#Fotowettbewerb
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lokaleblickecom · 1 month ago
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risk-bot · 9 months ago
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lapalma1 · 11 months ago
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pressmost · 1 year ago
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Ardagger - Frühstücksnews - Donnerstag, 14.12.2023
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Die Donau ist nach wie vor sehr hoch und am Treppelweg beim Schatzkastl in Ardagger Markt schon nahe am Wegniveau. Allerdings ist im Moment ein Überlaufen unwahrscheinlich, selbst wenn bei uns der Regen heute noch weiter geht. >> die aktuellsten Infos gibt´s immer auf www.hydro.ooe.gv.at. Hier die Pegelstände von Grein und Mauthausen…
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kulturell · 2 years ago
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rh5h · 2 years ago
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🌈5️⃣🏠 [clementinengasse x fünfhausgasse, 24.7.2023] #rudiheim23 #einfach15 #fotowettbewerb #rainbow #regenbogen #rh5h #viennastreetview #friesgasse #streetsofvienna #fünfhaus #abendlicht — view on Instagram https://ift.tt/I26USo4
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wellateilnahme · 9 days ago
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CRAFT VISIONARY
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Der Wella National TrendVision Award (NTVA) ist ein Online-Fotowettbewerb, durchgeführt durch Wella Germany GmbH, Berliner Allee 65-65a, 64295 Darmstadt (im Folgenden zusammen mit allen Tochtergesellschaften und der Muttergesellschaft als „Wella Company“ bezeichnet). 
Der NTVA ist ein Wettbewerb mit mehreren Kategorien: 
DACH Color Visionary des Jahres (by Wella Professionals) 
DACH Craft Visionary des Jahres (by Wella Professionals) 
Dieses Dokument enthält nur die Teilnahmebedingungen für die Kategorie DACH Craft Visionary des Jahres. 
FRISEUR/IN 
Die Kategorie DACH Craft Visionary des Jahres steht ausschließlich ausgebildeten Friseuren / als Friseur arbeitenden Colorist/innen (keine Altersgrenze) in Deutschland, Österreich und der Schweiz offen. 
Engere Familienangehörige von Wella-Mitarbeitenden (Geschwister, Eltern, Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.  
Den Preis zum Titel DACH NTVA Craft Visionary des Jahres kann nur die Teilnehmerin / der Teilnehmer entgegennehmen, dessen/deren Name im Teilnahmeformular eingetragen ist (siehe Absatz 4). 
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer muss ausgebildete/r Friseur/in sein.  
Teilnehmer/in und Model müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 
Die Teilnehmenden dürfen in allen Kategorien beliebig viele Beiträge einreichen, aber jeder Beitrag muss ein anderes Image / einen anderen Look darstellen, mit deutlichen Unterschieden bei Haarfarbe, Schnitt oder Stil. Erreicht ein/e Teilnehmer/in in mehreren Kategorien das Finale, wird er oder sie kontaktiert und aufgefordert, sich dazu für eine Kategorie zu entscheiden. 
DER WETTBEWERB  
Der DACH NTVA ist ein Online-Fotowettbewerb, bei dem die Teilnehmenden in den sozialen Medien ein Foto eines fertigen Looks posten, der ausschließlich mit Produkten von Wella Professionals geschaffen wurde. 
Mit dem Einreichen von Fotos bei uns in Zusammenhang mit dem Wettbewerb TrendVision Award sichern Sie (der „Teilnehmer“) der Wella Company verbindlich zu, dass alle auf den eingereichten Fotos zu sehenden Looks mit Produkten von Wella Professionals kreiert wurden. Auf Anforderung der Wella Company muss jeder / jede Teilnehmer/in (innerhalb von fünf Kalendertagen ab Erhalt der Anforderung) eine Liste der verwendeten Produkte von Wella Professionals einreichen. Kann dies nicht vorgelegt werden bzw. auf Anforderung nicht bewiesen werden, dass die Looks mit Produkten von Wella Professionals kreiert wurden, kann das jederzeit während des Wettbewerbs zur Disqualifizierung führen; es wird dann eine andere Person als Finalteilnehmer/in oder Gewinner/in ausgewählt. 
Eine Jury beurteilt alle Fotos und wählt die besten drei Teilnehmenden aus.  
Jeder Beitrag wird anhand des Ergebnisses der Online-Abstimmung beurteilt (fließt zu 20 % ins Gesamtergebnis ein) und gemäß den Kriterien aus Absatz 3.8 (fließt zu 80 % ins Gesamtergebnis ein).  
Ein erfolgreicher Look sollte Folgendes aufweisen: 
Die Frisur soll die natürliche Schönheit des Models unterstreichen 
Schnitt, Farbe und Styling sollten authentisch zum Model passen 
Die individuelle Schönheit und Persönlichkeit sollen hervorgehoben werden. 
Die natürliche Schönheit und der Charakter des Models sollen zur Geltung kommen. 
Schöner Schnitt, Farbe und Styling, die die individuelle Schönheit des Models und seinen ganz eigenen Stil hervorheben und ergänzen. 
