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lefkosahaberleri · 5 days ago
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Türkiye ve Katar Arasında Savunma ve Yatırım Protokolleri İmzalandı
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Türkiye ve Katar Arasında Savunma ve Yatırım Protokolleri İmzalandı
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Türkiye ve Katar, savunma ve yatırım alanlarında önemli protokoller imzaladı. Bu anlaşmalar, iki ülke arasındaki stratejik işbirliğini güçlendirirken, bölgesel güvenliği ve ekonomik kalkınmayı da artırmayı hedefliyor.
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onglai · 3 months ago
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Remember when I posted about how if Alicia died in S1E7 all hells would break lose? Well...
Here's [Part 1] of Coward's Sanctuary
Summary:
His teammate died, he retrieved the Azurium, Rizwan was better left unsaid, and everyone else despite trying their best was of no help to keep him in one piece.
In a world where Ali obeyed his order, he was left alone to deal with the aftermath.
i.
"Initiate Protocol Gegas."
That was the order Rizwan gave him through the comm. To abandon Alicia. To leave her to die while the Azureum reactors incinerated her body to ashes.
Alicia's wide eyes landed on him, shock and fear replacing the constantly cocky expression he'd come to know her for.
There was no word exchanged between them, the split second too short for any meaningful exchange. But her resignation came just as quickly.
While Ali had only begun to unfreeze from his shock, Alicia breathed in and closed her eyes.
There was no last word, no final quip directed at him. Somehow, only silence echoed among the whirring of the reactors, activating and aiming themselves in her direction.
With half of his body still stuck behind the railing, IRIS informed him of the three seconds he had left to save her in time if he used his enhanced boots. But a slight misstep would also lead to his own death alongside hers.
In another world, perhaps a braver Ali would have leaped in and grabbed her, rescued her like a friend they had never been, because that was the right thing to do. But in this world, Ali was a coward who couldn't even look at his friend as she breathed her last.
Alicia's death was unceremonious, simply ending in barely a scream and that too was cut short, all the while Ali ran in the opposite direction with tears streaming down his face, a constricting feeling twisting and turning inside his chest.
Anger at his own cowardice.
Sadness at his own incompetence.
Relief at living yet to see another day.
Guilt at his own selfishness.
Multiple emotions struck at once. And where Dos stood, in mere seconds, he'd dashed over to her as if his body had its own mind.
Override Mode, that was the phrase blinking over IRIS's now blurred screen.
He was out before he knew it.
When Ali woke up at the safehouse, he was given a summary of their successful mission:
Ali in his newly discovered Override Mode retrieved Azurium.
The mission was a success.
Dos was detained and was now in interrogation.
The mission was a success.
They lost a teammate.
The mission was a success.
Dissociation was not a word Ali was familiar with, but it was thrown a lot while the other agents talked over him, some familiar and some new.
A man called Karya was looking down at him, his voice gentle with a melodic tune to it. Another called Leon was less graceful in his approach, but he left a gentle but firm squeeze on Ali's shoulder after repeating Agent Karya's words, only in fewer words.
There was a woman, Geetha, who simply gave him a piece of chocolate before leaving to join the rest of the agents.
Uncle Bakar hugged him tightly while Ali rubbed the chocolate between his fingers, watching it slowly melt from his body's heat. Comot remained silent at his feet.
"Alicia's dead, huh." Ali hummed to which Uncle Bakar hugged him tighter.
"Mrow..." Comot nuzzled his feet.
It was only when he returned to the safe confines of his room, when nobody else could disturb him under his blanket, that everything finally dawned on him.
Alicia was dead.
All because of him.
With Comot snuggled deep into his chest, he weeped.
ii. 
Alicia's funeral was somber. Or so he heard through the phone.
With nothing but ash remaining, she was promptly buried with no further cremation. Not that those outside the agency needed to know the detail. Her uncles were the one who took care of everything, while her dad was nowhere to be found per Uncle Bakar's words.
Being a general for MATA was tough. Couldn't even attend his own daughter's funeral. Or maybe he was grieving in his bed too, like Ali was doing right now.
Ali hadn't announced his desire to be left alone, but everyone understood, so now only Comot remained at his side. Communications were either done through texts or between the barrier that was his room door whenever dad brought him food.
"Mrow?"
"I'm not okay, if that's what you're asking."
Comot whimpered, her ears deflating.
When Ali thought he could get some more shut eye, a knock on the door reminded him that he forgot to lock it, evident from the person on the other side shamelessly barging in.
Not that Ali had the energy to care.
"Ali, the General wants to see you," Agent Karya said, not even explaining how he got into the house in the first place. "We'll be downstairs waiting for you."
After deliberating whether he should obey or chance his early demise, he decided he needed a different scenery that was more than just the white of his ceiling.
Agent Rama was stoic, emotionless upon the knowledge that his beloved daughter perished under his watch. With that unemotional state as well he invited Ali to sit on the couch, while the man himself stood in front of the television.
There were several scenarios Ali had drawn inside his head, about why the General would even bother seeing him in person, Agent Karya standing watch like they were a pair of an interrogator and a prisoner. He expected accusations, he prepared himself against the onslaught of unbridled fatherly rage… yet they never came. What came instead was a calm directive, an order like any other. Someone would be put behind bars, and it was not him.
“Ali, I want your testimony against Agent Rizwan.”
iii. 
Protocol Gegas was a taboo, an order unspeakable even in the most dire circumstances. It had been so for the last five years… until it was spoken again by the man standing beside him, bounded by cuffs made of metal and others of shame and guilt.
“Ali Ghazali, you stand before us today to give testimony against Rizwan Malek for his contribution to the death of a fellow junior agent.” Pillar Leader Zain spoke from behind the blackened screen. “Did he, or did he not, order you to initiate Protocol Gegas?”
“He did.” Ali stood tall, crossed hands behind his back to hide his fumbling fingers.
“Are you, or are you not, aware of the implication behind the order?” Pillar Leader Dayang.
“I was previously made aware of it by Junior Agent Alicia and Agent Bakar,” he answered, not too quick, but not too slow, just like he’d rehearsed.
“And you followed your order obediently, leaving your teammate to die?” Pillar Leader Ganz.
“Indecision is a decision. By the time I got over my shock, it was too late.”
“Agent Rizwan, what do you have to say against the accusations?” Pillar Leader Zain spoke again.
“Five years ago, the three of you allowed the same tragedy in the name of Cyberaya’s wellbeing. Agent Djin is no longer with us today,” he defended himself, tone defiant and deflecting the blame onto their judges.
There was a low growl coming from Agent Ganz’s screen, but Agent Dayang addressed Agent Rizwan first.
“And what makes you think what happened back then was comparable to the transgression you committed, all for an insignificant jar of Azurium?”
Agent Rizwan’s lips tightened, unable to rebut her words. Agent Ganz picked up where she left off.
“Rizwan Maliq. Today, you are hereby stripped of your Agent status. You are to be incarcerated as a criminal, never to step foot again beyond your jail cell. Dismissed.”
Ali didn’t look at the man’s face, too shaken to even walk steadily on the platform that led to the exit. A pair of robot guards standing watch by the doorway went inside to drag Agent Rizwan to his new home. Uncle Bakar took Ali to his, where he could forget the aches and hide his tears under his blanket.
iv.
Ali exchanged the hell that was MATA to the torture that was school. Eyes stared, mouths hushed, ears listened. Wherever he went, Alicia’s ghost haunted him as his classmates spoke of the buried dead and the dead that barely functioned beyond nodding and shaking his head.
A student’s death raised a stir among the school population, all sympathising a car crash victim and its survivor, yet all ignorant of the real truth that it had all been nothing but murder. Ali was a murderer, blood in his hands that he used to write in his notebook.
Viktor’s gentle hand almost never left his, ready to squeeze him assurance whenever his breath so much as picked up at a trigger; Alicia’s desk, Alicia’s empty seat, Alicia’s non-existence at this school because he had been a coward who only cared about himself.
At some point, he barely registered the changing scenery, going from his classroom to the infirmary where he let himself sob onto his best friend’s shoulder.
His dad was called, the press was called, slurs were called against the paparazzis invading the school for a scoop of a Cyberaya’s Helm’s traumatised son.
Ali took one day off from school. One day became two. Two became several, and several became homeschool. He absentmindedly absorbed the lessons coming his way, never raising a voice nor head as he wrote his notes. His no-name teacher cared more for money than offending him to ever question whether he was paying attention in class. It was the silent rule they agreed upon, and both of them were happy with the arrangement.
Comot stayed by his side, claiming his lap with each day that droned on and on. At nights, she climbed on his chest and sang her purrs to drive away the phantoms lingered along the edges of the room.
“Do you think I did the right thing?”
Comot didn’t answer.
“If I’d jumped in to save her, we’d have died together.”
Comot didn’t answer again.
“I’ve always wanted the attention, you know. To be loved, to be touched. Dad always used to care more about his work, but now he’s here for me every time I need him. Viktor too. You too… But it still hurts.”
Comot never replied, because a cat could never understand that a useless coward had survived while a girl with a bright future had not. That her owner deserved none of that love, none of the affection everyone was showering him with. Because he was worth nothing, not against Alicia.
“I wish I’d died instead.”
“...Mrow…” Comot snuggled on his chest.
v.
Rizwan had escaped, Dos disappearing along with him. 
Agent Jenny had gone missing too.
IRIS was under MATA’s surveillance, never leaving the agency until it was thrown into his hand by a disgruntled General Rama.
