#dsgvo
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I've seen a number of people worried and concerned about this language on Ao3s current "agree to these terms of service" page. The short version is:
Don't worry. This isn't anything bad. Checking that box just means you forgive them for being US American.
Long version: This text makes perfect sense if you're familiar with the issues around GDPR and in particular the uncertainty about Privacy Shield and SCCs after Schrems II. But I suspect most people aren't, so let's get into it, with the caveat that this is a Eurocentric (and in particular EU centric) view of this.
The basic outline is that Europeans in the EU have a right to privacy under the EU's General Data Protection Regulation (GDPR), an EU directive (let's simplify things and call it an EU law) that regulates how various entities, including companies and the government, may acquire, store and process data about you.
The list of what counts as data about you is enormous. It includes things like your name and birthday, but also your email address, your computers IP address, user names, whatever. If an advertiser could want it, it's on the list.
The general rule is that they can't, unless you give explicit permission, or it's for one of a number of enumerated reasons (not all of which are as clear as would be desirable, but that's another topic). You have a right to request a copy of the data, you have a right to force them to delete their data and so on. It's not quite on the level of constitutional rights, but it is a pretty big deal.
In contrast, the US, home of most of the world's internet companies, has no such right at a federal level. If someone has your data, it is fundamentally theirs. American police, FBI, CIA and so on also have far more rights to request your data than the ones in Europe.
So how can an American website provide services to persons in the EU? Well… Honestly, there's an argument to be made that they can't.
US websites can promise in their terms and conditions that they will keep your data as safe as a European site would. In fact, they have to, unless they start specifically excluding Europeans. The EU even provides Standard Contract Clauses (SCCs) that they can use for this.
However, e.g. Facebook's T&Cs can't bind the US government. Facebook can't promise that it'll keep your data as secure as it is in the EU even if they wanted to (which they absolutely don't), because the US government can get to it easily, and EU citizens can't even sue the US government over it.
Despite the importance that US companies have in Europe, this is not a theoretical concern at all. There have been two successive international agreements between the US and the EU about this, and both were struck down by the EU court as being in violation of EU law, in the Schrems I and Schrems II decisions (named after Max Schrems, an Austrian privacy activist who sued in both cases).
A third international agreement is currently being prepared, and in the meantime the previous agreement (known as "Privacy Shield") remains tentatively in place. The problem is that the US government does not want to offer EU citizens equivalent protection as they have under EU law; they don't even want to offer US citizens these protections. They just love spying on foreigners too much. The previous agreements tried to hide that under flowery language, but couldn't actually solve it. It's unclear and in my opinion unlikely that they'll manage to get a version that survives judicial review this time. Max Schrems is waiting.
So what is a site like Ao3 to do? They're arguably not part of the problem, Max Schrems keeps suing Meta, not the OTW, but they are subject to the rules because they process stuff like your email address.
Their solution is this checkbox. You agree that they can process your data even though they're in the US, and they can't guarantee you that the US government won't spy on you in ways that would be illegal for the government of e.g. Belgium. Is that legal under EU law? …probably as legal as fan fiction in general, I suppose, which is to say let's hope nobody sues to try and find out.
But what's important is that nothing changed, just the language. Ao3 has always stored your user name and email address on servers in the US, subject to whatever the FBI, CIA, NSA and FRA may want to do it. They're just making it more clear now.
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#dsgvo#gdpr#gdpr.risk assessment#gdpr compliance#data protection#data privacy#business consulting#dsb#germany
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Google Fonts Abmahnung
In den letzten Wochen haben uns diverse Nachrichten zu Abmahnungen bezüglich Google Fonts erreicht. Hier zu ein paar Hintergründe.
Wie funktioniert Google-Fonts?
