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#Freispruch für den Angeklagten
ruhrkanalnews · 2 years
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VERHANDLUNG 4 - MESSERWURF BLEIBT OHNE FOLGEN
VERHANDLUNG 4 – MESSERWURF BLEIBT OHNE FOLGEN
Hattingen – Ein 58-jähriger aus Hattingen hatte sich heute (5. Dezember 2022) wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Strafrichter zu verantworten. Er wurde freigesprochen. Anfang Mai 2022 kam es zu einem Augenblicksversagen beim Angeklagten. Durch einen nach seinen Angaben ihm unbekannten Mann wurde bei ihm sturmgeklingelt und es kam dann zu einem verbalen Austausch von Beschimpfungen. Als…
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indubio-proreo · 2 months
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Toxische Liebe: Gericht spricht Angeklagten frei
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Bericht
In den letzten Wochen stand ein 44-jähriger Deutscher vor der großen Strafkammer des Siegener Landgerichts unter dem Vorwurf, seine Ex-Freundin während ihrer Beziehung mehrfach vergewaltigt zu haben. Als Nebenklägerin forderte diese 20.000 € Schmerzensgeld.
Vergewaltigung nach § 177 StGB
Zu Beginn der Hauptverhandlung verkündete sein Verteidiger, dass der in Kasachstan geborene Mann „Rede und Antwort stehen wird“ und sein Mandant die Anschuldigungen seiner 45-jährigen Ex-Freundin für „handfeste Lügen“ hält. Der Verteidiger führte weiter aus, dass es einige Parameter gebe, die Zweifel an der Schilderung der 45-jährigen Deutschen aufkommen lassen. Zum Beispiel, dass diese bereits drei Verfahren wegen ähnlich gelagerter Vorwürfe gegen Ex-Partner anstrebte. In einem dieser Fälle hätte sie laut Aussage des Angeklagten ihm gegenüber eingeräumt, dass sie den betreffenden Mann falsch verdächtigt habe. Der Angeklagte gab an, nie gewalttätig gegenüber seiner Ex-Freundin gewesen zu sein.
Die Ex-Freundin des Angeklagten sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 171 GVG aus.
Laut dem 44-Jährigen sei der Sex in der Beziehung zwar durchaus von einer härteren Gangart gewesen, und auf ihren Wunsch hin hätte er sie beim Verkehr auch beschimpft, dies sei allerdings in gegenseitigem Einvernehmen passiert. Im Laufe der drei Verhandlungstage zeichnete sich ein Bild einer durch und durch toxischen Beziehung. Der Angeklagte wurde in den Einlassungen der Zeugen als ein Mann geschildert, der betrunken ein anderer Mensch sei. Alkoholisiert soll er lebhaft mit körperlicher Gewalt gedroht haben und zudringlich gegenüber Freundinnen des damals 18-jährigen Sohnes seiner Ex-Freundin geworden sein. Einmal will dieser Sohn dazwischen gegangen sein, als seine Mutter im Streit vom Angeklagten bereits an die Wand gedrückt wurde. Als er das Paar beim Sex hören konnte, fragte er sich:
„Ist das noch Lust oder Angst?“ Der 44-Jährige schilderte seine Ex-Freundin als eine krankhaft eifersüchtige Frau mit psychischen Problemen. Alkohol würde ihn eher ruhiger als aggressiv machen, und er hätte während der Beziehung ein gutes Verhältnis zu den Söhnen seiner damaligen Partnerin gehabt. Seine Ex-Freundin hätte aus Eifersucht Arbeitskolleginnen und seine damalige Chefin belästigt und beleidigt. Bereits vor den ersten Aussagen des Angeklagten kündigte sein Anwalt an, dass er davon ausgehe, dass am Ende der Verhandlung weiterhin eine „Aussage-gegen-Aussage-Situation“ vorliegen wird. Folgt man den Schilderungen eines damals mit den beiden befreundeten Pärchens und den Söhnen der 45-Jährigen, kommt man zu dem Schluss, dass der Angeklagte alkoholisiert tatsächlich keine angenehme Gesellschaft war. Mehrmals soll er volltrunken Drohungen gegen Leib und Leben ausgesprochen haben. Ein Ultimatum der beiden Söhne der Frau soll schließlich zum endgültigen Ende der Beziehung geführt haben. Sie stellten ihre Mutter buchstäblich vor die Wahl: „Er oder wir.“
"Ich stech euch ab bis zum siebten Glied!" soll der Angeklagte laut einer Zeugin betrunken gedroht haben. Der Psychotherapeut der 45-Jährigen attestierte ihr eine posttraumatische Belastungsstörung und dass Angst wohl die vorherrschende Emotion in der Beziehung war. Am Ende des dritten Verhandlungstages erging im Namen des Volkes das Urteil: Freispruch. Das Gericht sah es zwar als bestätigt an, dass der Angeklagte sein Verhalten in der Beziehung in seinen Schilderungen vor Gericht beschönigte, allerdings hatte die Kammer auch Gründe, an Teilen der Einlassungen seiner Ex-Freundin zu zweifeln. Dass die 45-Jährige Aussagen anhand eines selbst erstellten schriftlichen Gedächtnisprotokolls machte, wertete das Gericht als problematisch. Auch, dass sie während der Verhandlung manche Ereignisse deutlich detaillierter als in ihrer polizeilichen Vernehmung schilderte, schadete ihrer Glaubwürdigkeit. Zusätzlich bestätigten Zeugen Teile ihrer Aussagen nicht. Der Verteidiger des 44-Jährigen sollte recht behalten und am Ende der Verhandlung bestand weiterhin eine „Aussage-gegen-Aussage-Situation“, die keine stabile Grundlage für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung bildet. „In dubio pro reo, deshalb Freispruch. Die Verhandlung ist geschlossen“
waren die Schlussworte der Vorsitzenden.
~Statistisch erleben nicht mal 10% der Frauen die eine Vergewaltigung anzeigen die Verurteilung des Mannes den sie beschuldigen. Siehe dazu diesen Artikel auf tagesschau.de ~
Spenden an den Förderverein Frauen helfen Frauen Siegen e.V.
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korrektheiten · 4 months
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Verbotene SA-Parole: Verbotene SA-Parole Linke „taz“ fordert Freispruch für Höcke
Die JF schreibt: »Unterstützung von ungewohnter Seite. Die „taz“ kritisiert das Urteil gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke. Im Zweifel gegen den Angeklagten? Dieser Beitrag Verbotene SA-Parole Linke „taz“ fordert Freispruch für Höcke wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT. http://dlvr.it/T6wSGx «
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schoenes-thailand · 7 months
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Bangkok: Oberstes Gericht spricht Yingluck Shinawatra im Roadshow-Fall frei
Oberstes Gericht spricht Yingluck Shinawatra im Roadshow-Fall frei. Der jüngste Freispruch der flüchtigen ehemaligen Premierministerin Yingluck Shinawatra in einem weiteren Verfahren hat sie einer Rückkehr in die Heimat einen Schritt näher gebracht, so ein politischer Analyst. Die Strafsacheabteilung des Obersten Gerichtshofs für Inhaber politischer Ämter hat Yingluck und fünf weitere Personen am Montag vom Fehlverhalten und der Absprache bei der Vergabe einer 240-Millionen Baht Kampagne zur Förderung der 2-Billionen-Baht Infrastrukturprojekte ihrer Regierung freigesprochen. Thanaporn Sriyakul, Direktor des Political and Public Policy Analysis Institute, sagte, dass die von der Strafvollzugsbehörde erlassenen Vorschriften zur Bewährung und Inhaftierung von Insassen außerhalb des Gefängnisses Yingluck zugute kommen würden.
