#§ 573 BGB
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Der Einbau der Badewanne inklusive der Verlegung der Wasserleitungen sowie der Einbau eines Boilers stellen eine schuldhafte nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten des Mieters dar, § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, insbesondere dann, wenn im Mietvertrag bestimmt ist, dass bauliche Veränderungen wie Um- und Einbauten sowie die Änderung der Installation der vorherigen Erlaubnis des Vermieters bedürfen.
Unter gewissen Umständen kann der Mieter zwar einen Anspruch auf Genehmigung von Veränderungen auf eigene Kosten haben, wenn diese zur Anpassung der Wohnung oder ihrer Einrichtungen z.B. an den technischen Fortschritt dienen. In der Regel sind aber Eingriffe in die Substanz, insbesondere bauliche Veränderungen der Mieträume, dem Mieter nicht gestattet.
Die benannten Maßnahmen begründen nach der Lebenserfahrung die Gefahr der Durchfeuchtung der Bausubstanz geschaffen, was selbst bei Einschaltung einer Fachfirma (hier nicht der Fall) nicht ganz ausgeschlossen ist. Damit besteht auch kein Duldungsanspruch, der der Kündigung und damit der Räumungsklage entgegen stehen könnte.
AG Kreuzberg, Urteil vom 15.03.2022 - 13 C 285/18 -
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§ 573a Kein Kündigungsschutz des Mieters, vielen Mietern nicht bekannt
Leider ist der §573a BGB vielen Mietern nicht bekannt. Sonst hätten sie vielleicht sich eine andere Wohnung gesucht. Heute wieder so einen Fall beraten. “Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.” Das heißt der Vermieter kann unter Berufung auf § 573a BGB ohne Kündigungsgründe des §573a BGB kündigen. https://rechtsanwaltwiesbaden.com/
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Ohne Aufenthaltserlaubnis keine Eigenbedarfskündigung!
Berlin – Das Fehlen eines Visums für einen dauerhaften Aufenthalt in Berlin kann der Realisierbarkeit des Eigennutzungswunsches entgegenstehen.
BGB § 542 Abs. 1, § 546 Abs. 1, § 573 Abs. 1, 2 Nr. 2, 3 (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de
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#§ 542 BGB#§ 546 BGB#§ 573 BGB#Aufenthaltserlaubnis#Berlin#Eigenbedarfskündigung#Eigentum#Kündigung#Mieter#Räumung#Sicherheitsleistung#Wohnung
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Eigenbedarfskündigung für andere
der geschützte Personenkreis
Wegen Eigenbedarf kündigen können Sie nicht nur für sich selbst als Eigentümer, sondern auch für andere. § 573 Abs. 2 Ziffer 2 BGB definiert das berechtigte Interesse des Vermieter weit, nämlich wenn er
“die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt”.
Es gibt also drei Kategorien: “sich” ist der Vermieter selbst,…
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Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB - Voraussetzungen
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.ra-kotz.de/verwertungskuendigung-573-abs-2-nr-3-bgb-voraussetzungen.htm
Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB - Voraussetzungen
LG Berlin, Az.: 63 S 578/09, Urteil vom 13.07.2010 Die Berufung der Kläger gegen das am 29.09.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg – 3 C 213/09 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar Gründe I. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Verw......
