#Schwangere Arbeitnehmerin
Explore tagged Tumblr posts
Text
EuGH: Versäumte Kündigungsschutzklage einer schwangeren Arbeitnehmerin
EuGH-Entscheidung Kündigungsschutzklage und Anzeige der Schwangerschaft Wenn eine schwangere Arbeitnehmerin eine Kündigung des Arbeitgebers erhält, muss sie zwei Dinge tun. Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen! Zum einen muss sie unverzüglich die Schwangerschaft dem Arbeitgeber anzeigen und mitteilen, dass sie sich gegen die Kündigung wehrt und dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung…
#Arbeitnehmer#Arbeitsgericht#entscheidung#EuGH#Europäischer Gerichtshof#Fristen#Kündigung#Kündigungsschutzklage#Klagefrist#Schwangere Arbeitnehmerin#Schwangerschaft#Urteil
0 notes
Text
Frage aus dem Arbeitsrecht Darf der Chef Schwangerschaft bekannt geben? 09.05.2022, 19:03 Uhr Eine Schwangerschaft ist eine freudige Nachricht. Wer auch den Arbeitgeber früh ins Vertrauen zieht, möchte aber vielleicht nicht, dass die Information direkt überall bekannt wird. Welche Regeln gelten? Arbeitnehmerinnen sollen ihrem Arbeitgeber eine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald sie wissen, dass sie schwanger sind. So sieht es das Mutterschutzgesetz vor. Verstößt die Arbeitnehmerin dagegen, führt das aber nicht zu Sanktionen. Wer den Arbeitgeber dennoch früh ins Vertrauen zieht, möchte unter Umständen nicht, dass der die Schwangerschaft direkt im Unternehmen weitergibt. Dürften Arbeitgeber das überhaupt? Keine unbefugte Information an Dritte "Im Mutterschutzgesetz ist festgehalten, dass der Arbeitgeber die Information über eine Schwangerschaft nicht unbefugt an Dritte weitergeben darf", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das schließe alle Personen ein, die nicht an der Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz der Schwangeren beteiligt sind. Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitsplatz in einer Gefährdungsbeurteilung prüfen: Was passiert, wenn eine Beschäftigte schwanger wird? "Die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber umsetzen", so Meyer. Wer etwa in einer Zahnarztpraxis arbeitet, darf mit Beginn der Schwangerschaft nicht mehr am Zahnarztstuhl tätig sein. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber etwa Vorgesetzte über die Schwangerschaft einer Beschäftigten informieren darf - da die Führungskraft die Schutzmaßnahmen ja umsetzen muss. Auch Personen aus dem Arbeitsschutz dürfen und müssen involviert werden, dazu zählen zum Beispiel Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitsschutz. Bußgeld theoretisch möglich Erzählt die Führungskraft aber zum Beispiel einfach im Team herum, dass eine Beschäftigte schwanger ist, obwohl sie das nicht möchte, kann dem Arbeitgeber unter Umständen sogar ein Bußgeld drohen. Mehr zum Thema Das ist laut Peter Meyer aber eher ein theoretischer Fall: "Dazu müsste eine Beschäftigte ihren Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde anzeigen und mir sind solche Fälle nicht bekannt." Mit Blick auf Mutterschutzfristen und die bevorstehende Elternzeit sei es in der Regel ohnehin eher ratsam, sich rechtzeitig mit dem Team und der Führungskraft zur Schwangerschaft zu besprechen. Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
0 notes
Text
Berechnung des Beginns der Schwangerschaft
Berechnung des Beginns der Schwangerschaft
Der Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen gem. § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG knüpft am tatsächlichen Vorliegen einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an. Will die Arbeitnehmerin das Vorliegen der Schwangerschaft über eine statistische Wahrscheinlichkeit herleiten, ist dies über einen Anscheinsbeweis möglich, der aber nur bei typischen Geschehensabläufen…
View On WordPress
0 notes
Text
Und deswegen werde ich nie wieder eine Frau anstellen
Gender Gap #13 – Letztens hatte ich beruflich in Paris zu tun. Die Kathedrale Notre-Dame stand noch unversehrt auf der Île de la Cité, das Frühlingswetter war prächtig, die Locals saßen beim Roséwein am sonnigen Trottoir, und ich hörte in einem Meetingraum dem dänischen Gründer eines Startups dabei zu, wie er sein berufliches Baby einer Gruppe von potentiellen Geschäftspartnern schmackhaft zu machen versuchte. Er zeigte uns stolz die Belegschaft, die er um sich versammelt hatte. Ihr ahnt es: Es waren ausschließlich Männer, die von der Projektionsfläche zu uns herunterschauten. Ich stellte also interessiert die Frage: “Do you have any women on your team?”