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Oberstes Gericht spricht Yingluck Shinawatra im Roadshow-Fall frei. Der jüngste Freispruch der flüchtigen ehemaligen Premierministerin Yingluck Shinawatra in einem weiteren Verfahren hat sie einer Rückkehr in die Heimat einen Schritt näher gebracht, so ein politischer Analyst. „Ich glaube, dass dies der Hauptfaktor sein wird, den Yingluck berücksichtigen und entscheiden wird, ob es der richtige Zeitpunkt ist, nach Thailand zurückzukehren.“ „Von Yingluck wird erwartet, dass sie das gleiche Vorgehen wie Thaksin verfolgt. Aber zuerst muss sie ihre Bereitschaft zeigen, zurückzukehren und sich einer Strafe zu stellen, bevor sie eine königliche Begnadigung beantragen kann“, sagte Herr Thanaporn und bezog sich dabei auf den Fall des Reisversprechens. „Danach hängt es vom Justizministerium und dem Justizvollzugsministerium ab. Dies könnte der richtige Zeitpunkt für ihre Rückkehr sein, da die Regierung stabil ist … Ich glaube, dass sie dieses Jahr nach Hause zurückkehren wird“, sagte er. Das Gericht stimmte am Montag einstimmig mit 9:0 für den Freispruch. Es urteilte, dass es bei der Umsetzung des PR-Vorhabens keine Absicht sehe, irgendeine Partei zu begünstigen. Das Gericht hob in diesem Fall auch den zuvor erlassenen Haftbefehl gegen Yingluck auf. Die Nationale Antikorruptionskommission hatte zuvor Yingluck, den ehemaligen Minister des Premierministers, Niwatthamrong Boonsongpaisan, Yinglucks damaligen Generalsekretär Suranand Vejjajiva, Matichon Plc, Siam Sport Syndicate Plc und Siam Sport-Direktor Ravi Lohtong angeklagt. Sie wurden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von 240 Millionen Baht zur Finanzierung der Kampagne „Roadshow to Thailand’s Future Thailand 2020“ zur Förderung von Projekten zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Jahr 2013 angeklagt. Der Klageschrift zufolge haben die ersten drei Angeklagten – Yingluck, Herr Niwatthamrong und Herr Suranand – von Ende August 2013 bis März 2014 angeblich ihre Befugnisse missbraucht, indem sie es unterlassen haben, öffentliche Ausschreibungen für die Arbeiten durchzuführen, um die Unternehmen zu begünstigen, die den Zuschlag erhalten hatten , genannt als vierter und fünfter Angeklagter. Ohne einen Bieterwettbewerb beauftragten die ersten drei Angeklagten den vierten mit der Umsetzung der Regierungskampagne in 12 Provinzen zur Förderung von Infrastrukturprojekten, für deren Finanzierung die Regierung von Yingluck einen Kredit von 2 Billionen Baht aufnehmen wollte. Als das Verfassungsgericht entschied, dass der Gesetzesvorschlag, der es der Regierung gestatten sollte, den Betrag zu leihen, verfassungswidrig sei, wurde die Roadshow abgesagt. Die 240 Millionen Baht, die für die Kampagne ausgegeben wurden, waren laut NACC verschwenderisch. In einer offiziellen Erklärung, die später am Montag veröffentlicht wurde, erklärte der Oberste Gerichtshof, dass Regierungsorganisationen und das damalige Kabinett die Verkehrsinfrastrukturprojekte der Yingluck-Regierung genehmigt hätten, und das Haushaltsamt habe zugestimmt, dass sie als damalige Premierministerin einen Notfallfonds für das PR-Projekt bereitstellen könne. Das Projekt sei umgesetzt worden, als Yingluck nicht hätte wissen können, wie das Verfassungsgericht über die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 2 Billionen Baht entscheiden würde, sagte der Oberste Gerichtshof. Das Gericht fand auch keine Beweise dafür, dass Yingluck, Herr Niwatthamrong oder Herr Suranand den vierten und den fünften Angeklagten als Auftragnehmer des PR-Projekts bevorzugten. Eine frühere Untersuchung bestätigte, dass die Budgetzuweisung für das Projekt den Vergabevorschriften des Büros des Premierministers entsprach, sagte das Gericht. Da Yingluck, Herr Niwatthamrong und Herr Suranand für unschuldig befunden wurden, schienen der vierte, fünfte und sechste Angeklagte kein Fehlverhalten in dem Fall zu unterstützen, sagte das Gericht. Im Dezember 2023 sprach der Oberste Gerichtshof Yingluck von ihrer Versetzung als Generalsekretärin des Nationalen Sicherheitsrates im Jahr 2011 frei. Yingluck, 57, ist seit August 2017 auf der Flucht, als sie zur Verlesung des Urteils wegen Pflichtverletzung im Rahmen eines Reisverpfändungsprogramms, das Verluste in Höhe von mindestens 500 Milliarden Baht verursachte, nicht vor Gericht erschien. Anschließend wurde sie zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Haftbefehl gegen sie im Fall der Reisverpfändung besteht weiterhin. / Bangkok Post Read the full article
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aktionfsa-blog-blog · 9 months
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Zweite Instanz will Klimaexperten hinzuziehen
Main Stream gegen Klimakleber
Bei den üblichen Stammtischgesprächen ist es nicht anders zu erwarten, wenn die TeilnehmerInnen ihr Gehirn vor dem Betreten der "Wirtschaft" oder spätestens nach dem 3. Bier abgelegt haben, aber auch die üblichen Medien sind sich leider weitgehend einig, dass drastische Protestformen - gegen AutofahrerInnen - nicht berechtigt sind.
Diese Berechtigung haben Gerichte bisher lediglich nach BGB und StGB beurteilt. Nun will das Berliner Landgericht in einem Kleber-Prozess eine große Frage klären: Legitimiert das Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz Aktionen der Letzten Generation?
Anträge auf diese Frage einzugehen, gab es in fast jedem bisher stattgefundenem Verfahren. Allerdings wurden diese Anträge stets als nicht relevant abgelehnt. Damit betritt dieses Gericht der 2. Instanz nun Neuland.
Der Merkur berichtet: Es werden Experten als Sachverständige geladen, die nichts mit den Blockaden zu tun haben. So treten die Physikerin und Klimaexpertin Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats der Bundesregierung für Klimafragen, sowie der Soziologe Simon Teune vom Institut für Protest- und Bewegungsforschung vors Gericht.
Die Physikerin Knopf erklärt, dass die letzte sowie die aktuelle Bundesregierung die Klimaschutzziele in den Sektoren Gebäude und Verkehr seit Jahren verfehlt und vorgeschriebene Maßnahmen zum Ausgleich nicht eingehalten haben. Dies verstößt gegen das Klimaschutzgesetz, das Deutschland zur Klimaneutralität bis 2045 verpflichtet. Und eine Verpflichtung zum Schutz künftiger Generationen ist im Grundgesetz verankert. Damit könnte das Gericht die Handlungen der Angeklagten aus einem Notstand heraus einordnen. Der Ausgang des Verfahrens kann also spannend werden.
Schmerzgriffe erlaubt oder nicht?
Im Zusammenhang mit den Klimaprotesten werden immer öfter Videos über Polizeiübergriffe gegen die Versammlungsteilnehmer öffentlich. Zu den Grenzen vom Einsatz von Schmerzgriffen bei der Polizeiarbeit und den Folgen für die Betroffenen hat der Spiegel ein interessantes Interview mit der Polizeiforscherin Hannah Espín Grau geführt.
