#Kommunale Selbstverwaltung
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roseleblood · 3 days ago
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Widersprüche im AfD-Parteiprogramm: Förderung bestehender Strukturen und rechtliche Hürden
Das Parteiprogramm der AfD enthält eine Vielzahl von Forderungen und Zielsetzungen, die im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Umsetzbarkeit stehen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, bestehende Strukturen zu fördern oder zu ändern – was angesichts des Ewigkeitsgesetzes und der Verfassungsbestimmungen nicht immer möglich ist. Darüber…
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lokaleblickecom · 28 days ago
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das-wissen-1 · 6 months ago
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In Deutschland sehen sich die Landkreise mit einer alarmierenden finanziellen Lage konfrontiert, die weitreichende Folgen für die örtlichen Gemeinschaften haben könnte. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, jüngst geäußerte die Besorgnis über die Entwicklung der kommunalen Finanzen und forderte dringend Unterstützung von Bund und Ländern, um eine „fatale“ Situation für die Bürger zu verhindern. Krisenmanagement in der kommunalen Verwaltung Die Landkreise fungieren als zentrale Akteure in der kommunalen Selbstverwaltung und sind für viele essentielle Dienstleistungen verantwortlich. Jeder von ihnen betreibt Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Verkehrsnetzwerke und erfüllt zahlreiche weitere Aufgaben. Doch immer häufiger kämpfen sie mit der Herausforderung, diese Services aufrechtzuerhalten. Sager stellt fest: „Wir werden immer öfter mit Krisen konfrontiert, die wir meistern müssen.“ Aber die Bedürfnisse und Gesetze, die den Ländern auferlegt werden, nehmen zu und die Ressourcen sind begrenzt. Heutige Herausforderungen und Verantwortung Ein erschreckendes Statistikum verdeutlicht die Dramatik der Situation: Von 294 deutschen Landkreisen litten im letzten Jahr 219 unter einem Defizit und konnten keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Gleichzeitig stieg der Gesamtverlust der Kommunen von 600 Millionen Euro Überschuss im Jahr 2022 auf ein Minus von 1,83 Milliarden Euro im Jahr 2023. Diese Entwicklung ist nicht nur ein Finanzproblem, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bürger. Finanzierungslücke und deren Folgen Reinhard Sager benennt eine wesentliche Ursache des Problems – die Finanzierung: „Wir erhalten nur 14 Prozent des bundesweiten Steueraufkommens, obwohl die Kommunen 25 Prozent der Ausgaben tragen.“ Dies führt dazu, dass die Kreise nicht nur ihre Pflichtaufgaben erfüllen, sondern auch innovative Programme zur Verbesserung der Lebensqualität in ihren Gemeinden behindert werden. Die Rolle des Bundes und der Länder Um die prekäre Situation zu verbessern, fordert Sager eine Neugestaltung der Mittelverteilung. Insbesondere sei ein höherer Anteil der Umsatzsteuer für die Kommunen dringend nötig. Zum jetzigen Zeitpunkt fließen lediglich 2,2 Prozent des gesamten Umsatzsteueraufkommens an die Städte und Gemeinden. Eine Anpassung des Verteilungsschlüssels könnte den Landkreisen helfen, ihre finanziellen Engpässe zu überwinden und die Lebensqualität ihrer Einwohner zu sichern. Zukünftige Perspektiven und lokale Auswirkungen Die finanzielle Notlage könnte nicht nur zu Kürzungen in der Verwaltung führen, sondern auch zur Reduktion oder Streichung von Zuschüssen für kulturelle und soziale Projekte. Sager meint dazu: „Das wäre angesichts der angespannten Stimmung im Land fatal.“ Die Bürger würden unmittelbar von den Einschnitten betroffen sein, was das Leben in den Gemeinden erheblich beeinträchtigen könnte. Die Situation der Landkreise steht symptomatisch für eine breitere Krise im kommunalen Bereich. Der dringende Aufruf nach Unterstützung und einer gerechteren Verteilung von Finanzen ist nicht nur ein Wunsch, sondern eine Notwendigkeit, um eine nachhaltige und funktionale kommunale Selbstverwaltung zu gewährleisten. Die kommenden Entscheidungen der Politik werden entscheidend dafür sein, ob und wie die Landkreise in der Lage sein werden, ihren Aufgaben in der Zukunft gerecht zu werden.
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politik-starnberg · 5 years ago
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Konstituierende Stadtratssitzung vom 14.5.2020 - mit nur einer(!) “Kampfabstimmung”
(M)ein anderes Protokoll der Stadtratssitzung:
18:19 Uhr im großen Saal und mit viel Lektüre für die nächsten Tage ... 
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Da die Plätze je Gruppierung senkrecht zur Bühne angeordnet sind, sitze ich heute zwischen Herrn Kandler (BMS) und (Herrn Prof. Dr. Picker (WPS), Herrn Mignoli (BLS) und Herrn Wobbe (UWG). 
... und ich bin nicht der Einzige mit Rechner auf dem Tisch ... und mit WLAN sind auch alle Informationen vom ALLRIS in der Nähe.
Eine gute Mischung aus Maskierten und Unmaskierten ist zu sehen - immer auch in Abhängigkeit des Gesprächsabstands.
18:36 Uhr - es kehrt langsam Ruhe ein und die Glocke läutet - die 75 erlaubten Besucherplätze sind soweit ich das von unten abschätzen kann belegt.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Ökumenisches Gebet
Der Erste Bürgermeister spricht sozusagen ein Vorwort. Der Schwerpunkt seiner Ansprache ist Respekt. Er lobt das persönliche Engagement von Frau John in den letzten Jahren und überreicht Blumen. Auch Herr Weger wird mit längerem Applaus nach 48 Jahren Stadtrat mit Blumen geehrt. 
Danach werden die Leiter der Abteilungen vorgestellt. 
Herr Weinl: Stadtbaumeister
Herr Rami: Wasserwerk
Herr Beck: Verwaltung
Frau Buckel: Öffentlichkeitsarbeit
Herr Mayer: Betriebshof 
Herr Deller: Kämmerer
Frau Rommel: Personalsratvorsitzende
Es folgt eine ökumenische Ansprache der beiden Pfarrer. Nach einer Lesung und dem gemeinsamen Vater Unser wird der Stadtrat noch gesegnet. 
Jetzt geht es los.
Herr Janik stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig.
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(Anm. d. Verf.: Man bemerke die “Randale”-Leuchte in orange, die anzeigt, dass eine Tonbandaufbandzeichnung stattfindet - für das offizielle Sitzungsprotokoll.)
TOP 2 Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG) und des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG); Vereidigung des Ersten Bürgermeisters
Herr Ardelt als lebensältester Stadtrat nimmt Herrn Patrick Janik gemäß § 38 Abs. 1 BeamtStG den Diensteid ab: 
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Frau Mayer-Bülow überreicht stellvertretend Blumen und ein Spezi im Namen des Stadtrats.
TOP 3 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG); Vereidigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder
Die neuen Stadtratsmitglieder 
Federsel Friedrich,
Fiedler Marc,
Fränkel Angelika,
Frühauf Matthias, 
Henniger Anke,
John Eva,
Kandler Stefan,
Kienzle Annette,
Dr. Lauer Ursula,
Dr. Meyer-Bülow Charlotte, 
Dr. Schüler Thorsten,
Täubner-Benicke Kerstin und
Zirngibl Rudolf
leisten gemäß Art. 31 Abs. 4 GO dem Ersten Bürgermeister gegenüber ihren Eid ab:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen (Anm. d. Verf.: Und je nach Wunsch:”), so wahr mir Gott helfe.”
(Anm. d. Verf.: Oh Mann, dann wohl doch vor Aufregung(?) mit einem Versprecher gleich beim ersten Satz. Aber wenn man zu zwölft spricht, fällt das glücklicherweise nicht so auf.)
TOP 4 Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister
Neben dem Grundgehalt gibt es für kommunale Wahlbeamte erhalten die Ersten Bürgermeister auf der Basis des Art. 46 KWBG zusätzlich eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung zur Abgeltung der durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung. Der Rahmen erstreckt sich derzeit zwischen 242,91 € und 798,47 € monatlich.
Beschluss
Die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister wird auf monatlich 798,47 € festgesetzt.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Festlegung der Anzahl der weiteren Bürgermeister gem. Art. 35 GO
Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO ist vom Stadtrat mindestens ein weiterer und höchstens zwei weitere Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen. 