“My dad can file you for trespassing,” Ali threatened the man who drank from Ali’s favourite Detective Jebat cup.
“And you won’t?” The General glared at him while also sipping every last drop of his tea.
“I don’t want to deal with people.”
“So do I, but it’s my job.”
When it got through his thick Bollywood skull that Ali wasn’t going to entertain him, he continued.
“Jenny helped Rizwan and Dos escape.”
“So?” Ali raised an unimpressed brow. “I’m not an agent anymore. I quit.”
“You’re not safe here.”
“And MATA’s safe how? Last I checked you have two defectors that poofed under your nose. Who’s to say there aren’t more?”
“Who’s to say people working for your father aren’t infiltrated either?”
Ali faltered.
“Th-they wouldn’t.”
“They will. They’ll do everything they can to get IRIS and unsync it from you. You, your loved ones, no one around you is safe.”
“...unless I’m trained,” Ali finished, shoulders sagging. “So here I am again huh, being your property you can flaunt around to bait your enemies.”
“Your answer is?” The general set down his tea and showed the first real emotion since he barged into the house uninvited. He looked hesitant, not wanting to force him to say yes or no. But neither of them made the decisions, the higher-ups did.
“...I’ll do it. I’ll be your bait. As long as you can promise to keep my dad safe. Keep Viktor and his family safe.”
“It will be done.”
Ali crumpled against the couch when the man finally left. Comot came to his side, offering comfort as she rubbed against his leg. He laughed, however mirthless it was.
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erstwhile-elster · 1 year ago
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I like signalis a normal amount
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nejene · 1 year ago
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Sledovat technickou výzvu je zábava protože soutěžící pobíhající okolo po labu kuchyni, ne úplně vědicí co přesně dělají, diskutující mezi sebou jednotlivé kroky protokolu receptu a porovnávajicí navzájem jak jim to jde a jak vypadají výsledky je naprosto jako moje laborky se spolužáky. Přesně to samé. Takhle to vypadá. Doslova.
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memecatwings · 3 months ago
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i love going on bandcamp and searching by city. there are so many underground metal bands in tampa fl whats up with that
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rockyybeach · 2 years ago
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NICK PRICE als PETER SHAW in DAS VERFLUCHTE SCHLOSS
"Klingt nach einem typischen Fall für die drei Fragezeichen. Unheimlich. Gefährlich. Kaum lösbar."
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pivo-rizky-svickova · 9 months ago
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Občas si říkám jak moc je moje studium morální...
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kmayia · 10 months ago
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Und ich glaube, ich habe eine Lösung gefunden für diese Fühler, die ich ausstrecke, um zu sehen, ob du da bist.
Das hab ich während unserer energetischen Kommunikation gelernt.
Ich strecke die Fühler nicht zu dir aus. Sondern ich sinke ganz tief.
Frage immer wieder...
Was ist wahr?
Und höre auf die Antwort, die aus mir kommt. Und der kann ich dann auch vertrauen.
Ich brauche eigentlich deine Worte gar nicht mehr.
Das ist nur irgendwie das Muster, oder es ist so normal.
Und eigentlich kann ich mega gut unterscheiden, was meine Geschichte ist, und was wahr.
Ich brauche nur manchmal die Erinnerung.
Sowas wie einen Blick. "Brauchst du wirklich gerade diese Worte von mir? Was ist die tiefste Wahrheit in dir?"
Ich habe gemerkt... Ich kann überall hin, ich brauche nur manchmal eine kleine Lenkung in die richtige Richtung.
Und ich glaube, wir beide könnten mal ausprobieren, wie es ist, wenn eine Angst oder ein Zweifel oder ein altes Bild hochkommt, und wir einander dann nicht erklären, wie es jetzt ist, sondern wir meditieren und lassen das Jetzt auftauchen. Oder... Wenn ich zum Beispiel Angst hab, sagst du mir nicht (sofort), wie es jetzt ist, sondern du fragst mich erstmal, was die tiefste Wahrheit ist. Und ich genauso bei dir. Und dann können wir das vielleicht einfach kurz abgleichen.
Und diese Ja-Nein-Fragen eben waren für mich MEGA. So ist es meine Wahrheit, die ich in meinem Körper fühle, und du fühlst sie auch. Also, so könntest du vielleicht auch deine Ängste prüfen.
Ich würde damit gerne forschen.
Ich würde gerne gucken, wie viele Worte wir überhaupt brauchen.
Ich würde uns gerne wieder Stille und Schweigen schenken.
Was ich beobachtet habe, ist, dass das Einzige, wofür es Worte braucht, die weltliche, organisatorische Ebene ist.
Wie erlebst du das?
Wünschst du dir das Schweigen überhaupt noch?
Ich bin sehr unabhängig geworden, und ich habe mich für sehr viel Urvertrauen geöffnet.
Hast du da ein Bild, wie wir uns daran erinnern, mehr zu fühlen und zu sinken, als im Kopf Wahrheiten und Worte hin- und herzuschieben?
Und ich weiß, wir brauchen die ganzen Pläne gar nicht. Es wird entstehen und sein.
Trotzdem schreibe ich es für mich, weil das auch manchmal schön ist, und weil ich Geschichtenerzählerin bin, und weil ich Lust dafür habe:)
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fabiansteinhauer · 1 year ago
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daughterofhecata · 2 years ago
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Mein Bruder ist heute unerwartet eine Stunde früher von der Arbeit gekommen. Ich habe das Abendessen trotzdem schon fast fertig gehabt, ohne mir auch nur bewusst zu sein, dass ich eine Stunde "zu früh" war.
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mercedes-lenz · 2 years ago
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aktieportfoljen · 5 days ago
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De ekonomiska förutsättningarna vi nu genomlever nu är lika förutsägbara som utfallet i en slumpgenerator, EXOR och Apple i topp
USAs införande av tullar mot Mexiko och Canada är för tillfället uppskjutna. Något möte mellan Kinas och USAs ledare blev det inte idag så tullarna på kvarstår mot Kina, så även Kinas motåtgärder. USAs industrproduktion sjönk mer än väntat. Fortsätter tulltramset lär den sjunka ännu mer. De ekonomiska förutsättningarna vi nu genomlever nu är lika förutsägbara som utfallet i en…
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politik-starnberg · 13 days ago
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Vertagte Sozialstaffelung, Flächennutzungspläne MOOSAIK & Almeidaweg, Seniorenbeirat und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 27.01.2025:
Die Sozialstaffelung könnte heute noch zu einem "heißen Eisen" werden, wenn kann nach der Anzahl der Zuhörer geht - oder es ist "der neue Stadtrat"?
Wir werden es sehen, nach welchen Tagesordnungspunkt sich der Saal später leeren wird.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Frau Ziebart: Sie fragt nach der Seeanbindung und den angekündigten Zeitplan für die beginnenden Planungen. Bis Mitte des Jahres hat es eine Lösung zu geben. (Anm. d. Verf.: Wo ist die Frage?). Die Lösung 7 kann es ja wohl nicht sein. Nur die Lösung von SzS kann eine realistische Lösung sein? (Anm. d. Verf.: Aha - sehe ich nicht so.) Wann darf Sie allen ihren Vorschlag erläutern?
Herr Janik: Der Vorschlag wurde dem Stadtrat vorgelegt. Die Bahn hat den Vorschlag auch bekommen und hat bisher nicht reagiert. Ohne ein grundsätzliches Signal der Bahn macht eine weitere Vertiefung wenig Sinn. Die Bahn sitzt am längeren Hebel.
Frau n. n.: Sie ist Elternbeirätin. Sie fragt sich, ob die Beteiligung der Elternbeiräte ausreichend bedacht wurde. Sie empfiehlt, den TOP 7 zu vertagen, um einen besseren Kompromiss zu erzielen.
Herr Janik: Es wurde mittlerweile ein halbes Jahr darüber diskutiert. Einer Vertagung stimmt der aber auch gerne zu.
Herr n. n.: Er fragt nach den baulichen Maßnahmen vor dem Rathaus.
Herr Janik: Was die Schranke gekostet hat, weiß er nicht. Die Kosten sind heute noch auf der Tagesordnung. Er antwortet gerne schriftlich.
Herr Nebgen: Er fragt nach den wilden Grüngutablage neben den Müllcontainern bei der Wilhelmshöhen Straße? Es wächst dort seit drei Jahren. In Wangen soll eine Straße nur notdürftig repariert werden. Warum gibt es keine vernünftige Sanierung? Am Waldspielplatz ist das nach der Straßenreparatur auch nicht besser geworden. Was kann getan werden, damit die Ergebnisse besser auch Qualität geprüft werden?
Herr Janik: Er prüft das. Wenn es den Regeln der Technik entspricht, hat die Stadt das abzunehmen. Der Bauausschuss wird sich noch mit dem Thema Wangen befassen.
(Anm. d. Verf.: Und schon wandern die ersten Zuhörer ab ... so kann man auch Plätze belegen.)
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) Vereidigung des Listennachfolgers der Bündnis90/Die Grünen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Frau Annette Kienzle teilte mit Schreiben vom 10.01.2025 mit, dass Sie ihr Stadtratsmandat ablegen möchte. Herr Richtmann wurde mit Schreiben vom 14.01.2025 darüber informiert, dass er Listennachfolger ist. In der Sitzung des Stadtrates muss der Nachfolger folgenden Eid leisten/ folgendes Gelöbnis ablegen: Eid/ Gelöbnis:
„Ich schwöre/ gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre/ gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre/ gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid/ das Gelöbnis kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Beschlussvorschlag
-
TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) bzw. der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrats der Stadt Starnberg sowie Bestimmung der Vertreter in Verbänden und Vereinen nach der Niederlegung eines Stadtratsmandates
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende ständige Ausschüsse bestellt (Art. 32 Abs. 1 GO, § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).
