#straffrei
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#Klimakatastrophe#Klimanotstand#Notsituation#Gefahrenabwehr#Klimawandelfolgen#Unangemessenheit#Strafe#Ungehorsam#Straffreiheit#straffrei
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sundaysforlife
sundaysforlife: #Abtreibung ist #Altersdiskriminierung. Bis zur 12. SSW ist eine Abtreibung in #Deutschland #straffrei und das #ungeborene #Leben somit benachteiligt und wird herabgewürdigt. https://t.co/lsR9cdxKUW https://twitter.com/sundaysforlife/status/1595450861433475072
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Wie kann es sein, dass ich mein Leben lang die Folgen deiner Taten tragen muss, du jedoch straffrei davonkommst?!
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Für den adligen Sachsenwaldbewohner Gregor von B., der jüngst wegen vermeintlicher Begünstigung zu adliger Steuerhinterziehung ins Rampenlicht gezerrt wurde, lässt sich anekdotisch ins Feld führen, dass eine nahe Verwandte, die Elisabeth von B. sich vor einigen Jahren herabließ und eine Fußgängerunterführung in Friedrichsruh unweit ihrer Heimstatt straffrei verunstaltete, dergestalt, dass sie die Wände der Unterführung bepinseln ließ (oder gar selbst bepinselte?!), in dem frommen Glauben, sie hätte Schönes geschaffen. Dabei zeigt ihre schluderige Bemalung nichts weiter als einen trivialen Bretterzaun, der, oh hohe Romantik, aus unterschiedlich langen Brettern zusammengehauen zu sein scheint. Hoffentlich haben sich mittlerweile ein paar Sprayer erbarmt, um an diesem abgelegenen Ort( einen Steinwurf entfernt wurde seinerzeit Christian Klar, RAF verhaftet) etwas gnädige Kunst zu versprühen. Schon aus diesem Grund sollte man die Schenkung des Sachsenwaldes an die Familie B. in Frage stellen. WillemZwo hatte ja auch nicht alle Latten am Zaun!
#kunscht#Bismarck#gregor#Elisabeth#Unterführung#Sachsenwald#adel#verpflichtet#Wilhelm II.#Otto#jan böhmermann#neo magazin royal#aufklärung#adorno#dialektik der aufklärung
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Politik rant / Recht auf Abtreibung
Richtig geil wenn die Frauenministerin auf die Frage ob in Österreich das Thema Recht auf Abtreibung auch interessant werden kann herumtut das man am bestehenden System festhält (Abtreibung illegal aber straffrei) und dann anfängt von wegen „Kinder sind willkommen in unserem Land/unserer Gesellschaft“ und es gibt so viele Beratungsstellen usw. Schwester das is ja schön und gut aber wenn ich kein Kind will is das nicht bei mir willkommen und es wär schön mir nicht Gedanken machen zu müssen das er letzte möglich Schritt nachdem ich schon ein Vermögen in Verhütung pulver auch zugänglich und nicht mit einem Haufen Bürokratie und Vorurteilen verbunden ist..
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Waffengleicheit durch Handyaufnahme gegen Bodycam?
Ist es strafbar einen Polizeieinsatz zu filmen?
Dazu gibt es inzwischen die unterschiedlichsten Gerichtsentscheidungen von Amtsgerichten, Landgerichten, zuletzt sogar von zwei Oberlandesgerichten. Sortieren wir erst einmal die Vorwürfe und dann die Urteile.
Wir setzen dabei voraus, dass das Smartphone auch in der Lage ist den Ton aufzuzeichnen. Während der in der Öffentlichkeit ablaufende Polizeieinsatz ein öffentliches Ereignis ist, sind die Gespräche der Polizisten untereinander "nichtöffentlich". Damit dürfen sie nicht aufgezeichnet werden, im Gegensatz etwa zu Ansagen der Polizei gegenüber z.B. Demonstranten.
So hat nun das Landgericht (LG) Hanau Aussagen zu genau diesem Aspekt geliefert, der bisher noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Wenn bei einem Polizeieinsatz die Bodycam eines Polizeibeamten eingeschaltet ist, dann macht sich nicht strafbar, wer auf der anderen Seite mit seinem Smartphone filmt und den Ton aufnimmt. Die Gespräche der Polizisten sind in der laufenden Aufnahmesituation "öffentlich".