Beschluss: 
Es werden zwei weitere Bürgermeister gewählt.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Wahl der weiteren Bürgermeister gem. Art. 35, Art. 51 Abs. 3 GO
Nach Art. 51 Abs. 3 GO werden die Wahlen der weiteren Bürgermeister in geheimer Abstimmung vorgenommen.
Herr Beigel (CSU) schlägt als 2. Bürgermeisterin Frau Angelika Kammerl (CSU) vor. Frau Kammern stellt sich ganz kurz vor. Danach wird geheim abgestimmt und alle gehen hygienekonform von rechts nach links über die Bühne mit einer kleinen Pause in einer der drei Wahlkabinen.
Herr Weidner (SPD) schlägt als 3. Bürgermeisterin Frau Christiane Falk (SPD) vor. Herr Heidinger (BLS) schlägt Herrn Mignoli (BLS) als 3. Bürgermeister vor. Die beiden Kandidaten stellen sich kurz vor. Herr Mignoli möchte auch als kleines Gegengewicht zu den beiden anderen “Tunnelbefürwortern” sein. (Anm. d. Verf.: Ob das Thema hier als “Argument” taugt - ich weiß nicht.) 
Danach wird geheim abgestimmt und alle gehen hygienekonform erneut von rechts nach links über die Bühne mit einer kleinen Pause in einer der drei Wahlkabinen. 
(Anm. d. Verf.: Da bin ich mal in Räume vorgedrungen, wo ich noch nie gewesen bin.)
Als weitere Bürgermeister werden gewählt:
2. Bürgermeisterin: Angelika Kammerl (CSU): 22 : 4 (andere Kandidaten) : 5 (ungültig)
3. Bürgermeisterin: Christiane Falk (SPD): 25 : 5 (anderen Kandidaten) : 1 (ungültig)
Beide nehmen die Wahl an.
TOP 7 Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG) und des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG); Vereidigung der weiteren Bürgermeister
Die beiden gerade gewählten weiteren Bürgermeister werden vom Ersten Bürgermeister gemäß § 38 Abs. 1 BeamtStG mit dem Eid
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
vereidigt. 
Es kommt eine Pause, um das “Bürgermeistertriumvirat” von der Presse fotografieren zu lassen.  
TOP 8 Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung der Entschädigung für die weiteren Bürgermeister
Die weiteren Bürgermeister erhalten gemäß Art. 53 Abs. 4 KWBG eine zusätzliche Entschädigung. Für die weiteren Bürgermeister/innen galt bisher Folgendes: 
Der/Die Zweite Bürgermeister/in erhielt bisher (seit dem 1. Mai 2015) folgende Entschädigung:
a) Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 750 Euro festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchst. b) fallen.
b) Neben der Entschädigung nach Buchst. a) werden für den Vertretungsfall der Ersten Bürgermeisterin ab dem ersten Vertretungstag 120 Euro pro Kalendertag gewährt.
Der/Die Dritte Bürgermeister/in erhielt bisher (seit dem 1. Mai 2015) folgende Entschädigung:
a) Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 375 Euro festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchst. b) fallen.
b) Neben der Entschädigung nach Buchst. a) werden für den Vertretungsfall der Ersten Bürgermeisterin ab dem ersten Vertretungstag 120 Euro pro Kalendertag gewährt.
In den Nachbargemeinden werden ähnliche Beträge 
Gilching: 900 €/ Monat (2.); 540 €/ Monat (3.) + aktuell 251,42 zusätzlich ab dem 5. Vertretungstag
Geretsried 650 €/ Monat (2.); 650 €/ Monat (3.) + 200 EUR ab dem 1. Vertretungstag
Weilheim: bisher 1.100 €/ Monat (2.); 550 €/ Monat (3.) + 50 EUR ab dem dritten Vertretungstag
Weilheim: 05/20 - 1.400 €/Monat (2.); 700 €/Monat (3.) + 50 € ab dem 28. Vertretungstag
Herr Pfister (BMS): Er möchte den Punkt zurückstellen, bis die Lage wieder besser wird. Die aktuellen Beträge sollen bis auf Weitere beibehalten werden.
Beschlussvorschlag
Der/Die Zweite Bürgermeister/in erhält ab dem 1. Mai 2020 folgende Entschädigung: monatliche Entschädigung wird auf 10 % der Besoldung des Ersten Bürgermeisters festgesetzt (derzeit 832,82 €) + ab dem dritten Vertretungstag 1/30 der Besoldung des Ersten Bürgermeisters
Der/Die Dritte Bürgermeister/in erhält ab dem 1. Mai 2020 folgende Entschädigung: monatliche Entschädigung wird auf 5 % der Besoldung des Ersten Bürgermeisters festgesetzt (derzeit 416,41 €) + . Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchst. b) fallen + ab dem dritten Vertretungstag 1/30 der Besoldung des Ersten Bürgermeisters
angenommen: 23:8
TOP 9 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) regelt der Stadtrat folgende Angelegenheiten:
Die Festlegung, welche Ausschüsse gebildet werden und aus wie vielen Mitgliedern ein Ausschuss bestehen soll.
Die Festlegung der Entschädigung für ehrenamtlich tätige Stadtratsmitglieder.
Die Festlegung, ob die weiteren Bürgermeister ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig sein sollen.
(Anm. d. Verf.: Das heißt aktuell in Zahlen: 100 EUR / Monat + 50 EUR / Sitzung.)
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Fortgeltung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Fassung seiner 1. Änderung vom 13.05.2019 bis zum Erlass einer neuen Satzung.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Erlass einer Geschäftsordnung für den Stadtrat
Gemäß Art. 45 Abs. 1 GO hat sich der Stadtrat eine Geschäftsordnung zu geben. 
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Fortgeltung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (2015-2020) in der Fassung seiner 4. Änderung vom 13.05.2019 bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (2020-2026).
angenommen: einstimmig
TOP 11 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bzw. der Geschäftsordnung für den Stadtrat (GeschO); Besetzung der Ausschüsse des Stadtrats der Stadt Starnberg
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende ständige Ausschüsse bestellt (Art. 32 Abs. 1 GO, § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts):
Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwölf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwölf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
Ausschuss für Energie, Umwelt & Mobilität, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwölf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
Werkausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
Ferienausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwölf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
Kulturausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwölf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
Projektausschuss Bahnhof See, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwölf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
Projektausschuss Verkehrsentwicklung, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwölf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern des Stadtrats
Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwölf ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
Danach erhalten im Haupt- und Finanzausschuss, Bauausschuss, Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität, Kulturausschuss, Projektausschuss Bahnhof See, Projektausschuss Verkehrsentwicklung, Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten sowie im Ferienausschuss, (je 12 Mitglieder):
CSU: 3
GRÜNE: 2 
BMS: 2
UWG: 1
WPS: 1
SPD: 1
BLS: 1
FDP: 1
im Werkausschuss (je 8 Mitglieder):
CSU: 2
GRÜNE: 2 
BMS: 2
UWG: 1
WPS:1 
SPD / BLS / FDP: 1
im Rechnungsprüfungsausschuss (7 Mitglieder einschl. Vorsitzenden):
CSU: 2
GRÜNE: 1 
BMS: 1
UWG: 1
WPS: 1
SPD / BLS / FDP: 1
Beschluss
Benannte Ausschussmitglieder (und die Stellvertreter):
Haupt- und Finanzausschuss:
CSU: Ludwig Jägerhuber, Katja Fohrmann, Thomas Beigel (Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Katja Fohrmann, Rudolf Zirngibl, Angelika Kammerl)
GRÜNE:  Kerstin Täubner-Benicke, Annette Kienzle (Friedrich Federsel, Dr. Franz Sengl)
BMS:  Stefan Kanzler, Eva John (Josef Pfister, Anton Summer)
UWG: Winfried Wobbe (Prof. Dr. Otto Gaßner, Dr. Thorsten Schüler)
WPS:  Markus Mooser (Maximilian Ardelt)
SPD: Tim Weidner (Christiane Falk)
BLS: Michael Mignoli (Franz Heidinger)
FDP: Marc Fiedler (Anke Henninger)
Bauausschuss
CSU: Ludwig Jägerhuber, Rudolf Zirngibl, Angelika Kammerl (Fritz Obermeier, Matthias Frühauf, Thomas Beigel)
GRÜNE: Dr. Franz Sengl, Friedrich Federsel (Dr. Ursula Lauer, Annette Kienzle)
BMS:  Josef Pfister, Eva John (Stefan Kanzler, Anton Summer)
UWG: Prof. Dr. Otto Gaßner (Dr. Thorsten Schüler, Winfried Wobbe)
WPS: Prof. Dr. Günther Picker (Markus Mooser)
SPD: Christiane Falk (Tim Weidner)
BLS: Franz Heidinger (Michael Mignoli)
FDP:  Marc Fiedler (Anke Henninger)
Ausschuss für Energie, Umwelt & Mobilität
CSU: Katja Fohrmann, Rudolf Zirngibl, Dr. Charlotte Meyer-Bülow (Angelika Kammerl, Matthias Frühauf, Thomas Beigel, Ludwig Jägerhuber)
GRÜNE:  (Anm. d. Verf.: Das war mir jetzt zu schnell ...)