weiterlesen: https://www.ra-kotz.de/verwertungskuendigung-573-abs-2-nr-3-bgb-voraussetzungen.htm
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СУБАРЕНДА ЖИЛОГО ПОМЕЩЕНИЯ «Нам есть чему поучиться у европейцев, особенно, в квартирном вопросе. Ради своей карьеры они готовы поменять собственное жилье, легко решаются на переезд и на смену арендованного жилья. Молодые европейцы обычно рано покидают родительское гнездо, предпочитая снимать жилье или проживать в студенческих кампусах. Причем, для того, чтобы меньше платить за съемное жилье, они подбирают подходящего по образу жизни и возрасту соседа и делят платеж на двоих. Специальные сайты позволяют легко найти товарища, а затем вместе подыскать подходящее жилье. К совместной аренде прибегают не только студенты, но и молодые специалисты, а также пары без детей, которые предпочитают снимать квартиру из нескольких комнат». Вот такая информация о жизни европейцев опубликована на одном из сайтов в сети Интернет. Думаем, автор статьи не будет возражать против того, что мы привели выдержку из его статьи в нашей публикации. Не берёмся судить обо всех европейцах, а вот что касается Германии, то молодёжь обычно рано не покидает родительский дом. Молодой одинокий житель Германии вправе проживать самостоятельно после исполнения ему 25 лет. Взять в аренду жильё ранее 25 лет молодой человек может при наличии у него достаточного ежемесячного дохода, отсутствия правонарушений и наличия других условий, установленных законодательством Германии. Что же касается проживания в студенческих общежитиях или съёмных ��вартирах на несколько человек, то это обстоятельство имеет место и довольно распространено. Вопросы аренды жилья в Германии урегулированы Гражданским уложением Германии (Buergerliches Gesetzbuch – BGB). Так, § 535 BGB устанавливает обязанности арендатора и арендодателя, § 573с BGB регулируются сроки расторжения договора аренды жилого помещения. К примеру, если договор аренды заключен без указания срока его окончания, то арендатор вправе расторгнуть такой договор в любое время, письменно предупредив об этом арендодателя за три месяца до прекращения договора. Арендодатель же таким правом не обладает. Он может расторгнуть бессрочный договор только при наличии у него на то веских причин, урегулированных § 573 BGB. К нам в адвокатскую канцелярию обратился молодой человек – назовём его Юрий. Юрий студент, приехал из России, учится в ВУЗе. На время учёбы ему необходимо было арендовать жилое помещение. Снимать целую квартиру для него было несколько накладно, и поэтому он искал комнату. Наконец, его поиски увенчались успехом – он нашёл квартиру, в которой сдавалась комната. В квартире проживала женщина – основной квартиросъёмщик и два студента. Условия аренды Юрия устраивали, и он заключил договор на определённый срок. Точнее, он был включен в договор основного квартиросъёмщика. Надо сказать, что такой формой заключения договоров арендодатели пользуются более охотно, чем заключение договоров с каждым жильцом в квартире отдельно: арендодатель заключает договор с основным арендатором, и вся ответственность лежит на нём – своевременная оплата арендной платы, улаживание возникающих вопросов и т.д. …. Договор с Юрием был заключен без указания срока. Юрий успешно закончил учебное заведение и решил расторгнуть договор аренды досрочно, написав об этом арендодателю. Но вот тут-то и возникла проблема – арендодатель отказался расторгать договор, потребовав от Юрия согласия основного нанимателя либо … найти взамен себя другого жильца. Арендодателя, конечно же, можно было понять – он не хотел нести убытки за пустующую комнату, но, с другой стороны, он сам должен был решать вопрос с основным арендатором либо искать другого жильца. Юрий свои обязательства перед ним исполнил – проживая в комнате, регулярно вносил плату, а решив выехать, в письменной форме его предупредил. Юрий обратился к нам. Побеседовав с клиентом, адвокат разъ��снил ему, что он изначально должен был решать вопрос расторжения договора с основным нанимателем, так как включен в качестве сонанимателя в её договор аренды жилого помещения. Мы подготовили и направили письмо основному арендатору с просьбой дать согласие нашему клиенту на выход из договора аренды жилого помещения, указав, что в противном случае мы будем вынуждены обратиться в суд и заменить её согласие судебным решением. Мы порекомендовали ей в случае, если ей затруднительно самой оплачивать арендную плату, подать заявление на биржу труда (Job Center) перенять оплату за жильё. Параллельно мы обратились в Gesellschaft, указав, что наш клиент студент, при заключении договора аренды подразумевалось, что он будет проживать в комнате ограниченный срок и после окончания учебного заведения должен будет выехать из неё. Сослались на судебную практику, которая говорит о том, что наш клиент не обязан искать новых жильцов, и может расторгнуть договор в установленном законом порядке, письменно уведомив об этом арендодателя. Однако, полученный ответ был аналогичен ответу арендодателя – наш клиент не может расторгнуть договор аренды в одностороннем порядке – он должен предоставить арендодателю согласие основного нанимателя – в этом случае основной наниматель обязан оплачивать аренду комнаты нашего клиента – либо найти другого жильца. Обращения в суд не потребовалось, так как основной наниматель дала свое согласие – она по нашей рекомендации подала заявление в Job Center, и ведомство переняло на себя оплату за арендуемую комнату в течение одного года. И снова, дорогой читатель, мы хотим дать Вам совет – прежде чем делать такой серьёзный шаг, как подписание договора о найме (аренде, субаренде) жилого помещения, посоветуйтесь с адвокатом. Он разъяснит Вам Ваши права и посоветует как поступить в подобных ситуациях. Все права защищены. При копировании и републикации статьи ссылка на первоисточник обязательна.
