#Zwangsvollstreckung
Explore tagged Tumblr posts
raniehus · 7 months ago
Text
Ein von der Vollstreckungsbehörde mittels eines elektronischen Dokuments erteilter Vollstreckungsauftrag (zur Sachpfändung oder zur Abgabe der Vermögensauskunft) nach dem Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG), der eine qualifizierte elektronische Signatur des bearbeitenden Mitarbeiters oder von der verantwortenden Person signiert ist und auf einem sicheren Übermittlungsweg (hier: beBPO) übermittelt wurde, ist Grundlage der beantragten Zwangsvollstreckung. Es bedarf nicht der (zusätzlichen) Übermittlung des Auftrages in Schriftform mit Unterschrift und Dienstsiegel.
BGH, Beschluss vom 17.01.2024 - VII ZB 2/13 -
0 notes
ra-martin · 1 year ago
Text
Vollstreckung eines Arbeitszeugnisses
Zeugnisvollstreckung aus Vergleich In diesem Artikel geht es darum, ob man aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich ein Arbeitszeugnis vollstrecken kann. Zeugnisstreitigkeiten vor den Arbeitsgericht Zeugnisstreitigkeiten sind bei den Arbeitsgerichten recht unbeliebt. Auch Anwälte führen diese Rechtsstreitigkeiten eher ungern und wahrscheinlich würden viele Kollegen hier zusätzliche…
Tumblr media
View On WordPress
0 notes
gutachter · 2 years ago
Text
Schadensersatz aus BauFordSiG umfasst auch Prozess- und Vollstreckungskosten!
„…Der Schadensersatzanspruch des Bauunternehmers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 2 BauFordSiG umfasst auch die Kosten eines Klageverfahrens auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem Titel auf Stellung einer solchen Sicherung….“ Quelle und Volltext: ibr-online.de
Tumblr media
View On WordPress
0 notes
ungeheuerliches · 9 days ago
Link
0 notes
korrektheiten · 11 days ago
Text
Grüne Welle: Dem V(W)fL Wolfsburg droht der Abstieg
Ansage: »Es ist eine nationale Katastrophe. Das politische Attentat “Green Deal” bedeutete im Prinzip die Ankündigung einer Zwangsvollstreckung der unter Angela Merkel eingefädelten “Energiewende”. Alles, was nicht CO2-frei ist, wurde beziehungsweise wird verboten; eigentlich in diesem fanatischen Ausmaß nur in der EU, dort aber hauptsächlich in Deutschland – und dabei soll es wirklich um den “Klimawandel” […] The post Grüne Welle: Dem V(W)fL Wolfsburg droht der Abstieg first appeared on Ansage. http://dlvr.it/TFylvP «
0 notes
schuldnerberatungfinden · 15 days ago
Text
Tumblr media
ICYMI: Zwangsvollstreckung in der Privatinsolvenz: Was Sie wissen müssen http://dlvr.it/TFr308
0 notes
rechtsanwaltdruebler · 1 month ago
Text
Stärkung der Rolle der Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung
Tumblr media
Pressemitteilung vom 1.10.2024 Gerichtsvollzieher sollen künftig nicht nur körperliche Sachen pfänden können sondern auch Geldforderungen. Bislang ist die Vollstreckung in Geldforderungen den Vollstreckungsgerichten vorbehalten. Sie macht mittlerweile einen Großteil der Vollstreckungsverfahren aus. Die Pfändung von körperlichen Sachen hat hingegen an Bedeutung verloren. Durch die Übertragung der Zuständigkeit werden bei den Vollstreckungsgerichten, konkret bei den Rechtspflegern am Amtsgericht, Kapazitäten frei. Deshalbsollen ihnen fortan bundesweit Geschäfte in Nachlass- und Teilungssachenübertragen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass:„Wer an den Gerichtsvollzieher denkt, denkt auch heute noch oft an das Anbringen des berüchtigten Pfandsiegels. Dieses Bild hat heutzutage weitgehend ausgedient. Die Pfändung von physischen Gegenständen ist zur Seltenheit geworden. DieVollstreckung in Geldforderungen dominiert mittlerweile. Für diese ist der Gerichtsvollzieher aber nicht zuständig, sondern das