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Opfer als Täter festgenommen
"Braunschweiger Modell" in der Kritik
Nach dem im Sommer 2020 vorgestellten und seit dem praktizierten „Braunschweiger Modell“ werden vermutlich Betrunkene oder sonst unter Drogeneinfluss Stehende, nicht ins Krankenhaus eingewiesen, sondern zum Ausnüchtern auf die Wache mitgenommen. Dieses Modell wurde dem mehrfach wegen Drogenbesitzes, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verurteilten Mamadou B. am Neujahrsmorgen 2023 zum Verhängnis.
Nachdem die  in die Kneipe „Charlie Chaplin“ gerufene Polizei vier durch Pfefferspray Verletzte vorfand und 3 der Verletzten und einige Gäste auf Mamadou als Täter wiesen, wurde dieser auf die Wache mitgenommen. Dort habe er Polizisten mit Fäusten geschlagen und sei in eine Zelle gebracht worden.
Eine auf der Wache Dienst tuende Ärztin sollte ihm für Drogen- und Alkoholtest Blut abnehmen. Sie fand ihn jedoch leblos in der Zelle vor. Auch jetzt nach 5 Monaten ist unklar, woran er starb, denn "es gebe nur wenige Spezialisten für neuropathologische Untersuchungen".
Dafür haben inzwischen Videoaufnahmen von der Tatnacht gezeigt, dass Mamadou B. nicht der Täter sondern das Opfer der Pfefferspray Attacken gewesen sei.
Mehr dazu bei https://taz.de/Tod-im-Polizeigewahrsam/!5933222/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ui Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8412-20230529-opfer-als-taeter-festgenommen.htm
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raniehus · 1 year
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Die Abgrenzung zwischen Auftrag (§ 662 BGB) und Gefälligkeit ist vom Rechtsbindungswillen abhängig. Dieser ist im Einzelfall nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Umstände und der Verkehrssitte zu ermitteln. Eine generalisierende Aussage, dass bei Geldgeschäften durch Familienangehörige ein Auftragsverhältnis vorliegt, kann nicht erfolgen.
Besteht eine Ehe bereits seit über 50 Jahren und besteht zudem zwischen den Eheleuten ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis, so ist bei einer erteilten Generalvollmacht nicht von einem Auftrags- sondern einem Gefälligkeitsverhältnis auszugehen, weshalb die Erben des eines Ehepartners (hier: Tochter) gegen den überlebenden Ehepartner keinen Auskunftsanspruch nach § 666 BGB haben. Zudem kommt auch ein konkludenter Verzicht auf das Auskunftsrecht in Betracht.
OLG Celle, Beschluss vom 13.01.2023 - 6 U 89/22 -
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olaf-kauhs-inomaxx · 2 months
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bischoff-steuern · 3 months
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BFH Pressemitteilung: Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Steuerverwaltung
Der BFH hat erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Mehr zum Thema ‘Datenschutz’…Mehr zum Thema ‘Datenschutz-Grundverordnung’…Mehr zum Thema ‘Auskunftsanspruch’…Mehr zum Thema ‘Akteneinsicht’…
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fondsinformation · 7 months
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Erbe - Damit aus dem Todesfall kein Streitfall wird
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Erben - mit klaren Regelungen zu Lebzeiten können Erbstreitigkeiten vermieden werden. Ein Testament kann Streit vermeiden - leider nicht immer. Erbe - planvolle Vermögensübertragung (djd). Beim Thema Geld endet nicht nur die Freundschaft, sondern oftmals auch der Familienfrieden. Missverständnisse, Habgier oder unklare Testamente: Der Streit ums Erbe kann nach einem Todesfall ganze Familien entzweien. Dabei können klare Regelungen, die zu Lebzeiten getroffen werden, solchen Streitigkeiten vorbeugen. Hier sind Antworten auf 6 wichtige Fragen: Gesetzliche Erbfolge: Wer bekommt was? Hat es der Verstorbene nicht anders veranlasst, etwa in einem Testament, gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. "Ist der Verstorbene beispielsweise im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hat zwei Kinder, erbt die Frau die Hälfte, die beiden Kinder jeweils ein Viertel des Vermögens", erläutert Roland-Partneranwältin Karen Baas von der Anwaltssozietät Fahr Groß Indetzki in Offenburg. Sei eines der Kinder oder seien beide Kinder bereits vorher verstorben, würden automatisch die Enkelkinder die Anteile erben. Bei Unverheirateten erben die Kinder zu gleichen Teilen das gesamte Vermögen. Für viele Erblasser und Erben sind zudem die steuerlichen Folgen wichtig. Schulden? Nein, danke. Wer erbt, kommt nicht immer zu einem beträchtlichen Vermögen, denn auch Schulden können weitervererbt werden. "Es gibt die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen", so Baas. Allerdings sei die Ausschlagung nur auf die gesamte Erbschaft möglich, nicht beschränkt auf die Schulden. Um das Erbe auszuschlagen, muss im Regelfall eine Frist von sechs Wochen eingehalten werden. Welche Vermögenswerte fließen ins Erbe ein? 3898799034:rightGrundsätzlich fließen alle Verwögenswerte ins Erbe ein. "Neben Immobilien, Kontoguthaben und Aktiendepots zählen auch Schmuck, Fahrzeuge sowie der gesamte Hausrat zum Vermögen", erläutert Karen Baas. Auch Firmenanteile könnten weitervererbt werden, je nach Gesellschaftsform falle das Erbe jedoch unterschiedlich aus.   