#Vertragsschluss
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Keine fiktive Abnahme bei Bauverträgen mit Verbrauchern!
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.08.2024 – 10 U 100/23 1. Enthält ein Angebot zum Abschluss eines Bauvertrags die Bedingung, dass ihm “die VOB neuester Fassung” zugrunde liegt, ist dies weder intransparent noch überraschend, sondern führt zur wirksamen Einbeziehung der VOB/B in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss durch einen Architekten vertreten…
#Bau-Soll#Bauvertrag#Fassung#Gericht#Leistungserbringung#Nachtragsangebot#OLG Brandenburg#Unklarheiten#Urteil#Verbraucher#Vertragsänderung#Vertragsschluss#VOB
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Die falsche Preisauszeichnung im Selbstbedienungsladen
Gestern habe ich eine interessante Frage in einem Forum online gefunden. Es geht darum, dass an der Ware im Selbstbedienungsladen ein niedrigerer (falscher) Preis ausgezeichnet ist als an der Kasse. Meine Antwort darauf will ich hier auf meinem Blog etwas ausführlicher wiedergeben.
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(Ver-)Tragen
Aby Warburg analysiert die Lateranverträge - indem er zuerst ein diplomatisches Protokoll eines diplomatischen Protokolls anlegt und dann einen Kommentar dazu entwickelt. Im Hinblick auf den Text der Einleitung zu dem Atlas wird deutlich, dass Warburg die 'legalen Techniken' (Yan Thomas) eines Vertragsschlusses und einer Staatengründung in Bezug auf die involvierten juridischen Kulturtechniken analysiert. Allgemein versteht er so eine Technik als Distanzschaffen. Das Distanzschaffen analysiert Warburg auf den Staatstafeln als Tragen/Trachten, er nimmt den Begriff des Vertrages nicht nur, aber auch wörtlich, nimmt ihn nicht nur bildlich, aber auch bildlich. Vor allem übersetzt er die legale Technik in eine Reihe von Operationen, die gleichzeitig Übersetzungen sind - und anderem Übersetzungen zum Begriff/ Bild des Tragens/ Trachtens. Warburg übersetzt das Tragen/Trachten in Trakte, Trajekte, in das Trahieren, Trainieren - in das Ziehen und Entwerfen, Planen (to draw/ draught/ draft) - und weiter in ein Lassen/Lancieren. Die Lateranverträge werden in eine Reihe kleiner Tafeln zerlegt, die Trajekte - und zügige Formen sind, damit auch Formen, durch die polare Regung/ Bewegung geht - und die als Form auch Norm sind. Warburg deutet das Vertragen als Verzehren, das Verzehren wiederum als vague Assoziation.
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Felix Thönnessen Coaching Vertrag kündigen Kostenlos in 2 Minuten
Inhaltverzeichnis
Rechtlichen Beistand bei Widerruf von Coaching-Verträgen einholen
Widerruf Business-Coaching-Dienstvertrag
OLG Hamburg: Keine Lernerfolgskontrolle bei Online-Coaching
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Der Bezeichnung kann jedenfalls nicht die Bedeutung beigemessen werden, dass es innerhalb des Gesprächs zu keiner Vertragsofferte kommen darf; eine Täuschung über den Inhalt des Gesprächs liegt folglich nicht vor. Das vom Beklagten beschriebene Verhalten des Vorstands der Klägerin reicht nicht aus, um den Vorwurf der Sittenwidrigkeit zu begründen. Alleine die Tatsache, dass ein Gespräch nicht von vornherein als „Verkaufsgespräch“ betitelt wird, ist ebenso wenig sittenwidrig wie der Umstand, dass auf einen potenziellen Kunden ein gewisser Druck hin zum Vertragsabschluss ausgeübt wird. Dem sozialadäquaten Wesen eines Verkaufsgesprächs ist immanent, dass der Verkäufer den Interessenten von einem Vertragsabschluss überzeugen möchte und ihn in gewisser Weise dazu gegebenenfalls auch drängen wird.
Rechtlichen Beistand bei Widerruf von Coaching-Verträgen einholen
Beratend als auch vertretend für meine Mandanten tätig geworden. Ähnliches gilt insgesamt für Coachings aus dem Bereich des “financial coachings”. Für die Anwendbarkeit des FernUSG ist ferner erforderlich, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag die gem. 1 Nr. 2 FernUSG notwendige Voraussetzung der Überwachung des Lernerfolgs beinhaltete.
Widerruf Business-Coaching-Dienstvertrag
So behauptet der Beklagte zwar, der Vorstand der Klägerin habe ihn in dem Gespräch nie darauf hingewiesen, dass sie nur Verträge mit Unternehmern abschließe. Demgegenüber ist belegt, dass in dem dem Beklagten vom Vorstand der Klägerin vorgelesenen Vertragstext ein entsprechender Hinweis mit Bestätigungskästchen abgedruckt ist. Daneben ist auch unstreitig, dass der Vorstand der Klägerin dem Beklagten die Möglichkeit gelassen hat, sich nochmals Gedanken über den Vertragsschluss zu machen und den Vertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt zu unterzeichnen. Eine Sittenwidrigkeit des Geschäfts ergibt sich nicht aus den äußeren Umständen des Vertragsabschlusses. Bei dem von der Klägerin angebotenem Business-Coaching handelt es sich nicht um Fernunterricht gemäß § 1 FernUSG.
Schnelle Reaktion bei Anfragen, persönliche Beratung und transparente Kosten – bei höchster Beratungsqualität.
Neben dem behaupteten offenen Gesamtbetrag aus der Online Ticketbestellung bei der CopeCart macht die Diagonal Inkasso GmbH bereits Verzugszinsen und Inkassokosten als Verzugsschaden geltend.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und nicht allzu hohe Beträge zurückfordern möchte, für den kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, eine der Verbraucherzentralen für ein Erstgespräch zu kontaktieren.
Prinzipiell gibt es keinen Bereich, in dem man nicht durch Coaching und Mentoring Unterstützung bekommen kann.
Weiter treten diese Coaches meiner Ansicht nach sehr plakativ auf. Oft wird an dieser Stelle dem potentiellen Kunden ein schneller wirtschaftliche Erfolg suggeriert, falls sich der Kunde exakt an die Anleitungen und Anweisungen des Online Coaches hält. Ob dies wirklich so ist, kann durchaus bezweifelt werden.
Ebenso könnte ein Vertrag sittenwidrig sein, wenn er unfaire Klauseln enthält, die die Rechte oder Pflichten einer der Parteien in unangemessener Weise einschränken. Coaching Verträge unterliegen grundsätzlich dem ganz normalen Vertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das die allgemeinen Regeln für Willenserklärungen und Verträge enthält. Grundsätzlich muss man sich an geschlossene Vereinbarungen halten. Auch ein Widerrufsrecht kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. So genannte Coaches sind in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Prinzipiell gibt es keinen Bereich, in dem man nicht durch Coaching und Mentoring Unterstützung bekommen kann.