Glänzendes Haar in hervorragendem Zustand, mit dem besten professionellen Styling 
Make-up und Kleidung sollen den Gesamteindruck abrunden, zur Frisur passen und höchstes handwerkliches Können beweisen  
TEILNAHMEPHASE 
Look fertig stellen und ein Vorher-/ und Nachher-Foto des fertigen Looks auf dem öffentlichen Instagram Account des Teilnehmers:in posten. Dabei müssen die Hashtags #DACH_Craft Visionary und #DACH_NTVA2024 am Beginn des Posts erwähnt werden. Zudem muss in der Überschrift (nicht in den Kommentaren) und auf dem Foto @wellapro_dach vertaggt werden.  
Durch das Einreichen von Fotos im Rahmen des Wettbewerbs TrendVision Award sichern Sie, („der Teilnehmer/die Teilnehmerin“), der Wella Company verbindlich zu, dass alle auf den eingereichten Fotos zu sehenden Looks eigene Schöpfungen des Teilnehmer sind und dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin der Wella Company die nicht ausschließliche, gebührenfreie, unaufhebbare Erlaubnis erteilt (wozu er oder sie berechtigt ist), den eingereichten Beitrag im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und Werbung für diesen in beliebigen heute oder später bekannten Medien zu kopieren, verbreiten, darzustellen und zu bearbeiten. Sofern das Foto Materialien oder Bestandteile enthält, die nicht Eigentum des Teilnehmers / der Teilnehmerin sind und/oder Rechten Dritter unterliegen und/oder auf dem Fotos Personen zu sehen sind, so ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, vor Einreichen des Fotos alle erforderlichen Zustimmungen einzuholen, damit das Foto wie in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben gebührenfrei veröffentlicht und genutzt werden kann. Sind auf dem Foto Personen zu sehen, die im Land ihres Wohnsitzes nicht volljährig sind, ist auf der entsprechenden Zustimmung jeweils die Unterschrift eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stellt die Wella Company frei von allen Verlusten der freigestellten Parteien aufgrund von Verstößen des Teilnehmers gegen die in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen und Zusicherungen. Auf Anforderung der Wella Company muss jeder Teilnehmer (innerhalb von fünf Kalendertagen ab Erhalt der Anforderung) die unterzeichnete Zustimmung aller Personen vorlegen, die auf den eingereichten Fotos zu sehen sind, und/oder des Eigentümers von Materialien, die auf den Fotos zu sehen sind. Diese Zustimmung muss der Wella Company das Recht einräumen, den Beitrag im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und Werbung für diesen in beliebigen heute oder später bekannten Medien zu kopieren, verbreiten, darzustellen und zu bearbeiten. Kann diese Zustimmung auf Anforderung nicht vorgelegt werden, kann das jederzeit während des Wettbewerbs zur Disqualifizierung führen; es wird dann eine andere Person als Finalteilnehmer oder Gewinner ausgewählt. 
Jeder potenzielle Teilnehmer/ Teilnehmerin am Wettbewerb wird aufgefordert, auf Instagram den Kommentar einzufügen „Mit dem Posten dieses Fotos stimme ich den Teilnahmebedingungen zu und trete mein Urheberrecht an die Wella Company ab���. 
Auch nicht eigens für den Anlass aufgenommene Fotos können eingereicht werden, solange sie nicht bereits bei einem früheren NTVA eingereicht wurden. Das Foto sollte jedoch nicht früher als 12 Monate vor Wettbewerbsteilnahme entstanden sein. 
Mit dem Handy aufgenommene Fotos sind absolut akzeptabel, wobei darauf zu achten ist, Fotos von möglichst hoher Qualität einzureichen. Alle Fotos werden gleich beurteilt, ob professionell oder mit dem Handy gemacht. 
Das Model darf auch eine Maske tragen. 
Einsendeschluss ist der 21.02.2025. Nach diesem Datum eingegangene Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 
Die Fotos werden durch eine Jury aus Experten von Wella Professionals („Jurymitglieder“) nach folgenden Kriterien beurteilt:  
50 % der Gesamtwertung für kreative Techniken bei Schnitt / Styling / Farbe 
30 % der Gesamtwertung für das handwerklich hervorragend ausgeführte Endergebnis und das Gesamtbild 
20 % der Gesamtwertung für die Auswahl des Models 
Die besten 15 Looks werden benachrichtigt und aufgefordert, die Farbformel einzusenden, die für ihren Look verwendet wurde, innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung, außerdem eine Beschreibung der Inspiration zum kreierten Look. 
Die besten 15 Looks werden anhand der in Absatz 3.8 beschriebenen Kriterien durch die Jury beurteilt, um den Bronze-, Silber- und Gold-Gewinner/ Gewinnerin zum NTVA Craft Visionary des Jahres zu ermitteln. 
DACH NTVA CRAFT VISIONARY – DIE GEWINNE 
Am 03.03.2025 werden die Bronze, Silber und Gold Gewinner/ Gewinnerinnen der Kategorie DACH NTVA Color Visionary in den sozialen Medien über @wellapro_dach verkündet. 