Testament: Was kann man zu Lebzeiten regeln? In einem Testament könne man Regelungen über das gesamte eigene Vermögen treffen, so Karen Baas. So könne man Erben benennen, einzelne Gegenstände als Vermächtnisse übertragen, Teilungsanordnungen treffen oder eine Vor- und Nacherbfolge anordnen. Ebenso könne man dem Erben seinen Pflichtteil entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu gegeben seien. Kann ein Testament handschriftlich verfasst sein? Ein Testament kann entweder notariell oder handschriftlich errichtet werden, erklärt Karen Baas. Bei einem handschriftlichen Testament dürfe die Unterschrift nicht fehlen, sonst sei es ungültig. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, sich im Vorfeld der Testamentserstellung von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen: "Die Kosten für ein Erstgespräch beim Anwalt liegen in der Regel bei etwa 250 Euro. Diese Investition kann sich im Streitfall grundsätzlich mehr als rentieren." Pflichtteilsansprüche geltend machen (djd). "Sind Kinder oder Eltern durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden, kann man Pflichtteilsansprüche geltend machen", erklärt Roland-Partneranwältin Karen Baas von der Anwaltssozietät Fahr Groß Indetzki in Offenburg. Die Pflichtteilsquote liege bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Anspruch umfasse dabei zunächst den Auskunftsanspruch und den Wertermittlungsanspruch gegen den beziehungsweise gegen die Erben. Erst dann könne die Berechnung und darauf die Zahlung erfolgen. Haben Kinder schon zu Lebzeiten ihrer Eltern erbrechtliche Ansprüche? "Selbst wenn die Eltern als potenzielle Erblasser ihr Geld für Urlaube oder einen extravaganten Lebensstil ausgeben, haben die möglichen Erben keinerlei Ansprüche", so Baas.   Lesen Sie den ganzen Artikel
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Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt
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Presemitteilung des BMJ vom 12.04.2023 Das Bundesministerium der Justiz hat heute ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Wirkungsvoller Rechtsschutz ist ein rechtsstaatliches Gebot. Wer in seinen Rechten verletzt wird, muss sich vor Gericht effektiv dagegen wehren können. Das gilt auch für Rechtsverletzungen im digitalen Raum: bei Beleidigungen im Netz genauso wie bei Bedrohungen oder Verleumdungen. Das geltende Recht bleibt hinter diesem Anspruch zurück. Betroffene haben es oft unnötig schwer, ihre Rechte selbst durchzusetzen. Oft scheitert schon eine Identifizierung der handelnden Person an fehlenden Informationen oder am Faktor Zeit. Das wollen wir ändern. Wir werden das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen im digitalen Raum erleichtern. An den Spielregeln des demokratischen Diskurses wird das Gesetz nichts ändern. Was heute geäußert werden darf, darf auch künftig geäußert werden.“ Das Gesetz gegen digitale Gewalt, das auf den Koalitionsvertrag zurückgeht, soll nach dem Eckpunktepapier mehrere gesetzliche Änderungen bewirken. Sie alle haben zum Ziel, die rechtlichen Möglichkeiten Privater zu verbessern, gegen Verletzungen ihrer Rechte im digitalen Raum vorzugehen. Stärkung des privaten Auskunftsanspruchs• Erweiterung des Anwendungsbereichs:Der Auskunftsanspruch soll auf die Herausgabe von Nutzungsdaten sowie alle Fälle der Verletzung absoluter Rechte erweitert werden, sowie auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstreckt werden.• Effektivere Ausgestaltung des Auskunftsverfahrens:Alle Diensteanbieter sollen nach Einleitung des Auskunftsverfahrens verpflichtet werden können, die Bestands- und Nutzungsdaten des Verfassers der mutmaßlich rechtsverletzenden Äußerung sowie die Äußerung selbst bis zum Abschluss des Auskunftsverfahrens gezielt zu sichern. