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#Körperverletzung bestraft
ruhrkanalnews · 2 years
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STAATSANWALT FÜR FREISPRUCH – RICHTER VERHÄNGT GELDSTRAFE
Geldstrafe für vorsätzliche Körperverletzung und grundsätzlich keine Gewalt gegen ein Kind.
Sprockhövel – Bei einer öffentlichen Hauptverhandlung im Hattinger Amtsgericht ging es heute (26. September 2022) um den Vorwurf einer Nötigung und gefährlichen Körperverletzung in einer Gaststätte in Niedersprockhövel. Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme in seinem Plädoyer auf Freispruch plädierte, verurteilte Richter Kimmeskamp den Angeklagten zu einer…
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das-wissen-1 · 1 month
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Kriminelle Migranten: Wieso lassen wir sie immer wieder laufen? | News Kriminalität unter Migranten führt immer wieder zu hitzigen Debatten in Deutschland, und die jüngsten Ereignisse in Dessau und Essen werfen erneut ein Licht auf dieses brisante Thema. Kriminalfälle in Dessau und Essen In Dessau (Sachsen-Anhalt) geschah am vergangenen Sonntag ein Vorfall, der viele sprachlos zurücklässt: Ein 21-jähriger Afghane entblößte vor zwei Schülerinnen (14) sein Geschlechtsteil. Die Meldung der Bundespolizei beschreibt den Vorfall beinahe verharmlosend: Der Tatverdächtige hielt es „nicht für nötig seine gute Kinderstube zu wahren“. Doch bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der Mann bereits wegen fünf Straftaten von mehreren Staatsanwaltschaften gesucht wird. Der 21-Jährige ist kein Unbekannter für die Behörden. Wegen Raubes, Sachbeschädigung, Diebstahls und unerlaubten Aufenthalts in Deutschland laufen bereits mehrere Verfahren gegen ihn. Trotz dieser kriminellen Vorgeschichte blieb der Mann nicht in Haft; stattdessen erhielt er lediglich eine Anzeige und einen Platzverweis. Danach verschwand er wieder. Ein ähnlicher Fall steht derzeit in Essen zur Verhandlung. Am Montag beginnt der Prozess gegen vier Jugendliche (zwei Syrer, ein Deutsch-Türke und ein Deutsch-Grieche), die verdächtigt werden, zwei ukrainische Basketballspieler (17, 18) ermordet zu haben. Die Angeklagten waren bereits wegen Raub und Körperverletzung bei der Polizei bekannt, wurden jedoch nie ernsthaft bestraft. Sie kamen erst in Untersuchungshaft, nachdem die Sportler tot aufgefunden wurden. Reaktionen der Behörden und Auswirkungen auf das Vertrauen Die Art und Weise, wie die Behörden in diesen Fällen agieren, erweckt zunehmend Misstrauen in der Bevölkerung. Die Polizei informierte lediglich die betreffenden Staatsanwaltschaften über den Aufenthaltsort des gesuchten Afghanen in Dessau. Diese scheinbar nachlässige Reaktion verstärkt die Vertrauenskrise in die Politik und den Rechtsstaat. Viele Bürger fragen sich, ob die Sicherheitsbehörden genug tun, um solche kriminellen Handlungen zu verhindern. Erklärung schwieriger Begriffe Persönliche Überprüfung: Die Untersuchung von Identifizierungsdokumenten und der rechtlichen Lage einer Person. Platzverweis: Eine Anordnung der Polizei, einen bestimmten Ort zu verlassen und sich nicht wieder zu nähern. Untersuchungshaft (U-Haft): Eine vorübergehende Inhaftierung einer Person, die verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben, meist bis zur Gerichtsverhandlung. Notwendige Maßnahmen der Politik Um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern, könnte die Politik mehrere Maßnahmen ergreifen. Erstens ist eine konsequentere Verfolgung und Bestrafung von Straftaten erforderlich. Jede Straftat sollte ernst genommen und entsprechend geahndet werden, unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Täters. Zweitens sollte eine engere Zusammenarbeit zwischen lokalen und nationalen Behörden etabliert werden, um Informationslücken zu schließen und Straftäter effektiv zu erfassen. Außerdem kann eine umfassende Reform des Umgangs mit illegalen Einwanderern notwendig sein, um sicherzustellen, dass diese Personen durch legale Verfahren integriert oder repatriiert werden. Bildung und Prävention sind ebenfalls Schlüsselkomponenten – durch Aufklärung und Unterstützung könnten junge Migranten besser integriert und von kriminellen Aktivitäten abgehalten werden. Dies sind einige der Maßnahmen, die die Politik ergreifen könnte, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat wiederherzustellen und die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen. Letztendlich ist es für den sozialen Frieden und Zusammenhalt in der Gesellschaft unerlässlich, dass die Sicherheitsbehörden ernsthaft und transparent gegen Kriminalität vorgehen.
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indubio-proreo · 4 months
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Nur Dieb oder auch Vergewaltiger? Teil 4
Reportage
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Hier zum ersten Teil
Im letzten Teil nun die Plädoyers und endlich das Urteil.
Nach dem Gutachten des Gerichtspsychologen wurde die Einträge aus dem Bundeszentralregister des Mannes verlesen.
Ein Diebstahl im Jahr 22. Erschleichen von Leistungen und ein weiterer Diebstahl im Jahr 23.
Diese Delikte wurden per Gesamtentscheid mit 48 Tagessätzen bestraft.
Dazu kam eine versuchte gefährliche Körperverletzung welche mit einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten bestraft wurde. Die Bewährungszeit ging bis Winter 2026.
Danach gab die Bewährungshelferin eine Einschätzung zu dem 63-jährigen Iraker ab.
Sie gab an dass der Mann der per Strafbefehl zu der Bewährungsstrafe verurteilt wurde, zum ersten Termin bei der Bewährungshilfe noch volltrunken erschienen wäre. Scheinbar wurde ihm erst bei diesem ersten Termin mit Dolmetscherin für ihn verständlich erklärt was sein Urteil und Bewährung für ihn bedeutet.
Sie glaubt auch heute noch nicht an eine hundertprozentige Abstinenz, und meint vereinzelt Alkohol in seinem Atem gerochen zu haben. Und findet es problematisch das der einzige wirkliche soziale Kontakt des 63 -jährigen sein alkoholkranker Nachbar ist.
Sie hebt aber hervor dass der Angeklagte den Zahlungen seiner Raten unter anderem an den Förderverein Brücke e.V, regelmäßig nach kommt. Ebenfalls nimmt er Hilfe für seine Amtsgeschäfte und Schriftverkehr an. Die Regeln und Termine im Rahmen seiner Bewährung hält er ein.
Besonders problematisch findet sie dass der Iraker aufgrund seiner Vorgeschichte, Sozialsituation und Alkoholproblematik bisher in keinem Deutschkurs unterkommen konnte.
Dies ist auch der Hauptgrund dafür das eine Therapie gegen seine Suchtproblematik nicht sinnvoll ist. Am besten geholfen wäre dem Mann wahrscheinlich mit einer Traumatherapie, die allerdings mit der vorhandenen Sprachbarriere auch wenig sinnvoll scheint.
Der Zahlung seiner Geldstrafe kommt er nach und hatte zum Tag des Verfahrens noch 150€ offen. Seit dem letzten Diebstahl wurde zudem kein weiteres Verfahren gegen ihn eröffnet.
Die Bewährungshilfe sprach die Empfehlung Sozialstunden als Maßregel anzuordnen aus.
Die Staatsanwaltschaft hob in ihrem Plädoyer, zu Gunsten des Angeklagten, seine geständigen Einlassungen, seine schwere persönliche Situation, aber vor allem seine Reue hervor. Immerhin wollte der Angeklagte finanzielle Wiedergutmachung leisten, auch wenn er das Geld ans Gericht und nicht die Geschädigten überwies. Sie sieht außerdem die Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB als gegeben an. Deutlich zu seinem Nachteil wertet sie allerdings dass der Mann bereits 4 Verurteilungen in Vermögensdelikten gesammelt hat, und die weiteren Diebstähle während seiner Bewährungszeit begangen wurden. Sie forderte 2 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung, sowie 40 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Die Verteidigerin hob zu seinen Gunsten hervor dass der Mann nach seinem Urteil per Strafbefehl erst beim ersten Termin mit der Bewährungshilfe wirklich verstanden hat was sein Urteil bedeutet. Sie erwähnt außerdem dass nicht mit Sicherheit zu sagen ist ob er in der Rewe Filiale wirklich stehlen wollte oder schlicht zu betrunken war. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von einem Monat.
In seinem letzten Wort äußerte der Angeklagte seinen Dank an alle Prozessbeteiligten.
Nach relativ kurzer Beratung verkündete die Vorsitzende das Urteil:
2 Monate Bewährungsstrafe kommen zu der noch laufenden Strafe dazu. Zusätzlich muss der Mann 40 Sozialstunden ableisten. Mit dem Hinweis dass der 63-Jährige nun besser wirklich keine weiteren Anzeigen erhalten sollte.
~Dieser Fall bot viel Spielraum für Interpretation und auch Spekulation. Weshalb er einer der ersten sein wird der im Podcast zum Blog, der im vierten Quartal erscheinen soll, besprochen wird~
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fritz-letsch · 1 year
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Verleumdung in Bayern: Staatsregierung am Ende?