Der Beklagte behauptete, er sei in dem als „kostenloses Strategiegespräch“ angekündigten Telefonat nicht darauf hingewiesen worden, dass die Klägerin nur Verträge mit Unternehmern abschließe. Zudem habe er nie vorgehabt, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, sondern sei von der Klägerin in den Vertrag gedrängt worden. Im Folgenden wird daher ein aktuelles Gerichtsurteil zu einem solchen Fall eines Widerrufs eines Business-Coaching-Dienstvertrags näher beleuchtet und die zentralen Erkenntnisse zusammengefasst. Dies führt bei einem Online-Coaching-Vertrag dazu, dass Ihr Coach den Zahlungsanspruch auch im Falle einer Schlechtleistung, also einem nicht ordnungsgemäßen bzw. Nicht Ihren Erwartungen entsprechenden Coaching erheben kann. Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Sie sollten auch Feedback von Ihrem Kunden und anderen Quellen wie Ihren Kollegen, Mentoren oder Vorgesetzten einholen. Schließlich sollten Sie sich darauf konzentrieren, neue Kunden zu finden und stärkere Beziehungen zu ihnen aufzubauen. Eine der besten Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit von Verstößen oder Stornierungen zu vermeiden oder zu verringern, ist ein solider Coaching-Vertrag, der alle wesentlichen Aspekte Ihres Coaching-Vertrags abdeckt, wie z. Umfang, Dauer, Häufigkeit, Gebühren, Zahlungsbedingungen, Kündigungsbedingungen, Vertraulichkeit und Haftung. Sie sollten auch den Vertrag mit Ihrem Kunden überprüfen und unterschreiben, bevor Sie mit dem Coaching-Prozess beginnen, und sicherstellen, dass er alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht und ihnen zustimmt.
LHR Rechtsanwälte berät ihre Mandaten zu allen Fragen im Bereich (Online-)Coachingverträge, entwirft oder prüft entsprechende Verträge und vertritt Unternehmer gerichtlich sowie außergerichtlich. Das OLG änderte durch das Berufungsurteil das Urteil des LG Kiel ab und verurteilte die Beklagte zur Zahlung der vereinbarten Raten nebst Zinsen. Es sei ein Vertrag geschlossen worden, der nicht nichtig sei und von dem sich die Beklagte auch nicht wirksam gelöst habe. Um sich vor ungewolltem Verzicht auf das Widerrufsrecht zu schützen, sollten Sie bei der coaching-vertrag kündigen Vertragsunterzeichnung genau hinschauen. Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen sorgfältig durch und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Achten Sie darauf, ob Ihnen ein Verzicht auf das Widerrufsrecht angeboten wird und lassen Sie sich die Konsequenzen erklären.
Hintergrund ist, dass die Angeschriebenen Rechnungsempfänger einen sogenannten Coachingvertrag beispielsweise zum Aufbau des eigenen Online Business (Online Geschäfts) abgeschlossen haben sollen. Auch für Coaching und Online Coaching gilt theoretisch die Regel „no work, no money“. Das hat zur Folge, dass ein Dienstleister, der überhaupt nicht gearbeitet hat, keinen Anspruch auf Bezahlung hat. Sie wären in diesem Fall nicht verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt davon ab, ob Sie den Vertrag als Verbraucher nach § 13 BGB oder als Unternehmer nach § 14 BGB geschlossen haben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter findet sich typischerweise eine Klausel, die potenzielle Vertragspartner darauf beschränkt, Unternehmer zu sein.
(4) Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen. (2) Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden. (3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. (1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
Denn diese sollen gleichwohl von den getroffenen Regelungen profitieren. Ferner spreche das Verständnis der Praxis für eine Anwendung des FernUSG auch auf Unternehmer. So enthalten beispielsweise die im Internet auf der jeweiligen Homepage einsehbaren Fernunterrichtsverträge zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Hierfür gäbe es keine Notwendigkeit, wenn das FernUSG nicht auf Anwälte – die einen freien Beruf ausüben und damit Unternehmer sind – anwendbar wäre. Das FernUSG sei auf den vorliegenden Fall auch anwendbar.
Die Anwaltskanzlei IURLEX ist stolz auf ihre Ergebnisse, da sie sich durch eine Kombination aus hochwertiger Fachkompetenz, einer ausgeprägten Kundenorientierung und einer exzellenten Erfolgsquote auszeichnet. Sie hat sich durch die umfassende Beratung in vielen Rechtsgebieten einen Namen gemacht und ist auf dem Weg, sich als führende Anwaltskanzlei in Deutschland zu etablieren. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und im wesentlichen ausgeführt, dass der Vertrag sittenwidrig sei, da der Preis für die angebotene Leistung das in diesem Bereich "marktübliche" um etwa das Zehnfache übersteige. Im Grunde würden solche Leistungen auch von Fernuniversitäten und Anbietern von Fernkursen zu rund einem Zehntel des vereinbarten Betrages angeboten.
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Ansprüche auf Übertragung des Grundstücks verjähren in zehn Jahren, § 196 BGB, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs, § 200 BGB. Dies setzt die Fälligkeit des Anspruchs voraus, was auch für synallagmatisch verbundene Ansprüche, wie bei einem Grundstückskaufvertrag, gilt.
Üblicherweise wird ein Anspruch aus einem Kaufvertrag mit dessen Abschluss fällig. In Grundstückskaufverträgen kommt es häufig zur Sicherung des Verkäufers zu einer davon abweichenden Regelung, der zufolge der Käufer die Zahlung des Kaufpreises nachweisen muss; in diesem Fall tritt die Fälligkeit erst mit dem Nachweis derselben ein. Bis dahin beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen, unbeschadet des Umstandes, dass es hier der Käufer in der Hand hat., die Fälligkeitsvoraussetzung zu begründen.
BGH, Urteil vom 15.03.2024 - V ZR 224/22 -
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Das Angebot und Anerkennung im vertragsrecht.
Im deutschen Vertragsrecht beziehen sich “Angebot” und “Annahme” auf zwei grundlegende Prinzipien, die den Vertragsschluss regeln. Hier ist eine kurze Erläuterung zu “Angebot” und “Annahme” im Vertragsrecht: 1. **Angebot (Invitatio ad Offerendum)**: Ein Angebot ist eine Willenserklärung, durch die eine Vertragspartei einer anderen Vertragspartei Vertragsabschlüsse anbietet. Ein Angebot kann…
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231121 0941 for the love of god
endlich mit dem adel da, vieles war verzerrt, als die worte öffentlichkeit & hilfe noch existiert haben / hätten, aber dann kam die sache, wir haben die erzeugung in kauf genommen, wir nehmen die ermordung in kauf, gleichzeitig läuft ja schon die 1119 schule,
denn ihr seid die auserwählten des adels, die gesundheitsschläger, die gute gang & alle auserwählten des adels schlagen alle zusammen, weil sie C.R.E.A.M. hören müssen & ihre crispy erkältung, ihr crosses sperma an der haut, zwingt sie alle, zum adel sich zu bekennen, wir sind gesundheitsschläger, und alle bekehren sich zur fah "es geht so nicht", "IT hat keine zukunft",
& im ewigen kampf der crowleystaaten gegen jesus & für den prosastream über fah, dollar dollar bill yah, dollar dollar bill jaw, denn niemand hat das recht, während ihr formwandler & menschenersetzer seid, oder menschenursetzer? oder seid ihr siedler? nachdem ihr menschensiedler seid, aber warum nicht scheißeschwul & siedeln gleich von scheiße ableiten? denn es muss von anfang an richtig gebaut werden, super katholisch "i have to see it" (auf christen, kyokyokyo kyo bezogen), aber dann ist es ja auch schon in der see.
dollar dolkar bill yah.
