#bauland
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Immobilien-Preisspiegel für 1.000 Städte
„…Wie hoch sind die Baulandpreise in Leipzig, Lindlar, Langenzenn oder Lotte? Was kosten gebrauchte Einfamilienhäuser im Vergleich zu Neuen? Bleibt der Wohnungsmarkt weiter angespannt oder beruhigen sich bald Mieten und Preise? Und wie haben sich die Finanzierungskonditionen entwickelt? Orientierung bei diesen und vielen weiteren Fragen bietet die Publikation »Markt für Wohnimmobilien«, die…
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Ihr Immobilienmakler für Straubing und Umgebung ASAN Immobilien
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Desscription: ASAN Immobilien ist Ihr zuverlässiger Immobilienmakler für Straubing und Umgebung. Mit unserem Büro am Bahnhofplatz 15 in 94315 Straubing stehen wir Ihnen für alle Belange rund um den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer +4994217888480 für professionelle Beratung und erstklassigen Service in allen Immobilienfragen.
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DHL-Zentrum als Anfang weiterer Entwicklung
DHL-Zentrum als Anfang weiterer Entwicklung
(Symbolbild – Manuel Alvarez/Pixabay) Bauland. (tm) Dieser Tage nahm die Junge Union Bauland verschiedene Themen die das Bauland bewegen in den Blick. Unter anderem die mögliche Ansiedlung eines DHL-Logistikzentrums in Osterburken, den voranschreitenden Neubau des Ganztagesgymnasiums Osterburken und die Stationierung eines Rettungshubschraubers bei Merchingen. „Alle drei Projekte sind für die…
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justizzentrum köln // köln sülz
architect: henrik busch
completion: 1981
the cologne justice centre, which is located directly next to the unicenter, is the second high-rise landmark in the district. in the long term it is to be demolished, but whether this will happen seems to be questionable. a refurbishment of the existing building would also be much better given the lack of building land in cologne, as this could also be used for flats.
das justizzentrum köln welches direkt neben dem unicenter liegt ist die zweite hochhauslandmarke im viertel. perspektivisch soll es abgerissen und komplett neu errichtet werden aber ob dem so sein wird scheint immer wieder fraglich zu sein. eine bestandssanierung wäre auch bei dem mangel an bauland in köln deutlich besser den dieses könnte auch für wohnungen verwendet werden. auch aus klimatechnischen aspekten wäre es sinnvoll.
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#BadsanierungWeilheim#Wir haben eine neue Webseite für Badsanierung in Weilheim und Umgebung. Wir bitten um Meinung
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1 Hektar Bauland in Apulien voll mit Primitivo-Weinreben
Freunde des Primitivo-Rotweins kommen bei „Vigneto Scauni“ auf ihre Kosten. Das ca. 1 Hektar große Grundstück liegt etwa auf halber Strecke zwischen Uggiano Montefusco und Sava auf dem Land in einem sehr ruhigen, aber bewohnten Gebiet. Das Gelände ist komplett von einer Steinmauer umgeben. Es kann ein Haus von ca. 80-100 qm gebaut werden, entweder unter Einbeziehung des alten Hauses (mit…
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Lohnt sich der Kauf eines Eigenheims?
Eigenheim kaufen, lohnt sich das noch?
2023: Lohnt sich der Kauf eines Eigenheims? Der Traum vom Eigenheim ist zeitlos, doch die Zeiten setzen die Voraussetzungen. Wie sieht es 2023 mit der Immobilienfinanzierung aus? Sind die aktuellen Verhältnisse günstig oder sollten Eigentümer lieber warten, bis spürbare Verbesserungen für den Kauf einer Immobilie eingetreten sind? Wir sondieren die Lage, beraten potenzielle Käufer mit Blick auf den Immobilienmarkt und geben Tipps zur Immobilienfinanzierung.
Mit Makler geht es leichter
Um eines gleich vorwegzunehmen: Die Situation ist auf dem Immobilienmarkt 2023 nicht weniger kompliziert geworden. Ohne Immobilienvermittler ist es kaum möglich, möglichst schnell ein Eigenheim zu kaufen, das den eigenen Anforderungen entspricht. Ein Immobilienmakler hilft – hier können Sie sich über die Provisionsregelung informieren. Hohe Belastungen skizzieren die Situation
Positiv ist zunächst, dass der über viele Jahre andauernde Anstieg der Immobilienpreise gestoppt ist. Experten sprechen von einer Trendwende und zuweilen sind die Immobilienpreise sogar rückläufig. Die DZ Bank erwartet in den kommenden Jahren einen Preisrückgang bei Immobilien zwischen vier und sechs Prozent. Dennoch gibt es gegenläufige Faktoren, die einem Kauf von Immobilien entgegenwirken. So hat die EZB ihren Leitzins erneut angehoben. Seit dem 10.5. gilt im Euroraum ein Leitzins von 3,75 Prozent. Die Zinsen für die Baukredite sind ebenfalls so hoch wie lange nicht mehr und liegen derzeit bei durchschnittlich 4 Prozent. Sie haben sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht. Diese Argumente wiegen schwer, da die kreditgebundene Finanzierung von Immobilien in Deutschland Usus ist – 85 Prozent der Eigentümer erfüllen die Bedingungen für den Kauf einer Immobilie durch ein Immobiliendarlehen von der Bank. In Kombination mit den immer noch sehr hohen Immobilienpreisen sind die monatlichen Zinsbelastungen durch einen Immobilienkredit für Eigentümer schwer zu stemmen. Seit 2012 stiegen die Immobilienpreise in Deutschland nach Angaben von Statista um rund 75 Prozent (100 Prozent in Wachstumsregionen und 50 Prozent in Schrumpfungsregionen). Damit ist die Immobilienfinanzierung über ein Darlehen so teuer wie seit Jahrzehnten nicht mehr, während die Baupreise laut Statistischem Bundesamt so rapide angestiegen sind wie seit 52 Jahren. Die Goldgräberstimmung auf dem Immobilienmarkt ist vorbei. Unsere Tipps für die Immobilienfinanzierung Dennoch fördert die Marktanalyse Potenziale für Eigentümer zutage, um die derzeit hohen Belastungen deutlich zu senken: Bestandswohnungen werden aufgrund der Baukrise attraktiver Die alarmierenden Nachrichten in den letzten Wochen zeigen es unmissverständlich: Der Markt für den Wohnungsbau ist zusammengebrochen. Um rund ein Drittel sank die Anzahl an Neubauten im Vergleich zum Vorjahr, obwohl in Deutschland, bedingt durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den deutlichen Anstieg der Kinderzahlen, immer mehr Menschen leben. Die Krise am