Der/ die Bronze-Gewinner/ Gewinnerin des DACH NTVA Color Visionary des Jahres erhält 2 Tagestickets zur Top Hair – Die Messe am 29.+30.3.2025 in Düsseldorf + 100,- € Reisekosten (Gesamtwert 260,-€/ 260,- CHF) 
Der/ die Silber-Gewinner/ Gewinnerin des DACH NTVA Color Visionary des Jahres erhält 2 Seminarplätze im Wert von 500,- € / 500,- CHF gesamt 
 Der/ die Gold-Gewinner/ Gewinnerin des DACH NTVA Color Visionary des Jahres erhält die Einladung zur Teilnahme an globaler Destination Reise von 29.4. – 2.5.2025 nach Malta im Wert von 1.650, -€/ 1.650, - CHF, inkl. 3 Übernachtungen im Einzelzimmer, 2,5 Tage Wella Programminhalte und Flugkosten 
In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit eines Gewinns behält sich Wella Company vor, diesen Gewinn nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen. 
Eine Barauszahlung der Gewinne oder ihres Gegenwerts ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht auf Dritte übertragen werden. 
DER ITVA 2025-WETTBEWERB 
Der Gold-Gewinner des DACH NTVA Craft Visionary des Jahres tritt beim International TrendVision Award (ITVA) gegen alle anderen Gold-Gewinner/ Gewinnerinnen des NTVA Craft Visionary des Jahres aus der ganzen Welt an. 
Beim ITVA-Wettbewerb beurteilt eine Jury die Gewinnerlooks der einzelnen NTVA-Preisträger/ Preisträgerinnen. Die Beurteilung erfolgt anhand folgender Kriterien: 
80 % der Gesamtwertung für den NTVA-Gewinnerlook: 
50 % der Gesamtwertung für die Techniken: 
Kreative, aber nicht übertriebene oder gezwungene Techniken bei Schnitt / Farbe / Styling 
Handwerklich hervorragend und professionell ausgeführtes Endergebnis 
Geschickter Einsatz von Textur  
Harmonisches Gesamtbild von Schnitt, Styling und Farbe 
30 % der Gesamtwertung für den Gesamteindruck  
Das „Nachher“-Foto sollte ein beeindruckendes Endergebnis zeigen, hervorragend ausgeführt, dass die natürliche Schönheit des Models zur Geltung bringt 
Ein Look, der den Typ des Models unterstreicht   
Qualität, Styling und Gesamteindruck des Haars insgesamt hervorragend 
20 % der Gesamtwertung: Charisma und Persönlichkeit des Models, die durch das Foto vermittelt werden 
10 % der Gesamtwertung: früher kreierte Looks aus dem Portfolio, die auf Instagram zu sehen sind 
Handwerkliche Fähigkeiten 
Schönheit der Looks 
10 % der Gesamtwertung: Aktivitäten auf Instagram: 
Aktiver Kanal mit mindestens 3 Postings pro Woche 
Mehr als 1000 Follower/innen 
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit der höchsten Punktzahl gemäß Artikel 5.2. wird am 2. Mai 2025 in den sozialen Medien und am Destination Event zum ITVA Craft Visionary des Jahres erklärt. 
 Der ITVA Craft Visionary des Jahres erhält folgenden Gewinn: 
Die ITVA-Trophäe 
Die Chance zur Teilnahme an einem internationalen Shooting oder Event (genauer Ort und Datum werden noch bekannt gegeben) (Wella Professionals übernimmt Reisekosten, Unterbringung, Essen und Getränke). 
Alle sonstigen, oben nicht aufgeführten Auslagen und Kosten, insbesondere Steuern, Versicherungen, Telefongebühren, Zimmer- und Wäscheservice, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, Bewirtungskosten, Nebenkosten sowie sonstige Posten, die in den vorliegenden Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich erwähnt werden, sowie nicht in der Gewinnbeschreibung genannte Reisekosten, gehen vollständig zulasten des ITVA Craft Visionary des Jahres.  
Die Übertragung, der Ersatz oder die Barauszahlung der Preise, falls Preise aus irgendwelchen Gründen, wie etwa Stornierung, Terminkonflikten oder Ereignissen höherer Gewalt, nicht verfügbar sein sollten, ist nicht möglich, außer nach alleinigem Ermessen der Wella Company; in diesem Fall wird ein alternativer Preis/Preisbestandteil verliehen, womit die Verpflichtungen der Wella Company gegenüber dem Gewinner erfüllt sind; weitere Entschädigungen werden nicht gewährt. Es wird keinerlei Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen übernommen, die aus der Entgegennahme oder Verwendung eines Gewinns entstehen. 
Der ITVA Craft Visionary des Jahres muss über gültige Reisedokumente verfügen (gültiger Lichtbildausweis, Reisepass, Visum usw.), um gegebenenfalls reisen zu können. Besorgt der ITVA Craft Visionary des Jahres diese nicht rechtzeitig, kann der Preis verfallen. 
