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#bauliche änderungen
speyer-zeitung · 5 days
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Speyer Doppelgymnasium
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Das wichtigste in Kürze - Schulüberlastung: Das Doppelgymnasium in Speyer kämpft mit Raumnot und Lärmbelastung aufgrund des hohen Schüleraufkommens. - Bauprojekte: Mehrere Bauprojekte sind geplant oder im Gange, um die Infrastruktur der Schule zu verbessern. - Schulhofgestaltung: Die Neugestaltung des Schulhofs soll den Schülern eine bessere Lern- und Pausenatmosphäre bieten. 1. Einleitung - Hintergrund: Das Doppelgymnasium in Speyer ist ein wichtiger Bildungsstandort, der in den letzten Jahren aufgrund steigender Schülerzahlen und baulicher Herausforderungen in den Fokus geraten ist. - Aktuelle Entwicklungen: Mehrere Bauprojekte wurden ins Leben gerufen, um die Raumsituation zu entspannen und die Lernbedingungen zu verbessern. 2. Die Herausforderung der Raumnot - Raumprobleme: Mit dem Anstieg der Schülerzahlen wächst der Druck auf die vorhandenen Kapazitäten. - Lärmbelastung: Die beengten Verhältnisse führen zu einer erhöhten Lärmbelastung, was das Lernklima beeinträchtigt. 3. Bauprojekte am Doppelgymnasium - Geplante Maßnahmen: Die Stadt Speyer hat mehrere Bauprojekte genehmigt, um die Situation zu verbessern. - Neubauten: Zusätzliche Gebäude sollen errichtet werden, um die Raumsituation zu entspannen. - Modernisierung: Bestehende Strukturen werden modernisiert, um den aktuellen Standards gerecht zu werden. - Zeitplan: Die Bauarbeiten sollen in den nächsten Jahren abgeschlossen werden. 4. Schulhofneugestaltung - Ziele der Neugestaltung: Die Schulhofgestaltung zielt darauf ab, den Schülern mehr Raum und bessere Erholungsmöglichkeiten zu bieten. - Geplante Änderungen: - Grüne Flächen: Mehr Grünflächen sollen geschaffen werden, um eine angenehme Pausenatmosphäre zu gewährleisten. - Sportmöglichkeiten: Neue Sporteinrichtungen sollen den Schülern bessere Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung bieten. - Zeitplan: Die Arbeiten beginnen demnächst und sollen innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. 5. Ausblick und Zukunftsperspektiven - Langfristige Planung: Weitere langfristige Maßnahmen sind in Planung, um das Doppelgymnasium zukunftsfähig zu machen. - Bedeutung für die Region: Das Doppelgymnasium bleibt ein zentraler Bildungsstandort in Speyer und trägt zur Attraktivität der Stadt bei. Interessante Fragen zum Thema "Speyer Doppelgymnasium" - Welche langfristigen Auswirkungen könnten die aktuellen Bauprojekte auf die Bildungsqualität am Doppelgymnasium haben? - Die Bauprojekte zielen darauf ab, die Raumsituation zu verbessern, was zu einem besseren Lernumfeld und möglicherweise besseren Bildungsergebnissen führen könnte. - Wie könnten alternative Lernkonzepte, wie z. B. digitale Bildung, die Raumnot am Doppelgymnasium entlasten? - Digitale Bildung könnte die physische Präsenz im Klassenzimmer reduzieren und so die Raumnot entschärfen. - Inwiefern könnten die geplanten Modernisierungen des Schulhofs das soziale Miteinander unter den Schülern fördern? - Ein gut gestalteter Schulhof bietet Raum für soziale Interaktionen und kann das Gemeinschaftsgefühl stärken. - Welche Rolle spielt die Stadt Speyer bei der Unterstützung und Finanzierung der Bauprojekte am Doppelgymnasium? - Die Stadt übernimmt eine zentrale Rolle in der Planung und Finanzierung der Bauprojekte, um die Bildungsinfrastruktur zu verbessern. - Wie gehen Schüler und Lehrer mit den aktuellen Herausforderungen der Raumnot und des Lärms am Doppelgymnasium um? - Schüler und Lehrer entwickeln Strategien, um trotz der schwierigen Bedingungen ein produktives Lernumfeld zu schaffen. Read the full article
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Ist eine Photovoltaikanlage sinnvoll?
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Im Jahr 2024 traten in Deutschland umfangreiche Änderungen in den Gesetzen für Photovoltaikanlagen in Kraft. Ist es sinnvoll sich jetzt eine PV-Anlage zuzulegen? Wir fassen für Sie zusammen was sich genau geändert hat. Information zur PV-Anlage Anlagen bis zu 20 kWp, die auf Carports, Garagen oder im Garten installiert werden, erhalten mehr Fördervergütungen. Die Einkommenssteuer für Anlagen bis 30 kWp entfällt. Auf neue Anlagen wird keine Umsatzsteuer mehr erhoben. Die neuen Regelungen ermöglichen es, dass der in Mehrfamilienhäusern erzeugte Solarstrom direkt innerhalb des Gebäudes nutzbar ist. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Dies vereinfacht die Strommodelle und reduziert die bürokratischen Probleme für die Weitergabe von Solarstrom an Mieter und Gewerbe. Nach der Montage einer Photovoltaikanlage muss der Anschluss an das Netz innerhalb von sechs Monaten erfolgen, um Förderungen nicht zu verlieren.
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Balkonkraftwerke Die Erhöhung der Leistung von Balkonkraftwerken von 600 Watt auf 800 Watt ist eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Energiewende. Balkonkraftwerke sind eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, Strom aus Sonnenenergie zu erzeugen. Die erhöhte Leistung ermöglicht es, mehr Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren. Muss der Vermieter bei einem Balkonkraftwerk zustimmen? Ja, der Vermieter muss in der Regel einem Balkonkraftwerk zustimmen, bevor es installiert wird. Dies liegt daran, dass die Installation eines Balkonkraftwerks eine bauliche Veränderung ist. Für solche Veränderungen benötigt man die Zustimmung des Vermieters. Dadurch möchte der Vermieter sicherstellen, dass die Installation sicher ist und keine Gefahr für das Gebäude oder andere Bewohner darstellt. Es ist daher ratsam, vor der Installation eines Balkonkraftwerks das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine schriftliche Zustimmung einzuholen. Das Solarpaket 1 Das Solarpaket 1 macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer Photovoltaikanlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Dies regelt den Ausbau von Solarparks, ohne mehr freie Flächen zu verbrauchen. Die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen soll besonders gefördert werden, die sogenannte Agri-PV. Die Flächen werden dadurch mehrfach genutzt. Um mehr Flächen zu nutzen, soll Photovoltaik auch auf Parkplätzen gefördert werden.
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Ziele Diese Gesetzesänderungen sind Teil der Bemühungen der deutschen Bundesregierung, die Klimaziele zu erreichen. Den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 % bis 2030 zu steigern. Fazit Die Solarenergie bleibt eine wichtige Säule der Energiewende in Deutschland. Die steigende Nachfrage nach erneuerbaren Energien und das wachsende Umweltbewusstsein der Bevölkerung sorgen dafür, dass Photovoltaikanlagen auch weiterhin eine bedeutende Rolle im deutschen Energiesystem spielen werden. Read the full article
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gutachter · 10 months
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Darf man als Mieter auf dem Balkon bohren?
