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Peppa
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Meine süße Prinzessin, heute vor 10 Jahren durftest du aus dem #Tierheim Rosenheim ausziehen ❤️🥰 https://www.instagram.com/p/Cnb4fvzNLRrna6K8QxlPgCZWoH3egAdUj0K62o0/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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Seeanbindungsbeirat, Wärmeplanung, Pyrotechnik beim Tierheim und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 21.10.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Der Erste Bürgermeister beantragt, dass die Wahl des Seeanbindungsbeirats in geheimer Wahl in den öffentlichen Teil der Sitzung verlagern.
TOP 2 Bürger fragen
Frau n.n.: Sie wirbt für den Samstagsmarkt, da ein Biohändler nicht mehr den Samstagsmarkt beliefern möchte. (Anm. d. Verf.: Wo ist da die Frage?) Es geht um die Standgebühren im Falle von Kirchplatzsperrungen durch Wetter oder Veranstaltungen auf dem Kirchplatz beim Samstagsmarkt. Die Jahresgebühr ist aber immer voll zu zahlen. Sie wirbt für eine flexible Handhabung.
Herr Janik: Es sind 10 Samstage im Jahr, wo der Kirchplatz anderweitig genutzt wird. Beim Sturm-Sperrung wurde seines Wissens keine Gebührt verlangt.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Fachvortrag Kommunale Wärmeplanung, Vor- und Nachteile zentraler und dezentraler Wärmeversorgung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Ferienausschuss hat am 29.08.2024 beschlossen, dass ein Fachvortrag zur kommunalen Wärmeplanung mit dem Schwerpunkt Vor- und Nachteile zentraler und dezentraler Wärmeversorgung gehalten werden soll (2024/271).
Der Vortrag wird von einem Repräsentanten des Energiezentrums Allgäu (eza!) gehalten. Anhand des Vortrages soll entschieden werden, ob eine zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung für das Stadtgebiet sinnvoll ist.
Herr Bonaldo-Kraft stellt sich kurz vor. Er hat ein paar Gedankengänge mitgebracht. Über 50% der Primärenergie wird für Kälte und Wärme benötigt. Der Wärme des Gebäudebedarfs ist zu senken. Aktuell ist der Anteil erneuerbarerer Energien bei Wärme in Starnberg bei ca. 14%. In den letzten 20 Jahren sind die neuen Gebäude schon ernergieärmer geworden. Bei den Netzen geht es darum, wieviel Energie pro Leitungsmeter verkauft werden kann. Der Wert sollte immer größer 0,5 Mwh/m*a und besser bei 1,5 Mwh/m*a. MOOSAIK eignet sich gut für Wärmepumpen mit Geothermie und Rücklaufauskühlung Wärmenetz. Er werden die großen Ankerpunkte für Wärmeverbrauch in Starnberg aufgeführt. Es gibt große Verbraucher wie zum Beispiel das Seebad. Eine Wärmenachfrage ist gegeben.
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Strategieplanung. Sie besteht aus einer Bestandsanalyse, einer Potentialanalyse, dem Definieren eines Zielszenarios und dem Entwickeln einer Wärmewendestrategie.
Die Wärmeplanung ist in Starnberg bis Mitte 2028 zu erstellen. Ausschlussgebiete sind generell erlaubt. Wenn es einen Wärmeplan gibt, ist der zu veröffentlichen, da dieser Auswirkungen auf die zulässigen Wärmequellen bei den Bauvorhaben der Bürger hat. Der erste Schritt ist eine geförderte Machbarkeitsstudie. Die Inhalte werden kurz vorgestellt.
Aufgrund der bereits bekannten großen Verbraucher ist eine vorgezogene Wärmenetzplanung sinnvoll. Die Kommunale Wärmeplanung kann dann parallel beginnen.
(Anm. d. Verf.: Das Thema "Vor- und Nachteile zentraler und dezentraler Wärmeversorgung" ist irgendwie jetzt gar nicht tangiert worden.)
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Er fragt nach der Finanzierung. Ist das dem Betreiber vorbehalten?
Herr Bonaldo-Kraft: Es gibt Förderungen für aktuelle Planungen und Realisierungen von 40%. Für die Planungen wird es nächstes Jahr Fördertöpfe geben. Wie sich die Kommune einbringt, ist je nach Kommune anders. Es gib durchaus Investoren, die solche Projekte zu 100% finanzieren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir haben zwei Geschwindigkeiten. Er findet den Punkt 2 im Beschluss gut. Es dürfen nicht zu viele Ankerpunkte wegfallen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach den vorgestellten Wärmequellen. Da hat Holz einen hohen Anteil.
Herr Weidner (SPD): Die Wärmeplanung wird immer wichtiger. Die Bürger wollen erfahren, wohin die Reise geht. Andere Gemeinden sind da schon weiter. Die haben dann rechtzeitig begonnen. Wir sind in einem Dilemma. "Das Eine müssen wir tun und das Andere können wir nicht sein lassen."
Frau Kammerl (CSU): Sie möchte geraderücken. MOOSAIK macht jetzt eine vorübergehende Energieplanung und schließt sich gerne auch später anderen Initiativen an.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Ob die nach der Investition noch Veränderungen umsetzen wollen, stellt er in Frage. Wir brauchen eine Entscheidung für die Planungssicherheit.
Herr Weidner (SPD): Da gibt es viele Gemeinden, die da viel früher angefangen haben. (Anm. d. Verf.: Auf welcher Seite stehen manche Stadträte, wenn sie nicht nur einmal das "Negative" in den Vordergrund stellen.)
Herr Jägerhuber (CSU): Er steht zu dem Beschluss. ... (Anm. d. Verf.: Den Rest habe ich verpasst.)
Beschlussvorschlag
Für das Stadtgebiet Starnberg wird in Teilbereichen eine zentrale Wärmeversorgung angestrebt. Die Entscheidung, ob und wo eine dezentrale oder zentrale Wärmeversorgung im Stadtgebiet Starnberg realisiert wird, wird nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung getroffen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Gebäude zu eruieren, welche nach dem Programm "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze" gefördert werden und ggf. bereits vorab die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung begonnen werden können.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Mit Bezug auf den Beschluss vom Ferienausschuss hat der Vortrag leider das Thema vollständig verfehlt.)
TOP 5 Antrag STAgenda - TOP 3.2 Kommunales Wärmekonzept / Nachfrage und Einschätzung Arbeitskreis Energie
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Lenkungskreis der STAgenda21 fasste in seiner Sitzung am 05.06.2024 folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Stadtrat möge beschließen, dass
die Einschätzungen der Stagenda21 des AK Energie zum Thema kommunale Wärmeplanung dem Stadtratsgremium und der Verwaltung zugänglich gemacht werden.
die Stadt möge möglichst umgehend mit den Planungen für das Kommunale Wärmekonzept beginnen.
die Stagenda21 fordert konsequent in den Planungsprozess eingebunden zu werden, z. B. durch persönliche Mitarbeit einzelner Arbeitskreismitglieder bzw. durch regelmäßige Information aus den Fachgremien.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zusammenfassung der Stagenda21 des AK Energie zum Thema kommunale Wärmeplanung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und wurde bereits an die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung weitergeleitet.
Zum zweiten Punkt verweist die Stadtverwaltung auf die Beschlussvorlage 2023/328-2 vom 13.06.2024.
Zum dritten Punkt wird der Stagenda21 angeboten, dass eine Person als VertreterIn der Agenda an dem regelmäßig stattfindenden Jour Fixe teilnehmen kann, die mit dem beauftragten Ingenieurbüro und der Stadtverwaltung stattfinden werden, sobald die kommunale Wärmeplanung beauftragt wurde.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, der Stagenda21 anzutragen, eine verantwortliche Person zu benennen, die an den Jours Fixes mit dem Ingenieurbüro, das die kommunale Wärmeplanung durchführt, teilnehmen wird.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Antrag Stagenda - TOP 3.3 Nutzung Seewärme / Nahwärmenetz Tutzing
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Lenkungskreis der STAgenda 21 fasste in seiner Sitzung am 05.06.2024 folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Stadtrat möge beschließen, dass die Stadt ihr Interesse an der Nutzung der Seewärme unverzüglich beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim bekunden möge. Zudem soll die Stadt bei den Vorplanungen mit der Gemeinde Tutzing und weiteren interessierten Seegemeinden zusammenarbeiten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie der Beschlussvorlage 2024/122 vom 16.05.2024 zu entnehmen ist, läuft die Zusammenarbeit mit den anderen interessierten Kommunen auch hinsichtlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung bereits. Am 09.10.2024 fand ein weiterer Termin zum Thema Seethermie statt. Hier wurden mehrere Vertreter der interessierten Kommunen die Flusswasserwärmepumpe in Rosenheim und das dazugehörige Quartierswärmenetz besichtigt. Es bestand die Möglichkeit, mit Experten über Wärmenetze, Wirtschaftlichkeit sowie Hemmnisse und Vorteile von Flusswasserwärmepumpen, die ähnlich wie Seewasserwärmepumpen funktionieren, zu diskutieren.
Die geforderte Interessensbekundung hat nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim keine rechtliche Grundlage. Das Wasserwirtschaftsamt kann ein Beratungsgespräch zum Themenbereich Seethermie anbieten, dies ist jedoch erst dann sinnvoll, wenn bereits weitergehende Überlegungen angestellt wurden. Anschließend erforderliche wasserrechtliche Genehmigungen sind über das Landratsamt einzuholen.
