#Zuständigkeit
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Die gerichtliche Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Mieträume in Bezug auf das Vorliegen eines Wohnraum- oder Gewerbe-/Geschäftsraummietvertrages bestimmt sich nach dem Klageantrag folgenden schlüssigen Sachvortrag des Klägers, da danach der Streitgegenstand bestimmt wird.
Berühmt sich der Beklagte Gegenrechte aus einem Wohnraummietvertrag, kann dies nur dann zur Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 23 Nr. 2a GVG anstelle des nach dem Streitwert angerufenen Landgerichts führen, wenn der Kläger dem (schlüssigen) Vortrag des Beklagten nicht entgegentritt.
Liegt in der zuständigkeitsbegründenden Tatsache eine doppelrelevante Tatsache (was der Fall ist, wenn diese zugleich Voraussetzung für die Begründetheit der Klage ist), wird über das Vorliegen dieser Tatsache kein Beweis zur Klärung der Zuständigkeit erhoben, sondern ist für die Entscheidung das Vorbringen des Klägers für die Zulässigkeit als wahr zu unterstellen.
Erweist sich der den Klageantrag stützende Vortrag des Klägers zum Mietverhältnis (z.B. Gewerberaummietvertrag statt Wohnraummietvertrag bei Klage vor dem Landgericht) als unwahr, so ist die darauf gestützte Klage als unbegründet abzuweisen.
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.02.2024 - 3 U 96/23 -
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Ich mein, es ist absolut lächerlich, deswegen beleidigte Leberwurscht zu spielen, aber irgendwie pisst es mich schon an, wie diese blöde Kuh sich mir gegenüber gebärdet.
Ich mein, ich weiß, dass ich nicht gerade die allereleganteste
in meinen sozialen Interaktionen bin, aber SRSLY.
Du hast den SELBEN Einschlag von ADHS/Autismus wie ich, also brauchst du blöde Funz'n dich auch nicht für was besseres zu halten, nur weil du dein gesamtes Leben lang IMMER das machen konntest, was du wolltest, und sei es bloß, die ganze Zeit mit einer Spindel herumzutun oder irgendwas zu stricken.
#miss 'liegen ist schlecht für den körper'#BITCH SOLL ICH SITZEN SCHLAFEN ODER WAS?#miss 'man sollte alle 45 minuten aufstehen und herumgehen'#BITCH MANCHE ARBEITSPLÄTZE SIND SO NUNMAL NICHT SO AUSGELEGT; GEH DOCH ZUM GESUNDHEITSAMT PROTESTIEREN!#eigentlich ist sie a ur lieb oder so; aber sie ist mindestens genauso ''unhöflich'' wie ich#aber sie hält mich bloß für das dumme Anhängsel meiner Mama; weil ich wohl nicht mit; was weiß ich; 25 in ein anderes Bundesland gezogen bin#oder so#was weiß der Henker schon was in ihrem Kopf vorgeht.#ich mein; vielleicht bilde ich mir das auch bloß ein und bin einfach nur überempfindlich was Abweisungen/Tadel anbelangt#aber ernsthaft. ihrem Kommentar nach letztens; wird wohl was an meinem Assessment dran sein; dass sie mich für blöd und zurückgeblieben hält#miss 'muss wohl alles die Mama für dich machen; was?'#BITCH DAS AUTO IST AUF MEINE MAMA ZUGELASSEN!#MEINE MAMA IST DIE BESITZERIN DES FAHRZEUGS ALSO SIND SO SACHEN WIE REPARATUR UND SO IHRE ZUSTÄNDIGKEIT!#WENN ES SICH UM MEIN AUTO HANDELTE; WÜSSTE ICH JA; WAS ZU TUN WÄRE!#UND DANN WÜRDE ICH MICH NATÜRLICH AUCH SELBST DARUM KÜMMERN!
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(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) To the extent that a fundamental right can be restricted by law or pursuant to a law under this Basic Law, the law must apply generally and not just to the individual case. In addition, the law must name the fundamental right and specify the article.
(2) In no case may a fundamental right be infringed in its essence.
(3) The fundamental rights also apply to domestic legal persons insofar as they are applicable to them by their nature.