Mehr dazu bei https://www.merkur.de/politik/klimapolitik-freispruch-letzte-generation-gericht-klima-kleber-praezedenzfall-aktivismus-92751722.html und https://www.spiegel.de/panorama/justiz/schmerzgriffe-der-polizei-fuer-die-betroffenen-kann-so-ein-einsatz-gravierende-folgen-haben-a-27bb9206-bb10-448d-9057-8a42ba292770
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yf Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8641-20240105-zweite-instanz-will-klimaexperten-hinzuziehen.html
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buntelu · 1 year
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Urteil im Badewannen-Prozess: Freispruch nach 13 Jahren Haft
Das Landgericht München I hat den wegen Mordes angeklagten Manfred Genditzki freigesprochen. „Jetzt ist es soweit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre gewartet haben“, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl am Freitag. Für den Angeklagten war es ein steiniger Weg, den er mit bewundernswerter Geduld ging. Die Staatskasse muss ihn für die zu Unrecht verhängte…
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kunstplaza · 1 year
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fritz-letsch · 1 year
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Freisprüche für Musizieren im Tagebau Garzweiler
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"Zum Prozess vom 6.4. wegen dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs im Tagebau Garzweiler am 15.8.2021: Wir vier Angeklagten wurden freigesprochen - drei von uns schon zum zweiten mal am gleichen Amtsgericht für die gleiche Tat - aber mit unterschiedlicher Begründung. Hier ein paar Presseberichte dazu: www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-nrw/freispruch-garzweiler-klimaaktivisten-siegen-erneut-vor-gericht-2798625 www.sueddeutsche.de/politik/demonstrationen-moenchengladbach-tagebau-aktion-freispruch-fuer-musizierende-klimaaktivisten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230406-99-236059 www.sat1nrw.de/aktuell/prozessauftakt-gegen-singende-aktivisten-234064 Der letzte Bericht beinhaltet O-Töne - die Journalistin war vor Ort. Hier auch ein paar Infos und Fotos: https://twitter.com/lebenslaute Wir sind leider nicht in der Sache freigesprochen worden, um die es uns ging, nämlich den Rechtfertigenden Notstand (§34 Strafgesetzbuch) durch die drohenden Klimakatastrophe, sondern wegen der mangelnden Umfriedung des Tagebaugeländes. Damit entfiel der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. Die Richterin hat uns nach der Urteilsverkündung in einer persönlichen Würdigung die Gründung einer neuer Partei empfohlen.... Strafgesetzbuch § 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden." Read the full article
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Die Mörderin aus dem Grunewald - Kapitel 12: Der Zweifrontenkrieg beginnt
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“JVA Moabit” by G.Elser [CC BY 3.0  (https://creativecommons.org / licenses / by / 3.0)], via Wikimedia Commons
Kapitel 11
Sechs Monate zuvor. Dritter Anwaltsbesuch im Gefängnis, zwei Tage nach dem vorausgegangenen Besuch
         Gegen 14:30 Uhr am Nachmittag hatte er das Gespräch beendet. Neunzig Minuten lang hatte er mit Claire sie über die Anklage und die darin enthaltenen Argumente der Staatsanwaltschaft gesprochen. Jamie hatte ihr außerdem einige Fragen gestellt, die ihm bei der Durchsicht der Lichtbildmappen gekommen waren. Nicht auf alle seine Fragen konnte sie ihm eine befriedigende Antwort geben. Doch es schien ihm, als ob sich endlich einige Puzzleteile zusammenfanden.
         Da es nicht danach aussah, dass das Gericht Claire bald aus der Haft entlassen würde, gab es auch ein weiteres Thema zu besprechen:
         Irgendjemand musste sich um ihre geschäftlichen Angelegenheiten kümmern. Rechnungen waren zu bezahlen, Abgaben zu entrichten. Jamie hatte einige Briefe aus Claires Briefkasten mitgebracht. Darunter waren unter anderem eine Rechnung über die jährliche Grundsteuer und die jährliche Abwasserabgabe. Bevor er zu ihr ins Gefängnis gefahren war, hatte er zuerst den Richter aufgesucht, der für die Kontrolle von Claires Post zuständig war.           Richter am Landgericht Füssel war ein freundlicher älterer Herr mit einer Halbglatze. Jamie kannte ihn bereits von anderen gerichtlichen Anhörungen, an denen er als Beisitzender Richter teilgenommen hatte. Otto Füssel war kein hochgewachsener Mann. Aber wenn dieser Mann den Gerichtssaal betrat - gekleidet  in seine mit Samt besetzte Richterrobe und mit einem massiven goldenen Siegelring an seiner rechten Hand - dann war sein ganzes Verhalten von Würde und Professionalität geprägt. Wenn er einen Angeklagten, Sachverständigen oder Zeugen vernahm, dann wanderten die Augen dieses Richters über die goldenen Ränder seine Brille. Sein Blick zeigte deutlich, wie genau er der Aussage des Betreffenden folgte. Ob er der Person glaubte oder nicht, das verriet sein Blick jedoch nie. Jamie hatte außerdem bemerkt, dass Richter Füssel einer der pünktlichsten Richter war. Während andere Richter noch in der Kantine saßen, stand er bereits vor dem Beratungszimmer neben dem Gerichtssaal. Und während er dort stand, sah er in regelmäßigen Abständen auf das Zifferblatt seiner antiken Taschenuhr. In Jamies Herzen begann eine kleine Pflanze der Hoffnung zu wachsen. Das Wissen darum, dass dieser Mann einer von denen war, die schlussendlich über Claires Zukunft und Schicksal entscheiden würden, erfüllte ihn mit einem Gefühl des Friedens. Auch wenn dieser Richter nur einer von fünf Entscheidern war, die von Claires Unschuld überzeugt werden mussten. Denn in einem Punkt war sich Jamie sicher: Dieser mann war unbestechlich und er würde seine Entscheidung ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Gesetz treffen.          Jamie hatte auf der Geschäftsstelle der Strafkammer nach der Zimmernummer des Büros von Richter Füssel gefragt. Nur wenige Minuten später konnte er dem Richter gegenübertreten und ihm die zu kontrollierenden Briefe aushändigen. Nachdem Richter Füssel die Papiere durchgesehen hatte, erließ er eine Verfügung, die dem Anwalt erlaubte, sie mit in das Gefängnis zu nehmen.