Herr Janik: Wir sind im Verfahren, aber es hakt aktuell ein wenig.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach dem Ergebnis des Termins vom 9.10.2024.
Frau n.n.: Die sind zufrieden. Es wurden aber auch Fehler gemacht.
Herr Weidner (SPD): Im Kreistag war das auch ein Thema. Der Naturschutz ist da eine hohe Hürde. Wir haben hier einen Schatz. Die Studie hat ergeben, dass es funktionieren würde. (Anm. d. Verf.: Jetzt habe ich den Faden verloren.) Für die Umsetzung gäbe es mit den Stadtwerke München einen guten Partner. Auch bei der Tiefengeothermie sollten wir parallel weiterarbeiten. Die Chance sollte genutzt werden.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er drängt darauf, beim Thema Geothermie dringend dabei zu bleiben und nicht zu schluren, was in Starnberg durchaus auch mal vorkommt.
Herr Janik: Es wird jetzt auch schon überlegt, längere Leitungen zu realisieren, da die Leitungsverluste immer geringer werden.
Herr Dr Sengl (B90/Grüne): Es sind ganz verschiedene Ebenen. Es geht um die Netze und davon getrennt auch die Wärmequellen. Von einem zentralen Wärmenetz ist jede Quelle getrennt zu betrachten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
TOP 7 Ernennung der Mitglieder des Seeanbindungsbeirates
Sachverhalt
Mit Beschluss des Stadtrats vom 22.07.2024 wurde die Seeanbindungsbeiratssatzung der Stadt Starnberg beschlossen. Der Seeanbindungsbeirat besteht aus 4 Starnberger Bürgern, die sich unter Nachweis ihrer Expertise für diese Position bewerben können und vom Stadtrat für eine Dauer von 2 Jahren in den Seeanbindungsbeirat berufen werden. Der Erste Bürgermeister komplettiert den Seeanbindungsbeirat als geborenes Mitglied.
Die Bewerbungsfrist für den Seeanbindungsbeirat lief bis 30.09.2024. Bis zu diesem Datum sind insgesamt 22 Bewerbungen für die Teilnahme am Seeanbindungsbeirat in der Stadtverwaltung eingegangen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat ernennt folgende Personen für eine Dauer von 2 Jahren zu Mitgliedern des Seeanbindungsbeirats:
Herr Goetz (18 Stimmen)
Herr Nirschl (14 Stimmen)
Herr Baehr (10 Stimmen)
Herr Waldrauch (9 Stimmen)
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Schade, es ist jetzt doch eher ein Fachbeirat geworden, was auch durchaus Vorteile hat. Mir persönlich wären mehr fachfremde Bürger lieber gewesen. Es ist eine demokratische Entscheidung gewesen.)
TOP 8 Einschränkung von Feuerwerk im Bereich des Tierheims
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Zur Verbesserung des Tierschutzes soll das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Tierheims eingeschränkt werden.
Die Stadtverwaltung hat hierzu eine Anfrage des Tierheims Starnberg erhalten. Der Antrag wird damit begründet, dass durch das Abrennen von Feuerwerkskörpern Wildtiere und Heimtiere stark belastet werden.
Heimtiere leiden unter der Geräuschbelastung, welcher sie durch ihr feines Gehör ausgesetzt sind. Stress und Angst belasten die Tiere oft über mehrere Tage, was auch zu kurzfristigen Wesensveränderungen führen kann. Jedes Jahr werden zudem um die Silvestertage vermehrt vermisste oder entlaufene Tiere gemeldet, die in einigen Fällen auch nicht mehr auffindbar sind. Besonders massiv sind solche Beeinträchtigungen, wenn die Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Tierhaltungseinrichtungen abgefeuert werden, wie dem Starnberger Tierheim am Franziskusweg. Diese Einrichtungen sind trotz ihrer besonderen Schutzwürdigkeit gegen Lärmbeeinträchtigungen nicht in den absoluten Verboten nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) gelistet.
Im Rahmen des Sprengstoffrechts kann grundsätzlich eine Allgemeinverfügung durch die Kommune für bestimmte Gebiete erlassen werden. Mit dieser Verfügung können diese Gebiete von der temporären Erlaubnis ausgenommen werden, dass Silvesterfeuerwerk der maßgeblichen Kategorie abgebrannt werden darf.
Mögliche Ansatzpunkte für eine Feuerwerkverbotszone im Bereich eines Tierheims wären § 24 Abs. 2 SprengV sowie § 32 Abs. 1 SprengG.
Nach § 24 Abs. 2 1. SprengV kann die zuständige Behörde allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 01. Januar nicht abgebrannt werden dürfen.
Eine Allgemeinverfügung, die als Ziel hat, den Schutz der Tiere im Tierheim sicherzustellen, ist aufgrund des § 24 Abs. 2 1. SprengV nicht möglich, da es bereits an den Tatbestandsvoraussetzungen mangelt. Der Tierschutz ist im § 24 1. SprengV nicht enthalten. Feuerwerksverbotszonen zum Schutz der Tiere im Tierheim können somit nicht auf § 24 Abs. 2 1. SprengV gestützt werden. Als weiterer Ansatzpunkt wäre zu nennen, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, auch am 31.12. und am 01.01. nicht erlaubt ist. Dies trifft nicht auf die übliche Bauweise von Gebäuden zu, die in der Regel aus Ziegeln oder Stein/Beton errichtet werden.
Aus brandschutztechnischer Sicht sind bei der Verwendung von Feuerwerk besonders die Anforderungen an Dächer von Gebäuden einschlägig. Schutzziel ist hier, die Brandentstehung durch Funkenflug o. ä. zu verhindern. Gemäß Art. 30 Abs. 1 BayBO müssen Bedachungen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung). Andernfalls müssen die Bedachungen die Anforderungen gemäß Art. 30 Abs. 2 Bay BO (Abstandsflächen) erfüllen. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass auch beim Tierheim gegenüber dem restlichen Stadtgebiet keine besonderen Brandgefahren bestehen. Ansonsten ist in diesem Falle der Eigentümer des Gebäudes in der Pflicht, der Stadtverwaltung durch die Einreichung entsprechender Nachweise darzulegen, dass besondere Brandgefahren beim Gebäude selbst bestehen.
Als Auffangtatbestand käme § 32 Abs. 1 SprengG in Betracht, wonach die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen kann, welche Maßnahmen zur Durchführung des § 24 SprengG und der auf Grund der §§ 25 oder 29 SprengG erlassenen Rechtsverordnungen zu treffen sind. Dabei können auch Anordnungen getroffen werden, die über die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 oder § 29 gestellten Anforderungen hinausgehen, soweit dies zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist.
Bei Auslegung dieser Vorschrift stellte sich die Frage, inwieweit Tiere des Tierheims „Sachgüter“ im Sinne dieser Rechtsvorschrift sein können. Nach geltender Rechtslage sind Tiere dann als Schutzgut in Form von Sachgütern von dieser Rechtsnorm umfasst, wenn es sich um Tiere Dritter handeln würde, also im vorliegenden Fall um Tiere, die im Eigentum des Tierheims stünden. Sofern ein Abbrennverbot von Pyrotechnik auf den Sachgüterschutz gestützt würde, wäre dies nur möglich im Hinblick auf eine spezifische Gefahr für diese Sachgüter.
Eine Gefahr i.S.d. § 24 SprengG (für Maßnahmen zur Durchführung des § 24 SprengG) für Sachgüter besteht, wenn zu befürchten ist, dass durch den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen solche Gegenstände zerstört oder beschädigt würden. Dazu genügt eine Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Sache. Unter einer Gefahr ist eine Sachlage zu verstehen, die nach allgemeiner Erfahrung die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in sich birgt. Das OVG Bremen hat in diesem Sinne in seinem Beschluss vom 12.07.2006, Az. 1 B 249/06 (juris Rn. 4) bezüglich des Verbots eines privaten Feuerwerks zum Schutz von Rennpferden festgestellt, dass der Vortrag, die Pferde hätten bei vorangegangenen Veranstaltungen mit Feuerwerk „erhebliche Panik- und Angstzustände“ gehabt und seien danach „sehr verstört und nervös“ gewesen, nicht substantiiert genug sei, um aus ihm nachvollziehbare Schlussfolgerungen für die Annahme zu ziehen, dass die Pferde Schaden nehmen könnten. Für eine indirekte Wirkung des Lärms gelte laut OVG a.a.O. im Übrigen, dass es Sache des Halters sei, die Tiere so unterzubringen und zu betreuen, dass sie bei Reaktionen auf - jedenfalls in einer Großstadt nicht völlig zu vermeidende außergewöhnliche - Lärmereignisse keinen Schaden erlitten.
Daraus folgt, dass für eine Gefahr i.S.d. § 32 Abs. 1 i.V.m. § 24 SprengG pauschale Annahmen nicht ausreichen. Entsprechende einschlägige Erkenntnisse hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes und der eventuellen Schadenshöhe, die die Notwendigkeit der Gefahrenabwehr und insbesondere die Verhältnismäßigkeit einer solchen eingreifenden Maßnahme rechtfertigen, sind jedoch zurzeit nicht gegeben.