(4) If someone's rights are violated by public authority, he or she has recourse to the courts. Unless another jurisdiction is established, the ordinary courts of law apply. Article 10, paragraph 2, sentence 2 remains unaffected.
Article 19 of the Basic Law for the Federal Republic of Germany
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Heute auf der A96 bei Landsberg (am oder im Lech)
Video via X
Wann genau beginnt in Bayern eigentlich die Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei?
Damit hat KEINE/R rechnen können!
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Für Juristen
1.
Es ist ein weiterer Band zu den Kulturtechniken erschienen, in dem aus der Sicht der Staatsrechtslehre eine halbinformierter, schlecht recherchierter, dazu noch von Vorurteilen und Desinteresse geprägter Eindruck dessen gegeben wird, was Kulturtechnikforschung macht. Ein Aufsatz dort, der u.a. Cornelia Vismann würdigt, ist aber in gewisser Hinsicht ein Glücksfall, weil er repräsentativ und symptomatisch greifbar macht, warum die Kulturtechnikforschung in der Staatsrechtslehre nichts zu gewinnen hat. Dort kommentiert immerhin jemand, der ihr Werk kannte, mit ihr zusammenarbeitete - und doch kommt eine groteske, kapriziöse Verzerrung dabei heraus. Eine Anmerkung zu solchen Situationen hat Chris Rock einmal bei der Oscar-Präsentation gemacht, ich paraphrasiere aus der Erinnerung und passe es ein bisschen an, damit auch die trägen Leser mitkommen: "They would never read our texts in details, never would ask us something, never hire us or give you and me a job, and these are the still the nicest Staatsrechtslehrer on earth. They are liberals! CHEESE!"
2.
Eine gute Seite, um sich unabhängig von deutscher Staatsrechtslehre im Netz über aktuelle Forschung in Deutschland zu informieren ist die Seite des Hermann von Helmholtz-Zentrums für Kulturtechnik in Berlin oder die Seite des Lehrstuhl für geschichte und Theorie der Kulturtechniken in Weimar. Don't trust the Staatsrechtslehre, die kommentieren ab und zu in eigenen Sachen und nennen das dann mutig ihre Kompetenz oder Zuständigkeit. Man lädt sie freilich auch immer wieder ein und ermutigt sie damit, zu allem ihren Kommentar abzugeben, zu allem etwas zu sagen. Man müsste mal überlegen, sie einfach nicht mehr einzuladen (fällt mir nicht so schwer, seitdem einzelne auf meine Einladungen ans MPI entweder gar nicht mehr oder mit einem schlichten "Rad ab?" reagieren). Wissenschaft ist schon auch lustig, man muss das alles nur auch mit Humor nehmen.
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"Zugangsdatenabfluss" bei Outlook
Bundesdatenschützer zeigt sich besorgt
Microsoft möchte deine Zugangsdaten in der Cloud speichern. Warum? NEIN, das sind meine!
Dass dies im "neuen Outlook" so ist und die Zugangsdaten in Microsofts Cloud landen, kam vor rund anderthalb Wochen heraus. Inzwischen haben nicht nur der Bundesdatenschützer Ulrich Kelber, sondern auch andere Datenschutz-Experten und -Beauftragte, wie der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Lutz Hasse, zum Verzicht auf den Einsatz der neuen Outlook-Version geraten. Die Stellungnahme von Herrn Hasse ist hier als PDF einsehbar.
Microsoft hat auf die Kritik gegenüber Heise.de und ct reagiert und stellt fest: Nutzer, die ihre Konten nicht mit der Microsoft Cloud nutzen wollen, sollten beim Wechsel den Vorgang abbrechen und zum klassischen Outlook zurückwechseln können.
Danke für die Gnade!
So viel Entgegenkommen - wir haben noch(!) das "Wahlrecht": "Verzichten Sie auf die neue Outlook-Version!" Da sind wir auch dafür - der Autor hat sich schon vor fast 25 Jahren geweigert der Anweisung seines Arbeitgebers zu folgen und Microsoft Outlook zu nutzen - denn es gab und gibt viele andere privatspäreschützende Alternativen, allen voran Thunderbird.