         Wer sollte sich um diese Angelegenheiten kümmern, während Claire im Gefängnis war? Jamie hatte angeboten, sich um die geschäftlichen Belange ‘seiner Mandantin’ (wie er es nannte), zu kümmern. Claire hatte über diese Dinge noch gar nicht nachgedacht.           Die pl��tzliche Verhaftung und die kurz darauffolgende Anklage mit allen ihren Konsequenzen, hatten sie in einem Zustand versetzt, den sie nur mit einem endlosen Fall vergleichen konnte, wie sie ihn in den immer wiederkehrenden Albträumen ihrer Kindheit erlebt hatte. Da war dieses plötzliche Gefühl aus großer Höhe zur Erde zu fallen. Aber es kam zu keinem Aufprall. Sie sehnte den Aufprall herbei, weil sie wusste, dass die Angst dann endlich zu Ende sein würde. Doch der Aufprall kam nie. Für Claire fühlte es sich an, als ob sie sich seit Tagen im freien Fall befand. Und es schien, als sollte ihr die Gnade des Aufpralls noch für lange Zeit versagt sein.           Zuerst hatte Claire gezögert. Doch wer außer ihrem Anwalt hätte diese Dinge für sie erledigen können? Ihr Freund Joe Abernathy  war ein vielbeschäftigter Chirurg mit wenig Freizeit und seine Frau Gail hatte von den deutschen Behördenabläufen keinerlei Ahnung. Blieben noch ihre Freundinnen … Doch mit keiner davon war sie so vertraut, dass sie sie um einen solchen Gefallen bitten wollte. Wer immer diese Angelegenheiten für sie erledigte, würde einen tiefen Einblick in ihr persönliches Leben bekommen … Konnte sie Dr. Fraser vertrauen? Sich von der beeindruckenden äußeren Erscheinung und dem Charm eines Mannes angezogen zu fühlen, war eine Sache. Einem Mann zu vertrauen, war eine ganz andere Sache. Wollte sie das wirklich? Wollte sie, dass dieser Mann noch mehr Einblick in ihr Leben bekam?          Die Zeit drängte und Claire fällte eine Entscheidung. Sie entschied sich, ihm aufgrund seiner Profession zu vertrauen, nicht, weil sie zu seiner Person Vertrauen gefasst hatte. Wie viele Menschen mit schweren oder risikoreichen Verletzungen hatte sie in ihrem OP-Raum der Notfallambulanz operiert? Menschen,  die nicht einmal eine Minute Zeit gehabt hatten, Vertrauen zu ihr zu fassen? Man hatte diese Menschen in den Not-OP geschobene und dann mussten sie ihren Worten vertrauen, obwohl sie Dr. Claire Randall nie zuvor gesehen hatten. Sie mussten ihr vertrauen und sie hatten ihr vertraut, einfach weil sie die zuständige Ärztin war. Wenn ihre Patienten ihr diesen Vertrauensvorschuss allein aufgrund ihres Berufes geben konnten, dann konnte sie dies auch bei Jamie tun. Aber mehr war nicht möglich. Nicht zu diesem Zeitpunkt. Sie ergriff den Kugelschreiber, den er ihr hinhielt. Nach einem tiefen Atemzug unterschrieb sie die Papiere, die ihn nicht nur bevollmächtigen würden, auf ihre Konten zuzugreifen, sondern ihm auch die Vollmacht gaben, alle ihre Angelegenheiten in ihrem Namen zu regeln.
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“Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf, Deutschland” by Morty [GFDL (http://www.gnu.org / copyleft / fdl.html) or CC BY 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)], via Wikimedia Commons
         Kurz darauf hatte er sich verabschiedet. Eine Justizvollzugsbeamtin hatte sie in ihre Zelle zurückgebracht. Claire hatte sich auf das Bett gelegt und die Decke über ihren Körper gezogen. Sie fühlte sich einsam, hilflos und ausgeliefert. Und sie empfand eine große innere Müdigkeit. Nachdem sie sich zur Wand gedreht hatte, schloss Claire ihre Augen. Sie wünschte nichts mehr, als dass sie schlafen und träumen könnte - und dass ihr endlich die Gnade des Aufpralls zuteil werden würde. Doch dieser Wunsch blieb auch an diesem Tag unerfüllt.
         Es war Jamie schwer gefallen, sich von Claire zu verabschieden. Am liebsten hätte er sie umarmt, doch ein solches Verhalten wäre im Rahmen ihrer Anwalt- und Mandantenbeziehung völlig unangebracht gewesen wäre. Er reichte ihr also nur seine Hand und hielt ihre einen Augenblick zu lange fest … Dann kam eine der Justizvollzugsbeamtinnen, um ihn zum Ausgang zu bringen. Wieder ging es durch lange, kahle Gänge. Wieder wurden zahllose Türen auf- und zu geschlossen, hinter denen er sie, Claire, zurücklassen musste. Die Koordination seiner Schritte fiel ihm plötzlich sehr schwer. Tief in seinem Inneren fühlte er sich zerrissen. Sein Kopf wusste, dass er ihr hier nicht helfen konnte. Er wusste, dass er das Gefängnis verlassen und draußen für sie arbeiten musste. Aber sein Herz sagte ihm bei jedem Schritt, dass es hinter den Türen und Mauern zurückbleiben wollte, ja zurückbleiben würde, auch wenn sein Körper das Gebäude jetzt verlassen musste.
         Irgendwann realisierte er, dass er im Eingangsbereich stand. Wieder musste er durch die Sicherheitsschleuse gehen und wurde auf verbotene Gegenstände hin untersucht. Anschließend händigte man ihm sein Smartphone aus, welches er bei Betreten des Gefängnisses hatte abgeben müssen. Jamie steckte es in die Tasche seines Jacketts und verließ das Gebäude.  
         Er brauchte Ruhe. Ruhe und Zeit, um über alles, was Claire ihm in diesem und dem langen Gespräch bei seinem zweiten Besuch erzählt hatte, nachzudenken.          Ihre Ausgangssituation war nicht gut. Die beständigen Erniedrigungen durch ihren Ehemann würden für die Staatsanwaltschaft ein wichtiges Motiv für den Mord an Frank Randall darstellen. Wenn die Staatsanwaltschaft das Gericht von ihrer Version des Geschehens überzeugen konnte, dann drohten Claire viele Jahre Haft. Hatte sie großes Glück, dann würde ihr ein psychologisches Sachverständigengutachten Schuldunfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB bescheinigen. Das würde bedeuten, dass sie nicht ins Gefängnis musste. Aber dann konnte man sie nach § 63 StGB für unbestimmte Zeit in eine Forensisch-Psychiatrische Anstalt einweisen. Das alles waren keine wirklich guten Aussichten. Nichts außer einem Freispruch kam für Jamie in Frage. Er wusste, dass Beides, Gefängnis oder Psychiatrie, in Claires Seele einen Schaden hinterlassen würde, der vielleicht niemals mehr zu heilen war. Er würde den Fall in den kommenden Tagen mit anderen erfahrenen Kollegen in der Firma besprechen müssen … Aber jetzt musste er erst einmal den Kopf frei bekommen und abschalten. Außerdem meldete sich sein Magen zum wiederholten Mal und erinnerte ihn daran, dass die Zeit für das Mittagessen bereits weit überschritten war.
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“BMW automobile dashboard” by David Adam Kess, BMW MADRID 2016  [CC BY-SA 4.0  (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikimedia Commons
         Eine große Kraftanstrengung war nötig, um Jamies Körper vom Eingangstor des Gefängnisses bis zu seinem Wagen zu bewegen. Als er endlich auf dem Fahrersitz saß, holte er das Smartphone hervor und verband es via MirrorLink mit dem Media-Display rechts neben dem Lenkrad. Sofort wurde er über die Anzahl der verpassten Anrufe informiert. Dreizehn mal war er angerufen worden. Jamie entschied sich, diese Nachrichten zuerst einmal zu ignorieren und startete den Wagen.          Er fuhr in Richtung Innenstadt und hielt vor einem Café. Dort kaufte er einige belegte Baguettes und einen großen Kaffee to go. Wieder im Auto, rief er im Büro bei Tessa Lüttgenjohann an. Außer einigen nicht sehr dringlichen Schriftsätzen waren auch dort eine Vielzahl von Anrufen eingegangen. Journalisten der verschiedensten deutschen Print- und Onlinemedien, sowie Redaktionen von deutschen und ausländischen Nachrichtensendern hatten angerufen und sich nach Dr. Frasers neuestem Fall erkundigt. Tessa hatte alle Anfragen abgewimmelt und erklärt, dass die Firma “Fraser, Gowan & Coll.”  ausschließlich E-Mail-Anfragen beantworten würde. Doch weder BBC, CNN noch ARD, ZDF, ORF, SRF, RT, RTL, SPON, SZ u.a. hatten sich davon abschrecken lassen. In einer Art Halbstundentakt hatten sie einfach andere Mitarbeiter in der Kanzlei anrufen lassen. Tessa hatte dieses Spiel der Medien schnell durchschaut und umgehend damit begonnen, einfach immer wieder aufzulegen wenn sich ein neuer Journalist meldete. Irgendwann hatten die Leute begriffen, dass sie es ernst meinte. Dann endlich war es ihr möglich gewesen, wieder zum normalen Alltagsgeschäft überzugehen. Jamie bedankte sich bei seiner Sekretärin und erklärte, dass er für den Rest des Tages an dem Fall Beauchamp arbeiten werde. In dringenden Fällen sollte sie ihn über sein Handy kontaktieren. Innerlich hoffte er jedoch, dass dies nicht der Fall sein würde. Anschließend hatte er das Auto gestartet, um zu Claires Wohnung zu fahren.