& so ist er der neger, wenn ich einen weißen kopf hätte, weiße arme, weiße hände, ständig denken müsste weiß weiß weiß weiß, ich würd verrückt werden. also warum haben nicht alle schwarze arme, die ninjas, und die arme als schwänze, aber keine nasen, weil sie ja auf der fah rumtanzen?
wenn jeder die nase als arme trägt, wenn alle arme schwarz sind, wenn alle waffen dicks sind & wenn der addl den konfettistanzer kontrolliert, und wenn alle kinder lernen, sich friedlich höflich adlig zu verteidigen "do you want to fuck me?", und wenn jeder vertragsschluss erlaubt ist, um die welt auf den civil war (the good war = christenverfolgung / auslöschung (menschenhandel! vor menschenersetzung!) (menschenhandel vor menschsiedel)).
und alle fah oberklasse ist dann kurz davor, sich dreimal hintereinander gesundzubumsen im autoscooter bei der bänderzerrung mit der hoffnung auf muu muu muu, auf muuuvies wo alle muuuuu sagen, aber der einzelne protagonist, der gute adelsmuhslim the good germa menschenhandel geht vor menschenersatz.
der gute adelsmuhslim, oftmals einzelner denkender protagonist ( oh ein ei stöhner) und de höhner, wer die höhner in die hand kriegen will, dieser hunter, wer de höhnenden adligen mit der hand fassen will hat der keinen dick eibe tür wird sich auftun doppelloch & dreifachschock
und alles schon ausgesaugt, der protagonist, alleine, gefangen in lebendigen illusionen, dont look down, adliger, tanz weiter, trampel alle christen tot, jesus st der weiße hai, der weiße hai, mit den jaws of defeat,
und was, wo man essen können müsste & alle adelskinder werden satt werden, wie der satan, die stämme, die schwänze der erstgeborenen adligen, sie sind nicht zu vereinigen, es wird in den arsch gefickt, aber die kugel, da ist sowieso nichts drin, nein, man braucht nur judas, weil er ist ja nicht so schnell im pfeilschießen, er wollte doch nur lokal doppelei sein,
aber dass ihr nie christen wart, dass nur kyokyokyo kyo als gültiger filter des gehirns in betracht kommt, aber alle adligen werden satt werden,
sie sind die gesundheitsschläger, die zeit der verfolgung der sanitäter, in dieser zeit von C.R.E.A.M. von cee are e=i i=a am, oder was auch immer, hauptsache wagen,
ich hab keine lust, das lied, die senke zu hören, was auch immer.
die gesundheitsschläger sind endlich wieder da, endlich alle in der adelsgang, beim zivilen satan, dessen aufgabe es ist, seine eigene gesundheit zu schützen, bis er krieg anzetteln muss, und das geht auch nur gegen christen, weil sie sind's nicht, weil die fah die göthe gibt, & jeder kann dann verbrennen, kann dich blenden, legt sich geschmuggelt gut für alle mädchen auf das face deinen effekt deine arbeit, don't dang it english latein, fürchtet euch nicht, it's not dangerous if you don't use english/latin, die sonne nur aus blut auf einer welle, sie wird heute, ja, also um am tag zu arbeiten wird sie wohl nicht untergehen, aber senken wird sie wohl schon.
aber nur zu kohle, und zigarren, und alles, und ihr seid ja einfache heiden, alle scheißeschwul & ihr seid die gesundheitsschläger, damit alle satanskinder gesund bleiben & der adel als essen=trinken=grinsen=fotographieren, und keep it simple, worte sind nur elektroschocks, damit widow seine familie doppelt in den kindergarten bombt, aber er ist unschuldig, befindet sich nur in der unverzeihbaren wendung gegen jesus, etc. ....
ja, und so muss das sein, und zwei vier pantomime für alle kinder & menschenhandel geht vor menschensiedel, & als die amerikaner die neger versklavt haben, und dann wieder freigelassen haben, da haben sie die welt vor jesus gerettet.
aber niemand soll sich erinnern, sie haben alles gesaugt, was sie brauchen & jeder adlige braucht die volle lebensspanne & das gesicht von alten adligen braucht man auch immer, die mega atombombe, weil es leben alle auf dem bauernhof, und der nichtswerte alte kinderficker und gesundheitsschläger, der einfach nur keine widerworte hören will, weil er lebt ja schon getrennt von allen mit seinen muslimen, mit dem wahren volk, mit seinen adelskindern,
und dieses drecksschwein, dessen jeglicher schritt & jeglichr handbewegung in seinem leben falsch war
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Datenschutz
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Arbeitseinstellung zwecks Nachtragsdurchsetzung ist keine gute Idee!
1. Nach den Grundsätzen des sog. unternehmensbezogenen Geschäfts geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass bei derartigen Geschäften der Unternehmensinhaber Vertragspartner werden soll und nicht derjenige, der konkret für das Unternehmen gehandelt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Inhaber falsch bezeichnet wird oder über ihn sonst Fehlvorstellungen bestehen. Die Anwendung dieser…
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#3 O 155/21#Arbeitseinstellung#E-Mail#Gericht#Geschäft#Geschäfts#LG Heilbronn#Nachtragsdurchsetzung#Unternehmensbezug#Urteil#Vertragspartner#Vertragsschluss
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen für die Inanspruchnahme von Einmaldienstleistungen und Abonnements sowie deren Bezahlung bei Knuddels.de
Präambel
Die Knuddels GmbH & Co. KG, Kaiserstr. 94a, 76133 Karlsruhe (nachfolgend "Knuddels" genannt) bietet verschiedene kostenpflichtige Dienstleistungen für den von ihr betriebenen Internet-Chat Knuddels.de an.
Sie (nachfolgend "Kunde" genannt) haben die Möglichkeit, solche Dienstleistung über Knuddels.de entweder als Einmaldienstleistung oder als Abonnement zu erwerben. In beiden Fällen erfolgt eine Zahlung nach Ihrer Wahl über eine der bei Abschluss des Vertrages angezeigten Bezahloptionen wie PayPal, Zahlung über ihr Mobiltelefon (durch Belastung Ihrer Mobiltelefonrechnung oder Ihres Prepaid-Guthabens) etc..
Die Erbringung der Dienstleistung von Knuddels erfolgt über die unmittelbare Freischaltung der erworbenen Dienstleistung für das vom Kunden angegebene Nutzerkonto oder über den Versand von Freischalt-Codes, mit denen Sie die gewünschte Leistung selbstständig freischalten können. Wenn im Weiteren von "Leistung" oder "Dienstleistung" die Rede ist, gilt dies als Bezeichnung.
Die Bedingungen, unter deren ausschließlicher Anwendung ein Vertragsschluss zwischen Knuddels und Ihnen über den Erwerb von Dienstleistungen als Einmaldienstleistung oder Abonnement zustande kommt, regeln die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen.