Der Stadt Starnberg liegen aktuell keine ausreichenden Fakten vor, um eine spezifische Gefahr für die Tiere des Tierheims aufgrund des Abbrennens von Pyrotechnik zu bejahen. Von Seiten des Tierheims müsste hierfür nächstes Silvester und an den darauffolgenden Tagen entsprechende Befunde bei den Tieren erhoben und dokumentiert werden und der Stadt Starnberg zur Prüfung zukommen lassen werden.
In diesem Zuge sei noch auf ein bekanntes Ereignis hingewiesen, bei welchem allerdings eine andere Ausgangslage herrscht, als beim Starnberger Tierheim: Der Brand in einem „Affenhaus“ im Krefelder Zoo wurde durch das Steigenlassen einer sogenannten Himmelslaterne verursacht. Himmelslaternen sind keine pyrotechnischen Gegenstände nach dem SprengG. Himmelslaternen bestehen in der Regel aus einer Kerze und einem Stofftuch. Durch das offene Feuer der Kerze wird Hitze erzeugt, die sich im Stofftuch fängt und die Himmelslaternen aufsteigen lässt. Aufgrund der offenen Flamme können, wenn die Himmelslaternen aufgrund des Windes gegen Bäume oder Häuser stoßen, diese in Brand geraten, wie es in Krefeld geschehen ist. Das Steigenlassen dieser Himmelslaternen war in Krefeld (laut Zeitungsberichten) und ist auch in Bayern ohnehin verboten (§ 18 Abs. 5 Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)).
Um dennoch eine Verbesserung des Tierwohls zu erreichen, wird eine Aktion außerhalb des rechtlichen Rahmens von der Stadtverwaltung vorgeschlagen. Es soll eine Pressemitteilung mit dem Tierheim abgestimmt werden, welche zum freiwilligen Verzicht auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Tierheims auffordert. Der genaue Bereich soll dabei durch das Tierheim vorgeschlagen werden.
Herr Beck: Wenn man Rechte von Bürgern - hier die Nachbarn des Tierheims - einschränken möchte, geht das nur aufgrund gesetzlicher Grundlagen. Die gibt es hier nur beschränkt und setzt Nachweise über konkrete Gefahren voraus. Auch in München konnte das nicht entsprechend verboten werden. Es wurden keine Gesetzesgrundlagen gefunden, auch wenn die Stadt dem Antrag gerne nachgekommen wäre.
Die Debatte
Herr Weidner (SPD): Die Stadt Elmshorn hat ein Verbot erlassen. Er tut sich bei der Ablehnung schwer. Er unterstützt den Appell an die Nachbarn.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie bittet Herrn Beck um die Anzeige des Beschlussvorschlags. Sie hat den mit Entsetzen gelesen. Tiere sind leider rechtlich gesehen noch Sachen. Sie hält ein Plädoyer für die Tiere im Tierheim. Es gibt Gebäude im Tierheim, die nicht gegen Feuerwerk ausreichend abgesichert sind.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Beschlussvorschlag. Wenn die Gebäude bereits brandgefährdet wären, gäbe es dann nicht ein Nutzungsverbot. Sie fragt nach den Möglichkeiten, die wirklich zum Erfolg führen.
Herr Janik: Rechtlich zulässig - Keine. Er hält das Vorbringen von konkreten Befunden persönlich für falsch. Es wurde aber kein rechtliches Einfallstor gefunden. Am Urteil vom OVG kommen wir vorbei, wenn wir ausreichend substantielle Befunde erhalten.
Herr Jägerhuber (CSU): Er gibt inhaltlich Frau Dr. Lauer recht. Die Vormerkung ist sehr lang. Seit dem Urteil 2006 sind knapp 20 Jahre vergangen. Der Tierschutz ist wichtiger geworden. Er würde ein Beschluss mit gesunden Menschenverstand bevorzugen. (Anm. d. Verf.: Eine Beschlussidee am Recht vorbei kannte ich bisher nur von einer anderen Gruppierung.)
Herr Beck: Der VGH hat 2018 ein sinngemäßes ähnliches Urteil gefällt.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach, was denn das Tierheim jetzt machen soll. (Anm. d. Verf.: Wenn öffentlich gestellte Frage den zukünftigen Ermessensspielraum der Stadt verkleinert, soll das doch dann bitte im direkten Gespräch im Stillen stattfinden.)
Herr Janik: Der Beschlussvorlage ist so konzipiert, dass alle Türen offen bleiben.
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach einem Luftbild vom Bereich des Tierheims. Für welchen Bereich soll das denn gelten. Ist es die Lärmbelästigung oder die Lichtbelästigung? Er tippt auf die Lärmbelästigung. Die Anzahl der Nachbarn ist durchaus begrenzt. Er ist für den Appell an die Nachbarn.
Ende der Debatte
angenommen: 19:5
Herr Dr. Schüler (UWG): Es zieht nicht in Zweifel, dass Feuerwerkskörper für Tiere zum Problem werden können. Jeglichen Aussagen, die sich diesbezüglich auf alle Tiere beziehen - also eine Verallgemeinerung a la "die Tiere" -, kann und will er nicht zustimmen. Er kennt diverse Haustiere, die Silvester einfach verschlafen.
Beschlussvorschlag
Der Antrag des Tierheims Starnberg, für den Schutz der Tiere im unmittelbaren räumlichen Umgriff des Tierheims eine böller- und feuerwerksfreie Zone einzurichten, wird derzeit abgelehnt.
An das Tierheim ergeht die Mitteilung, dass der Stadt konkrete Befunde der Tiere vorliegen müssen, um Maßnahmen anhand einer konkreten Gefährdung des Tierschutzes prüfen zu können.
An das Tierheim ergeht die Mitteilung, dass der Stadtverwaltung ein brandschutztechnisches Gutachten vorgelegt werden kann, anhand dessen bei einer konkreten Gefährdung des Brandschutzes Maßnahmen geprüft werden können.
Zur Verbesserung des Tierwohls ergeht eine mit dem Tierheim abgestimmte Pressemitteilung, welche zum freiwilligen Verzicht auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Tierheims auffordert.
angenommen: 20:4
(Anm. d. Verf.: Wenn der Stadtrat nicht aufgrund von Gesetzen entscheidet, ist einer Willkür Tür und Tor geöffnet. Am Ende kommen dann einzelne Hundehalter und beantragen eine Feuerwerksverbotszone um ihr Haus.)
TOP 9 Kultursommer Starnberg: Abschlussbericht aus dem Jahr 2024 und Durchführung der Veranstaltungsreihe im Jahr 2025
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit dem Kultursommer Starnberg 2024 wurde von 19. Juni bis 1. August erneut ein umfangreiches Kulturprogramm für verschiedene Zielgruppen im Starnberger Stadtgebiet umgesetzt. Zahlreiche Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Stadtführungen sowie Kinder- und Jugendaktionen sorgten für besondere Kulturerlebnisse am See.
Abschlussbericht Kultursommer Starnberg 2024
In der Sitzung wird der Abschlussbericht zum Kultursommer 2024 durch das Kulturbüro vorgestellt. Dieser beinhaltet einen Überblick zu den durchgeführten Veranstaltungen, die Besucherzahlen, Details zur Finanzierung sowie allgemeine Rückmeldungen zum Projekt.
Annahme des Sponsorings
Der Kultursommer Starnberg 2024 wurde neben öffentlichen Zuschüssen auch durch Sponsoren gefördert. Die Kreissparkasse München – Starnberg - Ebersberg, die Starnberger Brauhaus GmbH, die Naturkostsafterei Voelkel sowie das Unternehmen House of Travel unterstützten den Kultursommer mit insgesamt 8.000 Euro. Das Hotel Vier Jahreszeiten unterstützte das Projekt, indem sie auswärtigen Künstlern kostenfrei Übernachtungen zur Verfügung stellte. Als Gegenleistung wurden die Sponsoren mittels Logo-Platzierung als Unterstützer des Kultursommers genannt. Weitere unter § 3 der jeweiligen Verträge definierten Werbe- und Marketingaktivitäten wurden auf Basis der Zuwendungshöhe vereinbart: dazu zählten neben kostenfreien Tickets für die Open-Air-Konzerte im Münchener Ruder- und Segelverein vor allem medienwirksame Initiativen wie Inserate in der Kultursommer-Broschüre oder Aufsteller an den Veranstaltungsorten. Einen Sonderfall bildeten die Getränkesponsoren. Diese erhielten als Gegenwert den exklusiven Verkauf ihrer Getränke im Rahmen der Festivalgastronomie.
Beschluss über die Fortsetzung des Kultursommers Starnberg im Jahr 2025
Die Stadtverwaltung plant mit einer Fortsetzung des Starnberger Kultursommers im Jahr 2025. Das Kulturfestival soll im Hinblick auf Spielorte, Dauer und Konzeption seine Struktur beibehalten. So sollen auch im Jahr 2025 wieder Newcomer, Kleinkunst-Akteure sowie experimentierfreudige und interdisziplinäre Künstler dazu eingeladen werden, die Seebühnen zu bespielen. Neben dem Kultursommer für Kids sollen auch Veranstaltungen zum Thema "Inklusion" Teil des Programms sein. Da ein Festival in diesem Umfang ausreichend Vorlaufzeit benötigt, empfiehlt die Stadtverwaltung sich frühzeitig für eine Fortführung im Jahr 2025 auszusprechen. So könnten zum Beispiel durch frühzeitige Ausschreibungen Kosten bei Dienstleistungen gespart werden. Ebenso könnten potentielle Sponsoren frühzeitig angefragt werden und personelle Ressourcen noch erfolgreicher genutzt werden.