BMS: Eva John, Anton Summer (Stefan Kantler, Josef Pfister)
UWG:  Dr. Thorsten Schüler (Prof. Dr. Otto Gaßner, Winfried Wobbe)
WPS: Maximilian Ardelt (Prof. Dr. Günther Picker)
SPD: Tim Weidner (Chistiane Falk)
BLS: Michael Mignoli (Franz Heidinger)
FDP:  Anke Hennigen (Marc Fiedler) 
Werkausschuss
CSU:  Ludwig Jägerhuber, Fritz Obermeier (Rudolf Zirngibl, Angelika Kammerl, Thomas Beigel, Dr. Charlotte Meyer-Bülow)
GRÜNE:   Dr. Franz Sengl, Angelika Fränkel (Kerstin Täubner-Benicke, Annette Kienzle)
BMS:  Anton Summer (Josef Pfister, Stefan Kandler, Eva John)
UWG: Winfried Wobbe (Dr. Thorsten Schüler, Prof. Dr. Otto Gaßner)
WPS:  Maximilian Ardelt (Prof. Dr. Günther Picker)
SPD: Tim Weidner (Christiane Falk) 
Ferienausschuss
CSU: Ludwig Jägerhuber, Rudolf Zirngibl, Angelika Kammerl (Fritz Obermeier, Matthias Frühauf, Thomas Beigel, Dr. Charlotte Meyer-Bülow)
GRÜNE:   Annette Kienzle, Kerstin Täubner-Benicke (Dr. Franz Sengl, Friedrich Federsel)
BMS: Eva John, Josef Pfister (Anton Summer, Stefan Kandler)
UWG: Dr. Thorsten Schüler (Prof. Dr. Otto Gaßner, Winfried Wobbe)
WPS: Markus Mooser (Prof. Dr. Günther Picker)
SPD:  Tim Weidner (Christiane Falk)
BLS: Franz Heidinger (Michael Mignoli)
FDP:  Marc Fiedler (Anke Henninger)
Kulturausschuss
CSU:  Katja Fohrmann, Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Matthias Frühauf (Fritz Obermeier, Angelika Kammerl, Rudolf Zirngibl, Ludwig Jägerhuber)
GRÜNE:   Annette Kienzle, Friedrich Federsel (Dr. Ursula Lauer, .... (Anm. d. Verf.: Das war mir auch zu schnell.)
BMS:  Anton Summer, Stefan Kandler (Josef Pfister, Eva John)
UWG:  Winfried Wobbe (Prof. Dr. Otto Gaßner, Dr. Thorsten Schüler)
WPS:  Prof. Dr. Günther Picker (Maximilian Ardelt)
SPD:  Tim Weidner (Christiane Falk)
BLS: Franz Heidinger (Michael Mignoli)
FDP:  Anke Henniger (Marc Fiedler) 
Projektausschuss Bahnhof See
CSU: Ludwig Jägerhuber, Angelika Kammerl, Thomas Beigel (Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Matthias Frühauf, Katja Fohrmann, Fritz Obermeier)
GRÜNE: Dr. Franz Sengl, Kerstin Täunner-Benicke (Annette Kienzle, Dr. Ursula Lauer) 
BMS: Anton Summer, Josef Pfister (Eva John, Stefan Kandler)
UWG: Prof. Dr. Otto Gaßner (Dr. Thorsten Schüler, Winfried Wobbe)
WPS: Maximilian Ardelt (Markus Mooser)
SPD: Christiane Falk (Tim Weidner)
BLS: Michael Mignoli (Franz Heidinger)
FDP:  Marc Fiedler (Anke Henninger)
Projektausschuss Verkehrsentwicklung
CSU: Rudolf Zirngibl, Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Matthias Frühauf (Thomas Beigel, Ludwig Jägerhuber, Angelika Kammerl, Fritz Obermeier)
GRÜNE:   Dr. Franz Sengl, Dr. Ursula Lauer (Friedrich Federsel, Kerstin Täubner-Benicke)
BMS: Anton Summer, Eva John (Stefan Kandler, Josef Pfister)
UWG: Dr. Thorsten Schüler (Prof. Dr. Otto Gaßner, Winfried Wobbe)
WPS: Markus Mooser (Maximilian Ardelt)
SPD: Tim Weidner (Christiane Falk)
BLS: Franz Heidinger (Michael Mignoli)
FDP:  Anke Henniger (Marc Fiedler) 
Rechnungsprüfungsausschuss
CSU:  Thomas Beigel, Angelika Kammerl (Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Rudolf Zirngibl, Matthias Frühauf, Ludwig Jägerhuber)
GRÜNE:   Angelika Fränkel (Dr. Franz Sengl)
BMS:  Anton Summer (Josef Pfister, Stefan Kanzler , Eva John)
UWG:  Winfried Wobbe (Dr. Thorsten Schüler, Prof. Dr. Otto Gaßner)
WPS:  Markus Mooser (Prof. Dr. Günther Picker)
SPD: Christane Falk (Tim Weidner) 
Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten
CSU: Fritz Obermeier, Matthias Frühauf, Angelika Kammerl (Katja Fohrmann, Rudolf Zirngibl, Ludwig Jägerhuber, Thomas Beigel)
GRÜNE:   Friedrich Federsel, Annette Kienzle (Angelika Fränkel, Dr. Franz Sengl)
BMS: Josef Pfister, Eva John (Anton Summer, Stefan Kandler)
UWG: Dr. Thorsten Schüler (Prof. Dr. Otto Gaßner, Winfried Wobbe)
WPS: Prof. Dr. Günther Picker (Markus Mooser)
SPD: Christane Falk (Tim Weidner)
BLS: Franz Heidinger (Michael Mignoli)
FDP:  Marc Fiedler (Anke Henninger)
Beschluss:
angenommen: einstimmig
TOP 12 Grundsatzbeschluss über die personelle Besetzung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Referenten für Finanzen;
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.04.2020
Die Stadtratsfraktion der SPD hat mit Schreiben vom 19.04.2020 folgenden Grundsatzbeschluss beantragt:
In der Geschäftsordnung der Stadt Starnberg wird aufgenommen, dass die personelle Besetzung des „Vorsitzenden Rechnungsprüfungsausschuss“ und des „Referenten für Finanzen“ nicht in Personalunion durch einen Stadtrat/Stadträtin besetzt werden kann. Beide Positionen müssen von zwei Stadträten/Stadträtinnen besetzt werden. Ebenso darf auch über die Stellvertretung keine Doppelbesetzung durch einen Stadtrat erfolgen.
Frau Falk (SPD): Sie erläutert kurz den Antrag. 
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die personelle Besetzung des „Vorsitzende/n Rechnungsprüfungsausschuss“ und des „Referent/in für Finanzen“ nicht in Personalunion durch eine/n Stadtrat/Stadträtin besetzt werden kann. Beide Positionen müssen von zwei Stadträten/Stadträtinnen besetzt werden. Ebenso darf auch über die Stellvertretung keine Doppelbesetzung durch einen Stadtrat erfolgen.
angenommen: 29:2 (WPS)
(Anm. d. Verf.: Diese Trennung war ja bisher nicht immer so.) 
TOP 13 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrats; Bestimmung des Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Gemäß den Vorschriften des Art. 103 Abs. 2 GO hat der Stadtrat der Stadt Starnberg einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.
Beschluss
Als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird Frau Stadträtin Angelika Fränkel (B90/Grüne) gewählt.
angenommen: einstimmig
Als stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Herr Stadtrat Wobbe (UWG) gewählt.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Bestellen der Referentinnen und Referenten
Gemäß Art. 30 Abs. 3 GO überwacht der Stadtrat die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Stadtratsmitglieder, welchen bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zugeteilt wurden, haben ein Recht auf Akteneinsicht innerhalb ihres Aufgabenbereichs.