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen, die das gerichtliche Verfahren beschleunigen bzw. eine schnellere gerichtliche Entscheidung ermöglichen (Erlass Einstweiliger Anordnungen, Video-Verhandlungen, keine Gerichtskosten, Amtsermittlungsgrundsatz und Bündelung der gerichtlichen Zuständigkeit). Schaffung eines Anspruchs auf richterlich angeordnete AccountsperreUnter gewissen Voraussetzungen sollen Betroffene einen Anspruch auf Accountsperren haben. Ihnen soll eine Möglichkeit eingeräumt werden, sich effektiv gegen wiederholte Verletzungen ihrer Rechte zur Wehr zu setzen, die über den gleichen Account verbreitet werden. So wird der Rechtsschutz gegen notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum verbessert. Um den grundrechtlichen Positionen aller Beteiligten - der antragstellenden Person, des Accountinhabers und des Diensteanbieters - Rechnung zu tragen, wird die Accountsperre an mehrere Bedingungen geknüpft sein. Insbesondere muss sie im konkreten Fall verhältnismäßig sein: Eine Inhaltemoderation darf als milderes Mittel nicht ausreichen und es muss die Gefahr der Wiederholung schwerwiegender Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den konkreten Account bestehen. Erleichterung der ZustellungDie Zustellung von Schreiben an die Diensteanbieter soll erleichtert werden. Die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten soll beibehalten und auf außergerichtliche Schreiben ausgeweitet werden. Sie ist bislang im Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt, das zum Geltungsbeginn des Digital Services Act aufgehoben werden wird. Das Eckpunktepapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt wurde heute interessierten Kreisen (u. a. zivilgesellschaftlichen Organisationen) zugesandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Die Beteiligten haben nun Gelegenheit, bis zum 26. Mai 2023 Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BMJ einen Referentenentwurf vorlegen. Das Eckpunktepapier wird auch Gegenstand des Fachforums „Hass im Netz“ sein, das am 19. April 2023 zum zweiten Mal im Bundesministerium der Justiz stattfindet. Eingeladen hierzu sind Vertreterinnen und Vertreter aus Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft. Das Eckpunktepapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt sowie weitere Erläuterungen finden Sie hier. Lesen Sie den ganzen Artikel
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gutachter · 5 years
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Der Tonfall von Haus und Grund ist unangemessen München muss in Teilen offenlegen, auf welcher Basis der Mietspiegel entsteht. Das ist gut so - weil der Haus- und Grundbesitzerverein dann hoffentlich bald Ruhe gibt. (...) Quelle und Volltext: sueddeutsche.de
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dermontag · 3 years
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Ermahnung aus Karlsruhe Gericht muss Künast-Beschimpfungen erneut prüfen 02.02.2022, 09:57 Uhr Erst im zweiten Anlauf erkennt ein Gericht in Berlin in mehreren verbalen Angriffen auf die Grünen-Politikerin Künast strafbare Handlungen. Das Bundesverfassungsgericht ordnet auch an, die anderen Entgleisungen bei Facebook genau zu prüfen. Im Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Die Karlsruher Richter hoben Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf, wie sie mitteilten. Diese verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht. Die Bundestagsabgeordnete streitet darum, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt, damit sie gegen diese gerichtlich vorgehen kann. Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht nur 12 von 22 Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert. Dies beruhe auf einem Fehlverständnis und falschen Maßstab, entschieden die Verfassungsrichter. Die zehn Äußerungen müssen nun noch einmal geprüft werden, dabei sind die Vorgaben aus Karlsruhe zu beherzigen. Mehr zum Thema Der Rechtsstreit sorgte 2019 und 2020 bundesweit für Aufsehen und Empörung, weil das Berliner Landgericht die teils obszönen Beschimpfungen zunächst als "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren" eingestuft hatte. Auslöser war ein Facebook-Post zu einer Äußerung Künasts aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Pädophilie. Unbekannte überzogen Künast unter dem Facebook-Post mit einer ganzen Serie übelster, teils sexistischer Beschimpfungen. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse" und "altes grünes Dreckschwein" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Die Richter hatten zunächst geurteilt, dass Künast die Beschimpfungen hinnehmen müsse - sie habe Widerstand provoziert. Später hatten die Richter sich korrigiert. Vor Gericht wollte Künast erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Urheber herausgibt, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können.
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Geheimsache Polizeiausbildung
Polizisten sind nicht die besseren Sozialarbeiter
Im Gegenteil! Eine Recherche von FragdenStaat.de offenbart sogar, dass Polizisten oft nicht einmal grundlegende Befähigungen haben, um mit Menschen in Ausnahmesituationen umzugehen. Dabei wäre das eine Notwendigkeit in ihrem Beruf, da sie oft genug auf solche Menschen treffen oder sie durch ihr Handeln in solche bringen.