Der ehemalige Datenschützer von Baden-Württemberg, Brink, weist laut Heise.de darauf hin, dass man sich mit dem Speichern von Zugangsdaten in der Cloud sogar strafbar machen kann: "Das kann sogar ein Rechtsverstoß des Nutzers sein, etwa wenn er als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder Träger von Geschäftsgeheimnissen seines Unternehmens bestimmten Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, die eine Speicherung sensibler Daten in der Cloud verbieten. Zudem gibt der Nutzer damit Microsoft Zugriff auf die Inhalte der Mails – und das darf er in aller Regel nicht."
Der Bundesdatenschützer hat wegen der Zuständigkeit für Microsoft in der EU seine irischen Kollegen nach ihrer Einschätzung des Vorgangs angefragt. Noch hat Microsoft das neue Outlook nicht als finale Fassung markiert, so sollten theoretisch für den Konzern noch leicht gesichtswahrende Korrekturen möglich sein.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Zugangsdatenabfluss-im-neuen-Outlook-Datenschuetzer-raet-zum-Verzicht-9535170.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xu Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8597-20231125-zugangsdatenabfluss-bei-outlook.html
#Passwörter#Verbraucherdatenschutz#Datenschutz#Datensicherheit#Microsoft#Outlook#Cloud#Anonymisierung#Smartphone#Handy#Verschlüsselung#Privatsphäre#Verhaltensänderung#Big5#GAFAM#Thunderbird#eMail
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Während der 1970er sah es so aus, als wäre Nepal bald komplett entwaldet. 1993 wurde ein neues Gesetz erlassen, das die Zuständigkeit für die Waldgesundheit auf die Gemeinden verlagerte. Ergebnis: Bis 2016 verdoppelte sich die Waldfläche.
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Gewässerentwicklungs-plan und Begrünungsmaßnahmen – Bäke und Teltowkanal 2, aus Senat
25.09.2024 Frage 1: Wie ist der Stand der Erarbeitung eines #Gewässerentwicklungsplans für den #Wasserkörper #Teltow-Kanal 2 (Zuständigkeit Bund) und für die #Bäke (Zuständigkeit Land) mit Beteiligung der Zivilgesellschaft? Antwort zu 1: Die zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials des Teltowkanals erforderlichen, strukturverbessernden Maßnahmen wurden in einem #Maßnahmenkonzept („…
#Bäke#Belastungen#Einzugsgebiet#Gewässerentwicklungsplans#Gründächern#GründachPLUS#Maßnahmenkonzept#Regenwassereinleitungen#Teltow#Wasserkörper#Wasserqualität
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Stärkung der Rolle der Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung
Pressemitteilung vom 1.10.2024 Gerichtsvollzieher sollen künftig nicht nur körperliche Sachen pfänden können sondern auch Geldforderungen. Bislang ist die Vollstreckung in Geldforderungen den Vollstreckungsgerichten vorbehalten. Sie macht mittlerweile einen Großteil der Vollstreckungsverfahren aus. Die Pfändung von körperlichen Sachen hat hingegen an Bedeutung verloren. Durch die Übertragung der Zuständigkeit werden bei den Vollstreckungsgerichten, konkret bei den Rechtspflegern am Amtsgericht, Kapazitäten frei. Deshalbsollen ihnen fortan bundesweit Geschäfte in Nachlass- und Teilungssachenübertragen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass:„Wer an den Gerichtsvollzieher denkt, denkt auch heute noch oft an das Anbringen des berüchtigten Pfandsiegels. Dieses Bild hat heutzutage weitgehend ausgedient. Die Pfändung von physischen Gegenständen ist zur Seltenheit geworden. DieVollstreckung in Geldforderungen dominiert mittlerweile. Für diese ist der Gerichtsvollzieher aber nicht zuständig, sondern das Vollstreckungsgericht. Wir wollen daher die Rolle der Gerichtsvollzieher als zentrales Vollstreckungsorgan stärken, indem wir ihnen diese Zuständigkeit übertragen. Wir modernisieren damit das Vollstreckungsrecht, indem wir Ressourcen besser einsetzen. So entlasten wir die Gerichte und steigern die Effizienz der