Baumarkt wurde durch Materialknappheit, fehlendes Bauland, eine überbordende Bürokratie, immer neue Anforderungen für Bauherren, hohe Zinsen, steigende Rohstoffpreise sowie Baukosten ausgelöst, die in den letzten 20 Jahren etwa doppelt so schnell gestiegen sind wie die Gesamtinflation. Das Pestel-Institut Hannover und das Wohnungsbauinstitut Arge kamen in einer Studie zu dem Schluss, dass derzeit in Deutschland etwa 700.000 Wohnungen fehlen und die Wohnungsnot so hoch ist wie seit 30 Jahren nicht mehr. Bereits in den Preisen zeigt sich die Krise am Baumarkt. So sind die Preise für Neubauten im Februar 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15,1 Prozent gestiegen, und es gibt gute Gründe für die Annahme, dass dieser Preisanstieg erst der Anfang sein dürfte. Die Baukrise bedingt eine Akzentverschiebung zugunsten von Bestandsgebäuden, die im Gegensatz zu Neubauten für Eigentümer viel erschwinglicher sind. Randlagen statt City Die Statistik von Statista legt dar, dass die Immobilienpreise vor allem in den Wachstumsregionen massiv angestiegen sind. Wer nach finanzierbaren Eigenheimen sucht, sollte deshalb bei der Sondierung der Lage Kompromisse eingehen. Zur Wahrheit gehört, dass eine Immobilie in der Münchner Innenstadt für viele Menschen derzeit eine Utopie ist. Sie sollten Randlagen verstärkt in den Fokus nehmen, was ohnehin im Trend liegt. Denn der Druck durch explodierende Immobilienpreise (und Mieten) in den Innenstädten sowie die durch Digitalisierung und Home-Office reduzierte Abhängigkeit von einer schnellen Erreichbarkeit zu städtischen Infrastrukturen haben zu dem Run auf die Vororte und ländliche Regionen geführt. Hinzu kommt die gewachsene Wertschätzung gegenüber der Schönheit der Natur in einer Zeit, in der Konzepte wie die Green City als Zukunftsmodelle gehandelt werden. Eigenheim kaufen und Fördergelder nutzen Nicht wenige Gründe für die Baukrise fußen auf den verschärften Bedingungen für den Hausbau, denn Neubauten müssen energieeffizient sein und die Anforderungen dafür steigen von Jahr zu Jahr. Das geplante Heizungsgesetz von Robert Habeck ist nur die Spitze des Eisbergs. Doch für energieeffiziente Maßnahmen beim Hausbau winken üppige Fördergelder. Neben dem KfW ist in den letzten Jahren das BAFA als Akteur für die Subvention ökologischer Sanierungsmaßnahmen in den Blickpunkt gerückt. Ferner lohnt sich ein Blick auf die Lage vor Ort, denn zahlreiche regionale und kommunale Förderbanken unterstützen Eigentümer ebenfalls dabei, ihre Häuser so emissionsneutral wie möglich zu gestalten. Doch wieviel Kredit kann ich mir leisten? Seit April 2023 hat der Bund zudem neue Fördermaßnahmen beschlossen. Mit dem Baukindergeld 2.0 soll einkommensschwächeren Familien zu ihrem Eigenheim verholfen werden. Mit der Wohngeldreform, die seit Januar 2023 gilt, haben mit zwei Millionen Haushalten dreimal so viele Wohngemeinschaften wie zuvor Anspruch auf Wohngeld. Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer können auf staatliche Unterstützung bei der Tilgung von Immobilienkrediten hoffen. Weitere Aspekte, die einer staatlichen Förderung unterliegen, sind Maßnahmen rund um barrierefreies und altersgerechtes Wohnen. Es lohnt sich, die Augen offenzuhalten. Personen schauen sich gerade diese Seite an. Read the full article
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Immobilienmarkt in Speyer
Aktuelle Entwicklungen und Trends
Das Wichtigste in Kürze: - Der Immobilienmarkt in Speyer ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. - Die Preise für Eigentumswohnungen und Häuser sind deutlich gestiegen. - Die Nachfrage nach Immobilien in Speyer ist weiterhin hoch. - Die Rendite für Immobilieninvestments in Speyer ist attraktiv. - Wenn Sie eine Immobilie in Speyer kaufen oder verkaufen möchten, sollten Sie sich von einem erfahrenen Makler beraten lassen. Inhaltsverzeichnis: - Einleitung - Marktsituation 2.1 Preisentwicklung 2.2 Nachfrage und Angebot 2.3 Rendite - Investieren in Immobilien in Speyer - Tipps für Käufer und Verkäufer - FAQ
1. Einleitung
Speyer, die historische Stadt am Rhein, ist nicht nur für ihren beeindruckenden Dom und ihre reiche Geschichte bekannt, sondern auch für ihre attraktive Lage und ihre gute Infrastruktur. In den letzten Jahren hat sich Speyer zu einem beliebten Wohnort entwickelt, was sich auch auf den Immobilienmarkt ausgewirkt hat.
2. Marktsituation
2.1 Preisentwicklung Die Preise für Eigentumswohnungen und Häuser in Speyer sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Kaufpreis für eine Eigentumswohnung in Speyer bei 4.301 €/m². Der durchschnittliche Kaufpreis für ein Haus lag bei 3.408 €/m². Quelle 1 Quelle 2 Die Preisentwicklung in Speyer ist im Vergleich zum bundesweiten Trend überdurchschnittlich stark. Dies liegt zum einen an der hohen Nachfrage nach Immobilien in Speyer und zum anderen an dem begrenzten Angebot. 2.2 Nachfrage und Angebot Die Nachfrage nach Immobilien in Speyer ist weiterhin hoch. Dies liegt an der attraktiven Lage der Stadt, der guten Infrastruktur und dem vielfältigen Kulturangebot. Die Nachfrage wird vor allem von jungen Familien, Pendlern und Ruheständlern getrieben. Das Angebot an Immobilien in Speyer ist hingegen begrenzt. Dies liegt vor allem daran, dass in der Stadt nur wenig neues Bauland ausgewiesen wird. 2.3 Rendite Die Rendite für Immobilieninvestments in Speyer ist attraktiv. Die Mietrendite liegt im Durchschnitt bei 4-5%. Die Wertsteigerung der Immobilien in Speyer lag in den letzten Jahren bei ca. 3-4% pro Jahr. Quelle 3
3. Investieren in Immobilien in Speyer
Wenn Sie in eine Immobilie in Speyer investieren möchten, sollten Sie einige Punkte beachten: - Lage: Die Lage der Immobilie ist ein wichtiger Faktor für den Wert der Immobilie. Achten Sie darauf, dass die Immobilie in einer guten Lage liegt, die von einer hohen Nachfrage geprägt ist. - Zustand: Der Zustand der Immobilie ist ebenfalls ein wichtiger Faktor für den Wert der Immobilie. Achten Sie darauf, dass die Immobilie in einem guten Zustand ist und keine größeren Renovierungsarbeiten erforderlich sind. - Finanzierung: Die Finanzierung der Immobilie ist ein weiterer wichtiger Faktor. Achten Sie darauf, dass Sie die Finanzierung der Immobilie sichergestellt haben, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.