Vollstreckungsgericht. Wir wollen daher die Rolle der Gerichtsvollzieher als zentrales Vollstreckungsorgan stärken, indem wir ihnen diese Zuständigkeit übertragen. Wir modernisieren damit das Vollstreckungsrecht, indem wir Ressourcen besser einsetzen. So entlasten wir die Gerichte und steigern die Effizienz der Justiz."Der Entwurf für ein Gesetz zur Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern und zu Zuständigkeitserweiterungen für die Rechtspfleger in Nachlass- und Teilungssachen sieht im Einzelnen folgende Inhalte vor: 1.) Stärkung der Rolle der Gerichtsvollzieher als zentrales Vollstreckungsorgan - Zukünftig sollen die Gerichtsvollzieher neben der Vollstreckung in körperliche Sachen auch die Vollstreckung in Geldforderungen übernehmen. Diese machen heute den weitaus größten Teil der Vollstreckungsverfahren vor denVollstreckungsgerichten aus. Die Gerichtsvollzieher erhalten mit diesem Schritt die von der Zivilprozessordnung (ZPO) zugedachte zentrale Rolle in der Mobiliarzwangsvollstreckung zurück. Das Verfahren wird in der Hand derGerichtsvollzieher als zentrales Vollstreckungsorgan gebündelt. - Das bisherige Springen zwischen den Zuständigkeiten des Vollstreckungsgerichts, welches für den Erlass der Vollstreckungsmaßnahmen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und der Gerichtsvollzieher, die für eine eventuelle Vorpfändung gem. § 845 ZPO und für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zuständig sind, wird aufgelöst.Die Gerichtsvollzieher sollen für die Pfändung von Geldforderungen die Zuständigkeit und Kompetenz erhalten, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zu erlassen. Dies gilt insbesondere auch für Pfändungen wegenUnterhaltsforderungen und wegen Forderungen aus unerlaubten Handlungen. - Aufgrund der Übertragung der Zuständigkeiten des Vollstreckungsgerichts für das Verfahren der Vollstreckung in Geldforderungen auf den Gerichtsvollzieher sind die diesbezüglichen Gebührenvorschriften des Gerichtskostengesetzes in das Gerichtsvollzieherkostengesetz zu übertragen. 2.) Neuausrichtung der Zuständigkeiten der Rechtspfleger - Durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Mobiliarvollstreckung in Geldforderungen werden auf Seiten der Vollstreckungsgerichte Kapazitäten frei. Konkret betrifft das die Rechtspfleger am Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Diese Kapazitäten sollen dazu genutzt werden, um die Richter zu entlasten. - Daher sollen die bestehenden Öffnungsklauseln in Nachlass- und Teilungssachen, mit denen bestimmte Geschäfte bereits jetzt durch Rechtsverordnungen der Länderauf den Rechtspfleger übertragen werden können, aufgehoben werden. Diese - Geschäfte in Nachlass- und Teilungssachen sollen bundesweit mit wenigen Ausnahmen auf die Rechtspfleger übertragen werden. Das Gesetz soll in fünf Jahren nach Verkündung in Kraft treten. Für eine Übergangszeit von weiteren fünf Jahren sollen die Länder zusätzlich die Möglichkeit haben, die bisherigen Regelungen anzuwenden, also die bisherigen Zuständigkeiten beizubehalten. Hiermit soll den unterschiedlich ausgestalteten Anpassungs- und Schulungsbedarfen der Länder Rechnung getragen werden. Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 15. November 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Den Referentenentwurf finden Sie hier. Lesen Sie den ganzen Artikel
0 notes
kunstplaza · 4 months ago
Text
0 notes
raniehus · 1 year ago
Text
Vertretbare Handlungen sind nach § 887 ZPO, nicht vertretbare Handlungen nach § 888 ZPO zu vollstrecken. Eine vertretbare Handlung liegt vor, wenn sie auch von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden kann.