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Wohnraumkündigungen wegen Berufs- oder Geschäftsbedarfs
Der Bundesgerichtshof hat Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sogenannten Berufsbedarfs oder Geschäftsbedarfs gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB formuliert (BGH VIII ZR 45/16). Hierzu die Pressemitteilung Nr. 43/2017 m Wortlaut:
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses…
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Aktuelle Rechtsprechung
Sind bestehende technische Anlagen den neuesten Normen anzupassen?
Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 02.03.2010 (Az: VI ZR 223/09) zu beantworten.
Die Kundin einer Bank verklagte diese auf Schadensersatz, weil beim Eintreten in das Bankgebäude sich die halbautomatische Tür plötzlich geschlossen hat und dadurch Mittel- und Ringfinger der rechten Hand der Kundin gequetscht worden waren. Die Tür war im Jahr 1996 eingebaut worden. Zu diesem Zeitpunkt waren Sicherheitseinrichtungen an den Hauptschließkanten gegen Einklemmen nicht vorgeschrieben. Zum Zeitpunkt des Unfalls (11.10.2006) gab es eine noch nicht einmal ein Jahr alte Herstellungsnorm, die den entsprechenden Schutz vorgesehen hat.
Der Bundesgerichtshof ist zu der Erkenntnis gekommen, dass zwar nicht generell eine technische Anlage den neuesten Vorschriften anzupassen ist. Er stellt auf den Einzelfall ab und hält dazu folgende Handlungsanweisung bereit: Die Antwort „richtet sich ebenfalls danach, ob sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass durch die bestehende technische Anlage – ohne Nachrüstung – Rechtsgüter anderer verletzt werden können.“ Dieses bedeutet:
Der Betreiber muss ein sachkundiges Urteil einholen, wenn ihm selbst die technische Kompetenz fehlt.
Es muss eine Prognose aufgestellt werden, ob eine naheliegende Gefahr für Rechtsgüter anderer vorliegt. Dabei ist sicherlich zu berücksichtigen, welche Erfahrungen dazu geführt haben, die Norm zu verschärfen, etwa wenn sich Unfälle der gleichen Ursachenart gehäuft haben. Es ist auch zu berücksichtigen, ob es im Rahmen der regelmäßigen Wartung der Anlage zu Beanstandungen gekommen ist.
