#Sittenwidrigkeit
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Wird der Schenker in eine objektive und subjektive Zwangslage gebracht, aus der er meint nur durch eine Schenkung herauszukommen, ist die Schenkung sittenwidrig. Die Sittenwidrigkeit kann gegen Beschenkten eingewandt werden, wenn dieser die Zwangslage schuf oder kannte, und auch dann, wenn zwar er sie nicht schuf oder kannte, aber ein Dritter sie schuf oder kannte, der für ihn die Vertragsverhandlungen führte und den Schenkungsvertrag abschloss.
Besteht eine Situation, auf Grund der der Schenker annahm, er werde vom Schenker und dessen Söhnen überwacht und isoliert, am Abend vor Abschluss des Notarvertrages zur Schenkung von dem Vater der Beschenkten „bearbeitet“, am nächsten Vormittag zum Notar gefahren, wo er erstmals vom Inhalt des Vertrages Kenntnis erhält, kann für ihn, wenn er aufgrund seines hohen Alters die Situation für sich als hoch belastend empfand, bei dem Abschluss des Schenkungsvertrages eine Zwangslage bestanden haben, da er subjektiv davon ausging, dass er ohne den Abschluss des Vertrages aus dieser nicht herauskommt.
Umstände nach dem Abschluss des Schenkungsvertrages sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Ihnen kann aber eine indizielle Wirkung zukommen (hier: Verweigerung der Übertragung des Depots an die Beschenkten direkt nach dem Notartermin in der depotführenden Bank).
BGH, Urteil vom 15.11.2022 - X ZR 40/20 -
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Felix Thönnessen Coaching Vertrag kündigen Kostenlos in 2 Minuten
Inhaltverzeichnis
Rechtlichen Beistand bei Widerruf von Coaching-Verträgen einholen
Widerruf Business-Coaching-Dienstvertrag
OLG Hamburg: Keine Lernerfolgskontrolle bei Online-Coaching
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Der Bezeichnung kann jedenfalls nicht die Bedeutung beigemessen werden, dass es innerhalb des Gesprächs zu keiner Vertragsofferte kommen darf; eine Täuschung über den Inhalt des Gesprächs liegt folglich nicht vor. Das vom Beklagten beschriebene Verhalten des Vorstands der Klägerin reicht nicht aus, um den Vorwurf der Sittenwidrigkeit zu begründen. Alleine die Tatsache, dass ein Gespräch nicht von vornherein als „Verkaufsgespräch“ betitelt wird, ist ebenso wenig sittenwidrig wie der Umstand, dass auf einen potenziellen Kunden ein gewisser Druck hin zum Vertragsabschluss ausgeübt wird. Dem sozialadäquaten Wesen eines Verkaufsgesprächs ist immanent, dass der Verkäufer den Interessenten von einem Vertragsabschluss überzeugen möchte und ihn in gewisser Weise dazu gegebenenfalls auch drängen wird.
Rechtlichen Beistand bei Widerruf von Coaching-Verträgen einholen
Beratend als auch vertretend für meine Mandanten tätig geworden. Ähnliches gilt insgesamt für Coachings aus dem Bereich des “financial coachings”. Für die Anwendbarkeit des FernUSG ist ferner erforderlich, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag die gem. 1 Nr. 2 FernUSG notwendige Voraussetzung der Überwachung des Lernerfolgs beinhaltete.
Widerruf Business-Coaching-Dienstvertrag
So behauptet der Beklagte zwar, der Vorstand der Klägerin habe ihn in dem Gespräch nie darauf hingewiesen, dass sie nur Verträge mit Unternehmern abschließe. Demgegenüber ist belegt, dass in dem dem Beklagten vom Vorstand der Klägerin vorgelesenen Vertragstext ein entsprechender Hinweis mit Bestätigungskästchen abgedruckt ist. Daneben ist auch unstreitig, dass der Vorstand der Klägerin dem Beklagten die Möglichkeit gelassen hat, sich nochmals Gedanken über den Vertragsschluss zu machen und den Vertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt zu unterzeichnen. Eine Sittenwidrigkeit des Geschäfts ergibt sich nicht aus den äußeren Umständen des Vertragsabschlusses. Bei dem von der Klägerin angebotenem Business-Coaching handelt es sich nicht um Fernunterricht gemäß § 1 FernUSG.
Schnelle Reaktion bei Anfragen, persönliche Beratung und transparente Kosten – bei höchster Beratungsqualität.
Neben dem behaupteten offenen Gesamtbetrag aus der Online Ticketbestellung bei der CopeCart macht die Diagonal Inkasso GmbH bereits Verzugszinsen und Inkassokosten als Verzugsschaden geltend.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und nicht allzu hohe Beträge zurückfordern möchte, für den kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, eine der Verbraucherzentralen für ein Erstgespräch zu kontaktieren.
Prinzipiell gibt es keinen Bereich, in dem man nicht durch Coaching und Mentoring Unterstützung bekommen kann.
Weiter treten diese Coaches meiner Ansicht nach sehr plakativ auf. Oft wird an dieser Stelle dem potentiellen Kunden ein schneller wirtschaftliche Erfolg suggeriert, falls sich der Kunde exakt an die Anleitungen und Anweisungen des Online Coaches hält. Ob dies wirklich so ist, kann durchaus bezweifelt werden.
Ebenso könnte ein Vertrag sittenwidrig sein, wenn er unfaire Klauseln enthält, die die Rechte oder Pflichten einer der Parteien in unangemessener Weise einschränken. Coaching Verträge unterliegen grundsätzlich dem ganz normalen Vertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das die allgemeinen Regeln für Willenserklärungen und Verträge enthält. Grundsätzlich muss man sich an geschlossene Vereinbarungen halten. Auch ein Widerrufsrecht kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. So genannte Coaches sind in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Prinzipiell gibt es keinen Bereich, in dem man nicht durch Coaching und Mentoring Unterstützung bekommen kann.
