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#Überwachungsgesamtrechnung
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Hessen scheitert mit Verfassungsschutzgesetz
HVSG in Teilen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Teile des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG)für nichtig erklärt und bei anderen Formulierungen schnelle Nachbesserungen verlangt. In seinem Beschluss kritisiert es im einzelnen:
"eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum" ohne "dafür hinreichende Eingriffsschwelle“,
der Einsatz von verdeckten Ermittler:innen verstößt gegen die Verfassung,
der Datenaustausch innerhalb der Strafverfolgungsbehörden knüpft nicht an „hinreichend gewichtige Straftaten“.
Nach den Bayern hat es damit auch die Hessen erwischt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nehmen wollten. Bis Ende 2025 hat Hessen Zeit das Gesetz nachzubessern. Aber auch in der Zwischenzeit dürfen die beanstandeten Punkte nicht angewendet werden.
Die Verfassungsbeschwerde hatten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Humanistische Union (HU), die Datenschützer Rhein Main und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung eingereicht und sind mit dem Urteil soweit zufrieden. Die Menge der Überwachungsmöglichkeiten ist inzwischen so gewaltig, dass das BVerfG immer öfter der Meinung ist, dass die Überwachungsgesamtrechnung für den einzelnen Bürger eine Einschränkung seiner Grundrechte darstellt. (siehe auch: Überwachungsgesamtrechnung wird immer umfangreicher)
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundesverfassungsgericht-der-hessische-verfassungsschutz-darf-zu-viel/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3CQ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8907-20240918-hessen-scheitert-mit-verfassungsschutzgesetz.html
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my-life-fm · 7 years
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"Bei der Videoüberwachung würden regelmäßig ganz überwiegend Personen erfasst, von denen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht und die keine Straftaten begangen haben."
»Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz bewertet den vom Bundesministerium des Innern (BMI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Videoüberwachung kritisch.
In der Stellungnahme äußert die EAID erhebliche Zweifel daran, ob die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte systematische Höhergewichtung der öffentlichen Sicherheit gegenüber dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Zweifelhaft sei schon, inwieweit die zusätzliche Videoüberwachung sich überhaupt zur Abwehr von Terroraschlägen eigne. Es sei nicht erkennbar, wie dadurch Anschläge wie in Ansbach und München im Sommer 2016 verhindert werden könnten, wie das BMI erwarte.
Hierzu führt die EAID aus: „Eine präventive Abschreckungswirkung dürfte von der Videoüberwachung und -aufzeichnung im Hinblick auf die terroristischen Anschläge jedenfalls nicht zu erwarten sein. Attentäter, die bewusst ihr eigenes Leben opfern („Selbstmordattentäter“) und die mit ihnen verbundenen Organisationen streben möglichst breite mediale Wirkung an. Videoaufzeichnungen und die Verbreitung der Aufnahmen sind insofern in ihrem Interesse. Im Hinblick auf die zur Begründung angeführten Anschläge in München und Ansbach sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass sich diese durch umfangreichere Videoüberwachung hätten verhindern, in ihren Auswirkungen begrenzen oder effektiver aufklären lassen.“
Bei der Videoüberwachung würden regelmäßig ganz überwiegend Personen erfasst, von denen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht und die keine Straftaten begangen haben. „Eine dauerhafte, nicht anlassbezogene Videoüberwachung hat deshalb stets den Charakter einer Datenerhebung und -speicherung auf Vorrat“, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nur ausnahmsweise zulässig ist und jedenfalls einer nachprüfbaren und überzeugenden Begründung bedürfe, führt die EAID aus.
Selbst unter der Prämisse, dass sich die in der Gesetzesbegründung genannten Ziele durch vermehrte Videoüberwachung erreichen ließen, wäre deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit auch im Hinblick auf die Vielzahl zusätzlicher Überwachungs- und Speicherungsbefugnisse zu beurteilen, die in den letzten Jahren eigeführt wurden oder die geplant sind, etwa die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die umfassende Speicherung der Daten von Flugreisenden und das auf EU-Ebene geplante Ein- und Ausreiseregister. Eine solche, auch vom Bundesverfassungsgericht geforderte „Überwachungsgesamtrechnung“ verstärke die verfassungsrechtlichen Zweifel an dem Gesetzgebungsvorhaben.«
EAID | Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz | 06.11.2016 | Stellungnahme der EAID zum Referentenentwurf eines „Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes“ | https://www.eaid-berlin.de/?p=1445
Sollte sich der Urheber des hier verlinkten und zitierten Artikels durch das Posten dieser Verlinkung oder dem ganz oder teilweisen Zitieren aus dem verlinkten Artikel in seinem Urheberrecht verletzt fühlen, bitte ich um einen kurzen Kommentar und einen Beleg der Urheberschaft. Das Beanstandete wird dann unverzüglich entfernt. | Eventuelle Werbung in optischer Nähe zu diesem Artikel stammt nicht von mir, sondern vom Social-Media-Hoster. Ich sehe diese Werbung nicht und bin nicht am Verdienst oder Gewinn beteiligt.
