#förderungen
Explore tagged Tumblr posts
Text
Energieeffizient und nachhaltig wohnen?
„…Im Gebäudesektor gewinnen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz immer mehr an Bedeutung. Trotzdem beträgt der Anteil von Gebäuden am gesamten deutschen Endenergieverbrauch immer noch 35 Prozent. Im eigenen Zuhause kann jeder Einzelne ein Zeichen für den Umweltschutz setzen. Wer die Energieeffizienz bereits beim Bau berücksichtigt oder sein Eigenheim komplett oder mit einzelnen Maßnahmen…
#Eigenheim#energieeffizient#Förderungen#Gebäudesektor#Gebäudestandard#Kostenvorteile#Modernisierung#Nachhaltigkeit#Umweltschutz
0 notes
Text
Anti-Kickl Veranstaltung für Wirtschaftsfonds der Stadt Wien förderungswürdig
Unzensuriert:»Stattgefunden hat diese Matinee am letzten Sonntag im „Stadtsaal“ im sechsten Wiener Gemeindebezirk. Wie aus der Ankündigung zu entnehmen ist, war sie einzig und allein FPÖ Bundesparteiobmann Herbert Kickl gewidmet. http://dlvr.it/T3dShP «
0 notes
Text
Ardagger - Frühstücksnews - Freitag, 23.2.2024
(c) Manuel Holzer Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Ich darf dir heute zuerst von den Senioren in Ardagger Markt berichten. Die waren gestern (45 Mann und Frau hoch!) beim “Hahnwirt” in Grein Kegeln und Kartenspielen. Beim internen Match hatte die Mannschaft “Prinz Hans” die Nase knapp vor der Mannschaft “Burgstaller Gottfried” und somit die Torte auf ihrer Seite. Bei…
View On WordPress
#0-3 Jährige#1948#1950#Dorferneuerung#Familien#Förderungen#Frühe Hilfen#Gemeindebund#Geschichte unter unseren Füßen#Gesunde Kleinregion#Journalisten#Kollmitzberg#Lehrgang#Medien#Netzwerk Familie#Protokolle#PV Anlage#Senioren Ardagger MArkt#Umweltförderungen#Volksschule
0 notes
Text
🌞 Lohnt sich Photovoltaik für euer Zuhause?
Photovoltaikanlagen können erheblich Stromkosten sparen und die Umwelt schützen. Die Investition amortisiert sich oft in 10–15 Jahren, besonders bei hohem Eigenverbrauch und durch Förderungen.
Habt ihr Erfahrungen mit PV-Anlagen? Lasst uns wissen, ob sich die Investition für euch gelohnt hat und teilt eure Tipps!
Mehr Infos findet ihr hier: Mehr erfahren
2 notes
·
View notes
Text
E-Lkw-Förderungen Baden-Württemberg: Fakten und Expertenmeinung zur Logistik-Elektrifizierung
Da eine zuverlässige Ladeinfrastruktur entscheidend für den Umstieg auf E-Lkw und eine Elektrifizierung der Logistik ist, sind Förderprogramme wichtig. Elektrische Lastkraftwagen sind bereits im Nah- und Regionalverkehr im Einsatz und bieten viele Vorteile gegenüber Verbrennern. Sie sind nicht nur nachhaltiger, sondern weisen auch geringere Betriebskosten auf. Welche Rolle die betriebliche…
0 notes
Text
Ist eine Solaranlage das Richtige für Ihr Haus in Leipzig? Wichtige Überlegungen
Die Entscheidung, eine Solaranlage zu installieren, ist eine bedeutsame Investition, die nicht nur finanzielle Überlegungen, sondern auch umwelttechnische Aspekte umfasst. In Leipzig und der umliegenden Region, einschließlich der Stadt Halle Saale, bietet sich durch die durchschnittliche Sonneneinstrahlung und staatliche Förderungen eine ausgezeichnete Gelegenheit, in erneuerbare Energien zu investieren. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, ob eine solaranlagen Leipzig die richtige Wahl ist.
1. Sonneneinstrahlung und Standortanalyse
Ein grundlegender Faktor, der die Effizienz einer Solaranlage beeinflusst, ist die lokale Sonneneinstrahlung. Leipzig liegt in einer Region, die genügend Sonnenlicht erhält, um Solaranlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Durchschnittlich genießt die Region rund 1.600 Sonnenstunden pro Jahr, was eine solide Grundlage für die Nutzung von Solarenergie darstellt.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie eine detaillierte Standortanalyse durchführen lassen. Diese Analyse berücksichtigt nicht nur die Sonneneinstrahlung, sondern auch andere Faktoren wie Dachneigung, Ausrichtung und mögliche Verschattungen durch umliegende Gebäude oder Bäume. Ein professioneller Solaranbieter kann diese Analyse durchführen und Ihnen genau aufzeigen, wie effektiv eine Anlage an Ihrem spezifischen Standort sein würde.
2. Wirtschaftliche Überlegungen
Die Investition in eine Solaranlage sollte auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Die Kosten für die Installation einer Solaranlage sind in den letzten Jahren gesunken, während die Technologie gleichzeitig effizienter geworden ist. In Kombination mit staatlichen Förderprogrammen, die zum Teil auch in Leipzig verfügbar sind, kann sich die Anschaffung einer Solaranlage als finanziell lohnend erweisen.
Zu den zu berücksichtigenden Kosten gehören nicht nur die Anschaffung und Installation, sondern auch die Wartung der Anlage. Andererseits sollten Sie die möglichen Einsparungen durch reduzierte Stromrechnungen und eventuelle Einnahmen durch die Einspeisung überschüssiger Energie ins öffentliche Netz nicht außer Acht lassen.
3. Umweltauswirkungen
Der Umstieg auf Solarenergie hat signifikante Umweltvorteile. Durch die Nutzung von Solaranlagen tragen Hausbesitzer in Leipzig dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Dies ist besonders wichtig in Zeiten des Klimawandels und der globalen Bemühungen um eine nachhaltigere Zukunft.
4. Rechtliche Rahmenbedingungen
Bevor Sie eine Solaranlage installieren, ist es wichtig, die lokalen Bauvorschriften und Zulassungsverfahren zu verstehen. In Leipzig und Halle Saale gelten spezifische Vorschriften, die bei der Planung und Installation von Solaranlagen beachtet werden müssen. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit den lokalen Behörden Kontakt aufzunehmen und die notwendigen Genehmigungen einzuholen.
5. Langfristige Perspektiven
Die Entscheidung für eine Solaranlage sollte auch mit Blick auf die Zukunft getroffen werden. Photovoltaikanlagen haben eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren. Es ist daher wichtig, dass Sie eine Lösung wählen, die nicht nur aktuell, sondern auch langfristig zu Ihren Bedürfnissen passt. Dies umfasst Überlegungen zur Skalierbarkeit und zur Integration mit anderen Energiequellen, wie z.B. Wärmepumpen oder Elektroautos.
Fazit
Eine Solaranlage kann eine ausgezeichnete Wahl für Ihr Haus in Leipzig sein, vorausgesetzt, die Standortbedingungen sind geeignet und die finanziellen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Wenn Sie daran interessiert sind, mehr über die Möglichkeiten einer Solaranlage in Ihrer Region zu erfahren, besuchen Sie www.evionyx-solar.de. Dort finden Sie kompetente Beratung und Unterstützung von Experten, die Ihnen helfen können, die beste Entscheidung für Ihr Zuhause und Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.
Für mehr Information. Besuchen Sie uns:
solartechnik leipzig
solartechnik Chemnitz
solarstrom leipzig
0 notes
Text
Wie Sie die richtige PV-Anlage in Halle für Ihren Energiebedarf auswählen
Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu wählen, die optimal auf Ihren spezifischen Energiebedarf abgestimmt ist, stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, nicht nur Ihre Energiekosten zu senken, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Die Stadt Halle (Saale) bietet dabei ideale Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie. Doch bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen, um die beste Lösung für Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen zu finden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die richtige PV-Anlage für Ihre Bedürfnisse in Halle auswählen.
