „öffentlich“ und „unter Klarnamen“ die falschen Fragen an die falschen Leute gestellt. Oder vielmehr ist es eigentlich umgekehrt: Sie hat die „richtigen“ Fragen an die „richtigen“ Leute gestellt! Eine Antwort hat sie bisher nicht erhalten, dafür aber eine verdeckte Todesstrafe im Gulag der BRD! (Quelle)
Die Vorladung wurde auf den 23.04.18 datiert und man lässt der Angeklagten gerade einmal eine Woche Zeit um ihre, auf zwei Jahre angesetzte Haftstrafe antreten zu können!
Absolut irrwitzig und schon beinahe lächerlich wird das Ganze dadurch, dass bisher noch nicht einmal offiziell festgestellt wurde, ob Frau Haverbeck überhaupt gesundheitlich „haftfähig“ ist!
Geschweige denn ist es kaum möglich innerhalb von einer Woche sämtliche persönliche Angelegenheiten zu regeln!
„All jene, die an dieser Verhaftung beteiligt sind, vom obersten Richter bis hin zum kleinen Polizisten, sollten sich jedoch klar machen, dass, wenn der Wind sich in diesem Lande dreht und wirklich wieder Recht herrscht, ihre Namen nicht unbekannt sein werden!
Es ist der selbe Schlag Mensch, der im finsteren Mittelalter sensationsgeil die Scheiterhaufen angezündet hat und sich dafür vor Stolz strotzend vom Henker einen warmen Handschlag und ein Leckerli abholen durfte!“
Quelle
Ganz offensichtlich ist die BRD nicht mehr dazu in der Lage, ihre eigennützigen Interessen zu vertreten „ohne“ sich die Maske von der hässlichen Fratze zu reißen!
Der weltberühmte amerikanische Philosoph und Wissenschaftler Noam Chomsky ist, obwohl Jude, ein Verfechter der absoluten Meinungsfreiheit und demzufolge auch der Meinung, dass man den Holocaust hinterfragen dürfen muss. Jede andere Art, mit solchen Ereignisse umzugehen, inbesondere aber, allein deren Diskussion mit Haft zu bedrohen, ist aus der Sicht Chomskys purer Totalitarismus.
Und anderem stellte Chomsky richtigerweise folgendes fest:
Ferner fügt dieser US-Linke die folgenden richtigen Überlegungen hinzu:
Chomsky vergaß bei der Aufzählung jener Regimes, die abweichende Meinungen bestrafen, die Bundesrepublik Deutschland. Dort reagiert das System auf die Hinterfragung des Holocausts, mit welch wissenschaftlich fundierten Beweisen auch immer, immer noch mit der zwangsweisen Verurteilung zu einer langjährigen Gefängnisstrafe.
Während sie gleichzeitig eine ganze Religion, der Islam, millionenfach nach Deutschland importiert, der seit 1400 Jahren seine Hauptbeschäftigung in der Durchführung des göttlich gebotenen Krieges gegen Nichtmoslems, vorzugsweise Christen und Juden, sieht – und in der Zeit seines Bestehens sage und schreibe 300 Millionen Nichtmoslems ermordete – also das 50faches der angebliche Holocaust-Opfer: Straffrei, und ohne jede Kritik befürchten zu müssen.
Das Dritte Reich und die darin begangenen Untaten dauerte gerade mal 12 Jahre. Der Islam existiert nun schon seit 1400 jahren, und er hat zur Durchführung der Massenmorde an „Kuffars“ über 2.000 Befehle von Allah und Mohammed.
Aber Moslems, die daran glauben und sich an diesen Morden bis in die Gegenwart beteiligen, werden nicht nur nicht verfolgt – sondern werden sogar ausdrücklich nach Deutschland als „Flüchtlinge“ eingeladen und aufgenommen. 
Im krassen Gegensatz dazu das pathologische Verhältnis des Staates zu jenen wenigen Deutschen, die nie am Holocaust beteiligt waren, einen solchen auch nicht befürworten, dessen Existenz aber in der von den Siegermächten diktieren Form in Frage stellen: Denen droht die Höchststrafe. 