Ich kann das nur weiterempfehlen, denn wie auf die Frage reagiert wird, spricht Bände. Was dem dänischen Firmengründer als angemessene Wortwahl schien, war zum Beispiel nicht bloß strunzdumm, sondern auch höchst illegal.
Er sagte: “Nein, aber ich hatte mal eine Frau als Mitarbeiterin. Die ist allerdings nach zwei Monaten schwanger geworden. Das hat meine junge Firma finanziell fast in den Ruin getrieben.” Und dann: “Deswegen werde ich nie wieder eine Frau anstellen.” Nach ein paar perplexen Augenblicken erkundigte ich mich: Ob er wisse, dass seine Personalpolitik in vielen Ländern gegen Gleichbehandlungsgesetze verstoße. Daraufhin legte der Kerl nach, das sei einfach seine Meinung und alles andere sei ihm egal.
There’s a lot to unpack here. Erstens: Warum behauptet ein Firmenchef, die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin habe ihm Geld gekostet? Derartige Gerüchte halten sich auch in Österreich hartnäckig. Wer noch nie in Mutterschutz oder Elternkarenz war, musste vielleicht auch noch nicht darüber nachdenken, wer das Geld während dieser Zeit aufs Konto überweist. Aber genauso wie beim Arbeitslosengeld oder einer Bildungskarenz springt auch während des Mutterschutzes und der Elternkarenz hierzulande die öffentliche Hand ein – aus gutem Grund.
Auf Nachfrage stellen Bianca Schrittwieser und Ingrid Moritz von der Abteilung Frauen und Familie der Arbeiterkammer Wien klar: “Während der Elternkarenz entstehen dem Arbeitgeber keine Kosten für die karenzierte Arbeitnehmerin, das Kinderbetreuuungsgeld wird durch die öffentliche Hand (Familienlastenausgleichsfonds) finanziert. Während des Beschäftigungsverbotes wird Wochengeld aus Mitteln des FLAF und der Sozialversicherung bezahlt, auch hier fallen für den Arbeitgeber keine Kosten an.” Einzige Ausnahme: “Lediglich im Fall einer Freistellung aus arbeitsplatzbezogenen Gründen, weil die Tätigkeit oder der Arbeitsplatz für Mutter und/oder Kind eine Gefahr darstellen könnte und wenn der Arbeitgeber keinen Ersatzarbeitsplatz hat, dann muss der Lohn fortgezahlt werden.” Die Work-Life-Balance-Richtlinie, die Anfang April im EU-Parlament beschlossen wurde, sieht Mindestrechte für Eltern auf europäischer Ebene vor. Sie stellt aber auch fest, dass sich die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung bemühen sollen, keine Auflagen vorzuschreiben, “die der Gründung und dem Ausbau von KMU entgegenstehen oder Arbeitgeber einer unverhältnismäßigen Belastung aussetzen.”