4. Tipps für Käufer und Verkäufer
Tipps für Käufer: - Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie von einem erfahrenen Makler beraten. - Informieren Sie sich über die Marktlage und die Preise für vergleichbare Immobilien. - Machen Sie ein realistisches Budget und achten Sie darauf, dass Sie die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie berücksichtigen. - Lassen Sie die Immobilie von einem Sachverständigen begutachten. - Verhandeln Sie den Kaufpreis der Immobilie. Tipps für Verkäufer: - Lassen Sie Ihre Immobilie von einem professionellen Makler bewerten. - Machen Sie Ihre Immobilie verkaufsfertig. - Erstellen Sie ein aussagekräftiges Exposé. - Bestimmen Sie einen realistischen Verkaufspreis. - Seien Sie flexibel bei den Besichtigungsterminen.
5. FAQ
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Speyer? Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Speyer betragen in der Regel ca. 10-15% des Kaufpreises. Zu den Nebenkosten gehören z. B. die Grunderwerbssteuer, die Maklercourtage, die Notarkosten und die Kosten für die Grundbucheintragung. Wie lange dauert es, eine Immobilie in Speyer zu verkaufen? Die Dauer der Verkaufszeit für eine Immobilie in Speyer ist abhängig von verschiedenen Faktoren, z. B. der Lage der Immobilie, dem Zustand der Immobilie und dem Preis der Immobilie. In der Regel dauert es zwischen 3 und 6 Monaten, eine Immobilie in Speyer zu verkaufen. Welche Unterlagen benötige ich, um eine Immobilie in Speyer zu kaufen? Um eine Immobilie in Speyer zu kaufen, benötigen Sie folgende Unterlagen: - Einen Personalausweis oder Reisepass - Eine Selbstauskunft - Eine Schufa-Auskunft - Eine Finanzierungsbestätigung - Den Kaufvertrag - Den Grundbuchauszug Wo finde ich einen Immobilienmakler in Speyer? In Speyer gibt es zahlreiche Immobilienmakler. Sie können einen Immobilienmakler online oder über die Gelben Seiten finden. Ich hoffe, diese Antworten konnten Ihre Fragen umfassend beantworten. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nun aber zu Ihren Fragen: 1. Welche Faktoren beeinflussen die Preisentwicklung von Immobilien in Speyer? Die Preisentwicklung von Immobilien in Speyer wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, z. B.: - Die Nachfrage: Wenn die Nachfrage nach Immobilien in Speyer hoch ist, steigen die Preise. - Das Angebot: Wenn das Angebot an Immobilien in Speyer gering ist, steigen die Preise. - Die Zinsentwicklung: Wenn die Zinsen für Immobilienkredite sinken, steigen die Preise für Immobilien. - Die wirtschaftliche Lage: Wenn die wirtschaftliche Lage gut ist, steigen die Preise für Immobilien. - Die politische Lage: Wenn die politische Lage stabil ist, steigen die Preise für Immobilien. 2. Welche Risiken gibt es beim Kauf einer Immobilie in Speyer? Beim Kauf einer Immobilie in Speyer gibt es einige Risiken, z. B.: - Das Risiko eines Wertverlustes: Der Wert einer Immobilie kann sinken, wenn z. B. die Nachfrage nach Immobilien in Speyer zurückgeht. - Das Risiko von Bauschäden: Es kann vorkommen, dass eine Immobilie nach dem Kauf Bauschäden aufweist. - Das Risiko von Mietnomaden: Es kann vorkommen, dass Mieter ihre Miete nicht zahlen oder die Immobilie beschädigen. - Das Risiko von Leerständen: Es kann vorkommen, dass eine Immobilie nach dem Kauf leer steht und keine Miete einbringt. 3. Wie kann ich mich vor Risiken beim Kauf einer Immobilie in Speyer schützen? Um sich vor Risiken beim Kauf einer Immobilie in Speyer zu schützen, sollten Sie folgende Punkte beachten: - Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie von einem erfahrenen Makler beraten. - Informieren Sie sich über die Marktlage und die Preise für vergleichbare Immobilien. - Machen Sie ein realistisches Budget und achten Sie darauf, dass Sie die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie berücksichtigen. - Lassen Sie die Immobilie von einem Sachverständigen begutachten. - Schließen Sie eine Wohngebäudeversicherung ab. - Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab. 4. Welche Alternativen zum Kauf einer Immobilie in Speyer gibt es? Wenn Sie keine Immobilie in Speyer kaufen möchten, gibt es verschiedene Alternativen, z. B.: - Mieten: Sie können eine Wohnung oder ein Haus in Speyer mieten. - Bauen: Sie können ein Haus in Speyer bauen. - In eine andere Stadt ziehen: Sie können in eine andere Stadt ziehen, in der die Immobilienpreise niedriger sind. 5. Wie sieht die Zukunft des Immobilienmarktes in Speyer aus? Es ist schwierig, die Zukunft des Immobilienmarktes in Speyer genau vorherzusagen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Preise für Immobilien in Speyer in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Dies liegt an der attraktiven Lage der Stadt, der guten Infrastruktur und dem vielfältigen Kulturangebot. Read the full article
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Urban design competition, Vilnius
Bauland, Architektūros linija, 2024
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Wie in Gundelsdorf neues Bauland geschaffen werden soll
Pöttmes: „…Im Pöttmeser Ortsteil Gundelsdorf soll neues Bauland geschaffen werden. Die vorgesehenen Grundstücke sind aber so nicht bebaubar. Wie die Gemeinde nun vorgeht. Im Pöttmeser Ortsteil Gundelsdorf soll neues Bauland entstehen. Im Westen Gundelsdorfs sieht der Flächennutzungsplan am sogenannten Wäschenfeld nördlich der Schönleiter Straße und westlich der bestehenden Bebauung ein mögliches…
#Bauland#Bebauung#Flächennutzungsplan#Größe#Grundstück#Grundstücke#Gundelsdorf#Lage#Pöttmes#Wohnbaugebiet
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SPD Bauland plant Jahresprogramm 2025
SPD Bauland plant Jahresprogramm 2025 Negative Entwicklung bei Magna Osterburken. (pm) Nach der Mitgliederversammlung und einem weiteren großen Treffen anlässlich des RIO-Jubiläums traf sich jetzt der Vorstand der SPD Bauland unter Leitung von Joachim Peters zu einer Arbeitssitzung, um die Schwerpunkte des Jahresprogramms 2025 zu bestimmen. Der Vorsitzende berichtete eingangs über die negativen Entwicklungen bei Magna in Rosenberg, mit deren Mitarbeitervertretern man sich bereits im Frühjahr bei einer Station der Baulandtour 2024 über das immer deutlicher drohende Schließungsszenario ausgetauscht hatte. Klaus Vogel, Sprecher der Ortsgruppe Osterburken, wies darauf hin, dass der Ortsverein mit seiner alle fünf Baulandkommunen umfassenden Struktur seit geraumer Zeit bereits organisatorisch für die Zukunft aufgestellt sei. Deren engere Zusammenarbeit entwickle sich gerade zu einer Schlüsselaufgabe der nächsten Jahre; diese Kooperation dürfe sich aber nicht bloß auf die Verwaltungsebene beschränken, sondern müsse auch die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und einbeziehen. Letztlich führe wohl kein Weg an einer weiteren Kommunalreform vorbei und die Stimme des Ortsvereins sei deshalb in Zukunft mehr denn ja gefragt. Leon Köpfle, stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes Neckar-Odenwald, berichtete von der jüngsten Kreismitgliederversammlung in Walldürn. Mit Anna Cunningham, Bianca Joseph und ihm selbst sei der Ortsverein inzwischen mit drei Personen im Kreisvorstand vertreten. „Wir drei junge Osterburkener können nun auch in dieser Funktion unseren Adelsheimer SPD-Kreisrat Ralph Gaukel in seiner wichtigen überörtlichen Aufgabe nach Kräften unterstützen“, so Köpfle. Zum Arbeitsprogramm 2025 gehören insbesondere die Fortführung der Baulandtour mit Stationen zu aktuellen Themen und insbesondere der verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit in allen fünf Gemeinden und im RIO, die Beteiligung am Sommerferienprogramm und nicht zuletzt die Kampagne zur Bundestagswahl am 25. September, außerdem die regelmäßigen Sonntagstreffen der Ortsgruppe Osterburken. Beim „Dreikönigstreffen“ am 06. Januar in der SVO-Gaststätte soll – die bis dahin noch zu ergänzende und konkretisierende – Planung den Mitgliedern des Ortsvereins vorgestellt werden. Lesen Sie den ganzen Artikel
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Flächennutzungsplan Hadorf, Defizitvereinbarungsanpassungen und etwas mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.2.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Nebgen: Er hat drei Fragen. Er fragt nach dem Geschosswohnungsbau "Am Wiesengrund"? Er fragt nach den Planungen für mehr Einnahmen durch die Schlossberghalle? Er fragt nach den Personalkosten pro Einwohner?