Justiz."Der Entwurf für ein Gesetz zur Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern und zu Zuständigkeitserweiterungen für die Rechtspfleger in Nachlass- und Teilungssachen sieht im Einzelnen folgende Inhalte vor: 1.) Stärkung der Rolle der Gerichtsvollzieher als zentrales Vollstreckungsorgan - Zukünftig sollen die Gerichtsvollzieher neben der Vollstreckung in körperliche Sachen auch die Vollstreckung in Geldforderungen übernehmen. Diese machen heute den weitaus größten Teil der Vollstreckungsverfahren vor denVollstreckungsgerichten aus. Die Gerichtsvollzieher erhalten mit diesem Schritt die von der Zivilprozessordnung (ZPO) zugedachte zentrale Rolle in der Mobiliarzwangsvollstreckung zurück. Das Verfahren wird in der Hand derGerichtsvollzieher als zentrales Vollstreckungsorgan gebündelt. - Das bisherige Springen zwischen den Zuständigkeiten des Vollstreckungsgerichts, welches für den Erlass der Vollstreckungsmaßnahmen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und der Gerichtsvollzieher, die für eine eventuelle Vorpfändung gem. § 845 ZPO und für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zuständig sind, wird aufgelöst.Die Gerichtsvollzieher sollen für die Pfändung von Geldforderungen die Zuständigkeit und Kompetenz erhalten, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zu erlassen. Dies gilt insbesondere auch für Pfändungen wegenUnterhaltsforderungen und wegen Forderungen aus unerlaubten Handlungen. - Aufgrund der Übertragung der Zuständigkeiten des Vollstreckungsgerichts für das Verfahren der Vollstreckung in Geldforderungen auf den Gerichtsvollzieher sind die diesbezüglichen Gebührenvorschriften des Gerichtskostengesetzes in das Gerichtsvollzieherkostengesetz zu übertragen. 2.) Neuausrichtung der Zuständigkeiten der Rechtspfleger - Durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Mobiliarvollstreckung in Geldforderungen werden auf Seiten der Vollstreckungsgerichte Kapazitäten frei. Konkret betrifft das die Rechtspfleger am Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Diese Kapazitäten sollen dazu genutzt werden, um die Richter zu entlasten. - Daher sollen die bestehenden Öffnungsklauseln in Nachlass- und Teilungssachen, mit denen bestimmte Geschäfte bereits jetzt durch Rechtsverordnungen der Länderauf den Rechtspfleger übertragen werden können, aufgehoben werden. Diese - Geschäfte in Nachlass- und Teilungssachen sollen bundesweit mit wenigen Ausnahmen auf die Rechtspfleger übertragen werden. Das Gesetz soll in fünf Jahren nach Verkündung in Kraft treten. Für eine Übergangszeit von weiteren fünf Jahren sollen die Länder zusätzlich die Möglichkeit haben, die bisherigen Regelungen anzuwenden, also die bisherigen Zuständigkeiten beizubehalten. Hiermit soll den unterschiedlich ausgestalteten Anpassungs- und Schulungsbedarfen der Länder Rechnung getragen werden. Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 15. November 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Den Referentenentwurf finden Sie hier. Lesen Sie den ganzen Artikel
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Nur 30 Prozent haben Cybersecurity-Teams rund um die Uhr
Nur ein Drittel der befragten Unternehmen verfügt über ein Security-Team, welches 24x7x365-Cybersecurity gewährleistet. Die neue Studie deckt aber auch Lücken in der Resilienz und der mangelnden Verantwortlichkeit der Geschäftsführung vieler Unternehmen auf. Die Studienergebnisse zum Umgang mit Cyberrisiken zeigt: Unternehmen mangelt es an Ressourcen und an der Bereitschaft der Geschäftsleitung, ihre digitale Angriffsoberfläche zu erfassen und zu minimieren. Die aktuelle Studie von Trend Micro, für die IT-Sicherheitsentscheider weltweit befragt wurden, zeigt einige weit verbreitete Schwachstellen in der Cyberresilienz deutscher Unternehmen. Schwachstellen in der Cyberresilienz - Nur 33 Prozent der