Das Angstgespenst der “unverhältnismäßigen Belastung” von vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat spürbare und pauschale Auswirkungen auf diejenigen Personen, die aufgrund ihres biologischen Geschlechts als “gebärfähig” schubladisiert werden. Und da geht es noch nicht einmal um den Gender Pay Gap, sondern allein um die Chance, überhaupt einen Job zu bekommen, der dann niedriger bezahlt ist als der eines gleichqualifizierten Mannes. Da geht es um Frauen, die schon im ersten Vorstellungsgespräch vorauseilend betonen, dass sie keine Kinder wollen, weil sie spüren, dass sie nur mit dieser Klarstellung im Rennen um den Job bleiben. Es geht auch um Frauen, die ohne Angabe des (wahren) Grundes gar nicht erst zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
Der dänische Startup-Gründer weicht der Möglichkeit einer schwangeren Mitarbeiterin so großflächig wie nur möglich aus, indem er es kategorisch ablehnt, jemals wieder eine Frau anzustellen. Jeder Uterus ist für ihn eine tickende Zeitbombe. Das ist wie gesagt schlicht illegal. Das ist aber leider auch weit verbreitet. Vor allem dort, wo die Entscheidungsträger männlich sind. Im EU Startup Monitor Report 2018 ist zu lesen, dass der durchschnittliche europäische Gründer (sic) 38 Jahre alt und männlich (82,8%) ist. In Österreich sind es sogar zu 88,5% Männer, die Startups gründen. EU-weit entscheiden diese Männer im Schnitt über siebeneinhalb neue Stellenbesetzungen pro Jahr in ihrem jungen Unternehmen.
Einzelfall? Ein Blick über den großen Teich zeigt: An der Wall Street ist die Situation ähnlich, wenn auch aufgrund einer anderen Ausgangslage. Weniger als 17% der Führungsspitzen in US-Investmentbanken und weniger als 10% aller US-Fondsmanager_innen sind weiblich, so CNBC. Und was überlegen sich die Chefs dort gerade? Richtig, nie wieder Frauen in ihr Team zu holen. Die Bloomberg-Reporterin Katia Porzecanski untersucht den Backlash zum #metoo-Movement, der an der über die Maßen männlich dominierten Wall Street brodelt. Sie sagt: “Männer scheinen zu glauben, dass es besser für sie ist, nicht mehr mit Kolleginnen zu interagieren.” Mehr noch: “Manche Männer denken sogar offen darüber nach, überhaupt keine Frauen mehr einzustellen.”
Aus diesem Grund existieren Gleichbehandlungsgesetze. Zur Erinnerung im Wortlaut: “Auf Grund des Geschlechtes (...) darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, bei der Festsetzung des Entgelts, bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen, bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung, beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen, bei den sonstigen Arbeitsbedingungen, bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.”
Zuerst erschienen in The Gap 175.
0 notes
Text
Der x-te Brief an die Bank
Als alleiniger Existenzgründer benötigt man nicht nur eine innovative Geschäftsidee, eine gehörige Portion Mut und eine Menge Eigenkapital, nein, man braucht vor allem Wissen - ausreichendes Fachwissen über Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaften, Marketing, Steuer usw..
