#Bauamtsleiter
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nokzeit · 4 months ago
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Neue Schutzhütte soll zur Erholung dienen
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Neue Schutzhütte soll zur Erholung dienen Die Stadt Osterburken saniert in Schlierstadt die Bwasserkanäle. (Symbolbild - Pixabay) Ortschaftsrat Schlierstadt tagte - Haushaltsmittel 2025 angemeldet Schlierstadt. (tm) In der ersten öffentliche Sitzung des Ortschafsrats Schlierstadt unter Leitung von Ortsvorsteher Tobias Münch gab es zahlreiche Informationen zu aktuellen Maßnahmen, die in dem Ort anstehen. Der Reihe nach wurde die Tagesordnung abgearbeitet. Einstimmig fasste das Gremium Beschluss über die Durchführung der Gedenkfeier zum Volkstrauertag. Diese soll am 17. November 2024 ab 10:30 Uhr in der Pfarrscheune stattfinden. Das Programm sieht vor, dass neben einer Ansprache des Ortsvorstehers der Musikverein einige Musikstücke beitragen wird. Kameraden der Feuerwehr werden die gemeinsame Kranzniederlegung im Anschluss an die Gedenkfeier am Ehrenmal vor dem ehemaligen Rathaus vornehmen. Beim nächsten Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Ortschaftsrat mit der Ersatzbeschaffung einer Schutzhütte am alten Grillplatz im Bereich „Tannenwäldle“. Die bisherige Schutzhütte musste aufgrund ihres maroden Zustandes abgebaut werden. An gleicher Stelle soll nun ein neuer Unterstand errichtet werden, der Wanderern als Erholungsort oder als Ziel von Kindergartenausflügen dienen soll. Im Hinblick auf das kommende Jahr 2025 beschäftigte sich der Ortschaftsrat mit der Haushaltsmittelanmeldung. Oberste Priorität habe weiterhin eine baldige Fortsetzung der Hauptstraßensanierung. Außerdem herrscht Einigkeit, dass die Fenster im Kindergarten getauscht werden müssen, um das Gebäude weiter zukunftsfähig zu machen. „Die finanziellen Mittel werden sicherlich immer knapper aber dennoch braucht es mittelfristig Perspektive in Sachen Feuerwehrunterkunft und bei der Fortsetzung der Sanierung der Mehrzweckhalle“, so der Tenor des Gremiums. Nach der Diskussion über verschiedene kleinere Maßnahmen soll in der Sitzung im November die Liste zur Haushaltsmittelanmeldung 2025 beschlossen werden. Abonnieren Sie kostenlos unseren NOKZEIT-KANAL auf Whatsapp. Des Weiteren informierte der Ortsvorsteher über verschiedene Maßnahmen und Sachverhalte. Ab Ende Oktober werden in verschiedenen Straßen Kanalsanierungen in geschlossener Bauweise beginnen. Unter anderem in der Straße am Krummebach, Geisbergstraße, Rathausstraße, Talweg, Kirchstraße, Seckacher Straße und Heckenstraße. Örtlich wird es durch diese Maßnahmen zu halbseitigen Straßensperrungen kommen. Die Stadt Osterburken investiert damit weitere rund 150.000 Euro in die Instandhaltung der Abwasserleitungen. Außerdem informierte Tobias Münch über den Tausch von vier Geräteraumtoren in der Mehrzweckhalle, welcher voraussichtlich im Frühjahr 2025 erfolgen soll. Dankbar zeigte sich der Ortsvorsteher über einen gemeinsamen Ortsrundgang mit Bauamtsleiter Matthias Steinmacher und Bauhofleiter Chris Flemmer bei dem einige Arbeiten besprochen werden konnten. Ermahnende Worte fand Tobias Münch im Hinblick auf freilaufende Hunde und verbreiteten Hundekot im Ort. Das Ordnungsamt werde Verursacher verstärkt in den Blick nehmen. Zum Abschluss der harmonischen und informativen Sitzung meldeten sich Ortschaftsräte und Bürger mit Anliegen zu Wort. Ortschaftsrat Philipp Sack meldete einen Feldweg am Bofsheimer Weg, welcher durch den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ortschaftsrat Michael Schwebler und ein Bürger meldeten Straßenlaternen, die nicht funktionieren und vor der „dunklen Jahreszeit“ repariert werden sollten. Ortsvorsteher Münch werde sich diesbezüglich mit dem städtischen Bauamt in Verbindung setzen. Lesen Sie den ganzen Artikel
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gutachter · 10 months ago
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Neues Oberland Hospiz in Bad Wiessee: Arbeiten für Neubau können starten
Bad Wiessee: „…Das alte Josefheim in Bad Wiessee ist Vergangenheit. Schwere Bagger haben dieser Tage das markante Gebäude am Löblweg, das bis zum Jahr 2019 noch als katholisches Pfarrheim und zuletzt als Flüchtlingsunterkunft diente, schon fast dem Erdboden gleich gemacht. „Es weicht etwas Neuem und Gutem“, sagte Bauamtsleiter Anton Bammer am Donnerstagabend (21. März) im Wiesseer Gemeinderat.…
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gomaringenblog-blog · 7 years ago
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Vergangenen Freitag war es so weit – Lothar Walker hat seine Arbeit als Bauamtsleiter beendet. 31 Jahre war er dann im Dienst der Gemeinde Gomaringen, angefangen hat er mit Manfred Schmiderer. Der Schreibtisch ist geräumt, Walkers letzter Arbeitstag vorbei. Wir haben ihn letzte Woche besucht; da sah es noch anders aus, Aktenberge türmten sich im Amtszimmer. Immerhin nehmen laufende Verfahren keine Rücksicht auf einen Amtsleiterwechsel. Ursula Prawitt-Molitor und Andreas Linsenmayer übernehmen nun; Lothar Walker startet erst mal in den verdienten Urlaub.
Verabschiedung Lothar Walker
  Herr Walker – wie waren die letzten Wochen?
“Turbulent!” Lothar Walker lacht. 10 Wochen Parallel-Arbeit, da bleibt nicht viel Zeit zum Aufräumen übrig. Zu den laufenden Verfahren wie Unipro, Kinderhaus, Albert-Schweitzer-Straße und Untere Halde II kam ja das übrige tägliche Geschäft, viele Sitzungen und die Einarbeitung von Frau Prawitt-Molitor. “Der ganz normale Wahnsinn halt!” Gut, dass Ursula Prawitt-Molitor aus dem passenden Bereich kommt; sie war vorher bei der Gemeinde Waldenbuch. Neu für sie sind die Sanierung und der Grundstücksverkehr. “Und die Kollegin macht nebenher den Verwaltungsfachwirt – Prüfung im Dezember”.
Was ist das für ein Gefühl – die letzten Arbeitstage als Amtsleiter?
“Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht”, meint Lothar Walker. “Und ehrlich – ich kam gar nicht dazu”. Immerhin sind 31 Jahre eine sehr lange Zeit; Walker ist neben Gudrun Reith vom Bürgerbüro der letzte Mitarbeiter aus dieser Zeit. Alle anderen kamen später. “Aber ich freu mich auf die Zeit jetzt”, lacht der knapp 63-Jährige, “und ich falle garantiert in kein Loch”. Walker ist bereits seit einem Jahr in Altersteilzeit; die so genannte Passivphase geht nun noch bis Ende Oktober 2018. Ab dann ist er komplett in Rente.
Sie waren der erste nichtbeamtete Amtsleiter in Gomaringen. Wie lief die Ausbildung?
Nach der Abitur am Reutlinger Kepler-Gymnasium und einem Semester Jura begann 1983 die Ausbildung bei der Gemeinde Wannweil als Verwaltungsfachangestellter. “1986 wechselte ich dann nach Gomaringen”, und bis 2001 leitete der gebürtige Wannweiler das Steueramt, Teil der Kämmerei oder Finanzverwaltung. Walker muss lachen: “Ich erinnere mich noch gut an die Feuerwehrabgabe!” Das gab – bis Anfang der Neunziger Jahre – jedes Jahr aufs neue lange Schlangen, wenn es um die Befreiungstatbestände ging. “Ein sehr publikumsintensives G’schäft”. Ebenso wie die Obstversteigerung im Buchbach damals, es kamen manchmal bis zu hundert Leute. “Da kam ordentlich Geld in die Kasse des damaligen Gemeindepflegers Renz”.
2001 – inzwischen mit der Fachangestelltenprüfung II und einem abgeschlossenen VWA-Betriebswirtschaftsstudium – hatte Walker sich dann mit Elmar Rebmann auf die vakante Stelle des Hauptamtsleiters beworben. Die bekam Rebmann, Walker wurde Bauverwaltungsamtsleiter. “Karl-Jürgen Öhrle, heute Stadtbaumeister in Pfullingen, war damals der Bauamtsleiter”. 2007 übernahm Walker dessen Stelle.
Rückblick: Was haben Sie mit auf den Weg gebracht?
“Seit 2007, wenn es gut lief, rund 80 bis 90 Baugesuche und Bauvoranfragen!”  Neben der Bauherrenberatung, versteht sich. Und den verwaltungsrechtlichen Teil der Bebauungspläne wie Brühl II, Schillerstraße, Hinter den Zäunen, Steinach/Hinter der Hurt, Kreuzäcker in Stockach, Albert-Schweitzer-Straße, Untere Halde Nord oder Hindenburgstraße. Bebauungsplanänderungen gab es immer wieder oder Satzungen wie die Ergänzungssatzung zwischen Linden- und Hechinger Straße oder die erweiterte Stellplatzsatzung. “Gleich zu Beginn lag die Abrechnung der Kulturhalle auf meinem Schreibtisch”. Da galt es erst einmal, Defizite im System aufzuarbeiten. “Petra Lutz-Oßwald und ich haben riesige Excel-Listen erstellt”. Das sei schon heftig gewesen, neben der regulären Arbeit her. Und wer den früheren Bauamtsleiter kennt, weiß wie penibel er arbeitete.
Welche Pläne haben Sie für die Zukunft?
“Wandern und Reisen”, freut sich Lothar Walker. “Wir sind sehr gern draußen in der Natur. Jetzt geht es erst mal für einige Wochen nach Indien”. Schon lange will er den gesamten Westweg durch den Schwarzwald laufen: 285 Kilometer von Pforzheim nach Basel. Einen Teil davon, 95 Kilometer, lief er mit seiner Frau im Sommer. 2010 überquerte er mit Bekannten in 12 Tagen die Alpen auf dem E4. “Ich achte sehr auf meine Ernährung – und jetzt habe ich Zeit für mehr Bewegung”. Und für seine Musik: Walker spielt als erster Trompeter in der Stadtkapelle Metzingen, im Sinfonischen Blasorchester der Musikschule Mössingen, bei den Weinbergmusikanten Grafenberg und bei den “Egerländer Freunden” aus dem Ermstal. “Mir wird es bestimmt nicht langweilig!”
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    Nachfolger von Herrn Walker als Bauamtsleiter ist Andreas Linsenmayer, der Ortsbaumeister mit der technischen Ausbildung (07072 9155-21; [email protected]). Die Bereiche Bauanträge und Bauberatung, Bodenverkehrsgenehmigungen, Wohnungsbauförderung, Bauleitplanung, Baulandumlegungen, Vermessungen, Erwerb und Veräußerung von Grundvermögen, Dienstbarkeiten sowie Natur- und Umweltschutz übernimmt die neue Leiterin des Bauverwaltungsamts, Ursula Prawitt-Molitor (07072/9155-23; [email protected]).
v.l.: Bürgermeister Steffen Heß, Ursula Prawitt-Molitor, Lothar Walker, Andreas Linsenmayer
    Wandern und Reisen im Ruhestand Vergangenen Freitag war es so weit - Lothar Walker hat seine Arbeit als Bauamtsleiter beendet. 31 Jahre war er dann im Dienst der Gemeinde Gomaringen, angefangen hat er mit Manfred Schmiderer. 
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mirbeck-country · 2 years ago
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Sarah Johnson - Bürgermeiterin
Sarah Johnson wurde in Mirbeck geboren und aufgewachsen. Sie hat ihre Karriere als Lehrerin begonnen, bevor sie sich entschied, in die Politik zu gehen. Sie begann als Stadträtin und arbeitete sich durch die Ränge bis zur Bürgermeisterin auf.
Johnson hat sich während ihrer Amtszeit für die Verbesserung der Bildung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung der Infrastruktur in der Stadt eingesetzt. Sie hat auch eine Initiative zur Verbesserung der Lebensqualität in den sozial schwachen Gebieten der Stadt gestartet, einschließlich des Trailerparks.
Johnson wurde bei den letzten Wahlen zur Bürgermeisterin wiedergewählt und hatte eine breite Unterstützung von der Bevölkerung. Allerdings hat sich die Lage geändert, nachdem sie in einen Korruptionsfall verwickelt wurde, und es wird untersucht, ob sie öffentliche Mittel für persönliche Zwecke verwendet hat.
RP: Playbook
Die Bürgermeisterin
Beschreibung: Die Bürgermeisterin ist eine erfahrene und engagierte Politikerin, die sich für die Interessen ihrer Gemeinde einsetzt. Sie ist eine starken Führungspersönlichkeit, die fähig ist, Projekte umzusetzen und die Bedürfnisse der Bürger zu verstehen. Sie ist entschlossen, ihre Stadt für die Zukunft fit zu machen.
Fähigkeiten:
Führung: Die Bürgermeisterin hat eine starke Führungsqualität und die Fähigkeit, ihre Mitarbeiter zu motivieren und zu führen.
Verhandlung: Die Bürgermeisterin hat eine gute Verhandlungsstrategie und kann erfolgreich mit anderen Politikern und Interessengruppen verhandeln.
Visionen: Die Bürgermeisterin hat eine klare Vision für die Zukunft ihrer Stadt und kann diese erfolgreich vermitteln.
Schwächen:
unpopuläre Entscheidungen: Die Bürgermeisterin kann Schwierigkeiten haben, unpopuläre Entscheidungen zu treffen, die zwar für die Stadtentwicklung notwendig sind, aber auf Widerstand stoßen können.
Konflikte: Die Bürgermeisterin hat Schwierigkeiten, mit schwierigen Bürgern oder Interessengruppen umzugehen.
Korruption: Die Bürgermeisterin hat die Versuchung von Korruption und hat Schwierigkeiten, dieser zu widerstehen.
Ziele:
Entwicklung: Die Bürgermeisterin will die Entwicklung ihrer Stadt vorantreiben und Projekte umsetzen, die die Lebensqualität der Bürger verbessern.
Wohlstand: Die Bürgermeisterin will den Wohlstand ihrer Stadt erhöhen und Arbeitsplätze schaffen.
Gerechtigkeit: Die Bürgermeisterin will für Gerechtigkeit und Chancengleichheit in ihrer Stadt sorgen.