Wenn die Polizei zum Zweck der Beweissicherung aufzeichnet, dürfen es – und zwar straffrei – auch Betroffene auf der anderen Seite. Es soll Waffengleichheit herrschen (Beschl. v. 20.04.2023 Az. 1 Qs 23/22).
Wenn die Bodycams nicht laufen? Was dann?
Es geht nur um den Ton, denn § 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Wenn es technisch geht, könnte man auf die Tonaufzeichnung verzichten und wäre aus dem Schneider. Problem dabei: Erkläre das mal dem Polizisten, der dir gegenüber steht ...
Rechtswissenschaftler sind der Meinung, dass die Strafvorschrift von § 201 StGB nicht auf Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit passe. Sie sprechen von einer "faktischen Öffentlichkeit". Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht Aachen sehen das jedoch sehr eng. Da Fälle zum § 201 StGB nur beim Amtsgericht und bei Beschwerde beim Landgericht entschieden werden, wird man weiter Rechtsunsicherheit haben, denn eine BGH oder OLG Entscheidung ist dazu selten zu erwarten. Natürlich könnte die Politik durch eine Klarstellung im Gesetz für Rechtssicherheit sorgen, wenn inzwischen Jede/r sein Handy "zur Beweissicherung" - oder aus Sensationsgier - zückt.
Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hanau-1qs2322-polizei-einsatz-filmen-smartphone-strafbar-201-stgb-strafrecht-bodycam/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uA Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8429-20230614-waffengleicheit-durch-handyaufnahme-gegen-bodycam.htm
#Waffengleicheit#Smartphone#Handyaufnahme#Bodycam#Polizeieinsatz#Urteile#Unterschiede#Tonaufnahme#Verhaltensänderung#Öffentlichkeit#Lauschangriff#Überwachung#DataMining#Videoüberwachung#Polizeigewalt
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Warum ist diese Petition wichtig?
Gestartet von Welttierschutzgesellschaft (WTG e.V.)
Eigentlich unglaublich: Nach dem § 1 Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Aufnahmen dieser grausamen Tierqual-Taten können aber rein zum Zweck der Zurschaustellung straffrei sowohl dargestellt als auch verbreitet werden. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die das verhindert.
Im Rahmen der Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“ wollen wir von der Welttierschutzgesellschaft das ändern!
Wir fordern deshalb die Bundesregierung und die Mitglieder des Bundestages auf:
Setzen Sie der uneingeschränkten Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Tiere auf Plattformen wie sozialen Netzwerken ein Ende: Ergänzen Sie den § 131, Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) um die Tiere!
§ 131 StGB stellt bereits die Darstellung, Verbreitung sowie das Anbieten und Bewerben von schwerwiegender Gewalt gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen unter Strafe. Unbedingt gilt es, auch die Darstellung von vergleichbaren Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren in den Tatbestand des § 131 StGB aufzunehmen. Im Folgenden unser Vorschlag zur Novellierung:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen, menschenähnliche Wesen oder Tiere in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, (…)." Wichtig ist dabei auch die Einbettung in den Kontext der verherrlichenden, verharmlosenden oder verletzenden Weise, die klar von rein informativen und dokumentarischen Darstellungen unterscheidet, wie sie von Organisationen und Medien zur Aufklärung über Missstände häufig genutzt werden. Denn diese wichtige Komponente der Tierschutzarbeit muss erhalten bleiben.
Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde, tretet mit uns für eine Welt ein, in der Tiere von den Menschen respektvoll und tiergerecht behandelt werden – auch im digitalen Raum. Unterstützt unsere Forderung mit Eurer Unterschrift! Lest alle Hintergründe zu unserer Forderung und die Zusammenhänge zu den sozialen Netzwerken hier: https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/strafgesetzbuch/.