Wir erinnern uns an einen der letzten Fälle, die öffentliches Aufsehen erregten:
Nur etwa zwei Minuten Zeit nehmen sich die Polizist*innen am 8. August 2022, um Mouhamed Lamine Dramé in einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund anzusprechen – kurze Zeit später töten ihn fünf Schüsse aus der Maschinenpistole eines Polizisten. Ein Betreuer hatte Mouhamed mit einem Messer gegen sich selbst gerichtet im Hof kauernd entdeckt. Letztlich wurde er von den Menschen getötet, die ihn davon abhalten sollten, sich umzubringen.
FragdenStaat.de berichtet: Jedes Jahr erschießen Polizist*innen Menschen, die in einer psychischen Ausnahmesituation sind. In einer Kooperation mit "ZDF Die Spur" ist Aiko aus unseren Investigativ-Team der Frage nachgegangen, wie gut Polizist*innen auf solche Situationen vorbereitet sind. Dafür hat er 38 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an Innenministerien, Landespolizeien und Polizeischulen gestellt. Schulungsunterlagen, Handlungsanweisungen und interne Vorgaben sowie Statistiken der Polizei hat er so angefordert.
Das Ergebnis der Recherche: Es fehlt massiv an Wissen Die Auswertung der nur teilweise beantworteten Anfragen zeigte, dass es schlichtweg an Zahlen fehlte, um das Ausmaß des Problems bewerten zu können. Manche Behörden verwiesen nur darauf, dass sie zu diesem Thema keinerlei Unterlagen hätten. Zur konkreten Einsatzpraxis, insbesondere mit Bedrohungssituationen, findet sich in den wenigen Unterlagen, die wir aus einzelnen Bundesländern erhalten haben, fast nichts. Auch Nordrhein-Westfalen, wo Mouhamed Dramé erschossen wurde, gab nur wenig Einblick in die polizeiliche Ausbildung. Die dortige  Polizeihochschule schickte eine Liste von potentiell verwendeten  Lehrtexten mit Titeln wie „Psychische Störungen – Erkennen, Verstehen,  Intervenieren“ oder „Die Gefährlichkeit von Begegnungen der Polizei mit  psychisch auffälligen Personen im Einsatz“. Welche Inhalte sich genau aus den Schulungsmaterial für die Ausbildung ergeben und welche Schlüsse daraus für die Praxis gezogen werden, bleibt unklar. Konzepte zur Kommunikation werden als "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft und bleiben geheim.
Im Rahmen der Recherche können wir außerdem erstmals das viel besprochene und seit 5 Jahren immer wieder angefragte Geheimpapier der Polizei NRW veröffentlichen: Polizei will „gewaltfähiger“ werden Was jetzt nicht mehr geheim ist, ist das 26-seitige Expertenpapier von 2017 aus dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW. Wie nun alle nachlesen können, wird darin empfohlen, dass die Polizei „gewaltfähiger“ werden muss und „an Robustheit zulegen“. Dies spiegelt sich bereits in der Praxis der letzten Jahre wieder: Die Polizei hat stark aufgerüstet. Maschinenpistolen werden standardmäßig in Streifenwagen mitgeführt. Der Einsatz von Tasern wird vermehrt getestet. Das Expertenpapier wurde vom Innenministerium NRW erst nach unserer gemeinsamen Klage mit Janik Besendorf herausgegeben.
Fazit: Auf Antworten vieler Behörden wartet Aiko immer noch. Dennoch zeigt die Recherche sehr gut, wie IFG-Anfragen zur Aufklärung beitragen und Licht auf Versäumnisse in diesem Fall der Polizei scheinen können. Vor allem wenn den Behörden klar wird, dass wir unseren Auskunftsanspruch auch gerichtlich durchsetzen.
Es ist also wichtig, für die Informationsfreiheit zu kämpfen! Unterstützt die Arbeit von FragdenStaat.de und anderen NGOs, die sich gegen Zensur und für die Durchsetzung der Informationsfreiheit einsetzen.
Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2023/05/03/polizei-krisen/ und https://fragdenstaat.de/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3u6 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8400-20230515-geheimsache-polizeiausbildung.htm
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raniehus · 3 years
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Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten und die Voraussetzungen zur Belegeinsicht
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Ein Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben erstreckt sich auf alle tatsächlich zum Erbfall vorhandenen Aktiv- und Passivposten, § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB  (vgl. § 260 BGB).
Im Rahmen des Auskunftsanspruchs besteht kein allgemeiner Anspruch auf Belegeinsicht.