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Nicht nur die Klage gegen Erbschafts-Steuer für Milliardäre, die Polizeiaufgaben-Gesetze der Diktatoren gegen Bürger*innen des Widerspruchs sind undemokratisch: Heribert Prantl begründet in seinem Meinungsbeitrag (Wochenendausgabe der SZ) historisch und aktuell, warum der §129 StGB abgeschafft werden soll: „ Die Praxis des Paragraphen 129 ist eine Schande. Man braucht ihn nicht, auch nicht in den Fällen, in denen es so ausschaut: Die Bestrafung der Linksextremistin Lena E. in Dresden Ende Mai wäre auch dann deutlich ausgefallen, wenn man sie nicht wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, sondern „nur“ wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und anderer konkreter Straftaten bestraft hätte. Wären die Grünen noch grün, würden sie die Abschaffung dieses Paragrafen betreiben. Gäbe es in der SPD noch eine Rechtspolitik, täten das die Sozialdemokraten auch. Und die FDP würde sagen, dass nicht alles, was einem nicht passt, bestraft werde könne. Und das stimmt ja auch: Ein Rechtsstaat braucht ein Tatstrafrecht, kein Gesinnungsstrafrecht.“ „Verleumdung Strafe muss sein, aber diese nicht – der Paragraf, der den Protest der „Letzten Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt, gehört abgeschafft“ (Aufmacher - R.E.) Verleumdung Heribert Prantl, SZ 10.6.2023 Read the full article
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my-life-fm · 2 years
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»Die meisten Straftaten von Kindern sind aber kleine Ladendiebstähle, Vermögensdelikte und Schwarzfahren, aber eben auch Körperverletzungen unterschiedlichen Ausmaßes bis hin zum Tod. Kinder begehen ca. 4 -5 % der gesamten Straftaten. Allerdings werden sie eher selten zu Mörden oder Totschlägern. Von den 83,2 Millionen Menschen, die Anfang 2021 in Deutschland lebten, waren 10,7 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre. In Deutschland wurden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2021 insgesamt 68.725 Kinder unter 14 Jahren als Tatverdächtige für Straftaten registriert. Bei den allermeisten davon handelt es sich aber keineswegs um Gewalttaten: So gab es 14.493 Tatverdächtige im Zusammenhang mit einem Körperverletzungsdelikt. Davon sind 3613 der gefährlichen und schweren Körperverletzung zugeordnet und nur in zwölf Fällen ging es um Körperverletzung mit Todesfolge. [...]
Das wäre dann wieder so wie zur Zeit des Nationalsozialismus, wo das Strafmündigkeitsalter von 14 auf 12 abgesenkt wurde. Aber das ist bestimmt nur eine unglückliche und völlig zufällige Übereinstimmung [...]
aber ob die Geschlechtsreife mit der strafrechtlichen Reife unmittelbar korrespondiert, wage ich doch stark zu bezweifeln. Nicht jeder, der Geschlechtsverkehr haben kann, kann deshalb auch denken oder Verantwortung übernehmen. [...]
Die Befürworter des Strafrechts für 12-jährige argumentieren meistens damit, es sei „unerträglich“, dass 12 oder 13 Jahre alte Täter ohne jede Sanktion blieben. Das ist Quatsch. [...]
Wird dabei festgestellt, dass die Entwicklung des Kindes so ungünstig ist, dass das Kindeswohl gefährdet ist – und das ist es immer, wenn die Gefahr droht, dass das Kind dauerhaft auf die schiefe Bahn gerät und bei einem Tötungsdelikt sowieso –, dann wird gegengesteuert. Das Jugendamt bietet den Eltern entsprechende Hilfen und Unterstützung an.
Das geht von der häufig bereits ausreichenden reinen Erziehungsberatung der Eltern über soziale Gruppenarbeit bis hin zu Erziehungsbeistandschaft oder sozialpädagogischer Familienhilfe. Da kommt dann jemand regelmäßig in die Familie und arbeitet mit Kind und Eltern.
Wenn diese ambulanten Maßnahmen innerhalb der Familie nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit d er Erziehung in einer Tagesgruppe, der Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie oder auch einer Heimunterbringung. Es gibt für besonders schwere Fälle, wenn auch leider viel zu wenige, geschlossene Heime. Darüber hinaus gibt es noch die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. [...]
Wenn die Eltern diese Hilfen nämlich nicht „freiwillig“ anzunehmen bereit sind, dann ruft das Jugendamt – nach dem Motto des Erlkönigs „Und bist Du nicht willig , so brauch‘ ich Gewalt“ – das Familiengericht an. [...]
Wie Sie sehen, sind die Möglichkeiten des Familiengerichts schon ganz schön heftig und reichen letztlich bis zum völligen Entzug der elterlichen Sorge. Das Kind kann aus der Familie herausgenommen und fremderzogen werden. Das geht deutlich weiter als alles, was ein Jugendrichter im Strafverfahren so an Strafe verhängen könnte. Dass auch das keine Gewähr dafür ist, dass das Kind auf einen guten Weg gerät, braucht man dabei nicht zu verschweigen [...]
Wir werden so oder so keine Welt, und auch kein Deutschland, ohne Kriminalität schaffen können. Das gab es noch nie, und das wird es auch nicht geben. [...]
Und mit populistischem Gezeter und übertriebener Härte hat noch niemand etwas Gutes erreicht. [...]
Ein Kind, das eine Straftat begangen hat, bleibt doch ein Kind und muss als solches behandelt werden und nicht mit den Mitteln des Strafrechts, die bei Erwachsenen schon nicht wirklich erfolgreich wirken. Es kann nicht darum gehen, hart zu strafen, sondern mit Vernunft und Liebe zu erziehen. Wenn die Eltern das auch mit den angebotenen Hilfen nicht hinbekommen, warum sollen dann die Kinder dafür bestraft werden? [...]
Wer Kinder, wie ich das in mehreren Facebookkommentaren las, „für immer wegsperren“ will, weil das „Monster“ seien, der mag wohl im mitleidenden Schmerz vorübergehend sein Hirn abgeschaltet haben. Es sind immer Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen töten. Uns die bleiben auch Menschen, wenn sie so etwas getan haben. Das gilt schon für jeden erwachsenen Mörder. Wie viel mehr muss das für Kinder gelten? Was hier gefordert wird, ist die übliche, dümmliche Härte, die schon bei Erwachsenen versagt, wenn es um Resozialisierung geht. Kinder müssen, wenn sie solche Taten begehen, wie auch viele Erwachsene, überhaupt erst einmal sozialisiert werden. Vielleicht geht es manch einem aber auch nur um ein archaisches Rachegelüst. Das ist aber nicht Bestandteil unseres Rechtssystems.
Ganz ohne Sanktion bleiben übrigens auch die über 7-jährigen Kinder ansonsten nicht. Sie können von den Opfern oder deren Erben zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn sie die zur „Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ hatten. Von einem 12 oder 13 Jahre alten Kind kann man in aller Regel erwarten, dass das der Fall ist. Je nachdem, ob und falls ja, welche Folgeschäden das Opfer erleidet, kann das finanziell eine ganz schöne Hypothek für das spätere Leben werden.
Für eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre sehe ich keinen vernünftigen Grund. Das wäre nur das alte Hardlinerspiel, etwas am Gesetz zu schrauben, weil man keine Lust hat, etwas an den Ursachen zu ändern. Unsere Kinder haben Besseres verdient als diesen Blödsinn.«
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akkoeln · 6 years
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Soli-Erklärung mit Jan
Über anderthalb Jahre ist es nun her, dass die Bilder einer Abschiebeblockade an einer Nürnberger Berufsschule bundesweit Schlagzeilen machten. Am 31. Mai 2017 sollte in Nürnberg der Berufsschüler Asif nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu diesem Zweck wollte die Polizei ihn vor den Augen seiner Mitschüler*innen direkt aus dem Klassenraum heraus abführen. Die Schüler*innen wollten das jedoch nicht hinnehmen und reagierten mit hunderten anderen Menschen auf den Abschiebeversuch mit lautstarkem Protest und einer Blockade des Polizeiwagens, in dem Asif weggebracht werden sollte. Bei dem gewaltvollen Vorgehen der Polizei gegen die insgesamt rund 300 Abschiebegegner*innen kam es zu mehreren Verletzten und Festnahmen. Die Polizeigewalt schockierte die Öffentlichkeit umso mehr, da sie diesmal nicht an den Rändern der Gesellschaft stattfand und leicht zu ignorieren gewesen wäre, sondern sich auch gegen Menschen richtete, für die Polizeigewalt noch keine zwangsläufige Alltäglichkeit ist.
Seitdem wird der Kampf um die Deutungshoheit jenes Tages vom bayerischen Staat aus mit Verleumdungen und Kriminalisierung geführt. Seitdem ist aber auch im Laufe der Zeit das öffentliche Interesse über diese Vorfälle verebbt, andere Nachrichten/Schlagzeilen bestimmen die Medien. Doch für die Betroffenen Menschen an diesem Tag ist noch lange nichts vorbei.