Beziehungen:
Geschäftsführer der lokalen Chemiefabrik: Mr. John Smith
Chefin des Einkaufszentrums: Mrs. Emily Brown
Polizeichef: Chief Michael Williams
Bauamtsleiter: Mr. David Davis
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politik-starnberg · 3 years ago
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Ein bisschen Bio, Geschäftsordnung, Jugendbeirat und der neue Haushalt ...
Ich bin wie immer gespannt, über welche Tagesordnungspunkte länger bzw. kürzer als gedacht debattiert werden wird - lang genug ist die Tagesordnung. Ich bereite mich auf einen längeren Aufenthalt vor und habe mir sicherheitshalber etwas Proviant mitgebracht.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig. 
Es gibt zwei Änderungswünsche. Der TOP LEP soll vertagt werden, da Herr Weinl noch nicht vortragen kann. Zusätzlich soll ein TOP zum neuen Radweg an der Staatsstraße geben. 
TOP 2 Bürger fragen
Herr Urbasch: Er hat mit dem Bürgermeister gerechnet. Er kann Bilanzen lesen. Er wünscht sich mehr Details in den Haushaltspostenbeschreibungen. Er fragt nach dem Sinneswandel gegenüber der Verwaltung. 
Frau Kammerl: Es wurde früher Kritik an Ausgabeposten geübt, nicht an der Verwaltung. 
Herr Urbasch: Er hat schriftlich bereits mitgeteilt, dass er Kritik am Bauamtsleiter geübt hat. Er möchte Kritik am Bauamt üben. 
Herr Beck: Bitte stellen Sie heute hier nur eine Frage. 
Herr Urbasch: Er fragt nach, wie man Kritik am Bauamt üben kann.
Frau Kammerl: Es können entsprechend Fragen an den Bürgermeister gestellt werden.
Herr Urbasch: Im Januar durften die Stadträte zu vielen Punkten nicht debattieren. 
Frau Kammerl: Die Punkte werden heute debattiert. 
Herr Urbasch: Warum wurden letztes Jahr die Löhne dreimal erhöht - und das bei einem klammen Haushalt. Auch wurden Gebühren erhöht. Denkt man da nur an die Verwaltung oder auch an die Bürger mit kleinen Einkommen?
Frau Kammerl: Auch eine Kommune hat sich zu finanzieren. Die Gewerbesteuer steigt nicht, da Gewerbegebiete nicht ausgebaut werden. 
Herr Beck: Bei allen Punkten hat die Stadt nur “mitgezogen” und für neue Mitarbeiter ein konkurrenzfähiges Umfeld zu schaffen.
Herr Urbasch: Unsere Straßen sind nicht krankentransporttauglich. Es wird zu wenig Geld in die Infrastruktur investiert. Weniger Gutachten und Rechtsanwaltskosten würden da helfen.
Frau Kammerl: Die Anzahl der Gutachten wurde stark reduziert und die Stadt fängt eigentlich keine Gerichtsprozesse an.
Frau Schalper: Der Kunstrasen bei der FT wurde teuer renoviert. Es kümmert sich aktuell kaum einer um den Platz. Auch wurden bei der FT 6 Buchen schlampig gefällt. Der Grund ist unbekannt. Gibt es einen Pflegeplan für den neuen Kunstrasen, der für 500.000 EUR saniert wurde? Ein erneutes Verwahrlosen sollte vermieden werden. 
Frau Kammerl: Sie wird sich da mal schlau machen.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Das kann dann wieder in der offiziellen Niederschrift nachgelesen werden.
TOP 4 Wirtschafts- und Finanzplan 2022 des Wasserwerkes Starnberg
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Der Wirtschaftsplan ist für das Jahr 2022 aufgestellt worden. Gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung besteht dieser aus dem Wirtschafts- und Finanzplan und ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen. Der nach § 17 der EBV vorgeschriebene fünfjährige Finanzplan zeigt die voraussichtlichen Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben auf. Er muss jährlich berichtigt und fortgeschrieben werden.
Die verfügbaren Mittel setzen sich im Wesentlichen aus dem Cash-flow, den Anschlussbeiträgen und Hausanschlusskostenersatz zusammen. Eine zusätzliche Darlehensaufnahme ist voraussichtlich nicht erforderlich.
(Anm. d. Verf.: Auf die einzelnen Zahlen verzichte ich an dieser Stelle, da sie im Rahmen des nach Abschluss veröffentlichten Haushalts der Stadt Starnberg, dort auch nachgelesen werden können.)
Beschlussvorschlag
Der Wirtschaftsplan wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Haushalt 2022 und Finanzplanung 2023 - 2025
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Entwurf des Haushalts 2022 sowie der Finanzplanung 2023 – 2025, den die Verwaltung in der Sitzung am 22.11.2021 vorgestellt hatte, in den Sitzungen am 17.01. und 24.01.2022 vorberaten. Die Vorberatung des Stellenplans 2022 erfolgte bereits am 22.11.2021.
Der Stadtrat hob am 31.01.2022 zwei Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.01.2022 zu einer Ansatzreduzierung bei der HHSt. 1310.9350 auf und beschloss außerdem, den Haushalt 2022 durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 5.906.100 EUR sowie eine Kreditaufnahme in Höhe der verbleibenden Deckungslücke auszugleichen. Die allgemeine Rücklage beläuft sich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2021 auf 10,17 Mio. EUR. 
Das Haushaltsvolumen von 96,67 Mio. EUR liegt um 9,46% über dem Vorjahresplan. Der Verwaltungshaushalt (79,16 Mio. EUR) erhöht sich um 7,10%, der Vermögenshaushalt (17,51 Mio. EUR) um 21,53 %.
Sofern es zu der für das Jahr 2022 geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage kommt, würde diese nach Ablauf des Haushaltsjahres noch 4,26 Mio. EUR betragen und damit noch deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 KommHV (742 TEUR) liegen, weshalb auch im Finanzplanungsjahr 2023 noch eine Entnahme in Höhe von 3,20 Mio. EUR angesetzt werden konnte.
(Anm. d. Verf.: Die Präsentation enthält heuer einige auffallende dynamische Elemente, um die Zahlengrafiken etwas aufzulockern.)
Die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik, wonach im Verwaltungs- haushalt ein Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften ist, der mindestens so hoch sein muss, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann (2022: 972 TEUR), kann hauptsächlich aufgrund der hohen Kreisumlage 2022 nicht beachtet werden. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts müssen Mittel vom Vermögenshaushalt in Höhe von 1,96 Mio. EUR zugeführt werden.
Die neben der Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Vermögenshaushalts veranschlagte Darlehensaufnahme in Höhe von 5,71 Mio. EUR dürfte – wenn überhaupt – erst zum Jahresende kassenwirksam werden, weshalb der diesbezügliche Schuldendienst erst ab dem Jahr 2023 eingeplant wurde. Im Falle der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung würde sich der Schuldenstand unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen für die Bestandsdarlehen von derzeit 8,43 Mio. EUR (ohne Wasserwerk) auf 13,17 Mio. EUR zum Jahresende erhöhen. Die Pro-Kopf-Verschuldung würde damit 560 EUR (Einwohnerstand zum 31.12.2020) betragen und damit geringfügig über dem Landes- durchschnitt von kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (546 EUR) liegen.
Der Kämmerer stellt die Zahlen in der gewohnten Form vor. 
(Anm. d. Verf.: Jeder Haushalt birgt immer ein gewisses Risiko, ob die genehmigten Kredite am Ende wirklich aufgenommen werden. Nicht nur für 2021 hat es geklappt, am Ende des Jahres ohne weitere Kredite auszukommen. Warum sollte das nicht auch für dieses Jahr klappen. Deshalb ist ein gewisser Mut zum Risiko und etwas Vertrauen in die Stadtverwaltung sicher nicht verkehrt. Und die Details können im demnächst sicher unter https://www.starnberg.de/buergerservice-verwaltung/stadtverwaltung/aemter-und-staedtische-einrichtungen/stadtkaemmerei veröffentlichten Haushalt nachgelesen werden.
Und jetzt geht die Haushaltsdebatte los ...)
Der Erste Bürgermeister übernimmt ...
Die Debatte:
Herr Beigel (CSU): Er bedankt sich im Namen der CSU-Fraktion. Es wurden keine Mühen und viele Kosten gescheut. Die Verwaltung war bemüht, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das ist nicht gelungen und unglücklich. Die Kreisumlage und die Personalkosten betragen etwa 50%. Die Hälfte des Haushalt ist nahezu nicht beeinflussbar. Auch an anderen Brocken ist zu arbeiten. Es sind z. B. das Gymnasium Starnberg, welches vom Landkreis unterfinanziert ist. Auch der Bauhof ist noch einmal in Ruhe zu betrachten. Auch der Feuerwehrbedarfsplan wird noch Gehirnschmalz fordern. Die Seeanbindung, der Bayerische Hof und die Kindergärten sind auch noch da. Wir müssen unsere Ansprüche etwas herunterschrauben - die Bürger, die Stadträte und auch die Verwaltung. Die CSU freut sich auf die Zusammenarbeit.
Herr Wobbe (UWG): Er macht es relativ kurz. Er bedankt sich für die nur drei Sitzungen. Die Schulden konnten um 1 Mio. EUR reduziert werden. Ihm macht der Verwaltungshaushalt Sorgen. Was kann man da machen? Es gibt da wenig zusätzliche Einnahmemöglichkeiten. Optionen bieten Mieten, Pachten und Gebühren, damit der Verwaltungshaushalt sich selbst finanzieren kann. Die Deckungsgrade einiger Immobilien sind ihm etwas zu niedrig. Da sollte man gegensteuern. Dazu könnte auch der in Starnberg sehr hohe Betreuungsschlüssel in den Kindergärten gehören. Auch sind weitere neue Stellen immer intensiv zu hinterfragen. Die Zuschüsse sind generell wichtig, sollten aber auch hinterfragt werden. Die Vereine könnten auch mit 90% auskommen. (Anm. d. Verf.: Das vermute ich auch, wenn der “Druck” da ist, wird auch das private Engagement steigen.) Auch Bauprojekte sind immer wieder zu hinterfragen. Er hebt die positive Zusammenarbeit hervor.
Herr Fiedler (FDP): Ein Haushalt mit einer Unterdeckung von ca. 11 Mio. EUR ist nicht glorreich. Spaß macht das nicht. Es gibt Aufgaben, durch die sich durchgearbeitet wurde. Es wurde viel verschoben. Sicher werden auch einige Projekte in den nächsten Jahren gestrichen werden. Einiges kann nicht weitergeschoben werden. Nur durch mehr Gewerbesteuer wird sich die Situation auf Dauer ändern. Wir werden nur in kleinen Schritten nach vorne gehen können. Vielleicht macht mal ein externes Finanz-Controlling Sinn. Wir beschließen alle Aufgaben. Wo können wir in den nächsten Jahren mit der Verwaltung noch Potentiale finden. Er bedankt sich bei der Verwaltung und den Fraktionen. Alle sind über ihren Schatten gesprungen. Er stimmt dem Haushalt zu.  
Frau Falk (SPD): Jährlich grüßt das Murmeltier. Jedes Jahr debattieren wir über die gleichen Aspekte. Wir kommen da nur heraus, wenn wir uns ändern und unsere Ansprüche anpassen. Sie hat viele Stunden mit der Verwaltung Sparmöglichkeiten gesucht. Der Vermögenshaushalt macht ihr mehr Sorgen. Sie hätte gerne noch eine weitere Haushaltssitzung gehabt. Keiner traut sich, in sensiblen Bereichen zu streichen. Streichungen sind von uns allen im Ausschuss gemeinsam zu beschließen. Da hat sie im Stadtrat auf mehr Mut gehofft, um auch mal Projekte zu streichen. Es gibt auch so genug Projekte, die schon gestemmt werden müssen. Die SPD kann dem Haushalt nicht zustimmen. 
Herr Mignoli (BLS): ... (Anm. d. Verf.: Er liest schon sehr schnell vor. Da kommen ich nicht so mit.) ... Schorn würde die Stadt entlasten. Trotz Stellenmehrung sind die Mitarbeiter immer noch überlastet. Da sind vielleicht Projekte zu streichen. Mit dem Kämmerer ist er sehr zufrieden. Er fühlt sich gut aufgehoben.
Frau Pfister (BMS): ... sie verschiebt sich ans Ende der Liste ...
Herr Felber (WPS): Die WPS stimmt dem Haushalt zu. Auch die eine Mio. weniger an Ausgaben ist eine guter Ansatz. Die Zahlen am Ende des Jahres werden besser sein. Wir sollten uns auf das Machbare konzentrieren. Mit dieser Strategie wird es gut klappen. Trotz Sparmaßnahmen ist durchdacht und gezielt zu investieren. Die Stadt muss leistungsfähig und attraktiv bleiben. Da haben alle zusammen daran zu arbeiten. 
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Grünen werden den Haushalt ablehnen. Zu viele Dinge konnten nicht geklärt werden. Wenn auf zweimalige Anfrage keine zufrieden stellende Antwort kommt ... Die Grünen haben sich jeden Haushaltsposten genau angeschaut. Der Verwaltungshaushalt hat sich selbst zu tragen. Uns steht das Wasser bis zum Hals. Ein Unternehmen stünde kurz vor der Insolvenz. Schuld ist nicht allein die Pandemie. Leider wurden trotzdem nicht die Verwaltungsstrukturen überprüft. Auch Schorn wird keine Lösung sein. Am Meisten treibt ihn um, dass für Artenschutz, Klimaschutz und Kindergärten kein bzw. kaum Geld angesetzt wird. Wir müssen unsere Prioritäten neu festlegen. 
Frau Pfister (BMS): Sie ist mit dem Haushalt nicht glücklich. Es gibt Hängepartien und Spekulationsobjekte. Personal und Finanzmittel werden nicht richtig eingesetzt. Barrierefreiheit hat fast keinen Stellenwert mehr. Es geht weg vom sozialen Ausgleich und weg von nachhaltigen Finanzierungen. Die BMS plant keinen Aufstand und wird dem Haushalt zustimmen. Sie möchte aber im nächsten Jahr an den Strategien feilschen. Die “katastrophale Haushaltslage” gibt es nicht. Es gibt viele Steuern und Unternehmen mit Potentialen. Wir sind sicher nicht fast insolvent. Stadtrat und Verwaltung sollen gemeinsam überlegen, wie man z. B. 50.000 EUR Verwahrgeld für die Bürger besser ausgeben könnte. (Anm. d. Verf.: Also lieber mehr Schulden machen, als das Sparschwein etwas gefüllt zu lassen?)
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte anregen, dass jährlich alle Stadträte in einer Sondersitzung über den Haushalt debattieren sollten.  