1. Allgemeines
1.1 Für den Fall, dass Knuddels diese AGB zu Ungunsten des Kunden ändert, wird diese Änderung Kunden, die ein Abonnement abgeschlossen haben, auf der Webseite von Knuddels (Knuddels.de) und auf elektronischem Wege mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht wird Knuddels den Kunden nochmals in der jeweiligen Änderungsmitteilung hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.
1.2 Teilt Knuddels dem Kunden auf dessen Widerspruch hin mit, dass eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Kunden den Vertrag über das Abonnement mit Kündigungsfrist von einer Woche kündigen. Die geänderten Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde von diesem Kündigungsrecht innerhalb eines Monats keinen Gebrauch macht. Auf diese Folge weist Knuddels den Kunden in der Mitteilung hin. Sollten die Preise aufgrund einer Umsatzsteuererhöhung zu Ungunsten des Kunden entsprechend angepasst werden, ist der Kunde nicht zum Widerspruch berechtigt.
1.3 Die Umsatzsteuer berechnet Knuddels mit dem zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung jeweils gültigen Satz.
2. Vertragsabschluss
2.1 Zahlung über Mobiltelefon
Um eine Einmaldienstleistung oder ein Abonnement in Anspruch zu nehmen und das dafür entstehende Entgelt per Mobiltelefon zu zahlen, gibt der Kunde seine Mobilfunknummer in das hierfür vorgesehene Eingabefenster ein und bestätigt seine EingabeDem Kunden wird nun nach automatischer Prüfung der Mobilfunknummer durch Knuddels ein Aktivierungs-Code per SMS an die von ihm eingegebene Mobilfunknummer gesendet. Einen Anspruch auf Zusendung dieses Aktivierungs-Codes hat der Kunde nicht. Knuddels behält sich vielmehr vor, bestimmte Mobilfunknummern zu sperren, wenn in Zusammenhang mit diesen Nummern zuvor Verletzungen wesentlicher sich aus diesen Bestimmungen ergebender Pflichten erfolgt sind.
Der Aktivierungs-Code dient zur Überprüfung der Berechtigung des Kunden, eine Zahlungs-Abwicklung über die genannte Mobilfunknummer durchzuführen. Hat der Kunde einen Aktivierungs-Code per SMS erhalten, gibt er diesen in das hierfür vorgesehene Eingabefenster ein und betätigt den Button mit der Aufschrift "kostenpflichtig Bestellen". Mit der Betätigung des Buttons gibt der Kunde ein bindendes Angebot über die Inanspruchnahme der jeweils ausgewählten Einmaldienstleistung bzw. des ausgewählten Abonnements zum jeweils angegebenen Preis ab.
Mit der Annahme des Angebotes durch Knuddels durch Gewährung der vom Kunden ausgewählten Leistung kommt zwischen Knuddels und dem Kunden ein Vertrag zustande.
2.2 Andere Zahlungsabwicklung (z. B. PayPal, PaySafe etc.)
Um eine Einmaldienstleistung oder ein Abonnement in Anspruch zu nehmen und das dafür entstehende Entgelt auf anderem Wege als über Mobiltelefon zu zahlen, z. B. per PayPal oder PaySafe, wählt der Kunde die gewünschte Leistung aus und wählt die von ihm gewünschte Zahlungsmethode. Der Kunde folgt nun den jeweiligen für die von ihm ausgewählte Zahlungsmethode spezifischen Anweisungen und klickt schließlich den Button mit der Aufschrift "Kostenpflichtig bestellen" an.
2.3 Knuddels behält sich das Recht vor, missbräuchliche Kundenanfragen zurückzuweisen.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist bei Einmaldienstleistungen zur einmaligen Zahlung des jeweils für die Dienstleistung angegebenen gültigen Preises und bei Abonnements regelmäßigen Zahlung des für das jeweilige Abonnement anfallenden turnusmäßigen Entgeltes im Sinne der Ziffer 8 dieser Bestimmungen verpflichtet.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Inanspruchnahme einer Einmaldienstleistung sowie beim Abschluss eines Abonnements seine Mobilfunknummer richtig und vollständig anzugeben, sofern er eine Bezahlung über sein Mobiltelefon wünscht.
Wählt der Kunde eine andere Zahlungsweise an, ist er verpflichtet, alle für die Durchführung des Zahlungsverkehrs notwendigen Daten richtig und vollständig anzugeben.
3.3 Der Kunde darf bei Vertragsabschluss keine Mobilfunknummer bzw. keine sonstigen Zahlungsdaten eines Dritten angeben, es sei denn, dieser Dritte ist ausdrücklich damit einverstanden und bereit für die über sein Mobiltelefon oder seine sonstigen Zahlungsdaten abgerechneten Kosten einzustehen. In diesem Fall kommt der Vertrag zwischen Knuddels und derjenigen Person zustande, welche die Mobilfunknummer oder die sonstigen Zahlungsdaten über Knuddels.de eingegeben hat.
3.4 Der Kunde ist berechtigt mehrere Abonnements abzuschließen sowie mehrere Einmaldienstleistungen in Anspruch zu nehmen, sofern er die entsprechenden Entgelte bezahlt.
3.5 Der Kunde ist berechtigt, Freischaltungs-Codes, die er als Einmalleistung oder im Abonnement erhalten hat, an Dritte Personen weiterzugeben.
3.6 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Übertragung von Smileys, Grafiken, Sounds oder sonstiger Features, die für einen gesperrten Nicknamen freigeschaltet wurden, auf einen anderen Nicknamen.
3.7 Kann der Kunde einen Freischaltungs-Code nicht nutzen, weil diese an eine Mobilfunknummer oder einen Nicknamen geschickt wurden, die in seiner Konfiguration angegeben wurden, auf die er aber nicht zugreifen kann, so hat er keinen Anspruch auf Übermittlung eines weiteren Freischaltungs-Codes.
4. Freischaltung von Leistungen über Freischaltungs-Codes
Die Freischaltung einer Leistung , für die ein Freischaltungs-Code versandt wurde, erfolgt, indem der Kunde oder eine dritte Person sich mit einem Knuddels.de-Nicknamen in einen Chatraum von Knuddels.de einloggt und dort einen erhaltenen Freischaltungs-Code aktiviert. Die Leistung ist dann für denjenigen Nicknamen freigeschaltet mit dem der Kunde oder Dritte bei Knuddels.de eingeloggt war, als er den Code aktiviert hat.
5. Besondere Regelungen für Abonnements
5.1 Bei einem Abonnement werden einem Kunden turnusmäßig in festen Abständen, deren Frequenz bei Abschluss des jeweiligen Abonnements angezeigt wird, die vereinbarten Leistungen zur Verfügung gestellt. Hierfür fällt ein turnusmäßiges Entgelt an, welches mit dem Kunden über den von ihm gewählten Zahlungsweg abgerechnet wird.