Beschluss
Als Referenten werden gewählt:
Finanzen: Thomas Beigel (CSU) angenommen: einstimmig
Personal: Michael Mignoli (BLS) angenommen: einstimmig
Betriebshof / Wasserwerk: Josef Pfister (BMS) angenommen: einstimmig
Seebad: Herr Mooser (WPS) angenommen: einstimmig
Stadtplanung: Prof. Dr. Otto Gaßner (UWG) angenommen: 28:3 (WPS)
Bauen und Wohnen: Marc Fiedler (FDP) angenommen: einstimmig
Handel / Gewerbe / Tourismus: Rudolf Zirngibl (CSU) / Stefan Kandler (BMS) angenommen: einstimmig
Verkehr: Dr. Thorsten Schüler (UWG) / Dr. Franz Sengl (B90/Grüne) angenommen: einstimmig
Umwelt: Dr. Ursula Lauer (B90/Grüne) angenommen: 30:1
Energie und Klimaschutz: Dr. Franz Sengl (B90/Grüne) angenommen: einstimmig
Soziales, Integration, Inklusion, Gleichstellung, Senioren: Kerstin Täubner-Benicke (B90/Grüne), Eva John (BMS) angenommen: einstimmig
Jugend: Friedrich Federsel (B90/Grüne) angenommen: einstimmig
Sport: Winfried Wobbe (UWG) angenommen: einstimmig
Ortsteile: Matthias Frühauf (CSU) angenommen: einstimmig
Feuerwehr und Rettungsdienste: Franz Heidinger (BLS) angenommen: einstimmig
Kultur: Annette Kienzle (B90/Grüne) angenommen: einstimmig
Kindergärten / Kinderbetreuung: Angelika Fränkel (B90/Grüne) angenommen: einstimmig 
Grundschulen: Dr. Charlotte Meyer-Bülow (CSU) angenommen: einstimmig
Weiterführende Schulen: Katja Fohrmann (CSU) angenommen: einstimmig
Ehrenamtsförderung: Fritz Obermeier (CSU) angenommen: einstimmig
Dinard: Dr. Charlotte Meyer-Bülow (CSU) angenommen: einstimmig
Marzabotto: Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne) angenommen: einstimmig
U-Boot U34: Herr Ardelt (WPS) angenommen: einstimmig
TOP 15 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat; Bestellung der Vertreter/innen in Zweckverbänden und anderen Organisationen
Die Stadt Starnberg hat in einige Zweckverbände, in den Trägerverein der Volkshochschule Starnberger See und eine Reihe weiterer Organisationen Vertreter zu entsenden:
Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH:
Zweckverband Staatl. Würmtal-Realschule
Abwasserverband Starnberger See (Zweckverband)
Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland
Wassergewinnung Vierseenland gKU
Cityinitiative Starnberg e.V.
Energiewende Landkreis Starnberg e.V.
Erholungsflächenverein e.V.
Seestern e.V.
Volkshochschule Starnberger See e.V.
Wirtschaftsbeirat FT 09 Starnberg
Beschluss:
Berechnung der Anzahl der Vertreter gemäß Geschäftsordnung
angenommen: einstimmig
Als Vertreter werden bestellt:
Vertreter im Abwasserverband:
1. Bürgermeister (2. Bürgermeister, 3. Bürgermeister)
CSU:  Ludwig Jägerhuber, Angelika Kammerl, Rudolf Zirngibl (Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Thomas Beigel, Katja Fohrmann, Fritz Obermeier)
GRÜNE:  Friedrich Federsel, Dr. Franz Sengl (Dr. Ursula Lauer, Kerstin Täubner-Benicke)
BMS:  Josef Pfister, Stefan Kandler (Anton Summer, Eva John)
UWG: Winfried Wobbe (Dr. Thorsten Schüler, Prof. Dr. Otto Gaßner)
WPS:  Maximilian Ardelt (Prof. Dr. Günther Picker)
SPD:  Tim Weidner (Christiane Falk)
BLS:  Michael Mignoli (Franz Heidinger)
FDP:  Marc Fiedler (Anke Henninger)
Vertreter in der Volkshochschule:
Frau Sarah Buckel (Amtsleitung Standortförderung, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit), 
Frau Petra Brüderl (Sachgebietsleitung Kulturarbeit)
Herr Benjamin Tillig (Leitung des Museums Starnberger See)
CSU: Katja Fohrmann, Matthias Frühauf (Fritz Obermeier, Angelika Kammerl, Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Ludwig Jägerhuber)
GRÜNE: Annette Kienzle (Kerstin Täubner-Benicke, Dr. Franz Sengl)
BMS:  Anton Summer (Stefan Kandler, Eva John, Josef Pfister)
UWG:  Winfried Wobbe (Dr. Thorsten Schüler, Prof. Dr. Otto Gaßner)
WPS:  Markus Mooser (Prof. Dr. Günther Picker)
SPD: Tim Weidner (Christiane Falk)
BLS: Franz Heidinger (Michael Mignoli)
angenommen: einstimmig
Vertreter im Erholungsflächenverein
1. Bürgermeister (2. Bürgermeister, 3. Bürgermeister)
Ludwig Jägerhuber, CSU (Thomas Beigel, CSU / Frau Kammerl, CSU)
angenommen: einstimmig
Vertreter im Verbund Realschule
1. Bürgermeister (2. Bürgermeister, 3. Bürgermeister)
Katja Fohrmann, CSU (Angelika Fränkel, B90/Grüne)
angenommen: einstimmig
Vertreter Wirtschaftsbeirat FT 09 Starnberg
1. Bürgermeister (2. Bürgermeister, 3. Bürgermeister)
Michael Mignoli, BLS (Fritz Obermeier, CSU)
angenommen: einstimmig
Vertreter Cityinitiative
1. Bürgermeister (2. Bürgermeister, 3. Bürgermeister)
Rudolf Zirngibl (CSU)
angenommen: einstimmig
Vertreter bei Energiewende Landkreis Starnberg e.V.
Dr. Franz Sengl, B90/Grüne (2. Bürgermeister) 
angenommen: einstimmig
Vertreter bei Seestern e.V. 
Tim Weidner, SPD
 angenommen: einstimmig
TOP 16 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Er wurde eine Vergabe beim Landschaftsbau beim Kinderhaus in Perchting an eine Firma in Argelsried (Anm. d. Verf.: Deren Namen habe ich nicht mitbekommen.) erteilt. Und es gab beim Kinderhaus noch fünf kleinere Nachträge, die einzeln vorgelesen werde. Der letzte Nachtrag wurde über eine dringliche Anordnung erteilt (Anm. d. Verf.: ... und heute in der nächstmöglichen Sitzung bekanntgegeben - wie es in der Geschäftsordnung steht.)
TOP 17 (nicht öffentlich) Personalangelegenheit; Einstellung einer Leitung für das Sachgebiet Jugend, Schulen und Soziales
(Anm. d. Verf.: Die Überschrift wird gemäß Beschluss vom September 2018 endlich(!) veröffentlicht, die Beratung und der Beschluss (noch) nicht.)
(M)ein Fazit:
So könnte das “neue” Protokoll aussehen: genauere Beschlussvorlagen und mehr Sachinformationen, dafür weniger Debattenkultur. Die können ja dann demnächst alle “live” miterleben. Der zugehörige Beschluss wurde allerdings in der letzten Legislaturperiode stiefmütterlich vernachlässigt, so dass wir alle noch ein paar Sitzungen auf eine datenschutzkonforme Realisierung zu warten haben.
Was ist heute aufgefallen?
Aufgrund eine guten Vorbereitung im Vorfeld kam es zu keinen(!) “Kampfabstimmungen” - ok, mit einer Ausnahme bei der Wahl des 3. Bürgermeisters. Ist das ein gutes Zeichen? Die nächsten Sitzungen werden es zeigen. 
Und da es heute keine Debatten und auch kaum Wortbeiträge gegeben hat, fällt auch das Fazit etwas kürzer aus. 
Ich freue mich auf die anstehenden Aufgaben.