1. Ermittlung Ihres Energiebedarfs
Der erste Schritt zur Auswahl einer geeigneten halle pv anlage ist die Bestimmung Ihres aktuellen und zukünftigen Energiebedarfs. Analysieren Sie Ihre letzten Stromrechnungen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie viel Strom Sie durchschnittlich verbrauchen. Denken Sie auch an zukünftige Veränderungen, die Ihren Energiebedarf beeinflussen könnten, wie beispielsweise der Kauf eines Elektroautos oder Erweiterungen an Ihrem Zuhause.
2. Standortanalyse
Die geografische Lage Ihres Gebäudes in Halle spielt eine entscheidende Rolle bei der Effizienz einer PV-Anlage. Die Ausrichtung des Daches, Neigungswinkel und eventuelle Verschattungen durch umliegende Gebäude oder Bäume sind wichtige Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Eine Südausrichtung ist ideal, aber auch Ost- oder Westdächer können unter Umständen effizient genutzt werden.
3. Wahl der richtigen Technologie
Es gibt verschiedene Arten von Solarmodulen auf dem Markt, die sich in Effizienz, Preis und ästhetischer Wirkung unterscheiden. Monokristalline Module sind zwar teurer, aber auch effizienter im Vergleich zu polykristallinen Modulen. Überlegen Sie, welche Technologie am besten zu Ihren Bedürfnissen passt, und vergleichen Sie die Leistungsdaten und Garantiebedingungen der Anbieter.
4. Größe und Kapazität der Anlage
Die Größe Ihrer PV-Anlage sollte genau auf Ihren jährlichen Energieverbrauch abgestimmt sein. Es ist nicht immer notwendig, den gesamten Energiebedarf selbst zu produzieren, besonders wenn der Platz oder das Budget begrenzt sind. Ein professioneller Solarenergieberater kann Ihnen helfen, die Kapazität Ihrer Anlage so zu dimensionieren, dass Sie maximale wirtschaftliche Vorteile erzielen.
5. Einspeisevergütung und finanzielle Anreize
Informieren Sie sich über die aktuellen Einspeisetarife und lokale Förderprogramme in Halle. Die Einspeisevergütung kann Ihnen einen festen Betrag für den Strom bieten, den Sie ins Netz einspeisen. Zudem reduzieren staatliche Förderungen und mögliche Steuervorteile die Anfangsinvestitionen und verkürzen die Amortisationszeit Ihrer Anlage.
6. Installation und Wartung
Die Auswahl eines vertrauenswürdigen Installateurs ist entscheidend für die Lebensdauer und Effizienz Ihrer PV-Anlage. Achten Sie darauf, Unternehmen zu wählen, die nachweisbare Erfahrungen mit der Installation von Solaranlagen in Halle haben. Eine regelmäßige Wartung ist ebenso wichtig, um die optimale Leistung Ihrer Anlage sicherzustellen.
7. Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen
Neben den finanziellen Einsparungen trägt eine PV-Anlage auch zur Reduzierung Ihres CO2-Fußabdrucks bei. Die Produktion von Solarstrom ist emissionsfrei und hilft, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, was besonders in urbanen Gebieten wie Halle einen positiven Umwelteffekt hat.
Fazit
Die Investition in eine PV-Anlage ist eine kluge Entscheidung für jeden Haushalt oder jedes Unternehmen in Halle, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch nachhaltig ist. Wenn Sie bereit sind, diesen Schritt zu gehen, besuchen Sie www.evionyx-solar.de, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie mit der richtigen Solarlösung Energiekosten sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz unseres Planeten leisten können. Entscheiden Sie sich für eine Zukunft, in der nachhaltige Energie eine Schlüsselrolle spielt.
Für mehr Information. Besuchen Sie uns:
wallbox leipzig
photovoltaikanlage Chemnitz
photovoltaikanlage leipzig
0 notes
Text
Stadtgestaltung und Kulturprojekte gefördert
Stadtgestaltung und Kulturprojekte gefördert (Archivbild) Adelsheim. (pm) Dieser Tage fand im großen Sitzungssaal des Rathauses Adelsheim die neunte Sitzung des Beirats Innenstadt unter der Leitung von Markus Wagner statt. Der Beirat tagt alle zwei Monate und entscheidet über Anträge zur Förderung und Belebung der Innenstadt. Unterstützt werden die Antragsteller vom Citymanagement Adelsheim, das Projekte mit Förderungen von bis zu 90 Prozent oder 70 Prozent ermöglicht. Den Auftakt der Sitzung machte ein Antrag der FRG Real Estate GbR zur Neugestaltung des Gebäudes Marktstraße 20, das ehemals eine Bäckerei beherbergte. Im Zuge einer energetischen Sanierung soll das Erdgeschoss wieder als Bäckerei und Café genutzt werden. Die Beiratsmitglieder zeigten sich positiv gegenüber dem Vorhaben, die optische Gestaltung der Fassade zur Aufwertung des Stadtbildes zu fördern. Ein weiteres Thema war die Finanzierung des Zungenspitzerfestivals – eines Kabarettfestivals - welches im vergangenen Jahr bereits erfolgreich in Adelsheim stattgefunden hat. Bürgermeister Wolfram Bernhardt berichtete, dass für das kommende Jahr keine LEADER-Förderung möglich sei. Der Veranstalter bat daher die Stadt Adelsheim um Unterstützung, um das Festival im März 2025 erneut durchzuführen. Die Stadt wird sich an Kosten dieser Veranstaltung beteiligen. Neben diesen Förderanträgen stand auch die Anschaffung einer Musikanlage für städtische und Vereinsveranstaltungen auf der Agenda. Die Anlage soll künftig sowohl von der Stadt als auch von den Adelsheimer Vereinen flexibel genutzt werden können. Die Mitglieder des Beirats sprachen sich für alle Anträge einstimmig aus. Abonnieren Sie kostenlos unseren NOKZEIT-KANAL auf Whatsapp. Ein weiterer Diskussionspunkt betraf das Thema „digitaler Stadtführungen“. Der Beirat erwog das Für und Wider einer modernen, digitalen Umsetzung, entschied sich für die Vergabe an einen professionellen Anbieter, um das (historische) Wissen über Adelsheim zu bündeln, innovative Wege der Wissensvermittlung zu gehen und sowohl für Touristen als auch für die Adelsheimer Bevölkerung barrierefreie Zugänge zu schaffen. Die neue Stadtführung soll in mehreren Sprachen angeboten werden und erlaubt Audio- und Videoinhalte, um Adelsheims Sehenswürdigkeiten auf zeitgemäße Weise zu vermitteln. Beim Thema Umgestaltung und Bespielung des Gartens des Gebäudes Turmgasse 15 präsentierte Markus Wagner mehrere Vorschläge zur Nutzung des Geländes, das an den Stadtgarten und den Spielplatz angrenzt. Die Beiratsmitglieder diskutierten, wie das Gelände für die Öffentlichkeit genutzt und ein Mehrwert für die Stadt geschaffen werden könnte – etwa durch eine Erweiterung des Spielplatzes oder andere gestalterische Maßnahmen. Zugleich betonte man, dass dabei die Bedürfnisse und Wünsche der Anwohnerschaft berücksichtigt werden sollen. Die Stadtverwaltung wird zusammen mit dem Citymanagement die Planungen konkretisieren. Abschließend berichtete das Citymanagement über die Entwicklungen der vergangenen Monate. Zu den jüngsten Projekten zählen die Einweihung des Fisch- und Gewässerlehrpfads, der in Zusammenarbeit mit dem Landesschulzentrum für Umweltbildung (LSZU) und dem Fischerverein Adelsheim und Umgebung e.V. realisiert wurde. Der Fischerverein führte bei dieser Veranstaltung zudem eine überregionale Gewässerwartschulung durch. Außerdem wurde das kostenlose Stadtmagazin in Adelsheim und den umliegenden Gemeinden verteilt, und das Projekt Google Maps macht nun weite Teile der Innenstadt über 360-Grad-Aufnahmen erlebbar. Die nächste Sitzung des Beirats Innenstadt findet am 14. November 2024 statt. Projektanträge können fortlaufend beim Citymanagement eingereicht werden. Interessierte können sich im Innenstadtbüro zu ihren Projekten und Ideen beraten lassen. Der Verfügungsfonds speist sich aus Mitteln der Stadt Adelsheim und des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Sprechzeiten des Citymanagements: Donnerstags von 13:00 bis 17:00 Uhr im Alten Rathaus, EG, Zimmer-Nr. 11. Antr��ge und die Richtlinien zum Verfügungsfonds können unter https://gma.biz/citymanagement-adelsheim/ heruntergeladen werden Lesen Sie den ganzen Artikel
0 notes
Text
Seeanbindungsbeirat, Wärmeplanung, Pyrotechnik beim Tierheim und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 21.10.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Der Erste Bürgermeister beantragt, dass die Wahl des Seeanbindungsbeirats in geheimer Wahl in den öffentlichen Teil der Sitzung verlagern.
