#Arbeitgeberverbände
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Arbeitgeberverbände: Goldmark-Notgeld 1923
Ab 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin auch von den Arbeitgeberverbänden bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet. Das wertbeständige Notgeld der Arbeitgeberverbände war die Goldmark mit Valutaklausel. Arbeitgeberverbände gaben 1923 im Deutschen Reich in neun Städten, und zwar in Spremberg (Provinz Brandenburg), Münster (Westfalen), Schwäbisch Gmünd (Württemberg), Gießen (Hessen), Hof (Bayern), Oelde (Westfalen), Neustadt (Oberschlesien), Landeshut (Schlesien) und Stolberg (Rheinland) wertbeständiges Notgeld aus.
Die erste Goldmarkemission in der Provinz-Brandenburg erfolgte in der Lausitz. Am 24. Oktober 1923 gab der brandenburgische Arbeitgeberverband der Textilindustrie E.V. in Spremberg vier Werte über 5, 10, 50 Dollar Cents und 1 Dollar heraus; ihre Laufzeit war bis zum 22. November 1923 befristet. Eine zweite Reihe gleichen Datums und mit den gleichen Nennwerten hatte bis 29. November 1923 Gültigkeit: Nach der Höhe der auf den Stücken vorkommenden Kontrollziffern (um 100.000) zu urteilen, muß die Auflage beträchtlich gewesen sein. Mehrere Ausgaben der Stadt und des Kreisausschusses Spremberg, die vom 8. bis 27.November 1923 erfolgten, verstärkten den wertbeständigen Zahlungsmittelumlauf in der der Stadt und im Landkreis Spremberg.
Die westfälische Stadt Münster emittierte am 7. November 1923 in den Nennwerten von 1.05 und 2.10 Mark Gold insgesamt rund 250.000 Mark Gold als Notgeld. Bis zum 22. Januar 1924 wurden davon rund 60.000 Goldmark wieder eingelöst. Das Notgeld wurde an die Arbeitgeberverbände zur Weiterleitung an die Industriebetriebe der Stadt abgegeben, die damit in der zweiten Novemberwoche 15% und in der dritten 30% der Löhne auszahlten. Damit war der Bestand an wertbeständigem Notgeld erschöpft. Man sah aber von einer Nachforderung beim Reichsfinanzministerium ab, da man sich in der Folgezeit der ab 15. Oktober 1923 ausgegebenen Dollarscheine der Münsteraner Landesbank der Provinz Westfalen bedienen konnte. Der Volksmund nannte diese Dollarscheine seinerzeit „Westfalendollars“. Bei der Abgabe der Scheine an die Arbeitgeberverbände erhob die Stadt ein Aufgeld von zunächst 2%, dann 3% für Druck- und andere Kosten; das brachte der Stadt eine Rüge des Reichsfinanzministeriums ein, da nach der Verordnung der Reichsregierung vom 26. Oktober 1923 kein Aufgeld erhoben werden durfte.
Arbeitgeberverband der Edel- und Unedelmetall-Industrie und verwandte Hilfsgeschäfte e. V. Schwäbisch Gmünd sowie Handelskammer Heidenheim, Nebenstelle Gmünd, Goldnote über 40 Pfennig Gold, ausgegeben in Schwäbisch Gmünd am 30. Oktober 1923.
Am 27. Oktober 1923 kündigten die Zeitungen in Schwäbisch Gmünd mit, dass die Gmündener Industrie gemeinsames Notgeld der württembergischen Industrie mitbenutzen wolle, falls solches zur Ausgabe gelangt. Drei Tage später aber beschloss der westfälische Arbeitgeberverband der Edel- und Unedelmetall-Industrie und verwandte Hilfsgeschäfte e. V. in Schwäbisch Gmünd, selbständig vorzugehen. Die Beteiligung an dem gemeinsamen Unternehmen erschien zu kostspielig, die Abhängigkeit von Stuttgart zu groß; man befürchtete Stockungen in der Geldanlieferung und Unzuträglichkeiten. So geschah es, dass gerade die Stadt, aus der die Anregungen zur Ausgabe eines gemeinsamen Notgeldes gekommen waren, sich nicht an diesem beteiligte. Ab 2. November 1923 gab der Arbeitgeberverband in Schwäbisch Gmünd zusammen mit der Handelskammer Heidenheim, Nebenstelle Gmünd, die mit Datum 30. Oktober 1923 versehenen und vom Reichsfinanzministerium genehmigten Noten über 1, 10, 40 Pfennig Gold sowie 1 und 2 Mark Gold in den Verkehr. In mehreren Neuauflagen wurde die Umlaufsmenge vermehrt. Ende November/Anfang Dezember 1923 wurden Fälschungen festgestellt und darüber Klage geführt, dass größere Mengen des Gmünder Goldmarknotgeldes nach auswärts abgeflossen waren; besonders in Pforzheim würde ein „schwunghafter Handel“ damit betrieben.