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alwintheobald · 5 years ago
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Die kommunale #Selbstverwaltung, so wie wir sie verstehen, umfasst nicht nur das Recht unserer #Städte und #Gemeinden, örtliche Angelegenheiten selbst zu entscheiden, sondern auch eigene Finanzierungsquellen zu erschließen. Mit den Änderungen im #Kommunalabgabengesetz und im #Kommunalselbstverwaltungsgesetz wollen wir genau das erleichtern. Dabei wird den Kommunen keineswegs ein Korsett übergestülpt, das sie einengt: Wir als Landesparlament bieten lediglich Möglichkeiten und Werkzeuge, mit denen unsere Städte und Gemeinden gut arbeiten können. Die Entscheidung, ob eine #Tourismusabgabe in einer Gemeinde sinnvoll und zweckmäßig erscheint und eingeführt wird oder ob einmalige oder wiederkehrende #Straßenausbaubeiträge eingeführt werden, bleibt den kommunalen Gremien vorbehalten. Eine Pflicht sie zu erheben, gibt es nicht. https://eppelblog.blogspot.com/2020/02/tourismusabgabe-und-wiederkehrende.html #kommunaleSelbstverwaltung #kommunalefreiheit #anpackenfürunsersaarland #Landtag #Saarland CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag (hier: Landtag des Saarlandes) https://www.instagram.com/p/B8jc9gkITyv/?igshid=snucv02lonbc
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kunstplaza · 5 years ago
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wilfriedbergerblog · 5 years ago
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Lehrstellenbörse, Lehrlingsbörse, Schreiner suchen BW, Schreiner finden BW:
Gemeindewappen:
Gemeinde:
Politische Gemeinde, Kommune, Gebietskörperschaft, territoriale hoheitliche Körperschaften, Rechtsform, öffentlichen Rechts, öffentlicher Aufbau, verwaltungsmäßigen Aufbau, von Staaten, kleinste räumlich-administrative, politische Verwaltungseinheit, geographische Verwaltungseinheit, LAU-2-Ebene, Europäische Union.
Politische Verwaltung:
Kommunalwahlen, Bundesrepublik Deutschland, kommunale Selbstverwaltung, Vertretung, einheimische Bevölkerung, Stadträte, Gemeinderäte, Abgeordnete vom  Kreistag, Stadtstaaten, Vertreter der Stadtbezirke, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landräte, Freie geheime Wahlen, Gemeindeverwaltung, Gesamtheit aller Organe, Ämter, Behörden, Gemeinde, Gebäude, Verwaltungssitz, Rathaus, Stadthaus, Gemeindehaus, Gemeindeamt.
Suchbegriffe:
Schreinerhandwerk, Jobs, Dienstleistungen, Handwerkskammer, Digitalisierung, Arbeitgeber, Fliesenleger, Wirtschaft, ins Ausland, Aalen, Achern, Albstadt, Backnang, Bad Mergentheim, Bad Rappenau, Balingen, Biberach an der Riß,
Verpasst kein spannendes Video mehr vom BauFachForum!!!!
Werdet einfach Follower!!!!
https://www.youtube.com/channel/UCxxCmGe1m-MOKV2vJexIpnw?view_as=subscriber
Link zur Lehrlingsbörse im BauFachForum:
https://www.baufachforum.de/index.php?rub_id=94#id_1652
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stuttgart · 8 years ago
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Do, 22. Juni 2017, 19 Uhr: Rojava aufbauen! Über Rätestrukturen und praktische Solidarität (Vortrag)
Selbstverwaltetes Stadtteilzentrum Gasparitsch; Rotenbergstraße 125; Stuttgart
Seit Juli 2012 ist die Region im Norden Syriens – Rojava – unter Selbstverwaltung der dortigen Bevöl­kerung. Die Truppen des syrischen Regimes wurden verdrängt und in weiten Teilen wurden selbstverwalte­te Strukturen und eine eigene Infra­struktur aufgebaut. Dieser Entwurf einer neuen Gesellschaft, der sich auf alle Teile der Gesellschaft erstreckt und alle Ethnien und Völker mit in die Gestaltung einbezieht, orientiert sich dabei nicht am Profit, sondern an den Bedürfnissen der Menschen.
Kommunale Rätestrukturen tra­gen dabei die ökonomischen, politischen und sozialen Aufgaben der Gesellschaft selbst. Dies reicht von der Kollektivierung der Ver­waltung, der Wasser-, Strom-, und Lebensmittelversorgung, dem Auf­bau von Kooperativen in der Land­wirtschaft und der Textilproduktion. Dazu zählt außerdem die Bildung und Organisation der Verteidigung bis zur Verdrängung patriarchaler Gewalt sowie die Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft. Rojava ist damit das Beispiel für einen fortschrittlichen und solidarischen Gesellschaftsentwurf unserer Zeit, nicht nur im Mittleren und Nahen Osten, sondern weltweit.
Dabei wurde Rojava von Be­ginn an vom Islamischen Staat und den reaktionären Regimes angegriffen: Ob die USA, Russland, die Türkei, Irak, Iran oder Saudi-Arabien, sie alle versuchen ihre Interessen in der Region durchzusetzen und Rojava damit zu gefährden. Um den Aufbau­prozess vor Ort zu verteidigen ist die militärische Verteidigung notwendig und wird von verschiedenen Vertei­digungseinheiten forciert: YPG, YPJ, aber auch das Internationale Frei­heitsbattallion, das sich aus Internati­onalistInnen verschiedener Spektren zusammensetzt, und einige andere Strukturen kämpfen mit ihrem Leben gegen den IS und die Angriffe der reaktionären Regimes.
In unserer Veranstaltung möch­ten wir den Gesellschaftsentwurf Rojavas anhand der Rätestrukturen vorstellen und auf die Frage einge­hen, was wir davon lernen können. Außerdem werden wir die Kam­pagne „Revolutionäre Soli­darität mit Rojava“ als ein Beispiel praktischer Solidarität vorstellen, in der Gelder für blutstillende Ce­lox-Verbände für KämpferInnen an der Front gesammelt werden.
Eine Veranstaltung vom Arbeitskreis Solidarität & von Zusammen Kämpfen
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korrektheiten · 5 years ago
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Gruppendenken, Überreaktionen, Ängstlichkeit
Sezession:von Florian Sander — Es gibt sozialpsychologische Aspekte der Corona-Krise, die nicht vernachlässigt werden dürfen. Die Nachrichten zur Krise und vor allem zu den restriktiven staatlichen Maßnahmen überschlagen sich. Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung tun in Deutschland ihr Übriges: Je nach Ort und Bundesland ist das Spektrum an verhängten Maßnahmen durchaus sehr unterschiedlich. Nicht nur Politiker […] http://dlvr.it/RVFQMz
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my-life-fm · 7 years ago
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"Der Kampf gegen die Armut umfasst nicht nur die materielle Grundsicherung, er braucht auch neue geistige, moralische, ethische Impulse."