TOP 2 Bürger fragen
Frau n.n.: Sie wirbt für den Samstagsmarkt, da ein Biohändler nicht mehr den Samstagsmarkt beliefern möchte. (Anm. d. Verf.: Wo ist da die Frage?) Es geht um die Standgebühren im Falle von Kirchplatzsperrungen durch Wetter oder Veranstaltungen auf dem Kirchplatz beim Samstagsmarkt. Die Jahresgebühr ist aber immer voll zu zahlen. Sie wirbt für eine flexible Handhabung.
Herr Janik: Es sind 10 Samstage im Jahr, wo der Kirchplatz anderweitig genutzt wird. Beim Sturm-Sperrung wurde seines Wissens keine Gebührt verlangt.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Fachvortrag Kommunale Wärmeplanung, Vor- und Nachteile zentraler und dezentraler Wärmeversorgung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Ferienausschuss hat am 29.08.2024 beschlossen, dass ein Fachvortrag zur kommunalen Wärmeplanung mit dem Schwerpunkt Vor- und Nachteile zentraler und dezentraler Wärmeversorgung gehalten werden soll (2024/271).
Der Vortrag wird von einem Repräsentanten des Energiezentrums Allgäu (eza!) gehalten. Anhand des Vortrages soll entschieden werden, ob eine zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung für das Stadtgebiet sinnvoll ist.
Herr Bonaldo-Kraft stellt sich kurz vor. Er hat ein paar Gedankengänge mitgebracht. Über 50% der Primärenergie wird für Kälte und Wärme benötigt. Der Wärme des Gebäudebedarfs ist zu senken. Aktuell ist der Anteil erneuerbarerer Energien bei Wärme in Starnberg bei ca. 14%. In den letzten 20 Jahren sind die neuen Gebäude schon ernergieärmer geworden. Bei den Netzen geht es darum, wieviel Energie pro Leitungsmeter verkauft werden kann. Der Wert sollte immer größer 0,5 Mwh/m*a und besser bei 1,5 Mwh/m*a. MOOSAIK eignet sich gut für Wärmepumpen mit Geothermie und Rücklaufauskühlung Wärmenetz. Er werden die großen Ankerpunkte für Wärmeverbrauch in Starnberg aufgeführt. Es gibt große Verbraucher wie zum Beispiel das Seebad. Eine Wärmenachfrage ist gegeben.
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Strategieplanung. Sie besteht aus einer Bestandsanalyse, einer Potentialanalyse, dem Definieren eines Zielszenarios und dem Entwickeln einer Wärmewendestrategie.
Die Wärmeplanung ist in Starnberg bis Mitte 2028 zu erstellen. Ausschlussgebiete sind generell erlaubt. Wenn es einen Wärmeplan gibt, ist der zu veröffentlichen, da dieser Auswirkungen auf die zulässigen Wärmequellen bei den Bauvorhaben der Bürger hat. Der erste Schritt ist eine geförderte Machbarkeitsstudie. Die Inhalte werden kurz vorgestellt.
Aufgrund der bereits bekannten großen Verbraucher ist eine vorgezogene Wärmenetzplanung sinnvoll. Die Kommunale Wärmeplanung kann dann parallel beginnen.
(Anm. d. Verf.: Das Thema "Vor- und Nachteile zentraler und dezentraler Wärmeversorgung" ist irgendwie jetzt gar nicht tangiert worden.)
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Er fragt nach der Finanzierung. Ist das dem Betreiber vorbehalten?
Herr Bonaldo-Kraft: Es gibt Förderungen für aktuelle Planungen und Realisierungen von 40%. Für die Planungen wird es nächstes Jahr Fördertöpfe geben. Wie sich die Kommune einbringt, ist je nach Kommune anders. Es gib durchaus Investoren, die solche Projekte zu 100% finanzieren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir haben zwei Geschwindigkeiten. Er findet den Punkt 2 im Beschluss gut. Es dürfen nicht zu viele Ankerpunkte wegfallen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach den vorgestellten Wärmequellen. Da hat Holz einen hohen Anteil.
Herr Weidner (SPD): Die Wärmeplanung wird immer wichtiger. Die Bürger wollen erfahren, wohin die Reise geht. Andere Gemeinden sind da schon weiter. Die haben dann rechtzeitig begonnen. Wir sind in einem Dilemma. "Das Eine müssen wir tun und das Andere können wir nicht sein lassen."
Frau Kammerl (CSU): Sie möchte geraderücken. MOOSAIK macht jetzt eine vorübergehende Energieplanung und schließt sich gerne auch später anderen Initiativen an.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Ob die nach der Investition noch Veränderungen umsetzen wollen, stellt er in Frage. Wir brauchen eine Entscheidung für die Planungssicherheit.
Herr Weidner (SPD): Da gibt es viele Gemeinden, die da viel früher angefangen haben. (Anm. d. Verf.: Auf welcher Seite stehen manche Stadträte, wenn sie nicht nur einmal das "Negative" in den Vordergrund stellen.)
Herr Jägerhuber (CSU): Er steht zu dem Beschluss. ... (Anm. d. Verf.: Den Rest habe ich verpasst.)
Beschlussvorschlag
Für das Stadtgebiet Starnberg wird in Teilbereichen eine zentrale Wärmeversorgung angestrebt. Die Entscheidung, ob und wo eine dezentrale oder zentrale Wärmeversorgung im Stadtgebiet Starnberg realisiert wird, wird nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung getroffen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Gebäude zu eruieren, welche nach dem Programm "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze" gefördert werden und ggf. bereits vorab die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung begonnen werden können.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Mit Bezug auf den Beschluss vom Ferienausschuss hat der Vortrag leider das Thema vollständig verfehlt.)
TOP 5 Antrag STAgenda - TOP 3.2 Kommunales Wärmekonzept / Nachfrage und Einschätzung Arbeitskreis Energie
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Lenkungskreis der STAgenda21 fasste in seiner Sitzung am 05.06.2024 folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Stadtrat möge beschließen, dass
die Einschätzungen der Stagenda21 des AK Energie zum Thema kommunale Wärmeplanung dem Stadtratsgremium und der Verwaltung zugänglich gemacht werden.
die Stadt möge möglichst umgehend mit den Planungen für das Kommunale Wärmekonzept beginnen.
die Stagenda21 fordert konsequent in den Planungsprozess eingebunden zu werden, z. B. durch persönliche Mitarbeit einzelner Arbeitskreismitglieder bzw. durch regelmäßige Information aus den Fachgremien.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zusammenfassung der Stagenda21 des AK Energie zum Thema kommunale Wärmeplanung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und wurde bereits an die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung weitergeleitet.
Zum zweiten Punkt verweist die Stadtverwaltung auf die Beschlussvorlage 2023/328-2 vom 13.06.2024.