Herr Janik: Das Baurecht ist gesichert. Es soll dieses Jahr mit der Praxis begonnen werden. Bei der Schlossberghalle ist noch Luft bei der aktiven Vermarktung nach oben. Die Anzahl der Mitarbeiter ist auch abhängig von den von einer Gemeinde/Stadt betriebenen Institutionen (in Starnberg z. B. Musikschule, Museum, Bücherei).
Frau n.n.: Sie ist Anwohnerin im Riedener Weg. Sie ist Nachbarin des kleinen Waldstücks zwischen Bahngleise und Riedener Weg. Dort werden seit 2020 Bäume gefällt. Eine Wiederaufforstung ist bisher nicht erkennbar. Sie nennt den neuen Eigentümer. Wie geht man damit um?
Herr n.n.: Der Schutzwald schützt einen ziemlich steilen Hang. Er sieht das Risiko eines Hangrutsches, der die angrenzende Bebauung mit in Mitleidenschaft ziehen würde. Wird da demnächst etwas gebaut?
Herr Janik: Er kann die Bedenken stückweise nehmen. Das wird sicher nicht in Kürze Bauland werden. Er hat dort schon früher Dämme gebaut. Die Stadt möchte den natürlichen Zustand gerne erhalten.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Gemeinsames Schreiben von Trägern von Kindertageseinrichtungen vom 05.12.2023; Anpassung der bestehenden Richtlinie zur Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Seit 2021 versucht die Verwaltung die bestehenden Vereinbarungen zur Defizitübernahme mit den freien und kirchlichen Trägern einvernehmlich dahingehend zu ändern, dass künftig die am 26.07.2021 erlassene Richtlinie angewandt wird.
Bislang unterzeichnet haben:
Ev. Kirche
St. Christophorus
Montessori Kindergarten
BRK Kinderkrippe
Auch bei den Einrichtungen St. Nikolaus und Maria-Liebich lag zunächst die Bereitschaft vor, die fertigen Vertragsänderungen wurden jedoch nie unterschrieben an die Stadt zurückgesandt.
Seit März 2023 haben sich verschiedene Träger (Lebenshilfe, Fortschritt, Kath. Kirche Starnberg/Perchting, ev. Kirche) zusammengeschlossen, um eine Änderung der Richtlinie herbei zu führen, unter welchen Umständen, diese einer Änderungsvereinbarung zustimmen könnten. Die ev. Kirche hat die neue Richtlinie bereits unterschrieben, hat sich aber dennoch den Forderungen angeschlossen. Es gab bereits Gespräche mit den Trägervertretern, in welchen die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt deutlich gemacht wurden. Bereits im Juni 2023 sollte die Angelegenheit im Gremium behandelt werden. Dies wurde jedoch vertagt, um erneut Gespräche mit den Antragsstellern zu führen. Im August 2023 wurde vereinbart, dass die Träger noch einmal ein gemeinsames Forderungsschreiben an die Stadtverwaltung formulieren, mit allen Punkten die in den persönlichen Gesprächen nicht ausgeräumt werden konnten.
Folgende Forderungen wurden mit Schreiben vom 05.12.2023 genannt:
Forderung
Anstellungsschlüssel soll besser sein dürfen, als der Anstellungsschlüssel der städtischen Einrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
Bereits mit Beschluss vom 2023/096 wurde diese Forderung umgesetzt, der aktuelle Schlüssel ist 1:8. Ergänzend dazu wurde vereinbart dass auch Hilfs- und Assistenzkräfte, sofern diese von der Aufsicht anerkannt werden, in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden können. Insb. FSJ, SPS und BFD-Kräfte
wurde umgesetzt.
2. Forderung
Hauswirtschaft/Hausmeister und externe Dienste als Kosten im Defizit anerkennen
Kann umgesetzt werden mit Deckelung
3. Forderung
Großraumzulage Die Freien Träger bitten darum die GMZ in voller Höhe und darüber hinaus die Personalnebenkosten (Beiträge zur Sozialversicherung etc.) dafür zu übernehmen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Großraumzulage wird als eigener Zuschuss gestrichen und stattdessen können die Träger, welche die Richtlinie anwenden, diese im Defizit geltend machen. Somit können die Kosten als Ganzes angesetzt werden. Bei gleichbleibender Regelung, werden bis zu 80 % des Defizits dann übernommen.
Vorteil hiervon: Nur die Träger, welche tatsächlich ein Defizit machen, erhalten den Zuschuss und gleichzeitig kann bis zu 80 % der tatsächlichen Kosten (inkl. Personalnebenkosten) wieder erstattet werden.
Entscheidung erforderlich
4. Forderung:
Sachkosten: Es sollen grundsätzlich die städtischen Kosten als Vergleich herangezogen und entsprechend gedeckelt werden.
Klarstellung und Deckelung in der Richtlinie noch erforderlich
5. Forderung:
Verwaltungskosten: Erhöhung der Deckelung auf 1.600 €/Kind
Erhöhung der Pauschale auf mind. 675 € erforderlich
6. Forderung
Defizitübernahme erhöhen auf 95 % oder pauschaler Defizitausgleich kind- und auslastungsbezogen
Entscheidung erforderlich.
7. Forderung
Schließung von Gruppen wegen Personalmangel
Übernahme Fixkosten
Bereits in Richtlinie geregelt ggf. Härtefallregelung für den Einzelfall aufnehmen.
