#fotowettbewerb
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Ardagger - Frühstücksnews - Donnerstag, 14.12.2023
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Die Donau ist nach wie vor sehr hoch und am Treppelweg beim Schatzkastl in Ardagger Markt schon nahe am Wegniveau. Allerdings ist im Moment ein Überlaufen unwahrscheinlich, selbst wenn bei uns der Regen heute noch weiter geht. >> die aktuellsten Infos gibt´s immer auf www.hydro.ooe.gv.at. Hier die Pegelstände von Grein und Mauthausen…
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🌈5️⃣🏠 [clementinengasse x fünfhausgasse, 24.7.2023] #rudiheim23 #einfach15 #fotowettbewerb #rainbow #regenbogen #rh5h #viennastreetview #friesgasse #streetsofvienna #fünfhaus #abendlicht — view on Instagram https://ift.tt/I26USo4
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Global Peace Photo Award Ausstellung in Bratislava eröffnet
Am 10. Juli wurde zur Eröffnung der begleitenden Ausstellung die Frage „Wie sieht Frieden aus?“ mit den Gewinner-Fotografien des internationalen Fotowettbewerbs Global Peace Photo Award beantwortet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Fotowettbewerb wird seit nunmehr 12 Jahren weltweit ausgelobt. Die Jury wählt aus mehr als 22.000 Einsendungen aus zirka 130 Ländern jene Arbeiten aus, die das…
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M.S.: »Remigrations-Fotowettbewerb: die Sieger🟥 Nach einer Vorabstimmung auf MSLive+ und einer öffentlichen Endauswahl stehen... http://dlvr.it/T50tB6 « @MSLive_aut
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Fragmente
Fragmente von der Natur angenagt – Die Zeit ist ein gnadenloser Architekt, der an den Gebäuden nagt und ihre Schönheit langsam aber sicher verändert. Gisela Bergmann hat anlässlich unseres La Palma1-Fotowettbewerb diese Aufnahme geschossen. Fragmente eines Gebäudes, die von der Zeit angenagt wurden, erzählen eine Geschichte von Vergänglichkeit und Veränderung. Aber trotz des Verfalls strahlt das…
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Ardagger - Frühstücksnews - Mittwoch, 29.11.2023
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Schnee und Frost sind das “Markenzeichen” des heutigen Tages. Und es dürfte – den Wetterprognosen folgend – auch in den kommenden Tagen kalt bleiben. Bitte einfach vorsichtig Fahren und vor allem auch bei der Sicht aufpassen. Und diese Bitte habe ich auch angesichts eines tragischen Unfalls vorgestern Abend im Bereich der…
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#Asphaltierung#Club NÖ#Elias Schoder#Entscheiden#Entscheidung#FF Haus Stephanshart#Fotowettbewerb#Fußball#Gemeinde#Gemeindevorstand#Gestaltung#Haunschmid#Katze#Sichtbarkeit#Spieler der Saison#Straßenverkehr#Suche#Vorplatz#Zaunteam
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Teilnahmebedingungen National TrendVision Award 2023 – Kategorie Craft Visionary
Der National TrendVision Award (NTVA) ist ein Online-Fotowettbewerb, durchgeführt durch Wella Germany GmbH, Berliner Allee 65-65a, 64295 Darmstadt (im Folgenden zusammen mit allen Tochtergesellschaften und der Muttergesellschaft als „Wella Company“ bezeichnet).
Der NTVA Deutschland/ Österreich/ Schweiz (DACH) ist ein Wettbewerb mit mehreren Kategorien:
DACH Color Visionary des Jahres (by Wella Professionals)
DACH Craft Visionary des Jahres (by Wella Professionals)
Dieses Dokument enthält nur die Teilnahmebedingungen für die Kategorie DACH Craft Visionary des Jahres. 1. FRISEUR
1.1 Die Kategorie DACH Craft Visionary des Jahres steht ausschließlich ausgebildeten Friseur:innen / als Friseur:in arbeitenden Coloristen (keine Altersgrenze) in Deutschland, Österreich und der Schweiz offen.
1.2 Bevollmächtigte sowie Mitarbeiter:innen (einschließlich freier Mitarbeiter:innen) der Wella Germany GmbH und deren Angehörige i.S.v. § 15 AO sowie Haushaltsmitglieder:innen der genannten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.3 Den Preis zum Titel DACH NTVA Craft Visionary des Jahres kann nur der Teilnehmer:in entgegennehmen, der:die Look kreiert und gepostet hat. Aus dem Social Media Post sollte klar erkennbar sein, wer der:die Teilnehmerin ist.