„…Sie möchten Ihren Balkon verschönern und dafür auf dem Balkon bohren? Oder für Ihre Katze ein Katzennetz anbringen? Hier erfahren Sie, welche Änderungen am Balkon erlaubt sind. Wenn Sie in einer Mietwohnung über einen Balkon verfügen, gehört dieser zwar zu Ihrer Wohnung aber nicht zu Ihren Wohnräumen. Bauliche Änderungen dürfen deshalb nur bis zu einem gewissen Grad durchgeführt werden. Auch…
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politik-starnberg · 2 years
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Tunnel Starnberg: DB Netz AG startet Neubau der Bahnbrücke über die Münchner Straße in Starnberg - Staatliches Bauamt Weilheim: zweitägige Rodungsarbeiten ab 31. Januar
PRESSEMITTEILUNG 5/2023Weilheim, den 20.01.23
Wiederaufnahme der Bautätigkeit nach der Winterpause ab Mitte Februar 2023
Das Team Tunnel Starnberg des Staatlichen Bauamts Weilheim stellte in der Stadtratssondersitzung vom 30. November 2022 den aktuellen Projektstand des Großprojektes Tunnel Starnberg vor und gab zugleich einen Ausblick ins Jahr 2023. Breiten Raum nahm hier der Neubau der Bahnbrücke an der Münchner Straße durch die DB Netz AG ein.
Der Neubau der bestehenden DB-Brücke über die B 2 im Starnberger Norden im Bereich des zukünftigen Tunnelportals Nord wird von der DB Netz AG durchgeführt und stellt für das Jahr 2023 zugleich eine zentrale bauliche Maßnahme mit direktem Zusammenhang zum künftigen Tunnel Starnberg dar.
Die neue Bahnbrücke wird zukünftig eine Durchfahrtshöhe von 4,5 Metern und eine Breite von 26,3 Metern haben. Die beiden Widerlager werden aus Stahlbeton hergestellt. Als Überbau baut die DB analog zum Bestandsbauwerk zwei benachbarte Stahlüberbauten, auch „Tröge“ genannt, ein.
„Mit der Aufweitung der Bahnbrücke schafft die DB Netz AG die Voraussetzung für die zukünftige Verkehrsführung am geplanten Nordportal des Tunnel Starnberg“, sagt Mark Wüller, Projektleiter der DB Netz AG und Verantwortlicher für die Erneuerung der Bahnbrücke. „Diese Maßnahme wird ab Mitte Februar 2023 mit der Herstellung der Baustellen­ein­­richtungsflächen beginnen“, ergänzt Herr Wüller.
Im Anschluss werden neben dem bestehenden Bauwerk die Widerlager der neuen Bahnbrücke hergestellt. Ende der Sommerferien werden die Widerlager an die finale Stelle geschoben und die beiden Stahlüberbauten (Tröge) eingehoben.
Vorabmaßnahme Rodungsarbeiten
„Vor Beginn der Baustelleneinrichtung durch die DB Netz AG führen wir vor dem Hochhaus entlang der B 2 als vorbereitende Maßnahme Rodungsarbeiten aus, damit die DB Netz AG zeitnah loslegen kann“, erklärt Lukas Schulte, Abteilungsleiter Tunnel am Staatlichen Bauamt Weilheim.
Diese zweitägigen Rodungsarbeiten werden entlang der B 2 (Münchner Straße) im Bereich der Bahnbrücke und nördlich der B 2 zwischen dem Fußgängerweg und Seilerweg 1 sowie zwischen der Gradstraße 3 und 5 am Dienstag, den 31. Januar und Mittwoch, den 1. Februar 2023 ausgeführt. Rodungsarbeiten dürfen grundsätzlich bis Ende Februar durchgeführt werden.
Auswirkungen auf den Verkehr
Die beschriebenen Rodungsarbeiten lösen keine größeren Verkehrseinschränkungen oder Spurwegnahmen auf der B 2 aus. Es kann eventuell zu kleinen Einschränkungen kommen, wenn z. B. Lastwagen rangieren oder beladen werden.
Vorabinformationen Verkehrsführung
Ab voraussichtlich 13. Februar 2023 beginnt die DB Netz AG mit der Baufeldvorbereitung, die ca. drei Wochen dauern wird.
Die Verkehrsführung „2 + 1“ auf der B 2 bedeutet in dieser Zeit:
zwei Fahrspuren vom Stadtzentrum Starnberg Richtung Autobahn
eine Fahrspur von der Autobahn Richtung Stadtzentrum
Fußgängerführung
Keine Änderungen auf der Südseite der B 2 Münchner Straße
Auf der Nordseite der B 2 ist der Abschnitt zwischen Leutstettener Straße und Seilerweg für Fußgänger gesperrt. Die Umleitung erfolgt über den Gehweg an der Südseite der B 2. Der Seilerweg ist nicht betroffen.
Voraussichtlicher Bauablauf der DB Netz AG
Dieser stellt sich wie folgt dar:
Ab Mitte Februar 2023: Einrichtung der Baustelle
Ca. Mitte März/April 2023: Errichtung Baugrubenwand mit Spurwegnahmen auf der B 2
Sommerferien 2023: Ca. einwöchige Totalsperrung der B 2 und Sperrung der Bahnlinie mit Einrichtung Schienen­er­satzverkehr
IV. Quartal 2023: Rückbau und Abschluss der Baumaßnahme mit Spurwegnahmen auf der B 2
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Diese Infografik zeigt die Vorabmaßnahme der Rodungsarbeiten, die durch das Staatliche Bauamt Weilheim in KW 5/2023 ausgeführt werden, und einen Gesamtüberblick 2023 der Aktivitäten der DB Netz AG bezüglich der vier Baustelleneinrichtungsflächen, die im Jahresablauf 2023 installiert werden, sowie der beiden Areale für die bauliche Realisierung der Widerlager.
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gesavertes1 · 2 years
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Gesa Vertes: Innenarchitekten sind keine Raumausstatter
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Ein Innenarchitekt muss sich oft mit Vorurteilen herumschlagen, weiß Gesa Vertes. In vielen Fällen wird die Berufsform nicht richtig eingeschätzt, einfach, weil sich die meisten Leute nicht richtig vorstellen können, was man als Innenarchitekt eigentlich so macht. Während manch einer glaubt, dass es darum geht, Räume zu dekorieren, umfasst Innenarchitektur viel mehr — denn hier geht es nicht um die Dekoration, sondern um die Gestaltung und Planung von Innenräumen, betont Gesa Vertes.
WAS MACHT EIN INNENARCHITEKT EIGENTLICH?
Als Innenarchitekt hat man die Aufgabe, Gesamtkonzepte und Lösungen für die Räumlichkeiten eines Objektes zu entwerfen, schildert Gesa Vertes. Die Innenräume können sich dabei in Wohngebäuden befinden. Oft wird ein Innenarchitekt auch hinzugezogen, wenn es darum geht, Hotels, Foyers, Museen, Messeauftritte oder Büroräume zu gestalten. Die Arbeit selbst umfasst unter anderem bauliche Änderungen und strukturelle Gliederung der Räume, die Material- und Produktauswahl, sowie die Farb- und Lichtkonzepte. Integration von Möbeln, Technik und Medien. Wie Gesa Vertes hervorhebt, kommt es als Innenarchitekt darauf an, Räume nach den Ansprüchen und Vorstellungen des ihn betreffenden Nutzens umzubauen, und nach vorhergehender detaillierter Planung zu realisieren.