Herr Janik: Glücklich kann keiner mit dem Haushalt sein. Wir müssen aber arbeitsfähig bleiben. Er freut sich über die Bereitschaft, grundlegend über die Zukunft zu sprechen. 
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2022 wie folgt:
HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Starnberg (Landkreis Starnberg) für das Haushaltsjahr 2022 
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Starnberg folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 79.158.400 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.507.900 Euro ab.
§2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.711.500 Euro festgesetzt. (2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk sind nicht vorgesehen.
§3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (2) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 330 v. H. b) für die Grundstücke (B): 385 v. H.
2. Gewerbesteuer: 330 v. H.
§5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 12.865.000 Euro festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
angenommen: 19:9 
2. Der Stadtrat beschließt dem Finanzplan für die Jahre 2023-2025.
angenommen: 19:9 
Herr Jägerhuber (CSU): Er bittet im Juli oder September um einen TOP mit vorbereitenden Zahlen für den nächsten Haushalt.
TOP 6 Verpflegungsausschreibung in den städtischen Kindertagesstätten "Irmgard-Stadler" und "Hirschanger" sowie an den Grundschulen Söcking und Schloßbergschule
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Die Verpflegung der Grundschulen und städtischen Kindertageseinrichtungen muss regelmäßig ausgeschrieben werden. Für die Mensa der Grund- und Mittelschule sowie den Hort wurde dies 2020 erstmalig durchgeführt. Für die übrigen Einrichtungen ist dies bislang nicht erfolgt. Daher sollte die Verwaltung nun die Ausschreibung für die Grundschule Söcking, die Schlossbergschule sowie die übrigen Kindertagesstätten vorbereiten. Da für die Spielinsel in 2023/2024 der Umzug geplant ist, ist diese nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, sondern wird gesondert ausgeschrieben, wenn die Umzugspläne konkreter werden und die Küchenausstattung bekannt ist.
Im Maria-Kempter-Kindergarten wird durch eine Hauswirtschaftskraft selbst gekocht, daher ist auch diese Einrichtung aktuell nicht im Vergabeverfahren eingebunden.
Somit wurde die Ausschreibung für folgende Einrichtungen vorbereitet: - Grundschule Söcking - Schlossbergschule - Irmgard-Stadler-Kindergarten - Hirschanger-Kindergarten
Diese Einrichtungen benötigen zusammen im Jahr ca. 70.000 Essen (täglich ca. 350 Essen).
Die erste Besichtigung im Sommer hatte insbesondere das Ziel zu überprüfen, in welchen Einrichtung eine Frisch-Koch-Möglichkeit besteht. Aufgrund der derzeitigen Küchengrößen und Ausstattungen ist dies in keiner der oben genannten Einrichtung möglich. 
Der Entwurf des Leistungsverzeichnisses wurde im Dezember 2021 den Einrichtungen, den Elternvertretern sowie den Stadtratsreferentinnen in einer gemeinsamen Besprechung vorgestellt und jeweils um Stellungnahmen bis zu den Weihnachtsferien gebeten. Insbesondere der Bio-Anteil des Essens muss zur Diskussion gestellt werden, da dies erhebliche Auswirkungen auf den zu erwartenden Essenspreis haben kann.
Besonders die Preisentwicklung sollte aus Sicht der Einrichtungen nicht durch die gewünschten Vorgaben, insb. durch den Bio-Anteil oder auch Regionalität etc., aus den Augen verloren werden.
Die Verwaltung empfiehlt grundsätzlich einen Bio-Anteil festzulegen. Dies sollte jedoch nicht pauschal geschehen, sondern auf einzelne Produktgruppen bezogen. 
Die Debatte:
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie hat die Verantwortung gegenüber den Kindern, dass die Kinder gut ernährt werden. Das geht nur mit einem Bio-Anteil von 100%. Bio-Dinkel-Nudeln dürfen nicht mit “künstlichen” Soßen zusammen gepackt werden. Bei dem Stichwort “Ausgleich” sollte immer ein “ist” und nicht nur ein “sollte” stehen. Ein warmes Essen sollte immer gewährleistet werden. Wenn man auf Fisch und Fleisch verzichtet wird, kann man sich auch einen 100% Bio-Anteil leisten. Die Kinder haben doch sicher schon auf den Pausenbroten ausreichend Fleisch und Fisch. Auch unterscheidet sich die neue Ausschreibung von der Vorherigen nur in 9 Sätzen. Stimmt da das Preis-Leistungsverzeichnis bei der Beratung? 
Herr Janik: Auch bei gleichen Schriftsätzen ist immer zu prüfen, ob der alte Schriftsatz noch passt. 
Herr Bartels: Das Thema BIO ist im KITA-Bereich ist ein ganz heißes Thema. 100% Bio ist immer viel teurer. Die Preise sind aktuell explodiert. Wenn keiner den Preis zahlen möchte, macht auch 100% Bio keinen Sinn. Die Ernährungsempfehlung enthält auch Fleisch und Fisch. Die Preisschwelle liegt aktuell bei 3,50 EUR. Der Markt bestimmt den Preis. Wer zahlt am Ende die Differenz zu einem Preis, der noch nicht absehbar ist? Auch kann es passieren, dass es keine Angebote gibt. Aktuell gibt es keine Festpreise für längere Zeiträume, war auch zu berücksichtigen ist. Die Qualität des Essens ist für viele wichtiger als ein Bioanteil vom 100%. Wir sprechen von vorgewärmten Essen. Welche Bedeutung hat dann noch ein 100%-Bioanteil? 
Herr Mignoli (BLS): Er bedankt sich für die Erläuterungen. Gibt es Zahlen von Zuschüssen aus anderen Städten? Ein möglichen Zuschuss sollte die Stadt bei 20% deckeln. Das würde dann zu den Zahlen aus der Beschlussvorlage passen. 
Herr Bartels: Die Zuschüsse pendeln sich bei 1-2 EUR ein. 
Frau Rommel: Einen festen Zuschuss möchte sie aktuell noch nicht festlegen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Biologisch angebaute Produkte sind immer gesünder. Die Schmerzgrenze beim Preis wurde von den Institutionen geschätzt. Da sollten die Eltern gefragt werden. Auch hätte sie gerne Vergleichsangebote je für 100% Bio und 50% Bio. Dann könnte man vergleichen. 
Herr Beck: Es geht auch darum, dass die Kinder ein warmes Essen bekommen. Und es ist zu entscheiden, ob sich gerade die Eltern, deren Kinder dann nur in der Schule ein warmes Essen bekommen, sich dieses Essen unter Umständen nicht leisten können. Er bittet um keinen 100% Bio-Anteil. Sonst wird gerade für diejenigen das warme Essen geliefert, die sich das auch zuhause leisten könnten. Am Ende wird das Thema ja noch einmal im Stadtrat behandelt.  
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Die Kinder sollen gesund essen - und es soll schmecken. Das ist das Wichtigste. Es geht um den Kompromiss aus  Angeboten und Beiträgen. Es gab schon Abstimmungen mit den Eltern, auch wenn nicht alle Eltern gefragt wurden. Das Ergebnis der Gespräche liegt uns als Vorschlag vor. Das sollten wir nicht anzweifeln. Es geht nur noch um den Bio-Anteil. Persönlich fände sie auch 100% gut.  
Frau Falk (SPD): Sie hat verschiedene Fragen. 4 EUR für ein Mittagessen ist nicht besonders günstig. Das sind bei 3 Kindern ca. 160 EUR für das Mittagessen pro Monat. Das muss man sich auch leisten können. Warum ist der Fleischanteil so wichtig? Den würde sie weglassen. Vegetarisch essen alle Kinder. Würde sich das Weglassen des Fleisches auf den Preis auswirken?
Herr Bartels: Das kann er nicht beantworten, da er bisher keine Gemeinde kennt, die nur vegetarisch ausgeschrieben hat.
(Anm. d. Verf.: Mit einer Debatte habe ich ja gerechnet, so ausführlich allerdings nicht.)
Frau Henniger (FDP): Sie wundert sich, dass man hier einen Berater für die Ausschreibung engagiert hat.
Herr Beck: In der Verwaltung gibt es zumeist Generalisten. Deshalb braucht es manchmal externe Berater.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Damit 100% Bio geht, soll das warme Essen in der Kita ohne Fleisch und Fisch ausgegeben werden. Immer mehr Kinder sind Muslime, auch gibt es immer mehr Kinder mit Allergien. Das Heranführen der Kinder an eine gesunde Ernährung sollte auch nicht vergessen werden. 
(Anm. d. Verf.: Hat die Stadt die Aufgabe, bessere Kost zu liefern, als die Kinder zuhause wahrscheinlich erhalten? Hat die Stadt die Aufgabe, mögliche Defizite in den privaten Haushalten auszugleichen?)
Frau Fohrmann (CSU): Sie möchte die Dienstleister stärken. Sie hatte drei Kinder als Vorkoster. Aus der Grundschule Söcking gab es keine Beschwerden. Auch haben die Eltern dort unangekündigt das Essen mal ausprobiert. Kann denn gewährleistet werden, dass der Dienstleister aus der Region kommt. Sie fragt nach einer Empfehlung bzgl. des Bio-Anteils? Kann die Ausschreibung nicht um die Option “vegane” oder “vegetarische” Angebote ergänzt werden?
Herr Bartels: Die Ausschreibung ist europaweit. Regionalität kann nicht ausgeschrieben werden. Er geht davon aus, dass es nur deutsche Angebote geben wird. Ausgleichsangebote sind im Ausschreibungstext bereits enthalten. Die Anbieter haben ausreichend Erfahrung, um möglichst alle Geschmäcker zufriedenzustellen. Der Anteil der Dienstleister mit 100% Bio-Anteil ist nicht besonders hoch.
Frau Rommel: Die Warmhaltezeiten sind in der Ausschreibung auf 3 Stunden begrenzt. Der Wunsch auf Regionalität ist auch enthalten.
Dem Antrag auf Ende der Rednerliste wird einstimmig angenommen.
(Anm. d. Verf.: Der weibliche Anteil an den Teilnehmern der Debatte ist aktuell recht hoch.)
Herr Fiedler (FDP): Der Bio-Anteil aus der letzten Ausschreibung war?
Herr Bartels: 50%
Herr Fiedler (FDP): Wir haben auch eine Verantwortung für die Kinder, die sich nicht eine eigene warme Mahlzeit pro Tag leisten können. In der Beschlussvorlage steht ein gesunder Mix und der ist ausgewogen.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie macht es kurz. In der letzten Ausschreibung war 10% Bioanteil festgeschrieben. Aktuell ist der Mensa-Preis wie hoch? Sie beantragt namentliche Abstimmung zum ersten Punkt.
Frau Rommel: 4,90 EUR
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es wird nur vegetarische Kost gefordert, nicht vegane. Diejenigen, die sich ein Essen zuhause nicht leisten können, sollen auch in der Kita nicht gesund ernährt werden? (Anm. d. Verf.: Inhaltlich durchaus korrekt, aber finanziell gesehen falsch.)
Antrag Fränkel / Täubner-Benicke: Verzicht auf Fisch und Fleisch
abgelehnt: 6:21
Antrag Fränkel: Namentliche Abstimmung
abgelehnt: 6:21
Antrag Fränkel: 100% Bio-Anteil
abgelehnt: 7:20
Antrag Dr. Meyer-Bülow: 
1. Bio-Anteil 100% bei Nudeln und Molkereiprodukten
angenommen: 17:10
Beschlussvorschlag
2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis des erarbeiteten Leistungsverzeichnisses eine Ausschreibung der Essensverpflegung für folgende Einrichtungen durchzuführen und die Leistung zu vergeben: - Grundschule Söcking - Schlossbergschule - Irmgard-Stadler-Kindergarten - Hirschanger-Kindergarten
3. Nach Beendigung des Vergabeverfahrens ist die Angelegenheit dem Gremium erneut vorzulegen, um im Rahmen der Änderung der Gebührensatzung festzulegen, wie hoch die Elternbeiträge und ggf. die städtischen Zuschüsse künftig ausfallen sollen.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: “Grün” und “Bio” kostet, auch wenn das einige immer wieder in Abrede stellen. Der Mehrpreis mag mit der Zeit gesunken sein, ist aber immer noch vorhanden. Und es gilt abzuwägen, ob ich als Stadt 100%-gesundes Essen für alle, die es sich das leisten können, anbieten möchte oder ob ich ein immer noch nicht ungesundes Essen für alle Kinder der Stadt anbieten möchte. Ich tendiere klar zu Letzterem. Denn ein nicht ungesundes Essen am Mittag kann von denen, die darauf Wert legen, zur Not zuhause durch eine 100%-gesundes Frühstück, Abendbrot oder auch Brotzeit sicher ausgeglichen werden.)
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern; Erlass einer Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Gemäß Art. 45 Abs. 1 GO hat sich der Stadtrat eine Geschäftsordnung zu geben. Die Geschäftsordnung (GeschO) ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der kommunalen Organe während der sechsjährigen Wirkungszeit. Die GeschO enthält in Ergänzung der Bayerischen Gemeindeordnung wichtige Regelungen zu Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitungen der Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Mit E-Mail vom 12.01.2022 wurde allen Stadtratsmitglieder der Entwurf der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg zugesandt, welcher auf Grundlage der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages erstellt wurde.
Im Beschlussvorschlag ist der Entwurf der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg abgedruckt, welcher auf dem Entwurf, welcher am 12.01.2022 per E-Mail versandt wurde, basiert und um die nachfolgenden Änderungswünsche aus Reihen des Stadtrates ergänzt wurde. 
(Anm. d. Verf.: Auf das Mitschreiben der Mini-Debatten zu einzelnen Änderungen verzichte ich heute, da es sich auch eher um Nachfragen geht. Das Ergebnis - die neue Geschäftsordnung - wird ja eh veröffentlicht.) 
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Starnberg beschließt folgende Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg:
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg
Der Stadtrat der Stadt Starnberg gibt sich aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. S 74), folgende Geschäftsordnung:
... 
(Anm. d. Verf.: Die beschlossene Geschäftsordnung wird auf den Seiten der Stadt Starnberg (https://www.starnberg.de/buergerservice-verwaltung/stadtverwaltung/satzungen-und-verordnungen) veröffentlicht, so dass ich an dieser Stelle auf “Neuformatieren des Textes verzichte.)
angenommen: einstimmig
TOP 8 Kommunale Zusammenarbeit im Bereich Informationstechnologie; Grundsatzbeschluss
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
1. Ausgangssituation:
Die Arbeitswelt befindet sich, angetrieben durch die digitale Transformation sowie die Globalisierung, im Wandel. Auch Kommunen müssen sich für diesen Wandel rüsten, damit sie mit den Entwicklungen Schritt halten und eine Bürgerorientierung weiterhin ermöglichen können. Um den Herausforderungen der sich verändernden Arbeitswelt zu begegnen, braucht es eine neue Form von Arbeit.