Anspruch auf Nachbesserung nicht überspannen
Ein Sanitärinstallateur hatte Warmwasserleitungen anstatt in einer Mindeststärke von 20 mm lediglich in einer Stärke von 13 mm gedämmt. Die Isolierung nachzurüsten hätte einen Kostenaufwand von ca. 44.000,‑ € erfordert, währenddessen die Wärmeverluste lediglich mit 50,‑ € jährlich zu Buche geschlagen sind. Das OLG Oldenburg ist in seiner Entscheidung vom 11.12.2014 (Az: 8 U 140/09) zu dem Ergebnis gelangt, dass der Bauherr keinen Nacherfüllungsanspruch hat, sondern lediglich einen Zahlungsanspruch in Höhe von 2.750,‑ €, nämlich 1.000,‑ € als technischen und 1.750,‑ € als merkantilen Minderwert. Das Gericht hat seine Entscheidung auf § 635 Abs. 3 BGB gestützt. Danach kann der Handwerker die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dazu ist auch erforderlich, dass der Bauherr nur ein geringes Interesse an der Nacherfüllung hat. Dies wäre zum Beispiel dann nicht der Fall gewesen, wenn durch die mangelhafte Isolierung eine Salmonellengefahr entstanden wäre. In Fällen ähnlicher Art hat das Gericht stets eine Abwägung vorzunehmen, bei der es alle Umstände des Einzelfalls gegeneinander abzuwägen hat. Die Arbeiten des Installateurs stellen ein Verstoß gegen die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) dar. Deswegen liegt ein Gesetzesverstoß vor. Aus diesem Grund kann die genannte Entscheidung nicht für alle Fälle herangezogen werden angesichts dessen, dass grundsätzlich Arbeiten nicht zu einem Gesetzesverstoß führen dürfen.
Das Märchen von den versteckten Mängeln Auch Ansprüche aus versteckten Mängeln unterliegen der Verjährung
Jede Bauleistung bedarf der Abnahme, da an diese eine Reihe von Rechtsfolgen geknüpft werden.
Der Werklohn des Handwerkers wird fällig;
die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen;
die Beweislast geht von dem Handwerker auf den Kunden über;
die Gefahr geht von dem Handwerker auf den Kunden über.
Dieses mal soll der Frage nachgegangen werden, ob die sog. versteckten Mängel der Gewährleistungsfrist unterliegen. Um mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Auch die Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar sind, unterliegen der Verjährungsfrist. Auch dann, wenn die versteckten Mängel erst nach der Gewährleistungsfrist zu Tage treten, kann der Bauherr sich darauf nicht berufen. Nach dem Mangelbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches wird nicht vorausgesetzt, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Abnahme erkennbar war. Eine Ausnahme liegt jedoch dann vor, wenn der Handwerker den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Ansprüche, die sich daraus ergeben, verjähren zwar bereits nach 3 Jahren, jedoch beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn der Bauherr den Mangel erkannt hat. Zur Durchsetzung des Anspruchs ist es jedoch erforderlich, dass der Bauherr dem Handwerker die Arglist nachweist.
Praxistipp: Gerade bei komplexen Bauvorhaben kommt es schnell vor, dass mangelhafte Arbeiten durch den Baufortschritt verdeckt werden. Deswegen empfiehlt es sich für den Bauherrn, die einzelnen Arbeitsschritte des Handwerkers zu überwachen und auch zu dokumentieren. Ggf. ist der Handwerker auf seine Fehler rechtzeitig aufmerksam zu machen. Sofern ein Bauleiter bestellt ist, so hat dieser die Arbeiten der Handwerker zu überwachen, damit sich verdeckte Mängel nicht einschleichen. Nach der Rechtsprechung ist der Bauleiter verpflichtet, bei besonders kritischen Bauphasen eine erhöhte Sorgfalt an den Tag zu legen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Fundamente gegossen werden. Er hat sich vor dem Betonieren davon zu überzeugen, dass das Moniereisen nach den Vorgaben des Statikers verlegt worden ist. Des Weiteren hat er zu prüfen, ob ein eventuell erforderlicher Fundamenterder richtig eingebaut worden ist.
Wann müssen Kinder Unterhalt für Eltern zahlen?