WARUM IST INNENARCHITEKTUR WICHTIG?
Nicht nur im Bereich öffentlicher Gebäude ist das Hinzuziehen eines Innenarchitekten sehr wichtig, findet Gesa Vertes. Eine gewisse Vorstellung, wie etwas auszusehen hat, verankert sich zwar leicht in den Köpfen — doch um diese umzusetzen braucht es einen Experten, der genau weiß, wie man die Voraussetzungen eines Raums optimal nutzen kann und welche technischen Möglichkeiten überhaupt infrage kommen. Gerade Bereiche wie die Bedeutung von Licht, Raumklima oder Material werden von vielen Menschen unterschätzt, haben jedoch einen großen Einfluss auf die anschließende Wirkung des Raumes, gibt Gesa Vertes zu Bedenken.
WORAN ERKENNT MAN EINEN GUTEN INNENARCHIKTEN?
Den richtigen Innenarchitekten zu finden, kann manchmal eine ganz schöne Herausforderung sein, weiß Gesa Vertes. Grundsätzlich empfiehlt es sich der Expertin zufolge allerdings immer, jemanden zu suchen, der nicht nur die nötige Ausbildung besitzt, sondern auch mit Leidenschaft bei der Sache ist. Darüber hinaus ist es ratsam, einen Innenarchitekten auszuwählen, der sich auf die persönlichen Bedürfnisse der späteren Nutzer, der Nutzung und die damit verbundene besondere Aufgabe spezialisiert hat. Denn ein Museum räumlich zu optimieren ist natürlich etwas anderes als die Innenarchitektur eines Wohnraums.
SEIT WANN GIBT ES DIE INNENARCHITEKTUR?
Die Bedeutung der Planung und Gestaltung von Räumen ist kein Phänomen der Neuzeit, wie so manch einer vielleicht annehmen könnte. Tatsächlich handelt es sich bei der Innenarchitektur um ein Gebiet, das sich bereits im 17. Jahrhundert erstmals zu entwickeln begonnen hat. Wie Gesa Vertes erklärt, geht das, was wir heutzutage unter Innenarchitektur verstehen, nämlich auf das damalige Verständnis von Wohnraumgestaltung in Frankreich und Holland zurück, wo man erstmals darauf achtete, einen Raum in ein harmonisches Gesamtergebnis und Erlebnis zu verwandeln.
Homepage: https://gesa-v.de/
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raniehus · 5 years
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WEG: Keine geborene Vergemeinschaftung für Schadensersatz/Beseitigung wegen baulicher Veränderungen (Rechtsprechungsänderung)
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Amtliche Leitsätze der Entscheidung des BGH:
1a. Für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, besteht ausnahmsweise keine geborene, sondern lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen der Wohnungseigentümer aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen; das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherigen Zustands umfasst (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 7. Februar 2014, V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 17).
1b. In Ausnahmefällen kann ein Beschluss, mit dem Individualansprüche der Wohnungseigentümer vergemeinschaftet werden, als rechtsmissbräuchlich und deshalb als nichtig anzusehen sein; das kommt etwa dann in Betracht, wenn ein einzelner Wohnungseigentümer seinen Individualanspruch bereits gerichtlich geltend gemacht hat, eine Rechtsverfolgung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht beabsichtigt ist und die Beschlussfassung allein dazu dienen soll, den laufenden Individualprozess zu beenden.
2. Zieht die Gemeinschaft auf § 1004 BGB gestützte Individualansprüche der Wohnungseigentümer durch Beschluss an sich, nachdem ein Wohnungseigentümer seinen Individualanspruch gerichtlich geltend gemacht hat, und hält das Gericht den Beschluss nicht für nichtig, so kann es das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zur Erledigung eines auf die Vergemeinschaftung bezogenen Beschlussmängelverfahrens aussetzen; in der Regel wird das Ermessen dahingehend reduziert sein, dass die Aussetzung erfolgen muss.
BGH, Urteil vom 26.10.2018 - V ZR 328/17 -
Urteil auf: Recht kurz gefasst
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techniktagebuch · 5 years
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15.8.2019
Sorglos alt werden: Hier schon bald möglich!
Ich bin mit meiner Mutter und meiner Tante bei meiner Oma im Seniorenheim. Es soll eine Besprechung wegen einiger gesetzlich und baulich bedingter Änderungen geben. Dass ich dabei bin, ist eher Zufall, aber dann ist es tatsächlich auch ein bisschen interessant.
Eine der Änderungen ist, dass demnächst (ein genauer Zeitpunkt wird nicht genannt) das Telefonieren kostenlos wird. Im Moment ist das interne Telefonieren kostenlos, nach draußen kostet es Geld. Demnächst wird das Telefonieren im gesamten EU-Gebiet kostenlos sein.
Außerdem wird es (vermutlich zum gleichen unbestimmten Demnächst-Zeitpunkt) WLAN geben. Hier horche ich auf. Nicht, weil ich dringend WLAN im Seniorenheim meiner Oma bräuchte, ich habe mein Internet ja eh immer dabei. Es interessiert mich, weil ich schon einmal aus reiner Neugier und zu Dokumentationszwecken die Internetversorgung des Seniorenheims prüfte (das TT berichtete) und mich wunderte, warum wirklich so gar wenig an Netzen auftauchte.
Ich frage die Mitarbeiterin, wie es denn im Moment geregelt ist und erfahre, was ich mir schon selbst zusammenreimen konnte. Im Moment muss man sich als Heimbewohner selber um sein Internet kümmern, sofern man denn eins möchte. In Zukunft wird es WLAN für alle geben. Meine Oma interessiert das nicht besonders, aber ich kann jetzt beruhigt in eine Zukunft sehen, in der es auch im Seniorenheim WLAN gibt.
(Anne Schüßler)
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nokzeit · 2 years
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hausverwaltungkoeln · 4 years
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Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
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Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
Per Beschluss des Bundesrates vom 09.10.2020 kann das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) voraussichtlich wie geplant am 01.12.2020 inkrafttreten. Das WEG-Recht wird damit grundlegend reformiert, um dem aufgrund des demografischen Wandels gesteigerten Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzieernd aus- und umzubauen, zu begegnen. Weiterhin ist für die Erreichung der Klimaziele die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung sieht das WEMoG auch für die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz vor.
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vereinfacht Sanierung und Modernisierung
Nach § 20 Abs. 1 des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sind Beschlussfassungen über die Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Gestattung baulicher Veränderungen künftig mit einfacher Mehrheit möglich, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt.
Weiterhin im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) enthalten sind hier unterschiedliche Verteilschlüssel, wodurch die Beschlussfassung leichter wird, die Kosten dann ggf. aber auch, da unter Umständen nicht mehr alle Parteien die Kosten zu tragen haben.
Ebenfalls im WEMoG enthalten ist, dass jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf eingeräumt wird, ihm auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie zum Zugang zu einem schnellen Internetanschluss zu gestatten, um die Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen zu vereinfachen und die Elektromobilität zu fördern.