Zum dritten Punkt wird der Stagenda21 angeboten, dass eine Person als VertreterIn der Agenda an dem regelmäßig stattfindenden Jour Fixe teilnehmen kann, die mit dem beauftragten Ingenieurbüro und der Stadtverwaltung stattfinden werden, sobald die kommunale Wärmeplanung beauftragt wurde.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, der Stagenda21 anzutragen, eine verantwortliche Person zu benennen, die an den Jours Fixes mit dem Ingenieurbüro, das die kommunale Wärmeplanung durchführt, teilnehmen wird.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Antrag Stagenda - TOP 3.3 Nutzung Seewärme / Nahwärmenetz Tutzing
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Lenkungskreis der STAgenda 21 fasste in seiner Sitzung am 05.06.2024 folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Stadtrat möge beschließen, dass die Stadt ihr Interesse an der Nutzung der Seewärme unverzüglich beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim bekunden möge. Zudem soll die Stadt bei den Vorplanungen mit der Gemeinde Tutzing und weiteren interessierten Seegemeinden zusammenarbeiten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie der Beschlussvorlage 2024/122 vom 16.05.2024 zu entnehmen ist, läuft die Zusammenarbeit mit den anderen interessierten Kommunen auch hinsichtlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung bereits. Am 09.10.2024 fand ein weiterer Termin zum Thema Seethermie statt. Hier wurden mehrere Vertreter der interessierten Kommunen die Flusswasserwärmepumpe in Rosenheim und das dazugehörige Quartierswärmenetz besichtigt. Es bestand die Möglichkeit, mit Experten über Wärmenetze, Wirtschaftlichkeit sowie Hemmnisse und Vorteile von Flusswasserwärmepumpen, die ähnlich wie Seewasserwärmepumpen funktionieren, zu diskutieren.
Die geforderte Interessensbekundung hat nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim keine rechtliche Grundlage. Das Wasserwirtschaftsamt kann ein Beratungsgespräch zum Themenbereich Seethermie anbieten, dies ist jedoch erst dann sinnvoll, wenn bereits weitergehende Überlegungen angestellt wurden. Anschließend erforderliche wasserrechtliche Genehmigungen sind über das Landratsamt einzuholen.
Herr Janik: Wir sind im Verfahren, aber es hakt aktuell ein wenig.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach dem Ergebnis des Termins vom 9.10.2024.
Frau n.n.: Die sind zufrieden. Es wurden aber auch Fehler gemacht.
Herr Weidner (SPD): Im Kreistag war das auch ein Thema. Der Naturschutz ist da eine hohe Hürde. Wir haben hier einen Schatz. Die Studie hat ergeben, dass es funktionieren würde. (Anm. d. Verf.: Jetzt habe ich den Faden verloren.) Für die Umsetzung gäbe es mit den Stadtwerke München einen guten Partner. Auch bei der Tiefengeothermie sollten wir parallel weiterarbeiten. Die Chance sollte genutzt werden.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er drängt darauf, beim Thema Geothermie dringend dabei zu bleiben und nicht zu schluren, was in Starnberg durchaus auch mal vorkommt.
Herr Janik: Es wird jetzt auch schon überlegt, längere Leitungen zu realisieren, da die Leitungsverluste immer geringer werden.
Herr Dr Sengl (B90/Grüne): Es sind ganz verschiedene Ebenen. Es geht um die Netze und davon getrennt auch die Wärmequellen. Von einem zentralen Wärmenetz ist jede Quelle getrennt zu betrachten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
TOP 7 Ernennung der Mitglieder des Seeanbindungsbeirates
Sachverhalt
Mit Beschluss des Stadtrats vom 22.07.2024 wurde die Seeanbindungsbeiratssatzung der Stadt Starnberg beschlossen. Der Seeanbindungsbeirat besteht aus 4 Starnberger Bürgern, die sich unter Nachweis ihrer Expertise für diese Position bewerben können und vom Stadtrat für eine Dauer von 2 Jahren in den Seeanbindungsbeirat berufen werden. Der Erste Bürgermeister komplettiert den Seeanbindungsbeirat als geborenes Mitglied.
Die Bewerbungsfrist für den Seeanbindungsbeirat lief bis 30.09.2024. Bis zu diesem Datum sind insgesamt 22 Bewerbungen für die Teilnahme am Seeanbindungsbeirat in der Stadtverwaltung eingegangen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat ernennt folgende Personen für eine Dauer von 2 Jahren zu Mitgliedern des Seeanbindungsbeirats:
Herr Goetz (18 Stimmen)
Herr Nirschl (14 Stimmen)
Herr Baehr (10 Stimmen)
Herr Waldrauch (9 Stimmen)
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Schade, es ist jetzt doch eher ein Fachbeirat geworden, was auch durchaus Vorteile hat. Mir persönlich wären mehr fachfremde Bürger lieber gewesen. Es ist eine demokratische Entscheidung gewesen.)
TOP 8 Einschränkung von Feuerwerk im Bereich des Tierheims
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Zur Verbesserung des Tierschutzes soll das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Tierheims eingeschränkt werden.
Die Stadtverwaltung hat hierzu eine Anfrage des Tierheims Starnberg erhalten. Der Antrag wird damit begründet, dass durch das Abrennen von Feuerwerkskörpern Wildtiere und Heimtiere stark belastet werden.
Heimtiere leiden unter der Geräuschbelastung, welcher sie durch ihr feines Gehör ausgesetzt sind. Stress und Angst belasten die Tiere oft über mehrere Tage, was auch zu kurzfristigen Wesensveränderungen führen kann. Jedes Jahr werden zudem um die Silvestertage vermehrt vermisste oder entlaufene Tiere gemeldet, die in einigen Fällen auch nicht mehr auffindbar sind. Besonders massiv sind solche Beeinträchtigungen, wenn die Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Tierhaltungseinrichtungen abgefeuert werden, wie dem Starnberger Tierheim am Franziskusweg. Diese Einrichtungen sind trotz ihrer besonderen Schutzwürdigkeit gegen Lärmbeeinträchtigungen nicht in den absoluten Verboten nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) gelistet.
Im Rahmen des Sprengstoffrechts kann grundsätzlich eine Allgemeinverfügung durch die Kommune für bestimmte Gebiete erlassen werden. Mit dieser Verfügung können diese Gebiete von der temporären Erlaubnis ausgenommen werden, dass Silvesterfeuerwerk der maßgeblichen Kategorie abgebrannt werden darf.
Mögliche Ansatzpunkte für eine Feuerwerkverbotszone im Bereich eines Tierheims wären § 24 Abs. 2 SprengV sowie § 32 Abs. 1 SprengG.
Nach § 24 Abs. 2 1. SprengV kann die zuständige Behörde allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 01. Januar nicht abgebrannt werden dürfen.
Eine Allgemeinverfügung, die als Ziel hat, den Schutz der Tiere im Tierheim sicherzustellen, ist aufgrund des § 24 Abs. 2 1. SprengV nicht möglich, da es bereits an den Tatbestandsvoraussetzungen mangelt. Der Tierschutz ist im § 24 1. SprengV nicht enthalten. Feuerwerksverbotszonen zum Schutz der Tiere im Tierheim können somit nicht auf § 24 Abs. 2 1. SprengV gestützt werden. Als weiterer Ansatzpunkt wäre zu nennen, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, auch am 31.12. und am 01.01. nicht erlaubt ist. Dies trifft nicht auf die übliche Bauweise von Gebäuden zu, die in der Regel aus Ziegeln oder Stein/Beton errichtet werden.
Aus brandschutztechnischer Sicht sind bei der Verwendung von Feuerwerk besonders die Anforderungen an Dächer von Gebäuden einschlägig. Schutzziel ist hier, die Brandentstehung durch Funkenflug o. ä. zu verhindern. Gemäß Art. 30 Abs. 1 BayBO müssen Bedachungen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung). Andernfalls müssen die Bedachungen die Anforderungen gemäß Art. 30 Abs. 2 Bay BO (Abstandsflächen) erfüllen. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass auch beim Tierheim gegenüber dem restlichen Stadtgebiet keine besonderen Brandgefahren bestehen. Ansonsten ist in diesem Falle der Eigentümer des Gebäudes in der Pflicht, der Stadtverwaltung durch die Einreichung entsprechender Nachweise darzulegen, dass besondere Brandgefahren beim Gebäude selbst bestehen.