Damit eine Webseite Schriftarten anzeigen kann, die nicht auf dem Gerät des Nutzers installiert sind, muss die Webseite diese Schriftarten zur Verfügung stellen. Die Schriftarten-Dateien sind im Verhältnis zu anderen Dateien einer Webseite recht große Dateien. Deshalb hat es sich international eingebürgert, diese von einem externen Punkt, einem sogenannten Content Delivery Framework direkt herunterzuladen, wenn der Benutzer die Seite aufruft. Die Schriftart kommt also nicht vom eigenen Server, sondern z.B. vom Google-Server. Davon verspricht sich der Webdesigner Vorteile bei der Performance und der Entlastung des eigenen Servers. Leider ist dieses Vorgehen aus Sicht der Datenschutzbehörden in der EU problematisch, da dabei die IP Adresse des Nutzers an die Google-Server übertragen wird. Zu dem ist davon auszugehen, dass die Daten damit auch in die USA übertragen werden. Außerdem wird Google diese Daten vermutlich auswerten und weiterverwenden. Dieses Vorgehensweise bedarf aber der Einwilligung des Webseite-Besuchers. Websitebetreiber, die Google Fonts nicht zumindest in der Datenschutzerklärung erwähnen und bis zur Einwilligung durch einen sogenannten Cookie-Banner die Nutzung blockieren, handeln damit nach der Auffassung der Datenschutzbehörden nicht im Sinne der DSGVO.
Google-Fonts besser lokal hosten?
Möglichweise reicht es auch nicht aus, die Google-Fonts Aufrufe hinter der Einwilligung zu verstecken. Es besteht bei den meisten Schriftarten die Möglichkeit, diese hinunterzuladen und kostenfrei lokal zu hosten. Ob das möglich ist, kann in den Lizenzbedingungen der Schriftart nachgesehen werden. Ist diese Lizenz dem Open-Source Bereich zuzuordnen, so ist eine lokale Einbindung in der Regel unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wäre dieses der Fall, könnte die lokale Einbindung als milderes Mittel im Sinne der Datensparsamkeit verstanden werden und wäre einer Einbindung über Google vorzuziehen.
Abmahnung erhalten?
Ihren Einzelfall kann nur ein Anwalt bewerten, ob eine Abmahnung rechtmäßig ist. Aber viele Anwälte, mit denen ich gesprochen habe, hatten zumindest große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung aus Abmahnwellen. Beachten Sie hier, dass einige Schreiben auch Auskunftsrechte nach der DSGVO geltend machen. Diese Betroffenenrechte müssen Sie in jedem Fall beantworten. Am besten ziehen Sie hier Ihren Datenschutzbeauftragten zur Rate.
Wie kann ich meine Seite besser vor Abmahnungen schützen?
Der beste Schutz ist eine gute Vorbereitung. Nehmen Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen ernst und erfüllen Sie alle Dokumentationspflichten, damit Sie im Fall von Anfragen auskunftsfähig sind. Scannen Sie Ihre Webseiten, z.B. mit unserem Websitescanner (ab Paket Blue enthalten oder auch separat erhältlich). So können Sie die Arbeiten Ihres Webdesigners überprüfen. Dieser professionelle Scanner überprüft die gesamte Website, inkl. öffentlich zugänglicher Unterseiten und nicht nur einzelne URLs wie dieses die frei verfügbaren Scanner tun. Verwenden Sie eine Einwilligungslösung, die Zugriffe auf externe Dienste und das Setzen von Cookies zuverlässig steuert. Auch hier können wir eine renommierte Lösungen in unseren Paketen oder auch separat anbieten.
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Digitale Selbstverteidigung
Digitale Selbstverteidigung. Mit Phishing und Scamming versuchen böswillige Akteur*innen, in unsere Geräte einzudringen. Wie man sich dagegen schützen kann – und warum wir nicht alleine schuld sind, wenn unser Datenschutz versagt.
Mit Phishing und Scamming versuchen böswillige Akteur*innen, in unsere Geräte einzudringen. Wie man sich dagegen schützen kann – und warum wir nicht alleine schuld sind, wenn unser Datenschutz versagt. Ein großes Sicherheitsproblem technischer Systeme sind aber die Nutzer*innen. Menschen können beispielsweise mit Phishing oder Scamming manipuliert werden. Bei E-Mails sei es recht einfach, den…
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Gastronomen aufgepasst: Neue Datenschutzverordnung! http://dlvr.it/TCr9K2
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Regierungen weltweit debattieren über ethische Fragen im Zusammenhang mit KI
In einer Zeit, in der künstliche Intelligenz (KI) zunehmend in den Alltag integriert wird, stehen Regierungen weltweit vor der Herausforderung, ethische Fragen zu klären. Diese Debatten sind nicht nur für die technologische Entwicklung von Bedeutung, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Die Diskussion umfasst Themen wie Datenschutz, Diskriminierung, Transparenz und die Verantwortung von…
#Algorithmen#Datenanalyse#Datenschutz#Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)#Datenschutzgesetze#Debatten#DSGVO#G20-Gipfel#Innovation#Intelligenz#Internationale Zusammenarbeit#KI#Kooperationen#Künstliche Intelligenz#Privatsphäre#Überwachung#Verantwortung#Vertrauen
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Nagelprobe für die DSGVO
Wer zahlt die Schäden für Microsofts Absturz?