Die Gemeinden Andechs, Berg, Feldafing, Pöcking und Tutzing sowie die Stadt Starnberg und das gemeinsame Kommunalunternehmen zur Trinkwasserversorgung der Gemeinden Feldafing und Pöcking stehen vor der Problematik, dass sie entweder keine eigene EDV-Abteilung haben und ausschließlich auf externe Dienstleister angewiesen sind bzw. nicht ausreichende qualifizierte Personalkapazitäten haben, um die bestehenden Herausforderungen bearbeiten zu können.
In der Folge sind die Verwaltungen teilweise nicht zeitgemäß ausgestattet, halten parallele IT-Strukturen vor oder halten rechtliche Vorgaben nicht oder nur unzureichend ein.
2. Lösungsvorschlag:
Die Auslagerung des IT-Betriebes aus den Gemeinden und der Stadt Starnberg sowie des gemeinsamen Kommunalunternehmens zur Trinkwasserversorgung der Gemeinden Feldafing und Pöcking an einen externen kommunalen IT-Dienstleister. 
Projektorganisation:
1. Projektteam
Es ist ein Projektteam zu gründen, das aus Vertretern der IT-Abteilungen und den Geschäftsleitern besteht und bei Bedarf je nach Aufgabenstellung um technische oder juristische Spezialisten ergänzt wird.
2. Projektgliederung
Projektschritt 1. Vorbereitung 1.1 Beteiligung der jeweiligen politischen Gremien zur Gründung eines Unternehmens zur Bearbeitung der Zentralen IT 1.2 Bestandsaufnahme über die bestehende IT (Infrastruktur) in den jeweiligen Gemeinden und der Stadt Starnberg 1.3 Bestandsaufnahme über die bestehenden Personalkapazitäten in den jeweiligen Gemeinden und der Stadt Starnberg 1.4 Konzepterstellung für die Zentralisierung des IT-Betriebes für die Gemeinden und die Stadt Starnberg
...
Weiteres Vorgehen
Gründung eines Projektteams: Vertreter der IT-Abteilungen und Geschäftsleitungen Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei zur Begleitung der Gründung eines Unternehmens
(Anm. d. Verf.: Man nehme mir nicht übel, dass ich die Debatte hier jetzt nicht im Detail mitschreibe, da es sich eher um Nachfragen handelt, die auf den Beschlussvorschlag keine Auswirkungen haben.) 
Es wird mehrfach betont, dass genau abzuwägen ist, welche Aufgaben ausgelagert werden sollten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Kosten möglicher Beratungsleistungen niedrig zu halten sind. 
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur Gründung eines Unternehmens zu erstellen, welches folgenden Gegenstand hat: Erbringung von Leistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien für kommunale Körperschaften sowie für von kommunalen Körperschaften getragene rechtlich selbstständige und rechtlich unselbstständige (Tochter-)Einrichtungen, vornehmlich IT-Dienstleistungen und EDV-Betreuungen
2. Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, die für die Konzepterstellung erforderlichen Beratungsleistungen zu vergeben.
angenommen: 22:3
TOP 9 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Austrittserklärung von Stadtratsmitglied Henniger
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Mit E-Mail vom 04.02.2022 an die Stadtverwaltung teilte das Stadtratsmitglied Henniger mit, dass sie mit sofortiger Wirkung die Fraktion der FDP im Stadtrat verlassen werde. Ihr Mandat als Stadträtin für die FDP bleibt davon unberührt. Darüber hinaus teilte Frau Henniger gegenüber der örtlichen Presse mit, dass sie selbstverständlich auch weiterhin ihre Ämter im FDP-Kreisvorstand als Schriftführerin und Delegierte ausfüllen wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Freiheit des Mandats konnte das Stadtratsmitglied Henniger das Verlassen der Stadtratsfraktion FDP erklären.
Ausschussbesetzung:
Da Ausschüsse des Stadtrates ein spiegelbildliches Abbild des Stärkeverhältnisses der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen sind, löst ein Eintritt, Übertritt in eine Fraktion sowie der Austritt aus einer Fraktion eines Stadtratsmitgliedes eine Veränderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen im Stadtrat aus, was wiederum eine Neuberechnung der Anzahl zustehender Ausschusssitze nach sich zieht (Art. 33 GO, § 7 Abs. 1 GeschO für den Stadtrat der Stadt Starnberg).
Nach der mit Gesetz vom 22.02.2018 (GVBl. S. 145) erfolgten Neuregelung in Art. 33 Abs. 3 Satz 2 GO verliert ein Gemeinderatsmitglied seinen Sitz im Ausschuss, wenn es aus der von ihm vertretenen Partei oder Wählergruppe ausscheidet. Erfasst hiervon ist auch der Fraktionsaustritt, solange er nicht zum Schein, sondern in Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaften erfolgt.
Nach der aktuellen und ständigen Rechtsprechung des 4. Senats des BayVGH (zuletzt: Beschluss vom 07.12.2020, 4 CE 20.2032) liegt eine für die Ausschussbesetzung beachtliche Änderung des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen, wie sie aus der Wahl hervorgegangen sind, nur vor, wenn der Eintritt oder Übertritt eines Ratsmitglieds in eine aus den Mitgliedern einer anderen Partei doer Wählergruppe gebildete Fraktion eine Abkehr von bisherigen Positionen und Wählerschaft darstellt.
Nachdem das Stadtratsmitglied Henniger explizit mitteilte, dass das Mandat als Stadträtin für die FDP von dem Fraktionsaustritt unberührt bleibt, handelt es sich um keine für die Ausschussbesetzung beachtliche Änderung des Stärkeverhälnisses der Parteien und Wählergruppen.
Die Ausschussbesetzung bleibt aus diesem Grund unverändert.
Fraktionsstatus:
Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind Fraktionen „Teile und ständige Gliederungen der Vertretungskörperschaft. Sie haben den technischen Ablauf der Meinungsbildung und der Beschlussfassung in der Vertretungskörperschaft, in der sie tätig sind, in gewissem Grade zu steuern und damit zu erleichtern. Eine Fraktion ist aber immer nur ein Teil eines Ganzen und kann daher nicht rechtlich wirksam die Funktionen und Kompetenzen des Ganzen wahrnehmen“ (BVerfG, Urt. v. 10.12.1974 – 2 BvK 1/73, juris Rn. 56 = BVerfGE 38, 258). Das heißt, dass Fraktionen nicht in eigener Kompetenz über ihren Status und daraus folgende Rechtspositionen befinden können. Vielmehr hat der Gemeinderat kraft seiner Geschäftsordnungsautonomie die Befugnis zu regeln, welche solcher Zusammenschlüsse die Bezeichnung „Fraktion“ führen dürfen (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 17.09.2002 – 4 NE 02.1925, juris Rn. 6).
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat in seiner Geschäftsordnung geregelt, dass eine Fraktion mindestens zwei Mitglieder haben muss (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 GeschO für den Stadtrat der Stadt Starnberg).
Durch den erklärten Austritt aus der FDP-Stadtratsfraktion, hat diese nicht mehr zwei Mitglieder, weshalb sie den Status als Fraktion verliert. Die Stadtatsmitglieder Fiedler und Henniger besitzen nunmehr keinen Fraktionsstatus.
Antrag Frau Pfister: 
Die Fraktionslosen wechseln sich bei den Fraktionsvorsitzendenbesprechungen wechselseitig ab und informieren sich gegenseitig.
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stellt fest, dass es sich bei dem von Frau Stadtratsmitglied Henniger als Austritt aus der Stadtratsfraktion FDP erklärten austritt, um keinen Austritt handelt, der eine für die Ausschussbesetzung beachtliche Änderung das Stärkeverhältnis im Stadtrat auslöst.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren vom 14. Dezember 2021
vertagt
TOP 11 55. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche nördlich des Gestütsweges und nordöstlich des Wohngebietes Percha-Nord, betr. Fl. Nr. 280 (Teilfläche), Gemarkung Percha
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Ein Teil der Bürger im Ortsteil Percha hat sich mit hoher Motivation für den Bau eines Kinderspielplatzes nördlich der Autobahn A 952 eingesetzt, der für die Kinder im Wohngebiet Percha-Nord fußläufig erreichbar sein soll. Neben der privaten Initiative wurde auch von städtischer Seite ein Bedarf für einen weiteren öffentlichen Spielplatz im Ortsteil Percha, insbesondere für das Wohngebiet nördlich der A 952 festgestellt.
Als Standort für einen Ortsteilspielplatz kommt nach Prüfung verschiedener Alternativen eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 280, Gemarkung Percha, nördlich des Gestütsweges und nordöstlich an die Wohnbebauung Percha-Nord angrenzend in Frage. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine landwirtschaftlich intensiv genutzte Wiesenfläche im Eigentum der Landeshauptstadt München. Von städtischer Seite wurden bereits Verhandlungen mit der Eigentümerin für eine Langzeitpacht aufgenommen, bei denen sich eine Einigung abzeichnet.
Da das Grundstück zwar unmittelbar an den Siedlungsbereich angrenzt, planungsrechtlich jedoch im Außenbereich liegt, ist die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen. Bei dem geplanten Spielplatz handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Danach kann ein Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Dies ist hier der Fall, da die Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist. Aus diesem Grund muss als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vorhabens der Flächennutzungsplan geändert werden.
Der vorliegende Entwurf für die 55. Änderung des Flächennutzungsplans stellt die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dar.
Die Debatte: 
Herr Wobbe (UWG): Er fragt, warum eine Fläche der Größe von vier Schlossberghallen notwendig ist.
Herr Janik: Für die Pacht spielt die Größe der Fläche kaum eine Rolle.
Herr Frühauf (CSU): Es werden auch in Percha schon Spenden gesammelt. Das sollte unterstützt werden.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche nördlich des Gestütsweges und nordöstlich des Wohngebietes Percha-Nord; betr. Fl. Nr. 280 (Teilfläche), Gemarkung Percha, mit dem Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes.
2. Der Stadtrat billigt den Vorentwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 02.02.2022.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Sanierung der Schlossberghalle; aktueller Stand und Aktualisierung des Kostenrahmens
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Im Juli 2020 hatte der Bauausschuss der Stadt Starnberg die Verwaltung beauftragt, die Planungen zur Sanierung der Schlossberghalle voranzutreiben, mit dem Ziel, die Schlossberghalle im Jahr 2022 technisch und brandschutzseitig zu ertüchtigen; im November 2020 war die Vergabe an die Fachplanungen für Elektro und Heizung-Lüftung-Sanitär erfolgt.
Zum Zeitpunkt des Versands der Ausschreibungen Mitte November war der Kostenrahmen noch nicht überschritten worden.
Zu den Submissionsterminen im Dezember lagen nicht für alle Gewerke Angebote vor, deshalb mussten drei Gewerke neu ausgeschrieben werden.
Anfang Februar gingen noch für die zum Start der Sanierung notwendigen Gewerke Angebote ein, sodass Anfang März begonnen werden kann. (Die Submission für das letzte noch ausstehende Gewerk ist für Mitte Februar terminiert.)
Allerdings sind einige Gewerke wesentlich höher angeboten worden als im Herbst 2021 kalkuliert, sodass der genehmigte Kostenrahmen erhöht werden muss, und zwar auf 2,2 Mio € netto (was einer Steigerung von etwas über 10 % entspricht).
Gründe für die Preissteigerungen sind sowohl die derzeitige wirtschaftliche Lage im Baugewerbe als auch stark gestiegene Materialpreise.
Beschlussvorschlag
Der Kostenrahmen für das Bauvorhaben Sanierung der Schlossberghalle wird auf 2,2 Mio € netto angepasst und der Haushaltsansatz um 230.000 € netto erhöht.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauausschuss nach Planungs- und Baufortschritt regelmäßig über die Kostenentwicklung zu unterrichten und ggf. eine weitere Erhöhung des Kostenrahmens vorzuschlagen.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Das ist bei Seebad irgendwie nach meiner Erinnerung anders gelaufen? Wie es hier beschlossen wurde, ist es für mich der richtige Weg.)
TOP 13 Vollzug des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EBKrG) und der Planfeststellung zum Entlastungstunnel der Bundesstraße B2; Vereinbarung über die Änderung einer bestehenden Kreuzung zwischen der Deutschen Bahn AG, dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Stadt Starnberg
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Die Anpassungen an der Eisenbahnüberführung vor dem Nordportal des zukünftigen Entlastungs- tunnels der Bundesstraße B2 erfordert eine Vereinbarung aller beteiligten Baulastträger. Die Vereinbarung wird zwischen der Deutschen Bahn, der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatlichen Bauamt Weilheim (Straßenbaulastträger Bundesstraße B2) und der Stadt Starnberg (Gehwege im Zuge der Bundesstraße B2) geschlossen.
Die Vereinbarung wird zum jetzigen Verfahrensstand notwendig, da die Maßnahme aus der gesamtheitlichen Kreuzungsvereinbarung (Beschlussvorlage Nr. 2020/068) herausgenommen wurde. Dadurch wurde eine Neuverteilung der Kosten zu Gunsten der Stadt Starnberg gewählt. Die gesamtheitliche Kreuzungsvereinbarung ist Bestandteil des Planänderungsverfahrens und noch im Abwägungsprozess bei der zuständigen Behörde, der Regierung von Oberbayern.
Für die Stadt Starnberg ergeben sich bei der Planung und Durchführung der Maßnahme begleitende Aufgabenfelder. Die Bauleitung und Verantwortung obliegt dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Deutschen Bahn AG. Die Belange der Stadt Starnberg wurden im Rahmen des Planfeststellungbeschlusses (Gehwegbreite mind. 3,0 Meter) bereits berücksichtigt und werden weiterhin auch in der Ausarbeitung der Ausführungsplanung Berücksichtigung finden.
Aufgrund der Beteiligung der Stadt Starnberg im Verfahren gilt diese auch für die Kosten. Nach Eisenbahnkreuzungsgesetz werden die kreuzungsbedingten Kosten zwischen der Deutschen Bahn und dem Straßenbaulastträger je zur Hälfte aufgeteilt (§ 6 Abs. 2 der Vereinbarung). Die Kostenanteile der Straßenbaulastträger werden entsprechend des Verhältnisses der Wegbreiten nach den jeweiligen Zuständigkeiten nach Fernstraßengesetz und Bayerischem Straßen- und Wegegesetz im Verhältnis zur Gesamtbreite des Straßenraumes aufgeteilt. Für die Stadt Starnberg fallen für die Gehwege mit einer Mindestbreite von 3,0 m und einem Kostenansatz von 4,08 % voraussichtlich 273.356,67 € an.
