#Verwaltungsgericht Düsseldorf
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Entwaffnender Vorschlag
Entwaffnender Vorschlag von MdB Filiz Polat
Filiz Polat, die Grünen-Bundestagsabgeordnete aus Osnabrück, hat angeregt, AfD-Mitgliedern die Waffen wegzunehmen. Sie hält sie für waffenrechtlich unzuverlässig. Einfach nur Mitglied zu sein, reiche dafür aus, meint Polat: „Mitgliedern einer Partei, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft wird, kann oder muss meiner Meinung nach…
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#Filiz Polat#NoAfD#Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen#Verwaltungsgericht Düsseldorf#Waffenrecht
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Urteile zum Thema Sonne und Schatten
„…Der Zugang zum Licht oder auch dessen Entzug führt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der LBS Infodienst Recht & Steuern hat einige Urteile zum Thema “geliebte Sonne” zusammengestellt: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 9 K 7173/22: Einem Grundstückseigentümer könne ein Anspruch auf den Rückschnitt von geschützten Bäumen zur Steigerung der Effektivität der Solaranlage…
#24 U 27/18#9 K 7173/22#Bäume#Beeinträchtigung#Blendwirkung#Dachziegel#Gericht#Grundstückseigentümer#Lichteinwirkung#OLG Hamm#Schatten#Solaranlage#Sonne#Urteile#Verwaltungsgericht Düsseldorf
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Gericht verbietet Waffenbesitz wegen AfD-Mitgliedschaft: Die Willkür wird immer aberwitziger
Ansage: »Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das zwei AfD-Mitgliedern zu Wochenbeginn lediglich wegen ihrer Parteimitgliedschaft das Recht auf Waffenbesitz aberkannt hatte, hat bei Juristen Fassungslosigkeit ausgelöst. Gegenüber „Nius“ erklärte Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg: „Den Waffenschein allein wegen Parteimitgliedschaft zu entziehen, ist schikanös und dient nicht der öffentlichen Sicherheit, sondern allein […] The post Gericht verbietet Waffenbesitz wegen AfD-Mitgliedschaft: Die Willkür wird immer aberwitziger first appeared on Ansage. http://dlvr.it/T97t8x «
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NPD Wahlplakate zum Europawahlkampf waren volksverhetzend
NPD Wahlplakate zum Europawahlkampf waren volksverhetzend
Mönchengladbach/Ganderkesee (fs) – Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf urteilte nun über die NPD-Wahlplakate aus 2019 zum Europawahlkampf. Auf ihnen war der widerliche Slogan “Migration tötet!” zu lesen. Dieses diente einzig und alleine dazu, Migranten böswillig verächtlich zu machen und ihre Menschenwürde anzugreifen. So nun der Tenor des Gerichts, mit dem die Stadt Mönchengladbach gestärkt…
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#Europawahl#Migration tötet#Mönchengladbach#NPD#Rechtsextremismus#Urteil#Verwaltungsgericht Düsseldorf#Wahlplakat
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Fehlender Jugendschutz Porno-Portal xHamster wird gesperrt 03.03.2022, 21:50 Uhr Kinder und Jugendliche können auf Pornografie im Internet ungehindert zugreifen - eine Altersverifizierung gibt es häufig nicht. Den Medienaufsehern ist das schon lange ein Dorn im Auge. Im Fall des Portals xHamster greifen sie nun auf das "letzte Mittel" zurück. Die Medienanstalten der Bundesländer haben eine Netzsperre für das Pornoportal xHamster beschlossen. Der Beschluss sei einstimmig erfolgt, teilte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Medienanstalten mit. Die Bescheide mit der Aufforderung, das Angebot "de.xhamster.com" für den Abruf im Internet aus Deutschland zu sperren, seien den fünf größten deutschen Netzbetreibern bereits zugestellt worden. Diese könnten dagegen noch Rechtsmittel einlegen. Das frei verfügbare pornografische Angebot von xHamster sei ein Verstoß gegen den Jugendschutz und damit rechtswidrig, befand die KJM. Die Landesanstalt für Medien NRW hatte die Betreiber des Portals vergeblich aufgefordert, eine Altersüberprüfung der Nutzer einzuführen. "Pornos sind kein Kinderprogramm", teilte der KJM-Vorsitzende Marc Jan Eumann mit. Pornografie stelle eine erhebliche Gefahr für die seelische und sexuelle Entwicklung von Kindern dar. Da xHamster die Kinder