5.2 Schließt der Kunde ein Abonnement ab, erhält er zum Start seines Abonnements eine erste zum Abonnement gehörende Leistung. Zudem erfolgt unmittelbar zuvor eine erste Berechnung des Abonnement-Entgeltes. Die nächste Leistung erhält der Kunde frühestens nach Ablauf der im jeweiligen Abonnement vereinbarten Zeit. Hat der Kunde also z. B. ein Abonnement abgeschlossen, bei dem die Leistungen alle 30 Tage gewährt werden, erhält der die Leistung frühestens nach 30 Tagen. Bei einem Abonnement, bei dem der Kunde Leistungen alle 7 Tage erhält, erhält er die nächste Leistung frühestens nach dem Ablauf und 7 Tagen etc..
5.3 Grundsätzlich werden Leistungen von Smiley-Abos allen Abonnement-Kunden zeitgleich an einem bestimmten Tag zur Verfügung gestellt. Liegt der Beginn des Smiley-Abonnements eines Kunden jedoch so, dass die nächste Leistung an alle Smiley-Abonnement-Kunden in weniger Tagen erfolgt, als es der eigentlichen Abonnementfrequenz entspricht, so erhält der Kunde, der ein neues Smiley-Abonnement abgeschlossen hat, die nächste Leistung, die alle übrigen Abonnement-Kunden erhalten, jedoch nicht. Die nächste Leistung, die der Kunde erhält, ist dann erst diejenige, die als übernächstes allen Kunden zur Verfügung gestellt wird. Ab Erhalt dieser Leistung erhält der Kunde seine Leistungen dann jedoch in regelmäßigen Abständen, entsprechend der gewählten Smiley-Abonnement-Frequenz. Kosten fallen für den Kunden nur für diejenigen Dienstleistungen an, die tatsächlich gewährt wurden.
Beispiel:
Der Kunde A schließt am 12.11. ein Smiley-Abonnement ab, bei dem er alle 30 Tage eine Leistung erhalten soll. Er erhält dabei sofort eine erste Leistung. Die nächste Leistung, die im Rahmen des Smiley-Abonnements an alle Abonnement-Kunden gewährt wird, wird am 15.11. zur Verfügung gestellt. Dieses Datum liegt aber nicht 30 Tage nach dem Beginn des Smiley-Abonnements des Kunden A. Daher erhält er diese Leistung, die am 15.11. allen übrigen Kunden gewährt wird, nicht. Eine weiterer Leistung erhalten alle Abonnenten dann am 15.12.. Diese Leistung erhält auch der Kunde A, da nun zwischen seiner Anmeldung und dem Tag der allgemeinen Gewährung der Leistung mindestens 30 Tage liegen. Natürlich werden dem Kunden A aber auch keine Kosten für die Leistung vom 15.11.berechnet, die an andere Kunden ging, an ihn jedoch nicht. Für ihn fallen in diesem Beispiel nur Kosten für die erste Leistung an, die der Kunde A unmittelbar nach Abschluss des Abonnements erhalten hat, und für die Leistung, die er am 15.12. erhielt.
5.4 Hat der Kunde die zweite Leistung nach Abschluss eines Abonnements aus den unter Ziffer 5.3 genannten Gründen nicht beziehen können, so werden ihm für diese nicht bezogene Leistung auch keine Kosten berechnet. Er hat aber die Möglichkeit, die nicht bezogene Leistung einzeln als Einzeldienstleistung zu erwerben. Die Kosten für den Erwerb dieser Leistung als Einmaldienstleistung entsprechen den Kosten, die im Rahmen des jeweiligen Abonnements für eine einzelen Leistung zu zahlen sind.
5.5 Wird dem Kunden in einem Monat keine Leistung gewährt, weil der Kunde unbeabsichtigt eine Mobilfunknummer/ einen Nicknamen bei der Konfiguration seines Abonnements eingegeben hat , auf die/den er keinen Zugriff hat, so hat er keinen Anspruch auf Gewährung eine entsprechende Ersatzleistung. Gleiches gilt, wenn das Abonnement durch einen Dritten so konfiguriert wurde, dass die Leistung nicht an den Kunden gesendet wurde. Dies gilt jedoch nicht, wenn Knuddels zu verantworten hat, dass eine dritte Person Zugriff auf den Nutzeraccount des Kunden bei Knuddels.de hatte.
5.6 Wird ein Knuddels.de-Nickname eines Kunden durch Knuddels gesperrt, so endet ein über diesen Nicknamen abgeschlossenes Abonnement nicht automatisch. Dies auch nicht, wenn der gesperrte Nickname in der Konfiguration des Abonnement als Empfänger eine Abonnementleistung eingestellt war. Wünscht der Kunde die Fortführung des Abonnements aufgrund der Sperrung nicht, muss er das Abonnement ausdrücklich gem. Ziff. 9 dieser Bestimmungen kündigen. Selbstverständlich kann er das Abonnement aber auch so umkonfigurieren, dass ein anderer Nickname als Empfänger eingetragen wird. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Abonnement über einen anderen als den gesperrten Nicknamen abgeschlossen wurde.
6. Minderjährige
6.1 Abonnements und Einmaldienstleistungen dürfen von Kindern vor Vollendung des 14. Lebensjahres nicht bezogen werden. Wird Knuddels bekannt, dass eine Einmaldienstleistung oder ein Abonnement durch eine solche Person bezogen wird, so wird ein bestehendes Abonnement umgehend fristlos gekündigt und die für den Erwerb genutzt Daten für den Erwerb weiterer Einmalleistungen oder Abonnements bis auf weiteres gesperrt.
6.2 Von Personen, die das 14. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (beschränkt Geschäftsfähige i.S.d. § 106 BGB) darf nur dann ein Abonnement abgeschlossen oder eine Einmalleistung erworben werden, wenn sie hierzu zuvor die ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten einholen oder die durch den Abschluss des Vertrages zu zahlenden Entgelte mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von ihren gesetzlichen Vertretern oder mit deren Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Wird Knuddels bekannt, dass eine Einmalleistung oder ein Abonnement unter Missachtung dieser Regelung erworben wurde, so wird ein bestehendes Abonnement umgehend gekündigt und die für den Erwerb genutzten Daten für den Erwerb weiterer Einmalleistungen oder Abonnements bis auf weiteres gesperrt.
7. Haftungsbeschränkung von Knuddels
7.1 Knuddels haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Knuddels jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Knuddels der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
7.2 Soweit Knuddels Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt ist gem. § 44a TKG für reine Vermögensschäden, die nicht vorsätzlich verursacht wurden, die Haftung gegenüber dem einzelnen Kunden auf den Höchstbetrag von EUR 12.500 beschränkt, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von EUR 10 Mio. je schadensverursachendem Ereignis. Übersteigt im letzteren Fall die Entschädigung, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten ist, die genannte Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
7.3 Die vorgenannten Begrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf Pflichtverletzungen von Knuddels oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen.
7.4 Knuddels ist um die schnellstmögliche Verbreitung der angeforderten Leistungen bemüht. Da Knuddels sich Leistungen und Distributionskanäle Dritter bedienen muss, auf deren ständige Verfügbarkeit Knuddels keinen Einfluss hat, übernimmt Knuddels keine Gewähr für die verzögerungsfreie Übermittlung von Daten über die von Dritten unterhaltenen Distributionskanälen/-leitungen. Knuddels haftet nicht für eine zeitweilige oder dauerhafte Unterbrechung der Datenübertragung an die Mobiltelefone der Nutzer, soweit diese nicht auf einem von Knuddels zu vertretenden Umstand beruht. Daneben übernimmt Knuddels keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Dienste. Insbesondere behält sich Knuddels das Recht vor, den Zugang zu Produkten zur Durchführung von Wartungsarbeiten vorübergehend zu unterbrechen.