Der titulierte Anspruch auf Rückschnitt der Hecke auf eine Höhe von 2,50 m ist auf eine vertretbare Handlung gerichtet, da es dem Gläubiger wirtschaftlich und rechtlich gleichgültig ist, ob die Maßnahme von dem Schuldner oder einem Dritten durchgeführt wird.
Ein nach § 888 ZPO gestellter Antrag kann vom Gericht nicht in einen solchen nach § 887 ZPO umgedeutet werden.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2023 - 26 W 1/23 -
0 notes
exethworta1975 · 8 months ago
Text
zwangsausschuettung
🎰🎲✨ Erhalten Sie 500 Euro und 200 Freispiele, plus einen zusätzlichen Bonus, um Casinospiele mit nur einem Klick zu spielen! ✨🎲🎰
zwangsausschuettung
Die Zwangsvollstreckung ist ein wichtiges Rechtsverfahren, das im deutschen Rechtssystem zum Einsatz kommt. Es handelt sich dabei um einen erzwungenen Vollzug eines gerichtlichen Titels, der es einem Gläubiger ermöglicht, die ihm zustehende Forderung gegenüber einem Schuldner durchzusetzen.
Der Prozess der Zwangsvollstreckung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst muss ein vollstreckbarer Titel vorhanden sein, wie beispielsweise ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Dieser ist die Grundlage für die Durchsetzung der Forderung. Der Gläubiger stellt dann einen Vollstreckungsantrag bei dem zuständigen Gericht.
Sobald der Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann der Gläubiger verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dazu zählen beispielsweise die Pfändung von Vermögensgegenständen des Schuldners oder die Zwangsversteigerung von Grundstücken. Ziel ist es, dass der Gläubiger durch diese Maßnahmen die ihm zustehende Forderung begleichen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Schuldner auch Möglichkeiten hat, sich gegen die Zwangsvollstreckung zu wehren. Er kann beispielsweise Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen oder Vollstreckungsabwehrklage erheben. In solchen Fällen wird das Gericht prüfen, ob die Zwangsvollstreckung rechtmäßig ist.
Die Zwangsvollstreckung dient dem Schutz der Rechte von Gläubigern und gewährleistet, dass sie ihre Forderungen durchsetzen können. Gleichzeitig sind Schuldner vor ungerechtfertigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt. Es ist ein komplexer Prozess, der von professionellen Vollstreckungsbehörden oder Inkassounternehmen durchgeführt wird.
Insgesamt ist die Zwangsvollstreckung ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und gewährleistet sowohl die Durchsetzung von Forderungen als auch den Schutz der Schuldnerrechte.
Zwangsgeld
Das Zwangsgeld ist eine rechtliche Maßnahme, um Personen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder zur Unterlassung bestimmter Handlungen anzuhalten. Es handelt sich dabei um eine Geldbuße, die von einer Behörde oder einem Gericht festgesetzt und verhängt wird, falls der Betroffene seinen Pflichten nicht nachkommt.
Das Zwangsgeld wird oft im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen eingesetzt. Wenn eine Person beispielsweise dazu verpflichtet ist, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, wie zum Beispiel eine Zahlung zu leisten, einen Mangel zu beheben oder eine bestimmte Verhaltensweise einzuhalten, und sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann das Gericht oder die Behörde ein Zwangsgeld verhängen.
Die Höhe des Zwangsgeldes wird in der Regel vom Gericht oder der Behörde festgelegt und kann je nach Schwere des Verstoßes oder der Verzögerung variieren. Es soll die betreffende Person dazu motivieren, ihre Pflichten zu erfüllen oder unerwünschte Handlungen zu unterlassen. Das Zwangsgeld wird oft periodisch fällig, so dass der Betroffene eine weitere Chance hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen, bevor das Zwangsgeld erneut festgesetzt wird.