Vor 2 Wochen hatten wir nach dem weltweiten Zusammenbruch des unter Microsoft Windows laufenden Crowdstrike Netzes (Milliarden Schäden durch Microsoft Update) von großen Schäden berichtet. Ob es im Endergebnis für den Verursacher wirklich auf Milliarden hinausläuft hängt von der Klagebereitschaft der Betroffenen ab.
In einem Interview von netzpolitik.org mit dem ehemaligen Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Stefan Brink, nennt dieser die Paragrafen der DSGVO auf die sich die Betroffenen stützen können. Microsoft schätzt 8,5 Millionen betroffene Computer, zählt aber nur diejenigen mit von Kunden übermittelten Absturzberichten. Alle Kunden, die eine solche Meldung nicht abgegeben haben, sollen nach Microsofts Ansicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben.
Stefan Brink sieht die Rechtslage so:
Die Crowdstrike Holdings, Inc. hat gegen die DSGVO der Europäischen Union verstoßen.
Crowdstrike bietet als Dienstleister beziehungsweise Sub-Unternehmen Auftragsdatenverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO an.
Nach Artikel 32 Abs. 1 DSGVO muss ein Datenverarbeiter insbesondere, „die Fähigkeit, die […] Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen“.
Als Auftragsverarbeiter ersten Ranges treffen Microsoft ebenfalls die vollen datenschutzrechtlichen Pflichten.
Schäden sind insbesondere der Verlust, aber auch die vorübergehend fehlende Verfügbarkeit ihrer Daten. Die Ansprüche der Betroffenen – etwa auf Beförderungsleistung - sind gemäß Artikel 82 DSGVO durch den Datenverarbeiter zu tragen.
Die Betroffenen wenden sich dazu zuerst an ihren Vertragspartner, z.B. die Fluggesellschaft, die dann den Schaden durch den Datenverarbeiter ersetzt bekommen muss.
Nach Artikel 33 und 34 der DSGVO muss ein Unternehmen im Falle einer „Datenpanne“ binnen 72 Stunden eine Meldung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde abgeben und die Betroffenen (alle!) informieren.
Alle Betroffene haben durch den Vorfall das "Risiko der Nicht-Verfügbarkeit" ihrer Daten erlitten. Dies wäre mindestens ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Datensicherheit (Art. 32 DSGVO).
Dafür können zusätzlich zum Schadenersatz Bußgelder gemäß Artikel 83 Abs. 4 DSGVO gegen den Auftragsverarbeiter von bis zu 10 Millionen Euro beziehungsweise zwei Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängt werden.
Es kann also spannend werden und es wird sich zeigen was die DSGVO in einem wirklichen Schadensfall taugt. Außerdem kann man hinterher vergleichen, welche Unterschiede die Existenz der DSGVO in der EU im Vergleich zu den Schadensregulierungen in anderen Ländern macht.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/es-gilt-die-datenschutzgrundverordnung-was-crowdstrike-und-microsoft-in-europa-droht/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3BX Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8856-20240731-nagelprobe-fuer-die-dsgvo.html
#Crowdstrike#Schaden#DSGVO#Datenschutzbeauftragter#MSTeams#Outlook#Verbraucherdatenschutz#Datenschutz#Datensicherheit#Ergonomie#Datenpannen#Datenskandale#Scoring#Microsoft#Windows11#nachHausetelefonieren#OpenSource#Update#Absturz#Clouddienste#Verschluesselung#lokalesKonto
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In der heutigen digitalen Welt, in der Online-Präsenz und Datenschutz Hand in Hand gehen, ist die Bedeutung von Cookie Bannern nicht zu unterschätzen. Diese kleinen, aber mächtigen Tools spielen eine zentrale Rolle in der Art und Weise, wie Websites mit den persönlichen Daten deiner Besucher umgehen. Angesichts ständig wachsender Datenschutzanforderungen und eines erhöhten Bewusstseins für Online-Privatsphäre, ist die Auswahl des richtigen Cookie Management Tools entscheidender denn je.