Asif hat im Dezember 2018 seinen Prozess gehabt, bei dem er zu hundert Arbeitsstunden verurteilt wurde. Ihm wurde im Endeffekt vorgeworfen, sich gegen die Abschiebung in ein Bürgerkriegsland gewehrt zu haben. Im November wurde zudem sein wiederaufgenommenes Asylverfahren zum nun zweiten Mal wieder negativ beschieden. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt, wozu ein Entscheid noch aussteht. Auch viele der Menschen, die sich an jenem Tag solidarisch mit Asif zeigten, können diesen Tag nicht so einfach vergessen. Für mindestens 20 der Abschiebegegner*innen geht die staatliche Repression weiter.
Die Gewalt, mit der der antirassistische Protest an diesem Tag niedergeknüppelt worden war, war wohl noch nicht exzessiv genug; der öffentliche Fahndungsaufruf, der eine Angeklagte traf, oder die mehrmonatige Untersuchungshaft einer weiteren Person und all die anderen Verleumdungen und Einschüchterungsversuche, mit denen so viele Teilnehmer*innen des Protestes bereits exemplarisch abgestraft wurden, noch nicht ausreichend. Den Ermittlungsverfahren folgten Urteile von mehrmonatigen Haftstrafen.
Die Justiz nutzt – ebenso wie die Politik zuvor – die in Bayern verschärften Paragraphen 114 StGB („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) und § 113 (“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”), um den Fokus auf die Kriminalisierung antirassistischen Protestes zu legen, anstatt sich mit den Gründen und Hintergründen für das Handeln der Demonstrant*innen auseinanderzusetzen. Die Frage, warum ein solcher Protest angesichts der rassistischen Abschiebepraxis notwendig ist, sollte gar nicht erst aufkommen. Darin offenbart sich einmal mehr der kaum verhohlene Versuch, effektiven Widerstand gegen die Unmenschlichkeit der herrschenden Verhältnisse zu unterbinden. Dass der 31. Mai ein Beispiel dafür ist, wie wirksam das solidarische Handeln in Form direkter Aktionen sein kann, ist für den Staat wohl nur ein Grund mehr, mit besonderer Härte gegen die Beschuldigten vorzugehen.
Zu der verhinderten Abschiebung am 31. Mai 2017 gab es bisher schon vier Gerichtsverfahren. In jedem davon wurden die Angeklagten vom Gericht beispielsweise für Widerstand, gefährliche Körperverletzung, tätlichen Angriff und ähnlichen scharf klingenden Vorwürfen für “schuldig” befunden und erhielten hohe Strafen wie Geldzahlungen, Arbeitsstunden und bis zu 9 Monate Knast (auf 3 Jahre Bewährung). Gegen bisher vier Angeklagte fanden bzw. finden Berufungsverfahren statt. Jan ist einer von ihnen.
Am 2. August 2018 fand der erste Prozess gegen Jan vor dem Amtsgericht Nürnberg statt. Für “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” im Rahmen der Abschiebeblockade wurde er zu 2.700 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 6 Monate Haft ohne Bewährung gefordert und ist offensichtlich entschlossen, die Freiheitsstrafe trotz der mauen Beweislage doch noch durchzusetzen: Eine Woche später ging sie in Berufung gegen das Urteil. Es ist also wieder alles offen.
Der Termin für die Neuverhandlung des Prozesses gegen Jan steht nun fest: Am Mittwoch, den 6. Februar 2019 um 9:00 Uhr soll erneut darüber befunden werden, ob Jan „schuldig“ oder „unschuldig" ist und ob er auf eine “illegale” Art und Weise gegen Abschiebung protestiert hat. Wir stellen Jans Verfahren in eine Reihe von Repressionsfällen gegen Menschen, die sich rassistischem Handeln entgegenstellen. Ein weiteres Beispiel in diesem Kontext ist die Kriminalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer. Hier wird aus humanitärer Hilfe, die selbstverständlich sein sollte, “Beihilfe zur illegalen Einreise”, was in Italien mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann. Wir sehen die Verfolgung und Bestrafung von solidarischem Handeln als ein Bestandteil tief verwurzelter menschenfeindlicher Herrschaftsstrukturen. Hilfestrukturen sollen nicht geschaffen werden, diskriminierende gesellschaftliche Strukturen sollen nicht hinterfragt und bekämpft werden. Denn dass die Gesellschaften in Deutschland, Europa und weltweit nach wie vor ausgrenzen und Machtverhältnisse ihr Bild prägen, lässt sich nicht schönreden. Rassistische Gewalt und Mord in Strafanstalten, mangelhafte Hilfestrukuren, fehlender Schutz, Lagerpflicht, Abschiebung, unterlassene Hilfe bei der Überwindung von Grenzen und der Ausbau der Festung Europa sind nur wenige weitere sichtbare Beispiele rassistischer Praxis.
Jans Prozess ist nur einer von vielen. Aber das alles ändert nichts daran, dass wir verdammt wütend sind darüber, dass unser Freund wieder vor Gericht gezerrt, wieder bestraft, wieder mit Knast bedroht wird. Und weil sich diese Szenerie in ähnlicher Weise überall, egal wo und egal wann, laufend wiederholt und dabei so ungezählt viele Menschen und Freund*innen dieselbe Demütigung und Qual erfahren, fordern wir euch auf, eure Wut darüber ebenfalls laut und klar zu artikulieren! Solidarität ist kein Verbrechen! Unterstützt die Betroffenen! Sei es finanziell oder in Form von eigenen Aktionen, Prozessbegleitungen, Solidaritätsbekundungen oder vielfältigen anderen öffentlichkeitswirksamen Handlungen. Und lasst auch weiterhin nichts unversucht, um dem Rassismus in Staat und Gesellschaft auf allen Wegen entgegenzutreten! Solidarität ist eine Waffe!
Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA)
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lka · 6 years
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Ausbruch Aufbruch Anarchie - Freiheit für Jan und alle Anderen - Soliaktion in Karlsruhe zur Berufungsverhandlung von Jan
Am Mittwoch, den 06.02.2019 findet die Berufungsverhandlung gegen unseren Freund Jan vor dem Landgericht Nürnberg statt.
Um ein Zeichen der Solidarität zu setzen, haben wir am Montag, den 04.02. Flyer und Plakate in der Karlsruher Innenstadt verteilt.
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Am Mittwoch, den 06.02.2019 findet die Berufungsverhandlung gegen Jan, der sich neben 300 weiteren Personen an den Protesten gegen eine Abschiebung aus einer Nürnberger Berufsschule am 31.05.2017 am Landgericht Nürnberg beteiligte, statt. Die Abschiebung wurde auf Grund eines Anschlags im Zielland Afghanistan ausgesetzt.
In der Folge der Proteste wurden etliche Personen mit Repressionsmaßnahmen und zum Teil mit erheblichen Strafen überzogen. Ein Grund dafür ist die Verschärfung der §114 StGB („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) und § 113 (“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”), die in fast allen Prozessen eine große Rolle spielen.
Nach dem großen Medienecho in den Tagen nach den Protesten, welches durchweg Kritik am brutalen Vorgehen der Polizei in die Öffentlichkeit trug, ist es inzwischen sehr ruhig geworden. Weder die hohen Strafmaße noch die Kritik am Polizeieinsatz findet den Weg in die Öffentlichkeit. Um die Öffentlichkeit zu informieren und die beteiligten Antirassist*innen zu unterstützen, hat die Libertäre Gruppe Karlsruhe am Montag, den 04.02.2019 Flyer mit einer Solidaritätserklärung der Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA) in der gut besuchten Karlsruher Innenstadt verteilt und mehrere Plakate und in der Öffentlichkeit hinterlassen.
Unsere Solidarität gilt Jan und allen Anderen, die sich an den Protesten gegen die Abschiebung beteiligt haben!
Die Gerichtsverhandlung findet am 06.02.2019 um 09:00 Uhr vor dem Landgericht in Nürnberg statt. Eine solidarische Prozessbegleitung ist ausdrücklich erwünscht.
Seit dem 31.05.2017 begleiten wir aktiv das Geschehen:
* Alle Informationen zur Solidaritätskampagne finden sich unter: https://ausbruchaufbruch.noblogs.org/ * Ein Audiomittschnitt der Informationsveranstaltung zur Kampagne in Karlsruhe: https://radioa.noblogs.org/?p=165 * Aktion in Karlsruhe zur ersten Gerichtsverhandlung: http://lka.tumblr.com/post/176518475791/solidarit%C3%A4tsaktion-zum-prozessauftakt-gegen- jan-in
Folgend dokumentieren wir die Solidaritätserklärung der Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA):
Freiheit für Jan – Solidaritätserklärung der Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen
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Über anderthalb Jahre ist es nun her, dass die Bilder einer Abschiebeblockade an einer Nürnberger Berufsschule bundesweit Schlagzeilen machten. Am 31. Mai 2017 sollte in Nürnberg der Berufsschüler Asif nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu diesem Zweck wollte die Polizei ihn vor den Augen seiner Mitschüler*innen direkt aus dem Klassenraum heraus abführen. Die Schüler*innen wollten das jedoch nicht hinnehmen und reagierten mit hunderten anderen Menschen auf den Abschiebeversuch mit lautstarkem Protest und einer Blockade des Polizeiwagens, in dem Asif weggebracht werden sollte. Bei dem gewaltvollen Vorgehen der Polizei gegen die insgesamt rund 300 Abschiebegegner*innen kam es zu mehreren Verletzten und Festnahmen. Die Polizeigewalt schockierte die Öffentlichkeit umso mehr, da sie diesmal nicht an den Rändern der Gesellschaft stattfand und leicht zu ignorieren gewesen wäre, sondern sich auch gegen Menschen richtete, für die Polizeigewalt noch keine zwangsläufige Alltäglichkeit ist.