Gemäß § 7 Abs. 2 der GeschO für den Stadtrat sind für die Ausschussmitglieder für den Fall ihrer Verhinderung Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich zu bestellen. Zur Berechnung der Anzahl der Vertreter je Stadtratsfraktion je Gremium wird auf die Beschlussvorlagen Nrn. 2020/122 und 2020/125 verwiesen. Durch die Niederlegung des Stadtratsmandates durch Frau Annette Kienzle müssen die Vertreter der Bündnis90/Die Grünen-Stadtratsfraktion in den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Starnberg sowie in dem Abwasserverband Starnberger See sowie dem Trägerverein Volkshochschule Starnberger See e. V. neu beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beruft folgende Stadtratsmitglieder der Bündnis90/Die Grünen Stadtratsfraktion in folgenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Starnberg (Ständiger Vertreter - Stellvertreter):
Haupt- und Finanzausschuss: ??? Bauausschuss: ??? Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität: ??? Kulturausschuss: ??? Projektausschuss Bahnhof See: ??? Projektausschuss Verkehrsentwicklung: ??? Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten: ??? Ferienausschuss: ??? Werkausschuss: ??? Rechnungsprüfungsausschuss ???
2. Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder der Bündnis90/Die Grünen-Stadtratsfraktion in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Starnberger See:
Ständiger Vertreter: Stellvertreter: ???
3. Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder der Bündnis90/Die Grünen-Stadtratsfraktion in den Trägerverein Volkshochschule Starnberger See e. V.:
Ständiger Vertreter: ??? Stellvertreter: ???
(Anm. d. Verf.: Das kann in der offiziellen Niederschrift später nachgelesen werden. Herr Richtmann ersetzt Frau Kienzle entsprechend in allen Ausschüssen.)
angenommen: einstimmig
TOP 6 Jahresrechnung 2023; örtliche Rechnungsprüfung, Ergebnisfeststellung und Entlastung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorlage der Jahresrechnung 2023 erfolgte in der Stadtratssitzung am 24.06.2024. Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 GO (örtliche Prüfung) erfolgte in zehn nichtöffentlichen Sitzungen, die am 15.03., 17.05., 24.05., 07.06., 21.06., 12.07., 11.10., 18.10., 22.11. und 13.12.2024 stattfanden. Sämtliche Protokolle sind im Allris eingestellt.
Es wurden die Themenbereiche Grundschule Starnberg, Jugendtreff Nepomuk, Stadtbücherei, Museum Starnberger See, Betriebshof, Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Empfehlungen aus früheren Prüfungen, Defizitvereinbarungen mit den freien Trägern der Kindertagesstätten, Eigenbetrieb Wasserwerk, städtische Wohnungen und Pachtverträge geprüft.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadträtin Angelika Fränkel, wird in der Sitzung über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfungen sowie über die Hintergründe nachfolgend aufgeführter Empfehlungen berichten, die der Ausschuss in der Sitzung am 13.12.2024 einstimmig beschlossen hat:
Prüfungsbereich Grundschule Starnberg Die Verwaltung wird beauftragt, in allen Bereichen bei Neuanschaffungen genau zu prüfen und schriftlich zu dokumentieren, ob diese sinnvoll, wirtschaftlich, sozial und umweltfreundlich sind.
2. Prüfungsbereich Jugendtreff Nepomuk
2.1. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Landratsamt abgeschlossenen Miet- und Pachtverträge zu prüfen und eine differenzierte Aufstellung darüber zu erstellen, wie die Nebenkosten abzurechnen sind und wie der Miet- und Pachtzins neu zu berechnen ist.
2.2. Die Auslastung der Räumlichkeiten ist zu verbessern (z. B. durch Vermietung an Gruppen der Musikschule, Vereine und sonstige Personen/Organisationen).
2.3. Die Verwaltung wird beauftragt, Nutzungsverträge mit der Volkshochschule und dem Landratsamt abzuschließen, um klarzustellen, welche Räumlichkeiten zu welchen Zeiten genutzt werden dürfen.
3. Prüfungsbereich Stadtbücherei
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Einsparungen im Bereich der Müllabfuhr-, Reinigungs-, Heizungs- und Stromkosten vorzunehmen.
4. Prüfungsbereich Museum Starnberger See
4.1. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den städtischen Einrichtungen nicht mehr benötigten IT-Arbeitsplätze bei der ZIO GmbH abzumelden.
4.2. Die Museumsleitung wird beauftragt, eine Entsammlung durchzuführen und die beiden Depots „Alte Feuerwehr Söcking“ und „Alte Schule Wangen“ aufzulösen. Alle weiteren Museumsdepots sind neu zu sortieren und zu inventarisieren.
5. Prüfungsbereich Betriebshof
5.1. Die Betriebshofleitung wird beauftragt, im "Grünen Bereich" Kalkulationen für alle Anschaffungen zu erstellen, um wirtschaftlich und zielführend handeln zu können.
5.2. Die Verwaltung wird beauftragt, für Mitarbeiter Fortbildungen durchzuführen, die das wirtschaftliche Handeln fördern und das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Kalkulationen zu schärfen.
6. Prüfungsbereich Defizitvereinbarungen mit den freien Trägern der Kindertagesstätten
6.1. Die Verwaltung wird beauftragt, den freien Trägern Fristen für die Nachlieferung fehlender Unterlagen zu setzen, um eine rasche Abrechnung der Betriebskostendefizite zu ermöglichen.
6.2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Überprüfung der Betriebskostendefizite auf wirtschaftliches Handeln der Träger zu achten.
7. Prüfungsbereich Wasserwerk
Die Werkleitung wird beauftragt, zukünftig vermehrt Investitionen zu tätigen, um die Körperschaftsteuer zu reduzieren.
8. Prüfungsbereich Städtische Wohnungen
Die Verwaltung wird beauftragt, den Pool der Städtischen Wohnungen, der für Mitarbeiter vorgehalten wird, nachfrageorientiert zu gestalten, um dauerhaften Leerstand zu vermeiden.
9. Prüfungsbereich Pachtverträge
9.1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits im Jahr 2023 geprüften Pachtobjekte zeitnah vertraglich abzuschließen.
9.2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Pachtverträgen eine Indexierung vorzunehmen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Durch die Entlastung bringt der Stadtrat zum Ausdruck, dass er mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Das Rechnungsergebnis 2023, das eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklagen) in Höhe von 5.405.496,78 EUR (geplant waren 926.400,00 EUR) sowie eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.820.145,56 EUR (geplant war eine Entnahme in Höhe von 4.277.800,00 EUR) beinhaltet ...
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 13.12.2024 folgende weitere Beschlüsse einstimmig gefasst:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 mit 91.627.907,11 EUR festzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Erstem Bürgermeister Patrick Janik die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen. Beim Beschluss über die Entlastung ist Erster Bürgermeister Patrick Janik wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO).
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.
Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 mit 91.627.907,11 EUR fest.
Der Stadtrat erteilt Erstem Bürgermeister Patrick Janik für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung.
Die Verwaltung wird beauftragt, in allen Bereichen bei Neuanschaffungen genau zu prüfen und schriftlich zu dokumentieren, ob diese sinnvoll, wirtschaftlich, sozial und umweltfreundlich sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Jugendtreff Nepomuk die mit dem Landratsamt abgeschlossenen Miet- und Pachtverträge zu prüfen und eine differenzierte Aufstellung darüber zu erstellen, wie die Nebenkosten abzurechnen sind und wie der Miet- und Pachtzins neu zu berechnen ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslastung der Räumlichkeiten des Jugendtreffs Nepomuk zu verbessern (z. B. durch Vermietung an Gruppen der Musikschule, Vereine und sonstige Personen/Organisationen).
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Jugendtreff Nepomuk mit der Volkshochschule und dem Landratsamt Nutzungsverträge abzuschließen, um klarzustellen, welche Räumlichkeiten zu welchen Zeiten genutzt werden dürfen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Stadtbücherei weitere Einsparungen im Bereich der Müllabfuhr-, Reinigungs-, Heizungs- und Stromkosten vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den städtischen Einrichtungen nicht mehr benötigten IT-Arbeitsplätze bei der ZIO GmbH abzumelden.
Die Leitung des Museums Starnberger See wird beauftragt, eine Entsammlung durchzuführen und die beiden Depots „Alte Feuerwehr Söcking“ und „Alte Schule Wangen“ aufzulösen. Alle weiteren Museumsdepots sind neu zu sortieren und zu inventarisieren.
Die Betriebshofleitung wird beauftragt, im "Grünen Bereich" Kalkulationen für alle Anschaffungen zu erstellen, um wirtschaftlich und zielführend handeln zu können.
Die Verwaltung wird beauftragt, für Mitarbeiter des Betriebshofs Fortbildungen durchzuführen, die das wirtschaftliche Handeln fördern und das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Kalkulationen schärfen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den freien Trägern der Kindertagesstätten Fristen für die Nachlieferung fehlender Unterlagen zu setzen, um eine rasche Abrechnung der Betriebskostendefizite zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Überprüfung der Betriebskostendefizite auf wirtschaftliches Handeln der freien Träger der Kindertagesstätten zu achten.