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derdonnerstag · 8 years
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https://netzpolitik.org/2017/big-brother-wie-sich-mit-chinas-scoring-system-geld-verdienen-laesst/
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korrektheiten · 3 years
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Staatlicher Zugriff auf Daten: Kontoabfragen „fast exponentiell“ gestiegen
Tichy:Laut Ampel-Koalitionsvertrag müssen „Eingriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte … stets gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden“. Die „Überwachungsgesamtrechnung“, die den Bürgern an gleicher Stelle versprochen wird, gibt es zwar von der Bundesregierung noch nicht. Aber das Freiburger Max-Planck-Institut (MPI) zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht hat ein Konzept für ein Der Beitrag Staatlicher Zugriff auf Daten: Kontoabfragen „fast exponentiell“ gestiegen erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/SHmZJ7
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digital-dynasty · 3 years
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Ampel-Sondierung: SPD, FDP und Grüne wollen digitalen Aufbruch​
Rot-Gelb-Grün will Gesetze einem Digitalisierungscheck unterziehen und die Verwaltung agiler machen. Auch die Überwachungsgesamtrechnung ist auf dem Tisch. Read more www.heise.de/news/…... www.digital-dynasty.net/de/blogs/team-blogs/…
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http://www.digital-dynasty.net/de/blogs/team-blogs/35808-ampel-sondierung-spd,-fdp-und-grüne-wollen-digitalen-aufbruch​.html
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aktionfsa-blog-blog · 3 months
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Wechsel im BfDI
Es gibt viel zu tun ...
... meint Netzpolitik.org mit Blick auf die anstehenden Aufgaben der neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider. Im Gegensatz zum vorvorgien Datenschutzbeauftragten Peter Schaar war der ausscheidende Ulrich Kelber mehr "von Pragmatismus" geprägt. Nun kann man hoffen mit Frau Louisa Specht-Riemenschneider als ausgewiesene Professorin für Datenschutz wieder mehr Aktivität in diesem Amt zu erleben.
"Bleiben Sie entschlossen", mit diesen Worten gratulierte Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt der Juristin zur Wahl, schreibt Netzpolitik.org. Hoffen wir auch darauf. Als Großbaustellen stehen ihr mindestens folgende Aufgaben bevor:
Gesundheitsdigitalisierung und alles was damit zusammen hängt, wie die Zwangs-ePA ab 1.1.25,
die Kontrolle von Bundesbehörden, was ihre originäre Hauptaufgabe ist,
die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zur Speicherung von Fluggastdaten sind bislang nicht umgesetzt,
der Streit zwischen Justiz- und Innenministerium um die Vorratsdatenspeicherung muss "irgendwann" mal beigelegt werden,
laut Koalitionsvertrag soll eine Überwachungsgesamtrechnung durchgeführt werden und dazu wird eine Freiheitskommission eingesetzt. Da hätte sie sicher mehr als ein Wörtchen mitzureden.
Für ihr 2. Aufgabengebiet wäre entscheidend, dass wir ein Transparenzgesetz erhalten, das diesen Namen endlich verdient.
Na dann mal los!
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/datenschutz-und-informationsfreiheit-drei-grossbaustellen-fuer-die-neue-bundesbeauftragte/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3B3 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8803-20240609-wechsel-im-bfdi.html
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aktionfsa-blog-blog · 3 years
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Überwachungsgesamtrechnung wird immer umfangreicher
Leben in der überwachten Gesellschaft
📷Die Liste der täglichen Überwachung wird immer länger:
Videoüberwachung auf Straßen, Bahnhöfen und in Zügen, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.htm
biometrische Fotos im Ausweis und im Pass, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1203-biometrie.htm
Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücken nach dem Pass nun auch für den Ausweis, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7442-20201103-keinen-zwangs-fingerabdruck-im-ausweis.htm
der Ausweis auf dem Handy,
der Führerschein auf dem Handy, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7797-20211012-it-projekte-versenken-kann-deutschland.htm
der digitale Impfpass als notwendiges Reisedokument für den Grenzübertritt,
Corona Warn App oder schlimmer die Luca App, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7749-20210827-untersuchung-zur-luca-app.htm
...
Weniger sichtbar sind Gesetze wie
die Vorratsdatenspeicherung, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4919-20150430-kampf-gegen-vorratsdatenspeicherung-beginnt-von-neuem.htm
das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7640-20210513-das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-funktioniert-nicht.htm
das Telekommunikations- und das Mediendienstegesetz, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7561-20210228-ueberwachung-im-eiltempo.htm
die Bestandsdatenabfrage, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7332-20200718-bverfg-ruegt-bestandsdatenabfrage-im-tkg.htm
uvm
Zu jedem einzelnen Punkt können wir auf Artikel in unserem Web verweisen. Seit mehr als 10 Jahren mahnt das Budesverfassungsgericht die Politiker vor einer neuen Überwachungsmaßnahme die "Überwachungsgesamtrechnung" zu betrachten - wie addiert sich die Überwachung jedes Einzelnen durch diese Vorgänge?
Thomas Kruchem hat bei Deutschlandfunkkultur dazu ein Feature erstellt, in dem er ebenfalls diese "Überwachungsgesamtrechnung" zu fassen versucht. Interessanterweise stößt er dabei auf eine Tatsache, die oft als Verschwörungstheorie abgetan wird - die Beteiligung von Bill Gates. Die Vorhaben ID2020 und Known Traveller sind keine deutschen Erfindungen. So heißt es beispielsweise:
"Der Nachweis einer Coronaimpfung müsse Voraussetzung werden für grenzüberschreitendes Reisen, fordert ID2020-Partner Bill Gates am 24. März 2020 in einem Interview mit dem Onlinemedium TED Conferences. Und der Impfnachweis müsse zuverlässig sein, damit nicht unnötig Menschenleben gefährdet werden. Kein Papier, das man verlieren oder fälschen könne; nein, ein digitaler Impfnachweis auf biometrischer Basis ..."