In der Kostenfortschreibung betrug der Anteil der Stadt Starnberg für die Eisenbahnüberführung noch 1.040.000,00 €. Somit ergibt sich eine Reduzierung von ca. 766.000,00 €.
Der Kostenanteil der Stadt Starnberg an der Kreuzung Bundesstraße B2/innere und äußere Leutstettener Straße wird derzeit neu ermittelt und bleibt im Grundsatz von der Herausnahme des Kostenanteils für die Einsenbahnüberführung unberührt. Im Finanzplan sind für die Maßnahme Haushaltsmittel für das Jahr 2023 in Höhe von 180.000 € und für das Jahr 2024 in Höhe von 95.000 € veranschlagt.
(Anm. d. Verf.: Ich bin ja mal gespannt, ob wieder die schon oft zitierte Aussage mit dem “kostet die Stadt nichts” kommt. Wenn ja, verweise auf den Beitrag https://www.politik-starnberg.de/post/187183294891/der-tunnel-kostet-die-stadt-nichts)
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Durch den Prüfungsauftrag sollte die Gehwegbreite nicht reduziert werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Wieso kann es eine Reduzierung von 3,0 m auf 2,5 m geben? 
Herr Janik: Wir bekommen so oder so 3 Meter  (2,5 Meter Mindestbreite und 0,5 Meter Sicherheitsstreifen).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister die Vereinbarung zur Änderung der Kreuzung zwischen der Eisenbahnüberführung und der Bundesstraße B2 vor dem Nordportal vom 27.01.2022 zu unterzeichnen.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Es gab kein Verweis auf das obige Zitat. Das freut mich.)
TOP 14 B2-Tunnel Starnberg - Verkehrsführung im Bereich des zukünftigen Nordportals - Anträge der Stadtratsfraktionen der BMS vom 28.01.2022 sowie der CSU vom 30.01.2022
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Am 28.01.2022 reichte die Stadtratsfraktion BMS folgenden Antrag ein:
Der Stadtrat beschließt, beim Staatlichen Bauamt Weilheim darauf hinzuwirken, dass die geplante Querungsinsel auf der B2 auf Höhe Gautinger Straße vorerst nicht bzw. erst zum Ende der Tunnelbaumaßnahmen realisiert wird.
Per E-Mail vom 30.01.2022 beantragte die CSU-Stadtratsfraktion ihrerseits, eine derartige Zurückstellung mit dem Staatlichen Bauamt zu verhandeln. Die Begründungen sind den angefügten Anträgen zu entnehmen. Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes ausgeführt:
Die Verwaltung bat das Staatliche Bauamt umgehend um eine Stellungnahme zum aktuellen Sachstand der Straßenbaustelle im Nordzulauf und um eine Einschätzung zur möglichen Berücksichtigung der beantragten Zurückstellung. Daraus ist zu entnehmen, dass das Staatliche Bauamt Weilheim diese Anregung aufgrund des fortgeschrittenen Planungs- und Bauablaufes ablehnt.
Der Stadtrat wurde im Laufe der letzten Jahre in mehreren Sitzungen über den jeweiligen Sachstand, die Planungen, die Verkehrsführung, die Bauphasen und die Kostenteilung informiert. Die Bauphasen wurden seitens des Staatlichen Bauamtes frühzeitig über die Presse bekannt gegeben. Insbesondere in der Sitzung des Stadtrates am 29.01.2018 wurde die Planung zum Nordzulauf an allen Kreuzungspunkten der B2 vorgestellt.
Es wäre grundsätzlich möglich gewesen, die Mittelinsel in den Bauabschnitt zur Straßenherstellung nach Bau des Nordportales auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Diese Anregung hätte jedoch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen müssen, um sie ohne erhebliche finanzielle Nachteile umsetzen zu können.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind sämtliche Bauleistungen, die Spartenverlegung, die Markierung, die Beschilderung und auch die Signalsteuerung mit geänderten Ampelstandorten bereits an ausführende Firmen vergeben. Die Leistungen sind abgerufen und der Bauzeitenplan sieht eine Fertigstellung bis Mitte 2022 vor. Für den Fall dass die Ausführung gestoppt werden sollte, bestünde ein erhebliches Schadenersatzpotential worauf das Staatliche Bauamt Weilheim in seiner Stellungnahme hinweist.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, den Anträgen der Stadtratsfraktionen der BMS und CSU nicht zu folgen.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Wir sollten das beschließen. Wenn der Aufwand hoch sein soll, kann das nur damit begründet werden, dass schon Zahlen beim Bauamt vorliegen. 
Herr Pfister (BMS): Das ist ein Auftrag an den Ersten Bürgermeister. Ihm fehlen die genauen Kosten. Auf dem Schild an der Autobahn steht immer noch “bis 2026″. Die Ausschreibungen sind noch gar nicht veröffentlicht. Bis 2026 wird der Tunnel nicht gebaut. Und jetzt soll die Stadt einer Umlenkung des Verkehrs ausgesetzt werden?
Herr Dr. Glogger (WPS): Er schließt sich dem Vorredner an. Wir sind schon in der nächsten Planänderungsphase.
Herr Jägerhuber (CSU): Das war uns in dieser Deutlichkeit nicht bewusst. Dass vor dem Tunnelbau schon Fakten geschaffen werden, war einigen nicht so klar. Da fehlte der Stadt auch entsprechende Informationen vom nicht vorhandenen Tunnel-Kümmerer. Die Leustettener Straße wird dadurch schon früh zu stark belastet. Die Stadt soll da noch einmal nachhaken.
Frau Falk (SPD): Die Leistung ist doch schon vergeben. Was wird da denn jetzt erwartet. Wir geben doch keine Mehrkosten aus, damit die Insel später gebaut wird. Das wurde in der letzten Legislaturperiode alles zusammen geplant.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er sieht in der “Umleitung” über die Petersbrunner Straße keinen Nachteil. Die Mehrbelastung in der äußeren Leutstettener Straße könnte zu einem Problem werden, einen Zeitverlust sieht er auch über diese “Umleitung” nicht.
Herr Dr. Glogger (WPS): Mit dem Tunnel ist noch nichts losgegangen. Im Bundeshaushalt sind nur 4 Mio. EUR eingestellt. Da kann nicht viel gebaut werden.
Frau Pfister (BMS): Es gibt immer Planungen, die auch später noch verändert werden können.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat lehnt die Anträge der Stadtratsfraktionen der BMS und CSU, beim Staatlichen Bauamt Weilheim die Realisierung der Querungsinsel im Kreuzungsbereich Gautinger Straße/B2 zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen ab, da die Bauleistungen bereits beauftragt sind und ein Schadenersatz im Falle einer Kündigung der bestehenden Verträge nicht übernommen wird.
angenommen: 18:8
Antrag Frau Pfister: 
Darlegen der finanziellen Auswirkungen einer Verschiebung des Baus der Insel durch das Staatliche Bauamt
angenommen: 17:9
TOP 15 Jugendbeirat Starnberg; Satzungserlass
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
 In seiner Sitzung vom 18.10.2021 beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, den Entwurf der Jugendbeiratssatzung mit den Jugendlichen abzustimmen und anschließend erneut dem Gremium zur Beratung und anschließend dem Stadtrat zum Erlass vorzulegen. In Zusammenarbeit mit den Jugendlichen erarbeitete das Jugendzentrum nun den zur Beschlussfassung stehenden Entwurf.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass folgender Satzung:
Satzung für den Jugendbeirat in der Stadt Starnberg (Jugendbeiratssatzung) vom
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung:
§ 1 Aufgaben und Rechte
(1) Der Jugendbeirat ist eine überparteiliche Institution. Er vertritt und handelt im Interesse der Jugend der Stadt Starnberg und vermittelt zwischen Stadtverwaltung, Stadtrat und der Jugend. (2) Die Zugehörigkeit zum Jugendbeirat und die Zugehörigkeit zum Stadtrat schließen sich gegenseitig aus. (3) Der Jugendbeirat befasst sich mit jugendrelevanten Themen. Er kann zu Vorschlägen, Wünschen und Interessen von jungen Menschen Anträge an den Stadtrat stellen. Bei Anträgen haben die Mitglieder des Jugendbeirats das Rederecht. (4) Der Jugendbeirat wird zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen geladen und über alle öffentlich zu behandelnden Punkte, die die Jugend betreffen, informiert. (5) Der Jugendbeirat erhält zur Unterstützung und zur freien Verwaltung seiner Arbeit, sowie zur Förderung jugendrelevanter Themen und Anliegen im Stadtgebiet ein Budget. Der Stadtrat legt die Höhe des Budgets fest. Für besondere Projekte kann der Jugendbeirat eine Aufstockung des Budgets im Rahmen der Haushaltsplanung für das Folgejahr beantragen (Sockelbetrag: 1000,- €). (6) Der Jugendbeirat kann sich selbst und zur Planung und Strukturierung seiner Aufgaben und Ziele eine Geschäftsordnung geben, die der Stadtrat bestätigt. (7) Der Jugendbeirat kann dem Stadtrat einmal jährlich einen Bericht über seine Tätigkeiten erstatten.
§ 2 Zusammensetzung des Jugendbeirats
(1) Der Jugendbeirat besteht aus mindestens vier bis höchstens zehn Mitglieder. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. (2) Die persönliche Amtszeit eines Jugendbeiratsmitgliedes endet durch Ablauf der zweijährigen Amtszeit automatisch. Die Mitglieder des Jugendbeirats erhalten auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung ihres Ehrenamts. (3) Mitglied des Jugendbeirats können Jugendliche im Alter vom vollendeten 13. Lebensjahr bis zum vollendeten 24. Lebensjahr werden. Die Jugendlichen müssen entweder ihren Hauptwohnsitz in Starnberg haben, eine ortsansässige Schule besuchen oder ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Lehrstelle vor Ort haben. Hierfür müssen die Kandidaten auf Wunsch der von der Kommune bestellten Vertretung einen Nachweis erbringen. (4) Der Beirat ist mit mindestens vier Mitgliedern (z.B. wegen Ausscheiden) bis zur nächsten Neuwahl geschäftsfähig. Ein Mitglied kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen freiwillig und in schriftlicher Form zurücktreten. (5) Der Jugendbeirat setzt sich wie folgt zusammen: a. ein/e Vorsitzende/r, b. ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r, c. ein/e Zuständige/r für die Kasse (Kassenwart), d. ein bis sieben direkt gewählte Jugendbeiratsmitglieder.
§ 3 Jugendbeiratswahl
(1) Das aktive Wahlrecht haben Jugendliche der Stadt Starnberg im Alter vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Das passive Wahlrecht haben Jugendliche im Alter vom vollendeten 13. bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. (2) Der Jugendreferent der Stadt hat das Amt des Wahlvorstands inne. Seine Aufgabe ist es, die Wahl unverzüglich einzuleiten, durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Zur Unterstützung kann er Wahlhelfer heranziehen. (3) Auf die Wahl muss rechtzeitig und in geeigneter Weise hingewiesen werden. Der neue Wahltermin wird sechs Monate vor dem Ende der Amtszeit gemeinsam mit den Mitarbeitern des Jugendtreffs und dem Jugendreferenten der Stadt festgelegt. (4) Um die Vorbereitung, Durchführung und öffentliche Bekanntgabe der Wahl kümmert sich der Jugendbeirat mit Unterstützung des Jugendtreff Nepomuk und des Jugendreferenten der Stadt. (5) Gewählt wird grundsätzlich alle zwei Jahre in freier und geheimer Wahl. Es besteht die Möglichkeit über das Wahllokal vor Ort im Jugendtreff Nepomuk oder andere, z.B. digitale Programme, die Wahl für alle Jugendlichen aus Starnberg zugänglich zu machen, um die aufgestellten Kandidaten und Kandidatinnen zu wählen. (6) Wahlvorschläge können bis sechs Wochen vor Wahltermin beim Jugendtreff Nepomuk eingereicht werden. Der Jugendtreff Nepomuk kann die Frist auf bis zu zwei Wochen vor dem Wahltermin verkürzen. Auf eine geschlechtsparitätische Verteilung der Wahlvorschläge soll hingewirkt werden. Bei Unterschreiten der Zahl von vier Bewerbungen, gibt es für die entsprechende Amtszeit keinen Jugendbeirat. (7) Wahlvorschläge müssen mit dem Namen und den Kontaktdaten der Kandidaten und Kandidatinnen zum Zwecke der Kommunikation in schriftlicher Form abgegeben werden. (8) Alle Wahlberechtigten dürfen höchstens so viele Kandidaten und Kandidatinnen wählen, wie der Jugendbeirat Sitze hat. Es darf nicht gehäufelt werden. (9) Gewählt sind die Bewerber mit den meisten Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (10)Die Auszählung der Stimmzettel findet sofort nach Beendigung der Wahlhandlung im Jugendtreff Nepomuk statt und ist öffentlich. Das Ergebnis wird vor Ort öffentlich bekanntgegeben. (11)Nicht gewählte Kandidaten und Kandidatinnen werden auf eine Nachrückerliste aufgenommen. (12)Die erste Sitzung findet direkt im Anschluss an die Wahlauszählung statt. Als Vertretung der Stadt Starnberg nimmt der erste Bürgermeister, eine Vertretung und/oder der Jugendreferent der Stadt, sowie die Mitarbeiter des Jugendtreffs, teil. (13)Der Stadtrat bestätigt den Wahlausgang in einer der beiden darauffolgenden Sitzungen und bestätigt damit den offiziellen Beginn der Amtszeit des neuen Jugendbeirats. Die Amtszeit beginnt am 1. des auf die Sitzung folgenden Monats und endet mit Ablauf von zwei Jahren.