Die Debatte
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie fragt nach den Zusatzkosten durch das Erfüllen der Forderungen. Warum werden Bastelkosten bezuschusst? Unsere städtischen Kindergarten haben gut gespart. Wenn jetzt Externe mehr wollen, tut Sie sich schwer. Die Vorlage der Richtlinie vom Bayerischen Städtetag ist sicher nicht ohne Sinn so gemacht worden.
Herr Janik: Einige Externe haben noch bestehende Verträge. Es gibt auch ein sehr heterogenes Bild, was die Forderungen angeht. Vieles sind auch nur Klarstellungen. Beim Defizitbetrag werden wir nicht von den bisherigen Kosten abweichen. Höchstens die Großraum München Zulage könnte etwas bewirken. Er findet das Orientieren an der 80%-Quote besser als die bisherige Regelung.
Herr Fiedler (FDP): Er möchte nicht mehr Geld an die Externen zahlen. Wir haben jetzt zweimal Geld versucht zu sparen. Da sollte man nicht jetzt mehr Geld ausgeben.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach Vergleichszahlen in anderen Gemeinden. Wir können nicht bei uns einsparen und bei den Externen mehr ausgeben. Er möchte bei der 80%-Regelung die GMZ ausschließen.
Frau n.n.: Es gibt aktuell keine Vergleichszahlungen.
Herr Beigel (CSU): Er ist anderer Meinung. Wir sollten keine Konkurrenzsituation zwischen den städtischen Kindergärten und den freien Trägern schaffen. Wie sollen die Freien Träger ihren Defizit-Anteil von 20% finanzieren oder quer-subventionieren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach dem Zusammenhang zwischen Defizitausgleich und Pauschalkosten pro Kind. Das passt für ihn nicht zusammen.
Herr Janik: Wenn der freie Träger Gewinn macht, gibt es keine Förderung.
Frau n.n.: Die Pauschalen sind die Durchschnittswerte der städtischen Kindergärten der letzten Jahre.
Frau Pfister (BMS): Eine Trägervielfalt ist zu fördern. Nicht jedes Kind fühlt sich in Einrichtungen mit vielen Gruppen wohl. Das Zuschusswesen soll ja vereinheitlicht werden. Sie ist für den Vorschlag. Vor mehr Ausgaben hat sie keine Angst. Die Freien Träger haben auch nicht jedes Jahr einen Defizitausgleich beantragt. Was ist die Alternative? Die vorgeschlagenen Pauschalen sind für sie immer noch niedriger als in den städtischen Kindergärten. Mit dem Vorschlag kann man mitgehen.
Herr Beigel (CSU): Er möchte es auch einheitlich regeln. Die Unterschiede in den Kosten sind zumeist aufgrund der genutzten Immobilien. Wir brauchen auch immer ein Angebot für die weniger finanzstarken Eltern.
Herr Janik: Wir haben auch jetzt schon sehr heterogene Kindergartengebühren bei den Freien Trägern.
Herr Fiedler (FDP): Die städtischen Gebühren sind in der Mitte der Gebühren der Freien Träger. Er fragt nach der Berücksichtigung von Spenden der Freien Träger. Da arbeiten einige durchaus gewinnorientiert.
Herr Wobbe (UWG): Er fragt nach dem angefragten Anstellungsschlüssel. Was würde das Erhöhen von 1:8 auf 1:8,5 für das Defizit bringen. Würde so eine Anpassung etwas bringen?
Herr Janik: Die 1:8 sind immer nur im Zuge von temporären Phasen abgedacht, um immer flexibel auf mögliche "zu frühe" Einstellungen reagieren zu können. Das macht die Stadt auch und möchte dies auch den Freien Trägern ermöglichen.
Frau Pfister (BMS): Nicht alle Freien Träger arbeiten gewinnorientiert.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Ihr geht es um den Punkt 2. Das sollte mit den städtischen Kindergärten verglichen werden.
Herr Janik: Genauso wurden die Pauschalen im Beschlussvorschlag berechnet.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Vorschlag der Verwaltung ist eine gute Grundlage, um die Vereinbarung konkret umzusetzen. Er kann dem so zustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. angenommen: einstimmig
Es wird folgende Änderung in den Richtlinien zu Übernahme von Betriebskostendefiziten bei Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Starnberg vorgenommen: a. Es wird eine Auszahlungsfrist von drei Monaten, nach Eingang der vollständigen Unterlagen, aufgenommen. Die Möglichkeit zu Abschlagszahlungen wird auf Wunsch weiterhin gewährt. b. FSJ, BFD und SPS bzw. Assistenzkräfte werden in den Anstellungsschlüssel eingerechnet. Ebenso andere pädagogische Mitarbeiter, sofern diese von der Fachaufsicht als Fachkraft oder Ergänzungskraft anerkannt wurden. Ein Anstellungsschlüssel bis 1:8 soll als nicht förderschädlich anerkannt werden. c. Die Klarstellung der Sachkosten soll erfolgen. Gleichzeitig soll eine Deckelung auf folgende Beträge erfolgen: Hausmeister-/Winterdienstkosten 325 €/Kind Verwaltungskosten (inkl. IT-Kosten) 675 €/Kind Bücher- und Fachzeitschriften: 15 €/Kind Spiel- und Bastelbedarf: 80 €/Kind Fortbildungskosten: 65 €/Kind Unterhalts- und Instandsetzungskosten: 340 €/Kind d. Die Hauswirtschaft- und Reinigungskräfte können künftig im Defizit angesetzt werden. Analog der städtischen Aufwendungen sollen hierfür 5 Stunden für die Hauswirtschaftskraft und 5 Stunden für die Reinigungskraft pro Gruppe und Woche anerkannt werden. e. Die Deckelungen sollen jährlich überprüft werden und in der Regel den Durchschnitt der letzten 3 Jahre umfassen. angenommen: einstimmig f. Das Defizit wird weiterhin zu 80 % übernommen. Selbstverschuldetes Defizit (z.B. bei Fristversäumnis für Zuschläge etc.) wird nicht übernommen. angenommen: 26:2 g. Gastkinder werden weiterhin nicht gefördert. angenommen: einstimmig
3. Die Großraumzulage wird ab 2025 nicht mehr zu 50 % übernommen. Die gesamten Personalkosten inkl. Nebenkosten können über das Defizit abgerechnet werden, sodass bis zu 80 % der Kostenübernahme möglich sind.
angenommen: 24:4
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie entsprechend neu auszuarbeiten und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Anfrage von Stadtratsmitglied Frau Anke Henniger
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung erhielt am 12.02.2024 per E-Mail die anliegende Anfrage von Frau Henniger. Diese wird dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
(Anm. d. Verf.: Es geht um die Aufstellung aller Fremdvergaben und Rechtsanwaltsbeauftragungen seit 2020.)
Die Debatte:
Frau Henniger (FDP): Zur Feststellung eines möglichen Strukturproblems ist für sie notwendig, dass der Stadtrat alle Fremdvergaben kennen sollte. Dann kann man ernsthaft über den Haushalt sprechen. Sonst wird zu viel im Trüben gefischt.