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz bringt Anspruch auf zertifizierten Verwalter
Bei den Beratungen über die WEG-Reform war ein zentraler Streitpunkt, ob ein verpflichtender Sachkundenachweis für gewerbliche Verwalter eingeführt wird, wie dies der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) seit Jahren fordert.
Herausgekommen ist mit §26 a des WEMoG eine Rolle des “zertifizierten Verwalters”, wonach sich jeder so bezeichnen darf, “[…], wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.”
Endgültige Fassung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Die Änderungen durch die WEG-Reform ergeben sich aus der  von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Fassung des WEMoG (pdf).
Weiterer Zeitplan der WEG-Reform
Verkündung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Oktober im Bundesgesetzblatt, Inkrafttreten der Änderungen am Wohnungseigentumsrecht voraussichtlich zum 1.12.2020.
Nachdem am 17.9.2020 der Bundestag der Reform schließlich in zweiter und dritter Lesung zugestimmt hat, konnte nun am 9.10.2020 der Bundesrat endgültig grünes Licht geben.
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moderner-landwirt · 4 years
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Tierhaltung in Deutschland macht Sinn - Informationsveranstaltung Berlin 05.06.2020 - LSV
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Am Freitag sollen im Bundesrat Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung beschlossen werden. Parallel zur Bundesratssitzung wird am Freitag, 05.06.2020 von 08:30 bis 12:00 Uhr neben dem Bundesrat in Berlin auf der Wilhelmstrasse und von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem Platz des Volksaufstandes eine Informationsveranstaltung durchgeführt. 3 Themen stehen im Mittelpunkt: 1) Lösungsvorschläge für noch mehr Tierwohl ohne Erhöhung der Kosten für Verbraucher(Bauförderung Landwirtschaft (BFL)) 2) Gutachten zu vorliegenden Änderungsvorschlägen und deren Existenzbedrohung für die Familien (HSA-Rechtsanwälte und AgriKontakt) 3) „Wir bringen den Schweinestall in die Stadt“ Mehrere Schweinehalter stehen in Ihren Ställen mit Handy und Videokamera bereit. Wer will, kann sich von diesen Schweinehaltern Ihre Ställe auf einem großen Monitor zeigen lassen. Gerne stehen die Schweinehalter auch bereit, alle Ihre Fragen zu beantworten. Auf der Wilhelmstraße werden auch Landwirte aus dem LsV mit Ihren Traktoren dabei sein. Wer also einmal auf einem Traktor sitzen will, oder mit Landwirten sprechen möchte, auch dafür ist am 05.06.2020 von 08:30-12:00 Uhr auf der Wilhelmstraße und von 12.00 Uhr - 18.00 Uhr auf dem Platz des Volksaufstandes neben dem Bundesrat Gelegenheit. Hintergrund: In den letzten Jahren wurden mehrere wissenschaftliche Untersuchungen in der Praxis durchgeführt. Wir wissen also sehr gut, mit welchen Änderungen wir noch mehr Tierwohl in Deutsche Ställe bekommen können, aber so, das Verbraucher nicht mehr Geld ausgeben müssen! Die Bauförderung Landwirtschaft (BFL) hat zu allen vorliegenden Änderungsvorschlägen fertig formulierte Lösungen vorgelegt, wie noch mehr Tierwohl, ohne Kostenerhöhung für den Verbraucher, realisiert werden kann. Diese Vorschläge liegen in schriftlicher Form vor. Fragen werden gerne beantwortet. Allerdings liegen Änderungsvorschläge auf dem Tisch, die das Tierwohl nicht verbessern, aber die Kosten erhöhen. HSA-Rechtsanwälte haben, zusammen mit dem Beratungsunternehmen AgriKontakt, in einem Gutachten Stellung zur Verfassungsmäßigkeit der Änderungen genommen – denn die Änderungen sind geeignet, in unverhältnismäßigen Maße Existenzbedrohungen der Sauenhalter zu verursachen. Der Novellierungsvorschlag lässt insbesondere außer Betracht, dass es mangels Bauplanungsrechtes der überwiegenden Anzahl von Landwirten verwehrt bleiben wird, zur Aufrechterhaltung ihrer Konkurrenzfähigkeit, ihre Anlagen an die neuen Anforderungen baulich anzupassen. Dieses Gutachten hat mittlerweile über 800 Unterstützer gefunden! Das Gutachten und die Liste der Unterstützer liegen vor. Fragen werden gerne beantwortet.  Schweinehalter zeigen gerne, wie Ihre Ställe von Innen aussehen. Sie haben nichts zu verbergen, Transparenz ist Ihnen wichtig. Allerdings gibt es, zum Schutz der Gesundheit der Tiere, vom Gesetzgeber erhebliche hygienische Auflagen. Daher stehen die Schweinehalter mit Ihren Videokameras in den Ställen zur Verfügung, zeigen gerne Ihre Tierhaltung, stehen für Fragen zur Verfügung. Besucher können über einen großen Bildschirm direkt mit den Schweinehaltern Kontakt aufnehmen, und sich die Ställe von Innen ansehen. Tierhaltung in Deutschland macht Sinn! Aber nur, wenn die Tierhalter damit auch Ihre Familien ernähren können. Und wenn die Handwerker und Firmen aus dem vor- und nachgelagerten Bereich auch Ihre MitarbeiterInnen ernähren können. Informationen erhalten Sie bei Dr. Dirk Hesse, Mobil 01724203001. Es geht also auch um Arbeitsplätze im ländlichen Raum Read the full article
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esdistudy · 4 years
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wir befinden uns momentan in einer zeit sozialen wandels.
wir befinden uns momentan in einer zeit neuer entdeckungen.
wir befinden uns momentan in einer zeit für neue experimente.
wir befinden uns momentan nicht mehr draußen.
wir befinden uns zu hause.
#wirbleibenzuhause.
"in einer zeit der abgeschiedenheit merken wir, wie wichtig die menschliche interaktion und der außenraum für unser leben ist. der balkon ist in dieser situation, noch mehr als zuvor, ein ort des austausches geworden. er verbindet uns mit unserem umfeld, mit der gesellschaft und mit der natur. der balkon stellt den übergang zwischen dem privaten und dem öffentlichen raum dar und besitzt dadurch eine doppelte funktion. er ist die erweiterung unserer wohnung ins freie und gleichzeitig die bühne des privaten lebens im städtischen raum. wenn diese zwischenzonen die menschlichen bedürfnisse nicht berücksichtigen, werden sie zu einem unort oder erfahren unkontrollierte, bauliche änderungen. dieses bauteil ist allerdings ein bestandteil der fassade und bildet in dessen relief einen eigenen raum. er ist also ein vielschichtiges und wichtiges element der architektur. der balkon stellt durch seine bikonkavität mehr als eine schwelle zwischen innen und außen dar, er stellt in seinem dasein einen dialog zwischen individuum und gesellschaft her."
Konzept:
DIE MAUER ZWISCHEN DEN BALKONEN WIRKT HEUTE WIE EINE GRENZMAUER WISCHEN NACHBARN.