Selbstverständlich denken auch die Erfinder solcher Ideen über Datenschutz nach und sie meinen:
"Das Konzept digitaler Identität von ID2020 sieht vor, dass wir für fragende Instanzen stets nur die Informationen freigeben, die sie brauchen und die wir freigeben wollen ..."
Dass so ein Konzept mit der Realität nichts zu tun hat, haben wir schon an der Bereitwilligkeit der Menschen gesehen, die von der sichereren Corona Warn App (CWA) bereitwillig zur Luca App gewechselt sind. Denn völlig übersehen wird das Machtgefälle bei den entsprechenden Kontrollen. Geht es bei CWA und Luca App nur um den Zugang zu einem Restaurant, so wird der Druck auf den Einzelnen beim Einstieg in ein Flugzeug oder bei einer Grenz- oder Polizeikotrolle in eine fremden Land ungleich größer sein.
Fazit: wieder einmal haben wir es mit Zwangsdigitalisierung zu tun - wir werden gezwungen digitale Geräte oder Zertifikate zu nutzen. Auf der Strecke bleiben Datenschutz, Privatsphäre und Freiheit.
Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitale-identitaet-leben-in-der-ueberwachten-gesellschaft-100.html und https://norberthaering.de/macht-kontrolle/dlf-digitale-identitaet/ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7932-20220221-ueberwachungsgesamtrechnung-wird-immer-umfangreicher.htm
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aktionfsa-blog-blog · 5 years
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Innenminister wollen Alexa als Beweismittel zulassen
Wer stellt sich selbst ein Abhörgerät ins Schlafzimmer?
Wenn man Alexa fragt, dann gibt es viele solche "Perverslinge". Die Innenminister von Union und SPD in Bund und Länder wollen denen künftig auf die Schliche kommen und wollen nächste Woche vereinbaren, dass digitale Spuren aus dem Bereich "Smart Home" als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können. Der Vorschlag kommt aus dem CDU geführten Innenministerium Schleswig-Holsteins und liegt der Innenministerkonferenz (IMK) für die kommenden Woche in Kiel vor.
Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann, hat bei Inforadio noch Bedenken. Vielleicht ahnt er schon das nächste SPD Wahlergebnis voraus?
Doch Spaß beiseite! Sprachassistenten sammeln permanent wertvolle Daten, die z.Zt. nur den US Geheimdiensten zur Verfügung stehen. Ebenso interessant sind die Daten in der Amazon-Cloud, die auch nur für US Dienste offen steht.  Auch die deutschen "Sicherheitsbehörden" wöllen in diese Datenpools greifen.
Die Tagesschau berichtet, dass das CDU-geführte Verbraucherschutzministerium dazu  an die Eigenverantwortung der Bürger erinnert. Wer sich Alexa ins Schlafzimmer stelle, gehe natürlich die Gefahr ein, dass mitgehört werde und Daten generiert würden. "Diese Daten sind da, und natürlich können die Daten in ganz vielerlei Hinsicht verwendet und theoretisch auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden", sagte ein Sprecher.
Sind wir wirklich schon so abgestumpft? Gibt es keinen Aufschrei bei einem Zugriff auf den vom BVerfG "besonders geschützten Bereich der eigenen Wohnung"? Das BVerfG hat mehrfach auf die Überwachungsgesamtrechnung verwiesen (erstmals beim Urteil zur VDS 2010), bei der alle Überwachungsinstrumente zu betrachten sind. Schon damals sah das Gericht eine Grenze erreicht (und die VDS verboten). Diese Grenze haben wir inzwischen mit Handy-Trojaner, Flugreisedatenspeicherung, intelligenter Videoüberwachung, Smart-Home und -Car (eCall) schon längst überschritten!
Der Grünen Politiker von Notz verwies richtig auf einen weiteren Rechtgrundsatz der hier angetastet wird. Die von Smart-Home-Geräte gesammelten Daten verstoßen gegen den Grundsatz , dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten müsse, denn es handelt sich um sein Gerät. Ein ähnliches Problem trat auf als Sicherheitsbehörden Beschuldigte zur Herausgabe ihres Passworts zwingen wollten.
Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/sprachassistent-beweismittel-101.html und https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201906/06/344357.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6907-20190606-innenminister-wollen-alexa-als-beweismittel-zulassen.htm
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aktionfsa-blog-blog · 3 years
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Nur eine erweiterte Radarfalle?
Ist Section Control erlaubt?
📷Die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung - nur mal so zum Nachschauen - ob sich vielleicht ein Gesuchter auf der Straße bewegt, ist für uns auf jeden ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte. Damit können Bewegungsprofile erstellt werden und durch Fehler in den polizeilichen Datenbanken werden die Falschen verfolgt und müssen dann ihre Unschuld beweisen (Umkehrung der Unschuldsvermutung).
Wie steht es aber mit Geschwindigkeitskontrollen, die über eine längere Strecke ausgeführt werden, die sogenannten Section Controls? Auch hier müssen die Kennzeichen der Fahrzeuge für einige Zeit gespeichert werden, um die dann mit den Zeiten am 2. Messpunkt abzugleichen.
Wie die haz vor einigen Monaten berichtet, hat ein Anwalt aus Hannover Verfassungsbeschwerde gegen die Section Control eingelegt.
"Der Rechtsstreit um das Streckenradar Section Control bei Laatzen beschäftigt jetzt das höchste deutsche Justizorgan: Ein Anwalt hat eine Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der B-6-Anlage am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht."