Seitdem wird der Kampf um die Deutungshoheit jenes Tages vom bayerischen Staat aus mit Verleumdungen und Kriminalisierung geführt. Seitdem ist aber auch im Laufe der Zeit das öffentliche Interesse über diese Vorfälle verebbt, andere Nachrichten/Schlagzeilen bestimmen die Medien. Doch für die Betroffenen Menschen an diesem Tag ist noch lange nichts vorbei.
Asif hat im Dezember 2018 seinen Prozess gehabt, bei dem er zu hundert Arbeitsstunden verurteilt wurde. Ihm wurde im Endeffekt vorgeworfen, sich gegen die Abschiebung in ein Bürgerkriegsland gewehrt zu haben. Im November wurde zudem sein wiederaufgenommenes Asylverfahren zum nun zweiten Mal wieder negativ beschieden. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt, wozu ein Entscheid noch aussteht. Auch viele der Menschen, die sich an jenem Tag solidarisch mit Asif zeigten, können diesen Tag nicht so einfach vergessen. Für mindestens 20 der Abschiebegegner*innen geht die staatliche Repression weiter.
Die Gewalt, mit der der antirassistische Protest an diesem Tag niedergeknüppelt worden war, war wohl noch nicht exzessiv genug; der öffentliche Fahndungsaufruf, der eine Angeklagte traf, oder die mehrmonatige Untersuchungshaft einer weiteren Person und all die anderen Verleumdungen und Einschüchterungsversuche, mit denen so viele Teilnehmer*innen des Protestes bereits exemplarisch abgestraft wurden, noch nicht ausreichend. Den Ermittlungsverfahren folgten Urteile von mehrmonatigen Haftstrafen.
Die Justiz nutzt – ebenso wie die Politik zuvor – die in Bayern verschärften Paragraphen 114 StGB („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) und § 113 (“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”), um den Fokus auf die Kriminalisierung antirassistischen Protestes zu legen, anstatt sich mit den Gründen und Hintergründen für das Handeln der Demonstrant*innen auseinanderzusetzen. Die Frage, warum ein solcher Protest angesichts der rassistischen Abschiebepraxis notwendig ist, sollte gar nicht erst aufkommen. Darin offenbart sich einmal mehr der kaum verhohlene Versuch, effektiven Widerstand gegen die Unmenschlichkeit der herrschenden Verhältnisse zu unterbinden. Dass der 31. Mai ein Beispiel dafür ist, wie wirksam das solidarische Handeln in Form direkter Aktionen sein kann, ist für den Staat wohl nur ein Grund mehr, mit besonderer Härte gegen die Beschuldigten vorzugehen.
Zu der verhinderten Abschiebung am 31. Mai 2017 gab es bisher schon vier Gerichtsverfahren. In jedem davon wurden die Angeklagten vom Gericht beispielsweise für Widerstand, gefährliche Körperverletzung, tätlichen Angriff und ähnlichen scharf klingenden Vorwürfen für “schuldig” befunden und erhielten hohe Strafen wie Geldzahlungen, Arbeitsstunden und bis zu 9 Monate Knast (auf 3 Jahre Bewährung). Gegen bisher vier Angeklagte fanden bzw. finden Berufungsverfahren statt. Jan ist einer von ihnen.
Am 2. August 2018 fand der erste Prozess gegen Jan vor dem Amtsgericht Nürnberg statt. Für “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” im Rahmen der Abschiebeblockade wurde er zu 2.700 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 6 Monate Haft ohne Bewährung gefordert und ist offensichtlich entschlossen, die Freiheitsstrafe trotz der mauen Beweislage doch noch durchzusetzen: Eine Woche später ging sie in Berufung gegen das Urteil. Es ist also wieder alles offen.
Der Termin für die Neuverhandlung des Prozesses gegen Jan steht nun fest: Am Mittwoch, den 6. Februar 2019 um 9:00 Uhr soll erneut darüber befunden werden, ob Jan „schuldig“ oder „unschuldig” ist und ob er auf eine “illegale” Art und Weise gegen Abschiebung protestiert hat. Wir stellen Jans Verfahren in eine Reihe von Repressionsfällen gegen Menschen, die sich rassistischem Handeln entgegenstellen. Ein weiteres Beispiel in diesem Kontext ist die Kriminalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer. Hier wird aus humanitärer Hilfe, die selbstverständlich sein sollte, “Beihilfe zur illegalen Einreise”, was in Italien mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann. Wir sehen die Verfolgung und Bestrafung von solidarischem Handeln als ein Bestandteil tief verwurzelter menschenfeindlicher Herrschaftsstrukturen. Hilfestrukturen sollen nicht geschaffen werden, diskriminierende gesellschaftliche Strukturen sollen nicht hinterfragt und bekämpft werden. Denn dass die Gesellschaften in Deutschland, Europa und weltweit nach wie vor ausgrenzen und Machtverhältnisse ihr Bild prägen, lässt sich nicht schönreden. Rassistische Gewalt und Mord in Strafanstalten, mangelhafte Hilfestrukuren, fehlender Schutz, Lagerpflicht, Abschiebung, unterlassene Hilfe bei der Überwindung von Grenzen und der Ausbau der Festung Europa sind nur wenige weitere sichtbare Beispiele rassistischer Praxis.
Jans Prozess ist nur einer von vielen. Aber das alles ändert nichts daran, dass wir verdammt wütend sind darüber, dass unser Freund wieder vor Gericht gezerrt, wieder bestraft, wieder mit Knast bedroht wird. Und weil sich diese Szenerie in ähnlicher Weise überall, egal wo und egal wann, laufend wiederholt und dabei so ungezählt viele Menschen und Freund*innen dieselbe Demütigung und Qual erfahren, fordern wir euch auf, eure Wut darüber ebenfalls laut und klar zu artikulieren! Solidarität ist kein Verbrechen! Unterstützt die Betroffenen! Sei es finanziell oder in Form von eigenen Aktionen, Prozessbegleitungen, Solidaritätsbekundungen oder vielfältigen anderen öffentlichkeitswirksamen Handlungen. Und lasst auch weiterhin nichts unversucht, um dem Rassismus in Staat und Gesellschaft auf allen Wegen entgegenzutreten! Solidarität ist eine Waffe!
Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA)
www.fda-ifa.org
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korrektheiten · 2 years
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Aus Mann wird Frau, aus Frau wird Mann – für bessere Haftbedingungen im Knast
Nicht alles ist weiblich, was sich im Frauenknast aufhält… (Grafik:Imago) Eine Freiheitsstrafe zu bekommen, bedeutet in aller Regel, dass man bestraft wird, weil man ein schwerwiegendes Delikt wie Raub, Körperverletzung, Mord oder Totschlag begangen hat. Annehmen und erwarten sollte man, dass verurteilte Straftäter während der Zeit ihres Gefängnisaufenthaltes nicht dieselben Annehmlichkeiten eines freien Menschen genießen. […] http://dlvr.it/SW8x6P
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dermontag · 3 years
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Künstler schlug Frau ins Gesicht Skandal-Rapper Gzuz muss hinter Gitter 04.03.2022, 17:03 Uhr Schon 2020 verurteilt ein Gericht Rapper Gzuz unter anderem wegen Waffen- und Drogenbesitzes sowie Körperverletzung zu einer Haftstrafe. Der Künstler geht in Berufung - ohne Erfolg. In einem Berufungsprozess hat das Landgericht Hamburg den Rapper Gzuz zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Zugleich verhängte die Strafkammer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro. Das Gericht sprach den 33-jährigen Frontmann der Band 187 Strassenbande der Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig. Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft. Mehr zum Thema Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, blieb die Kammer nur geringfügig unter der Forderung des Staatsanwalts, der für zehn Monate Haft und 225 Tagessätze zu je 2000 Euro - insgesamt 450.000 Euro - plädiert hatte. Die Verteidiger des Musikers hatten sich für maximal 80 Tagessätze zu je 350 Euro ausgesprochen. Das Amtsgericht Hamburg hatte Gzuz im September 2020 wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1700 Euro - also insgesamt 510.000 Euro - zahlen. Dagegen legte der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, Berufung ein.
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estheromlin0 · 3 years
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Esther Omlin: Das Schweizer Strafrecht und seine Besonderheiten
Esther Omlin: Hohe Strafen gibt es auch in der Schweiz
Dass in der Schweiz die Strafen oft milder ausfallen als in anderen Ländern, gilt als bekannt. Die Juristin und ehemalige Oberstaatsanwältin Esther Omlin klärt darüber auf, dass dennoch auch in der Schweiz bei entsprechenden Vergehen empfindliche Strafen drohen können. 