Ich stelle dir hier 4 der besten Cookie Plugins vor, die ich selber getestet habe und zeige dir, was ein gutes Cookie Plugin ausmacht.
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Klage auf Entfernung einer Abmahnung auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich?
Abmahnungen sind oft unwirksam Oftmals neigen Arbeitnehmer, die eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten haben, dazu, sofort mittels Klage oder einem Schreiben dagegen vorzugehen. Diese Reaktion ist aus taktischen Gründen jedoch nicht immer ratsam. Viele Abmahnungen erweisen sich als unwirksam. Ein vorschnelles Handeln gegen eine Abmahnung kann dem Arbeitgeber unbeabsichtigt aufzeigen, wo Fehler…
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#Abmahnung#Arbeitgeber#Arbeitnehmer#DSGVO#Ende des Arbeitsverhältnisses#Entfernungsanspruch#Entfernungsklage#entscheidung#Klage#LAG Berlin-Brandenburg#Taktik
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Datenschutzerklärung im Onlineshop – Expertentipps für deinen Shop
Der Datenschutz ist ein wichtiger Aspekt, den du bei der Erstellung deines Onlineshops nicht übersehen solltest. Elisa Drescher, eine Datenschutzjuristin und Co-Geschäftsführerin von SCALELINE Datenschutz, gibt dir in diesem Blogartikel praktische Tipps, worauf du bei der Datenschutzerklärung deines Shops achten musst. Es ist entscheidend, dass deine Datenschutzerklärung transparent und umfassend ist, um rechtliche Probleme zu vermeiden und das Vertrauen deiner Kund:innen zu stärken. Dabei musst du klar angeben, welche Daten du sammelst, zu welchem Zweck du sie nutzt und welche externen Dienste du verwendest. Besonders beim Bestellvorgang und beim Newsletter-Versand ist es wichtig, die Datenschutzrichtlinien genau einzuhalten und die Zustimmung der Kund:innen einzuholen.
Bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung für deinen Onlineshop musst du berücksichtigen, dass du mehr Daten sammelst und verarbeitest als bei einer normalen Webseite. Daher ist es von großer Bedeutung, dass du transparent und detailliert erklärst, wie du mit den Daten deiner Kund:innen umgehst und welche Sicherheitsmaßnahmen du ergreifst, um ihre Daten zu schützen. Auch das Thema Cookie-Banner ist relevant, insbesondere wenn du Cookies für statistische Analysen oder andere Dienste wie Google Analytics verwendest. Es ist wichtig sicherzustellen, dass deine Kund:innen aktiv der Nutzung von Cookies zustimmen und über ihre Rechte informiert sind.
Wix bietet dir als Plattform für deinen Onlineshop Werkzeuge und Unterstützung, um sicherzustellen, dass du die Datenschutzregeln einhältst. Mit einem SSL-Zertifikat und einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung kannst du sicherstellen, dass die Daten deiner Kund:innen geschützt sind und die Anforderungen der DSGVO erfüllt werden. Denke daran, dass eine korrekte Datenschutzerklärung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch dazu beiträgt, das Vertrauen deiner Kund:innen zu stärken und rechtliche Probleme zu vermeiden.
#Datenschutz#Onlineshop#Datenschutzerklärung#Kund:innen#Daten#Sicherheitsmaßnahmen#Cookie-Banner#Wix#SSL-Zertifikat#DSGVO
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Übrigens: Der Datenschutz ist schuld. Immer
Ach ja, falls ich es noch nicht geschrieben habe. Der Datenschutz ist schuld. Man kann es einfach nicht mehr hören. Mein Kommentar zur #Bitkom Umfrage #Datenschutz #DSGVO
Der Bitkom, Interessenverband der IT-Industrie, hat mal wieder eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Fazit: Der Datenschutz ist schuld – die DSGVO ist schuld. Wegen “des Datenschutz” sind demzufolge bei allen Befragten Projekte gescheitert.Der Datenschutz sei viel zu kompliziert und .. praxisfernMan könne Mitarbeiter nicht richtig aufklären, weil es so kompliziert sei. Undverdammt,…
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Blogsterben dank DSGVO und anderer Regularien
Es ist traurig zu sehen und vor allem zu lesen, wie ein langsames Blogsterben dank DSGVO und anderer Regularien um sich greift. Auch einige der von mir gelesenen Blogs und Foren haben ihre Arbeit eingestellt. Ich gebe es aber zu, langsam macht Bloggen und das Betreiben einer Webseite auch wirklich keinen Spass mehr.