nicht mit den notwendigen technischen Vorkehrungen schütze, greife man nun "als letztes Mittel" auf Sperrverfügungen zurück. Die Medienanstalten betonten, dass pornografische Angebote zulässig seien, wenn sie eine wirksame Altersverifikation anwenden. Portal kritisiert Entscheidung xHamster hatte auf Anfrage mitgeteilt, Netzsperren seien "weit von einer optimalen Lösung entfernt". Durch sie würden junge Menschen lediglich auf kleinere Seiten ausweichen, bei denen sie extremeren Inhalten ausgesetzt seien. Das Unternehmen sei bereit, mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten. Derzeit seien Altersüberprüfungen die einzige Möglichkeit, um junge Menschen von Erwachseneninhalten fernzuhalten. Man könne eine solche Technologie einsetzen. Dies müsse aber branchenweit geschehen. Andere Pornoportalbetreiber klagen derzeit noch vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Landesanstalt für Medien NRW am 1. Dezember in erster Instanz Recht gegeben. Die Verbreitung frei zugänglicher pornografischer Inhalte sei zu Recht untersagt worden. Man werde die Sperranordnungen prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald diese förmlich zugestellt worden seien, teilte Vodafone auf Anfrage in Düsseldorf mit. Netzanbieter wie Vodafone seien in dem Verfahren eigentlich unbeteiligte Dritte. Sie stünden in keinem vertraglichen Verhältnis zu dem Anbieter mit Sitz auf Zypern und erbrächten für ihn auch keinerlei Dienstleistungen. Ein Großteil der Eltern in Deutschland scheint hinter dem Vorgehen zu stehen, wie eine repräsentative Meinungsumfrage im Auftrag des Kinderhilfswerks vor einiger Zeit ergeben hatte: 93 Prozent der befragten Eltern hatten sich für eine verlässliche Altersprüfung und härtere Strafen bei Verstößen ausgesprochen.
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Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) darf nicht mehr davor warnen, die Lektüre der JUNGEN FREIHEIT könne als Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung gewertet werden. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf gab einer entsprechenden Klage der JF recht. Reuls Äußerungen seien ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit.
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🤢§🇩🇪❌ Mal wieder gibt es ein spektakuläres Urteil. Diesmal vom Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es untersagte einer Ersatzschule den Ausschluss eines Kindes vom Präsenzunterricht. Dabei handelte es sich um einen hoheitlichen Verwaltungsakt, der in der vorgenommenen Form durch die Ersatzschule rechtlich nicht gedeckelt war. Auf das ursächliche Geschehen, die Lebenspraxis, hat das letztlich keine Auswirkung. Jetzt muss die Ersatzschule den Ausschluss lediglich rechtlich anders anpacken. 🤢§🇩🇪❌ #Verwaltungsgericht #CoronaMaßnahmen #Ersatzschule #Schulausschluss
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Corona-Soforthilfe: Bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit rechtfertigt Rückforderung
Corona-Soforthilfe: Bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit rechtfertigt Rückforderung
Eine einem Solo-Selbstständigen ausgezahlte Corona-Soforthilfe darf zurückgefordert werden, wenn dieser sich bereits bei Beantragung des Zuschusses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden. Es hat damit die Klage eines selbstständigen freischaffenden Künstlers gegen die Zurücknahme eines Bewilligungsbescheides und die…
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Neues Urteil aus Düsseldorf: Neues Urteil aus Düsseldorf Müssen AfD-Mitglieder in Nordrhein-Westfalen ihre Waffen abgeben?
Die JF schreibt: »Sind Mitglieder der AfD automatisch „waffenrechtlich unzuverlässig“? Zu diesem Schluß kommt ein Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen – und stellt fest, ein Ehepaar durfte deshalb ihre Waffenerlaubnis verlieren. Doch es gibt auch andere Urteile. Dieser Beitrag Neues Urteil aus Düsseldorf Müssen AfD-Mitglieder in Nordrhein-Westfalen ihre Waffen abgeben? wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T93T0D «
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EIL: Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt allgemeine „Masken“-Pflicht! - ...