Herr Janik: Die Stadt hat so etwas schon versucht. Der Weg ist nicht falsch. Es gibt sicher Einsparpotential bei Fremdvergaben, aber gänzlich Aufgaben wieder in die Verwaltung zu verlagern, wird ohne Folgen schwierig. Er rät von der Liste ab. Zum Beispiel werden einige Rechtsanwaltskosten hinterher von Extern zurückgezahlt. So eine Liste macht nur Sinn, wenn man auch die jeweiligen Einnahmen mit angegeben werden. Die Stadt hat ein entsprechendes Kostenbewusstsein. In den laufenden Haushaltsverhandlungen ist das nicht zu leisten. Es ist immer vom Einzelfall auszugehen.
Herr Dr. Glogger (WPS): Es sind auch die strukturellen Dinge anzugehen, die sich über die Jahre eingeschlichen haben.
Herr Mignoli (BLS): Er ist für den Antrag.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Antrag hätte dann Sinn, wenn man auch die eigenen Kosten gegenrechnet, um das mögliche Einsparpotential einschätzen zu können. Sonst kommt nur eine große Summe heraus, von der wir gar nicht wissen, was davon notwendig gewesen wäre und was die Aufgabe der Stadt gekostet hätte, wenn es intern geleistet worden wäre.
Frau Pfister (BMS): Es ist auch eine Frage der Transparenz. Es ist alles irgendwo zu finden. Der normale Stadtrat kann das in dem 500 Seiten Haushalt nur schwer herauslesen. Der sollte sich aber auch darüber Gedanken machen dürfen. Es sollte auch der Wunsch des Ersten Bürgermeisters sein, den Stadtrat mitzunehmen (Anm. d. Verf.: Für mich eine sehr interessante Aussage).
Herr Janik: Er schlägt vor, das Haushaltsjahr 2021 mal detailliert anzuschauen, um ein mögliches generelles Strukturproblem zu erkennen. Die Haushaltsstellen sind dann jeweils mit dabei.
Herr Jägerhuber (CSU): ... (Anm. d. Verf.: So richtig neues wird nicht vorgetragen.). Wenn schon Material vorhanden ist, sollte das vorgestellt werden. Der Stadtrat hat doch die meisten Fremdvergaben selbst entschieden.
Antrag auf Ende der Debatte
angenommen: 24:4
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Aufstellung zu Fremdvergaben für das Haushaltsjahr 2021 (oder 2022) zur weiteren Beratung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf; Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren, Feststellungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 21.08.2023 beschloss der Ferienausschuss die Durchführung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und west- lich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, mit dem Ziel der Darstellung als Wohnbaufläche. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung anfertigen zu lassen, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan nach Abschluss der Betei- ligungsverfahren dem Stadtrat zur Abwägung und Fassung des Feststellungsbeschlusses vorzulegen. In der Zwischenzeit fanden die frühzeitige Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung der 59. Flächen- nutzungsplanändern statt. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
A)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 18.10.2023 "Wir haben die Planänderung bzw. die derzeitigen Unterlagen zur Kenntnis genommen. Sie er- wähnen in Punkt 5 zu den Auswirkungen und den abwägungsbedürftigen Belangen, dass der Umweltbericht als Teil II Bestandteil wäre: „Die Umweltauswirkungen werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Bestandteil dieser Begründung (Teil II).“ Dieser Teil II ist jedoch nicht Teil der Veröffentlichung. Es ist uns daher nicht möglich, den Umweltbericht zu beurteilen. Folglich wird uns damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Das ist äußerst bedauerlich.
Wir bitten um Übersendung des Umweltberichts und Verlängerung der Abgabefrist."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen. Der Umweltbericht wurde in der Zwischenzeit erstellt und – wie in den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung angekündigt - ergänzt. Die vollständigen Unterlagen wurden dem BUND Naturschutz in Bayern e. V. im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt.
B)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 31.01.2024 "Die Begründung mit Umweltbericht haben wir zur Kenntnis genommen. Die Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen lassen erkennen, dass man versucht, den Eingriff qualitativ aus- zugleichen, was dann innerhalb des Bebauungsplanverfahrens näher ausgestaltet wird. Es sollte alles darangesetzt werden, die beiden alten Bäume (Ahorn und Walnuss) zu erhalten. Nachdem sie jeweils in Randbereichen wachsen, sollten die Baumaßnahmen auf den Standort und die Unversehrtheit der Wurzelbereiche Rücksicht nehmen. Eine geschickte Eingrünung für die gesamte Fläche wird entscheidend sein, ob die neuen Häuser sich ins gewachsene Siedlungsgebiet einfügen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- plans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
A)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.10.2023
A)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Diese Bauleitplanung darf bestehende landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung nicht be- einträchtigen. Der Bauernhof östlich des Planungsgebietes darf durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Möglichkeit zur Erweiterung der Viehhaltung für die Zu- kunft gegeben sein. Diesbezüglich muss mit dem Landwirt …. Kontakt aufgenommen werden. Darüber hinaus darf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind von den Anwohnern in jedem Fall zu dulden."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen.
Der Immissionskonflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und geplanter Wohnnutzung wird auf Ebene des parallel durchgeführten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207 gelöst. Der Eigentümer des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs ist auf die Stadt zugekommen und hat erklärt, die Milchwirtschaft, die auf den östlich angrenzenden Grundstücken betrieben wird, aus Altersgründen aufgeben und zukünftig ausschließlich Ackerbau betreiben zu wollen. Um eventuelle Konflikte zwischen der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung und der neuen Wohnbebauung erkennen zu können, wurden ein Lärm- und ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben. Das Geruchsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass am östlichen Rand des Plangebiets, d. h. am Hochstadter Weg, der Grenzwert nach GIRL für ein Wohn- und Mischgebiet von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % leicht überschritten wird. Bei dem Bereich der Übergangswertüberschreitung handelt es sich demnach aber nur um einen kleinen Bereich unmittelbar am Rand des Plangebiets, sodass davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich kein Wohnhaus errichtet wird. Somit wird im gesamten Plangebiet der Immissionsgrenzwert für Wohn- und Misch- gebiete von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % sicher eingehalten. Der Schutz der zukünftigen Bewohner vor unzulässigen Geruchsimmissionen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb ist gemäß Gutachten somit gewährleistet.