Blogsterben dank DSGVO und anderer Regularien Das Blogsterben ist leider keine blosse Erfindung, sondern real. Das kannst du zum Beispiel hier nachlesen. Die Gründe dafür sind sicher vielfältig und lassen sich nicht nur auf die DSGVO zurückführen. Nicht erst seit Mai 2018 bin ich damit beschäftigt meine Webseite an die DSGVO anzupassen. Vieles wurde umgesetzt und einiges auch abgeschaltet. Das Ergebnis - naja - die Webseite lässt sich noch anschauen. Trotzdem ist es müssig, jedes Mal beim Anschauen einer Webseite sich erst durch diverse Checkboxen und Erklärungen klicken zu müssen. OK, Datenschutz ist wichtig und deshalb hingenommen. Auch wenn dadurch jegliches Augenmass für die wirklich wichtigen Dinge verloren geht. Gerade bei der DSGVO hätte man im Vorfeld bereits sinnvollerweise Unterscheidungen für die Betroffenen machen müssen. Aber so gilt diese Richtlinie für alle gleich - vom kleinen 1-Mann-Blogger bis zum multinationalen Konzern. Mit dem Unterschied, dass Letzterer bedeutend mehr Ressourcen zur Einhaltung oder auch zur Nichteinhaltung hat. Schon im Vorfeld wurde ein grosses Blogsterben vorausgesagt. Nicht zuletzt auch durch eine zu erwartende Abmahnwelle der Abmahnindustrie. Aber die DSGVO allein vermiest mir das Bloggen nicht. Aus ihr ableitend entstehen viele kleine Hindernisse und Widrigkeiten. Das Fotografieren von Personen zum Beispiel. Auch hier ist es immer noch nötig, vor dem Fotografieren das Einverständnis der Person einzuholen. Und natürlich kann diese ihr Einverständnis jederzeit - auch zehn Jahre später - noch widerrufen. Für Reise- und Streetfotografen ein nahezu aussichtsloses Vorhaben. Gut - das betrifft mich auch nicht vorrangig, da ich viel lieber in der Natur fotografiere. /Ironie aus/
Die DSGVO hat jetzt bereits weitere Folgen Dann kam das Fanseitenurteil, wodurch jeder einzelne Betreiber einer Fanseite in irgendeinem sozialen Netzwerk für den Datenschutz gemeinsam mit den Netzwerkbetreibern verantwortlich ist. Ohne Berücksichtigung, dass ich als kleiner Blogger noch nicht einmal genau Kenntnis davon habe, was die Betreiber eigentlich alles für Daten sammeln und mit diesen Daten veranstalten. Aber ich soll dafür verantwortlich sein! Dann die neu geforderte Kennzeichnungspflicht für Werbung. Ich bezeichne es als Instagramurteil. Hier wurde eine Bloggerin gerichtlich aufgefordert, alle ihre Posts mit dem Wort Werbung oder Anzeige versehen, wenn darauf eine Marke abgebildet ist (noch nicht einmal verlinkt muss diese sein). Jetzt darf man nicht nur keine Fotos von Personen machen, ohne dafür belangt zu werden. Ich kann sogar dafür belangt werden, wenn ich ein Auto auf der Landstraße fotografiere. Oder wenn ich eine Gaststätte in einem Beitrag verlinke, in der mir das Essen super gefallen hat. Denn das ist nun Werbung. Egal, ob ich dafür Geld oder eine andere Gegenleistung erhalte. Werbung wird bei mir gekennzeichnet - das ist keine Frage. Aber eben nur solche Werbung, die wirklich Werbung ist. Demnächst treten das Leistungsschutzrecht und die Upload-Filter in Kraft. Beide Massnahmen werden das Internet, wie wir es heute noch kennen, in absehbarer Zeit enorm verändern. Noch schlimmer: sie gefährden unser Recht auf Meinungsfreiheit und damit auch unsere Demokratie. Das Leistungsschutzrecht soll es Printmedien ermöglichen, an Veröffentlichungen im Internet (zum Beispiel bei den Snippets der Suchmaschinen) mitzuverdienen. Die Uploadfilter sollen die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material durch Dritte bereits vor dem Veröffentlichen herausfiltern. Beides sind Zensurwerkzeuge schlechthin. Dann wird es gar nicht mehr lange dauern, bis nur noch "genehmes" Material im weltweiten Netz zu finden ist.