DER BLICK NACH AUSSEN WIRD DADURCH HERGESTELLT, ABER VON EINER BEZIEHUNG UND KOMMUNIKATION IST NICHT DIE REDE. IN MEINEM SEHR SIMPLEN UND MINIMALISTISCHEN ENTWURF WIRD DIE MAUER ZWISCHEN DEN BALKON ZU EINEM WÖRTLICHEN DREH- UND ANGELPUNKT FÜR DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN NACHBARN, KINDER UND ERWACHSENE. AUF BEIDEN SEITEN WERDEN AUF SINNVOLLE WEISE MITEINANDER VERBUNDEN. DIE MAUER ODER ZAUN WIRD HIER EIN WICHTIGES TRANSPARENTES ELEMENT. IN DIESEN ZEITEN SIND DIE BEZIEHUNG SOWIE KOMMUNIKATION, UND AKTIVITÄT ZWISCHEN BEIDE PARTEIEN TROTZ QUARANTÄNE SEHR SINNVOLL MITEINANDER VERBUNDEN. MIT EINER WIPPE. SPASS FÜR KLEIN UND GROSS , SOWIE EINEN TRAUBENBAUM ÜBER DIE HOLZLAMELLEN, UM DIE SONNENSTRAHLEN MIT OBST ZU GENIEßEN
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mf-immobilie · 4 years
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Renovierung der Mietwohnung
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Fast jeder Mieter möchte sich seine vier Wände so angenehm wie möglich gestalten. Ob pinke Wände, schwarze Küche oder Whirlpool-Wanne in der Wohnung: Den Wünschen und Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Wohl aber dem Mieter. Denn: Da die Wohnung nur gemietet ist und sich nicht im Eigentum befindet, dürfen Mieter ohne Erlaubnis und (schriftlicher) Zustimmung des Vermieters nur begrenzt Änderungen an und in der Wohnung vornehmen. Wichtigste Grundregel:  Einbauten und Änderungen, die sich ohne größeren Aufwand rückgängig machen lassen, sind kein Problem. Darunter fällt etwa das Streichen der Zimmerwände oder der Austausch der Einbauküche (falls nicht mitvermietet). Auch das Anbringen von Beleuchtungssystemen, sofern keine neuen Elektroleitungen benötigt werden und das Austauschen der eigenen Türschlösser, sind in der Regel unproblematisch und können ohne Einverständnis des Vermieters erfolgen. Um- und Anbauten, die nur mit Aufwand zurückgebaut werden können oder tief in die bauliche Substanz der Immobilie eingreifen, sind dringend zustimmungspflichtig: Das Verlegen von neuen Böden oder Teppichen, das Einziehen von Zwischenwänden und Decken oder Veränderungen am Mauerwerk sollten unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen und im besten Fall schriftlich fixiert werden. Generell gilt also: Kleine und reversible Renovierungen sind in der Regel kein Problem, dauerhafte Um- und Anbauten sind zustimmungspflichtig. Wir empfehlen: Sollten Sie sich im Unklaren darüber sein, ob Sie die Zustimmung des Vermieters für einen Umbau benötigen, sprechen Sie lieber mit ihm/ihr! Lesen Sie den ganzen Artikel
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gutachter · 5 years
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Beseitigung baulicher Änderungen am Gemeinschaftseigentum kann nur Verband verlangen!
Beseitigung baulicher Änderungen am Gemeinschaftseigentum kann nur Verband verlangen!
Frankfurt: 1. Das Recht des Grundstückseigentümers, Störungen durch Dritte, deren Quelle sich auf dem Grundstück befindet, auf eigene Kosten selbst zu beseitigen, beruht auf der aus § 903 Satz 1 BGB folgenden Rechtsmacht; diese Norm ist keine Anspruchsgrundlage und begründet keinen – zur Ausübung des Rechts auch nicht erforderlichen – Duldungsanspruch gegen den Störer (Fortführung von Senat,…
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politik-starnberg · 5 years
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Spontane Anträge, sachliche Langeweile und keine Sitzung ohne B2-Tunnel ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 25.7.2019:
19:58 Uhr - wir dürfen schon rein - ist das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen? Vielleicht ist die Debattenfreudigkeit bei den öffentlichen Punkten ein Gradmesser. Es ist verdächtig ruhig - Resignation?
20:01 Uhr - es geht los. Es werden alle begrüßt.
Ö 5 Bürger fragen
Herr Urbasch: Er fragt nach der letzten Stadtratssitzung, wo Frau Schalper sich ohne Frage zu seinen Vorwürfen zum Steininger gemeldet hatte. Ob das so in Ordnung ist?
Und es geht ihm wieder um die nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte. Warum wird da auf das Landratsamt gewartet? Kann da der Stadtrat nicht entscheiden? (Anm. d. Verf.: Das hat er doch schon. Wenn sich aber die Erste Bürgermeisterin seit 2017 "weigert", kann der Stadtrat auch wenig machen - eben nur klagen.)
Beim Disziplinarverfahren hat Frau John erzählt, dass Sie die Forderungen der Bahn abgewehrt hat. Am 4.7.2019 schreibt die Presse, dass es eine Klage gibt. Hat sie vielleicht vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt?
Frau John: Sie hat sich jetzt lange genug den "Müll" angehört. Das ist aber nichts für die Bürgerstunde.
(Anm. d. Verf.: Ich gebe heute der Ersten Bürgermeisterin recht. Ich stimme zwar nicht ihrer Wortwahl zu, aber diese Vorwürfe gehören wirklich nicht zwingend in eine Fragestunde.)
Herr Reuter: Er hat ein 90 Sekunden Statement. Der Kreistag hat den Klimazustand abgelehnt. Wir haben ihn aber schon. Es bleiben uns noch 8,5 Jahre für die 1,5 Grad Grenze. Dann kann sich alles unkontrolliert weiterentwickeln. Das sagt der Weltklimarat. Wir befinden uns in dieser sehr ernsten Situation. Was macht die Stadt konkret? Der Ausruf eines Klimanotstand ist nur symbolisch. Die Stadt Starnberg soll den Klimanotstand ausrufen. (Anm. d. Verf.: Wenn der Ausruf eines “Klimanotstand” nur Symbolich ist, machen da einige aber schon einen mächtigen Aufstand. Und unter dem Begriff “Notstand” sehen viele sicher eine anderen Situation. Was sich Herr Reuter von seiner Frage versprochen hat, ist mir nicht ganz klar. Es klang eher ein bisschen frustriert.)
Ö 6 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Der Ausbau der Petersbrunner Straße wurde an die Firma Holzer vergeben.
Ö 7 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Änderungsverordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2019 2019/296
Es geht um einen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag am 13.10.2019 um Rahmen eines Street-Festivals.
Beschluss:
Genehmigung 13.10. als verkaufsoffener Sonntag
Angenommen: einstimmig
Ö 8 Ökologischer Kriterienkatalog für das Bauen der Stadt Starnberg; Anpassung und Fortschreibung 2014/177-2
Frau John berichtet. Der Katalog wurde im Ausschuss für Umwelt einstimmig empfohlen.