Der Beklagte behauptete, er sei in dem als „kostenloses Strategiegespräch“ angekündigten Telefonat nicht darauf hingewiesen worden, dass die Klägerin nur Verträge mit Unternehmern abschließe. Zudem habe er nie vorgehabt, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, sondern sei von der Klägerin in den Vertrag gedrängt worden. Im Folgenden wird daher ein aktuelles Gerichtsurteil zu einem solchen Fall eines Widerrufs eines Business-Coaching-Dienstvertrags näher beleuchtet und die zentralen Erkenntnisse zusammengefasst. Dies führt bei einem Online-Coaching-Vertrag dazu, dass Ihr Coach den Zahlungsanspruch auch im Falle einer Schlechtleistung, also einem nicht ordnungsgemäßen bzw. Nicht Ihren Erwartungen entsprechenden Coaching erheben kann. Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Sie sollten auch Feedback von Ihrem Kunden und anderen Quellen wie Ihren Kollegen, Mentoren oder Vorgesetzten einholen. Schließlich sollten Sie sich darauf konzentrieren, neue Kunden zu finden und stärkere Beziehungen zu ihnen aufzubauen. Eine der besten Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit von Verstößen oder Stornierungen zu vermeiden oder zu verringern, ist ein solider Coaching-Vertrag, der alle wesentlichen Aspekte Ihres Coaching-Vertrags abdeckt, wie z. Umfang, Dauer, Häufigkeit, Gebühren, Zahlungsbedingungen, Kündigungsbedingungen, Vertraulichkeit und Haftung. Sie sollten auch den Vertrag mit Ihrem Kunden überprüfen und unterschreiben, bevor Sie mit dem Coaching-Prozess beginnen, und sicherstellen, dass er alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht und ihnen zustimmt.
LHR Rechtsanwälte berät ihre Mandaten zu allen Fragen im Bereich (Online-)Coachingverträge, entwirft oder prüft entsprechende Verträge und vertritt Unternehmer gerichtlich sowie außergerichtlich. Das OLG änderte durch das Berufungsurteil das Urteil des LG Kiel ab und verurteilte die Beklagte zur Zahlung der vereinbarten Raten nebst Zinsen. Es sei ein Vertrag geschlossen worden, der nicht nichtig sei und von dem sich die Beklagte auch nicht wirksam gelöst habe. Um sich vor ungewolltem Verzicht auf das Widerrufsrecht zu schützen, sollten Sie bei der coaching-vertrag kündigen Vertragsunterzeichnung genau hinschauen. Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen sorgfältig durch und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Achten Sie darauf, ob Ihnen ein Verzicht auf das Widerrufsrecht angeboten wird und lassen Sie sich die Konsequenzen erklären.
Hintergrund ist, dass die Angeschriebenen Rechnungsempfänger einen sogenannten Coachingvertrag beispielsweise zum Aufbau des eigenen Online Business (Online Geschäfts) abgeschlossen haben sollen. Auch für Coaching und Online Coaching gilt theoretisch die Regel „no work, no money“. Das hat zur Folge, dass ein Dienstleister, der überhaupt nicht gearbeitet hat, keinen Anspruch auf Bezahlung hat. Sie wären in diesem Fall nicht verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt davon ab, ob Sie den Vertrag als Verbraucher nach § 13 BGB oder als Unternehmer nach § 14 BGB geschlossen haben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter findet sich typischerweise eine Klausel, die potenzielle Vertragspartner darauf beschränkt, Unternehmer zu sein.
(4) Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen. (2) Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden. (3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. (1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
Denn diese sollen gleichwohl von den getroffenen Regelungen profitieren. Ferner spreche das Verständnis der Praxis für eine Anwendung des FernUSG auch auf Unternehmer. So enthalten beispielsweise die im Internet auf der jeweiligen Homepage einsehbaren Fernunterrichtsverträge zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Hierfür gäbe es keine Notwendigkeit, wenn das FernUSG nicht auf Anwälte – die einen freien Beruf ausüben und damit Unternehmer sind – anwendbar wäre. Das FernUSG sei auf den vorliegenden Fall auch anwendbar.
Die Anwaltskanzlei IURLEX ist stolz auf ihre Ergebnisse, da sie sich durch eine Kombination aus hochwertiger Fachkompetenz, einer ausgeprägten Kundenorientierung und einer exzellenten Erfolgsquote auszeichnet. Sie hat sich durch die umfassende Beratung in vielen Rechtsgebieten einen Namen gemacht und ist auf dem Weg, sich als führende Anwaltskanzlei in Deutschland zu etablieren. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und im wesentlichen ausgeführt, dass der Vertrag sittenwidrig sei, da der Preis für die angebotene Leistung das in diesem Bereich "marktübliche" um etwa das Zehnfache übersteige. Im Grunde würden solche Leistungen auch von Fernuniversitäten und Anbietern von Fernkursen zu rund einem Zehntel des vereinbarten Betrages angeboten.
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Anbringung eines Garagentors ist bauliche Veränderung
Anbringung eines Garagentors ist bauliche Veränderung
1. Ein Beschluss oder dessen Ablehnung ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. 2. Bei der Anbringung eines Garagentors handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG n.F, die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht und der Zustimmung aller Eigentümer bedarf. 3. Ein reiner…
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#150 C 28/21#Ablehnung#AG Siegburg#Anbringung#Anstandsgefühl#baulich#bauliche Veränderung#Beschluss#Eigentümer#Garagentor#Gericht#Instandsetzung#Sittenwidrigkeit#Zustimmung
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Sorgfalt bei der Verwendung von Ehegatten-Klauseln für den Fall der Wiederverheiratung (Nachricht E 2016/077)
Sorgfalt bei der Verwendung von Ehegatten-Klauseln für den Fall der Wiederverheiratung (Nachricht E 2016/077)
Bringen Ehegatten sowohl erhebliches Vermögen, als auch Kinder in die Ehe ein, so möchten sie häufig sichergestellt wissen, dass bei Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten, nicht große Teile des Erbes zu Lasten der Kinder mittelbar auf den neuen Ehegatten des überlebenden Ehepartners übergehen.