Ich blogge, um zu begeistern und nicht um zu verwalten Alles das sind Dinge, die mir den Spass am Bloggen verleiden. Ich möchte mich nicht übermässig um technische Details kümmern müssen. Genausowenig möchte ich Ablaufpläne, Datenschutzverzeichnisse und ähnliches verwalten. Ich möchte schreiben, fotografieren, meine Erlebnisse und Gedanken mit anderen Menschen teilen. In kleinen Nischenblogs möchte ich das lesen, was mir die grossen Mainstreammedien nicht anbieten.Das Stöbern in thematischen Foren ist für mich sinnvoller als Informationen mühselig zu suchen, die irgendwo als Randnotiz hinterlegt sind (wenn überhaupt). Ich bin nur ein 1-Mann-Hobbie-Blogger und wende viel Zeit, Mühe und auch Geld auf, um meine Seite zu betreiben. Ich blogge über das, was mir Spass macht und was ich mit bestem Gewissen auch meinen Lesern gegenüber empfehlen kann. Aber irgendwann macht es kein Spass mehr, sondern es artet in Arbeit aus. Ohne, dass es dafür eine nennenswerte Gegenleistung gibt. Die Stunden, die ich eher mit Verwaltungsarbeiten beschäftigt bin, kann ich dann für mich selbst besser nutzen. Ich möchte meine Leser (und natürlich auch meine Leserinnen!) weiter begeistern. Begeistern dafür, hinauszugehen in unsere Natur und unsere Heimat. Begeistern, sich kritisch mit ihrem Leben auseinander zu setzen und nachhaltig zu leben. In Waldesruh den Sinn des Lebens nicht so ernst zu sehen und einfach einmal wieder Kind zu sein. Das möchte ich machen! Mein Blog stirbt noch nicht. Vielleicht wird es ruhiger werden. Aber vorerst werde ich meine Vision nicht aufgeben! ... auf zu neuen Abenteuern! Weitere Artikel von Bloggern, die sich mit diesem Thema befassen - www.erkunde-die-welt.de - www.reisen-fotografie.de - www.reisewut.com Meine Blogroll Trotzdem gibt es noch einige der "alten" Blogs. Diese lese ich immer noch gern und regelmässig. Deshalb habe ich wieder (oder immer noch) so eine altmodische Blogroll. Unter diesem Link kannst du diese Liste lesen. Leider lässt aber auch hier bei einigen die Intensität des Bloggens nach. Aber ich entdecke auch ab und zu einmal wieder ein neues und interessantes Blog zum Thema Wandern oder Naturerlebnisse. Bloggst du selbst über diese Themen? Dann schreib mir doch dein Blog mal in die Kommentare. Read the full article
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Datenschutzalbtraum Legalisierung
#Datenschutzalbtraum #Legalisierung. Wer demnächst legal von Anbauvereinen #Cannabis beziehen will, wird mit Namen, Alter und besorgter Menge in Datenbanken landen. Der Weitergabe der sensiblen Daten an Behörden und Strafverfolger sind kaum Grenzen gesetzt.