Änderung der Teilnahmebedingungen 
Wella Company behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen zu ändern, wenn dies zwingend erforderlich ist, um die Durchführung des TrendVision Awards sicherzustellen. Über die Änderungen informiert Wella Company die Teilnehmer unverzüglich. 
Haftung 
Wella Company übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die bei der Datenübertragung entstanden sind, für technische Defekte sowie verloren gegangene oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwarefehler zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen.  
Für Sachmängel der Gewinne haftet Wella Company nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. 
Reisegewinnen schuldet Wella Company nur die Bereitstellung der Reise in dem unter Ziffer 5.4.2 beschriebenen Umfang. Für Mängel, die die Durchführung der Reise oder vom Reiseveranstalter erbrachte Leistungen betreffen, haftet Wella Company nicht. Wella Company haftet auch nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen. 
Im Übrigen besteht eine Schadensersatzpflicht von Wella Company nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Wella Company auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet Wella Company auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer:in regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 
Schlussbestimmungen 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung. 
Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. 
Hinweise zum Datenschutz 
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Gewinnspiels ist die Wella Germany GmbH, Berliner Allee 65-65a, 64295 Darmstadt, Deutschland (nachfolgend „Wella“, „uns/wir“). 
Der/die Datenschutzbeauftragte/r ist unter [email protected] erreichbar.  
Für die Teilnahme am TrendVision Award werden folgende Informationen erhoben: Vorname, Nachname, Salonname, Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt, Land, E-Mail-Adresse, Name Instagram Account.  
Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs und zur Abwicklung im Falle eines Gewinns verarbeitet. Für werbliche Zwecke nutzen wir die Daten nur, wenn der Teilnehmer eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Über Art und Zweck der Datenverarbeitung informieren wir die Teilnehmer in diesem Fall gesondert. 
Eine Weitergabe an Dritte (z.B. den Partner oder Versanddienstleister) erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung des Wettbewerbs und Verarbeitung des Gewinns erforderlich ist.  
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Daten werden gelöscht, sobald der Wettbewerb vollständig abgewickelt ist. 
Rechte der betroffenen Person  
Den von einer Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Personen stehen die folgenden Rechte zu: 
Recht auf Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, Kategorien von Empfängern, die Dauer der Speicherung oder die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, die Herkunft der Daten, Ihre Rechte als betroffene Person, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und über die geeigneten Garantien bei der Übermittlung von Daten an ein Drittland sowie das Recht, eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten; 
Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten; 
Recht auf Löschung personenbezogener Daten, wenn der Zweck der Verarbeitung weggefallen ist, die Einwilligung widerrufen wird oder eine anderweitige Rechtsgrundlage fehlt oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; 
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; 
Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 (1) lit. a) oder Art. 9 (2) lit. a) oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 (1) lit. b) DSGVO beruht; 
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die Verarbeitung auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 (1) lit. f) DSGVO gestützt ist. 
Wenn Sie in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingewilligt haben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 
Der Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke oder für die Webanalyse können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. 
Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.  
Weitere Informationen zum Datenschutz bei WELLA finden Sie unter https://www.wellacompany.com/de-de/privacy-policy. 
ACHTUNG:  
DIE ENTSCHEIDUNG DER JURY IST ENDGÜLTIG. ÜBER ERGEBNISSE WIRD KEINE KORRESPONDENZ GEFÜHRT. DER RECHTSWEG IST AUSGESCHLOSSEN. 
MIT DER TEILNAHME AM WETTBEWERB VERPFLICHTET SICH DER TEILNEHMER:IN ZUR EINHALTUNG DER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN. 
JEDER VERSTOSS GEGEN DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜHRT ZUR DISQUALIFIZIERUNG.  
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eliteechode · 1 month ago
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ICYMI: Lagois-Fotowettbewerb 2025: Kreative Visionen gegen die Kluft zwischen Arm und Reich http://dlvr.it/TGpgtY
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korrektheiten · 2 months ago
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Fotowettbewerb: Ich verlose 10 Kehre-Abos! - 🖊️ In Zeiten von Selbstgleichschaltung und Zensur sind alternative Medien...