Das saarländische Oberlandesgericht hatte sich mit einem entsprechenden Fall zu beschäftigen. Es…
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#§ 138 BGB#Ehefrau#Ehegatte#Erblasser#Kinder aus 1. Ehe#Saarländisches OLG 5 U 19/13#Sittenwidrigkeit#Testierfreiheit#Wiederverheiratungsklauseln
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"Wenn Du auf Dein Erbe verzichtest, bekommst Du vielleicht einen Sportwagen" - sittenwidrig!
“Wenn Du auf Dein Erbe verzichtest, bekommst Du vielleicht einen Sportwagen” – sittenwidrig!
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag…
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Die weltweite Masken-Test-Impf-Mafia
LePenseur:"Zum Artikel »Der Skandal geht weiter. Und tiefer!« erscheint folgender Gastkommentarvon CE___ Ganz klar. Man musste sich als Bürger seit März 2020 nur ganz kühl durchrechnen was da für Summen bei Dauermaskentragen, Dauertesten und Dauerimpfen herauskommen. Das perpetuum mobile des Geld-scheffelns, die nie versiegende Bonanza ohne dem Aufwand je eine explorieren zu müssen,und drucken tut es eh' die EZB. Wie immer das Problem, dass die meisten Bürger nicht rechnen können (oder es eh' wurscht ist, weil netto keine Steuern mehr bezahlend) und bei über gefühlt vierstelligen Summen und Beträgen schon intellektuell kapitulieren. Ein jedes ausserhalb des Gesetzes agierende Drogenkartell ist eine aufwendige Tschoperl-Vereinigung verglichen mit der innerhalb des Gesetzes agierenden und wuchernden Pharma-Mafia. Laut Partei MFG kostete die ganze Testerei mittlerweile 3 Milliarden Euros, und das ist eh nur, meine Meinung als Bürger, konservativ mit 30 Euro pro Test gerechnet, weil viele direkte Kosten nicht angesetzt, weil z.B. von Bundesheer durchgeführt. Setze 80, 100, 120 Euro pro Test an, wie sie viele Österreicher auch am freien Markt bezahlten, und die Geldsummen vervielfältigen sich! Kurz: der ganzen Masken-Test-Impf-Mafia schwappt vorne bei der Türe das Geld dermaßen in Sturzfluten herein, so schnell, dass die es bei der Hintertür gar nicht schnell genug als Korruptions-gelder wieder hinausschaufeln können. Und die Politik will da mitnaschen. Nein, nicht durch den berühmten schwarzen Geldkoffer oder das Konto auf irgendeiner Insel, das ist für die Depperln die dann auffliegen. G'schickt nach ein paar Jahren Politik ganz offen eine Privat-NGO gründen, dann sind ein paar Jahre Gras über die Sache gewachsen, und dann wird die Privat-NGO entsprechend übergut dotiert von den damaligen Nutznießern der Korruption. Ich als Bürger vermute, es wird schon einen Grund haben dass der Ex-Kanzler einmal verkündete, nach seiner Zeit in der Ö-Politik eine, hüstel, hüstel, NGO gründen zu wollen ... Noch kurz ein Gedankensplitter zu diesen offenbar weltweiten Schandverträgen, welche (mutmaßliche Korruptions-)Politiker und Bürokratie hier mit der Pharma-Mafia abgeschlossen haben und welche sicher aus, zynisch gesagt, sehr guten, da abgrundtief schlechten Gründen geheim gehalten werden. Grundsätzlich gilt ja das Recht auf Vertragsfreiheit. Allerdings können auch hier (Schieds-)Gerichte Verträge jederzeit für null und nichtig erklären, wie unter anderem wegen zB. Sittenwidrigkeit. Auch das sich hier Unternehmen vollkommen aus der Produkthaftpflicht davonschleichen, dürfen mag sich vielleicht in einem Schandvertrag gut lesen (und als Bürger muss man berechtigt empört sein!), aller-dings tänzelt dies permament unter der virulenten Gefahr einer erfolgreichen Anfechtung durch andere Regierungsverhältnisse. Denn man hebelt hiermit ja das komplette, im Grunde internationale Produkthaftungsrecht aus. Warum soll noch ein Auto-Hersteller oder eine Brückenbaufirma für seine Produkte haften oder diese überhaupt noch ordnungsgemäß zulassen müssen, wenn die Pharmabranche sich um überhaupt nichts zu scheren braucht – und das mit "Recht und Gesetz" im Rücken? Ich als Privatanleger habe daher von dieser ganzen börsenotierten Pharma-Mafia die da ganz dick im Covid-Geschäft drinnen ist, die Finger gelassen. Natürlich, vom Kursverlauf her zum kurzfristigen Zocken eine schlechte "dumme" Entscheidung mit hohen tatsächlichen Opportunitätskosten (dafür eine ethisch gute die ich vor meinen Gewissen und Nachkommen vertreten kann). Langfristig aber sind mir diese Börsetitel zu heiß. Das Rad, das die da schwerstkriminell weltweit angedreht haben, kann sich zum Unternehmensdesaster entwickeln wenn die Gen-Chose in die Hose geht. Wären's besser bei homöopathischen Hustenzuckerln geblieben. Das wäre mir als Aktionär lieber. http://dlvr.it/SBkPPM "
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Grundstücksübertragungsvertrag - Sittenwidrigkeit des Vertrages
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.ra-kotz.de/grundstuecksuebertragungsvertrag-sittenwidrigkeit-des-vertrages.htm
Grundstücksübertragungsvertrag - Sittenwidrigkeit des Vertrages
LG Oldenburg – Urteil vom 03.07.2012 Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.06.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 […] ...