Als Auffangtatbestand käme § 32 Abs. 1 SprengG in Betracht, wonach die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen kann, welche Maßnahmen zur Durchführung des § 24 SprengG und der auf Grund der §§ 25 oder 29 SprengG erlassenen Rechtsverordnungen zu treffen sind. Dabei können auch Anordnungen getroffen werden, die über die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 oder § 29 gestellten Anforderungen hinausgehen, soweit dies zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist.
Bei Auslegung dieser Vorschrift stellte sich die Frage, inwieweit Tiere des Tierheims „Sachgüter“ im Sinne dieser Rechtsvorschrift sein können. Nach geltender Rechtslage sind Tiere dann als Schutzgut in Form von Sachgütern von dieser Rechtsnorm umfasst, wenn es sich um Tiere Dritter handeln würde, also im vorliegenden Fall um Tiere, die im Eigentum des Tierheims stünden. Sofern ein Abbrennverbot von Pyrotechnik auf den Sachgüterschutz gestützt würde, wäre dies nur möglich im Hinblick auf eine spezifische Gefahr für diese Sachgüter.
Eine Gefahr i.S.d. § 24 SprengG (für Maßnahmen zur Durchführung des § 24 SprengG) für Sachgüter besteht, wenn zu befürchten ist, dass durch den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen solche Gegenstände zerstört oder beschädigt würden. Dazu genügt eine Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Sache. Unter einer Gefahr ist eine Sachlage zu verstehen, die nach allgemeiner Erfahrung die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in sich birgt. Das OVG Bremen hat in diesem Sinne in seinem Beschluss vom 12.07.2006, Az. 1 B 249/06 (juris Rn. 4) bezüglich des Verbots eines privaten Feuerwerks zum Schutz von Rennpferden festgestellt, dass der Vortrag, die Pferde hätten bei vorangegangenen Veranstaltungen mit Feuerwerk „erhebliche Panik- und Angstzustände“ gehabt und seien danach „sehr verstört und nervös“ gewesen, nicht substantiiert genug sei, um aus ihm nachvollziehbare Schlussfolgerungen für die Annahme zu ziehen, dass die Pferde Schaden nehmen könnten. Für eine indirekte Wirkung des Lärms gelte laut OVG a.a.O. im Übrigen, dass es Sache des Halters sei, die Tiere so unterzubringen und zu betreuen, dass sie bei Reaktionen auf - jedenfalls in einer Großstadt nicht völlig zu vermeidende außergewöhnliche - Lärmereignisse keinen Schaden erlitten.
Daraus folgt, dass für eine Gefahr i.S.d. § 32 Abs. 1 i.V.m. § 24 SprengG pauschale Annahmen nicht ausreichen. Entsprechende einschlägige Erkenntnisse hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes und der eventuellen Schadenshöhe, die die Notwendigkeit der Gefahrenabwehr und insbesondere die Verhältnismäßigkeit einer solchen eingreifenden Maßnahme rechtfertigen, sind jedoch zurzeit nicht gegeben.
Der Stadt Starnberg liegen aktuell keine ausreichenden Fakten vor, um eine spezifische Gefahr für die Tiere des Tierheims aufgrund des Abbrennens von Pyrotechnik zu bejahen. Von Seiten des Tierheims müsste hierfür nächstes Silvester und an den darauffolgenden Tagen entsprechende Befunde bei den Tieren erhoben und dokumentiert werden und der Stadt Starnberg zur Prüfung zukommen lassen werden.
In diesem Zuge sei noch auf ein bekanntes Ereignis hingewiesen, bei welchem allerdings eine andere Ausgangslage herrscht, als beim Starnberger Tierheim: Der Brand in einem „Affenhaus“ im Krefelder Zoo wurde durch das Steigenlassen einer sogenannten Himmelslaterne verursacht. Himmelslaternen sind keine pyrotechnischen Gegenstände nach dem SprengG. Himmelslaternen bestehen in der Regel aus einer Kerze und einem Stofftuch. Durch das offene Feuer der Kerze wird Hitze erzeugt, die sich im Stofftuch fängt und die Himmelslaternen aufsteigen lässt. Aufgrund der offenen Flamme können, wenn die Himmelslaternen aufgrund des Windes gegen Bäume oder Häuser stoßen, diese in Brand geraten, wie es in Krefeld geschehen ist. Das Steigenlassen dieser Himmelslaternen war in Krefeld (laut Zeitungsberichten) und ist auch in Bayern ohnehin verboten (§ 18 Abs. 5 Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)).
Um dennoch eine Verbesserung des Tierwohls zu erreichen, wird eine Aktion außerhalb des rechtlichen Rahmens von der Stadtverwaltung vorgeschlagen. Es soll eine Pressemitteilung mit dem Tierheim abgestimmt werden, welche zum freiwilligen Verzicht auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Tierheims auffordert. Der genaue Bereich soll dabei durch das Tierheim vorgeschlagen werden.
Herr Beck: Wenn man Rechte von Bürgern - hier die Nachbarn des Tierheims - einschränken möchte, geht das nur aufgrund gesetzlicher Grundlagen. Die gibt es hier nur beschränkt und setzt Nachweise über konkrete Gefahren voraus. Auch in München konnte das nicht entsprechend verboten werden. Es wurden keine Gesetzesgrundlagen gefunden, auch wenn die Stadt dem Antrag gerne nachgekommen wäre.
Die Debatte
Herr Weidner (SPD): Die Stadt Elmshorn hat ein Verbot erlassen. Er tut sich bei der Ablehnung schwer. Er unterstützt den Appell an die Nachbarn.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie bittet Herrn Beck um die Anzeige des Beschlussvorschlags. Sie hat den mit Entsetzen gelesen. Tiere sind leider rechtlich gesehen noch Sachen. Sie hält ein Plädoyer für die Tiere im Tierheim. Es gibt Gebäude im Tierheim, die nicht gegen Feuerwerk ausreichend abgesichert sind.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Beschlussvorschlag. Wenn die Gebäude bereits brandgefährdet wären, gäbe es dann nicht ein Nutzungsverbot. Sie fragt nach den Möglichkeiten, die wirklich zum Erfolg führen.
Herr Janik: Rechtlich zulässig - Keine. Er hält das Vorbringen von konkreten Befunden persönlich für falsch. Es wurde aber kein rechtliches Einfallstor gefunden. Am Urteil vom OVG kommen wir vorbei, wenn wir ausreichend substantielle Befunde erhalten.
Herr Jägerhuber (CSU): Er gibt inhaltlich Frau Dr. Lauer recht. Die Vormerkung ist sehr lang. Seit dem Urteil 2006 sind knapp 20 Jahre vergangen. Der Tierschutz ist wichtiger geworden. Er würde ein Beschluss mit gesunden Menschenverstand bevorzugen. (Anm. d. Verf.: Eine Beschlussidee am Recht vorbei kannte ich bisher nur von einer anderen Gruppierung.)
Herr Beck: Der VGH hat 2018 ein sinngemäßes ähnliches Urteil gefällt.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach, was denn das Tierheim jetzt machen soll. (Anm. d. Verf.: Wenn öffentlich gestellte Frage den zukünftigen Ermessensspielraum der Stadt verkleinert, soll das doch dann bitte im direkten Gespräch im Stillen stattfinden.)
Herr Janik: Der Beschlussvorlage ist so konzipiert, dass alle Türen offen bleiben.
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach einem Luftbild vom Bereich des Tierheims. Für welchen Bereich soll das denn gelten. Ist es die Lärmbelästigung oder die Lichtbelästigung? Er tippt auf die Lärmbelästigung. Die Anzahl der Nachbarn ist durchaus begrenzt. Er ist für den Appell an die Nachbarn.