         Jamie versuchte, sich auf den Verkehr zu konzentrieren, doch seine Gedanken schweiften immer wieder in andere Richtungen ab. Er wusste, dass er jetzt eigentlich in seinem Büro sitzen und Akten durcharbeiten sollte. Doch er wusste auch, dass er das sowieso nicht tun würde. Wäre er in die Kanzlei gefahren, so würde er jetzt vor der Fensterfront seines Büros stehen, zur Siegessäule auf dem großen Stern hinüber blicken und an Claire denken …  
         Zwanzig Minuten später erreichte er das Haus in der Candestraße 17. Gerade als er seinen Wagen parkte, erschien eine SMS auf dem Media-Displays seines Wagens: “Ruf! Mich! An! Sofort!” Als Absender dieser aufdringlichen Nachricht gab das Gerät David de Koning an. Jamie hielt inne, schloss für einen Augenblick die Augen und atmete tief ein. Die Medien. Die Klatschpresse. Er hätte es wissen können. Er hätte es wissen müssen. Sie würden, nein, sie hatten eine zweite Front gegen seine Mandantin eröffnen. Gegen Claire. Gegen die Frau, die er liebte. Und sie kannten keine Gnade. Die Medien der Gegenwart kannten nur Verkaufszahlen, Zuschauerzahlen, Klicks! Das war ihr höchstes, ja ihr einziges Ziel, dem alles andere untergeordnet wurde. Ob Menschen dabei zu Schaden kamen, war ihnen egal. Ganz egal. In den vergangenen Jahren hatte die journalistische Ethik in diesem Land ‘ein Spiel’ nach dem anderen verloren. Je mehr die Abonnentenzahlen sanken, desto reißerischer wurden die Schlagzeilen. Selbst bei Nachrichtenblättern, die einst zu Recht als ‘Qualitätsmedien’ bezeichnet worden waren und das Rückgrat des seriösen Journalismus’ darstellten, hatte dieser Trend die Oberhand gewonnen. Selbst sie konnten sich dieser Abwärtsspirale nicht entziehen. ‘Am Ende des Tages’ zählte nur, was Geld einbrachte und die Aktionäre glücklich machte.   
         Jamie wusste es: In dem Krieg, den er um Claires Freiheit zu führen hatte, war soeben eine zweite Front eröffnet worden. Während an der Front, an der die Staatsanwaltschaft gegen ihn kämpfte, mit den Waffen der Fakten und Indizien gekämpft wurde, setzten die Krieger an der Medienfront viel härtere Geschütze ein. Es würde Spekulationen geben. Es war mit Verschwörungstheorien zu rechnen. Aber am schlimmsten würden die Vorverurteilungen sein, die die Schlagzeilen in den Köpfen der Leser, Zuhörer und Zuschauer entstehen lassen würden. Wie oft hatte er es bei anderen Kriminalfällen bereits erlebt! Claires Fall war spektakulärer als viele andere Fälle, die er in seinem bisherigen Berufsleben bearbeitet hatte. Mit großer Sicherheit würde die Auseinandersetzung mit den Medien in ihrem Fall noch wesentlich härter werden.  
         Ein “Zwei-Fronten-Krieg", das lehrte die Geschichte, war kaum zu gewinnen. Man brauchte Verbündete. Auch David de Koning war Journalist und gehörte damit – eigentlich – zur Front der Medien. Doch er war auch ein Freund. Jamie tippte auf sein Smartphone, so dass sich die Kontaktliste öffnete. Dann tippte auf de Konings Namen und das Telefon wählte die hinterlegte Nummer.
         “U-Turn. Sie sprechen mit David de Koning,” meldete sich kurz darauf eine Stimme.
         “Hi Chief! Mein Smartphone flüstert mir zu, dass Du große Sehnsucht nach mir hast?”
         “Jamie! Na endlich! Mann, wir müssen über Deinen neuesten Fall sprechen! Dringend! Die Redaktionen der Stadt laufen sich heiß und von der Staatsanwaltschaft kam die Information, dass sie in den nächsten Tagen eine ausführliche Presseerklärung herausgeben wollen.”
         “Mmmpfhmmmm!”
         Jamie verschluckte das Schimpfwort, das ihm auf der Zunge lag.
         “Genau das, mein Freund.”
         “Was willst Du, David?”
         “Ich will Dir helfen, Jamie. Wenn alle Informationen stimmen, die bis jetzt aus Polizei- und Justizkreisen über den Fall ‘Claire B.’ durchgestochen wurden, dann hast Du da einen … naja sagen wir …. Fall übernommen, der für großes Aufsehen sorgen wird. Junge, hübsche und reiche Ärztin aus dem Grunewald erschlägt ihren wesentlich älteren, nervenden Professoren-Gatten. Das nenne ich mal eine Story! Ich kann mir vorstellen, dass man sie als ‘die Mörderin aus dem Grunewald’ bezeichnen wird. Wahrscheinlich ist das eine der netteren Schlagzeilen. Wenn sie vor Gericht weint, nennt man sie die Mörderin mit den Krokodilstränen. Wenn sie keine Emotionen zeigt, heißt es sie sei eine eiskalte schwarze Witwe wie Melissa Ann Shepard. Dann kommt noch hinzu, dass es sich um ein ausländisches Paar handelt. Das macht die ganze Sache für viele Menschen noch interessanter. Und wenn es stimmt, was meine Quellen über die Menge des Blutes sagen, dass da vergossen wurde … Jamie! Das hört sich ja fast nach einer deutschen Version des Blutbades von Perugia an! Ist Deine Klientin vielleicht eine eiskalte Killerin a la Amanda Knox? Nur eben ein paar Jahre älter?
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(“Kaffeehaus” by jpeter2)
         “Amanda Knox wurde freigesprochen.”
         “Genau. Nach einem acht Jahre dauernden Prozess und nachdem sie vier Jahre im Gefängnis gesessen hatte. Wäre Deine Mandantin einem solchen Verfahren gewachsen? Du bist lange genug im Geschäft, Jaime. Du weißt, wie das abläuft. Wenn Du Deine Mandantin schützen willst, musst Du die Initiative ergreifen und zwar jetzt.”
         Jamie schwieg einen Moment. Dann sagte er:
         “Was willst Du für Deine Hilfe, Du journalistischer Samariter?”
         Nun schwieg David de Koning.
         “Sag’ schon!”
         “Jamie, Du weißt, U-Turn ist noch ein ganz neues Blatt. Auch ich muss meinen Leuten Gehälter zahlen … Sie haben Familien, müssen ihre Miete bezahlen ..."
         “David, raus damit und zwar jetzt!”
         “Ein exklusives Interview und wir sind bei allen Informationen die Ersten. Minimum zwei Stunden vorher.”