§ 4 Sitzungen
(1) Der Jugendbeirat wählt in seiner ersten Sitzung eine vorsitzende, sowie eine stellvertretende Person und den Kassenwart mit einfacher Mehrheit der Mitglieder des Jugendbeirats. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (2) Der Jugendbeirat kommt mindestens viermal im Jahr und zusätzlich auf Antrag von mindestens zwei stimmberechtigten Beiratsmitgliedern zu Sitzungen zusammen. Der Termin für die jeweils nächste Jugendbeiratssitzung wird immer in der laufenden Sitzung festgelegt. (3) Der Vorsitzende des Jugendbeirates bereitet die Sitzungen des Jugendbeirats vor, lädt zu den Sitzungen ein und legt die Tagesordnung fest. Die Einladung erfolgt bis spätestens eine Woche vor der Sitzung (per Mail). (4) Vorschläge zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vorher bei dem Vorsitzenden des Jugendbeirates einzureichen. Auf Antrag eines Jugendbeiratsmitgliedes kann die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt werden. (5) Für die Jugendbeiratsmitglieder besteht Anwesenheitspflicht. Wer nicht teilnehmen kann, muss sich rechtzeitig vor der Sitzung bei dem Vorsitzenden entschuldigen. In Beratungs- und Unterstützungsfunktion nimmt ein Mitarbeiter des Jugendtreffs Nepomuk und/oder der Jugendreferent der Stadt an den Sitzungen teil. (6) Die Sitzungen des Jugendbeirates finden grundsätzlich öffentlich statt. Aufgrund des Vorschlages eines Jugendbeiratsmitgliedes oder in begründeten Ausnahmefällen kann der Beirat mit einfacher Mehrheit Rederecht an die Besucher erteilen. (7) Nach Bedarf können Sachverständige, z.B. Mitglieder der Stadtverwaltung, Mitglieder des Stadtrates oder Experten, zur Beratung hinzugezogen werden. (8) Über die Sitzungen wird Protokoll geführt. Das Protokoll wird jedem Jugendbeiratsmitglied mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugesandt. Das Protokoll wird rotierend von den Jugendbeiratsmitgliedern geschrieben. Das Protokoll wird auch an den Jugendtreff Nepomuk und den Jugendreferenten der Stadt geschickt. (9) Der Jugendbeirat legt sich Leitlinien fest, die als Basis für die Arbeit des Gremiums dienen. Auch die Satzung des Jugendbeirats kann gemeinsam neu verhandelt und dem Stadtrat zur Beschlussvorlage vorgelegt werden. (10)Die Tätigkeit im Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,-€ für die notwendige Teilnahme an einer Sitzung des Jugendbeirats, höchstens jedoch 60,- € pro Monat. Die Tagesordnung ist mit einer unterschriebenen Anwesenheitsliste zu bestätigen.
§ 5 Beschlussfassung
(1) Der Jugendbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. (3) Bei Stimmengleichheit ist der Beschluss abgelehnt.
§ 6 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.03.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung in der Fassung vom 16.04.2012 außer Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 16 Inklusionsbeirat; Erlass einer Änderungssatzung
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Die Satzung für den Inklusionsbeirat wurde 2018 erlassen und 2020 zuletzt geändert. Nach einer Prüfung durch den neuen Datenschutzbeauftragten der Stadt Starnberg wurde festgestellt, dass die Formulierung in § 3 geändert werden muss (Datenschutz-Grundverordnung, statt Datenschutzgesetze). Außerdem sollen künftig alle Mitglieder eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen.
Des Weiteren sollen in diesem Zusammenhang folgende Änderungen in die Satzung mit aufgenommen werden:
- Änderung einer pauschalen Aufwandsentschädigung (150 € jährlich) zu einer sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung.
Begründung:
Vereinzelt gibt es Mitglieder, die in den letzten Jahren an keiner Sitzung teilgenommen haben und dennoch die vollen 150 € Aufwandsentschädigung erhalten. Künftig sollen nur die Mitglieder eine Aufwandsentschädigung erhalten, die auch an den Sitzungen teilnehmen. Daher der Vorschlag der Verwaltung: 50 € je Sitzung. Da normalerweise mindestens drei Sitzungen im Jahr stattfinden, sind die Mitglieder bei Teilnahme an allen Sitzungen nicht schlechter gestellt, als durch die bisherige Regelung.
- Die Lebenshilfe Starnberg entsandte bislang zwei Mitglieder als Vertreter in den Inklusionsbeirat. Nach Ausscheiden eines Mitglieds entschloss sich die Lebenshilfe künftig nur noch ein Mitglied zu stellen. Daher ist die Anzahl der Mitglieder in § 4 Abs. 1 Buchst. a zu ändern.
- Weitere redaktionelle Änderungen in § 4 und § 7. 
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass folgender Änderungssatzung: " Satzung zur Änderung der Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg vom (Ausfertigungsdatum)
Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) folgende Satzung:
§1
Die Satzung für den Inklusionsbeirat vom 26.02.2018 (Amtsblatt 11/2018), zuletzt geändert durch Satzung vom 06.10.2020 (Amtsblatt 52/2020), wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
"Der Beirat verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Stellungnahmen zu Angelegenheiten Einzelner werden nur mit deren Einverständnis abgegeben. Jedes Mitglied muss eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen."
2. § 4 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Buchst. a. wird das Wort "sieben" durch das Wort "sechs" ersetzt und das Wort "der" vor "Menschen mit Behinderung" gestrichen. b) In Abs. 1 Buchst. g. wird das Wort "ein" durch das Wort "einen" ersetzt. 3. In § 7 wird das Wort "zweitweise" durch das Wort "zeitweise" ersetzt. 4. § 8 erhält folgende Fassung: "Die Mitglieder des Inklusionsbeirats, die die Tätigkeit nicht im Rahmen einer Erwerbsarbeit leisten, erhalten je Sitzungsteilnahme 50,00 € Aufwandsentschädigung.
§2
Diese Satzung tritt am 01. April 2022 in Kraft.
angenommen: einstimmig
TOP 17 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung der Kompetenzen während erhöhter Infektionszahlen
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 unter dem Tagesordnungspunkt "Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Übertragung der Kompetenzen während erhöhter Infektionszahlen" folgenden Beschluss gefasst:
"Der Stadtrat überträgt alle gesetzlich übertragbaren Befugnisse des Stadtrats auf den Haupt- und Finanzausschuss, sofern im Landkreis Starnberg der nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird. ... "
In der Folge ist es zu keinem Anstieg des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gekommen, weshalb die Kompetenzübertragung nicht erfolgte.
Im November 2021 ist es zu einem Anstieg des Inzidenzwertes auf über 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gekommen, weshalb eine Übertragung sämtlicher gesetzlich übertragbaren Befugnisse des Stadtrates auf dem Haupt- und Finanzausschuss stattfand.
Die zum Schutz vor Infektionen getroffenen Maßnahmen erwiesen sich jederzeit als geeignet, erforderlich und angemessen. Es ist kein Fall bekannt, bei dem sich ein Sitzungsteilnehmer bzw. eine Sitzungsteilnehmerin in Folge der Teilnahme an einer Sitzung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ansteckte. Unter Abwägung der organschaftlichen Rechte auf Sitzungsteilnahme aller Stadtratsmitglieder mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit entschied der erste Bürgermeister, von der beschlossenen Kompetenzübertragung keinen Gebrauch zu machen. Der Schutz aller Sitzungsteilnehmer wurde/wird durch andere – geringere Mittel – sichergestellt, weshalb die Stadtverwaltung nunmehr empfiehlt, den am 14.12.2020 unter TOP 14 gefassten Beschluss aufzuheben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat hebt den in seiner Sitzung am 14.12.2020 unter Tagesordnungspunkt 14 "Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Übertragung der Kompetenzen während erhöhter Infektionszahlen)” gefassten Beschluss auf.
angenommen: einstimmig
TOP 18 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie der Bay. Gemeindeordnung; Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg
Sachverhalt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, gekürzt von dr. thosch)
Der Starnberger Kirchplatz ist ein beliebter Veranstaltungsort, wie bereits inhaltlich in der Vorlage Nummer 2021/435 dargestellt, auf die hier Bezug genommen wird.
Für Veranstaltungen auf dem Kirchplatz, die nicht unter die Marktgebührensatzung fallen, empfiehlt die Verwaltung, die Einführung einer Sondernutzungsgebühr pro Tag. Da der Kirchplatz auch gerne Vereine und gemeinnützige Organisationen für Veranstaltungen nutzen, wird hier empfohlen, die Pauschalgebühr ausschließlich für Veranstaltungen mit wirtschaftlichem Interesse zu erheben. Somit wären zukünftig auch weiterhin kirchliche oder politische Veranstaltungen von dieser Pauschalgebühr ausgenommen.
Für die Einführung der Sondernutzungsgebühr ist die Anlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg vom 06.02.2019 zu ändern. Es wird eine Gebühr von 250,00 Euro pro Tag empfohlen.
Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund von Artikel 18 Abs. 2a des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2018 (GVBl. S. 672) und von § 8 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2237) und von Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260), folgende:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg
§1 Regelungsinhalt
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Starnberg in der Fassung vom 06.02.2019 erfährt die nachstehende Änderung. Die Anlage zum Gebührenverzeichnis erhält eine neue Zeile mit nachfolgendem Inhalt eingefügt:
§2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
angenommen: einstimmig
TOP 19 neu Fördermittel für den Radweg an der ST 2032 eruieren
Herr Janik referiert, dass der Sachbearbeiter in Pöcking dieser Fördertopf für dieses Projekt nicht geeignet wird.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sie möchte den Antrag gerne abändern. Die Stadt soll beschließen, dass wir den Radweg am Seeufer realisieren wollen.
Herr Janik: Ohne den Abschluss der Machbarkeitsstudie macht ein Beschluss zur Realisierung wenig Sinn.
Frau Kammerl (CSU): Es ist Unsinn, einen Beschluss noch einmal zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt beabsichtigt, den interkommunalen Radweg entlang des Seeufers bis Feldafing umzusetzen. (Anm. d. Verf.: Oder so ähnlich, die Beschlussvorlage wurde einfach zu kurz an die Wand geworfen.) 
angenommen: 23:3
(Anm. d. Verf.: Welche Wirkung soll das haben, wenn ich als Stadtrat einen Antrag zu einem schon vorhandenen Beschluss erneut stelle? Möchte ich in einem guten Licht darstehen? Möchte ich einen abgelehnten Antrag vermeiden? In jedem Fall sieht das schon recht komisch aus.)
TOP 20 Bekanntgaben, Sonstiges
Es gibt keine Bekanntgaben und keine sonstigen Anfragen.
(M)ein Fazit:
Eigentlich hat diese Sitzung zu viele Tagesordnungspunkte gehabt. Ich hoffe, dass dies nur der besonderen Sitzung im Januar 2022 geschuldet ist. Nicht dass wir da uns den Verhältnissen aus der vorherigen Legislaturperiode nähern. Das möchten sicherlich weder die Stadträte noch die Stadtverwaltung und der Erste Bürgermeister.
Jeder Haushalt ist nur eine wenn auch detaillierte Planung und immer auch eine kleine Wette auf die Zukunft. Hoffen wir, dass auch dieses Jahr die genehmigten Kredite nicht benötigt werden und die Verwaltung damit zeigt, dass sie mit dem zugestandenen Geld umsichtig umgeht. 
Und beim Thema Ernährung wurde wieder ersichtlich, dass es einen ernährungstechnischen Aspekt und einen finanziellen Aspekt gibt, die je nach Zielrichtung unterschiedlich gewichtet werden. Da kann es nur einen Kompromiss geben, der mit einem Nicht 100%-Bioanteil und einem nicht 0%-Bioanteil gefunden wurde.
Die neue Geschäftsordnung entspricht in etwa auch der alten Geschäftsordnung und wurde hier und da etwas angepasst. Und selbst dem Blog wurde indirekt ein eigener Punkt gewidmet. 
Und man merkt, dass es beim Thema Tunnel immer noch recht schnell zu durchaus emotionalen Redebeiträgen kommt. Es hat sich aber auch dieses Mal in Grenzen gehalten. Es freut mich immer wieder, dass diese Thema im Großen und Ganzen gegessen ist. 