Herr Dr. Rieskamp (DPF): Es geht bei dem Katalog um konkrete Vorgaben für die Bauherren. Auch das Bauamt muss mit diesen Kriterien umgehen zu können. Dazu sollten die Kriterien deshalb kritisch gesichtet werden. Klimaanlagen sollen laut Katalog zukünftig verboten sein. Darauf sollte nicht generell verzichtet werden. Später wird im Katalog wieder auf die Klimatisierung eingegangen - das ist ein Widerspruch. Auch die Festlegung auf die EU-Gebäuderichtlinie, die noch gar nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sieht er kritisch. Die Richtlinie kann vom Bauamt gar nicht überprüft werden. Warum werden Luft-Wärme-Pumpen aufgrund des Grenzwertes nicht zugelassen? Es gibt einen weiteren Punkt im Bereich Pflanzenschutz, der sich eigentlich auf einen Stadtratsbeschluss zur Landwirtschaft bezieht. Er hält den Kriterienkatalog in einigen Punkten für überarbeitungswert. Er kann dieser Variante nicht zustimmen.
Frau Wurzbacher: Die Kriterien sind vor 4,5 Jahren vom Stadtrat beschlossen worden. Damals wurde das als Empfehlungen formuliert (Anm. d. Verf.: Stimmt - da kann ich mich irgendwie daran erinnern.) Der Gebäudebereich ist der Bereich mit den stärksten Emissionen. Ohne nationales Recht gilt generell die EU-Richtlinie. Die Luft-Wärme-Pumpen sind zu ineffizient. Der Wert 4 soll eingehalten werden.
(Anm. d. Verf.: Jetzt geht es darum, ob das jetzt ohne das Wort "Empfehlung" auch eine Empfehlung ist. Und es geht darum, ob "Berücksichtigung finden" gleichzusetzen ist mit einem "Nutzungszwang".)
Herr Jägerhuber (CSU): Er ist Frau Wurzbacher für die Aufklärung dankbar. Die 1. Fassung ist als Empfehlungskatalog damals beschlossen worden und die Änderungen haben daran nichts geändert. Leider weiß Herr Reuter nicht, was heute im TOP 1 besprochen wurde. Unter "Notstand" versteht er schon etwas ganz anderes.
Herr Wobbe (UWG): Er möchte Frau Wurzbacher deutlich danken. Es sind Empfehlungen und es wurden technische Erneuerungen ergänzt. Zum Punkt 3 möchte er ergänzen, dass die aktuelle Formulierung besser ist, als früher.
Herr Weidner (SPD): Der Katalog hat Empfehlungscharakter. Auf die Sanierung der öffentlichen Gebäude können wir stolz sein. Es geht aber auch um die privaten Gebäude. Nicht jeder Neubau ist da optimal gelungen. Beim Seebad fehlt ein effektiver Sonnenschutz.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er hat sich über die Ausschussempfehlung gefreut. Warum lehnt der Bauausschuss Gründächer ab, wenn die im Kriterienkatalog empfohlen werden. Wenn wir etwas für das Klima erreichen wollen, sollten wir auch die Empfehlungen umsetzen. Und Luft-Wärme-Pumpen sind schlecht.
Herr Dr. Huber (WPS): Er kommt auf das Thema Klimaanlagen zurück und zitiert den Kriterienkatalog. Was ist mit Räumen ohne natürliche Belüftung. Die heute Anwesenden haben eine Heizleitung von 4 KW. Und wenn die Klimaanlagen langfristig mit ökologischem Strom betrieben werden, wird dem Klima ja nicht mehr geschadet. Er fragt, ob Zuschüsse wegfallen, wenn ein Bauherr den Empfehlungen nicht entspricht.
Frau John: Nein - es kommt auf den Zuschussgeber an, nicht auf den Kriterienkatalog.
Herr Dr. Rieskamp (DPF): Er gibt zu Protokoll, dass er zustimmt, wenn es nur Empfehlungen sind.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Für die Stadt ist das eine Selbstverpflichtung. Der Katalog sollte auch Gegenstand bei zukünftigen Ausschreibungen sein. Er möchte ergänzen, dass bei Abwägungen zum Kriterienkatalog diese schriftlich protokolliert werden. Auch ein Monitoring sollte es geben. Für die privaten Bauherren sind das Empfehlungen.
Frau John: Der Kriterienkatalog wird bei städtischen Ausschreibungen aktuell mitgeliefert.
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt zum Punkt 3. Betrifft das auch das Einheimischemodell "Am Wiesengrund"? Er liest das so, dass es gilt. Auch steht im Bebauungsplan, dass die Dächer begrünt werden können. Sie sind aber nicht zwingend vorgeschrieben. Das hält er für richtig.
Herr Mooser (WPS): Der Katalog hätte schon früher verteilt werden sollen. Jeder, der sich mit dem Katalog den "Heiligenschein" aufsetzt, sollte sich fragen, was beim Tunnel da an Stahl und Beton verbaut werden. (Anm. d. Verf.: Es ist immer wieder interessant, wie die WPS bei eigentlich komplett anderen Themen sind vom B2-Tunnel “magisch” angezogen fühlt und dieses Projekt in ein schlechtes Licht rücken möchte. Warum verschweigt er, dass die WPS die Ost-Tangente (nicht zu verwechseln mit der Nord-Ost-Umfahrung) mit Tunnel und Rettungsröhre (also gleich zwei Tunnel) ausstatten bzw. bauen möchte. Das Statement klingt für mich irgendwie, wie der Spruch mit dem Glashaus und den Steinen.)
Frau Fohrman (CSU): Sie möchte keine Fachvorträge mehr hören, sondern beschließen.
Beschluss:
Zustimmung
Angenommen: einstimmig
Kriterienkatalog ist eine Empfehlung für Private
Angenommen: einstimmig
Katalog als Grundlage für Entwurfs- und Ausführungsplanung
Angenommen: einstimmig
Kriterienkatalog in Bauleitplanung einstellen und begründen
Angenommen: 25:3
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Stadt hat ihren eigenen Wunsch nicht eingehalten.
Herr Prof. Picker (WPS): ... habe ich nicht verstanden ...
Ö 9 52. Änderung des Flächennutzungsplans, Gut Buchhof, Gemarkung Percha Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, öffentliche Auslegung 2019/230
Der Bauausschuss hat empfohlen, den Prozess zu beginnen.
Beschluss
Angenommen: 26:2 (Teile von B90/Grüne)
Umsetzung
Angenommen: 26:2 (Teile von B90/Grüne)
Ö 10 Bauleitplanung für die bauliche Entwicklung der Munich International School hier: Antrag auf Einleitung des Herausnahmeverfahrens aus dem Landschaftsschutzgebiet 2019/231
Dieses Thema wurde auch im Bauausschuss beraten und empfohlen.
Beschluss:
Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiets initiieren
Angenommen:  26:3 (Teile von B90/Grüne, Teile der SPD)
Ö 11 Kommunalwahl 2020; Bestellung einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters und deren Stellvertreterin/Stellvertreter 2019/214
Beschluss
Wahlleiterin für Kommunalwahl 2020: Frau Spielbauer (Vertretung Frau Rommel)
Angenommen: Einstimmig
Ö 12 Satzungsänderung aufgrund der Elternbeitragsentlastung in den städtischen Kindertagesstätten 2019/237
Die geänderte Satzung liegt zum Beschluss vor.
Herr Frey (CSU): Wir haben auch beschlossen, über die Vorgaben hinaus, dass die Kindergartengebühren freigestellt werden. Auch die Privaten sollen gleichgestellt werden. Für die Freien greift das aber erst später, als für die städtischen Kindergärten. Er möchte Ärger vermeiden, wenn die Eltern der freien Träger für 2019/2020 noch zu bezahlen haben. Er möchte, dass möglichst sofort behandeln. Sein Antrag lautet, dass die Kostenbefreiung erst eingeführt wird, wenn alle Verhandlungen mit den freien Trägern abgeschlossen sind. Alternativ hat er den Antrag, dass für eine mögliche Rückerstattung durch die Freien Träger an die Eltern die Stadt das Defizit ausgleicht.