         “Ok. Und wir verklagen gemeinsam jeden, der etwas anderes über meine Mandantin verbreitet.”
         “Sehr gern.”
         “Gut, dann haben wir einen Deal. Auch wenn ich noch nicht weiß, wie ich das meiner Mandantin beibringen werde.”
         “Da kann ich Dir leider nicht helfen, mein Freund.”
         Sie schwiegen einen Augenblick und Jamie nahm einen Schluck von seinem Kaffee, der, wie er missgelaunt feststellte, mittlerweile lauwarm war.
         “Wann können wir uns treffen und wo?”
         “Heute nicht mehr. Ich hatte noch kaum Zeit, mich in den Fall einzuarbeiten. Wie wäre es morgen am frühen Abend? Im ‘Vienna’?”
         “Zuviel Betrieb dort. Es muss uns ja nicht gleich halb Berlin zusammen sehen.”
         “Dann im ‘Ferenc’?”
         “Du willst wohl unbedingt Wiener Schnitzel essen?”
         “Nein, ich will nur nicht zu weit rausfahren. Außerdem hat deren Nebensaal eine Empore und da würde ich uns einen Tisch reservieren.”
         “Das ist eine gute Idee. Um 18.00 Uhr?”
         “Ja. Aber ich habe höchstens eine Stunde Zeit, dann muss ich nach Hause.”
         “Oh la la. Hast Du endlich eine Freundin gefunden, von der ich noch nichts weiß?”
         “Nein, aber eine Unmenge Arbeit.”
         “O.k.”
         “Soll ich nun einen Tisch für 18.00 Uhr bei ‘Ferenc’ bestellen?”
         “Ja, tu’ das. Ich komme.”
         “Gut. Dann bis morgen.”
         “Bis morgen, Jamie und pass auf Dich auf.”
         “Danke, ich gebe mein Bestes.”
         Jamie drückte auf ‘Beenden” und nahm einen letzten Zug aus seinem Kaffeebecher. Dann rief er Tessa Lüttgenjohann an und beauftragte sie, einen bestimmten Tisch im ‘Ferenc’ für den nächsten Abend zu buchen. Außerdem bat er sie, im Büro von Prof. Dr. Simon Nerz anzurufen, um mit dem ‘Deutschlands bedeutendsten Anwalt für Presserecht’ (so die Medien über Nerz), einen Telefontermin in den nächsten Tagen zu verabreden.
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ruhrkanalnews · 1 year
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ÜBERFALLOPFER BESCHULDIGT FALSCHE PERSONEN
Falschbeschuldigung darf kein Kavaliersdelikt sein.
Hattingen – Vor dem Hattinger Schöffengericht hatte sich heute ein 32-Jähriger wegen Raubes zu verantworten. Es war wortwörtlich ein „kurzer Prozess“, denn nach weniger als einer Stunde endete dieser mit einem Freispruch für den Angeklagten. Das Überfallopfer, ein 22-Jähriger, wurde Ende April 2021 in einem Hattinger Park überfallen, zu Boden gerissen, getreten und dabei verletzt. Aufgrund…
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ankeschwarzer · 4 years
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Später Prozess
Das Verfahren gegen den früheren KZ-Wachmann endete mit einer Jugendstrafe auf Bewährung
von Anke Schwarzer | Jüdische Allgemeine, 30.07.2020
Noch im Lager hätten sie einander geschworen, bis an ihr Lebensende Zeugnis über die menschenverachtenden Zustände abzulegen – sofern sie überleben. »Das ist eine Pflicht, so sehe ich das«, sagt Halina Strnad am Ende ihrer Aussage, die live per Video aus Australien in den Saal 300 des Landgerichts Hamburg übertragen wird. Im Januar dieses Jahres sitzt die Rentnerin in einem Polizeirevier in Melbourne; ein Glas Wasser steht vor ihr auf dem grauen Tisch, an dem auch ihr Anwalt Rajmund Niwinski Platz genommen hat.
Halina Strnad ist fast genauso alt wie der 93-jährige Angeklagte Bruno D., der in der vergangenen Woche wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und der Beihilfe zum versuchten Mord in einem Fall schuldig gesprochen wurde. Nach neun Monaten und 45 Gerichtsterminen wurde der Rentner zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richterin Anne Meier-Göring setzte sie zur Bewährung aus. Weil der Täter zur Tatzeit minderjährig war, wurde das Jugendstrafrecht angewandt.
Seit Oktober vergangenen Jahres wurde vor dem Landgericht Hamburg verhandelt – längstens zwei Stunden pro Termin. Ärzte saßen neben dem Angeklagten, der stets mit dem Rollstuhl in den Saal gefahren und von seiner Tochter, seiner Ehefrau und weiteren Familienmitgliedern begleitet wurde. Er befolgte jeden Termin. Jedes Mal trug er dabei Sonnenbrille und Hut sowie eine Mappe, die er sich vor das Gesicht hielt, bis die Fotografen den Verhandlungssaal verlassen hatten.
NEBENKLÄGER
In der Zeit, als Halina Strnad mit ihrer Mutter ins KZ Stutthof verschleppt wurde, schob der junge Schütze Bruno D. mit seinem Karabiner 98 Wache auf einem der Türme. Er sorgte so dafür, dass die Gefangenen nicht fliehen konnten. Die junge Frau, die im polnischen Poznan auf die Welt kam und damals noch Wagowska mit Nachnamen hieß, hatte im September 1944 bereits fünf Jahre im Ghetto in Łódz und im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau zugebracht.
Im Gegensatz zu Auschwitz habe es in der Baracke keine Stockbetten gegeben, sondern nur Stroh auf dem Boden. Es sei so voll gewesen, dass sich nicht alle Frauen hinlegen konnten. »Bald gab es Platz. Viele sind sehr schnell gestorben«, sagt Halina Strnad.
Bis die Rote Armee das Lager am 9. Mai 1945 befreite, waren mehr als 100.000 Menschen dorthin verschleppt worden: polnische Zivilisten aus der Region, Juden aus Frankreich und Deutschland, aus Auschwitz und den geräumten Ghettos in Riga und Kaunas, norwegische und polnische Widerstandskämpfer sowie sowjetische Kriegsgefangene. Historiker schätzen, dass etwa 65.000 Menschen dort umgebracht wurden – in geheimen Genickschussanlagen im Krematorium des Lagers, am Galgen, mit Zyklon B in einer Gaskammer und in einem verschlossenen Eisenbahnwaggon sowie durch die lebensfeindlichen Haftbedingungen.
Sie seien »Untermenschen« genannt worden und hätten auch angesichts des Hungers und der fehlenden Hygiene bald wie »Untermenschen« ausgesehen, berichtet Halina Strnad und nimmt einen Schluck Wasser. »Die einzige Arbeit, die wir hatten, war, die Leichen herauszutragen und die Läuse zu töten«, erzählt sie weiter.
Die Frauen seien bespuckt und geschlagen worden. Als sich eine Mitgefangene darüber beschwerte, dass die Deutschen ihr ganzes Eigentum beschädigt hätten, habe ihre Mutter gesagt, dass der größte Schaden den Menschen angetan werde, und dabei auf ihre Tochter gezeigt. »Nach dem Krieg habe ich sehr hart daran gearbeitet, normal zu werden«, sagt Halina Strnad.
REGISTRIERKARTE
»Wir haben unsere Knochen gerettet, jetzt müssen wir unsere Seele retten«, das habe ihre Mutter nach der Befreiung so gesagt, erzählt Lucienne-Suzanne »Schoschana« Rabinovici in ihrer 1991 erschienenen Autobiografie. Sie und ihr Cousin Shimon Indursky waren ebenfalls Nebenkläger im Hamburger Stutthof-Verfahren. Die Urteilsverkündung erlebte sie allerdings nicht mehr: Sie und drei weitere Nebenkläger sind vor Prozessende gestorben.