...
Laut Beschluss vom 29.04.2024 wurde für den Kultursommer Starnberg 2024 ein Defizit in Höhe von 33.000 Euro festgelegt (BV 2024/150).
Die Einnahmen aus dem Ticketverkauf fielen geringer als im Ansatz aus, was dem schlechten Wetter und einer Verlegung der Konzerte in die Schlossberghalle geschuldet ist. Der für 2024 beantragte Förderzuschuss durch den Landkreis Starnberg wurde mit Kürzung, der Zuschuss durch den Bezirk Oberbayern in voller Antragshöhe bewilligt. Da der Beschluss zur Durchführung des Kultursommers 2024 sehr spät gefasst wurde, konnten nicht alle geplanten Sponsoringvorhaben umgesetzt werden. Die für 2024 geplanten Ausgaben für "Künstlerhonorare" haben sich im Vergleich zum Ansatz erhöht. Zum einen wurden aufgrund der großen Nachfrage vier statt zwei Führungen zu "Tatort Starnberg" umgesetzt, zum anderen mussten mehrere Krankheitsfälle bei Künstlern kurzfristig ersetzt werden. Das Defizit i.H. von 33.000 Euro wurde somit knapp überschritten.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er sieht das Geld gut angelegt.
Herr Wobbe (UWG): Der Kultursommer ist ein Anker. Es gibt darum auch viele andere Veranstaltungen. Er fragt nach den Einnahmen aus den Stellplatzgebühren des Caterings. Er freut sich schon auf das nächstes Jahr.
Herr Mignoli (BLS): Er bedankt sich und verweist auf einen Antrag der BLS, der den Platz in der heutigen Form erst ermöglicht hat.
Frau Falk (SPD): Es war eine wunderbare Stimmung beim Kultursommer. Auch weil der Kultursommer bewusst niederschwellig ist.
Herr Beigel (CSU): Ihm hat gefallen, dass alles so unkompliziert ist. Das Sponsoring kann man sicher noch erweitern.
Frau n. n.: Das Sponsoring war dieses Jahr in Starnberg schwieriger, da diese zumeist auch andere Institutionen unterstützt haben. Bei den Getränkeherstellern hat man jetzt schon anzufragen, damit die für 2025 auch eigene Fördertöpfe anzapfen können.
Herr Summer (BLS): Es war eine gelungene Veranstaltung. Er fragt nach den Überschneidungen von Terminen zwischen Kultursommer und anderen Veranstaltungen.
Frau n. n.: Es wird schon immer geschaut, dass sich die Veranstaltungen thematisch nicht in die Quere kommen.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er bedankt sich - Weiter so.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach dem Beschlussvorschlag und dem fest zu beschließenden Defizit. Sie möchte eine weichere Formulierung.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Abschlussbericht zum Starnberger Kultursommer 2024 zur Kenntnis.
Der Stadtrat bewilligt die Annahme des Sponsorings im Rahmen des Kultursommers 2024. Die Einnahmen in Höhe von 8.000 Euro werden unter der Haushaltsstelle 3400.1120 verbucht.
Der Stadtrat beschließt die Fortführung des Starnberger Kultursommers im Jahr 2025 und bewilligt hierfür ein Defizit in Höhe von maximal 40.000 Euro.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG); aktuelle Betreuungssituation - Anpassung der Bedarfsplanung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Aktuelle Betreuungssituation
Zum Start des Betreuungsjahres 24/25 konnte in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der freien Träger der Bedarf im Kindergarten- und Hortbereich zu 100 % gedeckt werden. Im Hort am Hirschanger sind noch 4 Plätze frei (Stand 01.08.2024). Im Bereich der Krippe kam es durch die Schließung der Kinderkrippe in der Gautinger Straße zu keiner 100 % Bedarfsdeckung. Den dort betreuten Kindern konnte in der zum 01.11.24 eröffneten Kinderkrippe im Irmgard-Stadler-Kinderhaus einen Platz angeboten werden. Die Eltern nahmen das Angebot dankend an. Auch Angebote von einer Nachbargemeinde wurden entsprechend weiterverarbeitet. Jedoch verbleiben zum Start des Betreuungsjahres nun 6 Kinder auf der Warteliste. Weiterhin können die freien Träger nicht alle vorhandenen Plätze zur Verfügung stehen. Nach aktuellem Stand werden 22 Krippenplätze und 47 Kindergartenplätze aus verschiedenen Gründen nicht zur Besetzung freigegeben werden. Werden die vakanten Plätze durch die freien Träger im Laufe des Betreuungsjahres zur Verfügung gestellt, kann auch der Bedarf im Krippenbereich gedeckt werden. Darüber hinaus besteht dann zum aktuellen Stand im Verhältnis zu Bedarfsbekundung und Platzmöglichkeiten ein Überangebot.
Anpassung der Bedarfsplanung
Das Kita-Konzept und die kommunale Bedarfsplanung 2024 wurde mit den 22 Betreuungsplätzen in der Kinderkrippe in der Gautinger Straße ermittelt und geplant. Diese Betreuungsplätze fallen weg, sodass in den Planungen eine erhöhte Bedarfsermittlung im Krippenbereich für 2 Gruppen kommt. Die Verwaltung schlägt vor, die weggefallene Gruppen in der Gautinger Straße zu 50 % (= 1 Gruppe) im Erweiterungsbau des Irmgard-Stadler-Kinderhauses mit einzuplanen. Die weitere wegfallende Gruppe sollte konzeptionell in den Bauvorhaben Moosaik und Grundschulneubau mit Kindertageseinrichtung eingeplant werden.
Entsprechende Veränderungen werden in die Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2025/2026 eingeplant und dem zuständigen Gremium im Sommer 2025 im Rahmen der Kommunalen Bedarfsplanung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die aktuelle Betreuungssituation und Anpassungen an die Bedarfsplanung zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die wegfallenden Betreuungsplätze mit einer Krippengruppe im Erweiterungsbau am Irmgard-Stadler-Kinderhaus und die weitere Krippengruppe in einem Neubauprojekt (MOOSAIK oder Schulhausneubau) einzuplanen.
angenommen:
TOP 11 Kündigung der Unterhalts- und Instandsetzungsvereinbarung (UI-Vereinbarung) zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim und der Stadt Starnberg
vertagt
TOP 12 Erlass einer Änderung der Satzung über das Marktwesen in Starnberg aufgrund des Christkindlmarktes 2024
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 festgelegt, dass der Starnberger Christkindlmarkt in diesem Jahr vom 05.12. (Donnerstag vor dem zweiten Advent) bis zum 08.12. (zweiter Advent) stattfinden soll. Diese Verkürzung der Öffnungszeiten erfordert die Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg.
Die Debatte
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach dem Fragebogen für Verbesserungen.
Herr Janik: Machbare sinnvolle Verbesserungen werden immer umgesetzt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir sieht es mit den Kosten aus.
Herr Janik: Durch die Verkürzung ist es deutlich günstiger.
Beschlussvorschlag
Änderungssatzung zur Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg vom …
Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung über das Marktwesen in der Stadt Starnberg vom 21.04.2015, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 02.11.2023, wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung: "Der Christkindlmarkt findet von Donnerstag vor dem zweiten Advent bis einschließlich zweiten Advent statt."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Die Würmtalregion hat eine Mobilitätsstrategie entwickelt, wo Starnberg auch ein Statement abgeben soll. Das wird dann wohl im Januar 2025 vorgelegt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach dem Termin mit dem Denkmalschutz.
Frau Falk (SPD): Sie möchte auf "Starnberg bewegt" hinweisen und das Engagement der Vereine. Leider war das Wetter sehr ungünstig. Sie wünscht sich eine Neuauflage 2025.
Herr Wobbe (UWG): Nächstes Jahr wird es leichter, da alle wissen, was zu tun ist. Der Betriebshof hat uns dieses Jahr auch unterstützt.
(M)ein Fazit:
Im Prinzip ist es eine ganz normale Stadtratssitzung geworden. Beim Seeanbindungsbeirat hätte ich mir eine andere Konstellation gewünscht - so ist Demokratie.
Und beim Feuerwerk scheiden sich einfach die Geister und keiner weiß definitiv, wie viel Tiere wirklich ein Problem mit dem Silvesterfeuerwerk haben und einen Unterschied zu einem Gewitter signifikant erkennen.
Mit dem Kultursommer entwickelt sich so langsam eine feste jährliche "Starnberger Veranstaltung", über deren langfristigen Bestand ich mich sehr freuen würde.
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Animal Shelter 2 Prologue / Gameplay #002 / Deutsch / Tierheim Simulator...
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Eine schreckhafte Katze wurde tot in ihrem Rückzugsort im Katzenraum des Tierheims aufgefunden.
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Krise der streunenden Hunde in der Türkei: Kontroverse über Massentötungen
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Tierheime am Limit – Halter drohen mit Einschläferung
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Melodys Flucht aus dem Schatten: Eine Geschichte von Liebe und Überleben"
Die Sonne strahlt unbarmherzig auf den matschigen Boden des Shelters in Valcea, Rumänien. Melody, eine schüchterne Hündin von ca. fünf Jahren, kauert in einer Ecke ihrer kleinen Box. Um sie herum tummeln sich Welpen und kleine Hunde, die fröhlich miteinander spielen. Doch Melody ist nicht glücklich. Sie wurde zuvor von anderen Hunden gemobbt und wurde immer dünner und schwächer.