Die Leitung des Wasserwerks wird beauftragt, zukünftig vermehrt Investitionen zu tätigen, um die Körperschaftsteuer zu reduzieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Pool der Städtischen Wohnungen, der für Mitarbeiter vorgehalten wird, nachfrageorientiert zu gestalten, um dauerhaften Leerstand zu vermeiden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits im Jahr 2023 geprüften Pachtobjekte zeitnah vertraglich abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Pachtverträgen eine Indexierung vorzunehmen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Vollzug des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen - Anpassung zum Betreuungsjahr 2025/2026 und Einführung einer Sozialstaffelung - Wiedervorlage
Frau Henniger (FDP): Sie beantragt eine Vertagung in den Februar.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: So - damit wird die Sitzung wahrscheinlich signifikant kürzer. Und ich prophezeie, dass im Februar auch nicht viel mehr mit den denn beschlossenen Zahlen zufrieden sein werden. Es ist eben dann auch halt nur ein Kompromiss.)
TOP 8 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Aktueller Stand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2026 und weitere Planungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), welches 2021 erlassen wurde, beinhaltet einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung für alle Kinder, welche ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, jeweils bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Dieser Anspruch umfasst Werktage im Umfang von acht Stunden. Zeiten des Unterrichts sowie Angebote unter Schulaufsicht (Ganztagsklassen, Mittagsbetreuungen) gelten als anspruchserfüllend.
Zu diesem Zweck wird das SGB VIII noch entsprechend geändert. Außerdem gilt der Rechtsanspruch auch für Zeiten in den Schulferien. Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr (20 Tage) regeln. Dies ist bislang noch nicht umgesetzt, aber in Planung.
Der Rechtsanspruch kann beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Landratsamt, eingeklagt werden. Die Stadt Starnberg ist aber nach Art. 4 BayKiBiG verpflichtet ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, sodass wir zwar nicht Adressat der Klage sind, aber dennoch sicherstellen müssen, dass die Bedarfe an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet vorhanden sind (wie es bereits für Kinder ab eins bis zum Schuleintritt der Fall ist).
Für die Stadt Starnberg bedeutet dies, dass das derzeitige Angebot hinsichtlich der vorhandenen Bedarfe überprüft wird und das Angebot gegebenenfalls entsprechend ausgebaut werden muss. Die bisherigen Bedarfsabfragen sowie die letztjährige Platzvergabe zeigten, dass die Schulkindbetreuung außerhalb der Ferien bereits weitestgehend bedarfsgerecht ist. Hier gibt es keine Warteliste, aktuell sind sogar zwei Hortplätze verfügbar. Eine weitere Bedarfsabfrage ist für Januar/Februar 2025 geplant.
Der Bedarf in den Ferien hingegen ist bislang nicht ausreichend gedeckt. Zwar bieten die Tageseinrichtungen mit Plätzen für Grundschulkinder (Städtischer Hort am Hirschanger, Kinderhaus Spielinsel, Kindertagesstätte St. Nikolaus, Kinderhaus Maria-Liebich in Perchting) eine Ferienbetreuung an, jedoch mit 30 Schließtagen im Jahr, was grundsätzlich nicht anspruchserfüllend ist. Allerdings muss angemerkt werden, dass die Bedarfe der Eltern voraussichtlich auch 30 Tage Schließung erfüllen würden, sodass hier auch davon abgewichen werden könnte (Verpflichtung Stadt = bedarfsgerechtes Angebot).
Für die Kinder, welche eine Ganztagsklasse besuchen oder die Mittagsbetreuung oder auch in keiner Betreuung sind bzw. privat betreut werden, gilt aber auch der Anspruch auf Ferienbetreuung. Die Mittagsbetreuungen versuchen zwar wenige Wochen im Jahr in den Ferien eine Betreuung anzubieten, hier scheitert es aber meist an einer Mindestanzahl an Kinder (z.B. 8 Kinder Mittagsbetreuung Starnberg).
Die Stadtverwaltung plant daher das städtische Ferienprogramm auf neue Beine zu stellen, um ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle Grundschulkinder ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können. Beabsichtigt ist, eine einrichtungs- und trägerübergreifende Ferienbetreuung unter städtischer Verwaltung an einem zentralen Ort anzubieten. Die Mittagsbetreuungen, die städtischen Horte, das Jugendzentrum und die Vereine sollen im besten Fall ein gemeinsames Programm anbieten, welches die Eltern wochenweise (halbtags/ganztags) buchen können. Das bisherige Ferienprogramm konnte nur tageweise gebucht werden und umfasste ca. 20 Tage in den Sommerferien. Sportvereine boten weitere Programme in den Oster- und Sommerferien an (z.B. TSV Starnberg Summerchallenge) und beteiligen sich am städtischen Ferienprogramm. Um bedarfs- und anspruchsgerecht ab 2026 die Ferienbetreuung anbieten zu können, müssten mindestens auch in den Herbstferien, Faschingsferien, beide Osterferienwochen und beide Pfingstferienwochen, sowie mind. 4 Wochen in den Sommerferien ein entsprechendes Angebot vorgehalten werden.
Es müssten Kooperationen mit den Vereinen, mit den Mittagsbetreuungen und anderen Trägern abgeschlossen werden und Personal gesucht werden. Gegebenenfalls könnte auch das Hortpersonal sowie das Jugendzentrumspersonal dafür abgeordnet werden. Außerdem sollten städtische Einrichtungen, wie die Bücherei, die Musikschule oder das Museum mit eingebunden werden. Unbedingt müssten geeignete Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stehen. Die Verwaltung beabsichtigt hierfür das Jugendzentrum in Anspruch zu nehmen. Dieses hat in den Ferien ohnehin meist geschlossen und wäre für die Stadt verfügbar, somit stünde auch das Personal dort zur Verfügung. Bislang ist das aber (noch) nicht anspruchserfüllend, da das GaFöG derzeit nur Angebote in einer Tageseinrichtung (Hort/Kinderhaus) oder unter Schulaufsicht als anspruchserfüllend ansieht. Gegebenenfalls wird dies noch geändert, sodass auch Angebote der offenen Jugendhilfe anspruchserfüllend sind, das ist aber noch nicht absehbar. Allerdings sagen sowohl Sozialministerium als auch Landratsamt, dass es auf das "anspruchserfüllend" nicht zwingend ankommt, wenn alle Bedarfe vor Ort erfüllt sind (Verpflichtung Stadt = bedarfsgerechtes Angebot). Alternativ wären, in Abstimmung mit der Schulleitung, die Schulräumlichkeiten z.B. an der Ferdinand- Maria-Schule eine Möglichkeit, wo das Ferienprogramm stattfinden könnte. Damit fände das Angebot formal unter Schulaufsicht statt und wäre anspruchserfüllend. Es müsste nur sichergestellt sein, dass die Räume bei Unterrichtsbeginn wieder uneingeschränkt genutzt werden können. Das Kultusministerium gibt aber eindeutig vor, dass die Schulleitungen die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen. Eine Beförderungspflicht in den Ferien gibt es nicht, ebenso wenig eine Sprengelpflicht. Das heißt es ist möglich, die Ferienbetreuung an einem zentralen Ort stattfinden zu lassen. Den Eltern ist es zumutbar zu fahren. Eine Zumutbarkeitsgrenze gibt es aktuell noch nicht. Sollte es analog des Kita-Bereichs gehandhabt werden, sind 30 Minuten Entfernung in eine Richtung zumutbar. Dies sollte im gesamten Stadtgebiet kein Problem sein.
Theoretisch wären auch Kooperationen mit anderen Gemeinden denkbar und möglich.
Aktuelle Zahlen:
In der Schulzeit wird empfohlen mit ca. 80 % Bedarfsquote und in der Ferienzeit mit etwas weniger (ca. 65-70 %) zu rechnen. Aktuell hat die Stadt Starnberg ein Angebot von 625 Ganztagsplätzen bei ca. 800 Grundschülern jährlich. Das entspricht einer Betreuungsquote von 78,13 % und befindet sich somit im empfohlenen Bereich.
Im Ferienbereich gibt es aktuell kein bedarfsgerechtes Angebot, die geplante Elternbefragung soll auch hier nochmal die aktuellen Bedarfe genauer ermitteln. Geht man von 65 % Bedarfsquote aus, müsste man für 520 Kinder ein Ferienangebot bis spätestens 2029 (Klasse 1-4) vorhalten.
Da der Rechtsanspruch sukzessive eingeführt wird und im Schuljahr 2026/2027 zunächst die Erstklässler einen Anspruch auf Ferienbetreuung haben, kann man mit weniger Plätze starten und bei Bedarf das Programm jährlich weiter ausbauen. Die Empfehlung der Verwaltung wäre daher mit max. 300 Plätzen (Anteil Erstklässler ca. 200 Kinder) zu starten.
Um dies im bedarfsgerechten Umfang durchzuführen benötigt es Personalkapazitäten für:
Gesamtkoordination der Ferienbetreuung
Abstimmung mit Trägern, Mittagsbetreuungen, Horte, Schulen, Vereine etc.
Erstellen von Kooperationsvereinbarungen
Zusammenstellen von abwechslungsreichen Programmen (Räumlichkeiten, Abstimmungen, Buchungen verwalten, Angebote einholen, Abrechnungen, etc.)