1.4 Der Teilnehmer:in muss ausgebildeter Friseur:in sein.
1.5 Teilnehmer:in und Model müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
1.6 Die Teilnehmer:innen dürfen in allen Kategorien beliebig viele Beiträge einreichen, aber jeder Beitrag muss ein anderes Model / einen anderen Look darstellen, mit deutlichen Unterschieden bei Haarfarbe, Schnitt oder Stil. Erreicht ein Teilnehmer:in in mehreren Kategorien das Finale, wird er oder sie kontaktiert und dazu aufgefordert, sich für eine Kategorie zu entscheiden.
2. DER WETTBEWERB
2.1 Der DACH NTVA ist ein Online-Fotowettbewerb, bei dem die Teilnehmer:innen in den sozialen Medien ein Foto eines fertigen Looks posten, der ausschließlich mit Produkten von Wella Professionals geschaffen wurde.
2.2 Mit dem Einreichen von Fotos in Zusammenhang mit dem Wettbewerb TrendVision Awards sichern Sie (der „Teilnehmer:in“) der Wella Company verbindlich zu, dass alle auf den eingereichten Fotos zu sehenden Looks mit Produkten von Wella Professionals kreiert wurden. Auf Anforderung der Wella Company muss jeder Teilnehmer:in (innerhalb von fünf Kalendertagen ab Erhalt der Anforderung) eine Liste der verwendeten Produkte von Wella Professionals einreichen. Kann dies nicht vorgelegt werden bzw. auf Anforderung nicht bewiesen werden, dass die Looks mit Produkten von Wella Professionals kreiert wurden, kann das jederzeit während des Wettbewerbs zur Disqualifizierung führen; es wird dann eine andere Person als Finalteilnehmer:in oder Gewinner:in ausgewählt.
2.3 Eine Jury beurteilt alle Fotos und wählt die besten drei Teilnehmer:innen in DACH aus.
2.4 Jeder Beitrag wird gemäß den Kriterien aus Absatz 3.8 beurteilt. Die Top 5-Beiträge werden anhand der Social Media Performance beurteilt (fließt zu 20% in das finale Gesamtergebnis ein).
2.5
Ein erfolgreicher Look sollte Folgendes aufweisen:
Der Gesamte Look soll die Persönlichkeit des Models unterstreichen
Schnitt, Farbe und Styling sollen authentisch zum Model passen
Durch den perfekt abgestimmten Schnitt, die dazu passende Farbe und dem Styling, soll die individuelle Schönheit des Models und der ganz eigene Stil hervorgehoben werden.
Das Haar soll glänzen und eine hervorragende Haarstruktur mit dem besten professionellen Finishing vorweisen.
Make-up und Kleidung sollen den Gesamteindruck abrunden, zur Frisur passen und höchstes handwerkliches Können beweisen
3. TEILNAHMEPHASE
3.1 Look fertig stellen und ein Vorher-/ und Nachher-Foto des fertigen Looks auf dem öffentlichen Instagram Account des Teilnehmers:in posten. Dabei müssen die Hashtags #DACH_CraftVisionary und #DACH_NTVA2023 am Beginn des Posts erwähnt werden. Zudem muss in der Überschrift (nicht in den Kommentaren) und auf dem Foto @wellapro_dach vertaggt werden.