Es ist wichtig anzumerken, dass das Zwangsgeld kein Strafgeld ist, sondern dazu dient, Rechtsverletzungen zu beheben und die Einhaltung von Entscheidungen sicherzustellen. Im Gegensatz zur Strafe, die oft als Vergeltung für begangene Vergehen dient, hat das Zwangsgeld einen vorrangig präventiven Charakter.
In bestimmten Fällen kann das Zwangsgeld auch gegen Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen verhängt werden. Hierbei spielt die Höhe des Zwangsgeldes eine Rolle, die einen abschreckenden Effekt haben soll und sicherstellen soll, dass Unternehmen oder Institutionen ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Insgesamt dient das Zwangsgeld als wirksames Mittel, um die Einhaltung von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen sicherzustellen und Personen oder Organisationen dazu zu bewegen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Es unterstützt den ordnungsgemäßen Ablauf des Rechtssystems und trägt zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit bei.
Die Zwangshypothek ist ein rechtliches Instrument, das verwendet wird, um eine Forderung durch den Einsatz einer Hypothek auf ein Grundstück zu sichern. Sie wird in der Regel von Gläubigern eingesetzt, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Zwangshypothek angewendet werden kann. Zum Beispiel, wenn ein Schuldner einen Kreditvertrag nicht einhält und der Gläubiger keine anderen Mittel zur Durchsetzung seiner Ansprüche hat. In solchen Fällen kann der Gläubiger einen Antrag auf Zwangshypothek stellen, um seine Forderungen abzusichern.
Die Beantragung einer Zwangshypothek erfolgt normalerweise vor Gericht. Der Gläubiger muss nachweisen, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist und keine anderen Mittel zur Begleichung der Schuld zur Verfügung stehen. Wenn der Antrag bewilligt wird, wird die Hypothek auf das Grundstück des Schuldners eingetragen.
Die Zwangshypothek kann verschiedene Konsequenzen für den Schuldner haben. Zum einen kann sie seine Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen und es für ihn schwieriger machen, in Zukunft Kredite zu erhalten. Darüber hinaus kann die Zwangshypothek dazu führen, dass das Grundstück zwangsversteigert wird, um die Forderungen des Gläubigers zu befriedigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zwangshypothek ein drastisches rechtliches Instrument ist und in der Regel als letztes Mittel angewendet wird, wenn alle anderen Versuche, eine Schuldenbegleichung zu erreichen, gescheitert sind. Sie wird normalerweise nur in Fällen von erheblichen Schulden oder finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners beantragt.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Zwangshypothek ein rechtliches Instrument ist, das verwendet wird, um Forderungen abzusichern, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Sie hat erhebliche Konsequenzen für den Schuldner und wird in der Regel als letztes Mittel eingesetzt. Es ist wichtig, rechtlichen Rat einzuholen, bevor eine Zwangshypothek beantragt wird.
Der Zwangsausgleich ist ein rechtliches Verfahren, das verwendet wird, um insolventen Unternehmen zu helfen. Es handelt sich um eine Form der Sanierung, bei der das Unternehmen seine Schulden neu strukturiert und versucht, seine finanzielle Situation zu verbessern.
Das Ziel des Zwangsausgleichs ist es, das Unternehmen vor einer Insolvenz zu bewahren und die Gläubigerinteressen zu berücksichtigen. Es handelt sich um einen außergerichtlichen Prozess, bei dem das Unternehmen mit seinen Gläubigern verhandelt, um eine Einigung über die Schuldenrückzahlung zu erzielen.
Wenn ein Unternehmen einen Zwangsausgleich beantragt, wird ein vorläufiger Zwangsausgleichsverwalter bestellt, der die finanzielle Situation des Unternehmens analysiert und eine Sanierungsmöglichkeit prüft. Anschließend erstellt der Zwangsausgleichsverwalter einen Sanierungsplan, der die Neustrukturierung der Schulden und die Rückzahlungsmodalitäten umfasst.