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Gericht: Angeblich rechtsextremer Polizei-Chat war Hitler-Parodie
Ohrfeige für den Dienstherrn: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Suspendierung einer Polizistin unter Rechtsextremismus-Verdacht aufgehoben. Read more www.heise.de/news/…... www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/…
http://www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/gericht-angeblich-rechtsextremer-polizei-chat-war-hitler-parodie
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Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gilt einem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgericht zufolge auch für eine Muslimin, die aus religiösen Gründen ein Kopf-Schulter-Tuch trägt. Laut Straßenverkehrsordnung müsse das Gesicht eines Autofahrers während …
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Susan Bonath
Corona-Terrorregime: Bundesweit saßen seit März wohl viele Hunderttausende KERNGESUNDE Kinder und ebenso viele Erwachsene als sog. "Kontaktpersonen 1" in Quarantäne. Quarantäne ist kein Spaß, sondern eine freiheitsentziehende Maßnahme. Wenn die plötzlich vor deiner Tür stehen, darfst von der Sekunde an nicht mal mehr an deinen Hausbriefkasten im Mehrfamilienhaus gehen. Dann kannst du dir ´nen Kopf machen, woher du was zu Essen bekommst. Und alle sind auf Linie, auch die meisten Gerichte. NICHT einmal durch einen negativen Coronatest wird eine angeordnete zweiwöchige Quarantäne verkürzt, da kannst du gesund sein wie nix. Das entschied jüngst das Verwaltungsgericht Düsseldorf - und das ist nur eins von vielen.
Ich zitiere dazu die dpa-Meldung vom 1. Oktober:
"DÜSSELDORF Eine Quarantäne-Anordnung für einen Schüler wird laut einer Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nicht durch einen negativen Corona-Test verkürzt.
Ein Schüler, der mit einem positiv auf das Coronavirus getesteten Schüler dieselbe Schulklasse besucht hat, müsse auf Anordnung des Gesundheitsamtes 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben, teilte das Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag zu einem Beschluss vom Vortag mit. Es lehnte einen Antrag eines Schülers gegen die Quarantäneanordnung im Eilverfahren ab (Az: 7 L 1939/20). Dagegen kann Beschwerde beim OVG eingelegt werden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stützt sich bei seiner Entscheidung auf die Erkenntnisse und Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI). Danach würden Personen, die sich in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit einem bestätigten Covid-19-Fall zum Beispiel in der Kitagruppe oder einer Schulklasse befunden haben, unabhängig von der individuellen Risikoermittlung als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft. Für diese Personen empfehle das RKI eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen.
Zwar habe sich der Antragsteller nach dem Kontakt mit dem infizierten Mitschüler selbst testen lassen und ein negatives Ergebnis erhalten. Dadurch werde die Quarantänezeit aber nicht verkürzt, weil ein Testergebnis während der Inkubationszeit nur eine Momentaufnahme darstelle, erklärte das Gericht. Auch eine Abwägung der betroffenen Grundrechte und Rechtsgüter führe zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherung des Gesundheitssystems eine kurzzeitige Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit rechtfertige. (dpa)"
Also hier setzen neben der Politik auch die Gerichte alle bisher gültigen Rechtsnormen außer Kraft. Die Behörde muss also gar nicht mehr ermitteln, wann, wie, wo und wie eng genau der Kontakt stattgefunden haben soll und ob die positiv getestete Kontaktperson überhaupt infektiös ist. Weil gerade das sagt ein PCR-Test nämlich in der Form, wie er hier genutzt wird, nicht aus. Kurz: Das Gesundheitsamt muss nicht mehr prüfen, ob die Rechtsgrundlage für eine freiheitsentziehende Maßnahme überhaupt gegeben ist. Das ist fatal, das ist Diktatur, das ist der erste Akt im neuen Faschismus. Danach können die Gesundheitsämter im Prinzip jeden, dem sie vorwerfen, sich in der Nähe einer positiv getesteten Person befunden zu haben, wegsperren - wieder und wieder und wieder.
Und worauf berufen sie sich? Auf das RKI. Auf diese Saubande vom jenem Robert-Koch-Institut, das mir einerseits erklärte, dass positiv Getestete ohne Symptome zwar nicht krank sind, man sie aber einfach doch als Kranke bezeichnet, weil es einhellige Praxis im Sinne der WHO sei. Auf jenes RKI, das kackdreist einräumt, dass Sars-CoV-2-PCR-Tests NIE zertifiziert wurden und von den zahlreichen Herstellern nur nachgebaut und angezeigt werden müssen, also nicht zulassungspflichtig sind.