Ende der Debatte
angenommen: 19:5
Herr Dr. Schüler (UWG): Es zieht nicht in Zweifel, dass Feuerwerkskörper für Tiere zum Problem werden können. Jeglichen Aussagen, die sich diesbezüglich auf alle Tiere beziehen - also eine Verallgemeinerung a la "die Tiere" -, kann und will er nicht zustimmen. Er kennt diverse Haustiere, die Silvester einfach verschlafen.
Beschlussvorschlag
Der Antrag des Tierheims Starnberg, für den Schutz der Tiere im unmittelbaren räumlichen Umgriff des Tierheims eine böller- und feuerwerksfreie Zone einzurichten, wird derzeit abgelehnt.
An das Tierheim ergeht die Mitteilung, dass der Stadt konkrete Befunde der Tiere vorliegen müssen, um Maßnahmen anhand einer konkreten Gefährdung des Tierschutzes prüfen zu können.
An das Tierheim ergeht die Mitteilung, dass der Stadtverwaltung ein brandschutztechnisches Gutachten vorgelegt werden kann, anhand dessen bei einer konkreten Gefährdung des Brandschutzes Maßnahmen geprüft werden können.
Zur Verbesserung des Tierwohls ergeht eine mit dem Tierheim abgestimmte Pressemitteilung, welche zum freiwilligen Verzicht auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Tierheims auffordert.
angenommen: 20:4
(Anm. d. Verf.: Wenn der Stadtrat nicht aufgrund von Gesetzen entscheidet, ist einer Willkür Tür und Tor geöffnet. Am Ende kommen dann einzelne Hundehalter und beantragen eine Feuerwerksverbotszone um ihr Haus.)
TOP 9 Kultursommer Starnberg: Abschlussbericht aus dem Jahr 2024 und Durchführung der Veranstaltungsreihe im Jahr 2025
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit dem Kultursommer Starnberg 2024 wurde von 19. Juni bis 1. August erneut ein umfangreiches Kulturprogramm für verschiedene Zielgruppen im Starnberger Stadtgebiet umgesetzt. Zahlreiche Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Stadtführungen sowie Kinder- und Jugendaktionen sorgten für besondere Kulturerlebnisse am See.
Abschlussbericht Kultursommer Starnberg 2024
In der Sitzung wird der Abschlussbericht zum Kultursommer 2024 durch das Kulturbüro vorgestellt. Dieser beinhaltet einen Überblick zu den durchgeführten Veranstaltungen, die Besucherzahlen, Details zur Finanzierung sowie allgemeine Rückmeldungen zum Projekt.
Annahme des Sponsorings
Der Kultursommer Starnberg 2024 wurde neben öffentlichen Zuschüssen auch durch Sponsoren gefördert. Die Kreissparkasse München – Starnberg - Ebersberg, die Starnberger Brauhaus GmbH, die Naturkostsafterei Voelkel sowie das Unternehmen House of Travel unterstützten den Kultursommer mit insgesamt 8.000 Euro. Das Hotel Vier Jahreszeiten unterstützte das Projekt, indem sie auswärtigen Künstlern kostenfrei Übernachtungen zur Verfügung stellte. Als Gegenleistung wurden die Sponsoren mittels Logo-Platzierung als Unterstützer des Kultursommers genannt. Weitere unter § 3 der jeweiligen Verträge definierten Werbe- und Marketingaktivitäten wurden auf Basis der Zuwendungshöhe vereinbart: dazu zählten neben kostenfreien Tickets für die Open-Air-Konzerte im Münchener Ruder- und Segelverein vor allem medienwirksame Initiativen wie Inserate in der Kultursommer-Broschüre oder Aufsteller an den Veranstaltungsorten. Einen Sonderfall bildeten die Getränkesponsoren. Diese erhielten als Gegenwert den exklusiven Verkauf ihrer Getränke im Rahmen der Festivalgastronomie.
Beschluss über die Fortsetzung des Kultursommers Starnberg im Jahr 2025
Die Stadtverwaltung plant mit einer Fortsetzung des Starnberger Kultursommers im Jahr 2025. Das Kulturfestival soll im Hinblick auf Spielorte, Dauer und Konzeption seine Struktur beibehalten. So sollen auch im Jahr 2025 wieder Newcomer, Kleinkunst-Akteure sowie experimentierfreudige und interdisziplinäre Künstler dazu eingeladen werden, die Seebühnen zu bespielen. Neben dem Kultursommer für Kids sollen auch Veranstaltungen zum Thema "Inklusion" Teil des Programms sein. Da ein Festival in diesem Umfang ausreichend Vorlaufzeit benötigt, empfiehlt die Stadtverwaltung sich frühzeitig für eine Fortführung im Jahr 2025 auszusprechen. So könnten zum Beispiel durch frühzeitige Ausschreibungen Kosten bei Dienstleistungen gespart werden. Ebenso könnten potentielle Sponsoren frühzeitig angefragt werden und personelle Ressourcen noch erfolgreicher genutzt werden.
...
Laut Beschluss vom 29.04.2024 wurde für den Kultursommer Starnberg 2024 ein Defizit in Höhe von 33.000 Euro festgelegt (BV 2024/150).
Die Einnahmen aus dem Ticketverkauf fielen geringer als im Ansatz aus, was dem schlechten Wetter und einer Verlegung der Konzerte in die Schlossberghalle geschuldet ist. Der für 2024 beantragte Förderzuschuss durch den Landkreis Starnberg wurde mit Kürzung, der Zuschuss durch den Bezirk Oberbayern in voller Antragshöhe bewilligt. Da der Beschluss zur Durchführung des Kultursommers 2024 sehr spät gefasst wurde, konnten nicht alle geplanten Sponsoringvorhaben umgesetzt werden. Die für 2024 geplanten Ausgaben für "Künstlerhonorare" haben sich im Vergleich zum Ansatz erhöht. Zum einen wurden aufgrund der großen Nachfrage vier statt zwei Führungen zu "Tatort Starnberg" umgesetzt, zum anderen mussten mehrere Krankheitsfälle bei Künstlern kurzfristig ersetzt werden. Das Defizit i.H. von 33.000 Euro wurde somit knapp überschritten.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er sieht das Geld gut angelegt.
Herr Wobbe (UWG): Der Kultursommer ist ein Anker. Es gibt darum auch viele andere Veranstaltungen. Er fragt nach den Einnahmen aus den Stellplatzgebühren des Caterings. Er freut sich schon auf das nächstes Jahr.
Herr Mignoli (BLS): Er bedankt sich und verweist auf einen Antrag der BLS, der den Platz in der heutigen Form erst ermöglicht hat.
Frau Falk (SPD): Es war eine wunderbare Stimmung beim Kultursommer. Auch weil der Kultursommer bewusst niederschwellig ist.
Herr Beigel (CSU): Ihm hat gefallen, dass alles so unkompliziert ist. Das Sponsoring kann man sicher noch erweitern.
Frau n. n.: Das Sponsoring war dieses Jahr in Starnberg schwieriger, da diese zumeist auch andere Institutionen unterstützt haben. Bei den Getränkeherstellern hat man jetzt schon anzufragen, damit die für 2025 auch eigene Fördertöpfe anzapfen können.
Herr Summer (BLS): Es war eine gelungene Veranstaltung. Er fragt nach den Überschneidungen von Terminen zwischen Kultursommer und anderen Veranstaltungen.
Frau n. n.: Es wird schon immer geschaut, dass sich die Veranstaltungen thematisch nicht in die Quere kommen.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er bedankt sich - Weiter so.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach dem Beschlussvorschlag und dem fest zu beschließenden Defizit. Sie möchte eine weichere Formulierung.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Abschlussbericht zum Starnberger Kultursommer 2024 zur Kenntnis.
Der Stadtrat bewilligt die Annahme des Sponsorings im Rahmen des Kultursommers 2024. Die Einnahmen in Höhe von 8.000 Euro werden unter der Haushaltsstelle 3400.1120 verbucht.