Der Sanierungsplan muss von den Gläubigern genehmigt werden, damit er wirksam wird. Die Gläubiger haben die Möglichkeit, den Sanierungsplan abzulehnen oder Änderungen daran vorzuschlagen. Die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger ist erforderlich, damit der Sanierungsplan in Kraft treten kann.
Im Rahmen des Zwangsausgleichs können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Schulden zu reduzieren und das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Dazu gehören beispielsweise der Schuldenschnitt, die Stundung von Zahlungen oder die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital.
Der Zwangsausgleich ist eine Möglichkeit für insolvente Unternehmen, eine wirtschaftliche Krise zu überwinden und ihren Betrieb fortzusetzen. Es bietet den Gläubigern die Möglichkeit, zumindest einen Teil ihrer Forderungen zurückzuerhalten, anstatt bei einer Insolvenz alles zu verlieren. Der Zwangsausgleich trägt somit zur Stabilisierung der Wirtschaft bei und schützt Arbeitsplätze.
Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der dazu dient, eine Schuld oder Forderung gegenüber einer Person oder einem Unternehmen zwangsweise einzutreiben. Es handelt sich um eine staatliche Maßnahme, die angewendet wird, wenn ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Es gibt verschiedene Arten von Zwangsvollstreckungsverfahren, die in Deutschland angewendet werden können. Eine davon ist die Zwangsvollstreckung aufgrund einer Geldforderung. Wenn ein Gläubiger eine offene Rechnung hat und der Schuldner trotz Mahnungen nicht zahlt, kann das Gericht eine Zwangsvollstreckung anordnen. Dabei werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das Geld einzutreiben. Dazu gehört beispielsweise die Pfändung von Konten oder anderen Vermögenswerten des Schuldners.
Eine weitere Möglichkeit der Zwangsvollstreckung ist die Zwangsversteigerung einer Immobilie. Wenn ein Schuldner seine Hypothekenzahlungen nicht leisten kann und daher in Verzug gerät, kann das Gericht die Zwangsversteigerung des Hauses anordnen. Dabei wird das Eigentum öffentlich versteigert und der Erlös dient zur Begleichung der offenen Schulden.
Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist ein komplexer Prozess, der von Gläubigern und Schuldnern gleichermaßen verstanden werden sollte. Für Gläubiger bietet es eine Möglichkeit, ihre Forderung durchzusetzen und ihr Geld zurückzuerhalten. Für Schuldner kann es jedoch schwerwiegende Folgen haben, da ihnen Vermögenswerte genommen werden können.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Zwangsvollstreckungsverfahren in Deutschland von den Gerichten durchgeführt wird und es bestimmte rechtliche Regelungen gibt, die einzuhalten sind. Juristische Beratung kann in solchen Fällen sehr hilfreich sein, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.
Insgesamt ist das Zwangsvollstreckungsverfahren ein wichtiger Teil des deutschen Rechtssystems, der dazu dient, finanzielle Verpflichtungen durchzusetzen und den Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen.
0 notes
happypoststarfish · 1 year ago
Video
youtube
Kafkaesker Weg zur „Durchführung der Zwangsvollstreckung“ des Urteils ge...