3.2 Durch das Einreichen von Fotos im Rahmen des Wettbewerbs TrendVision Award sichern Sie, (der „Teilnehmer:in“), der Wella Company verbindlich zu, dass alle auf den eingereichten Fotos zu sehenden Looks eigene Schöpfungen des Teilnehmers:in sind und dass der Teilnehmer:in der Wella Company die nicht ausschließliche, gebührenfreie, unaufhebbare Erlaubnis erteilt (wozu er oder sie berechtigt ist), den eingereichten Beitrag im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und Werbung für diesen in beliebigen heute oder später bekannten Medien zu kopieren, verbreiten, darzustellen und zu bearbeiten. Sofern das Foto Materialien oder Bestandteile enthält, die nicht Eigentum des Teilnehmers:in sind und/oder Rechten Dritter unterliegen und/oder auf den Fotos Personen zu sehen sind, so ist der Teilnehmer:in dafür verantwortlich, vor Einreichen des Fotos alle erforderlichen Zustimmungen einzuholen, damit das Foto wie in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben gebührenfrei veröffentlicht und genutzt werden kann. Sind auf dem Foto Personen zu sehen, die im Land ihres Wohnsitzes nicht volljährig sind, ist auf der entsprechenden Zustimmung jeweils die Unterschrift eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Teilnehmer:in stellt die Wella Company frei von allen Verlusten der freigestellten Parteien aufgrund von Verstößen des Teilnehmers gegen die in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen und Zusicherungen. Auf Anforderung der Wella Company muss jeder Teilnehmer:in (innerhalb von fünf Kalendertagen ab Erhalt der Anforderung) die unterzeichnete Zustimmung aller Personen vorlegen, die auf den eingereichten Fotos zu sehen sind, und/oder des Eigentümers:in von Materialien, die auf den Fotos zu sehen sind. Diese Zustimmung muss der Wella Company das Recht einräumen, den Beitrag im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und Werbung für diesen in beliebigen heute oder später bekannten Medien zu kopieren, verbreiten, darzustellen und zu bearbeiten. Kann diese Zustimmung auf Anforderung nicht vorgelegt werden, kann das jederzeit während des Wettbewerbs zur Disqualifizierung führen; es wird dann eine andere Person als Finalteilnehmer:in oder Gewinner:in ausgewählt.
3.3 Jede:r potenzielle Teilnehmer:in am Wettbewerb wird aufgefordert, auf Instagram den Kommentar einzufügen „Mit dem Posten dieses Fotos stimme ich den Teilnahmebedingungen zu und trete mein Urheberrecht an die Wella Company ab”.
3.4 Auch nicht eigens für den Anlass aufgenommene Fotos können eingereicht werden, solange sie nicht bereits bei einem früheren NTVA eingereicht wurden. Das Foto sollte jedoch nicht früher als 12 Monate vor Wettbewerbsteilnahme entstanden sein.
3.5 Mit dem Handy aufgenommene Fotos sind absolut akzeptabel, wobei darauf zu achten ist, Fotos von möglichst hoher Qualität einzureichen. Alle Fotos werden gleich beurteilt, ob professionell oder mit dem Handy gemacht.
3.6 Das Model darf auch eine Maske tragen.
3.7 Einsendeschluss ist der 22.02.2024. Nach diesem Datum eingegangene Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
3.8 Die Fotos werden durch eine Jury aus Expert:innen von Wella Professionals („Jurymitglieder“) nach folgenden Kriterien beurteilt:
50 % der Gesamtwertung für kreative Techniken bei Schnitt / Styling / Farbe
30 % der Gesamtwertung für das handwerklich hervorragend ausgeführte Endergebnis und das Gesamtbild
20 % der Gesamtwertung für die Auswahl des Models
3.9 Die besten 15 Looks werden benachrichtigt und aufgefordert, die Farbformel einzusenden, die für ihren Look verwendet wurde, innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung, außerdem eine Beschreibung der Inspiration zum kreierten Look.
3.10 Die besten 15 Looks werden anhand der in Absatz 3.8 beschriebenen Kriterien durch die Jury beurteilt, um den Bronze-, Silber- und Gold-Gewinner:in zum NTVA Craft Visionary des Jahres zu ermitteln.
4. DACH NTVA CRAFT VISIONARY – DIE GEWINNE
4.1 Am 01.03.2024 werden die Bronze, Silber und Gold Gewinner:innen der Kategorie DACH NTVA Craft Visionary in den sozialen Medien über @wellapro_dach verkündet.
4.2 Der Bronze-Gewinner:in des DACH NTVA Craft Visionary des Jahres erhält 2 Tagestickets zur Top Hair, Messe Düsseldorf + 100,- € Reisekosten (Gesamtwert 260,-€/ 260,- CHF)
4.3 Der Silber-Gewinner:in des DACH NTVA Craft Visionary des Jahres erhält 2 Seminarplätze im Wert von 500,- € / 500,- CHF gesamt
4.4 Der Gold-Gewinner:in des DACH NTVA Craft Visionary des Jahres erhält 2 Tickets zur «Wella Night of Illumination» + 2 Tagestickets zur Top Hair, Messe Düsseldorf + 150,- € Reisekosten (Gesamtwert 1.000, -€/ 1.000, - CHF)
4.5 In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit eines Gewinns behält sich Wella Company vor, diesen Gewinn nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen.