M.S.: »Fotowettbewerb: Ich verlose 10 Kehre-Abos! 🖊️In Zeiten von Selbstgleichschaltung und Zensur sind alternative Medien unverzichtbar. 🌱Als Landwirt freut es mich besonders, dass es mit der Zeitschrift „Die Kehre“ auch ein rechtes Natur- und Umweltschutzmagazin gibt. 👉🏻Darum verlose ich für 2025 zehn Abos für „Die Kehre“! 📸So könnt ihr am Fotowettbewerb teilnehmen: Schickt mir bis zum 31. Dezember euer schönstes Foto zum Thema Natur, Umwelt oder Landwirtschaft an: [email protected] 🏞️Die schönsten Fotos werden geteilt und als Gewinner bekanntgegeben. ➡️ Jetzt den Kanal teilen: https://t.me/FabianJankAfD http://dlvr.it/TGbwgH « @MSLive_aut
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rubrafoto-blog · 2 months ago
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Perspektivenwechsel
Unser Drohnenfoto zeigt einen Teil der Hochmoor-Landschaft Bayrische Au im Böhmerwald am Rande des Moldaustausees im Mühlviertel, Oberösterreich. Fotografie begleitet mich seit meiner frühen Jugend, eigentlich seit meiner Kindheit, als ich mit 13 Jahren einen Fotowettbewerb der Schuler als Sieger beendete. Mit einem Landschaftsbild – großer Fluss, die Donau, mit meinem Heimatort im Hintergrund.…
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risk-bot · 9 months ago
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pressmost · 1 year ago
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Ardagger - Frühstücksnews - Mittwoch, 29.11.2023
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Schnee und Frost sind das “Markenzeichen” des heutigen Tages. Und es dürfte – den Wetterprognosen folgend – auch in den kommenden Tagen kalt bleiben. Bitte einfach vorsichtig Fahren und vor allem auch bei der Sicht aufpassen. Und diese Bitte habe ich auch angesichts eines tragischen Unfalls vorgestern Abend im Bereich der…
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horseweb-de · 5 months ago
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picturetom · 6 months ago
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Global Peace Photo Award Ausstellung in Bratislava eröffnet
Am 10. Juli wurde zur Eröffnung der begleitenden Ausstellung die Frage „Wie sieht Frieden aus?“ mit den Gewinner-Fotografien des internationalen Fotowettbewerbs Global Peace Photo Award beantwortet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Fotowettbewerb wird seit nunmehr 12 Jahren weltweit ausgelobt. Die Jury wählt aus mehr als 22.000 Einsendungen aus zirka 130 Ländern jene Arbeiten aus, die das…
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lapalma1 · 10 months ago
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Fragmente
Fragmente von der Natur angenagt – Die Zeit ist ein gnadenloser Architekt, der an den Gebäuden nagt und ihre Schönheit langsam aber sicher verändert. Gisela Bergmann hat anlässlich unseres La Palma1-Fotowettbewerb diese Aufnahme geschossen. Fragmente eines Gebäudes, die von der Zeit angenagt wurden, erzählen eine Geschichte von Vergänglichkeit und Veränderung. Aber trotz des Verfalls strahlt das…
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wellateilnahme · 9 days ago
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COLOR VISIONARY
Teilnahmebedingungen
Der Wella National TrendVision Award (NTVA) ist ein Online-Fotowettbewerb, durchgeführt durch Wella Germany GmbH, Berliner Allee 65-65a, 64295 Darmstadt (im Folgenden zusammen mit allen Tochtergesellschaften und der Muttergesellschaft als „Wella Company“ bezeichnet). 
Der NTVA ist ein Wettbewerb mit mehreren Kategorien: 
DACH Color Visionary des Jahres (by Wella Professionals) 
DACH Craft Visionary des Jahres (by Wella Professionals) 
Dieses Dokument enthält nur die Teilnahmebedingungen für die Kategorie DACH Color Visionary des Jahres. 
FRISEUR/IN 
Die Kategorie DACH Color Visionary des Jahres steht ausschließlich ausgebildeten Friseuren / Friseurinnen / als Friseur/in arbeitenden Colorist/innen (keine Altersgrenze) in Deutschland, Österreich und der Schweiz offen. 
Engere Familienangehörige von Wella-Mitarbeitenden (Geschwister, Eltern, Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.  
Den Preis zum Titel DACH NTVA Color Visionary des Jahres kann nur der Teilnehmer / die Teilnehmerin entgegennehmen, dessen Name im Teilnahmeformular eingetragen ist (siehe Absatz 4). 
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss ausgebildete/r Friseur/in sein.  
Teilnehmer/in und Model müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 
Die Teilnehmenden dürfen in allen Kategorien beliebig viele Beiträge einreichen, aber jeder Beitrag muss ein anderes Bild / einen anderen Look darstellen, mit deutlichen Unterschieden bei Haarfarbe, Schnitt oder Stil. Erreicht ein/e Teilnehmer/in in mehreren Kategorien das Finale, wird er oder sie kontaktiert und aufgefordert, sich dazu für eine Kategorie zu entscheiden. 
DER WETTBEWERB  
Der DACH NTVA ist ein Online-Fotowettbewerb, bei dem die Teilnehmenden in den sozialen Medien ein Foto eines fertigen Looks posten, der ausschließlich mit Produkten von Wella Professionals geschaffen wurde. 
Mit dem Einreichen von Fotos bei uns in Zusammenhang mit dem Wettbewerb TrendVision Award sichern Sie (der „Teilnehmer/die Teilnehmerin“) der Wella Company verbindlich zu, dass alle auf den eingereichten Fotos zu sehenden Looks mit Produkten von Wella Professionals kreiert wurden. Auf Anforderung der Wella Company muss jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin (innerhalb von fünf Kalendertagen ab Erhalt der Anforderung) eine Liste der verwendeten Produkte von Wella Professionals einreichen. Kann dies nicht vorgelegt werden bzw. auf Anforderung nicht bewiesen werden, dass die Looks mit Produkten von Wella Professionals kreiert wurden, kann das jederzeit während des Wettbewerbs zur Disqualifizierung führen; es wird dann eine andere Person als Finalteilnehmer/in oder Gewinner/in ausgewählt. 