» [...] Regionale, nationale und globale Armutsberichte zeigen eines: die Armut in der Welt nimmt in dem Maße zu, wie die Potenz der Produktivkräfte wächst. Das ist eine beängstigende Schere, die – bei wachsendem gesellschaftlichem Reichtum – immer mehr Menschen hervorbringt, die unter das Existenzminimum rutschen. ... | ... Armutsbekämpfung in der Form erster Hilfe ist unerlässlich in jeglicher Form und schon aus Gründen der Solidarität und der Förderung des globalen Friedens zwingend geboten. Das duldet keine Fragen und ist sowohl politisch als auch privat zu unterstützen. * Zugleich kann aber auch nicht übersehen werden, dass erste Hilfe für die Armen, wie groß angelegt auch immer, wenn sie bei bloßen Sachspenden oder finanziellen Hilfen für die Bedürftigen bleibt, letztlich dazu verurteilt ist, genau die Verhältnisse zu stabilisieren, die für die heute grassierende globale Armut ursächlich sind. * Auch Forderungen nach gerechter Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums in Form einer Grundsicherung führen darüber nicht hinaus. ... | ... In der Gesellschaft des globalisierten Kapitals dient die Produktion ja nicht mehr der Befriedung von Bedürfnissen, sondern Bedürfnisse werden produziert, um die Selbstverwertung des Kapitals zu ermöglichen, während immer mehr Menschen aus dem Produktionsprozess und damit aus der Gesellschaft hinaus gedrängt werden. * Der Staat, seit der französischen Revolution ohnehin mehr und mehr zum geschäftsführenden Ausschuss der Wirtschaft geworden, wird heute zunehmend zum bloßen Handlanger dieses Prozesses. ... | ... Eine zukunftsfähige Lösung muss die Diktatur der Selbstverwertung des Kapitals mit seiner Ideologie des Wachstums um des Wachstums willen grundsätzlich hinter sich lassen, wenn sie nicht zu einer allgemeinen Almosenzuteilung verkommen soll, welche die bestehenden Verhältnisse fixiert, statt sie zu verändern. * Eine soziale Struktur ist gefordert, welche die Schere zwischen dem Anwachsen der Produktivität in der industriellen Produktion und einer relativ dazu sinkenden Zahl in ihr benötigter Arbeitsplätze so organisiert, dass die frei werdenden Kapazitäten der Arbeit mehr und nicht weniger Freiheit und Lebensqualität bringen und zwar für die gesamte Gesellschaft und nicht nur für einzelne ihrer Glieder. ... | ... Die Krise der Lohnarbeit, sichtbar in der weltweit grassierenden Lohnarbeitslosigkeit, ist ja kein Betriebsunfall des Kapitalismus; Lohnarbeitslosigkeit ist dem Kapitalismus immanent; sie ist eine Bedingung seines Funktionierens, insofern die Lohnarbeitslosen als industrielle Reservearmee den Preis der Arbeitskraft als Ware drücken. ... | ... Über Deutschland hinaus ist das aktuelle Ausmaß der allgemeinen, europäischen und globalen Lohnarbeitskrise ein Signal dafür, dass die Entwicklung des Kapitalismus ein neues Stadium erreicht hat, in dem das Kapital Kapazitäten freisetzt, die nicht mehr genutzt werden können. ... | ... Kurz, die Forderung nach der Einrichtung einer Grundsicherung für alle weist in die richtige Richtung; es muss aber klar gesagt werden, dass die damit verbundene Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums auf eine zwar tendenzielle, so oder so aber doch grundsätzliche Umwälzung der gesellschaftlichen Organisation hinausläuft, hinauslaufen muss. Darüber hinaus muss der Empfang eines finanziellen Grundeinkommens mit einer Anbindung des Einzelnen an einen sozialen Körper gekoppelt sein, über welche die Grundabsicherung sich mit der nach wie vor immer noch notwendigen Lohnarbeit, mit den neu zu entwickelnden Elementen der gemeinschaftlichen Selbstversorgung und der Versorgung anderer Menschen in sozialer Verantwortung verbinden kann. ... | ... die heute herrschende Lohnarbeitsordnung, in welcher sich Kapital und Arbeit in einer Weise gegenüberstehen, dass die Arbeitenden sich durch ihre eigene Produktivität um ihre Arbeitsplätze und damit um die Sicherheit ihrer Existenz bringen, weil für sie der bezahlte Arbeitsplatz Voraussetzung des Überlebens ist. * Am Horizont eine Arbeitsorganisation, bei der die einzelnen Menschen nicht nur für ihr eigenes Überleben, sondern zum Nutzen des gesamten Betriebes, der gesamten Gesellschaft, allgemeiner gesprochen, nicht nur zum eigenen Nutzen, im tiefsten Sinne aus egoistischen Motiven, sondern zum Nutzen ihrer Mitmenschen arbeiten können, deren Gewinn an die in dieser Weise Tätigen als ihre Grundsicherung zurückfließt. * Das wäre eine Ordnung, in der die Arbeit nicht nur dem eigenen Wohl diente, sondern das eigene Wohl über den Einsatz für das Wohl des Anderen erreicht würde. ... | ... Das wäre eine Ordnung, die den gegenseitigen Nutzen, statt die gegenseitige Konkurrenz zum Leitprinzip gesellschaftlichen Miteinanders erhöbe. ... | ... Der mögliche Weg dorthin wäre eine gemeinschaftliche Organisation der Arbeit, in der Betriebsleitung und Belegschaft sich in Teilungsverträgen miteinander zur Kooperation auf gemeinschaftlicher und gleichberechtigter Basis verpflichten. Erhaltung und Erneuerung des Kapitals, Vergütung aller an der Produktion und Distribution Beteiligten und Abgaben an die Gesellschaft wären als Ganzes nach einem rechtlich geregelten Schlüssel so zu regeln, dass für alle Beteiligten eine Grundsicherung unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit garantiert ist – solange der Betrieb von ihnen aufrechterhalten wird, versteht sich. Und selbstverständlich wird sich das Prinzip des Teilens über den einzelnen Betrieb hinaus in der Weise fortsetzen, dass  die Abgaben eines Betriebes über die eigene Basis hinaus in Verantwortung für die Grundsicherung des gesamtwirtschaftlichen Prozesses der Gesellschaft stehen, also ggfls. auch schwächere Betriebe und Arbeitszusammenhänge gestützt werden, so dass auch dort sowie für außerbetriebliche Kollektive und einzeln lebende Menschen eine Grundsicherung möglich ist. Das gleiche Prinzip wird sich dann notwendigerweise auch auf internationale Beziehungen erstrecken. * Die Entwicklung einer allgemeinen Grundsicherung, gleich in welcher Variante, ob als vom Staat ausgegebenem bedingungslosem Grundeinkommen für alle oder als Sachzuwendungen auf betrieblicher oder kommunaler Ebene führt unvermeidlich zur Forderung  nach einem anderen Verständnis von Staat, nach einem Staat heißt das, den die Gesellschaft sich als Verwaltungshilfe, als Organ des Austausches, als Förderer für selbstverwaltete Betriebs- und Lebensstrukturen selbst schafft. Dies gilt keineswegs nur für Deutschland oder Europa. Es ist ein Erfordernis der heutigen Zeit. ... | ... Die[...] Totalisierung von Staatsmacht, die den einzelnen Menschen unter Zusammenfassung aller Lebensbereiche zum Schräubchen einer allein dem materiellen Fortschritt verschriebenen Megamaschine erniedrigte, steht als Mahnung vor der heutigen Menschheit, was sie erwartet, wenn es ihr nicht gelingt eine Wiederholung dieser Geschichte in noch größerem Ausmaß zu vermeiden. ... | ... Staat in einem die historischen Erfahrungen berücksichtigen Sinne, kann nur in der Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft, zwischen Gruppen und Individuen bestehen, nicht in deren Beherrschung durch Überwachung, Kontrolle und Machtmonopol, dem das gesamte gesellschaftliche Leben unterworfen ist. ... | ... Staaten wandeln sich zusehends zum Instrument privilegierter Minderheiten, die das Leben ‚ihrer ‘ Bevölkerungen kontrollieren, einschränken, illegalisieren und sogar existenziell gefährden. ... | ... sind gegenwärtig  Tendenzen zu beobachten, den Staat neuerlich zu totalisieren und als Sicherheitsstaat gegen die Proteste der marginalisierten und unterprivilegierten Mehrheit von Armen im nationalen, im europäischen und globalen Rahmen in Stellung zu bringen, statt den Ursachen der Armut an die Wurzel zu gehen. ... | ... kann es keinen anderen Weg geben als das Credo der herrschenden Verhältnisse, die auf Privateigentum von Kapital basierende Lohnarbeitsordnung, grundsätzlich in Frage zu stellen, zugleich demgegenüber Elemente der Selbstverwaltung, der Kooperation in Teilungsverträgen, der demokratischen Vielfalt, der weiteren Gliederung der globalen Gesellschaft zu stärken. Andernfalls drohen Zivilisation und Kultur in den Revolten der Armen und dem Versuch sie niederzuhalten gewaltsam unterzugehen. ... | ... was es bedeutet, wenn der Reichtum der ‚entwickelten Gesellschaften‘ weiterhin in zunehmendem Maße Armut und Verzweiflung hervorbringt – und das nicht nur als materielle Not, sondern auch als emotionale Verödung und geistige Leere im Leben der globalen Gesellschaft insgesamt. Der Kampf gegen die Armut umfasst nicht nur die materielle Grundsicherung, er braucht auch neue geistige, moralische, ethische Impulse, sagen wir es ruhig, er braucht eine spirituelle Erneuerung der Beziehung der Menschen zueinander und zu ihrem Sein in der Welt. Ohne Grundsicherung allerdings kann auch dieser Kampf nicht geführt werden. Aus diesem Widerspruch gibt es kein Entrinnen. [...] «
Kai Ehlers | kai-ehlers.de | 10.11.2017 | Begriffe neu denken – über Armutsbekämpfung, Wirtschaft, Staat, Eigentum | https://kai-ehlers.de/2017/11/begriffe-neu-denken-ueber-armutsbekaempfung-wirtschaft-staat-eigentum/
(Dieser Text erschien zuerst in „Hintergrund“ 4/2018  |  https://www.hintergrund.de)
Weiterführendes diesem Thema:
   Kai Ehlers, Grundeinkommen für alle als Sprungbett in eine integrierte Gesellschaft, Pforte 2007    Kai Ehlers, Die Kraft der Überflüssigen und die Macht der Über-Flüssigen, BoD, 2016
Beide Bücher zu beziehen über den Autor www.kai-ehlers.de
Sollte sich der Urheber des hier verlinkten und zitierten Artikels durch das Posten dieser Verlinkung oder dem ganz oder teilweisen Zitieren aus dem verlinkten Artikel in seinem Urheberrecht verletzt fühlen, bitte ich um einen kurzen Kommentar und einen Beleg der Urheberschaft. Das Beanstandete wird dann unverzüglich entfernt. | Eventuelle Werbung in optischer Nähe zu diesem Artikel stammt nicht von mir, sondern vom Social-Media-Hoster. Ich sehe diese Werbung nicht und bin nicht am Verdienst oder Gewinn beteiligt.