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der landwirtschaftlichen Hofstelle Dorfstraße 30a an der nächstgelegenen Baufläche im Plangebiet die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005-1 für allgemeine Wohngebiete tags und nachts eingehalten werden. Ab der zweitnächsten Baufläche werden auch die WR-Orientierungswerte eingehalten. Sofern in der Erntesaison auch nachts ein Traktorbetrieb auf der Hofstelle erforderlich wird, werden voraussichtlich die Orientierungswerte nach DIN 18005-1 Beiblatt 1 für reine bzw. allgemeine Wohngebiete sowohl an vorhandener wie auch an geplanter Bebauung überschritten. Die Beurteilungspegel liegen allerdings in der Größenordnung der in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse. Aufgrund der Seltenheit der Ereignisse müssen diese nicht bei der Auslegung von Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Folglich wären somit für den landwirtschaftlichen Betrieb keine Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzungen im Bebauungs- plan notwendig. Durch die Planung soll aber keinesfalls eine stärkere Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebs verursacht werden als die, die aufgrund der auf dem südlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstück vorhandenen Wohnbebauung (Dorfstraße 32a) bereits besteht. Um dies gewährleisten zu können, werden an der Nord- und Ostfassade des Bauraums im WR 3 (Wohngebäude auf dem östlichsten Grundstück) zur Belüftung von Aufenthaltsräumen notwendige Fenster aus- geschlossen. Sofern die Belüftung nicht über andere Gebäudeseiten möglich ist, sind fensterun- abhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Außerdem wurde der Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die beim Betrieb der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung auftretenden Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen hinzunehmen sind.
A)2.2 "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Vorhaben der Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren ist. Als Träger öffentlicher Belange für die Belange der Landwirtschaft sehen wir den hohen Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Region zunehmend mit Sorge."
Der Stellungnahme wird teilweise entsprochen.
Mit der Bauleitplanung wird eine heute landwirtschaftlich genutzte Fläche überplant. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden ist die Nachverdichtung im Innenbereich einer Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich jedoch vorzuziehen. Zu berücksichtigen ist im vorliegenden Fall aber insbesondere auch der aktuell hohe Bedarf an Wohnraum in der örtlichen Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen. Aufgrund dieses Bedarfs ist es insbesondere Ziel der Planung, Bauland für diese Kreise der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Alternative Flächen, z. B. durch Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung, stehen zu diesem Zwecke derzeit nicht zur Verfügung. In Abwägung der Belange ist der Schaffung von Bauland für die örtliche Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen in diesem Fall der Vorrang zu geben. Um den Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde das Bebau- ungskonzept mit dem Ziel eines sparsamen Flächenverbrauchs im Lauf der Planungen optimiert.
A)2.3 "Aus dem Bereich Forsten:
Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Sollte jedoch nachträglich eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, ist dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut zu beteiligen."
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207, in dem Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Sofern eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, wird dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut beteiligt (derzeit aber nicht geplant).
B)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.01.2024
B)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 17.10.2023 mit dem Aktenzeichen AELF-WM- L2.2-4612-34-5-4, die weiterhin Gültigkeit hat."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf die Abwägung unter Punkt A)2.1 und A)2.2 verwiesen.
B)2.2 "Aus dem Bereich Forsten:
Mit der Planung besteht aus forstfachlicher Sicht Einverständnis."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 19.10.2023
"Von Seiten des fachlichen Naturschutzes werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 31.01.2024
"Von Seiten des Naturschutzes werden keine weiteren Anregungen geltend gemacht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)4. Kreisbauamt, Schreiben vom 18.10.2023
A)4.1 "Es wird darum gebeten, die Bezeichnung "Legende" durch "Darstellungen" zu ersetzen. A)4.2 "Wir bitten die Bezeichnung "Fläche für die Landwirtschaft" zu prüfen.
Den Stellungnahmen wird entsprochen.
Die Ersetzung des Begriffs "Legende" durch "Darstellungen" sowie die Korrektur eines Schreibfehlers in "Fläche für die Landwirtschaft" werden als redaktionelle Änderungen durchgeführt.
A)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.10.2023
"Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 01.02.2024
"Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.10.2023
" Die vorliegende Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 20.01.2024
"Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 26.10.2023 Stellung genommen. In diesem waren wir zum Schluss gekommen, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. In der nun vorliegenden Fassung vom 24.11.2023 haben sich keine raumordnerisch relevanten Änderungen ergeben, so- dass die Planung weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7. Brandschutzdienststelle, Schreiben vom 29.01.2024
B)7.1 "Sofern das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des vollen Löschwasserbedarfs (Grundschutz + Objektschutz) nicht ausreichend ist und keine unerschöpflichen Wasserquellen zur Verfügung stehen, ergeben sich für die zuständige Gemeinde/Stadt (Grundschutz) und für den Objektei- gentümer (Objektschutz) folgende Deckungsmöglichkeiten.
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserteichen (DIN 14210)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbehältern (DIN 14230)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbrunnen (DIN 14220/14244)
Erweiterung bestehender Baugebiete
Wir empfehlen, die Löschwasserbedarfsermittlung durch den Betreiber des Trinkwassernetzes gem. Arbeitsblatt W405 des DVGW („Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink- wasserversorgung“) durchführen zu lassen und die zu Verfügung stehende Löschwassermenge zu überprüfen. Die Lage eventuell neu erforderlicher Hydranten (Empfehlung: Überflurnorm mind. DN 100) ist in Absprache mit den Kommandanten der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen."
Die Stellungnahmen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Löschwasserver- sorgung kann durch vorhandene bzw. neu zu errichtende Infrastruktur sichergestellt werden.
B)7.2 " Hinsichtlich der Erschließungssituation bestehen keine grundsätzlichen Bedenken"
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7.3 "Hinsichtlich des zweiten Flucht- und Rettungsweges bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)8. und B)8. Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 19.10.2023 und 16.01.2024
"Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum o. g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)9. und B)9. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 12.10.2023 und 17.01.2024
"Der Abwasserverband Starnberger See bringt keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu dem Entwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Die rechtsverbindlichen Festset- zungen regelt das parallellaufende Verbindliche Bauleitverfahren."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)10. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 06.10.2023
"Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der Tennet TSO GmbH vorhanden sind. Belange unseres Unternehmens werden somit durch die geplante Maßnahme nicht berührt."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)11. bayernetz GmbH, Schreiben vom 09.10.2023
" Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen - dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)12. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 10.10.2023
" Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG hat in Hadorf keine Erdgasleitungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)13. AWISTA-Starnberg, Schreiben vom 20.10.2023
" Die Änderungen betreffen keine Belange des AWISTA-Starnbergs."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)14. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 23.01.2024
"Gegen die 59. Änderung des Flächennutzungsplans […] bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundlegenden Bedenken. Wasserwirtschaftliche Belange wurden in der Begründung mit Umweltbericht angesprochen. Eine ausführliche Stellungnahme erfolgte im Rahmen der B teiligung zum zugehörigen Bebauungsplan Nr. 7207."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 23.01.2024
B)15.1 "Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbe- reich befinden sich keine flächennutzungsplanrelevanten Anlagen unseres Unternehmens."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15.2 "Wir bitten Sie, unser zuständiges Kundencenter Taufkirchen beim Bebauungsplanverfahren zu beteiligen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Sie betrifft nicht das Verfahren zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das zugehörige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Der Stadtrat stellt die 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, in der Fassung vom 24.11.2023 fest.
V Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 24.11.2023 dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Schlossberghalle Starnberg; Flachdachsanierung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Flachdach der Schlossberghalle (Baujahr 1995/96) - über Stadtsaal und kleinem Saal sowie Foyer – ist als begehbares Gründach (extensive Begrünung) konzipiert, die Dachentwässerung verläuft innenliegend und horizontal verzweigt in den Zwischendecken bis zu den vertikalen Sammelleitungen in der Tiefgarage. Es existiert keine Notentwässerung.
