#liebich
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todaysbat · 3 months ago
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image description: two photos of the Bat-eared fox exhibit at the Boise Zoo. On the left, a bat-eared fox is snoozing away out in the open. On the right, the wooden signs for the Bat-Eared Fox exhibit. The top one identifies the sponsors, the Liebich Family. The bottom one identifies the animal, the Bat-eared fox, in large text (immediately underneath is what it is called in Swahili, but I can't read that part well enough to transcribe it in full). It also says: "Range: Dry grasslands of eastern and southern Africa. Termites & dung beetles make up 80% of the fox's diet. Large ears help the fox hear insects underground.
image source: op's mother
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okie-dokie-wo · 1 month ago
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The Restoration at Grayson Manor film
Title The Restoration at Grayson Manor
Description Sex, technology and familial conflict—all under one roof, what could possibly go wrong?
Genre Horror
Category Feature Film
Cast Chris Colfer (Boyd), Alice Krige (Jaqueline)
Production Companies Fantastic Films, Horse & Fruits
Script Glenn McQuaid, Clay McLeod Chapman
Director Glenn McQuaid
DOP Narayan Van Maele
Editor John Walters
Costume design Veronika Harb
Set design Chelsea Wilson
Music Wolf-Maximilian Liebich
Production manager Florian Brüning
Funding institutions Austria Filminstitut
Television investment RTE
Film location Ireland
Shooting time May - June 2024
Days of shooting 28
Start of shooting 06.05.2024
Completion Fall 2025
Producer Austria Thomas Herberth-Gombos
Status In production
Source 1
Source 2
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unfug-bilder · 1 year ago
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Es wurde Zeit!
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mineraloftheday · 2 months ago
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22.09.24: Defernite
Formula: Ca6(CO3)1.58(Si2O7)0.21(OH)7[Cl0.50(OH)0.08(H2O)0.42]
Formerly given as Ca6(CO3)2-x(SiO4)x(OH)7(Cl,OH)1-2x (x < 0.5).
Colour: Colourless (original occurrence), also deep red, rose-brown
Lustre: Sub-Vitreous, Waxy
Hardness: 3
Specific Gravity: 2.34 - 2.5
Crystal System: Orthorhombic
Name: Named by Halil Sarp, M. F. Taner, Jacques Deferne, Helene Bizouard, and B. W. Liebich in 1980 in honor of Jacques Deferne (b. 1935, Geneva, Switzerland), Curator of Mineralogy, Museum of Natural History, Geneva, Switzerland.
Type Locality: Güneyce-Ikizdere, Rize Province, Turkey
Info from https://www.mindat.org/min-1246.html
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klassenlager-2024-la-punt · 5 months ago
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Donnerstagabend und Freitag 14.6.2024
Abendessen "Crêpes für alle"
Für das letzte Abendessen war grosser Einsatz gefragt. Die Kochgruppe stellte viele feine Sachen in kleinen Schälchen an, welche dann auf den Crêpes verteilt wurden. Auf jedem Tisch stand ein Öfeli mit 6 Plätzen. Nach der ersten, salzigen Runde begann die süsse, zweite Runde. Nutella, Zimt-Zucker, Apfelmus und Schoggistreusel wurden ausgiebig auf den Crêpes verteilt und genüsslich verschlungen.
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Schlussabend
Die Disco-Gruppe plante den Schlussabend, welcher um 20.15 begann. Zuerst wurde aus vollen Kehlen Karaoke gesungen, anschliessend die Tanzpaare ausgelost und getanzt.
Zum Abschluss spielten viele beim Flaschendrehen mit. Die Stimmung war fröhlich und ausgelassen und so machten wir uns auf zur abschliessenden Fackelwanderung durch La Punt. Nach einem letzten Blick in den wolkenfreien Nachthimmel waren um circa 23.30 dann alle am Schlafen und bereit, am nächsten Tag nach Hause zu fahren.
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Freitagmorgen
Später als sonst wurden die Kinder von der Gitarre von Herrn Liebich geweckt. Ein leckeres, aussergewöhnliches Frühstück mit Pancakes, Rührei und selbstgemachtem Granola.
Anschliessend packten alle ihre Sachen und trugen sie vor das Haus. Damit alles aufgeräumt und sauber wurde, konnten die Kinder sich bei Frau Abler eine Aufgabe abholen und diese erledigen.
So schafften wir es, dass wir um 10 Uhr das Haus aufgeräumt und grob gereinigt abgeben konnten. Anschliessend machten wir uns auf den Weg ins Chamueratal.
Chamuera-Tal
Da unser Zug erst um 15.21 in La Punt losfuhr, hatten wir genug Zeit um am Fluss zu spielen (15,14, Grenzkontrolle) und Speckstein zu schleifen. Zum Zmittag gab es Hotdogs und "scharfe" Buchstabensuppe aus dem Kochtopf und viel Gemüse. Nicht alle Schuhe blieben trocken!
Um ca. 14 Uhr verliessen wir den gemütlichen Ort und liefen zum Brunnen in Chamues-ch, wo Herr Liebich den Auftrag für einen Foto-OL verteilte.
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Heimreise
Um 15 Uhr trafen wir uns wieder im Ferienhaus Rudigier und die Ergebnisse des Foto-OLs wurden ausgewertet. Pro richtiger Antwort gab es eine Süssigkeit. Mit letzter Energie schleppten wir die Koffer zum Bahnhof und waren dann froh, in die weichen Sitze der RhB zu fallen, welche uns nach Landquart brachte. Dort stiegen wir in die SBB um und trafen um 18.32 in der Hardbrücke ein.
Im grossen Kreis und umgeben von den Eltern konnten wir die Kinder nach einem spannenden, konfliktfreien und intensiven Lager verabschieden.
Wir danken allen für die wunderbaren Tage im Engadin. Ganz nach dem Moto "Wir sind gemeinsam über uns hinausgewachsen" freuen wir uns, euch am Montag wieder zu sehen.
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Herzlich
Iris Abler, Fitore Fimian, Joël Iten, Shiau Léchot, Barbara und Ernst Liebich
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politik-starnberg · 9 months ago
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Flächennutzungsplan Hadorf, Defizitvereinbarungsanpassungen und etwas mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.2.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Nebgen: Er hat drei Fragen. Er fragt nach dem Geschosswohnungsbau "Am Wiesengrund"? Er fragt nach den Planungen für mehr Einnahmen durch die Schlossberghalle? Er fragt nach den Personalkosten pro Einwohner?
Herr Janik: Das Baurecht ist gesichert. Es soll dieses Jahr mit der Praxis begonnen werden. Bei der Schlossberghalle ist noch Luft bei der aktiven Vermarktung nach oben. Die Anzahl der Mitarbeiter ist auch abhängig von den von einer Gemeinde/Stadt betriebenen Institutionen (in Starnberg z. B. Musikschule, Museum, Bücherei).
Frau n.n.: Sie ist Anwohnerin im Riedener Weg. Sie ist Nachbarin des kleinen Waldstücks zwischen Bahngleise und Riedener Weg. Dort werden seit 2020 Bäume gefällt. Eine Wiederaufforstung ist bisher nicht erkennbar. Sie nennt den neuen Eigentümer. Wie geht man damit um?