In der Schweiz werden viele Straftaten weniger hart geahndet, als sie in anderen Ländern bestraft würden, weiß auch die Luzerner Strafrechtsexpertin Dr. Iur. Esther Omlin. Doch bedeutet das längst keinen Freibrief für Straffällige: je nach Art und Schwere der Straftat müssen die Delinquenten auch in der Schweiz mit hohen Geldbußen oder einem langen Freiheitsentzug rechnen. Das Strafrecht der Schweiz folgt dabei einem zentralen Grundsatz, der bereits in Artikel 1 des schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) festgesetzt ist und der besagt, dass eine strafrechtliche Maßnahme dann verhängt werden kann, wenn durch ein formelles Gesetzt bestätigt wird, dass es sich bei einer Tat tatsächlich um eine strafbare Handlung handelt. Im entsprechenden Gesetz ist dann auch der Strafrahmen für die jeweilige Tat festgelegt. Für Esther Omlin Grund genug, einmal zu erklären, was es in Sachen Schweizer Strafgesetz zu beachten gilt und was im Fall einer Anklage zu tun ist:
 „HARTE“ STRAFRECHTE
Das Strafrecht der Schweiz sieht unterschiedliche Arten von Strafen vor, erläutert die Strafrechtlerin Esther Omlin. Zum einen gibt es die Buße nach Art. 106 StGB, die Geldstrafe nach Art. 34ff. StGB und die Freiheitsstrafe nach Art. 40 StGB. Dabei hängt von der Schwere des Delikts ab, welche dieser Strafen ausgesprochen wird. Mit einer Buße werden Übertretungen geahndet. Diese stellen die schwächste Form einer Straftat das. Eine schwerere Straftat ist das Vergehen. Liegt ein solches vor, droht eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren. Die schwerste Straftat, die das Schweizer Strafgesetz kennt, ist das Verbrechen, also strafbare Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren geahndet werden. Dementsprechend gelten jene Rechtsbereiche als „harte“ Strafrechte, die bestimmte Handlungen zu Verbrechen erklären. Hier sind hohe Freiheitsstrafen die unweigerliche Folge, fügt Esther Omlin hinzu.
FÜR WELCHE STRAFBAREN TATEN DAS ALLGEMEINE STRAFRECHT GILT
Das allgemeine Strafrecht verhängt harte Strafen vor allem bei Delikten, die sich gegen Leib und Leben richten. Oft geht es hierbei um extreme Gewalt, beschreibt Esther Omlin: Vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung oder die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Viele Strafverfahren werden jedoch auch bei Delikten gegen das Vermögen eröffnet, zum Beispiel bei Veruntreuung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung oder Hehlerei. 
BESONDERHEITEN DES JUGENDSTRAFRECHTS
Tatsächlich besonders milde im Vergleich zu anderen Ländern zeigt sich das schweizerische Strafrecht dann, wenn es um Straftaten Jugendlicher geht. Allerdings weist Esther Omlin darauf hin, dass schwere Delikte dennoch auch in der Schweiz mit einem Freiheitsentzug bestraft werden. Die Einschränkung findet sich hier im Alter des Straffälligen: eine Freiheitsstrafe kommt erst dann in Betracht, wenn der Straftäter das 15. Lebensjahr vollendet hat. Das Strafmaß kann von einem Tag bis zu einem Jahr Freiheitsentzug beinhalten. Härtere Strafen sind dann ab Vollendung des 16. Lebensjahres zur Zeit der Tat im Bereich des Möglichen, ergänzt Esther Omlin.
DAS WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT: EIN KOMPLEXER BEREICH
Die Komplexität des Wirtschaftsstrafrechts erklärt sich in dem Umstand, dass Tatbestände hier meist andere Rechtsbereiche mit berühren, so Esther Omlin. In diesen Fällen ist ein umfassendes Fachwissen des Rechtsbeistands gefragt, denn hier bedarf es nicht nur strafrechtlicher und strafprozessualer Kompetenzen, sondern auch eines grundlegenden wirtschaftlichen Verständnisses. Kenntnisse im Gesellschafts- und Handelsrecht sind weiter erforderlich, damit der Verteidiger die Vorwürfe gegen seinen Mandanten eingehend prüfen und auf diese Weise eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie erarbeiten kann. 
WANN LEBENSLANGE STRAFEN VERHÄNGT WERDEN
Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nur dann ausgesprochen werden, wenn diese Sanktion von Gesetzes wegen abgesichert ist. Esther Omlin erklärt, dass dies nur bei wenigen und besonders schweren Straftaten der Fall ist: bei Mord und Völkermord, bei besonders schweren Fällen von Geiselnahme, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bei Kriegsverbrechen oder bei schweren Fällen eines Angriffs auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft. Dabei werden lebenslange Strafen im Vergleich mit anderen Staaten in der Schweiz seltener verhängt – und selbst dann steht nicht fest, dass der Straftäter bis zu seinem Lebensende im Gefängnis bleiben muss. Wenn dem Täter nämlich eine günstige Prognose für sein künftiges Leben bescheinigt werden kann, sieht das Schweizer Strafrecht nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung vor. In besonderen Fällen ist sogar eine Entlassung nach nur 10 Jahren möglich. 
WANN DIE VERTRETUNG DURCH EINEN ANWALT VORGESCHRIEBEN IST
Die Schweizer Strafprozessordnung legt einheitlich fest, dass die Behörden verpflichtet sind, einem Beklagten einen Strafverteidiger zur Seite zu stellen, sobald der Beklagte länger als zehn Tage in Untersuchungshaft war oder wenn ihm eine Freiheitsstrafe droht. Auch wenn die Staatsanwaltschaft in Person vor Gericht auftritt oder ein abgekürztes Verfahren angestrebt wird, ist eine anwaltliche Vertretung Vorschrift. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beklagte einen Rechtsbeistand wünscht oder nicht, betont Esther Omlin. Im Zweifelsfall wird dem Beklagten ein behördlicher Strafverteidiger zur Seite gestellt.  
ALS ZEUGE VOR GERICHT AUFTRETEN
Viele Menschen, die in einer Strafsache als Zeugen vor Gericht auftreten sollen, fürchten sich zunächst und haben Angst, irgendetwas falsch zu machen, weiß Esther Omlin. Als Auskunftsperson oder Zeuge hat man in jedem Fall die Pflicht, tatsächlich persönlich vor Gericht zu erscheinen, wenn man eine Vorladung erhalten hat. Dies gilt auch in dem Fall, wenn man sich auf sein Recht auf Aussageverweigerung oder Zeugnisverweigerung berufen möchte. Dabei wird eine Absage oder ein Nichterscheinen vor Gericht nur dann toleriert, wenn wichtige Gründe tatsächlich vorliegen. Zu den wichtigen Gründen zählt beispielsweise eine schwere Erkrankung oder ein langfristiger Aufenthalt im Ausland. Wenn wichtige Gründe vorliegen und der anberaumte Gerichtstermin tatsächlich nicht wahrgenommen werden kann, dann sollte man sich unbedingt so schnell wie möglich direkt an das Gericht wenden und sämtliche Unterlagen vorlegen, die nötig sind, um nachzuweisen, dass eine persönliche Anwesenheit in der Tat nicht möglich ist. Für den Fall, dass man vor Gericht erscheinen muss, empfiehlt Esther Omlin, sich dem Anlass entsprechend ordentlich gekleidet und frisiert vor Gericht zu präsentieren und ein respektvolles Verhalten zu zeigen. Dies kann durchaus einen guten Eindruck machen und die Glaubwürdigkeit der eigenen Aussage unterstreichen, verrät Esther Omlin.
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peterschoenau · 4 years
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IHRE CORONAVIRUS-LEKTÜRE
  AUSSEGNUNGSKREUZFAHRT . Roman von Peter Schönau
 Die Castro-Brüder sind schon lange tot, Business as Usual ist zurückgekehrt, die einheimische Bevölkerung hat sich mit Zuzüglern vermischt, es ist eine postmoderne Gesellschaft entstanden, und die Insel wurde in den Händen einer Gruppe von skrupellosen Geschäftemachern zur Keimzelle eines Experiments: Die ultimative technisierte Konsumgesellschaft, gekennzeichnet durch die Priorisierung zivilisatorischer Errungenschaften zu Lasten kultureller, geistiger und menschlicher Werte, deren Domäne auf Bereiche wie Wissenschaft und Technik beschränkt wird, die der Förderung und Erweiterung dieser zivilisatorischen Errungenschaften dienen. Auch Moral und Ethik werden diesem gesellschaftlichen Ziel angepaßt, so wird z.B. ein Eigentumsdelikt, wie Diebstahl oder ein Raub, oder ein Betrug härter bestraft als eine gefährliche Körperverletzung und ein Raubmord strenger geahndet als ein Mord aus Eifersucht oder im Affekt.
An der Spitze des Staates steht der "Herr des Machens der Dinge", obgleich "Dislike", der Minister für innere Sicherheit, die eigentlichen Geschicke des Landes bestimmt...
 Daniel Serra kehrt nach 20 Jahren in seine Heimat zurück.
Ein Telefonat mit Eugenio hatte seine Rückkehr entschieden. Eugenio und er waren seit dem Besuch des gleichen Gymnasiums befreundet.
Nach dem Studium hatten sich ihre Wege getrennt. Er hatte die Zukunft im Ausland gewählt, während Eugenio auf der Insel geblieben war.
Sein Vater würde nächste Woche seinen 75. Geburtstag feiern und wollte nicht sterben. Um der Überalterung der Gesellschaft zu begegnen, war ein Gesetz verabschiedet worden, das die Zwangseuthanasie der über 75-Jährigen verfügte. Wer davon verschont bleiben wollte, mußte vor einem Richtergremium einen gesellschaftlichen Nutzen belegen, der sein Weiterleben rechtfertigte.