befragten deutschen Unternehmen (36 Prozent weltweit) verfügen über ausreichend Personal, um eine 24x7x365-Cybersecurity zu gewährleisten. - Nur 36 Prozent (35 Prozent weltweit) betreiben Angriffsflächen-Management, um ihr Cyberrisiko zu erfassen. - Nur 28 Prozent (34 Prozent weltweit) stützen sich auf bewährte Regelungen oder Rahmenwerke wie das NIST Cybersecurity Framework. Warum schafft es die Mehrheit der Unternehmen nicht, solche grundlegenden Cybersicherheitsmaßnahmen zu implementieren? Das fehlende Gefühl von Zuständigkeit an der Spitze der Unternehmen könnte einen Erklärungsansatz liefern: Die Hälfte (50 Prozent) der deutschen Befragten (48 Prozent weltweit) gab an, dass ihre Geschäftsführungen Cybersecurity nicht als ihre Verantwortung betrachten. Nur 11 Prozent widersprechen dieser Aussage ganz und gar (17 Prozent weltweit). Wer muss die Geschäftsrisiken senken? Auf die Frage, wer die Verantwortung für die Minderung von Geschäftsrisiken trägt oder tragen sollte, scheint bei den Befragten Uneinigkeit zu herrschen und die Zuständigkeit vielfach nicht klar geregelt zu sein. Die Antworten fielen äußerst heterogen aus. Fast ein Drittel (32 Prozent in Deutschland und 31 Prozent weltweit) gab aber an, dass Cybersecurity die alleinige Verantwortung der IT-Abteilung sei. Unklare Vorgaben für die Cybersicherheitsstrategie könnten auch der Grund dafür sein, dass mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Befragten in Deutschland (und 54 Prozent der weltweit Befragten) sich über eine inkonsistente Einstellung ihres Unternehmens gegenüber Cyberrisiken beklagten. Besorgnis zur Angriffsoberfläche des Unternehmens In vielen Unternehmen fehlt jedoch die notwendige Führung, um diese Probleme anzugehen. Fast alle (95 Prozent in Deutschland und 96 Prozent weltweit) Befragten sind besorgt um die Angriffsoberfläche ihres Unternehmens. Dabei zweifelt mehr als ein Drittel (38 Prozent in Deutschland, 36 Prozent weltweit) an ihrer Fähigkeit, Cyberrisiken zu entdecken, zu bewerten und zu entschärfen. „Fehlt es in der Cybersicherheit an langfristigen Strategien, führt das oft zu rein reaktiven, inkohärenten und letztlich auch teuren Entscheidungen“, so Richard Werner, Security Advisor bei Trend Micro. „Unternehmen brauchen CISOs, die den Zusammenhang zwischen Cyber- und Geschäftsrisiken klar kommunizieren, um ihre Geschäftsführungen einzubinden. Sie müssen die gesamte Angriffsoberfläche im Blick haben, die Entwicklung dieser Risiken kontinuierlich überwachen und automatisiert mitigieren, um die Cyberresilienz insgesamt zu verbessern.“ Hintergrund zur Studie Sapio Research befragte im Februar 2024 im Auftrag von Trend Micro 2600 IT-Security-Verantwortliche aus Unternehmen verschiedener Branchen und Größen in Europa, Nord- und Lateinamerika, dem Nahen Osten, sowie dem Asien-Pazifik-Raum, davon 100 aus Deutschland. Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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Tja, Ruprecht.
Natürlich hast du vollkommen Recht, aber zumindest Kretschmer hat vorher ANDEREN den Steigbügel gehalten. Und das durchaus im Auftrag der Bundes-CDU, wie du sehr wohl weißt. Voigt hätte das (bei Anderen) auch gerne getan, wenn der Bernd nur nicht partout darauf bestanden hätte, selbst auf dem Königsthron zu sitzen.
Bleibt Woidke. Dazu müßte ich einen Roman schreibe. Außerdem fällt der Mann nicht in deine Zuständigkeit als kritische Stimme der CDU. Er hat allerdings schon mit seinen eigenen Steigbügeln massiven Schaden angerichtet, weshalb er nun die Auswahl zwischen Pest und Cholera hat. Er wird es gewußt haben, aber es war ihm egal. Bzw. alternativlos, wie die Kanzlerin zu sagen pflegte.
Das ist aber wirklich auch gemein, was die Wähler sich da heutzutage zusammenwählen (Bayern mal ausgenommen). Darauf ist deine CDU, der du immer noch die Treue hältst, einfach nicht vorbereitet.