Herr n.n.: Der Schutzwald schützt einen ziemlich steilen Hang. Er sieht das Risiko eines Hangrutsches, der die angrenzende Bebauung mit in Mitleidenschaft ziehen würde. Wird da demnächst etwas gebaut?
Herr Janik: Er kann die Bedenken stückweise nehmen. Das wird sicher nicht in Kürze Bauland werden. Er hat dort schon früher Dämme gebaut. Die Stadt möchte den natürlichen Zustand gerne erhalten.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Gemeinsames Schreiben von Trägern von Kindertageseinrichtungen vom 05.12.2023; Anpassung der bestehenden Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Seit 2021 versucht die Verwaltung die bestehenden Vereinbarungen zur Defizitübernahme mit den freien und kirchlichen Trägern einvernehmlich dahingehend zu ändern, dass künftig die am 26.07.2021 erlassene Richtlinie angewandt wird.
Bislang unterzeichnet haben:
Ev. Kirche
St. Christophorus
Montessori Kindergarten
BRK Kinderkrippe
Auch bei den Einrichtungen St. Nikolaus und Maria-Liebich lag zunächst die Bereitschaft vor, die fertigen Vertragsänderungen wurden jedoch nie unterschrieben an die Stadt zurückgesandt.
Seit März 2023 haben sich verschiedene Träger (Lebenshilfe, Fortschritt, Kath. Kirche Starnberg/Perchting, ev. Kirche) zusammengeschlossen, um eine Änderung der Richtlinie herbei zu führen, unter welchen Umständen, diese einer Änderungsvereinbarung zustimmen könnten. Die ev. Kirche hat die neue Richtlinie bereits unterschrieben, hat sich aber dennoch den Forderungen angeschlossen. Es gab bereits Gespräche mit den Trägervertretern, in welchen die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt deutlich gemacht wurden. Bereits im Juni 2023 sollte die Angelegenheit im Gremium behandelt werden. Dies wurde jedoch vertagt, um erneut Gespräche mit den Antragsstellern zu führen. Im August 2023 wurde vereinbart, dass die Träger noch einmal ein gemeinsames Forderungsschreiben an die Stadtverwaltung formulieren, mit allen Punkten die in den persönlichen Gesprächen nicht ausgeräumt werden konnten.
Folgende Forderungen wurden mit Schreiben vom 05.12.2023 genannt: 
Forderung 
Anstellungsschlüssel soll besser sein dürfen, als der Anstellungsschlüssel der städtischen Einrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
Bereits mit Beschluss vom 2023/096 wurde diese Forderung umgesetzt, der aktuelle Schlüssel ist 1:8. Ergänzend dazu wurde vereinbart dass auch Hilfs- und Assistenzkräfte, sofern diese von der Aufsicht anerkannt werden, in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden können. Insb. FSJ, SPS und BFD-Kräfte 
wurde umgesetzt.
2. Forderung
Hauswirtschaft/Hausmeister und externe Dienste als Kosten im Defizit anerkennen
Kann umgesetzt werden mit Deckelung
3. Forderung
Großraumzulage Die Freien Träger bitten darum die GMZ in voller Höhe und darüber hinaus die Personalnebenkosten (Beiträge zur Sozialversicherung etc.) dafür zu übernehmen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Großraumzulage wird als eigener Zuschuss gestrichen und stattdessen können die Träger, welche die Richtlinie anwenden, diese im Defizit geltend machen. Somit können die Kosten als Ganzes angesetzt werden. Bei gleichbleibender Regelung, werden bis zu 80 % des Defizits dann übernommen.
Vorteil hiervon: Nur die Träger, welche tatsächlich ein Defizit machen, erhalten den Zuschuss und gleichzeitig kann bis zu 80 % der tatsächlichen Kosten (inkl. Personalnebenkosten) wieder erstattet werden.
Entscheidung erforderlich
4. Forderung: 
Sachkosten: Es sollen grundsätzlich die städtischen Kosten als Vergleich herangezogen und entsprechend gedeckelt werden.
Klarstellung und Deckelung in der Richtlinie noch erforderlich
5. Forderung: 
Verwaltungskosten: Erhöhung der Deckelung auf 1.600 €/Kind
Erhöhung der Pauschale auf mind. 675 € erforderlich
6. Forderung
Defizitübernahme erhöhen auf 95 % oder pauschaler Defizitausgleich kind- und auslastungsbezogen
Entscheidung erforderlich.
7. Forderung
Schließung von Gruppen wegen Personalmangel
Übernahme Fixkosten
Bereits in Richtlinie geregelt ggf. Härtefallregelung für den Einzelfall aufnehmen.
Die Debatte
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie fragt nach den Zusatzkosten durch das Erfüllen der Forderungen. Warum werden Bastelkosten bezuschusst? Unsere städtischen Kindergarten haben gut gespart. Wenn jetzt Externe mehr wollen, tut Sie sich schwer. Die Vorlage der Richtlinie vom Bayerischen Städtetag ist sicher nicht ohne Sinn so gemacht worden.
Herr Janik: Einige Externe haben noch bestehende Verträge. Es gibt auch ein sehr heterogenes Bild, was die Forderungen angeht. Vieles sind auch nur Klarstellungen. Beim Defizitbetrag werden wir nicht von den bisherigen Kosten abweichen. Höchstens die Großraum München Zulage könnte etwas bewirken. Er findet das Orientieren an der 80%-Quote besser als die bisherige Regelung.
Herr Fiedler (FDP): Er möchte nicht mehr Geld an die Externen zahlen. Wir haben jetzt zweimal Geld versucht zu sparen. Da sollte man nicht jetzt mehr Geld ausgeben.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach Vergleichszahlen in anderen Gemeinden. Wir können nicht bei uns einsparen und bei den Externen mehr ausgeben. Er möchte bei der 80%-Regelung die GMZ ausschließen.
Frau n.n.: Es gibt aktuell keine Vergleichszahlungen.
Herr Beigel (CSU): Er ist anderer Meinung. Wir sollten keine Konkurrenzsituation zwischen den städtischen Kindergärten und den freien Trägern schaffen. Wie sollen die Freien Träger ihren Defizit-Anteil von 20% finanzieren oder quer-subventionieren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach dem Zusammenhang zwischen Defizitausgleich und Pauschalkosten pro Kind. Das passt für ihn nicht zusammen.
Herr Janik: Wenn der freie Träger Gewinn macht, gibt es keine Förderung.
Frau n.n.: Die Pauschalen sind die Durchschnittswerte der städtischen Kindergärten der letzten Jahre.
Frau Pfister (BMS): Eine Trägervielfalt ist zu fördern. Nicht jedes Kind fühlt sich in Einrichtungen mit vielen Gruppen wohl. Das Zuschusswesen soll ja vereinheitlicht werden. Sie ist für den Vorschlag. Vor mehr Ausgaben hat sie keine Angst. Die Freien Träger haben auch nicht jedes Jahr einen Defizitausgleich beantragt. Was ist die Alternative? Die vorgeschlagenen Pauschalen sind für sie immer noch niedriger als in den städtischen Kindergärten. Mit dem Vorschlag kann man mitgehen.