Der Stadtrat beschließt die Fortführung des Starnberger Kultursommers im Jahr 2025 und bewilligt hierfür ein Defizit in Höhe von maximal 40.000 Euro.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG); aktuelle Betreuungssituation - Anpassung der Bedarfsplanung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Aktuelle Betreuungssituation
Zum Start des Betreuungsjahres 24/25 konnte in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der freien Träger der Bedarf im Kindergarten- und Hortbereich zu 100 % gedeckt werden. Im Hort am Hirschanger sind noch 4 Plätze frei (Stand 01.08.2024). Im Bereich der Krippe kam es durch die Schließung der Kinderkrippe in der Gautinger Straße zu keiner 100 % Bedarfsdeckung. Den dort betreuten Kindern konnte in der zum 01.11.24 eröffneten Kinderkrippe im Irmgard-Stadler-Kinderhaus einen Platz angeboten werden. Die Eltern nahmen das Angebot dankend an. Auch Angebote von einer Nachbargemeinde wurden entsprechend weiterverarbeitet. Jedoch verbleiben zum Start des Betreuungsjahres nun 6 Kinder auf der Warteliste. Weiterhin können die freien Träger nicht alle vorhandenen Plätze zur Verfügung stehen. Nach aktuellem Stand werden 22 Krippenplätze und 47 Kindergartenplätze aus verschiedenen Gründen nicht zur Besetzung freigegeben werden. Werden die vakanten Plätze durch die freien Träger im Laufe des Betreuungsjahres zur Verfügung gestellt, kann auch der Bedarf im Krippenbereich gedeckt werden. Darüber hinaus besteht dann zum aktuellen Stand im Verhältnis zu Bedarfsbekundung und Platzmöglichkeiten ein Überangebot.
Anpassung der Bedarfsplanung
Das Kita-Konzept und die kommunale Bedarfsplanung 2024 wurde mit den 22 Betreuungsplätzen in der Kinderkrippe in der Gautinger Straße ermittelt und geplant. Diese Betreuungsplätze fallen weg, sodass in den Planungen eine erhöhte Bedarfsermittlung im Krippenbereich für 2 Gruppen kommt. Die Verwaltung schlägt vor, die weggefallene Gruppen in der Gautinger Straße zu 50 % (= 1 Gruppe) im Erweiterungsbau des Irmgard-Stadler-Kinderhauses mit einzuplanen. Die weitere wegfallende Gruppe sollte konzeptionell in den Bauvorhaben Moosaik und Grundschulneubau mit Kindertageseinrichtung eingeplant werden.
Entsprechende Veränderungen werden in die Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2025/2026 eingeplant und dem zuständigen Gremium im Sommer 2025 im Rahmen der Kommunalen Bedarfsplanung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die aktuelle Betreuungssituation und Anpassungen an die Bedarfsplanung zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die wegfallenden Betreuungsplätze mit einer Krippengruppe im Erweiterungsbau am Irmgard-Stadler-Kinderhaus und die weitere Krippengruppe in einem Neubauprojekt (MOOSAIK oder Schulhausneubau) einzuplanen.
angenommen:
TOP 11 Kündigung der Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarung (UI-Vereinbarung) zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim und der Stadt Starnberg
vertagt
TOP 12 Erlass einer Änderung der Satzung über das Marktwesen in Starnberg aufgrund des Christkindlmarktes 2024
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 festgelegt, dass der Starnberger Christkindlmarkt in diesem Jahr vom 05.12. (Donnerstag vor dem zweiten Advent) bis zum 08.12. (zweiter Advent) stattfinden soll. Diese Verkürzung der Öffnungszeiten erfordert die Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg.
Die Debatte
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach dem Fragebogen für Verbesserungen.
Herr Janik: Machbare sinnvolle Verbesserungen werden immer umgesetzt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir sieht es mit den Kosten aus.
Herr Janik: Durch die Verkürzung ist es deutlich günstiger.
Beschlussvorschlag
Änderungssatzung zur Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg vom …
Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg vom 21.04.2015, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 02.11.2023, wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung: "Der Christkindlmarkt findet von Donnerstag vor dem zweiten Advent bis einschließlich zweiten Advent statt."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Die Würmtalregion hat eine Mobilitätsstrategie entwickelt, wo Starnberg auch ein Statement abgeben soll. Das wird dann wohl im Januar 2025 vorgelegt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach dem Termin mit dem Denkmalschutz.
Frau Falk (SPD): Sie möchte auf "Starnberg bewegt" hinweisen und das Engagement der Vereine. Leider war das Wetter sehr ungünstig. Sie wünscht sich eine Neuauflage 2025.
Herr Wobbe (UWG): Nächstes Jahr wird es leichter, da alle wissen, was zu tun ist. Der Betriebshof hat uns dieses Jahr auch unterstützt.
(M)ein Fazit:
Im Prinzip ist es eine ganz normale Stadtratssitzung geworden. Beim Seeanbindungsbeirat hätte ich mir eine andere Konstellation gewünscht - so ist Demokratie.
Und beim Feuerwerk scheiden sich einfach die Geister und keiner weiß definitiv, wie viel Tiere wirklich ein Problem mit dem Silvesterfeuerwerk haben und einen Unterschied zu einem Gewitter signifikant erkennen.
Mit dem Kultursommer entwickelt sich so langsam eine feste jährliche "Starnberger Veranstaltung", über deren langfristigen Bestand ich mich sehr freuen würde.
0 notes
Text
Asbest in Fassaden Bei Asbestfassaden oder Fassadenplatten mit Asbest ist eine Beschichtung oder Verkleidung oft die sicherste Lösung. Die Entfernung sollte nur von Fachfirmen durchgeführt werden. Besondere Herausforderungen Asbestrohre Eternit-Rohre oder Asbestzementrohre stellen eine besondere Herausforderung dar. Oft müssen diese vor Ort saniert werden, etwa durch Inliner-Verfahren. Nachtspeicherheizung Nachtspeicheröfen enthalten häufig Asbest als Isoliermaterial. Ihre Entsorgung erfordert besondere Vorsicht und sollte nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Asbest in Gartenhäusern und Kleinbauten Auch Gartenhäuser , Blumenkästen aus Eternit oder kleine Garagendächer können Asbest enthalten. Hier gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie bei größeren Objekten. Rechtliche Aspekte und Förderungen Die Entsorgung und Sanierung von Asbest unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. In vielen Fällen sind Genehmigungen erforderlich, und die Arbeiten dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Einige Bundesländer und Kommunen bieten Förderprogramme für die Asbestsanierung an. Es lohnt sich, sich über mögliche finanzielle Unterstützung zu informieren. Fazit Die fachgerechte Entsorgung und Sanierung von asbesthaltigen Materialien ist von großer Bedeutung für den Gesundheitsschutz. Ob Eternitplatten , Asbestdächer oder asbesthaltige Bodenbeläge – der sichere Umgang erfordert Fachwissen und spezielle Techniken. Als Eigentümer sollten Sie bei Verdacht auf Asbest immer Fachleute hinzuziehen und niemals eigenständig Arbeiten an potenziell asbesthaltigen Materialien durchführen. Durch die richtige Herangehensweise können wir die Altlasten der Vergangenheit sicher meistern und unsere Umwelt Schritt für Schritt von diesem gefährlichen Material befreien. Dabei ist es wichtig, stets auf dem neuesten Stand der Technik und der gesetzlichen Vorschriften zu bleiben, um eine sichere und effektive Asbestsanierung zu gewährleisten.