P.S. Vielleicht stehen sie nicht nur wie Trottel da, sondern sind tatsächlich welche. Also deine Parteifreunde.
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Bilder ehren
1.
In seinem Buch über Kunst als Medium sozialer Konflikte schreibt Horst Bredekamp 1975, dass Bilderverehrung in einer bestimmten Phase ein Vehikel sei (ein Beweger, Transporter, ein Wagen oder Fahrzeug). Dieses Vehikel transportiere Reliquienkult. Bilderverehrung transportiere in dieser Phase Reliquienkult. Kurz gesagt: Bilder sind Reliquien (Rückbindungsobjekte oder Reproduktionsobjekte, die wörtlich Körperteile und im übertragenen Sinne Schilder von Körperschaften sind) und mobile (vague/vogue sowie polare/polarisierte) Tafeln tragen sie von hier nach da.
2.
In dem Kontext bildet Bredekamp ab, was Vismann im Kontext der Schreibstunden der Nambikwara erwähnt: notitia dignitatum.
Bredekamp wählt eine Seite aus dem Münchner Codex (die so genannten Nachbesserung scheint mir), diejenige mit dem Tisch, dem Aktenordner, den vier Leuchtern, dem Kalamarion (einem Ständer für das Schreibzeug) sowie dem Vierspänner. Diese Seite bildet administrative Mobilien/ Möbel ab. Man soll dieses Bild (ein graphisches Protokoll), wie Gaius' und wie Quinitilians Institutionen als Teil eines Manuals römischer Institutionen verstehen. Dieses Bild richtet das Büro ein und richtet aus, wo man richtig ist, wenn man dieses Büro sucht, nämlich da, wo die Szene so aussieht wie auf dem Bild. Dieses Bild protokolliert einen Zustand und eine Zuständigkeit.
Diese Bild zeigt auch etwas von der Gliederung der römischen Verwaltung an, in dem Sinne scheidet, schichtet, und mustert die notitia dignitatum die römische Kanzlei und Verwaltung. Die Verwaltung erkennt man der notitia dignitatum nach nicht an der Fassade der Gebäude, sondern an den Einrichtungen der Räume. Was Bredekamp ein altarmäßiges Ambiente nennt, das ist auch Beleuchtung in Messehallen, zum Schreiben ist es nicht nur glorreich, viel Licht zu haben, es ist auch hilfreich. Das ist nicht nur majestätisch, es ist auch dienlich.
Die Anzahl der Pferde und Kerzen weisen auf ein Büro höherer Verwaltung hin; weniger Pferde und Kerzen: niedrigere Verwaltung. Das ist decorum. Die Doppelportraits auf dem Aktenordner und dem Kalamarion weisen darauf hin, dass es sich um ein imperiales Büro, eine kaiserliche Kanzlei handelt, denn für den Kaiser ist das Doppelportrait reserviert. Die anfängliche und prinzipielle, die höchste Referenz hat ein doppeltes Antlitz; das gilt für Janus und Carnea aus dem Bereich der höheren, mythologischen und religiösen Wesen wie, explizit auch, aber nicht erst seit der Teilung Roms, für die Kanzlei des Kaisers. Es gibt Autoren, die stellen die These auf, die Verwendung des Doppelportraits sei kausal an die Teilung West- und Ostroms gebunden; das ist wenn überhaupt dann mythologische Kausalität, denn vorher gab es an Anfängen Roms auch solche Doppelung: Janus, Carnea mit ihren zwei Gesichtern, die römischen Zwillinge Romulus und Remus bilden keine abschließende Aufzählung. Am Anfang muss Reproduktion in Gang gesetzt werden, da bietet sich von Anfang Doppelgängerisches an; die Römer spinnen zwar (Obelix, 1979), aber sind nicht doof, die feilen am Mythos wie wir am Logos. In den späteren Renaissancen gilt das auch für den King, den König, der ebenfalls mit zwei Körpern vorgestellt wird. Dass das historisch einmal erfunden worden sei, ist ein Gerücht. Gelungene Gründungen, so heisst es bei Vismann, finden zweimal statt, das sagt sie aber vielleicht nur, weil sie etwas von Reproduktion wissen will.
