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#belegeinsicht
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Nebenkostennachzahlung: Zurückbehaltungsrecht bis zur Belegeinsicht
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raniehus · 3 years
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Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten und die Voraussetzungen zur Belegeinsicht
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Ein Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben erstreckt sich auf alle tatsächlich zum Erbfall vorhandenen Aktiv- und Passivposten, § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB  (vgl. § 260 BGB).
Im Rahmen des Auskunftsanspruchs besteht kein allgemeiner Anspruch auf Belegeinsicht.
Nur ausnahmsweise sind vom Erben an den Pflichtteilsberechtigten Unterlagen vorzulegen, so wenn ein Unternehmen zum Nachlass gehört und zur Beurteilung von dessen Wert Bilanzen und ähnliche Unterlagen erforderlich sind, als auch dann, wenn der Wert einzelner Nachlassgegenstände ungewiss ist und die Vorlage für den Pflichtteilsberechtigten zum abschätzen des Wertes erforderlich ist.
Macht der Pflichtteilsberechtigte nur den Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB geltend, hat er keinen Anspruch auf Einsicht in Belege. Einsicht in Belege kann er nur bei Geltendmachung der Wertermittlung der Nachlassgegenstände nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB verlangen, wenn und soweit diese Belege dafür erforderlich sind.
OLG München, Urteil vom 23.08.2021 - 33 U 325/21 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst
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dasmieterforum · 4 years
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Belegeinsicht beim Vermieter einsehen?
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Habe ich grundsätzlich das Recht auf Belegeinsicht?
Klar, jeder Mieter hat das Recht zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung und die dafür zugrunde gelegten Belege, beim Vermieter einzusehen. Der Vermieter hat dem Mieter dabei jeweils immer die Originalbelege vorzulegen. Dabei kann es sich um Rechnungen, Bescheide, Verträge oder andere Belege eines Dritten handeln, die die Grundlage für die Abrechnung der Betriebskosten gebildet haben. Grundsätzlich besteht das Recht zur Belegeinsicht nur am Standort des Vermieters oder der jeweiligen Hausverwaltung (BGH – AZ: VIII ZR 78/05). Dem Wohnungsmieter ist dabei für die Einsicht der Belege während der üblichen Geschäftszeiten genügend Zeit einzuräumen. Bei der Belegeinsicht muss der Vermieter den Inhalt der einzelnen Belege nicht erläutern. Der Mieter selbst kann sich aber von einem Fachkundigen belgleiten lassen. UmProbleme zu vermeiden, empfiehlt sich diesen im Vorfeld anzukündigen. Der Mieter hat aber auch das Recht auf die Erstellung von Fotokopien einzelner Belege. Für die Erstellung von Kopien darf allerdings ein angemessenes Entgeld erhoben werden. Hinweis: Zusendung von Belegkopien Ein Recht auf postalische Zusendung der Unterlagen besteht nur, falls dem Mieter die Einsichtnahme beim Vermieter nicht zugemutet werden kann (bei zu großer Entfernung der Büroräume von der Mietwohnung). Fakt: Belegeinsicht ist ein Grundrecht für Mieter! Lesetipps: Die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht Read the full article
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rakotz-blog-blog · 5 years
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Betriebskostenabrechnung - Einwendungen des Mieters und Gewährung von Belegeinsicht
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Betriebskostenabrechnung - Einwendungen des Mieters und Gewährung von Belegeinsicht
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AG Wedding – Az.: 19a C 15/14 – Urteil vom 16.06.2014 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an die Klägerin € 620,58 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11.01.2014 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass der Rechtstreits im Übrigen in der Hauptsache erledigt […] ...
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gutachter · 5 years
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Heizkosten: Auch Grundstücksnachbar muss bei verweigerter Belegeinsicht keine Nachzahlung leisten
Heizkosten: Auch Grundstücksnachbar muss bei verweigerter Belegeinsicht keine Nachzahlung leisten
BGB §§ 242, 259 Abs. 1, § 273 Abs. 1, § 274 Abs. 1, § 415 Abs. 1 Satz 1, 2; HeizkostenV § 10; ZPO § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 b
Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks, der von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks aufgrund vertraglicher Vereinbarung Heizenergie aus einer dort betriebenen, gemeinsam genutzten Heizungsanlage bezieht, ist zur Leistung eines Nachzahlungsbetrags, der sich aus der von…
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raniehus · 4 years
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Miete: Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung auch in Zahlungsbelege
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Der Mieter hat einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Belege. Wird diese Einsicht nicht gewährt, steht ihm gegenüber dem Zahlungsanspruch des Vermieters aus der Abrechnung ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Einsicht ist auch in die Zahlungsbelege zu gewähren. Dies gilt sowohl soweit der Vermieter nach dem Abflussprinzip abrechnet, als auch soweit er nach dem Leistungsprinzip abrechnet. In beiden Fällen kann der Mieter sein Kontrollrecht nur ausüben, wenn er Einsicht in die Zahlungsbelege erhält.
Bei einer Abrechnung nach dem Leistungsprinzip ist davon auszugehen, dass jedenfalls bei Erstellung einer Abrechnung nach einigen Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums die Zahlung erfolgte. Jedenfalls bestünde dann eine Notwendigkeit des Mieters zu Nachfrage und gegebenenfalls Erhebung von Einwendungen.
BGH, Urteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 118/19 -
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rakotz-blog-blog · 5 years
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WEG – Belegeinsicht durch Dritte zulässig?
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WEG – Belegeinsicht durch Dritte zulässig?
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LG Saarbrücken – Az.: 5 S 31/18 – Urteil vom 26.04.2019 In dem Berufungsverfahren hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.03.2019 für Recht erkannt: […] ...
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rakotz-blog-blog · 5 years
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Betriebskostenabrechnung - Anspruch auf Belegeinsicht
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Betriebskostenabrechnung - Anspruch auf Belegeinsicht
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AG Pankow-Weißensee – Az.: 101 C 85/14 – Urteil vom 14.07.2014 1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 64,88 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Februar 2014 zu zahlen. 2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4.) Die […] ...
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rakotz-blog-blog · 5 years
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Wohnraummiete - Anspruch auf Belegeinsicht - unzulässige Schätzung der Heizkosten
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Wohnraummiete - Anspruch auf Belegeinsicht - unzulässige Schätzung der Heizkosten
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AG Schwerin –  Az.: 16 C 283/12 – Urteil vom 29.10.2014 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 136,25 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2013 zu zahlen. Im […] ...
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gutachter · 5 years
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Heizkosten: Auch Grundstücksnachbar muss bei verweigerter Belegeinsicht keine Nachzahlung leisten
Heizkosten: Auch Grundstücksnachbar muss bei verweigerter Belegeinsicht keine Nachzahlung leisten
BGB §§ 242, 259 Abs. 1, § 273 Abs. 1, § 274 Abs. 1, § 415 Abs. 1 Satz 1, 2; HeizkostenV § 10; ZPO § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 b
Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks, der von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks aufgrund vertraglicher Vereinbarung Heizenergie aus einer dort betriebenen, gemeinsam genutzten Heizungsanlage bezieht, ist zur Leistung eines Nachzahlungsbetrags, der sich aus der von…
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gutachter · 7 years
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Darlegungslast Belegeinsicht Heizkostenabrechnung
Bundesgerichtshof zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener Heizkostenabrechnung und zum Umfang einer Belegeinsicht des Mieters
Urteil vom 7. Februar 2018 – VIII ZR 189/17
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer…
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