Auf ein Ergebnis werden wir noch lange warten müssen. Welches Urteil erwarten oder erhoffen wir?
Auf der einen Seite
am Ende werden nur die Daten der Raser dauerhaft gespeichert, alle snderen werden nach der Messzeitspanne gelöscht,
es ist eine ähnliche Situation wie bei Überwachungskameras, die dauerhaft laufen, eine Aufzeichnung aber nur dann machen, wenn eine Person dies aktiviert,
Überwachungskameras im Alltag dagegen speichern nicht nur mein Kennzeichen (bzw meine IDs) sondern ja viel mehr, z.b. was ich gerade an habe, Bewegung, wen ich treffe, in welches Geschäft ich gehe, ob ich evtl was eingekauft habe etc.
Es sollen nur diejenigen Daten gespeichert werden, die zu einem Fahrer gehören, der auch die Geschwindigkeit überschritten hatte. Ansonsten fließen keine Daten ab. Es handelt sich also um eine "Radarfalle", die sinnvollerweise auf einem längerem Abschnitt misst.
Andererseits
wer garantiert, dass wirklich alle anderen Daten gelöscht werden?
Es darf keine Schnittstelle nach außen geben, über die die Rohdaten abgreifbar sind.
Ist es eine Überwachungsmaßnahme mehr, vielleicht wird gerade damit die vom BVerfG aufgestellte zulässige Überwachungsgesamtrechnung überschritten?
,,,
Welches Pro und Contra haben wir vergessen? Wir freuen uns über Ergänzungen an [email protected] oder als Kommentar unter dem Artikel.
Mehr dazu bei https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Section-Control-Anwalt-aus-Hannover-legt-Verfassungsbeschwerde-ein Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7644-20210517-nur-eine-erweiterte-radarfalle.htm
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aktionfsa-blog-blog · 4 years
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Bald Kfz-Kennzeichen-Scanning bundesweit
Bundeskabinett einigt sich auf mehr Überwachung
Einige "übereifrige" Bundesländer waren vorgeprescht und hatten "Versuche" mit dem automatischen Erfassen von Kfz-Kennzeichen aller zufällig vorbeifahrenden Autos gemacht. Es gab Verfahren gegen ein solches Vorgehen und auch Urteile gegen die betreffenen Bundesländer (Urteil: Keine anlasslose Kennzeichenerfassung ).
Es stellte sich auch heraus, dass es Unterschiede in der "Motivation" bei diesen Aktionen gab,
einfach mal schauen, wenn wir zufällig schnappen,
zur Kontrolle von "Dieselfahrverboten" (Autofahrer-Überwachungsgesetz beschlossen )
Suche nach einem Verdächtigen, "von dem angenommen wird", dass er dort vorbeikommt.
Nun ist Schluss mit Kleckern - jetzt wird geklotzt: Das Bundeskabinett hat sich in der vorigen Woche auf einen Gesetzentwurf zur "Fortentwicklung der Strafprozessordnung" (StPO) geeinigt. Wie Heise.de berichtet, sollen nach dem geplanten Paragraf 163g StPO Ordnungshüter "örtlich begrenzt im öffentlichen Verkehrsraum" ohne das Wissen der betroffenen Personen "Kennzeichen von Kraftfahrzeugen sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung durch den Einsatz technischer Mittel automatisch" erheben dürfen. Die Daten können anschließend abgeglichen werden mit Nummernschildern von Kfz, die auf den Beschuldigten oder auf Verbindungspersonen zugelassen sind oder von ihnen genutzt werden.
Wann darf die Polizei dies tun?
Das "Lust&Laune-Prinzip" gilt noch(!) nicht. Es muss für den Einsatz der Scanner einen Grund geben, die Maßnahme ist erlaubt, wenn es "zur Ermittlung der Identität oder des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten führen kann". Und es müssen Ermittlungen sein im Bereich einer Straftat von "erheblicher Bedeutung". Wenn man dabei an einen Terroranschlag oder Mord und Totschlag denkt, liegt man weit daneben.
Von "erheblicher Bedeutung" sind bereits alle "bandenmäßig" oder "organisiert" begangenen Verbrechen. Damit wäre der Einsatz der Scanner an allen Straßen möglich, die von Drogendealern oder Autoschiebern genutzt werden könnten. Insbesondere trifft das auf Autobahnen zu und zufälligerweise sind dort seit 20 Jahren die Mautüberwachungsbrücken installiert an denen eine Kamera mehr nicht auffällt - und "vielleicht" fällt auch später mal das Verbot einfach die vorhandenen Kameras zu nutzen.
Was darf die Polizei dann tun?
Was ist das Mehr des neuen Paragraf 163g StPO gegenüber dem Paragraf 100h StPO mit dem bisher (meist illegalerweise) solche Überwachungen begründet wurden? Bisher konnte man nach den Kennzeichen der überwachten Kfz suchen, durfte sie aber nicht mit Datenbanken abgleichen. Dies ist nun erlaubt, womit eine Suche nach verschiedensten Kriterien (Wohnort, Alter, Herkunft, Straftaten, ...) möglich wird.
Man darf auf die noch anhängigen Urteile vor dem BVerfG zu den laufenden KfZ-Überwachungsmaßnahmen gespannt sein. Vielleicht ist der Paragraf 163g StPO auch dafür der Notnagel, um bei einem Verbot der Maßnahmen nach 100h, einfach nach dem neuen Paragrafen fortfahren zu können. Dann müssen für ein neues Urteil wieder einige Jahre ins Land gehen bis auch dieses Gesetz als verfassungswidrig gekippt wird ...