Herr Beigel (CSU): Er möchte es auch einheitlich regeln. Die Unterschiede in den Kosten sind zumeist aufgrund der genutzten Immobilien. Wir brauchen auch immer ein Angebot für die weniger finanzstarken Eltern.
Herr Janik: Wir haben auch jetzt schon sehr heterogene Kindergartengebühren bei den Freien Trägern.
Herr Fiedler (FDP): Die städtischen Gebühren sind in der Mitte der Gebühren der Freien Träger. Er fragt nach der Berücksichtigung von Spenden der Freien Träger. Da arbeiten einige durchaus gewinnorientiert.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt nach dem angefragten Anstellungsschlüssel. Was würde das Erhöhen von 1:8 auf 1:8,5 für das Defizit bringen. Würde so eine Anpassung etwas bringen?
Herr Janik: Die 1:8 sind immer nur im Zuge von temporären Phasen abgedacht, um immer flexibel auf mögliche "zu frühe" Einstellungen reagieren zu können. Das macht die Stadt auch und möchte dies auch den Freien Trägern ermöglichen.
Frau Pfister (BMS): Nicht alle Freien Träger arbeiten gewinnorientiert.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Ihr geht es um den Punkt 2. Das sollte mit den städtischen Kindergärten verglichen werden.
Herr Janik: Genauso wurden die Pauschalen im Beschlussvorschlag berechnet.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Vorschlag der Verwaltung ist eine gute Grundlage, um die Vereinbarung konkret umzusetzen. Er kann dem so zustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. angenommen: einstimmig
Es wird folgende Änderung in den Richtlinien zu Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Starnberg vorgenommen: a. Es wird eine Auszahlungsfrist von drei Monaten, nach Eingang der vollständigen Unterlagen, aufgenommen. Die Möglichkeit zu Abschlagszahlungen wird auf Wunsch weiterhin gewährt. b. FSJ, BFD und SPS bzw. Assistenzkräfte werden in den Anstellungsschlüssel eingerechnet. Ebenso andere pädagogische Mitarbeiter, sofern diese von der Fachaufsicht als Fachkraft oder Ergänzungskraft anerkannt wurden. Ein Anstellungsschlüssel bis 1:8 soll als nicht förderschädlich anerkannt werden. c. Die Klarstellung der Sachkosten soll erfolgen. Gleichzeitig soll eine Deckelung auf folgende Beträge erfolgen: Hausmeister-/Winterdienstkosten 325 €/Kind Verwaltungskosten (inkl. IT-Kosten) 675 €/Kind Bücher- und Fachzeitschriften: 15 €/Kind Spiel- und Bastelbedarf: 80 €/Kind Fortbildungskosten: 65 €/Kind Unterhalts- und Instandsetzungskosten: 340 €/Kind d. Die Hauswirtschaft- und Reinigungskräfte können künftig im Defizit angesetzt werden. Analog der städtischen Aufwendungen sollen hierfür 5 Stunden für die Hauswirtschaftskraft und 5 Stunden für die Reinigungskraft pro Gruppe und Woche anerkannt werden. e. Die Deckelungen sollen jährlich überprüft werden und in der Regel den Durchschnitt der letzten 3 Jahre umfassen. angenommen: einstimmig f. Das Defizit wird weiterhin zu 80 % übernommen. Selbstverschuldetes Defizit (z.B. bei Fristversäumnis für Zuschläge etc.) wird nicht übernommen. angenommen: 26:2 g. Gastkinder werden weiterhin nicht gefördert. angenommen: einstimmig
3. Die Großraumzulage wird ab 2025 nicht mehr zu 50 % übernommen. Die gesamten Personalkosten inkl. Nebenkosten können über das Defizit abgerechnet werden, sodass bis zu 80 % der Kostenübernahme möglich sind.
angenommen: 24:4
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie entsprechend neu auszuarbeiten und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Anfrage von Stadtratsmitglied Frau Anke Henniger
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung erhielt am 12.02.2024 per E-Mail die anliegende Anfrage von Frau Henniger. Diese wird dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
(Anm. d. Verf.: Es geht um die Aufstellung aller Fremdvergaben und Rechtsanwaltsbeauftragungen seit 2020.)
Die Debatte:
Frau Henniger (FDP): Zur Feststellung eines möglichen Strukturproblems ist für sie notwendig, dass der Stadtrat alle Fremdvergaben kennen sollte. Dann kann man ernsthaft über den Haushalt sprechen. Sonst wird zu viel im Trüben gefischt.
Herr Janik: Die Stadt hat so etwas schon versucht. Der Weg ist nicht falsch. Es gibt sicher Einsparpotential bei Fremdvergaben, aber gänzlich Aufgaben wieder in die Verwaltung zu verlagern, wird ohne Folgen schwierig. Er rät von der Liste ab. Zum Beispiel werden einige Rechtsanwaltskosten hinterher von Extern zurückgezahlt. So eine Liste macht nur Sinn, wenn man auch die jeweiligen Einnahmen mit angegeben werden. Die Stadt hat ein entsprechendes Kostenbewusstsein. In den laufenden Haushaltsverhandlungen ist das nicht zu leisten. Es ist immer vom Einzelfall auszugehen.
Herr Dr. Glogger (WPS): Es sind auch die strukturellen Dinge anzugehen, die sich über die Jahre eingeschlichen haben.
Herr Mignoli (BLS): Er ist für den Antrag.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Antrag hätte dann Sinn, wenn man auch die eigenen Kosten gegenrechnet, um das mögliche Einsparpotential einschätzen zu können. Sonst kommt nur eine große Summe heraus, von der wir gar nicht wissen, was davon notwendig gewesen wäre und was die Aufgabe der Stadt gekostet hätte, wenn es intern geleistet worden wäre.
Frau Pfister (BMS): Es ist auch eine Frage der Transparenz. Es ist alles irgendwo zu finden. Der normale Stadtrat kann das in dem 500 Seiten Haushalt nur schwer herauslesen. Der sollte sich aber auch darüber Gedanken machen dürfen. Es sollte auch der Wunsch des Ersten Bürgermeisters sein, den Stadtrat mitzunehmen (Anm. d. Verf.: Für mich eine sehr interessante Aussage).
Herr Janik: Er schlägt vor, das Haushaltsjahr 2021 mal detailliert anzuschauen, um ein mögliches generelles Strukturproblem zu erkennen. Die Haushaltsstellen sind dann jeweils mit dabei.
Herr Jägerhuber (CSU): ... (Anm. d. Verf.: So richtig neues wird nicht vorgetragen.). Wenn schon Material vorhanden ist, sollte das vorgestellt werden. Der Stadtrat hat doch die meisten Fremdvergaben selbst entschieden.
Antrag auf Ende der Debatte
angenommen: 24:4
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Aufstellung zu Fremdvergaben für das Haushaltsjahr 2021 (oder 2022) zur weiteren Beratung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf; Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren, Feststellungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 21.08.2023 beschloss der Ferienausschuss die Durchführung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und west- lich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, mit dem Ziel der Darstellung als Wohnbaufläche. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung anfertigen zu lassen, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan nach Abschluss der Betei- ligungsverfahren dem Stadtrat zur Abwägung und Fassung des Feststellungsbeschlusses vorzulegen. In der Zwischenzeit fanden die frühzeitige Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung der 59. Flächen- nutzungsplanändern statt. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
A)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 18.10.2023 "Wir haben die Planänderung bzw. die derzeitigen Unterlagen zur Kenntnis genommen. Sie er- wähnen in Punkt 5 zu den Auswirkungen und den abwägungsbedürftigen Belangen, dass der Umweltbericht als Teil II Bestandteil wäre: „Die Umweltauswirkungen werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Bestandteil dieser Begründung (Teil II).“ Dieser Teil II ist jedoch nicht Teil der Veröffentlichung. Es ist uns daher nicht möglich, den Umweltbericht zu beurteilen. Folglich wird uns damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Das ist äußerst bedauerlich.