Die Verantwortlichen des Shelters haben eingegriffen und sie in diese Box gesetzt, um sie vor weiteren Übergriffen zu schützen. Doch Melody sehnt sich nach mehr. Sie sehnt sich nach einem liebevollen Zuhause, in dem sie endlich zur Ruhe kommen kann.
Melodys schüchterner Charakter erschwert es ihr, sich Menschen anzunähern. Sie zieht sich zurück, sobald jemand ihre Box betritt. Doch mit anderen Hunden ist sie verträglich. Sie wirkt auf den ersten Blick unscheinbar, doch wer ihr die Chance gibt, wird eine treue und liebevolle Gefährtin in ihr finden.
Doch die Zeit im Shelter zehrt an Melodys Kraft. Sie wird immer schwächer und ihre traurigen Augen verraten, wie sehr sie unter der Situation leidet. Es ist dringend, dass Melody ein Zuhause findet, bevor es für sie zu spät ist.
Dank der Unterstützung von Herzenshunde & Friends konnte Melody tierärztlich versorgt werden. Sie ist geimpft, entwurmt und kastriert. Nun ist sie bereit, in ein neues Leben zu starten. Eines, in dem sie endlich Liebe, Geborgenheit und Sicherheit erfahren kann.
Falls du Melody ein Zuhause schenken möchtest, zögere nicht, dich unter [email protected] zu melden. Melody und ihre treuen Augen warten sehnsüchtig auf ihre Chance auf ein glückliches Leben. Hilf ihr dabei, aus ihrem Schattendasein hervorzutreten und gib ihr die Liebe, die sie verdient hat.
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Ein bisschen Baumschutz, Gymnasium, Tierheim und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 22.05.2023:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Frau n.n.: Sie fragt erneut nach den Sperrungen im Wald von Mamhofen. Es tut sich seit Jahren nichts. Sie bittet um Unterlagen, um dagegen rechtskräftig vorgehen zu lassen.
Herr Janik: Es gibt da unterschiedliche Rechtsansichten. Die Ansicht der Stadt Starnberg wird gerade von der Eigentümerin mit ihrem Rechtsanwalt beraten. Die Stadt Starnberg ist behördlich nicht zuständig. Die Stadt kann nur gut zureden. Das Hoheitsrecht hat die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt. Die Informationen wird die Stadt soweit möglich der Fragestellerin zusenden.
Frau n.n.: Sie gibt der Vorrednerin recht. Da wurden Barrikaden errichtet. Sie bietet an, dass als Kreisrätin zu unterstützen. Sie liest Hinweise für bienenfreundliche Gärten vor.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
(Anm. d. Verf.: In den Niederschriften kann übrigens transparent und öffentlich mitverfolgt werden, welche Stadträte anwesend waren, welche Stadträte sich vertreten haben lassen und welche Stadträte nicht anwesend waren.)
TOP 4 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Verkehrsberuhigung / Parkregelung Lindenweg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Rahmen der Bürgerversammlung am 23.03.2023 wurde der Antrag gestellt den Bereich des Lindenwegs zwischen Weilheimer Straße und Dinardstraße (Einbahnstraße) verkehrlich zu beruhigen und die Parkregelung zu überprüfen.
Als einzelne Maßnahmen wurden dabei vorgeschlagen:
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 10
(Absolutes) Haltverbot bzw. Parkregelung mit einer Dauer von 2 Stunden in Verbindung mit Bewohnerparken
Als Begründung wurde dazu ausgeführt, dass kein Platz für Fußgänger und Radfahrer besteht bzw. deren Verkehrssicherheit eingeschränkt ist.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 14.01.2021 wurde beschlossen, dass der Lindenweg für den Radverkehr in der Gegenrichtung geöffnet werden soll. Aufgrund der Fahrbahnbreiten in Verbindung mit parkenden Fahrzeugen wurde dies in Abstimmung mit Polizeiinspektion und Landratsamt abgelehnt.
Ebenso wurde beschlossen, dass eine Fahrradstraße eingerichtet werden soll. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr gewidmete Erschließungsstraßen, die für andere Nutzer wie den Kraftfahrzeugverkehr prinzipiell gesperrt sind. In aller Regel wird der Kraftfahrzeugverkehr aber durch Ausnahmebeschilderung zugelassen. Der Radverkehr ist bevorrechtigt und Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Fahrradstraßen eignen sich vorwiegend zur Bündelung des Radverkehrs, beispielsweise in Tempo 30-Zonen. Grundvoraussetzung ist, dass der Radverkehr in der betroffenen Straße die vorherrschende Verkehrsart darstellt bzw. dass zu erwarten ist, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart in Zukunft darstellt. Fahrradstraßen kommen im Zuge von Hauptrouten des Radverkehrs zum Einsatz, um die Bedeutung für diese Straßenabschnitte besonders herauszustellen. Der Lindenweg stellt eine Hauptroute für den Radverkehr dar. Die Radwegeverbindung entlang der Weilheimer Straße endet im Einmündungsbereich Almeidaweg/Lindenweg. Der Radverkehr wird in Richtung Innenstadt/Bahnhof, abseits der vielbefahrenen Weilheimer Straße, weitergeführt. Ein Vorteil der Maßnahme ist, dass durch die Ausweisung als Fahrradstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 gilt, wodurch die geforderte Verkehrsberuhigung ebenfalls erreicht wird.
Die Einrichtung einer Fahrradstraße wurde aufgrund der Einmündungen des Lindenwegs in Staatsstraßen zu beiden Seiten beim Landratsamt beantragt. Bisher ist noch keine Rückmeldung zu einem Ergebnis ergangen. Durch diesen Antrag soll die Anfrage entsprechend erneut gestellt werden.
Eine Änderung der Parkregelung wird von Seiten der Verwaltung nicht empfohlen. Sowohl eine Beschränkung der Parkzeit als auch eine Bewohnerparkregelung sind bei einem erhöhten Parkdruck erforderlich, wenn ein gewisser Parkwechsel erreicht werden soll. Die Voraussetzungen liegen am Lindenweg nicht vor.
Ein absolutes/eingeschränktes Haltverbot hätte zur Folge, dass die Fahrbahn deutlich breiter wird, was zum zügigen Fahren verleitet. Parkende Fahrzeuge haben den Vorteil, dass eine entschleunigende Wirkung auf den Durchgangsverkehr erreicht wird. Im Lindenweg liegen Fahrbahnbreiten von ca. 3,50 m – 4,00 m mit parkenden Fahrzeugen vor. Dies ist für eine Einbahnstraße auskömmlich. Ohne parkende Fahrzeuge würden Überbreiten (für eine Einbahnstraße) von ca. 4,50 – 5,00 m vorliegen.
Durch die zwangsläufig höheren Geschwindigkeiten würde sich trotz des größeren Bewegungsraumes auch keine Verbesserung für die Sicherheit des Fußgängerverkehrs ergeben. Um dies zu erreichen, müsste anstatt der parkenden Fahrzeuge ein breiter Gehweg angelegt werden. Hierfür stehen die finanziellen Mittel jedoch nicht zur Verfügung.
Die Debatte
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie schlägt als Sofortmaßnahme vor, wenigstens auf der linken Seite bergabwärts ein Halteverbot einzurichten.
Herr Janik: Das kann von der Stadt beim Landratsamt beantragt werden.
Herr Fiedler (FDP): Parkende Autos endschleunigen den Verkehr.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Für die Sicherheit u. a. der Schulkinder ist das Halteverbot wichtig.
Herr Jägerhuber (CSU): Wenn die Baustelle in der Dinardstraße diese wieder frei macht, wird der Parkdruck wieder entschärft.
Frau Henniger (FDP): Warum liegt der Antrag so lange in der Verwaltung herum?
Herr Janik: Der Antrag wurde 2021 gestellt, wir warten noch auch eine Antwort vom Landratsamt.
Herr Heidinger (BLS): Wo sollen denn die Leute parken, wenn wir alles verbieten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Fahrradstraße im Abschnitt des Lindenwegs zwischen Weilheimer Straße und Dinardstraße erneut beim Landratsamt Starnberg zu beantragen.
angenommen: 19:3
Antrag Frau Fränkel:
Einseitiges Halteverbot bergab beim Landratsamt beantragen.
angenommen; 13:9
TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Absehen vom Erlass einer Baumschutzverordnung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung am 23.03.2023 war der aus deren Mitte gestellte Antrag auf Absehen vom Erlass einer Baumschutzverordnung angenommen worden. Die vom Antragsteller im Wortmeldebogen angeführten Argumente waren bereits im Zuge der politischen Diskussionen von einigen Stadtratsfraktionen vorgebracht worden.
Die Debatte
Herr Pfister (BMS): Es ist ein Antrag aus der Bürgerversammlung. Die BMS wird gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Auch der Bürgerwille ist hier durchaus gespalten.
Herr Mignoli (BLS): Schade, dass der Antrag nicht mehr in der Bürgerversammlung abgestimmt werden konnte.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat hält an seiner am 27.03.2023 gefassten Entscheidung zum Erlass einer Baumschutz- sowie einer Sicherungsverordnung fest und bestätigt die der Verwaltung erteilten Aufträge.
angenommen: 15:7
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Einstellung der Salzstreuung in Wohngebieten mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Räum- und Streupflichten der Stadt Starnberg ergeben sich aus der Verkehrssicherungspflicht nach dem BGB, den Straßengesetzen des Bundes und der Länder (Reinigungspflicht) sowie der Verordnungen und Satzungen der Kommunen.