Das automatischen Erfassen von Kfz-Kennzeichen aller zufällig vorbeifahrenden Autos betrifft alle Menschen und erhöht wieder einmal die Überwachungsgesamtrechnung der wir ausgesetzt sind. Dieser Begriff wurde 2010 vom BVerfG geschaffen, um das Maß der Überwachung, der wir ausgesetzt sind, beurteilen zu können. Die Maßnahmen der letzten 10 Jahre hat dieses Fass mit Sicherheit zum Überlaufen gebracht.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Bundesregierung-Kfz-Kennzeichen-Scanning-kommt-bundesweit-5031140.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7527-20210126-bald-kfz-kennzeichen-scanning-bundesweit.htm
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aktionfsa-blog-blog · 4 years
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Zwänge zur Nutzung digitialer Geräte
Zwangsdigitalisierung
Dies ist die Mitschrift einer Sendung auf AlexTV, dem Offenen Kanal Berlin, über die Zwänge zur Nutzung digitialer Geräte, um am öffentlichen Leben teilnehmen "zu dürfen". Die Sendung läuft am Sa., 12. und Mo., 14. Dezember jeweils ab 08:00 Uhr. Das Video der Sendung ist hier und bei Youtube https://youtu.be/-C8muyZjy6o abzurufen.
Inhalt
Videoüberwachung
Biometrische Merkmale
Die elektronische Patientenakte
Zurück zum Personalausweis
Bewegungsdaten
Gefährdung unserer Kommunikation
Überwachungsgesamtrechnung
Automatisierung des Krieges
EU Identität
Impfzeugnis und digitale Einreiseanmeldung
Die Enthüllungen von Edward Snowden
False Positives
Über die unendlich vielen Möglichkeiten die uns Computer, Smartphone und Handy bieten, wird ständig berichtet. Über die Risiken bei der Benutzung wird aber geschwiegen. Wir haben auf unserer Webseite unter der Rubrik Zwangsdigitalisierung bereits zwei wichtige Beispiele genannt:
der Zwang zur Steuererklärung mit dem Programm Elster
die Speicherung und Nutzung unserer biometrischen Daten in Ausweis und Pass.
Doch das ist bei Weitem noch nicht alles. Deshalb möchten wir uns heute in der kommenden Stunde darüber unterhalten an welchen Stellen wir gegen unseren Willen gezwungen werden digitale Geräte zu nutzen und damit unsere Daten staatlichen Stellen oder Privatunternehmen zur Verfügung zu stellen, ohne dass wir das wirklich selbst wollen.
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7479-20201210-zwaenge-zur-nutzung-digitialer-geraete.htm
Alle unsere Artikel zum Thema Zwangsdigitalisierung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=zwangsdigit&sel=meta
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aktionfsa-blog-blog · 6 years
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ARD Mittagsmagazin mit Schwerpunkt Videoüberwachung
Ein Jahr Überwachungs-Bahnhof Berlin Südkreuz
In zwei Tagen endet das Projekt der Deutschen Bahn, des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei am Bahnhof Südkreuz. Ein Jahr lang wurde dort mit Freiwilligen die Erkennung und Verfolgung durch eine Software zur Gesichtserkennung erprobt. Das ist eine Videoüberwachung der Stufe 3 nach der normalen Beobachtung und der Speicherung, die durch die Verfolgung auch ein Bewegungsprofil der Menschen errechnen und abspeichern kann.
Aktion Freiheit statt Angst hat zum Start des Projekts und im letzten November mit Aktionen vor Ort auf die Gefahren für unsere Privatsphäre und unsere Grundrechte hingewiesen. Im Frühjahr haben wir den Projektträgern einen umfangreichen Fragen- und Forderungskatalog zugestellt aber nach 4 Monaten nur eine ungenügende Antwort darauf erhalten.
Anlässlich des Ende des Projekts wird sich das Mittagsmagazin der ARD am Dienstag um 13h mit dem Thema Videoüberwachung beschäftigen, Zusammen mit Vertretern von Digitale Freiheit und Endstation haben wir in der Sendung unseren Standpunkt zu diesem Thema vertreten. Hier eine Sammlung unserer Argumente:
Argumente gegen Videoüberwachung
Inhalt und Ziele des Projekts am Bahnhof Südkreuz sind immer noch so unklar wie vor einem Jahr
Das Projekt wird aus öffentlichen Geldern finanziert. Das erfordert Transparenz aber selbst das Datenschutzkonzept bleibt geheim. Wir haben uns selbst kundig machen müssen, wir haben die Kameras gezählt und 120 Kameras auf einem Bahnhof katalogisiert. Keine Maus bleibt unentdeckt auf dem Bahnhof Südkreuz! Wir haben einen Fragen- und Forderungskatalog zu dem Überwachungsprojekt entwickelt. Wir haben auf den Fragenkatalog nur sehr wenige und völlig unzureichende Antworten bekommen!