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tommy5967 · 5 years ago
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Haushaltsrede zum Hirschhorner Etat 2020 von Thomas Wilken
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Anmerkung: Leider wurde der Haushalt inklusive einer Grundsteuererhöhung auf 700 Prozentpunkte in der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von CDU und Profil gegen die SPD beschlossen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich freue mich dass sie in so großer Zahl zu dieser wichtigen Sitzung erschienen sind. Denn heute geht es ja konkret um Ihren Geldbeutel, ob sie noch höher mit Steuern belastet werden, als es sowieso schon der Fall ist. Wir von der SPD wollen alles tun, damit dies nicht passiert und haben deshalb auch verschiedene Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt.  Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im zerfaserten Rund, die SPD wurde in den vergangenen beiden Wochen - als eine kritisch hinterfragende Fraktion - in einer Weise angegangen, die ich als unschön empfinde. Warum? Weil einem nicht passt, was von der anderen Seite gefragt wird, oder dass diese eben eine andere Meinung hat als man selbst?  Ich kann mich erinnern, dass nach der Bürgermeister-Abwahl vor ein paar Jahren die Rede davon war, dass man doch etwas höflicher miteinander umgeht. Ich denke, es sollte doch jeder Fraktion selbst überlassen bleiben, wann und wie sie ihre Überlegungen einbringt. Sind wir denn hier in der Schule, wo der Oberlehrer sagt, bis übermorgen müsst ihr eure Hausaufgaben erledigt haben? Wir sind ehrenamtliche Parlamentarier, die alles in ihrer Freizeit beackern. Manche haben vielleicht mehr Freizeit, manche weniger. Erst warf man uns vor, sich nicht beteiligt zu haben, dann waren die Fragen zu pauschal und dann zu ausführlich. Was denn nun? Immerhin wissen wir es jetzt, dass es insgesamt 37 Fragen waren. Da soll dann noch mal einer von Verweigerung reden. Vielen Dank der Verwaltung für die kurzfristige Bearbeitung dessen, was möglich wäre   Wir haben uns gründlich Gedanken über alles gemacht. In manchen Augen haben wir uns ja vielleicht auch zu gründlich Gedanken gemacht. Denn wir haben vieles hinterfragt, was bisher überhaupt noch nicht hinterfragt wurde. Aber wenn es darum geht, dass alle Bürger von einer Grundsteuererhöhung betroffen wären, dann sollte man doch überlegen, welche freiwilligen Leistungen relativ wenigen Bürgern zugutekommen. Und ob die nicht vielleicht darauf zugunsten aller verzichten können. Man hätte auch in der Verwaltung weiterdenken können und angesichts der Finanznot den neuen Bauamtsleiter erst zum 1.1.21 einstellen können. Damit hätte man einen Haufen Geld gespart, auch wenn in der Antwort auf unsere Frage wortreich dargelegt wird, warum es die Überlappung geben muss. In Eberbach zeigt man uns, dass es auch ein Jahr ohne Amtsinhaber funktioniert. Dort werden dadurch 70.000 Euro eingespart.   Die Entwicklung hat gezeigt, dass wir genau zum richtigen Zeitpunkt überlegt haben. Denn in vier Änderungslisten, die letzte von heute, hat der Magistrat die bisherigen Haushaltszahlen quasi in die Tonne gekloppt. Und das lag nicht alles nur an Corona, es kamen noch viele andere Posten dazu, die überhaupt nichts damit zu tun haben. Wer sich somit vorher damit beschäftigte, der hat mit alten Zahlen operiert und konnte gerade noch mal von vorne anfangen. Und übrigens zum Thema, die SPD sei mit ihren Fragen spät dran gewesen: Wenn wir ehrenamtlichen Stadtverordneten am Tag vor und am Tag der Sitzung schon wieder eine umfangreiche Liste mit zahlreichen Änderungen bekommen, dann frage ich mich, wer denn eigentlich jetzt im Glashaus sitzt.  Wir haben uns in der Fraktion sowieso gefragt, warum einige Sparvorschläge, wie sie jetzt von allen drei Fraktionen auf dem Tisch liegen, nicht auch von Verwaltungs- oder Magistrats-Seite vorgeschlagen wurden. Die Aussage im Ausschuss war mehr oder weniger, man fand nichts mehr zum Einsparen, deshalb müssen die Steuern hoch. Und wieder weise ich darauf hin, dass wir ehrenamtlich tätig sind und es natürlich gerne sehen würden, wenn die hauptamtlich damit Beschäftigten sich ebenfalls einen Kopf machen, wie man eine bisher im Raum stehende horrende Grundsteuererhöhung im Sinne der Bürger vermeiden kann.  Stattdessen durften wir uns in den vergangenen Wochen einen Kopf machen. Und sollten jetzt auch den Kopf dafür hinhalten, wenn die Steuer steigen würde. Ich frage mich, warum erst jetzt die freien Finanzmittel in den Berechnungen konkret aufgetaucht sind.  Denn hätte man diese Mittel, sogar nicht in voller Höhe, von Anfang an mit eingeplant, dann wäre eine Grundsteuererhöhung nach alten Zahlen gar nicht nötig gewesen. Dann wären doch jegliche Diskussionen darüber obsolet gewesen.   Mit dem Gewerbesteuereinbruch wegen Corona müssen wir jetzt natürlich voll auf die freien Mittel zurückgreifen. Dennoch sollten wir es schaffen, wenn alle Einsparvorschläge der Fraktionen zusammengenommen werden, den Haushalt in diesem Jahr auszugleichen.  Da wir davon ausgehen können, dass der Haushalt wahrscheinlich erst im Spätsommer genehmigt wird, falls nicht die Behörde noch irgendetwas auszusetzen hat, dann werden wir sowieso nicht in die Versuchung kommen, zu viel auszugeben. Von daher lässt sich bestimmt die eine oder andere Investition oder Ausgabe ins kommende Jahr schieben. Entsprechenden haben wir in unseren Vorschlägen eingebracht. Was nächstes Jahr kommt, weiß heute noch keiner. Vielleicht gibt es ja den Schutzschirm für Kommunen, den SPD-Finanzminister Olaf Scholz vorgeschlagen hat. Natürlich nur, wenn die CDU auf Länder- und Bundesebene mitzieht. Deshalb halte ich auch nichts davon, in der mittelfristigen Finanzplanung wieder irgendwelche Grundsteueranhebungen zum Haushaltsausgleich mit aufnehmen zu wollen. Es kann alles passieren, nach unten oder nach oben. Reagieren wir also kurzfristig und schreiben wir uns nicht wie vergangenes Jahr schon einen Zwang zum Handeln vor. Sollte es aber wieder knapp werden, was in Hirschhorn ja sehr wahrscheinlich ist, dann wünsche ich mir, auch wenn noch nicht Weihnachten ist, mit der Einbringung eines möglicherweise defizitären Etatentwurfs gleich ein paar Vorschläge, wo möglicherweise eingespart werden kann. Natürlich müssen die Stadtverordneten die politische Entscheidung dazu treffen, aber die Verwaltung könnte im Vorfeld bereits ihre Hausaufgaben machen und somit ein fröhliches Zahlenkürzungssuchspiel vermeiden. Denn die Definition, wann eine Grundsteuererhöhung erfolgen kann, ist doch klar. Sie ist die ultima ratio, wenn wirklich keine Einsparungen mehr möglich sind und nichts mehr auf Folgejahre geschoben werden kann. Dass dies in diesem Jahr nicht zutrifft, haben die verschiedenen Einsparvorschläge gezeigt. So sollten wir auch weiterhin vorgehen. Auch wenn es knirscht und weh tut, muss der Haushalt ausgewrungen werden wie ein nasser Putzlappen, bis auch der letzte Tropfen an möglichen Einsparungen aufgefangen ist, bevor an eine Steuererhöhung überhaupt gedacht wird. Es gibt viele Beispiele dafür, wieso ich nicht einsehe, dass die Hirschhorner dafür gerade stehen sollen, wenn das Land uns Kosten ausdrückt. Das hessische Kinderförderungsgesetz brachte etliche Auflagen mit sich, die die Kommunen erfüllen und bezahlen müssen. Da fragt keiner, wo sie die Mittel dafür hernehmen. Ein anderes schönes Beispiel ist die Heimatumlage, die in den letzten Magistratsänderungszahlen jetzt mit über 60000 € aufgetaucht ist. Ursprünglich war ja eine erhöhte Gewerbesteuerumlage zur Mitfinanzierung der Deutschen Einheit angedacht. Diese lief nach 30 Jahren aus. Aber statt dass die Kommunen nun die volle Summe wieder selbst behalten können, langt das Land Hessen mit seinen klebrigen Fingern zu und behält 75% erst einmal ein. Die werden dann über irgendwelche Förderungen und Zuschüsse angeblich wieder ausgezahlt, aber natürlich nur dann, wenn es passt und wenn die entsprechenden Anträge dafür gestellt werden. Also kann man sicher davon ausgehen, dass ein größerer Teil dieser 60.000 € nicht in Hirschhorn ankommen wird.  Einen weiteren Punkt nannte der Bürgermeisterin der Ausschusssitzung selbst: Ohne die entsprechenden Änderungen zum 1.1.19 hätte man alten Haushalt (vor Corona) ausgeglichen gestalten können. Bester Beweis dafür, dass es rein die Vorgaben vom Land sind, die ihn in die Miesen bringen und für Grundsteuererhöhung verantwortlich sind. Nochmal Bürgermeister im Ausschuss: Frühere Generationen hätten es verbockt, dass heute Hirschhorn viele Schulden hat (u.a. Sporthallenbau). Das mag schon sein, aber trotzdem kann ich jetzige und kommende Generationen dafür nicht bluten lassen durch eine Steuererhöhung.  Der Kampf gegen die Grundsteuererhöhung mag, so könnten es vielleicht einige unter ihnen sehen, ein Kampf gegen Windmühlen sein. Aber ich kann ihnen versichern, wobei das manche möglicherweise als Drohung auffassen könnten, ich lasse als Hirschhorner Don Quichotte darin nicht nach.  Somit können Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich darauf freuen oder sich davor fürchten, dass es mit mir auch kommendes Jahr keine Erhöhung geben wird. Aber wir habe ich schon vorhin gesagt: Wer weiß schon, was kommendes Jahr sein wird. Hoffentlich keine Kontaktsperren, kein Mundschutz und kein Corona mehr. Ich glaube, darauf können wir uns alle einigen. fr Read the full article
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schrott-auto · 5 years ago
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Noch widersprüchlicher wirkt die Szenerie im Lehrerzimmer: Dort, wo viele Jahre lang die Lehrer zusammenkamen, herrscht seit der Schließung im Sommer 2014 Tristesse. Für Farbtupfer sorgen die ausgehängten Pläne mit Skizzen des zukünftigen Bildungszentrums. Schräg gegenüber sind zwei Klassenräume hingegen voller denn je. Dort hat die Gemeinde ein Möbellager eingerichtet. Schränke, Betten und andere Einrichtungsgegenstände für die Flüchtlingsunterkünfte sind dort gelagert. Prall gefüllt ist auch der große Container, der oberhalb des Schulgebäudes auf dem Parkplatz neben der Turnhalle aufgestellt worden ist. Darin lagert allerlei Schutt und nicht mehr brauchbares Inventar. Doch längst nicht alles wandert auf den Müll. Nach der Schließung habe es mehrere Besichtigungen gegeben, erzählt Sabine Plate-Ernst, Fachbereichsleiterin im Rathaus. Brauchbares Material ging an die Plettenberger Zeppelinschule. Aber auch die Herscheider Grundschulen, der Geschichts- und Heimatverein, ehemalige Lehrer und Schüler haben sich umgeschaut. Auch die Gemeinde sicherte sich Mobiliar. Doch für alte Landkarten, Schulbücher oder Dia-Projektoren gibt es keine Verwendung mehr. „Das tut mir schon wirklich leid“, betont Sabine Plate-Ernst, dass allen Beteiligten das Entrümpeln schwerfalle. Viele Dinge, die einst modern waren, sind für den heutigen Schulbetrieb aber nicht mehr verwendbar. Doch die Zeit drängt: Parallel zur Fertigstellung der neuen Aula sind die ersten Aufträge für den zweiten Bauabschnitt des Bildungszentrums bereits in Auftrag gegeben worden. Dieser beinhaltet die Renovierung der Hauptschule: In einem ersten Schritt sollen in Teilbereichen Deckenverkleidungen, Fußböden und Türen entfernt werden. „Zuvor müssen sämtliche Räume jedoch leer sein“, betont Bauamtsleiter Lothar Weber. Er rechnet mit einem Maßnahmenbeginn Ende März, Anfang April. Bis dahin muss nach einer Lösung für die Volkshochschule gesucht werden: Diese nutzt einige Räume im Hauptschulbereich für ihre Kurse. Ein Umzug in den zukünftigen VHS-Bereich (im Untergeschoss des Neubaus) könnte zeitlich schwierig werden, weil dort noch nicht alle Arbeiten in Gänze abgeschlossen sind. Daher wird nach Alternativen gesucht. „Unser Ziel ist es, dass alle VHS-Kurse wie geplant stattfinden können“, sagt Weber. 0 Autor Dirk Grein Dirk Grein [email protected] Weitere Artikel des Ressorts Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Tagespflege fehlen vor Ort Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Tagespflege fehlen vor Ort Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Tagespflege fehlen vor Ort „Ein Seniorenzentrum wird nicht mehr reichen“ „Ein Seniorenzentrum wird nicht mehr reichen“ „Ein Seniorenzentrum wird nicht mehr reichen“ Kaminbrand ruft Feuerwehr auf den Plan Kaminbrand ruft Feuerwehr auf den Plan Kaminbrand ruft Feuerwehr auf den Plan Vier Tage nach Indienststellung: Erster Einsatz für Herscheids neues Feuerwehrauto Vier Tage nach Indienststellung: Erster Einsatz für Herscheids neues Feuerwehrauto Vier Tage nach Indienststellung: Erster Einsatz für Herscheids neues Feuerwehrauto Ausverkauft? Nicht ganz! Heimatzeitung hat die letzten Karten für die Ski-Party verlost Ausverkauft? Nicht ganz! Heimatzeitung hat die letzten Karten für die Ski-Party verlost Ausverkauft? Nicht ganz! Heimatzeitung hat die letzten Karten für die Ski-Party verlost Dieses Fahrzeug verbessert den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr Dieses Fahrzeug verbessert den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr Dieses Fahrzeug verbessert den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr
Herscheid: Entrümpelung mit Wehmut - die Hauptschule verschwindet | Herscheid
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einbeckermorgenpost · 7 years ago
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Jetzt soll es »Schlag auf Schlag« weitergehen
Landrätin Astrid Klinkert-Kittel sprach von einem Tag, an dem sich ein langersehnter Wunsch erfüllt habe: Sie hatte am späten Mittwochnachmittag Bürgermeister und Bauamtsleiter der Städte und Gemeinden des Landkreises sowie Kreistagsmitglieder ins Kreishaus eingeladen, um das Projektmanagement sowie Ausbau- und Ablaufplanung für den Breitbandausbau vorzustellen. Und drei Stunden vorher habe der Bund die endgültige Förderzusage gegeben, freute sie sich. Der Landkreis Northeim investiere 9,6 Millionen Euro in dieses Vorhaben, und 5,8 Millionen Euro kommen als Förderung vom Bund. https://www.einbecker-morgenpost.de/region/nachricht/jetzt-soll-es-schlag-auf-schlag-weitergehen.html?utm_source=social&utm_medium=tumblr
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nokzeit · 5 months ago
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Bauhof Limbach modernisiert Fahrzeugbestand
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Bauhof Limbach modernisiert Fahrzeugbestand Das Bild zeigt (v.li.) Bauhofleiter Gerald Schell, Stellvertreter Marvin Link, Mitarbeiter Patrick Friedrich, Bürgermeister Thorsten Weber, Mitarbeiter Andreas Riehl und Oliver Bangert sowie Bauamtsleiter Georg Farrenkopf. (Foto: pm) Limbach. (tw) Die Gemeinde Limbach hat kräftig in die Modernisierung ihres Bauhofes investiert. Nachdem im letzten Jahr die Einweihung der neuen Räumlichkeiten gefeiert werden konnte, folgte in diesem Jahr die Modernisierung des Fahrzeugbestands. So ersetzt man im ersten Halbjahr einen sehr deutlich in die Jahre gekommenen Kleintraktor der Marke Iseki. Dieser wurde vor vielen Jahren in Eigenarbeit mit einer Kabine aufgerüstet, verfügte dennoch über keine Heizung und war gerade in der kalten Jahreszeit alles andere als zeitgemäß. Nach über 20 Jahren war ein Ersatz dieses Kleintraktors dringend notwendig. Nach einer Ausschreibung fiel die Wahl auf einen Kompakttraktor 2026R der Marke John Deere, für den die Fa. Zürn aus Schöntal das günstigste Angebot unterbreitete. Das neue Fahrzeug ist ganzjährig im Einsatz. Miterworben wurde in diesem Zug ein passendes Schneeräumschild und ein Salzstreuer, so dass die Aufgaben im Winterdienst insbesondere für das Räumen und Streuen der Gehwege sichergestellt sind. Das Fahrzeug hat alle technisch erforderlichen Ausrüstungen. Ein ebenfalls neues Frontmulchgerät erleichtert die Rasenpflege. Insgesamt nahm die Gemeinde rund 39.000 Euro für dieses zeitgemäße und auf die gemeindlichen Bedürfnisse zugeschnittene Fahrzeug in die Hand. Der kleine Traktor bekam jetzt einen großen Bruder, der den bisherigen Traktor der Marke Steyr ersetzte. Da die Gemeinde im letzten Jahr einen von einem privaten Dienstleister gekündigten Winterdienstbezirk in den Dienst des Bauhofes übernehmen musste, war der Ersatz des, nach 18 Betriebsjahren ebenfalls in die Jahre gekommenen Schleppers durch einen leistungsstärkeren Traktor ebenfalls kein Luxus. Nach einem Angebotsverfahren fiel die Wahl hier auf einen neuen Schlepper der Marke John Deere 6120M inkl. Frontlader, Paletten Gabel und Klappschaufel. Auch dieses Fahrzeug ist ganzjährig im Einsatz. Salzstreuer und Pflug für den Winterdienst wurden aus dem Gemeindebestand übernommen. Günstigste Bieterin war hier die Firma Zürn aus Buchen zu einem Gesamtpreis von 114.000 Euro, in dem bereits die Rückgabe des Altfahrzeugs berücksichtigt ist. „Unsere Mannen des Limbacher Bauhofs können für die verschiedensten täglichen Arbeiten nun auf moderne Fahrzeuge zurückgreifen“ resümierte Bürgermeister Thorsten Weber anlässlich der offiziellen Fahrzeugübergaben. Lesen Sie den ganzen Artikel
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gutachter · 1 year ago
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Wohnen am Brunnenplatz: Erste Wohnungen sind bald bezugsfertig
Bobingen: „…Das Wohnbauprojekt am Brunnenplatz in der Bobinger Siedlung liegt gut im Plan. Die Arztpraxis hat eröffnet. Im Januar sollen die ersten Wohnungen bezugsfertig sein. Das Wohnbauprojekt “Wohnen am Brunnenplatz” liegt im Plan, berichtete Bauamtsleiter Rainer Thierbach jüngst im Bobinger Bauausschuss. Besonders erfreulich sei, dass der Termin zur Eröffnung der Arztpraxis gehalten…
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gomaringenblog-blog · 8 years ago
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Der Kamin bleibt. Und das eiserne Gittertor auf der Nordseite wird auch nicht verschrottet. Innen im alten Fabrikgebäude werden sich später einmal Rathausbesucher an die Zeiten der textilen Fertigung erinnern können: mächtige Dampfheizkörper bewahren die Geschichte, schwarze Stromverteiler oder ein Schlüsselkasten im künftigen Büro des Rathauschefs. Der verspricht, die Relikte im Auge zu behalten.