In Deutschland ist jeder Pups DIN-genormt und TÜV-geprüft. Nur die Corona-PCR-Diagnositika (und die Stoffschlüpper fürs Face) nicht. Man behauptet einfach, dass die funktionieren. Man behauptet einfach, dass die keine Fehler produzieren. Man bestimmt einfach, dass die entgegen aller medizinischen Standards neuerdings als alleiniges Diagnostikum genutzt werden dürfen. Und darauf fußt der ganze Terror!
Das ist so unfassbar, absolut unfassbar entrechtend, autoritär und wissenschaftsleugnend, dass es tatsächlich nur noch mit einem faschistischen Regime vergleichbar ist.
Man hätte das alles in den ersten Wochen, wo noch kaum Erkenntnisse vorlagen, gerade noch verstehen können. Da hätte man meinen können, dass es Angst der Regierenden sei. Aber jetzt, nach über sieben Monaten, ist es mehr, da taugt Unwissen nicht mehr zur Erklärung. Das ist der Aufbau einer faschistischen Weltordnung der multinationalen Konzerne und ihrer politischen Handlanger (ob freiwillig oder unfreiwillig, möchte ich dahinstellen). Und das RKI macht den Vorreiter mit derart unwissenschaftlichem Vorgehen, dass einem schlecht wird. Und wenn ich sehe, wie selbsterklärte Linke in verantwortlichen Positionen da rigoros mitziehen, bin ich nur noch entsetzt. Diese Leute sind hinter die Aufklärung zurückgerudert, noch hinter das finsterste Mittelalter. Sind diese Leute wirklich nur dumm? Man muss sich doch in sieben Monaten mal langsam irgendwann mit der Sache auseinandersetzen! Tun sie nicht, tut niemand. Das ist wie bei den Nürnberger Rassegesetzen. Auch daran rüttelte niemand - natürlich auch aus Angst vor den Faschisten. Heute gäbe es noch die Chance, daran zu rütteln. Aber auch heute tun sie es nicht. Aus Konformität, aus Gehorsam, aus Eigennutz, aus Empathielosigkeit, aus strohdummer Selbstgefälligkeit, etc. - andere Beweggründe kann ich mir nach all der Zeit nicht mehr vorstellen.
So viele, die einst vorgegeben haben, sich für die kleinen Leute einzusetzen, werfen uns jetzt den Schlächtern zum Fraße vor, während sie sich in ihrer Rolle als Vollstrecker gefallen.
Ich sage ganz klar: Friedlich kommen wir da nicht raus. Das ist ein globales Ding, und wenn wir den globalen Faschismus und weitere Hunderte Millionen Elends- und Hungertote verhindern wollen, reichen Wattebällchen und Friedensgebete nicht mehr aus. Ich will nicht meine Kinder diesem Pack und all seinen beflissenen Handlangern und Aufsehern opfern!!
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Futtermittelverordnung - Gemeinschaftsrechtskonformität
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Futtermittelverordnung - Gemeinschaftsrechtskonformität
Oberverwaltungsgericht NRW Az.: 20 B 1057/04 Beschluss vom 21.01.2005 Vorinstanz: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 15 L 843/04 Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen. Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 235.000,- EUR. Gründe: Die zulässige Beschwerde h......
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Augsburg: CSU-Oberbürgermeisterin wirbt für Anti-AfD-Demo
Tichy:»Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte dem Düsseldorfer CDU-Oberbürgermeister Stephan Keller eine eindeutige Verletzung des Demokratieprinzips attestiert: Keller hatte Mitte Februar städtische Mitarbeiter zur Teilnahme an einer Anti-AfD-Demo aufgerufen. Im bayerischen Augsburg ticken die Uhren anders. Dort regiert die in allen Belangen überaus „woke“-grüne CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber. OB Weber hatte über das städtische Intranet sämtlichen Mitarbeitern der Der Beitrag Augsburg: CSU-Oberbürgermeisterin wirbt für Anti-AfD-Demo erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/T3hMr9 «
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