Die Sandwich-Generation ist dran! Das sind diejenigen, die für ihre Kinder noch Unterhalt zu zahlen haben, aber auch – meistens von den Sozialämtern – auf Unterhalt für die Eltern in Anspruch genommen werden. In der Tat müssen Kinder an ihre Eltern Unterhalt zahlen, jedoch nur dann, wenn die Eltern außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Kinder sind jedoch nur dann pflichtig, wenn sie durch die Zahlungen ihren eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefährden.
Was heißt das? Eltern müssen ihr Einkommen und ihr Vermögen einsetzen; erst dann sind sie bedürftig. Damit eine Einzelfallgerechtigkeit in standardisierter Form geschaffen wird, wurde von der Rechtsprechung eine Methode entwickelt, wie der Betrag zu berechnen ist, den Kinder zahlen müssen. Das soll an einem Beispiel gezeigt werden: Der Vater ist unterhaltsbedürftig in Höhe von 1.000,‑ €. Der Sohn geschieden, verfügt über ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.500,‑ € und hat an sein Kind aus der geschiedenen Ehe monatlich 327,‑ € Unterhalt zu zahlen. Nach Abzug dieses Unterhaltsbetrags verbleiben ihm 2.173,‑ € Die Rechtsprechung hat entwickelt, dass ihm mindestens 1.600,‑ € verbleiben müssen und darüber hinaus ein Halb des Betrages, der 1.600,‑ € übersteigt. Da der verbleibende Betrag (2.173,‑ €) den Selbstbehalt von 1.600,‑ € um 573,‑ € übersteigt, muss der Unterhaltspflichtige lediglich 286,50 € an den Vater zahlen. Mithin muss das Sozialamt mit rund 713,‑ € einspringen. Dem Sohn verbleiben nach Zahlung des Unterhalts für sein Kind und seinen Vater noch 1.886,50 €.
Das ist ein einfach gelagerter Fall, an dem die Vorgehensweise demonstriert werden soll. Kompliziert wird es dann,
wenn auf beiden Seiten (Kinder und Eltern) Vermögen vorhanden ist
wenn die Eltern Schenkungen an die Kinder vorgenommen haben, sei es 10 Jahre vor oder nach dem Eintritt der Unterhaltsbedürftigkeit
wenn das Sozialamt die Einsetzung es Vermögens verlangt
wenn das Sozialamt den Widerruf der Schenkung verlangt.
All diese Fragen können durch die anwaltliche Beratung geklärt werden. Wenn der Sozialhilfefall eingetreten ist, dann ist es meistens zu spät, das Vermögen vor dem Sozialamt zu schützen. Deswegen ist die Frage der rechtzeitigen Weichenstellung viel wichtiger. Rechtzeitig muss überlegt werden, wie das Vermögen auf rechtmäßige Art und Weise vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt werden kann. Durch richtige Weichenstellungen kann nämlich nicht nur dieses Ziel erreicht, sondern auch Erbschaftssteuer gespart werden.
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Werden über eine Wohnung und einen Stellplatz/Garage zwei gesonderte schriftliche Verträge abgeschlossen, spricht die Vermutung dafür, dass ein einheitlicher Mietvertrag (der dann dem Wohnraummietrecht unterfallen würde) von den Vertragsparteien nicht gewollt war.
Wird auf einem Grundstück zunächst eine Wohnung vermietet und später mit gesonderten Vertrag ein Stellplatz, ohne dass in dem Stellplatzmietvertrag Bezug genommen wird auf den Wohnraummietvertrag, liegen zwei rechtlich getrennte Mietverhältnisse vor, weshalb bei einer Kündigung des Stellplatzmietvertrages durch den Vermieter nicht die Wohnraumschutzvorschriften zugunsten des Mieters greifen, insbesondere der Vermieter nach § 573 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB kein berechtigtes Interesse für eine Kündigung benötigt.