0 notes
nova-sedes-wohnungsbau · 2 years ago
Text
Kündigung, Widerruf und Zahlungspflicht bei der Nova Sedes Wohnungsbau, das Gericht behandelte diese Themen und übernimmt die einschlägige Rechtsprechung. #Auszahlung #Kündigung #Kündigungsfrist #NovaSedes #Novasedeskündigen
Tumblr media
Oberlandesgericht Nürnberg
Az.: ██████████/10 ██████████/10
Tumblr media
In dem Rechtsstreit Nova Sedes Wohnungsbau e.G., vertreten durch die Vorstände █████████████ u.a., Friedrich-Ebert-Straße 9a. 92637 Weiden i.d. OPf. - Klägerin und Berufungsklage - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin ████████████████████████ gegen ████████████████████████████████████████████████████████████ - Beklagter und Berufungskläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ███████████████████████████████████████████████████ wegen Forderung erlässt das Oberlandesgericht Nürnberg - 8. Zivilkammer- durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ███████████, die Richterin am Oberlandesgericht ███████████ und den Richter am Oberlandesgericht ███████████ am ██.06.2011 folgenden
Beschluss
A. Gem. § 278 Abs. 6 ZPO wird festgestellt, dass zwischen den Parteiten folgender Vergleich zustande gekommen ist: - Der Beklagte zahlt an die Klägerin über die bereits bezahlten ███,██ € hinaus weitere █.███,██ €. - Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Mitgliedschaft des Beklagten bei der Klägerin zum ██.██.████ geendet hat. - Die Beklagte verzichtet auf Erstattung eines Auseinandersetzungsguthabens. Die Klägerin nimmt den Verzicht an. - Damit sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien abgegolten und erledigt. - Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. B. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf █.███,██ € festgesetzt. Ein überschießender Vergleichswert besteht nicht. gez. ████████ ████████ ████████ ████████ ████████ ████████ Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift Nürnberg, ██.06.2011 ████████████ Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Vorinstanz
Landgericht Weiden i.d. OPf Az.: ██████████/10
Tumblr media
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit 1) Nova Sedes Wohnungsbau e.G., vertreten durch die Vorstände █████████████, Friedrich-Ebert-Straße 9a. 92637 Weiden i.d. OPf. - Klägerin u. Widerbeklagte - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin ████████████████████████ 2) ████████████████████████████████████████████████████████████ - Drittwiderbeklagter - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin ████████████████████████ Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ████████████████████████ gegen ████████████████████████████████████████████████████████████ - Beklagter u. Widerkläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ███████████████████████████████████████████████████ wegen Forderung erlässt das Landgericht Weiden i.d. OPf. - 1. Zivilkammer - durch den Richter am Landgericht ███████████ als Einzelrichter auf Grund der mündlichen Verhandlung vom ██.10.2010 folgendes
Endurteil
- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin █.███,██ € zu zahlen. - Die Widerklage und die Drittwiderklage werden zurückgewiesen. - Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. - Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Drittwiderbeklagten abwenden durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Drittwiderbeklagte vorher Sicherheit in dieser Höhe erbringt.
Tatbestand