Wir bitten um Übersendung des Umweltberichts und Verlängerung der Abgabefrist."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen. Der Umweltbericht wurde in der Zwischenzeit erstellt und – wie in den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung angekündigt - ergänzt. Die vollständigen Unterlagen wurden dem BUND Naturschutz in Bayern e. V. im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt.
B)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 31.01.2024 "Die Begründung mit Umweltbericht haben wir zur Kenntnis genommen. Die Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen lassen erkennen, dass man versucht, den Eingriff qualitativ aus- zugleichen, was dann innerhalb des Bebauungsplanverfahrens näher ausgestaltet wird. Es sollte alles darangesetzt werden, die beiden alten Bäume (Ahorn und Walnuss) zu erhalten. Nachdem sie jeweils in Randbereichen wachsen, sollten die Baumaßnahmen auf den Standort und die Unversehrtheit der Wurzelbereiche Rücksicht nehmen. Eine geschickte Eingrünung für die gesamte Fläche wird entscheidend sein, ob die neuen Häuser sich ins gewachsene Siedlungsgebiet einfügen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- plans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
A)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.10.2023
A)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Diese Bauleitplanung darf bestehende landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung nicht be- einträchtigen. Der Bauernhof östlich des Planungsgebietes darf durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Möglichkeit zur Erweiterung der Viehhaltung für die Zu- kunft gegeben sein. Diesbezüglich muss mit dem Landwirt …. Kontakt aufgenommen werden. Darüber hinaus darf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind von den Anwohnern in jedem Fall zu dulden."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen.
Der Immissionskonflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und geplanter Wohnnutzung wird auf Ebene des parallel durchgeführten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207 gelöst. Der Eigentümer des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs ist auf die Stadt zugekommen und hat erklärt, die Milchwirtschaft, die auf den östlich angrenzenden Grundstücken betrieben wird, aus Altersgründen aufgeben und zukünftig ausschließlich Ackerbau betreiben zu wollen. Um eventuelle Konflikte zwischen der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung und der neuen Wohnbebauung erkennen zu können, wurden ein Lärm- und ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben. Das Geruchsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass am östlichen Rand des Plangebiets, d. h. am Hochstadter Weg, der Grenzwert nach GIRL für ein Wohn- und Mischgebiet von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % leicht überschritten wird. Bei dem Bereich der Übergangswertüberschreitung handelt es sich demnach aber nur um einen kleinen Bereich unmittelbar am Rand des Plangebiets, sodass davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich kein Wohnhaus errichtet wird. Somit wird im gesamten Plangebiet der Immissionsgrenzwert für Wohn- und Misch- gebiete von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % sicher eingehalten. Der Schutz der zukünftigen Bewohner vor unzulässigen Geruchsimmissionen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb ist gemäß Gutachten somit gewährleistet.
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der landwirtschaftlichen Hofstelle Dorfstraße 30a an der nächstgelegenen Baufläche im Plangebiet die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005-1 für allgemeine Wohngebiete tags und nachts eingehalten werden. Ab der zweitnächsten Baufläche werden auch die WR-Orientierungswerte eingehalten. Sofern in der Erntesaison auch nachts ein Traktorbetrieb auf der Hofstelle erforderlich wird, werden voraussichtlich die Orientierungswerte nach DIN 18005-1 Beiblatt 1 für reine bzw. allgemeine Wohngebiete sowohl an vorhandener wie auch an geplanter Bebauung überschritten. Die Beurteilungspegel liegen allerdings in der Größenordnung der in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse. Aufgrund der Seltenheit der Ereignisse müssen diese nicht bei der Auslegung von Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Folglich wären somit für den landwirtschaftlichen Betrieb keine Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzungen im Bebauungs- plan notwendig. Durch die Planung soll aber keinesfalls eine stärkere Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebs verursacht werden als die, die aufgrund der auf dem südlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstück vorhandenen Wohnbebauung (Dorfstraße 32a) bereits besteht. Um dies gewährleisten zu können, werden an der Nord- und Ostfassade des Bauraums im WR 3 (Wohngebäude auf dem östlichsten Grundstück) zur Belüftung von Aufenthaltsräumen notwendige Fenster aus- geschlossen. Sofern die Belüftung nicht über andere Gebäudeseiten möglich ist, sind fensterun- abhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Außerdem wurde der Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die beim Betrieb der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung auftretenden Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen hinzunehmen sind.
A)2.2 "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Vorhaben der Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren ist. Als Träger öffentlicher Belange für die Belange der Landwirtschaft sehen wir den hohen Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Region zunehmend mit Sorge."
Der Stellungnahme wird teilweise entsprochen.
Mit der Bauleitplanung wird eine heute landwirtschaftlich genutzte Fläche überplant. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden ist die Nachverdichtung im Innenbereich einer Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich jedoch vorzuziehen. Zu berücksichtigen ist im vorliegenden Fall aber insbesondere auch der aktuell hohe Bedarf an Wohnraum in der örtlichen Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen. Aufgrund dieses Bedarfs ist es insbesondere Ziel der Planung, Bauland für diese Kreise der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Alternative Flächen, z. B. durch Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung, stehen zu diesem Zwecke derzeit nicht zur Verfügung. In Abwägung der Belange ist der Schaffung von Bauland für die örtliche Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen in diesem Fall der Vorrang zu geben. Um den Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde das Bebau- ungskonzept mit dem Ziel eines sparsamen Flächenverbrauchs im Lauf der Planungen optimiert.
A)2.3 "Aus dem Bereich Forsten:
Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Sollte jedoch nachträglich eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, ist dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut zu beteiligen."
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207, in dem Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Sofern eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, wird dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut beteiligt (derzeit aber nicht geplant).
B)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.01.2024
B)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 17.10.2023 mit dem Aktenzeichen AELF-WM- L2.2-4612-34-5-4, die weiterhin Gültigkeit hat."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf die Abwägung unter Punkt A)2.1 und A)2.2 verwiesen.
B)2.2 "Aus dem Bereich Forsten:
Mit der Planung besteht aus forstfachlicher Sicht Einverständnis."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 19.10.2023
"Von Seiten des fachlichen Naturschutzes werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 31.01.2024
"Von Seiten des Naturschutzes werden keine weiteren Anregungen geltend gemacht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)4. Kreisbauamt, Schreiben vom 18.10.2023
A)4.1 "Es wird darum gebeten, die Bezeichnung "Legende" durch "Darstellungen" zu ersetzen. A)4.2 "Wir bitten die Bezeichnung "Fläche für die Landwirtschaft" zu prüfen.
Den Stellungnahmen wird entsprochen.