Ich bin mit einem innovativen Geschäftsmodell und einer sehr gehörigen Portion Mut in meine Existenzgründung gestartet. Zuerst lief alles nur so nebenbei. Neben meiner Aufgabe als Ehefrau, Mutter und Arbeitnehmerin. Bis ich mit meinem zweiten Sohn schwanger wurde und mich aufgrund des Beschäftigungsverbotes in Vollzeit um mein Projekt kümmern konnte. Nachdem ich also sehr umfangreich recherchiert hatte, den Businessplan erstellt und die ersten Gespräche mit den entscheidenden Leuten geführt hatte, kam ich an den Punkt, wo es um die Beschaffung der Finanzierung ging. Dazu muss man wissen, dass ich aus dem Führungsstab einer großen deutschen Bank komme. Demnach auch das vermeintliche Wissen über die Gebaren der Banken zu kennen. Über sieben Monate zogen sich die Gespräche mit der örtlichen Sparkasse hin. Dort wurde ich ganz schnell das erste Mal mit den “Umgangsformen” mancher Kreditsachbearbeiter mit Existenzgründern bekannt gemacht. Mir wurden Dinge an den Kopf geworfen in den Gesprächen, mein Konzept in Frage gestellt und dann bin ich auch noch eine Frau, die einen Kredit über 1,5 Mio Euro haben möchte. Unvorstellbar! Irgendwann konnte ich es nicht mehr ertragen und berichtete über die Gespräche in meinem Unternehmerinnen-Netzwerk. Prompt folgte eine Empfehlung für eine Finanzierungsspezialistin, die sich im Nachhinein als Finanzierungsvermittlerin rausstellte. An der Stelle mal ein Hinweis: Prüft im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung genau euer Gegenüber! Egal ob über Google oder die IHK/HWK. Jedenfalls stellte diese Finanztante die Verbindung zu einer Bank her, die nichts anderes finanziert, als solche Projekte wie meine. Prima! Mein Hauptgewinn! Nach einer Woche hatte ich ein pauschales Finanzierungsangebot auf dem Tisch. Die Bank fing an zu prüfen. Sie forderten lustig Unterlagen zum Projekt, Selbstauskünfte und und und. Das ging dann ungefähr ein Jahr so. Immer wieder wurde mir versichert, dass die Finanzierung eine reine Formsache wäre. Die Kommunikation lief dabei ausschließlich über besagte Finanzvermittlerin. Ich investierte eine stolze Summe aus meinem Privatvermögen, borgte mir Geld bei meiner Mutter und meinem Mann und trieb das Projekt so gut ich konnte voran. Schließlich war die Finanzierung nur noch eine Formsache (s.o.). Langsam wurde ich nervös, weil immer noch keine Kreditverträge vorlagen, aber die offenen Rechnungen immer mehr wurden.
Ich werde hier nicht ins Detail gehen, denn der Fall ist noch sehr viel komplizierter!
Die Finanzvermittlerin eröffnete dann plötzlich mit einem Geschäftspartner eine Filiale einer Versicherung. Huch... Versicherung? Wie jetzt? Der Tag ihrer Geschäftseröffnung, war gleichzeitig der Tag meines Endes. Der Sachbearbeiter der Bank erschien nämlich auch. Also ergriff ich die Möglichkeit und fragte ihn, was denn noch fehlen würde, damit der Kredit zur Auszahlung kommt. Er fiel augenscheinlich aus allen Wolken und wollte vor mir von nichts wissen. Er forderte erneut einen Businessplan mit allen Zahlen an. Zwei Tage später bekam ich dann den Anruf, dass die Finanzierung nicht mehr möglich ist unter den gegebenen Umständen. Welche das waren/sind, ist mir bis heute nicht klar. Die Finanzvermittlerin versuchte zwar noch zu vermitteln, aber mein Vertrauen war dahin. Ich habe ihr am nächsten Tag den Vertrag gekündigt.
Da stand ich nun. Ein Berg offener Rechnungen und die Finanzierung geplatzt.
Wieder auf Empfehlung kam ich dann zu einem Unternehmensberater, der versuchte mit der Bank die Finanzierung zu bekommen. Kurz um. Leider ohne Erfolg. Aber ich habe auch dem Herren für drei Briefe und drei Gespräche über 10.000 € zahlen müssen. Die Bank kündigte mir ohne Vorwarnung das Konto.
Jetzt kümmert sich eine Rechtsanwältin um den Fall. Mittlerweile weiß ich nicht mal mehr, was mein Bauchgefühl mir sagen will. Ich bin sehr unruhig und stehe vor den Trümmern meiner Existenz.
#rechtsanwalt#geduld#existenzgründer#mompreneur#unternehmerin#netzwerk#finanzierung#bank#ihk#selbstauskunft#unternehmensberatung
0 notes