Gut gemeint ist offenbar auch hier nicht gut gemacht! Netzpolitik.org weiß: Wer demnächst legal von Anbauvereinen Gras beziehen will, wird mit Namen, Alter und besorgter Menge in Datenbanken landen. Das Problem daran: Der Weitergabe der sensiblen Daten an Behörden und Strafverfolger sind kaum Grenzen gesetzt. Datenschützer erkennen einen Datenschutzalbtraum Mit etwas Glück glühen schon im April…
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#Bundesrat#Cannabis#Cannabis Social Club#CSC#Datenschutz#David Werdermann#Drogenpolitik#DSGVO#Georg Wurth#Gesellschaft für Freiheitsrechte#GFF#Jugendschutz#Legalisierung#netzpolitik.org#Niko Härting#Schwarzmarkt#THC-Gehalt
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Newsletter Programm für personalisierte Serienmails und Serienmail von Ihrer Homepage - Infos
Tipp für Newsletter Programm und Newsletter-Lösungen
Zielgerichtetes Kaufen muss Vergnügen machen und trotzdem ohne Mühe ablaufen. Sie will sich dennoch nicht gleich unter dem Strich beschließen was sie aus der Produktabteilung unter dem Strich bestellt. Er will sich aber noch nicht gleich definitiv festsetzen was er zum Thema schließlich möchte. Sie philosophiert schon sehr lange, was sie sich auf alle Fälle mit dem mittelmäßigen Lohn alles wirklich Packendes wie beispielsweise Newsletter Tool online holen. Unter dem Ausgangspunkt das es einen Test zu Newsletter Software mit Newsletter Kampagnen, Rezensionen, einen speziellen Test-Sieger, oder ein Artikelangebot gäbe, welches man besonders billig einkaufen kann, könnte dieses Schnäppchen den Besuchern als Preisvorschlag empfohlen sein, um dem Kunden die Kaufentscheidung beim Kauf vereinfachend zu gestalten. Die Bekannte hat auch viele hilfreiche Kaufempfehlungen rund um die Suche nach Newsletter Software und berät sie bei der Kaufentscheidung. Hier verraten wir alles was das Geeignetste für Sie sein könnte und bei uns gibt es alles Exzellente für Ihre Bedürfnisse. Ein Bruder hat durchaus viele Tipps rund um den Produktbereich und berät sie bei dem Entschluss. Helena sagt es sei gut und bestätigt der Produktartikel ist höchst angemessen im Fachbereich Newsletter Programm. Als die Entscheidung gefällt ist, was er bindend zur Aufgabe anschaffen will, eilt er los und ordert unter dem Strich diesen außergewöhnlichen Artikel. Sie will sich dennoch noch nicht gleich verbindlich bestimmen was sie aus dem Sortiment Newsletter Programm ordert.
In dem Fall das es einen umfänglichen Test für dieses Produkt, Produkterfahrungen, einen exakten Testsieger, und ein Sparangebot gäbe, welches der Käufer besonders günstig einkaufen kann, sollte dieses dem zukünftigen Kunden angeboten sein, um den Besuchern die Auswahl bei der Suche zwangloser zu machen. Ursula findet es toll und findet das Produkt ist ganz und gar einzigartig im Fachbereich Newsletter Software. Viele Tipps zu diesem Bereich kriegen Sie unmittelbar sofort bei uns. Bestimmt haben Sie oft schon daran gedacht sich selbst endlich was absolut Gutes zu diesem Thema zu leisten. Eine gute Freundin hat absolut viele Tipps zur Produktsuche Newsletter Programm oder Email mit persönlicher Anrede und unterstützt sie bei dem Entschluss.
Eine Anleitung für Newsletter Programm für personalisierten Newsletter
Informationen zu Platzhalter wie Adresse jetzt hier
Wenn sie schließlich ganz deutlich vor Augen hat, was sie zum Schluss aus der Abteilung sich wirklich kaufen möchte, läuft sie los und kauft sich endlich diese reizenden Produkte. Könner und Anfänger stellen fest es könnte der einwandfreie Artikel zur Produktsuche Newsletter Programm den es gibt. Er will sich aber noch nicht sofort unabänderlich entscheiden was er rund um das Thema abschließend möchte. Wenn sie sich dafür entschieden hat, was sie nun als Angebot sich wirklich zu besorgen vorhat, surft sie los und bestellt sich definitiv diesen spektakulären Artikel. Während dem Skifahren auf der Promenade fallen Ihr viele anschaffenswerter Artikel ein, wie z.B. Newsletter Programm oder Serienmail mit persönlicher Anrede. Als endlich klar ist, was sie endgültig aus der Sparte anzuschaffen gedenkt, spurtet sie los und bestellt sich endgültig diese ganz packenden Sachen. Die Das Design sowohl auch die Strukturierung des Käufershops über Newsletter Programm oder Email mit persönlicher Anrede sollte grundsätzlich verlockend sowohl auch solide sein. Eventuell haben Sie schon länger vor sich etwas Tolles für Newsletter Programm mit E-Mail-Vorlagen für E-Mails mit persönlicher Anrede ins Haus zu holen. Übertrieben viele Sparangebote zu diesem Bereich verblüffen den zukünftigen Käufer immer wieder und erschweren auf ungeeignete Art die Wahl beim gezielten Shopping. Hier auf dieser Homepage bekommen Sie sehr viele gute Anregungen rund um den Erwerb von einem solchen Produkt zu diesem Produkt. Alle nützlichen Tipps zu diesem Produkt beziehen Sie unvermittelt hier auf jener Internetseite, Er grübelt bereits sehr lange, was er sich speziell schließlich mit dem ziemlich normalen Gehalt so einiges richtig Faszinierendes wie Newsletter Tool heimholen kann. Als er schließlich weiß, was er so richtig zum Thema Newsletter Software besorgen will, läuft er los und holt demnach diese ganz beeindruckenden Artikel.