Eine Jury beurteilt alle Fotos und wählt die besten drei Teilnehmenden aus. 
Jeder Beitrag wird anhand des Ergebnisses der Online-Abstimmung beurteilt (fließt zu 20% ins Gesamtergebnis ein) und gemäß den Kriterien aus Absatz 3.8 (fließt zu 80% ins Gesamtergebnis ein).  
Ein erfolgreicher Look sollte Folgendes aufweisen: 
Die Farbe soll die natürliche Schönheit des Models unterstreichen 
Farbe und Styling sollen einander ergänzen zu einem schönen, tragbaren und salonrelevanten Gesamtlook  
Als Inspiration sollen vielfältige Quellen dienen 
Die Farbe muss das fachliche Können und die Fähigkeit des Coloristen / der Coloristin beweisen, ein maßgeschneidertes Endergebnis zu erzielen  
Das Haar soll glänzen und in hervorragendem Haarzustand sein, mit dem besten professionellen Styling 
Make-up und Kleidung sollen den Gesamteindruck abrunden, zur Frisur passen und höchstes handwerkliches Können beweisen 
Hochsteckfrisuren sind in dieser Kategorie nicht zugelassen, ebenso wie Kunsthaar, Haarteile, Extensions usw. 
TEILNAHMEPHASE 
Look fertig stellen und ein Vorher-/ und Nachher-Foto des fertigen Looks auf dem öffentlichen Instagram Account des Teilnehmers/ der Teilnehmerin posten. Dabei müssen die Hashtags #DACH_Color Visionary und #DACH_NTVA2024 am Beginn des Posts erwähnt werden. Zudem muss in der Überschrift (nicht in den Kommentaren) und auf dem Foto @wellapro_dach vertaggt werden.  
Durch das Einreichen von Fotos im Rahmen des Wettbewerbs TrendVision Award sichern Sie, (der „Teilnehmer/die Teilnehmerin“), der Wella Company verbindlich zu, dass alle auf den eingereichten Fotos zu sehenden Looks eigene Schöpfungen des Teilnehmer / der Teilnehmerin sind und dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin der Wella Company die nicht ausschließliche, gebührenfreie, unaufhebbare Erlaubnis erteilt (wozu er oder sie berechtigt ist), den eingereichten Beitrag im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und Werbung für diesen in beliebigen heute oder später bekannten Medien zu kopieren, verbreiten, darzustellen und zu bearbeiten. Sofern das Foto Materialien oder Bestandteile enthält, die nicht Eigentum des Teilnehmers sind und/oder Rechten Dritter unterliegen und/oder auf dem Fotos Personen zu sehen sind, so ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin dafür verantwortlich, vor Einreichen des Fotos alle erforderlichen Zustimmungen einzuholen, damit das Foto wie in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben gebührenfrei veröffentlicht und genutzt werden kann. Sind auf dem Foto Personen zu sehen, die im Land ihres Wohnsitzes nicht volljährig sind, ist auf der entsprechenden Zustimmung jeweils die Unterschrift eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stellt die Wella Company frei von allen Verlusten der freigestellten Parteien aufgrund von Verstößen des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen und Zusicherungen. Auf Anforderung der Wella Company muss jede/r Teilnehmer/in (innerhalb von fünf Kalendertagen ab Erhalt der Anforderung) die unterzeichnete Zustimmung aller Personen vorlegen, die auf den eingereichten Fotos zu sehen sind, und/oder des Eigentümers von Materialien, die auf den Fotos zu sehen sind. Diese Zustimmung muss der Wella Company das Recht einräumen, den Beitrag im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und Werbung für diesen in beliebigen heute oder später bekannten Medien zu kopieren, verbreiten, darzustellen und zu bearbeiten. Kann diese Zustimmung auf Anforderung nicht vorgelegt werden, kann das jederzeit während des Wettbewerbs zur Disqualifizierung führen; es wird dann eine andere Person als Finalteilnehmer/in oder Gewinner/in ausgewählt. 
Jede/r potenzielle Teilnehmer/in am Wettbewerb wird aufgefordert, auf Instagram den Kommentar einzufügen „Mit dem Posten dieses Fotos stimme ich den Teilnahmebedingungen zu und trete mein Urheberrecht an die Wella Company ab”. 
Auch nicht eigens für den Anlass aufgenommene Fotos können eingereicht werden, solange sie nicht bereits bei einem früheren NTVA eingereicht wurden. Das Foto sollte jedoch nicht früher als 12 Monate vor Wettbewerbsteilnahme entstanden, sein. 
Mit dem Handy aufgenommene Fotos sind absolut akzeptabel, wobei darauf zu achten ist, Fotos von möglichst hoher Qualität einzureichen. Alle Fotos werden gleich beurteilt, ob professionell oder mit dem Handy gemacht. 