weiterlesen: https://www.ra-kotz.de/grundstuecksuebertragungsvertrag-sittenwidrigkeit-des-vertrages.htm
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Dass Rudloff & Co. ihre Millionen-Geschäfte in Deutschland so ungehemmt betreiben können, ist einzig und allein der von SPD und Grünen bis heute gefeierten Reform des Prostituitionsgesetzes zu verdanken. Die strich nämlich nicht nur die “Sittenwidrigkeit”, sondern auch sie Strafbarkeit der “Förderung der Prostituition”. Vor 2002 machte sich noch strafbar, wer “die Prostituitionsausübung durch Maßnahmen fördert, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und damit die üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen.” […] Die Polizei konnte früher jede Art von “Förderung der Prostituition” als Vorwand nutzen, um einen “Anfangsverdacht” gegen die Frauenausbeuter zu formulieren und gegebenenfalls Razzien einzuleiten. Bei diesen Razzien entdeckte die Polizei mit bedrückender Regelmäßigkeit Minderjährige und Zwangsprostituierte in den Bordellen. Das ist heute kaum noch möglich. Und selbst wenn die Polizei auf eine Frau stößt, die mehr als augenscheinlich von einem Zuhälter abhängig ist, benötigt sie die Aussage dieser Frau gegen ihn. Die bekommt sie aber in den seltensten Fällen. Denn die Methoden der Einschüchterung reichen von subtil bis brutal, ja lebensbedrohend. […] Deutschland ist zu einem Land geworden, das Frauenhändlern und Zuhältern eine optimale Infrastruktur für ihr Geschäft mit der Ware der Frau bietet. Jüngst stellte eine Studie der Universitäten Heidelberg und Göttingen im Auftrag der EU-Kommission das Naheliegende fest: Deutschland hat “einen der größten Prostitutionsmärkte Europas”
Alice Schwarzer: Prostituition ein deutscher Skandal
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Bei Mietverhältnissen unter engen Verwandten gelten besondere Bedingungen
Bei Mietverhältnissen unter engen Verwandten gelten besondere Bedingungen
München – 1. Ein zwischen Mutter und Sohn geschlossener Mietvertrag, wonach die Kaltmiete bis zum Lebensende des Sohnes fest bleibt, ist nicht sittenwidrig.
2. Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit kommt es nicht auf die heutige ortsübliche Miete an, sondern auf die Verhältnisse bei Vertragsschluss
3. Für den Fall einer sittenwidrig niedrigen Miete muss diese jedenfalls weniger als die…
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'FUCT' & 'Fack Ju': die Moral im Markenrecht Legal Tribune Online Sitte, Anstand, Moral: Auch nach US-Recht konnte das Markenamt die Eintragung einer Marke wegen Sittenwidrigkeit zurückzuweisen. Diese Regelung hat der ...
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ÖNORM HERUNTERLADEN
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Von den nationalen Normungsinstituten dürfen lediglich informative nationale Vorwörter oder Anhänge in den Normen ergänzt werden, der europäische Inhalt darf nicht verändert werden. Zum Thema Barrierefreiheit existieren — neben den bereits genannten — noch eine ganze Reihe weiterer Normen , welche für Menschen mit Behinderungen von besonderem Interesse sind, wie beispielsweise:. Da jeder einzelne Mensch mit Behinderung individuelle Erfordernisse hat, gilt für diese Normen, dass sie lediglich Mindestanforderungen definieren und je nach Bedarf adaptiert werden müssen. Gleichzeitig sollte der seitliche Abstand zur angrenzenden Wand eine Entfernung von zumindest 50 cm aufweisen. Dieses Institut ist Herausgeber der ÖNormen, die in den dortigen Gremien unter Miteinbeziehung unterschiedlicher Interessenvertretungen erarbeitet werden.
Name: önorm Format: ZIP-Archiv Betriebssysteme: Windows, Mac, Android, iOS Lizenz: Nur zur personlichen verwendung Größe: 30.97 MBytes
Dieser Raum ist nach dem Mindestplatzbedarf von Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bemessen. Die Vereinbarung rechtlicher Normen gestaltet eine vom allgemeinen Zivilrecht abweichende Regelung der wechselseitigen Pflichten, weshalb im Einzelfalls geprüft werden muss, ob im Vertrag eine rechtliche ÖNormen vereinbart wurde oder nicht. Vor der finalen Veröffentlichung wird gleichfalls zuerst ein Norm-Entwurf veröffentlicht. In dieser Phase der öffentlichen Stellungnahme kann jede interessierte Person dazu ihre Meinung abgeben und Verbesserungsvorschläge direkt beim zuständigen Komitee einbringen. Diese Öhorm wurde zuletzt am Die Bewegungsfläche das ist jene Fläche, die frei zur Verfügung stehen soll muss mindestens cm breit und cm tief sein.
Es gibt folgende Normengruppen:. Vor der finalen Veröffentlichung wird gleichfalls zuerst ein Norm-Entwurf veröffentlicht.
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Normen sind aus dem Bau- Alltag nicht wegzudenken. Bei einer freiwiliigen nationalen Übernahme durch das zuständige Komitee lautet die Bezeichnung dieser Normen: Geltung durch Vereinbarung ÖNormen werden grundsätzlich nur dann Vertragsinhalt, wenn önoorm — zumindest stillschweigend — bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.
ISO Standards können freiwillig durch die fachlich zuständigen technischen Komitees des Austrian Standards International per Beschluss in den nationalen Normenbestand übernommen werden.