Ein Ziel des Projekts ist die Gesichtserkennung mittels biometrischer Fotos
Es besteht die Gefahr, dass dafür nach dem "Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises" vom April 2017 auf unser aller biometrischen Fotos zugegriffen werden soll, die wir zur Erstellung unserer Personalausweise/Pässe abgeben mussten. 2003 bei der Einführung der biometrischen Fotos für Personaldokumente hatte man uns versprochen, dass es keine zentrale Speicherung dieser Daten und keine andere Nutzung als die Herstellung der Ausweise geben wird. Der Missbrauch und Diebstahl von biometrischen Daten in einer zentralen Datenbank ist nur eine Frage der Zeit. Die Gefahr durch Cyberkriminalität ist hoch aktuell. Wer soll konkret bei einem möglichen Wirkbetrieb auf die Daten noch zugreifen dürfen? Sollen das auch die Mitarbeiter der privaten DB-Security sein? Ein Vermischung staatlicher Aufgaben und Hilfsdienste durch private Unternehmen ist nicht hinnehmbar!
Videoüberwachung ist nutzlos
Ein Reihe von älteren Studien zu Auswirkungen von Videoüberwachung auf die Kriminalitätsrate bestätigen, dass Vidoüberwachung nichts nützt. Aktuell ist die Studie von Prof Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen über Auswirkungen von Videoüberwachung auf die Kriminalitätsrate in 7 Städten in NRW. Das Ergebnis auch dieser Studie ist: die Kriminalitätsrate verändert sich nicht durch die Erweiterung der Videoüberwachung. In London ist das bereits erkannt worden, Kameras werden wieder ausgebaut, weil die vielen Aufnahmen nicht mehr gesichtet werden können. Eine Kamera beobachtet und speichert und schaut zu! Aber sie verhindert nichts, sie kommt nicht zur Hilfe, auch weil niemand mehr dahinter am Bildschirm sitzt. Das kurzsichtige Ziel der Behörden ist Personalabbau und angebliche Einsparungen!
Kosten-Nutzen Rechnung
Videoüberwachung ist teuer Es entsteht stets ein großer technischer Aufwand durch die Anschaffung, Installation, Wartung und den Betrieb der Anlagen, wie Backup u.ä. Bei software-gestützten Systemen (das sind inzwischen alle) sind ständig Updates einzupflegen und die Funktion zu testen. Besser für die wirkliche Sicherheit der Menschen wäre ausgebildetes Personal vor Ort. WIR fordern mehr menschliches und gut ausgebildetes Personal!
Folgen von Videoüberwachung
Die Folge von Beobachtung ist eine Verhaltensänderung der Menschen. Ständige Beobachtung verunsichert und führt zu Verhaltensänderung, die im ersten Stadium zu Anpassung führt. Eine weitere Steigerung der Überwachung kann zu aggressivem Verhalten und schließlich zu Rebellion führen. Es ist ein Unterschied ob Menschen Menschen anschauen oder wenn Kameras auf Menschen gerichtet sind. Der Redner von Digitale Freiheit wies auch das Argument "Ich habe ja nichts zu verbergen" entschieden zurück. Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die allein auf Grund der Menschenwürde (Art. 1 GG) zu schützen ist.
Falsch-Identifikation - False positives
Jeder Algorithmus macht Fehler. Falsch Identifizierte (False positives) müssen dann ihre Unschuld beweisen. Dies ist eine Umkehrung der grundrechtlich geschützten Unschuldsvermutung. Der frühere Innenminister De Maiziere nannte im Herbst 2017 eine Erkennungsrate von 70% beim Südkreuz Piloten einen Erfolg. In einem realen Szenarion würde dies am Bahnhof Südkreuz täglich zu Hunderten falsch Erkannten führen. In Großbritannien sollten im Herbst 2017 bei Fußballspielen Hooligans durch "intelligente" Gesichterkennung identifiziert werden. Die Versuche waren mit Fehlerraten von 92 und 98% behaftet. Ein Versuch im Mainzer Hauptbahnhof wurde vor 10 Jahren wegen Erkenungsraten unter 50% abgebrochen. Schon einfache "Gegenmaßnahmen" wie eine Sonnenbrille, ein angeklebter Bart, eine Kapuze oder ein Schal senken die Erkennungsrate auf Null. Im Gegensatz zu dem riesigen finanziellen Aufwand für die System können bereits kleine Aufwände mit geringen Kosten zu 100%-igem „unerkannt bleiben“ führen. Das Argument „mehr Sicherheit“ wird zu einem inhaltsleeren Versprechen!
Was bleibt?
Kameras sind passiv. Kameras hemmen die Zivilcourage von Menschen, die ein Verbrechen mitansehen, da sie davon ausgehen, dass "das ja gesehen wird und Hilfe kommen wird". Kameras verhindern keine Straftaten! Also sollen wir Grundrechtseinschränkungen nur wegen einer angeblich besseren Aufklärung hinnehmen? Wir sagen NEIN!