Das Model darf auch eine Maske tragen. 
Einsendeschluss ist der 21.02.2025. Nach diesem Datum eingegangene Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 
Die Fotos werden durch eine Jury aus Experten von Wella Professionals („Jurymitglieder“) nach folgenden Kriterien beurteilt:  
40 % der Gesamtwertung für die Wahl der Farbe und ob passend zu Gesichtszügen, Haut- und Augenfarbe des Models 
30 % der Gesamtwertung für die Qualität der Ausführung und insgesamt für Schönheit der Farbe, Haarqualität, Pflegezustand und Glanz 
30 % der Gesamtwertung für den fertigen Gesamtlook: Farbe, Schnitt, Styling 
Die besten 15 Looks werden benachrichtigt und aufgefordert, die Farbrezeptur einzusenden, die für ihren Look verwendet wurde, innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung, außerdem eine Beschreibung der Inspiration zum kreierten Look. 
Die besten 15 Looks werden anhand der in Absatz 3.8 beschriebenen Kriterien durch die Jury beurteilt, um den Bronze-, Silber- und Gold-Gewinner/ Gewinnerin zum NTVA Color Visionary des Jahres zu ermitteln. 
DACH NTVA COLOR VISIONARY – DIE GEWINNE 
Am 03.03.2025 werden die Bronze, Silber und Gold Gewinner/ Gewinnerinnen der Kategorie DACH NTVA Color Visionary in den sozialen Medien über @wellapro_dach verkündet. 
Der/ die Bronze-Gewinner/ Gewinnerin des DACH NTVA Color Visionary des Jahres erhält 2 Tagestickets zur Top Hair – Die Messe am 29.+30.3.2025 in Düsseldorf + 100,- € Reisekosten (Gesamtwert 260,-€/ 260,- CHF) 
Der/ die Silber-Gewinner/ Gewinnerin des DACH NTVA Color Visionary des Jahres erhält 2 Seminarplätze im Wert von 500,- € / 500,- CHF gesamt 
 Der/ die Gold-Gewinner/ Gewinnerin des DACH NTVA Color Visionary des Jahres erhält die Einladung zur Teilnahme an globaler Destination Reise von 29.4. – 2.5.2025 nach Malta im Wert von 1.650, -€/ 1.650, - CHF, inkl. 3 Übernachtungen im Einzelzimmer, 2,5 Tage Wella Programminhalte und Flugkosten 
In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit eines Gewinns behält sich Wella Company vor, diesen Gewinn nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen. 
Eine Barauszahlung der Gewinne oder ihres Gegenwerts ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht auf Dritte übertragen werden. 
DER ITVA 2025-WETTBEWERB 
Der/ die Gold-Gewinner/ Gewinnerin des DACH NTVA Color Visionary des Jahres tritt beim International TrendVision Award (ITVA) gegen alle anderen Gold-Gewinner/ Gewinnerinnen des NTVA Color Visionary des Jahres aus der ganzen Welt an. 
Beim ITVA-Wettbewerb beurteilt eine Jury die Gewinnerlooks der einzelnen NTVA-Preisträger/ Preisträgerinnen. Die Beurteilung erfolgt anhand folgender Kriterien: 
80 % der Gesamtwertung für den NTVA-Gewinnerlook: 
70 % Farbtechnik: 
Erläuterung von Technik, Erarbeitung, Wahl der Farbe, kommerzieller Eignung  
Es soll erkennbar sein, inwiefern die Farbe den Haarschnitt ergänzt (Form und Länge)  
Schnitt und Farbe sollen einander ergänzen zu einem schönen, tragbaren und salonrelevanten Gesamtlook  
Fertige Farbe 
30 % Gesamteindruck und Look:  
Gesamteindruck (Styling, Make-up, Kleidung)  
Erkennbare eigene Interpretation und kreative Umsetzung  
Professioneller Gesamtlook 
Eigene Interpretation und kreative Verwirklichung  
10 % der Gesamtwertung: früher kreierte Looks aus dem Portfolio, die auf Instagram zu sehen sind 
Handwerkliche Fähigkeiten 
Schönheit der Looks 
10 % der Gesamtwertung: Aktivitäten auf Instagram: 
Aktiver Kanal mit mindestens 3 Postings pro Woche 
Mehr als 1000 Follower/innen 
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit der höchsten Punktzahl gemäß Artikel 5.2 wird am 2. Mai 2025 in den sozialen Medien und am Destination Event zum ITVA Color Visionary des Jahres erklärt. 
Der ITVA Color Visionary des Jahres erhält folgenden Gewinn: 
Die ITVA-Trophäe 
Die Chance zur Teilnahme an einem internationalen Shooting oder Event (genauer Ort und Datum werden noch bekannt gegeben) (Wella Professionals übernimmt Reisekosten, Unterbringung, Essen und Getränke). 