3.
Zur Verdopplung und Spaltung des Antlitzes und des Körpers ist viel geschrieben worden. Zu allem ist viel geschrieben worden.
Schichtung von Körpern auf Tafeln und Warburgs Tafel 75 (zur Anthropofagie und Anatomie) bilden ein Relais zwischen Tafel B und den Staatstafeln. Auf Tafel 75 sieht man Bilder, die dem Foto von dem Fund der Leiche Matteottis nahe kommen wie sonst wenig Bilder im Atlas. Tafel B-Tafel 75-Staatstafeln verketten etwas, was im Motiv des dicken, dichten und siechen Bildern wichtig wäre. Warburg legt hier eine Kette zur Übersetzung eines kosmologischen Schemas an, das über Verschalung verbindet und eine Kette zur Übersetzung von sarkophagen Operationen in wissenschaftlich rationale und bürokratische Operationen. Damit übersetzt er auch Dicke in andere Dicke, Dichte in andere Dichte, Sieche in andere Sieche - und (erwartbar) Pathos und Pathologie in anderen Pathos und andere Pathologie.
#notitia dignitatum#horst bredekamp#kunst als medium sozialer konflikte#dicke dichte und sieche bilder
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Satzungsänderung: Gericht der Europäischen Union ab Oktober 2024 für Vorabentscheidungen zuständig
Die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten wird ab dem 1.10.2024 nicht mehr beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sondern beim Gericht der Europäischen Union (EuG) liegen. Dies betrifft auch Vorabentscheidungen bei Umsatzsteuerfragen. Mehr zum Thema ‘Umsatzsteuer’…
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Rauchmelderpflicht – Wer ist für den Einbau verantwortlich?
Ein Brand im eigenen Zuhause ist ein Alptraum, den niemand erleben möchte. Doch leider kommt es immer wieder zu Bränden in Wohngebäuden. In solchen Fällen kann ein Rauchmelder Leben retten, indem er frühzeitig Alarm schlägt und die Bewohner warnt. Genau deshalb ist die Rauchmelderpflicht in allen deutschen Bundesländern gesetzlich verankert. In diesem Artikel erfahren Sie, wer für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder verantwortlich ist, welche Räume damit ausgestattet werden müssen und warum diese kleinen Geräte so wichtig sind.
Die Rauchmelderpflicht in Deutschland
In den vergangenen Jahren haben die deutschen Bundesländer nach und nach die Rauchmelderpflicht in ihre Landesbauordnungen aufgenommen. Diese Regelung betrifft sowohl Neu- als auch Bestandsbauten. Die Verantwortung für die Installation der Rauchmelder liegt grundsätzlich beim Eigentümer der Immobilie. Ob es sich dabei um einen Vermieter, einen Hausbesitzer oder einen Eigentümer von Ferienwohnungen handelt, ist dabei unerheblich. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Bußgelder, die je nach Bundesland variieren können und in einigen Fällen sehr hoch ausfallen.
Diese Gebäude und Räume benötigen Rauchmelder
Doch in welchen Gebäuden müssen überhaupt Rauchmelder installiert werden? Die Vorschriften gelten nicht nur für klassische Wohnhäuser und Mietwohnungen, sondern auch für Räume mit einer wohnungsähnlichen Nutzung. Dazu zählen unter anderem:
Ferienwohnungen
Containerräume
Gartenlauben und Hütten
Innerhalb dieser Gebäude gibt es spezifische Räume, in denen Rauchmelder verpflichtend installiert werden müssen:
Schlafzimmer: Da Menschen im Schlaf den Geruchssinn verlieren, bemerken sie den gefährlichen Rauch nicht. Ein Rauchmelder kann daher rechtzeitig Alarm schlagen und Leben retten.
Kinderzimmer: Gerade hier ist der Schutz besonders wichtig. Kinder sind im Schlaf besonders schutzbedürftig, daher ist ein Rauchmelder in ihren Zimmern unerlässlich.
Flure und Rettungswege: Alle Durchgangswege, die von den Schlaf- und Kinderzimmern in den Fluchtbereich führen, müssen ebenfalls mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Sie sind entscheidend, um im Brandfall einen sicheren Weg ins Freie zu gewährleisten.