Grundrechtseingriffe durch Videoüberwachung
Wir kennen 3 Stufen von Videoüberwachung: Beobachtung, Aufzeichnung, Verfolgung Der Grundrechtseingriff wird mit jeder Stufe stärker. Ob ein Grundrechtseingriff geduldet werden muss, wird an Hand der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die Verfolgung über mehrere Kameras ermöglicht, dass Bewegungsprofile erstellt werden können. Sobald man eine Stufe akzeptiert, wird man gedrängt auch pauschal alle künftig möglichen Überwachungstechnologien zu legalisieren. Der deutsche Anwaltsverein stellt dazu fest: „Das Vorhandensein einer Vielzahl von Video­überwachungsanlagen führt zu einem diffusen Gefühl des permanenten Überwachtwerdens. Dieses stellt bereits einen Eingriff in grundrechtliche Belange dar.“ Genau eine solche Formulierung stammt aus verschiedenen Urteilen der Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (VDS), zum Lauschangriff und zur Onlinedurchsuchung. Es wäre zu erwarten, dass das BVerfG dies auch für die Videoüberwachung so sieht, denn die Überwachungsgesamtrechnung hatte nach Ansicht der Richter bereits beim Urteil zur VDS die zulässige Obergrenze erreicht. Auch die Verhältnismäßigkeit eines Grundrechtseingriffs nur zur angeblich "leichteren" Aufklärung ist fraglich. Die Gesichtserkennung hebt die Anonymität der Menschen in der Öffentlichkeit auf. Spätestens an dieser Stelle wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für jeden Beobachteten verletzt, Art. 2 GG Das Persönlichkeitsrecht, in diesem Fall das Recht am eigenen Bild wird in jedem Fall verletzt. (Allerdings kein Grundrecht) Die Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG, wird durch eine mögliche Identifikation der Teilnehmer ebenfalls verletzt. Den Menschen wird die Möglichkeit genommen sich unbeobachtet zu bewegen, Recht auf Freizügigkeit, Art. 11 GG
Der Link zum ARD Mittagsmagazin https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/index.html
Mehr zum Überwachungs-Projekt Südkreuz bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.htm und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6104-20170801-buergerfahndung-suedkreuz.htm und der Fragen- und Forderungskatalog https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6470-20180507-fragen-und-forderungskatalog-zum-pilotprojekt-suedkreuz.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6572-20180729-ard-mittagsmagazin-mit-schwerpunkt-videoueberwachung.htm
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aktionfsa-blog-blog · 3 years
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor "Härtetest"
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor "Härtetest"
Private Firmen werden zu Zensoren des Internets
📷Seit einer Woche läuft die 2. Phase des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Ab jetzt sind "große Anbieter sozialer Netzwerke" verpflichtet "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA zu melden". Angeblich soll damit ein weiterer "rechtsfreier Raum" geschlossen werden.
Natürlich ist das Blödsinn
Gibt es diesen "rechtsfreien Raum"überhaupt nicht, da auch bereits vorher Jede/r die Möglichkeit hatte, gegen strafrechtlich relevante Inhalte, etwas Beleidigungen oder Belästigungen vorzugehen. Ein Mangel bestand und besteht lediglich in der Langsamkeit der Justiz.
Juristisch ist die Definition "große Anbieter sozialer Netzwerke"sehr ungenau gefaßt und man kann befürchten, dass sich diese Definition langfristig zu immer kleineren Anbietern erweitert und diese schon personell vor unlösbare Probleme stellt.
Auch die großen Anbieter haben in der ersten Woche dieser Regelung möglichst ignoriert - zum einen auch wegen der Belastung durch das Gesetz, zum andern aber auch weil die "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte" beliebig unklar sind.
Praktisch wird damit einer beliebigen Zensur durch die privaten Anbieter Tür und Tor geöffnet. Im Endergebnis ist es dann egal ob irgendwann später das BKA oder ein Gericht die Löschung von Beiträgen als illegal erklärt.
Damit bleibt nur eine wirklich handfeste Aussage zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das BKA rechnet mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr und 150.000 Strafverfahren und dafür werden in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten.
Das erinert uns an das Gesetz zur Speicherung von Flugreisedaten (PNR). Dort werden zu 99% False Positives von vielen Beamt:innen händisch überprüft und zu den Akten gelegt (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler ). Was bleibt ist lediglich ein weitere Anstieg der Überwachungsgesamtrechnung der die Menschen ausgesetzt sind.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/netzwerkdurchsetzungsgesetz-ab-februar-gilt-die-meldepflicht-eigentlich/ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7918-20220207-netzwerkdurchsetzungsgesetz-vor-haertetest.htm
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aktionfsa-blog-blog · 3 years
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Der auf den Busch klopft
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Justizminister will VDS "endgültig aus dem Gesetz streichen"
Der auf den Busch klopft
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Im September 2009, also vor inzwischen 12 Jahren, hat zuletzt ein namhafter FDP Politiker auf einer von uns organisierten Demo gesprochen. In der Zwischenzeit mussten wir die Partei z.B. in der schwarz-gelben Koalition immer wieder für ihr Einschwenken auf obrigkeitsstaatltliche Überwachungsmaßnahmen kritisieren. Die grundrechtsschützenden Mitglieder, wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberg und Gerhart Baum waren aus den ersten Reihen verschwunden.
Nun ist Marco Buschmann seit dem 8. Dezember 2021 Bundesminister der Justiz im Kabinett Scholz und wir vernehmen seine ersten Äußerungen mit Interesse. So stellte er der WAZ gegenüber in einem Interview klar:
"Ich lehne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) ab und möchte sie endgültig aus dem Gesetz streichen. Sie verstößt gegen die Grundrechte. Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert wird, dann fühlt sich niemand mehr frei."
Damit stellt er sich gegen die Versuche der letzten Regierung die VDS durch die Hintertür und mit Hilfe aus Brüssel wieder einzuführen. Er verweist - sehr richtig - auf die vielen eindeutigen Gerichtsentscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer anlasslosen Kommunikationsüberwachung. Dafür spricht er sich in dem Interview für schnellere Reaktionen der Provider zur Speicherung "bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin" aus.
Ist die Überwachungsgesamtrechnung noch tragbar?