 Schlüsselworte der "neuen" Gesellschaft:
 Glücklich leben, glücklich sterben! Darin liegt der Schlüssel zu einem erfüllten Leben.
 Stehen Sie kurz vor Erreichen des Euthanasierungsalters?
Krönen Sie Ihr Leben mit einem Abschluß unter Palmen in der Gesellschaft eines Partners, den Sie für diese Gelegenheit ausgewählt haben, auf einer unserer AUSSEGNUNGSKREUZFAHRTEN.
 Die Zeit der Kultur ist vorbei, wir brauchen keine Kultur, um uns selbst zu verwirklichen, um glücklich zu sein - im Konsum liegt unser Glück, in der Erfüllung unserer Wünsche unsere Zufriedenheit.
 Nur wer jung stirbt, wird betrauert, denn nur die Jugend lohnt das Leben.
Wir stellen den Tod in den Dienst der Jugend
 Einkaufszentren waren die Kathedralen der neuen Zeit. Im Foyer des Einkaufszentrums gab es einen elektronischen Einkaufswegweiser. Eine große Wandtafel mit blinkenden Leuchtdioden und einem Grundriß des Gebäudes, in dem alle fünfundzwanzig Geschosse abgebildet waren. Auf einer Tastatur konnte man eine Suche starten oder die Nummer eines Stockwerkes drücken. Sie leuchtete dann auf der Tafel neben dem entsprechenden Geschoß auf, und ein Display zeigte alle sich darin befindenden Läden an.
Daniel benutzte den elektronischen Einkaufswegweiser heute zum ersten Mal. Neugierig gab er das Wort "Buch" in die Suchzeile ein.
Auf dem Bildschirm, der mit der Tastatur verbunden war, erschien eine Meldung: "Buch" > gehen Sie zu "Schul" - oder "Sach"-Buch.
Dann gab er das Wort "Shakespeare" ein. Auch hierauf wußte der Computer eine Antwort: "Shakespeare > Begriff aus der Subkultur > weitere Verweise nicht möglich".
Er fand Gefallen an dem Such- und Antwortspiel. Nach kurzer Überlegung stellte er den Computer erneut auf die Probe, tippte das Wort "Liszt" ein und erhielt die folgende Antwort der Suchmaschine: "Prüfen Sie die korrekte Schreibweise > vielleicht meinen Sie <Liste>"
Er machte noch einen Versuch und gab "Johann Strauss" ein. Es dauerte etwas, bis er eine Antwort erhielt: "Johann Strauss > Begriff konnte nicht gefunden werden. Unsere Suchempfehlung: suchen Sie unter >Blumen(strauss)<".
 Kultur ist eine Ablenkung vom eigentlichen Sinn des Lebens, der im Konsum realer und imaginärer Inhalte besteht, die Teil einer Wertschöpfungskette sind, die zur materiellen Bereicherung der Volksgemeinschaft beitragen - die geistige Bereicherung ist unerwünscht, es sei denn, sie betrifft den wissenschaftlich technischen Bereich, der wiederum Treibstoff der materiellen Bereicherung ist.
 Es geht uns allen gut. Wir haben eine Gesellschaft der Mühseligen und Beladenen von überflüssigem Ballast, wie Religion und Weltanschauung, archaischen Tabus und Hemmungen befreit, Jetzt können die Menschen sich auf das Wesentliche konzentrieren: Den Gipfel dauerhaften Glücks zu erklimmen, ihr Glück ohne Reue genießen und, von der Welle dieses Glücks getragen, glücklich zu sterben
 Glücklich leben, glücklich sterben! Darin liegt der Schlüssel zu einem erfüllten Leben.
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taunuswolf · 7 years
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“Nazi! Ich bring dich um!”
Brutale Attacke an Fasching: Jetzt ist auch Wehrheim im Hinter Taunus in der Lebenswirklichkeit angekommen
Polizeiberichte aus der ländlichen Provinz des Hoch und Hinter Taunus lesen sich manchmal wie eine moderne Fassung von Kleists „zerbrochener Krug“. Da wird Buntmetall gestohlen und mit einem grüngelbmetallic farbigen Renault Clio mit dem Kennzeichen DIZ-KF-268 abtransportiert, der aus der allerletzten Ecke von Rheinland-Pfalz, nämlich aus Diez stammt. Da können die Polizisten jetzt gleich beim Ausladen helfen.  Jemand schneidet einen Maschendrahtzaun durch, oder malt ein Graffiti an die Hauswand. Aber dann passieren plötzlich Dinge, die man eher vom Berliner Alexanderplatz kennt oder aus Duisburg Marxloh. So wurden nach dem Fastnachtsumzug in Wehrheim die Eltern einer dreijährigen Tochter von einer „Männergruppe“ brutal attackiert. Der Mann sogar zusammengetreten, die Mutter bekam einen Faustschlag ins Gesicht. Und bei einer Fastnachtsitzung am Samstag im Bürgerhaus wurden Frauen gleichfalls von einer „Männergruppe“ bedrängt. Wer diese Männergruppen sind darüber schweigt sich sowohl die gleichgeschaltete Presse als auch die Polizei aus.
Polizeisprecher Markus Hoffmann vom Polizeipräsidium Westhessen spricht laut FNP, Lokalausgabe Taunuszeitung, von einer „offenen Gemengenlage“. Tatsache ist, dass es auf Veranstaltung im Bürgerhaus zu einem „Handgemenge“ kam, in dessen Verlauf einer aus der Gruppe der „Bedränger“ einer 21jährigen an den Po griff. Und das alles am Ende in einer „handfesten Auseinandersetzung“ endete. Aber wie beim zerbrochenen Krug scheint sich am nächsten Tag niemand mehr genau an die Täter zu erinnern. Oder besser gesagt an ihr äußeres Erscheinungsbild. Waren es Deutsche? Einheimische? Jugendliche mit Migrationshintergrund. Kamen sie aus den Nachbargemeinden oder gar aus Frankfurt?  
Es ist eine „Bewertung nötig“ schreibt die FNP. Wie wäre es erst mal mit einer vernünftigen Beschreibung der Täter? Woher kommt jemand, der den Vater einer Dreijährigen erst als „Nazi!“ beschimpft und dann „Ich bring dich um!“ dranhängt. Bevor er ihm brutal niederschlägt und dann mit seinen Kumpels zusammentritt. Und sogar noch der Frau in Gesicht schlägt. In welchem Kulturkreis werden Frauen bei jeder Kleinigkeit verprügelt? Mir schwant da was! Auch die Drohung „Nazi! Ich bring dich um!“ erscheint mir wie eine Zauberformel.  So wie „Ficki-Ficki“ oder „Allahu akbar“ oder wie wär´s mit „Scheißdeutscher!“ Das klingt irgendwie „Erdoganisch“ und scheint nicht aus unserem Kulturkreis zu kommen. Jedenfalls wäre es höchst seltsam, wenn ein einheimischer Wehrheimer zu einem anderen gleichfalls Einheimische „Nazi!“ sagen würde. Geschweige denn die Morddrohung „ich bring dich um!“ über die Lippen bringt. Könnte diese Zauberformel direkt zum Umfeld der Täter führen?
Interessant, dass sich die FNP nicht zur im Polizeibericht genannten Beschimpfungsformel äußert. Dafür kommt, wie bei Hofberichterstattern üblich, der Bürgermeister Gregor Sommer (CDU) zu Wort. Der ist „tief enttäuscht“, heißt es am Anfang des Artikels, der mit der Überschrift „Wut und Unverständnis“ aufwartet. Und dann folgt der übliche Sermon, den man wie in Köln und anderswo immer nach solchen Attacken und Übergriffen hört: Nun sei die Kommune gefragt... „Die Vorfälle müssen auch von uns nachbereitet werden. Ich werde neben den Informationsaustausch mit meinen Mitarbeitern des Ordnungsamtes und dem Austausch mit den Vereinsvertretern auch das Gespräch mit der Polizei suchen.“ Das letzte wäre wohl am Sinnvollsten. Ironie off. Und dann noch ein schönes Schlusswort, dass von Mutti Merkel stammen könnte: „Wir Wehrheimer werden uns durch solche Vorfälle unser hervorragendes Vereinsleben und ein friedliches Miteinander nicht kaputt machen lassen“. Wehrheim bleibt bunt. Könnte man noch hinten dransetzen. Amen. Apropos „Amen“. Bei der Fastnachtveranstaltung gab es auch einen Raub. ES WURDE EIN GEBETBUCH GESTOHLEN: (es war doch hoffentlich kein Koran)                          
So nun sind wir wieder beim „Zerbrochenen Krug“ angelangt. Für den werten Leser wie immer einen kleinen Ausschnitt des Polizeiberichtes, damit es nicht heißt, der Taunuswolf hat sich diese dramatische Provinzposse ausgedacht, und versucht das jetzt als Face unter die Leute zu bringen:  
Sachverhalt: Nach Beendigung des Fastnachtsumzuges in Wehrheim stießen sich ein 19-jähriger und ein 17-jähriger Beschuldigter gegenseitig aus Übermut. Dabei fiel ein Beschuldigter gegen die dreijährige Tochter des Geschädigten. Dieser sprach daraufhin die Beschuldigten an und wurde nach Beschimpfungen mit "Nazi" und der Bedrohung "ich bring dich um" seitens des Beschuldigten sogleich von ihm mit Faustschlägen gegen den Kopf angegriffen, so dass er zu Boden stürzte. Anschließend traten mehrere Personen, darunter die Beschuldigten auf den Geschädigten ein. Weitere Täter, der von den Geschädigten benannten Personengruppe von ca. 8 - 10 Personen, konnten weder Zeugen noch die Geschädigten konkret nicht benennen. Der Geschädigte wurde leicht verletzt. Bei dem Versuch, ihrem Lebensgefährten zu helfen, erhielt die Geschädigte von dem 19-Jährigen einen Schlag ins Gesicht und wurde leicht an der Unterlippe verletzt.