Die städtischen Straßen sind in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Das bedeutet, dass verkehrswichtige und/oder gefährliche Straßen vorrangig geräumt und gestreut werden, Straßen der Kategorie II und III werden später bedient. Aufgrund von Erfahrungen wird auf den Straßen Salz als Streumittel verwendet, wobei darauf geachtet wird, möglichst wenig auszubringen. Vor etwa 20 Jahres gab es bereits einen Versuch, auf Nebenstrecken komplett auf Streumittel zu verzichten. Dieser Versuch wurde wegen massiver Kritik aus der Bevölkerung wieder eingestellt.
Wir stellen fest, dass die Winter nicht mehr so schneereich sind wie früher, die Temperaturen liegen häufig um den Gefrierpunkt. Während der Wintersaison haben wir vermehrt mit Schneeregen zu tun, welcher bei kalten Straßenbelägen zu Nässe gefriert.
Sind die Straßen nach Schneefall zu räumen, können die Winterdienstfahrzeuge den Schnee nicht vollständig von der Fahrbahn beseitigen. Die Autos fahren den verbleibenden Schnee fest, sodass sich Vereisungen bilden. Der am Straßenrand gelagerte Schnee schmilzt während der Mittagszeit in der Sonne und gefriert zu Glätte, wenn die Belagstemperaturen im Laufe des Nachmittags wieder absinken.
Die Glatteisbildung lässt sich durch die Einstellung der Salzstreuung nicht verhindern. Der Winterdienst wird durch die Kombination von Räumen der Straßen und Wege und dem Einsatz von Streumitteln effektiv und rechtskonform durchgeführt.
Die Debatte
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach den Auswirkungen auf die Kosten für Streumaterial, wenn immer weniger gestreut werden braucht.
Herr Beck: Das Salz wird zentral für mehrere Bauhöfe gemeinsam bestellt.
(Anm. d. Verf.: Vor Jahren habe ich diese Frage auch schon einmal gestellt. Das Argument bzgl. Glatteis kann ich allerdings gut nachvollziehen und die bisherige Erfahrung lässt schon vermuten, dass in den nächsten Jahren wir eher Glatteis auf allen Straßen haben werden als eine feste Schneedecke. Und auf Glatteis lässt es sich auch in den Nebenstraßen nur schlecht fahren.)
Beschlussvorschlag
Die bisherige Organisation und Konzeption des Winterdienstes wird beibehalten. Bei der Ausführung ist darauf zu achten, möglichst wenig Salz als Streumittel einzusetzen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Gymnasium Starnberg; Antragstellung für ein vierzügiges Gymnasium bei der Regierung von Oberbayern
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Ende November 2021 hatte die Verwaltung dem Stadtrat den Stand der Planung zur Generalsanierung Bauteil 5 vorgestellt und war von diesem beauftragt worden, die notwendigen Abstimmungen im Bezug auf die Themen Brandschutz, baurechtliches Genehmigungsverfahren, zusätzlichen Raumbedarf, schulaufsichtliche Genehmigung sowie Fördergelder weiter voranzutreiben.
Nachdem die schulische Notwendigkeit der Maßnahmen Grundlage für die Gewährung der Investitionskostenzuschüsse durch den Landkreis ist und die schulaufsichtliche Genehmigung die Voraussetzung für eventuelle Fördergelder der Regierung von Oberbayern, wurde in den letzten Monaten hierauf der Fokus gelegt.
Nach einem Ortstermin mit der Ministerialbeauftragten im September 2021 und der darauf erfolgten Zusendung der ausführlichen schriftlichen Stellungnahme im Juli 2022 fanden weitere Abstimmungsgespräche mit der Schulleitung, der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt Starnberg statt.
Dieses Raumprogramm wurde mit der Schulleitung abgestimmt, die auch die aus ihrer Sicht notwendige Vierzügigkeit begründete. Auch die Ministerialbeauftragte im Kultusministerium gab eine zustimmende Stellungnahme ab.
Der nächste Schritt wäre nun – nach zustimmendem Beschluss des Stadtrates – einen förmlichen Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern zu stellen. Daran anschließend würde das VGV-verfahren für die Vergabe der Objektplanung der Generalsanierung Bauteil 5 (wozu die Verwaltung bereits mit dem Beschluss vom 29.11.2021 beauftragt wurde) gestartet werden.
Die Debatte
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie stimmt dem Ausbau nicht zu, da die Schülerzahl nicht steigt. Genehmigt sind schon 1000 Schüler. Wenn jetzt in Herrsching ein super tolles Gymnasium gebaut wird, werden auch viele in Zukunft nach Herrsching abwandern.
Herr Janik: Wenn das 13. Schuljahr wieder da ist, wird mit dem Raumbedarf anders werden.
Herr Wobbe (UWG): Aktuell sind schon fast alle Jahrgänge vierzügig. Das G13 kommt auch in einigen Jahren auch noch dazu. Da sind es dann wieder ca. 100 Schüler mehr.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag für ein vierzügiges Gymnasium Starnberg bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
angenommen: 20:2
TOP 8 Reduzierte Öffnungszeiten im Seebad Starnberg
Die Debatte
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er fragt nach flexiblen Öffnungszeiten am Abend im Strandbad.
Frau Buckel: Das wird schon aktuell so gehandhabt.
Herr Pfister (BMS): Er fragt nach der angespannten Personalsituation. Gab es Auswirkungen auf die Einnahmesituation durch die reduzierten Öffnungszeiten. Ist das Strandbad auch reduziert geöffnet?
Frau Buckel: Es gibt im Badebetrieb noch 3 krankheitsbedingte Ausfälle. Die tagesaktuellen Einnahmen sind aktuell sehr gut. Die reduzierten Öffnungszeiten beziehen sich nur auf das Hallenbad.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die aktuell reduzierten Öffnungszeiten der Schwimmhalle im Seebad Starnberg bis auf Weiteres beizubehalten. Bei verbesserter Personalsituation werden die Öffnungszeiten wieder verlängert.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Abstufung der Staatsstraße 2070 (Söckinger/Andechser Straße) und der Staatsstraße 2069 (Hanfelder Straße), Abschlagszahlungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Verkehrsfreigabe der Westumfahrung Starnberg Anfang Dezember 2018 wurden die Staatsstraßen ST. 2069 (Hanfelder Straße) zwischen dem Kreisverkehr Waldkreuzung und der Einmündung in die Bundesstraße B2 (Tutzinger Hof Kreuzung) und die St 2070 "Söckinger Straße/Max.-v.-D Straße/Andechser Straße" zwischen dem Kreisverkehr zur Westumfahrung Starnberg und der Einmündung in die Bundesstraße B2 abgestuft. Eine entsprechende Abstufungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das staatliche Bauamt Weilheim, wurde bereits geschlossen.
Im Rahmen der Übernahme der Straßen wurde für den aktuellen Zustand des Straßenaufbaus eine Ablösesumme seitens des Staatlichen Bauamts Weilheim in Höhe von EUR 1.008.922,03 angeboten. Zusätzlich zu dieser Summe wäre eine Ablöse für die Übernahme der Entwässerung im aktuellen Zustand zu zahlen, deren Höhe durch den Abwasserverband festgelegt werden muss.
In der Stadtratssitzung vom 14.12.2020 entschied der Stadtrat, vom staatlichen Bauamt Weilheim die tatsächliche Ertüchtigung der Straßen zu verlangen und auf eine Ablösesumme zu verzichten. Zwischenzeitlich haben zwischen der Verwaltung, dem staatlichen Bauamt und dem Abwasserverband einige Termine stattgefunden, bei denen verschiedene Probleme der Abwicklung der Straßensanierung zu Tage gekommen sind.
Eine Sanierung der Straßenoberfläche der Hanfelder Straße zum heutigen Zeitpunkt führt leider nur kurzzeitig zum gewünschten Erfolg. Durch die Arbeitsbelastung des Abwasserverbandes wird es vermutlich noch 2 bis 3 Jahre dauern, bis die Planung der neuen Entwässerung nebst Beantragung eines aktuellen Wasserrechts abgeschlossen ist. Die Entwässerung müsste daher im Nachgang ertüchtigt werden, so dass der neue Straßenbelag wieder geöffnet werden müsste. Außerdem müsste die Hanfelder Straße insgesamt umgebaut werden, um einer Zone mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu entsprechen. Zudem wird die neu sanierte Straße durch den LKW-Verkehr im Zuge der Tunnel-Baustelle aller Voraussicht nach so belastet werden, dass wiederum Sanierungen nötig werden.
Strittig ist im Falle der Entwässerung zudem die Kostentragung der Ertüchtigung der Entwässerung. So kam es nach der Abstufung und Übertragung der Straßen zu einer Änderung des geltenden Wasserrechts, durch die die Anforderung an die Entwässerung verschärft wurden. Das Staatliche Bauamt Weilheim vertritt die Auffassung, dass die Mehrkosten der Ertüchtigung die Stadt zu tragen hat, während die Stadt die Auffassung vertritt, dass das Staatliche Bauamt Weilheim der Stadt eine Straße mit geltendem Wasserrecht übergeben muss, wozu zum heutigen Zeitpunkt auch die Entwässerung nach heute geltendem Recht gehört. Die verzögerte Sanierung durch das Staatliche Bauamt darf nicht zu Lasten der Stadt gehen.