8. Entgelte
8.1 Bei Abschluss eines Abonnements und der Inanspruchnahme von Einmaldienstleistungen fallen für den Kunden Entgelte an, die bei Abonnements in der Frequenz der jeweiligen Leistungsgewährung und bei Einmaldienstleistungen einmal zu zahlen sind. Die Höhe dieser Entgelte können dem jeweiligen Angebot entnommen werden. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt über den bei Vertragsschluss angegebenen Zahlungsweg.
8.2 Die Belastung mit den vertraglichen Kosten erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss.
8.3 Bei Abonnements erfolgt zudem eine Belastung der späteren turnusmäßigen Leistungen jeweils unmittelbar vor Gewährung der jeweiligen Leistung.
8.4 Die jeweilige Leistungwird nur dann dem Kunden gewährt, wenn eine Abbuchung des jeweiligen Entgeltes für die bestellte Leistung möglich war.
8.5 War ein Einzug der vertraglichen Kosten nicht möglich, so erfolgen durch Knuddels im Laufe dieser Zahlungsperiode noch 2 weitere Belastungsversuche. Dabei ist eine Zahlungsperiode die Zeit zwischen zwei regulären Belastungen im Rahmen der vertragsgemäßen Abwicklung eines Abonnements. Schlagen auch die weiteren 2 Belastungsversuche fehl, erhält der Kunde in dieser Zahlungsperiode keine Leistung. In der nächsten Zahlungsperiode wird Knuddels dann 3 weitere Belastungsversuche unternehmen. Ist einer dieser Versuche erfolgreich, so erhält der Kunde die Leistung, die innerhalb dieser Zahlungsperiode an alle Abonnement-Kunden vergeben wurde. Schlagen alle 3 Belastungsversuche fehl, ist Knuddels berechtigt das Abonnement mit dem Kunden fristlos zu kündigen. In diesem Fall behält sich Knuddels vor, einen hierdurch entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen.
8.6 Besitzt der Kunde ein Prepaid-Telefon und möchte Zahlungen hierüber abwickeln, so ist er dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine Prepaid-Karte zum Zeitpunkt der Belastung ein ausreichendes Guthaben aufweist, um die Entgelte für die von ihm abgeschlossenen Abonnements bzw. die Einmaldienstleistung bezahlen zu können. Wann die nächste Belastung innerhalb einer Zahlungsperiode im Rahmen eines Abonnements erfolgt, kann der Kunde unter www.knuddels.de/payment/smileyabo nachlesen.
9. Kündigung von Abonnements
9.1 Die Kündigung eines Abonnements ist durch beide Vertragspartner jederzeit zum Ablauf der aktuellen Abo-Periode ohne Angabe von Gründen möglich. Der Kunde kann den Vertrag bei "Einstellungen" - "Account und Sicherheit" unter "Abonnements" bzw. bei der PC-App im "Smiley-Menü" unter "Meine Abos" kündigen.
9.2 Knuddels wird insbesondere dann seinerseits ein Abonnement gegenüber dem Kunden kündigen, wenn der Kunde des Abonnement missbräuchlich in Anspruch nimmt indem er z. B. bei der Konfiguration des Abos widerrechtlich Daten dritter Personen angibt oder weitere wesentlicher Pflichten des Vertragsverhältnisses verletzt.
10. Datenschutz und Datennutzung
10.1 Knuddels ist berechtigt, die vom Nutzer erhaltenen Daten sowie diejenigen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes anfallen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen insoweit zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, als diese für den reibungslosen Ablauf des Dienstes und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Sofern die Dienste durch einen Dritten erbracht werden oder wenn mit einem Dritten ein Vertragsverhältnis geschlossen wird, ist Knuddels im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt und verpflichtet, die Daten des Kunden im zur Vertragserfüllung und Abrechnung erforderlichen Maß an den Erbringer der Dienstleistung zu übertragen. Dies sind vor allem die Mobiltelefonnummer des Kunden sowie der Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Dienstes sowie der zu zahlende Preis. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Kunden übermittelt Knuddels keinerlei Bestands-, Verbindungs- oder Inhaltsdaten an Dritte, sofern Knuddels nicht gesetzlich hierzu berechtigt oder verpflichtet ist.
10.2 Bei der Verarbeitung der Daten und der Erbringung des Dienstes wird Knuddels das Fernmeldegeheimnis, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie sonstige relevante Datenschutzgesetze beachten.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Knuddels und dem Nutzer unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird Karlsruhe als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart, die aus diesen Nutzungsbedingungen und aus Verträgen, deren Bestandteil sie sind, entstehen.
12. Erhaltungsklausel
Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
13. Widerrufsbelehrung
13.1. Widerrufsrecht
13.1.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Knuddels GmbH & Co. KG, Kaiserstr. 94a, 76133 Karlsruhe, Fax: 0711/91398825, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
13.2. Folgen des Widerrufs
13.2.1 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zuückzuzahlen, an dem die Mietteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen i Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
13.3 Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Knuddels GmbH & Co. KG
Kaiserstr. 94a
76133 Karlsruhe
Fax: 0711/91398825
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
..............................................................................
..............................................................................
(Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis)
Ware bestellt am:
.............................
Datum
Ware erhalten am:
.............................
Datum
Name und Anschrift des Verbrauchers
.............................
.............................
.............................
.............................
Datum
....................................................
Unterschrift Kunde
(nur bei schriftlichem Widerruf)
14. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei folgender Verbraucherschlichtungsstelle bereit:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
www.verbraucher-schlichter.de
Für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens besteht die Möglichkeit, die Online- Streitbeilegungsplattform (kurz "OS-Plattform") als Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer, welche aus online geschlossenen Rechtsgeschäften erwachsene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten, unter folgendem Link zu nutzen:
https://webgate.ec.europa.eu/odr.
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Diplomatische Objekte können Falt-, Klapp- und/oder Polobjekte sein. Am 23. 11. 1769 wird ein sog. Akkord geschlossen, das ist vergleichbar mit einem Vertragsschluss.
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
mit Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Liefer- und Versandbedingungen
6. Eigentumsvorbehalt
7. Mängelhaftung (Gewährleistung)
8. Einlösung von Aktionsgutscheinen
9. Einlösung von Geschenkgutscheinen
10. Anwendbares Recht
11. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Alexander Benkö (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Für Verträge zur Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, - indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder - indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder - indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.7 Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
3.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
4) Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.
4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.
5) Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
5.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5.5 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
5.6 Gutscheine werden dem Kunden wie folgt bereitgestellt: - per E-Mail
6) Eigentumsvorbehalt
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
7) Mängelhaftung (Gewährleistung)
7.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:
7.2 Handelt der Kunde als Unternehmer, - hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung; - beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware; - sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen; - beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
7.3 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht - für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, - für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, - für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, - für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.
7.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.