Die Ersetzung des Begriffs "Legende" durch "Darstellungen" sowie die Korrektur eines Schreibfehlers in "Fläche für die Landwirtschaft" werden als redaktionelle Änderungen durchgeführt.
A)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.10.2023
"Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 01.02.2024
"Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.10.2023
" Die vorliegende Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 20.01.2024
"Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 26.10.2023 Stellung genommen. In diesem waren wir zum Schluss gekommen, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. In der nun vorliegenden Fassung vom 24.11.2023 haben sich keine raumordnerisch relevanten Änderungen ergeben, so- dass die Planung weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7. Brandschutzdienststelle, Schreiben vom 29.01.2024
B)7.1 "Sofern das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des vollen Löschwasserbedarfs (Grundschutz + Objektschutz) nicht ausreichend ist und keine unerschöpflichen Wasserquellen zur Verfügung stehen, ergeben sich für die zuständige Gemeinde/Stadt (Grundschutz) und für den Objektei- gentümer (Objektschutz) folgende Deckungsmöglichkeiten.
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserteichen (DIN 14210)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbehältern (DIN 14230)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbrunnen (DIN 14220/14244)
Erweiterung bestehender Baugebiete
Wir empfehlen, die Löschwasserbedarfsermittlung durch den Betreiber des Trinkwassernetzes gem. Arbeitsblatt W405 des DVGW („Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink- wasserversorgung“) durchführen zu lassen und die zu Verfügung stehende Löschwassermenge zu überprüfen. Die Lage eventuell neu erforderlicher Hydranten (Empfehlung: Überflurnorm mind. DN 100) ist in Absprache mit den Kommandanten der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen."
Die Stellungnahmen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Löschwasserver- sorgung kann durch vorhandene bzw. neu zu errichtende Infrastruktur sichergestellt werden.
B)7.2 " Hinsichtlich der Erschließungssituation bestehen keine grundsätzlichen Bedenken"
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7.3 "Hinsichtlich des zweiten Flucht- und Rettungsweges bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)8. und B)8. Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 19.10.2023 und 16.01.2024
"Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum o. g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)9. und B)9. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 12.10.2023 und 17.01.2024
"Der Abwasserverband Starnberger See bringt keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu dem Entwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Die rechtsverbindlichen Festset- zungen regelt das parallellaufende Verbindliche Bauleitverfahren."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)10. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 06.10.2023
"Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der Tennet TSO GmbH vorhanden sind. Belange unseres Unternehmens werden somit durch die geplante Maßnahme nicht berührt."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)11. bayernetz GmbH, Schreiben vom 09.10.2023
" Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen - dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)12. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 10.10.2023
" Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG hat in Hadorf keine Erdgasleitungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)13. AWISTA-Starnberg, Schreiben vom 20.10.2023
" Die Änderungen betreffen keine Belange des AWISTA-Starnbergs."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)14. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 23.01.2024
"Gegen die 59. Änderung des Flächennutzungsplans […] bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundlegenden Bedenken. Wasserwirtschaftliche Belange wurden in der Begründung mit Umweltbericht angesprochen. Eine ausführliche Stellungnahme erfolgte im Rahmen der B teiligung zum zugehörigen Bebauungsplan Nr. 7207."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 23.01.2024
B)15.1 "Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbe- reich befinden sich keine flächennutzungsplanrelevanten Anlagen unseres Unternehmens."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15.2 "Wir bitten Sie, unser zuständiges Kundencenter Taufkirchen beim Bebauungsplanverfahren zu beteiligen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Sie betrifft nicht das Verfahren zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das zugehörige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Der Stadtrat stellt die 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, in der Fassung vom 24.11.2023 fest.
V Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 24.11.2023 dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Schlossberghalle Starnberg; Flachdachsanierung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Flachdach der Schlossberghalle (Baujahr 1995/96) - über Stadtsaal und kleinem Saal sowie Foyer – ist als begehbares Gründach (extensive Begrünung) konzipiert, die Dachentwässerung verläuft innenliegend und horizontal verzweigt in den Zwischendecken bis zu den vertikalen Sammelleitungen in der Tiefgarage. Es existiert keine Notentwässerung.
Seit rund drei Jahren gibt es nun verstärkt zusätzlich Undichtigkeiten an den Dacheinläufen, die immer wieder zu Pfützenbildung in den darunterliegenden Räumen führen. ...
Insofern muss für den Umfang der Baumaßnahme davon ausgegangen werden, dass die gesamte Dachfläche inklusive Gefälleestrich/ Gefälleaufbeton bis zur Rohdecke abgetragen werden muss (der Dachaufbau hat im Schnitt 60 cm Stärke) und die Dacheinläufe erneuert werden müssen.
Ob dadurch der Bestandschutz verloren geht und eine komplett neue Berechnung der Niederschlagswasserbeseitigung mit entsprechender Antragstellung erfolgen muss, wird Bestandteil der auszuschreibenden Sanierungsplanung sein. Vom zeitlichen Ablauf her ist vorgesehen, im Jahr 2024 mit den Planungen zu starten und nach Fertigstellung der Sanierung der Schlossbergmauer durch den Tiefbau mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach den Kosten für die Planleistungen?
Herr Janik: Die Kosten sind abhängig von der Bausumme.
Frau Pfister (BMS): In den nächsten Jahren sollte das Projekt nur auf die Warteliste kommen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Planer sollen prüfen, die Innenentwässerung durch eine Außenentwässerung zu ersetzen und anstelle des Gründachs eine Fotovoltaikanlage dort zu realisieren.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt VgV-Verfahren durchzuführen, um die notwendigen Planungsleistungen nach HOAI (Leistungsphase 1 und 2) für die Sanierung des Flachdachs der Schlossberghalle zu vergeben. Dafür sind Haushaltsmittel von 100.000 € in den Haushalt 2024 einzuplanen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Straßensanierungskonzept
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadt Starnberg obliegt die Verkehrssicherungspflicht für das komplette städtische Straßennetz. Die Anlagenteile von Straßenfahrbahnen und Gehwegflächen sind unter der Verkehrsbelastung erheblichen Beanspruchungen ausgesetzt. Um den Gebrauchs- und Substanzwert der Fahrbahnen langfristig zu sichern, sind vorbeugende Maßnahmen zur baulichen Erhaltung erforderlich. Ohne die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen ist mit Verfallserscheinungen der Bausubstanz zu rechnen, die langsam beginnen und sich progressiv verstärken.
Die Ergebnisse der Befahrung des Straßenbestandes durch die Firma Eagle Eye wurden dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.03.2021 vorgestellt (BV 2019/398-1). Für die Bauausschusssitzung vom 22.07.2021 (BV 2021/230) wurde eine Sitzungsvorlage mit den möglichen Erhaltungskonzepten erarbeitet, welches aber nicht beschlossen wurde.
Ziel eines kommunalen Straßenmanagements ist es dem Verfall der Straßen entgegen zu wirken. Die Zustandserfassung und –bewertung stellt die jeweiligen Straßenzustände dar, um so eine Priorisierung für die Sanierungsbedürftigkeit vornehmen zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, dass auf Grundlage der Befahrung und Zustandserfassung das Gremium über die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen entscheidet.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Was ist denn "eine Sanierung"? Ihr ist die angesetzte Summe zu hoch. (Anm. d. Verf.: Was ist die Alternative. Welche Straße soll denn saniert werden? Alles so lassen?) Sie möchte lieber das Geld in Erstsanierungen stecken (Anm. d. Verf.: Wo sich die Anwohner ggf. dann mit 90% beteiligen müssten.)