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Justizministerium: Hacker mit guten Absichten sollen straffrei bleiben
Um Sicherheitslücken in IT-Systemen zu finden und dann zu schließen, ist das Eindringen in diese Systeme oft unumgänglich. Eine Gesetzesänderung soll dafür sorgen, dass dafür niemand bestraft wird. …. mehr lesen: CIO (Quelle)
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Hacker mit guten Absichten sollen straffrei bleiben
http://securitytc.com/TG19Yr
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Martin Luther · Reformation · Legende
Martin Luther · Reformation · Legende · Wartburg
Martin Luther war eine der bedeutendsten Figuren der Reformation im 16. Jahrhundert. Eine bekannte Geschichte aus seinem Leben ereignete sich während seines Aufenthalts auf der Wartburg im Jahr 1521. Nach dem Reichstag zu Worms wurde Luther für vogelfrei erklärt, was bedeutete, dass jeder ihn straffrei töten durfte. Um ihn zu schützen, ließ Kurfürst Friedrich der Weise Luther heimlich auf die Wartburg bringen. Dort lebte Luther unter dem Decknamen »Junker Jörg« und trug zur Tarnung einen Bart und lange Haare. Während seines Aufenthalts auf der Wartburg widmete sich Luther einer monumentalen Aufgabe: der Übersetzung des Neuen Testaments aus dem Griechischen ins Deutsche. In nur elf Wochen gelang es ihm, das gesamte Neue Testament zu übersetzen. Dies war eine bemerkenswerte Leistung, die den Grundstein für eine einheitliche deutsche Schriftsprache legte und es dem einfachen Volk ermöglichte, die Bibel in ihrer Muttersprache zu lesen. Legende vom Tintenfass: Eine berühmte, wenn auch wahrscheinlich legendäre Geschichte aus dieser Zeit erzählt von Luthers Kampf mit dem Teufel. Der Überlieferung nach soll der Teufel Luther während seiner Arbeit an der Bibelübersetzung erschienen sein, um ihn zu versuchen oder zu erschrecken. Luther, so heißt es, warf daraufhin sein Tintenfass nach dem Teufel, um ihn zu vertreiben. Diese Geschichte, obwohl höchstwahrscheinlich nicht wahr, veranschaulicht Luthers innere Kämpfe und seinen festen Glauben. Sie zeigt auch, wie Luther in der Volkstradition als mutiger Kämpfer gegen das Böse dargestellt wurde. Luthers Zeit auf der Wartburg war entscheidend für die Verbreitung seiner Ideen und die Entwicklung der deutschen Sprache. Seine Bibelübersetzung trug maßgeblich dazu bei, dass sich die Reformation in Deutschland ausbreiten konnte und hatte einen enormen Einfluss auf die deutsche Kultur und Sprache, der bis heute spürbar ist. Wendepunkt: Der entscheidende Wendepunkt in Martin Luthers Leben war seine sogenannte »reformatorische Entdeckung« oder »Turmerlebnis«, die zu seiner neuen Interpretation der Gerechtigkeit Gottes führte. Diese Erkenntnis hatte weitreichende Folgen für sein theologisches Denken und letztlich für die gesamte Reformation. Reformatorische Entdeckung: Luthers reformatorische Entdeckung ereignete sich, als er über den Römerbrief 1,17 nachdachte: »Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche kommt aus Glauben in Glauben«. Luther beschrieb dieses Erlebnis später als eine Art »Neugeburt«, bei der er das Gefühl hatte, »durch geöffnete Türen in das Paradies eingetreten« zu sein . Entgegen der romantisierten Vorstellung, dass diese Erkenntnis in seinem Studierzimmer stattfand, ereignete sie sich tatsächlich an einem sehr unerwarteten Ort: auf der Toilette des Klosters. Luther selbst berichtete: »Diese Kunst hat mir der Heilige Geist auf der Coca eingegeben«. Diese überraschende Ortsangabe unterstreicht die Botschaft, dass Gott den Menschen so