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Die Verwendung von Newsletter Programm und Newsletter erstellen
Die Anwendungsgebiete von Newsletter Programm und Newsletter versenden
Aus diesem Grund stöbert sie nach Ratschlägen was sie sich genau besonders Praktisches zur Suche nach herholen kann. Im Falle das es einen bedeutenden Test für Newsletter Tool, Erfahrungen, einen Test-Bericht, oder ein Produkt gibt, dass der Käufer sehr günstig einkaufen kann, könnte dieser Artikel dem potentiellen Käufer als Preisvorschlag angeboten sein, um dem zukünftigen Kunden die den Entschluss beim Einkauf zu erleichtern. Genau auf unserer Seite bieten wir Ihnen die besten Empfehlungen zum geplanten Kauf von diesem sehr tollen Produkt zu Newsletter Programm. Unter dem Ausgangspunkt das es einen eingehenden Test für diesen Bereich, Kunden Erfahrungen, einen Testvergleich, oder ein Schnäppchen gäbe, welches der Kunde besonders billig einkaufen kann, sollte dieses Schnäppchen dem zukünftigen Käufer als Preisvorschlag empfohlen sein, um den Besuchern die den Entschluss bei der Suche vereinfachend zu machen. Aus diesem Anlass recherchiert sie nach Empfehlungen was sie sich ganz Auffälliges als Artikel anschaffen kann.
Er will sich andererseits nicht gleich zu guter Letzt festsetzen was er rund um den Bereich Newsletter Programm zu guter Letzt ordert. Sie haben doch bestimmt immer wieder mal mit Ihren Liebsten diskutiert wie überaus hilfreich der Erwerb von einem solchen Gegenstand wie Newsletter Software für E-Mail mit persönlicher Ansprache bestimmt wäre. Hier erhalten Sie alles Exzellente für Sie und jetzt gibt es alles nach Ihren Vorstellungen. Auf genau jener Website gibt es für sie jede Menge hilfreicher Infos rund um die Bestellung von einem solchen gelungenen Produkt zu diesem Bereich. Daher googelt sie nach Anregungen was sie sich speziell wirklich Charmantes zur Aufgabe Newsletter Software herholen sollte. Ein guter Freund hat durchaus gute Vorschläge als Produkt und berät sie bei der Kaufentscheidung. Sicherlich haben Sie schon öfters ins Auge gefasst endlich für sich was echt Tolles zu dem Produkt nach Hause zu holen. Hier auf dieser Internetseite bekommen Sie eine ganze Menge guter Empfehlungen zum Kauf von einer solchen schönen Neuheit für Newsletter Software. Ihr Kollege in der Arbeit hat sehr viele gute Kaufempfehlungen rund um den Produktbereich und steht ihr zur Seite bei der Entscheidung. Sie denken schon ewig darüber nach sich endlich mal was echt Gutes zu dem Bereich für Ihr Zuhause anzuschaffen. Aus diesem Grund wühlt er verzweifelt nach Ideen was speziell er sich besonders Aufregendes rund um den Produktbereich anschaffen kann. Daher kramt er angestrengt nach Anregungen was genau er sich wirklich Auffallendes rund um das Thema kaufen kann. Bastian erklärt es sei super und teilt mit das Produktangebot ist in jeder Weise klasse im Sektor Newsletter Programm.
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Meta und Apple ziehen ihre KI-Modelle aus der EU zurück
In einem besorgniserregenden Schritt haben die Tech-Giganten Meta und Apple angekündigt, ihre Künstlichen Intelligenz (KI)-Modelle aus der Europäischen Union zurückzuziehen. Diese Entscheidung kommt inmitten wachsender Bedenken hinsichtlich der strengen Datenschutzvorgaben und regulatorischen Anforderungen in der EU. Der Rückzug könnte erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung und Anwendung von…
#Datenschutz#Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)#DSGVO#Ethik#Innovation#Intelligenz#KI#Privatsphäre#Vertrauen#Wettbewerbsfähigkeit
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