Mit der Klage, Widrklage und Drittwiderklage werden Ansprüche im Zusammenhang mit der Unterzeichnung einer Genossenschaftsbeteiligung geltend gemacht. Am ██.██.████ unterzeichnete der Beklagte einen Antrag/Beitrittserklärung, wonach er seinen Beitritt zur Klägerin erklärte und einen Pflichtanteil zeichnete sowie weitere Geschäftsanteile in Höhe von je ███,██ € (██ Anteile, gesamt █.███,██ €). Mit Datum vom ██.██.████ wurde ihm Beitritt zur Klägerin bestätigt und die Mitgliedsurkunde zugesandt. Der Beklagte hat bislang an die Klägerin ███,██ €bezahlt. Mit Schreiben vom ██.██.████ erklärte der Beklagte gegenüber der Klägerin, daß er an dem Vertrag nicht festhalten und kündigen wolle. ██████████████████████████████████████████████████████. Mit Schreiben seines Prozeßbevollmächtigten vom ██.██.████ erklärte der Beklagte gegenüber der Klägerin den Widerruf und die Anfechtung der Beitrittserklärung ████████████████. Die Klägerin ist der Auffassung, der Beitritt in des Beklagten zu ihrer Wohnungsbaugenossenschaft sei wirksam. Da er mit der Ratenzahlung im Verzug sei, sie er verpflichtet, die Anteile, sein Eintrittsgeld und Gebühren für ██ Monate in Höhe von insgesamt noch █.███,██ € zu bezahlen. Die Klägerin beantragt daher, der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin █.███,██ € zu bezahlen. Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Er ist der Auffassung, er habe den Vertrag wirksam widerrufen und ██████████████████ angefochten, auf jeden Fall aber wirksam außerordenlich gekündigt und sei daher nicht zur Leistung der Zahlungen verpflichtet. █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ Die Klägerin und der von ihr als Vertreter bezeichnete Drittwiderbeklagte seien verpflichtet, im die bistlang bezahlten ███,██ € zurückzuzahlen. Der Beklagte beantragt daher, die Klägerin und den Drittwiderbeklagten zu verurteilen, an ihn ███,██ € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über den Basiszinssatz seit Rchtshängigkeit zu bezahlen. Die Klägerin und der Drittwiderbeklagte beantragen, die Widerklage bzw. Drittwiderklage zurückzuweisen. Der Beklagte sei durch vom Vermittler über den Beitritt zur Klägerin umfassend informiert worden. Der Drittwiderbeklagte erklärte, daß er den streitgegenständlichen Vertrag nicht vermittelt habe, sondern ein ████████. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze und vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist begründet, die zulässige Widerklage und zulässige Drittwiderklage sind unbegründet. Der Beklagte ist aufgrund seines Antrages vom ██.██.████ bei der Klägerin beigetreten. Der Beititt ist durch Übersenung der Mitgliedsurkunde vollzogen. Die dem Beklagten bewilligte Möglichkeit, seine Beitragsschuld in monatlichen Raten abzutragen, hat die Klägerin wirksam gem. § 15b ihrer Satzung widerrufen, da der Beklagte endgültig Zahlungen verweigert hat. Der noch offen stehende Restbetrag ist somit auf einmal fällig. Der Beitritt zu einer Gesellschaft oder einem Verein, somit auch zu einer Genossenschaft, ist als soche keine endgültiger Vertrag, sondern ein auf Begrünung der Mitgliedschaft gerichtetes organisationsrechtliches Geschäft (vgl. Müchener Komm., 5. Aufl., § 312 BGB Rn. 30). Somit unterliegt der Beitritt zu einer Genossenschaft nicht dem § 312 BGB, so daß es sich bei dem auf der Beitrittserklärung befindlichen Widerrufsrecht um ein vertraglich begründetes Widerrufsrecht des Beklagten handelt, das vom Inhalt und der Form dem § 355 BGB nicht genügen muss. Das freiwillig eingeräumte Widerrufsrecht muss nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, so daß auch darin kein Verstoß gegen § 309 Nr. 12 BGB zu sehen ist (Münchener Komm., 5. Aufl., § 309 Nr. 12 BGB, Rn 18) Das vertragliche Widerrufsrecht lief 2 Wochen nach der Unterzeichnung der Beitrittserklärung vom ██.██.████ ab. Bis dahin ist ein Widerruf des Beklagten nicht erfolgt. Selbst wenn der Beklagte zum Beitritt ██████████████ veranlasst worden wäre, könnte er ihn nicht mit Rückwirkung in Wegfall bringen. Die Kammer folgt der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, wonach auf dem Beitritt zu einer Genossenschaft die Grundsätze der fehlerhafen Gesellschfaft bzw. des fehlerhaften Beitritts anzuwenden sind mit der Folge, daß der Beklage bis zum Zeitpunkt des Wiksamwerdens einer außerordentlichen Kündigung wie ein Genosse mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu behandeln ist und er insbesondere auch nach der außerordentlichen Kündigung seines Genossenschaftsbeitritts zur Leistung noch nicht erbrachter Pflichteinzahlungen/Einlagezahlungen verpflichtet ist. Das Kündigungsschreiben des Beklagten vom ██.