Viele der 40 Zeugen, darunter 35 Überlebende aus Polen, Israel, Australien, den USA, Litauen, Kanada, Frankreich und Norwegen, konnten wegen ihres Gesundheitszustandes nicht nach Hamburg reisen oder per Video befragt werden. Viele Nebenkläger gaben ihre Zeugenaussagen per Liveschaltung zu Protokoll, andere betraten den Gerichtssaal persönlich. Neben Halina Strnad wurde auch David Falahi Ackermann in Israel per Liveschaltung befragt – wegen der Corona-Pandemie konnte er nicht reisen. Vier weitere Überlebende aus Israel, Frankreich und Polen sowie der Sohn eines Überlebenden aus Norwegen haben den Gerichtssaal persönlich betreten und ausgesagt.
Genugtuung, Pflicht, Angst und Dankbarkeit – die Gedanken, Motive und Gefühle der jüdischen und nichtjüdischen Überlebenden waren so unterschiedlich wie die Nebenkläger selbst. »Ich erinnere mich nicht an ihn, er sich wahrscheinlich auch nicht an mich – wir sind beide älter geworden«, sagt Rosa Bloch, als sie dem Angeklagten gegenübersitzt. Sie hat ihre Registrierkarte aus dem KZ dabei und streckt sie für alle sichtbar in die Höhe.
Ende Januar war die frühere Ingenieurin aus Israel angereist, um ihre Geschichte und die ihrer Mutter vor Gericht zu erzählen. »Es war das Ziel, unsere Anzahl zu verkleinern«, sagt sie, nachdem sie von Appellen, Hunden, Schlägen und Hunger berichtet hat. »Sie waren sehr grausam, weil sie dachten, wir seien keine Menschen mehr«, sagt Rosa Bloch. Die Wachleute hätten alles gesehen. »Ich will, dass sie eine Strafe bekommen«, betont die zierliche Frau mit fester Stimme. Sie könne nicht verzeihen und auch nicht vergessen. »Ich habe ihn angeschaut, auch in die Augen, aber es gab keine Reaktion«, sagt Rosa Bloch später in der Verhandlungspause.
BELASTUNG
Für viele der Überlebenden war der Prozess enorm wichtig, aber auch belastend. Manche forderten eine Verurteilung, aber keine Haft. Michal Kor ließ über seinen Anwalt mitteilen: »Der Krieg ist vorbei. Ihm sollte vergeben werden. Ich möchte keine weiteren Bestrafungen.«
Für die Jugendstrafe ist ein Rahmen von sechs Monaten bis zu höchstens zehn Jahren Gefängnis vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe verlangt. Einen Freispruch hatte der Verteidiger des Angeklagten, Stefan Waterkamp, gefordert.
Für die Haupttat sei es egal gewesen, ob der Angeklagte auf dem Wachturm gestanden habe oder nicht. Den Terror gegen die Gefangenen hätten die SS-Mannschaften im Lager und deren Helfer, die sogenannten Kapos, ausgeübt. Sein Mandant sei zur Wehrmacht einberufen und zum Wachdienst in dem KZ gezwungen worden.
In seinem sogenannten letzten Wort behauptete der Angeklagte, dass er erst durch die Berichte der Nebenkläger und der Sachverständigen von dem »Ausmaß der Grausamkeiten« erfahren habe. Er wolle sich bei den Überlebenden und Angehörigen entschuldigen.
Die Richterin sagte zum Angeklagten: »Sie hätten in Stutthof nicht mitmachen dürfen!« Sie kritisierte, dass er seine Schuld bis zuletzt nicht wahrhaben wollte und damals keinen Versuch unternahm, sich versetzen zu lassen. »Sie sehen sich weiter nur als Beobachter dieser Hölle«, sagte sie. »Doch Sie waren einer der Gehilfen dieser menschgemachten Hölle«, so Meier-Göring in der Urteilsverkündung.
GEWISSEN
»Dass ich einmal einem KZ-Wachmann vor Gericht gegenübersitze, 75 Jahre danach – das ist etwas, was ich mir nicht habe vorstellen können«, sagte Henri Zajdenwergier nach seiner Aussage im Februar dieses Jahres. Der Franzose, der in der Textilbranche tätig war und seit über 20 Jahren Rentner ist, berichtete über die unmenschliche Behandlung im KZ Stutthof.
Der 92 Jahre alte Zeuge wurde von der bekannten Nazijägerin Beate Klarsfeld begleitet. Dem Angeklagten persönlich habe er nichts zu sagen, antwortete Zajdenwergier auf eine entsprechende Frage der Richterin. Er könne nichts entschuldigen, der Angeklagte müsse alleine mit seinem Gewissen zurechtkommen und sich mit seinen Taten auseinandersetzen. Henri Zajdenwergier fügte hinzu: »Ich verstehe nicht, warum dieser Mann erst jetzt angeklagt wird.« Die Richterin erwiderte: »Das ist ein großes Versagen der deutschen Justiz.«
Er könne nichts entschuldigen, sagte ein Zeuge, der Angeklagte müsse alleine mit seinem Gewissen zurechtkommen und sich mit seinen Taten auseinandersetzen. Bekanntlich blieb das Gros der NS-Täter und -Helfer straffrei, viele konnten ihre Karrieren fortsetzen. Diesen Unwillen zur Strafverfolgung hatte der Autor Ralph Giordano 1987 die »zweite Schuld« genannt, den Geburtsfehler der Bundesrepublik Deutschland. Diese Hypothek belastete auch den späten Prozess in Hamburg. Zajdenwergier sprach von einer »Parodie«.
Das Verfahren steckte im Dilemma und warf Fragen auf: Was für eine Rolle spielt der Erziehungsgedanke als wichtiges Prinzip für das Jugendstrafrecht, wenn der Täter bereits ein Greis mit schlohweißem Haar ist? Wie kann ein Strafverfahren 75 Jahre nach der Tat Aufklärung bringen?
Deutsche Landeskriminalbeamte hatten einen Tatort zu begehen, der völlig verändert ist, der in eine Gedenkstätte umgewandelt worden war. Vor Gericht beschrieben sie die Höhe der wiederaufgebauten Türme und das Sichtfeld auf Gaskammer und Krematorium. Nebenkläger versuchten, auf Fotos und Lagerplänen zu erkennen, wo sich welche Barackennummer befunden haben könnte. Sachverständige erklärten dem Gericht, wie Menschen an Hunger sterben und wie an Zyklon B.
DILEMMA
Ein Grunddilemma bestand darin, zwar einerseits sorgfältig die Beweise aufzunehmen, andererseits aber die tickende Uhr mit Blick auf das hohe Alter des Angeklagten und der Nebenkläger nicht aus den Augen zu verlieren. Bereits von Anfang an war die Anklage auf die Fälle beschränkt, die sich in bestimmten Bereichen des Hauptlagers zugetragen haben.
Bemerkenswert war die Entscheidung der Richterin, den bloßen Wachdienst in einem KZ wie Stutthof auch jenseits des sogenannten Todesblocks als Beihilfe zum Mord und auch als Beihilfe zum andauernden versuchten Mord zu werten. Verbrechen, die in der Kürze der Zeit auch jenseits des Anklagevorwurfs der Staatsanwaltschaft nachweisbar waren, wurden in drei Fällen berücksichtigt. Der Prozess hat stattgefunden. Und es hat einen Schuldspruch gegeben – das hatten sich wohl alle Nebenkläger erhofft.