Nur ausnahmsweise sind vom Erben an den Pflichtteilsberechtigten Unterlagen vorzulegen, so wenn ein Unternehmen zum Nachlass gehört und zur Beurteilung von dessen Wert Bilanzen und ähnliche Unterlagen erforderlich sind, als auch dann, wenn der Wert einzelner Nachlassgegenstände ungewiss ist und die Vorlage für den Pflichtteilsberechtigten zum abschätzen des Wertes erforderlich ist.
Macht der Pflichtteilsberechtigte nur den Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB geltend, hat er keinen Anspruch auf Einsicht in Belege. Einsicht in Belege kann er nur bei Geltendmachung der Wertermittlung der Nachlassgegenstände nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB verlangen, wenn und soweit diese Belege dafür erforderlich sind.
OLG München, Urteil vom 23.08.2021 - 33 U 325/21 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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bischoff-steuern · 2 years
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BFH Kommentierung: Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung
Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten. Mehr zum Thema ‘Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‘Datenschutz-Grundverordnung’…Mehr zum Thema ‘Auskunftsanspruch’…
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abfindunginfo · 6 months
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RKI-Files - wer ist Mr. X?
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Multipolar hat sogenannte RKI-Files veröffentlicht. Viele Fragen bleiben offen. Unter anderem: Wer ist Mr. X, der die Skalierung der "Corona-Maßnahmen" auslöste? RKI-Files - der schwierige Weg zu Offenheit Am 20. 03. 2024 veröffentlichte das Online-Magazin Multipolar die sogenannten RKI-Files. Hierbei handelt es sich um rund 2.500 Seiten mit Protokollen des Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI). Der Journalist Paul Schreyer, Mitbegründer von Multipolar, kämpfte seit November 2020 für die Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs auf Offenlegung der Dokumente. Mehr als 1.000 Seiten sind jedoch zum Teil erheblich geschwärzt, was Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach Meldung des Merkur mit den Worten begründete: "Geschwärzt wurden vor allem Mitarbeiter, um sie vor Hass und Hetze zu schützen.“ Nun will er die Protokolle "weitgehend entschwärzen" lassen. Ob die "Entschwärzung" so weit reicht, dass damit deutlich wird, von wem die "Hochstufung" veranlasst wurde, wird sich zeigen. Oder war die Aussage von Karl Lauterbach vielleicht sogar eine Lüge, weil der Verantwortliche gar nicht aus dem RKI kam? Wer ist Mr. X in den RKI-Files? Besonders aufschlussreich ist nach Meinung vieler Kritiker der "Corona-Maßnahmen" die Antwort auf die Frage: Wer hat warum veranlasst, dass im März 2020 plötzlich das öffentlich Leben in Deutschland weitgehend stillgelegt wurde. War es der "Krisenstab" - oder war dieser nur ausführendes Organ? Bereits bei der Ankündigung der "RKI-Files" am 18. 03. 2024 hieß es auf Multipolar zu den offenen Fragen aus den Protokollen: "Daraus wird klar: Die im März 2020 verkündete Verschärfung der Risikobewertung von 'mäßig' auf 'hoch' – Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen und Gerichtsurteile dazu – gründete, anders als bislang behauptet, nicht auf einer fachlichen Einschätzung des RKI, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs – dessen Name in den Protokollen geschwärzt ist." Denn: "Die Hochstufung der Risikoeinschätzung war, wie sich bald zeigen sollte, das rechtliche Fundament sämtlicher Corona-Maßnahmen. Alle Gerichte, die Klagen von Betroffenen gegen die Maßnahmen ablehnten, beriefen sich in der Folge darauf." ChatGPT hilft, den Urheber zu entschlüsseln In einem Zoom-Call von Robert Stein zeigt Tom Lausen, wie es ihm gelang, mit Hilfe von ChatGPT mehr Karheit über die Urheberschaft der "Hochstufung" zu gewinnen. Zu Beginn des Zoom-Calls bringt Lausen in die Diskussion einige sehr aufschlussreiche Informationen darüber ein, wie unsere Justiz arbeitet, um weitgehend zu verhindern, dass Bürger zumindest nachträglich ihre gesetzlichen Rechte einfordern können. Etwa ab Min. 40 zeigt er dann, wie er KI für ab 1:49:00 Hirten und Profiteure der Pandemie Zu den Bestsellern, in denen sich verantwortungsbewusste Journalisten und Experten der Enthüllung der "Corona-Pandemie" widmeten, gehört zweifellos "Die Intensiv-Maffia" von Tom Lausen und Walter von Rossum. Das Buch erschien bereits im Dezember 2021. Die Autoren enthüllten bereits damals, wie Milliarden Euro "mittels frisierter und manipulierter Zahlen veruntreut und umverteilt" wurden. "Ärzte, Klinikleitungen, Krankenhausbetreiber, Intensivmediziner, Geräteaufsteller, Medizinerverbände, Militär, Gesundheitsministerium und Robert Koch-Institut ― sie alle waren und sind beteiligt an diesem gigantischen Raubzug