██.████, das als außerordentliches Kündigunsschreiben zu bewertende Widerrufs- und Anfechtungsschreiben des Prozeßbevollmächtigten vom ██.██.████ sowie das Kündigungsschreiben gem. § 65 Abs. 3 Genossenschaftsgesetz im Verfahren vom ██.██.████ können die Genossenschaft frühestens mit Wirkung zum Ablauf des Jahres ████ beenden. Denn gem. § 65 Abs. 3 Genossenschaftsgesetz ist eine vorzeitige Beendigung durch Kündigung aufgrund einer Unzumutbarkeit nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluß eines Geschäftsjahres zu erklären, zu dem das Mitglied nach der Satzung noch nicht köndigen kann. Selbst wenn das Kündigungsschreiben vom ██.██.████ noch Endes September ████ bei der Klägerin eingegangen sein selte, konnte eine wirksame Beendigung der Mitgliedscahft durch Kündigung zum Ablauf des Jahres ████ nicht erfolgen, weil nach § 65 III Genossenschaftsgesetz Voraussetzung einer vorzeitigen Beendigung durch Kündigung ist, daß das Mitglied der Genossenschaft mindestens ein volles Geschäftsjahr angehört hat. Der Ablauf des Jahres ████ fällig werdende Auseinandersetzungsanspruch des Beklagten hat keinen Einfluß auf die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung der geltend gemachten Beiträge. Der Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Beiträge in Höhe von ███,██ € gegen die Klägerin besteht nicht, da aus den o. g. Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft nicht von einer Nichtigkeit oder einem wirksamen Widerruf ausgegangen werden kann. Die Drittwiederklage war abzuweisen, da von einer Passivlegitimation des Drittwiderbeklagten nicht ausgegangen werden kann. ██████████████████████████████████████ Damit fehlt es an einer hinreichenden substantiierten Behauptung der Vermittlereigenschaft des Drittwiderbeklagten. Eine Zeugeneinvernahme des Drittwiderbeklagten benannten Zeugen ████████ war unter diesen Umständen nicht geboten. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO, die Entscheidung hinsichtlich der vorläufigen Vollstreckbarkeit auf § 709, 708 Nr. 11, 711 ZPO. gez. ████████ ████████ Verkündet am ██.██.████ gez. ██████████████ Urkundenbeeamtin der Geschäfsstelle Für den Gleuchlaut der ausfertigung mit Urschrift Weiden, ██.11.2010 ████████████ Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Read the full article
0 notes
korrektheiten · 5 months ago
Text
Warten auf den Gerichtsvollzieher
Tichy:»Zweiundachtzig Jahre musste ich alt werden, um Nachricht vom Gerichtsvollzieher zu bekommen, verbunden mit der Ankündigung von Zwangsvollstreckung, Kontopfändung und so weiter. Nicht, weil ich mich geweigert habe, für etwas zu bezahlen, was ich bestellt hatte und haben wollte. Sondern weil ich keinen Grund sah (und sehe), für etwas zu bezahlen, was ich nie haben Der Beitrag Warten auf den Gerichtsvollzieher erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/T8r4ty «
0 notes
schuldnerberatungfinden · 1 month ago
Text
Tumblr media
Zwangsvollstreckung in der Privatinsolvenz: Was Sie wissen müssen http://dlvr.it/TDp4bw
0 notes
awordwasthebeginning · 3 years ago
Note
Hi! Ich muss noch nicht gez bezahlen, habe mich aber immer gewundert ob Behörden einen anschreiben, wenn man vergisst (oder sich weigert) zu bezahlen.
Hi Anon, ja, das tun sie wohl. Wenn man es vergisst, bekommt man ne Art Mahnung; wenn man sich weigert, folgt eine Zwangsvollstreckung. Oder so. Genau weiß ich das allerdings auch nicht.
15 notes · View notes
nutzloses-maedchen99 · 2 years ago
Text
Es ist der 13.09.22, heute ist der letzte Tag an dem ich ihm Fristgerecht sein Erlogenes Geld zahlen muss. Wenn ich dies nicht tue, muss ich an meinem Vergewaltiger SOFORT 2500,00€ zahlen. Der nächste Schritt wäre dann eine Zwangsvollstreckung.
Ich kann es nicht, ich hätte am 01.09 das Geld schon überweisen sollen, ich darf höchstens 2 Wochen in Verzug kommen.
Aber ich bekomme es nicht hin, ihm nur ansatzweise einen Cent zu überweisen.
Wie soll ich es schaffen ihm das Geld zu überweisen, nachdem ich Tag für Tag wegen ihm so leiden muss?
3 notes · View notes