Um das mehrmalige Aufreißen und Umbauen der sanierten Straße zu verhindern, wäre es daher wirtschaftlicher, die Sanierung der Hanfelder Straße auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Tunnelbaustelle zu verschieben und bis dahin weiterhin mit Fräsungen und Reparaturen zu arbeiten. Dies verhindert auch Streitigkeiten über das Thema, welche Schäden noch aus der Zeit vor der Übergabe der Hanfelder Straße stammen und welche Schäden nach dem Übergabezeitpunkt neu dazugekommen sind.
Aktuell ermittelt das SG 32, welche Abschlagszahlung aus Sicht der Stadt angemessen wäre, um auf weitere Verhandlungen über eine finanzielle Lösung vorbereitet zu sein.
(Anm. d. Verf.: Behördenmühlen mahlen langsam. Und wenn sich auch noch drei Institutionen “streiten”, geht fast gar nichts mehr voran. Was bleibt der Stadt anderes übrig, als dann doch in den sauren Apfel zu beißen und die Variante mit einer Ablösesumme zu nutzen, wenn das Bauamt irgendwie mit der Sanierung nicht so richtig zu Potte kommt und die Starnberger Anrainer noch länger die Leittragenden sein würden?)
Die Debatte
Herr Mignoli (BLS): Er sieht das etwas anders. Die Verwaltung ist überlastet. Er möchte das Angebot nicht annehmen.
Frau Lechner: Es gibt keine Deadline. Es verjährt auch nichts. Die aktuelle interne Kostenschätzung liegt bei ca. 1 Mio. EUR allein für die Hanfelder Straße.
Herr Janik: Den Rechtsstreit bzgl. der Kostenaufteilung im Zuge des Wasserrechts führen wir wahrscheinlich so oder so.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er ist dieses Mal etwas vom Staatlichen Bauamt enttäuscht. Er hat ein wenig das Gefühl, dass hier etwas ausgesessen werden wollte, was am Ende jetzt wohl auch geklappt hat. Die Stadt ist aktuell in einer Zwickmühle zwischen den berechtigten Forderungen der Anrainer und dem berechtigten Anspruch gegenüber dem Bauamt, dass eine Straße bei der Übertragung auch in einem vernünftigen Zustand ist. Wichtig ist jetzt, dass die dann ausgehandelte Ablösesumme auch die zu erwartenden Sanierungskosten deckt und die Stadt nicht draufzuzahlen hat, nur weil das Bauamt nicht so richtig zu Potte gekommen ist. Das Argument für die damalige Entscheidung war, dass die angebotene Summe viel zu niedrig ist. Wenn jetzt eine realistische Summe verhandelt wird, kann er dem Vorschlag zustimmen.
Herr Beigel (CSU): Er stimmt Herrn Schüler zu. Der Art und Weise des Bauamts kann er nicht nachvollziehen. Von dem bisherigen Angebot hält er gar nichts.
Herr Prof. Gassner (UWG): Das Ministerium hat geschrieben, dass die Bauämter Nachträge bei laufenden Bauaufträgen akzeptieren sollen. Ein Verhandlungsergebnis sollte in jedem Fall dynamisiert werden, um aufgrund steigender Baukosten nicht draufzuzahlen. Er möchte lieber an der realen Herstellungspflicht festhalten. Das Ergebnis einer Verhandlung sollte keine Inflationsrisiken enthalten.
Herr Janik: Den baulichen Nutzen einer bisher vereinbarten Flickwerk-Sanierung durch das Bauamt sieht er nicht.
Herr Pfister (BMS): Die Risiken sind nicht überschaubar. Das kommt einem Blick in die Glaskugel gleich. Was soll das Starnberger Bauamt noch alles übernehmen? Wer soll weitere 8 km Straße herrichten. Wann das Staatliche Bauamt aktiv werden würde, weiß man zwar auch nicht. Die Bauleitung soll das Staatliche Bauamt innehaben. Es sieht die Ablösesumme im normalen Haushalt untergehen.
Herr Heidinger (BLS): Herr Janik hat im Prinzip recht. Ein KM-Straße kostet nach im 3-7 Mio. EUR. Auch die Entwässerung muss saniert werden. Die Umfahrung Hanfeld hat keine Entwässerung. Da hat sich das Bauamt damals darüber hinweggesetzt. Er stimmt dem Vorschlag nicht zu.
Frau Kammerl (CSU): Sie ist ungern anderer Meinung als der Erste Bürgermeister. Das Bauamt würde im Herbst 2023 oder Frühjahr 2024 die Flickstellen sanieren. Der Abwasserverband hat festgestellt, dass es mehrere Staatsstraßen ohne gültiges Wasserrecht gibt. Nach dem Tunnelbau müsste das Bauamt die Straße auch wieder herrichten. Eine Neuplanung der Hanfelder Straße wird ihrer Meinung nach 10-15 Jahre dauern. Deshalb sollte man sie reparieren lassen und im Rahmen der Sanierung nach dem Tunnelbau zusammen mit dem Bauamt neu planen.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Stadtrat hat für die Abstufung gekämpft. Der Umbau der Söckinger Straße und Hanfelder Straße wurde schon von 10 Jahren mit Bürgerbeteiligung geplant und beschlossen. Es geht um die Priorität, wann wir die abgestuften Straßen umbauen. Vielleicht ist hier auch das Modell “Petersbrunner Straße” möglich. Im Haushalt dürfen Gelder nicht objektbezogen zurückgehalten werden. Er möchte gerne die Arbeitsteilung mit dem Bauamt beim Umbau beibehalten.
Frau Henniger (FDP): Wenn das Geld vom Bauamt kommt, versickert das dann im Haushalt?
Herr Janik: Das hängt vom Haupt- und Finanzausschuss ab.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Das Bauamt ist verpflichtet, das Geld der Stadt nur zweckgebunden zu geben. Er befürchtet, dass das Bauamt da etwas zäh sein wird. Er fragt nach der gesetzlichen Pflicht bei der Übergabe von Straßen. Zu welchem Zeitpunkt schuldet uns das Bauamt eine ordnungsgemäße Straße.
Herr Janik: Es gibt das TÜV-Gutachten mit Punkten, bei denen man sich noch nicht einig ist. Bei der Oberfläche ist man sich soweit einig.
Herr Heidinger (BLS): Da gibt es bestimmt entsprechende Paragrafen. Er zitiert aus der SZ über die Auslastung des Bauamts. Wir haben kein Geld für nichts.
Herr Janik: Das Zitat bezieht sich ausschließlich auf die Bebauungspläne.
Frau Falk (SPD): Die Argumente vom Ersten Bürgermeister sind nicht von der Hand zu weisen. Sie vertraut durchaus auf das Verhandlungsgeschick des Ersten Bürgermeisters. Es geht heute um die Beauftragung.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er ist bei TÜV-Gutachten immer vorsichtig. Der TÜV wird die baulichem Maßnahmen geschätzt haben. Juristische Fragen hat der TÜV sicher nicht betrachtet. Der Fachkräftemangel betrifft alle. Wir sollten vielmehr verwaltungsentlastende Maßnahmen fordern und unterstützen.
Antrag Herr Mingoli:
Der Beschluss vom 14.12.2020 in dieser Angelegenheit wird bestätigt.
abgelehnt: 8:14
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim und dem Abwasserverband Starnberger See weiter zu führen, mit dem Ziel, eine angemessene Ablösesumme statt der tatsächlichen baulichen Straßenertüchtigung (Straßenoberfläche) zu verhandeln, und dem Stadtrat das Verhandlungsergebnis bis zum 31.12.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.
angenommen: 14:8
TOP 10 Errichtung einer Außentreppe mit Personenaufzug an einem bestehenden Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 103, Gemarkung Starnberg, Theresienstraße 4 (Antrag Nr. 2023/053)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 27.03.2023 ging bei der Stadt Starnberg ein Bauantrag für die Errichtung einer Außentreppe mit Personenaufzug an einem bestehenden Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 103, Theresienstraße 4 (Antrag Nr. 2023/053) ein.
Das Gebäude soll um einen neuen Erschließungskern, der im Norden an das Gebäude angebaut wird, erweitert werden. Der offene Treppenhausturm erweitert sich im ersten Obergeschoss zu einer kleinen Terrasse am Zugang zum Gebäude. Grundrissänderungen am Bestandsgebäude können nicht beurteilt werden, da keine Bestandspläne vorliegen, die Kubatur des Bestandsgebäudes wird nicht verändert.
Planungsrechtliche Beurteilung
Das geplante Vorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplans Nr. 8105 IV 2.Ä, weshalb sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 Abs. 1 BauGB bemisst. Ein Vorhaben ist innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans zulässig, wenn dessen Festsetzungen eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist.
Die planungsrechtliche Erschließung des Vorhabens ist gesichert. Ein aktueller Stellplatznachweis liegt nicht vor.
Die Beschlussvorlage war für die Sitzung des Bauausschusses am 17.05.2023 angemeldet, musste wegen fehlender Beschlussfähigkeit aber in den Stadtrat verwiesen werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung einer Außentreppe mit Personenaufzug an einem bestehenden Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 103, Theresien-straße 4 (Antrag Nr. 2023/053) wird, erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung zugunsten der nördlichen Überschreitung der unter Festsetzung A des Bebauungsplans Nr. 8105 IV 2.Ä festgesetzten Baugrenze um ca. 4 m auf 6 m (ca. 22,2 m²) wird erteilt.