gegen Bürger, Gesundheitsvorsorge und Volksvermögen." Militärische Führung der "Corona-Maßnahmen" In dem Buch gibt es auch ein Kapitel über den Generalstabsarzt Hans-Ulrich Holtherm: "Bereits zum 1. März 2020 wurde er dann aber zum Leiter der neuen Abteilung 6 Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufen. Hier wurde er am 28. Mai 2020 auch zum Generalstabsarzt befördert. Während seiner Verwendung im BMG übernahm Holtherm auch die Aufgabe als Leiter des 'Krisenstabes CORONA-Pandemie' des Gesundheitsministeriums und leitete gemeinsam mit dem Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit (ÖS) des Bundesministeriums des Inneren (BMI), den ressortübergreifenden 'Gemeinsamen Krisenstab BMI-BMG COVID 19' auf ministerieller Abteilungsleiterebene." AUF1 stößt in Zusammenhang mit der Enthüllung von Tom Lausen über den Bundeswehrgeneral Hans-Ulrich Holtherm noch etwas anderes auf: Nicht nur in Deutschland lagen die "Corona-Maßnahmen" in den Händen hoher NATO-Generäle, die Politikern, Medien, und natürlich Bürgern schnell klarmachten, "wir sind im Krieg" (nur gegen einen "Virus"?). An den Spitzen der "Corona"-Entscheidungsgremien standen u.a.: - Generalmajor Carsten Breuer: als "Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Berlin. In dieser Dienststellung organisierte Breuer seit März 2020 die Amtshilfe der Bundeswehr aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Dazu gehörte die Verwendung von Soldaten in Gesundheitsämtern oder Kliniken, der Aufbau und Betrieb von Impfzentren sowie die Verteilung von Impfstoffen ... Am 30. November 2021 wurde Breuer als Leiter des von der Ampelkoalition geplanten Corona-Krisenstabs im Bundeskanzleramt berufen, dessen Ziel die bessere Koordinierung der gesamtstaatlichen Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Deutschland war." - General Rudolf Striedinger: zunächst stelllvertretender, dann Generalstabschef im österreichischen Bundesheer. "Am 18. Dezember 2021 wurde er in die Leitung der Gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO-Kommission) berufen." - Admiral Henrique Eduardo Passaláqua de Gouveia e Melo: "Während seiner Zeit als Adjutant für Planung und Koordination im Generalstab der Streitkräfte erlangte Gouveia e Melo nationale Bekanntheit, nachdem er zum Koordinator der Task Force für den erfolgreichen nationalen COVID-19-Impfplan ernannt wurde, der Portugal die höchsten Impfraten der Welt bescherte ... Aufgrund seiner herausragenden Rolle während der laufenden COVID-19-Pandemie in Portugal wurde Gouveia e Melo in die Liste der 50 mächtigsten Menschen des Jahres 2021 des Jornal de Negócios aufgenommen". - General Francesco Paolo Figliuolo: "Im März 2021 ernannte ihn der italienische Ministerpräsident Mario Draghi zum Sonderkommissar zur Umsetzung und Koordinierung der für die Eindämmung der COVID-19-Pandemie beschlossenen Maßnahmen." US-Verteidigungsministerium als Auftraggeber Darüber hinaus verweist AUF1 auf die Veröffentlichungen von Alexandra 'Sasha' Latypova,  einer ehemalige Führungskraft und Unternehmerin in der Pharmaindustrie. "Ihre Forschung hat aufgedeckt, wie alle Covid-Gegenmittel, einschließlich der als 'Covid-19-Impfstoffe' vermarkteten biologischen Kampfstoffe, in einem verdeckten Militärprogramm entwickelt, produziert und vertrieben wurden, bei dem die Pharmahersteller nur als Unterauftragnehmer tätig waren." Diese Enthüllungen veröffentlichte sie u. a. auf Substack am 28. 12 2022 in einen Artikel unter dem Titel "Die Rolle des US-Verteidigungsministeriums (und seiner Ko-Investoren) im Unternehmen "Covid Countermeasures": "Alle Covid-Gegenmittel, einschließlich der biologischen Kampfstoffe, die als 'Covid-19-Impfstoffe' vermarktet werden, wurden vom US-Verteidigungsministerium im Rahmen einer 'groß angelegten Herstellungsdemonstration' über Verträge mit anderen Transaktionsbehörden bestellt." Das es sich bei der "Corona-Pandemie" keinesfalls um ein plötzliches, unbeeinflussbares Ereignis wie ein Erdbeben oder Taifun handelt, wurde schon mehrfach belegt. Siehe unter anderem die Analysen von Paul Schreyer oder Thomas Röper. *** Hier noch ein ganz anderer Zusammenhang zwischen "Corona" und Generalen der Bundeswehr: Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber? Lesen Sie den ganzen Artikel
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Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt
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Presemitteilung des BMJ vom 12.04.2023 Das Bundesministerium der Justiz hat heute ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Wirkungsvoller Rechtsschutz ist ein rechtsstaatliches Gebot. Wer in seinen Rechten verletzt wird, muss sich vor Gericht effektiv dagegen wehren können. Das gilt auch für Rechtsverletzungen im digitalen Raum: bei Beleidigungen im Netz genauso wie bei Bedrohungen oder Verleumdungen. Das geltende Recht bleibt hinter diesem Anspruch zurück. Betroffene haben es oft unnötig schwer, ihre Rechte selbst durchzusetzen. Oft scheitert schon eine Identifizierung der handelnden Person an fehlenden Informationen oder am Faktor Zeit. Das wollen wir ändern. Wir werden das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen im digitalen Raum erleichtern. An den Spielregeln des demokratischen Diskurses wird das Gesetz nichts ändern. Was heute geäußert werden darf, darf auch künftig geäußert werden.“ Das Gesetz gegen digitale Gewalt, das auf den Koalitionsvertrag zurückgeht, soll nach dem Eckpunktepapier mehrere gesetzliche Änderungen bewirken. Sie alle haben zum Ziel, die rechtlichen Möglichkeiten Privater zu verbessern, gegen Verletzungen ihrer Rechte im digitalen Raum vorzugehen. Stärkung des privaten Auskunftsanspruchs• Erweiterung des Anwendungsbereichs:Der Auskunftsanspruch soll auf die Herausgabe von Nutzungsdaten sowie alle Fälle der Verletzung absoluter Rechte erweitert werden, sowie auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstreckt werden.• Effektivere Ausgestaltung des Auskunftsverfahrens:Alle Diensteanbieter sollen nach Einleitung des Auskunftsverfahrens verpflichtet werden können, die Bestands- und Nutzungsdaten des Verfassers der mutmaßlich rechtsverletzenden Äußerung sowie die Äußerung selbst bis zum Abschluss des Auskunftsverfahrens gezielt zu sichern. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen, die das gerichtliche Verfahren beschleunigen bzw. eine schnellere gerichtliche Entscheidung ermöglichen (Erlass Einstweiliger Anordnungen, Video-Verhandlungen, keine Gerichtskosten, Amtsermittlungsgrundsatz und Bündelung der gerichtlichen Zuständigkeit). Schaffung eines Anspruchs auf richterlich angeordnete AccountsperreUnter gewissen Voraussetzungen sollen Betroffene einen Anspruch auf Accountsperren haben. Ihnen soll eine Möglichkeit eingeräumt werden, sich effektiv gegen wiederholte Verletzungen ihrer Rechte zur Wehr zu setzen, die über den gleichen Account verbreitet werden. So wird der Rechtsschutz gegen notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum verbessert. Um den grundrechtlichen Positionen aller Beteiligten - der antragstellenden Person, des Accountinhabers und des Diensteanbieters - Rechnung zu tragen, wird die Accountsperre an mehrere Bedingungen geknüpft sein. Insbesondere muss sie im konkreten Fall verhältnismäßig sein: Eine Inhaltemoderation darf als milderes Mittel nicht ausreichen und es muss die Gefahr der Wiederholung schwerwiegender Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den konkreten Account bestehen. Erleichterung der ZustellungDie Zustellung von Schreiben an die Diensteanbieter soll erleichtert werden. Die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten soll beibehalten und auf außergerichtliche Schreiben ausgeweitet werden. Sie ist bislang im Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt, das zum Geltungsbeginn des Digital Services Act aufgehoben werden wird. Das Eckpunktepapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt wurde heute interessierten Kreisen (u. a. zivilgesellschaftlichen Organisationen) zugesandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Die Beteiligten haben nun Gelegenheit, bis zum 26. Mai 2023 Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BMJ einen Referentenentwurf vorlegen. Das Eckpunktepapier wird auch Gegenstand des Fachforums „Hass im Netz“ sein, das am 19. April 2023 zum zweiten Mal im Bundesministerium der Justiz stattfindet. Eingeladen hierzu sind Vertreterinnen und Vertreter aus Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft. Das Eckpunktepapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt sowie weitere Erläuterungen finden Sie hier. Lesen Sie den ganzen Artikel
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gutachter · 5 years
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Der Tonfall von Haus und Grund ist unangemessen München muss in Teilen offenlegen, auf welcher Basis der Mietspiegel entsteht. Das ist gut so - weil der Haus- und Grundbesitzerverein dann hoffentlich bald Ruhe gibt. (...) Quelle und Volltext: sueddeutsche.de
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rakotz-blog-blog · 5 years
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Nachlassbestand - Auskunftsanspruch des Nacherben
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.erbrechtsiegen.de/nachlassbestand-auskunftsanspruch-des-nacherben/
Nachlassbestand - Auskunftsanspruch des Nacherben
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OLG Karlsruhe - Az.: 9 U 147/13 - Urteil vom 18.06.2014 I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 06.09.2013 - 5 O 304/12 M - aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 12.11.2009 verstorbenen K. R.-S. zu erteilen, und zwar durch Vorlage […] ...