Fördermittel/-anträge im Blick haben/beantragen
Anmeldeprozess gestalten und verwalten
Bedarfsabfragen
Datenpflege
Elternkommunikation
Ausschreibungen/Lieferantenmanagement (z.B. für Verpflegung)
Haushaltsplanung/Anordnungswesen
Buchhaltung und Rechnungsmanagement
Personaleinsatzplanung, ggf. Akquise, Schulungen, Fortbildungen
Etwaige Personalmehrungen müssen ermittelt und zum Haushaltsjahr 2026 geschaffen werden. Die Vorlaufzeit ist wichtig, da Kooperationen eingegangen, Räumlichkeiten ggf. ausgestattet, Fördermittel beantragt sowie die Programmpunkte zusammengestellt werden müssen und auch der Anmeldeprozess ausreichend frühzeitig zur Verfügung stehen muss. Für die Betreuung vor Ort ist ggf. weiteres Personal notwendig. Grundsätzlich ist kein pädagogisches Fachpersonal erforderlich (außer in Horten). Sodass dieses entweder auf ehrenamtlicher Basis oder als geringfügig Beschäftigte eingesetzt werden könnte. Eine genaue Personalplanung kann erst erfolgen, wenn die Ausgestaltung und das Programm feststehen.
Fazit:
Das städtische Angebot für die Schulzeit ist sehr gut aufgestellt, hier gilt es die Bedarfe im Blick zu haben und entsprechend auszubauen/zu planen (z.B. beim Schulneubau) und die bestehende Anzahl an Ganztagsplätzen zu erhalten. Es gibt aber keinen akuten Handlungsbedarf. Für die Ferien gibt es jedoch sehr großen Handlungsbedarf. Es sollten Personalkapazitäten und Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden.
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach den Kosten für einzustellendes Personal?
Frau Rommel: Je nach Einbindung der Horte hätte man ggf. fast gar keinen Personalmehrbedarf. Es kommt auch auf die geforderte Qualifikation des betreuenden Personal an, welche noch nicht vollständig bekannt sind. Es wird aber Personalmehrbedarf geben.
Frau Henniger (FDP): Das Jugendzentrum ist nicht bedarfsgerecht, da es keine Schule ist?
Frau Rommel: Ja, aktuell ist die Art des Gebäudes ausschlaggebend. Vielleicht gibt es da noch andere Optionen. Da ist noch nicht alles geklärt. Wir sind da mit den Ministerien im Gespräch.
Herr Beigel (CSU): Wenn noch nicht geklärt ist, ob Personal eingestellt werden braucht, warum steht das aber im Beschluss?
Herr Janik: Heute geht es nur um die Aufnahme in den Stellenplan und keine Änderung des aktuellen Stellenplans.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ab 2026 anspruchs- und bedarfsgerechte Angebote im Sinne des Ganztagsförderungsgesetzes bereitzustellen und die dafür notwendigen Kooperationen einzugehen. Das Ferienprogramm und die Personalplanung sind dem Stadtrat rechtzeitig vorab zur Kenntnis zu geben.
Im Haushalt 2026 sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereit zu stellen. Der Stellenplan 2026 ist entsprechend anzupassen.
Die Verwaltung wird gebeten, dass mögliche Elternbeiträge geprüft werden.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: So - der Saal erfährt die erste größere "Flucht" von Zuhörern.)
TOP 9 Seniorenbeirat Starnberg; Auflösung und Neuwahl
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Aufgrund des plötzlichen Todes des Seniorenbeiratsvorsitzenden, sahen die derzeitigen Mitglieder des Seniorenbeirats keine sinnvolle Perspektive für eine Fortführung des Beirats. Alle verbliebenen Mitglieder erklärten den Rücktritt zum 31.12.2024. Da es auch keine Ersatzmitglieder oder Nachrücker gibt, gibt es derzeit keinen Seniorenbeirat in der Stadt Starnberg.
Die nächste reguläre Wahl ist für Herbst 2025 angesetzt. Aufgrund der Rücktritte, könnte sich die Verwaltung vorstellen die Wahl auf das späte Frühjahr/Sommer vorzuziehen. Damit wieder ein Seniorenbeirat zustande kommt, müssen sich mindestens fünf Kandidaten finden, welche sich zur Wahl stellen.
Das Wahlverfahren sieht vor, dass durch amtliche Bekanntmachung zur Abgabe von Wahlvorschlägen aufgerufen wird. Zwischen dem Aufruf und der Abgabe müssen mindestens vier Wochen liegen. Die Wahlvorschläge benötigen mind. zehn Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen, ausgenommen sind bereits in der vorangegangenen Amtsperiode gewählte Mitglieder des Seniorenbeirats, welche sich der Wiederwahl stellen. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden mit dem Wahltermin bekannt gemacht. Die Wahl findet dann frühestens vier Wochen nach der Bekanntmachung statt. Gibt es weniger als acht Wahlvorschläge, kann der Stadtrat alle vorgeschlagenen Bürger gemeinsam in den Seniorenbeirat berufen und die Wahl entfällt. Gibt es weniger als fünf Wahlvorschläge kann kein Seniorenbeirat gewählt werden. In diesem Fall wird gemäß Satzung nach einem Jahr erneut zur Wahl aufgerufen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Auflösung des Seniorenbeirats zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neuwahl im Juni 2025 durchzuführen.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: So - der Saal erfährt die zweite größere "Flucht" von Zuhörern.)
TOP 10 Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 07.11.2024: Eintrittspreise im Seebad für Kinder von 6 bis 12 Jahre
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 16.05.2024 hat der Stadtrat beschlossen, auch bei Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren keine Eintrittspreise zu erheben. Seitdem wurden bis einschließlich 12.01.2024 33.014 Eintritte von Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren im Seebad verzeichnet. Damit ergeben sich Einnahemeeinbußen bei einem Eintritt von 9 Euro für eine Tageskarte von 297.126 Euro sowie bei einer eher realistischeren Ansetzung eines Eintritts von 6 Euro für eine 3 Stunden-Karte von 198.084 Euro.
Durch die rege Inanspruchnahme des Angebotes ist in den Bereichen Aufsicht und Reinigung außerdem ein deutlich höherer Personalaufwand zu verzeichnen.
Der Leiter des Seebades empfiehlt analog zum derzeit gültigen Tarif "Ermäßigt" eine Staffelung der Eintrittspreise für Kinder von 6 bis 12 Jahren und wird in der Sitzung für weitere Rückfragen zur Verfügung stehen.
Die Debatte
Herr Beigel (CSU): Das Thema wurde ja schon beraten und es wurde ausführlich berichtet. Die gute Idee wurde einfach zu stark auch von Ortsfremden ausgenutzt. Selbst fremde Ferienprogramme fanden im Seebad statt. Gemäß Statistik kamen 3% der kostenfreien Nutzer aus dem Gemeindegebiet.
Herr Wobbe (UWG): Der Beschluss damals ist leider knapp durchgegangen. Er fragt nach den Gründen für unterschiedlichen Tarife für Winter und Sommer.
Herr Christian: Die Zahlen sind vom Beschluss aus dem April 2024. Nur damit ist eine weitere Prüfung der Nutzungsänderungen sinnvoll möglich.
Herr Pfister (BMS): Im Seebad ist es durch den Ausfall im Saunabereich eine schwierige Situation. Die damalige Intention war, das Bad zu beleben. Er stellt die aufgezeigte Höhe der Mindereinnahmen in Frage. Er möchte das Ganze erst im Herbst insgesamt betrachten. (Anm. d. Verf.: Also lieber weniger Einnahmen und mehr Belastung für das Personal?)
Herr Janik: Dass gar keiner mehr der Altersgruppe kommt, glaubt er nicht. Es gibt damit in jedem Fall wieder Mehreinnahmen.
Herr Christian: Zu Weihnachten gab es Busse mit Kindern aus München. Es waren 300 Gäste wobei nur 50 aus Starnberg kamen. Bei geringen Auslastungszahlen durch Kinder kommen vielleicht auch wieder mehr zahlende Erwachsene.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Sie stimmen zu. Einen Review im Oktober hält er für sinnvoll. Das Seebad ist für die Starnberger.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt Herr Christian und die Runde, ob der Beschluss hinsichtlich Begleitpersonen umgesetzt wurde.
Herr Christian: Die Umsetzung ist schwierig. Es ist an der Kasse nicht zu erkennen, ob da eine Geburtstagsfeier eingelassen werden möchte. Vielleicht bietet eine Ausweitung der Familienkarte eine Möglichkeit, da etwas umzusetzen.
Herr Jägerhuber (CSU): Man kann diesem Beschluss nur zustimmen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem freien Eintritt für ein Kind nur in Begleitung einer erwachsenen Person.
Herr Christian: Das würde grundsätzlich gehen. Damit würde man aber die Familienkarte irgendwie kaputt machen.