4.6 Eine Barauszahlung der Gewinne oder ihres Gegenwerts ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht auf Dritte übertragen werden.
5. DER ITVA 2024-WETTBEWERB
5.1 Der Gold-Gewinner:in des DACH NTVA Craft Visionary des Jahres tritt beim International TrendVision Award (ITVA) gegen alle anderen Gold-Gewinner:innen des NTVA Craft Visionary des Jahres aus der ganzen Welt an.
5.2 Beim ITVA-Wettbewerb beurteilt eine Jury die Gewinnerlooks der einzelnen NTVA-Preisträger:innen. Die Beurteilung erfolgt anhand folgender Kriterien: 5.2.1 80 % der Gesamtwertung für den NTVA-Gewinnerlook: 5.2.1.1 50 % der Gesamtwertung für die Techniken:
Kreative, aber nicht übertriebene oder gezwungene Techniken bei Schnitt / Farbe / Styling
Handwerklich hervorragend und professionell ausgeführtes Endergebnis
Geschickter Einsatz von Textur
Harmonisches Gesamtbild von Schnitt, Farbe und Styling
5.2.1.2 30 % der Gesamtwertung für den Gesamteindruck
Das „Nachher“-Foto sollte ein beeindruckendes Endergebnis zeigen, hervorragend ausgeführt, dass die natürliche Schönheit des Models zur Geltung bringt
Ein Look, der die besten Seiten des Models unterstreicht
Qualität, Styling und Finishing des Haars insgesamt hervorragend
5.2.1.3 20 % der Gesamtwertung: Charisma und Persönlichkeit des Models, die durch das Foto vermittelt werden
5.2.2 10 % der Gesamtwertung: früher kreierte Looks aus dem Portfolio, die auf Instagram zu sehen sind
Handwerkliche Fähigkeiten
Schönheit der Looks
5.2.3 10 % der Gesamtwertung: Aktivitäten auf Instagram:
Aktiver Kanal mit mindestens 3 Postings pro Woche
Mehr als 1000 Follower
5.3 Der Teilnehmer:in mit der höchsten Punktzahl gemäß Artikel 5.2 wird im Zeitraum April–Mai 2024 in den sozialen Medien zum ITVA Craft Visionary des Jahres erklärt. 5.4 Der/ die ITVA Craft Visionary des Jahres erhält folgenden Gewinn:
5.4.1 Die ITVA-Trophäe
5.4.2 Die Chance zur Teilnahme an einem internationalen Shooting oder Event (genauer Ort und Datum werden noch bekannt gegeben) (Wella Professionals übernimmt Reisekosten, Unterbringung, Essen und Getränke).
5.4.3 Alle sonstigen, oben nicht aufgeführten Auslagen und Kosten, insbesondere Steuern, Versicherungen, Telefongebühren, Zimmer- und Wäscheservice, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, Bewirtungskosten, Nebenkosten sowie sonstige Posten, die in den vorliegenden Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich erwähnt werden, sowie nicht in der Gewinnbeschreibung genannte Reisekosten, gehen vollständig zulasten des ITVA Craft Visionary des Jahres.
5.4.4 Die Übertragung, der Ersatz oder die Barauszahlung der Preise, falls Preise aus irgendwelchen Gründen, wie etwa Stornierung, Terminkonflikten oder Ereignissen höherer Gewalt, nicht verfügbar sein sollten, ist nicht möglich, außer nach alleinigem Ermessen der Wella Company; in diesem Fall wird ein alternativer Preis/Preisbestandteil verliehen, womit die Verpflichtungen der Wella Company gegenüber dem Gewinner:in erfüllt sind; weitere Entschädigungen werden nicht gewährt. Es wird keinerlei Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen übernommen, die aus der Entgegennahme oder Verwendung eines Gewinns entstehen.
5.4.5 Der/ die ITVA Craft Visionary des Jahres muss über gültige Reisedokumente verfügen (gültiger Lichtbildausweis, Reisepass, Visum usw.), um gegebenenfalls reisen zu können. Besorgt der/ die ITVA Craft Visionary des Jahres diese nicht rechtzeitig, kann der Preis verfallen.
6. ÄNDERUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN
6.1 Wella Company behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen zu ändern, wenn dies zwingend erforderlich ist, um die Durchführung des TrendVision Awards sicherzustellen. Über die Änderungen informiert Wella Company die Teilnehmer unverzüglich.
7. HAFTUNG
7.1 Wella Company übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die bei der Datenübertragung entstanden sind, für technische Defekte sowie verloren gegangene oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwarefehler zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen.
7.2 Für Sachmängel der Gewinne haftet Wella Company nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.3 Reisegewinnen schuldet Wella Company nur die Bereitstellung der Reise in dem unter Ziffer 5.4.2 beschriebenen Umfang. Für Mängel, die die Durchführung der Reise oder vom Reiseveranstalter erbrachte Leistungen betreffen, haftet Wella Company nicht. Wella Company haftet auch nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.
7.4 Im Übrigen besteht eine Schadensersatzpflicht von Wella Company nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Wella Company auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet Wella Company auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer:in regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.
8.2 Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.3 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
9. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Gewinnspiels ist die Wella Germany GmbH, Berliner Allee 65-65a, 64295 Darmstadt, Deutschland (nachfolgend „Wella“, „uns/wir“).
Der/die Datenschutzbeauftragte/r ist unter [email protected] erreichbar.
Für die Teilnahme am TrendVision Award werden folgende Informationen erhoben: Vorname, Nachname, Salonname, Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt, Land, E-Mail-Adresse, Name Instagram Account.
Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs und zur Abwicklung im Falle eines Gewinns verarbeitet.
Für werbliche Zwecke nutzen wir die Daten nur, wenn der Teilnehmer eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Über Art und Zweck der Datenverarbeitung informieren wir die Teilnehmer in diesem Fall gesondert.
Eine Weitergabe an Dritte (z.B. den Partner oder Versanddienstleister) erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung des Wettbewerbs und Verarbeitung des Gewinns erforderlich ist.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Daten werden gelöscht, sobald der Wettbewerb vollständig abgewickelt ist.
Rechte der betroffenen Person Den von einer Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Personen stehen die folgenden Rechte zu:
Recht auf Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, Kategorien von Empfängern, die Dauer der Speicherung oder die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, die Herkunft der Daten, Ihre Rechte als betroffene Person, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und über die geeigneten Garantien bei der Übermittlung von Daten an ein Drittland sowie das Recht, eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten;
Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten;
Recht auf Löschung personenbezogener Daten, wenn der Zweck der Verarbeitung weggefallen ist, die Einwilligung widerrufen wird oder eine anderweitige Rechtsgrundlage fehlt oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 (1) lit. a) oder Art. 9 (2) lit. a) oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 (1) lit. b) DSGVO beruht;
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die Verarbeitung auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 (1) lit. f) DSGVO gestützt ist.
Wenn Sie in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingewilligt haben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Der Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke oder für die Webanalyse können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei WELLA finden Sie unter https://www.wellacompany.com/de-de/privacy-policy.
ACHTUNG: DIE ENTSCHEIDUNG DER JURY IST ENDGÜLTIG. ÜBER ERGEBNISSE WIRD KEINE KORRESPONDENZ GEFÜHRT. DER RECHTSWEG IST AUSGESCHLOSSEN. MIT DER TEILNAHME AM WETTBEWERB VERPFLICHTET SICH DER TEILNEHMER:IN ZUR EINHALTUNG DER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN. JEDER VERSTOSS GEGEN DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜHRT ZUR DISQUALIFIZIERUNG.
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Lehrter Mal- und Fotowettbewerb begeistert Jugendliche
Lehrter Mal- und Fotowettbewerb begeistert Jugendliche von Reinisch-Fahrland Danke schön geht an alle Teilnehmer. Besonders hervorzuheben ist die Leistung von Sontje, deren Werk den ersten Platz errungen hat. Mehr lesen auf Be-The.News | Buergerjournalisten.de Lesen Sie den ganzen Artikel
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Sieger: Klein und unscheinbar: Fachmagazin kürt die besten Forschungsfotos
Die Gewinner im diesjährigen Fotowettbewerb des britischen BMC Ecology and Evolution stehen fest. Das Rennen macht das Bild eines kleinen, orangefarbenen Pilzes, der alles andere als ungefährlich ist. Weiterlesen…
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