weiterlesen: https://www.erbrechtsiegen.de/nachlassbestand-auskunftsanspruch-des-nacherben/
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11.09.2023Anbieter sollen Passworte herausgeben
... die sie nicht haben - Vertrauen in Digitalisierung verspielt
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Da schauen wir bei Gesetzesänderungen eigentlich aus schlechter Erfahrung etwas genauer hin und trotzdem ist die Änderung von Telemediengesetz (TMG) und des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) im Winter und Frühjahr 2020 durch das Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" zwar nicht völlig an uns vorbeigegangen, aber wir haben ein "Hintertürchen" übersehen was die damit verknüpften Grundrechtseingriffe noch viel größer macht.
Jetzt 3 Jahre danach kann man zwar sagen, den Dammbruch des Rechtsstaates hat es nicht gegeben, weil die Gesetze-Schreiber wie üblich weit von der technischen Realität entfernt waren. Doch der Reihe nach - was waren die Inhalte?
Die begehrten Bestandsdaten sollen generell neben Strafverfolgern und sämtlichen Geheimdienste auch Ämter in die Hände bekommen, die etwa Ordnungswidrigkeiten oder Schwarzarbeit ahnden.
Der Auskunftsanspruch soll "soweit dies zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist", also zum Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen, genutzt werden.
Zu den abfragbaren Daten gehören ausdrücklich auch Daten auf räumlich getrennten Speichereinrichtungen (Cloud).
Passwörter sollen Behörden erhalten, die "besonders schwere Straftaten" verfolgen oder für die "Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständig" sind.
Passwörter?
Regen wir uns an dieser Stelle nicht schon wieder über "Ordnungswidrigkeiten" und die Gelddruckmaschine für Abmahnanwälte auf, das hatten wir damals bei der Novelle vor 3 Jahren bereits getan. Aber der Cloudzugriff und die Herausgabe von Passwörtern haben es in sich. Wir verstehen noch, dass der Serverbetreiber auf die Cloud (auf seinem Server) zugreifen kann, nehmen aber an, dass die persönlichen Daten der Nutzer verschlüsselt abgelegt werden und nach allgemeiner Rechtsauffassung der Serverbetreiber das Passwort, wie auch alle anderen Nutzerpasswörter nicht im Klartext speichert.
Denn das Gesetz verlangt von Telemedienanbieter im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den gängigen IT-Sicherheitsbestimmungen, dass Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen. Den Serverbetreibern sind also nur irgendwelche Hashwerte bekannt, niemals jedoch die wirklichen Passworte. Also können auch Sicherheitsbehörden im Normalfall von den Betreibern auch keine erhalten.
Das zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, nicht irgendwelche Anbieter für die Aufbewahrung der eigenen Daten zu wählen - und vor allem keine, die nach US-Recht nicht an die DSGVO gebunden sind.
So gab es 3 Jahre nach der Gesetzesänderung auch kaum sensationelle Fälle von Passwortherausgaben. Trotzdem hätten wir vor 3 Jahren vor der Gefahr warnen müssen, denn ständig machen auch IT-Verantwortliche Fehler und können damit die ihnen anvertrauten Daten ihrer Kunden in Gefahr bringen.
Kritisieren müssen wir - auch nach 3 Jahren, denn ihre Begehrlichkeiten sind inzwischen nicht kleiner sondern größer geworden - die Regierenden, dass sie mit solchen Gesetzen das Vertrauen in die Datenverarbeitung untergraben und damit ihren eigenen Digitalisierungswahn selbst boykottieren.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kampf-gegen-Hass-Bundesregierung-stimmt-fuer-Pflicht-zur-Passwortherausgabe-4663947.html
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