Herr Federsel (B90/Grüne): Er unterstützt den Beschluss. Wir können dann im Herbst 2025 das Nutzungsverhalten vorher und nachher vergleichen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, die Eintrittspreise für Kinder von 6 bis 12 Jahren ab dem 15.02.2025 wieder einzuführen und analog zum derzeit gültigen Tarif "Ermäßigt" wie folgt zu staffeln:
90 Minuten: 4 Euro 3 Stunden: 6 Euro Tag Sommer: 9 Euro Tag Winter: 10 Euro
Aufgrund der neuen Tarife werden dem Stadtrat im Oktober die Umsatz- und Besucherentwicklungen vorgelegt sowie mögliche Anpassungen vorgeschlagen.
angenommen: einstimmig
TOP 11 60. Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal nordwestlich des Almeidawegs, betreffend Fl. Nrn. 448, 449, 461/55, 462/1, 463/1, Gemarkung Starnberg - Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Veröffentlichung, Veröffentlichung nach § 3 Abs. und § 4 Abs. 2 BauGB
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 25.09.2023 beschloss der Stadtrat die Durchführung der 60. Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal nordwestlich des Almeidawegs, Gemarkung Starnberg. Mit Beschluss vom 25.04.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige öffentliche Auslegung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Parallel zur 60. Flächennutzungsplanänderung wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81A08 durchgeführt, dessen Ziel die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Bebauung des Areals nordwestlich des Almeidawegs mit Wohngebäuden, die den villenartigen Charakter der südöstlich des Almeidawegs vorhandenen Bestandsbebauung fortführt, ist. Die frühzeitige Veröffentlichung des Vorentwurfs der 60. Änderung des Flächennutzungsplans i. d. F. vom 02.10.2024 fand im Zeitraum vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.
Es gingen Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein, die in die Abwägung einzustellen sind.
Die Debatte
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie pocht darauf, dass die Vorgaben des B.U.N.D. auch umgesetzt werden.
Herr Janik: Er sieht die pauschalen Vermutungen in der Formulierungen des B.U.N.D. kritisch.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt zur Stellungnahme zum Regionalplan.
Herr Weinl: Grundsätzlich wurde dem Projekt auch hinsichtlich des Regionalplans zugestimmt.
Frau Pfister (BMS): Die Regierung von Oberbayern sieht das schon recht kritisch und fordert, dass kostengünstiger Wohnungsbau dort sein sollte. (Anm. d. Verf.: Ich vermute stark, dass hier die örtlichen Gegebenheiten überhaupt nicht gewürdigt wurden. Interessanterweise ist der Text im Rahmen des FNP im MOOSAIK mehr als ähnlich.)
Herr Dr. Glogger (WPS): Das ist ein Spekulationsgeschäft. Das ist die nicht Aufgabe der Stadt. Er lehnt das ab.
Herr Jägerhuber (CSU): Mit den Erlösen kann an anderer Stelle kostengünstiger Wohnungsbau gefördert werden. Sollen die Einnahmen nur aus den Gebühren erzielt werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Dort kann man keinen sozialen Wohnungsbau ansiedeln. In Schorn sollte man sich auch an die Vorgaben der Regierung von Oberbayern halten - Anbindungsgebot.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
II Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Rückmeldungen ohne Einwände
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen Rückmeldungen ohne Einwände / Bedenken ein:
Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 24.10.2024
Staatliches Bauamt Weilheim, Schreiben vom 15.11.2024
Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt, Schreiben vom 25.10.2024
Landratsamt Starnberg, Technischer Umweltschutz und Abfallwirtschaft (Immissionsschutz), Schreiben vom 08.11.2024
Landratsamt Starnberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 07.11.2024
bayernets GmbH, Schreiben vom 11.10.2024
TenneT TSo GmbH, Schreiben vom 14.10.2024
Die Stellungnahmen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht. Planänderungen sind nicht veranlasst.
8. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 14.11.2024, " … die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab.
… (Anm. d. Verf.: Die Länge der Stellungnahmen würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen und können dann in der offiziellen Niederschrift unter www.stadtrat-starnberg.de in naher Zukunft nachgelesen werden.)
9. BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN), Kreisgruppe Starnberg, Schreiben vom 14.11.2024 "… der BUND Naturschutz kann die maßgeblichen Gründe für die Überplanung des Areals nachvollziehen und erhebt dagegen keine Einwände.
… (Anm. d. Verf.: Die Länge der Stellungnahmen würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen und können dann in der offiziellen Niederschrift unter www.stadtrat-starnberg.de in naher Zukunft nachgelesen werden.)
10. Landratsamt Starnberg, Bodenschutz, Schreiben vom 28.10.2024 " … wir haben aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Einwände gegen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplans für das Areal nordwestlich des Almeidawegs i. d. F. vom 25.10.2023. …
11. Landratsamt Starnberg, Abwehrender Brandschutz, Schreiben vom 08.11.2024 " … Von Seiten der Brandschutzdienststelle sind nachfolgende Überlegungen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, im Rahmen der Erschließung von Baugebieten anzustellen: …"
12. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 22.10.2024 "… Das Gebiet ist mit Erdgas erschlossen. Einen Plan über bereits bestehende Gasleitungen legen wir als Anlage zu diesen Schreiben bei. …
13. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 18.12.2024 "Bei einer in Augenscheinnahme am 11.12.24 habe ich die im Entwurf hellgrün eingefärbte „Private Grünfläche“ als Wald im Sinne des Waldgesetzes eingestuft. Es handelt sich um eine mit Waldbäumen bestockte Fläche, in welcher Waldinnenklima herrscht. Aus meiner Sicht lässt es keinen anderen Schluss zu, als den Wald in dieser Form zu erhalten und im Bebauungsplan festzusetzen." …
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen in die 60. Änderung des Flächennutzungsplans einzuarbeiten und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen.
angenommen: 21:7
TOP 12 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B 2, westlich und östlich der Petersbrunner Straße; Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, Feststellungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Ziel der 54. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung des größten Teils des südöstlichen Abschnitts des Gewerbegebiets als Urbanes Gebiet und des südöstlichen Teilbereichs als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Rettungsleitzentrale".
Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde der Entwurf zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.09.2023 samt Be- gründung und Umweltbericht sowie mit den bereits vorliegenden, nach Einschätzung der Stadt Starnberg wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 15.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 veröffentlicht und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in die Abwägung einzustellen.
Die Debatte
Herr Mignoli (BLS): Er fragt noch einmal nach einem Handwerkerhof für die Handwerker in Starnberg.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie möchte anregen, die Sicherheit des Wasserhaushalts im Leutstettener Moos irgendwo festzuschreiben und sicherzustellen. Sie möchte eine Vorher-Nachher-Untersuchung (Anm. d. Verf.: Ich weiß, dass es da mehr viele Gutachten zu allen möglichen Themen vom Investor schon gibt.) beantragen.
Herr Janik: Das ist kein Thema für einen Flächennutzungsplan. Über MOOSAIK sprechen wir seit über vier Jahren. Auch hat das Wasserwirtschaftsamt keine Einwände geäußert.
(Anm. d. Verf.: Generell wird kein Fachgutachter eine Formulierung wählen, die absolut ist. Deshalb wird man je nach subjektiver eben dem Gutachter glauben oder nicht. Da wird auch kein zweiter Gutachter eine absolutere Aussage treffen.)
Herr Jägerhuber (CSU): Der FNP ist seit vier Jahren im Prozess. Wir haben jetzt "die Hälfte" zur Planreife gebracht. Das ist nicht unbedingt ein Tagesgeschäft. Der Bestand der bestehenden Betriebe ist erst einmal garantiert.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingingen.
II Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Stellungnahme Autobahn GmbH, Schreiben vom 16.02.2024
die 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B2 westlich und östlich der Petersbrunner Straße hat einen Abstand von ca. 4,85 km zur A95 und liegt somit außerhalb des Geltungsbereiches des Fernstraßengesetzes (40 m – Anbauverbotszone bzw. 100 m – Baubeschränkungszone). Die Belange im Sinne des Fernstraßengesetzes sind somit nicht betroffen und deshalb ist unsererseits keine Zustimmung erforderlich.
...
2. Stellungnahme bayernets GmbH, Schreiben vom 15.02.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, im Geltungsbereich Ihres o.g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
3. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 15.02.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, zu o.g. Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Wasserwirtschaftliche Auflagen und Bedingungen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit Stellungnahme 1-4622-STA139-3176/2024 vom 05.02.2024 geltend gemacht.
4. Stellungnahme Gemeinde Gauting, Schreiben vom 26.02.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beteiligung an o.g. Verfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B2, westlich und östlich der Petersbrunner Straße. Von Seiten der Gemeinde Gauting werden zu der vorgelegten Planung keine Anregungen vorgetragen.
5. Stellungnahme Polizeiinspektion Starnberg, Schreiben vom 28.02.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte ***, seitens der Polizei bestehen weiterhin keine Bedenken oder Anregungen.
6. Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 04.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, zu oben genannten Verfahren möchten wir uns wie folgt äußern: Aus dem Bereich Landwirtschaft: Durch die Änderungen sind landwirtschaftliche Belange nicht betroffen. Insofern bestehen unsererseits keine Einwände bzw. Hinweise. Aus dem Bereich Forsten: Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
7. Stellungnahme Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Schreiben am 06.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, die von uns wahrzunehmenden öffentlichen Belange sind nicht berührt. Wir haben deshalb keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans.
8 .Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 13.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme zur oben genannten Bauleitplanung ab.
(Anm. d. Verf.: Die Länge der Stellungnahme würde de Rahmen dieses Beitrags sprengen und dann in naher Zukunft in der Niederschrift der Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.)
9. Stellungnahme AWISTA, Schreiben vom 14.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, am 12.02.2024 erhielten wir den oben genannten Bebauungsplan zur Stellungnahme. Um eine ordnungsgemäße und dauerhafte Abfallentsorgung durch dreiachsige Abfallsammelfahrzeuge zu gewährleisten, weisen wir darauf hin, dass die Bereitstellung aller Behälter im Holsystem am nächsten befahrbaren öffentlichen Verkehrsraum erfolgen muss (vgl. § 15 Abs. 5 Abfallwirtschaftssatzung).