Das Landratsamt wird gebeten, einen rechnerischen und zeichnerischer Stellplatznachweis gemäß der städtischen Stellplatzsatzung anzufordern. Reduzieren
angenommen: einstimmig
TOP 11 Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und BMS auf Initiierung einer lokalen Spendeninitiative für das Tierheim Starnberg unter der Schirmherrschaft der Stadt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.04.2023 haben die Stadtratsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und die BMS einen Antrag auf Initiierung einer lokalen Spenden-Initiative für das Tierheim Starnberg unter der Schirmherrschaft der Stadt Starnberg beantragt.
Antragsgemäß soll olgendes beschlossen werden:
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung das zivilgesellschaftlich initiierte Modell der lokalen Spenden-Initiative „Local Animal Fund“, in Form einer strategischen Kooperation zwischen der Stadtverwaltung und dem Tierheim Starnberg, und unter der Schirmherrschaft der Stadt Starnberg mit einer Anschub- Finanzierung zu unterstützen.
Primäres Ziel ist die systematische Spendenbitte an Starnberger Bürgerinnen und Bürger, bzw. die Entwicklung und Umsetzung eines neuen Spendenmodell-Ansatzes zur Verminderung der akuten finanziellen Defizitsituation des Starnberger Tierheims.
Mit diesem Modell soll damit die Etablierung eines ergänzenden nachhaltigen Grundsicherungsbausteins, außerhalb der bisher nicht auskömmlichen (auch öffentlichen) Finanzierungsformen, erreicht werden.
Um das partnerschaftliche Modell des Spenden-Projekts final zu etablieren ist eine Beteiligung der Stadt Starnberg im Wesentlichen für die Finanzierung der Druck- und Versandkosten für eine Postwurf Mailing Aktion in Höhe von ca. € 10.000, - EUR erforderlich. Diese Kosten könnten ggfs. zweckgebunden aus den Einnahmen der Hundsteuer, oder ggfs. aus dem Deckungskreis 45 durch Mehreinnahmen aus der Verkehrsüberwachung finanziert werden.
Alle übrigen Kosten der Aktion werden von lokal ansässigen Firmen, die als Förderer des Tierheims Starnberg bereitstehen getragen.
Als Begründung wird angegeben, dass das Tierheim, dass die öffentliche Aufgabe der Fundtierverwahrung für die Landkreisgemeinden übernimmt, seine laufenden Kosten nicht mehr decken kann. Mit dieser Maßnahme soll für das Tierheim ein nachhaltiger Weg der Finanzierung aufgezeigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Vorlage Nr. 2023/125 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 17.04.2023 der neu verhandelte Fundtiervertrag vorgelegt. Dieser regelt die Finanzierung der durch die Fundtierverwahrung anfallenden Kosten. Hier wird jährlich ein pauschaler Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 1,60 € brutto je Einwohner der Stadt Starnberg gezahlt.
Somit erhält das Tierheim allein von der Stadt Starnberg in diesem Jahr 37.897,60 Euro, vom gesamten Landkreis sind es etwa 263.800 Euro. Hierdurch wird lediglich der Aufwand der Fundtierverwahrung gedeckt, was eine Pflichtaufgabe für die Kommunen ist.
Der Zuschuss über 10.000 Euro kann aktuell im Haushalt nicht dargestellt werden, da diese nicht eingeplant waren und somit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein Zuschuss könnte frühestens im Haushalt 2024 berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist in § 8 des neuen Fundtiervertrages geregelt, dass die Stadt den Tierschutzverein aktiv bei der Beschaffung weiterer finanziellen Mittel unterstützt. Dies wird in Form von Veröffentlichungen auf der Homepage oder auch kostenfreie Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen, wie den "Tag der offenen Tür" geleistet.
Die anderen Vertragsgemeinden haben sich dahingehend geäußert, dass über die vertraglich geregelte Aufwandsentschädigung hinaus keine weiteren Finanzmittel zur Verfügung stellen werden. Die Unterstützung erfolgt jedoch durch alle Mitgliedsgemeinden bei eventuellen Veröffentlichungen auf den jeweiligen Internetseiten und anderweitige Unterstützung mit Sachmitteln. Eine Finanzierung über den Deckungskreis 45 (Einnahmen und Ausgaben im Bereich Ordnungsamt) ist grundsätzlich möglich, bedeutet aber, dass auf den gebenden Haushaltsstellen Einsparungen notwendig werden, um diese 10.000 Euro gegen zu finanzieren. In diesem Deckungskreis sind unter anderem die Märkte, Schädlingsbekämpfung, Bestattungsdienstleistungen, Obdachlosenunterkünfte sowie der Unterhalt der Parkscheinautomaten beinhaltet. Die Ansätze sind aufgrund der angespannten Haushaltssituation auf ein Minimum reduziert worden. Eine Einsparung wird hier nicht empfohlen. Sofern eine Unterstützung durch das zuständige Gremium gewünscht und beschlossen wird, sind im Rahmen des Haushaltsrechts überplanmäßige Ausgaben im aktuellen Haushaltsjahr möglich.
Die Debatte
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie trägt ausführlich die Gründe für den Antrag vor.
Herr Beck: Personalisierte Mailing-Aktionen sind durch die Stadt Starnberg nicht erlaubt.
Herr Dr. Schüler (UWG): Das Tierheim ist eine Institution für mehrere Kommunen und hat seine Sitz nur zufällig in Starnberg. Gegen private Spenden-Initiativen hat sicher keiner im Saal etwas einzuwenden. Gegen eine formale Schirmherrschaft durch die Stadt spricht wahrscheinlich auch nichts. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass Postwurf-Aktionen in Gemeinden oder zumindest in Starnberg oft recht unvollständig durchgeführt wurden und der Nutzen dieser Investition durchaus als nicht sinnvoll erachtet werden kann.
Herr Janik: Gerne kann der Verein für das nächste Jahr einen Zuschuss wie auch alle andere Vereine beantragen.
Herr Jägerhuber (CSU): Es ist eine gewisse Linie einzuhalten. Der Antrag als solches ist sinnvoll. Der Zeitpunkt ist aber aktuell falsch. Der Antrag kann in die Haushaltsberatungen gerne mit eingehen.
Herr Pfister (BMS): Es soll ja nur eine Starthilfe sein. Eine Umwidmung ist ja nicht möglich. Eine überplanmäßige Ausgabe ist möglich.
Herr Fiedler (FDP): Der Haushalt wurde Anfang des Jahres beraten. Und es wurden Richtlinien aufgestellt. Nach denen sollten wir uns auch richten.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie erkennt das Argument Haushalt 2024 durchaus an. Sie möchte aber die Ablehnung des Antrags gestrichen haben. Es geht hier nicht um Kultur, sondern um das Wohl der Tiere.
Herr Beigel (CSU): Jeder Verein kann Anträge bei der Stadt stellen. Dazu gibt es die Förderrichtlinien.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er bietet an, digitale Flyer gerne weiterzuverbreiten,
Beschlussvorschlag
1. Das Tierheim Starnberg erhält, über den vertraglich geregelten Aufwendungsersatz hinaus, keinen Zuschuss in 2023.
angenommen: 17:6
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Tierheim Starnberg darüber zu informieren, dass dieses einen Antrag für das Haushaltsjahr 2024 stellen kann.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Mignoli (BLS): Kann die Spursperrung bei Mc Donalds nicht wenigstens temporär aufgehoben werden?
Herr Henniger (FDP): Wer genehmigt die Foodtruck-Festivals? Der Samstagsmarkt soll aufgewertet werden und muss dann immer verlegt werden.
Herr Janik: Im Ausschuss wurde bis zu 10x eine Verlegung des Samstagsmarkts beschlossen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er weist noch einmal auf das Stadtradeln hin, und bitte alle Stadträte aktiv teilzunehmen und wenigstens 1 km in den drei Wochen mit dem Rad zu fahren. Er nimmt gerne alle analogen Protokolle entgegen, um sie auf der Stadtradeln-Seite einzutragen.
Herr Jägerhuber (CSU): Er bittet, dass im UEM die bisherigen Pläne für die Hanfelder Straße und Söckinger Straße einmal vorgestellt werden.
(M)ein Fazit:
Starke und sachliche Diskussionen mit vielen Pro- und Anti-Pro-Argumenten, um am Ende ohne Fraktionszwang jede Entscheidung abzuwägen. Das macht einen aktiven Stadtrat aus. Ich kann mich nur immer wieder wiederholen. Die Stadtratsarbeit ist wieder in einem Fahrwasser, wo sie sein sollte.
Und so seltsam das für den Einen oder Anderen klingen, der Stadtrat entscheidet “wie er will”. Das ist doch die Aufgabe eines jeden gewählten Stadtrats. Zu entscheiden, was sie oder er für die Stadt Starnberg am sinnvollsten hält. Wenn es für die zu treffenden Entscheidungen eindeutige Regeln oder Vorgehensweisen gäbe, wäre auch das Entscheidungsgremium Stadtrat überflüssig. Für die Vielzahl von Wünschen, Anforderungen, Rahmenbedingungen und unerwarteten Ereignissen in einer Kommune gibt es aber keine eindeutigen Regeln. Deshalb ist der gewählte Stadtrat in der Verantwortung nach besten Wissen und Gewissen abzuwägen und am Ende hoffentlich zum Wohle der Stadt Starnberg zu entscheiden.
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Lilly und Lucy sind frisch kastriert
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