BGH, Beschluss vom 14.12.2021 - VIII ZR 95/20 -
#mietvertrag#stellplatz#wohnung#einehtilicher vertrag#seperate verträge#kündigung#grundstücksbezogenheit
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Ordentliche Kündigung bei Mietdifferenz von mehr al einem Monat über längeren Zeitraum
Das Berufungsgericht hat das angegriffene Urteil nicht nur auf das Vorliegen von Rechtsfehlern iSv. § 286 Abs. 1 ZPO zu prüfen. Als „eingeschränkte Tatsacheninstanz“ besteht seine Aufgabe in der Gewinnung von „fehlerfreien und überzeugenden“ und damit „richtigen“ Entscheidungen.
An die Beweiswürdigung nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO des erstinstanzlichen Gerichts ist das Berufungsgericht nicht gebunden, wenn die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts nur unvollständig und zur Höhe (hier zur Höhe der geschuldeten Miete) widersprüchlich ist.
Wird über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren monatlich ein Teilbetrag der Miete in Höhe von € 12,00 nicht gezahlt und liegt ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete vor, rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BGB, allerdings liegen die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor.
BGH, Beschluss vom 10.11.2020 - VIII ZR 18/20 -
zum Bericht und Beschluss: Recht kurz gefasst
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Eigenbedarfskündigung einer Wohnung: Welche Tatsachen müssen im Kündigungsschreiben (nicht) benannt werden (formelle Voraussetzungen der Kündigung)
Im Rahmen der Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarf ist das berechtigte Interesse nach § 573 Abs. 3 S. 1 BGB darzulegen. Dazu genügt es, wenn der benannte Kündigungsgrund identifizierbar ist (Benennung der Bedarfsperson; Benennung des Interesses, hier mehr Raumbedarf wegen Home-Office-Tätigkeit).
Bei diesen Angaben handelt es sich um eine formelle Anforderung an die Kündigungserklärung. Mit ihr soll durch Identifizierbarkeit ein Auswechseln des Kündigungsgrundes verhindert werden.
Nicht erforderlich ist die Angabe zu den bisherigen Wohn- und Raumverhältnissen. Dies ist nicht eine Frage der formellen Anforderung an den Inhalt des Kündigungsschreibens, sondern der materiellen Begründetheit, über die im Falle des Bestreitens durch den Mieter im Prozess Beweis zu erheben ist.
BGH, Beschluss vom 09.02.2021 - VIII ZR 346/19 -
zum Bericht und Beschluss: Recht kurz gefasst
#eigenbedarfskündigung#mietrecht#§ 573 Abs. 3 S. 1 BGB#formelle voraussetzungen#kündigungsgrund#identifizierbarkeit
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Eigenbedarfskündigung muss Bedarfsperson klar benennen
Eigenbedarfskündigung muss Bedarfsperson klar benennen
Leonberg – 1. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, notwendig.
2. Lässt sich dem Kündigungsschreiben nicht entnehmen, wer von den beiden Eheleuten nach der Trennung die Wohnung nutzen soll, ist die Kündigung unwirksam. (…)
Quelle…
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#§ 573 BGB#Bedarfsperson#Eigenbedarf#Kündigung#Kündigungsschreiben#Leonberg#Mietverhältnis#Trennung#Wohnung
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Wer zuviel abbucht, den bestraft das Mietrecht!
Wer zuviel abbucht, den bestraft das Mietrecht!
Hamburg: 1. Vereinbaren die Parteien das Lastschriftverfahren zum Einziehen der Miete, führt dies zu einer Umwandlung der Leistungsverpflichtung des Mieters dergestalt, dass sich die Geldschuld von einer qualifizierten Schickschuld gem. § 270 Abs. 1 BGB in eine Holschuld gem. § 269 BGB verwandelt.
2. Zieht der Vermieter versehentlich mehr Miete ein, als ihm eigentlich zusteht, und führt nur…
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#§ 269 BGB#§ 270 BGB#§ 286 BGB#§ 535 BGB#§ 556 BGB#§ 573 BGB#Hamburg#Holschuld#Konto#Miete#Mieter#Mietrecht#Mietzahlung#Schickschuld#Vermieter#Zuvielabbuchung
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