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das-wissen-1 · 6 months ago
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In Deutschland sehen sich die Landkreise mit einer alarmierenden finanziellen Lage konfrontiert, die weitreichende Folgen für die örtlichen Gemeinschaften haben könnte. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, jüngst geäußerte die Besorgnis über die Entwicklung der kommunalen Finanzen und forderte dringend Unterstützung von Bund und Ländern, um eine „fatale“ Situation für die Bürger zu verhindern. Krisenmanagement in der kommunalen Verwaltung Die Landkreise fungieren als zentrale Akteure in der kommunalen Selbstverwaltung und sind für viele essentielle Dienstleistungen verantwortlich. Jeder von ihnen betreibt Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Verkehrsnetzwerke und erfüllt zahlreiche weitere Aufgaben. Doch immer häufiger kämpfen sie mit der Herausforderung, diese Services aufrechtzuerhalten. Sager stellt fest: „Wir werden immer öfter mit Krisen konfrontiert, die wir meistern müssen.“ Aber die Bedürfnisse und Gesetze, die den Ländern auferlegt werden, nehmen zu und die Ressourcen sind begrenzt. Heutige Herausforderungen und Verantwortung Ein erschreckendes Statistikum verdeutlicht die Dramatik der Situation: Von 294 deutschen Landkreisen litten im letzten Jahr 219 unter einem Defizit und konnten keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Gleichzeitig stieg der Gesamtverlust der Kommunen von 600 Millionen Euro Überschuss im Jahr 2022 auf ein Minus von 1,83 Milliarden Euro im Jahr 2023. Diese Entwicklung ist nicht nur ein Finanzproblem, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bürger. Finanzierungslücke und deren Folgen Reinhard Sager benennt eine wesentliche Ursache des Problems – die Finanzierung: „Wir erhalten nur 14 Prozent des bundesweiten Steueraufkommens, obwohl die Kommunen 25 Prozent der Ausgaben tragen.“ Dies führt dazu, dass die Kreise nicht nur ihre Pflichtaufgaben erfüllen, sondern auch innovative Programme zur Verbesserung der Lebensqualität in ihren Gemeinden behindert werden. Die Rolle des Bundes und der Länder Um die prekäre Situation zu verbessern, fordert Sager eine Neugestaltung der Mittelverteilung. Insbesondere sei ein höherer Anteil der Umsatzsteuer für die Kommunen dringend nötig. Zum jetzigen Zeitpunkt fließen lediglich 2,2 Prozent des gesamten Umsatzsteueraufkommens an die Städte und Gemeinden. Eine Anpassung des Verteilungsschlüssels könnte den Landkreisen helfen, ihre finanziellen Engpässe zu überwinden und die Lebensqualität ihrer Einwohner zu sichern. Zukünftige Perspektiven und lokale Auswirkungen Die finanzielle Notlage könnte nicht nur zu Kürzungen in der Verwaltung führen, sondern auch zur Reduktion oder Streichung von Zuschüssen für kulturelle und soziale Projekte. Sager meint dazu: „Das wäre angesichts der angespannten Stimmung im Land fatal.“ Die Bürger würden unmittelbar von den Einschnitten betroffen sein, was das Leben in den Gemeinden erheblich beeinträchtigen könnte. Die Situation der Landkreise steht symptomatisch für eine breitere Krise im kommunalen Bereich. Der dringende Aufruf nach Unterstützung und einer gerechteren Verteilung von Finanzen ist nicht nur ein Wunsch, sondern eine Notwendigkeit, um eine nachhaltige und funktionale kommunale Selbstverwaltung zu gewährleisten. Die kommenden Entscheidungen der Politik werden entscheidend dafür sein, ob und wie die Landkreise in der Lage sein werden, ihren Aufgaben in der Zukunft gerecht zu werden.
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pressecop24 · 7 years ago
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#Aufnahme-#Stopp für #Flüchtlinge in #Freiberg!
#Aufnahme-#Stopp für #Flüchtlinge in #Freiberg!
  Linke versuchen in einer beantragten Sondersitzung des Innenausschusses Freiberg umzustimmen. Zur Sondersitzung des Innenausschusses im Sächsischen Landtag aufgrund des beschlossenen Aufnahme-Stopps für Flüchtlinge in Freiberg, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel: „Wenn es um kommunale Selbstverwaltung geht, spucken die Linken immer…
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politik-starnberg · 5 years ago
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Wer kennt den Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung?
(Quelle: https://www.buergerbeauftragter.bayern)
Was es nicht alles gibt ... man lernt eben nie aus.
Was ist ein Bürgeranliegen?
Bürgeranliegen sind vom Bürger vorgetragene Fragen, Probleme, Wünsche, Anliegen und Vorschläge.
Wer kann ein Bürgeranliegen einreichen?
Jeder hat das Recht, sich schriftlich oder mündlich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Also auch zum Beispiel Minderjährige, Betreute, Ausländer, Staatenlose, oder Insassen von Justizvollzugsanstalten. Daraus dürfen keine Nachteile erwachsen.
Wie kann ich ein Bürgeranliegen einreichen?
Ihr Bürgeranliegen können Sie schriftlich an das Büro des Bürgerbeauftragten senden.
Sie können Ihr Anliegen gern auch online übermitteln. Nutzen Sie dafür bitte unser Onlineformular.
In welchen Fällen kann mir der Bürgerbeauftragte helfen?
Der Bürgerbeauftragte kann in allen Fällen unterstützen, in denen ein Bürger von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen ist. Oft liegt die Hilfe schon in der unabhängigen Überprüfung einer behördlichen Entscheidung oder in dem Hinweis auf die für eine Angelegenheit zuständige Verwaltungsstelle.
In welchen Fällen kann mir der Bürgerbeauftragte nicht helfen?
Der Bürgerbeauftragte kann Ihnen nicht weiterhelfen, wenn es sich um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt, also solche, die z.B. das Miet-, Arbeits-, oder Vertragsrecht betreffen. Er darf Sie auch nicht beraten, wenn der Sachverhalt bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist oder war. Auch Anliegen, die bereits Gegenstand eines Petitionsverfahrens sind oder waren, werden durch den Bürgerbeauftragten nicht bearbeitet. Das gilt auch, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt oder es sich um eine Entscheidung handelt, die in kommunaler Selbstverwaltung getroffen wurde.
Wie kann mir der Bürgerbeauftragte helfen?
Der Bürgerbeauftragte hat das Recht, mündliche oder schriftliche Auskünfte von Behörden sowie weiteren Einrichtungen öffentlicher Verwaltung einzuholen. Er kann Einsicht in Akten und Unterlagen nehmen und Ortstermine mit den Beteiligten durchführen.
Kann ich mehrere Anliegen an den Bürgerbeauftragten richten?
Ja, Sie können auch mehrere Anliegen an den Bürgerbeauftragten richten.
Werden meine Daten und Angaben vertraulich behandelt?
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wenn wir zu Klärung Ihres Anliegens Kontakt mit einer Behörde aufnehmen, nennen wir dieser gegenüber jedoch Ihren Namen und die Adresse. Weiteres lesen Sie bitte unter Datenschutz
Haben auch Personen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das Recht sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden?
Ja, das Zugangsrecht zum Bürgerbeauftragten (und auch das Petitionsrecht) steht Jedermann zu.
Kann der Bürgerbeauftragte auch davon absehen, mein Anliegen zu bearbeiten?
Ja, insbesondere, wenn das Anliegen:
nicht den Namen oder die vollständige Anschrift des Petenten enthält oder unleserlich ist,
ein konkretes Begehren oder einen konkreten Sinnzusammenhang nicht enthält,
nach Form oder Inhalt eine Straftat darstellt oder
gegenüber einem bereits behandelten Anliegen kein neues Sachvorbringen enthält.
Sieht der Bürgerbeauftragte von einer sachlichen Prüfung eines Bürgeranliegens ab, so teilt er dies dem Bürger unter Angaben von Gründen mit.
Sind mit einer Bearbeitung meines Anliegens Gebühren für mich verbunden?
Nein, die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten ist für den Bürger kostenfrei.
Was passiert, nachdem ich mein Anliegen an den Bürgerbeauftragten gerichtet habe?