Verbindliche Bestimmungen
Die Vereinbarung rechtlicher Normen gestaltet eine vom allgemeinen Zivilrecht abweichende Regelung der wechselseitigen Pflichten, weshalb im Einzelfalls geprüft werden muss, ob im Vertrag eine rechtliche ÖNormen vereinbart wurde oder nicht. Je nach Art und Umfang der Änderungendie sich aus dem Stellungnahmeverfahren ergeben, entscheidet das Komitee, ob. Die Kommentare werden entweder angenommen oder unter Nennung von Gründen abgelehnt. Es gibt keine verpflichtende Übernahme wie bei Europäischen Normen.
Sie sorgen für Önor, erleichtern die Vergleichbarkeit von Produkten und Dienstleistungen und beseitigen damit Handelshemmnisse. Die Veröffentlichung erfolgt durch Austrian Standards. Vertragsbestimmungen, die erheblich von korrespondierenden ÖNorm-Regeln abweichen, sind oftmals infolge von Sittenwidrigkeit als ungültig aufzuheben.
Der Austrian Standards International Jahresbericht 2018 ist online
Für hörbehinderte oder gehörlose Personen ist wiederum die optische Wahrnehmung von Bedeutung. Von den nationalen Normungsinstituten dürfen lediglich informative nationale Vorwörter oder Anhänge in den Normen ergänzt werden, der europäische Inhalt darf nicht verändert werden. Beide Bedienungseinrichtungen sind jedoch von einer Bewegungsfläche önirm benutzbar. Weiters werden relevante Rechtsvorschriften, mögliche Patente und Markenrechte, allfällige Internationale und ausländische Normen ermittelt und die am Thema interessierten Kreise Stakeholder erhoben.
Auch wenn einem Vertrag keine technischen ÖNormen zugrunde liegen, können sie dennoch Anwendung finden: Projektanträge, die derzeit zur öffentlichen Stellungnahme vorliegen, finden Sie hier. Stellungnahmen zu Entwürfen können über das Normen-Entwurf-Portal online abgegeben werden.
So können beispielsweise in einem Raum gleichzeitig ein WC und ein Waschbecken angebracht sein. Bei Streitigkeiten aus dem Bauvertrag beruft man sich gern auf technische oder rechtliche ÖNormen. Die Kommentaredie aus dem Stellungnahme-Verfahren einlangen, werden im Komitee behandelt möglichst unter Teilnahme derer, die Stellung genommen haben.
Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern reicht dazu der Hinweis, nur zu den eigenen AGB kontrahieren zu wollen, die auf die jeweiligen ÖNormen verweisen.
ÖNormen werden grundsätzlich nur dann Vertragsinhalt, wenn sie — zumindest stillschweigend — bei Vertragsabschluss vereinbart wurden. Der Norm-Vorschlag wird dann im Komitee innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitplans entwickelt.
Werbung und Marktkommunikation
Gleichzeitig sollte der seitliche Abstand zur angrenzenden Wand eine Entfernung von zumindest 50 cm aufweisen. Mehrteilige Normen werden durch die Verwendung angehängter Nummern unterschieden.
Bei Verbrauchergeschäften hingegen muss bei Vertragsabschluss explizit auf die Geltung von rechtlichen Önoorm hingewiesen werden.
In dieser Phase der öffentlichen Stellungnahme kann jede interessierte Person dazu ihre Meinung abgeben und Verbesserungsvorschläge direkt beim zuständigen Komitee einbringen. Europäischen Normen, die in anderen Ländern veröffentlicht wurden, sind im normativen europäischen Kern inhaltlich gleichlautend. Normen haben grundsätzlich nur empfehlenden Charakter.
: ÖNORMEN
ÖNormen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden. Bauvertraglich vereinbarte Geltung von ÖNormen. Kommentare View the discussion thread.
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Technische Normen stellen nach der Rechtsprechung den vom Auftragnehmer geschuldeten Mindeststandard dar und sind daher — auch ohne expliziter Vereinbarung — einzuhalten. Somit definieren technische ÖNormen — mangels anderer Vereinbarung — die bedungenen Eigenschaften eines Werks.