Darüber hinaus ist er der erste Politiker seit langer Zeit, der den Begriff der "Überwachungsgesamtrechnung" wieder in den Mund nimmt. Dieser wurde vom BVerfG als Summe der Überwachungsmaßnahmen definiert, unter denen Jede/r zu leiden hat. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts war, bei jeder neuen Maßnahme zu belegen, dass die zulässige Menge an Überwachung nicht überschritten wird.
Dazu äußert sich der Justizminister in dem Interview wie folgt:
"Als eines der ersten Projekte möchte ich mit Nancy Faeser eine Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen. Und wir wollen in dieser Wahlperiode die Sicherheitsgesetze unabhängig wissenschaftlich evaluieren. Es geht darum, die Bürgerrechte zu stärken."
Seit Jahren/Jahrzehnten (Unzutreffendes streichen) sind diese Schritte überfällig. Insbesondere die theoretisch in den Gesetzen vereinbarte Evaluation ihrer Wirksamkeit (bei der oft als Begründung vorgeschobene Terrorabwehr) wurde nie oder nur zum Schein vorgenommen. Wir können ihm dafür nur viel Erfolg wünschen!
Mehr dazu bei https://www.waz.de/politik/buschmann-fdp-lockdown-corona-impfpflicht-telegram-omikron-id234141055.html Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7870-20211222-justizminister-will-vds-endgueltig-aus-dem-gesetz-streichen.htm
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digital-dynasty · 3 years
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Bundesregierung: Überwachungsgesamtrechnung ist überflüssig
Eine Gesamtrechnung, die alle zur Verfügung stehenden Überwachungsmaßnahmen aufzeigt, sei weder nötig noch praktikabel, so das Innenministerium. Read more www.heise.de/news/…... www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/…
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http://www.digital-dynasty.net/de/teamblogs/bundesregierung-uberwachungsgesamtrechnung-ist-uberflussig
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aktionfsa-blog-blog · 5 years
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EU will über neue Vorratsdatenspeicherung "nachdenken"
Regierungen wollen weiter "alle überwachen"
Der Rat der EU will am 7. Juni 2019 über die weitere Planung einer EU-weiten Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikationsdaten abstimmen. Sämtliche  vorliegende Vorschläge enthalten nur wieder anlasslose Massenüberwachungen aller Menschen. Genau dies hat der EuGH jedoch ausgeschlossen.
Damit wird versucht das Urteil des obersten europäischen Gerichts "zu dehnen" - eine weitere jahrelange Klage wird notwendig. Deutschland will der Planung einer neuen Vorratsdatenspeicherung zustimmen, trotz laufender Verfassungsbeschwerden gegen die zut Zeit ausgesetzte deutsche VDS und Studien, die die Gefahren und Nutzlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen. Auch die deutsche Bundespolizei wehrt sich gegen jede Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung. Dabei haben sämtliche konkreten Fälle der letzten Jahre gezeigt, dass anlassloses Datensammeln nicht zum Erfolg führt (Amri, NSU, ...).
Europol-Dokumente, wie das Arbeitspapier WK 3113/2019 vom 8. Mai 2019 und das Dokument 7833/3/19 REV 3 vom 20. Mai 2019 belegen, dass am 7.Juni nur Vorschläge mit anlassloser Massenüberwachung zur Diskussion stehen. Man möchte auch eine Überwachung bei allen möglichen Delikten: Telekommunikationsdaten sollen auf Vorrat gespeichert werden für die Untersuchung von Kriminalität, wobei Terrorismus und „cyber crime“ nur Beispiele sind. Die in früheren Dokumenten noch diskutierte Beschränkung auf „schwere Kriminalität“ wurde ersatzlos gestrichen.
Wir müsen wieder feststellen, dass in den vorliegenden Papieren eine Überwachungsgesamtrechnung, wie sie z.B. vom BVerfG gefordert wird, fehlt. Es gibt bereits einen großer Überwachungsdruck auf alle Menschen. In Deutschland speichern einige Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten, entsprechend dem geltenden Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Viele EU-, Bundes- und Landesgesetze schreiben Uploadfilter, Staatstrojaner und andere Überwachungsmaßnahmen vor. Das Bundesverfassungsgericht forderte in seinem Urteil 2010 zur Vorratsdatenspeicherung, dass neue Überwachungsgesetze immer im Kontext mit bereits existierenden beurteilt werden müssen.
Zusätzlich zum Überwachungsdruck auf alle Menschen beunruhigt uns die weitere Privatisierung von Überwachung. Geplant ist eine verstärkte Überwachungs-Partnerschaft mit privaten Unternehmen. So wollen die Regierungen der EU-Mitgliedsländer die ePrivacy-Verordnung, die aktuell verhandelt wird, ausnutzen, um darin eine private Vorratsdatenspeicherung zu verankern. Das ist absurd, denn die ePrivacy-Verordnung sollte ein Datenschutzgesetz sein, das die Bevölkerung vor Tracking schützt. Damit würden auch Google, Facebook, WhatsApp u.a. im Dienste von Polizei und Gehemdienste Verbindungsdaten sammeln dürfen - und würden diese auch weiter für ihre eigenen Zwecke nutzen.
Mal sehen, wie sich das neu gewählte EU-Parlament zu diesen rückschrittlichen Ideen der Regierungen verhält. Hier gilt es, den Abgeordneten nach dem 7. Juni gleich mal einen Brief zu schreiben ...
Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/blog/2019/vorratsdatenspeicherung-eu-rat-juni-2019
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6901-20190601-eu-will-ueber-neue-vorratsdatenspeicherung-nachdenken.htm
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