10. Stellungnahme Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 15.03.2024
Sehr geehrter ***, Sehr geehrte Damen und Herren, der Abwasserverband Starnberger See bringt keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu dem Entwurf zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen regelt das parallellaufende verbindliche Bauleitverfahren.
11. Stellungnahme Landratsamt Starnberg - Kreisbauamt, Schreiben vom 14.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt nimmt wie folgt Stellung:
Untere Immissionsschutzbehörde: Die Untere Immissionsschutzbehörde wird gegebenenfalls eine gesonderte Stellungnahme abgegeben.
Untere Naturschutzbehörde: Die Untere Naturschutzbehörde wird gegebenenfalls eine gesonderte Stellungnahme abgegeben.
Kreisbauamt: Zu dieser Auslegung werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
...
12. Stellungnahme IHK, Schreiben vom 18.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits mit dem Schreiben vom 01.10.2021 Die Stadt hält an der bisherigen Abwägung fest. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist es dargelegt, wird der Verlust an gewerblichen Bauflächen speziell für sämtliche nach dem bislang geltenden Bebauungsplan zulässigen gewerblichen Nutzungen nach § 8 Abs. 2 BauNVO nach wie vor kritisch gesehen.
Stellungnahme der Stadt:
Die Stadt ist sich bewusst, dass in den entstehenden Gewerbeflächen künftig nicht mehr sämtliche nach dem bislang geltenden Bebauungsplan zulässigen gewerblichen Nutzungen nach § 8 Abs. 2 BauNVO zulässig sein werden. Bislang waren in dem rechtskräftigen Bebauungsplan ausgeschlossen: Verbrauchermärkte und Einkaufszentren, die nicht unter § 11 Abs. 3 BauNVO fallen, Einzelhandelsbetriebe, Schankund Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, abwasserintensive Betriebe, wasserintensive Betriebe, erheblich geruchsbelästigende Betriebe, erheblich lärmbelästigende Betriebe und erheblich stauberzeugende Betriebe. Im Übrigen waren die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässig.
Die Stadt Starnberg ist darum bemüht, kurz- bis mittelfristig neue Standorte zu entwickeln, die zur Verfügung stehen können. Ent- sprechende Verfahren, etwa zur Ausweisung eines Gewerbegebiets in Schorn, wurden bereits eingeleitet.
13. Stellungnahme Katholische Pfarreiengemeinschaft Starnberg, Schreiben vom 18.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, die Kirchenstiftung St. Maria Hilfe der Christen in Starnberg hat keine Einwände gegen die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den südlichen Bereich des Gewerbegebietes nördlich der B2, westlich und östlich der Petersbrunner Straße, da die öffentlichen Belange der Kirchenstiftung nicht berührt sind.
14. Stellungnahme Landratsamt Starnberg - Sozialwesen, Schreiben vom 18.03.2024
Auf den vorliegenden Antrag sind die Art. 48 und Art. 81a BayBO in Verbindung mit der DIN 18040-2 (Barrierefreie Wohnungen und DIN 18040-3 (Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) anzuwenden.
15. Stellungnahme Landratsamt Starnberg - Brandschutz, Schreiben vom 15.02.2024
Erschließung Art. 5 BayBO Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken (1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zuoder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über dem Gelände liegt, ist in den Fällen des Satzes 1 an Stelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. Ist für die Personenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sind die dafür erforderlichen Aufstell- und Bewe- gungsflächen vorzusehen. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. (2) Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für Feuerwehreinsatzfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein; sie sind als solche zu kennzeichnen Die Bedenken des Einwenders werden zur Kenntnis genommen. Der Flächennutzungsplan stellt gem. § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Maßnahmen im Rahmen des konkreten vorliegenden Vorhabens werden auf Ebene des Bebauungsplans und der Vorhaben- und Erschließungspläne verortet.
16. Stellungnahme Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 18.03.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum oben genannten Vorhaben keine Regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.
17. Stellungnahme Landratsamt Starnberg - Bodenschutz, Schreiben vom 27.03.2024
Sehr geehrte Frau ***, sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung und nehmen aus bodenschutz- und abfallrechtlicher Sicht zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B2, westlich und östlich der Petersbrunner Straße in der Fassung vom 13.09.2023 wie folgt Stellung:
Die Stadt Starnberg plant das bisherige Gewerbegebiet in ein urbanes Gebiet (mit Gewerbe, Dienstleistungsangeboten, Handwerk, Gastronomie und Wohnungen) und ein Sondergebiet - Rettungszentrale, Bayerisches Rotes Kreuz und Feuerwehr umzuwandeln. Wir haben uns bereits per E-Mail am 15.11.2021 zu dem Flächennutzungsplan geäußert und darin auf die zwei nut- zungsorientiert entlassenen Flächen im Plangebiet hingewiesen. Es handelt sich dabei um folgende Katasternummern: Kat.Nr. 18800903 mit der Bezeichnung „Ölschaden Hausabbruch“ – betreffend die Flurnummer 841/3 und die von dieser Flurnummer abgespaltene Flurnummer 841/36, Gemarkung Starnberg – nutzungsorientiert für „Straßennutzung“ entlassen; und die Kat.Nr. 18800854 mit der Bezeichnung „Autohaus Mahag“ – betreffend die Flurnummer 841/27, Gemarkung Starnberg – nutzungsorientiert für „Gewerbenutzung“ entlassen; Weitere Altlastenverdachtsflächen im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes sind aktuell nicht im Altlastenkataster erfasst. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir voraus- sichtlich noch weitere Flächen im Plangebiet zumindest als Altlastenverdachtsflächen in das Altlastenkataster aufnehmen werden, wenn wir das im Rahmen des parallellaufenden Bauleit- planverfahrens vorgelegte Gutachten zur Altlastensituation (GHB Consult vom 11.09.2023) vollständig abgearbeitet haben und uns die fachlichen Stellungnahmen zu allen betroffenen Wirkungspfaden dazu vorliegen. Eine abschließende Stellungnahme zum Flächennutzungsplan kann deshalb von uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Zutreffend wird darauf verwiesen, dass das durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes das bisherige Gewerbegebiet in ein Urbanes und ein Sondergebiet umgewandelt wird.
18. Stellungnahme Landratsamt Starnberg - Immissionsschutz, Schreiben vom 04.04.2024
Sehr geehrte Frau ***, vielen Dank für die Verlängerung des Abgabe- termins.
Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
Im Bebauungsplan Nr. 81A18 - Teil 1 (Moosaik), als vorhabenbezogener Bebauungsplan im südlichen Bereich zwischen der Münchner Straße, der Petersbrunner Straße und der Moosstraße sowie östlich der Petersbrunner Straße sind umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des MU vor den Geräuschen und Luftschadstoffen der bestehenden Gewerbebetriebe aufgenommen. Zudem sind Beschränkungen für das MU enthalten, zum Schutz der umgebenden Gewerbebetriebe und um den ungestörten Abtransport und eine ausreichende Verdünnung von Luftschadstoffen bestehender Betriebe sicherzustellen. Es wird angeregt, diese Maßnahmen in der Begründung näher zu erläutern. Es wird empfohlen, das MU mit dem Planzeichen für Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu kennzeichnen (Zeichen Nr. 15.6 des Anhangs zur PlanzeichenV ’90: „Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des undesImmissionsschutzgesetzes (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB)“.
...
19. Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Schreiben vom 15.04.2024
Sehr geehrter Herr ***, bezüglich Ihrer Anfrage zu den übermittelten Unterlagen kann hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch (direkter Kontakt) Folgendes mitgeteilt werden:
Auf dem Areal zwischen Moos-, Petersbrunnerund Münchnerstraße im Nordosten von Starnberg wird der Neubau von 16 Wohnhäusern und Gewerbeeinheiten (MOOSAIK-Quartier) mit großflächiger Unterkellerung geplant. Die zu bebauende Fläche (ca. 35.000 m²) erstreckt sich über die Moosstraße 2 bis 8, die Petersbrunnerstraße 11 und 14-16 sowie die Münchnerstraße 27-31. Ein Großteil der Grundstücke ist derzeit bebaut oder versiegelt (Beton, Asphalt, Pflaster). Die Unterlagen enthalten keine Untersuchungsergebnisse von tiefendifferenzierten Oberbodenuntersuchungen um Wirkungspfad Boden-Mensch (Direkter Kontakt) gemäß BBodSchV, weshalb dazu keine fachliche Stellungnahme abgegeben werden kann. …
(Anm. d. Verf.: Die Länge der Stellungnahme würde de Rahmen dieses Beitrags sprengen und dann in naher Zukunft in der Niederschrift der Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.)
III. Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV. Der Stadtrat stellt die 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B 2, westlich und östlich der Petersbrunner Straße in der Fassung vom 05.11.2024 fest.
V. Die Verwaltung wird beauftragt, die 54. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 05.11.2024 dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" - Sanierungsgebiete "Innenstadt" und "Umfeld des Bahnhofs Nord" - Bedarfsmitteilung 2025
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Maßnahmen in den Sanierungsgebieten "Innenstadt" und "Umfeld des Bahnhofs Nord" werden durch die Regierung von Oberbayern über das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" finanziell unterstützt.