Der Staat hat endlich klargemacht, dass Beihilfe zum Massenmord bestraft wird – auch wenn eine Bewährungsstrafe für manche Beobachter das falsche Signal ist. Positiv lässt sich dem sehr späten und damit letztlich unbefriedigenden Prozess abgewinnen, dass er durch die zeitliche Verzögerung für die zweite und dritte Generation erreichbar war und damit für transgenerationale Fragen nach Umgang mit Schuld und Trauma, nach Gefühlserbschaften und Verantwortungsübernahme. Der Enkel der Nebenklägerin Judy Meisel, Ben Cohen, sagte nach dem Urteil in einem Interview: »Es gibt Grautöne. Wenn wir heute verhindern wollen, dass es wieder dazu kommt, müssen wir diese Nuancen verstehen«, so Cohen.
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korrektheiten · 6 years
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Freispruch für die IB
Compact: Die Spannung war mit Händen greifbar, als wir uns am 22. Januar um 14 Uhr in den Saal des Oberlandesgerichts Graz begaben. Wir, das waren die 17 angeklagten Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich, denen man das letzte Jahr zur Hölle gemacht hatte. http://dlvr.it/QyvNNT
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kunstplaza · 2 years
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dermontag · 2 years
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Prozess um "Bunga-Bunga-Partys" Anklage will Berlusconi hinter Gittern sehen 25.05.2022, 19:21 Uhr Wegen seiner skandalösen "Bunga-Bunga-Partys", auf denen Silvio Berlusconi junge Frauen als "bezahlte Sex-Sklavinnen" missbraucht haben soll, landet der italienische Politiker vor zehn Jahren vor Gericht - und wird freigesprochen. Nun geht der Prozess in eine neue Runde - die Anklage fordert Gefängnis. Im Korruptionsprozess um Silvio Berlusconis sogenannte "Bunga-Bunga-Partys" hat die Anklage in Italien eine Haftstrafe von sechs Jahren gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten gefordert. In ihrem Plädoyer forderten die Staatsanwälte in Mailand zudem, ein Vermögen von 10,8 Millionen Euro von dem Politiker und Unternehmer zu beschlagnahmen. Dem 85-Jährigen wird in dem Verfahren unter anderem Zeugenbestechung vorgeworfen. In der Causa geht es um als "Bunga-Bunga-Partys" bekannt gewordene Feiern mit jungen Frauen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen. Der Prozess in Mailand ist schon der dritte im Nachgang zu dem Skandal von 2010. Berlusconi war bereits wegen Amtsmissbrauch und Förderung von Prostitution Minderjähriger angeklagt und aus Mangel an Beweisen am Ende freigesprochen worden. "Es gab kein Verbrechen" Im jetzigen Verfahren geht es darum, ob Berlusconi die jungen Frauen zu Falschaussagen vor Gericht gedrängt hatte. Der Medienunternehmer bestreitet die Vorwürfe. Staatsanwältin Tiziana Siciliano hatte dem Parteichef von Forza Italia jüngst in dem Prozess vorgeworfen, sich bei seinen Feiern Haremsdamen und "bezahlte Sex-Sklavinnen" gehalten zu haben. Ein Urteil über Berlusconi, einen heute "alten und kranken Mann", sei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in die Geschichte eingegangen. Neben dem Politiker waren 27 weitere Personen angeklagt, darunter eines der Mädchen bei den Feiern. Sie nannte sich Ruby Rubacuori und gab den "Ruby"-Affären Berlusconis den Namen. Die Staatsanwaltschaft fordert für sie und die anderen Angeklagten - etwa die Parlamentarierin Maria Rosaria Rossi - mehrjährige Haftstrafen. Berlusconi-Anwalt Federico Cecconi gab sich laut Nachrichtenagentur Ansa von einem Freispruch überzeugt. "Es gab kein Verbrechen", sagte er. Ende 2021 hatte schon ein Gericht in Siena Berlusconi wegen Zeugenbestechung um den Fall Ruby freigesprochen. Am Mittwoch äußerten die Anführer des Mitte-Rechts-Parteiblocks ihre Unterstützung für Berlusconi.
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kpd-hessen-blog · 6 years
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Freispruch für die KPD Fahne in München - Trotz alledem!
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Am 1. Mai 2017 trug ein Genosse des “Arbeiterbund zum Wiederaufbau der KPD“ im Rahmen der internationalen Aktion “Revolution statt Krieg“ eine KPD-Fahne. Diese wurde ihm von einem Polizist aufgrund des KPD-Verbots von 1956 abgenommen. Am 10 September 2018 stand der Genosse dann in München vor Gericht, weil er wegen des Tragens eines verfassungswidrigen Organisationssymbol eine Strafe von 1500 Euro zahlen solle. Zur Gerichtsverhandlung sind 50 Leute erschienen. Im Verhandlungsraum war jedoch nicht genügend Platz für alle. Daher mussten viele draußen warten. Während der gesamten Verhandlung widersprach sich der Richter immer wieder selbst und versuchte den Angeklagten unbedingt zu verurteilen. Eine Beauftragte der Anwältin des angeklagten Genossen sollte für diese das Parteiprogramm der KPD von 1918 holen, doch die Polizisten nahmen ihr das Dokument ab, da es nach Polizei Aussage gefährlich sei. Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage nach der sie es ihr entziehen, antworteten diese, dass sie keine Rechtsgrundlage hätten. Der Richter weigerte sich dann auch noch 2 Minuten zum Eingang zu gehen und die Unterlagen zu holen. Und obwohl die Verteidigerin den Richter darauf hinwies, doch bitte langsamer zu reden, da ihr Mandant die Sprache nicht gut beherrsche und nicht mitkomme, wenn der Richter so schnell rede, redete der Richter scheinbar mit Absicht schnell. Im späteren Verlauf passte er sich jedoch mehr an.
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Die Verteidigung baute darauf auf, dass die Aktion ein Kunstprojekt gewesen sei, und, dass das KPD Verbot verfassungswidrig sei, was auch so ist! Auch wenn es nur aufgrund der Kunstfreiheit zum Freispruch kam, ist für uns der interessantere Teil die angebliche Verfassungswidrigkeit des KPD Verbots. Die Anwältin des Angeklagten baute ihre Argumentation sehr gut und eigentlich unwiderlegbar auf. Es wurde auf das NPD-Urteil hingewiesen, auf die Umstände in der Zeit und viele weitere Faktoren, die das KPD-Verbot als verfassungswidrig erkennen ließen. Der Richter hat letztendlich kein einziges Argument der Anwältin widerlegt, sondern beim Urteil nur geäußert, dass alles was sie gesagt habe totaler Unsinn sei. Und dennoch wurde der Angeklagte freigesprochen. Am Abend gab es dann bei der Veranstaltung im DGB-Haus noch von verschiedenen Rednern Aussagen über die Verfassungsfeindlichkeit des KPD-Verbots. Read the full article
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ruhrkanalnews · 2 years
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STAATSANWALT FÜR FREISPRUCH – RICHTER VERHÄNGT GELDSTRAFE
Geldstrafe für vorsätzliche Körperverletzung und grundsätzlich keine Gewalt gegen ein Kind.
Sprockhövel – Bei einer öffentlichen Hauptverhandlung im Hattinger Amtsgericht ging es heute (26. September 2022) um den Vorwurf einer Nötigung und gefährlichen Körperverletzung in einer Gaststätte in Niedersprockhövel. Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme in seinem Plädoyer auf Freispruch plädierte, verurteilte Richter Kimmeskamp den Angeklagten zu einer…
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