Härte des Gesetzes für altes Polizeikennzeichen auf Faschingsparty
Wehrheim im Hinter Taunus ist in der Lebenswirklichkeit abgekommen. Doch nicht überall sind die Bürger so couragiert wie in Cottbus. Sie sind nur „tief enttäuscht“….   Die Polizei wiederum, die in den beschriebenen Fällen von einer „offenen Gemengenlage“ faselt, versteht kein Spaß, wenn jemand auf der Faschingsparty ein „altes Polizeiabzeichen“ am Pullover trägt:
Sachverhalt: Der 20-jährige Beschuldigte trug im Rahmen einer Faschingsfeier ein echtes, älteres Hoheitsärmelabzeichen der Hessischen Polizei. Dieses war auf einem blauen Strickpullover, ähnlich der Originaluniform, aufgebracht. Zudem trug der Beschuldigte eine Weste, ähnlich der polizeilichen Schutzwesten, mit der Brust- und Rückenaufschrift "POLIZEI". Ebenso trug der Beschuldigte einen Gürtel, ähnlich der Einsatzkoppel, mit sichtbaren Handfesseln. Im Rahmen der Veranstaltung sprach der dort eingesetzte Sicherheitsdienst die dort eingesetzten Polizeibeamten an. Der Sicherheitsdienst fragte, ob der Beschuldigte zu den Beamten gehören würde, da er nach Aussage des Sicherheitsdienstes mit einem echten Polizeibeamten zu verwechseln wäre.
Die Polizei Usingen weist anlässlich dieses Falles darauf hin, dass das Tragen von täuschend echten Uniformteilen der Polizei durch Unbefugte das Vertrauen von Bürgern insbesondere in Notlagen erschüttert und es zu unnötigen Missverständnissen führen kann.
Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und das Uniformteil sichergestellt.
Hat jemand noch Fragen zum Zustand dieses Landes? Braucht man um kabarettistisch oder satirisch tätig zu werden nur noch solche Berichte veröffentlichen? Da hat sich jemand an Fasching als Polizist verkleidet und wird juristisch verfolgt. Das gabs nicht mal in der Nazizeit! Aber ich will schon mal eine Wette abschließen. Die Sache mit dem Polizeiabzeichen wird härter bestraft als die Morddrohung samt gefährlicher Körperverletzung!     
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tcstreuhand · 4 years
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Strafrecht und seine Möglichkeit zur Verteidigung eines Landes
Das Strafrecht umfasst die Regeln und Gesetze im Zusammenhang mit Straftaten. Es umfasst alle Gerichtsbarkeiten, die von der Regierung erzwungen werden, weil sie für das Wohl der regulären Personen schädlich sein können. Die Personen, die solche Verbrechen begehen, werden bestraft, ob Todesstrafe, körperliche oder körperliche Verurteilung oder Gefangenschaft. Alle derartigen Richtlinien und Verbote werden von souveränen oder separaten Abteilungen erlassen, die für die Verwaltung dieser Beziehungen zuverlässig sind. Das Strafrecht ist etwas Besonderes aus dem Zivilrecht, da es auf völlig anderen Zielen beruht. Wenn in einem Land das Gesetz korrekt umgesetzt und erlebt wird, gibt es kaum eine Entwicklung oder Korruption in der Wirtschaft. Es gibt verschiedene Arten von Verbrechen Wirtschaftskriminalität, Gesundheitskriminalität, Internetkriminalität, Steuerkriminalität, Wirtschaftskriminalität usw.
 Strafverteidiger können sich mit der Öffentlichkeit befassen, deren geschäftlicher Ruf, guter Wille und sozialer Status auf dem Spiel stehen. Cyber-Verbrechen können zu schweren Strafen führen. Wenn jemand wegen Straftaten im Zusammenhang mit Steuerpflicht, Nichtzahlung von Steuern, Steuerhinterziehung usw. angeklagt wird, behandeln die Anwälte solche Fälle sehr professionell, um die Kunden zu schützen. Die Verbrechen im Zusammenhang mit Handelsfähigkeit oder Moral können die Verbrecher schwer bestrafen. Die Fälle können an das Berufungsgericht zur Anhörung von Berufungen und zur Bekanntgabe des Urteils verwiesen werden. Die Anwälte sind gut qualifiziert und werden durch Bestehen der Anwaltsprüfung anerkannt. Die Anwälte müssen durch gründliche Prüfung ihres Hintergrunds und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Fachgebiete ausgewählt werden. Wenn es Situationen im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenz, Insolvenz oder fester Liquidation, Fehlverhalten von Wirtschaftsprüfern usw. gibt, sind alle diese Fälle sehr heikel und erfordern eine detaillierte Sorgfalt und Sorgfalt seitens des Anwalts, um den Kläger zu schützen. Der Verurteilte, dessen Verbrechen vor Gericht bewiesen wurde, die Anwälte behandeln ihre Fälle auch sehr effizient. Die Arbeitsweise der Anwälte und ihre Verteidigungskraft bestätigen, dass sie für ihre Mandanten sehr nützlich sind. Egal was der Fall ist, die Anwälte gehen sehr effizient mit der Situation um.
 Wenn der Kläger oder Angeklagte auf jeden Fall zu Unrecht beschuldigt wird, versuchen die Strafverteidiger den Fall sehr geschickt. Mord, Körperverletzung, Insolvenz, Unterschlagung, Einbruch, Bestandsverzerrung usw. Dies sind einige Fälle von Verbrechen. Im Strafrecht gibt es zwei Arten von Anwälten, einen Strafverteidiger und einen Staatsanwalt. Der Verteidiger gibt seinen Mandanten Anweisungen zu rechtlichen Verfahren und schützt den Fall derjenigen, denen Straftaten vorgeworfen wurden. Im Gegenteil, Staatsanwalt ist der Anwalt, der arbeitet, um die Schuld oder das Verschulden des Angeklagten zu zeigen. Staatsanwälte können starke Aussagen, Beweise, Zeugen und Beweise treffen, um die Schuld zu bestätigen. Wenn eine Person des Diebstahls oder eines schweren Verbrechens beschuldigt wird, muss sie sehr wachsam sein, während sie einen loyalen und kompetenten Anwalt für seine Sicherheit und Freiheit von der Strafe verurteilt. Die Strafverteidiger müssen eine Anwaltsprüfung und eine langjährige Vorbereitung unter Senioren überschreiten, um praktizieren zu können. Die Strafverteidiger spielen ihre entscheidende Rolle bei der Anpassung der Sicherheit und Verteidigung eines Landes.
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lka · 6 years
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Freiheit für Jan – Solidaritätserklärung der Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen
Über anderthalb Jahre ist es nun her, dass die Bilder einer Abschiebeblockade an einer Nürnberger Berufsschule bundesweit Schlagzeilen machten. Am 31. Mai 2017 sollte in Nürnberg der Berufsschüler Asif nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu diesem Zweck wollte die Polizei ihn vor den Augen seiner Mitschüler*innen direkt aus dem Klassenraum heraus abführen. Die Schüler*innen wollten das jedoch nicht hinnehmen und reagierten mit hunderten anderen Menschen auf den Abschiebeversuch mit lautstarkem Protest und einer Blockade des Polizeiwagens, in dem Asif weggebracht werden sollte. Bei dem gewaltvollen Vorgehen der Polizei gegen die insgesamt rund 300 Abschiebegegner*innen kam es zu mehreren Verletzten und Festnahmen. Die Polizeigewalt schockierte die Öffentlichkeit umso mehr, da sie diesmal nicht an den Rändern der Gesellschaft stattfand und leicht zu ignorieren gewesen wäre, sondern sich auch gegen Menschen richtete, für die Polizeigewalt noch keine zwangsläufige Alltäglichkeit ist.
Seitdem wird der Kampf um die Deutungshoheit jenes Tages vom bayerischen Staat aus mit Verleumdungen und Kriminalisierung geführt. Seitdem ist aber auch im Laufe der Zeit das öffentliche Interesse über diese Vorfälle verebbt, andere Nachrichten/Schlagzeilen bestimmen die Medien. Doch für die Betroffenen Menschen an diesem Tag ist noch lange nichts vorbei.