0 notes
Link
0 notes
Text
Das bremst den sozialen Wohnbau
Nördlingen: „…Weil die Förderungen des Freistaats ausgeschöpft sind, verzögert sich der Bau von geförderten Wohnungen. Wie die Baugenossenschaften damit umgehen. Mit dem Wohnbau-Booster wollte der Freistaat 2023 mehr Tempo in die Baubranche bringen. Dank Förderprogrammen beim geförderten Wohnungsbau sollten auch günstige Wohnungen für einkommensschwache Familien entstehen. Bedarf besteht dafür…
#Bau#Baubranche#Bauministerium#Familien#Förderprogramm#Förderungen#Regierung#Sozialwohnungen#Staat#Verzögerung#Wohnbau
0 notes
Photo
☀️ Solarenergie nutzen: Tipps zur Montage von Solarpanels 🏡 Die Installation von Solarpanels ist eine großartige Möglichkeit, umweltfreundliche Energie zu gewinnen und Ihre Stromkosten zu senken! Hier sind einige wichtige Punkte: Standortwahl: Achten Sie darauf, dass die Panels genügend Sonnenlicht erhalten. Süddächer sind ideal! Professionelle Installation: Ziehen Sie erfahrene Fachleute hinzu, um sicherzustellen, dass die Montage korrekt und sicher erfolgt. Genehmigungen einholen: Informieren Sie sich über notwendige Genehmigungen und Vorschriften in Ihrer Region. Wartung: Halten Sie die Panels sauber und prüfen Sie regelmäßig die Technik, um maximale Effizienz zu gewährleisten. Förderungen nutzen: Informieren Sie sich über staatliche Förderungen und Zuschüsse, um die Kosten zu reduzieren. Mit Solarpanels tragen Sie nicht nur zur Energiewende bei, sondern steigern auch den Wert Ihres Hauses! 🌍🔋
0 notes
Text
Ardagger - Frühstücksnews - Mittwoch, 3.1.2024
Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger! Holz ist heute der “Stoff” aus dem der Dachstuhl am Titelbild ist. Und Du wirst vielleicht schon vermuten: Das Motiv ist das Kirchendach der Pfarrkirche Stephanshart von innen…….; Fotografiert habe ich es deswegen, weil über Weihnachten und Neujahr hier einige Kübel und Wannen aufgestellt werden mussten. Der Sturm vor Weihnachten hat…
View On WordPress
#Artikel und Podcasts#Buswartehaus#Buswartehäuser#ChatGPT#Dörfer#Dorfgemeinschaft#Eltern#Förderung#Förderungen#Gemeinschaft#Gemeinschaftsarbeit#Holz#Jahrswechsel#Kesseltausch#KI#Klima#Klimaticket#Mähgerät#OPENAI#ORF.AT#Regenwasserrückhalt#Ticket#Umweltförderung#Zählerstand#Zählerstand ablesen#Zukunftsforscher
0 notes
Text
Im Netz wird seit dem Einsturz der Dresdner Carolabrücke oftmals behauptet, der Bund gebe lieber 100 Millionen Euro für eine indische U-Bahn aus als für die eigene Infrastruktur.
Gewisse Kreise malen ja gerne das Bild, dass Entwicklungshilfe darin bestehe, irgendeinem korrupten Politiker einen Geldkoffer zu übergeben, der die Hälfte davon in seinen privaten Tresor steckt.
Tatsächlich handelt es sich gewöhnlich um Kredite (die zurückgezahlt werden) oder Förderungen, mit denen dann nicht zuletzt deutsche Unternehmen beauftragt werden, Sachen in Entwicklungsländern zu bauen – hier im Beispiel Siemens, das die Elektrik der indischen Metro besorgt.
Es ist hier also nicht nur nicht der Fall, dass Steuergeld im Ausland verprasst wird, sondern im Gegenteil fließen über den Umweg Siemens Steuern ins Finanzministerium.
Besonders kitzlig ist aber Folgendes:
Auch die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten aus Entwicklungsländern in Deutschland wird in den Entwicklungsleistungen mit einkalkuliert - zu den Entwicklungsländern zählt die OECD auch die Ukraine. Laut dem BMZ waren das 2023 6,6 Milliarden Euro. Das entspricht knapp 20 Prozent der deutschen Entwicklungsleistungen.
Deutschland erreicht das UN-Ziel für Entwicklungszusammenarbeit nur, weil der größte Einzelempfänger deutscher Entwicklungshilfe Deutschland selbst ist.
Die Nulltoleranzpolitik bei der Flüchtlingsfrage, die die Rechtsradikalen von Union und AfD fordern und die Ampel umsetzt, unterminiert diesen Trick. Kürzt man wie zuletzt dem BMZ den Etat auch noch um die Hälfte ein, wird es für alle schwer, weiterhin mit dem Thema "Bekämpfung der Fluchtursachen statt Einwanderung ins Sozialsystem" zu werben.
0 notes
Text
Warum Solaranlagen in Thüringen florieren: Vorteile und Einblicke
Die Nachfrage nach Solarenergie in Thüringen erlebt derzeit einen enormen Aufschwung. Das zunehmende Bewusstsein für nachhaltige Energiequellen und die attraktiven finanziellen Anreize machen Solaranlagen in dieser Region besonders attraktiv. In diesem Artikel werden die Gründe für das florierende solaranlage Thüringen und die Vorteile, die sich daraus ergeben, detailliert beleuchtet.
Staatliche Förderungen und finanzielle Anreize
Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg von Solaranlagen in Thüringen sind die vielfältigen Förderprogramme, die sowohl von der Landesregierung als auch von der Bundesregierung angeboten werden. Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung für die Installation von Solaranlagen, was die Investitionskosten erheblich reduziert. Darüber hinaus sind die Einspeisetarife für Solarenergie in Deutschland sehr vorteilhaft, was den Betrieb von Solaranlagen besonders rentabel macht. Diese finanziellen Anreize haben dazu geführt, dass immer mehr Hausbesitzer und Unternehmen in Thüringen in Solarenergie investieren.
Sonnige Aussichten
Thüringen mag nicht die sonnenreichste Region Deutschlands sein, dennoch bietet es ausreichend Sonnenstunden, um Solaranlagen effektiv zu betreiben. Die modernen Photovoltaik-Technologien sind in der Lage, auch bei geringerer Sonneneinstrahlung effizient Energie zu produzieren. Dies macht Thüringen zu einem idealen Standort für die Installation von Solaranlagen, da selbst an weniger sonnigen Tagen eine stabile Energieerzeugung möglich ist.
Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit
Ein weiterer Grund für den Boom der Solaranlagen in Thüringen ist das wachsende Umweltbewusstsein der Bevölkerung. Viele Menschen erkennen die Notwendigkeit, auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen, um die Umwelt zu schützen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Die Nutzung von Solarenergie trägt erheblich zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei und unterstützt das Ziel Thüringens, bis 2040 klimaneutral zu sein.
Wirtschaftliche Vorteile
Die Investition in eine Solaranlage ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft. Neben der Reduzierung der Energiekosten können Besitzer von Solaranlagen in Thüringen auch von der Möglichkeit profitieren, überschüssige Energie ins öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten. Dies bietet eine zusätzliche Einnahmequelle und erhöht die Rentabilität der Investition. Zudem steigert eine Solaranlage den Wert einer Immobilie und macht sie für potenzielle Käufer attraktiver.
Zukunftsperspektiven und technologische Entwicklungen
Die Technologie hinter Solaranlagen entwickelt sich rasant weiter. Innovative Lösungen wie die Integration von Batteriespeichersystemen ermöglichen es, die gewonnene Solarenergie effizienter zu speichern und zu nutzen. Diese technologischen Fortschritte erhöhen die Attraktivität von Solaranlagen weiter und machen sie zu einer noch zuverlässigeren und effektiveren Energiequelle.
Fazit
Die zahlreichen Vorteile von Solaranlagen machen Thüringen zu einem Hotspot für Solarenergie in Deutschland. Die Kombination aus staatlicher Förderung, technologischen Fortschritten und einem starken Umweltbewusstsein schafft ideale Bedingungen für die Nutzung von Solarenergie. Wenn Sie darüber nachdenken, in Solarenergie zu investieren, lohnt es sich, Experten wie Evionyx Solar zu konsultieren. Besuchen Sie www.evionyx-solar.de, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie von einer Solaranlage in Thüringen profitieren können.
Die Investition in Solarenergie in Thüringen ist eine weise Entscheidung für die Zukunft – sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht.
Für mehr Information. Besuchen Sie uns:
solarfirmen in Leipzig
solaranlagenbau leipzig
solaranlagen halle
0 notes