Seit rund drei Jahren gibt es nun verstärkt zusätzlich Undichtigkeiten an den Dacheinläufen, die immer wieder zu Pfützenbildung in den darunterliegenden Räumen führen. ...
Insofern muss für den Umfang der Baumaßnahme davon ausgegangen werden, dass die gesamte Dachfläche inklusive Gefälleestrich/ Gefälleaufbeton bis zur Rohdecke abgetragen werden muss (der Dachaufbau hat im Schnitt 60 cm Stärke) und die Dacheinläufe erneuert werden müssen.
Ob dadurch der Bestandschutz verloren geht und eine komplett neue Berechnung der Niederschlagswasserbeseitigung mit entsprechender Antragstellung erfolgen muss, wird Bestandteil der auszuschreibenden Sanierungsplanung sein. Vom zeitlichen Ablauf her ist vorgesehen, im Jahr 2024 mit den Planungen zu starten und nach Fertigstellung der Sanierung der Schlossbergmauer durch den Tiefbau mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Die Debatte
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach den Kosten für die Planleistungen?
Herr Janik: Die Kosten sind abhängig von der Bausumme.
Frau Pfister (BMS): In den nächsten Jahren sollte das Projekt nur auf die Warteliste kommen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Planer sollen prüfen, die Innenentwässerung durch eine Außenentwässerung zu ersetzen und anstelle des Gründachs eine Fotovoltaikanlage dort zu realisieren.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt VgV-Verfahren durchzuführen, um die notwendigen Planungsleistungen nach HOAI (Leistungsphase 1 und 2) für die Sanierung des Flachdachs der Schlossberghalle zu vergeben. Dafür sind Haushaltsmittel von 100.000 € in den Haushalt 2024 einzuplanen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Straßensanierungskonzept
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadt Starnberg obliegt die Verkehrssicherungspflicht für das komplette städtische Straßennetz. Die Anlagenteile von Straßenfahrbahnen und Gehwegflächen sind unter der Verkehrsbelastung erheblichen Beanspruchungen ausgesetzt. Um den Gebrauchs- und Substanzwert der Fahrbahnen langfristig zu sichern, sind vorbeugende Maßnahmen zur baulichen Erhaltung erforderlich. Ohne die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen ist mit Verfallserscheinungen der Bausubstanz zu rechnen, die langsam beginnen und sich progressiv verstärken.
Die Ergebnisse der Befahrung des Straßenbestandes durch die Firma Eagle Eye wurden dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.03.2021 vorgestellt (BV 2019/398-1). Für die Bauausschusssitzung vom 22.07.2021 (BV 2021/230) wurde eine Sitzungsvorlage mit den möglichen Erhaltungskonzepten erarbeitet, welches aber nicht beschlossen wurde.
Ziel eines kommunalen Straßenmanagements ist es dem Verfall der Straßen entgegen zu wirken. Die Zustandserfassung und –bewertung stellt die jeweiligen Straßenzustände dar, um so eine Priorisierung für die Sanierungsbedürftigkeit vornehmen zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, dass auf Grundlage der Befahrung und Zustandserfassung das Gremium über die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen entscheidet.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Was ist denn "eine Sanierung"? Ihr ist die angesetzte Summe zu hoch. (Anm. d. Verf.: Was ist die Alternative. Welche Straße soll denn saniert werden? Alles so lassen?) Sie möchte lieber das Geld in Erstsanierungen stecken (Anm. d. Verf.: Wo sich die Anwohner ggf. dann mit 90% beteiligen müssten.)
Herr Janik: Mindestens eine neue Decke. Den Rest wird man bei der Sanierung sehen. Auch Sanierungen, die keine Aufwertung der Straße zur Folge haben, sollten durchgeführt werden.
Antrag Frau Pfister auf Vertagung
abgelehnt: 4:24
(Anm. d. Verf.: Es ist schon interessant, das ein formaler Teilnehmer des Bauausschusses hier eine Vertagung (in den nächsten Bauausschuss) beantragt. Da gab es wohl keine Rückkopplung mit dem vertretenden Stadtrat der Gruppierung.)
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie möchte dieses Jahr kein Geld für Straßensanierung ausgeben.
Frau Henniger (FDP): Warum wurden keine Straßen der Kategorie 8 gewählt? (Anm. d. Verf.: Es sind Anliegerstraßen.) Warum nicht den Bahnhofsvorplatz? Und die Andechser Straße?
Herr Janik: Über den Bahnhofsvorplatz werden wir so oder so demnächst sprechen. Das kann man aber 2024 sicher nicht realisieren. Bei der Andechser Straße sind noch Fragen offen. Auch wenn man von Dritten abhängig ist, fällt eine Straße für 2024 für eine Sanierung aus.
Herr Jägerhuber (CSU): Warum wird hier wieder die Debatte aus dem Bauausschuss wiederholt. Da hätten sich alle mit reinsetzen können. (Anm. d. Verf.: Er wiederholt die Kernpunkte der Debatte im Bauausschuss.) Wenn wir nicht kontinuierlich mit den Sanierungen beginnen bzw. fortführen, wird die Bugwelle immer größer. Diese Liste soll jedes Jahr wieder vorgelegt werden.
Frau Pfister (BMS): Wir sollten nicht "irgendetwas lostreten". Die Preise werden immer im Herbst für das nächste Jahr festgelegt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er schlägt vor, dieses Jahr nur die Planung durchzuführen und die Sanierung im nächsten Jahr durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung der Josef-Fischhaber-Straße im Jahr 2024 zu planen und durchzuführen. Gegebenenfalls ist eine Aufteilung auf zwei Bauabschnitte vorzusehen.
Im Haushaltsplan 2024 und im Finanzplan 2025 sind entsprechende Mittel einzustellen.
angenommen: 18:10
TOP 9 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Mignoli (BLS): Er möchte geklärt haben, aufgrund welcher Aktionen der Feuerwehrbedarfsplan noch einmal aufgerollt wird.
Herr Janik: Es gab nur die Stellungnahmen der Fraktionen.
(M)ein Fazit:
Es gibt jetzt schon Stadträte, die sich auffällig häufig zu Wort melden. Ist das schon in Vorbereitung zur Bürgermeisterwahl 2026?
Ansonsten gibt es das Übliche: Es findet nicht bei allen Gruppierungen ein Austausch zwischen den Ausschussmitgliedern und übrigen Stadträten statt, so dass es im Stadtrat dann bei manchen Tagesordnungspunkten leider etwas länger dauert.
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@dejureorg @kadewe bei #kadewe @kadewe eineandere groessenordnung: welche glaeubiger sind zu ueberzeugen dass es temporaere bausektor effekte sind um mit welchem konzept zu tragen. vorerst. #keypoint zukuenftige bauland und gebaeude werte plausibel um als sicherheit zu gelten bis mindestens ///// @protero @dejureorg #gedoens #protero #keypoint die besteuerung ist nichtig bei falscher basis der…
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