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Asif hat im Dezember 2018 seinen Prozess gehabt, bei dem er zu hundert Arbeitsstunden verurteilt wurde. Ihm wurde im Endeffekt vorgeworfen, sich gegen die Abschiebung in ein Bürgerkriegsland gewehrt zu haben. Im November wurde zudem sein wiederaufgenommenes Asylverfahren zum nun zweiten Mal wieder negativ beschieden. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt, wozu ein Entscheid noch aussteht. Auch viele der Menschen, die sich an jenem Tag solidarisch mit Asif zeigten, können diesen Tag nicht so einfach vergessen. Für mindestens 20 der Abschiebegegner*innen geht die staatliche Repression weiter.
Die Gewalt, mit der der antirassistische Protest an diesem Tag niedergeknüppelt worden war, war wohl noch nicht exzessiv genug; der öffentliche Fahndungsaufruf, der eine Angeklagte traf, oder die mehrmonatige Untersuchungshaft einer weiteren Person und all die anderen Verleumdungen und Einschüchterungsversuche, mit denen so viele Teilnehmer*innen des Protestes bereits exemplarisch abgestraft wurden, noch nicht ausreichend. Den Ermittlungsverfahren folgten Urteile von mehrmonatigen Haftstrafen.
Die Justiz nutzt – ebenso wie die Politik zuvor – die in Bayern verschärften Paragraphen 114 StGB („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) und § 113 (“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”), um den Fokus auf die Kriminalisierung antirassistischen Protestes zu legen, anstatt sich mit den Gründen und Hintergründen für das Handeln der Demonstrant*innen auseinanderzusetzen. Die Frage, warum ein solcher Protest angesichts der rassistischen Abschiebepraxis notwendig ist, sollte gar nicht erst aufkommen. Darin offenbart sich einmal mehr der kaum verhohlene Versuch, effektiven Widerstand gegen die Unmenschlichkeit der herrschenden Verhältnisse zu unterbinden. Dass der 31. Mai ein Beispiel dafür ist, wie wirksam das solidarische Handeln in Form direkter Aktionen sein kann, ist für den Staat wohl nur ein Grund mehr, mit besonderer Härte gegen die Beschuldigten vorzugehen.
Zu der verhinderten Abschiebung am 31. Mai 2017 gab es bisher schon vier Gerichtsverfahren. In jedem davon wurden die Angeklagten vom Gericht beispielsweise für Widerstand, gefährliche Körperverletzung, tätlichen Angriff und ähnlichen scharf klingenden Vorwürfen für “schuldig” befunden und erhielten hohe Strafen wie Geldzahlungen, Arbeitsstunden und bis zu 9 Monate Knast (auf 3 Jahre Bewährung). Gegen bisher vier Angeklagte fanden bzw. finden Berufungsverfahren statt. Jan ist einer von ihnen.
Am 2. August 2018 fand der erste Prozess gegen Jan vor dem Amtsgericht Nürnberg statt. Für “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” im Rahmen der Abschiebeblockade wurde er zu 2.700 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 6 Monate Haft ohne Bewährung gefordert und ist offensichtlich entschlossen, die Freiheitsstrafe trotz der mauen Beweislage doch noch durchzusetzen: Eine Woche später ging sie in Berufung gegen das Urteil. Es ist also wieder alles offen.
Der Termin für die Neuverhandlung des Prozesses gegen Jan steht nun fest: Am Mittwoch, den 6. Februar 2019 um 9:00 Uhr soll erneut darüber befunden werden, ob Jan „schuldig“ oder „unschuldig” ist und ob er auf eine “illegale” Art und Weise gegen Abschiebung protestiert hat. Wir stellen Jans Verfahren in eine Reihe von Repressionsfällen gegen Menschen, die sich rassistischem Handeln entgegenstellen. Ein weiteres Beispiel in diesem Kontext ist die Kriminalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer. Hier wird aus humanitärer Hilfe, die selbstverständlich sein sollte, “Beihilfe zur illegalen Einreise”, was in Italien mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann. Wir sehen die Verfolgung und Bestrafung von solidarischem Handeln als ein Bestandteil tief verwurzelter menschenfeindlicher Herrschaftsstrukturen. Hilfestrukturen sollen nicht geschaffen werden, diskriminierende gesellschaftliche Strukturen sollen nicht hinterfragt und bekämpft werden. Denn dass die Gesellschaften in Deutschland, Europa und weltweit nach wie vor ausgrenzen und Machtverhältnisse ihr Bild prägen, lässt sich nicht schönreden. Rassistische Gewalt und Mord in Strafanstalten, mangelhafte Hilfestrukuren, fehlender Schutz, Lagerpflicht, Abschiebung, unterlassene Hilfe bei der Überwindung von Grenzen und der Ausbau der Festung Europa sind nur wenige weitere sichtbare Beispiele rassistischer Praxis.
Jans Prozess ist nur einer von vielen. Aber das alles ändert nichts daran, dass wir verdammt wütend sind darüber, dass unser Freund wieder vor Gericht gezerrt, wieder bestraft, wieder mit Knast bedroht wird. Und weil sich diese Szenerie in ähnlicher Weise überall, egal wo und egal wann, laufend wiederholt und dabei so ungezählt viele Menschen und Freund*innen dieselbe Demütigung und Qual erfahren, fordern wir euch auf, eure Wut darüber ebenfalls laut und klar zu artikulieren! Solidarität ist kein Verbrechen! Unterstützt die Betroffenen! Sei es finanziell oder in Form von eigenen Aktionen, Prozessbegleitungen, Solidaritätsbekundungen oder vielfältigen anderen öffentlichkeitswirksamen Handlungen. Und lasst auch weiterhin nichts unversucht, um dem Rassismus in Staat und Gesellschaft auf allen Wegen entgegenzutreten! Solidarität ist eine Waffe!
Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA)
Mehr Infos auf der Kampagnen-Webseite: https://ausbruchaufbruch.noblogs.org/
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hatecrew161 · 6 years
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Ich gebe zu, manchmal verstehe ich unsere Justiz auch nicht. Timo E. beleidigt eine Angestellte rassistisch, bedroht sie, beleidigt einige Tage später wieder eine Angestellte, bedroht sie. Selbst die Polizei wird beschimpft. Der Anwalt nennt ihn einen Querulanten, jemanden der große Probleme mit Autoritäten habe, der aber, und das ist für mich der erste Riesenhammer, ein Praktikum in einem Kinderzentrum macht. Natürlich, genau so jemanden muss man auf die Kinder los lassen. Neun Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung. Und die Strafe hierfür: 8 Monate auf Bewährung, Bewährungsauflagen 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit (am besten was mit Kindern) und ein ambulantes Anti-Aggressions-Training.
Bestraft wird er wegen Beleidigung in drei Fällen, zweifacher Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Und wieder einmal wird in der Strafbemessung die ausländerfeindliche Beleidigung einfach unter den Tisch fallen gelassen.
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bjsbookblog · 7 years
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✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿ Der #TäglicheAusschnittUm16Uhr aus <3 Fifty Shades of Grey 1 - Geheimes Verlangen <3 📖 #FiftyShadesOfGrey 📖 #Zitat225 📖 © E L James & Goldmann Verlag ✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿ Nach dem Frühstück gehe ich unter die Dusche und mache mich für meinen letzten Tag bei Clayton’s fertig – bald heißt es Abschied nehmen von Mr. und Mrs. Clayton, der WSU, Vancouver, meinem Apartment und meinem Käfer. Ich werfe einen Blick auf die Uhr im Computer. Es ist 07:52 Uhr, ich habe also noch ein bisschen Zeit. Von: Anastasia Steele Betreff: Tätlicher Angriff und Körperverletzung Datum: 27. Mai 2011, 08:05 Uhr An: Christian Grey Sehr geehrter Mr. Grey, Sie wollten wissen, wieso ich so durcheinander war, nachdem Sie mich – welchen Euphemismus sollten wir dafür verwenden? – versohlt, bestraft, geschlagen, misshandelt haben. Nun, während der gesamten beunruhigenden Prozedur habe ich mich erniedrigt, gedemütigt und misshandelt gefühlt. Und zu meiner Schande muss ich gestehen, dass Sie Recht haben – es hat mich erregt, worauf ich definitiv nicht vorbereitet war. Wie Ihnen ja bewusst ist, bin ich in puncto Sexualität noch sehr unbedarft und wünschte, ich würde ein wenig mehr Erfahrung mitbringen, so dass es mich nicht ganz aus heiterem Himmel getroffen hätte. Dass mich diese Situation erregt hat, war ein echter Schock für mich. Am meisten setzt mir jedoch zu, wie ich mich danach gefühlt habe, was noch viel schwieriger zu beschreiben ist. Ich war glücklich, weil Sie glücklich waren. Ich war erleichtert, dass es nicht ganz so schmerzhaft war, wie ich gedacht hatte. Und als ich in Ihren Armen lag, habe ich so etwas wie … Befriedigung empfunden. Aber genau das macht mir zu schaffen, und ich habe sogar . . …mehr auf https://www.facebook.com/ShadesOfGreyFansGermany . ✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡✿♡ . #FiftyShades #FiftyShadesDarker #FiftyShadesFreed #FiftyShadesOfGrey #JamieDornan #ChristianGrey #DakotaJohnson #AnastasiaSteele #FSOG #Seattle #victorrasuk #RitaOra #LukeGrimes #MaxMartini #marciagayharden #EloiseMumford #RobinneLee #AndrewAirlie #EricJohnson #KimBasinger #MrsRobinson #faymasterson #BrantDaugherty #ELJames #Vancouver #OfficialFifty 🍒
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