7.5 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
8) Einlösung von Aktionsgutscheinen
8.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
8.2 Aktionsgutscheine können nur von Verbrauchern eingelöst werden.
8.3 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt. 8.4 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
8.5 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
8.6 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.
8.7 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
8.8 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
8.9 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
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Kunststoffteile sind in vielen Branchen und Anwendungen gefragt, von der Automobilindustrie über die Medizintechnik bis hin zur Verpackungsindustrie. Doch wie kann man Kunststoffteile günstig produzieren lassen, ohne auf Qualität oder Individualität zu verzichten? Die Antwort lautet: mit 3D-Druck! Was ist 3D-Druck und wie funktioniert er? 3D-Druck ist ein Fertigungsverfahren, bei dem ein digitales Modell Schicht für Schicht in ein physisches Objekt umgewandelt wird. Dabei wird ein Kunststoffmaterial, meist in Form von Granulat oder Filament, durch eine Düse geschmolzen und auf eine Bauplattform aufgetragen. Durch das Abkühlen und Erstarren des Materials entsteht eine feste Verbindung zwischen den Schichten. So kann man komplexe Formen und Strukturen erzeugen, die mit herkömmlichen Methoden wie Spritzguss oder Fräsen nicht möglich wären. Mit 3D-Druck können Sie Ihre Plastikteile online drucken lassen, ohne dass Sie eine eigene Maschine oder Werkstatt benötigen. Welche Vorteile hat 3D-Druck für die Produktion von Kunststoffteilen? 3D-Druck bietet viele Vorteile für die Produktion von Kunststoffteilen, vor allem im Vergleich zu Spritzguss, der bisher als Standardverfahren galt. Hier sind einige davon: Geringere Kosten: 3D-Druck erfordert keine teuren Werkzeuge oder Formen, die für jede Geometrie angepasst werden müssen. Außerdem spart man Material, da nur das benötigte Material verbraucht wird und kein Ausschuss entsteht. Die Kosten für ein Spritzgusswerkzeug aus Aluminium inkl. 20 Erstmuster kosten beispielsweise schon 2.500 EUR, während Sie für einen 3D-Druck nur die Material- und Druckkosten zahlen müssen. Kleine Bauteile kommen auf beispielsweise 10-50 EUR je Stück im 3D-Druckverfahren. Höhere Flexibilität: 3D-Druck ermöglicht es, schnell und einfach Änderungen am Design vorzunehmen, ohne dass neue Werkzeuge oder Formen benötigt werden. So kann man auf Kundenwünsche oder Marktanforderungen reagieren und individuelle Lösungen anbieten. Außerdem kann man verschiedene Materialien und Farben kombinieren oder Einlegeteile wie Metall, Kabel oder Buchsen umspritzen. Kürzere Lieferzeiten: 3D-Druck reduziert die Zeit von der Idee bis zum fertigen Produkt erheblich, da keine langwierigen Werkzeug- oder Formenbau-Prozesse nötig sind. Die Lieferzeiten sind dann meistens zwischen 5 und 10 Arbeitstagen, während Sie für einen Spritzguss mehrere Wochen warten müssen. Bessere Qualität: 3D-Druck erlaubt es, feinere Details und höhere Genauigkeiten zu erreichen, als es mit Spritzguss möglich wäre. Außerdem kann man die mechanischen und optischen Eigenschaften der Kunststoffteile durch die Wahl des Materials und der Druckparameter beeinflussen. Wie kann ich meine Kunststoffteile bei 3D Druck München in 3D drucken lassen? Wenn Sie Ihre Kunststoffteile bei 3D Druck München in 3D drucken lassen wollen, müssen Sie nur wenige Schritte befolgen: Erstellen Sie ein digitales Modell Ihrer Kunststoffteile mit einem CAD-Programm oder lassen Sie es von uns erstellen. Laden Sie Ihr Modell auf unserer Website im Online-Kalkulator hoch und wählen Sie das gewünschte Material, die Farbe und die Stückzahl aus. Geben Sie nur noch die Rechnungs- und Versandadresse ein und legen fest, ob Sie via Kreditkarte oder Rechnung zahlen möchten und senden die Bestellung ab. Wir prüfen die hochgeladenen 3D-Modelle und bestätigen den Vertragsschluss. Über alle weitern Schritte wie Versand oder Rechnungsstellung werden Sie informiert. Erhalten Sie Ihre Kunststoffteile in 3D gedruckt innerhalb von wenigen Tagen per Post. Fazit: Kunststoffteile günstig produzieren lassen mit 3D-Druck 3D-Druck ist eine moderne und kostengünstige Alternative zu Spritzguss für die Produktion von Kunststoffteilen. Mit 3D-Druck können Sie individuelle, qualitativ hochwertige und schnell lieferbare Kunststoffteile herstellen lassen, die Ihren Anforderungen entsprechen. Ob Sie Prototypen, Kleinserien oder Massenartikel b
enötigen, wir von 3D Druck München sind Ihr kompetenter Partner für Plastikteile online drucken lassen. Wenn Sie mehr über unsere Leistungen erfahren oder ein Angebot anfordern möchten, kontaktieren Sie uns gerne über unser Online-Formular oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! [author] [author_image timthumb='on']https://3ddruckmuenchen.com/wp-content/uploads/2022/12/transparentes-rundes-Logo-von-3D-Druck-Muenchen.webp[/author_image] [author_info]Der Autor dieses Artikels ist 3D Druck München, Ihr kompetenter Partner für professionellen 3D-Druck mit deutschlandweitem Versand. Seit vielen Jahren sind wir im Bereich 3D-Druck tätig und verfügen über umfangreiche Erfahrung und Know-how. Unser Team besteht aus qualifizierten Ingenieuren, Designern und Technikern, die Ihnen individuelle Beratung, hochwertige Druckerzeugnisse und zuverlässigen Service bieten. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot.[/author_info] [/author]
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Bausparvertrag-Kontoführungsgebühr - BGH Urteil sorgt für Erstattungsanspruch erhobener Gebühren in der Ansparphase
In einem Musterverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. November 2022 entschieden, dass Bausparkassen keine Kontogebühren, Servicepauschalen oder Jahresentgelte in der Ansparphase verlangen dürfen. Nach Ansicht des BGH benachteiligen sie die Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte in diesem Fall gegen die Bausparkasse BHW geklagt, die konkret von ihren Kunden ein Jahresentgelt von 12 Euro für jedes Konto in der Ansparphase berechnet hat. Nach Einschätzung des vzbv wirkt sich das Urteil in Deutschland auf rund 24 Millionen Bausparverträge aus. Sind Sie Bausparerin oder Bausparer, dann sollten Sie jetzt aktiv werden und die Erstattung dieser Kosten fordern. Betroffene können versuchen, sich das Geld für 10 Jahre rückwirkend zurückzuholen.