Frau John: Jeder Träger kann den staatlichen Zuschuss auf seine Beiträge anzurechnen. Eine komplette Befreiung für die Freien sieht sie kritisch.
Herr Frey (CSU): Die freien Träger sollten uns etwas wert sein. Ohne die freien Träger könnte die Stadt nicht ausreichend Plätze bereitstellen.
Frau John: Die bisherigen Defizitausgleiche sind unterschiedlich geregelt. Es steht den freien Träger frei, die Regelungen der Stadt genauso anzuwenden.
Herr Frey (CSU): Er möchte darauf hinwirken, dass die freien Träger nicht auf einem Defizit sitzen bleiben.
Frau John: Der Richtlinienentwurf ist den freien Trägern zugestellt worden. Änderungen sollen bitte über die freien Träger eingereicht werden.
Herr Frey (CSU): Es geht ihm noch um das Thema Hort. Es gibt auch dort Vergünstigungen. Er erwähnt, dass dadurch die Hortbetreuung teilweise günstiger als die Mittagsbetreuung wird. Deshalb sollte die Hortbetreuung noch einmal überprüft werden. Die Hortbetreuung hat aber einen höheren Personalbedarf, als eine Mittagsbetreuung.
Frau John: Es ist schwierig, etwas hinein zu interpretieren, wenn man es noch nicht ausprobiert hat.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Im Bauausschuss war die Reihenfolge nicht ganz glücklich. Es wird immer städtische und freie Träger geben. Das ist wichtig und sollte nicht gegeneinander aufgewogen werden. Für die Übergangszeit ist eine einigermaßen gerechte Lösung zu finden. Den angedeuteten Defizitausgleich hätte sie gerne in irgendeiner Form beschlossen. Eine Hortbetreuung hat eine ganz andere Qualität. Der zukünftige Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ist u. U. das Ende der Hortbetreuung.
Frau John: Das Thema Defizitausgleich kann nächsten Mittwoch beraten werden. Dann kann das auch vorbereitet werden.
Frau Lipovec (BMS): Im Ausschuss wurde das für alle Kindergärten befürwortet. Auch der Beschluss der eigenen Satzung zum Jahr 2019/2020 war eindeutig. Die freien Träger kann man aber nicht über einen Kamm scheren. Manche wollen gar keinen Defizitausgleich von der Stadt bekommen. Vorher sind ja entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die Plätze für 2019/2020 sind ja heuer alle schon belegt.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er ist der Meinung, dass es keine Frage der Gleichbehandlung der Träger ist, sondern eine Gleichbehandlung von Eltern und Kinder. Es wird gewählt nach Wohnort und pädagogischem Konzept. Beides sollte gleich gefördert werden. Übergangsfristen sind immer mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Er hält den eingeschlagenen Weg für “in Ordnung”.
Herr Dr. Huber (WPS): Er ist ausnahmsweise mal sehr nahe bei den Vorrednern. Wenn die freien Träger die gleichen Leistungen erbringen, ist ein Defizitausgleich Ok. Wenn da aber von einen freien Träger durch ein besseres Angebot ein höheres Defizit erzeugt, sollte der Defizitausgleich entsprechend angepasst werden.
Herr Frey (CSU): Natürlich haben die freien Träger gleiche Leistungen zu bringen. In Starnberg haben wir keine hochgestochenen freien Träger. Er widerspricht Frau Lipovec. Wir haben nächstes Jahr ein Ungleichgewicht. Über die Hälfte der Kindergartenplätze halten die freien Träger vor. Er kommt der Bürgermeisterin entgehen. Wenn der Stadtrat die möglichen Defizitausgleiche später noch einmal vorgelegt bekommen wird, stimmt er heute gerne zu. Die freien Träger müssen die Beiträge für ein Jahr vorstrecken. Das ist eine Belastung. Da sind die städtischen und freien Kindergärten gleich zu behandeln.
Frau John: Sie kann dieses Thema gerne am Mittwoch behandeln.
Herr Beigel (CSU): Er ist nicht so ganz begeistert. Wir reden gerade über eine gute halbe Million pro Jahr, wenn der Ausgleich so bleibt. Das hält er für schwierig. Die Gestaltung so eines Ausgleichs hält er nicht für einfach. Ihm fehlt ein bisschen der wirtschaftliche Aspekt. Nicht alle müssen finanziell gefördert werden.
Frau John: 146.000 EUR haben wir auszugleichende Mindereinnahmen in den städtischen Kindergarten bei eine Beitragsbefreiung. 228.000 EUR wäre ein maximaler Defizitausgleich für Freie. (Anm. d. Verf.: So ganz habe ich die vielen Zahlen, die da aus vorherigen Beschlüssen vorgelesen werden, nicht mitschreiben können.)
Frau Lipovec (BLS): Wir haben bereits freie Träger mit hohen Beiträgen. Die brauchen keinen Zuschuss. Wir können nicht einfach von "den freien Trägern" reden. Da gibt es Unterschiede.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Die Kindergartenbeiträge wurden ja zum Teil vom Landkreis gefördert. Für ca. 60 Kinder würde dann jetzt die Stadt die Kosten übernehmen. Wir sollten uns überlegen, was wir fördern wollen. Es sollte da über die Förderformeln gesprochen werden.
Herr Wobbe (UWG): Wir können das heute nicht entscheiden. Die Defizitausgleiche variieren aktuelle von 0 EUR bis zum fünfstelligen Betrag. Die Freien haben zum Teil ganz andere Personalschlüssel. Unterstützung mit Augenmaß ist umzusetzen.
Antrag Herr Frey: Zurückstellung des TOP
Abgelehnt: 10:18
Antrag Herr Frey:
Freistellung erst, wenn für alle geregelt (also 2019/2020 noch keine Freistellung)
Abgelehnt: 8:20
Beschlussvorschlag
Satzung beschließen
Angenommen: 21:7
Antrag Frey zum Defizitausgleich bzw.  Antrag John: Vertagung auf Mittwoch
Angenommen: einstimmig
Ö 13 Freier Eintritt im Starnberger Seebad für die Aktiven Mitglieder der Feuerwehren und Rettungsdienste in Starnberg 2019/262
Es gibt eine Empfehlung des Hauptausschusses. Das betrifft ca. 300 aktive Mitglieder bei der Feuerwehr. Bei der Wasserwacht sind es ca. 60 Mitglieder und der THW sind ca. 50 Mitglieder. Auch für Inhaber einer Ehrenamtskarte soll es einen 50% Nachlass für die Stundenkarten geben.
Herr Frey (CSU): Er ist mit der Regelung einverstanden. Die Aktiven sollen freien Eintritt bekommen. Dass die Ehrenamtskarten besonders gewürdigt werden, unterstützt er. Ist der formale Aufwand mit den Organisationen abgesprochen?
Frau John: Ja.
Herr Frey (CSU): Er möchte noch einen Prüfauftrag stellen, ob über die Kulturtafel ein Kontingent an Karten weitergereicht werden kann.