Sanierungen in der Ortsmitte
Am dritten bundesweiten Tag der Städtebauförderung nahm Gomaringen zum ersten Mal teil. Bürgermeister Steffen Heß und Bauamtsleiter Lothar Walker erläuterten bei zwei Rundgängen durchs Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ rund 20 Interessierten die bisher sanierten öffentlichen und privaten Gebäude. Sie wurden seit 2010 im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Ortszentren“ (ASP) mit 1,58 Mio. Bundes- und 2,82 Mio. Euro Landesbeteiligung finanziert. Im Juli startet der Umbau der ehemaligen Kindlerschen Fabrik – mit rund 12,79 Mio. Euro Kosten, wobei man auf 4 bis 6 Mio. Euro Zuschüsse hofft.
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Die Südseite des künftigen Dientleistungszentrums Gomaringen
Im künftigen Dienstleistungszentrum Gomaringen; Pläne
Was die sich wohl dabei gedacht haben? Theo Kuttler staunt über den extravaganten Wasserhahn
Sanierungsgebiet Gomaringen “Ortsmitte III”
  Bürgerwünsche zur  Außengestaltung Bahnhof-/Lindenstraße
Wichtig ist der Gemeinde, dass in den nächsten Wochen die Gomaringer zur Verbesserung des öffentlichen Raums der neuen Ortsmitte auch eigene Ideen äußern. „So können wir den Planern gleich im Vorfeld die Wünsche präsentieren“, ermuntert Walker, „und nicht erst, wenn die Entwürfe schon stehen“. Auch die Anwohner sind gefragt. Die Gemeinde möchte vor allem in der Bahnhofstraße den vorherrschenden Eindruck der verkehrlichen Erschließung mildern und dem Straßenraum aufzuwerten, allerdings auch mit mehr Parkierungsfläche. Vielleicht gibt es ja demnächst einen runden Tisch. „Am liebsten“, so der Bauamtsleiter, „hätten wir einen „Shared space“, die Gleichberechtigung aller Nutzungsarten. Und wenigstens ein bisschen urbanes Flair – mit Straßencafé, Grün und Möblierung. „Aus der Ortsmitte“, ist Bürgermeister Steffen Heß überzeugt, „ist mehr rauszuholen als da jetzt ist“. Gemeinderätin Petra Rupp-Wiese findet: Da müssten auch die Privaten etwas beisteuern.
Christa Mellis aus Hinterweiler schlug jedenfalls bei der Führung schon mal vor, eine Reaktivierung des ehemaligen Backhauses im äußeren Schlosshof zu prüfen, auch wenn das mittlerweile Elektroinstallationen beherbergt. Theo Strohmaier sinnierte über eine Einbahnregelung in der Bahnhofstraße. Und der kleine Theo fände es cool, wenn die interessanten Unebenheiten des Parkettbodens im Rathaus blieben – zum Drüberschanzen mit dem Skateboard.
Die Gemeinde wird nicht müde, ihre Arbeit transparent zu machen, auch wenn an diesem sonnigen Samstag das Interesse eher überschaubar dünkte. Das Schloss mit Gustav-Schwab-Museum und der Ausstellung des Schwäbischen Albvereins lockte einige Besucher an, und der Run auf Weißwurstvesper und schriftliche Anregungen hielt sich bei der „neuen“ Emmy Lindgrün – ebenfalls ein Sanierungsgebäude – in Grenzen.
Wie ein Großer: Theo Kuttler hilft bei der Emmy aus
  In der extra geöffneten Bibliothek waren Martina Hanisch und ihre Kolleginnen mit den Schnäppchenjägern beim jährlichen Bücherflohmarkt ganz zufrieden.
Ideen zur Verbesserung des öffentlichen Raums im Gebiet Bahnhof-/Lindenstraße nimmt die Gemeinde gern bis einschließlich 3. Juni auch per E-Mail entgegen ([email protected]). Hier geht’s direkt zur Gemeindeseite.
Interessanter Spaziergang durch die neue Ortsmitte Der Kamin bleibt. Und das eiserne Gittertor auf der Nordseite wird auch nicht verschrottet. Innen im alten Fabrikgebäude werden sich später einmal Rathausbesucher an die Zeiten der textilen Fertigung erinnern können: mächtige Dampfheizkörper bewahren die Geschichte, schwarze Stromverteiler oder ein Schlüsselkasten im künftigen Büro des Rathauschefs.
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schluesselkindblog · 8 years ago
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Am Beispiel des Moscheebaus in Fischerdorf, Stadtteil Deggendorf, einer bayrischen Hochschulstadt im Donautal, die auch als „Tor zum Bayrischen Walt“ bezeichnet wird und sich rühmt, auf der „Sonnenseite des Waldes“ zu liegen, wird wieder einmal ersichtlich, wohin Deutschlands Reise geht: Während die eigens für die Flutopfer der Flutkatastrophe 2013 in Deggendorf gesammelten Spendengelder in Millionenhöhe kulturfremder Migranten zugute kamen und zum Neubau einer unnötigen Moschee genutzt wurden, fehlt das Geld an anderer Stelle und sitzen viele der Einwohner der Stadt noch heute auf ihren Kosten.
Rückblick
Im Jahr 2013 haben Isar und Donau große Teile Deggendorfs unter Wasser gesetzt. In dem bayrischen Landkreis mündet die Isar in die Donau. Bis zu drei Meter tief standen die Häuser der Deggendorfer unter Wasser, als zwei Dämme brachen und mehrere Ortsteile evakuliert wurden. Nur noch die Dächer der Häuser ragten aus dem Wasser. Die Feuerwehr rief die “absolute Lebensgefahr” aus, die Bewohner wurden mit Hubschraubern und Booten in Sicherheit gebracht. Der Schaden: ��l aus den Heizungstanks trieb im Wasser, Autos trieben in den Fluten wie Flöße, allein der Landkreis Deggendorf rechnet mit Schäden in Höhe von rund 500 Millionen Euro.
Bildergalerie Flut Deggendorf 2013
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Auch die Moschee des türkisch-islamischen Kulturvereins in Fischerdorf wurde betroffen, die Organisation, der systematische Spionage für das türkische Erdogan-Regime vorgeworfen wird und die trotz allem weiterhin Fördergelder erhält, die von dem Familienministerium abgesegnet werden. Obwohl die Moschee des Degendorfer Moschee-Vereins durch die Flut nur minimale Schäden davontrug, kassierten sie 2,2 Millionen Gelder aus dem Fluthilfe-Fond.
  Flutopfer bedanken sich für die Spenden, die in den Moschee-Neubau investiert wurden/ Foto: Augsburger Allgemeine
Die AfD deckte nun auf, dass es bei der Finanzierung des Neubaus der Moschee nicht mit rechten Dingen zuging. Obwohl die Regierung von Niederbayern bestätigte, dass Kommunen und Gemeinden Anspruch auf Erstattung bei Hochwasser-Schäden haben, behauptet der städtische Politiker kontinuierlich, dass die Stadt die neue Moschee nicht bezahlt hätte. Während sich die Einwohner Deggendorf über die Finanzierung der Stadt für den prunkvollen Bau noch heute empören, dessen Dach eine goldene Kuppel mit einem goldenen Halbmond ziert, Außenrippen aus Keramik den modernen Bau umhüllen und ein goldfarbenes Zierminarett zusätzlich angebracht wurde, sei der Bau völlig gesetzeskonform mit 2,2 Millionen Euro begünstigt worden. Obwohl in diesem Fall aufgrund der geringen Beschädigungen keine akute Not bestand, wie es jedoch bei tausenden Einheimischen der Fall war, die um ihre Existenz bangten, wurde eine völlig unnötige Moschee, die zuvor in einem Zweifamilienhaus untergebracht wurde, abgerissen und für stolze 3,4 Millionen Gesamtsumme wieder neu aufgebaut.
Goldverkleidete Kuppel der Moschee/ Foto: passauer neue presse
Das Geld, das aus dem größtenteils privat gespeisten Fluthilfe-Fond stammt, wurde für den Wiederaufbau eines unnützen Gebetshauses verwendet, dass nun den Einheimischen beim Wiederaufbau ihrer privaten Häuser fehlt. In diesem Zusammenhang erscheint der Geldbetrag von utopischen 2,2 Millionen Euro geradezu provokativ. Gleichzeitig wäre für eine örtliche Kapelle nur 46.000 Euro “spendiert” worden, stellte die AfD-Kreistagsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner heraus.
Christoph Strasser, Bauamtsleiter der Stadt Deggendorf möchte den Islamisierungs-Vorwurf der AfD nicht anerkennen, für ihn sei
“die Moschee mit seiner Mischung aus orientalischen und heimischen Architekturformen auch ein gutes Beispiel für gelungene Integration.”
Dieser Fall sollte juristisch auf §266 Untreue überprüft werden, denn mit Sicherheit hätten sich die staatlich genehmigten 2,2 Millionen auch nützlicher einsetzen lassen, wie zum Beispiel in überflutete Schulen, Kindergärten oder Altenheime, alles Unterkünfte, die für eine menschliche Existenz elementar sind.
Mit Material von br und anonymous
Schlüsselkindblog Redaktion
Veruntreuung von Flutopfer-Spendengeldern in Millionenhöhe für Moschee-Neubau
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politik-starnberg · 6 years ago
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Es ist eröffnet ...
... nicht der B2-Tunnel und auch nicht die Westumfahrung (obwohl die ja bald eröffnet wird), sondern das B2-Tunnel-Info-Center.
Und wer jetzt eine große Ausstellung erwartet, ist vielleicht enttäuscht. Denn neben dem Modell einer ähnlichen Tunnelbohrmaschine, wie sie auch in Starnberg zum Einsatz kommen soll, hängen nur ein paar zum Teil schon bekannte Pläne an den Wänden und auf dem Tisch in der Mitte. 
Aber das ist auch gar nicht das Ziel des Info-Center. Das Info-Center ist dazu da, ganz konkret die Fragen der Bürgerinnen und Bürger im Gespräch zu beantworten und auf schwierigen Fragen einfach im Gespräch Rede und Antwort zu stehen. Und die Antworten geben immer donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr der Bauleiter und/oder der Projektleiter. Es gibt die Antworten also immer aus erster Hand. 
Und ich habe heute mitgenommen, dass die Fragen auch auf eine ehrliche Art und Weise beantwortet werden und sich nicht hinter schönen Worten oder Phrasen versteckt wird. 
Bei meinem heutigen Besuch habe ich mich auch ein wenig an meine Tunnelsprechstunde erinnert (https://www.politik-starnberg.de/post/148048739001/25-jahre-vorbereitung-morgen-donnerstag-ist). 
Ich wünsche dem Info-Center viele interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Auf das keiner mehr weitererzählt, dass der B2-Tunnel von der Bahnbrücke bis zum Tutzinger-Hof-Platz verläuft (Das ist wirklich im Zug von einem Herrn neben dem Bauamtsleiter sitzend weitergegeben worden. Zum Glück konnte da der Fachmann “eingreifen”.).
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nokzeit · 8 months ago
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Historischer Bahnhof saniert
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Historischer Bahnhof saniert Unser Bild zeigt (v.li.) Gemeinderat Daniel Kohler, Ortsvorsteher Siegfried Barth, der ehemalige Sanierungsberater Paul Kessler, Ehrenbürger und BM i.R. Ekkehard Brand, BM Thomas Ludwig, Thomas Schließmann, Barbara Schmitt v. Bauamt, Architekt Hans-Jürgen Stetter, Bauamtsleiter Roland Bangert im historischen Treppenhaus des Gebäudes. (Foto: Liane Merkle) Seckach. (lm) Es war ein langer und steiniger Weg bis zur Einweihung des perfekt sanierten und vollkommen neuem und nachhaltigem Zweck zugeführten ehemaligen Bahnhofsgebäude in Seckach, das seit unglaublichen 158 Jahren das Ortsbild prägt. Umso strahlender die Gesichter der Festgäste, darunter Ehrenbürger und Bürgermeister i.R. Ekkehard Brand, Investor und Neueigentümer des Gebäudes – Thomas Schließmann, Paul Lesen Sie den ganzen Artikel
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gutachter · 2 years ago
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„Musterbeispiel unvernünftigen Bauens“: Frau will Einfamilienhaus im Überschwemmungsbereich bauen
Königsdorf: „…Der Antrag einer Bauwerberin sorgte in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Teilen des Gremiums für Verwunderung. Die Frau möchte ihr Einfamilienhaus genau dort platzieren, wo zuletzt nach einem Wolkenbruch Ende Juli 2021 das Wasser rund einen halben Meter hoch stand, dazu einige Keller flutete. Einmal hatte der Rat den Antrag bereits abgelehnt, weil, wie Bauamtsleiter André Murach…
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gutachter · 2 years ago
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Bauen neben dem Bauernhof
Ottenhofen: „..Einheimischen das Bauen am Ort ermöglichen, dabei aber auch ansässige Landwirte schützen: Diesem Spagat sah sich jetzt die Gemeinde Ottenhofen ausgesetzt. Es ging um einen Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück an der Grunder Straße in Unterschwillach, in direkter Nachbarschaft zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. Bauamtsleiter Erhard…
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