Warum ist der Einbau von Rauchmeldern so wichtig?
Statistiken zeigen, dass die meisten Brandopfer nachts im Schlaf überrascht werden. Der Grund: Im Schlaf ist unser Geruchssinn ausgeschaltet. Auch wenn ein Raum bereits stark verqualmt ist, nehmen wir den gefährlichen Rauch nicht wahr. Ein funktionierender Rauchmelder kann in solchen Fällen zum Lebensretter werden. Er registriert schon kleinste Rauchpartikel und gibt einen lauten Warnton von sich, der uns rechtzeitig aufweckt und vor der Gefahr warnt.
Einbau und Wartung – Wer ist verantwortlich?
Die Installation der Rauchmelder fällt in die Zuständigkeit des Eigentümers oder Vermieters. Er muss dafür sorgen, dass alle vorgeschriebenen Räume mit funktionsfähigen Rauchmeldern ausgestattet sind. Die Kosten für den Einbau trägt ebenfalls der Eigentümer. Doch was ist mit der regelmäßigen Wartung? Hier kommen in den meisten Bundesländern die Mieter ins Spiel. Sie sind in der Regel dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder sicherzustellen, indem sie beispielsweise einmal im Jahr eine Funktionsprüfung durchführen und die Batterien bei Bedarf austauschen.
In einigen Fällen übernimmt jedoch der Vermieter die Wartung, vor allem dann, wenn die Rauchmelder mit einer fest verbauten Batterie ausgestattet sind, die eine Laufzeit von mehreren Jahren hat. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Rauchmelder stets betriebsbereit sind, um im Ernstfall ihre lebensrettende Funktion erfüllen zu können.
Was tun, wenn kein Rauchmelder vorhanden ist?
Mieter sollten ihre Vermieter unbedingt darauf aufmerksam machen, wenn die vorgeschriebenen Rauchmelder fehlen. Es ist sowohl im Interesse des Mieters als auch des Vermieters, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Im Falle eines Brandes können fehlende Rauchmelder erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Eigentümer nach sich ziehen.
Düsselimmo – Ihr Ansprechpartner in Düsseldorf
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Mittwoch 11.09.2024
Einsatz: 2138
Gegen 15:06 Uhr wurden die Feuerwehr Großostheim-Wenigumstadt und Großostheim zu einer Technischen Hilfeleistung 1 | klein - Straße reinigen alarmiert.
Wir wurden von der Leitstelle zusammen mit der Feuerwehr Großostheim zu einer Technischen Hilfeleistung 1 alarmiert.
Große landwirtschaftliche Maschine verliert größere Menge Hydrauliköl in Großostheim-Wenigumstadt
Am 11.09.2024 wurden gegen 15:05 Uhr von der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain die Freiwilligen Feuerwehren Großostheim und Wenigumstadt zu einem Ölunfall nach Wenigumstadt in den Rosenbergweg alarmiert.
Außerhalb der geschlossenen Ortsbebauung war auf einem geteerten Feldweg der Hydraulikschlauch eines größeren landwirtschaftlichen Fahrzeugs geplatzt und eine größere Menge Hydrauliköl lief aus.
Von der Feuerwehr wurde als Sofortmaßnahme das weiter nachlaufende Hydrauliköl mit einer Wanne aufgefangen, die weitere Ausbreitung der Lache mit einem Erdwall verhindert und das ausgelaufene Öl so weit möglich mit Hilfe von Bindemittel aufgenommen.
Die für den Schutz des Wassers und des Bodens zuständige Behörden waren ebenfalls Vorort und veranlassen in eigener Zuständigkeit ggf. weitere Folgemaßnahme, wie z.B. das Abtragen weiteren ölverschmutzten Erdreichs durch eine Fachfirma.
Eingesetzte Fahrzeuge:
Feuerwehr Großostheim-Wenigumstadt 11/1
Feuerwehr Großostheim-Wenigumstadt 46/1
Weitere Kräfte:
Feuerwehr Großostheim 12/1
Feuerwehr Großostheim 40/1
Feuerwehr Großostheim 56/1
Feuerwehr Großostheim 61/1
Polizei
Untere Wasserschutzbehörde
Fachfirma für Verschmutztes Erdreich
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