Im Dezember eines jeden Jahres ist die Bedarfsmitteilung für das Folgejahr beim Fördermittelgeber einzureichen. Die Bedarfsmitteilung stellt einen Überblick der Maßnahmen dar, welche im kommenden Haushaltsjahr beginnen bzw. umgesetzt werden sollen. Die übrigen Jahresspalten zeigen eine Vorausschau, sind jedoch nicht bindend. Auf Grundlage der Bedarfsmitteilung legt der Fördermittelgeber eine sogenannte Programmzuteilung für das anstehende Programmjahr fest. Darauf aufbauend werden im Laufe des Jahres für die Einzelmaßnahmen seitens der Verwaltung Zuwendungsanträge gestellt, die anschließend durch die Regierung von Oberbayern geprüft und bewilligt werden.
Für das Programmjahr 2025 werden in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Ersten Bürgermeister folgende Maßnahmen angemeldet:
Sanierung Bayerischer Hof, Alte Oberschule: wettbewerblicher Dialog (250.000 €)
Umbau Bahnhofsgebäude Bahnhof See: VgV-Verfahrensbeteiligung (80.000 €)
Umgestaltung Kirchplatz (150.000 €)
Seepromenade: Machbarkeitsstudie Absturzsicherung (9.000 €)
Die Bedarfsanmeldung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Parkleitsystem. Das sollte mit aufgenommen werden.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach dem Bahnhofsgebäude und den Optionen für die Blinden hinsichtlich der Absturzsicherungen. Ist das Gutachten überhaupt sinnvoll?
Herr Janik: Das Ziel des Gutachtens ist, mögliche Optionen herauszuarbeiten. Das Gutachten zur Absturzsicherung wird wahrscheinlich dieses Jahr aus Personalmangel nicht umgesetzt werden.
Frau Falk (SPD): Ob das Gutachten sinnvoll ist, sollte wir nicht selbst entscheiden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bestätigt die Bedarfsanmeldung für das Programmjahr 2025.
Die gemeindlichen Eigenmittel sind im Haushalt für das Jahr 2025 einzuplanen sowie in der Haushaltsplanung für die Folgejahre zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Parkleitsystem bei der Regierung von Oberbayern nachzumelden.
angenommen: 27:1
TOP 14 Rathaus - Außenbereich für Amtsboazn - Mehrkosten
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Für den Außenbereich der Amtsboazn wurde 2024 ein Kostenrahmen in Höhe von 60.000€ beschlossen, wobei der Auftrag mit einer Auftragsumme von 60.314,83€ vergeben wurde. Der neue Aufenthaltsbereich entlang der Ostfassade des Rathauses wurde nun vollständig hergestellt, ausgenommen der Pflanzungen, Fertigstellungspflege und Leistungen aus Nachtrag 3. Diese beginnen im Frühjahr 2025. Im Januar 2025 wurde eine erste Abschlagsrechnung in Höhe von 62.107,04€ beglichen. Diese beinhaltete erbrachte Leistungen aus dem Hauptauftrag, Nachtrag 1 und 2 sowie Mengenmehrungen. Die ausführende Firma hat vorab folgende Mehrkosten in Höhe von 15.000,00€ angekündigt, welche bereits in dem HH2025 eingestellt wurden. Folgend sind die Mengenmehrungen und Nachträge erläutert:
Mengenmehrungen: Betonabbruch bewehrt Hochbeet, Unterboden abtragen + abfahren: 7000,00 €
Nachtrag 1: Höhenänderung L-Steine von 80cm auf 105cm+ Kürzung von mehreren L-Steinen am Fuß, 2 zusätzliche Blockstufen, neuen Schachtdeckel tiefer setzen, Suchschlitz für Rohranschluss Dachwasser+Tieferlegung Rohranschluss Fallrohr, Einbau von 2 Fahrradständern: 3.029,75 €
Nachtrag 2: Pflasteranschluss Vorplatz, Einbau von 4 Bodenhülsen für 2 zusätzliche Fahrradständer: 2.000,00 €
Nachtrag 3: höhere Pflanz-Qualitäten, weitere Pflasterarbeiten + zwei zusätzliche neue Radständer Vorplatz: 2.970,25 €
Gesamt: 15.000,00 €
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er stimmt dem nicht zu. Er hat auch schon vorher nicht zugestimmt. Das hätte man kostengünstiger machen können.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er stimmt auch nicht zu. Wer hat sich da so verkalkuliert? Alles wird immer teurer.
Herr Janik: Es gab keine Röntgenbrille.
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach den Radlständern im Nachtrag 1 und 2. Sind das dieselben?
Herr Janik: Nein
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Warum gehen die Abbrucharbeiten zu Lasten des Auftraggebers. Das kennt er so nicht. War die Ausschreibung zu arbeitnehmerfreundlich?
Herr Janik: Er kennt beide Varianten.
Frau Pfister (BMS): Wer hat die Rechnungsprüfung gemacht?
Herr Weinl: Alles "in-house".
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Was passiert bei der Ablehnung der Nachträge?
Herr Weinl: Das Vorhaben kann nicht abgeschlossen werden. Die Maßnahmen der Mehrkosten würden dann nicht umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag
Es wird ein Kostenrahmen in Höhe von 75.500€ festgelegt.
Der Stadtrat ermächtigt den ersten Bürgermeister Nachträge für den Landschafsbau (höhere Pflanzqualitäten, weitere Pflasterarbeiten+ neue Radlständer Vorplatz), zu beauftragen, sofern der Kostenrahmen in Höhe von 75.500€ eingehalten wird.
angenommen: 18:10
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Zirngibl (CSU): Er möchte nichts mehr von der stadtfremden Parteien oder Gruppierungen per Stadt verteilt bekommen.
(Anm. d. Verf.: Das möchten 26 der anwesenden Stadträte auch nicht mehr.)
Herr Duday (B90/Grüne): Er wartet seit einem Jahr auf einen Vortrag zum Thema ZIO. Und was ist mit dem Beschluss hinsichtlich Geschäftsleitung der ZIO und der Doppelrolle. Auch wartet er immer noch auf den Besuch der Denkmalschutzbehörde.
Herr Janik: Mehr als einladen kann man die Denkmalschutzbehörde eben nicht. Und den Vortrag über die ZIO gab es im Februar 2024.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Durcheinander mit den Wahlbenachrichtigungen.
Herr Janik: Ursache war ein falsch eingetragenes Wahldatum.
Frau Henniger (FDP): Ihr fehlt noch eine Antwort zu einer noch offenen Kostenanfrage. Sie fragt noch nach angekündigten dem Schreiben des Haftpflichtversicherers.
Herr Janik: Das ist Thema im Februar.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie verabschiedet sich und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.
(M)ein Fazit:
Heute war es eine Sitzung ohne Höhen und Tiefen. Das ist auch immer wieder gut so. Wir dürfen gespannt sein, welche Parteien/Gruppierungen in den nächsten Monaten durch Anträge auffallen wollen oder werden - in 14 Monaten ist die nächste Kommunalwahl.
Ob durch die Vertagung des Beschlusses zur Sozialstaffelung am Ende mehr zufrieden sein werden, glaube ich nicht. Eine Lösung für alle ist am Ende fast nie zu erreichen - es ist halt immer ein Kompromiss. Aber jetzt darf keiner mehr am Ende behaupten, er wäre nicht beteiligt worden. Das hat auch etwas Gutes, zieht das Ganze nur auch wieder in die Länge.
Und genau deshalb dauern viele Entscheidungen so schrecklich lange. Alle wollen halt beteiligt werden - und das dauert eben.
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kantorberita · 16 days ago
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Pemprov Bengkulu Matangkan Persiapan Pelantikan Gubernur dan Wakil Gubernur Terpilih
Pemprov Bengkulu Matangkan Persiapan Pelantikan Gubernur dan Wakil Gubernur Terpilih KANTOR-BERITA.COM, BENGKULU|| Pemerintah Provinsi Bengkulu menggelar rapat persiapan pelantikan Gubernur dan Wakil Gubernur Bengkulu terpilih hasil Pilkada 2024. Rapat ini bertujuan untuk memastikan seluruh proses pelantikan berlangsung lancar dan sesuai rencana. Rapat yang berlangsung pada Jumat (24/01/25) di…
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lefkosahaberleri · 19 days ago
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TP Petrol Dağıtım ve ALPET Arasındaki Devir Görüşmeleri Sonuçsuz Kaldı
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TP Petrol Dağıtım ve ALPET Arasındaki Devir Görüşmeleri Sonuçsuz Kaldı
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TP Petrol Dağıtım ve ALPET arasındaki devri görüşmeleri, tarafların anlaşmazlıkları nedeniyle sonuçsuz kaldı. Bu gelişme, sektördeki dinamikleri etkileyecek potansiyele sahip. Detaylar için makalemizi okuyun.
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buletinnews · 1 month ago
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Ketua DPRD Kolaka Hadiri Upacara Hari Amal Bakti ke-79
Kolaka, BuletinNews.com – Ketua DPRD Kolaka, I Ketut Arjana, menghadiri upacara hari Amal Bakti ke-79 Kementrian Agama Kabupaten Kolaka di pelataran MTSN 1 Kolaka Jumat (03/01/2025).Selain itu, juga dihadiri Pj Bupati Kolaka Drs. Muhammad Fadlansyah M.Si sekaligus bertindak sebagai inspektur upacara hari Amal Bakti ke-79, serta dihadiri Pj. Sekda Kolaka, Forkopimda Kolaka, kepala Kemenag Kab.…
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