Herr Janik: Mindestens eine neue Decke. Den Rest wird man bei der Sanierung sehen. Auch Sanierungen, die keine Aufwertung der Straße zur Folge haben, sollten durchgeführt werden.
Antrag Frau Pfister auf Vertagung
abgelehnt: 4:24
(Anm. d. Verf.: Es ist schon interessant, das ein formaler Teilnehmer des Bauausschusses hier eine Vertagung (in den nächsten Bauausschuss) beantragt. Da gab es wohl keine Rückkopplung mit dem vertretenden Stadtrat der Gruppierung.)
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie möchte dieses Jahr kein Geld für Straßensanierung ausgeben.
Frau Henniger (FDP): Warum wurden keine Straßen der Kategorie 8 gewählt? (Anm. d. Verf.: Es sind Anliegerstraßen.) Warum nicht den Bahnhofsvorplatz? Und die Andechser Straße?
Herr Janik: Über den Bahnhofsvorplatz werden wir so oder so demnächst sprechen. Das kann man aber 2024 sicher nicht realisieren. Bei der Andechser Straße sind noch Fragen offen. Auch wenn man von Dritten abhängig ist, fällt eine Straße für 2024 für eine Sanierung aus.
Herr Jägerhuber (CSU): Warum wird hier wieder die Debatte aus dem Bauausschuss wiederholt. Da hätten sich alle mit reinsetzen können. (Anm. d. Verf.: Er wiederholt die Kernpunkte der Debatte im Bauausschuss.) Wenn wir nicht kontinuierlich mit den Sanierungen beginnen bzw. fortführen, wird die Bugwelle immer größer. Diese Liste soll jedes Jahr wieder vorgelegt werden.
Frau Pfister (BMS): Wir sollten nicht "irgendetwas lostreten". Die Preise werden immer im Herbst für das nächste Jahr festgelegt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er schlägt vor, dieses Jahr nur die Planung durchzuführen und die Sanierung im nächsten Jahr durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung der Josef-Fischhaber-Straße im Jahr 2024 zu planen und durchzuführen. Gegebenenfalls ist eine Aufteilung auf zwei Bauabschnitte vorzusehen.
Im Haushaltsplan 2024 und im Finanzplan 2025 sind entsprechende Mittel einzustellen.
angenommen: 18:10
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Mignoli (BLS): Er möchte geklärt haben, aufgrund welcher Aktionen der Feuerwehrbedarfsplan noch einmal aufgerollt wird.
Herr Janik: Es gab nur die Stellungnahmen der Fraktionen.
(M)ein Fazit:
Es gibt jetzt schon Stadträte, die sich auffällig häufig zu Wort melden. Ist das schon in Vorbereitung zur Bürgermeisterwahl 2026?
Ansonsten gibt es das Übliche: Es findet nicht bei allen Gruppierungen ein Austausch zwischen den Ausschussmitgliedern und übrigen Stadträten statt, so dass es im Stadtrat dann bei manchen Tagesordnungspunkten leider etwas länger dauert.
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galerie-r8m · 11 months ago
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OPENTODAY ANDTOMORROW 16-19 Uhr EDITIOON #2 Große Kunst in kleinen Formaten zu überschaubaren Preisen. For the Love of Art. Abbildung: Christine Liebich Sphere Petite PurpleChrome 20 x 20 c 20 cm, 3 kg 2023, Unikat Available in the gallery Galerie...
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julianchalabi · 1 year ago
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Zu redenredenreden: Meinungsfreiheit und die Phantasmen der Worte - in Solidarität mit Sven Liebich
Zerredung ist der Prozess, der stattfindet, wenn Personen über einen Sachverhalt reden, der in ihrem persönlichen Leben keinerlei Rolle spielt, sie aber den Anschein geben, als wären sie Autoritäten auf diesem Gebiet. Zerredung findet auch dann statt, wenn, statt einfach nur zu kommunizieren, was über einen gewissen Sachverhalt bekannt ist, unzählige Aspekte desselben besprochen, kritisiert, dargestellt und neu interpretiert werden, obwohl diese Umformungen des ursprünglichen Themengebiets nichts zur Aufklärung beitragen. Zerredung ist meist harmlos, zum Beispiel wenn sie im Rahmen des wochenendlichen Pubbesuchs stattfindet. Aber sie kann auch schädlich sein, vor allem wenn Intellektuelle und andere Personen, die mit ihrer primär gedanklichen Arbeit ihr Geld verdienen, von ihr Gebrauch machen. Da Intellektuelle überall hoch angesehen sind, und Plattformen geboten bekommen, die der Mehrheit der Menschen unzugänglich bleiben, bleiben fehlende Kontrollmechanismen dieser "Outputs" dafür verantwortlich, dass wir uns in einer Zeit befinden, wo Personen unzulänglich über wichtige Themen informiert sind.
Die Missinformation der Personen (die natürlich immer nur als Fremdzuschreibung stattfindet, denn nie würde und könnte ein Intellektueller behaupten, dass er selbst missinformiert ist, denn dann hätte er seinen eigenen Texten und Reden den argumentativen Boden entzogen) ist entgegen der gängigen Meinung nicht darauf zurückzuführen, dass Personen "dumm" sind oder anfällig sind für "Propaganda". Sie ist auch nicht einfach häufiger bei Rechtsextremen anzutreffen, oder eine Folge der "prekären" sozialen Verhältnisse. Vielmehr ist Missinformation so zu verstehen, dass Personen einen mismatch erleben, zwischen dem was sie mit ihrer Erfahrung Tag für Tag sehen und dem, was Personen, die diesem alltäglichen Umfeld völlig entfremdet zu sein scheinen, ihnen erzählen, was denn "tatsächlich der Fall" ist. Hinzu kommt, dass, wie in einem früheren Blogeintrag bereits ausführlich beschrieben, Wissenschaftler aller Bereiche sich selbst am meisten darüber hinwegtäuschen, was sie eigentlich tagein, tagaus tun.
Der österreichische Philosoph, Pfarrer und Sozialwissenschaftler Ivan Illich (1926-2002) hat dafür den Ausdruck "Die entmündigende Herrschaft der Experten" geprägt. Er wies darauf hin, dass Experten oftmals den Zweck zu erfüllen scheinen, die eigentlichen Bedürfnisse und Wünsche von Personen in Abrede zu stellen, um an ihrer statt andere, gesellschaftlich erwünschtere zu setzen und den Personen diese neue Sicht der Welt aufzusetzen, auf dass diese zu "wahren Subjekten" der Gesellschaft werden können. Es ist von daher kein Wunder, dass heute ein "mismatch" zwischen den Wissenschaftlern und den Menschen, für welche die Wissenschaftler eigentlich Wissenschaft betreiben, zu existieren scheint. Doch Wissenschaftler suchen nur allzu selten die Ursache für diese "Entfremdung" bei sich selber: Auf Kongressen, welche sich diesem Themengebiet widmen, findet man selten Selbstvorwürfe - man könnte ja Gefahr laufen, die eigene Zunft vor den Kopf zu stossen. Viel lieber warnt man vor genereller "Wissenschaftsfeindlichkeit" und einer Meute von unwissenden Personen, fragt sich, ob es gar in der "Natur" der Menschen liegt, dass sie die Brosamen der Wissenschaftler nicht zu verstehen scheinen.