Arbeitgeberverband der Edel- und Unedelmetall-Industrie und verwandte Hilfsgeschäfte e. V. Schwäbisch Gmünd sowie Handelskammer Heidenheim, Nebenstelle Gmünd, Goldnote über 2 Mark Gold, ausgegeben in Schwäbisch Gmünd am 30. Oktober 1923.
Am 7. November 1923 gab der hessische Arbeitgeberverband für Lahngau und Oberhessen in Gießen unter Mitwirkung der Provinzialdirektion Oberhessen und der Handelskammern Gießen und Friedberg wertbeständiges Notgeld zum Nennwert 1.05 Mark Gold heraus.
Arbeitgeberverband für Lahngau und Oberhessen, Notgeldschein für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reichs über 1.05 Mark Gold = ¼ Dollar, ausgegeben in Gießen am 7. November 1923 (Vorderseite).
Arbeitgeberverband für Lahngau und Oberhessen, Notgeldschein für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reichs über 1.05 Mark Gold = ¼ Dollar, ausgegeben in Gießen am 7. November 1923 (Rückseite).
Mit Datum vom 26. November 1923 gab der bayerische Verband süddeutscher Textil-Arbeitgeber (Landesgruppe Nordbayern) in Hof wertbeständiges Notgeld zu den Nennwerten 2.10, 4.20, 21 und 42 Goldpfennige sowie 1.05 und 2.10 Mark Gold heraus.
Verband süddeutscher Textil-Arbeitgeber (Landesgruppe Nordbayern), Notgeldschein über 42 Pfennig-Gold = 1/10 Dollar, ausgegeben in Hof am 26. November 1923.
Verband süddeutscher Textil-Arbeitgeber (Landesgruppe Nordbayern), Notgeldschein über 1.05 Mark-Gold = ¼ Dollar, ausgegeben in Hof am 26. November 1923.
Verband süddeutscher Textil-Arbeitgeber (Landesgruppe Nordbayern), Notgeldschein über 2.10 Mark-Gold = ½ Dollar, ausgegeben in Hof am 26. November 1923.
Weitere Ausgaben von Arbeitgeber-Verbänden zum wertbeständigen Notgeld:
Am 29. November 1923 gaben der Arbeitgeber-Verband und die Ämtersparkasse im westfälischen Oelde gemeinsam 6 verschiedene „wertbeständige Gutscheine der Oelder Industrie“ über die Werte von 10, 25, 50 Goldpfennigen sowie 1, 2, und 5 Goldmark in den Verkehr. Die Scheine wurden von der gesamten Oelder Industrie verwendet.
Die Bezirksgruppe Neustadt O.-S. im Verbande schlesischer Textil-Industrieller E.V. in der oberschlesischen Stadt Neustadt O.-S. begab am 1. November 1923 begab zusammen mit den drei Textilindustrie-Unternehmen Concordia Spinnerei und Weberei Actien-Gesellschaft in Marklissa, der Aktiengesellschaft für Schlesische Leinenindustrie (vorm. C. G. Kramsta & Söhne) in Freiburg (Schlesien) und Schlottmann & Co, K.-G. (FASTRUWAG) in Liegnitz wertbeständiges Notgeld in fünf Serien. Die Nennwerte waren: 1, 2, 5, 10, 60 Goldpfennige.
Die Bezirksgruppe Landeshut des Verbandes schlesischer Textil-Industrieller e.V. Breslau im schlesischen Landeshut begab am 1. November 1923 eine Serie von wertgeständigen Notgeldscheinen über 2, 5, 10 und 20 Pfennige Gold. Die Bezirksgruppe wurde getragen von den Firmen Schlesische Textilwerke Methner & Frahne A.-G., J. Rinkel A.-G. und Albert Hamburger A.-G.
Am 10. November 1923 gab der Industrie-Verband für den Stolberg-Eschweiler Bezirk im rheinländischen Stolberg wertbeständige Gutscheine über 1 Goldpfennig aus. Die Gutscheine waren in allen Lebensmittelgeschäften des Stolberg-Eschweiler-Industriebezirks umlauffähig. Er wird bis zum 31. Dezember 1923 durch die in genannten Bezirken ansässigen Bankinstitute gegen wertbeständige Zahlungsmittel (1 Gulden = 1,68 Goldmark) im Verrechnungswegemit den Devisenhandel zugelassenen Geschäftsleuten eingelöst.
Industrie-Verband für den Stolberg-Eschweiler Bezirk im rheinländischen Stolberg, Gutschein über 1 Goldpfennig, ausgegeben in Stolberg am 10. November 1923.
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Hans-Georg Glasemann
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Bildquelle: Moneypedia und Privat (7/2023)
Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.
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Arbeitgeberverbände waren niemals die Freunde der werktätigen Bevölkerung. Aber die MIT https://www.mit-bund.de/ hatte schon immer eine besondere Qualität, weil sie halt auch für eine bzw. 2 Parteien spricht. Das ihnen die FAZ jederzeit und für alles offensteht, versteht sich da von selbst.