Zunächst wird Ihr Anliegen in unserem Sekretariat erfasst und bekommt ein Aktenzeichen. In aller Regel erhalten Sie von uns auch zeitnah eine Eingangsbestätigung.
Wer ist das eigentlich hier in Starnberg? Die Pressestelle? Irgendwie “alle” Mitarbeiter der Stadtverwaltung?
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zweischritte · 8 years ago
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Teuer erkauft
Neues kommunales Eigentum
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Beitrag auf MieterEcho online zum Verkauf des NKZ
Teuer erkauft, immerhin kommunal
Das Neue Kreuzberger Zentrum, in den Siebzigern und Achtzigern noch verpönt als massives Symbol einer verfehlten Stadtpolitik, hat sich für die dort lebenden Menschen zum liebgewonnenen Zuhause, Arbeitsort und öffentlichen Raum entwickelt, doch auch für so manchen Investor zu einem attraktiven Anlageobjekt. Mit seinen knapp 300 Wohnungen sticht das Gebäude aufgrund seiner Größe und Massivität heraus und birgt nun das Potential zu einem Symbol einer Stadtgestaltung zu werden, die das Soziale hoch auf die Prioritätenliste setzen will. Lange schien das NKZ die Berliner Mietspirale umschiffen zu können, eine Kommanditgesellschaft aus einigen hundert an Steuerersparnis interessierten Anteilseignern aus dem westdeutschen Raum sowie die engagierte Kremer Hausverwaltung hatten keine Absicht, den Mieter_innen des langgezogenen Betonblocks das Leben schwer zu machen. Als jedoch vor einigen Monaten bekannt wurde, dass ein berüchtigter Berliner Immobilienbesitzer nach und nach die Kommanditisten davon überzeugte, ihre Anteile zu verkaufen, beschlossen einige Mieter_innen, für das Neue Kreuzberger Zentrum einen Mieterrat zu gründen. Durch eine Wahl bestätigt begann der achtköpfige Rat unterstützt durch weitere Mieter_innen seine Arbeit, sich in das Labyrinth der Finanzierungs- und Verwertungsgeschichte des NKZ einzuarbeiten. Kurz darauf trat jedoch ein weiterer Kaufinteressent auf den Plan, die Juwelus Investitions- und Beteiligungs GmbH & Co. KG. Die Kommanditisten einigten sich darauf, den Gebäudekomplex verkaufen zu wollen und dafür ein Bieterverfahren einzuberufen. Das mittelfristige Ziel für den Mieterrat sei, eine Form der Selbstverwaltung zu entwickeln, "in der die Mieter_innen entscheiden, wie sie leben und arbeiten wollen", so Ryan Harty vom Mieterrat. Dafür müsse das Haus an die öffentliche Hand gehen – "solche Experimente und Modelle sind nichts für Private wie Juwelus", ergänzt der Mietervertreter. Und in der Tat hatte auch die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobau mitgeboten, stieg jedoch bei 56,5 Mio. € aus, so dass Juwelus den Zuschlag bekam. Alarmiert begann der Mieterrat sogleich Protestveranstaltungen zu organisieren und informierte die Mieterschaft, MieterEcho online berichtete. So trafen sich am Ostermontag viele Nachbar_innen zum Grillen und Austausch vor dem Ostflügel des NKZ. Die ganze Breite der Nachbarschaft war anwesend, es wurde über mögliche Perspektiven und Aktionsmöglichkeiten gesprochen, die Kinder färbten Ostereier. Per Soundanlage erläuterte ein Mieterratsvertreter auf türkisch die Situation, um die Leute zu erreichen, die auf den Balkonen geblieben waren. Am 18. April 2017 trat dann die Kommanditgesellschaft zu einer Versammlung im Hotel am Zoo zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Zwei Vertreter_innen des Mieterrats konnten dem Treffen beiwohnen, allerdings ohne Rederecht. Per SMS-Nachrichten wurden die neuesten Entwicklungen an ein dutzend Mieter_innen draußen auf dem Ku’damm vor dem Hotel durchgegeben, die dort mit Schildern und Transparenten auf die Bedeutsamkeit der Lage aufmerksam machten. An der Versammlung in den Hotelräumen nahmen der gesamte Beirat, einige Kommanditisten, Juristen und Steuerberater, aber auch zwei Vertreter_innen des Mieterrats sowie ein Pressevertreter teil. Im Laufe der Sitzung wurde bekannt, dass von Juwelus seit dem gewonnenen Bieterverfahren nichts mehr gehört wurde, und sollte dies so bleiben bis einschließlich Donnerstag, der Gebäudekomplex an den Zweithöchstbietenden, also die Gewobag verkauft werde. In den Debatten äußerten sich einige der Kommanditisten, dass ihnen die Mieterschaft am Herzen liege und sie froh über einen Verkauf an die Gewobag wären. Es dürfe jedoch keiner der Bietenden bevorzugt werden. Die Kommanditisten hätten hingegen eine Wahl gehabt, so Marie Schubenz vom Mieterrat nach der Versammlung, ob sie sich für ein Bieterverfahren entscheiden und seien davon bis dato auch nicht abgerückt. Und de facto galt auch, sollte die Gewobag wie Juwelus nicht rechtzeitig eine größere Anzahlung leisten, werde das Haus an den Dritthöchstbietenden gehen – an Tetras Grundbesitz GmbH, die aus dem Bieterverfahren knapp unterhalb des Gewobag-Gebots ausgestiegen war. Bis Mitternacht des 20. auf den 21. April wurde noch auf Juwelus gewartet und in den frühen Morgenstunden des Freitags, 21. April ging dann eine Nachricht des Vorsitzenden des Gesellschafterbeirats beim Mieterrat ein, dass am selbigen Tag der Kaufvertrag mit der landeseigenen Gewobag geschlossen werde.
In den Aufgängen des NKZ wurden Zettel aufgehängt, die die für die Mieter_innen erfreuliche Botschaft kundtaten.
Grischa Dallmer und Matthias Coers
Veröffentlicht auf MieterEcho online am 23. April. 2017 http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/nkz-030417.html
Siehe auch ME online: https://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/nkz-030417.html
Weitere Informationen: www.mieterratnkz.de
Das Foto zeigt Aktivist_innen und Mieter_innen vor dem Hotel am Zoo.
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patentanwalt-reinert · 8 years ago
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Das Bundesverfassungsgericht muss klären, ob die Kita-Planung als kommunale Selbstverwaltung garantiert ist. Außerdem in der Presseschau: Die Bundesanwaltschaft hält Bus-Anschlag für Terror-Akt, ein Anwalt rät von Sex mit Mandanten ab.
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wilfriedbergerblog · 5 years ago
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Baulexikon:
Lehrstellenbörse, Lehrlingsbörse, Schreiner suchen BW, Schreiner finden BW:
Landkreis:
Landkreis, Abgekürzung Lk Lkr Lkrs Landkrs, Kreis, Abgekürzung Kr, deutsches Kommunalrecht, Gemeindeverband, Gebietskörperschaft, kommunale Selbstverwaltung, Länder Bezeichnung Landkreis, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein = Kreis, Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland, Bezeichnung Kreis,  Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Stadtstaat Berlin, Stadtstaat Bremen, Stadtstaat Hamburg, kein Kreise.
Landkreise in Baden Württemberg, BW:
Alb-Donau-Kreis    
Baden-Baden Stadtkreis
Biberach      
Böblingen    
Bodenseekreis
Calw  
Emmendingen
Esslingen      
Göppingen    
Heidelberg Stadtkreis
Heilbronn
Heilbronn Stadtkreis
Karlsruhe
Karlsruhe Stadtkreis
Konstanz      
Lörrach
Ludwigsburg
Main-Tauber-Kreis  
Mannheim Stadtkreis
Neckar-Odenwald-Kreis    
Ortenaukreis Offenburg
Ostalbkreis  
Pforzheim Stadtkreis                  
Rastatt        
Ravensburg  
Rems-Murr-Kreis    
Reutlingen
Rhein-Neckar-Kreis
Rottweil        
Schwäbisch Hall
Sigmaringen
Tübingen
Tuttlingen
Ulm Stadtkreis                  
Waldshut      
Zollernalbkreis
Suchbegriffe:
Schreinerhandwerk, Jobs,  Horb am Neckar, Kehl, Kirchheim unter Teck, Konstanz, Kornwestheim, Lahr/Schwarzwald, Laupheim, Leimen, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Leutkirch im Allgäu, Schreiner suchen BW, Lehrstellenbörse,
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