annimmt, wie er ist, ohne Vorbehalte oder Bedingungen. Konsequenzen der Entdeckung: Diese neue Einsicht führte zu einem fundamentalen Wandel in Luthers Theologie: - Gerechtigkeit durch Glauben : Luther erkannte, dass die Gerechtigkeit vor Gott nicht durch gute Werke erlangt wird, sondern allein durch den Glauben. - Ablehnung des Ablasshandels : Diese Erkenntnis führte direkt zu seiner Kritik am Ablasshandel der katholischen Kirche. - Infragestellung der päpstlichen Autorität : Luther begann, die Macht und Autorität des Papstes in Frage zu stellen. Folgen für Luthers Leben: Luthers reformatorische Entdeckung hatte weitreichende Konsequenzen für sein persönliches Leben und seine Stellung in der Kirche: - Veröffentlichung der 95 Thesen: 1517 veröffentlichte Luther seine berühmten 95 Thesen, die den Ablasshandel kritisierten. - Konflikt mit der katholischen Kirche: Dies führte zu einem eskalierenden Konflikt mit der katholischen Kirche, der in seiner Exkommunikation am 3. Januar 1521 gipfelte. - Reichstag zu Worms: Am 17. und 18. April 1521 verteidigte Luther seine Lehre vor dem Reichstag zu Worms, was zu einem symbolträchtigen Moment der Reformation wurde. - Schutzhaft auf der Wartburg: Nach dem Reichstag zu Worms wurde Luther auf die Wartburg gebracht, wo er das Neue Testament ins Deutsche übersetzte . Luthers reformatorische Entdeckung war somit der Ausgangspunkt für eine Reihe von Ereignissen, die nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch die Geschichte der christlichen Kirche und Europas nachhaltig veränderten. Martin Luther · Reformation · Legende · Wartburg · Person Read the full article
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10 Monate Knast für 42 Euro?
Bericht
Heute erhielt eine notorische Betrügerin ihre zehnte Verurteilung und zweite Haftstrafe vom Siegener Amtsgericht. Nach ihrer vorzeitigen Entlassung aus dem Vollzug im Frühjahr 2022 vergingen nur sieben Monate, bis sie unter zwei noch laufenden Bewährungen wieder Leute im Internet abzockte. Seit 2014 ging die 38-jährige Deutsche dabei stets gleich vor: Sie bot Waren auf einem Kleinanzeigenportal an und „verkaufte“ diese, ohne die Absicht, sie jemals zu versenden oder den geprellten Käufern ihr Geld zu erstatten.
Betrug nach § 263 StGB
Ihr Bundeszentralregister ist einschlägig gefüllt und erweiterte sich seit 2014 fast jährlich, mit einer Lücke von ihrer Inhaftierung im Jahr 2020 bis zum heutigen Tag. Erst bekam sie Geldstrafen, diese wurden höher, dann Bewährungsstrafen, und im Jahr 2020 schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 22 Monaten Haft, die vorzeitig zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wäre sie nicht bereits derart konsequent in Erscheinung getreten, könnte man die heute verurteilten Betrügereien durchaus als „Peanuts" bezeichnen. Ein paar „Samsung“-Kopfhörer sollten für nur 42,60€ den Besitzer wechseln und ein Staubsaugerroboter für 280€. Das Geld für den Staubsaugerroboter will sie zwar mittlerweile zurückgezahlt haben, allerdings so spät, dass der Betrug für die Staatsanwaltschaft als vollendet zu betrachten war und die Rückzahlung als „Nachtatverhalten“ gewertet wurde. Sie gestand diese beiden Anklagepunkte. Ein dritter Betrug im Wert von 126 € für ein „Thermomix“-Gefäß sei laut ihrer Aussage allerdings auf das Konto einer ihrer Knastschwestern gegangen. Auf ihr Girokonto wohlgemerkt, denn laut der 38-Jährigen hätte diese ihren Account auf dem Onlineportal für den Betrug genutzt, als ihre ehemalige Mitinsassin kurz nach ihrer Entlassung für eine Zeit bei der 38-Jährigen wohnte.