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Sanierung des Haushalts: „Angriff auf das Einkommen der Beschäftigten“
Tichy:»Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist eine konservative Organisation. Eigentlich halten sich ihre Vertreter in der Wortwahl zurück. Umso ernster ist ihre harte Kritik an der Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu nehmen: „Die Ampel startet einen defacto Angriff auf das Nettoeinkommen der Beschäftigten.“ Arbeiten in Deutschland werde damit noch teurer und weniger Der Beitrag Sanierung des Haushalts: „Angriff auf das Einkommen der Beschäftigten“ erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/TDJ2vk «
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Christina Ramb übernimmt den Vorsitz des BA-Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Christina Ramb zum 1. Juli 2024 zur Vorsitzenden gewählt. Sie ist Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Anja Piel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), gewählt. Christina Ramb erklärte…
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Arbeitszeiterfassung wird nach EuGH Urteil Pflicht
Was wird 2024 anders?
Mit Jahresbeginn werden einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Das sind z.B.:
Kinderkrankengeldtage
Telefonische Krankschreibung
Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwand
Kosten für Firmenfeiern und Geschenke
Vereinfachte Buchführungspflicht per EÜR
Homeoffice-Pauschale
Arbeitszeiterfassung
Wir wollen uns auf den (leider noch unklarsten) letzten Punkt beschränken und verweisen für die anderen Themen auf den verlinkten Artikel.
Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen hinauf bis zum EuGH muss endlich die Arbeitszeiterfassung einheitlich geregelt werden. Alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nüssen künftig dafür sorgen, dass eine in der Regel elektronische und fälschungssichere Zeiterfassung noch am selben Tag erfolgt. Diese muss alle abhängig Beschäftigten umfassen. Lediglich bei (übertariflichen) Führungskräften können Arbeitsverträge abgeschlossen werden, in denen "geleistete Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten" vereinbart werden dürfen.
Aber auch für diese ist die geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren. Die Arbeitgeberverbände haben jahrelang versucht diese Zeiterfassung zu verhindern. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das wurde mit den genannten Urteilen [BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21), EuGH vom 14.5.2019 (C -55/18)] hinfällig. Die dort geforderte Erfassungspflicht gilt nach den Urteilen auch jetzt bereits, obwohl das Bundesarbeitsministerium das Arbeitszeitgesetz noch nicht geändert hat. Diese Änderung sollte im Herbst erfolgen, wurde von Minister Heil nach Einsprüchen aus der FDP unterlassen.
Dieser "gesetzlose Zustand" muss schnellstens beendet werden!
Mehr dazu bei https://t3n.de/news/krankmeldung-arbeitszeiterfassung-aenderungen-angestellte-selbstaendige-2024-1595794/ und https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3y2 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8628-20231224-arbeitszeiterfassung-wird-nach-eugh-urteil-pflicht.html
#Gesetzesänderungen#2024#Abgaben#Steuern#Urteile#EuGH#BAG#Koalitionsvertrag#Arbeitszeiterfassung#Pflicht#Transparenz#Informationsfreiheit#Diskriminierung#Ungleichbehandlung#Verhaltensänderung
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Arbeitgeberpräsident Dulger fordert in Deutschland längere Wochenarbeitszeit
In Deutschland soll länger gearbeitet werden, fordert der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger – die Wochenarbeitszeit solle verlängert werden. Der Fach-... The post Arbeitgeberpräsident Dulger fordert in Deutschland längere Wochenarbeitszeit appeared first on NEOPresse - Unabhängige Nachrichten. https://bit.ly/45Ojduy
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Gegenwind für SPD-Vorschlag zu Vier-Tage-Woche in der Pflege
In Schweden scheiterte die 4 Tage Woche ... Alles andere als Beispielhaft.
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„Brandbrief“ der Spitzenverbände der Wirtschaft an Kanzler Scholz
Tichy:»In einem „Brandbrief“ an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) haben die Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbands der Deutschen Industrie, der Deutschen Industrie- und Handelskammer und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks Reformen für einen wirtschaftlichen Aufbruch in Deutschland gefordert. „Der Frust und die Verunsicherung bei vielen Betrieben wachsen“, heißt es in dem Schreiben, und: Der Beitrag „Brandbrief“ der Spitzenverbände der Wirtschaft an Kanzler Scholz erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/T26zM9 «
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Bauhauptgewerbe: Diese Löhne gelten seit 1. November 2021
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Die Tarifrunde 2021 im Bauhauptgewerbe ist beendet – die Arbeitgeberverbände Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben dem Tarifpaket nach sieben Runden zugestimmt. Für die Beschäftigten bedeutet das: Im „Tarifgebiet West“ sieht der Tarifvertrag eine Lohnerhöhung in drei Schritten vor: Zum 1. November steigen die Löhne um 2 Prozent, zum 1. April…
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Christina Ramb bernimmt den Vorsitz des BA-Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Christina Ramb zu seiner Vorsitzenden gewählt. Sie ist Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Anja Piel wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats gewählt. Sie ist Mitglied des Geschäftsführenden…
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