Ein grundlegenderes Thema, das aber mit diesem eng zusammenhängt, ist demnach die Kraft, die Worte überhaupt entfalten können. Damit Personen "uninformiert" sind, müssen sie ja entweder keine Informationen bekommen haben, oder sie müssen Informationen bekommen haben, die falsch sind. Es gibt nur diese beiden Optionen. Wenn sie Informationen bekommen haben, die falsch sind, müssen sie diese auch glauben. Und so ist der heutige Konsens, dass man "Missinformation" einschränken muss, um gewisse Personengruppen "zu schützen", und meint damit, damit diese Personengruppen nicht missinformiert werden. Um dies zu erreichen werden also offensichtliche Falschheiten und ihre Verbreitung, respektive sogar das Aussprechen dieser Falschheiten, verboten. Diese Verbote haben die seltsame Eigenschaft, dass man nicht überprüfen kann, ob sie eigentlich funktionieren. Bei einem Anstieg der missinformierten Personen wird darauf verwiesen, dass es ohne diese Verbote "noch viel schlimmer" gewesen wäre. Bei einer Senkung der missinformierten Personen haben diese Verbote tatsächlich gewirkt. Es kann also nichts schiefgehen.
Es ist aber nicht nur Ziel dieser Verbote, die Verbreitung von Missinformation zu kriminalisieren. Es wird auch versucht, Positionen, welche den demokratischen Rechtsstaat insgesamt und grundsätzlich in Frage stellen, zu kriminalisieren. Solche Positionen sollen "ins Abseits" verfrachtet werden, denn es handelt sich dabei immer - definitionsgemäss - um menschenfeindliche Positionen. Die Position, dass mir Gemüse nicht schmeckt, ist zum Beispiel keine Position, die Ziel dieser Verbote werden würde. Nichts daran ist in irgendeiner Weise problematisch. Wenn ich hingegen behaupte, dass der Holocaust nie stattgefunden hat, ist das eine Position, die per se eine Menschenfeindlichkeit ausdrückt, die in einem demokratischen Rechtsstaat nicht toleriert wird und nicht toleriert werden kann.
Die Argumentation solcherlei Verbote hängt eng mit dem Gedanken zusammen, dass Worte Wirkungen entfalten. Die Geschichte dieses Gedanken hier zu skizieren wäre zu umfangreich, jedoch gibt es zahlreiche philosophische Positionen, welche sich mit der exakten Weise, wie Worte Wirkungen entfalten können, auseinandergesetzt haben, John Searle z.B. oder sogar Derrida, wenn man möchte. So wurde zum Beispiel im heutigen Urteil gegen den vorbestraften Rechtsextremisten Sven Liebich geäussert, dass dessen Aeusserungen oftmals die Grenzen des Rechts überschreitet: Wenn man beleidigt, vor allem wenn man eine ganze Personengruppe beleidigt, so ist dies nicht mehr vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Dass Worte Wirkungen entfalten können, ist aber eine falsche Position. Worte entfalten Wirkungen nämlich nur dann, wenn eine ganze Reihe von Handlungen in der realen Welt geschehen sind, die dann dazu führen, dass man vermeintlich aufgrund des Gehörten zu gewissen Taten schreitet. Dies bedeutet, dass die Worte nicht selber eine Wirkung entfalten können. Wenn Worte von sich aus eine Wirkung entfalten würden, so würden sie das automatisch tun, sobald jemand diese Worte hört. Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall. Es besteht also kein "kausaler" Zusammenhang, zwischen der Aeusserung von Worten, und Taten, die darauf folgen. Wenn ich die Aeusserung tätige, du sollst deine Mutter töten, so hat dies keine Wirkung auf eine Person. Es könnte lediglich der Fall sein, dass eine ganze Reihe von Vorhandlungen eine Person in einen Kontext versetzt, wo vermeintlich dann dieser geschriebene Satz zu einer gewissen Handlung führt. Dies ist dann aber nicht aufgrund der performativen Kraft der Worte geschehen, sondern aufgrund der Vorhandlungen.
Selbst die absurdesten Dinge, die man sagen kann, entfalten keine Wirkung "von sich aus". Es ist schlicht ein Phantasma, dass man glaubt, Worte würden sich in irgendeiner Weise auf Personen auswirken. Es sind Umstände, die Personen zu Handlungen verleiten. Worte entspringen diesen Umständen und erhalten kontextspezifisch eine Bedeutung. Doch wären die Umstände nicht gewesen, wäre diese Wirkung eine völlig andere, manchmal sogar die gegensätzliche. Je nach dem, was mir in meinem Leben geschehen ist, werde ich, wenn ich eine Holocaustleugnung lese, entweder auch den Holocaust leugnen, oder dann erst recht nicht den Holocaust leugnen. Die Worte selbst haben also keine Wirkung. Die Umstände verleihen den Worten eine "Quasi-Wirkung", die aber der Scheinkraft in der Physik gleicht. Sie existiert nicht wirklich, sie ist ein Phantasma.
Verschiedene Personen, die tatsächlich mit Worten zu tun haben, sprechen sich deshalb auch gegen eine Einschränkung der Meinungs- und Aeusserungsfreiheit aus, so zum Beispiel Deborah Lipstadt, die wohl renommierteste Holocaustforscherin (vielleicht neben Raul Hilberg) (http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk/4578534.stm) oder der bekannte, linke Intellektuelle Noam Chomsky, der dieselbe Position exzellent in einem Artikel beschrieben hat (https://chomsky.info/19810228/)
Und so kommt es, dass auch das heutige Urteil gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich in Wahrheit ein Unrecht gewesen ist. Doch in der heutigen Zeit unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Unrechten. Nämlich zwischen solchen, die uns nützlich sind, und solchen, die unseren Feinden geschehen, und deshalb getrost ignoriert werden können.
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schorschidk · 2 years ago
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"Die Zarten im Garten" am "Hang des Grauens"
"Die Zarten im Garten" haben bei "Wünsch Dir Deinen NDR" Familie Liebich in Schwentinental im Kreis Plön besucht. Dort standen sie am "Hang des Grauens".
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unfug-bilder · 3 months ago
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floenz · 11 months ago
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oh boi es hat so lang gedauert bis ich mal zu analyse hiervon kommen weil ich natürlich erstmal die stücke für klavier arrangieren musste und wenn ich schon mal dabei war musste ich natürlich auch die NIchtraucher Themen beide machen und ja :))
das ist sehr rambly geworden und ich hab erstmal ein bisschen justraucher feels gehabt ich hoffe man kann damit irgendwas anfangen:
Zuerst hab ich das 2023 thema als das Justus thema aufgefasst es wird nämlich auch bei dem score Bökhs Geschichte gespielt und da der Nichtraucher ja sein boppy thema hat wollte ich dass der Justus auch seins hat ABER ich glaub es ist richiger es das Justraucher thema nennen. Wir hören es nämlich schon ganz, ganz unauaffällig auch in dem nichtraucher thema (erneut: absoluter bop) und zwar nur die obere stimme einmal quasi als echo das zeigt dass es mit dem nichtraucher noch mehr auf sich hat dass da tiefe ist, obwohl er scheinbar nur der quirky typ im eisenbahnwaggon ist.