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Essen, 24. August 2018****Gem. § 1937 BGB ist der Erblasser befugt, durch seine einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) seinem letzten Willen Ausdruck zu verleihen und über sein gesamtes Hab und Gut zu verfügen. Grundsätzlich kann man einem Erblasser nicht vorschreiben, ob, wie und in welchem Umfang er über seinen Nachlass verfügen soll. Die zertifizierte Testamentsvollstreckerin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass der Gesetzgeber der Testierfreiheit des Erblassers, unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Ordnung, in einem gewissen Umfang einige Grenzen gesetzt hat. So kann der Erblasser zwar bestimmte Personen von der Beteiligung an seinem Nachlass ohne besonderen Grund ausschließen, allerdings haben diese dann wertmäßig einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil, welcher wiederum nur in engen Grenzen entzogen werden kann. Auf der anderen Seite sind gem. § 138 BGB inhaltlich sittenwidrige Verfügungen von Todes wegen ebenfalls verboten. "Dies ist nach dieser Vorschrift insbesondere dann der Fall, wenn ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt. Ob Sittenwidrigkeit vorliegt oder nicht, muss nach ausgiebiger Prüfung des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden", erklärt Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz. Nachfolgend einige Beispiele, bei denen von einer Sittenwidrigkeit auszugehen ist und von denen man deshalb lieber Abstand nehmen sollte. Ist nämlich ein Testament sittenwidrig, bedeutet dies zugleich, dass es nichtig ist und deshalb die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet. -Von einer Sittenwidrigkeit einer Verfügung von Todes wegen kann ausgegangen werden, wenn der Erblasser im Vorfeld auf die Entschließungsfreiheit und Rechte eines Bedachten einen nicht zu billigenden Druck ausgeübt hat, indem er die Erbeinsetzung z.B. von einer Unterlassung einer Wiederheirat abhängig macht oder unbedingt eine Ehelosigkeit verlangt. - Ferner wäre ein Testament, das eine betreute Person zugunsten eines Betreuers errichtet hat, sittenwidrig, wenn der Betreuer seinen Einfluss auf den Betreuten in unzulässiger Weise dazu benutzt hat, dass dieser ohne reifliche Überlegung über erhebliches Vermögen zugunsten des Betreuers oder seiner Angehörigen verfügt hat. -Im Wandel der Zeit muss jedoch beachtet werden, dass sog. Geliebtentestamente nicht per se eine Sittenwidrigkeit nach sich ziehen, nur weil der Erblasser eine außereheliche Liebesbeziehung unterhielt und anschließend seine Geliebte zur Alleinerbin eingesetzt hat. Allerdings erkennt die Rechtsprechung immer dann eine Sittenwidrigkeit an, wenn die Erbeinsetzung gerade dazu dienen soll, um die außereheliche Liebesbeziehung zu belohnen oder zu fördern (Hergabe für Hingabe). "Wann eine Verfügung von Todes wegen letztlich sittenwidrig und damit nichtig ist, kann auch hier nicht im Detail erläutert werden, weil sich an dieser Stelle jede schablonenartige Beurteilung schlichtweg verbietet. Die Verfügung von Todes wegen muss ihrem Inhalt und/oder dem Gesamtcharakter nach so ausgestaltet werden, dass sie nicht dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen widerspricht", erklärt Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz. http://pr-gateway.de/a/349572
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"Nur beim eigenen Tod, liebe Leser, wird es schwer mit dem freien Willen." »[...] Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche [Gesetzesvorschlag] wurde Gesetz. Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich – laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen – anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen. ... | ... Zu unterscheiden ist zwischen Behandlung und Nichtbehandlung, zwischen Suizid und Sterbehilfe, zwischen Hilfe beim und Hilfe zum Sterben, Suizidbeihilfe und Totschlag. Über all diese Unterscheidungen spannen sich noch immer Begrifflichkeiten, die eher Tabuzonen beschreiben als tatsächlich oder rechtlich präzise abgrenzbare Sektoren: "passive", "indirekte", "aktive" Sterbehilfe. ... | ... Dabei sollte in dieser Terminologie die "passive" Sterbehilfe – also das bloße Geschehenlassen des Todeseintritts, der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen – sein, wenn der Patient an einer unheilbaren Krankheit leidet und sich im Sterbeprozess befindet. Als "indirekt" wird eine medizinische Maßnahme bezeichnet, die zur Linderung von Leiden führen soll, nach Kenntnis des Ausführenden aber die hohe Wahrscheinlichkeit eines frühzeitigen Todeseintritts birgt. Als "aktive" Sterbehilfe wird eine auf den Todeseintritt hinzielende oder ihn billigend in Kauf nehmende aktive Handlung bezeichnet, die sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen geschehen kann. ... | ... Die Abgrenzung zu Paragraf 216 führt zu teilweise irrwitzig erscheinenden Konstellationen: Nimmt ein Arzt bei einem äußerungsunfähigen Patienten an, dessen "mutmaßlicher" Wille sei auf "indirekte Sterbehilfe" gerichtet, darf er ihm, um sein Leiden zu mindern, so viel Narkose- oder Schmerzmittel zuführen, dass der Patient als Folge an einem Atemstillstand stirbt. Ist derselbe Patient aber bei vollem Bewusstsein und bittet den Arzt eindringlich, ihm eine tödliche Dosis zu injizieren, wird der Arzt, wenn er der Bitte nachkommt, wegen Tötung auf Verlangen zu sechs Monaten bis fünf Jahren verurteilt. ... | ... Wenn also "Beihilfe zum Suizid" straflos ist, "Tötung auf Verlangen" aber strafbar, kommt es entscheidend nur darauf an, ob jemand "Täter" (der Fremdtötung) oder "Gehilfe" (der Selbsttötung) ist. Klingt einfach, ist schwierig. Eine Person darf einer sterbewilligen anderen Person ein Glas oder eine Injektion mit Gift bereitstellen, aber sie darf die Injektion nicht selbst setzen. Wer krankheitsbedingt außer Stande ist, das Glas selbst zum Mund zu führen, hat Pech: Gerade die Hilfsbedürftigsten also werden gnadenlos im Stich gelassen um der Prinzipien des "Lebensschutzes" willen. ... | ... Bestraft (bis