Siehe die 90-jährige Ursula Haverbeck, die nie einen Juden tötete und den Holocaust auch nicht befürwortete – diesenjeden in der Form, wie ihn die Siegermächte diktierten in Frage stellte.
Wer nach dieser Inquisition immer noch glaubt, dass uns ein „Friedensvertrag“ retten könnte, oder dass es „einen Paragraphen“ gibt, den wir nur einfordern müssen, der ist jetzt hoffentlich endlich auf dem Boden der „Tatsachen“ gelandet! Hier interessiert NIEMANDEN irgendein Gesetz oder Recht. Es wird einfach gebeugt und gebrochen bis es passt.
Und selbst WENN diverse Kriminelle einen Friedensvertrag unterzeichnen würden, dann würden sie sich noch lange nicht daran halten! Genauso wenig wie an diverse andere Paragraphen. Beispiel: GG Artikel 1, 3, 5, 16, 20.4 oder Paragraph 139. Es ist völlig gleichgültig welches Schriftstück Sie „jenen Strippenziehern“ um die Ohren hauen, es interessiert sie nicht einen Pfifferling! Betrug, Lüge, Druck, Angstmacherei und Hetze ist alles was sie können und auch immer tun werden! (Quelle)
Und zwar genau solange bis das Volk (welches hier wirklich das Sagen hat) ihnen einen Strich durch die Rechnung macht!
Dass dieser Moment nicht mehr weit entfernt ist, kann man sehr deutlich an der allgemeinen Stimmung erkennen! Und es ist die BRD selbst, die geradezu vorbildlich dafür sorgt, dass diese Prophezeiung umso schneller eintritt! Ich will Sie ja nicht langweilen, indem ich mich ständig wiederhole, aber: Auch dies ist ein „Naturgesetz“! Studieren Sie diese Gesetze, dann werden Sie verstehen was ich meine. Und bedenken Sie: Aufgrund dieser Gesetze, die sich auf „alles“ beziehen, „das Geistige wie das Materielle“ hat unser Volk die weltbesten Hochtechnologien erschaffen!
  SPENDEN AN MICHAEL MANNHEIMER
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Seit Jahren arbeite ich meist unentgeltlich an der Aufklärung über die Islamisierung unseres Landes und Europas. Für meine Vorträge bei Parteien nehme ich prinzipiell kein Honorar: niemand soll mir nachsagen, dass ich im Dienste einer Partei stehe. Ich bin radikal unabhängig und nicht parteigebunden. Doch das hat seinen Preis: meine finanziellen Reserven sind nun aufgebraucht. Ich bin daher für jeden Betrag, ob klein oder größer, dankbar, den Sie spenden. Sie unterstützen damit meine Arbeit an der Aufklärung über die Islamisierung und meinen Kampf gegen das politische Establishment unseres Landes.
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Der BGH urteilt zu Personenbezeichnungen in Bank-Formularen. Außerdem in der Presseschau: BVerfG-Entscheidung zu § 217 StGB ergeht ohne Peter Müller und im NSU-Verfahren rügt Richter Götzl Beweisanträge der Verteidigung Ralf Wohllebens.
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korrektheiten · 5 months
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Klage gegen Verfassungsschutz: Klage gegen Verfassungsschutz Gericht lehnt hunderte Beweisanträge der AfD ab
Die JF schreibt: »Rückschlag für die AfD: Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnt alle Beweisanträge der Partei im Verfahren gegen den Verfassungsschutz ab. Haben die Richter sich ihr Urteil längst gebildet? Dieser Beitrag Klage gegen Verfassungsschutz Gericht lehnt hunderte Beweisanträge der AfD ab wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T6Czwh «
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behoerdenstress-blog · 10 years
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Wenn Richter bewusst Beweisanträge übergehen?
Wenn Richter bewusst Beweisanträge übergehen?
    Wenn Richter bewusst Beweisanträge übergehen deutsche-direkthilfe.de/wenn-richter-bewusst-beweisantrage-ubergehen/
14.09.2014 – Wenn Richter bewusst Beweisanträge übergehen. Verfasser/in … Die Reak-tion der Richter war bisher unterschiedlich bis widersprüchlich.
Wenn Richter bewusst Beweisanträge… – Prozessbeobachter https://www.facebook.com/prozessbeobachter.info/…/14955747273…
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