Das Gericht stellte diesen Vorwurf nach § 154 StPO ein, die „Freundin“ der Angeklagten wird gesondert strafrechtlich in der Sache verfolgt. Ihre Bewährungshelferin bescheinigte ihr zwar, dass sie stets gut kooperierte, ihre Bewährungsauflagen erfüllte und wie angeordnet einen monatlichen Termin bei einer Schuldnerberatung wahrnahm, aber dass sie gegen die Kardinalpflicht, straffrei zu bleiben, verstieß, konnte auch sie nicht schönreden. Als die Vorsitzende sie fragte, warum „die selbe Nummer wieder von vorne losging“, stockte sie zunächst und gestand dann ein: „Ich kann's nicht erklären, es war einfach blöd.“ Ihre Verteidigerin versuchte, Verständnis für ihr Verhalten zu schaffen, und sagte, dass ihre Mandantin aufgrund von „absolut desaströsen finanziellen Verhältnissen“ in alte Muster gefallen sei. Sie wäre mittlerweile allerdings in einer Ausbildung zur Pflegekraft und würde diese im Januar mit guten Aussichten auf eine Übernahme beenden. Der Staatsanwalt wertete zwar ihre Geständnisse strafmildernd, allerdings sei ihr Rückfall ein klares Bewährungsversagen. Ihr Verhalten sei scheinbar „so eine Art Reflex“. Zwar wirke das Leben der Siegenerin vor den Kulissen ganz passabel, allerdings müsse man sich fragen: „Was ist eine Bewährung eigentlich noch wert?“, wenn immer wieder Delikte von gleicher Art und Güte begangen werden. Er forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten, ohne Bewährung, denn eine dritte Bewährung würde dieses Prinzip „ad absurdum führen“. Die Verteidigerin der 38-jährigen Mutter von zwei Kindern betonte, dass sie „keine rosaroten Wölkchen“ in den Himmel malen wolle, ihr sei klar, dass „Weihnachten und Ostern auf denselben Tag fallen müssten“, um eine dritte Bewährungsstrafe zu rechtfertigen.
Dennoch versuchte sie es für ihre Mandantin. Diese hätte nach den Taten die Reißleine gezogen, die Apps und Accounts, die sie für ihre Betrügereien nutzte, gelöscht und eine Privatinsolvenz eingeleitet.
Sie befand das vom Staatsanwalt gewählte Strafmaß als korrekt und bat darum, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das letzte Wort der Siegenerin war knapp und selbstkritisch: „Es tut mir leid, ich war einfach blöd.“ Die Richterin musste keine ganze Minute über ihr Urteil nachdenken: zehn Monate Freiheitsstrafe, ohne Bewährung. Immerhin tut es die Frau seit zehn Jahren immer wieder, und das auch trotz Hafterfahrung und unter zwei laufenden Bewährungen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Denn die 38-Jährige scheint in Berufung gehen zu wollen. Verständlich, immerhin wird ihr das genug Zeit in Freiheit verschaffen, ihre Ausbildung als Altenpflegerin zu beenden.
Die Verfahrenskosten, die ihr selbstverständlich ebenfalls auferlegt wurden, erhöhen sich natürlich, allerdings fallen diese ebenfalls unter die Restschuldbefreiung, wenn sie ihre Privatinsolvenz beendet.
Spenden an die Stifung "Hilfe für Schuldner"
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was für ein tag ich kann nur hoffen das mehr fälle aufgedeckt werden aber das ist wahrscheinlich nur ein wunsch denken so viele ekelhafte männer bleiben weiterhin straffrei 🥲
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sundaysforlife
sundaysforlife: Der §218a regelt den #Schwangerschaftsabbruch in #Deutschland. Was viele oft vergessen: Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland #verboten. Er ist nur unter bestimmten Bedingungen #straffrei. https://t.co/GiGOwlMuJk https://twitter.com/sundaysforlife/status/1591838321055072264
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Sieh dir diesen Post an: "Unfallflucht🏃💨 straffrei? Die gefährlichen Auswirkungen von Markus Buschmanns Vorschlag❗".
#habeck
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„Frauen in einer solch schwierigen persönlichen Situation sollten nicht auch noch strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Deshalb muss Straffreiheit in allen EU-Staaten gewährleistet sein. Die EU sollte sich dafür stark machen, dass Schwangerschaftsabbrüche in allen Mitgliedstaaten (unter Wahrung der körperlichen Autonomie und der gesundheitlichen Sicherheit) straffrei möglich sind, um die Rechte und das Wohlergehen von Frauen zu schützen.”
https://www.tierschutzpartei.de/content-europa/Europawahlprogramm%202024.pdf | https://www.tierschutzpartei.de/ | https://www.wahl-o-mat.de/europawahl2024/app/main_app.html
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