drei Jahre Freiheitsstrafe) wird, wer einer sterbewilligen Person "geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt", sich selbst zu töten. Das ist nicht etwa eine "aktive Sterbehilfe" im genannten Sinn, sondern die bloße Beihilfe zur Selbsttötung, die in Deutschland seit 140 Jahren straffrei war. Die Behauptung der Gesetzesinitiatoren, hier solle irgendetwas "klargestellt" werden, war daher schlicht gelogen: Tatsächlich wurde ein weiter Bereich vorher straflosen Verhaltens als kriminell definiert. ... | ... Als ich vor einigen Jahren am Vorabend einer großen Operation mit einem Letalitätsrisiko von immerhin fünf Prozent mit dem Operateur meine Patientenverfügung erörtern wollte, sprach er die trostreichen Worte: Ich könne das gern alles ausfüllen, wenn es mich beruhige. Aber im Ernstfall mache er sowieso, was er für richtig halte. ... | ... Wir kommen also zum Ergebnis, dass die meisten der im Recht der Sterbehilfe verwendeten Begriffe irreführend sind und dass die scheinbar feinziselierten Abgrenzungen vor allem eines bewirken: die Verschleierung des Umstands, dass es sich fast durchweg um aktive, vorsätzliche Tötungen handelt, die nach den allgemeinen Regeln eigentlich von Paragraf 212 StGB (Totschlag) zu erfassen wären. Während Hunderttausende verlassen sterben, ächzt und zweifelt die Rechtsdogmatik seit Jahrzehnten vor sich hin, wie die Probleme wohl zu lösen seien. ... | ... An den Rändern des Lebens bröckelt der Lebensschutz bis zur Unkenntlichkeit dahin und verliert sich im Dickicht von Moral, Tabu und ethischen "Bekenntnissen". Das gilt für die vorgeburtliche Zeit des Lebens ebenso wie für seine unvermeidliche Schlussphase: Extreme Aufregung in der Diskussion endet in einer gesetzlichen Regelung, die zwar die praktischen Probleme nicht beseitigt, jedoch zum Verstummen von Fragen, Antworten und Zweifeln führt. ... | ... Und weil die Chance, den [...] gern "friedlich" genannten Tod durch finalen nächtlichen Apoplex zu erleiden, ja ziemlich gering ist, die Wahrscheinlichkeit einer zerstörerischen Demenz oder eines Karzinoms trotz aller zertifizierten Biolachszucht und Kresse-Smoothies aber ziemlich hoch. ... | ... Auch bei der Körpergestaltung obsiegt die Freiheit des Willens, solange nicht Krankheit ihn einschränkt oder die sogenannte Sittenwidrigkeit: Sie dürfen sich die Lippen auf dreifache Größe aufpusten oder das Konterfei von Lemmy Kilmister auf den Unterbauch tätowieren lassen. Sie dürfen sich die Ohren abspreizen oder anlegen, das Brustvolumen verfünffachen oder den Hintern mit Schweinefett aufpolstern lassen. Sie dürfen sich eine Niere oder ein bisschen Knochenmark oder ein Auge herausnehmen lassen, solange Sie das nicht gegen Entgelt, sondern aus Menschenliebe tun, und Sie können selbstverständlich, mit ein bisschen Sach- und Rechtskunde, auch fremde Embryonen ausbrüten, solange die Wissenschaft noch nicht in der Lage ist, aus Stammzellen Gebärmütter in Gläsern zu züchten wie einst in der schaurigen neuen Welt. * Nur beim eigenen Tod, liebe Leser, wird es schwer mit dem freien Willen. ... | ... Verfolgung von Pornografie aus Sorge um die Gesundheit der Jugend, Verfolgung von Prostitution aus Angst um die Familie, Verfolgung von Selbstbestimmung aus Angst um die Freiheit der Fremdbestimmung. ... | ... Wer bei Sinnen und äußerungsfähig ist, kann seinen Ärzten zwar nicht befehlen, was sie tun, wohl aber, was sie unterlassen sollen. ... | ... Es ist also sehr wichtig, eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung zu treffen und zu hinterlegen. Und zwar gerade für jene, die keinen oder möglichst wenig "Stress" mit dem eigenen Tod haben möchten. ... | ... Die Wahrscheinlichkeit, dass wir Heutigen am Ende unserer Tage mutterseelenallein sein werden, haben wir uns in den letzten 150 Jahren hart und mit deutscher Gründlichkeit erkämpft. Sie ist daher ziemlich hoch. ... | ... Die paternalistische Verwaltung des Sterbens und die gnadenlose strafrechtliche Verdrängung des Suizids in den Bereich der Illegalität, der Depression und der erschreckenden Gewalt bewirken nicht einen Schutz des Lebens, sondern dessen Verhöhnung. Sie degradieren das angeblich überragende Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu einem angenehmen Privileg der Starken. ... | ... Bekannt ist aber, dass sich 10.000 Menschen pro Jahr in Deutschland selbst töten und weitere 100.000 dies versuchen. Gewiss zwei Drittel davon könnten davon abgehalten werden, wenn wir Anlauf- und Beratungsstellen hätten. * Die Abgrenzung zwischen strafbarer "Tötung auf Verlangen" und strafloser "Beihilfe zur Selbsttötung" ist sachlich verfehlt, moralisch mehr als zweifelhaft, menschlich und medizinisch sinnlos. Sie treibt zahllose Menschen in verzweifelte, leidensvolle und grausame Selbsttötungen und verhindert wirksame, frühzeitige Hilfe für Suizidgefährdete. [...]« Thomas Fischer | DIE ZEIT | 28.02.2017 | Vom Leben und Tod | http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/sterbehilfe-vom-leben-und-vom-tod-fischer-im-recht/komplettansicht Sollte sich der Urheber des hier verlinkten und zitierten Artikels durch das Posten dieser Verlinkung oder dem ganz oder teilweisen Zitieren aus dem verlinkten Artikel in seinem Urheberrecht verletzt fühlen, bitte ich um einen kurzen Kommentar und einen Beleg der Urheberschaft. Das Beanstandete wird dann unverzüglich entfernt. | Eventuelle Werbung in optischer Nähe zu diesem Artikel stammt nicht von mir, sondern vom Social-Media-Hoster. Ich sehe diese Werbung nicht und bin nicht am Verdienst oder Gewinn beteiligt.
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Grundstückskaufvertrag – Sittenwidrigkeit wegen Wucher
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Grundstückskaufvertrag – Sittenwidrigkeit wegen Wucher
Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 5 U 56/18 – Urteil vom 14.03.2019 Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Juli 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Neuruppin, Az. 1 O 255/18, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Vollstreckung […] ...