Alle sonstigen, oben nicht aufgeführten Auslagen und Kosten, insbesondere Steuern, Versicherungen, Telefongebühren, Zimmer- und Wäscheservice, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, Bewirtungskosten, Nebenkosten sowie sonstige Posten, die in den vorliegenden Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich erwähnt werden, sowie nicht in der Gewinnbeschreibung genannte Reisekosten, gehen vollständig zulasten des ITVA Color Visionary des Jahres.  
Die Übertragung, der Ersatz oder die Barauszahlung der Preise, falls Preise aus irgendwelchen Gründen, wie etwa Stornierung, Terminkonflikten oder Ereignissen höherer Gewalt, nicht verfügbar sein sollten, ist nicht möglich, außer nach alleinigem Ermessen der Wella Company; in diesem Fall wird ein alternativer Preis/Preisbestandteil verliehen, womit die Verpflichtungen der Wella Company gegenüber dem Gewinner erfüllt sind; weitere Entschädigungen werden nicht gewährt. Es wird keinerlei Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen übernommen, die aus der Entgegennahme oder Verwendung eines Gewinns entstehen. 
Der ITVA Color Visionary des Jahres muss über gültige Reisedokumente verfügen (gültiger Lichtbildausweis, Reisepass, Visum usw.), um gegebenenfalls reisen zu können. Besorgt der ITVA Color Visionary des Jahres diese nicht rechtzeitig, kann der Preis verfallen. 
Änderung der Teilnahmebedingungen 
Wella Company behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen zu ändern, wenn dies zwingend erforderlich ist, um die Durchführung des TrendVision Awards sicherzustellen. Über die Änderungen informiert Wella Company die Teilnehmer unverzüglich. 
Haftung 
Wella Company übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die bei der Datenübertragung entstanden sind, für technische Defekte sowie verloren gegangene oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwarefehler zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen.  
Für Sachmängel der Gewinne haftet Wella Company nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. 
Reisegewinnen schuldet Wella Company nur die Bereitstellung der Reise in dem unter Ziffer 5.4.2 beschriebenen Umfang. Für Mängel, die die Durchführung der Reise oder vom Reiseveranstalter erbrachte Leistungen betreffen, haftet Wella Company nicht. Wella Company haftet auch nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen. 
Im Übrigen besteht eine Schadensersatzpflicht von Wella Company nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Wella Company auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet Wella Company auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer:in regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 
Schlussbestimmungen 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung. 
Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. 
Hinweise zum Datenschutz 
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Gewinnspiels ist die Wella Germany GmbH, Berliner Allee 65-65a, 64295 Darmstadt, Deutschland (nachfolgend „Wella“, „uns/wir“). 
Der/die Datenschutzbeauftragte/r ist unter [email protected] erreichbar.  
Für die Teilnahme am TrendVision Award werden folgende Informationen erhoben: Vorname, Nachname, Salonname, Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt, Land, E-Mail-Adresse, Name Instagram Account.  
Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs und zur Abwicklung im Falle eines Gewinns verarbeitet. Für werbliche Zwecke nutzen wir die Daten nur, wenn der Teilnehmer eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Über Art und Zweck der Datenverarbeitung informieren wir die Teilnehmer in diesem Fall gesondert. 
Eine Weitergabe an Dritte (z.B. den Partner oder Versanddienstleister) erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung des Wettbewerbs und Verarbeitung des Gewinns erforderlich ist.  
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Daten werden gelöscht, sobald der Wettbewerb vollständig abgewickelt ist. 
Rechte der betroffenen Person  
Den von einer Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Personen stehen die folgenden Rechte zu: 
Recht auf Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, Kategorien von Empfängern, die Dauer der Speicherung oder die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, die Herkunft der Daten, Ihre Rechte als betroffene Person, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und über die geeigneten Garantien bei der Übermittlung von Daten an ein Drittland sowie das Recht, eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten; 
Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten; 
Recht auf Löschung personenbezogener Daten, wenn der Zweck der Verarbeitung weggefallen ist, die Einwilligung widerrufen wird oder eine anderweitige Rechtsgrundlage fehlt oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; 
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; 
Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 (1) lit. a) oder Art. 9 (2) lit. a) oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 (1) lit. b) DSGVO beruht; 
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die Verarbeitung auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 (1) lit. f) DSGVO gestützt ist. 
Wenn Sie in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingewilligt haben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 
Der Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke oder für die Webanalyse können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. 
Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.  
Weitere Informationen zum Datenschutz bei WELLA finden Sie unter https://www.wellacompany.com/de-de/privacy-policy. 
ACHTUNG:  
DIE ENTSCHEIDUNG DER JURY IST ENDGÜLTIG. ÜBER ERGEBNISSE WIRD KEINE KORRESPONDENZ GEFÜHRT. DER RECHTSWEG IST AUSGESCHLOSSEN. 
MIT DER TEILNAHME AM WETTBEWERB VERPFLICHTET SICH DER TEILNEHMER:IN ZUR EINHALTUNG DER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN. 
JEDER VERSTOSS GEGEN DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜHRT ZUR DISQUALIFIZIERUNG.  
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