(Anm. d. Verf.: Diese spontanen Anträge in der Sitzung sind schon etwas seltsam. Was wird eigentlich damit bezweckt. Da wird immer über nicht mögliche Vorbereitung geschimpft ... da passt das irgendetwas dann nicht so richtig zusammen. Es kann natürlich auch sein, dass hier nur der 2. Versuch gestartet wird, weil die Anträge im Ausschuss einfach, warum auch immer, ignoriert wurden. Das ist für einen “Nur-Stadtrats-Besucher”  immer schwer abzuschätzen oder nachzuvollziehen.)
Frau John: Einzelfälle werden schon weitergeleitet.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt zum Punkt 3 - Ehrensamtskarte. Welche Vereine sind das? Da ist die Formulierung nicht ganz deutlich.
Frau John: Nur die im Beschluss aufgeführten Vereine.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Ist das vom Landkreis schon rechtlich geprüft worden?
Frau John: Das Landratsamt hat Bedenken geäußert. Deshalb soll alles nach einem Jahr vom Stadtrat noch einmal geprüft werden.
(Anm. d. Verf.: Jetzt geht es um Gleichheitsgrundsätze und was möglicherweise erlaubt ist und was ggf. nicht.)
Herr Wiesböck (FDP): Ein 20% Rabatt für einen größeren Kreis wäre doch auch in Ordnung. Der Eintritt ist dann einem noch etwas wert. Er tut sich da noch ein bisschen schwer. Er beantragt 50% Rabatt für alle im Beschluss aufgeführten Betroffenen.
Herr Prof. Picker (WPS): Er beantragt das Ende der Rednerliste.
Angenommen
Herr Obermeier (CSU): Er unterstützt den Beschluss. Wer ist ein Aktiver? Wer entscheidet das und wie wird das geregelt?
Frau John: Da müssen wir uns auf die jeweiligen Aussteller verlassen. Die Karten sollen immer nur für ein Jahr ausgestellt werden.
Herr Frey (CSU): Er ist froh über das Zeichen. Das Landratsamt schreibt ja, dass die damalige Entscheidung heute bisher nicht bestätigt wurde.
Antrag Wiesböck 50% Ermäßigung
Abgelehnt: 2:25
Beschluss:
Aktive von Feuerwehr, BRK, Wasserwacht, THW, DLRG mit Nachweis: freier Eintritt Besitzer einer Ehrenamtskarte: 50% Rabatt Überprüfung nach einem Jahr Überprüfung Kulturtafel
Angenommen: einstimmig
Ö 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Prof. Picker (WPS): Wie ist der Stand zum LKW-Verbot.
Frau John: Der Antrag wurde befürwortet. Der Bescheid ist beim Staatlichen Bauamt zur Umsetzung. Die Beschilderung wurde noch nicht geändert.
Herr Weger (CSU): Er fragt nach der Starnberger Chronik. Der Autor hat schon Geld bekommen. Die Chronik ist immer noch nicht erschienen. Wann kommt dieser Band auf den Markt?
Frau John: Das wurde im nicht öffentlichen Teil im Kulturausschuss beraten. Der Band erscheint demnächst.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Warum haben die Läufer beim Stadtlauf in der "plastikfreien Kommune" am Ende Plastikbecher bekommen. Können man nicht 1 EUR mehr Startgebühr zahlen und einen Pfandbecher ausgeben.
Herr Obermeier (CSU): Er fragt nach Halten bei den Glas-Containern im Kühtal.
Frau John: Das ist noch in Verhandlung.
Herr Obermeier (CSU): Er fragt nach der Nromannstraße nach, wo immer noch viel zu schnell gefahren wird.
Frau John: Vielleicht kann man da ein paar 30er Markierungen auf die Straße zeichnen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Schranke beim Undosa ist gerade immer auf. Sie funktioniert in einer merkwürdigen Weise. Die lange Tafel war sehr schön. Er beschwert sich über die Immobilienfirma, die über 200 Werbeballons mit LED und Batterie an Kinder verteilt hat.
    (M)ein Fazit:
Die beiden nicht öffentlichen Teile der Stadtratssitzung haben offensichtlich Wirkung auf die Debattenlänge gehabt. Heute ging alles relativ schnell über die Bühne und die Beiträge waren immer sachlicher Natur (Ok - mit einer Ausnahme). 
Ab und zu wundere ich mich schon über die spontan eingereichten Anträge, die bei Beschluss eine weitreichende Wirkung hätten. Ich bin mir nicht sicher, ob da nicht manchmal mit zweierlei Maß gemessen wird. Aber das passiert uns allen und in ganz unterschiedlichen Situationen.
Das Ehrenamt in Starnberg, auch bei Feuerwehr und Co., wird von der Stadt belohnt. Das unterstütze ich. 
Und dass die städtischen Kindergärten, die alle nach den gleichen Grundsätzen und Regeln organisiert sind, jetzt eher kostenlos sein werden, als die Privaten Kindergärten, die alle unterschiedliche Finanzierungsmodelle und pädagogische Konzepte verfolgen, ist vielleicht der Preis für die Individualität. Auch geht es ja nur um ein Jahr und “nur” um den Anteil, den der Freistaat nicht übernimmt. Das ist vielleicht auch ein Ansporn für die Freien Träger, möglichst schnell mit der Stadt Starnberg entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, um ggf. noch rückwirkend eine mögliche komplette Freistellung in Anspruch zu nehmen. 
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mezitli33 · 5 years
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source http://mezitli.info/schild-rauchverbot-22/
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baufi-top · 7 years
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Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen 124, 134, 167 und 159
Zum 23. November 2017 werden von der KfW-Bank zu den KfW-Wohnwirtschaftsprogrammen überarbeitete Merkblätter veröffentlicht. Dies betrifft die Programme KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134), Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167) und Altersgerecht Umbauen – Kredit (159). Neben einem neuen Aufbau zur Orientierung, gibt es aktuelle Hinweise zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG und grundsätzliche steuerliche Hinweise.
Förderziel KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134): Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum in Deutschland.
Änderungen:
neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen
Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
grundsätzliche steuerliche Hinweise
Mehr Informationen finden Sie unter: KfW-Wohneigentumsprogramm
Förderziel Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167): Die KfW fördert mit zinsgünstigen Krediten den Einbau von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung kann in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm zur "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, siehe dazu www.bafa.de) genutzt werden. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
Änderungen:
neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen
Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
grundsätzliche steuerliche Hinweise
Mehr Informationen finden Sie unter: Energieeffizient Sanieren
Förderziel Altersgerecht Umbauen – Kredit (159): Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt Menschen mit Behinderung oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch. Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können für natürliche Personen alternativ mit einem Zuschuss aus Altersgerecht Umbauen (Produktnummer 455) gefördert werden.
Änderungen:
Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
In der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen" wurden Klarstellungen vorgenommen zu:
Förderfähige Maßnahmen und Anforderungen zum Einbruchschutz
Förderbereich 6, Einbau oder Erweiterung von Altersgerechten Assistenzsystemen
Die Änderungen im Merkblatt "Altersgerecht Umbauen – Kredit" und in der Anlage "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen" haben auch die Anpassung der Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz" erforderlich gemacht.
Mehr Informationen finden Sie unter: Alters­gerecht Umbauen
Quelle: KfW-Bank
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