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Bei dem Stück “unglücklicher spießer”direkt danach (ich denke mal das bezieht sich auf den Nichtraucher lol ) wird es das erste mal deutlich aufgenommen ist also die richtige vorstellung dieses themas das traurig uns sagt, dass da was bedrückendes und tragisches ist. Wenn das Thema dann später bei bökhs geschichte dann in voller länge klingt verknüpft dass die zwei und deren vergangenheit für den seher unterbewusst (bzw bewusst man soll das ja checken bzw weiß es schon)
Bei dem wiedersehen dann ist das thema ein bisschen “zerpflückt” es wird nur von einem klavier (vorher Harfe und iein Metallophon) gespielt und die arpeggien (akkorde wenn man sie nicht gleichzeitig sondern zeitlich versetzt spielt) sind aufgebrochen. Ab der hälfte setzten geigen ein, die den Bogen nah an der Brücke spielen dass es kratzig und heiser und “unschön” wird. Dadurch wird aus dem süßlichen thema mehr etwas bittersüßes (was es in der 2023 version ja auch ist)
jetzt dazu warum es so klingt wie die ouvertüre von 2003: ich denk dass liegt zu 80% an der arpeggien das sind nämlich die gleiche form wenn auch in anderen Tonarten. (in der Ouvertüre sind ist es e-Moll (links) eine tonart die etwas liebiches und zärtliches hat im vergliech zu fis-moll (rechts) vom justraucher thema das eher für melancholie und schmerz und tragik steht)
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Aber auch die melodie ist shcon etwas ähnlich beide haben eine wellenbewegung mit erst aufsteigender und dann abfallender bewegung sodass sie tiefer enden als dass sie beginnen.
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Das Justraucher thema (oben) ist allerdings meist komplett in sekunden (ganzton schritte) also eine perfekte wellenbewegung und nur bei einigen von den variationen wird davon von diesem schema gewichen und die letzte note wird tiefer oder höher gesetzt.
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Bei der 2003 ouvertüre (oben) ist zwischen der aufwärts un der abwärtsbewegung eine quarte dadurch klingt das ganze lebhafter was durch die oktavsprünge natürlich eh schon gegeben ist. Außerdem endet die melodie auf der dominate (der ton 5 töne über dem grundton) dadurch klingt es vollendeter während 2023 bei der ersten wiederholung auf der septime endet und erst später aufgelöst wird (UND in „unglückliche spießer“ endet das Stück so also quasi etwas unvollendetes man spür förmlich dass da noh was kommen muss! Während bei dem wiedersehen der grundton am ende ist also quasi strich unter die sache machen ist jetzt vorbei)
und noch der vollkommenheit halber justraucher im 2003 score: der nichtraucher hat wieder ein banger thema von dem ich jetzt n ohrwurm hab und das thema spielt auch bei „alte freunde“ der reunion scene. Was auch sinn ergibt weil wir ja das wiedersehen aus der perspektive vom justus erleben aber :( no justus thema :( no jsutraucher thema :(
fazit das kein fazit ist: bei canon justraucher 2043 will ich bitte ein leitmotiv getragenen score haben bei dem auch justus mal sein thema haben darf und beide themen alleine klingen etwas einsam und alleine aber wenn man sie gleichzeitig spielt ergänzen sie sich weil ich bin fan von leitmotiv getragener musik und ja
is. is it just me or does this sample the 2003 theme
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frau-dackel-blog · 7 years ago
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Passend zu den Ohrringen von gestern gibt es heute den Kettenanhänger. Gestern habe ich sogar noch geschafft weiteren Schmuck bei Etsy einzustellen. Heute steht erstmal Weihnachtsmarkt an und ich freue mich auf das Feedback der Leute. #Amsel #vogel #piepmatz #Wintervogel #Weihnachten #anhänger #schmuck #jewellery #silver #Design #contemporaryjewellery #bijoux #handcrafted #onepictureaday #liebich #handgemacht #handemadejewelry #geschenktipp #musthave #einzigartig #elegance #wow #amazing #accessoires #fashion #mode #selbstgemacht #kunst #art #xmas
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jordi-gali · 3 years ago
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Christine Liebich, Akademie der Bildenden Künste München, Klasse Kasseböhmer, Flachware.de, AdBK, Kunstakademie MUC
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klassenlager-2024-la-punt · 5 months ago
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Mittwochabend und Donnerstag, 13.06.24
Das Abendprogramm war ein toller Lilaabend, an dem es verschiedene Posten gab z.b Yogurtmaske oder Pealing. Es gab auch Henna'Tatoos, einen Chillecken und Massage. Bei ein paar Posten waren Helfer, y.B. bei der Yogurtmaske und beim Henna Posten, welche dir halfen. Beim Chillecken gab es ein Hörspiel und Kekse. Bei der Yogurtmaske gab es eine Yogurtmaske aufs Gesicht und noch Gurken, für die Augen. Zum Abschluss hatten William und Julia einen lustigen Vortrag über das "Futuristischenasentier", die "8 tages Fliege". Dann sangen wir ein paar schöne Lieder.
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Am Mittwoch Morgen nach einer langen und aufregenden Nacht, wurden wir wieder von schöner Musik geweckt. Die Küchengruppe bereitete wieder ein tolles Frühstück vor, was sehr lecker war. Nach dem Frühstück bereiteten wir uns aufs Wandern vor, jeder packte etwas Essen fürs Mittagessen ein und wir gingen los. Um 9.32 fuhr unser Zug nach Pontresina und der Tag ging los. In Pontresina angekommen, liefen wir das Berninatal hinab. Es war wunderschön und wir haben es richtig genossen. Dazu sahen wir noch einige Tiere die man sonst nicht unbedingt sieht. Trotz der vielen Wunder, liesen wir uns dann auf einem Platz fürs Mittagessen nieder.
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Am Mittag assen wir Schlangenbrot mit Speck, Käse und Kräutern. Für die, die kein Schweinefleisch essen, gab es Pouletwürste. Alle Kinder halfen mit. Wir spielten Flaschendrehen und hatten sehr Spass. Später gingen wir im Wald Vögel füttern, Frau Liebich gab uns unsere Nüsse die wir am Morgen klein geschnitten haben. Bei Fabio, Benjamin und Leon kamen Vögel, die von der Hand assen. Und nacher liefen wir zurück zum Lagerhaus.
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kropotkindersurprise · 4 years ago
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November 28, 2020 - Blood&Honour neonazi Sven Liebich nonchalantly takes his place on stage during a Covid-19 conspiracy demonstration in Poland, hopefully permanently removing him from the gene pool. [video]
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galerie-r8m · 1 year ago
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EDITIOON #2 Große Kunst in kleinen Formaten zu überschaubaren Preisen. For the Love of Art. Einladung zur Vernissage Freitag, 8. Dezember 2023 16–20 Uhr Abbildung: Christine Liebich Knight Petite 20 x 25 cm, Baustahl, beschichtet Unikat, 2023...
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