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VW-Abgasskandal: Volkswagen manipuliert schon wieder - diesmal die öffentliche Wahrnehmung über die Erfolgsaussichten einer Klage
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Düsseldorf (ots) – Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich zeigt sich entsetzt darüber, wie offensichtlich die Volkswagen AG die öffentliche Wahrnehmung der Erfolgsaussichten einer Klage im Abgasskandal mit Zahlen manipuliert. Zwar seien die am Wochenende flächendeckend in den Medien verbreiteten Aussagen über das Verhältnis zwischen gewonnenen und verlorenen Klageverfahren in erster Instanz rein formal vermutlich korrekt. Allerdings sei unter den Klägeranwälten im Abgasskandal bekannt, dass der Volkswagenkonzern und seine Händler im Rahmen von attraktiven Vergleichsschlüssen die Rücknahme der Klage durch den Kläger fordere, gibt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Gründungspartner der Kanzlei, zu bedenken. \“Da die entsprechenden Vergleichsangebote oft einem Anerkenntnis der geltend gemachten Ansprüche gleichkämen, müssten diese Vergleiche als Erfolg für die Kläger gewertet werden und nicht etwa als Misserfolg, wie die von der Volkswagen AG veröffentlichten Zahlen suggerieren\“, so Ulbrich weiter. Die Rechtsanwälte schätzen auf der Grundlage der Berichte ihrer Kollegen und auf der Grundlage von Medienberichten über Vergleichsschlüsse in der Berufungsinstanz, dass höchstens 50 % der Klagen in erster Instanz glatt abgewiesen wurden. Dabei sei augenfällig, dass \“die Erfolgsquote bei Anwaltskanzleien wie Rogert & Ulbrich, die sich auf den Abgasskandal spezialisiert haben, deutlich besser als der Durchschnitt ist\“, konstatiert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert, Gründungspartner der Kanzlei und Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule.
Zudem seien die Zahlen auch vor dem Hintergrund irreführend, dass es \“in den vergangenen Wochen und Monaten eine deutliche Trendwende zugunsten der Kläger gegeben\“ habe, gibt Rogert weiter zu bedenken. Seien die Gerichte 2016 noch mit deutlicher Mehrheit der Auffassung gewesen, in der Manipulation liege kein Rücktrittsgrund und Schadensersatzansprüche seien nicht gegeben, würden mittlerweile – offensichtlich auch beeindruckt von OLG-Beschlüssen aus Hamm, München und Celle – mittlerweile fast alle Gerichte den von Rogert & Ulbrich erhobenen Klagen gegen Händler aus Gewährleistung stattgeben – das ergebe sich Urteilen mündlichen Verhandlungen der vergangenen Wochen, berichtet Rogert weiter.
Rogert unterstreicht, dass auch diejenigen, die wegen abgelaufener Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegen die Volkswagen AG auf Schadenersatz vorgehen müssen, mittlerweile gute Karten haben. Nachdem die Landgerichte in Ellwangen und Köln noch davon ausgingen, dass der Volkswagen AG keine Sittenwidrigkeit vorzuwerfen sei, habe sich mit dem von Rogert & Ulbrich am Landgericht Hildesheim erstrittenen Urteil eine starke Gegenposition in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung etabliert, erläutert Rogert weiter. \“Das Landgericht Hildesheim hatte der Volkswagen AG erstmalig aufgegeben, bezüglich der Bestellung und der Implementierung der Manipulationssoftware Ross und Reiter zu nennen\“ erklärt Rogert – juristisch nenne man das \“sekundäre Darlegungslast\“. \“Da die Volkswagen AG kein Licht ins Dunkel bringen wollte, hüllte sie sich in Schweigen und verlor deshalb den Prozess. Die Volkswagen AG sprach noch am selben Tag laut Medienberichten von einem fehlerhaften Urteil, das Einzelurteil bleiben dürfte. Die Landgerichte Karlsruhe und Kleve bewiesen das Gegenteil, indem sie der Beklagten ebenfalls die sekundäre Darlegungslast aufbürdeten. Aufgrund ihres Schweigens verlor sie wiederum beide Verfahren\“, erklärt Rogert weiter. Weitere Beschlüsse zur sekundären Darlegungslast lägen ihm aus Kleve und Arnsberg vor. Das Landgericht Frankfurt/M. und das Landgericht Krefeld gingen ebenfalls davon aus, dass der Klage gegen die Volkswagen AG stattzugeben sei, berichtet der Anwalt. \“Am vergangenen Freitag urteilte das Landgericht Paderborn in einem Prozess gegen die Volkswagen AG aus unerlaubter Handlung erfreulicherweise ebenfalls für unseren Mandanten. Unsere Prozesserfolge häufen sich. Vielleicht können wir ein wenig dazu beitragen, dass analog zu der Situation in den USA auch deutsche und europäische Verbraucher letztlich nicht die Leidtragenden folgenschwerer Managementfehler des VW-Konzerns sind\“, so Rogert.
\“Mich würde es nicht überraschen, wenn wir in zwei Monaten schon eine überwiegende Zahl klagestattgebender Urteile bekanntgeben könnten – zumindest dann, wenn man die Klagerücknahmen wegen Vergleichsschlüssen ehrlicherweise unberücksichtigt lässt\“, prognostiziert Rogert abschließend.
Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter www.auto-rueckabwicklung.de.
Pressekontakt:
Pressekontakt: nRechtsanwälte Rogert & Ulbrich nRechtsanwälte in Partnerschaft nKönigsallee 2B n40212 Düsseldorf n nAnsprechpartner: nRechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert n0211/310638-0 [email protected] nwww.auto-rueckabwicklung.de
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OLG Hamm: Behindertentestament ist nicht wegen großem Vermögen sittenwidrig - Business-Panorama.de
Business-Panorama.de
OLG Hamm: Behindertentestament ist nicht wegen großem Vermögen sittenwidrig Business-Panorama.de GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Urteil vom 27. Oktober 2016 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines sog. und weitere »
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