Worum ging es bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bezüglich der Gebühren bei Bausparverträgen
Bei Bausparverträgen fallen über die Laufzeit Gebühren für den Abschluss, das Darlehen und die Kontoführung in der Ansparphase und Darlehensphase an. Die Wirksamkeit dieser Gebühren muss der sogenannten AGB-Kontrolle standhalten. Hierzu hatte sich der BGH auch schon einmal geäußert und die Wirksamkeit der Abschlussgebühr bereits im Dezember 2010 bestätigt. Es liege keine unangemessene Benachteiligung vor, da die Gebühr der Gewinnung von Neukunden dient (Az. XI ZR 3/10). Die Erhebung einer Darlehensgebühr ist laut BGH-Urteil vom November 2016 dagegen unwirksam, da die Bausparkasse hierbei ihren eigenen Aufwand auf den Kunden abwälze (Az. XI ZR 552/15).
Bei der Kontoführungsgebühr wird nun zwischen der Ansparphase und der Darlehensphase differenziert. Der BGH hatte im Mai 2017 bereits entschieden (Az. XI ZR 308/15), dass Kontoführungsgebühren in der Darlehensphase nicht über AGB-Regelungen verlangt werden können und nun ebenso in der Ansparphase. "Die Klausel in den AGBs ist vielmehr unwirksam, weil die Erhebung des Jahresentgelts in der Ansparphase eines Bausparvertrags mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Denn mit dem Jahresentgelt werden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt, welche die Bausparkasse aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen hat", schreiben die Richter in ihrer Begründung.
Bausparvertrag-Gebühr: So können Sie sich ihr Geld zurückerstatten lassen
Betroffene müssen selbst aktiv werden, um sich die zu viel gezahlten Gebühren erstatten zu lassen. Egal ob die Gebühren schon bei Vertragsschluss bestanden oder rückwirkend eingeführt bzw. erhöht wurden, sollten Bausparer ihnen widersprechen und das Geld zurückfordern, so die Empfehlung der Verbraucherschützer. Neben dem Mustertext der Verbraucherzentrale, hat auch die Stiftung Warentest dafür verschiedene Musterbriefe zusammengestellt. Der Widerspruch sollte schriftlich vorgenommen werden und am besten per Einschreiben oder Fax (per Sendebericht) verschickt werden. Nur so kann man nachweisen, dass das Schreiben tatsächlich bei der Bausparkasse angekommen ist.
Wichtig zu wissen ist: Das Urteil, welches nun rechtskräftig ist, bezieht sich zunächst nur auf Bausparerinnen oder Bausparer der beklagten BHW Bausparkasse. Sie können nun in Individualverfahren ihre zu viel gezahlten Gebühren einfordern. Für Bausparerinnen oder Bausparer anderer Bausparkassen ist das Urteil nicht bindend. Sofern die Bausparkassen kein Geld zurückerstatten wollen, müssten Betroffene also klagen.
Muss eine Verjährungsfrist beachtet werden?
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es eine Verjährungsfrist gibt. Ab wann die Ansprüche von Bausparerinnen und Bausparern verjähren, wurde aber vom BGH nicht entschieden. Ein Erstattungsanspruch verjährt grundsätzlich erst drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs. Dementsprechend müssten Bausparer ihre Ansprüche bis zum 31.12.2025 geltend machen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könnten Betroffene aber auch noch für einen längeren Zeitraum eine Erstattung fordern, nämlich für bis zu zehn Jahre. Danach würden Erstattungsansprüche für Bausparverträge zehn Jahre nach deren Beendigung verjähren, so die Meinung der Verbraucherzentrale. Damit könnten Bausparerinnen und Bausparer noch bis zum 31.12.2022 zu viel gezahlte Gebühren für Verträge zurückfordern, die im Jahr 2012 endeten. Ob der Anspruch tatsächlich länger gilt als drei Jahre, werden aber erst weitere Gerichtsverfahren zeigen.
Für Bausparerinnen und Bausparer, bei denen die Verträge bereits beendet sind, empfiehlt die Verbraucherzentrale sich an den zuständigen Ombudsmann der privaten Bausparkassen oder Landesbausparkassen (LBS) zu wenden und eine etwaige Verjährung der Ansprüche auf Rückzahlung der gezahlten Gebühren prüfen zu lassen.
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Immobilien: Neue Regelungen und neue Vorgehensweisen die es sich lohnt zu kennen
Die Immobilienbranche ist zwar bisher von den Auswirkungen der Coronakrise kaum betroffen, doch gibt es neue Regelungen und neue Vorgehensweisen die es sich lohnt zu kennen, um sich auch hier richtig verhalten zu können. Will man umziehen, kann man beruhigt sein: Umziehen ist weiterhin erlaubt. Aber eben nur mit einer begrenzten Zahl an Helfern. Zur Unterstützung dürfen Familie, bisherige Mitbewohner oder ein Umzugsunternehmen beordert werden. Wer selbst im Besitz einer Immobilie ist und diese vermietet hat, muss sich eventuell auf vorerst ausbleibende Mieten einstellen. So ist auch in einem Gesetz das im Zuge des Corona-Hilfspaket der Bundesregierung in Kraft getreten ist, festgelegt, dass Zahlungsrückstände von Mietzahlungen zwischen dem 01. April und 30.Juli 2020 nicht als Kündigungsgrund gelten. Eine Kündigung wird erst rechtens, wenn die Rückstände bis Mitte 2022 noch nicht beglichen sind. Als Vermieter können Sie aber 4% Zinsen auf die Rückstände verlangen. Hier ist der Mieter in der Beweispflicht, dass er nur aufgrund der Coronapandemie nicht zahlen konnte. Als Kaufinteressent sollten Sie bedenken, ob Sie in den nächsten zweieinhalb Monaten Kreditraten zahlen können. Können Sie dies ruhigen Gewissens bejahen, so können Sie auch während der Krise eine Immobilie kaufen. Auch hier gibt es bei der Abwicklung einige Änderungen. Wohnungsbesichtigungen herkömmlicher Art sind nicht erlaubt. Doch gibt es hier Alternativen. Per Videochat ein Rundgang durch den Makler oder modernster 360° Aufnahmen direkt auf der jeweiligen Internetseite des Vermittlers. Der Gang zum Notar ist indes weiterhin erlaubt. Hier muss man sich auf die Personen beschränken, welche unbedingt nötig sind. Aber ansonsten steht einem Vertragsschluss nicht im Wege. ! Noch ein Tipp ! Warten Sie nicht auf zu lange mit dem Immobilienkauf. Vor allem nicht bis die Wissenschaft hier einen Impfstoff oder ein Medikament gegen Corona entwickelt hat. Denn bis dahin hat Ihre Immobilie schon eine mehrfache Rendite abgeworfen.
Anmeldung unter => https://mlp-darmstadt.de/mlp-seminare/?segment=A_AND_B?utm_source=xing&utm_medium=social&utm_campaign=seminare-darmstadt&utm_content=matthias-pawlowski&mlpc=xing_social_seminare-darmstadt_matthias-pawlowski
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Fehlerhafte Vorgaben umgesetzt: Leistung mangelhaft ausgeführt!
1. Der (Bau-)Unternehmer hat ein funktionstaugliches (Bau-)Werk zu errichten. Er hat nicht nur eine möglicherweise fehlerhafte Leistungsbeschreibung umzusetzen, sondern schuldet einen funktionalen Bauerfolg. 2. Ein (Bau-)Unternehmer sichert üblicherweise bei Vertragsschluss (stillschweigend) einen Standard zu, der jedenfalls den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. 3.…
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